1
PRESSE Berlin. Der Vorstand des neu gegrün- deten Vereins „Die Lebensmittelwirt- schaft“ e.V. ist sehr prominent besetzt: Neben Gerhard Berssenbrügge (Nestlé) als Vorsitzendem (lz 39-12) gehören ihm Wolfgang Heer (Südzu- cker), Markus Mosa (Edeka) und Friedhelm Dornseifer (Dornseifer) als Vertreter der Verbände BVE, BLL, HDE und BVL an. Den Jahresetat von 1 Mio. Euro finanzieren Handel und Industrie gemeinsam. Ziel ist laut Satzung, „zur Versachlichung und Klarstellung ver- braucherrelevanter Themen rund um Lebensmittel und Ernährung“ beizutra- gen. Eine ähnliche Aufgabe stellt sich für Christoph Minhoff, der am 1. Oktober die Hauptgeschäftsführung von BVE und BLL übernommen hat. Sein Vorgänger, Matthias Horst, beendet seine aktive Tä- tigkeit am 1. Dezember. Mur/lz 40-12 Branchen-Prominenz gründet einen Verein Das Verwaltungsgericht (VG) hob zwei Bescheide von Überwachungsbehör- den gegen die Betreiber von Back- shops auf. Berufung ist zugelassen. Die Lebensmittelkontrolle hatte das mögliche Zurücklegen der Ware und Anfassen der Ware durch den Ver- braucher als unhygienisch kritisiert. Doch nun wurde von einem deutschen Gericht erstmals die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umge- setzt. Der hat vor einem Jahr klarge- stellt, dass allein die Möglichkeit, dass in Selbstbedienungstheken angebotene Brot- und Gebäckstücke durch Kunden infiziert werden könnten, nicht den Schluss erlaubt, diese Lebensmittel seien nicht genügend vor Kontamination ge- schützt (lz 41-11 ; Az.: C-382/10). Das Urteil ist für viele Lebensmittel- anbieter von Bedeutung. Denn seit der Installation der ersten Selbstbedie- nungseinrichtungen für loses Brot vor rund 20 Jahren bis heute verlangen Le- bensmittelkontrolle und Gesundheits- ämter immer neue Nachbesserungen. Auch Gastronomie und Hotellerie sind davon betroffen. Hauptkritikpunkte der Behörden ist die denkbare Tröpfchenin- fektion durch Anfassen oder Niesen. In den letzten Jahren sähen sich die Betreiber von SB-Theken – gleich ob mit Brot, Süßigkeiten, Salat oder Ge- würzen – zunehmend „überzogenen Hygieneanforderungen“ der Überwa- chungsbehörden ausgesetzt, sagt der Münchner Rechtsanwalt Markus Kraus, der das Verfahren vor dem VG München und dem EuGH geführt hat. Neue Hindernisse drohen der Branche vom Deutschen Institut für Normung. Die dort gegenwärtig bera- tene DIN-Norm „Lebensmittelhygie- ne – Backstationen im Einzelhandel“ erfülle weitgehend die Forderungen der Behörden, klagen Anbieter. Der aktuellen Rechtslage entspreche sie je- doch nicht. Mur/lz 40-12 Rücklegesperre in Backshops nicht nötig – Riesenerfolg für SB-Theken München. Backshops müssen das mögliche Zurücklegen angefasster Ware durch Verbraucher nicht durch technische Einrichtungen unmög- lich machen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München be- trifft zahllose Selbstbedienungsthe- ken in Handel und Gastronomie. Hygiene nicht übertreiben Appetitlich: Das Münchner Urteil setzt überzogenen Hygieneanforde- rungen Grenzen, nicht nur für Brot, sondern für alle SB-Angebote. FOTO: BERT BOSTELMANN Christoph Murmann /lz 40-12

Hygiene nicht übertreiben

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Rücklegesperre in Backshops nicht nötig – Riesenerfolg für SB-Theken

Citation preview

  • Presse

    LZ 40 5. Oktober 2012 Lebensmittel Zeitung 23R E C H T

    Berlin. Der Vorstand des neu gegrn-deten Vereins Die Lebensmittelwirt-schaft e.V. ist sehr prominent besetzt:Neben Gerhard Berssenbrgge(Nestl) als Vorsitzendem (lz 39-12)gehren ihm Wolfgang Heer (Sdzu-cker), Markus Mosa (Edeka) undFriedhelm Dornseifer (Dornseifer) alsVertreter der Verbnde BVE, BLL, HDEund BVL an. Den Jahresetat von 1 Mio.Euro finanzieren Handel und Industriegemeinsam. Ziel ist laut Satzung, zurVersachlichung und Klarstellung ver-braucherrelevanter Themen rund umLebensmittel und Ernhrung beizutra-gen. Eine hnliche Aufgabe stellt sich frChristoph Minhoff, der am 1. OktoberdieHauptgeschftsfhrung vonBVEundBLL bernommen hat. Sein Vorgnger,Matthias Horst, beendet seine aktive T-tigkeit am 1. Dezember. Mur/lz 40-12

    Branchen-Prominenzgrndet einen Verein

    Kassel. Die Alnatura Produktions- undHandels GmbH im sdhessischen Bir-kenbach hat einen jahrelangen Rechts-streit um ihre Werbeaussage OhneGentechnik, weil Bio mit einem Ver-gleich beendet. Die berwachungsbe-hrde des Kreises Darmstadt-Dieburghatte bemngelt, die KennzeichnungOhne Gentechnik sei irrefhrendund rechtlich nur ohne Zusatz erlaubt.

    Vor dem Hessischen Verwaltungs-gerichtshof in Kassel einigten sich dieKontrahenten vorige Woche darauf,dass Alnatura seine Werbung Endenchsten Jahres umstellt: Ab 2014 lau-tet die Botschaft: Bio-Recht schlietden Einsatz von Gentechnik bei Bio-Lebensmitteln aus. Diese Formulie-rung will die Lebensmittelkontrolledann tolerieren. lz 40-12

    Alnatura beendetStreit um Werbung

    Berlin. Nachbarn eines Einkaufszen-trums mssen laut VerwaltungsgerichtBerlin hhere Lrmwerte hinnehmen.Das Gericht lehnte den Eilantrag aufErlass eines Baustopps gegen das Ein-kaufszentrum auf demGrundstck deseinstigen Wertheim-Kaufhauses amLeipziger Platz ab (Az: 19 L 148.12).Die Eigentmerin von Nachbargrund-stcken hlt den von dem Einkaufs-zentrum angezogenen Verkehr fr un-zumutbar. Fr die geplante Verkaufs-flche von 36000 qm seien nicht gen-gend Stellpltze vorhanden. Die Rich-ter hingegen sahenmit den von der An-tragstellerin vorlegten Gutachten keineRcksichtslosigkeit des Bauvorhabensbelegt. Die mageblichen Grenz- undRichtwerte fr Lrmschutz wrdeneingehalten. hkr/lz 40-12

    Am Leipziger Platzdarf gebaut werden

    Berlin. Eine Art TV fr AllgemeineGeschftsbedingungen (AGB) fordertder Bundesfachausschuss der CDU frErnhrung, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz. Die Konsumentensollen mithilfe einfacher Symbole ein-fache Auskunft ber die Nutzer-freundlichkeit von AGBs erhalten.Verbraucher mssten sich schnell zu-rechtfinden knnen, betont Peter Ble-ser (CDU), Ausschussvorsitzenderund parlamentarischer Staatsekretrim Verbraucherschutzministerium.Niemand wolle und knne beim Pro-duktkauf oder beim Abschluss einesHandyvertrages eine mehrseitige,kleingedruckte Erklrung lesen. DasVerbrauchervertrauen msse ange-sichts immer komplizierterer Mrktegestrkt werden. pk/lz 40-12

    CDU fordertTV fr AGBs

    Das Verwaltungsgericht (VG) hob zweiBescheide von berwachungsbehr-den gegen die Betreiber von Back-shops auf. Berufung ist zugelassen.

    Die Lebensmittelkontrolle hattedas mgliche Zurcklegen der Wareund Anfassen der Ware durch den Ver-braucher als unhygienisch kritisiert.Doch nunwurde von einem deutschenGericht erstmals die Entscheidung des

    Europischen Gerichtshofs umge-setzt. Der hat vor einem Jahr klarge-stellt, dass allein die Mglichkeit, dassin Selbstbedienungstheken angeboteneBrot- und Gebckstcke durch Kundeninfiziert werden knnten, nicht denSchluss erlaubt, dieseLebensmittel seiennicht gengend vor Kontamination ge-schtzt (lz 41-11; Az.: C-382/10).

    Das Urteil ist fr viele Lebensmittel-anbieter von Bedeutung. Denn seit derInstallation der ersten Selbstbedie-nungseinrichtungen fr loses Brot vorrund 20 Jahren bis heute verlangen Le-bensmittelkontrolle und Gesundheits-mter immer neue Nachbesserungen.Auch Gastronomie und Hotellerie sinddavon betroffen. Hauptkritikpunkte derBehrden ist die denkbare Trpfchenin-fektion durch Anfassen oder Niesen.

    In den letzten Jahren shen sich dieBetreiber von SB-Theken gleich obmit Brot, Sigkeiten, Salat oder Ge-wrzen zunehmend berzogenenHygieneanforderungen der berwa-chungsbehrden ausgesetzt, sagt derMnchner Rechtsanwalt MarkusKraus, der das Verfahren vor dem VGMnchen und dem EuGH gefhrt hat.

    Neue Hindernisse drohen derBranche vom Deutschen Institut frNormung. Die dort gegenwrtig bera-tene DIN-Norm Lebensmittelhygie-ne Backstationen im Einzelhandelerflle weitgehend die Forderungender Behrden, klagen Anbieter. Deraktuellen Rechtslage entspreche sie je-doch nicht. Mur/lz 40-12

    Rcklegesperre in Backshops nicht ntig Riesenerfolg fr SB-ThekenMnchen. Backshops mssen dasmgliche Zurcklegen angefassterWare durch Verbraucher nicht durchtechnische Einrichtungen unmg-lich machen. Die Entscheidung desVerwaltungsgerichts Mnchen be-trifft zahllose Selbstbedienungsthe-ken in Handel und Gastronomie.

    Hygiene nicht bertreibenAppetitlich: DasMnchner Urteilsetzt berzogenenHygieneanforde-rungen Grenzen,nicht nur fr Brot,sondern fr alleSB-Angebote.

    FOTO

    :BER

    TBOS

    TELM

    ANN

    Chris

    toph

    Mur

    man

    n /lz

    40-

    12