Hygieneverordnung. Maßnahmen zur Verhütung · PDF filePermanent Make-up), Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), der medizinischen Fußpflege (Podologie), des Rasierens,

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  • Ministerium fr Arbeit, Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen

    Frstenwall 25, 40219 Dsseldorf Fax 0211 [email protected]

    www.mags.nrw.de

    Hygiene-Verordnung.Manahmen zur Verhtungbertragbarer Krankheiten.

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  • Hygiene-Verordnung.Manahmen zur Verhtung bertragbarer Krankheiten.

  • Inhalt.

    1. Zielgruppen und Ziel der Verordnung..........................4

    2. Allgemeine Hygieneanforderungen.............................. 6

    3. Spezielle Hygieneanforderungen.................................. 7

    Beschaffenheit der Rume.............................................................................. 7Hndereinigung und -desinfektion, Schutzhandschuhe............................8

    Hygienische Hndedesinfektion.............................................................9Haut- und Schleimhautdesinfektion beim Kunden (Antisepsis)........10

    Instrumentenaufbereitung.............................................................................11Vorbemerkungen.....................................................................................11

    Ablauf der Instrumentenaufbereitung.........................................................12Desinfektionsverfahren...................................................................................13

    Thermische Instrumentendesinfektion................................................14Chemische Instrumentendesinfektion.................................................14

  • Sterilisationsverfahren.............................................................................14Dampfsterilisation............................................................................15Heiluftsterilisation..........................................................................15

    Wscheaufbereitung................................................................................. 16

    Abflle und Abfallentsorgung..................................................................16

    4. Weitere Informationen..............................................17

    Hygieneplan.................................................................................................17Hinweise zum Infektionsschutz/Verhalten bei Verletzungen...........18

    5. Begriffsbestimmungen.............................................19

    6. Hygiene-Verordnung im Wortlaut........................... 22

    Bezugsadressen.........................................................................................26

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    Hygiene-Verordnung

    1. Zielgruppen und Ziel der Verordnung.

    Die Hygiene-Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausbung ihrer beruflichen oder gewerblichen Ttigkeit Gerte, Werkzeuge oder Gegenstnde (im Folgenden als Instrumente bezeichnet) anwenden, welche bestimmungs-gem die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die unbeabsichtigt Verletzungen verursachen knnen. Die Verordnung umfasst insbesondere Ttigkeiten im Bereich der Kosmetik (zum Beispiel Permanent Make-up), Manikre, der kosmetischen Fupflege (Pedikre), der medizinischen Fupflege (Podologie), des Rasierens, Frisierens, Ttowierens, Piercens und Ohrlochstechens.

    Die Berufspflichten im Rahmen der Ausbung der Heilkunde bleiben von die-ser Verordnung ausgenommen, da sie gesondert geregelt sind.

    Darber hinaus wird auf die Biostoffverordnung und die fr die Berufsgruppen geltenden speziellen Unfallverhtungsvorschriften (UVV) hingewiesen.

    Die Verordnung soll verhindern, dass Krankheiten wie Hepatitis B und C oder AIDS, die insbesondere durch Blut bertragen werden knnen, im Rahmen der vorgenannten Ttigkeiten verbreitet werden.

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    1. Zielgruppen und Ziel der Verordnung

    Krankheitserreger, wie zum Beispiel HIV, knnen bereits ber winzige Blutmengen, die zum Beispiel an der Nadel eines Piercers, am Rasier messer eines Friseurs oder an der Nagelschere eines Fupflegers haften, bertra-gen werden. Um dies sicher zu verhindern, mssen die hier aufgefhrten Schutzmanahmen bei allen Ttigkeiten, die mit Verletzungen der Haut ein-hergehen oder einhergehen knnen, genau beachtet werden.

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    Hygiene-Verordnung

    2. Allgemeine Hygieneanforderungen.

    Alle Personen, die die oben genannten Ttigkeiten berufs- oder gewerbsmig ausben, mssen die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Die in diesen Erluterungen aufgefhrten Manahmen dienen dem Schutz des Personals sowie der Kundinnen und Kunden. Es muss daher sichergestellt sein, dass die erforderlichen Hygienemanahmen bei allen Kundinnen und Kunden Anwendung finden. Jede Kundin und jeder Kunde hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht.

    Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze knnen auf unterschied-lichen Wegen bertragen werden: zum Beispiel ber die Hnde, nicht fach-gerecht aufbereitete Instrumente oder ber verunreinigte Gegenstnde und Arbeits- bzw. Ablageflchen.

    Besonders ist zu beachten, dass infektise Personen hufig nicht als solche zu erkennen sind (zum Beispiel Hepatitis B- und Hepatitis C-Virustrger). Daher sollte vorsorglich immer die Vermutung gelten, dass Blut und andere Krperflssigkeiten eines Menschen infektis sind.

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    3. Spezielle Hygieneanforderungen

    3. Spezielle Hygieneanforderungen.

    Beschaffenheit der Rume.

    Voraussetzungen fr Arbeiten unter hygienisch einwandfreien Bedingungen sind saubere Arbeitsrume und eine arbeitsplatznahe Mglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hnde. Das Handwaschbecken ist so weit von der Behandlungseinheit entfernt zu installieren, dass keine zustzliche Infektionsgefahr durch Spritzwasser (Verbreitung von Keimen) besteht. Zustzlich sollte am Behandlungsplatz ein Hndedesinfektionsmittel zur Ver- fgung stehen (Hndedesinfektionsmittel gem der aktuellen Liste des Ver-bundes fr angewandte Hygiene e.V. VAH [vormals DGHM-Liste] /siehe Bezugsadressen). Das Handwaschbecken ist mit Flssigseifen-, Hnde-desinfektions mittel- sowie einem Einmalhandtuch-Spender mit Abwurf- behlter auszustatten.

    Ist fr die Instrumentenaufbereitung kein gesonderter Raum vorhanden, sollte der Aufbereitungsplatz von der Behandlungseinheit ausreichend entfernt sein, um die Verbreitung von Keimen zu verhindern.

    Die Arbeits- und Ablageflchen mssen glatt, fugenarm, leicht zu reini-gen und zu desinfizieren sein. Sie sind nach der Benutzung mit einem

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    Hygiene-Verordnung

    Flchendesinfektionsmittel (gem der aktuellen Liste des VAH/siehe Bezugsadressen) zu desinfizieren. Es empfiehlt sich, gebrauchsfertige Desinfektionsmittellsungen zu verwenden. Der Fuboden im Arbeitsbereich muss ebenfalls glatt und fugenarm sein (kein Teppichboden) und ist mindes-tens an jedem Arbeitstag feucht zu reinigen. Verunreinigungen durch Blut oder andere Krperflssigkeiten sind sofort mit einem mit Desinfektionsmittel getrnkten Einmaltuch aufzunehmen. Anschlieend ist die verunreinigte Flche zu desinfizieren.

    Die Toiletten-Anlage ist mit einem Handwaschbecken sowie mit einem Flssigseifen- und Einmalhandtuch-Spender einschlielich Abwurfbehlter auszursten.

    Hndereinigung und -desinfektion, Schutzhandschuhe.

    Hndewaschen und Hndedesinfektion sind einfache, aber wirksame Methoden, um die bertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren) sind vor Aufnahme der Ttigkeiten abzulegen, da sie die Hndereinigung beeintrchtigen und als Keimtrger wirken knnen.

    V o r jeder Ttigkeit, die bestimmungsgem zu einer Verletzung der Haut oder Schleimhaut fhrt, sind die Hnde zunchst grndlich mit Flssigseife zu waschen und mit Einmalhandtchern zu trocknen. Anschlieend ist eine hygienische Hndedesinfektion zur Keimverminderung an den Hnden unter Verwendung chemischer Desinfektionsmittel durchzufhren. Hierfr sollten nur Mittel aus der VAH-Liste (vorzugsweise auf Alkoholbasis) verwendet werden.

    Die Hnde sind entsprechend der erforderlichen Einwirkungszeit (in der Regel 30 Sekunden) siehe Angaben des Herstellers mit dem Hnde-desinfektionsmittel grndlich zu benetzen und einzureiben. Auch der Handrcken, die Fingerzwischenrume, Nagelfalz und Daumenballen mssen in eine wirksame hygienische Hndedesinfektion mit einbezogen werden.

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    3. Spezielle Hygieneanforderungen

    Hygienische Hndedesinfektion.

    Standard-Einreibemethode fr die hygienische Hndedesinfektion gem. EN 1500

    1. Schritt: Handflche auf Handflche. Achtung: Inklusive Handgelenk.

    2. Schritt: Rechte Hand-flche ber linkem Hand-rcken und linke Hand flche ber rechtem Handrcken.

    3. Schritt: Handflche auf Handflche mit verschrnk-ten, gespreizten Fingern.

    4. Schritt: Auenseite der Finger auf gegenber-liegende Handflchen mit verschrnkten Fingern.

    5. Schritt: Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken Handflche und umgekehrt.

    6. Schritt: Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Finger-kuppen der rechten Hand in der linken Handflche und umgekehrt.

    Desinfektionsmittel in die trockenen Hnde geben und nach dem oben aufge- fhrten Verfahren 30 Sek. in die Hnde bis zu den Handgelenken krftig einreiben. Die Be wegungen jedes Schrittes fnfmal durchfhren. Nach Beendigung des 6. Schrittes werden einzelne Schritte bis zur angegebenen Einreibedauer wiederholt. Darauf achten, dass die Hnde die gesamte Einreibezeit hindurch feucht bleiben. Im Bedarfsfall erneut Hndedesinfektionsmittel entnehmen. Fotos: BODE CHEMIE HAMBURG

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    Hygiene-Verordnung

    Das Tragen von flssigkeitsundurchlssigen und allergenarmen Einmalhand-schuhen ist bei folgenden Arbeiten notwendig:

    Bei allen Ttigkeiten, die bestimmungsgem zu einer Verletzung der Haut fhren,

    bei allen Ttigkeiten, bei denen mit einem Blutkontakt zu rechnen ist, bei Kont