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20./21. Januar 2005 BLK-Verbundprojekt Rechtswissenschaften Georg-August-Universität Göttingen BLK-Verbund 4: Einführung eines Kreditpunktsystems in das rechtswissenschaftliche (Grund-)Studium Universitäten Göttingen (federführend), Halle- Wittenberg,Hannover und Osnabrück

I. Einführung einer Zwischenprüfung

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BLK-Verbund 4: Einführung eines Kreditpunktsystems in das rechtswissenschaftliche (Grund-)Studium Universitäten Göttingen (federführend), Halle-Wittenberg,Hannover und Osnabrück. A. Rahmenbedingungen des Verbundprojekts: Die universitäre Zwischenprüfung und das staatliche Ausbildungsrecht. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: I. Einführung einer Zwischenprüfung

20./21. Januar 2005

BLK-Verbundprojekt Rechtswissenschaften

Georg-August-Universität Göttingen

BLK-Verbund 4:

Einführung eines Kreditpunktsystems in das rechtswissenschaftliche

(Grund-)Studium

Universitäten Göttingen (federführend), Halle-Wittenberg,Hannover und Osnabrück

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A. Rahmenbedingungen des Verbundprojekts:

Die universitäre Zwischenprüfungund das staatliche Ausbildungsrecht

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I. Einführung einer Zwischenprüfung

• staatlicher Rahmen der Ausbildung (Staatsprüfung) gleichermaßen vorgegeben: Lehrinhalte gleich (DRiG, Juristenausbildungsgesetze der Länder)

• bislang kein Leistungspunktsystem im juristischen Studium • Einführung einer Zwischenprüfung in das juristische (Grund-)Studium gesetzlich

vorgesehen (§ 15 Abs. 1 S. 2 HRG, § 1a NJAG) und ab WS 2001/2002 eingeführt

• Ziel vor allem: frühzeitige Feststellung der Studienfacheignung• Verabschiedung von Zwischenprüfungsordnungen unter den Verbundfakultäten

(Göttingen, Hannover, Osnabrück und Halle)• Vergleichbarkeit und Verrechenbarkeit hinsichtlich der Zwischenprüfung

sichergestellt• jedoch grds. keine Identität von Zwischenprüfung und Grundstudium

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II. Durchführung der Zwischenprüfung

• Organisation der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Zwischenprüfung, u.a. durch Schaffung der administrativen Voraussetzungen an den Fakultäten/Fachbereichen (Prüfungsämter)

• Bestimmung der Anmeldeformalitäten• Einführung datenbankgestützter Erfassungssysteme (FlexNow!, HIS-POS-GX,

eigenentwickelte Datenbank)• Evaluierung und Vergleich der geplanten und bereits eingerichteten Systeme• wechselseitige Information der Verbundpartner über jeweils bestehende

Prüfungssysteme/-anforderungen

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III. Evaluation der Zwischenprüfung und Entwicklung und Einführung eines Leistungspunktsystems

Im Vorfeld der Umsetzung:

• Aufarbeitung der Bologna-Erklärung sowie von HRK- und KMK-Beschlüssen im Hinblick auf die staatlichen Vorgaben des Jurastudiums

• Vergleich der bestehenden Studienplanstrukturen; Modularisierung; ECTS; Möglichkeiten der Ausweitung

• Definition der konstitutiven Elemente und Mindeststandards (Modul, workload, credit, Studieneinheit); KMK-Vorgaben in diesem Bereich

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Projektaufgaben dann:

• verbundweite Festlegung von Evaluationskriterien im Hinblick auf die angestrebten Ziele (insbesondere: frühzeitige Feststellung der Studienfacheignung) und Ermittlung der Arbeitsbelastung der einzelnen Veranstaltungen (workload):

Erstellung von entsprechenden Fragebögen (verbundweit einsetzbar) Befragung der Studierenden durch Ausgabe der Fragebögen

(erstmals im SoSe 2004) Auswertung der Fragebögen Koordinierung mit den Lehrenden Anpassung der auf einer workload-Schätzung beruhenden Richtlinie zur Vergabe von ECTS-Punkten

• Vergleich der Zwischenprüfungsordnungen und ggf. Anpassung aufgrund der Ergebnisse der workload-Ermittlung und entsprechend der Zielsetzung

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Fragebogen - Workload- Ermittlung (Schätzwerte)

Verkürzte Fassung: Die folgenden Fragen wurden den Studierenden gestellt. Dabeisollte die Antwort jeweils – mit Ausnahme der Fragen 1 und 2 – in Stunden gegebenwerden.

1. In welchem Studiengang sind Sie immatrikuliert?2. In welchem Fachsemester sind Sie?3. Wie viel Zeit halten Sie je Vorlesungsstunde für erforderlich, um den Stoffgründlich und umfassend vorzubereiten?4. Wie viel Zeit halten Sie je Vorlesungsstunde für erforderlich, um den Stoffgründlich und umfassend nachzuarbeiten?5.Wie viel Zeit halten Sie im Schnitt für die gründliche und umfassende Vorbereitungeiner zweistündigen Klausur (90 Min.) für erforderlich?6.Wie viel Zeit halten Sie im Schnitt für die gründliche und umfassendeNachbereitung einer Klausur für erforderlich?7. Wie viel Zeit halten Sie im Schnitt für die gründliche und umfassende Bearbeitungeiner Hausarbeit (Zwischenprüfungsniveau) für erforderlich?8. Wie viel Zeit halten Sie im Schnitt für die gründliche und umfassende Bearbeitungeiner Seminararbeit für erforderlich?

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Ergebnisse der Workload-Ermittlung im Studiengang Rechtswissenschaften (Universität Göttingen)  

  Befragte 2. Semester

Befragte 4. Semester

Vorbereitung je Vorlesungsstunde

 1,47 Std.

 1,32 Std.

Nachbereitung jeVorlesungsstunde

 2,1 Std.

 1,57 Std.

Vorbereitung fürzweistündige Klausur

 32,52 Std.

 32,08 Std.

Nachbereitung fürZweistündige Klausur

 2,06 Std.

 1,13 Std.

Bearbeitungszeit fürHausarbeit

 107,22 Std.

 141,56 Std.

Bearbeitungszeit fürSeminararbeit

 120,36 Std.

 93,92 Std.

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B. Weiterentwicklung des Verbundprojekts:

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

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I. Bedeutung und Rahmenbedingungen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

• Gegenstand der Neuregelung: vollständige Verlagerung der ehemaligen Wahlfachprüfung auf die Fakultäten/Fachbereiche

• Ausgestaltung: 30% der Gesamtnote der Ersten Prüfung (ersetzt das bisherige Erste Staatsexamen), 70% staatlicher Pflichtfachteil bleibt bestehen

• Ziele: - stärkere individuelle Profildung der Fakultäten/Fachbereiche durch eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung - dadurch Stärkung des Qualitätswettbewerbs der Fakultäten/Fachbereiche untereinander - frühzeitige Spezialisierung der Studierenden im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes

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II. Übertragung der Ergebnisse und Erfahrungen der Zwischenprüfung auf die Schwerpunktbereichsprüfung

Ergebnis der ersten Projektphase:

Evaluationsergebnisse der Zwischenprüfung haben teilweise Modellcharakter für die Gestaltung der Schwerpunktbereichsprüfung:

Leistungspunktsystem kompatibel auch für Schwerpunktbereiche Modulbildung (Pflicht- und Wahlmodulbereich)

Umsetzung an den Verbundfakultäten:

Verabschiedung von Schwerpunktbereichsprüfungsordnungen an allen (Verbund-)Fakultäten Bildung spezifischer Schwerpunktbereiche (Modularisierung) erstmaliges Angebot des Schwerpunktbereichsstudiums ab WS 2004/05 Schaffung bzw. Erweiterung der administrativen Voraussetzungen (Prüfungsämter)

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C. Ausblick:

Einführung von BA-/MA-Strukturen in das Juristische Studium ?

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Der Bologna-Prozess an den Juristischen Fakultäten/Fachbereichen

Ist die Umstellung der bestehenden Juristenausbildung auf grundständige BA-/MA-Studiengänge sinnvoll ?

• Befürwortend ausdrücklich: Wissenschaftsrat (bezogen auf staatliche Abschlüsse), ablehnend gegenwärtig: Deutscher Juristenfakultätentag

• „Euro-Jurist“ vs. überwiegende Fokussierung der Juristenausbildung das jeweilige nationale Recht

• Gesetzgeberische Entscheidung fällt eindeutig zugunsten einer überwiegend staatlichen Prüfung aus (70% staatlicher, 30% universitärer Prüfungsanteil)

• Dementsprechend verfolgt die jüngste Reform der Juristenausbildung eine andere Konzeption als die Einführung von BA-/MA-Strukturen.

• Parallel hierzu existieren aber vereinzelt spezialisierte (teilweise grundständige) Bachelorstudiengänge (Bucerius Law School Hamburg, Greifswald, Osnabrück).

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