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IFRS und HGB in der Praxis Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen AUDIT

IFRS und HGB in der Praxis - KPMG Deutschland · PDF fileWinkeljohann/Norbert Herzig (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand, Stuttgart 2006, S. 168–178, hier S. 176; vgl. auch Pressemitteilung

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IFRS und HGB in der PraxisZur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei derKreditvergabe von Banken an mittelständischeUnternehmen

AUDIT

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© 2008 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängigerMitgliedsfirmen, die KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.

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Zusammenfassung

Mittelständische Unternehmen finanzieren sich aufgrund der oftmals fehlendenKapitalmarktorientierung regelmäßig durch die Aufnahme von Krediten. DieseKredite werden ihnen insbesondere von Instituten des deutschen Universalbanken-systems zur Verfügung gestellt, die im Rahmen der vorliegenden Studie mehr-heitlich befragt worden sind. Anlass für die schriftliche Befragung war, dass zu dernachfolgend dargestellten Thematik keine aktuellen, empirisch erhobenen undgleichzeitig repräsentativen Daten verfügbar waren.

Inhaltlich war vor dem Hintergrund immer strenger werdender Regulierungsvor-schriften und der derzeit diskutierten Öffnung der internationalen Rechnungs-legungsvorschriften für den Mittelstand unter anderem von Interesse, eine mögliche Auswirkung des von den Kreditsuchenden angewandten Rechnungs-legungssystems auf die Kreditvergabeentscheidung der Banken sowie auf diegewährten Kreditkonditionen zu ergründen. Außerdem wurde hinterfragt, inwie-weit ein hohes IFRS-Know-how für die Kreditentscheider überhaupt erforderlichist, ob es gegebenenfalls bereits aufgebaut wurde und wie IFRS-Abschlüsse imRahmen eines Ratingprozesses generell verarbeitet werden. Nicht zuletzt ging esdarum, Einsichten hinsichtlich der Einstellung der Befragten zu den internationalenRechnungslegungsregelungen zu gewinnen.

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Vorwort

Mittelständische Unternehmen, Kern und Motor der deutschen Wirtschaft, sindvor dem Hintergrund zunehmend globalisierter Märkte in steigendem Maße inter-national ausgerichtet und müssen sich somit stetig neuen Herausforderungenstellen.1 Die Absicht eines einheitlichen Gruppenreportings, die Hoffnung auf dieGewinnung von internationalen Investoren, der Wunsch nach Verzahnung voninternem und externem Rechnungswesen, ein besserer Einblick in die wirtschaft-liche Lage für Kunden und Lieferanten, die Öffnung der IASB-Rechnungslegungs-normen für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen2 und nicht zuletzt dieHoffnung auf ein verbessertes Rating aufgrund verbesserter Bilanzkennzahlensind Beweggründe, die dazu führen, dass mittelständische Unternehmen ihreAbschlüsse vermehrt nach IFRS aufstellen.3 Gerade der letztgenannte Zusammen-hang, inwieweit die Wahl des Rechnungslegungssystems das Kreditrating einesUnternehmens beeinflusst, wird – vor dem Hintergrund der seit dem 1. Januar 2007geltenden Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht –in den letzten Jahren kontrovers diskutiert.4 Dabei wird oftmals – konträr zur Auf-fassung des Bundesverbandes Deutscher Banken5 – behauptet, dass die Erstellungeines IFRS-Abschlusses zu einer Verbesserung des Ratings nach Basel II führt.6

Zu denjenigen, für die diese Diskussion eine besondere Relevanz hat, gehörenzweifelsfrei mittelständische Unternehmen, da diese – aufgrund einer oftmalsfehlenden Kapitalmarktorientierung – auf die Fremdfinanzierung durch Banken invielfältiger Weise angewiesen sind. Die IFRS-Umstellungstendenzen im Mittel-stand, die bereits durch Studien belegt wurden,7 können an der Gruppe der Kredit-geber, deren Sichtweise im Fokus der vorliegenden Studie steht, nicht spurlosvorübergehen, denn das „Herzstück eines jeden Ratingprozesses – auch beimittelständischen Unternehmen – bildet eine detaillierte Analyse des Jahres-abschlusses“. 8 Daher wurden in der vorliegenden Untersuchung Kreditinstitute inganz Deutschland mit Fokus auf eben diese Kundengruppe befragt.

Die Studie wurde unter Leitung von Prof. Dr. Henning Zülch, Inhaber des Lehrstuhlsfür Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der HHL – LeipzigGraduate School of Management, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Edgar Löw,Leiter Department of Professional Practice Banking & Finance der KPMGDeutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, durchgeführt.

Unser Dank gilt allen Kreditinstituten, die sich an der Umfrage beteiligt haben.

Prof. Dr. Henning Zülch Prof. Dr. Edgar LöwHHL – Leipzig Graduate School KPMG, Frankfurt am Mainof Management

1 Vgl. KfW, Creditreform, IfM, RWI, ZEW (Hrsg.), MittelstandsMonitor 2007. Jährlicher Bericht zu Konjunktur- und Strukturfragen kleiner und mittlerer Unternehmen, abrufbar unter www.ifm-bonn.org/presse/mimo-2007.pdf, S. 95–98.2 Zu Darstellung des ED IFRS for SMEs vgl. Haller, Axel/Beiersdorf, Kati/Eierle, Brigitte, ED-IFRS for SMEs – Entwurf eines internationalen Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen, in: BB 2007,

S. 540–551; Zülch, Henning/Burghardt, Stephan, Neue Rechnungslegungsnormen für den Mittelstand, in: PiR 2007, S. 111–113; vgl. ferner Wüstemann, Jens/Kierzek, Sonja, IFRS als neues Bilanzrecht für den Mittelstand? –Bilanztheoretische Erkenntnisse und Würdigung der IFRS in ihrem Lichte, in: BFuP 2007, S. 358–375.

3 Vgl. von Keitz, Isabel/KPMG, Rechnungslegung nach IFRS – auch ein Thema für den Mittelstand?, Ergebnisse einer empirischen Befragung des (gehobenen) Mittelstands in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., Broschüre 2006,abrufbar unter www.isabelvonkeitz.de/neu2005/files/skripte/dateien/Titel_RZ03.pdf, S. 6 u. 8; Bundesverband der Deutschen Industrie e.V./Ernst & Young, Rechnungslegung im Umbruch (Broschüre 2005), Berlin 2005, abrufbarunter www.bdi-online.de/Dokumente/Steuer-Haushaltspolitik/00090C0F.pdf, S. 29 f.

4 Vgl. etwa Wielenberg, Stefan, Führt das Rating nach Basel II zu einer freiwilligen Umstellung der Rechnungslegung von den handelsrechtlichen GoB zu den IFRS?, in: ZfbF 2007, S. 732–751; Oehler, Ralph, Auswirkungen einer IFRS-Umstellung auf das Kreditrating mittelständischer Unternehmen, in: DB 2006, S. 113–119; Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II auf die Praxis der Rechnungslegung, in: FB 2004, S. 93–104.

5 Vgl. Bundesverband Deutscher Banken, Bankinternes Rating mittelständischer Kreditnehmer im Zuge von Basel II, Berlin 2005 (Broschüre), abrufbar unter www.bdb.de/pic/artikelpic/062005/br0506_bi_rating.pdf, S. 25.6 Vgl. Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, in: BFuP 2007, S. 346–357, hier S. 347–349; Wielenberg, Stefan, Führt das Rating nach Basel II zu einer freiwilligen Umstellung der

Rechnungslegung von den handelsrechtlichen GoB zu den IFRS?, a.a.O. (Fn. 4), S. 734; a.A. z.B. Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II auf die Praxis der Rechnungslegung, a.a.O. (Fn. 4), S. 100.7 Siehe Kapitel A, Abschnitt 4.8 Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, a.a.O. (Fn. 6), hier S. 349.

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Vorwort ...............................................................................................................2

Problemstellung....................................................................................................4

Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung .......................................................61 Darstellung der bisherigen Regelungen zur Kreditvergabe

von Banken (Basel I) ....................................................................................6

2 Inhalte und Bedeutung von Basel II: Anforderungen an Kreditgeber und Kreditnehmer ........................................................................................8

3 Die verwendete Definition mittelständischer Unternehmen......................11

4 Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe:eine Bestandsaufnahme bisheriger Arbeiten.............................................12

Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittel-

ständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute ................161 Vorgehensweise.........................................................................................16

1.1 Aufbau und Methodik der Untersuchung ............................................161.2 Charakterisierung der teilnehmenden Kreditinstitute und

Repräsentativität der Umfrage.............................................................18

2 Auswertung der Umfrageergebnisse.........................................................252.1 Vorüberlegungen..................................................................................252.2 Bedeutung der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestellten

Informationen für die Kreditvergabe....................................................252.3 Anpassungen der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestellten

Informationen durch die Kreditinstitute sowie Vorgaben an(mittelständische) Kunden....................................................................29

2.4 Beurteilung der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestelltenInformationen durch Kreditinstitute .....................................................37

2.5 Beurteilung der künftigen Entwicklungen durch die Kreditinstitute ....462.6 Zwischenergebnis................................................................................48

Zusammenfassung und Ausblick ......................................................................50

Anhang ................................................................................................................51Fragebogen ....................................................................................................52

Literaturverzeichnis ........................................................................................63

Ansprechpartner .................................................................................................70

Inhaltsverzeichnis

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4 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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Problemstellung

Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen mittelständische Unternehmen9 und dieAuswirkungen der Rechnungslegungssysteme auf deren Finanzierung. Mittel-ständische Unternehmen sind in besonderem Maße von der Fremdkapitalversor-gung durch Banken abhängig, da ihnen oftmals der direkte Zugang zum Kapital-markt verwehrt ist.10 Als Beleg für diese Abhängigkeit kann die Eigenkapitalquotedieser Unternehmen gesehen werden, die nach Angaben der Deutschen Bundes-bank 2004 im Durchschnitt bei etwa 15 Prozent lag, für mittelständische Nicht-kapitalgesellschaften gar bei unter neun Prozent.11 Das Polster, mit dem auf etwaigeÄnderungen der Rahmenbedingungen reagiert werden kann, ist also häufigbedenklich gering. Aus Sicht des Mittelstands sind deshalb verstärkt die Umständebei der Kreditvergabe zu antizipieren, bevor ein Kreditantrag gestellt wird. Indemdas Vorgehen der Banken gedanklich vorweggenommen wird, können die Finan-zierungskosten – so die Erwartung – gesenkt werden.

Die skizzierte Ausgangssituation für mittelständische Unternehmen ist Anlass für die Untersuchung. Dabei wird gezielt auf die Eignung von IFRS-Abschlüssenfür Kreditvergabeentscheidungen Bezug genommen. Kern der Betrachtung bildetder Einfluss von Zwischenberichten und Jahresabschlüssen bzw. Konzernab-schlüssen nach den Vorschriften des IASB auf die Kreditvergabe von Banken.Erklärt werden soll,

• welchen Anteil Informationen aus Quartalsberichten und Jahresabschlüssen an der Kreditvergabeentscheidung gegenüber anderen Informationsquellenhaben,

• wie die Banken die Eignung von Informationen aus IFRS-Abschlüssen für dieZwecke der Kreditvergabe grundsätzlich bewerten,

• ob und in welcher Weise die Banken bei der Kreditvergabe Informationen ausIFRS-Abschlüssen für die Zwecke der Kreditvergabe anpassen und

• wie die Banken gegenüber mittelständischen Unternehmen in ihremKundenkreis zu einer Umstellung auf IFRS Stellung nehmen.

09 Zu der zugrunde gelegten Mittelstandsdefinition vgl. Kapitel A, Abschnitt 3.10 Vgl. Paul, Stephan/Stein, Stefan, Auf der Bremsspur. Für den Mittelstand und seine Banken zeigt die Qualitätsampel gelb-rot, in: FB 2003,

S. 417–431, hier S. 417, sowie mit weiteren Gründen für die Abhängigkeit mittelständischer Unternehmen von Bankkrediten Segbers,Klaus/Siemes, Andreas, Mittelständische Unternehmen und ihre Kommunikationsverhalten gegenüber der Bank. Ergebnisse einer empirischenStudie (Teil I), in: FB 2005, S. 229–237, hier S. 229 f.

11 Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dez. 2006, abrufbar unter www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2006/200612bbk_mb.pdf, S. 53.

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Gerade zum letzten Punkt stehen unterschiedliche Thesen im Raum. Daher ist esnunmehr an der Zeit, die Hypothese, dass „die deutschen Banken […] ein Unter-nehmen, das auf IFRS umgestellt hat, nicht grundsätzlich besser beurteilen“,12

empirisch zu überprüfen, denn neben dieser Auffassung existiert die Sichtweisederer, die mit einer IFRS-Anwendung ein verbessertes Rating verbunden sehen.

Mit der Beantwortung dieser Fragestellungen soll auch zu einem verbessertenVerständnis seitens der mittelständischen Unternehmen, insbesondere für das„Hard-Fact-Rating“ der Kreditvergabeentscheidung, beigetragen werden. Unter„Hard-Fact-Rating“ wird in diesem Zusammenhang die quantitativ orientierteAnalyse von rechnungslegungsbasierten Kennzahlen verstanden, welche zumeistden überwiegenden Teil eines Ratingergebnisses ausmacht.13

Problemstellung 5

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12 Kruth, Bernd-Joachim, Freiwillige Anwendung der IFRS im Mittelstand: Vorteile bei der Ansprache von Kapitalgebern?, in: NorbertWinkeljohann/Norbert Herzig (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand, Stuttgart 2006, S. 168–178, hier S. 176; vgl. auch Pressemitteilung DeutscherSteuerberaterverband e.V. vom 23.2.2005, abrufbar unter www.dstv.de; o.V., Die Bilanzumstellung hat keinen Einfluss auf das Rating, in:Börsen-Zeitung vom 31.12.2004, S. 47.

13 Das nicht betrachtete „Soft-Fact-Rating“ zielt demgegenüber auf qualitative Bewertungsfaktoren ab; vgl. Guthoff, Markus, IFRS undMittelstandsrating der Banken, in: Norbert Winkeljohann/Norbert Herzig (Hrsg.), IFRS für den Mittelstand, Stuttgart 2006, S. 179–194, hier S. 185–189; Gleißner, Werner/Füser, Karsten, Leitfaden Rating. Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, München 2002, S. 104.

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Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung

Der 1974 von den Präsidenten der Zentralbanken der zehn führenden Industrie-länder (G10)14 gegründete Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committeeon Banking Supervision) hat es sich zur Aufgabe gemacht, hohe einheitlicheStandards in der Bankenaufsicht voranzutreiben. Der Ausschuss, der vier Mal imJahr zusammenkommt, erarbeitet Empfehlungen und Richtlinien, die von denjeweiligen Gesetzgebern in nationales Recht umgesetzt werden können.15 DieseEmpfehlungen wurden allerdings in der Vergangenheit nicht nur von den Mit-gliedsländern, sondern auch von vielen Ländern, die nicht im Basler Ausschussvertreten sind, umgesetzt.

Die Empfehlungen des Basler Ausschusses beeinflussen maßgeblich die recht-lichen Vorgaben in Deutschland. So wurde hierzulande die erste Basler Eigenkapi-talübereinkunft (Basel I, Basel Accord) unter anderem in § 10 Abs. 1 KWG, welcherdie Rechtsgrundlage für die Begrenzung von Ausfallrisiken darstellt, verankert.Demnach müssen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zum Schutz ihrerGläubiger über eine angemessene Eigenmittelausstattung verfügen. Nach diesenbisherigen Regelungen des Basler Ausschusses von 1988, die – zwischenzeitlichmodifiziert16 – bis Ende 2006 Gültigkeit hatten, muss bei der Vergabe eines Kreditsein bestimmter Prozentsatz der Kreditsumme – gewichtet mit einem spezifischenRisikofaktor – mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Eigenkapitalunterlegungjedes Kreditinstituts konnte somit anhand folgender Formel bestimmt werden:

Kreditsumme · Solvabilitätskoeffizient · Risikogewicht = Mindesteigenkapitalunterlegung

Der Solvabilitätskoeffizient wurde pauschal auf acht Prozent festgelegt. Für dieBemessung des Risikogewichts wurden die Kreditnehmer in drei Gruppen einge-teilt:

1 Darstellung der bisherigen Regelungen zur Kreditvergabevon Banken (Basel I)

Öffentliche Kreditnehmer pauschal 0%Kreditinstitute pauschal 20%Alle übrigen Kreditnehmer (auch Unternehmen) pauschal 100%

Kreditnehmergruppe Risikogewicht

Tab. 1: Risikogewichte nach Kreditnehmergruppe

14 Heute setzt sich der Ausschuss aus Vertretern der folgenden 13 Länder zusammen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada,Luxemburg, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika.

15 Vgl. Burghof, Hans-Peter/Rudolph, Bernd, Bankenaufsicht, Wiesbaden 1996, S. 192–203.16 Eine wichtige Änderung fand beispielsweise 1996 durch das Marktrisikopapier statt, durch das die Basler Vereinbarung um die Berücksichtigung

von Marktpreisrisiken erweitert wurde; vgl. Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 4. Aufl.,Berlin/Heidelberg 2007, S. 597.

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Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung 7

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Das Risikogewicht sollte das vorhandene Ausfallrisiko und den zu erwartendenVerlust im Insolvenzfall messen. Die unterschiedliche Bonität der Kreditnehmerwurde nach Basel I – wie in Tabelle 1 dargestellt – jedoch wiederum nur pauschalberücksichtigt, indem die Schuldner in die drei Klassen „öffentliche Kreditnehmer“,„Kreditinstitute“ und „Nichtkreditinstitute“ eingeteilt werden. Die Tatsache, dassbei der Eigenkapitalunterlegung nicht nach der Bonität des jeweiligen Schuldnersdifferenziert wurde, stellt einen der Hauptkritikpunkte an Basel I dar. Innerhalbeiner Kreditnehmergruppe war demnach keine differenzierte Eigenkapitalunterle-gung vorgesehen.

Grafisch lässt sich diese „Subventionierung“ der Schuldner niedriger Bonitätdurch die Schuldner hoher Bonität wie folgt veranschaulichen:

Somit bestand für die Kreditgeber ein Anreiz, Kredite besonders an Kunden mitmäßiger Bonität auszugeben, da man bei diesen etwas höhere Zinsen durchset-zen und somit einen vergleichsweise hohen Ertrag auf das vorzuhaltende Kapitalerwirtschaften konnte. Zudem war der Anreiz nach den alten Regelungen hoch,risikoarme Kredite durch Asset-Backed Securities auf speziell gegründeteZweckgesellschaften auszulagern,18 wodurch hauptsächlich Darlehen mit höherenAusfallrisiken in den Portfolios der Banken verblieben. Nach der neuen BaslerEigenkapitalvereinbarung (Basel II) findet nunmehr die unterschiedliche Bonitätder Schuldner Berücksichtigung.

Abb. 1: Inkonsistenz von regulatorischen Eigenkapitalanforderungen und bankinternerSteuerung nach Basel I17

Kapitalunterlegung

Hoch Bonität des Kreditnehmers Tief

Überkapitalisierung

Unterkapitalisierung

8%

17 Lazard Asset Management (Deutschland) GmbH, Hintergrund Februar 2005. Basel II – Willkommen im Zentralstaat, Frankfurt a.M. 2006, abruf-bar unter http://www.lazardnet.com/lam/de/pdfs/Hintergrund_200602_Basel_II.pdf, S. 5.

18 Zu ABS vgl. erläuternd Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 4. Aufl., a.a.O. (Fn. 15), S. 301–312.

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Im Juni 1999 wurde eine neue, dem heutigen Kenntnisstand angepasste Eigen-kapitalvereinbarung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht.Die Vereinbarung, die im sogenannten New Basel Capital Accord 19 zusammenge-fasst wird, novelliert die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung von Krediten beiBanken. Als Kern der Neuregelung wird nun die Bonität des Schuldners explizit beider Berechnung der vorgeschriebenen Eigenkapitalunterlegung berücksichtigt.20

Diese Neuerungen wurden mit Veröffentlichung der Richtlinien 2006/48/EG und2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 für die Mitgliedsländer der Europäischen Union verabschiedet21 und im Wesentlichendurch die Veröffentlichung des Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Banken-richtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 17. November 2006zum 1. Januar 200722 auch in nationales Recht umgesetzt.23

Grafisch lässt sich der neue Basler Akkord wie folgt skizzieren:

2 Inhalte und Bedeutung von Basel II: Anforderungen an Kreditgeber und Kreditnehmer

19 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards. A Revised Framework,hrsg. v. Bank for International Settlements, Basel 2005, abrufbar unter www.bis.org/publ/bcbs118.pdf.

20 Vgl. Arnold, Wolfgang/Boos, Karl-Heinz, Basel II – Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte, Die Bank 2001, S. 7123; Hartmann-Wendels,Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 4. Aufl., a.a.O. (Fn. 15), S. 389–391; Paul, Stephan/Stein, Stefan, Basel II und diedeutsche Kreditwirtschaft, in: Stephan Paul (Hrsg.), Basel II, Frankfurt 2003, S. 35–67.

21 Vgl. Amtsblatt der EU 2006, Nr. L 177, S. 1 und S. 201, abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2006:177:SOM:DE:HTML;Ziel der beiden Richtlinien ist die Festlegung neuer Anforderungen für die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen undKreditinstituten. Sie sollen zur finanziellen Stabilität beitragen und das Vertrauen in das Finanzsystem stärken, indem ein besseres Risiko-management der Finanzinstitute gefördert wird. Die Richtlinien sind Teil des Aktionsplans der Europäischen Union für Finanzdienstleistungenund entsprechen den internationalen Leitlinien, die durch die Basel-II-Einigung festgelegt wurden.

22 Eine Übergangsregelung erlaubt den Kreditinstituten zur Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen noch bis Ende 2007 die Anwen-dung von Grundsatz I. Zum 1.1.2008 sind die neuen, Basel II-konformen Vorschriften dann zwingend von allen Kreditinstituten anzuwenden; vgl.Deutsche Bundesbank/BaFin, Protokoll der 14. Sitzung (am 27.11.2006) des Arbeitskreises „Umsetzung Basel II“ vom 15.1.2007, abrufbar unter www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/20061127_protokoll.pdf, S. 14.

23 Vgl. BGBl. 2006 I, S. 2606, ausgegeben am 22.11.2006, abrufbar unter www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2606.pdf; darüber hinaus wer-den die in den EU-Richtlinien, die auch als Capital Requirements Directive bezeichnet werden, vorgesehenen Regelungen durch dieSolvabilitätsverordnung (SolvV) sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) vom 14.12.2006 umgesetzt. Die SolvV konkreti-siert die §§ 10 ff. KWG und deckt die erste und dritte Säule von Basel II ab. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bil-den schließlich eine weitere Konkretisierung von § 25a KWG und setzen die Anforderungen der zweiten Säule von Basel II in Deutschland um.

24 In Anlehnung an Gleißner, Werner/Füser, Karsten, Leitfaden Rating. Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, a.a.O. (Fn. 13), S. 55;Gillardon AG (Hrsg.), Quick-Scans Basel II/SolvV und MaRisk (Broschüre), abrufbar unter http://www.gillardon.de/pdf/management-consulting/Quick-Scans_Basel-II_SolvV.pdf, S. 3 f.; siehe auch Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, International Convergence of Capital Measurement andCapital Standards. A Revised Framework, hrsg. v. Bank for International Settlements, a.a.O. (Fn. 19), S. 12–200; Legende: SolvV:Solvabilitätsverordnung, MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Abb. 2: Die neue Basler Eigenkapitalverordnung (Basel II) und ihre Umsetzung24

Stabilität der Finanzmärkte

Säule 1

Mindesteigenkapital-anforderungen

• Adressrisiko• Marktrisiko• Operationelle Risiken

Umsetzung:SolvV

Säule 2

BankenaufsichtlicherÜberprüfungsprozess

• Risikotragfähigkeit• Berücksichtigung

qualitativer Aspekte

Umsetzung:MaRisk

Säule 3

Marktdisziplin und-transparenz

• Offenlegung derEigenmittelstruktur

• Angemessenheit derEigenmittelausstattung

• Risikomessverfahren• Risikoprofil

Umsetzung:SolvV

Basel II

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Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung 9

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Die Mindesteigenkapitalanforderungen verlangen unverändert die Unterlegung derRisikoaktiva mit mindestens acht Prozent Eigenkapital. Allerdings spiegeln – wieangedeutet – die Risikogewichte nach Basel II nunmehr die individuelle Risiko-situation der Kreditnehmer wider.25 Zur Messung des Risikos kann ein Standard-ansatz oder ein auf bankinternen Ratings beruhender Ansatz (sogenannter InternalRatings-Based Approach, IRB-Ansatz) angewendet werden. Bei dem auf externenRatings basierenden Standardansatz ist – über die höchste Klasse nach Basel Ihinausgehend – ein Risikogewicht von 150 Prozent für Kunden mit schlechterBonität eingeführt worden. Dies bedeutet, dass die Eigenkapitalunterlegung beimStandardansatz – abhängig von der unternehmensspezifischen Bonität – nun zwi-schen 1,6 Prozent (= 20% · 8%) und 12 Prozent (= 150% · 8%) betragen kann.

Demnach darf erwartet werden, dass sich mittelständische Unternehmen miteiner guten oder sehr guten Risikosituation besserstellen als bisher, da sich dieEigenkapitalbelastung der Banken in diesem Fall reduziert. Analog erfahrenUnternehmen mit einer schlechten Bonität eine Verschlechterung ihrer bisherigenKonditionen.27

Im Gegensatz dazu erlauben der IRB-Ansatz sowie der fortgeschrittene IRB-Ansatzdie Anwendung von bewährten Kreditsteuerungstechniken zur Berechnung derEigenkapitalanforderungen, solange das bankinterne Ratingsystem gewisse Anfor-derungen erfüllt. Kreditinstitute können bei Verwendung von IRB-Ansätzen nichtnur die Risiken differenzierter berücksichtigen, sondern verschaffen sich dadurch –bei zunehmender Komplexität28 – auch Vorteile in Bezug auf die Eigenmittelunter-legung.29 Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass es für Kredite an mittelständischeUnternehmen mit einem Umsatz zwischen fünf und 50 Mio. Euro reduzierte Anfor-derungen zur Eigenkapitalunterlegung gibt (maximale Entlastung: ca. 20 Prozent).30

25 Dadurch sind die Eigenkapitalanforderungen für das gesamte deutsche Bankensystem um durchschnittlich 6,7 Prozent gesunken (Vergleichs-maßstab: Regelungen nach Basel I); vgl. Deutsche Bundesbank/BaFin, Protokoll der 12. Sitzung (am 1.6.2006) des Arbeitskreises „UmsetzungBasel II“ vom 22.9.2006, abrufbar unter www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/20060601_protokoll.pdf, S. 3 f.

26 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards. A Revised Framework, a.a.O.(Fn. 19), hier S. 19.

27 Vgl. Gleißner, Werner/Füser, Karsten, Leitfaden Rating. Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, a.a.O. (Fn. 13), S. 40.28 Vgl. Bundesverband Deutscher Banken, Bankinternes Rating mittelständischer Kreditnehmer im Zuge von Basel II, a.a.O. (Fn. 5), S. 10 f.29 Vgl. Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II auf die Praxis der Rechnungslegung, a.a.O. (Fn. 4) , S. 96.30 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards. A Revised Framework,

hrsg. v. Bank for International Settlements, a.a.O. (Fn. 19), S. 60; außerdem gibt es für Retailkunden mit einem Kreditvolumen von bis zu einerMio. Euro weitere erleichternde Unterlegungsvorschriften; vgl. Bundesverband Deutscher Banken, Bankinternes Rating mittelständischerKreditnehmer im Zuge von Basel II, a.a.O. (Fn. 28), S. 9 und 13.

AAA bis AA- 20%A+ bis A- 50%BBB+ bis BB- 100%Schlechter als BB- 150%Kein Rating 100%

Rating Risikogewicht

Tab. 2: Generelle Risikogewichte für den Standardansatz nach Rating26

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Für die Kreditsuchenden bedeutet die Verabschiedung von Basel II aber insgesamteine weitere Verschärfung der Voraussetzungen für die Refinanzierung mit Bank-krediten. Die erhöhten Ansprüche spiegeln sich auch in den von der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. Dezember 2005 erlassenen Min-destanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wider, welche die zweite

Säule von Basel II in Deutschland konkretisieren.31 Von Kreditinstituten wird darinunter anderem eine schriftliche Risikostrategie verlangt, das heißt, sie sind ver-pflichtet, sich qualifiziert mit den eingegangenen und einzugehenden Risikenauseinanderzusetzen.32 Durch die MaRisk wurden also sowohl die Anforderungenan die Kreditgeber als auch an die Kreditsuchenden33 erhöht.34

Durch die erweiterten Transparenzempfehlungen der dritten Säule schließlich sollerreicht werden, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Kredit-vergabepolitik der Kreditinstitute honorieren, eine risikoreiche Politik hingegensanktioniert wird. Somit wird der Anreiz einer effizienten Risikokontrolle und -steuerung seitens der Kreditinstitute erhöht.35

Zu erkennen ist, dass im Zuge dieser Entwicklung eine dezidierte Risikobeurtei-lung durch die Kreditinstitute, das heißt vor allem auch eine Bonitätsbeurteilungdes Schuldners, an Bedeutung gewinnt. Von der Bonitätsbeurteilung hängen auf-grund des dargestellten Zusammenhangs inzwischen verstärkt die Fremdkapital-kosten von Unternehmen ab. Die Bonitätsbeurteilung erfolgt dabei meist auf Basisvon Jahresabschlussdaten.36 Sie liefern dem Kreditinstitut oder der Ratingagenturobjektivierte Informationen, wodurch das Ratingurteil begründet werden kann undnach außen eine verfolgte Risikopolitik nachvollziehbar zu belegen ist. In diesemZusammenhang wird auch die Frage diskutiert, welches Rechnungslegungssystemfür die Zwecke des Ratings vorzuziehen ist.37 Gefragt wird, ob und wieweit dieneuen Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht die Rechnungs-legung nach IFRS begünstigen.38

10 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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31 Vgl. BaFin, Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Rundschreiben 18/2005 (BA), abrufbar unter www.bafin.de/rundschrei-ben/89_2005/051220.htm; vgl. auch Rundschreiben 18/2005 (Fassung vom 06.03.2007) [inoffizielle Arbeitsversion], abrufbar unterwww.bafin.de/marisk/070306_rs.pdf; die MaRisk bauen auf den bisher geltenden Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft (MaK), dasHandelsgeschäft (MaH) und die Interne Revision (MaIR)) auf.

32 Zur Kreditrisiko-Strategie vgl. weiterführend Benölken, Heinz/Westerhoff, Bernhard, Grundlage der Kreditsteuerung: Die Kreditrisiko-Strategie,Bankenmagazin 2005, S. 26–29.

33 Die Kreditsuchenden müssen die Kreditinstitute mit aussagekräftigen Informationen versorgen. Dazu können neben Vorlage von Bilanz, GuV,Anhang und Lagebericht Dokumente zählen wie etwa Unterlagen zur strategischen Ausrichtung, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA),Unterlagen von einzelnen Segmenten, Finanz- und Liquiditätsplanungen, Investitionsplanungen u.a.

34 Zudem werden in den MaRisk Anforderungen an die Organisation des Kreditgeschäfts gestellt. In Kreditinstituten ist danach vor allem zwischenzwei Funktionensbereichen zu trennen: Der Bereich, der ein Geschäft initiiert („Markt“) und dabei ein erstes Votum bei der Kreditentscheidungabgibt, und ein weiterer Bereich, der ein zweites vom „Markt“ unabhängiges Votum abgibt („Marktfolge“) (doppeltes Votum). Vgl. BaFin,MaRisk, a.a.O. (Fn. 31), Abschnitt BTO und BTO 1.1.

35 Für die folgende Untersuchung sind vor allem die Solvabilitätsvorschriften gemäß Säule 1 von Interesse.36 Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan, Bilanzanalyse, 2. Aufl., Düsseldorf 2004, S. 16–18. Zu angewendeten Verfahren im

Einzelnen vgl. grundlegend Baetge, Jörg, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, in:WPg 1980, S. 651–665, hier S. 653–662 sowie zur neueren Entwicklung Baetge, Jörg, Die Früherkennung von Unternehmenskrisen anhand vonAbschlusskennzahlen, DB 2002, S. 2281–2287, hier S. 2281–2285.

37 Vgl. etwa Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II auf die Praxis der Rechnungslegung, a.a.O. (Fn. 4),hier S. 104.

38 Vgl. Jebens, Carsten Thomas, Was bringen die IFRS oder IAS dem Mittelstand?, in: DB 2003, S. 2345–2350, hier S. 2345. Vgl. kritisch Küting,Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II, a.a.O. (Fn. 4), S. 102.

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Nachdem die grundlegenden Rahmenbedingungen erläutert worden sind, mussklargestellt werden, welche Mittelstandsdefinition der vorliegenden Untersuchungzugrunde liegt.

Eine abschließende Definition mittelständischer Unternehmen existiert indesnicht. Vielmehr werden unterschiedliche Definitionen vorgelegt, die sowohl aufquantitativen als auch auf qualitativen Merkmalen basieren.39 Qualitative Defini-tionen sind für empirische Untersuchungen grundsätzlich ungeeignet, da durchqualitative Kriterien eine trennscharfe und somit operationalisierbare Abgrenzungvon Unternehmen nicht möglich ist. Deshalb werden für die Zwecke empirischerUntersuchungen zumeist Mittelstandsdefinitionen anhand üblicher Abgren-zungskriterien wie Umsatz, Gewinn, Bilanzsumme, Mitarbeiterzahl oder Rechts-form formuliert.40 Für die Zwecke der hier vorgestellten Untersuchung wird einUnternehmen als mittelständisch eingestuft, sofern es einen Umsatz von bis zu

500 Mio. Euro erwirtschaftet. Diese – verhältnismäßig weite – Definition schließtUnternehmen mit Zugang zum Kapitalmarkt bewusst mit ein. Würden dieseUnternehmen bei der Befragung der Banken – wie etwa Freidank/Paetzmann –von der abgefragten Grundgesamtheit von vornherein ausgeschlossen,41 so würdedies nicht dem Anspruch der Studie genügen, unter anderem die für das Bonitäts-rating bei der Kreditvergabe durchgeführten Anpassungen an IFRS-Abschlüsse zuuntersuchen, denn der Anteil der nicht kapitalmarktorientierten, freiwillig nachIFRS bilanzierenden Unternehmen ist nach wie vor gering.42 Um ein einheitlichesVerständnis aufseiten der Befragten zu erreichen, wurde diese Definition zuBeginn des Fragebogens festgelegt.

Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung 11

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11

3 Die verwendete Definition mittelständischer Unternehmen

39 Für einen umfangreichen Überblick vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.), SMEs in Germany. Facts and Figures 2004, Bonn 2004,S. 1–23 (abrufbar unter www.ifm-bonn.org).

40 Vgl. Segbers, Klaus/Siemes, Andreas, Mittelständische Unternehmen (Teil I), a.a.O. (Fn. 10), S. 230.41 Vgl. Freidank, Carl-Christian/Paetzmann, Karsten, Auswahl und Einsatz von Datenmaterial, Analysemethoden sowie externen Beratern zur

Vorbereitung von Kreditvergabeentscheidungen. Ergebnisse einer Untersuchung vor dem Hintergrund von Basel II, in: DB 2002, S. 1785–1789,hier S. 1785.

42 Vgl. hierzu u. a. mit Blick auf den Mittelstand in Nordrhein-Westfalen KPMG (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS – auch ein Thema für denMittelstand?, Düsseldorf 2006, S. 6.

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Nachfolgend wird in gebotener Kürze dargestellt, welche empirischen Studienbereits angrenzende Fragestellungen – insbesondere für den Mittelstand – unter-sucht haben. Einen Überblick über die vorhandenen Untersuchungen gibt Tabelle 3.

So haben Freidank/Paetzmann bereits 2002 Kreditentscheider deutscherBanken zur Auswahl von Datenmaterial und Methoden zur Vorbereitung vonKreditvergabeentscheidungen befragt.43 Zur damaligen Zeit war das Rechnungs-legungssystem IFRS noch weit von einer „stable platform“ entfernt. An eine Öff-nung der Regelungen für den Mittelstand44 war noch nicht zu denken. Daher ver-wundert auch die empirisch gewonnene Erkenntnis nicht, dass für die Bonitäts-analyse mittelständischer Unternehmen nach Meinung der KreditentscheiderHGB-Abschlüsse als Datenmaterial wesentlich besser als IAS-Abschlüsse geeig-net sind.45 Hinsichtlich der Bedeutung für die Entscheider haben die Ergebnisseweiterhin eine „Dominanz einer an den Komponenten des Jahresabschlussesausgerichteten retrospektiven Bonitätsanalyse“46 bestätigt. Die Gültigkeit dieserErgebnisse wurde – wie noch zu zeigen ist – in der vorliegenden Studie für 2007noch einmal überprüft.

In der Studie von Marten/Schlereth/Crampton/Köhler wurden 2002 die Mit-glieder der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Managementbefragt. Ein Teil der Befragten sieht nach ihren Ergebnissen den grundsätzlichenVorteil, dass eine IFRS-Umstellung im Hinblick auf Basel II zu einer gestärktenPosition gegenüber Banken führt und Unternehmen somit von günstigeren Fremd-kapitalkosten profitieren können, auch weil ein Abschluss nach IFRS insgesamteine realistischere Abbildung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmensermöglicht.47 Eine vergleichbare Argumentation bzw. Erwartung seitens der Unter-nehmen haben auch Weißenberger/Stahl/Vorstius in ihrer 2004 veröffentlichtenStudie beobachtet, die auf einer Datenerhebung aus 2000/2001 beruht. Ex posthat sich diese Verbesserung für die Unternehmen nach eigenen Angaben hingegennur zum Teil eingestellt.48

2004 wurden mittelständische Unternehmen und Großunternehmen vonHommel/Jütte/Schneider hinsichtlich ihrer Kenntnisse über bankinterne Rating-verfahren befragt. Im Ergebnis haben sie nicht nur ein wachsendes Bewusstsein,sondern auch einen im Vergleich zu den Vorjahren verbesserten Wissensstandüber bankinterne Ratingverfahren innerhalb des deutschen Mittelstands doku-mentiert.49

12 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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4 Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe:eine Bestandsaufnahme bisheriger Arbeiten

43 Vgl. Freidank, Carl-Christian/Paetzmann, Karsten, Auswahl und Einsatz von Datenmaterial, Analysemethoden sowie externen Beratern zurVorbereitung von Kreditvergabeentscheidungen, a.a.O. (Fn. 41).

44 Siehe Fn. 2.45 Vgl. Freidank, Carl-Christian/Paetzmann, Karsten, Auswahl und Einsatz von Datenmaterial, Analysemethoden sowie externen Beratern zur

Vorbereitung von Kreditvergabeentscheidungen, a.a.O. (Fn. 41), S. 1787.46 Ebenda, S. 1786 (im Original teilw. hervorgehoben).47 Vgl. Marten, Kai-Uwe/Schlereth, Dieter/Crampton, Adrian/Köhler, Annette G., Rechnungslegung nach IAS – Nutzeneffekte aus der Sicht von

Eigenkapitalgebern, in: BB 2002, S. 2007–2012, hier S. 2010 und 2012.48 Vgl. Weißenberger, Barbara E./Stahl, Anne B./Vorstius, Sven, Die Umstellung auf internationale Rechnungslegungsgrundsätze. Wunsch und

Wirklichkeit deutscher Unternehmen, in: KoR 2004, S. 5–16, hier S. 11.49 Vgl. Hommel, Ulrich/Jütte, Stefan/Schneider, Hilmar, Bekanntheit, Organisation und Kosten des bankinternen Ratingverfahrens. Empirische

Ergebnisse über Mittelstand und Großunternehmen, in: FB 2005, S. 541–545, hier S. 542 f.

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Die Seite der mittelständischen Unternehmen wurde auch von Müller/KPMG

befragt. Neu an dieser Studie war, dass zusätzlich zu den 700 in 2004 befragtenUnternehmen 2005 auch 400 Kreditinstitute befragt wurden. Die Seite derUnternehmen hat demnach bestätigt, dass sich die erhöhten Anforderungen anBanken, die z.B. aus den MaK resultieren, in den Kreditverhandlungen widerspie-geln.50 Danach führen die Anforderungen an die Kreditvergabe zu Maßnahmenseitens der Unternehmen, die auf die Verbesserung der Kreditfähigkeit ausgerich-tet sind. Langfristig sind aus Sicht der Unternehmen insgesamt gesehen keinenegativen Auswirkungen auf die Kreditvergabe durch die gestiegenen Anforde-rungen zu erwarten.51

In der empirischen Arbeit von Oehler, deren Aussagen aufgrund der mit 30 zurück-gesandten Fragebögen verhältnismäßig klein ausgefallenen Stichprobe mit gebo-tener Vorsicht zu betrachten sind, sind 2006 bereits einige Fragestellungen zumUntersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie überprüft worden.52 Demnachhatten Anfang 2005 bereits mehr als 80 Prozent der deutschen Kreditinstitute einBasel II-konformes Ratingsystem implementiert. Allerdings gab damals fast einViertel der befragten Banken an, Bilanzdaten unverändert in das Ratingsystemeinzugeben, sodass sich für Kunden dieser Banken eine Umstellung von HGB aufIFRS durchaus vorteilhaft auswirken könnte. Relativiert wird diese Aussage dadurch,dass nahezu alle Banken bilanzpolitische Maßnahmen bei der Unternehmens-beurteilung berücksichtigen.53 Konzentriert hat sich Oehler zudem auf die Anfor-derungen an die Kreditinstitute infolge der Bilanzierung der Kreditsuchenden nachIFRS. Die Ergebnisse zeigen, dass Banken eine IFRS-Bilanzierung seitens derKreditsuchenden nicht unbedingt mit einer verminderten Risikoprämie belohnen.54

Diese von Oehler gewonnenen Erkenntnisse, die Teilfragen der vorliegenden Studiemit aufgreifen, wurden durch die wesentlich größere Stichprobe nunmehr einerÜberprüfung unterzogen.55

Bereits mehrfach ist die Seite der mittelständischen Unternehmen von von Keitz/

KPMG befragt worden. Nach ihren Erkenntnissen bilanzieren Unternehmen, diesich einem externen Rating durch eine Ratingagentur unterzogen haben oder diesplanen, deutlich öfter nach IFRS als die übrigen Unternehmen. Die umstellendenUnternehmen erwarten von einer IFRS-Anwendung unter anderem einen leichte-ren Zugang zu internationalen Kreditgebern. Hingegen ist bei den Unternehmen,die sich einem bankinternen Rating unterziehen bzw. dies planen, der Anteil der(künftigen) IFRS-Bilanzierer nicht höher als bei jenen Unternehmen, die sich kei-nem internen Rating unterziehen (wollen).56 Deutlich wird dennoch, dass ein Ziel

Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung 13

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50 Vgl. Müller, Stefan/KPMG, Finanzierung mittelständischer Unternehmen aus Sicht von Kreditinstituten und Unternehmen, Bremen 2005, S. 23;siehe auch Fn. 31.

51 Vgl. ebenda, S. 27.52 Vgl. Oehler, Ralph, Auswirkungen einer IFRS-Umstellung auf das Kreditrating mittelständischer Unternehmen, a.a.O. (Fn. 4).53 Vgl. ebenda, S. 117.54 Vgl. ebenda, S. 118.55 Siehe Kapitel B.56 Vgl. von Keitz, Isabel/KPMG, Rechnungslegung nach IFRS – auch ein Thema für den Mittelstand?, Ergebnisse einer empirischen Befragung des

(gehobenen) Mittelstands in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., a.a.O. (Fn. 3), S. 8; Ergebnisse dieser Studie wurden ebenfalls veröffentlicht in vonKeitz, Isabel/Stibi, Bernd/Stolle, Ingeborg, Rechnungslegung nach (Full-)IFRS – auch ein Thema für den Mittelstand? Ergebnisse einer Befragungdes gehobenen Mittelstands in NRW, in: KoR 2007, S. 509–519.

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der Umstellung auf IFRS die Verbesserung der Finanzierungskonditionen ist.Anzumerken sei in diesem Zusammenhang, dass die Anforderungen von Basel IIin 2006 noch nicht bei allen Kreditinstituten umgesetzt und damit für die Kundenmancher Banken nur externe Ratings entscheidungsrelevant waren.57

Schließlich haben Ochs/Leibfried 2006 herausgefunden, dass einige kleinere undmittlere Unternehmen, gerade wenn sie international ausgerichtet sind, eineUmstellung auf IFRS durchaus in Betracht ziehen, sich allerdings gleichzeitig ohneeine konkrete Veranlassung nach wie vor abwartend gegenüber der Entwicklungder Rechnungslegungssysteme verhalten. Unter den möglichen Gründen für einefreiwillige Umstellung wird von der Hälfte der Unternehmen unter anderem eineerleichterte Beschaffung von Fremdkapital vor dem Hintergrund von Basel IIgenannt. Ihre eigenen Kenntnisse auf dem Gebiet der IFRS schätzen viele Unter-nehmen indessen oftmals noch als eher gering ein.58 Die konkreten Ergebnissesind allerdings vor dem Hintergrund der mit 52 auswertbaren Fragebögen geringausfallenden Stichprobe sicherlich nicht uneingeschränkt repräsentativ.

57 Vgl. ebenda, S. 11.58 Vgl. Ochs, Andreas/Leibfried, Peter, IFRS für den deutschen Mittelstand?, in: PiR 2006, S. 183–189, hier S. 185–187.59 Siehe Fn. 56.

Autor(en)/Hrsg. Zeitraum Art der Charakterisierung der Befragten Rücklaufquoteder Studie der Befragung Befragung (entspricht Stich-

probenumfang)

Tab. 3: Übersicht über ausgewählte empirische Untersuchungen

Weißenberger/Stahl/Vorstius

Freidank/Paetzmann

Marten/Schlereth/Crampton/Köhler

Hommel/Jütte/Schneider

Müller/KPMG

Oehler

von Keitz/KPMG(respektive vonKeitz/Stibi/Stolle)59

Ochs/Leibfried

September 2000–Februar 2001

Mai–Juni 2002

Juli 2002

September 2004

Sommer 2004 undFrühjahr 2005

Januar–Februar 2005

Ende 2005/Anfang 2006

Januar–März 2006

Schriftlicher Fragebogen

Schriftlicher Fragebogen

Schriftlicher Fragebogen

StrukturierteTelefoninterviews

Schriftlicher Fragebogen

Schriftlicher Fragebogen

Schriftlicher Fragebogen

Online-Befragung(Anschreiben per E-Mail)

359 Unternehmen der BörsensegmenteDAX 100 und Neuer Markt, die (größten-teils) ihre Rechnungslegung bereits um-gestellt hatten

432 Kreditentscheider deutscher Banken

Ca. 1.200 Mitglieder der DVFA (DeutscheVereinigung für Finanzanalyse und AssetManagement)

3.600 mittelständische und große Unter-nehmen (hauptverantwortliche Person fürdas Rating)

700 mittelständische Unternehmensowie 400 Banken

250 Banken

4.780 mittelständische Unternehmen inNRW mit mehr als 20 Mio. Euro Umsatz(davon 10% kapitalmarktorientiert)

500 mittelständische Unternehmen(errechnet)

24,8% (89)

28% (121)

Ca. 12,75%[errechnet] (153)

13,9% (501)

Jeweils ca. 20%(ca. 140 Unternehmenbzw. 80 Banken)

12% (30)

7,3% (347)

10,4% (52)

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Kapitel A: Ausgangspunkt der Betrachtung 15

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Zwar nicht empirisch, aber mit deduktiven bzw. modelltheoretischen Überlegungenhaben sich Küting/Ranker/Wohlgemuth (2004) und Wielenberg (2007) der Thematikgewidmet.60 Küting/Ranker/Wohlgemuth kommen zu dem Ergebnis, dass beieinem funktionierenden Ratingverfahren eine Umstellung der Rechnungslegungvon HGB auf IFRS keine Vorteile bringen darf. Eine umstellungsbedingt höhereEigenkapitalquote müsse gegebenenfalls durch einen Korrekturfaktor ausge-glichen werden.61 Außerdem sei die Informationsgüte eines IFRS-Abschlusses fürdie Zwecke eines Ratings einem HGB-Abschluss nicht überlegen. Für die Bankenkönnten diese Ergebnisse nur einen Schluss nahelegen: eine systematischeUnterscheidung von HGB- und IFRS-Abschlüssen.

Wielenberg zieht es nach seinen modelltheoretischen Überlegungen zumindestin Betracht, dass Unternehmen auf IFRS umstellen, um einen Ratingvorteil zuerzielen. Grund hierfür ist in seinem Modell, dass sich die Rückschlussmöglich-keiten auf den Typ des Kreditnehmers (gutes oder schlechtes Risiko) durch eineRechnungslegungsumstellung verändern.62

Die kurze inhaltliche Abhandlung vergangener Studien hat gezeigt, dass die in derProblemstellung skizzierten Fragestellungen durch die vorhandenen empirischenArbeiten nicht oder nur ansatzweise untersucht worden sind. Die Arbeiten habensich unter anderem mit den Erwartungen der Kapitalmarktexperten (z.B. Marten/Schlereth/Crampton/Köhler), mit den (enttäuschten) Erwartungen von IFRS-Anwen-dern (z.B. Weißenberger/Stahl/Vorstius, von Keitz/KPMG) oder einer deduktivenAnalyse der Wirkung der IFRS auf die Kreditvergabe von Banken (z.B. Küting/Ranker/Wohlgemuth) befasst. Studien, in denen Kreditinstitute befragt wurden(z.B. Freidank/Paetzmann, Oehler), um den Beitrag einer IFRS-Bilanzierung auf dieKreditkonditionen zu erforschen, sind bislang kaum vorhanden. Bevor im Folgendendie Ergebnisse der vorliegenden Studie dargestellt werden, sei zunächst noch dieVorgehensweise der Befragung dargelegt.

60 Siehe Fn. 4.61 Vgl. Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel/Wohlgemuth, Frank, Auswirkungen von Basel II auf die Praxis der Rechnungslegung, a.a.O. (Fn. 4), S. 100–102.62 Vgl. Wielenberg, Stefan, Führt das Rating nach Basel II zu einer freiwilligen Umstellung der Rechnungslegung von den handelsrechtlichen GoB

zu den IFRS?, a.a.O. (Fn. 4), S. 749.

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1.1 Aufbau und Methodik der Untersuchung

Die Studie zum Thema „Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabevon Banken an mittelständische Unternehmen“ basiert auf einem schriftlichenFragebogen, der im Juni 2007 an 2.430 Personen in 1.544 Kreditinstitute (ohnevorherige Ankündigung) versandt wurde.63 In einigen Kreditinstituten wurden alsomehrere Personen befragt, wobei zur Adressselektion die Hoppenstedt-Datenbankdiente. Die Auswahl der angeschriebenen Institute richtete sich nach den beidenKriterien „Kreditinstitutsgruppe“ und „Kreditgröße“.64 So wurden Kreditbanken,Institute des öffentlich-rechtlichen Bankensystems, Institute des Genossenschafts-sektors und Realkreditinstitute angeschrieben, wobei die Auswahl zusätzlichdurch die Höhe der Bilanzsumme (in absteigender Reihenfolge) bestimmt wurde.Vornehmlich wurden dabei Personen angeschrieben, die in den Bereichen Markt-folge oder Markt im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement(MaRisk)65 tätig sind.66 Die klare aufbauorganisatorische Trennung der BereicheMarkt und Marktfolge ist der maßgebliche, bis in die Ebene der Geschäftsleitungzwingend einzuhaltende Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kredit-geschäft. Der Bereich Markt initiiert die Geschäfte und verfügt über das erste Votumim Kreditvergabeprozess, darf aber beispielsweise keine Überprüfung bestimmter,unter Risikogesichtspunkten festzulegender Sicherheiten vornehmen. Der BereichMarktfolge ist für die Abgabe des marktunabhängigen Zweitvotums verantwortlich.

Die Verteilung der Rückläufe der teilnehmenden Personen lässt sich dem folgen-den Schaubild entnehmen.

Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei derKreditvergabe an mittelständischeUnternehmen aus Sicht der Kreditinstitute

1 Vorgehensweise

Abb. 3: Tätigkeitsbereich der Befragten (zurückgesandte Fragebögen)

70%

60%

50%

40%

30%

20%

10%

0%Marktfolge Markt Sonstiger Bereich

62,5

32,8

4,7

63 Vor dem Versand wurde die Verständlichkeit des Fragebogens in einer Probebefragung überprüft.64 Auf die Frage nach der Repräsentativität der Studie wird im folgenden Abschnitt eingegangen.65 Vgl. Deutsche Bundesbank, Rundschreiben 18/2005: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Fassung vom 06.03.2007), abrufbar

unter www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/marisk/070306_rs.pdf, S. 12–14.66 In der Hoppenstadt-Datenbank dienten folgende Ressortbezeichnungen als Selektionskriterien: Markt, Marktfolge, Kredit, Credit Operations,

Kreditmanagement, Kreditabteilung, Kreditabwicklung, Kreditvergabeanalyse.

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Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 17

Repräsentanzen ausländischer Banken (§ 53a KWG), Kreditinstitute mit Sonder-aufgaben, Bausparkassen, Wertpapiersammelbanken, Direktbanken und Bürg-schaftsbanken wurden von der Befragung ausgenommen, da vornehmlich dasdeutsche Universalbankensystem zuzüglich der Realkreditinstitute untersuchtwerden sollte.

278 Personen haben einen auswertbaren Fragebogen zurückgesandt. Somitergibt sich eine Rücklaufquote von 11,44 Prozent, wobei sowohl die Rücksendungals auch die Auswertung anonym erfolgt ist.67

Ziel des Fragebogens war – wie in der Problemstellung ausführlich erläutertwurde –, im Rahmen von 27 bzw. 29 Fragen die Einschätzungen der Kreditinsti-tute zu den in der folgenden Abbildung dargestellten Themenbereichen abzu-fragen. Der Fragebogen wurde in zwei Versionen versandt. Der umfangreichereFragebogen (mit 29 Fragen) wurde ausschließlich an die Institutsgruppen Spar-kassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken versandt und enthielt zusätzlich eineFrage nach der Angliederung des Kreditinstituts an einen Verband sowie dieFrage, ob ein standardisiertes Ratingverfahren eines solchen Verbands angewen-det wird.68 Die Fragestellungen haben sich, nachdem einige allgemeine Angabenzum jeweiligen Institut abgefragt wurden, sequenziell an den entsprechendenThemenblöcken der nachfolgenden Abbildung 4 orientiert.

Abb. 4: Aufbau der Untersuchung

IFRS-Quartalsberichte und Jahresabschlüsse bei der Kreditvergabe von Banken

A. Bedeutung B. Anpassungen C. Beurteilung der Bank

I. Relative Bedeutungvon Bilanzdaten

II. Relative Bedeutungvon Jahresabschlüssenund Quartalsberichten

III. Relative Bedeutung derzeitlichen und sachlichenAbschlussqualität

I. Zugrunde liegenderAbschluss

II. Anpassungenvon Abschlüssen

III. Anpassungenvon Analyse-Tools

IV. Vorgaben an Kunden

I. Urteil in Bezug aufinternationale Rechnungs-legungsnormen

II. Urteil in Bezug auf positiveKreditvergabe

III. Urteil in Bezug aufKreditkonditionen

IV. Empfehlung an Kunden

V. Künftige Entwicklung

67 Vergleichbare Studien der jüngeren Vergangenheit erzielten zumeist Rücklaufquoten zwischen 6% und 14%, vgl. Kajüter, Peter/Barth,Daniela/Dickmann, Tobias/Zapp, Pierre, Rechnungslegung nach IFRS im deutschen Mittelstand?, in: DB 2007, S. 1877–1884, hier S. 1878; Oehler,Ralph, Auswirkungen einer IFRS-Umstellung auf das Kreditrating mittelständischer Unternehmen, a.a.O. (Fn. 4), S. 115; Ochs, Andreas/Leibfried,Peter, IFRS für den deutschen Mittelstand?, a.a.O. (Fn. 58), hier S. 184; von Keitz, Isabel/Stibi, Bernd, Rechnungslegung nach IAS/IFRS – auchein Thema für den Mittelstand?, in: KoR 2004, S. 423–429, hier S. 423; eine Rücklaufquote von über 10% darf bei einer schriftlichen Befragungals gut bewertet werden; vgl. Heumann, Rainer, Value Reporting in IFRS-Abschlüssen und Lageberichten, Düsseldorf 2005, S. 182; im Rahmenweniger Studien – wie etwa Freidank/Paetzmann 2002 – konnte eine wesentlich höhere Rücklaufquote erreicht werden; vgl. Tab. 4.

68 Der abgedruckte Fragebogen findet sich (in der Version mit 29 Fragen) auf Seite 53–64.

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18 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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Die Antwortmöglichkeiten auf Fragen, bei denen eine Einschätzung verlangt war,waren durchgängig auf einer fünfstufigen Ratingskala von 1 (= „stimme in vollemUmfang zu“ bzw. „sehr hohe Bedeutung“) bis 5 (= „stimme überhaupt nicht zu“bzw. „keine Bedeutung“) strukturiert (2 = „stimme überwiegend zu“ bzw. „hoheBedeutung“; 3 = „teils/teils“ bzw. „mittlere Bedeutung“; 4 = „stimme überwie-gend nicht zu“ bzw. „niedrige Bedeutung“). Durch die Gestaltung der Antwort-skalen sollte eine quantitative Beurteilung einer Merkmalsausprägung ermöglichtwerden. Daher wurden quasimetrische Skalen verwendet.69 Darüber hinaus gabes Fragen mit den Antwortmöglichkeiten „Ja“ und „Nein“ sowie einfache ein-dimensionale Abfragen.

Ausgewertet wurde der Fragebogen mit der Statistik-Standardsoftware SPSS, diein Wissenschaft und Praxis gleichermaßen eine hohe Verbreitung gefunden hat.70

Von den vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten der Software wurden neben ein-fachen numerischen Auszählungen im Wesentlichen die Ermittlung von Mittel-werten und Standardabweichungen, die Bildung von Kreuztabellen71 sowie dieBerechnung von Korrelationen genutzt. Die genannten Analysemöglichkeiten wur-den auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft. Für die Auswahl der Methoden warausschlaggebend, dass mit ihrer Hilfe allgemein verständliche und aussagefähigeErgebnisse unter Sicherstellung einer hohen Qualität, das heißt, ohne einschrän-kende statistische oder ökonometrische Annahmen treffen zu müssen, gewonnenwerden sollten.

1.2 Charakterisierung der teilnehmenden Kreditinstitute und

Repräsentativität der Umfrage

Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt dargestellt, wurde die Untersuchungmit Fokus auf die deutschen Universalbanken72 durchgeführt. Klassischerweisehat das Kreditgeschäft bei diesen Instituten einen hohen Stellenwert. Die folgen-de Abbildung 5 gibt einen Überblick darüber, auf welche Kreditinstitutsgruppensich die 278 teilnehmenden Personen verteilen.

69 Durch das Versehen der Antwortmöglichkeiten des Fragebogens mit numerischen Werten von 1 bis 5 können die eigentlich ordinalen fünfstufigenRatingskalen als „quasimetrische“ Skalen interpretiert werden, da somit für die Probanden die Werte und damit die relativen Abstände derAntwortalternativen offensichtlich sind (homomorphe Abbildung); vgl. Berekoven, Ludwig/Eckert, Werner/Ellenrieder, Peter, Marktforschung.Methodische Grundlagen und praktische Anwendung, 11. Aufl., Wiesbaden 2006, S. 71–77; Bühner, Markus, Einführung in die Test- undFragebogenkonstruktion, 2. Aufl., München 2006, S. 54–56 und S. 73–76.

70 Zur Bedienung von SPSS wurde auf das einschlägige Werk Bühl, Achim, SPSS Version 14. Einführung in die moderne Datenanalyse, 10. Aufl.,München 2006 zurückgegriffen.

71 In einer Kreuztabelle werden die absoluten Häufigkeiten zweier Merkmalsausprägungen (miteinander verknüpft) dargestellt. Eine Kreuztabelleist demnach eine einfache Möglichkeit, bivariate Zusammenhänge zu analysieren.

72 Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 4. Aufl., a.a.O. (Fn. 15), S. 25–35.

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Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 19

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Wird diese Aufteilung der Umfrageteilnehmer mit der offiziellen Statistik derDeutschen Bundesbank verglichen, die in der folgenden Tabelle 4 auszugsweisewiedergegeben ist, ist zu erkennen, dass die gewonnene Verteilung ein nichtbewusst gesteuertes, aber dennoch reales Abbild der Verteilung in der deutschenUniversalbankenlandschaft (zuzüglich der Realkreditinstitute) ist. Die Kreditgenos-senschaften (Volks- und Raiffeisenbanken sowie Spar- und Darlehenskassen) sind mit 62,4 Prozent in der Umfrage gegenüber 59,6 Prozent laut Statistik derBundesbank gut repräsentiert. Der Sparkassensektor ist hingegen auffälliger-weise unterrepräsentiert (13,9 Prozent in der Umfrage gegenüber 21,6 Prozentlaut Statistik). Demgegenüber hat sich mit acht Landesbanken (entspricht 2,9 Pro-zent aller Fragebögen) die Mehrheit dieser Gruppe beteiligt. Unter den 17,1 ProzentKreditbanken werden in der Statistik der Bundesbank Großbanken (Umfrage-anteil: 2,2 Prozent), Regionalbanken (Umfrageanteil: 3,3 Prozent) und sonstigeKreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken subsumiert. Die Gruppeder Privatbankiers (Umfrageanteil: 5,5 Prozent) darf wohl auch mehrheitlich denKreditbanken zugeordnet werden. Eine trennscharfe Zuordnung der 8,4 Prozentsonstigen Umfrageteilnehmer auf die Gruppen der Grundgesamtheit (Statistik derBundesbank) ist indes nicht möglich, da diese nicht weiter aufgeschlüsselt werdenkönnen. Um weitere Vergleiche anstellen zu können, wäre zu wissen, wie hochder Anteil der sonstigen Kreditbanken und Zweigstellen ausländischer Banken(gemäß § 53 Abs. 1 KWG) an den 8,4 Prozent der sonstigen Umfrageteilneh-mer ist. Wird unterstellt, dass der Großteil jener 8,4 Prozent der Gruppe derKreditbanken zuzuordnen ist, so ergäbe sich auch für diese Gruppe ein Anteil (2,2% + 3,3% + 5,5% + 8,4% · x), der den tatsächlichen Anteil (17,1 Prozent)sehr gut repräsentiert.

Zwar basiert die Erhebung nicht auf einer Zufallsstichprobe (die Fragebögenwaren innerhalb der in Tabelle 4 genannten Gruppen über die 73,1 Prozent [= 1.544/2.112] der Banken mit der höchsten Bilanzsumme gestreut), sodass – im rein statistischen Sinne – kein Anspruch auf Repräsentativität erhoben werden

Abb. 5: Teilnehmer der Umfrage nach Institutsgruppe

2,9%8,4%1,5% 13,9%

2,2%

3,3%

5,5%

62,4%

LandesbankSparkasseGroßbankRegionalbankPrivatbankierVolksbank oder RaiffeisenbankHypothekenbankSonstige

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kann. Dennoch erscheint es in obigem Sinne gerechtfertigt zu behaupten, dassdie zurückgesandten Fragebögen die Verteilung betreffend durchaus eine Annähe-rung an das deutsche Universalbankensystem (zuzüglich der Realkreditinstitute)darstellen. Die Größe der Stichprobe lässt überdies eine verhältnismäßig hoheGenauigkeit der Ergebnisse vermuten.

In Bezug auf Abbildung 5 bleibt weiterhin festzuhalten, dass knapp 80 Prozent derbefragten Banken einem Verband (wie dem Deutschen Sparkassen- und Girover-band [DSGV] oder dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband [DGRV])angegliedert sind.74 Dies sind mehrheitlich die Sparkassen, Landesbanken sowiedie Volks- und Raiffeisenbanken. Von diesen Instituten wurde bei der Erstellungdes Fragebogens vermutet, dass sie möglicherweise ein standardisiertes Rating-verfahren eines solchen Verbandes anwenden. Das Ergebnis der Abfrage ist inAbbildung 6 dargestellt. Demnach wenden gut zwei Drittel dieser Bankengruppeein solches Rating unverändert an. Weitere 19,4 Prozent wenden das Rating teilweise an. Darüber hinaus wenden 10,9 Prozent das Rating des Verbandes inmodifizierter Form (ausschließlich oder teilweise) an.

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Kreditbanken 360 17,1%Landesbanken 12 0,6%Sparkassen 457 21,6%Genossenschaftliche Zentralbanken 2 0,1%Kreditgenossenschaften 1.259 59,6%Universalbanken 2.090 99,0%

Realkreditinstitute (Spezialbanken) 22 1,0%

Gesamt 2.112 100,0%

Bankengruppe Zahl der Institute am 31.12.2006

Tab. 4: Grundgesamtheit: Zahl der deutschen Universalbanken sowie Realkreditinstitute73

Abb. 6: Anwendung eines standardisierten Ratingverfahrens bei Kreditinstituten, die einemVerband angegliedert sind

1,8%5,0% 0,5%

19,4%

5,9%

67,6%

Ja, ausschließlich und unverändertJa, ausschließlich, aber modifiziertJa, teilweise und unverändertJa, teilweise, aber modifiziertNeinKeine Angabe

73 Quelle: Deutsche Bundesbank, Bankenstatistik August 2007, abrufbar unter http://217.110.182.54/download/volkswirtschaft/bankenstatistik/2007/bankenstatistik082007.pdf, S. 104.

74 Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. vertritt als Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe u.a. die Interessen von weit über 400Sparkassen sowie der Landesbanken. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. ist sowohl Spitzenverband als auch gesetzlicherPrüfungsverband der deutschen Genossenschaftsorganisation und vertritt damit u.a. die Interessen von weit über 1.200 Kreditgenossenschaftensowie der genossenschaftlichen Zentralbanken. Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Interessenvertretung in Fragen der Betriebswirtschaft,Rechnungslegung und des genossenschaftlichen Prüfungswesens.

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Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 21

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Die Verteilung aller befragten Institute (N = 278) auf die vorgegebenen Bilanz-summencluster kann der folgenden Abbildung 7 entnommen werden. Danachzeigt sich, dass neben großen Instituten auch viele kleinere Banken, deren Gruppein Deutschland seit Jahren vom Konsolidierungsprozess besonders betroffen ist,75

teilgenommen haben. Die Bilanzsumme dient in der vorliegenden Studie derGrößenmessung der Institute. Andere Größenkennzahlen wie die Höhe derKundeneinlagen wären ebenfalls denkbar. Eine Kennzahl, die für die Größen-messung aller Banken gleichermaßen geeignet ist, lässt sich nicht finden.76

In Kapitel A, Abschnitt 3 wurde die zugrunde gelegte Definition mittelständischerUnternehmen erläutert. Demnach sind als mittelständische Unternehmen alleUnternehmen mit einem Umsatz bis 500 Mio. Euro zu verstehen. Für die Gesamt-stichprobe an befragten Banken zeigt sich anhand von Abbildung 8, dass geradekleinere Unternehmen (bis 10 Mio. Euro Umsatz) einen sehr hohen Stellenwert im Rahmen des Kreditgeschäftes einnehmen. Demgegenüber haben für mehr als die Hälfte der befragten Institute Kunden mit einem Umsatz von mehr als 250 Mio. Euro keine Bedeutung. Dies stellt indes vor dem Hintergrund der Größeder Banken im Umfrageportfolio, das Rückschlüsse auf das deutsche Universal-bankensystem erlaubt, keine Überraschung dar.

75 Vgl. etwa Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Wochenbericht 24/04, abrufbar unter www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochen-berichte/docs/04-24-1.html#HDR2.

76 Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 4. Aufl., a.a.O. (Fn. 15), S. 51 f.

Abb. 7: Bilanzsummen der befragten Institute

26,9%11,6%

15,3%

16,0%30,2%

< 350 Mio. Euro> 350–700 Mio. Euro> 700–1,5 Mrd. Euro> 1,5–5,0 Mrd Euro> 5,0 Mrd.Euro

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Neben der Kundengröße sollen die Kreditinstitute auch hinsichtlich der Rechnungs-legungsnormen, die von ihren Kunden angewandt werden, charakterisiert wer-den. Aus der folgenden Abbildung 9 geht deutlich hervor, dass handelsrechtlicheund steuerrechtliche Vorschriften für die Kunden der befragten Banken eine deut-lich höhere Bedeutung als internationale oder auch nationale Vorschriften andererinner- und außereuropäischer Länder besitzen. Dies ist mit Blick auf die Größe derKunden (Abbildung 8) nicht verwunderlich, da kleinere Unternehmen bei einemKreditgesuch selten Abschlüsse vorlegen, die nach internationalen Vorschriftenerstellt worden sind. Diese hier oberflächlich dargestellte Erkenntnis wird inKapitel B, Abschnitt 2 als Ausgangspunkt zur Analyse weiterer Zusammenhängezwischen den Variablen dienen.

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine

Abb. 8: Bedeutung der Kunden abhängig von deren Umsatz

> 500 Mio. Euro

> 250–500 Mio. Euro

> 50–250 Mio. Euro

> 10–50 Mio. Euro

� 10 Mio. Euro

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%

Unte

rneh

men

sum

satz

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Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 23

Die Ergebnisse auf die Frage nach den Kenntnissen in der internationalen Rech-nungslegung sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Nach dieser Selbstein-schätzung verfügen über 54 Prozent der befragten Personen über keine oder

niedrige Kenntnisse. Immerhin 14 Prozent gaben an, über hohe oder sehr hoheKenntnisse zu verfügen. Auch diese Charakterisierung soll dazu dienen, im Fol-genden Zusammenhänge mit anderen Variablen zu untersuchen.

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine

Abb. 9: Bedeutung der angeführten Vorschriften für mittelständische Kunden

Außereuropäischenationale

Vorschriften

Europäischenationale

Vorschriften

US-GAAP

SteuerrechtlicheNormen

IFRS

HGB

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%

Abb. 10: Kenntnisse im Bereich der internationalen Rechnungslegung

10,9%7,8% 3,1%

46,5%

31,6%sehr hohe hohe mittlereniedrige keine

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Wie sich zeigt, hängen die Einschätzungen insbesondere von der Größe der Bank(gemessen an der Bilanzsumme) ab. Aus der folgenden Abbildung 11 ist ersicht-lich, dass mit der Größe der Bank auch die Kenntnisse in der internationalenRechnungslegung steigen. Fast 97 Prozent der Kreditinstitute mit einer Bilanz-

summe von über 5 Mrd. Euro gaben an, über mindestens durchschnittlich

ausgeprägte IFRS-Kenntnisse zu verfügen. In der Gruppe der Banken mit einerBilanzsumme bis 350 Mio. Euro behaupteten dies weniger als 27 Prozent von sich.

Die – grafisch gut ablesbare – Korrelation wurde anhand des PearsonschenKorrelationskoeffizienten überprüft. Dieser liefert mit Werten zwischen -1 und +1ein Maß für den linearen Zusammenhang zwischen zwei metrisch skaliertenVariablen.77 Eine metrische Skalierung der Variablen „Kenntnisse im Bereich derinternationalen Rechnungslegung“ und „Bilanzsumme“ ist – wie bereits in Kapitel B,Abschnitt 1.1 dargestellt wurde – gegeben. Der Pearsonsche Korrelationskoeffizientnimmt hier den Wert 0,481 an. Es besteht demnach ein ausgeprägter linearerZusammenhang, der auf dem Ein-Prozent-Niveau statistisch signifikant ist, dasheißt, ein Zuwachs der Bilanzsumme geht tendenziell mit höheren Kenntnissen

in der internationalen Rechnungslegung einher.

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> 5,0 Mrd. Euro > 1,5–5,0 Mrd. Euro > 700–1,5 Mrd. Euro >350–700 Mio. Euro < 350 Mio. Euro

Abb. 11: Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach Bilanzsumme

sehr hohe

hohe

mittlere

niedrige

keine

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%

77 Vgl. Berekoven, Ludwig/Eckert, Werner/Ellenrieder, Peter, Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung, 11. Aufl., a.a.O.(Fn. 69), S. 204–206.

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2.1 Vorüberlegungen

Den Schritten zwei, drei und vier des Fragebogens, die den Bereichen „A. Bedeu-tung“, „B. Anpassungen“ und „C. Beurteilung der Bank“ in Abbildung 4 entspre-chen, liegen Hypothesen zugrunde. So wurde jeweils der verfolgte Erkenntnis-gewinn sowie – soweit möglich – eine Erwartung hinsichtlich der Ergebnisse formuliert. Detaillierte Erwartungen lagen insbesondere für den Bereich „A. Bedeu-tung“, in dem unter anderem die Bedeutung der einzelnen Entscheidungsparameterund Informationsquellen abgefragt wurde, vor. Der mit den Schritten des Frage-bogens verfolgte Erkenntnisgewinn wird den Ergebnissen in den folgendenAbschnitten (2.2 bis 2.5) jeweils kurz vorangestellt. Darüber hinaus werden dieden Ergebnissen zugrunde liegenden Fragen jeweils prägnant skizziert.

2.2 Bedeutung der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestellten

Informationen für die Kreditvergabe

Mit dem zweiten Schritt des Fragebogens (entspricht Teil „A. Bedeutung“ in Abb. 4:Aufbau der Untersuchung) sollte die (relative) Bedeutung der Bilanzdaten, derJahres- und Konzernabschlussinformationen und der zeitlichen und sachlichenAbschlussqualität bei der Kreditvergabe untersucht werden. Vorab wurde dieHypothese aufgestellt, dass Bilanzdaten (vor allem vom Abschlussprüfer testiertenJahres-/Konzernabschlüssen) eine hohe Bedeutung im Rahmen des Rating-

verfahrens beigemessen wird.

Diese Hypothese konnte bestätigt werden. Wie aus Abbildung 12, welcher dieFrage nach der Bedeutung der verschiedenen Entscheidungsparameter für dieKreditvergabe zugrunde liegt (Frage 8), ersichtlich ist, sind die wichtigsten Ent-scheidungsparameter bei der Kreditvergabe Cashflow-Größen und Bilanzdaten.Anhand der Kennzahl Cashflow kann z.B. beurteilt werden, ob ein Unternehmenaus eigener Kraft Investitionen tätigen kann und inwieweit Illiquidität oder Insol-venzgefährdung besteht. Diese Größe steht allerdings nur bei Unternehmen zurVerfügung, die zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung verpflichtet sind (§ 297Abs. 1 HGB bzw. IAS 1.8) oder die freiwillig eine Kapitalflussrechnung aufstellen.Ist dies nicht der Fall, müssen Bilanzanalytiker den Cashflow auf Basis von Bilanz-und GuV-Daten selbst schätzen.78 Die Bestätigung der Hypothese überraschtnicht, da das Jahresabschlussrating im Regelfall etwa zwei Drittel der Gesamt-ratingnote ausmacht.79

Unter den sonstigen Entscheidungsparametern wurden neben quantitativenauch zahlreiche qualitative Faktoren, wie „Zukunftsausrichtung/Planung“, „Standort/Zukunftspotenzial“ oder „Sicherheiten“, seitens der Banken genannt.

Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 25

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78 Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan, Bilanzanalyse, 2. Aufl., a.a.O. (Fn. 36), S. 129 f.79 Vgl. Guthoff, Markus, IFRS und Mittelstandsrating der Banken, a.a.O. (Fn. 13), S. 187.

2 Auswertung der Umfrageergebnisse

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Verwunderlich erscheint, dass Corporate-Governance-Strukturen als eher unter-durchschnittlich relevant für die Kreditvergabe klassifiziert werden, denn eigentlichwerden Corporate-Governance-Maßnahmen, also die Vorschriften und Empfeh-lungen zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, seit Jahren verstärkt inden Unternehmen umgesetzt. Die Verschärfung solcher Maßnahmen wurde inDeutschland unter anderem durch das KonTraG (1998), das TransPuG (2002), dasBilKoG (2004) und nicht zuletzt durch den Deutschen Corporate GovernanceKodex (2002, zuletzt überarbeitet Juni 2007), dessen Anwendung die Cromme-Kommission auch nicht börsennotierten Unternehmen empfiehlt, erreicht. Zieleiner guten Corporate Governance ist unter anderem die Förderung des Vertrauensvon Financiers. Insofern überrascht es etwas, dass die Strukturen für die Kredit-vergabe eine untergeordnete Rolle spielen. Begründen ließe sich diese Tatsachez.B. dadurch, dass die Banken einen gesetzlich vorgegebenen, einheitlich hohenMindeststandard als ausreichend erachten und eine eigene Prüfung im Rahmender Kreditgespräche für minder relevant halten. Auf der anderen Seite könnte einGrund für dieses Ergebnis sein, dass die Kreditinstitute alle Corporate-Governance-Maßnahmen eines Unternehmens kaum überblicken und beurteilen können oderaber dass mittelständische Unternehmen überwiegend über schwach ausgeprägteCorporate-Governance-Strukturen verfügen. Um an dieser Stelle nicht zu speku-lieren, muss die Begründung dieser Tatsache künftigen empirischen Untersuchungenüberlassen werden.

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Abb. 12: Relative Bedeutung verschiedener Entscheidungsparameter

Flussgrößen (Cashflow)

Bilanzdaten

Management

Kontoführung

Sonstige Entscheidungsparameter

Strategie

Markt/Branche

Corporate-Governance-Strukturen

1,5

1,6

1,8

1,9

1,9

2,3

2,5

3,5

0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0

Auffallend hinsichtlich der gerade gewonnenen Erkenntnis ist, dass die befragtenKreditinstitute mit einer Bilanzsumme von mehr als 5 Mrd. Euro einige Parameterin ihrer Bedeutung unterschiedlich im Vergleich zu Instituten mit einer Bilanz-summe bis 5 Mrd. Euro gewichten. Wie aus Abbildung 13 ersichtlich, wird derKontoführung mit der Größe des Instituts eine abnehmende Bedeutung beige-messen. Corporate-Governance-Strukturen haben hingegen für die Kreditinstitutemit mehr als 5 Mrd. Euro Bilanzsumme eine deutlich höhere Bedeutung als fürInstitute der übrigen Größenklassen. Ähnliches gilt für die Entscheidungspara-meter Strategie und Markt/Branche.

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Neben den Entscheidungsparametern wurde auch die Bedeutung verschiedenerInformationsquellen für die Kreditvergabe untersucht. Die Ergebnisse sind inAbbildung 14 dargestellt. Korrespondierend mit der Erkenntnis, dass Cashflowsund Bilanzdaten die wichtigsten Entscheidungsparameter sind (siehe Abb. 12),sind Jahres- und Konzernabschlüsse die wichtigsten Informationsquellen. Vonzehn Kreditentscheidern wurden sonstige Informationsquellen, die nicht alsStandardantwortmöglichkeit aufgeführt waren, angegeben. Diese waren für dieBanken von hoher Bedeutung. Genannt wurden vor allem „Plandaten/Planrech-nungen“ und „Auskünfte“.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass keine der aufgeführten Informationsquellenvon niedriger Bedeutung ist. Neben den bereits genannten Quellen zählenbetriebswirtschaftliche Auswertungen, die Auskunft über die Gewinn- undErlössituation sowie über die Vermögens- und Schuldverhältnisse eines Unter-

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Kontoführung Bilanzdaten Flussgrößen (Cashflows) ManagementStrategie Markt/Branche Corporate-Governance-Strukturen Sonstige Entscheidungsparameter

Abb. 13: Relative Bedeutung verschiedener Entscheidungsparameter nach Bilanzsummeder Kreditinstitute

> 5 Mrd. Euro

> 1,5–5,0 Mrd. Euro

> 700–1,5 Mrd. Euro

> 350–700 Mio. Euro

< 350 Mio. Euro

0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0Bi

lanz

sum

me

des

Kred

itins

titut

s

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nehmens geben, sowie Steuerbilanzen zu wichtigen Entscheidungsgrundlagen;aber auch Zwischenberichte und Controllinginformationen dienen oftmals zurBeurteilung der wirtschaftlichen Lage und damit zur Bestimmung der Kreditkon-ditionen. Von den genannten Informationsquellen werden den Banken seitens derUnternehmen vor allem Abschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungenregelmäßig zur Verfügung gestellt.80

Nachdem die Vermutung, dass für die Vergabeentscheidungen der Banken inDeutschland insbesondere Jahres- und Konzernabschlüsse von höchster Relevanzsind, empirisch bestätigt werden konnte, war anhand der folgenden Fragen dieBedeutung der zeitlichen und sachlichen Qualität dieser Abschlüsse zu untersuchen.

Die Ansicht, dass eine zeitnahe Bereitstellung von Abschlussinformationen, alsodie Dauer bis zur Veröffentlichung der Abschlüsse nach dem Bilanzstichtag, wichtigfür die Bonitätsbeurteilung ist, wird gemäß Abbildung 15 von 87 Prozent derbefragten Kreditinstitute „überwiegend“ oder „in vollem Umfang“ geteilt. Dem-zufolge ist die Aktualität der offengelegten Informationen offenbar von hoher

Relevanz (Mittelwert [Skala von 1 bis 5]: 1,65), was intuitiv plausibel erscheint.

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Abb. 14: Relative Bedeutung von Informationsquellen

Jahresabschluss/Konzernabschluss

Sonstige InformationsquellenBetriebswirtschaftliche

Auswertungen (BWA)Steuerbilanz

Zwischenbericht

Interne Controllinginformationen

1,4

1,9

2,0

2,1

2,4

2,7

0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0

Abb. 15: Relative Bedeutung der zeitlichen Abschlussqualität

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

49,1

37,9

12,6

0

0,4

0% 10% 20% 30% 40% 50%

80 Vgl. Siemes, Andreas/Segbers, Klaus, Mittelständische Unternehmen und ihr Kommunikationsverhalten gegenüber der Bank. Ergebnisse einerempirischen Studie (Teil II), in: FB 2005, S. 311–320, hier S. 317.

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Auch die Frage nach der sachlichen Qualität der vorgelegten Abschlüsse (Frage 11),die an der Erteilung eines Testats festgemacht wurde, wurde erwartungsgemäßbeantwortet. Im Ergebnis zeigt Abbildung 16, dass das Vorliegen eines Testats fürden Großteil der Banken wichtig ist: 54,9 Prozent stimmten dieser Auffassung„überwiegend“ oder „in vollem Umfang“ zu. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich dieGlaubwürdigkeit der Informationspolitik durch einen vom Wirtschaftsprüfererteilten Bestätigungsvermerk erhöhen lässt. Weniger entscheidend scheintdemgegenüber für viele Institute zu sein, ob das Testat von einer der vier größtendeutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (KPMG, PwC, Ernst & Young, Deloitte)erteilt wurde (Frage 12). Dennoch misst immerhin fast jede fünfte befragte Person(Antwortmöglichkeiten „überwiegend“ und „in vollem Umfang“) dem Bestäti-gungsvermerk einer großen Prüfungsgesellschaft eine verlässlichere Qualität alsdem Testat einer kleineren Prüfungsgesellschaft bei. Auffallend ist hierbei wiede-rum ein leicht ausgeprägter linearer Zusammenhang zur Größe der Kreditinstitute,der sich in einem hochsignifikanten Pearsonschen Korrelationskoeffizienten inHöhe von 0,234 ausdrückt. Demnach sind größere Institute eher der Meinung,dass ein Testat einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft qualitativ hochwer-tiger ist als ein Bestätigungsvermerk anderer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 29

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Abb. 16: Relative Bedeutung der sachlichen Abschlussqualität

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

17,74,0

37,212,6 15,0

36,526,0

7,231,9

1,423,1

0% 10% 20% 30% 40%

Testat für vorgelegten Abschluss ist wichtigTestat von einer Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft qualitativ hochwertiger

2.3 Anpassungen der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestellten

Informationen durch die Kreditinstitute sowie Vorgaben an

(mittelständische) Kunden

Mit dem dritten Schritt des Fragebogens (entspricht Teil „B. Anpassungen“ inAbb. 4: Aufbau der Untersuchung) sollten Erkenntnisse über die Anpassungs-grundlage, also auf welche einheitliche Basis Jahresabschlussdaten zur Beurtei-lung seitens der Banken angepasst werden, über den Anpassungsumfang sowieüber die Anpassungsmethoden gewonnen werden. Vorab wurde die Hypothese

formuliert, dass große Banken spezielle Analysetools verwenden und daher beidiesen Instituten keine speziellen Anpassungen aufgrund der angewendeten

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Rechnungslegungsgrundsätze durchgeführt werden (müssen). Außerdem wurdeerwartet, dass kleine und mittelgroße Banken HGB-orientiert sind und eineentsprechende Normierung auf HGB-Abschlüsse vornehmen. Zu der Frage, obdie Institute letztlich eher sachverhaltsabhängige Anpassungen (bezogen auf ein-zelne Bilanz- und GuV-Positionen) oder eher pauschale Korrekturen des Rating-ergebnisses vornehmen, wurde im Vorfeld keine Erwartung formuliert.

Nachdem im vorangegangenen Abschnitt unter anderem die Bedeutung einzelnerEntscheidungsparameter und Informationsquellen untersucht wurde und heraus-gearbeitet werden konnte, dass – wie erwartet – der Jahresabschluss die wich-tigste Informationsquelle für das Kreditrating ist, soll nun zunächst geklärt werden,ob es für das von den Kreditinstituten jeweils eingesetzte Ratingsystem vonBedeutung ist, anhand welches Rechnungslegungssystems (IFRS, HGB etc.) dieeinzugebenden Jahresabschlussdaten erstellt werden (Frage 13). Die Einschät-zungen seitens der Befragten sind diesbezüglich – wie Abbildung 17 zu entnehmenist – heterogen ausgefallen. So unterstützt rund ein Drittel der Personen dieseAuffassung „in vollem Umfang“, jeweils rund jeder fünfte der über 270 Befragtenteilte die Meinung „überwiegend“, „teils/teils“ oder „überwiegend nicht“.

Auffallend ist, dass die Antwort „in vollem Umfang“ von Volksbanken/Raiffeisen-banken und Sparkassen leicht überproportional häufig ausgewählt wurde. Außer-dem ist bemerkenswert, dass die Antwort überproportional häufig von Institutenangekreuzt wurde, die ihre eigenen IFRS-Kenntnisse als „niedrig“ eingestufthaben. Bei einer Kreuztabellierung über die Bilanzsumme ergeben sich hingegenkeine Auffälligkeiten.

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Abb. 17: Bedeutung des dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Rechnungslegungs-systems für das eingesetzte Ratingsystem

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

32,4

19,1

12,6 17,3

0 19,1

0,4 12,1

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%

Die Abbildung 17 zugrunde liegende Frage wird ergänzt durch die Frage, ob diebei der Kreditvergabe vorgelegten Jahresabschlüsse zur Beurteilung auf eine ein-heitliche Basis (im Sinne einer Normierung) angepasst werden (Frage 14). AusAbbildung 18 lässt sich erkennen, dass die Banken hinsichtlich dieser Frage-stellung in zwei Gruppen eingeteilt werden können. Während 57,4 Prozent derBefragten angaben, „überwiegend“ oder „in vollem Umfang“ solche Normierun-gen vorzunehmen, ist dies in etwa einem Drittel der Fälle „überhaupt nicht“üblich.

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Fast die Hälfte der Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von weniger als 350 Mio. Euro, also der Gruppe der kleinsten Banken, beantwortete diese Fragemit „überhaupt nicht“. Demgegenüber antworteten die Banken aller anderenGrößenkategorien (siehe Abb. 7) in 51–70 Prozent der Fälle mit „überwiegend“oder „in vollem Umfang“. Die Hypothese, dass gerade kleinere Kreditinstitute

die vorgelegten Abschlüsse auf eine einheitliche Normbilanz anpassen, kann

also auf Grundlage dieser Ergebnisse nicht bekräftigt werden. Die Auswertungder Frage bestätigt vielmehr, dass Institute aller Größenklassen zumindest teil-weise den „Weg über die Erstellung einer Normbilanz als Grundlage des Ratings“81

wählen. Die Verwendung einer vereinheitlichen Bilanz- und GuV-Gliederung istdabei für IFRS-Abschlüsse schwieriger als für HGB-Abschlüsse, da keine Gliede-rungsvorgaben existieren, wie beispielsweise nach §§ 266, 275 HGB. Dieserschwert den Aufbau eines hinreichend großen Datenbestandes als Grundlageder in einem Ratingprozess verwendeten Analyseverfahren.82 Dies sind sicherlichGründe dafür, dass die Verwendung einer einheitlichen Normbilanz für einen Groß-teil der Banken nicht den alleinigen Weg beim Rating darstellt.

Kapitel B: Die Bedeutung der IFRS bei der Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen aus Sicht der Kreditinstitute 31

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Abb. 18: Anpassung der vorgelegten Abschlüsse auf eine einheitliche Basis

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

28,7

28,7

6,0

4,1

32,5

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%

Alle Personen, die die vorangegangene Frage nach der Anpassung auf eine ein-heitliche Basis (Abbildung 18) mit „überhaupt nicht“ beantwortet hatten, wurdengebeten, die folgenden drei Fragen zu überspringen. Folglich beziehen sich dieAuswertungen in der folgenden Abbildung 19 nur noch auf eine Stichprobengrößevon 180 Personen. Den Abbildungen 20 und 21 liegen etwa 155 Antwortenzugrunde. Die Größe der Stichprobe ist dennoch ausreichend, um zu aussage-fähigen und interpretierbaren Ergebnissen zu gelangen.

Das Durchsehen der ausgefüllten Fragebögen ergab, dass ab Frage 16, derenErgebnisse in Abbildung 20 dargestellt werden, etwa 25 Personen die Beant-wortung eingestellt haben. Da die meisten dieser Personen an der gleichen Stelleaufgehört haben, darf vermutet werden, dass die Komplexität des Fragebogensan dieser Stelle zu hoch war. Die Überprüfung ihrer IFRS-Kenntnisse stützt dieseVermutung: Knapp 30 Prozent der Abbrecher gaben an, über keine IFRS-Kenntnisse

81 Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, a.a.O. (Fn. 6), hier S. 352.82 Vgl. Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, a.a.O. (Fn. 6), hier S. 352–354.

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zu verfügen, weitere 50 Prozent der Abbrecher bezeichneten ihre Kenntnisse alsniedrig. Auffällig ist hier weiterhin, dass über 80 Prozent der Abbrecher eineBilanzsumme von unter 700 Mio. Euro haben. Gleichwohl wurden die zur Hälfteausgefüllten Fragebögen weiterhin ausgewertet. Verzerrungen wurde dadurchentgegengewirkt, dass bei Verknüpfungen von Fragen aus der ersten Hälfte desFragebogens mit Fragen aus der zweiten Hälfte des Fragebogens (z.B. durchKreuztabellierungen oder Korrelationen) jeweils nur die vollständig ausgefülltenFragebögen berücksichtigt wurden.

Für die folgende Abbildung 19, der die eindimensionale Frage 15 zugrunde liegt(„An welche Rechnungslegungsnormen passen Sie zur Kreditvergabe vorgelegteJahresabschlüsse an?“), ist außerdem zu erwähnen, dass hier Mehrfachnen-nungen möglich waren. Die Ergebnisse auf die Frage, an welche Rechnungs-

legungsnormen die zur Kreditvergabe vorgelegten Jahresabschlüsse angepasst

werden, fielen bei 227 Nennungen eindeutig zugunsten der handelsrechtlichen

Normen aus. Gerade einmal 16 Personen gaben an, dass in ihrem Institut IFRS-Normierungen durchgeführt werden. Unter „sonstige Rechnungslegungsnormen“wurden unter anderem US-GAAP und eigene Gliederungsschemata subsumiert.Die Mehrfachnennung war bei dieser Frage sinnvoll und erforderlich für jeneBanken, die über separate Datenbestände zur Beurteilung – etwa einen HGB-Datenbestand und einen IFRS-Datenbestand – verfügen.

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Abb. 19: Anpassung der vorgelegten Abschlüsse an Rechnungslegungsnormen

HGB

IFRS

SteuerbilanznormenSonstige Rechnungs-

legungsnormen

65,5

7,0

18,8

8,7

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%

Überdies sollte geklärt werden, welche expliziten Abschlussanpassungen als not-wendig erachtet werden und wie dringend die einzelne Effekte der internationalenRechnungslegung aus Sicht der Banken zu korrigieren sind (Frage 16). Hierbeiwurden folgende – potenziell einer Korrektur unterliegende – Effekte vorgegeben:

• Effekte aus der Aktivierung latenter Steuerforderungen,

• Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungsausgaben,

• Effekte aus dem Ausweis des Fremdkapitals gemäß IAS 32,

• Effekte aus der Abschreibung des Goodwills,

• Effekte aus der Fair-Value-Bewertung,

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• Effekte aus einer längeren Abschreibungsdauer,

• Effekte aus der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode,

• Effekte aus der Abzinsung langfristiger Verbindlichkeiten,

• Effekte aus der Bilanzierung von Pensionsansprüchen sowie

• Effekte aus der Bilanzierung von Leasinggeschäften.

Die Auswahl dieser Effekte orientiert sich an der empirischen Arbeit von Fischer/Klöpfer/Sterzenbach. Im September 2003 wurden im Rahmen dieser Arbeit 160 Unternehmen der Börsenindizes DAX, MDAX, SDAX sowie TecDAX nach derVor- bzw. Nachteilhaftigkeit von Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriftennach IFRS befragt wurden (Rücklaufquote: 36,3 Prozent), die im Vergleich zu denHGB-Regelungen zu einem wesentlich abweichenden Bilanzinhalt führen können.Dabei wurden vorrangig – aber nicht ausschließlich – Ansatz- und Bewertungs-effekte ausgewählt, für welche die Bilanzierenden leichte Vorteile durch die Anwen-dung der IFRS gesehen haben.83

Die Ergebnisse der Frage nach der seitens der Befragten gesehenen Anpassungs-notwendigkeit sind in Abbildung 20 als Mittelwerte dargestellt. Auffallend ist zuerst,dass der Notwendigkeit einer Korrektur nahezu sämtlicher angeführter Effekte imDurchschnitt „überwiegend“ zugestimmt wurde: Die Mittelwerte bewegen sichzwischen 2,0 und 2,6. Die Standardabweichung der Mittelwerte bewegt sichzwischen 1,04 und 1,35. Als relatives Maß zeigt sie, dass die Spreizung der Datenfür alle betrachteten Effekte ähnlich ausfällt. Die Genauigkeit der errechnetenMittelwerte ist dabei recht hoch bzw. die Einschätzungen sind relativ robust. Dieszeigt der Standardfehler der Mittelwerte (Normierung der Standardabweichungauf den Stichprobenumfang), der verhältnismäßig kleine Werte zwischen 0,08 und0,11 annimmt und damit eine hohe Güte der errechneten Mittelwerte indiziert.

Im Mittel am bedeutendsten erschien den 155 auf diese Frage antwortendenTeilnehmern, bei IFRS-Abschlüssen die Effekte aus der Aktivierung latenter

Steuerforderungen zu korrigieren. Gemäß IAS 12.34 sind latente Steuern aufertragsteuerliche Verlustvorträge zu aktivieren. Aus noch nicht genutzten steuer-lichen Verlustvorträgen können den Unternehmen künftige ökonomische Vorteilein Form von Steuerminderzahlungen erwachsen, weil künftige steuerlicheGewinne in Höhe des Verlustvortrags grundsätzlich nicht zu einer Steuerauszah-lung führen. Der ökonomische Wert des Verlustvortrags besteht dabei generell imBarwert der künftigen Steuerersparnisse.84 Mit der erfolgswirksamen Aktivierung

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83 Vgl. Fischer, Thomas M./Klöpfer, Elisabeth/Sterzenbach, Sven, Beurteilung der Rechnungslegung nach IAS. Ergebnisse einer Befragung deutscherbörsennotierter Unternehmen, in: WPg 2004, S. 694–708, hier S. 697–705 u. 707.

84 Vgl. KPMG, IFRS Visuell, 2. Auflage, Stuttgart 2006, S. 35–37.

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latenter Steuern auf Verlustvorträge verbessert das Management den Ergebnis-und Eigenkapitalausweis, hat also etwa durch die Festlegung des Prognose-/Diskontierungszeitraums, in welchem der betrachtete Verlustvortrag als realisier-bar eingeschätzt werden muss, einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf dieDarstellung der Vermögens- und Ertragslage. Im Schrifttum wird insbesondere dieFestlegung des Prognosezeitraums kontrovers diskutiert.85 Dass die Ausübungder dargelegten Ermessensspielräume seitens der Befragten als bedeutend ein-geschätzt wird, verwundert aufgrund der hohen Aktualität des Themas nicht. Auchim Rahmen der Prüfungen der DPR spielt die Bilanzierung latenter Steuern aufVerlustvorträge eine wichtige Rolle, ist sie doch einer der derzeitigen Prüfungs-schwerpunkte der DPR.86

Nahezu ebenso bedeutend erschien den Befragten im Mittel die Korrektur vonaktivierten Entwicklungsausgaben. Diese Thematik erscheint insbesondere fürforschungs- und entwicklungsstarke Branchen, wie etwa die Automobilbranche,relevant.87 Während Aufwendungen aus der Forschungsphase direkt erfolgswirk-sam in der GuV zu erfassen sind, müssen in der Entwicklungsphase einesProjekts entstehende immaterielle Vermögenswerte zwingend aktiviert werden,wenn die Kriterien des IAS 38.57 kumulativ erfüllt sind und der Aktivierung keinexplizites Verbot entgegensteht.88 Das Unternehmen trägt demnach die Beweis-last hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit, der Fertigstellungsabsicht, derNutzungs-/Verkaufsfähigkeit, des künftigen wirtschaftlichen Nutzens, der Ressour-cenverfügbarkeit für den Abschluss des Entwicklungsprojekts sowie hinsichtlichder Bewertungsfähigkeit. Da diese Ansatzvorschriften aufgrund ihres qualitativenCharakters einen bilanzpolitischen Ermessensspielraum hinterlassen, der sichnach herrschender Meinung in einem faktischen Ansatzwahlrecht ausdrückt,erklärt sich, dass die Korrektur dieses Effekts als vordringlich erachtet wird.89

Im Mittel weiterhin sehr relevant war den Befragten der aus IAS 32 resultierende

Ausweis des Kapitals. Im derzeit geltenden IAS 32 ist ein Abgrenzungsschemaetabliert, welches sich insbesondere an der Nachhaltigkeit des überlassenenKapitals orientiert.90 Die aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung gewohntefunktionale Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital, welche die Haftungs-funktion des Eigenkapitals betont, wird damit in den Hintergrund gerückt. FürPersonenhandelsgesellschaften, deren Gesellschaftern gemäß § 131 Abs. 3 Nr. 1HGB in Verbindung mit § 738 BGB ein gesetzliches Kündigungsrecht mit Abfin-dungsanspruch eingeräumt wird, hat dies zur Konsequenz, dass das gesamtegesellschaftliche Kapital im Fremdkapital zu erfassen ist. Fremdkapital ist grund-

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85 Vgl. Lienau, Achim/Erdmann, Mark-Ken/Zülch, Henning, Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge nach IAS 12, in: DStR 2007, S. 1094–1097;Walter, Antje, Tatsächliche und latente Ertragsteuern, in: Edgar Löw (Hrsg.), Rechnungslegung für Banken nach IFRS, Wiesbaden 2005, S. 841–875.

86 Vgl. o.V., Pressemitteilung der DPR vom 20.12.2006, abrufbar unter http://www.frep.info/docs/press_releases/2006/20061220_dpr-pruefungs-schwerpunkte_jahresabschluss_2006.pdf.

87 Vgl. Fischer, Dirk/Neubeck, Guido, Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB und IAS/IFRS am Beispiel einesAutomobilzulieferers, in: Bilanzbuchhalter und Controller 2005, S. 217–221.

88 Vgl. KPMG, International Financial Reporting Standards, Einführung in die Rechnungslegung nach den Grundsätzen des IASB, 4. Auflage,Stuttgart 2007, S. 47–48.

89 Vgl. Burger, Anton/Ulbrich, Philipp/Knoblauch, Jens, Zur Reform der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach IAS 38,in: KoR 2006, S. 729–737.

90 Vgl. hierzu ausführlich KPMG, Eigenkapital versus Fremdkapital nach IFRS, Stuttgart 2006.

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sätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Schwierigkeitbesteht darin, dass weder ein fester Rückzahlungsbetrag noch ein Zinssatz ver-einbart sind. Hilfsweise ist daher auf die potenzielle Rückzahlungsverpflichtungzurückzugreifen, um die fortgeführten Anschaffungskosten abzubilden. Die Rück-zahlungsverpflichtung wiederum hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Die bestätigte Dringlichkeit zur Korrektur drückt auch in diesem Fall die hoheAktualität und Relevanz aus, die sich beispielsweise im Vorschlag zur Kapital-abgrenzung von Baetge/Kirsch/Leuschner/Jerzembek91 widerspiegelt.92

Auch auf die Korrektur der Effekte der Goodwillabschreibung, der Fair-Value-Bewertung, anteilig realisierter Erträge bei langfristiger Fertigung sowie auf dieKorrektur weiterer Effekte der internationalen Rechnungslegung wurde – wie inAbbildung 20 ersichtlich – im Durchschnitt großer Wert gelegt. Insgesamt lieferndie Befragungsergebnisse in diesem Bereich somit ein exaktes Abbild der aktu-ellen Diskussionen in Theorie und Praxis.

91 Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Leuschner, Carl-Friedrich/Jerzembek, Lothar, Die Kapitalabgrenzung nach IFRS. Ein Vorschlag zurModifizierung des IAS 32, in: DB 2006, S. 2133–2138.

92 Vgl. Zülch, Henning/Erdmann, Mark-Ken/Clark, Joyce, Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach HGB und IFRS. Darstellung undWürdigung aktueller Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung des ED IAS 32 (2006), in: IRZ 2006, S. 227-232; Karp, Thorbjörn,Geplante Ausweitung der Eigenkapitaldefinition in IAS 32, in: Accounting 9/2006, S. 6–9; KPMG, IFRS aktuell, 2. Auflage, Stuttgart 2006, S. 85–107.

Abb. 20: Korrekturerfordernis von Effekten aus der internationalen Rechnungslegung(Mittelwerte)

Aktivierung von latenten Steuerforderungen

Aktivierung von Entwicklungsausgaben

IAS 32 – FK-Ausweis

Abschreibung des Goodwills

Fair-Value-Bewertung

Längere Abschreibungsdauer

PoC-Methode

Abzinsung langfristiger Verbindlichkeiten

Pensionsrückstellung

Leasinggeschäfte

2,0

2,1

2,3

2,3

2,3

2,4

2,4

2,5

2,6

2,6

0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0

Wie diese Anpassungen beim Rating berücksichtigt werden, war Gegenstand dernachfolgenden Frage 17 („Auf welche Weise nehmen Sie die von Ihnen in Frage 16als erforderlich angesehenen Anpassungen an IFRS-Jahresabschlüssen zur Kredit-vergabe vor?“). Hinsichtlich dieser Frage war keine Erwartung formuliert worden.Die zugehörigen, in Abbildung 21 dargestellten Ergebnisse zeigen, dass einesachverhaltsabhängige bzw. einzelfallbezogene Berichtigung der Effekte aus derAnwendung der internationalen Rechnungslegungsnormen, das heißt eine Anpas-sung einzelner Bilanz- und GuV-Positionen an eine Normbilanz, einem pauschalenAbschlag in der Ratingnote eindeutig vorgezogen wird.

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Allen folgenden Auswertungen liegen mehr als 250 Antworten zugrunde, da nunwieder alle Teilnehmer um die Beantwortung der entsprechenden Fragen gebetenwurden.

Gerade mit Blick auf größere Banken war die Hypothese formuliert worden, dassdiese Institute speziell angepasste Analysetools verwenden und somit keine

weiteren Anpassungen aufgrund der angewandten Rechnungslegungsgrund-sätze durchführen müssen. Abbildung 22 zeigt daher – gestaffelt nach der Bilanz-summe – die Einschätzung der Befragten, inwieweit die verwendeten Analyse-tools an die nach IFRS berichteten Informationen angepasst werden, sodassIFRS-Abschlüsse ohne weitere Anpassungen direkt verarbeitet werden können(Frage 18). Tendenziell bestätigt sich die aufgestellte Hypothese: Während kleinereKreditinstitute bis 700 Mio. Euro Bilanzsumme in mehr als der Hälfte der Fälle mit„überhaupt nicht“ antworteten, stimmte immerhin fast ein Drittel der Institutemit einer Bilanzsumme von über 5 Mrd. Euro der Hypothese „in vollem Umfang“zu. Darüber hinaus zeigt Abbildung 22, dass es doch über alle Größenklassen hin-weg Banken gibt, die ihre Analysetools zumindest teilweise an die Informations-vermittlung nach IFRS angepasst haben.

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Abb. 21: Einzelfallbezogene versus pauschale Anpassungen an IFRS-Abschlüsse

einzelfallbezogen

pauschal

88,2

11,8

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

> 5,0 Mrd. Euro > 1,5–5,0 Mrd. Euro > 700–1,5 Mrd. Euro > 350–700 Mio. Euro < 350 Mio. Euro

Abb. 22: Anpassung der verwendeten Analysetools zwecks einer direkten Verarbeitungvon IFRS-Abschlüssen

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%

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Denkbar wäre auch, dass Kreditinstitute ihren Kunden, die nach IFRS Rechnunglegen, hinsichtlich der Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumenvorgeben, sich an einer bankeneigenen Richtlinie zu orientieren. Dies hat sichallerdings im Wesentlichen nicht bestätigt. Auf die Frage, inwieweit den Kundendie Orientierung an einer solchen Richtlinie vorgegeben wird, gaben gemäßAbbildung 23 über 80 Prozent der Institute an, dies „überhaupt nicht“ vorzuneh-men. Weitere 14,5 Prozent machen solche Vorgaben nach eigenen Angaben„überwiegend nicht“. Lediglich für einen Bruchteil der Befragten ist die Vorgabeeiner solchen Richtlinie eher Regel denn Ausnahme.

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Abb. 23: Vorgabe einer bankeneigenen Richtlinie zur Ausübung von Wahlrechten undErmessensspielräumen an IFRS-Bilanzierer

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

0,0

0,8

4,3

4,1 14,5

80,5

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%

2.4 Beurteilung der durch IFRS-Abschlüsse bereitgestellten

Informationen durch Kreditinstitute

Im vierten Schritt des Fragebogens (entspricht Teil „C. Beurteilung der Bank“ inAbb. 4: Aufbau der Untersuchung) sollten Erkenntnisse hinsichtlich der allgemei-nen Beurteilung und Einschätzung von IFRS-Abschlüssen durch Kreditinstitutegewonnen werden. Außerdem war zu erfragen, inwieweit Banken ihren nachHGB bilanzierenden Kunden eine Umstellung der Bilanzierung auf internationaleStandards bzw. die Offenlegung zusätzlicher Informationen auf Basis der IFRS-Vorgaben empfehlen.

Im Vorfeld war die Hypothese formuliert worden, dass die Befragten die Darstel-

lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach internationalen Vor-

schriften informativer einschätzen würden als eine Darstellung nach nationalen

Vorschriften. Hinsichtlich des Einflusses der Rechnungslegung auf die Kredit-vergabe war ferner die Hypothese zu prüfen, dass eine Anwendung von IFRS

leichte Vorteile für die Kreditsuchenden mit sich bringt. Ein unmittelbarer Ein-

fluss auf die Kreditkonditionen kann jedoch grundsätzlich nicht erwartet wer-den, da sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens durch die Anwen-dung eines anderen Rechnungslegungssystems nicht ändert und sich damit auchdie Kosten eines Kredites nicht ändern dürften.

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Abbildung 24 zeigt, dass die Anwendung der Rechnungslegung nach IFRS ausSicht der Banken gegenüber der Rechnungslegung nach HGB keinen deutlich

verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gewährt.Zwar sind über 20 Prozent der Befragten hinsichtlich der zugrunde liegendenFrage 20 „überwiegend“ oder „in vollem Umfang“ der Meinung, dass die wirt-schaftliche Lage nach IFRS besser dargestellt wird, allerdings sind auch fast 50 Prozent diesbezüglich geteilter Meinung. Weitere 18 Prozent sehen überwie-gend keine Überlegenheit des IFRS-Reportings. Mehr als jeder Zehnte ist gar derAuffassung, dass die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsregelnüberhaupt keinen Einblicksvorteil mit sich bringt.

38 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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93 Vgl. Löw, Edgar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Notes, in: Edgar Löw (Hrsg.), Rechnungslegung für Banken nach IFRS, Wiesbaden2005, S. 112.

Abb. 24: Verbesserter Einblick in die wirtschaftliche Lage durch IFRS-Abschlüsse

11,4%3,5%

17,7%

49,2%

18,2%

überhaupt nichtüberwiegend nichtteils/teilsüberwiegendin vollem Umfang

Für die separate Betrachtung des Anhangs nach IFRS (Notes), welcher durchwesentlich umfassendere Erläuterungspflichten als ein HGB-Anhang geprägt ist,93

wird das gerade gewonnene Bild unwesentlich zugunsten der internationalenRechnungslegung aufgewertet. Abbildung 25 zeigt die Ergebnisse für die voran-gegangene Fragestellung, wenn nur nach der Vorteilhaftigkeit der Informations-vermittlung des Anhangs gefragt wird (Frage 21). Im Vergleich zu Abbildung 24lässt sich insgesamt eine ähnlich skeptische Einstellung zur Informationsvermitt-lung der IFRS (hier: des Anhangs) seitens der Befragten erkennen. Immerhin fastjeder Vierte teilt zwar die Auffassung, dass ein IFRS-Anhang einen besserenEinblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens gewährt als die Erläu-terungen eines HGB-Abschlusses, „überwiegend“ oder „in vollem Umfang“.Allerdings sind auch deutlich mehr als ein Drittel der Meinung, dass dies „über-wiegend nicht“ bzw. sogar „überhaupt nicht“ der Fall ist.

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Die Ergebnisse sind aus konzeptioneller Sicht – bei wortwörtlicher Auslegung derFrage – nicht nachvollziehbar: Da ein IFRS-Anhang wesentlich mehr Informationenbereitstellt als ein HGB-Anhang, sollte Ersterer gegenüber Letzterem auch einenwesentlich verbesserten Einblick in die wirtschaftliche Lage erlauben. Allerdingskonnte die zugrunde liegende Frage von den Banken vor dem Hintergrund derNützlichkeit der IFRS-Informationen für die Kreditvergabe verstanden werden,wodurch die Ergebnisse etwas besser zu erklären wären. Denn persönlicheGespräche zwischen Kreditgebern und Kreditsuchenden können diesen Vorteil anmehr Informationen wieder aufwiegen. Die Informationen, die ein IFRS-Anhangüber die HGB-Regelungen hinausgehend bereitstellt, werden in diesem Sinne beiVorlage eines HGB-Abschlusses im Rahmen der Kreditgespräche durch Befragunggewonnen.94

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Abb. 25: Verbesserter Einblick in die wirtschaftliche Lage durch IFRS-Anhänge

7,9%9,5%

13,9%

28,6%

40,1%

überhaupt nichtüberwiegend nichtteils/teilsüberwiegendin vollem Umfang

In Tabelle 5 werden die Ergebnisse der zwei vorangegangenen Fragestellungen(Abbildungen 24 und 25) der Eigeneinschätzung der IFRS-Kenntnisse (Abbildung 10)gegenübergestellt. Dabei sind die jeweiligen Mittelwerte sowie der PearsonscheKorrelationskoeffizient dargestellt. Anhand der Mittelwerte ist deutlich zu erken-nen, dass mit Abnahme der IFRS-Kenntnisse die Einblicksmöglichkeit in die wirt-schaftliche Lage für die IFRS immer weniger vorteilhaft gegenüber dem Potenzialder nationalen Rechnungslegung eingeschätzt wird. Je besser mithin die IFRS-

Kenntnisse sind, desto vorteilhafter wird das Potenzial zur Vermittlung eines

Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Rechnungs-

legungssystem IFRS gegenüber der nationalen Rechnungslegung einge-

schätzt – sowohl für den Abschluss insgesamt (Frage 20) als auch für die separateBetrachtung des Anhangs (Frage 21). Abbildung 26 stellt die Mittelwerte noch ein-mal grafisch dar.

94 Vgl. Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, a.a.O. (Fn. 6), hier S. 351.

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Der jeweils höchst signifikante Pearsonsche Korrelationskoeffizient bestätigt, dassein leicht ausgeprägter linearer Zusammenhang zwischen den IFRS-Kenntnissenund den bei den Fragen 20 und 21 abgegebenen Einschätzungen besteht.

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Mittelwert für die Frage nach einem besseren Einblick 2,88 2,85 2,96 3,27 4,14 0,26in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durchdie Berichterstattung nach IFRS (Frage 20)Mittelwert für die Frage nach einem besseren Einblick 2,50 2,54 2,67 2,96 4,14 0,28in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durchdie Offenlegungspflichten eines IFRS-Anhangs (Frage 21)

Kenntnisse im Bereich der internationalen PearsonscherRechnungslegung (Frage 7) Korrelations-

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine koeffizient

Tab. 5: Kreuztabellierung und Korrelationen der IFRS-Kenntnisse mit den Fragen nach einem besseren Einblick in die wirtschaftliche Lage

Abbildung 27 liegt die Fragestellung zugrunde, ob die eher zukunftsbezogeneBerichterstattung nach IFRS der eher konservativen, gegenwartsbezogenen HGB-Rechnungslegung vorzuziehen ist (Frage 22). Hier zeigt sich ein geteiltes Bild.Rund ein Drittel der Befragten antwortete mit „überwiegend“ oder „in vollemUmfang“; etwas mehr als ein Drittel zeigte sich unentschlossen bzw. befürworte-te die internationale Berichterstattung „teils/teils“; das verbleibende Drittel bevor-zugt die zukunftsbezogene IFRS-Rechnungslegung „überwiegend nicht“ oder„überhaupt nicht“.

Abb. 26: Kreuztabellierung der IFRS-Kenntnisse mit den Fragen nach einem besserenEinblick in die wirtschaftliche Lage

4,5

4,0

3,5

3,0

2,5

2,0sehr hohe hohe mittlere niedrige keine

Kenntnisse im Bereich der internationalen Rechnungslegung (Frage 7)

Frage 20: IFRS-Berichterstattung ermöglicht einen verbesserten Einblick in die wirtschaftliche LageFrage 21: Erläuterungspflichten im IFRS-Anhang ermöglichen einen verbesserten Einblick in die wirtschaftliche

Lage

überwiegend nicht

teils/teils

überwiegend

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Interessanter ist die Clusterung dieser Ergebnisse nach der Bilanzsumme derbefragten Kreditinstitute (Abbildung 28). Hier zeigt sich anhand der Mittelwertedie Tendenz, dass sich größere Institute eher für die Berichterstattung nach IFRSaussprechen als kleinere Institute. Dies ist auch im Zusammenhang mit denErgebnissen in Abbildung 11 zu sehen. Danach verfügen größere Banken nacheigenen Angaben tendenziell über ein höheres IFRS-Know-how. Dass vor diesemHintergrund die größeren Banken im Mittel die internationale Rechnungslegungeher vorziehen als kleinere Banken, erscheint somit folgerichtig. Der hoch signifi-kante Wert von 0,25 für den Pearsonschen Korrelationskoeffizienten zeigt hierentsprechend einen leicht ausgeprägten linearen Zusammenhang zwischen denIFRS-Kenntnissen und der Frage nach dem Vorzug der IFRS.

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95 Massenberg, Hans-Joachim/Borchardt, Anke, Rating und Rechnungslegung im Mittelstand, a.a.O. (Fn. 6), hier S. 354.

Abb. 27: Vorzug der IFRS-Rechnungslegung gegenüber der HGB-Rechnungslegung

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

6,0

26,6

12,6 34,9

0 21,8

0,4 10,7

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%

Abb. 28: Vorzug der IFRS-Rechnungslegung gegenüber der HGB-Rechnungslegung nachBilanzsumme

4,5

4,0

3,5

3,0

2,5

2,0< 350 Mio. Euro > 350–700 Mio. Euro > 700–1,5 Mrd. Euro > 1,5–5,0 Mrd. Euro > 5 Mrd. Euro

Bilanzsumme des Kreditinstitutes

Frage 22: Vorzug der Berichterstattung nach IFRS gegenüber der nach HGB

überwiegend nicht

teils/teils

überwiegend

Eine zentrale, kontrovers erörterte Fragen ist, ob Unternehmen, die nach IFRSRechnung legen, Vorteile bei der Kreditvergabeentscheidung haben (Frage 23).Die Frage wurde bewusst einseitig formuliert, da die Hypothese, dass die Vorlageeines IFRS-Abschlusses (anstelle eines HGB-Abschlusses) negative Implikationenbei der Kreditvergabe haben könnte, bislang offenkundig kaum vertreten wurde.Die Resultate in Abbildung 29 bestätigen für fast 30 Prozent der Banken, dass„mit einem IFRS-Abschluss (keine) Vorteile bei der Kreditvergabe verbundensind.“95 Ein weiteres knappes Drittel der Befragten war zumindest der Meinung,

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dass eine solche Vorteilhaftigkeit „überwiegend nicht“ existiert. Die Ergebnissezeigen jedoch auch, dass die verbleibenden 40 Prozent der Banken sich dem nichtanschließen: Eher unentschlossen zeigte sich mit 28 Prozent der Befragten derüberwiegende Teil jener 40 Prozent; diese Institute konnten zumindest in man-cher Hinsicht einen Vorteil für ihre Kunden ausmachen. Bei zwölf Prozent derBanken können deren Kunden aber offensichtlich mit einem klaren Vergabevorteilrechnen, wenn sie einen IFRS-Abschluss vorlegen. Damit konnte zumindest füreinen Teil der Institute die zuvor formulierte Hypothese bestätigt werden, dasseine Anwendung der IFRS die Wahrscheinlichkeit einer positiven Vergabeent-

scheidung für die Kreditsuchenden erhöht. Eine weitere Differenzierung derErgebnisse nach der Institutsgröße brachte keine Auffälligkeiten, das heißt, dieAntworten waren relativ gleichmäßig über alle Größenklassen verteilt.

Abb. 29: Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer positiven Kreditvergabeentscheidung durcheine Berichterstattung nach IFRS

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

0,8

11,1

12,6 28,1

31,2

28,9

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%

Die folgende Frage 24 ging noch einen Schritt weiter: Hier wurde nach derEinschätzung gefragt, ob eine Berichterstattung nach IFRS die Kreditkonditionenverbessert. Diese Frage dürfte – der rein ökonomischen Denkweise folgend –eigentlich nicht gestellt werden. Mit einer Umstellung des Rechnungslegungs-systems wird zwar die Darstellung der wirtschaftlichen Lage, nicht aber die wirt-schaftliche Situation des Unternehmens verändert. Die Kreditkonditionen solltensich, da durch ein Ratingsystem die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens(und nicht deren Darstellung) beurteilt wird, durch eine Umstellung eigentlichüberhaupt nicht verändern. Korrekterweise hätte die Frage darauf abzielen müs-sen, ob die Berichterstattung die Möglichkeit der risikoadjustierten Preisfindungverbessert. Warum wurde die Frage also anders formuliert?

Wird unterstellt, dass das Hard-Fact-Rating96 einer Bank noch nicht vollständig andie nach einer Umstellung veränderte Informationsvermittlung angepasst wurde,werden sich die Kreditkonditionen für ein Unternehmen ceteris paribus ändern.So könnte also eine Verbesserung der Konditionen eintreten, weil die Bank nochnicht alle Rechnungslegungsänderungen im Ratingprozess berücksichtigt hat.

96 Zum Hard- und Soft-Fact-Rating vgl. Guthoff, Markus, IFRS und Mittelstandsrating der Banken, in: Norbert Winkeljohann/Norbert Herzig (Hrsg.),IFRS für den Mittelstand, Stuttgart 2006, S. 179–194; Gleißner, Werner/Füser, Karsten, Leitfaden Rating. Basel II: Rating-Strategien für denMittelstand, München 2002, S. 104.

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Auch wenn diese Unterstellung nicht zutrifft, wäre eine Änderung der Konditionendenkbar – über das Soft-Fact-Rating. Wird danach unterstellt, dass der Ratingpro-zess zutreffend an die nach einer Umstellung veränderte Informationsvermittlungangepasst wurde, ist doch in jedem Ratingprozess nach wie vor eine subjektiveEinschätzung seitens der Bankangestellten unumgänglich. So fließt in viele Rating-verfahren als qualitativer Parameter beispielsweise die Güte des Rechnungs-wesens mit ein. So detailliert die diesem Parameter zugrunde liegenden Einzel-einschätzungen auch sein mögen, ein objektiviertes Rating kann es nicht sein.Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Umstellung auf ein anderesRechnungslegungssystem qualitative Einschätzungen beeinflusst. Zumindest austheoretischer Sicht wäre eine Verbesserung der Konditionen denkbar.

Unabhängig von der genauen Begründung lässt sich aus Abbildung 30 erkennen,dass ein nicht unerheblicher Teil der Befragten eine Verbesserung der Konditionenmehr oder weniger für möglich hält. Weniger als die Hälfte der Befragten hälteine Verbesserung der Konditionen hingegen „überhaupt nicht“ für möglich.Erstaunlicherweise beträgt dieser Anteil in der Gruppe, die nach eigenen Angabenkeine IFRS-Kenntnisse besitzen, gemäß Tabelle 6 sogar über 73 Prozent. Von derGruppe, die nach eigenen Angaben über „sehr hohe“ Kenntnisse verfügt, haltenhingegen mit zwölf Prozent überproportional viele der Befragten eine Verbesse-rung der Konditionen „überwiegend“ für möglich, weitere 25 Prozent zumindestnoch „teils/teils“.

Die Umfrageergebnisse bestätigen, dass es – wie in der theoretischen Diskus-sion – offenbar zu dieser Fragestellung unterschiedliche Meinungen gibt.

Abb. 30: Verbesserung der Kreditkonditionen durch die Berichterstattung nach IFRS

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

0,0

4,7

20,8

32,5

42,0

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%

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Abschließend sollte innerhalb dieses Fragenblocks überprüft werden, inwieweitdie Kreditinstitute ihren Kunden die Anwendung der IFRS empfehlen. Die ersteFrage dazu war, ob die Banken ihren Kunden im Falle einer Anfrage zu einerUmstellung auf die IFRS raten (Frage 25). Eine solche Empfehlung sprechen denKunden nur 9,7 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Dementsprechend antwor-teten über 90 Prozent auf die Frage nach einer Empfehlung, wenn Sie von denKreditsuchenden gefragt werden, mit „Nein“.

In Abbildung 31 sind die Ergebnisse – gruppiert nach den selbst eingeschätztenIFRS-Kenntnissen – aufgetragen. Auffallend ist, dass die Empfehlungen haupt-sächlich von Banken kommen, die ihr eigenes IFRS-Know-how „hoch“ oder „sehrhoch“ einschätzen. An dieser Stelle ist nochmals hervorzuheben, dass gemäßAbbildung 10 nur 14 Prozent der Befragten ihre eigenen Kenntnisse als „hoch“oder „sehr hoch“ eingeschätzt haben. Die Cluster mit „mittleren“ und „niedrigen“IFRS Kenntnissen sind in absoluten Zahlen bedeutend größer. Nach Gründen fürdie (Nicht-)Empfehlung wurde nicht näher gefragt.

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in vollem Umfang 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%überwiegend 12,5% 7,7% 5,1% 4,6% 0,0%teils/teils 25,0% 19,2% 24,0% 19,3% 20,0%überwiegend nicht 12,5% 34,6% 38,0% 32,1% 6,7%überhaupt nicht 50,0% 38,5% 32,9% 44,0% 73,3%

100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

Kenntnisse im Bereich der internationalen Rechnungslegung"Die Berichterstattung nach IFRS verbessert sehr hohe hohe mittlere niedrige keinedie Kreditkonditionen für die Kreditsuchenden."

Tab. 6: Kreuztabellierung der Ergebnisse in Abb. 30 nach den IFRS-Kenntnissen

Abb. 31: Empfehlung einer IFRS-Umstellung im Falle einer Kundenanfrage nach IFRS-Kenntnissen der Befragten

sehr hohe

hohe

mittlere

niedrige

keine

50,050,0

20,080,0

, 10,189,9

6,293,8

0,0100,0

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Ja Nein

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Inwieweit nicht nur im Falle einer Anfrage zu einer Umstellung geraten wird, sondern die Kunden aktiv angesprochen werden und für eine Umstellung gewor-ben wird, war Gegenstand der sich anschließenden Frage 26. Allerdings scheintdas aktive Werben keine Option zu sein, die von Banken wahrgenommen wird:Ganze zwei Institute gaben an, ihren Kunden aktiv zu einer Umstellung zu raten.Weitere Analysen zu dieser Frage erübrigen sich damit.

In Frage 27 sollten die Befragten schließlich Stellung dazu nehmen, ob sie mittel-ständischen Kunden, die einen nationalen Abschluss auf Basis des HGB vorlegen,empfehlen, bei der Kreditvergabe zusätzliche Angaben auf Basis der IFRS zuberichten. Immerhin 7,7 Prozent der Banken sprechen eine solche Empfehlungaus. Wie aus Abbildung 32 hervorgeht, war der relative Anteil wiederum umsohöher, je höher die eigenen IFRS-Kenntnisse eingeschätzt wurden.

In Abbildung 33 sind die Ergebnisse der drei Fragen zu den von Banken abgege-benen Empfehlungen noch einmal zusammengefasst. Offenbar halten sich Emp-fehlungen, die IFRS anzuwenden, in Grenzen. Mit Bezug auf das aktive Werbenfür eine Umstellung darf in diesem Zusammenhang noch einmal an Abbildung 3erinnert werden, aus der hervorgeht, dass zu fast einem Drittel Personen ausdem Organisationsbereich Markt im Sinne der MaRisk, welcher ein Kreditgeschäftinitiiert, befragt wurden.

Die Ergebnisse ergänzen auch die bereits 2006 gewonnenen Erkenntnisse vonvon Keitz/KPMG. Damals wurden 32 Prozent der befragten mittelständischenUnternehmen von Banken auf eine IFRS-Anwendung angesprochen, aber nur fünfProzent der Unternehmen wurde eine Anwendung empfohlen. Insofern haben dieBanken in der damaligen Umfrage trotz aktiver Ansprache der Unternehmen nurin knapp 16 Prozent der Fälle eine IFRS-Anwendung propagiert.97

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Abb. 32: Empfehlung an nach HGB bilanzierende Kunden, zusätzliche Angaben auf Basis derIFRS-Regelungen zu berichten nach IFRS-Kenntnissen der Befragten

sehr hohe

hohe

mittlere

niedrige

keine

25,075,0

7,792,3

, 8,791,3

7,192,9

0,0100,0

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Ja Nein

97 Vgl. von Keitz, Isabel/KPMG, Rechnungslegung nach IFRS – auch ein Thema für den Mittelstand?, Ergebnisse einer empirischen Befragung des(gehobenen) Mittelstands in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., a.a.O. (Fn. 3), S. 11; siehe auch Fn. 56.

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2.5 Beurteilung der künftigen Entwicklungen durch die

Kreditinstitute

Im letzten Abschnitt des Fragebogens (entspricht Teil C.V. in Abb. 4: Aufbau derUntersuchung) sollten schließlich Erkenntnisse über die erwartete Entwicklungder Bedeutung der IFRS gewonnen werden. Erwartet wurde (Hypothese), dassdie Banken den IFRS künftig eine steigende Bedeutung beimessen.

Diese Erwartung wurde nur zum Teil bestätigt, denn 54 Prozent der Befragtenmeinten, dass die Bedeutung der IFRS in ihrem Kreditinstitut künftig „überhauptnicht“ oder zumindest „überwiegend nicht“ steigen wird (Frage 28). Demgegen-über waren lediglich etwa 21 Prozent „überwiegend“ oder „in vollem Umfang“der Auffassung, dass die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung inner-halb ihres Hauses steigen wird.

Auch bei dieser Frage zeigte sich – neben einer zu erkennenden Abhängigkeit vonder Größe des jeweiligen Instituts, die hier nicht dargestellt ist – wieder einedeutliche Korrelation der Ergebnisse zu den eigenen IFRS-Kenntnissen. Diese istin Abbildung 35 zu erkennen. Teilnehmer mit sehr hohen, hohen und mittlerenIFRS-Kenntnissen schätzten demnach die künftige Bedeutung der IFRS im eige-nen Institut im Mittel (Mittelwert bei sehr hohen IFRS-Kenntnissen: 2,75; hohe

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Abb. 33: Zusammenfassung der Umfrageergebnisse hinsichtlich Empfehlungen der Banken

Empfehlen Sie mittelständischen Unternehmen im Falle einer Anfrage, ihre Rechnungslegung auf IFRS

umzustellen?

Sprechen Sie mittelständische Unternehmen aktiv anund werben Sie für eine Umstellung auf die IFRS?

Empfehlen Sie mittelständischen Unternehmen beiVorlage eines nationalen Abschlusses, zusätzliche

Angaben auf Basis von IFRS-Regelungen zu berichten?

9,790,3

0,899,2

, 7,792,3

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Ja Nein

Abb. 34: Steigende künftige Bedeutung der IFRS in den Kreditinstituten

in vollem Umfang

überwiegend

teils/teils

überwiegend nicht

überhaupt nicht

3,1

17,8

12,6 25,1

0 38,6

0,4 15,4

0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%

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Kenntnisse: 3,15; mittlere Kenntnisse: 3,11) höher ein als die Gruppen mit niedrigenoder keinen IFRS-Kenntnissen (Mittelwert bei niedrigen Kenntnissen: 3,69; keineKenntnisse: 4,19).

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in vollem Umfag überwiegend teils/teils überwiegend nicht überhaupt nicht

Abb. 35: Steigende künftige Bedeutung der IFRS in den Kreditinstituten nach IFRS-Kenntnissen der Befragten

sehr hohe

hohe

mittlere

niedrige

keine

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Zum Schluss sollte aufgrund der aktuell geführten Diskussion noch erfragt werden,ob sich für Unternehmen, die künftig die IFRS for SMEs anstelle der full IFRSanwenden werden, die Kreditkonditionen verändern werden (Frage 29). Für dieseFrage gilt – wie bereits erläutert wurde –, dass sich die Kreditkonditionen bei An-passung der Rechnungslegung generell gar nicht verändern dürften. Erwartungs-gemäß antworteten etwas über 90 Prozent, dass sich mit der Anwendung desneuen Mittelstandsstandards die Konditionen nicht verändern werden. Erstaun-licherweise sahen aber fast zehn Prozent der Befragten – wie Abbildung 36 zuentnehmen ist, gerade Banken mit sehr hohen IFRS-Kenntnissen – mit derAnwendung eine leichte Verbesserung der Konditionen einhergehen. Hier bleibtabzuwarten, inwieweit sich diese Einschätzung durch das künftige Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG)98 ändern wird.

98 Zu einem Überblick über das BilMoG vgl. Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Hrsg.), Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts, Berlin 2007(abrufbar unter: www.bmj.bund.de).

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2.6 Zwischenergebnis

Die Auswertungen der Fragen haben für den Umfrageteil „A. Bedeutung“ dieErwartungen im Wesentlichen bestätigt. Demnach sind für die Gewinnung derRatingnote, die zu etwa zwei Dritteln aus dem Hard-Fact-Rating besteht, vorallem Bilanzdaten und Cashflow-Größen relevant. Den Ratingdaten liegen aberneben Jahres- bzw. Konzernabschlüssen der entsprechenden sachlichen und zeit-lichen Güte auch Planrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuer-bilanzen, Zwischenberichte und Controllinginformationen zugrunde.

In Umfrageteil „B. Anpassungen“ wurde konkret auf die Rechnungslegungs-systeme HGB und IFRS Bezug genommen. Für einen nicht unerheblichen Teil derin den Banken angewandten Ratingsysteme spielt es demnach eine große Rolle,auf welchem Rechnungslegungssystem die vorgelegten Abschlüsse basieren.Dies gilt insbesondere für die Ratingsysteme kleinerer Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken.

Über alle Größenklassen hinweg dienen zum Teil Normbilanzen als Grundlage desRatings. Dabei werden die vorgelegten Abschlüsse meistens auf einen HGB-basierten Abschluss, zum Teil auch auf eine steuerlich geprägte Bilanz und Erfolgs-rechnung, normiert. Die IFRS dienen hingegen nur in wenigen Fällen als grundle-gendes Regelwerk für die Normbilanz. Die Korrektur der Effekte aus den Vorschriftender internationalen Rechnungslegung erachten die meisten Institute dabei alsrelevant. Dementsprechend wird die Korrektur auch überwiegend einzelfallbezogen,das heißt pro Bilanzposition, vorgenommen. Nur in etwa zwölf Prozent der Fälleerfolgt indes eine pauschale Berücksichtigung in der Ratingnote. Insbesonderegrößere Institute wählen zur Beurteilung von IFRS-Abschlüssen darüber hinausden Weg, ihre Ratingsysteme an die internationale Rechnungslegung anzupassen.Kaum eine Bank empfiehlt ihren Kunden hingegen bereits im Vorfeld durch dieAusgabe einer geeigneten Richtlinie eine bestimmte, möglichst einheitliche Aus-übung von Wahlrechten.

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Abb. 36: Veränderung der Kreditkonditionen für Unternehmen, die künftig die IFRS forSMEs statt der full IFRS anwenden werden, nach IFRS-Kenntnissen der Befragten

sehr hohe

hohe

mittlere

niedrige

keine

37,562,5

3,796,3

, 13,087,0

8,591,5

0,0100,0

0% 20% 40% 60% 80% 100%

etwas verbessern nicht verändern

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Mit Umfrageteil „C. Beurteilung der Bank“ wurde schließlich der Kreis geschlos-sen, indem die Einstellung der Banken gegenüber der internationalen Rechnungs-legung erfragt wurde. Einen deutlichen Informationsvorteil, der sich in einem ver-besserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausdrückt, siehtdabei der kleinere Teil der Umfrageteilnehmer. Nicht verwunderlich ist, dass essich dabei vor allem um die Personen mit hohem IFRS-Know-how handelt. Dergrößere Teil der Befragten sieht allerdings keinen Vorteil bei der Bestimmung derRatingnote, was sicherlich auch darin begründet ist, dass der Mehrwert an Rech-nungslegungsinformationen durch in Kreditgesprächen gewonnene Informationenteilweise oder gänzlich kompensiert wird.

Dass die Vorlage eines IFRS-Abschlusses in einigen Fällen eine Signalwirkung fürdie Vergabeentscheidung haben kann, etwa weil das Unternehmen dadurch einegute Organisation des Rechnungswesenbereichs dokumentiert, war zu erwarten.Erstaunlicherweise dürfen die Unternehmen sogar zum Teil mit einer Verbesse-rung der Kreditkonditionen rechnen, wenn sie einen IFRS-Abschluss vorlegen.

Mit Empfehlungen schließlich halten sich die Banken zurück. Eine Umstellung aufIFRS oder eine zusätzliche Offenlegung von IFRS-Erläuterungen wird in wenigerals zehn Prozent der Fälle angeraten. Diese Erkenntnis passt zu dem abschließen-den Resultat, dass nur ein Teil der Befragten künftig mit einer erhöhten Relevanzder IFRS innerhalb des eigenen Hauses rechnet.

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Mittelständische Unternehmen, deren Bilanzstruktur häufig durch eine verhältnis-mäßig dünne Eigenkapitaldecke geprägt ist, finanzieren sich vorwiegend durchdie Aufnahme von Fremdkapital, das ihnen von Kreditinstituten zur Verfügunggestellt wird. Doch die Regulierung der Kreditinstitute hat sich in den letztenJahren verschärft. Insbesondere durch die Implikationen und die nationale Um-setzung der neuen Basler Eigenkapitalübereinkunft (Basel II) zum Jahr 2007 müssen Banken ihre Geschäftsrisiken dezidiert analysieren und absichern. Nebendieser strikten Regulierung der Kreditinstitute müssen und wollen die Unterneh-men auf der einen und damit auch die Banken auf der anderen Seite die Ände-rungen im Bereich der Rechnungslegung bewältigen. Die seit dem 1. Januar 2005bei kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtend zur Anwendung kommen-den International Financial Reporting Standards (IFRS) sind längst auch für nichtkapitalmarktorientierte, größere mittelständische Unternehmen interessant, diesich aus verschiedenen Gründen zunehmend der Herausforderung einer Umstel-lung auf IFRS stellen. Zu diesen Gründen kann, obwohl dies oft bestritten wird,nach den in der vorliegenden Studie gewonnenen Erkenntnissen auch eine mög-liche Verbesserung der Kreditkonditionen zählen. Dass Kredite für nach HGBRechnung legende Unternehmen künftig nur unter erschwerten Bedingungen zuerhalten sind, darf daraus freilich nicht geschlossen werden. Insbesondere diekleineren, nach HGB Rechnung legenden mittelständischen Unternehmen, dienach den hier gewonnenen Ergebnissen eine immens wichtige Kundengruppeder Banken darstellen, haben demnach keine Nachteile zu erwarten.

Insgesamt gesehen hat ein erheblicher Teil der Banken Probleme, mit der rasanteninternationalen Entwicklung im Bereich der Rechnungslegung Schritt zu halten.Den Banken geht es dabei nicht anders als vielen Unternehmen und auch ande-ren Branchen. Wegen der Dynamik der internationalen Rechnungslegung bestehtnach eigenen Einschätzungen hinsichtlich des Aufbaus von IFRS-Know-how beivielen Instituten noch Verbesserungsbedarf, um eines der Kerngeschäfte – dieKreditvergabe – auch weiterhin höchst professionell ausführen zu können.

Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen das zurzeit im Entwurfsstadium befind-liche Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) künftig auf die hier erörterteFragestellung, nämlich die Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditver-gabe von Banken an mittelständische Unternehmen, entfalten wird. Ziel desBilMoG ist es, das bewährte HGB-Bilanzrecht langfristig beizubehalten und mitBlick auf die internationalen Rechnungslegungsnormen wettbewerbsfähiger zugestalten. Im Mittelpunkt der aktuellen Bemühungen steht die Verbesserung derAussagekraft des handelsrechtlichen Abschlusses, um gerade mittelständischeUnternehmen von dem Druck zu befreien, internationale Rechnungslegungsstan-dards anwenden zu müssen. Das HGB-Bilanzrecht soll mittelfristig zu einer gleich-wertigen Alternative zu den IFRS werden, ohne deren offenkundige Nachteile(Komplexität, Kosten, Zeitaufwand) zu übernehmen. Sollte dem deutschen Gesetz-geber dieser „große Wurf“ mit dem BilMoG gelingen, wären die hier angestrengtenÜberlegungen in Teilen gegenstandslos.99

50 IFRS und HGB in der Praxis: Zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe von Banken an mittelständische Unternehmen

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Zusammenfassung und Ausblick

99 Zu den Eckpunkten des BilMoG vgl. Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Hrsg.), Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts, a.a.O. (Fn. 97) sowieo.V., Der Bilanzierungsaufwand soll sinken, in: FAZ v. 16.10.2007, S. 13.

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Anhang

Fragebogen ....................................................................................................52

Literaturverzeichnis ........................................................................................63

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Für die Beantwortung des Fragebogens werden nach unserer Erfahrung aus zahlreichen Tests nicht mehr als 15 Minuten

benötigt. Bitte schenken Sie uns diesen Teil Ihrer wertvollen Arbeitszeit!

Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen – wenn möglich – bis zum 6. Juli 2007 an:

Rücksende- HHL – Leipzig Graduate School of Managementanschrift: Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling

Prof. Dr. Henning ZülchJahnallee 59D-04109 Leipzig

Ein vorbereiteter Freiumschlag zur Rücksendung liegt bei.

Ihre Rücksendungen werden von uns vertraulich behandelt; Daten werden ohne Bindung an dasKreditinstitut erhoben und verarbeitet. Ihre Anonymität wird durch uns sichergestellt.

Wenn Sie es wünschen, werden wir Sie über das Ergebnis der Untersuchung gerne informieren (E-Mail an [email protected]).

Aufbau der Die Befragung erfolgt im Rahmen von 29 Fragen, die in vier Schritte gegliedert sind:Befragung:

1. Im ersten Schritt werden Sie gebeten, allgemeine Angaben zu ihrem Kreditinstitut zu machen (Fragen 1 bis 7).

2. Im zweiten Schritt werden Sie gebeten zu beurteilen, welche Informationsquellen generell und bezogen auf Jahresabschlussdaten für Sie bei der Entscheidung über die Kreditvergabe an mittelstän-dische Unternehmen eine geringe bzw. eine hohe Bedeutung haben (Fragen 8 bis 12).

3. Im dritten Schritt werden Sie gebeten, die Bedeutung verschiedener Abschlussanpassungen für dieKreditvergabe festzulegen (Fragen 13 bis 19).

4. Im vierten Schritt werden Sie gebeten, ihre Einschätzung zu den IFRS-Informationen abzugeben. Indiesem Zusammenhang ist auf die Auswirkung von IFRS-Informationen auf die Kreditvergabe und dieKreditkonditionen einzugehen. Zudem ist die künftige Bedeutung der IFRS für die Kreditvergabe ein-zuschätzen (Fragen 20 bis 29).

Ihr Tätigkeits- Vorab möchten wir Sie bitten, uns Ihren Tätigkeitsbereich zu nennen.bereich

Welchem Bereich innerhalb Ihres Kreditinstitutes gehören Sie an?

stimmtüberein

Marktfolge im Sinne der Mindestanforde-rungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Markt im Sinne der MaRisk

Sonstiger Bereich (bitte angeben)

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Fragebogen zur Bedeutung von IFRS-Abschlüssen bei der Kreditvergabe

von Banken an mittelständische Unternehmen

Eine Befragung der HHL – Leipzig Graduate School of Managementin Zusammenarbeit mit der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

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1. Schritt: Allgemeine Angaben zu Ihrem Kreditinstitut

Vorbemerkung: Wir haben nachfolgend einige Fragen zu Ihrem Kreditinstitut aufgeführt. Ihre Antworten eröffnen uns beider Untersuchung die Möglichkeit, die Gesamtheit der befragten Kreditinstitute in Gruppen einzuteilen.Die Informationen werden nicht bezogen auf ein spezielles Kreditinstitut ausgewertet. Auch für die übri-gen Antworten gilt, dass keine Rückschlüsse auf Ihr Kreditinstitut aus der Befragung möglich sind.

Frage 1: Bitte ordnen Sie Ihr Kreditinstitut in die folgenden Untergruppen von Kreditinstituten ein!

stimmtüberein

Landesbank

Sparkasse

Großbank(HVB, Commerzbank, Deutsche Bank,Dresdner Bank, Deutsche Postbank)

Regionalbank

Privatbankier

Volksbank oder Raiffeisenbank

Hypothekenbank

Sonstige

Frage 2: ja nein

Ist Ihr Kreditinstitut einem Verband(wie DSGV oder DGRV) angegliedert?

Frage 3: Falls Sie Frage 2 mit „ja“ beantwortet haben:Wird in Ihrem Kreditinstitut ein standardisiertes Rating-Verfahren eines solchen Verbandes angewendet,um eine Kreditentscheidung zu treffen?

stimmtüberein

Ja, ausschließlich und unverändert

Ja, ausschließlich aber modifiziert

Ja, teilweise und unverändert

Ja, teilweise aber modifiziert

Nein

Fragebogen 53

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1. Schritt: Allgemeine Angaben zu Ihrem Kreditinstitut

Frage 4: Bitte geben Sie die Bilanzsumme ihres Kreditinstituts an!stimmtüberein

� 350 Mio. Euro

� 350–700 Mio. Euro

� 700 Mio.–1,5 Mrd. Euro

� 1,5–5,0 Mrd. Euro

� 5,0 Mrd. Euro

Frage 5: Welche Bedeutung haben mittelständische Unternehmen (als Kunden) für Ihr Kreditinstitut abhängig vonderen Umsatz?

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine(1) (2) (3) (4) (5)

� 10 Mio. Euro

� 10–50 Mio. Euro

� 50–250 Mio. Euro

� 250–500 Mio. Euro

� 500 Mio. Euro

Im Folgenden sollen unter dem Begriff „mittelständische Unternehmen“ Gesellschaften mit einemUmsatz von bis zu 500 Mio. Euro verstanden werden.

Frage 6: Welche Bedeutung für die Kreditvergabe hat die Berichterstattung nach den angeführten Vorschriften fürmittelständische Unternehmen, mit denen Sie zusammenarbeiten?

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine(1) (2) (3) (4) (5)

– HGB

– IAS/IFRS

– Steuerrechtliche Normen

– US-GAAP

– Nationale Vorschriften aus dem EU-Raum

– Nationale Vorschriften aus dem außereuropäischen Raum

Frage 7: sehr hohe hohe mittlere niedrige keine(1) (2) (3) (4) (5)

Wie schätzen Sie die Kenntnisse im Bereichder internationalen Rechnungslegung in IhremKreditinstitut ein?

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2. Schritt: Bedeutung der einzelnen Informationsquellen

Frage 8: Wie beurteilen Sie die Bedeutung der verschiedenen Entscheidungsparameter für die Kreditvergabe inIhrem Kreditinstitut?

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine(1) (2) (3) (4) (5)

– Kontoführung

– Bilanzdaten

– Flussgrößen (Cashflows)

– Management(-persönlichkeit)

– Strategie

– Markt/Branche

– Corporate-Governance-Strukturen

Frage 9: Wie beurteilen Sie speziell die Bedeutung der verschiedenen Informationsquellen für die Kreditvergabein Ihrem Kreditinstitut?

sehr hohe hohe mittlere niedrige keine(1) (2) (3) (4) (5)

– Zwischenbericht

– Jahresabschluss/Konzernabschluss

– Steuerbilanz

– Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

– Interne Controllinginformationen

Fragebogen 55

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2. Schritt: Bedeutung der einzelnen Informationsquellen

Frage 10: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Für die Bonitätsbeurteilung ist es wichtig,wie zeitnah ein Abschluss eingereicht wird.“

Frage 11: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Für die Bonitätsbeurteilung ist es wichtig,ob ein Testat für den vorgelegten Abschlusserteilt wurde.“

Frage 12: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Ein Testat einer großen internationalenWirtschaftsprüfungsgesellschaft („Big Four“)wird von unserem Kreditinstitut im Vergleichzu einem Testat einer kleineren Prüfungs-gesellschaft als qualitativ hochwertigererachtet.“

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3. Schritt: Abschlussanpassungen

Vorbemerkung: Nachdem Sie nun die Bedeutung der Informationsquellen generell und bezogen auf Jahresabschluss-daten bei der Entscheidung über die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen eingeschätzthaben, möchten wir Sie bitten, folgende Feststellungen zum Umgang mit Jahresabschlussdaten zu kommentieren.

Frage 13: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Für das in unserem Kreditinstitut eingesetzteRatingsystem ist es von Bedeutung, anhandwelcher Vorschriften (IFRS, HGB etc.) die einzu-gebenden Jahresabschlussdaten erstellt werden.“

Frage 14: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Die Jahresabschlüsse werden zur Kredit-vergabe in unserem Kreditinstitut auf eineeinheitliche Basis angepasst.““

Falls Sie Frage 14 mit „überhaupt nicht“ beantwortet haben, überspringen Sie bitte die folgenden Fragen 15–17 und setzen Ihre Beantwortung bei Frage 18 fort!

Frage 15: An welche Rechnungslegungsnormen passen Sie zur Kreditvergabe vorgelegte Jahresabschlüsse an?

stimmtüberein

– HGB

– IAS/IFRS

– Steuerbilanznormen

Fragebogen 57

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3. Schritt: Abschlussanpassungen

Frage 16: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

„Bei IFRS-Abschlüssen sollte(n) für die Kreditvergabe …über- über-

in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

… die Bewertung ausgewählter Posten desAnlagevermögens zum beizulegenden Zeit-wert (fair value) entsprechend den handels-rechtlichen Regelungen (AK/HK) korrigiertwerden.“

… die Effekte aus möglichen (im Vergleichzum Handelsrecht) längeren Abschreibungs-dauern korrigiert werden.“

… die Effekte aus der Aktivierung von Ent-wicklungsausgaben korrigiert werden.“

… die Effekte aus der Aktivierung latenterSteuerforderungen (Verlustvorträge) korrigiertwerden.“

… die Effekte aus dem nach IAS 32 ver-langten Ausweis des handelsrechtlichenEigenkapitals einer Personengesellschaftals Fremdkapital korrigiert werden.“

… die Pensionsrückstellungen abgestocktbzw. an den Teilwert angepasst werden.“

… die Effekte aus der lediglich außerplan-mäßig vorzunehmenden Abschreibung aufden Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill)korrigiert werden.“

… die Effekte aus der Ertragsrealisation beilangfristigen Fertigungsaufträgen entspre-chend dem Fertigstellungsfortschritt(percentage of completion) korrigiert werden.“

… die Effekte aus der Abzinsung langfristigerVerbindlichkeiten korrigiert werden.“

… die Effekte aus der im Vergleich zum HGBunterschiedlichen Behandlung von Leasing-geschäften (‚Off-Balance-Transaktionen’)korrigiert werden.“

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3. Schritt: Abschlussanpassungen

Frage 17: Auf welche Weise nehmen Sie die von Ihnen in Frage 16 als erforderlich angesehenen Anpassungen anIFRS-Jahresabschlüssen zur Kreditvergabe vor?

stimmtüberein

Pauschal (über alle Bilanzpositionen)

Einzelfallbezogen (hinsichtlich einzelnerBilanzpositionen)

Frage 18: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Die in unserem Kreditinstitut verwendetenAnalysetools werden an die nach IFRSberichteten Informationen angepasst, sodassIFRS-Abschlüsse ohne weitere Anpassungendirekt verarbeitet werden können.“

Frage 19: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Unseren Kunden wird vorgegeben, sich imRahmen ihrer IFRS-Abschlüsse bei der Aus-übung von faktischen Wahlrechten und Ermes-sensspielräumen an einer von unserem Kredit-institut vorgegebenen Richtlinie zu orientieren.“

Fragebogen 59

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4. Schritt: Beurteilung der IFRS-Abschlüsse zur Kreditvergabe durch Kreditinstitute

Vorbemerkung: Nachdem Sie nun die Bedeutung der Informationsquellen bei der Entscheidung über die Kreditvergabean mittelständische Unternehmen eingeschätzt haben und sich zu Anpassungen von IFRS-Abschlüssengeäußert haben, möchten wir Sie bitten, folgende Urteile über die Berichterstattung nach IFRS zu kom-mentieren.

Frage 20: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?über- über-

in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Die Berichterstattung nach IFRS ermöglichtinsgesamt einen besseren Einblick in die wirt-schaftliche Lage (Vermögens-, Finanz- undErtragslage) des Kreditsuchenden als einAbschluss nach nationalen Vorschriften.“

Frage 21: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?über- über-

in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Durch die Informationen/Offenlegungs-pflichten in einem IFRS-Anhang (notes) wirdein besserer Einblick in die wirtschaftlicheLage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage)des Kreditsuchenden ermöglicht als auf Basisder Anhanginformationen eines Abschlussesnach nationalen Vorschriften.“

Frage 22: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?über- über-

in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Eine eher zukunftsbezogene Berichterstat-tung nach IFRS ist der eher konservativen,gegenwartsbezogenen HGB-Rechnungs-legung vorzuziehen.“

Frage 23: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?über- über-

in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Die Berichterstattung nach IFRS erhöht dieWahrscheinlichkeit einer positiven Entschei-dung bei der Kreditvergabe.“

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4. Schritt: Beurteilung der IFRS-Abschlüsse zur Kreditvergabe durch Kreditinstitute

Frage 24: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Die Berichterstattung nach IFRS verbessertdie Kreditkonditionen für die Kreditsuchenden.“

Frage 25: ja nein

Empfehlen Sie mittelständischen Unternehmenim Falle einer Anfrage, ihre Rechnungslegungauf IFRS umzustellen?

Frage 26: ja nein

Sprechen Sie mittelständische Unternehmenaktiv an und werben Sie für eine Umstellungauf die IFRS?

Frage 27: ja nein

Empfehlen Sie mittelständischen Unternehmen,die einen nationalen Abschluss vorlegen, zusätz-liche Angaben auf Basis von IFRS-Regelungenan Ihr Kreditinstitut zu berichten (bspw. nachIFRS aktivierbare Entwicklungsausgaben)?

Frage 28: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden Aussage zu?

über- über-in vollem über- teils/ wiegend hauptUmfang wiegend teils nicht nicht

(1) (2) (3) (4) (5)

„Künftig wird die Bedeutung der IFRS für dasRating mittelständischer Unternehmen inunserem Kreditinstitut steigen.“

Fragebogen 61

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4. Schritt: Beurteilung der IFRS-Abschlüsse zur Kreditvergabe durch Kreditinstitute

Frage 29: In welchem Maße stimmen Sie der folgenden prospektiven Aussage zu?(Bitte beachten Sie die angepasste Skala!)

deutlich etwas nicht etwas deutlichver- ver- ver- ver- ver-

bessern bessern ändern schlechtern schlechtern(1) (2) (3) (4) (5)

„Für mittelständische Unternehmen, diekünftig die (momentan im Entwurfssta-dium befindlichen) IFRS for SMEs (statt der‚full IFRS’) anwenden werden, werden sichdie Kreditkonditionen in unserem Hause …“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Arnold, Wolfgang/Boos, Karl-Heinz, Basel II – Einzel- und gesamtwirtschaftlicheAspekte, Die Bank 2001, S. 7123.

Baetge, Jörg, Die Früherkennung von Unternehmenskrisen anhand vonAbschlusskennzahlen, DB 2002, S. 2281–2287.

Baetge, Jörg, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfendenUnternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, in: WPg 1980, S. 651–665.

Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Leuschner, Carl-Friedrich/Jerzembek, Lothar,

Die Kapitalabgrenzung nach IFRS. Ein Vorschlag zur Modifizierung des IAS 32, in:DB 2006, S. 2133–2138.

Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan, Bilanzanalyse, 2. Aufl.,Düsseldorf 2004.

BaFin, Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Rundschreiben18/2005 (BA), abrufbar unter www.bafin.de/rundschreiben/89_2005/051220.htm.

BaFin, Rundschreiben 18/2005 (Fassung vom 06.03.2007) [inoffizielleArbeitsversion], abrufbar unter www.bafin.de/marisk/070306_rs.pdf.

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, International Convergence of CapitalMeasurement and Capital Standards. A Revised Framework, hrsg. v. Bank forInternational Settlements, Basel 2005, abrufbar unter www.bis.org/publ/bcbs118.pdf.

Benölken, Heinz/Westerhoff, Bernhard, Grundlage der Kreditsteuerung: Die Kreditrisiko-Strategie, Bankenmagazin 2005, S. 26–29.

Berekoven, Ludwig/Eckert,Werner/Ellenrieder, Peter, Marktforschung.Methodische Grundlagen und praktische Anwendung, 11. Aufl., Wiesbaden 2006.

Bühl, Achim, SPSS Version 14. Einführung in die moderne Datenanalyse, 10. Aufl., München 2006.

Bühner, Markus, Einführung in die Test- und Fragebogenkonstruktion, 2. Aufl.,München 2006.

Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Hrsg.), Eckpunkte der Reform des Bilanzrechts, Berlin 2007, abrufbar unter www.bmj.bund.de.

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Literaturverzeichnis 63

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KPMG – Service nach Maß

KPMG ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbstständiger, nationaler Firmenmit über 123.000 Mitarbeitern in 145 Ländern.

Auch in Deutschland gehört KPMG zu den führenden Wirtschaftsprüfungs- undBeratungsunternehmen und ist mit ca. 7.700 Mitarbeitern an über 20 Standortenpräsent. Unsere Leistungen sind in die Geschäftsbereiche Audit, Tax und Advisorygegliedert. Im Mittelpunkt von Audit steht die Prüfung von Konzern- und Jahres-abschlüssen. Tax steht für die steuerberatende Tätigkeit von KPMG. Der BereichAdvisory bündelt unser hohes fachliches Know-how zu betriebswirtschaftlichen,regulatorischen und transaktionsorientierten Themen.

Für wesentliche Sektoren unserer Wirtschaft haben wir eine geschäftsbereichs-übergreifende Branchenspezialisierung vorgenommen. Hier laufen dieErfahrungen unserer Spezialisten weltweit zusammen und tragen zusätzlich zurBeratungsqualität bei.

Stand der Rechnungslegung:

Unsere in dieser Publikation dargelegten Ausführungen basieren auf den vom IASB bis zum 30. September 2007 veröffent-lichten Standards und Interpretationen.

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Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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