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Mediadaten 2020 die gemeinde In Kooperation mit

In Kooperation mit die gemeinde · Wie es in Grimma nun weitergeht, steht bereits fest. Der Instagram-Account soll in Zukunft von einem örtlichen Fernsehsender übernom-men werden

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Page 1: In Kooperation mit die gemeinde · Wie es in Grimma nun weitergeht, steht bereits fest. Der Instagram-Account soll in Zukunft von einem örtlichen Fernsehsender übernom-men werden

M e d i a d a t e n 2 0 2 0

die gemeindeIn Kooperation mit

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Die Gemeinde wird in allen 313 Städten und 788 Gemeinden Baden-Württembergs gelesen.

Die Entscheidungsträger der kommunalen Ebene erhalten Die Gemeinde monatlich an ihre persönliche Adresse geliefert.

Als Teil des Gemeindetags Baden-Württemberg sind wir eng mit den Städten und Gemeinden in Kontakt.

Wir kennen die Bedürfnisse vor Ort.

Mit uns erreichen Sie alle öffentlichen Investoren in Baden-Württemberg.

Mit dem Magazin Die Gemeinde erreichen Sie alle 1.101 baden-württembergischen Städte und Gemeinden. Alle Bürgermeister, sowie Ober- und Vizebürgermeister, Kämmerer, Bauhofleiter und Gemeinderäte erhalten das Verbandsmagazin des Gemeindetags Baden-Württemberg – jeden Monat persönlich an ihre Adresse. Zu unseren Lesern gehören außerdem Fraktions-vorsitzende, sowie Vorstände kommunaler Unternehmen und Verbände. Mit einer Auflage von 16.000 Exemplaren ist Die Gemeinde das einzige Medium, das alle baden-württembergischen Entscheider flächendeckend erreicht.

Ihre Vorteile

Eine Zielgruppe – alle Kommunikationskanäle – keine Streuverluste

Print / Inserate

MarktforschungLeadGenerierung

Online Werbung

Crossmedia Marketing

Content Marketing

Stark für Ihre Ziele

Newsletter

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Wer ist Die Gemeinde?Die Gemeinde versteht sich als Anwalt der Kommunen. Wir möchten haupt- und ehrenamtliche Politiker vor Ort bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Wir berichten über Best-Practice-Beispiele zum Nachahmen, teilen Erfahrungsberichte und geben Hintergrundinformationen zu allen aktuellen Entwicklungen, die die kommunale Ebene beeinflussen. Als Verbandsmagazin des Gemeindetags Baden-Württemberg ist die Gemeinde erster Ansprechpartner und Lösungsvermittler für alle kommunalen Themen.

Altbewährt trifft völlig neuDie Gemeinde ist seit Jahrzehnten treuer Begleiter der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Für alle Neuerungen in ihrer Arbeit wenden sich besonders Verwaltungschefs zuerst an Die Gemeinde. Durch die in diesem Jahr gestartete Koopera-tion mit dem 360° Medienhaus Zimper Media bekommt das Magazin jetzt ein völlig neues, frisches und modernes Erscheinungsbild. Das macht das Magazin auch für eine breitere Leserschaft interessant – Auch Gemeinderäte, Fraktionsvorsitzende und kommunale Unternehmen gehören zum neuen Magazin. Mit KOMMUNAL hat Zimper Media bereits den wichtigsten Titel für Kommunalpolitiker in ganz Europa vorgelegt. Dieses Know-how bringt das Unternehmen mit, um auch dem Magazin des Gemeindetags Baden- Württemberg die Relevanz zu verleihen, die ihm gebührt.

Magazin für Städte & GemeindenOrgan des Gemeindetages Baden-Württemberg

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Gebt den Dörfern die Würde zurück

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Wie Kommunen erfolgreich Familien fördern

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Wie wir die Bade-kultur erhalten können

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Wie Kommunen erfolgreich Familien fördern

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Wie wir die Bade-kultur erhalten können

Vernetzung

Verbesserungen des Status Quo und das Meistern von Herausforderungen sind leichter, wenn man von den Erfahrungen anderer lernen und alle gebotenen Potentiale nutzen kann. Deshalb teilt Die Gemein-de erfolgreiche Ideen und Lösungen mit allen Städten und Gemeinden im Land. So vernetzen wir Politik, Wirtschaft und Verwaltung.

Einheitlichkeit

Indem wir alle Kommunen über aktuelle Entwicklun-gen und Best-Practice-Bei-spiele informieren, bringen wir alle auf den gleichen Wissensstand.

Aktualität

Die Gemeinde hält jeder-zeit über die News aus der kommunalen Welt auf dem Laufenden. Wichtige kom-munale Themen machen wir für alle sichtbar.

Themenvielfalt

Die Ausgaben werden eine deutlich größere Bandbreite an Themen beleuchten. So können alle aktuellen Entwicklungen abgebildet werden und vom Gemeinderat bis zum führenden Verwaltungsan-gestellten jeder umfassend für seine Aufgaben infor-miert werden.

Info und Unterhaltung

Eine gute Mischung aus den gewohnt hochwertigen Fachinformationen, Reportagen und unterhal-tenden Stücken sorgt für Spannung und Lesefreude.

Modernes Design

Durch eine komplette Neu gestaltung des Maga-zins wirkt das Gesamtpaket nun frischer und moderner. Design und Inhalt auf dem Stand der Zeit.

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Unsere KommunikationskanäleDie Gemeinde ist das einzige Medium in Baden-Württemberg, das alle Kommunalpolitiker und die kommunale Verwaltungsspitze erreicht. Unser Printmagazin erscheint monatlich in einer Auflage von gut 16.000 Exemplaren. Ergänzt wird es durch unsere Website diegemeinde.de, die tages aktuell über alle relevanten Ereignisse der kommunalen Welt in Baden-Württemberg berichtet. Einmal wöchentlich informieren wir zudem über das Wichtigste der Woche mit unserem Newsletter. Abgerundet wird unser Angebot durch verschiedene Social Media-Kanäle, über die wir professionelles Content-Marketing betreiben.

Monatsmagazin

Mit einer guten Mischung aus Storytelling und Fachbei-trägen von hoch-qualifizier-ten Experten verbinden wir Emotionalisierung und Infor-mation in einem Magazin. Als Verbandsmagazin des Gemeindetags Baden- Württemberg vermitteln wir zwischen dem kommunalen Verband, den Städten und Gemeinden und der kommu-nalen Wirtschaft. Wir berich-ten über innovative Projekte und Visionen in und für Baden-Württemberg.

Website

Neben längeren Reportage- und Analyse-Stücken wird die Website tagesaktuell mit allen News bespielt, die für die Entscheider der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg relevant sind. Sie ergänzt das Monatsmagazin, das sich längeren Analysen widmet durch aktuellen Content, die die Leser jederzeit auf dem neusten Stand hält.

Newsletter

Ein Mal pro Woche schicken wir unseren Abonnenten einen Newsletter zu, der alle wichtigen Informationen für die kommunale Welt aus den letzten Tagen enthält und Einschätzungen liefert. Hier können sich Entschei-dungsträger schnell einen Überblick verschaffen und auf den neuesten Stand bringen.

Social Media-Kanäle

Auf den für die Politikebene wichtigsten Sozialen Inter-netplattformen – besonders Facebook und Twitter – halten wir die Nutzer täglich informiert und leiten sie über professionelles Content-Mar-keting auf unsere Website. Hier bauen wir zudem eine breitere Nutzerbasis aus, die über die Abonnenten des Print magazins hinausgeht.

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Wie wir die Bade-kultur erhalten können

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Leben

Mit einem persönlicheren Ressort wird das Magazin abgerundet. Portraits, Berichte von kommunalen Festen, Preisverleihungen und Termine sollen das Magazin positiv abschließen und ein Gefühl von Miteinander vermitteln.

Immer auf dem neuesten Stand mit unseren Themenressorts

Aktuell

Hier werden wichtige politische Entschei-dungen analysiert und kommentiert – Reportagen und Hintergründe machen die Themen greifbar.

Schwerpunkt

Hier wird der Themenschwerpunkt der jeweiligen Ausgabe ausführlich dargestellt – Vor Ort-Berichte, Interviews, Statistiken, Handlungsempfehlungen und Kommentare beleuchten das Thema von allen Seiten.

Praxis

Im Praxisteil geht es um die konkrete Umsetzung in den Kommunen. Best Practice-Beispiele zeigen Handlungs- ansätze auf, Produkttests geben Hilfen an die Hand und Rechtstipps unterstützen bei einer rechtssicheren Umsetzung.

Blogger mischen Innenstädte aufDie Stadt Hof setzt zur Belebung der Innenstadt auf eine Infl uencerin. Mit riesigem Erfolg. Nach einem KOMMUNAL-Bericht haben weitere Städte das Konzept übernommen. Eine jedoch, die Einzige in Ostdeutschland, stößt auf massive Widerstände.

STADTENTWICKLUNG

TEXT — Njema Drammeh

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LEBEN

Kommunalpolitik — 20

Frauen weiter unterrepräsentiert

Ärztemangel — 32

Erfolgsmodell: Arzt-Lotse

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AKTUELL PRAXIS LEBEN

UPDATE AUSBLICK INFO

AKTUELL — Zusatz

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AUSBLICK — Zusatz

INFO — Zusatz

PRAXIS — Zusatz

LEBEN — Zusatz

der Einzelhandel in Zukunft anders präsentie-ren muss: »Instagram hat ein riesen Potential, um als Händler mehr Aufmerksamkeit zu be-kommen und junge Menschen anzusprechen. Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn wir das Influ-encer-Projekt umgesetzt hätten. Denn so hätten die Händler gemeinsam für die Stadt geworben und nicht jeder für sich allein gekämpft«, sagt Schneider. Nun liegt das Projekt in Grimma auf Eis.

In der Stadt Hof hingegen läuft es immer noch gut mit der Influencerin. Probleme wie in Grim-ma gibt es hier nicht, beteuert Rainer Krauß, der Sprecher der Kommune: »Bei uns hat sich niemand über das Projekt beschwert. Ganz im Gegenteil. Die Einzelhändler sind zufrieden, der Blog hat täglich 300 Zugriffe, auch der Instag-ram- Kanal wächst.« Und neben Grimma hatten ja auch weitere Kommunen Interesse an der Idee.

So auch die Stadt Geisenheim. Seit einem halben Jahr hat sie eine eigene Influencerin. Auch hier wurden schon die ersten Erfolge gefeiert. Kon-flikte hingegen sind nicht bekannt. Genauso we-nig auf der Insel Norderney, die seit einem Jahr einen Blogger eingestellt hat, der über die Aus-flugsmöglichkeiten und Events vor Ort berichtet. Doch: Wieso funktioniert das Konzept in einigen Kommunen und in anderen nicht? Liegt es wirk-lich nur daran, dass sich in Hof und Geisenheim bisher niemand beschwert hat? Wie kann eine Stadt die Vorteile von Social Media nutzen, ohne sich angreifbar zu machen? Diese Fragen hat uns Andreas Schriefers, Rechtsanwalt und Rechts-beistand des Vorstands der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland , beant-wortet: „Ein Urteil des Bundesgerichtshofes über kommunale Amtsblätter hat den Grundsatz der Staatsferne von der Presse betont. Kommunen dürfen hiernach nur über die Aufgaben der Ge-meinde und nicht über ortsansässige Unterneh-men oder gesellschaftliche Ereignisse berichten. Dieses Urteil gilt bislang jedoch nur für Amts-blätter und nicht für Instagramposts, da frag-lich ist, inwieweit solche als Presseerzeugnis zu verstehen sind. Aus meiner Sicht ist Blogging grundsätzlich möglich, solange es nicht eine kommerzielle Kommunikation durch die Kom-mune ist, also zielgerichtet eine Steigerung der Absatz- und Vertriebschancen eines einzelnen Unternehmens bezweckt.

Also wäre hiernach das abstrakte, also nicht konkrete und zielgerichtete Berichten über den vorhandenen Branchenmix in einer Stadt oder besondere Veranstaltungen in rechtlicher Hin-sicht zulässig, da es den allgemeinen Informa-tionsund Auskunftsinteressen und damit letzt-lich der Verbraucherinformation dient. So wie es beispielsweise die Insel Norderney umsetzt. Sobald aber die Kommune oder der von der Kom-mune eingestellte Influencer Werbung für ein-zelne Unternehmen, Branchen, Produkte oder Geschäfte macht, ist das Ganze kommerziell und damit rechtlich bedenklich, da es mitunter die Grenzen der kommunalrechtlich zulässigen Standort- und Wirtschaftsförderung überschrei-tet.“ Weiter gilt, dass Kommunen die Stelle der Blogger sowie die Dienstleistung ausschreiben sollten. »So haben auch diejenigen die Chance, am Wettbewerb teilzunehmen, die von Werbe-

»Kommt in die Innenstadt! Dann werdet ihr sehen, das ist viel cooler!«

Instagram ist Vucilla voluption recullam,

simus, tem voluptati con etur? Urtatius veri

re, quia que nus eni-scia esequias esequat

labo. Cae.

Debora Fikentscher — Die Hofer Modebloggerin will junge Men-

schen in den Sozialen Medien dazu ermutigen, häufi ger in der Innen-

stadt anstatt online shoppen zu gehen. Dafür besucht sie die ört-

lichen Läden, schießt Produkt fotos und stellt die kleinen Geschäfte

auf ihren Blog und Instagram-Kanal.

Viducilla voluption recullam, simus, tem voluptati con etur.

gemeindetag-bw.de

einnahmen leben. Also beispielsweise Medien- und Marketingagenturen.« Auf der sicheren Sei-te sind Kommunen auch, wenn die Blogger nicht von der Kommune selbst, sondern direkt von den lokalen Händlervereinigungen eingestellt wer-den. Zudem sollten die Influencer ihre Werbe-beiträge auch als Anzeige kennzeichnen.

Wie es in Grimma nun weitergeht, steht bereits fest. Der Instagram-Account soll in Zukunft von einem örtlichen Fernsehsender übernom-men werden. »Wir sorgen weiterhin für Impulse und unterstützen wie und wo wir können. Dazu bauen wir die Veranstaltungsreihen aus, wie beispielsweise ein Sommer-Kabarett-Festival, Open-Air-Konzerte und Straßenmusiktage«, er-klärt Sebastian Bachran. Das Streetfoodfestival wird erweitert, genauso wie die Blumenmärkte oder die Frischemarktreihe in der Klosterkirche. Touristen, die nach Grimma kommen, können demnächst auch eine Verkostungstour machen. Und um die Parksituation zu verbessern, sol-len Bewohnerparkplätze tagsüber als Kurz-zeit- Stellflächen ausgewiesen werden. Bachran erzählt, dass Grimma Kontakt zu Besitzern von leerstehenden Läden aufgenommen hat. Für die Zukunft hat seine Arbeitsgruppe noch weitere Ideen im Kopf. Beispielsweise könnte man Grim-ma zur Schwerpunktstadt machen. So kann er sich vorstellen, dass Grimma zur Hochzeitsstadt wird - und dass jeder, der heiraten will, die klei-ne Stadt im Schatten Leipzigs besucht.

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1817 01 . 2020 / Die GemeindeDie Gemeinde / 01 . 2020

LEBEN — Stadtentwicklung

1BEZIEHUNGEN ERKLÄREN

Ein typisches Problem vieler Ge-staltungen liegt darin, dass die Zusammenhänge nicht klar er-kennbar sind. Was gehört zu was? Welches Bild gehört zu welchem Inhalt, welche Öffnungszeit zu welcher Veranstaltung, welcher Text ist von welchem Autor. Hört sich einfach an, ist jedoch ein gro-ßes Hindernis für die problemlose Kommunikation mit Ihren Lesern und Kunden. Hier ist die konse-quente Arbeit mit typografischen Kontrasten zielführend – Grö-ße, Stärke und Ausrichtung der Schrift sind das Mittel der Wahl.

2WIEDERHOLUNGEN SIND IMMER GUT

Nichts wirkt effektiver als eine gelungene Wiederholung. Zum Beispiel wähle ich die prägnante Farbe aus der Fotografie und wie-derhole sie im Initialbuchstaben zu Beginn des Textes – ein Klassi-ker in der Magazingestaltung. Wir kennen dies in vielfältiger Weise aus unserem täglichen Leben, etwa die Farbe des Kleides und die Farbe der Handtasche. Wiederho-lungen sind auch die Grundbau-steine jedes Corporate Design.

Das kleine Grafi k 1x1Von der Gestaltung hängt es ab, ob Ihre Texte im Amtsblatt oder im Flyer gelesen werden. Unser Gastautor hat wichtige Tipps für Sie.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 3WEISSRAUM IST DEIN FREUND

Viele Gestaltungen vermeiden Luft und Weißraum, sind oftmals bis zum Anschlag gefüllt. Ein typischer Fehler, denn Weißraum ordnet das Geschehen, bringt Ruhe und hilft dem Leser die In-halte leicht zu verstehen. Es muss nicht in jeder Ecke etwas stehen. Dieses Prinzip der Formatfül-lung ist vielleicht für die Karte des Pizza bringdienstes geeignet, nicht jedoch für effektive PR-Ge-staltung.

4KONTRASTE BELEBEN DAS LAYOUT

Groß/Klein, Dick/Dünn, Farbe/Schwarzweiß – effektive Ge-staltung nutzt Kontraste, um die Information zu strukturieren und die Aufmerksamkeit zu erregen.

5TYPOGRAFIE SCHAFFT BRANDING

Einheitliche Schriften auf allen Plattformen, das ist das Geheim-nis gut funktionierender Marken. Dabei ist nicht ein Einheitsbrei gefordert, sondern eine varian-tenreiche Umsetzung innerhalb einer oder weniger Schriftfami-lien. So sind Schriften mit vielen Schnitten klar im Vorteil. Sie bieten Struktur ohne ein Durch-einander zu schaffen.

6BILDDATENBANKEN WEISE NUTZEN

Günstig ist nicht immer gleich gut. Dies gilt auch beim Ein-satz von Stockphotos und Clip-Art-Motiven. Neben allen rechtlichen Problemen, die der Einsatz vermeintlich günstiger Bilder aus dem Netz bringt, sind es vor allem die stets gleichen langweiligen Motive, die immer und überall zu sehen sind. Bild-sprache und Bildwahl zählen zu den starken Bestandteilen eines Corporate Design, da lohnt es sich auch mit eigenen Fotografen zu arbeiten und etwas intensi-ver nach geeigneten Motiven zu suchen.

7ELEMENTE IN DER GESTALTUNG AUSRICHTEN

Menschen lieben Ausrichtungen – Bilder die auf der gleichen Höhe hängen, Schuhe in Reih und Glied, den Schreibtisch sortiert und ge-ordnet. Nutzen Sie diesen Wunsch nach Ordnung und arrangieren Sie die Elemente an imaginären Linien. Niemand wird den Begriff Ausrichtung nennen, aber die Betrachter werden eine solche Gestaltung als aufgeräumt und geordnet empfinden.

Hans Peter Janisch

berät seit Jahrzehnten als Kommuni kationsdesigner die Medienindu strie. Weltweit ist er als Berater und Gestalter tätig. In Deutschland gibt er zudem Seminare am Journalis-tenzentrum für Wirtschaft und Verwaltung. Mehr unter

journalistenzentrum-jwv.de

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Tipps — PRAXIS

AKTUELL PRAXIS LEBEN

UPDATE AUSBLICK INFO

AKTUELL — Zusatz

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AUSBLICK — Zusatz

INFO — Zusatz

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LEBEN — Zusatz

Die Zahl der körperlichen Angriff e auf Bürgermeister und Gemeinderäte steigt dramatisch. Politik und Staatsorgane tragen durch Aussitzen Mitschuld und müssen endlich handeln.

W as wir im Mordfall Walter Lübcke erleben, ist rechter Terrorismus mit den Methoden des lin-ken Terrors. Auch die RAF hat Politiker gezielt

ermordet. Nur, dass rechter Terrorismus – siehe auch den Fall des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU – eben nicht mit Bekennerschreiben arbeitet. Und so war es wohl nur pures Glück, dass DNA-Spuren gefunden wurden und der mutmaßliche Täter so ermittelt werden konnte. Nun könnte man wieder glauben, es handle sich erneut um ei-nen Einzeltäter, einen sogenannten einsamen Wolf. Genau das ist aber die massive Gefahr, wie auch die jüngste Um-frage von KOMMUNAL unter mehr als 1.000 Bürgermeis-tern zeigt. Das Ergebnis: Die Zahl der körperlichen Über-griffe ist in den vergangenen drei Jahren um 25 Prozent gestiegen. Da reden wir nicht mehr von Einzeltaten! Alle erschreckenden Zahlen finden Sie auf der nächsten Dop-pelseite zusammengefasst.

Doch unabhängig von den genauen Zahlen zeigt der Mord-fall Walter Lübcke eines deutlich: Aus Worten werden Waf-fen. Die verbale Radikalisierung hat einen Punkt erreicht, bei dem es fast schon logisch erscheint, dass aus dem Sag-baren nun das Machbare, das Handeln folgt. Dem verbalen Angriff auf die Menschlichkeit folgt der körperliche auf die Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kommunen. Auf diejenigen, denen immer wieder gesagt wird, sie dürften die Rechten – auch in ihren Gemeindeparlamenten – nicht isolieren. Das seien schließlich nicht alles Terroristen oder Nazis. Natürlich nicht, aber sie sind die Wegbereiter! Den Hass, den ich sähe…

Die Verrohung der Sprache ist aber nur ein Mosaikstein. Mindestens genauso wichtige Bausteine sind Staatsversa-gen und fehlende politische Konsequenzen. Beginnen wir beim Staatsversagen: Nach dem Mord an Walter Lübcke glänzte der Verfassungsschutz vor allem mit Schweigen. Da sollen zunächst Akten vernichtet worden sein. Erst nach diversen Medienberichten hieß es auf einmal: Die Akten existieren doch noch. Wie sollen die Verantwortlichen in einer Kommune Vertrauen zum Verfassungsschutz haben, wenn Akten erst verschwunden sind und dann, oh Wunder, doch wieder auftauchen? Wie soll Vertrauen entstehen, wenn bekannt wird, dass Neonazi-Netzwerke offenbar To-deslisten mit Namen, Telefonnummern und Adressen von unliebsamen Personen führen? Die potentiellen Opfer wis-sen davon über Jahre meist nichts.

Es droht der Kollaps des Ehrenamtes

Auch Walter Lübcke soll übrigens auf einer dieser Listen gestanden haben. Kommen wir damit zur Verantwortung der Politik: Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes patroullier-te eine Menschenmenge mitten in der Nacht in Zweiergruppen vor meinem Grundstück, vor meinem Haus und brüllte Hassparolen. Damals waren unsere Kinder sieben und neun Jahre alt.

Das berichtet im Gespräch mit KOMMUNAL etwa Holger Frase, Bürgermeister der 6.400-Einwohner- Gemeinde Adelebsen in Niedersachsen. Kein Einzelfall, ähnliche Aus-sagen haben im Rahmen unserer Recherchen zahlreiche Kommunalpolitiker gemacht. Reden wollen sie mit uns oft nur im Vertrauen, haben Angst vor Repressionen. Denn geholfen wird ihnen von öffentlicher Seite kaum. So blieb auch Frase nur eine Möglichkeit: Mittlerweile habe ich eine Kameraüberwachung mit Aufzeichnung und Daten-übermittlung auf meinem Smartphone installiert, was insbesondere das Sicherheitsgefühl meiner Frau gestärkt hat. Von offizieller Seite kommt kaum bis gar keine Unter-stützung für die Betroffenen. Was von Experten seit Jahren gefordert, von der Politik aber nicht umgesetzt wird, ist ein Straftatbestand Politiker- Stalking. Warum eigentlich nicht? Ist es nur Untätigkeit oder wem will der Bundestag mit der Nichteinführung nicht auf die Füße treten?

Zentrale Anlaufstelle

Noch wichtiger und vor allem effektiver wäre, endlich eine zentrale Anlaufstelle für Beschimpfungen und Übergriffe zu schaffen. Die Täter vernetzen sich, sei es in Kamerad-schaften, im Internet, bei Facebook, in Foren oder in Chats. Eine zentrale Anlaufstelle für Kommunalpolitiker könnte sehr viel besser mögliche Netzwerke aufdecken, Zusam-menhänge erkennen, Gemeinsamkeiten recherchieren, ge-meinsam agieren. Die Netzwerke des Staates müssen end-lich besser und effektiver werden, als die der Neonazis!

Geht es so weiter, droht auch der Kollaps des Ehrenam-tes in Deutschland. »Für ein Taschengeld will ich keinen Märtyrertod sterben«, formuliert es etwa der SPD-Vorsit-zende im Radeberger Land in Sachsen. Er hat sich inzwi-schen als Mandatsträger im Kreistag von Bautzen zurück-gezogen, ist eine der vielen Opfer, die angegriffen wurden. »Wenn Sie Bedrohungen anzeigen, werden Sie auch noch belächelt«, so der frustrierte Ehrenamtler. Er spricht vielen anderen tief aus der Seele. Berufspolitiker lassen ausge-rechnet die Stützen der Zivilgesellschaft hemmungslos im Regen stehen. Das Sterben des Ehrenamtes droht so zum Flächenbrand zu werden, der Hass ist das Brennmaterial, das »Hände in den Schoss legen« der Politik der Brandbe-schleuniger. Die Demokratie wird zur Feuerstelle!

Illus

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Christian Erhardt

87 01 . 2020 / Die GemeindeDie Gemeinde / 01 . 2020

AKTUELL — Kommentar

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Verteilung in Baden- Württemberg Angaben in Prozent

ZielgruppeOberbürgermeister, Bürgermeister

Kämmerer

Bauhofleiter

Leitende Verwaltungsangestellte

Gemeinderäte

Fraktionsvorsitzende

Landesministerien

Unternehmen der Kommunalwirtschaft

Kommunale Verbände

QUELLE / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Lernen Sie die Leser kennen

Kommunen investieren viel

Die Gemeinde erreicht neben Bürgermeistern und weiteren Kommunal politikern auch die Kämmerer, Bauhofleiter und weitere Entscheidungsträger. Denn in der Kommune entscheiden Politik und Verwaltung gemeinsam über Projekte und Finanzierungen.

Die Kommunen sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Ob Straßenbau, Buslinien, Stromversorgung oder Glasfaser – es obliegt immer der Kommunalpolitik, Ausgaben in diesen wichtigen Bereichen zu tätigen und dementsprechend Projekte auszuschreiben. Die Kommunen im Südwesten haben dabei eine deutlich bessere Haushaltssituation als der Rest Deutschlands. Auch 2018 war für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein finanziell positives Jahr. Laut Kassenstatistik verzeichnen die Kommunen einen positiven Finanzierungssaldo von rund 2,1 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahresergebnis ist dies eine erneute Steigerung um 789,6 Millionen Euro.

24,6

Regierungs-

bezirk

Freiburg

301 Gemeinden

20,8

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Tübingen

246 Gemeinden

33,3

Regierungs-

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Stuttg

art

343 Gemeinden

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Karlsruhe

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Kommunale Einnahmen und Ausgaben Angaben in Milliarden Euro Einnahmen Ausgaben

2014201320122011201020092008 2015 2016 2017

32,3

26,026,7

31,9

26,825,0

34,5

28,3

25,0

33,6

26,627,6

37,4

29,9

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27,7

38,5

31,0

37,2

30,5

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ErscheinungstermineJede Ausgabe ist wertvoll für Ihren Werbeauftritt in den Kommunen und bietet das optimale redaktionelle Umfeld.

Ausgabe Praxisthemen Anzeigen- schluss

Druckunter-lagenschluss

Erscheinungs- termin

07/2020 Kommunaler Umweltschutz 16.06.2020 23.06.2020 08.07.2020

08/2020 Katastrophenschutz 21.07.2020 28.07.2020 12.08.2020

09/2020 Mobilitätskonzepte und Finanzen 18.08.2020 25.08.2020 09.09.2020

10/2020 Bildung und Betreuung 22.09.2020 29.09.2020 14.10.2020

11/2020 Den demografischen Wandel gestalten 20.10.2020 27.10.2020 11.11.2020

12/2020 E-Government und Digitalisierungslösungen 17.11.2020 24.11.2020 09.12.2020

01/2021 Erneuerbare Energien 22.12.2020 29.12.2020 13.01.2021

02/2021 Ressourceneffizienz und Stadtentwicklung 19.01.2021 26.01.2021 10.02.2021

03/2021 Zukunft der Bildung 16.02.2021 23.02.2021 10.03.2021

04/2021 Nachhaltigkeit und Müllvermeidung 23.03.2021 30.03.2021 14.04.2021

05/2021 Wegweisende Smart-City-Lösungen 20.04.2021 27.04.2021 12.05.2021

06/2021 Kommunale Sicherheitskonzepte 18.05.2021 25.05.2021 09.06.2021

Erscheinungsweise

Verteilung

Auflage16.000 Exemplare

Die Gemeinde erscheint zwölf Mal im Jahr, jeweils am zweiten Mittwoch des Monats.

Persönlich adressiert an alle Entscheidungsträger in den 1.101 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg.

Magazin für Städte & GemeindenOrgan des Gemeindetages Baden-Württemberg

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Fakten und Termine

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Klassische Inserate

Advertorials

Malstaffelab 3 Schaltungen 5 %ab 5 Schaltungen 8 %ab 8 Schaltungen 10 %Jahresauftrag (alle Ausgaben) 15 % Einschaltungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.

Premiumplatzierungen4. Umschlagseite +15 %2. & 3. Umschlagseite +10 %

15 % AE-Provision wird gewährt. Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.

Größe Preis

1/1 Seite € 3.920,-

1/2 Seite hoch € 2.100,-

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Beilagenbis 20 g € 0,28 pro Stück bis 30 g € 0,41 pro Stückbis 40 g € 0,54 pro Stückmehr als 40 g auf Anfrage

Advertorials sind Textbeiträge, die von uns im Layout von Die Gemeinde gestaltet werden und als Anzeige gekennzeichnet und eingerahmt sind. Sie stellen uns Text und Bild zur Verfügung – wir übernehmen die Gestaltung. Mit einem Advertorial haben Sie die Möglichkeit, komplexe Produkte, Dienstleistungen und Ideen darzustellen oder die Kommunen mit einem Best-Practice-Beispiel zu inspirieren.

1/2 Seite querSatzspiegelformat: 185 x 121,5 mmAnschnittformat: 215 x 139,5 mm

€ 2.100,-

1/1 SeiteSatzspiegelformat: 185 x 247,5 mmAnschnittformat: 215 x 280 mm

€ 3.920,-

1/4 Seite hochSatzspiegelformat:nicht verfügbarAnschnittformat: 48 x 280 mm

€ 1.250,-

1/4 Seite querSatzspiegelformat: 185 x 61 mmAnschnittformat: 215 x 78,5 mm

€ 1.250,-

1/2 Seite hochSatzspiegelformat: 109 x 247,5 mmAnschnittformat: 124 x 280 mm

€ 2.100,-

1/4 EckeSatzspiegelformat: 92,5 x 123,5 mmAnschnittformat: 107,5 x 141 mm

€ 1.250,-

1/1 Seite 2.400 Zeichen 1/2 Seite hoch 1.300 Zeichen 1/2 Seite quer 1.170 Zeichen

Preise und Formate

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Magazindaten BilddatenGenerell: min. 300 dpi auf Druckgröße, CMYK (Farb-/Tonabweichungen bei der Konvertierung von anderen Farbräumen nach CMYK möglich)

PDF - Standard 1.3 (z.B. PDF/x-3:2002), einseitig (1 Inserat pro Dokument), einge-bettete Schriften, CMYK, keine Schmuckfarben, nicht farbsepariert. RGB-Daten und Schmuckfarben werden bei der Produktion in CMYK-Werte konvertiert, für eventuell abweichende Farbwiedergabe kann keine Gewähr übernommen werden. Überfüller 3mm nur bei Anschnittinseraten, Beschnittzeichen bei Überfüller.

EPS - Schriften in Zeichenwege umwandeln, Auflösung für Transparenz-reduzierungen: hoch, Überfüller: 3mm nur bei Anschnittinseraten, Beschnittzeichen bei Überfüllern

InDesign - Schriften und Bilder beifügen („Verpacken“), Schriften ggf. in Zeichenwege umwandeln. Für Bildmaterial gelten sinngemäß die nachstehenden Anforderungen für Bilddaten.

Illustrator - Schriften in Zeichenwege umwandeln, bei Verwendung von Bilddaten im Dokument bitte sinngemäß Anforderungen beachten. Dokumentenfarbraum CMYK. Transparenzreduzierung: hohe Auflösung.

Photoshop - Schriften in Pfade umwandeln, Ebenen zusammenfügen. TIF - unkomprimiert oder JPG-Komprimierung max. Qualität, keine LZW-Komprimierung,

JPG - mind. 300 dpi auf Druckgröße, max. Qualität.

Bei der Anlieferung von offenen Daten verrechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 60 Euro!

Geringfügige Farb- und Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet und berechtigen nicht zu Reklamationen.

Advertorials Advertorials werden von uns im Layout des Magazins grafisch gestaltet. Bei Advertorials bitte unbedingt Bilder und Logos extra (nicht im Word-Dokument eingebettet) senden. Anforderungen an Bilddaten siehe oben.

Online-BannerDateiformate: Flash, JPG, GIF, HTML

Übermittlungper E-Mail an: [email protected]

Bitte beachten Sie, dass bei E-Mails mit Dateianhängen von über 5 MB je nach Provider oft Übermittlungsfehler auftreten. Bei Nichteinhaltung des Druckunterlagenschlusses können wir keine Einschaltung garantieren.

Druckerei: Möller Druck und Verlag GmbH

Format: B 215 mm H 280 mm

Satzspiegel: B 185 mm H 247,5 mm

Überfüller bei Anschnittformaten:

+ 3 mm

Druck Inhaltsseiten:

Rollenoffset

Druck Umschlag: Bogenoffset

Rasterweite: 60 lpcm/150 lpi

Belichtung: CTP

Papier Inhaltsseiten:

60 g/m²

Papier Umschlag: 135 g/m²

Druckprofil Inhaltsseiten:

FOGRA 46 / PSO LWC standard

Druckprofil Umschlag:

FOGRA 39 / ISO coated v2

Anlieferung der Daten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Werbeauftraga.Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, von Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Zeitung oder Zeitschrift.b.Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Zimper Media GmbH (nachfolgend auch „Anbieter“, „Verlag“ oder „Auftragnehmer“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Werbeaufträgen in Online-Medien oder anderen Medien gelten, sofern und soweit vorhanden und einschlägig, vorrangig die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium. c.Der Verlag wird Mitbewerber des Auftraggebers von der Erteilung von Werbeaufträgen nicht ausschließen.d.Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben, Nummern oder an bestimmten Plätzen innerhalb der Druckschrift oder bestimmte Erscheinungstermine, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Werbeauftrages von der genauen Bezeichnung der Platzierung sowie bei gleichzeitiger Bezahlung des Platzierungszuschlages abhängig gemacht hat. 2.Vertragsabschlussa.Der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln (z. B. Beilagen) kommt grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber, oder durch die Zusendung der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber zustande. Mündliche Auftragsbestätigungen sind für den Verlag nicht bindend.b.Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Abrufe innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige zu tätigen.c.Erteilen Werbe- oder Mediaagenturen Aufträge, so kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber sein, muss dieser von der Agentur namentlich benannt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den Agenturen Mandatsnachweise zu verlangen.

3.AblehnungDer Verlag behält sich vor, auch nach Vertragsschluss Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördli-che Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen oder andere Werbemittel, wie z.B. Beilagen, Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters des Werbemittels von Seiten des Auftraggebers und deren Billigung durch den Verlag bindend. Anzeigen oder andere Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4.Nichterfüllung und Nachlasserstattunga.Werden einzelne oder mehrere Aufträge eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. b.Die Kontrolle des Erfüllungsstandes eines Abschlusses innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbar ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der der Jahresfrist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem derartigen Nachlass berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

5.KennzeichnungAnzeigen können als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere, sofern und soweit der Verlag hierzu rechtlich verpflichtet ist.

6.Datenlieferunga.Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Veröffentlichung zum jeweiligen Dru-ckunterlagenschluss anzuliefern. b.Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.c.Die Aufbewahrungspflicht des Verlages für die Druckunterlagen endet drei Monate nach der letztmaligen Veröffentlichung. d.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch per PDF geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

7.AnzeigenbelegDer Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Ausgaben geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.

8.Storno eines WerbeauftragesStornierungen eines Werbeauftrages müssen schriftlich oder per E-Mail bis zum Anzeigenschluss der betreffenden Einschaltung erfolgen und unterliegen einer Stornogebühr. Stornierungen bis drei Wochen vor Anzeigenschluss sind frei. Bei später erfolgenden Stornierungen werden 30 % vom Tarifwert des Auftrages laut gültiger Preisliste des Verlages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach Anzeigenschluss, sind 100 % des Tarifwertes des Auftrages laut gültiger Preisliste des Verlages fällig. Bei Kampagnenbuchungen ist der Anzeigen- und Druckunterlagenschlusstermin des Kampagnenstarts entscheidend bzgl. der Anwendung der Stornofristen. Bei Rahmen-Abrufaufträgen für ein Abschlussjahr sind die jeweiligen Daten der betreffenden Ausgabe entscheidend bzgl. der Anwendung der Stornof-risten. Zusätzlich erfolgt eine Nachbelastung der bereits erfolgten Buchungen auf Basis der Mediadaten-Rabattstaffel.

9.Gewährleistungen des Auftraggebersa.Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag frei von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Rechtsverletzungen. Ferner wird der Verlag von allen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt und der Auf-traggeber unterstützt den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung. Weitergehende Ansprüche des Verlages bleiben unberührt.b.Der Auftraggeber überträgt dem Verlag alle für die Durchführung des Auftrages, insbesondere alle für die Veröffentlichung in Printmedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- Leis-tungsschutz- und alle sonstigen Rechte. Dies gilt insbesondere für das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die genannten Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.

10.Pflichten des Verlagesa.Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.b.Ist die Wiedergabequalität des Werbemittels mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur, sofern und soweit der Mangel offensichtlich und erheblich ist und der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Schlägt die Ersatzwerbung fehl oder ist für den Verlag oder Auftraggeber unzumutbar, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs-minderung. c.Die Abwicklung des Werbeauftrages erfolgt in fortlaufenden Ausgaben. Der Verlag behält sich das Recht auf Verschiebung in andere Ausgaben vor.d.Farbabweichungen gegenüber dem Original muss sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. e.Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen hat ausschließlich der Auftraggeber zu vertreten.

11.Haftunga.Der Verlag haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Verlag nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.b.Der Verlag haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für die einfache oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

12.Preislistea.Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des Verlages. Änderungen der Preisliste von Seiten des Verlages sind vorbehalten. Bereits vom Verlag bestätigte Aufträge unterliegen Preis-änderungen nur dann, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden zu.b.Preisnachlässe ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verlages. c.Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

13.BetriebsstörungenBei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbe-trag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkaufte oder auf andere Weise zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage besteht.

14.Zahlungskonditionena.Die konkreten Preise ergeben sich grundsätzlich aus der aktuellen Preisliste, vorrangig jedoch aus dem jeweils aktuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Verlages und verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, als Nettopreise ohne Umsatzsteuer.b.Die Rechnungslegung erfolgt am jeweiligen Erscheinungstermin der Ausgabe (Print/Newsletter). Bei Online-Werbemaßnamen, die per TKP abgerechnet werden, erfolgt die Rechnungslegung zum Start der Kampagne.c.Die Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.d.Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass die Gutschrift des Betrages spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.e.Im Verzugsfall sind für die jeweils überfälligen Beträge die gesetzlichen Zinsen zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, alle für die Verfolgung der Ansprüche erforderlichen Kosten, Spesen, Auslagen usw. einschließlich der Kosten eines beauftragten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden, soweit vom Auftraggeber keine anderweitige Bestimmung getroffen wird, zuerst auf Zinsen und Kosten und Spesen jeglicher Art und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.f.Der Verlag ist bei Vorliegen wichtiger Umstände dazu berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von der Bezahlung offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.g.Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten fällig.

15.ErfüllungsortErfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Im Übrigen ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt hat, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Gerichtsstand ist Berlin.

Version: Mediadaten_KO_1.5.1 vom 01.11.2019 – Diese AGB finden Sie in der aktuellsten Fassung jederzeit unter www.zimpermedia.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/

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Gunnar LindnerAnzeigenleiter

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