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Info Studentenwerk MD 12/2010

Info 12

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InfoS t u d e n t e n w e r k M D

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Herausgeber/RedaktionStudentenwerk MagdeburgJohann-Gottlob-Nathusius-Ring 5, 39 106 Magdeburg,Tel.: (0391) 6 711 563e-mail: [email protected]: www.Studentenwerk-Magdeburg.de

Layout/SatzPressebüro Detlef Pickut, Magdeburg, [email protected] Fricke, Magdeburg

Fotos:(soweit nicht anders vermerkt) www.pixelio.de, STW MD, Behrens, Pickut

Impressum

ACHTUNG - RÜCKMELDUNG

für das Sommersemester 2011

Die Rückmeldetermine für das Sommersemester 2011 fürdie vom Studentenwerk Magdeburg zu betreuenden Hoch-schulen:

Otto-von-Guericke Universität10. 01.2011 - 29.01.2011

Hochschule Harz03.01.2011 - 14.01.2011

Hochschule Magdeburg-Stendal31.01.2011 - 18.02.2011

Anpassung des Semesterbeitrages zum Sommersemester 2011

Neu! Semesterbeitragfür Studierende amStudienort Magdeburg:66,50 Euro

In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 4.11.2010 wurde die Anpas-sung des Semesterticketpreises für die Studierenden am StudienortMagdeburg um 2 Euro beschlossen. Damit ergibt sich eine Änderungder Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg.

Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg- Anstalt des öffentlichen Rechts -

§ 1 - Beitragspflicht(1) Beitragspflichtig gemäß § 4 Abs. (3) und (4) StuWG sind die Studierenden,die an den zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Magdeburggemäß § 3 Absatz (2) StuWG gehörenden Hochschulen1. Otto-von-Guericke Universität Magdeburg,2. Hochschule Magdeburg - Stendal (FH),3. Hochschule Harzimmatrikuliert sind.(2) Beurlaubten Studierenden, die Leistungen des Studentenwerkes nachweis-lich nicht in Anspruch nehmen können, wird auf Antrag der Semesterbeitragdurch das Studentenwerk rückerstattet.(3) Sind Studierende an mehreren der vorgenannten Hochschulen immatriku-liert, so ist nur ein Semesterbeitrag und zwar der höhere, zu entrichten

§ 2 - Beitragshöhe und Beitragsverwendung(1) Die Höhe des Semesterbeitrages der Studierenden beträgt:1. für die Studierenden der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), deren Aus-bildung ausschließlich am Standort Stendal erfolgt 24,00 EUR und für dieStudierenden der Hochschule Harz, deren Ausbildung überwiegend amStandort Halberstadt erfolgt, 26 EUR,2. für die Studierenden der übrigen Einrichtungen des Zuständigkeitsberei-ches und deren Standorten 35 EUR,(2) Der Beitrag nach Absatz 1 Nrn. 1 und 2 wird zweckgebunden verwendetfür:1. Beiträge an das Deutsche Studentenwerk,2. Studentische Unfallversicherung sowie soziale Betreuung gemäß § 2 Abs. (1)StuWG,3. Förderung der kulturellen Betreuung der Studierenden gemäß § 2 Abs.(1)StuWG,4. Beihilfen und Darlehen gemäß § 2 Abs. (1) StuWG,5. Rücklagen/Sanierungsfonds für Wohnheime/Beitrag zur Finanzierung derVerpflegungsbetriebe.(3) Zusätzlich ist der Beitrag für das Semesterticket zu zahlen:1. für die Studierenden der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg undder Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) , Standort Magdeburg zusätzlich25,00 EUR.2. für die Studierenden der Hochschule Harz zusätzlich 13,80 EUR für das Se-mesterticket.

§ 3 - Fälligkeit(1) Die Beiträge sind jeweils bei der Immatrikulation bzw. derRückmeldung fällig. Sie werden von den Hochschulen gemäß § 4Abs. (4) StuWG gebührenfrei für das Studentenwerk eingezogen so-weit zwischen Hochschule und Studentenwerk nichts anderes ver-einbart ist.(2) Bei der Einschreibung bzw. der Rückmeldung ist die Zahlungdes Studentenwerksbeitrages nachzuweisen.

§ 4 - Erlass, Rückerstattung(1) Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet wer-den.(2) Ein Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung nach § 4 Abs.(3) StuWG für das jeweilige Semester ist beim Studentenwerk zustellen. Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit des Semes-ters, für das die Rückerstattung beantragt wird, schriftlich im Stu-dentenwerk vorliegen.(3) Ist die Exmatrikulation oder der Widerruf der Einschreibungvor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgt, für das der Se-mesterbeitrag gezahlt wurde, ist er zurückzuerstatten. Es bestehtkein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.(4) Der Anspruch auf Rückerstattung nach § 4 Abs.( 3) erlischt,wenn er nicht bis zum Ende des Semesters, für das der Semesterbei-trag gezahlt wurde, schriftlich geltend gemacht wird.(5) Studierenden, denen nach §§ 145 bis 147 Sozialgesetzbuch(SGB) Neuntes Buch (IX), Art. I Rehabilitation und Teilhabe be-hinderter Menschen, vom 19.6.2001 (BGBl. S. 1046), eine unent-geltliche Beförderung zusteht, wird auf Antrag unter Vorlage desamtlichen Ausweises, Beiblatt und Wertmarke der Beitrag nach § 4rückerstattet.

InkrafttretenDie Beitragsordnung tritt zum 04.11.2010 in Kraft. Gleichzeitigwird die Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg vom11.12.2008 aufgehoben.

Studierende am Studienort Magdeburg bezahlen mit dem Semes-terbeirag von derzeit 64,50 Euro ein Semesterticket der Magdebur-ger Verkehrsbetriebe (MVB).Seit zehn Jahren wurde der Preis des Semestertickets konstant bei23 Euro gehalten. Zum Sommersemester 2011 wird es an dieserStelle eine Erhöhung auf 25 Euro für das Semesterticket geben.

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Damit ergeben sich verschiedene Änderungen, die überwiegend Verbes-serungen in der Ausbildungsförderung mit sich bringen. Die Novelle tratrückwirkend zum 01.10.2010 in Kraft!

Zunächst bringt das 23. BAföG-Änderungsgesetz ab Oktober 2010 er-hebliche Verbesserungen für alle BAföG-Empfänger mit sich. So wurdendie Bedarfssätze (um 2 %) ebenso wie die auf Einkommen zu gewähren-den Freibeträge (um 3 %) angehoben. Außerdem können damit in Zu-

kunft auch Studierende gefördert werden, die in der Vergangenheit derHöhe nach keinen Anspruch auf BAföG hatten, weil das anrechenbareEinkommen den persönlichen Bedarf geringfügig überstieg.

Die verschiedenen neuen Bedarfssätze sind im folgenden tabellarisch zu-sammengefasst. Die in Klammern angegebenen Werte beziehen sich aufden Stand vor Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle.

22. BAföG-Novelle wurde am 27.10.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet

bei den Eltern wohnend (alt) Mit eigenem Hausstand (alt)Grundbetrag: 373 Euro (366 Euro) 373 Euro (366 Euro)Bedarf für die Unterkunft 49 Euro (48 Euro) 224 Euro (218 Euro)

422 Euro (414 Euro) 597 Euro (584 Euro)Krankenversicherung: 62 Euro (54 Euro) 62 Euro (54 Euro)Pflegeversicherung: 11 Euro (10 Euro) 11 Euro (10 Euro)Höchstförderung: 495 Euro (478 Euro) 670 Euro (648 Euro)

Darüber hinaus haben sich eine Vielzahlweiterer Änderungen ergeben:

a) BAföG-AltersgrenzeBAföG kann erhalten, wer zum Studienbeginn das 30. Lebensjahr nochnicht vollendet hat. Davon gibt es Ausnahmen, z.B. der Hochschulzu-gang über den zweiten Bildungsweg oder wegen Kindererziehungszeiten.Neu ist: Wer ein Master-Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahresbeginnt, kann nun ebenfalls BAföG-Förderung erhalten.

b) LeistungsnachweisDer nach dem vierten Fachsemester zu erbringende Nachweis über dieüblichen Studienleistungen kann nun auch dadurch erbracht werden,dass Studierende eine Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes über die vonIhnen bis dahin erbrachten Credits (ECTS) vorlegen. Erforderlich istallerdings außerdem, dass der jeweilige Fachbereich zuvor die als üblicheLeistung des 4. bzw. 5 Fachsemesters anzusehende Anzahl an Leistungs-punkten (ECTS) dem BAföG-Amt mitgeteilt hat.

c) AuslandsförderungFür Studium oder Praktika im Ausland müssen keine ausreichendenFremdsprachenkenntnisse mehr nachgewiesen werden.

d) FachrichtungswechselBei einem erstmaligen Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grundwird das neue Studium - für dessen volle Regelstudienzeit - zur Hälfte alsZuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gefördert. Diebereits verbrauchten Semester im ersten Studiengang werden nicht(mehr) berücksichtigt.

e) Darlehens-Teilerlasse bei der BAföG-RückzahlungBei der BAföG-Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils werden zum31.12.2012 die Teilerlassmöglichkeiten für die 30 % Prüfungsbesten unddiejenigen, die ihr Studium vor dem Ende der Regelstudienzeit ab-schließen, abgeschafft.

f) Rückzahlung des BAföG-BankdarlehensIn wenigen Fällen (Studienabschlussförderung, weitere Ausbildung) kannBAföG auch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden. DieRückzahlung dafür beginnt künftig nicht mehr schon 6 Monate nach derletzten Auszahlungsrate, sondern erst 18 Monate danach.

g) Anrechnung von StipendienDurch die Privatwirtschaft ko-finanzierte oder staatliche Stipendien wer-den bis zu einer Höhe von 300 Euro im Monat nicht auf das BAföG an-

gerechnet. Leistungsstipendiaten (Begabtenförderung) sind jedochweiterhin vom BAföG ausgeschlossen.

h) Eingetragene LebenspartnerschaftPartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden im BAföGdurchgängig wie Ehegatten behandelt. Das Einkommen dieser Partnerwird somit bei einem BAföG-Antrag berücksichtigt.

In eigener Sache:Seit dem 22.11.2010 erreichen Sie das BAföG-Amt wieder persönlich zuden regulären Öffnungszeiten (Mo, Do und Fr 10.00 Uhr bis 12.00 Uhrsowie Di 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Die im Interesse einer zügigen An-tragsbearbeitung verkürzten Öffnungszeiten im Oktober und Novembergelten damit nicht mehr.

Zum Jahreswechsel hat das BAföG-Amt zwischen dem 24.12.2010 unddem 31.12.2010 geschlossen.

Telefonisch können Sie mit dem Amt für Ausbildungsförderung an vierWerktagen die Woche Kontakt aufnehmen (Mo, Do 09.00 Uhr bis 15.00Uhr; Di 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Fr 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr)

Alle Mitarbeiter erreichen Sie auch per E-Mail persönlich. Über dieAdressen können Sie sich hier informieren:

http://www.studentenwerk-magdeburg.de/Studienfinanzierung

Ihr BAföG - Team

Dieses Jahr nimmt für BAföG-Empfänger ein gutes Ende!

Das CampusKinderZimmer schließt in der Weihnachtspause vom20.12.2010 - 07.01.2011 seine Tore. Ab 10. Januar 2011 sind wir wiebisher für Ihren Nachwuchs da!

Infopoint Mensa UniCampusvom 23.12.2010 - 31.12.2010 geschlossen

Infopoint Mensa Herrenkrugvom 23.12.2010 - 7.1.2011 geschlossen

Beratungsstelle Wernigerode22.-31.12.2010 und 7.1.2011 geschlossen/3.-5.1.2011 geöffnet

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* Plauderschmaus mit Telekom Campus Cooking und TV-KochPatrick Gebhardt ab dem 6. Dezember in der Mensa in Magde-burg

* Die Mission: Kulinarische Hochgenüsse zu fairen Studenten-preisen, denn gemeinsames Schlemmen fördert den kommunika-tiven Austausch!

Dass in Magdeburg die Bälle treffsicher verwandelt werden, ist nichtsNeues. Schließlich wurde der Handballverein SC Magdeburg 2002 alserste deutsche Mannschaft Sieger der Champions League. Aber dass sichMensa-Köchin Viola Kapischke die kulinarischen Gourmetbälle mitStarkoch Patrick Gebhardt zuspielt, das ist eine Premiere. Denn vom 6.bis zum 10. Dezember gastiert der 1. SC Telekom Campus Cooking mitKapitän Gebhardt in der Magdeburger Mensa UniCampus. Eine Wochelang schwingen die beiden Profiköche zusammen den Kochlöffel undverfolgen ein gemeinsames Ziel: den Mensa-Speiseplan mit Delikatessenwie z.B. Orangen-Curry-Garnelen auf schwarzer Pasta zu erweitern, oh-ne dabei das studentische Portemonnaie zu belasten. Schließlich sollendie Studenten gemäß dem Motto „Essen ist Kommunikation” in derMensa zusammen schlemmen, soziale Kontakte pflegen und nicht überdas Loch im Geldbeutel grübeln.

Die Herausforderung für Feinschmecker Patrick Gebhardt ist groß: Ge-kocht werden nicht wie gewohnt Mini-Portionen der haute cuisine, son-dern wohl portionierte Geschmackserlebnisse für tausende Studenten.

Auf dem kulinarischen Fahrplan stehen u.a. gedämpfte Hähnchenbrustmit Avocado-Chili-Dip an Wildreis und Bananen-Ingwer-Smoothie. Al-so, einen Platz an der Mensatheke sichern und den Telekom CampusCooking Stopp des Gourmets live erleben! Nach Magdeburg geht dieTour noch bis zum 17. Dezember weiter mit Haltestellen in Zwickau undKarlsruhe.Kommunikation steht bei der Deutschen Telekom im Zeichen fairerPreise. Dies gilt nicht nur beim Telekom Campus Cooking, sondern auchbei den Mobilfunktarifen für Studenten. So erhalten die Studierenden

bei der Telekom auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Spezial-Angebote,die einen monatlichen Rabatt in Höhe von bis zu 10 Euro auf ausgewähl-te Tarife beinhalten.

Alle Informationen zu den Tarifen, den aktuellen Campus CookingTerminen sowie das Campus Cooking Rezept Booklet zum kostenlosenDownload gibt es unter www.telekom.de/young undwww.facebook.com/telekomcampuscooking.

Telekom Campus Cooking mit Starkochab 6. Dezember in der Magdeburger Mensa

„Essen ist Kommunikation":

Patrick Gebhardt

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Mietpreisveränderungen unvermeidbar

Kostensteigerungen bei den Heizkosten, denMüllgebühren, der Gebäudereinigung bzw. -versicherung sowie die Strompreiserhöhun-gen und die Personalkosten veranlassen uns,die Betriebskostenpauschalen zu erhöhen.

Da das Studentenwerk für die Wohnheimekeinerlei Zuschüsse bekommt und kostende-ckend wirtschaften muss, bleibt nur die Wei-tergabe der Kosten.Am Standort Magdeburg geben wir die Kos-ten um ein Jahr zum 1.1.2011 verzögert wei-ter.

Bezüglich des EDV - Anschlusses muss künftigkein gesonderter Vertrag abgeschlossen wer-den (außer in der Breitscheidstr. 40-46).Diejenigen, die bereits einen EDV - Anschlusshatten, können diesen bei weiterer Anmietungdes Zimmers nutzen.

Die Übrigen können sich mit handelsüblichenEDV - Kabeln direkt über die EDV - Dose desZimmers beim Rechenzentrum anmelden.Die einmalige Anschlussgebühr entfällt für die

Neuanmeldungen. Praktiziert wird dies imÜbrigen sehr erfolgreich im Wohnheim Ho-hepfortestr. 40.

Bauen im CampusMagdeburg Hohepfortestraße

Die Arbeiten am neuen Gebäude der Verfah-renstechnik gehen dem Ende zu und damitauch die Belastungen der Bewohner auf demWohnheimcampus. Aber es währt nicht lan-ge, die Bebauung der leeren Fläche in Rich-tung Pfälzer Platz ist von der Universität ge-plant und der Beginn der Bauarbeiten ist 2011vorgesehen. Dazu wird die Hohepfortestr., vorunserem Wohnheim Hohepfortestr. 40 ge-sperrt, Baustelleneinrichtungen werden dieSicht der unteren Etage einschränken.Der genaue Beginn ist noch nicht bekannt.Wir werden die Bewohner auf dem Laufen-den halten.

Umbauten im WohnheimJ.-G.-Nathusius-Ring 2

Im Wohnheim J.-G.-Nathusius-Ring 2 beste-hen seit langem Probleme mit der Bausub-

Dezember - News

Im Oktober begann für Heidrun Zips die passivePhase der Altersteilzeit. Mehr als acht Jahre arbeite-te sie hinter den Kulissen im Studentenwerks Mag-deburg.Verantwortlich für den Bereich Marketing organi-sierte sie Kundenzufriedenheitsumfragen, ScharfeStarts zu Semesterbeginn, Infostände zu den Tagender offenen Hochschultüren und für Studis interes-sante Give aways. Bekannt ist sie auch in anderenStudentenwerken durch ihre engagierte Arbeit beider Gestaltung der Programme zu den Tandem-Aktionen der Mensen. Zu ihren Aufgaben gehörteauch die Platzierung der Wegweiser, damit jederStudent problemlos seinen Ansprechpartner imStudentenwerk findet.Das Studentenwerk Magdeburg bedankt sich herz-lich für die geleistete Arbeit und wünscht für denkommenden Lebensabschnitt viel Glück und Erfolg!

Das oberste Organ des Studentenwerks Magdeburg, der Verwaltungsrat, konstituierte sich in sei-ner Sitzung am 4. November 2010 neu.Den Vorsitz übernimmt für die nächsten zwei Jahre Prof. Dr. Andreas Geiger, Rektor der Hoch-schule Magdeburg-Stendal, seine Stellvertretung haben Volker Zehle, Kanzler (m.d.W.d.G.b.)der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Stephan Hartung, studentisches Mitglied desVerwaltungsrates der Hochschule Harz inne.Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates für die Otto-von-Guericke Universität Magdeburg sindProf. Dr. Klaus Erich Pollmann, Rektor der Universität und Martin Berlin und Kai Wächter alsVertreter der Studierendenschaft.Für die Hochschule Magdeburg-Stendal nimmt Fabian Herrmann erstmals die Aufgaben im Gre-mium als studentischer Vertreter wahr. Die Hochschule Harz wird durch den Kanzler MichaelSchilling vertreten.Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. (Gesetz über die Studentenwerke imLande Sachsen-Anhalt (Studentenwerksgesetz-StuWG, Gesetz- und Verordnungsblatt für dasLand Sachsen-Anhalt, ausgegeben am 22. Februar 2006, Nr. 06/06))

Foto: Verwaltungsratsmitglieder v.l. Martin Berlin, Fabian Herrmann, Volker Zehle, AndreasGeiger, Klaus Pollmann, Stephan Hartung, Michael Schilling, Kai W chter, Frank Richter

Mitglieder des Verwaltungsrates neu konstituiert

Vielen Dank für dieUnterstützung

stanz und hier besonders bei den Rohrleitungen undin den gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen.Die Wohnstruktur soll verändert bzw. verbessertwerden, die gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtun-gen und Teeküchen der Vergangenheit angehörenund mehr in die eigene Wohnumgebung wechseln.

Im September 2011 sollen die Arbeiten beginnen,der Verwaltungsrat hat dazu im Juni 2010 einen Be-schluss gefasst.Der 1. Bauabschnitt umfasst den linken Teil desHauses, deshalb auch die Mietzeitbegrenzung fürdiese Bewohner bis zum 31.07.2011.

Gleichzeitig wird der Keller in diesem Teil des Ge-bäudes ausgebaut. Hier sollen künftig die studenti-schen Zirkel einziehen.Für die Bewohner der übrigen Etagen wird es eineschwierige Zeit, da Lärm und Beeinträchtigungennicht zu vermeiden sind.

Insgesamt bitten wir schon heute um Verständnisund um Unterstützung für die Maßnahmen im Inte-resse der Studierenden.

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