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INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE STUDIENINTERESSIERTE

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INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE STUDIENINTERESSIERTE

INHALT

Die Universität Heidelberg 5Studienangebot 5Studienvoraussetzungen 10 Deutschkenntnisse 10 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse 11 Fachspezifische Voraussetzungen 12 Voraussetzungen für Master-Studiengänge 12 Voraussetzungen für ein Promotionsstudium 13 Anerkennung von Studienleistungen 14 Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken 15Zulassungsbeschränkungen und Auswahlverfahren 16 Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung 16 Studienfächer mit Aufnahmeprüfungsverfahren 17 Studienfächer mit Zugangsbeschränkung 17 Promotionsstudiengänge 17Studienvorbereitung an der Universität Heidelberg 18 Sprachliche Vorbereitung 18 Fachliche Vorbereitung 20Bewerbung um einen Studienplatz 21 Grundständige Studiengänge – erstes Fachsemester 21 Grundständige Studiengänge – höhere Fachsemester 27 Weiterführende Studiengänge – erstes Fachsemester 28 Weiterführende Studiengänge – höhere Fachsemester 30 Kurzzeitstudium 31 Promotion 31 Allgemeine Bewerbungsunterlagen 32 Zusätzliche Unterlagen für grundständige Studiengänge 33 Zusätzliche Unterlagen für Master-Studiengänge 34 Zusätzliche Unterlagen nach Staatsangehörigkeit 35 Zusätzliche Unterlagen für ein Kurzzeitstudium 35 Zusätzliche Unterlagen für den Hochschulortswechsel / Quereinstieg 35 Wichtige Hinweise 36

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Finanzielles und Soziales 40 Orientierung 40 Semesterbegleitprogramm 40 Finanzierung des Studiums 41 Versicherung 42 Wohnen in Heidelberg 43 Öffentlicher Nahverkehr 44 Studierendenwerk Heidelberg 44Anhang 45 Fakultäten 45 Kontakt APS 46 Anerkennung von Studienleistungen – zuständige Stellen 47 Kurzfristige Unterkünfte in Heidelberg für die ersten Tage 48 Private Wohnheime 49 Auszug aus der Hochschulvergabeverordnung 51 Beratungs- und Servicestellen für Studierende 52 Wichtige Internetadressen 54 Wichtige Termine und Fristen 56

DIE UNIVERSITÄT HEIDELBERGDie Universität Heidelberg, älteste Universität im heutigen Deutschland, wurde im Jahre 1386 von Kurfürst Ruprecht I. gegründet. Im Laufe ihrer mehr als 630-jährigen Geschichte erlebte die Universität glanzvolle Zeiten, aber auch tiefe Rückschläge. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war sie zu einer der bedeutendsten Stätten der Reformation und des Calvinismus herangewachsen. Im 17. Jahrhundert verlor sie durch Kriege ihre Bibliothek – die in Europa einzigartige Bibliotheca Palatina – und später auch ihren gesamten Gebäudebestand. 1803 erneuerte Karl-Friedrich von Baden die Universität grundlegend und schuf damit die Voraussetzung für ihren glanzvollen Aufstieg im 19. Jahrhundert. Gründer und Erneuerer sind Namensgeber der Ruprecht-Karls-Universität. Heute stellt die Universität mit mehr als 28.000 Studierenden, darunter fast 5.000 internationale Studierende, ein wichtiges Zentrum der Forschung und Lehre in Deutschland dar.

STUDIENANGEBOTDas akademische Jahr ist an der Universität Heidelberg in zwei Semester unterteilt: Das Wintersemester dauert vom 1. Oktober bis 31. März, das Sommersemester vom 1. April bis 30. Sep-tember. Die Vorlesungszeiten erstrecken sich von Mitte Oktober bis Anfang Februar bzw. von Mitte April bis Ende Juli.

Die zwölf Fakultäten der Universität sind in Seminare und Institute unterteilt, die eine Vielzahl an Studienfächern anbieten:

– Theologische Fakultät – Juristische Fakultät – Medizinische Fakultät Heidelberg – Medizinische Fakultät Mannheim – Philosophische Fakultät – Neuphilologische Fakultät – Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften

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– Fakultät für Mathematik und Informatik – Fakultät für Chemie und Geowissenschaften – Fakultät für Physik und Astronomie – Fakultät für Biowissenschaften

Je nach Studienfach können folgende Abschlussgrade erworben werden:

Grundständige Studiengänge: – Bachelor of Arts (B.A.) und Bachelor of Science (B.Sc.) – Staatsexamen – Magister Theologiae

Weiterführende Studiengänge: – Master of Arts (M.A.) und Master of Science (M.Sc.) – Master of Laws in International Law (LL.M.) – Magister Legum (LL.M. und LL.M. corp. restruc.) – Master of Education (M.Ed.)

Postgraduale Studiengänge: – Promotion

Bachelor-Studiengänge vermitteln grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen des gewählten Fachgebietes und können Praxisanteile enthalten. In einigen Studiengängen wird ein Bachelor in einem einzelnen Fach erworben (100%). Die Mehrzahl der Fächer mit Abschlussziel Bachelor können jedoch nur in Kombination studiert werden (zwei Fächer zu 50% oder ein Hauptfach zu 75% und ein Nebenfach zu 25%). In den meisten Bachelor-Studiengängen ist bis zum Ende des zweiten Semesters eine Orientierungsprüfung abzulegen. Die akademische Prüfung nach einer Regelstudienzeit von sechs Semestern schließt das Studium ab, wobei die Bachelor-Abschlussnote nicht allein von den Prüfungen am Ende des Studiums abhängt, sondern alle während des Studiums erbrachten Leistungen in die Bewertung eingehen. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wird ein Bachelor of Arts (B.A.), in den Naturwissenschaften ein Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen.

Informationen für internationale StudieninteressierteStudienangebot

Bachelor

Staatsexamen-Studiengänge enden mit einer Prüfung, die unter staatlicher Aufsicht stattfindet. An der Universität Heidelberg wird ein Staatsexamen in den Fächern Rechtswissenschaft/Jura, Medizin, Pharmazie sowie Zahnmedizin abgelegt. Das Studium mit dem Abschlussziel Staatsexamen gliedert sich in ein Grundstudium von mindestens vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, sowie ein Hauptstudium, das weitere, mindestens vier Semester dauert und mit einer staatlichen Abschlussprüfung (Staatsexamen) endet. Studierende des Fachs Rechtwissenschaft/Jura müssen außerdem bis zum Ende des zweiten Semesters eine Orientie-rungsprüfung ablegen.

Künftige Lehrer/innen an Gymnasien werden an der Universität Heidelberg im Rahmen eines zweistufigen Bachelor-Master-Studiengangs ausgebildet. Zunächst wird ein sechssemestriger, fachbezogener Bachelor-Studiengang in einer Zwei-Hauptfach-Kombination studiert. Im Anschluss daran muss ein viersemest-riger Master of Education abgeschlossen werden, um in den Vorbereitungsdienst an einer Schule aufgenommen werden zu können.

Neben einem Bachelor-Studiengang bietet die Theologische Fakultät einen grundständigen Studiengang mit dem Abschluss-ziel Magister Theologiae an. Der Studiengang hat eine Regelstu-dienzeit von zehn Semestern und umfasst ein Grund- und ein Hauptstudium. Bis zum Ende des zweiten Semesters muss eine Orientierungsprüfung, nach dem Grundstudium eine Zwischen-prüfung abgelegt werden. Innerhalb des Magister-Abschlusses können die Studierenden zwischen dem kirchlichen und dem Fakultätsexamen wählen.

Master-Studiengänge bauen auf einem bereits vorhandenen und anerkannten Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) auf. Im Master-Studiengang wird entweder nur ein einzelnes Fach studiert oder ein Haupt- mit einem Beifach kombiniert. Master-Studiengänge dauern in der Regel vier Semester. Es wird zwischen konsekutiven und weiterbildenden Master-Studiengängen unterschieden. Erstere bauen auf einem entsprechenden, vorangegangenen Bachelor-Studiengang auf; letztere setzen ebenfalls ein abgeschlossenes Studium voraus,

Staatsexamen

Lehrerausbildung

Magister Theologiae

Master

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bauen inhaltlich aber nicht unmittelbar auf dem vorange-gangenen Studiengang auf. Zusätzlich setzen weiterbildende Master-Studiengänge berufspraktische Erfahrungen voraus. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wird ein Master of Arts (M.A.), in den Naturwissenschaften ein Master of Science (M.Sc.) verliehen.

An der Juristischen Fakultät werden darüber hinaus zwei weiterführende Studiengänge mit Abschlussziel Magister Legum (LL.M. und LL.M. corp. restruc.) angeboten.

Am Heidelberg Center para América Latina der Universität Heidelberg in Santiago de Chile wird u.a. ein Studiengang mit dem Abschlussziel Master of Laws in International Law (LL.M.) angeboten.

Eine Übersicht über alle an der Universität Heidelberg angebo-tenen Studienfächer ist online und als Ausdruck erhältlich.

Eine Promotion ist grundsätzlich in allen an der Universität Hei-delberg angebotenen Studienfächern möglich. Grundvorausset-zung ist ein sehr guter Studienabschluss (in der Regel Master oder Staatsexamen bzw. äquivalenter Studienabschluss). Alternativ zu einer im Eigenstudium durchgeführten Promotion bietet die Universität eine Reihe strukturierter Promotionspro-gramme an, in deren Rahmen Doktoranden/-innen an Kursen einer Fakultät oder Graduiertenschule / Forschungsgruppe teilnehmen. Die Promotionsleistung besteht in der Regel aus der schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation) und einer mündli-chen Prüfung (Rigorosum oder Disputation).

Internationale Studierende, die ihr Studium im Ausland begon-nen haben und in Heidelberg vorübergehend am universitären Unterricht teilnehmen möchten, ohne einen Studienabschluss zu erwerben, können dies im Rahmen eines auf maximal zwei Semester begrenzten Kurzzeitstudiums tun. Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Kurzzeitstudium sind ein mindes-tens einjähriges Studium an der Heimatuniversität sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Zusätzlich müssen Bewerber/innen eine Betreuungszusage eines Mitglieds derjenigen Fakultät vorlegen, an der das Kurzzeitstudium durchgeführt werden soll.

Promotion

Kurzzeitstudium

Informationen für internationale Studieninteressierte Studienangebot

Weitere Informationen zum Aufbau der an der Universität ange-botenen Studiengänge (inkl. eventueller Modulhandbücher) sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zu finden.

Einen Überblick über alle Lehrveranstaltungen der einzelnen Studienfächer enthält das Vorlesungsverzeichnis, das online abrufbar ist.

Neben den Modulhandbüchern geben viele Institute für ihren Fachbereich ein „Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis” mit einer detaillierten Beschreibung aller angebotenen Lehrveran-staltungen heraus. Das „Kommentierte Vorlesungsverzeichnis” erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Instituten oder im Internet auf der Homepage der jeweiligen Institute.

Das Personalverzeichnis der Universität beinhaltet die Adressen der verschiedenen Fakultäten, Seminare und Institute sowie die Namen der Universitätsmitglieder und ggf. Fachrichtungen, die sie vertreten. Auch dieses ist online abrufbar.

Informationsquellen

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STUDIENVORAUSSETZUNGENGrundsätzlich müssen Studienbewerber/innen vor der Aufnahme eines Studiums an der Universität Heidelberg eine Hochschulzu-gangsberechtigung sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Für einige Studiengänge sind darüber hinaus weitere Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. ein erster Univer-sitätsabschluss bei einer Bewerbung für einen Master-Studien-gang. Auch müssen internationale Studierende einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Ohne gültigen Aufenthaltstitel können internationale Studierende auch dann nicht immatriku-liert werden, wenn sie für einen Studiengang an der Universität zugelassen wurden.

Deutschkenntnisse Die Unterrichtssprache in allen grundständigen sowie den meisten Master-Studiengängen an der Universität Heidelberg ist Deutsch. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind daher sehr gute Deutschkenntnisse. Bevor ein Studium an der Universität Heidelberg aufgenommen werden kann, muss die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (DSH)” mindestens auf dem Niveau DSH-2 bestanden werden. Für manche Studiengänge muss ein noch höheres Niveau nachgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie online.

Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Deutsch-prüfung nachgewiesen werden kann, müssen zugelassene Studienbewerber/innen die DSH an der Universität Heidelberg auf dem geforderten Niveau bestehen, um sich immatrikulieren zu können. Um die DSH auf dem Niveau DSH-2 bestehen zu können, sollten Studienbewerber/innen mindestens 1.000 bis 1.200 Stunden Deutschunterricht an einer anerkannten Institution absolviert haben. Ein Nachweis hierüber ist der Bewerbung beizufügen.

In der Regel findet die DSH für das Wintersemester Ende September und für das Sommersemester Ende März statt. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Prüfung in bar zu zahlen. Zeit

Informationen für internationale Studieninteressierte Studienvoraussetzungen

und Ort der DSH werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass nur diejenigen Studienbewerber/innen an der DSH teilnehmen dürfen, die in Besitz eines Zulassungs-bescheids der Universität Heidelberg sind.

DSH-Beispiele sind online abrufbar.

Studienbewerber/innen können von der DSH befreit werden, wenn – gemäß der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprü-fungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) der KMK vom 25.6.2004 in der Fassung der HRK vom 23.07.2020 und der KMK vom 28.11.2019 – einer der folgenden Nach-weise mit der Bewerbung eingereicht wird:

– das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe”

– die registrierte „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang (DSH) – Stufe 2”

– das „Goethe-Zertifikat C2”– der „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)”, wenn er

in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegt wurde

– die „Feststellungsprüfung“– das „Österreichische Sprachdiplom ÖSD C2“– ein Zertifikat über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1

Hochschule“– ein Zertifikat gemäß bilateraler Abkommen mit anderen Staaten

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Fach-studiums an der Universität Heidelberg ist eine Hochschulzu-gangsberechtigung (Baccalauréat, GCE - A & O-Levels, etc.). Wird ein ausländischer Bildungsabschluss als vergleichbar mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) anerkannt, ist ein direkter Zugang zum Fachstudium an der Universität möglich. Wird der ausländische Bildungsabschluss als nur teilweise vergleichbar mit dem deutschen Abitur anerkannt, müssen Studienbewerber/innen vor Beginn eines grundständigen Studiums die „Feststellungsprüfung“ erfolgreich ablegen.

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Bei der Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz der Länder, die in den Bewertungs-vorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgelegt und gemäß geltendem Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg als Richtlinien umzusetzen sind. Nähere Erläuterungen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie auf den Seiten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen bzw. des DAAD.

Das Studienkolleg der Universität Heidelberg bietet spezielle einjährige (zweisemestrige) Kurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 20/21 dieser Broschüre.

Fachspezifische Voraussetzungen Für Studienfächer, die einer Zulassungsbeschränkung oder einem Aufnahmeprüfungsverfahren unterliegen, können von Studienbewerbern/-innen weitere Qualifikationen (z.B. spezielle Sprachkenntnisse) verlangt werden. Detaillierte Informationen zu diesen Voraussetzungen sind in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studienfachs zu finden.

Voraussetzungen für Master-Studiengänge Zusätzlich zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen müssen Bewerber/innen für einen Master-Studiengang ein erfolgreich abgeschlossenes erstes Universitätsstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule nachweisen, das sie dazu berechtigt, den gewünschten Master-Studiengang aufzunehmen. Für einige Master-Studiengänge sind eine Mindestnote, eine Mindeststudienzeit oder ein bestimmter Studienschwerpunkt im ersten Studiengang, spezielle Sprach-kenntnisse oder sonstige Qualifikationen nachzuweisen. Bei der Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz der Länder, die in den Bewertungs-vorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen festgelegt und gemäß geltendem Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg als Richtlinien umzusetzen sind. Nähere Erläuterungen zur Anerkennung ausländischer

Informationen für internationale Studieninteressierte Studienvoraussetzungen

Bildungsabschlüsse finden Sie auf den Seiten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen bzw. des DAAD.

Für weiterbildende Master-Studiengänge sind außerdem berufs-praktische Erfahrungen nachzuweisen. Alle Informationen zu den speziellen Voraussetzungen eines Studiengangs sind in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studienfachs zu finden. Die Satzungen sind online zugänglich.

Voraussetzungen für ein Promotionsstudium Internationale Studierende, die an der Universität Heidelberg eine Promotion anstreben, müssen sich selbstständig um eine/n Betreuer/in bemühen. Professoren/-innen sind nicht verpflichtet, Kandidaten/-innen anzunehmen, auch dann nicht, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald eine Betreuungszu-sage vorliegt, muss die Annahme als Doktorand/in an der Fakultät beantragt werden (Adressen: s. Anhang). Ausländische Hoch-schulabschlüsse können als Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in anerkannt werden, oft jedoch erst nach der Erfül-lung weiterer Bedingungen (z.B. Kenntnisprüfung, erfolgreiche Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen für die Dauer von einem oder mehreren Semester[n]). Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Promotionsausschuss. Weitere Informationen zum Promotionsstudium erteilt die Graduiertenakademie.

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Anerkennung von StudienleistungenInternationale Studienbewerber/innen, die bereits an einer deut-schen oder ausländischen Hochschule ein Studium begonnen haben, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Eine Voraussetzung ist, dass bereits erworbene Studienleistungen auf den Studiengang an der Universität Heidelberg angerechnet werden können. Studienbewerber/innen, die ihr Studium an der Universität Heidelberg fortsetzen möchten, sollten sich in jedem Fall bzgl. ihres Stundenplans, der noch ausstehenden Studien-leistungen und der angebotenen Lehrveranstaltungen mit der zuständigen Fachstudienberatung in Heidelberg in Verbindung setzen, bevor sie sich um einen Studienplatz bewerben.

Eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemes-ter erfolgt entweder im Rahmen eines Hochschulortswechsels oder eines Quereinstiegs.

Die Bewerbung erfolgt im Rahmen eines Hochschulortswechsels, wenn das vorherige Studium an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begonnen wurde und es in Heidelberg im gleichen Studien- fach fortgesetzt werden soll. Der Studienplatzbewerbung ist nur dann eine Studienzeitanrechnungsbescheinigung beizufügen, wenn der Wechsel von einer ausländischen Hochschule erfolgt.

Die Bewerbung erfolgt im Rahmen eines Quereinstiegs, wenn das vorherige Studium im gleichen Studienfach an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Studienfach begonnen wurde und wenn Studien-leistungen auf das Studium an der Universität Heidelberg angerechnet werden können. Bei einer Bewerbung im Rahmen eines Quereinstiegs muss immer eine Studienzeitanrechnungs-bescheinigung vorgelegt werden.

Im Allgemeinen ist die Fachstudienberatung des jeweiligen Instituts/Seminars der Universität Heidelberg für die Anrech-nung von Studienleistungen zuständig. Ausnahme: In den Studienfächern Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnme-dizin gibt es besondere, für die Anerkennung zuständige Stellen (s. Anhang).

Hochschulortswechsel

Quereinstieg

Informationen für internationale StudieninteressierteStudienvoraussetzungen

Aufenthaltserlaubnis zu StudienzweckenUm in Deutschland studieren zu können, müssen internationale Studierende eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen. Ohne sie ist eine Immatrikulation an der Universität Heidelberg nicht möglich. Eine Einschreibung mit einem Auf-enthaltstitel, der ein Universitätsstudium nicht einschließt (z.B. Touristen-, Geschäfts- oder Au-Pair-Visum), ist ausgeschlossen.

Studierende aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel.

Studierende aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika benötigen für Deutschland kein Einreisevisum und können ihren Aufent-haltstitel innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutsch-land beantragen. In diesem Fall ist die Ausländerbehörde des Wohnorts in Deutschland für die Erteilung des Aufenthaltstitels zuständig. Studierende aus den oben genannten Ländern können sich innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Einreise unter Vorlage eines gültigen Reisepasses an der Universität Heidelberg auch vor Beantragung des Aufenthaltstitels einschreiben.

Studierende aus allen anderen Ländern müssen bereits in ihrem Heimatland ein Einreisevisum für Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) bean-tragen. Bevor die deutsche Auslandsvertretung ein Einreisevi-sum erteilt, müssen Bewerber/innen den Zulassungsbescheid oder eine Bewerberbescheinigung der Universität Heidelberg vorlegen sowie die Sicherung der Finanzierung des Studien-aufenthalts in Deutschland nachweisen. Weitere Informationen erteilen die deutschen Auslandsvertretungen. Eine Liste aller deutschen Botschaften und Konsulate sowie weitere Informatio-nen zu den Visaverfahren sind online erhältlich.

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ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND AUSWAHLVERFAHREN

Es gibt verschiedene Zulassungsbeschränkungen und Auswahl-verfahren für die verschiedenen Studienfächer der Universität Heidelberg. In einigen Studiengängen kann jedes Semester nur eine bestimmte Anzahl an Bewerbern/-innen zugelassen werden. In diesen gibt es spezielle Zulassungsquoten für Bewerber/innen aus Nicht-EU-/-EWR-Ländern. In einigen Studiengängen gibt es zwar keine festgesetzte Anzahl an Studienplätzen, aber festge-legte Mindestvoraussetzungen, die von allen Studienbewerbern/-innen erfüllt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass sich internationale Studienbewerber/innen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Vorbildung und dem gewünschten Studienfach grundsätzlich form- und fristgerecht bewerben müssen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie ab S. 21. Bitte beachten Sie außerdem, dass Studienanfänger/innen in vielen Studiengängen an der Universität Heidelberg nur im Wintersemester zugelassen werden.

Studienfächer mit ZulassungsbeschränkungFür ein Studienfach werden Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus – NC) eingeführt, wenn die Zahl der Stu-dienbewerber/innen die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt. Unter allen Bewerbern/-innen findet eine Auswahl für dieses Fach statt. Nur die besten Bewerber/innen erhalten eine Zulassung. Es gibt zwei Arten von Zulassungsbeschränkungen: Die Zulassung zu einem Studienfach kann entweder an allen deutschen Hochschulen (bundesweit – dies ist der Fall in den Fächern Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin) oder speziell an der Universität Heidelberg (universitätsintern) beschränkt sein. In Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung werden 5-10% der verfügbaren Studienplätze an Bewerber/innen aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten vergeben. In einigen Studienfächern gilt die Zulassungsbeschränkung nur für das erste Fachsemester (für Studienanfänger/innen); in anderen gilt sie sowohl für das erste als auch das höhere

Informationen für internationale Studieninteressierte Zulassungsbeschränkungen und Auswahlverfahren

Fachsemester (auch für Studienfortsetzer/innen). Zulassungsbeschränkungen sind sowohl in grundständigen Studiengängen (Bachelor- und Staatsexamen-Studiengängen) als auch in weiterführenden (Master-) Studiengängen möglich.

Studienfächer mit AufnahmeprüfungsverfahrenIn einigen (grundständigen und weiterführenden) Studien-gängen wird die Eignung der Bewerber/innen im Rahmen so genannter Aufnahmeprüfungsverfahren festgestellt. Als Kriterien dienen beispielsweise die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder des ersten Studienab-schlusses, studiengangspezifische Schulnoten, Berufsausbil-dungen, Zusatzqualifikationen und/oder Tests/Interviews. In Studienfächern mit Aufnahmeprüfungsverfahren steht keine festgelegte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Es werden alle geeigneten Bewerber/innen zum Studium zugelassen, die die Anforderungen der jeweils geltenden Zulassungssatzung erfüllen.

Studienfächer mit ZugangsbeschränkungIn einigen (grundständigen und weiterführenden) Studiengän-gen gibt es weder Zulassungsbeschränkungen noch Aufnah-meprüfungsverfahren. Diese Fächer haben eine Zugangs-beschränkung, d.h. alle Bewerber/innen müssen bestimmte Grundvoraussetzungen (Vorbildung, Sprachkenntnisse, etc.) erfüllen, um zugelassen werden zu können. Bitte beachten Sie, dass auch für diese Studienfächer eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.

Promotionsstudiengänge Promotionsstudierende müssen von einer Fakultät als Doktorand/in angenommen werden, um als Studierende der Universität immatrikuliert werden zu können. Weitere Informa-tionen erteilt die Graduiertenakademie der Universität.

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STUDIENVORBEREITUNG AN DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG

Das Internationale Studienzentrum (ISZ) der Universität Heidel-berg bietet verschiedene Kurse zur sprachlichen und fachlichen Vorbereitung auf das Fachstudium an. Eine Übersicht über alle am ISZ angebotenen Kurse finden Sie auf den Seiten des ISZ.

Sprachliche VorbereitungAm Kolleg für deutsche Sprache und Kultur des ISZ werden Intensiv-Deutschkurse mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche auf unterschiedlichem Niveau angeboten (Grund-, Mittel- und Oberstufe; A1-C1). Bestimmte Kursstufen bereiten auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder auf die Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg vor. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Deutschkurse ist die grundsätzliche Berechtigung zum Fachstudium an einer Hochschule. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann in jedem Semester nur eine sehr geringe Anzahl von Bewerbern/-innen in die Deutschkurse aufgenommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits im Heimatland Deutsch zu lernen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für einen Platz in einem der Deutschkurse zu bewerben:

1. Studieninteressierte, die zunächst ein oder zwei Semester Deutsch lernen und sich erst später für einen Studienplatz in einem Fachstudium (grundständig oder weiterführend) bewerben möchten, bewerben sich für den Deutschkurs direkt am Kolleg für deutsche Sprache und Kultur des ISZ. In diesem Fall gilt die Bewerbung ausschließlich für den Deutschkurs und beinhaltet nicht die Bewerbung um einen Studienplatz in einem anschließenden Fachstudium. Weitere Informationen zu Bewerbungsverfahren und Kursgebühren finden Sie online.

Kolleg für deutsche Sprache und Kultur

Informationen für internationale Studieninteressierte Studienvorbereitung an der Universität Heidelberg

2. Sie können sich beim Dezernat Internationale Beziehungen um einen Platz in einem Deutschkurs und gleichzeitig um einen Studienplatz in einem anschließenden Fachstudium bewerben. Der Deutschkurs dauert mindestens ein Semes-ter. Das Fachstudium kann erst aufgenommen werden, wenn die DSH bestanden wurde. Da dem Dezernat nur eine sehr begrenzte Anzahl an Plätzen in den Deutschkursen zur Verfügung steht, besteht generell kein Anspruch auf Auf-nahme in einen Deutschkurs. Bitte beachten Sie außerdem, dass diese Möglichkeit ausschließlich für Studienbewerber/innen für grundständige Studiengänge besteht. Alle anderen Bewerber/innen müssen sich direkt beim ISZ um einen Platz in einem Deutschkurs bewerben und können diese Bewerbung nicht mit einer Bewerbung um einen Platz im Fachstudium kombinieren. Informationen zum Bewerbungsverfahren für grundständige Studiengänge finden Sie ab S. 21.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einer Bewerbung für einen Platz im Deutschkurs des ISZ für eine der beiden oben beschriebenen Möglichkeiten entscheiden müssen. Es ist nicht möglich, sich beim Dezernat Internationale Beziehungen um einen Studienplatz mit Deutschkurs zu bewerben (vgl. 2.) und gleichzeitig einen Antrag auf Aufnahme in einen Deutschkurs an das ISZ (vgl. 1.) zu richten.

Es ist außerdem nicht möglich, gleichzeitig einen Intensiv-Deutschkurs am Kolleg für deutsche Sprache und Kultur und das Fachstudium an der Universität aufzunehmen.

Für Interessierte, die ausschließlich Deutsch lernen möchten, bietet die Universität Heidelberg in jedem Sommer vierwöchige Sprachkurse auf unterschiedlichem Niveau (Grund-, Mittel- und Oberstufe), Fortbildungskurse für ausländische Deutschlehrer/innen und Dozenten/-innen sowie Spezialkurse für Deutsch als Wirtschaftssprache an. Nähere Informationen über Kosten und Aufnahmebedingungen finden Sie auf den Internetseiten des IFK.

Internationaler Ferienkurs

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Fachliche VorbereitungUm sich fachlich auf ein Studium vorzubereiten, bietet das Internationale Studienzentrum (ISZ) ausländischen Studieninte-ressierten verschiedene Kurse an.

Internationale Studienbewerber/innen, die eine Zulassung an der Universität Heidelberg erhalten haben und vor der Aufnahme des Fachstudiums die „Feststellungsprüfung“ ablegen müssen (vgl. S. 11/12), können sich am Studienkolleg des Internationalen Studienzentrums in zweisemestrigen Kursen auf diese Prüfung vorbereiten. Die Feststellungsprüfung wird in der Regel nach einem Jahr am Studienkolleg abgelegt. Die Prüfung darf bei Nicht-Bestehen einmal wiederholt werden, wobei eine eventuelle Wiederholungsprüfung am selben Studienkolleg abgelegt werden muss.

Im Bundesland Baden-Württemberg, zu dem auch Heidelberg gehört, erfolgt eine Bewerbung für die Kurse am Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung nicht direkt bei dem Studienkolleg, sondern an der baden-württembergischen Hochschule, an der das anschließende Fachstudium durch-geführt werden soll. Dies bedeutet, dass Studienbewerber/innen mit der Bewerbung um einen Platz im Fachstudium die Aufnahme in das Studienkolleg beantragen. Im Falle einer Vormerkung für das Fachstudium nimmt die Hochschule gleichzeitig die Zuweisung zum Studienkolleg vor.

Studierende, die für das Studienkolleg zugelassen wurden, müssen eine Aufnahme prüfung bestehen. Ein Muster dieser Prüfung ist online verfügbar. Weitere Informationen zum Studienkolleg und zur Feststellungs-prüfung finden Sie auf den Seiten des ISZ.

Für Studieninteressierte, deren Bildungsabschluss mit der deut-schen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vergleichbar ist, die sich aber inhaltlich und fachsprachlich auf das angestrebte Fachstudium vorbereiten möchten, bietet das Internationale Studienzentrum so genannte Propädeutische Vorsemester an. Für bestimmte Fachbereiche werden außerdem vierwöchige Kurse im September angeboten.

Informationen für internationale Studieninteressierte Studienvorbereitung an der Universität HeidelbergBewerbung um einen Studienplatz

Studienkolleg

Propädeutika

Weitere Informationen zu den Vorkursen sowie zu Kosten und Anmeldeformalitäten finden Sie auf den Internetseiten des ISZ.

BEWERBUNG UM EINEN STUDIENPLATZInternationale Studieninteressierte müssen sich grundsätzlich form- und fristgerecht für alle Studienfächer an der Universität Heidelberg bewerben. Das Bewerbungs- und Zulassungsver-fahren richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, der Vorbildung und dem gewünschten Studienfach. In jedem Fall prüft die Zulassungsstelle der Universität Heidelberg, ob die formalen und grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem bestimmten Studiengang erfüllt sind. Einige der Punkte, die geprüft werden, sind:

1. Hat sich der/die Bewerber/in für einen gültigen Studiengang an der Universität Heidelberg beworben?

2. Ist die Bewerbung formal korrekt und vollständig? Liegen alle erforderlichen amtlichen Beglaubigungen vor?

3. Verfügt der/die Bewerber/in über die notwendige Vorbildung, um ein Fachstudium an der Universität Heidelberg aufzu-nehmen (Hochschulzugangsberechtigung)?

4. Falls für den Studiengang erforderlich: Reichen die in den Bewerbungsunterlagen nachgewiesenen Deutschkenntnisse aus, um die DSH zu bestehen?

Im Folgenden werden die verschiedenen Bewerbungsverfahren beschrieben. Eine Übersicht, welches Bewerbungsverfahren für welchen Studiengang gilt, geben der Studiengangsfinder (online) und der Fächerkatalog.

Grundständige Studiengänge – erstes Fachsemester An der Universität Heidelberg ist für alle grundständigen Studien-gänge eine Online-Bewerbung/-Registrierung verpflichtend.

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Das am Ende der Online-Bewerbung/-Registrierung generierte PDF-Formular muss in den meisten Fällen ausgedruckt und unterschrieben mit allen nötigen Unterlagen vor dem Ende der jeweils geltenden Bewerbungsfrist an die Universität geschickt werden. Detaillierte Informationen für die verschiedenen Bewerbergruppen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung/-Registrierung nur während des jeweiligen Bewerbungszeitraums geöffnet ist und nur in diesem Zeitraum Bewerbungen angenommen werden können:

Mai/Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. November/Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommer-semester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berück-sichtigt werden.

Das Bewerbungsverfahren hängt u.a. von der Nationalität und der Vorbildung (Hochschulzugangsberechtigung – HZB) des/der Bewerbers/-in ab. Es werden hierbei zwei Bewerbergruppen unterschieden:

Bewerbergruppe 1: – Nicht-EU-/-EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hoch-

schulzugangsberechtigungBewerbergruppe 2: – EU-/EWR-Staatsangehörige– Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzu-

gangsberechtigung (so genannte Bildungsinländer/innen)

Bitte beachten Sie: Nicht-EU-/-EWR-Staatsangehörige ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung können deutschen Staatsangehörigen zulassungsrechtlich gleichgestellt sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gemäß Hochschulverga-beverordnung des Landes Baden-Württemberg vorliegen

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

(s. Anhang). In diesem Fall muss mit der Bewerbung eine amtlich beglaubigte Kopie der Wohnsitzanmeldung und des Arbeitsvertrags des entsprechenden Familienmitglieds eingereicht werden. Es gelten dann die Zulassungsbedingungen für Bewerbergruppe 2.

Internationale Studienbewerber/innen ohne EU-/EWR-Staatsan-gehörigkeit mit einer ausländischen Hochschulzugangsberech-tigung müssen sich über das Online-Portal für internationale Studieninteressierte der Universität bewerben. Alle Studienplätze für diese Bewerbergruppe werden direkt von der Universität vergeben. Das Bewerbungsportal-Portal ist online zugänglich.

Bitte beachten Sie, dass Bewerber/innen aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten in jedem Bewerbungssemester nur eine Studienwahl (ein 100%-Fach oder eine Kombination aus zwei Fächern) haben. Die Angabe eines alternativen Studienwunsches ist nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die gleichzeitige Bewerbung für beide Medizinischen Fakultäten (Heidelberg und Mannheim). In diesem Fall sind zwei online-Bewerbungen durchzuführen und zwei komplette Bewerbungssätze einzureichen.

Die Online-Bewerbung ist nur während des jeweiligen Bewer-bungszeitraums geöffnet und Bewerbungen können nur in diesem Zeitraum angenommen werden:

Mai bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemes-ter 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. November bis 15. Januar für das folgende Sommer semester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berück-sichtigt werden.

Bewerbungsverfahren für Bewerbergruppe 1

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Studienbewerber/innen aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR, Bildungsinländer/innen sowie Nicht-EU-/-EWR-Staatsangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (vgl. S. 22), sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerbern/ -innen gleichgestellt. Eine form- und fristgerechte Bewerbung ist auch für diese Bewerbergruppe grundsätzlich verpflichtend. Einzige Ausnahme: ausländische Staatsangehörige, die eine deut-sche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erworben haben (s. S. 27). Die Studienplätze für die Bewerbergruppe 2 werden, abhängig vom Studienfach, entweder von einer zentralen Vergabestelle oder direkt von der Universität Heidelberg vergeben.

Im Folgenden werden die verschiedenen Bewerbungsverfahren beschrieben. Im Studiengangsfinder (online) und im Fächerka-talog ist aufgeführt, welches Fach welchem Bewerbungsverfah-ren unterliegt.

In Studienfächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung werden 30% der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, und zwar an die Abiturbesten. Weitere 10% der Studienplätze werden im Rahmen der sogenannten Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) von der Universität vergeben. Die verbleibenden 60% der Studienplätze werden in einem so genannten Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ebenfalls von der Universität vergeben. Durch die Bewerbung über das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung ist die Berücksichtigung in allen Quoten gewährleistet. Es erfolgt keine Bewerbung direkt an der Universität Heidelberg.

Die einzigen Studienfächer mit bundesweiter Zulassungsbe-schränkung an der Universität Heidelberg sind die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Bitte beachten Sie, dass diese Studiengänge nur im Wintersemester aufgenommen werden können. Bitte beachten Sie außerdem, dass es für die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung zwei verschiedene Bewerbungsfristen gibt:

31. Mai für Studienbewerber/innen, die ihre Hochschulzu-gangsberechtigung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben, in dem sie sich bewerben (Altabituri-enten)

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Bewerbungsverfahren für Bewerbergruppe 2

Bewerbergruppe 2:

Studienfächer mit bundesweiter Zulas-sungsbeschränkung im Dialogorientierten Serviceverfahren

15. Juli für Studienbewerber/innen, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben, in dem sie sich bewerben (Neuabiturienten) Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde für Neuabiturienten auf den 31. Juli 2021 verschoben.

Für einige zulassungsbeschränkte Studienfächer werden die Studienplätze im Rahmen des Dialogorientierten Servicever-fahrens vergeben. Alle Bewerber/innen müssen sich über die Stiftung für Hochschulzulassung registrieren, bevor sie sich an der Universität Heidelberg bewerben.

Im Rahmen der Registrierung werden den Bewerbern/-innen eine Bewerber-ID und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer) zugeteilt, mit der sie sich anschließend an der Universität Heidelberg bewerben.

Die Online-Bewerbung ist nur während des jeweiligen Bewer-bungszeitraums geöffnet und Bewerbungen können nur in diesem Zeitraum angenommen werden:

1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. 1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Studienplätze in Fächern mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung werden direkt von der Universität Heidelberg vergeben. Die Bewerbung für diese Studienfächer erfolgt online über das entsprechende Bewerbungsportal.

Die Online-Bewerbung ist nur während des jeweiligen Bewer-bungszeitraums geöffnet und Bewerbungen können nur in diesem Zeitraum angenommen werden:

1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester

Bewerbergruppe 2:

Studienfächer mit lokaler Zulassungs-beschränkung im Dialogorientierten Serviceverfahren

Bewerbergruppe 2:

Studienfächer mit universitätsinterner Zulassungsbeschrän-kung

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2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. 1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommer semester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Studienplätze in Fächern mit Aufnahmeprüfungsverfahren werden direkt von der Universität Heidelberg vergeben. Die Bewerbung für diese Studienfächer erfolgt online über das entsprechende Bewerbungsportal.

Die Online-Bewerbung ist nur während des jeweiligen Bewer-bungszeitraums geöffnet und Bewerbungen können nur in diesem Zeitraum angenommen werden:

1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. 1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommer semester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Studienplätze in Fächern mit Zugangsbeschränkung werden direkt von der Universität Heidelberg vergeben. Die Bewerbung für diese Studienfächer erfolgt online über das Bewerbungsportal für internationale Studieninteressierte.

Die Online-Bewerbung ist nur während des jeweiligen Bewer-bungszeitraums geöffnet und Bewerbungen können nur in diesem Zeitraum angenommen werden:

Mai bis 15. Juli für das folgende Wintersemester. Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. November bis 15. Januar für das folgende Sommersemester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Bewerbergruppe 2:

Studienfächer mit Aufnahmeprüfungs-verfahren

Bewerbergruppe 2:

Studienfächer mit Zugangsbeschränkung

Ausnahme: Ausländische Staatsangehörige, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erworben haben, können sich für Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfungsverfahren ohne vorherige Bewer-bung direkt einschreiben. Die Einschreibung erfolgt online und postalisch.

Bei einer Bewerbung für eine Studienfachkombination, die aus einem Fach mit Zulassungsbeschränkung oder Aufnahmeprü-fungsverfahren sowie einem Fach mit Zugangsbeschränkung besteht, gilt: Beide Fächer werden im Online-Bewerberportal für das NC/AP-Fach eingetragen. Eine gesonderte Bewerbung für das nur zugangsbeschränkte Fach ist nicht nötig.

Bewerbungen für den Bachelor-Studiengang Medizinische Informatik sind an die Hochschule Heilbronn zu richten. Weitere Informationen sowie Zugang zur Online-Bewerbung erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschule Heilbronn.

Grundständige Studiengänge – höhere FachsemesterDas Verfahren für die Bewerbung und Zulassung in ein höheres Fachsemester hängt von einer eventuell existierenden Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester sowie von der Vorbildung der Bewerber/innen ab. In jedem Fall ist eine Bewerbung nur innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums möglich:

1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben.

1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Das Bewerbungsprozedere unterscheidet sich je nachdem, ob ein Studienfach im höheren Semester einer Zulassungsbe-schränkung unterliegt oder nicht. Im Folgenden werden beide Verfahren beschrieben. Die Information, ob ein Studienfach im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, entnehmen Sie bitte dem Fächerkatalog.

Bewerbergruppe 2:

Kombination von Studienfächern mit unterschiedlichen Bewerbungsverfahren

Medizinische Informatik

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Einige Studienfächer an der Universität Heidelberg haben nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung. In diesem Fall können Studienbe-werber/innen nur dann zugelassen werden, wenn Studienplätze in dem entsprechenden Fachsemester des Studiengangs frei geworden sind. Die Bewerbung erfolgt online über eines der beiden Bewerbungsportale für den Hochschulortswechsel bzw. den Quereinstieg (vgl. S. 14). Das am Ende der Online-Bewerbung generierte PDF-Formular muss ausgedruckt und unterschrieben mit allen nötigen Unter-lagen vor dem Ende der jeweils geltenden Bewerbungsfrist an die Universität geschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass für einige Studienfächer die so genannte Studienjahr-Regelung gilt. Dies bedeutet, dass sich Studienbe-werber/innen in einem Semester nur in bestimmte Fachsemester bewerben können (1., 3., 5., … Fachsemester im Wintersemes-ter; 2., 4., 6., … Fachsemester im Sommer-semester).

Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester ohne Zulas-sungsbeschränkung muss ein schriftlicher Antrag auf Zulassung eingereicht werden. Das Antragsformular muss heruntergeladen und ausgefüllt werden und unterschrieben mit allen nötigen Unterlagen per Post an die Universität geschickt werden.

Ausnahme: Ausländische Staatsangehörige, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erworben haben, können sich für Studienfächer ohne Zulassungs- beschränkung und ohne Aufnahmeprüfungsverfahren ohne vorherige Bewerbung direkt einschreiben. Die Einschreibung erfolgt online und postalisch.

Weiterführende Studiengänge – erstes FachsemesterInternationale Studienbewerber/innen müssen sich grundsätzlich für alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg form- und fristgerecht bewerben/registrieren. Je nach Studienfach erfolgt die Bewerbung online oder mit einem schriftlichen Antrag. Falls der Master-Studiengang aus einem Hauptfach und einem Begleitfach besteht, ist nur eine Bewerbung für das Hauptfach erforderlich. Im Falle einer Zulassung wird das Begleitfach bei der Immatrikulation gewählt.

Studienfächer mit Zulassungsbeschrän-kung im höheren Fachsemester

Studienfächer ohne Zulassungsbeschrän-kung im höheren Fachsemester

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Bewerbungsfristen für die Master-Studiengänge gibt. Eine Übersicht geben der Studiengangsfinder (online) und der Fächerkatalog.

Für Master-Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung ist an der Universität Heidelberg eine Online-Bewerbung verpflichtend. Das jeweilige Bewerbungsportal ist online zugänglich. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für zulassungsbe-schränkte deutschsprachige Master-Studiengänge ausschließ-lich über das deutschsprachige Online-Bewerbungsportal eingereicht werden können. Das englischsprachige Online-Bewerbungsportal ist ausschließlich für Bewerbungen für englischsprachige Master-Studiengänge.

Bewerbungen für Master-Studiengänge mit Zugangsbeschrän-kung erfolgen über einen schriftlichen Antrag auf Zulassung. Ausnahme: Ausländische Studierende, die den für den Mas-terstudiengang relevanten Bachelor-Abschluss in Deutschland erlangt haben, können sich für zugangsbeschränkte konsekutive Masterstudiengänge ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren. Neben den allgemeinen Immatrikulationsunterlagen ist eine Bescheinigung des Fachbereichs nötig, dass der vorausgehende Hochschulabschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Immatrikulation erfolgt online und per Post, siehe Informatio-nen online.

Bitte beachten Sie, dass für den zugangsbeschränkten Master-Studiengang Physik eine Online-Registrierung notwendig ist.

Vor der Aufnahme eines Master of Education muss in jedem Fall eine form- und fristgerechte Online-Bewerbung erfolgen, egal, ob die gewünschten Studienfächer einer Zulassungs- oder nur einer Zugangsbeschränkung unterliegen.

Konsekutive Master-Studiengänge mit Zulas-sungsbeschränkung

Konsekutive Master-Studiengänge mit Zugangsbeschränkung

Physik

Master of Education

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Bewerbungen für weiterbildende Master-Studiengänge erfolgen über einen schriftlichen Antrag auf Zulassung, der beim jeweils zuständigen Fachbereich erhältlich ist. Die Bewerbungsunter-lagen werden ebenfalls direkt an den zuständigen Fachbereich geschickt. Weiterführende Informationen finden Sie online.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für den Studiengang Legum Magister im deutschen und europäischen Recht (LL.M.) über den allgemeinen Antrag auf Zulassung zum Master-Studium erfolgt.

Bewerbungen für den Master-Studiengang Medizinische Infor-matik sind an die Hochschule Heilbronn zu richten. Weitere Informationen sowie Zugang zur Online-Bewerbung erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschule Heilbronn.

Weiterführende Studiengänge – höhere FachsemesterEinige Master-Studiengänge an der Universität Heidelberg haben nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachse-mester eine Zulassungsbeschränkung. In diesem Fall können Studienbewerber/innen nur dann zugelassen werden, wenn Studienplätze in dem entsprechenden Fachsemester des Studiengangs frei geworden sind. Je nach Studienfach erfolgt die Bewerbung entweder online oder mit einem schriftlichen Antrag. In jedem Fall ist eine Bewerbung nur innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums möglich:

1. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester 1. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berück-sichtigt werden.

Die Bewerbung für konsekutive Master-Studiengänge mit Zulas-sungsbeschränkung im höheren Fachsemester erfolgt online.

Weiterbildende Master-Studiengänge

LL.M.

Medizinische Informatik

Konsekutive Master-Studiengänge mit Zulas-sungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Die Bewerbung für konsekutive Master-Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester erfolgt über einen schriftlichen Antrag. Ausnahme: Ausländische Studierende, die den für den Masterstudiengang relevanten Bachelor-Abschluss in Deutsch-land erlangt haben, können sich für im höheren Semester zugangsbeschränkte konsekutive Masterstudiengänge ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren. Neben den allgemeinen Immatrikulationsunterlagen ist eine Bescheinigung des Fach-bereichs nötig, dass der vorausgehende Hochschulabschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Die Immatrikulation erfolgt online und per Post, siehe Informationen online.

Die Bewerbung für weiterbildende Master-Studiengänge erfolgt über einen schriftlichen Antrag. Die Bewerbung ist direkt an den jeweiligen Fachbereich zu richten. Weiterführende Informationen finden Sie online.

KurzzeitstudiumStudienbewerber/innen für ein Kurzzeitstudium an der Univer-sität Heidelberg bewerben sich mit dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Studium (bitte kreuzen Sie „kein formeller Studienabschluss“ an).

Die Bewerbungsfristen sind

15. Juli für das folgende Wintersemester Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2021/22 wurde auf den 31. Juli 2021 verschoben. 15. Januar für das folgende Sommersemester

Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Promotion Informationen zur Bewerbung und Zulassung von Promotions-studierenden erteilt die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg.

Konsekutive Master-Studiengänge ohne Zulassungsbeschrän-kung im höheren Fachsemester

Weiterbildende Master-Studiengänge – höheres Fachsemester

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Allgemeine BewerbungsunterlagenAlle internationalen Studienbewerber/-innen müssen die folgenden Unterlagen einreichen, unabhängig vom gewünschten Studienfach, dem Bewerbungsverfahren und der Staatsangehörigkeit:

– Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife aus dem Heimatland (z.B. Baccalauréat, GCE – A & O-Levels) einschließlich Einzelnotenlisten Das deutsche Abitur darf als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.

– Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien der Bescheini-gungen/Zeugnisse über alle im Ausland bestandenen Hoch-schulaufnahmeprüfungen, einschließlich Einzelnotenlisten

– Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien aller erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien, etc.) einschließlich Einzelnotenlisten pro Semester oder Studienjahr (Diploma Supplement bzw. Transcript of Records)

– Falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien aller erbrachten Studi-enleistungen (Transcript of Records) pro Semester oder Studien-jahr, sofern der Studiengang noch nicht abgeschlossen wurde

– Falls zutreffend: Alle bereits in Deutschland absolvierten Hochschulsemester müssen anhand von Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden (Angabe des Fachs, der Fachsemester und des angestrebten Abschlusses)

– Falls zutreffend: Kopie des Zeugnisses über die „Feststel-lungsprüfung“ an einem deutschen Studienkolleg einschließ-lich der Einzelnotenübersicht

– Für deutschsprachige Studiengänge: Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache (vgl. S. 10/11)

– Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Seite mit Namensangabe in lateinischer Transkription)

Neben der beglaubigten Kopie des Originals ist mit der Bewer-bung, außer bei englischsprachigen Dokumenten, grundsätzlich eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers in die deutsche oder englische Sprache einzureichen.

EU-/EWR-Staatsangehörige sowie Bildungsinländer*innen laden ihre Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal für NC-/AP-Fächer hoch bzw. schicken ihre Unterlagen für Fächer ohne

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

NC/AP zusammen mit dem unterschriebenen Ausdruck des Online-Bewerbungsantrags per Post an die Universität.

Alle anderen ausländischen Bewerber/innen müssen ihre Unterlagen in jedem Fall per Post an die Universität schicken.

Bewerbungsunterlagen müssen an die

Universität Heidelberg Dezernat Internationale Beziehungen Zulassungsstelle für ausländische Studierende / 7.1 Seminarstraße 2 D – 69117 Heidelberg

geschickt werden.

Ausnahme: Bewerbungen für die Masterstudiengänge Biome-dical Engineering, Translational Medical Research und Matter to Life sowie für weiterbildende Master-Studiengänge müssen direkt an den zuständigen Fachbereich geschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums bei der Universität Heidel-berg eingehen müssen. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahl- und Zulassungsverfahren nicht berücksich-tigt werden.

Abhängig von der Staatsangehörigkeit des/der Bewerbers/-in, dem gewünschten Studienfach und dem Semester, in das die Bewerbung erfolgt, können neben den oben genannten allgemeinen Bewerbungsunterlagen weitere Unterlagen nötig sein. Bitte beachten Sie, dass mehrere der im Folgenden aufgelisteten Fälle zutreffen können.

Zusätzliche Unterlagen für grundständige Studiengänge – Nachweis des Online-Selbsttests zur Studienorientierung für

grundständige Studiengänge. – Eine schriftliche Erklärung des/der Bewerbers/-in darüber, wie

lange das jeweilige Unterrichtsfach (Sprache) in der Schulzeit belegt wurde, sowie ggf. Schulzeugnisse, die dies belegen. Darüber hinaus, wenn vorhanden: Nachweise über für den

Romanistik(Französisch,Italienisch, Spanisch)

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Studiengang relevante Berufsausbildungen und -tätigkeiten, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen.

– Wenn vorhanden: Nachweise über für den jeweiligen Studiengang relevante Berufsausbildungen und -tätigkeiten, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen

– Nachweis der erfolgreich abgelegten Sporteingangsprüfung.Bitte beachten Sie, dass für diese Prüfung eine gesonderte Anmeldung beim Fachbereich erforderlich ist (15. März – 15. Mai).

– Nur Bewerbergruppe 1: falls vorhanden: Nachweis über das TestAS-Prüfungsergebnis (Kerntest und studienfeldspezifi-sches Testmodul Mathematik, Informatik und Naturwissen-schaften)

– Nur Bewerbergruppe 1: Schriftliche Begründung für die Stu- dienfachwahl. Diese soll sowohl das an das Studium anschlie-ßende Berufsziel definieren und beschreiben, als auch erken-nen lassen, dass sich der/die Bewerber/in mit den Inhalten des Studienganges ausführlich auseinandergesetzt hat.

– Nur Bewerbergruppe 2: Einige Studiengänge mit Zulas-sungsbeschränkung (Numerus Clausus) verlangen weitere Unterlagen (z.B. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Sprach-nachweise, etc.). Alle zusätzlichen Bewerbungsunterlagen sind in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studiengangs zu finden.

Zusätzliche Unterlagen für Master-Studiengänge– Einige Master-Studiengänge verlangen weitere Unterlagen (z.B.

Motivationsschreiben, Lebenslauf, Sprachnachweise, etc.). Alle zusätzlichen Bewerbungsunterlagen sind in der Zulassungssat-zung des jeweiligen Studiengangs zu finden.

– Wenn zu Bewerbungsschluss noch kein endgültiges Abschlusszeugnis (z.B. Bachelor-Zeugnis) vorliegt, kann der Bewerbung eine vom zuständigen Prüfungsamt der besuch-ten Hochschule ausgestellte Bescheinigung beigefügt werden, dass mit dem erfolgreichen Studienabschluss spätestens bis Vorlesungsbeginn des ersten Fachsemesters des Master-Studiengangs an der Universität Heidelberg zu rechnen ist.

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Angewandte Informatik, Physik, Chemie sowie Geowissenschaften

Sportwissenschaft

Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin

Germanistik im Kulturvergleich

Studiengänge mit Zulas-sungsbeschränkung

Zusätzliche Unterlagen nach Staatsangehörigkeit– Bei Bewerbungen für Studienfächer mit Zulassungsbeschrän-

kung (Numerus Clausus - NC): Ein von der Bewerberin/dem Bewerber persönlich verfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben im Umfang von maximal zwei DIN A4-Seiten, in dem das Interesse und die Beweggründe für die Aufnahme des Studiums dargelegt werden

– Wenn vorhanden: Nachweis des TestAS-Prüfungsergebnisses– Ausgefüllter und unterschriebener Finanzierungsnachweis– Studienbewerber/innen, die im Ausland bereits ein Studium

abgeschlossen haben und die an der Universität Heidelberg ein anderes Fach studieren möchten, müssen ihrer Bewer-bung eine schriftliche Begründung für den Fachwechsel beifügen.

– Studienbewerber/innen, die in Deutschland oder im Aus-land bereits ein Studium begonnen haben und die an der Universität Heidelberg ein anderes Fach studieren möchten, müssen ihrer Bewerbung eine schriftliche Begründung für den Fachwechsel beifügen.

– Original des APS-Zertifikats (Adressen s. Anhang). Die APS (Akademische Prüfstelle) ist eine Service-Einrichtung der Deutschen Botschaften in Peking und Hanoi, die Hoch-schulzugangsberechtigungen und akademische Leistungs-nachweise aus der Volksrepublik China und aus Vietnam überprüft. Das APS-Zertifikat muss auch von Bewerbern/ -innen vorgelegt werden, die zunächst einen Deutschkurs besuchen.

Zusätzliche Unterlagen für ein Kurzzeitstudium – Schriftliche Begründung für das Kurzzeitstudium

(Motivationsschreiben)– Betreuungszusage eines Mitglieds des Fachbereichs, in dem

das Kurzzeitstudium durchgeführt werden soll– für Forschungsstudierende: Formular

Zusätzliche Unterlagen für den Hochschulortswechsel / Quereinstieg – Studienzeitanrechnungsbescheinigung bei einem Hochschul-

ortswechsel aus dem Ausland bzw. bei einem Quereinstieg (auch innerhalb Deutschlands). Im Allgemeinen ist das Prü-fungsamt der jeweiligen Fakultät der Universität Heidelberg

Bewerbergruppe 1

Studienbewerber/ innen mit Leistungs- nachweisen aus der Volksrepublik China und aus Vietnam

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für die Anrechnung von Studienleistungen verantwortlich. Ausnahme: In den Studienfächern Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin sowie für das Lehramt an Gymnasien, sofern im Ausland bereits ein Lehramtsstudium komplett abgeschlossen wurde, gibt es besondere für die Anerkennung zuständige Stellen (s. Anhang). Sollte die Anrechnungsbescheinigung nicht bis zum Ende der Bewer-bungsfrist vorliegen, so kann sie bis 15. August für das Win-tersemester bzw. bis 15. Februar für das Sommersemestert nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass alle anderen Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Universität eingegangen sein müssen.

– Hochschulortswechsler/innen müssen ihrer Bewerbung ein Schreiben des zuständigen Prüfungsamts ihrer früheren Hoch-schule beifügen, das bestätigt, dass der Prüfungsanspruch im gleichen oder einem verwandten Fach (im gesamten Studien-gang oder für einzelne Leistungsnachweise) nicht verloren wurde. Darüber hinaus sind eine Liste aller bisher erworbenen Studienleistungen (z.B. Transcript of Records) sowie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einzureichen, der der Name des Studiengangs, das Fachsemester und das Abschlussziel zu entnehmen sind.

Wichtige Hinweise Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des/der Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen. Beglaubigungen, die nur einen Schrift-stempel haben, werden nicht akzeptiert. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen: – die ausstellenden Schulen und Hochschulen sowie das

zuständige Erziehungsministerium im Heimatland,

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Amtliche Beglaubigungen

– die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

– die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,

– die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind zum Beispiel Gemeindever-waltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister/innen und Ortsvorsteher/innen, Stadtverwal-tungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen); außerdem Gerichte und Notare. Öffentliche Stellen in Deutschland sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu beglaubigen. Wenn Sie sich bereits in Deutschland befin-den und hier keine öffentliche Stelle finden können, die Ihre Unterlagen beglaubigt, wenden Sie sich bitte an die Botschaft Ihres Landes. Bitte beachten Sie unbedingt: Übersetzer/innen dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen.

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die hierzu befugte Abteilung der ausstellenden Institution oder durch eine/n vereidigte/n Übersetzer/in. Übersetzungen durch deutsche Übersetzungsbüros, die diesen Status nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist. Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache und zusätz-lich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englisch-sprachiger Version ausgestellt, so muss keine zusätzliche Übersetzung eingereicht werden. Gleiches gilt für Zeugnisver-sionen in deutscher Sprache. Zeugnisse in anderen Sprachen werden nicht ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert; diese müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Auch Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel

Übersetzungen

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des/der Übersetzers/-in befindet, ist eine zusätzliche Beglaubi-gung nicht erforderlich.Bitte beachten Sie unbedingt: Übersetzer/innen dürfen grund-sätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen.

Nach Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten alle Bewerber/innen einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis des Auswahl- und Zulassungsverfahrens.

Bewerber/innen, die für einen Studiengang zugelassen wurden, erhalten vier bis sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist einen Zulassungsbescheid. Der Bescheid enthält alle Informa-tionen zu den geltenden Immatrikulationsfristen, zu eventuell noch abzulegenden Prüfungen sowie ggf. zur Studienplatz-Annahmeerklärung. Soweit erforderlich, wird auf dem Bescheid auch der Termin für die DSH mitgeteilt.

Im Falle einer Zulassung zum Studienkolleg mit Vormerkung für ein Fachstudium wird auf dem Zulassungsbescheid der Termin für die Aufnahmeprüfung des Studienkollegs mitgeteilt. Ablehnungsbescheide einschließlich der Begründung für die Ablehnung werden innerhalb von acht Wochen nach Bewer-bungsschluss versandt.

Auswahl- und Zulassungsverfahren im Rahmen des Hoch-schulortswechsels / Quereinstiegs (Bewerbung in ein höheres, zulassungsbeschränktes Fachsemester) werden in der Regel Mitte Oktober für das Wintersemester bzw. Mitte April für das Sommersemester durchgeführt. Die Zulassungs- und Ableh-nungsbescheide für diese Verfahren werden nach Abschluss der Verfahren versandt.

Internationale Studierende, die zu einem Studiengang an der Universität Heidelberg zugelassen wurden, müssen sich innerhalb des im Zulassungsbescheid genannten Zeitraums im Sekretariat für ausländische Studierende immatrikulieren. Bei der Immatrikulation müssen die Originale der bei der Bewer-bung eingereichten Unterlagen (Schul- und Universitätszeug-nisse) vorgelegt werden.

Informationen für internationale Studieninteressierte Bewerbung um einen Studienplatz

Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid

Immatrikulation/ Einschreibung

Eine Einschreibung ist nur möglich, wenn alle für den jeweiligen Studiengang nötigen Tests und/oder Interviews erfolgreich abgelegt wurden (z.B. DSH, Aufnahmeprüfung für das Studi-enkolleg, fachbezogener/s Test/Gespräch). Falls der/die Test/s und/oder das Gespräch nicht oder nicht mit dem geforderten Mindestergebnis abgelegt wurde(n), ist eine Einschreibung nicht möglich – auch nicht in einen anderen Studiengang.

Eine Liste der für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen erhalten zugelassene Bewerber/innen mit dem Zulassungsbe-scheid. Diese Unterlagen sind in der Regel: – Zulassungsbescheid– Nachweis einer bestehenden gesetzlichen Krankenversiche-

rung in Deutschland oder Befreiungsbescheid einer gesetz-lichen deutschen Krankenversicherung

– Passfoto– Pass mit gültigem Aufenthaltstitel (zu Studienzwecken)

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FINANZIELLES UND SOZIALESDas Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg bietet eine Vielzahl von Services für (neue) aus-ländische Studierende. Neben Orientierungsveranstaltungen und einem Semesterbegleitprogramm gibt es eine allgemeine Studienberatung zu allen Fragen rund um das Studium und Leben in Heidelberg.

OrientierungJedes Semester führt das Dezernat Internationale Beziehungen in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Orientierungsveranstal-tung für internationale Studienanfänger/innen durch. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmer/innen mit dem Studium an der Universität und den Lebensverhältnissen in Heidelberg bekannt zu machen. Die Teilnahme an dieser Orientierungsver-anstaltung wird dringend empfohlen. Weitere Informationen zu diesen so genannten „Orientierungstagen“ sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie im Internet.Daneben führen häufig auch die Studienfächer Einführungsver-anstaltungen durch, die speziell zum Studium in den jeweiligen Studiengängen informieren.

Das Dezernat Internationale Beziehungen bietet außerdem ein so genanntes „Buddy-Programm“ an, das internationalen Studienanfängern/-innen den Studienstart in Heidelberg erleich-tern soll. Den Neuankömmlingen wird hierbei ein Studierender aus einem höheren Fachsemester desselben Studienfachs an die Seite gestellt.

SemesterbegleitprogrammWährend der Vorlesungszeit jedes Semesters führt das Dezernat Internationale Beziehungen verschiedene Veranstaltungen durch, die entweder einen kulturellen oder einen studienrelevanten Schwerpunkt haben. Unter anderem gibt es Exkursionen, Orientierungs veranstaltungen, klassische Konzerte, eine Theater-gruppe sowie Workshops zu wissenschaftlichen Arbeitstechniken (Präsentation, wissenschaftliches Schreiben) und zu interkul-tureller Kompetenz. Eine Programmübersicht mit detaillierten Informationen ist als Ausdruck im Serviceportal der Universität erhältlich und online abrufbar.

Informationen für internationale Studieninteressierte Finanzielles und Soziales

Semestergebühren

Studiengebühren

Finanzierung des StudiumsFür den Lebensunterhalt und einige mit dem Studium zusammen-hängende Kosten müssen monatlich mindestens €850-950 ver-anschlagt werden. Obwohl es Studierenden-Jobs sowohl auf dem als auch außerhalb des Campus gibt, gelten Regelungen sowohl vonseiten der Universität als auch im Rahmen des Ausländer-rechts, die eine Finanzierung des Studienaufenthalts allein durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium nicht möglich machen. Dementsprechend ist es äußerst wichtig, die Finanzierung des gesamten Studienaufenthalts in Heidelberg bereits vor der Auf-nahme des Studiums zu klären und zu sichern. Es ist äußerst schwierig, sich während des Studiums um ein Stipendium zu bewerben oder andere finanzielle Quellen zu erschließen.

Jede/r Studierende der Universität Heidelberg muss einen Semesterbeitrag in Höhe von derzeit €171,80 (Stand: Winter-semester 2021/22) entrichten. Die Gebühren werden erstmalig bei der Immatrikulation und dann in jedem Folgesemester fällig und beinhalten den Studierendenwerksbeitrag (derzeit €54), die Verwaltungsgebühr (derzeit €70), den obligatorischen Bei-trag zum Semesterticket und für nextbike (derzeit €35,30 bzw. €2,50) sowie den Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft (Studierendenrat – derzeit €10). Studierende, die ein Stipen-dium erhalten, das überwiegend aus Mitteln der deutschen Bundesregierung finanziert wird, sind von der Zahlung der Verwaltungsgebühr befreit.

An den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg werden von internationalen Studierenden in grundständigen Studien-gängen sowie in konsekutiven Masterstudiengängen (auch im Kurzzeitstudium) Studiengebühren in Höhe von €1.500 pro Semester erhoben. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind EU-/EWR-Staatsangehörige sowie internationale Studierende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur). Weitere Informationen finden Sie online.Von allen Studierenden (aller Nationalitäten) werden Studien-gebühren in Höhe von €650 pro Semester für ein zweites oder weiteres Studium („Zweitstudium“) erhoben. Weitere Informatio-nen finden Sie online. Weiterbildende Master-Studiengänge können spezielle Studi-engebühren erheben. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Gebühren-Statuten online.

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Von deutscher Seite stehen im Rahmen der Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und anderer Institutionen/Stiftungen Stipendien für wenige, beson-ders qualifizierte Kandidaten/-innen zur Verfügung. Auskünfte hierzu erteilen die deutschen Auslandsvertretungen, die Goethe-Institute und die Außenstellen des DAAD. Informationen zu Stipendienmöglichkeiten finden Sie außerdem auf den Sei-ten des DAAD, der Universität Heidelberg, des Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie der Graduiertenakademie.

Wegen der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien sollten sich Studienbewerber/innen, die auf ein Stipendium angewiesen sind, vor ihrem Studienaufenthalt in Deutschland auch um von ihrem Heimatland angebotene Förderungsmöglichkeiten bemühen.

Versicherungen Alle Studierenden sind bis zum 30. Lebensjahr krankenversiche-rungspflichtig. Der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversiche-rung oder Ersatzkasse liegt bei derzeit etwa €104-108 pro Monat (Stand: Sommersemester 2021). Staatsangehörige der EU können von der Krankenversicherungs-pflicht in Deutschland befreit werden, wenn einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein Nachweis über eine im Hei-matland bestehende Krankenversicherung vorgelegt wird (z.B. European Health Insurance Card). Eine Befreiung von der Versi-cherungspflicht eignet sich nur für ein Kurzzeitstudium (z.B. im Rahmen eines Austauschprogramms). Für einen Aufenthalt in Deutschland von mehr als zwei Semestern, wie ein Studium mit akademischem Abschluss oder eine Promotion, empfehlen wir den Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland.

Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungs-pflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen Vorversicherungszeiten bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor, ist eine freiwillige Mitgliedschaft bei dieser gesetz lichen Krankenkasse möglich. Ist dies nicht der Fall oder nicht gewünscht, bleibt die Möglichkeit einer privaten Kranken-versicherung.

Stipendien und Fördermöglichkeiten

Krankenversicherung

Informationen für internationale Studieninteressierte Finanzielles und Soziales

Studierende im Studienkolleg, im Deutschkurs und im Propädeutischen Vorsemester sind nicht krankenversicherungs-pflichtig, denn sie sind nicht für ein Fachstudium, sondern für ein Vorfachstudium an der Universität eingeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, diese Studierenden aufzunehmen und zu versichern. Eine private Krankenversicherung ist möglich. Mit der Aufnahme des Fachstudiums ist allerdings ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Es wird dringend empfohlen, auch eine private Haftpflichtver-sicherung abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben, z.B. durch Unvorsichtigkeit (z.B. wenn Sie als Fahrradfahrer/in einen Unfall verursachen).

Wohnen in Heidelberg Mit der Zulassung zum Studium ist keine Reservierung in einem Studierendenwohnheim verbunden. Die Studierenden müssen sich selbst um eine Wohnmöglichkeit bemühen. Für die mehr als 37.000 Studierenden in Heidelberg stehen rund 5.500 Plätze in Wohnheimen zur Verfügung. Die meisten Stu-dierenden sind daher auf die Angebote des privaten Wohnungs-marktes angewiesen. Für die monatliche Miete eines Zimmers in Heidelberg muss – je nach Lage und Ausstattung – mit etwa €200-400 Kaltmiete gerechnet werden.

Eine große Anzahl der Wohnheime (mit mehr als 4.800 Betten) werden vom Studierendenwerk Heidelberg, andere von z.B. kirchlichen Einrichtungen verwaltet. In den Wohnheimen des Studierendenwerks wohnen ca. 40% internationale und 60% deutsche Studierende. Die Mieten liegen zwischen €168 und €588 monatlich. Informationen über das Bewerbungsverfahren für Wohnheimplätze sind online erhältlich

Eine Liste der privat geführten Wohnheime (von kirchlichen oder anderen Trägern) finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die jeweilige Einrichtung.

Haftpflichtversicherung

Studierenden-wohnheime

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Das Studierendenwerk Heidelberg bietet eine Privatzimmer- vermittlung. Die Wohnungsangebote sind onlineoder in den Schaukästen in der Triplex-Mensa (Altstadt) bzw. des InfoCafé International in der Zentralmensa (Im Neuenheimer Feld) einzusehen. Sie können nicht per E-Mail, Post oder tele-fonisch weitergegeben werden.

Allgemeine Informationen zur Zimmer- und Wohnungssuche in Heidelberg erteilt auch die Wohnraumvermittlung des Dezernats Internationale Beziehungen (E-Mail: [email protected]).

Öffentlicher Nahverkehr Der Studierendenausweis gilt wochentags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztags im VRN-Gebiet (ohne Westpfalz) in den Regionalzügen der Deutschen Bahn, in der S-Bahn sowie in Bussen und Straßenbahnen als Fahrkarte. Für Fahrten darüber hinaus kann von Studierenden eine Netzkarte („Semesterticket“) zum Preis von derzeit €180 (ab August 2021, davor €175) erworben werden.

Studierendenwerk Heidelberg Das Studierendenwerk Heidelberg kümmert sich um die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden der Universität Heidelberg. Zu den Aufgaben des Studierendenwerks zählen die Verwaltung der Studierendenwohnheime, der Mensen, Cafés und Bistros, die Ausbildungsförderung, die Sozial-, Rechts- und psychosoziale Beratung, die Jobvermittlung, die Kinderbetreu-ung sowie die kulturelle Förderung der Studierenden. Weitere Informationen finden Sie online.

Für internationale Studierende gibt es ein so genanntes „All-Inclusive-ServicePaket“, das ein Wohnheimzimmer, ein Semesterticket, eine CampusCard mit €95 Startguthaben sowie ein Betreuungspaket enthält. Zusätzlich können Leistungen wie eine Krankenversicherung oder der Transfer vom Flughafen Frankfurt hinzugebucht werden. Detaillierte Informationen zum ServicePaket sowie das Antragsformular finden Sie online.

Informationen für internationale Studieninteressierte Finanzielles und SozialesAnhang

Privater Wohnungsmarkt

ANHANG

Theologische FakultätHauptstraße 23169117 Heidelberg

www.theologie.uni-heidelberg.de

Juristische FakultätFriedrich-Ebert-Anlage 6-1069117 Heidelberg

www.jura.uni-heidelberg.de/

Fakultät für Wirtschafts- und SozialwissenschaftenBergheimer Straße 5869115 Heidelberg

www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/wiso/

Fakultät für BiowissenschaftenIm Neuenheimer Feld 23469120 Heidelberg

www.bio.uni-heidelberg.de/

Medizinische Fakultät HeidelbergIm Neuenheimer Feld 67269120 Heidelberg

www.medizinische-fakultaet-hd.uni-heidelberg.de

Fakultät für Mathematik und InformatikIm Neuenheimer Feld 20569120 Heidelberg

www.mathematik.uni-heidelberg.de

Medizinische Fakultät MannheimTheodor-Kutzer-Ufer 1-368167 Mannheim

www.umm.uni-heidelberg.de/home/

Fakultät für Physik und AstronomieIm Neuenheimer Feld 22669120 Heidelberg

www.physik.uni-heidelberg.de

Philosophische FakultätVoßstraße 2, Gebäude 437069115 Heidelberg

www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/

Fakultät für Chemie und GeowissenschaftenIm Neuenheimer Feld 23469120 Heidelberg

www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/chemgeo/

Neuphilologische FakultätVoßstraße 2, Gebäude 3769115 Heidelberg

www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/

Fakultät für Verhaltens- und Empirische KulturwissenschaftenVoßstraße 2, Gebäude 437069115 Heidelberg

www.verkult.uni-heidelberg.de

Fakultäten

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Informationen für internationale StudieninteressierteAnhang

Volksrepublik China:

Deutsche BotschaftAkademische Prüfstelle DRC Building D1, 130219 Dongfang Donglu,Chaoyang District100600 BeijingVolksrepublik China

Sprechstunden: Montag-Donnerstag 9-12 UhrE-Mail: [email protected]

www.aps.org.cn/

Vietnam:

Deutsche BotschaftAkademische Prüfstelle 29 Tran PhuQ. Ba DinhHanoiVietnam

Tel.: +84 24 3267 3361Fax: +84 24 3843 9969E-Mail: [email protected]

www.vietnam.diplo.de

Kontakt APS

Medizin:

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und PharmaziePostfach 300865D-40408 DüsseldorfTel.: +49 (0) 211 475-4162

www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/index.jsp

Pharmazie:

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im GesundheitswesenLurgiallee 1060439 Frankfurt am MainTel.: +49 (0) 69 580013-0Fax: +49 (0) 69 580013-916Informationen online

Anerkennung von Studien leistungen – zuständige Stellen

Psychologie:

Psychologisches Institut der Universität HeidelbergPrüfungssekretariatHauptstraße 47-51 (Raum F042)69117 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 54-7342E-Mail: [email protected]

http://www.psychologie.uni-heidelberg.de/service/pruefungsamt/index.shtml

Zahnmedizin:

Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 550Landesprüfungsamt für akademische HeilberufeWeimarplatz 4D-99423 WeimarTel.: +49 (0) 361 3773-7024

https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/gesundheitswesen/heilberufe

Lehramt:

Ausländische Studierende, die im Ausland bereits ein Lehramtsstudium abgeschlos-sen haben und in Deutschland Lehrer/in werden möchten, müssen sich für die Anrechnung des Abschlusses bzw. für die Feststellung, ob z.B. noch ein weiteres Fach studiert werden muss oder einzelne Leistungsnachweise erbracht werden müssen, an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 75, wenden:

Regierungspräsidium TübingenKonrad-Adenauer-Straße 2072072 TübingenTel.: +49 (0) 7071 757-0Fax: +49 (0) 7071 757-3190E-Mail: [email protected]

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt7/referat-75/

Anerkennung von Studien leistungen – zuständige Stellen

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Kurzfristige Unterkünfte in Heidelberg für die ersten Tage

Jugendherberge (YHA)Tiergartenstraße 569120 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 651190Fax: +49 (0) 6221 6511928 E-Mail: [email protected]

https://jugendherberge.de/jugendherbergen/ heidelberg-international-10/portraet

Steffis HostelAlte Eppelheimer Straße 5069115 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 7782772E-Mail: [email protected]

www.hostelheidelberg.de

Gästezimmer-ZentraleHäusserstraße 4469115 HeidelbergTel./Fax: +49 (0) 6221 160363

www.gaestezimmer-zentrale.de

Lotte – The Backpackers HostelBurgweg 369117 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 7350725E-Mail: [email protected]

www.lotte-heidelberg.de

Tourist InformationWilly-Brandt-Platz 169115 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 58444444Fax: +49 (0) 6221 5846444444E-Mail: [email protected]

www.heidelberg-marketing.de/service/tourist-information.html

Informationen für internationale StudieninteressierteAnhang

Private WohnheimeBitte beachten Sie: Bezüglich der Bewerbungsformalitäten und -fristen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Wohnheime.

Wohnheime kirchlicher Träger

Albertus-Magnus-StudentenwohnheimKeplerstraße 6669120 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 470868Fax: +49 (0) 6221 402313E-Mail: [email protected]

www.amh-heidelberg.de

Unitas HausNeuenheimer Landstraße 4269120 HeidelbergE-Mail: [email protected]

https://www.unitas-ruperto-carola.de/

Evangelisches Studentenwohnheim der Keller-Thoma-StiftungBergstraße 5369120 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 484262Fax: +49 (0) 6221 5860417E-Mail: [email protected]

www.keller-thoma.de

Friedrich-Hauss-StudienzentrumStudentenwohnheim BergstraßeHeidelberger Straße 32a69198 SchriesheimTel.: +49 (0) 6203 63192Fax: +49 (0) 6203 65033E-Mail: [email protected]

www.fhsz.de/bewerben/

Ökumenisches StudentenwohnheimPlankengasse 1-369117 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 543341Fax: +49 (0) 6221 543259E-Mail: [email protected]

www.oek.uni-heidelberg.de

Edith-Stein-HausNeckarstaden 3269117 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 4340585E-Mail: [email protected]

www.edithsteinhaus.de

Theologisches StudienhausNeuenheimer Landstraße 269120 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 137870Fax: +49 (0) 6221 1378799

www.morata-haus.de

Studentenwohnheim WartburgUntere Neckarstraße 2169117 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 26844

www.athg.de

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Conrad-Bender-HausRohrbacher Straße 9169115 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 20789E-Mail: [email protected]

www.conradbenderhaus.homepage. t-online.de

Campus Gardens – BahnstadtNightingalestraße 1+369115 HeidelbergTel.: +49 (0) 7361 9412 574E-Mail: [email protected]

https://www.campus-gardens.de/

Studentenwohnheim AdriaSandwingert 269123 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 58606-181E-Mail: [email protected]

www.studentenwohnheim-adria.de

Campus Viva – BahnstadtZollhofgarten 869115 HeidelbergTel: +49 (0) 89 242280 30E-Mail: [email protected]

www.campusviva.de/mieten/heidelberg

Studentenwohnheim BaugenossenschaftHeinrich-Fuchs-Str.4469115 HeidelbergBewerbung: Baugenossenschaft – Familienheim Heidelberg eGTel.: +49 (0) 6221 53730E-Mail: [email protected]

www.studentenwohnheim-heidelberg.de

GGH – Wohnen in bester GesellschaftIn Schlierbach & EmmertsgrundTel.: +49 (0) 6221 5305 100E-Mail: [email protected]

www.ggh-heidelberg.de/studenten/

Wohnheime anderer Träger

Informationen für internationale StudieninteressierteAnhang

Auszug aus der Hochschulvergabeverordnung§ 1(2) Im Vergabeverfahren für Deutsche sind diesen gleichgestellt:

1. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

2. in der Bundesrepublik Deutschland wohnende Kinder von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertrags-staates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt oder beschäftigt gewesen sind,

3. in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Par-laments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. L 158 vom 30. April 2004, S. 77, zuletzt ber. ABl. L 204 vom 4. August 2007, S. 28) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertrags-staates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, sowie

4. sonstige ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

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Beratungs- und Servicestellen für StudierendeDezernat Internationale Beziehungen

Das Dezernat Internationale Beziehungen ist Ansprechpartner für alle ausländischen Studieninteressierten und Studierenden der Universität Heidelberg. Das Serviceportal und die Studienberatung gibt Auskunft zum Studienangebot sowie den Bewer-bungs- und Zulassungsverfahren. Ausländische Studierende, die zum Studium an der Universität Heidelberg zugelassen wurden, erhalten im Dezernat Internationale Beziehungen Informationen rund um das Studium und das Leben in Heidelberg, Hil-festellung bei ausländerrechtlichen Aspekten, bei allen Belangen der Studierenden-administration (Ein- und Umschreibung, Beurlaubung, Exmatrikulation, etc.) sowie bei sonstigen Fragen und Problemen. Außerdem bietet das Dezernat Internationale Beziehungen ein umfangreiches Semesterbegleitprogramm mit Exkursionen sowie studienrelevanten und kulturellen Veranstaltungen an. Serviceportal für Studieninteressierte und StudierendeTel.: +49 (0) 6221 545454E-Mail: [email protected]

Studienberatung für ausländische Studierende (Raum 30)Frau KloppenburgTel.: +49 (0) 6221 5412723E-Mail: [email protected]

Frau Riedling Tel.: +49 (0) 6221 5412720 E-Mail: [email protected]

Zentrale Studienberatung / Career Service

Die Zentrale Studienberatung ist Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studie-rende der Universität Heidelberg und der Hochschulregion Heidelberg. In einem persönlichen Gespräch kann man sich zu allen Aspekten des Studiums informieren und beraten lassen. Ein breit gefächertes Informations- und Workshop-Angebot bietet Unterstützung bei der Studienentscheidung, während des Studiums und beim Übergang vom Studium in den Beruf.

www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-beratung

Informationen für internationale StudieninteressierteAnhang

Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende

Informationen und Beratung für chronisch kranke und behinderte Studierende derUniversität Heidelberg.

www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-beratung/beratung-fuer-behinderte-chronisch-kranke-studierende

Fachstudienberatung

Bei inhaltlichen Fragen zum Studium erteilen die Fachstudienberater/innen Auskunft. Außerdem sind sie meist erste/r Ansprechpartner/in bei Fragen der Anrechnung, der Prüfungsverwaltung und falls für die Verwaltung Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Auch Fragen zum Stundenplan und den Prüfungsfristen können dort gestellt werden.

www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-und-beratung/fachstudienberatung

Studierendenwerk

Für das Wohnen, für Soziales, für die Kinderbetreuung und die Mensen etc. ist das Studierendenwerk Heidelberg zuständig.

www.studierendenwerk.uni-heidelberg.de

Kinder in der Studienzeit – KidS

Für Studierende mit Kindern halten die Universität, das Studierendenwerk, die Kom-mune und das Land ein großes Angebot an Unterstützungs- und Entlastungsmaßnah-men bereit.

www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/KidS/

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Wichtige Internetadressen

Das Studium an der Universität Heidelberg

Homepage der Universität Heidelberg www.uni-heidelberg.de

Überblick über die Studienfächer mit Kurzbeschreibung www.uni-heidelberg.de/de/studium/alle-studienfaecher

Bewerbung und Immatrikulation www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben

Fakultäten und Institute der Universität Heidelberg www.uni-heidelberg.de/de/einrichtungen/fakultaeten

Vorlesungsverzeichnis www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/vorlesungen/

Prüfungsordnungen www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/downloadcenter/pruefungs-und-studienordnungen

Termine und Fristen www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen

Downloadcenter www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/downloadcenter

Personalverzeichnis http://lsf.uni-heidelberg.de

Teilzeitstudium www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienangebot/studienformate/teilzeitstudium

Beratung und Betreuung

Dezernat Internationale Beziehungen www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/verwaltung/internationales/

Betreuungs- und Kulturprogramm des Dezernats Internationale Beziehungen www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-und-beratung/angebote-fuer- internationale-studierende

Graduiertenakademie www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/index.html

Informationen für internationale StudieninteressierteAnhang

Überblick über alle Beratungs- und Betreuungsangebote für Studierende www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-beratung

Fachstudienberatung www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-und-beratung/fachstudienberatung

Studienvorbereitung

Internationales Studienzentrum (ISZ) der Universität Heidelberg www.isz.uni-heidelberg.de

Propädeutische Vorsemester www.isz.uni-heidelberg.de/d_propaedeutikum.html

Deutschkurse www.uni-heidelberg.de/de/studium/studium-international/sprachliche-vorbereitung-der-universitaet-heidelberg

Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse http://anabin.kmk.org

Soziales

Studierendenwerk Heidelberg www.studierendenwerk.uni-heidelberg.de

Stipendien und Fördermöglichkeiten www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/studienfinanzierung/stipendien-und-foerderangebote www.funding-guide.de

Allgemeine Informationen zum Studium in Deutschland

Studieren in Deutschland www.daad.de

Studienangebot aller deutschen Hochschulen www.hochschulkompass.de

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15. Januar Allgemeine Bewerbungsfrist für das Sommersemester für grundständige Studiengänge und Studienortswechsler

Anfang / Mitte Februar Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester

31. März Ende des Wintersemesters

1. April Beginn des Sommersemesters

Ende März / Anfang April Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Anfang April Orientierungstage für neu zugelassene internationale Studierende und Orientie-rungsveranstaltungen der Fächer

Mitte April Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester

15. Juli Allgemeine Bewerbungsfrist für das Wintersemester für grundständige Studiengänge und Studienortswechsler

Ende Juli Ende der Vorlesungszeit im Sommersemester

30. September Ende des Sommersemesters

1. Oktober Beginn des Wintersemesters

Ende September / Anfang Oktober Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Anfang Oktober Orientierungstage für neu zugelassene internationale Studierende und Orientierungsveranstaltungen der Fächer

Mitte Oktober Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester

Wichtige Termine und Fristen

IMPRESSUM

Dr. H. Joachim GerkeUniversität HeidelbergDezernat Internationale BeziehungenSeminarstraße 2D-69117 Heidelberg

Titelfotos: Universität Heidelberg, Kommunikation und Marketing

Gestaltung und SatzPrint + Medien ZNF

Stand: Juli 2021