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Ausgabe 2017 Informationen zur Vorbereitung der

Informationen zur Vorbereitung der¤r... · 1 Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Aus-wirkungen bewaffneter Konflikte ist Sache des Bundes

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Ausgabe 2017Informationen zur Vorbereitung der

Page 2: Informationen zur Vorbereitung der¤r... · 1 Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Aus-wirkungen bewaffneter Konflikte ist Sache des Bundes

Inhaltsverzeichnis04 – 07 Sicherheit und Freiheit

08 – 09 Orientierungstag, als Vorbereitung zur Rekrutierung10 – 11 Rekrutierung12 – 13 Medizinische Tauglichkeitsabklärungen14 – 15 Test Fitness bei der Rekrutierung16 – 17 Tauglichkeitskriterium Sicherheit

18 – 19 Frauen leisten Dienst

20 – 21 Dienstleistungsmodelle22 – 23 Rekrutenschule24 – 25 Kaderausbildung26 – 28 Führungsausbildung mit doppeltem Nutzen29 – 30 Sold, Soldzulage, Erwerbsersatz31 – 32 Rechtliches33 – 35 RS-Planungsvarianten

36 Kompetenzzentren und Lehrverbände: 37 – 38 Kompetenzzentrum ABC-KAMIR: zB ABC Abwehrsoldat …39 – 40 Artillerie: Feuerleitsoldat …41 – 42 Fliegerabwehrtruppen: Lenkwaffensoldat STINGER …43 – 44 Fliegertruppen: Fliegersoldat …45 – 46 Fliegertruppen: Führungsunterstützung: FULW-Soldat …47 – 49 Führungsunterstützungstruppen: Richtstrahlpionier …50 – 51 Genietruppen: Sappeur …52 – 54 Infanterie: Infanteriepanzerfahrer …55 – 58 Logistiktruppen: Truppenkoch …59 – 60 Militärpolizei: Militärpolizeigrenadier …61 – 62 Panzertruppen: Panzerbesatzungssoldat …63 – 64 Rettungstruppen: Rettungssoldat …65 – 66 Sanitätstruppen: Spitalsoldat …67 – 68 Spezialkräfte: Grenadier …70 – 71 Ausbildungsstandorte

72 – 73 Bevölkerungsschutz 74 – 79 Zivilschutz

80 – 81 Kreiskommandos82 – 85 Standorte der Rekrutierungszentren86 Internetadressen

Arbeitsblatt zum Orientierungstag

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Herzlich willkommen am Orientierungstag!

In einigen Monaten werden Sie in einem der sechs Rekrutierungszentren an der Rekrutierung teilnehmen.

Wissen Sie schon alles über Ihre Rekrutierung? Dass Sie sich darauf vorbereiten können – zum Beispiel für Ihren Fitnesstest? Dass für eine Zuteilung in eine Spezialfunktion wie z.B. Ponto-nier oder Fallschirmaufklärer vordienstliche Kurse sowie Eignungsprüfungen bestanden werden müssen? Dass es in der Armee oder im Zivilschutz zahlreiche Funktionen gibt, in denen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen können und dass Sie aus dem Dienst auch für Ihre berufliche Tätigkeit viel mitnehmen können?

Die vorliegende Broschüre informiert Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Vorbereitung zur Rek-rutierung. Sie verschafft Ihnen einen groben Überblick über den vor der Rekrutierung stattfin-denden Orientierungstag, gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zur Rekrutierung, zum Dienst in der Armee und im Zivilschutz oder zu einem allfälligen zivilen Ersatzdienst. Es wird Ihnen auch aufgezeigt, dass Sie als Durchdiener Ihre Dienstleistung an einem Stück absolvieren können.

Sie werden mit dem Lesen der Broschüre feststellen, dass Sie mit einer guten Vorbereitung Ihre Rekrutierung aktiv mitgestalten können und dabei Einfluss auf Ihren anstehenden Dienst an der Gesellschaft haben.

Im ersten Teil (rot) finden Sie Informationen über die Schweizer Armee und deren Weiterent-wicklung. Zudem erfahren Sie, was im Zusammenhang mit Ihrer Stellungspflicht sowie der Rekrutierung wichtig ist und dass den Frauen in der Armee dieselben Möglichkeiten offen stehen.Der zweite Teil (grün) gibt Ihnen zentrale Informationen über den Militärdienst.Der dritte Teil (violett) informiert Sie über die einzelnen Truppengattungen, die Hauptfunktio-nen in der Armee sowie die Ausbildungsstandorte.Im vierten Teil (orange) erfahren Sie Wesentliches über den Bevölkerungsschutz sowie über die einzelnen Funktionen im Zivilschutz.

Für zusätzliche Fragen finden Sie auf den letzten Seiten der Broschüre weiterführende Inter-net- und Kontaktadressen sowie zusätzlich zum Heraustrennen ein Arbeitsblatt sowohl für den Orientierungstag als auch für die Vorbereitung auf Ihre Rekrutierung.

Sie werden sehen: Eine gute Vorbereitung auf die Rekrutierung lohnt sich – denn die Armee bietet Ihnen heute viele Chancen und Möglichkeiten.

Nutzen Sie sie!

Liebe LeserinnenLiebe Leser

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Sicherheitspolitik umfasst die Gesamtheit aller Massnahmen von Bund, Kantonen und Ge-meinden zur Vorbeugung, Abwehr und Bewäl-tigung machtpolitisch oder kriminell motivier-ter Drohungen und Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Schweiz und ihre Bevöl-kerung in ihrer Selbstbestimmung einzu-schränken oder ihnen Schaden zuzufügen. Dazu kommt die Bewältigung natur- und zivi-lisationsbedingter Katastrophen und Notlagen.

Die schweizerische Sicherheitspolitik hat zum Ziel, die Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung

und Integrität der Schweiz und ihrer Bevölke-rung sowie ihre Lebensgrundlagen gegen direk-te und indirekte Bedrohungen und Gefahren zu schützen sowie einen Beitrag zu Stabilität und Frieden jenseits unserer Grenzen zu leisten.

Zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Aufgaben stehen der Schweiz die folgenden sieben Instrumente zur Verfügung: Aussen-politik, Armee, Bevölkerungsschutz, Wirt-schaftspolitik, wirtschaftliche Landesversor-gung, Staatsschutz und Polizei sowie Information und Kommunikation.

Zusammenarbeit: In Notlagen ergänzen sich Armee und Feuerwehr

SICHERHEIT UND FREIHEIT

Sicherheit und FreiheitSicherheit für unser LandDie Schweiz geniesst seit vielen Jahren Frieden, Sicherheit und Freiheit: Von der Bewe-gungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger über die Meinungsäusserungsfreiheit bis zur Wirtschaftsfreiheit. Diese Sicherheit in unserem Land auf lange Sicht zu wahren, ist die Aufgabe der Sicherheitspolitik.

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5

Die Bundesverfassung regelt in Ihrem Artikel 58, dass die Schweiz eine Armee hat, welche grundsätzlich nach dem Milizprinzip organi-siert ist. Das Militärgesetz überträgt der Armee in seinem ersten Artikel drei Aufträge:

VerteidigungVerteidigung gegen einen bewaffneten Angriff, am Boden wie in der Luft ist die Kernaufgabe der Armee. Da dies heute wenig wahrschein-lich ist, braucht es keine dauernde Bereit-schaft für einen Kriegsfall. Die Armee muss aber bei einer Bedrohung fähig sein, wichtige Einrichtungen und Verkehrsachsen zu schüt-zen. Schliesslich muss sich die Armee recht-zeitig einer weiter zunehmenden Bedrohung anpassen können. Als neutraler Staat gehört die Schweiz keinem Verteidigungsbündnis an. In der Ausbildung kann die Armee aber mit anderen Staaten zusammenarbeiten.

Unterstützung der zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichenIm Zentrum steht dabei die Bewältigung von Notlagen und der Schutz der inneren Sicher-heit. Die Armee unterstützt die Polizei beim Schutz von internationalen Konferenzen oder Grossveranstaltungen. Im Falle einer Katastro-phe ist die Armee innert Stunden vor Ort, um der Feuerwehr, der Sanität und dem Zivil-schutz zu helfen.

Friedensförderung im internationalen Rahmen Die Armee setzt sich im Ausland für Sicherheit und Frieden ein. Sie hilft im Auftrag internati-onaler Organisationen in anderen Ländern mit, nach Kriegen und Krisen wieder eine sta-bile Ordnung aufzubauen. Eine friedlichere Welt kommt auch der Schweiz zugute.

Die drei militärischen Aufgaben sind ab-gestimmt mit dem zivilen Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes, dem auch der Zivil-schutz angehört (siehe Seite 74).

SICHERHEIT UND FREIHEIT

Verteidigung: Grenadiere im Einsatz

Unterstützung der zivi len Behörden: Katastrophenhilfe nach einem Unwetter

Friedensförderung im Kosovo: SWISSCOY-Angehöriger im Gespräch mit der lokalen Bevölkerung

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6 SICHERHEIT UND FREIHEIT

Auslandschweizer sind in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit (Militärgesetz, Artikel 4). Sie können sich freiwillig zum Dienst melden. Wird Ihre Anmeldung angenommen, so werden sie stel-

Schweizerische Eidgenossenschaft

15

101

Art. 58 Armee 1 Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip orga-

nisiert. 2 Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens;

sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden

bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der

Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben

vorsehen. 3 Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.14

Art. 59 Militär- und Ersatzdienst

1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen

zivilen Ersatzdienst vor. 2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.

3 Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe.

Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.

4 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.

5 Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Scha-

den erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen An-

spruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

Art. 60 Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee

1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der

Armee sind Sache des Bundes.

2 …15 3 Der Bund kann militärische Einrichtungen der Kantone gegen angemessene Ent-

schädigung übernehmen.

Art. 61 Zivilschutz 1 Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Aus-

wirkungen bewaffneter Konflikte ist Sache des Bundes.

2 Der Bund erlässt Vorschriften über den Einsatz des Zivilschutzes bei Katastrophen

und in Notlagen.

14 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008

(BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765;

BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951). 15 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008

(BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765;

BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).

1

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

vom 18. April 1999 (Stand am 18. Mai 2014)

Präambel Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit

und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit

zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegen-

über den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Vol-

kes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung1:

1. Titel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft

Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden

und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Land-

schaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gal-

len, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und

Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Art. 2 Zweck 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des

Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren

Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.

AS 1999 2556 1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 18. April 1999 (BB vom 18. Dez. 1998,

BRB vom 11. Aug. 1999 – AS 1999 2556; BBl 1997 I 1, 1999 162 5986).

101

lungspflichtig. Werden Sie an der Rekrutie-rung für militärdiensttauglich erklärt und sind Sie bereit, die Ihnen dort zugeteilte militäri-sche Funktion zu übernehmen, so werden Sie militärdienstpflichtig.

Schweizer, welche das Bürgerrecht eines an-deren Staates besitzen und dort ihre militäri-schen Pflichten erfüllen oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig (Militärgesetz, Artikel 5, siehe auch Rechtliches, Seite 31).

Ziviler ErsatzdienstDer Zivildienst ist der zivile Ersatzdienst zum Militärdienst. Er ist militärdiensttauglichen Personen vorbehalten, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und bereit sind, den länger dauernden Zivil-dienst nach Zivildienstgesetz zu leisten.

Eine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivil-dienst gibt es nicht. Eine weitere Vorausset-

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7SICHERHEIT UND FREIHEIT

WAFFENLOSER DIENST

Wer in der Armee aus Gewissensgründen

nicht mit Waffen umgehen möchte, kann waf-

fenlosen Militärdienst leisten. Dazu muss spä-

testens ein Monat vor der Rekrutierung ein

Gesuch beim Kreiskommando des Wohnort-

kantons eingereicht werden. Der Gesuchsteller

hat zu begründen, warum er den bewaffneten

Militärdienst nicht mit dem Gewissen verein-

baren kann. Eine Kommission entscheidet

über das Gesuch.

Ein Zivi unterstützt im Seniorenzentrum betagte Menschen

zung für die Zulassung zum Zivildienst ist der Besuch eines Einführungstages.

Zivildiensteinsätze sind physisch und psy-chisch anspruchsvoll. Die meisten Einsätze leisten Zivis im Gesundheitswesen (in Spitä-lern oder Pflegeheimen), im Sozialwesen (mit betagten oder behinderten Menschen, mit Kindern oder Jugendlichen, etc.) und in Um-welt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wald.

Einsätze sind auch möglich im Schulwesen, in der Landwirtschaft, in der Kulturgütererhal-tung (Heimatschutz, Denkmalpflege), in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitä-ren Hilfe (Auslandeinsätze) oder zur Bewälti-gung von Katastrophen und Notlagen.

Die Einsätze werden in maximal zwei dieser acht möglichen Tätigkeitsbereiche geleistet. Die Einsatzbetriebe sind für Unterkunft und Verpflegung der Zivis zuständig und entrich-ten ein tägliches Taschengeld von 5 Franken. Zivis erhalten die Erwerbsausfallentschädi-gung (EO) gleich wie Militärdienstleistende.

Als Einsatzregeln für Zivis, die die Rekruten-schule nicht absolviert haben, gelten: Es wer-den maximal 368 Tage (Durch diener: maximal 420 Tage) geleistet. In den ersten drei Jahren nach der Zulassung muss ein langer Einsatz in der Pflege und Betreuung von Menschen oder im Umweltschutz geleistet werden. Dieser dauert mindestens sechs Monate (180 Tage). Die übrigen Einsätze dauern mindestens vier Wochen (26 Tage). Bis zum Ende des 34. Al-tersjahres sind alle verfügten Diensttage zu leisten. Es gibt im Zivildienst keinen «blauen Weg». In Jahren, in denen kein Einsatz geleis-tet wird, muss Wehrpflichtersatz bezahlt wer-den. Dieser wird erst zurückerstattet, wenn alle verfügten Diensttage geleistet wurden.

Um zum zivilen Ersatzdienst zugelassen zu werden, muss ein Gesuch eingereicht, ein Einführungstag besucht und danach das Ge-such bestätigt werden. Bis zur Zulassung muss weiterhin Militärdienst geleistet werden, ausser das Zivildienstgesuch wurde mindes-tens drei Monate vor der nächsten Militär-dienstleistung eingereicht. Nach der Zulas-sung zum Zivildienst kann ein Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden.

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Orientierungstag… als Vorbereitung zur RekrutierungAm Orientierungstag ist ein abwechslungsreiches Programm für Sie angesagt. Mit praktischen und theoretischen Modulen werden Sie an diesem Tag umfassend auf Ihre Rekrutierung vorbereitet – zudem erhalten Sie Ihr Dienstbüchlein. Aufgrund Ihrer Eignung und Neigung werden Ihnen Möglichkeiten, die Sie als Militärdienstpflichtiger haben, aufgezeigt. Dieser Tag ist für alle Schweizer Männer im 18. Altersjahr obligatorisch. Interessierte Frauen können freiwillig teilnehmen.

Darum geht es am Orientierungstag:• Sie erhalten Informationen insbesondere

über: − rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben

und Einsätze der Armee, des Zivilschut-zes, des zivilen Ersatzdienstes sowie des Rotkreuzdienstes;

− die Dienstleistungsmodelle und Berufs-möglichkeiten in der Armee, dem Zivil-schutz und dem Rotkreuzdienst;

− die Wehrpflichtersatzabgabe;− den Ablauf der Rekrutierungstage;− Folgen ungeordneter persönlicher Ver-

hältnisse. • Sie erfahren, welche Ausbildungs- und

Karrieremöglichkeiten Sie als Militär-dienstpflichtiger haben und wie Sie Ihre Zuteilung durch eine gezielte Vorberei-tung beeinflussen können.

• Unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungs-situation werden der Termin für die Rekru-tierung und der Zeitpunkt der Rekruten-schule (RS) provisorisch geplant. So können Sie sich in Ihrer persönlichen Pla-nung rechtzeitig darauf einstellen. Die Ab-sprache des RS-Termins mit Familie und Arbeitgeber sowie die Koordination von RS und Schule oder Studium sind sehr wichtig. Achtung: Der definitive RS-Zeitpunkt wird erst anlässlich der Rekrutierung bestimmt.

Organisation durch die KantoneAls Teil der Rekrutierung fällt der Orientierungs-tag unter die Militärdienstpflicht (Artikel 59 der Bundesverfassung) und ist für Männer mit Schweizer Pass und Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Schweizerinnen und Ausland-schweizer können freiwillig daran teilnehmen.

ORIENTIERUNGSTAG

Orientierungstag: Eine gute Vorbereitung beeinflusst Ihre Chancen

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Der Orientierungstag wird nicht an die Ausbil-dungsdienstpflicht angerechnet. Nach Artikel 324a des Obligationenrechts muss dem Ar-beitnehmer die Zeit für die Erfüllung der ge-setzlichen Pflicht gewährt und der Lohn für die entsprechende Zeit entrichtet werden. Der Stellungspflichtige wird für den Orientierungs-tag nicht besoldet und erhält somit auch kei-nen Erwerbsersatz. Der Orientierungstag ist ein Amtstermin.Die Durchführung des Orientierungstages ob-liegt den Kantonen, die auch den Tagesablauf gestalten. Unter der Leitung des jeweiligen Kreiskommandanten führen eigens für diesen Anlass geschulte Moderatoren durch das Pro-gramm und beantworten Ihre Fragen zu den einzelnen Themen.

Typisches Beispiel für einen TagesablaufNach dem gemeinsamen Start im Plenum und der Vorstellung der Moderatoren beginnt am Vormittag die Gruppenarbeit mit 12 bis 15 Teilnehmenden. Hier werden Ihnen unter an-derem die Aufgaben der Armee und des Be-völkerungsschutzes im Rahmen der Sicher-heitspolitik der Schweiz vorgestellt. Kurze Filme führen Sie in die jeweilige Thematik ein. Nach der Pause werden Sie eingehend über die Dienstmodelle, die Ausbildung und die Karrieremöglichkeiten orientiert.Nach dem gemeinsamen Mittagessen steht zunächst – wieder in Gruppen – die Vorberei-tung auf die eigentliche Rekrutierung auf dem Programm. Danach wird mit Ihnen individuell der RS-Termin provisorisch geplant (je nach gewünschter Funktion muss der Zeitpunkt der RS anlässlich der Rekrutierung noch ange-passt werden). Sie erhalten Ihr Dienstbüch-lein, das Sie während der gesamten Dienstzeit begleiten wird. Zurück im Plenum werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert und erhalten die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

ORIENTIERUNGSTAG

ÄRZTLICHER FRAGEBOGEN

Mit dem Aufgebot zum Orientierungstag erhal-

ten Sie einen ärztlichen Fragebogen. Er muss

mit Hilfe der Eltern oder des Hausarztes sorg-

fältig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und an den

Orientierungstag mitgebracht werden. Selbst-

verständlich wird dieses Dokument vertraulich

behandelt. Der ärztliche Fragebogen dient dem

Arzt an der Rekrutierung als Grundlage zur

Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes. Frauen

müssen den Fragebogen nicht abgeben, können

dies aber tun, wenn sie sich bereits für die

Rekrutierung angemeldet haben.

PERSONENSICHERHEITSPRÜFUNG

Am Orientierungstag werden Sie aufgefordert,

das Formular «Personensicherheitsprüfung für

Stellungspflichtige» zu unterschreiben.

Weshalb:

Das Gros aller Funktionen bedingt eine Grund-

sicherheitsprüfung nach Artikel 10, Absatz 2

der Personensicherheitsprüfungsverordnung

(PSPV). Mit Ihrer Unterschrift wird der Prozess

der Überprüfung bereits vor der Rekrutierung

eingeleitet und an der Rekrutierung abgeschlos-

sen. Das Resultat hat einen Einfluss auf die

Funktionszuteilung, auf die Waffenabgabe oder

sogar darauf, ob Sie überhaupt zur Armee zu-

gelassen werden.

Wer Spezialfunktionen anvisiert, zum Beispiel

Militärpolizeigrenadier oder eine Funktion bei

den Fliegertruppen, muss zwei Unterschriften

geben, nämlich für die Grundsicherheitsprüfung

nach Artikel 10, Absatz 2 der PSPV und für die

erweiterte Personensicherheitsprüfung nach

Artikel 11, Absatz 2 der PSPV.

Wenn Sie das Formular nicht unterschreiben,

bleiben Ihnen an der Rekrutierung nur ganz

wenige Funktionen zur Auswahl oder Sie verlän-

gern den Rekrutierungsprozess. Eventuell müs-

sen Sie gar zu einer Nachrekrutierung aufgeboten

werden.

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Aarau*

Payerne**

Die RekrutierungszentrenDie Rekrutierung je nach Wohnort in einem der sechs eigens dafür eingerichteten Rekrutie-rungszentren statt (siehe auch Seiten 82 – 85).

Zeitpunkt der RekrutierungDie Rekrutierung dauert zwei bis drei Tage und findet drei bis zwölf Monate vor der Rek-rutenschule statt. Falls Sie die Rekrutenschule

verschieben, verschiebt sich damit automa-tisch auch der Zeitpunkt der Rekrutierung.

GesundheitszustandMit einem gründlichen medizinischen Check (siehe Seite 12) erhält der Rekru tie rungsarzt ein umfassendes Bild Ihres Gesundheitszu-standes und ergänzt dies mit den Angaben

REKRUTIERUNG

RekrutierungDie Rekrutierung bringt es an den Tag:Was liegt Ihnen am besten? Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. An der Rekrutierung klären Spezialisten mit Hilfe verschiedener Tests ab, welche Fähigkeiten und Talente Sie haben, ehe über Ihre Zuteilung und Funktion entschieden wird. Im Zentrum stehen dabei Ihr Gesund-heitszustand, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit, die Gesundheit Ihrer Psyche sowie die Sicherheit in Bezug auf das Anvertrauen der persönlichen Waffe. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie de tail lierte Informationen dazu.

* Planung des Standortwechsels von Windisch nach Aarau auf Mitte 2018

** Planung des Standortwechsels von Lausanne nach Payerne auf 2019

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aus Ihren persön lichen Unterlagen (siehe Kas-ten rechts).

Körperliche FitnessDie körperliche Leistungsfähigkeit, welche die Funk tionszuteilung sowohl für die Armee als auch für den Zivilschutz entscheidend beeinflusst, wird mit einem mehrteiligen Sporttest ermittelt. Getes-tet werden unter Vorgaben des Bundes am tes für Sport (Magglingen) Schnelligkeit, Kraft, Koordi-nation und Ausdauer (siehe Seite 14).

Psychologische AbklärungenKonzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Fle- xibilität und Gewissenhaftigkeit sind von Mensch zu Mensch verschieden. Mit Intelli genz- und Persönlichkeitstests lassen sich entsprechende Erkenntnisse gewinnen. Ein weiterer Test prüft Stress- und Angstverhalten. Darüber hinaus werden auch Selbstvertrauen und emotionale Stabilität getestet. Einzelkämpfer oder Grup-penchef? Das Verhalten in der Gemeinschaft und das Gespür für die Gruppenmitglieder ent-scheiden, ob die nötige soziale Kompe tenz vorhanden ist.

Je nach den Ergebnissen der Tests und Ab-klärungen erfolgt im persönlichen Gespräch am Ende der Rekrutierung Ihre Zuteilung zur Armee oder zum Zivilschutz.

PersonensicherheitsprüfungenWer Militärdienst leistet, erhält eine persönliche Waffe und hat in der Regel Zugang zu klassi-fizierten Informationen, Material oder Schutz-zonen. Voraussetzung dazu ist eine vorgängige Abklärung in Bezug auf die Sicherheit, damit entsprechende Risiken ausgeschlossen oder minimiert werden können. Die Sicherheitsabklä-rung wird durch die Fachstelle für Personen-sicherheitsprüfungen des VBS durchgeführt (siehe Seite 16).

REKRUTIERUNG

MITBRINGEN

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Rekrutie-

rung mitbringen:

• Schul- respektive Lehrzeugnisse;

• Leistungsausweis vordienstliche Ausbildung

(falls vorhanden);

• Persönlicher Ausweis (Identitätskarte oder

Pass);

• Führerausweis (falls vorhanden);

• Impfausweis;

• Allergiepass (falls vorhanden);

• alte und aktuelle Arztzeugnisse zu Krankhei-

ten und Leiden, Röntgenbilder etc.;

• aktueller Brillenpass (max. drei Monate alt),

sofern Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger

sind.

Körperliche und mentale Fitness entscheiden über Zuteilung und Funktion

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Tauglichkeit

«Diensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, geistig und psychisch den Anforderungen des Militär- beziehungsweise Schutzdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Ge-sundheit noch diejenige Dritter gefährdet.» So lautet die Definition der medizinischen Diensttauglichkeit. Entsprechend basiert der medizinische Tauglichkeitsentscheid auf den folgenden drei Säulen:• ärztlich-medizinische Untersuchung;• psychologische Tests, eventuell persönli-

ches Gespräch mit Psychologen;• Sporttest.

Die medizinischen Untersuchungen

Body Mass Index (BMI)Bestimmung des Verhältnisses von Grösse und Gewicht.

AugenBei jedem Stellungspflichtigen werden die Sehschärfe sowie das Farb- und Tiefensehen bestimmt. Falls nötig bestimmt ein Optiker Ihre Brillenkorrekturwerte.

OhrenBei allen Stellungspflichtigen wird eine Audio- metrie (Gehörprüfung) durchgeführt. Dies ist eine reproduzierbare, frequenz- und schall-druckgesteuerte Untersuchung, bei der die

absolute Hörschwelle bestimmt wird. Es kön-nen aber auch Einschränkungen oder Schä-den des Gehörs erkannt werden.

Elektrokardiogramm (EKG) Bei jedem Stellungspflichtigen wird ein EKG (Herzstromkurve) angefertigt. Hier geht es darum, mögliche Hinweise auf Herzerkran-kungen zu erkennen. Die EKG werden durch den untersuchenden Arzt und, falls nötig, durch den Kardiologen bewertet.

LungenfunktionBei entsprechender medizinischer Fragestel-lung, oder falls Sie eine Funktion mit Atem-schutzgerät wählen, wird eine Lungenfunk-tions prüfung durchgeführt. Dabei werden Lungen- und Atemvolumen gemessen, um mögliche Einschränkungen festzustellen.

BlutuntersuchungAuf prinzipiell freiwilliger Basis können Sie eine laborchemische Blutuntersuchung durch-führen lassen. Dabei werden folgende Werte bestimmt:• Blutgruppe;• Blutchemie (Leberfunktionswerte);• Infektionen (HIV, Hepatitis B und C).

Ziel der Blutuntersuchung ist es, allfällige Krankheiten im Frühstadium zu erkennen, um bei der Tauglichkeitsbeurteilung Rücksicht auf Ihren Gesundheitszustand nehmen zu können und um bessere Voraussetzungen für eine allfällige Behandlung im zivilen Leben zu

Medizinische TauglichkeitsabklärungenZentrales Element der Rekrutierung ist der Tauglichkeitsentscheid, also der Entscheid, ob Sie Militärdienst leisten, ob Sie in den Zivilschutz eingeteilt werden oder ob eine Dienstleistung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist. Damit der vorsitzende Arzt der Untersuchungskommission Rekrutierung einen begründeten Entscheid fällen kann, durchläuft jeder Stellungspflichtige umfassende Tauglichkeits abklärungen.

REKRUTIERUNG

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schaffen. Bei Auffälligkeiten in der Blutunter-suchung werden sie schriftlich orientiert und bei deutlichen Abweichungen angehalten, diese beim Hausarzt kontrollieren zu lassen. Beachten Sie, dass für die Zuteilung in be-stimmte Truppengattungen die Blutentnahme an der Rekrutierung vorausgesetzt wird.

ImpfungenIm Sinne einer Prävention können Sie sich im Rekrutierungszentrum gegen Starrkrampf und Diphterie, Kinderlähmung, bakterielle Hirn-hautentzündung und Masern-Mumps-Röteln impfen lassen. Der untersuchende Arzt bespricht mit Ihnen die notwendigen Impfungen. Verges-sen Sie nicht, Ihren Impfausweis mitzubringen. Mit einer Zuteilungsfunktion als Durchdiener zu den Genie- und Rettungstruppen, wie auch bei den ABC Abwehr, Sanitäts- und Spital-Funktio-nen der Sanitätstruppen besteht ein Impfzwang.

Ärztliche UntersuchungSie werden durch einen Arzt befragt und ganz-körperlich untersucht, wobei das Herz-Kreis-laufsystem, der Bewegungsapparat sowie das Abdomen (Bauchraum) und die Weichteile die Schwerpunkte der Untersuchung bilden.

Der Tauglichkeitsentscheid

Nebst den Befunden der genannten medizini-schen Untersuchungen liegen dem vorsitzen-den Arzt der Untersuchungskommission Re-krutierung auch die Sportresultate und die Resultate der psychologischen Untersuchungen vor. Unter Berücksichtigung all dieser Ergeb-nisse und nach einem persönlichen Gespräch entscheidet der Arzt über Ihre medizinische Tauglichkeit. Der Entscheid wird Ihnen per-sönlich mitgeteilt und begründet – mit dem Hinweis, dass Sie dagegen Beschwerde ein-reichen können.

REKRUTIERUNG

Elektrokardiogramm (EKG)

Lungenfunktionsprüfung

Sehtest

Hörtest

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Es handelt sich dabei um folgende Diszipli-nen, auf die Sie sich im Vorfeld der Rekrutie-rung gezielt vorbereiten können:

1. Medizinballstossen (Schnellkraft der Arme) 2-kg-Medizinballstoss aus dem Sitzen: Ge-

messen wird die Distanz von der Wand hin-ter der Langbank bis zum Landepunkt des Balls (3 Versuche).

2. Standweitsprung (Schnellkraft der Beine) Standweitsprung mit Absprung auf dem

Hallenboden und Landung auf der Matte: Gemessen wird die Distanz von der Ab-sprunglinie bis zum hintersten Berüh-rungspunkt des Körpers bei der Landung (3 Versuche).

3. Globaler Rumpfkrafttest (Kraft der globalen Rumpfmuskulatur) In der vorgegebenen Position (Unterarm-

stütz) werden im Sekundentakt abwech-selnd der linke und rechte Fuss vom Boden um eine halbe Fusslänge angehoben. Ge-messen wird die Zeit bis zum Übungsab-bruch (1 Versuch).

4. Einbeinstand (Koordinationsfähigkeit) Mit den Händen hinter dem Rücken wird

beim Start ein Fuss in die Kniekehle gelegt. Nach 10 Sekunden müssen die Augen ge-schlossen werden. Nach weiteren 10 Se-kunden muss der Kopf mit geschlossenen Augen nach hinten in den Nacken gelegt werden. Die Zeit bis zum Verlust des Gleich-

Medizinballstossen

Standweitsprung

REKRUTIERUNG

Test Fitness bei der Rekrutierung (TFR)Die fünf Disziplinen des Fitnesstests erlauben es, nach einfachen, aber modernsten Methoden die wesentlichen Faktoren Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zu messen.

Rumpfkrafttest

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gewichts wird für das linke und das rechte Bein gemessen. Für das Resultat werden beide Zeiten zusammengezählt (1 Versuch).

5. Progressiver Ausdauertest (Ausdauerleistungsfähigkeit) Der Ausdauertest findet entweder auf der

Rundbahn im Freien oder in der Halle als 20m-Pendellauf statt. Für die beiden Varianten gelten nicht dieselben Wertetabel-len. Das Lauftempo wird durch ein akusti-sches oder optisches Signal vorgegeben. Die Startgeschwindigkeit ist 8,5 km/h. Die Geschwindigkeit steigt immer nach 200 m um 0,5 km/h. Gestoppt wird die Zeit, sobald das Tempo nicht mehr mitgelaufen werden kann (1 Versuch).

REKRUTIERUNG

Einbeinstand

Ausdauerleistungsfähigkeit

WERTUNGSTABELLEN

Pro Disziplin sind maximal 25 Punkte zu errei-

chen. Die maximale Gesamtpunktzahl ist 125.

Das Sportabzeichen wird ab 80 Punkten verge-

ben. Für die militärische Einteilung gilt für Män-

ner und Frauen dieselbe Wertungstabelle. Für

das Sportabzeichen werden die Frauen aber mit

einer geschlechtsspezifischen Wertungstabelle

beurteilt. Die detaillierten Wertungstabellen fin-

den Sie unter www.rekrutierung.ch.

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Zweck und Zuständigkeit Personensicherheitsprüfungen (PSP) stellen ein präventives Instrument zum Schutz des Staates dar. Sicherheitsrisiken im Zusammen-hang mit Personen sollen damit ausgeschlos-sen oder auf ein Minimum reduziert werden. Zuständig für die Durchführung der PSP ist die Fachstelle für Personensicherheitsprüfun-gen (kurz: Fachstelle) der Informations- und Objektsicherheit im VBS.

Rechtliche Grundlagen Die PSP wird aufgrund von Gesetzen und Verordnungen durchgeführt. Die PSP ist im Bundesgesetz über die Armee und die Militär-verwaltung (Militärgesetz MG), dem Bundes-gesetz über Massnahmen zur Wahrung der

Inneren Sicherheit (BWIS), der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) sowie der Verordnung über die Militärdienst-pflicht und die Ausbildung in der Armee (VMA) geregelt.

PrüfstufenNach dem MG werden alle Stellungspflichti-gen einer PSP unterzogen. Bei dieser geht es ausschliesslich um die Abklärung des Gewalt-potenzials. Dabei wird beurteilt, ob Ihnen im Militärdienst eine Waffe anvertraut werden darf. Zur Durchführung dieser PSP ist keine Zustimmung erforderlich.

Entsprechend der angestrebten Funktion be-darf es zusätzlich einer PSP nach dem BWIS.

Tauglichkeitskriterium SicherheitNeben den medizinischen Abklärungen, beinhaltet der Tauglichkeitsentscheid ein weiteres Element: die Personensicherheitsprüfung. Diese wird ebenfalls während der Rekrutierung durchgeführt.

Die Überlassung der persönlichen Waffe wird durch die PSP abgeklärt

REKRUTIERUNG

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Dann zum Beispiel, wenn Sie in Ihrer Funktion Zugang zu VERTRAULICH oder GEHEIM klas-sifizierten Informationen, Material oder Schutzzonen haben. Diese PSP kann nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung (Unterschrift) durchgeführt werden.

DurchführungBei der PSP werden Daten aus den Registern der Sicherheits- und Strafverfolgungsorgane von Bund und Kantonen sowie aus dem Straf-register eingeholt. Entsprechend der Prüfstu-fe wird zusätzlich das zuständige Betreibungs-amt angefragt. Wenn die Fachstelle für ihre Beurteilung noch Fragen hat, klärt sie diese im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Nachdem die Fachstelle alle sicherheitsrele-vanten Informationen erhoben hat, beurteilt sie, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Liegt kein Sicherheitsrisiko vor, erhalten Sie dies in Form einer Verfügung schriftlich mitgeteilt (Sicher-heitserklärung).

Liegt ein Sicherheitsrisiko vor, teilt Ihnen die Fachstelle dies mit. Sie bekommen dabei Gelegenheit, zum Ergebnis der Abklärungen schriftlich Stellung zu nehmen, bevor die Fachstelle ihre definitive Beurteilung abgibt. Hält die Fachstelle an ihrer Beurteilung fest, erlässt sie eine entsprechende Verfügung und benennt darin die Risiken (Risikoerklärung oder Sicherheitserklärung mit Auflagen).

AbschlussDie Verfügung erhält einerseits die/der Stel-lungspflichtige, also Sie, und andererseits der Führungsstab der Armee, also diejenige Stelle, die eine PSP eingeleitet hat.

Bei der Verfügung der Fachstelle handelt es sich grundsätzlich um eine Empfehlung. Der Führungsstab der Armee entscheidet auf der

Grundlage dieser Empfehlung, ob Sie in die Armee eingeteilt werden. Bei Risikoerklärun-gen (Sicherheitsrisiko) erfolgt in aller Regel keine Einteilung in die Armee.

Sie können innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht gegen die Verfügung der Fachstelle schriftlich Beschwerde erheben.

REKRUTIERUNG

Übermittlungssoldaten beispielsweise benötigen eine höhere PSP…

… wie auch beispielsweise Funktionen bei den Flieger-, Fliegerabwehr- und Führungsunerstützungstruppen sowie bei der Militärpolizei

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Die Praxis zeigt, dass sich Frauen für viele Auf-gaben in der Sicherheitspolitik besonders gut eignen. Zum Beispiel für solche in der Frie-densförderung, in der Bewältigung von Krisen vor Ort (Verhandlungsgeschick), aber auch für Einsätze, welche die Armee unter ziviler Füh-rung wahrnimmt (subsidiäre Einsätze).

Frauen in der ArmeeSchweizer Bürgerinnen im Alter von 18 bis 25 Jahren können sich freiwillig für ein Engage-ment in der Armee entscheiden. Artikel 59, Absatz 2 der Bundesverfassung lautet: «Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.» Truppengattungs- und Funktionszuteilung er-folgen gemeinsam mit den Männern im Rah-men der Rekrutierung (siehe Seite 10). Einmal

diensttauglich und bereit, die für sie vorgese-hene Funktion zu übernehmen, sind die Frau-en militärdienstpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die militärdienstpflichtigen Männer.Die in der Armee gemachten Erfahrungen erweisen sich auch für das Berufsleben als hilfreich und wertvoll: Die Frauen stärken ihr Selbstvertrauen, sammeln Führungserfah-rung, lernen neue Leute kennen und eignen sich spezifische Kenntnisse an.

Möchten Sie sich freiwillig zum Militärdienst melden, müssen Sie zuerst an der Rekrutie-rung teilnehmen. Das Anmeldeformular hier-für können Sie beim Kreiskommando des Kantons (siehe Seite 80), bei der Infostelle

Antreten in der RS; weibliche Angehörige der Armee haben gleiche Rechte und Pfl ichten wie ihre männlichen Kameraden

FRAUEN LEISTEN DIENST

Frauen leisten DienstGleiche Leistung – gleiche Chancen Frauen sind in der Armee und im Zivilschutz den Männern gleichgestellt und können bei entsprechender Eignung alle Funktionen übernehmen und alle Grade erreichen. Es gilt der Grundsatz «gleiche Leistung – gleiche Chancen».

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mit einem gut sichtbaren, speziellen RKD-Abzeichen gekennzeichnet. Die sechswöchige Rekrutenschule der AdRKD ist in die Spital-Rekrutenschule integriert; die Kaderausbil-dung erfolgt zusammen mit den AdA.Hauptauftrag des 1903 gegründeten RKD ist es, den Sanitätsdienst der Armee zu unterstüt-zen. AdRKD werden als Fachfrauen in allen medizinischen Fachbereichen eingesetzt – vorwiegend in den Sanitäts- und Spitalforma-tionen, aber auch im Psychologisch-Pädago-gischen Dienst, im ABC-Kompetenzzentrum, in den Stäben der Armee und in Fachgruppen. Besondere Beiträge leisten sie auch als Aus-bilderinnen der Sanitäts- und Spitalsoldaten.Zusätzlich zum medizinischen Bereich kön-nen Frauen rekrutiert werden, die bereit sind, Beiträge zur Verbreitung der Grundsätze der Rotkreuzbewegung und des Humanitären Völ-kerrechts (HVR) zu leisten.

Frauen im ZivilschutzAuch der Zivilschutz steht Frauen offen. Schweizerinnen und niedergelassene Auslän-derinnen können grundsätzlich alle Funktio-nen, auch Führungsfunktionen, ausüben. Wie für alle Freiwilligen gilt allerdings: Ein Rechts-anspruch auf die Aufnahme in den Zivilschutz besteht nicht; die Kantone ent-scheiden je nach Bedarf.

Frauen in der Armee (siehe Seite 86) oder beim Kommando Rekrutierung (siehe Seite 85) beziehen. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Kommando Rek-rutierung gesandt werden. Wichtig: Die Unter-schrift auf der Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Rekrutierung. Mit einer zweiten Unterschrift an der Rekrutierung wer-den Sie militärdienstpflichtig.

Schwangerschaft oder die Betreuung eigener Kleinkinder entbindet nicht von der Dienst-pflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Dienstverschiebung.

Frauen im RotkreuzdienstDer Rotkreuzdienst (RKD) ist eine Organisation des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Zur Rekrutierung RKD können sich Schweizer Bür-gerinnen melden, die ein Diplom in einem me-dizinischen Beruf haben oder Studentinnen der Medizinalberufe sind. Angehende Angehörige des RKD können vom 18. bis 38. Altersjahr rek-rutiert werden. Die Geschäftsstelle RKD führt regelmässig Orientierungsanlässe durch.Die Angehörigen des RKD (AdRKD) sind zivi-les Personal des SRK, das der Armee zuge-wiesen wird. Sie tragen dieselbe Uniform wie die Angehörigen der Armee (AdA) und sind

Ein weiblicher Hundeführer lässt ihren Hund beim Veterinärdienst behandeln

Eine Angehörige des Rotkreuzdienstes im Einsatz

FRAUEN LEISTEN DIENST

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20 DIENSTLEISTUNGSMODELLE

WK-ModellBeim klassischen WK-Modell leisten Sie nach der Rekrutenschule (RS) jährlich einen Wieder-holungskurs (WK), der heute auch «Fortbil-dungsdienst der Truppe» (FDT) genannt wird.

Durchdiener-ModellDurchdiener (DD) erfüllen ihren gesamten ob-ligatorischen Militärdienst (RS und WK) an einem Stück. Jährlich erhalten maximal 15 Prozent eines Rekrutenjahrgangs diese Mög-lichkeit. Voraussetzung ist ein Lehrabschluss oder eine Matura. Zudem muss das Anforde-rungsprofil der jeweiligen Funktion erfüllt sein. Der Dienst an einem Stück ist in fast allen Truppengattungen möglich (siehe ab Seite 36).

Vorzüge des Durchdiener-Modells:• Konkrete Einsätze: Sie erfüllen wichtige

Schutz-, Bewachungs- und Unter stützungs- aufgaben oder leisten Katastrophenhilfe zugunsten der Bevölkerung.

• Dienstpflicht mit 20 erfüllt: Sie können nach rund zehn Monaten Ihre persönliche und berufliche Zukunft frei planen.

• Keine Wiederholungskurse: Sie leisten als Angehöriger der Reserve nur das jährliche obligatorische Schiessen.

• Attraktiv für den Arbeitgeber: Sie haben keine weiteren Absenzen wegen Militär-dienst.

Minimalverdienst nach Graden: siehe Seite 30.

In der Armee ist Teamwork gefragt

DienstleistungsmodelleWiederholungskurse leisten oder durchdienen?Die Armee bietet für die Erfüllung der Militärdienstpflicht zwei Modelle an: das klassische WK-Modell und das freiwillige Durchdiener-Modell.

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21DIENSTLEISTUNGSMODELLE

Durchdiener der Infanterie

DURCHDIENER

Bei den Ausbildungsfunktionen, die mit diesem Symbol versehen sind (siehe ,

Kompetenzzentren und Lehrverbände ab Seite 36), ist der Dienst an einem Stück möglich.

Zur Zeit werden im Durchdiener-Modell folgende Funktionen ausgebildet:

ABC Soldat DD, ABC Abw Trp Nachschubsoldat Feldpost DD, Log Trp

Baumaschinenfahrer DD, G Trp Nachschubsoldat/Fahrer C1 DD, Log Trp

Büroord DD, Inf, Fl Trp, FU Trp, Log Trp, Trp MP Radarsoldat DD, Flab Trp

Einheitssanitäter/Fahrer C1 DD, diverser Trp Rammpontonier DD, G Trp

Fliegersoldat DD, Fl Trp Rammpontonier/Fahrer C1 DD, G Trp

Führungsstaffelsoldat DD, Inf Rettungsgerätewart DD, Rttg Trp

Führungsstaffelsoldat/Fahr C1 DD, Inf Rettungssoldat DD, Rttg Trp

Führungsunterstützungspionier DD, FU Trp Rettungssoldat/Fahrer C1 DD, Rttg Trp

Führungsunterstützungspionier/Fahrer C1 DD, FU Trp Richtstrahlpionier DD, FU Trp

FULW Gerätemechaniker DD, Fl Trp Richtstrahlpionier/Fahrer C1 DD, FU Trp

FULW Soldat DD, Fl Trp Richtstrahlpionier/Radschützenpanzerfahrer DD, FU Trp

FULW Soldat/Fahrer C1 DD, Fl Trp Sanitätssoldat DD, San Trp

Gebirgsspezialist DD, Inf Sanitätssoldat/Fahrer C1 DD, San Trp

Gerätemechaniker DD, Log Trp Sappeur DD, G Trp

Infanteriebesatzer/Infanteriepanzerfahrer DD, Inf Sappeur/Fahrer C1 DD, G Trp

Infanterist DD, Inf Strategischer Funkaufklärer DD, FU Trp

Infanterist/Fahrer C1 DD, Inf Truppenbuchhalter DD, Log Trp

Kanonier DD, Flab Trp Truppenkoch DD, Log Trp

Kanonier/Fahrer C1 DD, Flab Trp Uebermittlungspionier DD, FU Trp

Motorfahrer DD, Log Trp Uebermittlungspionier/Fahrer C1 DD, FU Trp

Motorfahrer Spezialfahrzeuge DD, G Trp Uebermittlungssoldat DD, diverser Trp

Motormechaniker DD, Log Trp Uebermittlungssoldat/Fahrer C1 DD, diverser Trp

MP Sicherungssoldat DD, Trp MP Verkehrssoldat DD, Log Trp

MP Sicherungssoldat/Fahrer C1 DD, Trp MP Waffenmechaniker DD, Log Trp

Nachschubsoldat DD, Log Trp

Vordienstliche Ausbildung und Eignungs-prüfungenWer bereits weiss, welcher Truppengattung oder welcher Funktion er oder sie zugeteilt werden möchte, kann sich frühzeitig auf be-stimmte Funktionen vorbereiten. Einige Funk-tionen setzen eine vordienstliche Ausbildung, respektive Eignungsprüfung voraus, nämlich: Pontonier, Strategischer Funkaufklärer, Hun-deführer, Militärmusik, Train- und Veterinär-soldat, Hufschmied, Fallschirmaufklärer (SPHAIR), Grenadier und Gebirgsspezialist.

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1. Allgemeine Grundausbildung (AGA)Die AGA umfasst jene Ausbildungsinhalte, die alle Angehörigen der Armee – unabhängig von Truppengattung und Funktion – beherr-schen müssen. Die Rekruten erlernen das militärische Grundhandwerk: militärische Formen, Umgang mit der persönlichen Waffe, um sich selber und andere zu schützen, Grundkenntnisse im Sanitätsdienst, um hel-

fen und retten zu können, sowie den Umgang mit der Ausrüstung.

2. Erweiterte Grundausbildung (EGA)Die EGA beinhaltet Themen, die für eine Trup-pengattung zur waffenspezifischen Grundaus-bildung gehören. Sie ist funktionsunabhängig auf die jeweilige Einteilung (Modulbaustein) ausgerichtet. Die Festlegung dieser Inhalte ist

GRUNDAUSBILDUNG

Umgang mit der persönlichen Waffe: Jeder Griff muss sitzen

RekrutenschuleGrundausbildung für alleDie Rekrutenschule dauert 18 Wochen (23 Wochen für Spezialkräfte) und umfasst vier Ausbildungsschwergewichte: die Allgemeine Grundausbildung (AGA), die Erweiterte Grundaus-bildung (EGA), die Funktionsgrundausbildung (FGA) und Verbandsausbildung (VBA 1). Ange-hende Kader absolvieren, wie die künftigen Mannschaftsgrade, die gesamte Rekrutenschule.

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Sache der Lehrverbände und der Kompetenz-zentren.

3. Funktionsgrundausbildung (FGA)In der FGA erlernen die Rekruten das waffen-gattungsspezifische Handwerk. Sie werden zu Spezialisten an jenen Systemen ihrer Trup-pengattung ausgebildet, die im Trupp oder in der Gruppe eingesetzt werden. Der Übergang zwischen AGA, EGA und FGA ist fliessend. Nach der FGA werden alle Rekruten zu Solda-ten befördert.

4. Verbandsausbildung (VBA 1)Die Zahl 1 steht für die Verbandsausbildung in der RS; die VBA 2 entspricht der Ver-bandsausbildung im WK. Die VBA 1 für die Stufe Zug und Gruppe findet in der Regel am RS-Standort statt. Für die VBA 1 Stufe Einheit (Kompanie, Batterie, Kolonne) geht die ganze Rekrutenschule in eine sogenannte «Verle-gung». Sie bezieht einen neuen Standort in einem Gelände, in dem der Einsatz des Ver-bandes unter realitätsnahen Bedingungen

geübt werden kann. Dabei werden Mann-schaft und Kader im Verband in Einsatz- und Gefechtsübungen sowie im Gefechtsschies-sen ausgebildet. In der VBA muss sich der einzelne Angehörige der Armee als Teil des Ganzen verstehen lernen, um seine Aufgabe erfüllen zu können.

WER BILDET WAS AUS?

In der Rekrutenschule vermitteln grundsätzlich

die Milizkader (angehende Gruppen- und Zug-

führer sowie Einheitskommandanten), die ihren

Praktischen Dienst absolvieren, die Ausbildung.

Ihnen stehen Berufsmilitärs als Betreuer zur

Seite. Durch begleitenden Kaderunterricht wer-

den die Milizkader weiter ausgebildet. Hinzu

kommen die künftigen Quartiermeister und hö-

heren Unteroffiziere der Miliz (Einheitsfeldwei-

bel und Einheitsfouriere): Sie leisten ebenfalls

ihren Praktischen Dienst.

GRUNDAUSBILDUNG

RS-STARTS IN DEN JAHREN 2018 UND 2019

Start Modell 2018 20191 18 Wochen 15.01.2018 – 18.05.2018 14.01.2019 – 17.05.2019

23 Wochen (Gren) 15.01.2018 – 22.06.2018 14.01.2019 – 21.06.2019

Durchdiener 15.01.2018 – 07.11.2018 14.01.2019 – 06.11.2019

2 18 Wochen 25.06.2018 – 26.10.2018 24.06.2019 – 25.10.2019

23 Wochen (Gren) 09.07.2018 – 14.12.2018 08.07.2019 – 13.12.2019

Durchdiener 25.06.2018 – 17.04.2019 24.06.2019 – 15.04.2020

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Gruppenführer/WachtmeisterGruppenführer (Wachtmeister) besu-chen nach der RS eine Unteroffiziers-schule von 4 Wochen, bevor sie in einer ganzen RS ihren Praktischen Dienst absolvieren und damit ihren Grad abverdienen. Die Gesamtaus-bildungszeit beträgt 41 Wochen (ausgenom-men Spezialkräfte).

Einheitsfeldweibel, EinheitsfourierDie Ausbildung zum Einheitsfeld-weibel und Einheitsfourier dauert 62 Wochen (ausgenommen Spezialkräfte). Nach der RS besuchen sie die Unteroffiziers-schule und verdienen dann ihren Grad als Wachtmeister in einer RS ab. Mit dem Vor-schlag zur Weiterausbildung zum höheren

Gemeinsame Lagebeurteilung in der Unteroffizierschule als Basis für den Erfolg

KADERAUSBILDUNG

KaderausbildungIhre Aufstiegschance dank praktischer FührungserfahrungAngehende Kader der Armee werden nach einem Zweistufenprinzip ausgewählt: Anlässlich der Rekrutierung wird zunächst das Potenzial (vor)geprüft. Die definitive Kaderselektion zum Gruppenführer, in die auch geeignete Rekruten ohne vorgängige Empfehlung einbezo-gen werden, erfolgt am Ende der RS.

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Unteroffizier verlassen sie die RS nach 14 Wochen Abverdienen und machen dann den Lehrgang für höhere Unteroffiziere von 6 Wo-chen, bevor sie in einer ganzen RS ihren Grad als Fourier oder Hauptfeldweibel abverdie-nen.

Zugführer/LeutnantFür Zugführer beginnt die Ausbildung gleich wie beim Gruppenführer. Nach der RS absolvieren sie die Unteroffi-ziersschule und verdienen ihren Grad als Wachtmeister in einem 7-wöchigen Praktikum in einer RS ab. Falls sie den Vorschlag für eine Weiterausbildung zum Zugführer erhalten, verlassen sie die RS nach 7 Wochen und ab-solvieren eine Offiziersschule von 15 Wochen. Anschliessend wird der Grad als Leutnant in einer ganzen RS abverdient. Die besondere Laufbahn für künftige Quartiermeister entneh-men Sie dem untenstehenden Ausbildungs-system Kader.

NUTZEN DER WEITERAUSBILDUNG

• Praxisorientierte Führungsausbildung,

die zivil anerkannt ist;

• Praktische Führungserfahrung in jungen

Jahren;

• Gute finanzielle Absicherung

(Sold, Soldzulage, EO);

• Aufbau eines Beziehungsnetzes über alle

Schichten der Bevölkerung;

• Sammeln von wertvollen Erfahrungen

im Umgang mit Stress und schwierigen

Situationen;

• Sich und seine Grenzen besser kennen

lernen.

KADERAUSBILDUNG

Rekrutenschule 18 Wo

Sdt

Grfhr

EinhFw

Four

Zfhr

Qm

Praktischer Dienst 18 Wo

Höh Uof LG 18 Wo KV

K

Praktischer Dienst 18 Wo

Höh Uof LG 18 Wo KV

K

Praktischer Dienst 18 Wo

O ziersschule 15 Wo KV

K

UOS4 Wo KV

K Praktischer DienstQm 4 Wo, Zfhr 7 Wo, höh Uof 14 Wo, Uof 18 Wo

Praktischer Dienst 18 Wo

O ziersschule 12 Wo KV

KHöh Uof LG 6 Wo

Ausbildungssystem Kader

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26 FÜHRUNGSAUSBILDUNG

Lernen beim FührenZentrale Bedeutung in den Kaderschulen der Armee hat die praktische Umsetzung der ge-lernten Führungsausbildung. Der Kaderange-hörige ist jeden Tag mit vielfältigen Führungs-situationen konfrontiert und kann somit das Führen in der Praxis fundiert lernen. Die so erlebte und erlernte Führung kann in einzel-nen Modulen mit einer Bescheinigung wäh-rend dem Grundausbildungsdienst gratis ab-geschlossen werden. Diese Bescheinigungen werden durch die Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung und somit auch durch die Privatwirtschaft anerkannt.

Ergänzend zur rein militärischen, auf Noten basierenden Qualifikation wird dem Kaderan-gehörigen ein Bildungs- und Kompetenznach-weis ausgehändigt. Dieser Nachweis bestätigt die Kompetenzen, welche der AdA während der Grundausbildung und im praktischen Dienst zum Abverdienen des Grades angeeig-net hat. Dies hilft dem Kader, seinem Arbeit-geber gegenüber auszuweisen, was er in sei-

ner Abwesenheit vom Arbeitsplatz geleistet hat und welche Kompetenzen er sich angeeig-net hat.

Im weiteren werden den angehenden Kadern für das Absolvieren von Kaderschulen und praktischen Dienst ein finanzieller Betrag gut-geschrieben. Dieser wird nicht ausbezahlt sondern kann für eine zivile Aus- und Weiter-bildung bezogen werden. Die Aus- und Wei-terbildungen, welche eine Anspruchsberech-tigung beinhalten sind klar definiert. Darunter sind anerkannte Ausbildung des SBFI (Staats-sekretariat für Bildung, Forschung und Inno-vation); Sprachausbildungen, bei denen ge-mäss dem Europäischen Referenznahmen (A1, A2, B1, B2, C1, C2) ein anerkannter Abschluss erreicht wird und zwar für: Einheitsfeldweibel/Fourier CHF 12 900.–*Offizier (Zugführer) CHF 13 500.–*

(* Beiträge noch in der Vernehmlassung)

Führungsausbildung mit doppeltem NutzenTrimmen Sie sich fit – als Kader für Armee und WirtschaftDie immer stärker werdende Konkurrenz verlangt auch nach einer fundierten Schulung von Führungskräften. Dies gilt sowohl für die Armee wie auch für die Wirtschaft. Genau hier setzt die Führungsausbildung in den Kaderschulen an: Der Zusammenschluss von Armee und zivilen Ausbildungsinstitutionen zur Schweizerischen Vereinigung für Führungsausbil-dung (SFV-ASFC) ermöglicht den Armeekadern, wichtige Bausteine eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses zu erwerben.

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Gruppenführer/WachtmeisterDer Gruppenführer leitet eine Gruppe im Einsatz. Es wird verlangt, dass er die Verantwortung für die ihm anver-trauten Menschen, Fahrzeuge, Geräte und Systeme vollumfänglich übernimmt. Er wird mit vielfältigen Führungssituationen konfron-tiert und muss seine Gruppe sicher und über-zeugend führen.

Folgende zivil anerkannte Ausbildungsmodule (Siehe Tabelle Ausbildungsthemen Seite 28) werden während der Ausbildung zum Grup-penführer vermittelt.

EinheitsfourierDer Einheitsfourier ist für das leibliche Wohl der Einheit verantwortlich. Er organisiert die die Unterkunft für die Truppe, besorgt den Einkauf der Lebensmittel und erstellt einen Verpflegungsplan, nach wel-chem die ihm unterstellte Küchenmannschaft kocht. Er führt die Buchhaltung und Kasse der Einheit, teilt den Sold aus und sorgt für einen reibungslosen Bürodienst sowie einen funkti-onierenden Postdienst. Folgende zivil aner-kannte Ausbildungsmodule (siehe Tabelle) werden während der Ausbildung zum Ein-heitsfourier vermittelt. Für jede erfolgreiche Bescheinigung wird eine Modulbescheinigung des SVF-ASFC ausgestellt.

Die in der militärische Führungsausbildung und -praxis erworbenen Fähigkeiten werden an bestimmte Grund- und Weiterausbildungs-programme in Form von ECTS-Kreditpunkten angerechnet.

Bachelor-Studium Universität St. Gallen:• 4 ECTS-Punkte

EinheitsfeldweibelDer Einheitsfeldweibel leitet den Dienstbetrieb der Einheit. Er ist ver-antwortlich für den Inneren Dienst, die Organisation in der Unterkunft und den Nachschub der Einheit. Er sorgt dafür, dass Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Munition zur Verfügung stehen und bestimmt, wer zu welchen Diensten (Küche, Büro, Wa-che) kommandiert wird. Folgende zivil aner-kannte Ausbildungsmodule (siehe Tabelle) werden während der Ausbildung zum Einheits-feldweibel vermittelt.

Die in der militärische Führungsausbildung und -praxis erworbenen Fähigkeiten werden an bestimmte Grund- und Weiterausbildungspro-gramme in Form von ECTS-Kreditpunkten an-gerechnet.

Bachelor-Studium Universität St. Gallen:• 4 ECTS-Punkte

Zugführer/LeutnantDer Name sagt’s: der Zugführer führt in der Regel einen Zug. Ihm sind mehrere Gruppenführer unterstellt. Ein grosses Allgemein- und Fachwissen, In-itiative, Organisationstalent, Motivationsfä-higkeit, körperliche Leistungsfähigkeit und ausgeprägte Fähigkeiten als Chef zeichnen ihn aus. Er erwirbt diese Eigenschaften wäh-rend einer intensiven und anspruchsvollen Ausbildungszeit. Folgende zivil anerkannte Ausbildungsmodule (siehe Tabelle) werden während der Ausbildung zum Zugführer/Leutnant vermittelt.

Für jede erfolgreiche Bescheinigung wird eine Modulbescheinigung des SVF-ASFC ausge-stellt.Die in der militärische Führungsausbil-dung und -praxis erworbenen Fähigkeiten werden an bestimmte Grund- und Weiteraus-

FÜHRUNGSAUSBILDUNG

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28 FÜHRUNGSAUSBILDUNG

DIE STARTBASIS FÜR IHRE

FÜHRUNGSLAUFBAHN

WERTVOLL: Die Führungsausbildung kann aus-

serdienstlich fortgesetzt werden – bis hin zum

Eidgenössischen Fachausweis «Führungsfach-

frau/Führungsfachmann». Die praktische Füh-

rungsausbildung der Armee bietet dafür eine

optimale Grundlage.

MODERN: Die Führungsausbildung ist den heu-

tigen Bedürfnissen angepasst und inhaltlich

konsequent modular aufgebaut.

ANERKANNT: Die Führungsausbildung der Ar-mee berücksichtigt die Leitlinien der Schwei-zerischen Vereinigung für Führungsausbildung (SVF-ASFC) und ist damit auch in der Privat-wirtschaft anerkannt.

Weitere Informationen: www.armee.ch/zfa

AUSBILDUNGSTHEMEN

Modul Selbstkenntnis: z.B. Selbstbild; Weiterentwicklung der Persönlichkeit; Einfluss faktoren auf das eigene Verhalten; Kompetenznachweis

X X X X

Modul Selbstmanagement:z.B. Arbeitsverhalten; Einfluss auf das Leistungsverhalten; Lerntechniken; Unterstützende Arbeitstechniken

X X X X

Modul Kommunikation und Präsentation von Information:z.B. Kommunikationsprozess und Kommunikationseigenschaften; Verfassen einer Botschaft; Übermittlung von Informationen; Empfang von Informationen und Reaktionen

X X X X

Modul Konfliktmanagement:z.B. Konfliktwahrnehmung; Konflikthintergründe; Konflikt bewältigung; Konfliktprävention

X X X X

Modul Führen der Gruppe:z.B. Aspekte der Führung; Dynamik von Gruppen; Einflüsse auf die Führung; Führungstätigkeiten

X X X X

Modul Führen von unterstellten Führungspersonen:z.B. Grundlagen des Führens von unterstellten Führungs personen; Führungs-technik; Beurteilung und Qualifikation

X X X

bildungsprogramme in Form von ECTS-Kredit-punkten angerechnet.

Übersicht der Anrechnungen:School of Management and Law, Winterthur (ZHAW), BSC in Business Administration:• 3 ECTS-Punkte

Bachelor-Studium Universität St. Gallen:• 6 ECTS-Punkte

Sozial Credits Universität Luzern; Kultur-Sozi-alwissenschaftliche Fakultät:• Fakultät: 4 ECTS-Punkte

Die besondere Laufbahn für künftige Quartier-meister entnehmen Sie dem Ausbildungssys-tem Kader auf Seite 25 .

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Kassensturz: Die Höhe des Soldes hängt vom militärischen Grad ab

Als Rekrut erhalten Sie grundsätzlich eine Einheitsentschädigung von 62 Franken pro Tag – unabhängig davon, ob Sie vor dem Ein-rücken erwerbstätig waren, sich in der Aus-bildung befanden

oder ob während der Rekrutenschule ein Ar-beitsverhältnis besteht oder nicht. Besteht ein Arbeitsvertrag, gilt das Obligatio-nenrecht, OR Art. 324, oder der Gesamtar-beitsvertrag.

SOLD, SOLDZULAGE, ERWERBSERSATZ

Sold, Soldzulage, ErwerbsersatzIhr Verdienst während der RS und der KaderausbildungDie tatsächliche Entschädigung, die Sie als Angehöriger der Armee für Ihre Dienstleistung erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nur im konkreten Einzelfall auf den Franken genau bestimmt werden. Zur groben Orientierung finden Sie hier Anhaltspunkte, die in der Regel das Minimum darstellen. Die nachstehenden Beispiele entsprechen dem Planungsstand 2016.

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30 SOLD, SOLDZULAGE, ERWERBSERSATZ

Unterhaltspflichtige (gegenüber eigenen Kin-dern) erhalten eine höhere Entschädigung. Weitere Angaben finden Sie auf dem Merk-blatt 6.01 «Erwerbsausfallentschädigungen», das Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse und IV-Stelle beziehen können. Es ist auch auf dem Internet (www.ahv-iv.info) verfügbar.

Die Soldzulage beträgt für angehende Unter-offiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere in einem Grundausbildungsdienst für Kader, einem Kadervorkurs zu einem Praktikum oder zu einem Praktischen Dienst pro Person und Tag 23 Franken.

Sold und Soldzulage sind steuerfrei.

SOLD, SOLDZULAGE, EO

Die vorliegenden Angaben basieren auf der Ver-

ordnung über die Militärdienstpflicht und die

Ausbildung in der Armee (VMA) und geben nur

Angaben gemäss Anhang zur VMA wieder.

Nicht berücksichtigt sind die Wochenenden

gemäss Artikel 13 MDV und die Urlaube gemäss

Artikel 40 MDV. Das heisst, die hier dargestell-

ten Entschädigungen stellen in der Regel das

Minimum dar, welches ausbezahlt wird. Die tat-

sächliche Höhe der Entschädigung variiert je

nach RS-Start, zu welchem eine Dienstleistung

absolviert wird, und je nach Beanspruchung von

individuellen Laufbahn-Varianten. Aus den hier

genannten Zahlen können daher keine

Schadenersatz ansprüche abgeleitet werden.

MINIMALVERDIENST NACH GRADEN

Mannschaft Wachtmeister Fourier,Hauptfeldweibel

Leutnant

Truppengattung mit 18-Wochen-RS (ohne WK, inkl Rekrutierung)

127 Tage 284 Tage 427 Tage 441 Tage

Sold 508 1 665 3 005 3 445Soldzulage 0 3 611 6 900 7 222EO 7 874 25 301 41 174 42 728Total 8 382 30 577 51 079 53 395

Durchdiener (gesamte Ausbildungsdienstdauer)

300 TageSold 1 388Soldzulage 0EO 18 786Total 20 174

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31RECHTLICHES

Militärdienstpflichtige sind ab Beginn des Jah-res, in dem sie das 18. Altersjahr vollenden, stellungspflichtig. Stellungspflichtige werden zum Orientierungstag aufgeboten. Dieser ist obligatorisch, wird aber nicht an die Ausbil-dungsdienstpflicht angerechnet.

MilitärdienstpflichtDie Militärdienstpflicht ist in der Bundesver-fassung wie folgt verankert (Art. 59): «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.» Das Militärgesetz regelt die Militär-dienstpflicht. Der Schutzdienst, der zivile Ersatzdienst und die kompensatorische Er-satzabgabepflicht werden in besonderen Bundesgesetzen geregelt. Mit der Pflicht, Militärdienst zu leisten, sind auch die Stel-lungspflicht, die Pflicht zur Teilnahme an der Rekrutierung sowie die ausserdienstliche Meldepflicht und die Schiesspflicht verbun-den. Die Folgen bei Militärdienstverweige-rung sind im Art. 81 des Militärstrafgesetzes (MStG) geregelt: «Mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten oder Geldstrafe wird bestraft, wer in der Absicht, den Militärdienst zu ver-weigern: a) nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt; b) eine Mili-tärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt; c) seine Truppe oder Dienststel-le ohne Erlaubnis verlässt; d) nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurück-

kehrt oder e) nach Antritt der Militärdienst-leistung einem an ihn gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht.» Militärdienst-verweigerung bleibt unter Vorbehalt von Arti-kel 84 des MStG (Missachten eines Aufge-bots zum Militärdienst) straflos, wenn der Militärdienstpflichtige dem waffenlosen Dienst zugewiesen oder zum Zivildienst zu-gelassen wird oder wenn er dienstuntauglich erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit be-reits zum Zeitpunkt der Verweigerung bestan-den hat.

WehrpflichtersatzWer weder Militär- noch Ersatzdienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Die Ersatz-pflicht beginnt am Anfang des Jahres, in wel-chem der Pflichtige das 20. Altersjahr vollen-det. Sie wird nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer auf dem gesamten Reineinkommen erhoben, das der Ersatz-pflichtige im In- und Ausland erzielt. Die Er-satzabgabe beträgt 3% des steuerpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken pro Jahr. Ersatzpflichtig ist:

• wer als Militärdienstpflichtiger in einem Ersatzjahr (entspricht einem Kalenderjahr) während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt ist und nicht der Zivildienstpflicht untersteht;

RechtlichesBürger in Uniform mit Pflichten und RechtenDie Schweizer Armee ist eine Milizarmee. Militärdienst zu leisten, ist deshalb für junge Schweizer Männer Pflicht. Junge Schweizer Frauen können sich freiwillig zum Militärdienst anmelden. Sobald ihre Anmeldung angenommen ist, werden Frauen stellungspflichtig. Werden Frauen an der Rekrutierung für militärdiensttauglich erklärt und sind sie bereit, die zugeteilte militärische Funktion zu übernehmen, werden sie militärdienstpflichtig. Für militärdienstpflichtige Männer und Frauen gelten die gleichen Pflichten und Rechte.

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32 RECHTLICHES

• wer als Dienstpflichtiger seinen Militär- oder Zivildienst nicht leistet;

• wer seine Rekrutenschule aus persönli-chen Gründen (z. B. Lehre, Studium) nicht im 20. Altersjahr leistet.

Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz eine Befreiung vom Wehrpflichtersatz oder eine Ermässigung vor. Frauen sind nicht ersatzpflichtig. Der Militär- oder Zivildienstleis-tende hat erst Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Ersatzabgaben, wenn die Ge-samtdienstleistungspflicht erfüllt ist.

Auslandurlaub und WehrpflichtersatzabgabeBei militärischen Auslandurlaubern wird die Ersatzabgabe vor Antritt des Urlaubs für längstens drei Jahre vorbezogen. Ein militäri-scher Auslandurlaub wird nur bewilligt, wenn alle noch offenen Ersatzabgaben (inklusive Vorbezug) bezahlt sind.

Rechte der Angehörigen der ArmeeDie folgenden Angaben basieren auf dem Mi-litärgesetz (Art. 28 ff.) und dem Dienstregle-ment der Schweizer Armee (Art. 77 ff.). Den Angehörigen der Armee stehen die verfas-sungsmässigen und gesetzlichen Rechte auch im Militärdienst zu. Wegen der besonderen Aufgaben und Verhältnisse im Militärdienst ist die Ausübung dieser Grund- und Freiheitsrech-te zum Teil eingeschränkt. Die Einschränkun-gen dürfen aber nur so weit gehen, wie es die Erfüllung des militärischen Auftrags verlangt.

Sozialdienst der ArmeeWer wegen des Militärdienstes persönliche, fa-miliäre oder materielle Schwierigkeiten auf sich zukommen sieht, kann sich bereits vor Beginn der Rekrutenschule an den Sozialdienst der Armee wenden (Telefon: 0800 855 844). Wer während des Militärdienstes Hilfe benötigt oder erkrankt, kann sich seelsorgerisch, me-dizinisch, psychologisch und sozial beraten und betreuen lassen.

PrämienbefreiungWer an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Ta-gen der Militärversicherung unterstellt ist, wie im Normalfall während der RS, ist ab RS-Be-ginn von der Prämienzahlung für die private Grundversicherung der Kranken- und Unfall-versicherung befreit. Die Unterstellung muss dem Versicherer mindestens acht Wochen vor Beginn der Dienstleistung gemeldet werden. Wird die achtwöchige Frist nicht eingehalten, erhebt der Versicherer ab dem nächsten ihm möglichen Termin, spätestens aber acht Wo-chen nach Eingang der Meldung, keine Prämie mehr. Falls trotz der Sistierung Prämien be-zahlt werden, rechnet der Versicherer diese Zahlungen an später fällige Prämien an oder erstattet sie zurück. Die für den Militärdienst zuständige Stelle wird Sie rechtzeitig über das korrekte Vorgehen informieren.

IHR ANSPRUCH

Während der Dienstpflicht besteht im Rahmen

der entsprechenden Rechtsgrundlagen Anspruch

auf Sold, EO, eine persönliche Ausrüstung, Ver-

pflegung, Unterkunft, Gratisbillett, Portofreiheit,

Leistungen der Militärversicherung, arbeitsrecht-

lichen Kündigungsschutz, Rechtsstillstand in zivi-

len Straf- und Schuldbetreibungsverfahren sowie

Beratung und Betreuung.

BREVIER

DIE Armee in Kürze

Doku

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Kür

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Reglement 51.002 d

Dienstreglement DR 04mit Disziplinarstrafordnung

Gültig ab 01.03.2004

Stand am 01.01.2015

Page 33: Informationen zur Vorbereitung der¤r... · 1 Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Aus-wirkungen bewaffneter Konflikte ist Sache des Bundes

33RS-PLANUNGSVARIANTEN

RS und Studium lassen sich auf verschiedene Arten koordinieren

1. Absolvieren der Rekrutenschule (RS)Grundsätzlich haben Sie die RS in dem Jahr zu leisten, in dem Sie das 20. Altersjahr voll-enden. Eine Verschiebung bis zum Abschluss der Ausbildung (Berufslehre / Matura) ist je-doch möglich. In diesem Fall müssen sie die RS zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachho-len. Werden Sie erst im 20. Altersjahr oder später eingebürgert, absolvieren Sie die RS im Jahr nach Ihrer Einbürgerung.

2. DurchdienerEine Alternative ist die Verpflichtung als Durch-diener. Sie leisten Ihren gesamten Militärdienst an einem Stück und müssen danach keine Wiederholungskurse (WK) mehr absolvieren. Somit gibt es während der anschliessenden zivilen Tätigkeit oder Weiterausbildung keiner-lei Überschneidungen.

RS-PlanungsvariantenRS und zivile Ausbildung: was tun?Die Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung ist komplex. Deshalb ist eine rechtzeitige Planung, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse, umso wichtiger.Die Armee hilft Ihnen dabei.

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34 RS-PLANUNGSVARIANTEN

3. WeitermachenWollen Sie weitermachen, so absolvieren Sie nach der RS die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder Offizier. Die Ausbil-dung vom Rekruten zum Leutnant beispiels-weise dauert 64 Wochen.

4. Militär und StudiumGrundsätzlich haben Sie die RS und eine all-fällige Weiterausbildung am Stück zu leisten. In begründeten Fällen, zum Beispiel wegen des Studiums, können Sie als Soldat oder als angehender Unteroffizier die RS einmal un-terbrechen (fraktionieren) und somit in zwei Teilen absolvieren. Als angehender Offizier haben Sie diese Möglichkeit zweimal (nur in Aus nahme fällen).

Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, die RS und eine allfällige militärische Weiteraus-bildung vor Beginn des Studiums oder in einem Zwischenjahr (Studienunterbruch) zu machen. Beachten Sie auch, dass für gewisse Funktionen eine Aufteilung nicht möglich ist oder eine Funktionsänderung zur Folge hätte.In jedem Fall haben Sie die verpasste Aus-bildungsperiode der RS innerhalb von zwei Jahren, den verpassten Teil einer militäri-schen Weiterausbildung innerhalb von drei Jahren nachzuholen.

Aktive Unterstützung bei der Lösungsfindung bieten Ihnen die Beratungsstellen zivil-militä-rische Ausbildung Ihrer Bildungsstätten, die Kreiskommandos der Kantone sowie das Per-sonelle der Armee.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt 95.036 «Koordination von zivi-ler und militärischer Ausbildung» (zu bestel-len beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern).

5. Vereinbarung zwischen Armee und swissuni-versitiesDie Sommer-Rekrutenschule endet sechs Wo-chen, nachdem an den Schweizer Hochschu-len die Studiensemester begonnen haben. In gemeinsamem Interesse der Armee und der Hochschulen wird für Studierende, die in ei-ner Sommer RS einen militärischen Grad ab-verdienen, der verspätete Eintritt in das fol-gende Studiensemester soweit möglich erleichtert. In diesem Sinn wurde zwischen den Hochschulen und der Armee eine Verein-barung mit folgendem Inhalt unterzeichnet:

• Die Armee entlässt die abverdienenden Ka-der, die direkt nach der RS ihr Studium auf-nehmen oder weiterführen wollen, Ende der Woche 40, das heisst drei Wochen vor dem regulären Ende der RS;

• Die Armee beurlaubt sie in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen;

• Die ersten drei Wochen werden durch die Kader insofern kompensiert, als dass sie in ihrer Einheit drei Wochen mehr Dienst leis-ten, also rund einen Wiederholungskurs mehr als die regulär entlassenen Gradka-meraden;

• Die fünf Einzelurlaubstage werden ange-rechnet, womit die Kader diese nicht kom-pensieren müssen.

• Abverdienende Kader die direkt nach dem praktischen Dienst ihre Ausbildung an einer höheren Fachschule aufnehmen oder wei-terführen wollen, werden per Ende Woche 40, 41 oder 42 (mit späterer Kompensation der ein bis drei Wochen) entlassen und in den Wochen 38 bis 40 für Studien- bzw. Ausbildungsvorbereitungen an fünf indivi-duell gewählten Tagen beurlaubt (ohne Kompensation). Die Entlassung erfolgt in der Woche vor Studienbeginn.

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35RS-PLANUNGSVARIANTEN

6. Anrechenbarkeit militärischer Ausbildung als VorstudienpraktikumDienstleistungen gewisser Funktionen der Ar-mee können an einigen Fachhochschulen teilweise als sogenanntes Vorstudienprakti-kum angerechnet werden. Das heisst für die betroffenen AdA, dass ihre Studien an den entsprechenden Fachhochschulen weniger lange dauern.

Das nachfolgende Beispiel dient zur Erläute-rung dafür, wie das Praktikum mit dem Mili-tärdienst kombiniert werden kann: Die voll-ständig absolvierte Rekrutenschule bei den Genie- und Rettungstruppen kann für be-stimmte Funktionen als Praktikum für die Zu-lassung zum Studiengang Waldwissenschaf-ten der Fachhochschule Bern teilweise anerkannt werden.

DIE VERORDNUNG ÜBER DIE MILITÄRDIENSTPFLICHT UND DIE AUSBILDUNG

DER ARMEE (VMA) REGELT DEN ZEITPUNKT DER RS WIE FOLGT:

«Die Absolvierung der Rekrutenschule ist bis zu einem maximalen Alter von 25 Jahren möglich.»

Wir empfehlen das Absolvieren der RS direkt nach Abschluss der Lehre oder Mittelschule.

Lehrabschlussprüfung Weiterbildung

Mittelschule / Matura Studium / Weiterbildung

Ausbildungsabbruch Neue Lehre / Ausbildung

UNTERBRUCH FÜR RS

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36

Eine Auswahl von Verbandsabzeichen der Kompetenzzentren und Lehrverbände unserer Armee

KOMPETENZZENTREN UND LEHRVERBÄNDE

Kompetenzzentren und LehrverbändeDie Armee ist ein Gesamtsystem mit einer grossen Vielfalt an Truppengattungen und AusbildungsfunktionenIn den Lehrverbänden wird die Ausbildung zum Soldaten durchgeführt. Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten die Truppengattungen mit den wichtigsten Ausbildungsfunk-tionen vor. Informationen über sämtliche Ausbildungsfunktionen finden Sie zudem unter www.miljobs.ch

D F EI Bei den Ausbildungsfunktionen, die mit einem Sprachsymbol versehen sind, ist die Ausbildung nur in dieser Sprache möglich. Steht kein Sprachsymbol, erfolgt die Ausbildung jeweils in den drei Landessprachen.

Bei den Ausbildungsfunktionen, die mit dem Durchdiener-Symbol versehen sind, ist Dienst an einem Stück möglich.

Textil-Pantone:19-0303 schwarz14-0957 signalgelb19-1762 ziegelrot

Tenue A: Lehrverband Pz/Art

14.03.2006 MSCÄnderung GezeichnetMassstab

Geprüft

Geändert

Ersatz für: Hiezu Zch. Nr.

A.54.1709.02.00.00ALN: 323-1253 SAP: 2537.9854

Tenue A: LVb Infanterie

24.11.2004 MSCÄnderung GezeichnetMassstab

Geprüft

Geändert

Ersatz für: Hiezu Zch. Nr.

A.54.1328.02.00.00ALN: 323-0118 SAP: 2524.6242

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37KOMPETENZZENTRUM ABC KAMIR

ABC Abwehrsoldat Nachweis D F

Der ABC Abwehrsoldat Nachweis ist der La-borspezialist der ABC Abwehrtruppen. Seine atomare, biologische oder chemische Ausbil-dung erwirbt er in der ABC Abwehrschule des Kompetenzzentrums ABC-KAMIR (Spiez). Als ABC Abwehrsoldaten Nachweis eignen sich angehende Berufsleute technischnaturwis-senschaftlicher Richtung, insbesondere Che-mie-, Biologie, Physik- und medizinische La-boranten, Chemikanten, Gymnasiasten sowie

angehende Studenten der Naturwissenschaf-ten. In einem internen Selektionsverfahren werden die ABC Abwehrsoldaten Nachweis auf die Bereiche A, B und C, sowie als ABC Aufklärungssoldat oder SIBCRA-Soldat (Pro-bennahme) selektioniert.

ABC Abwehrsoldat Dekontamination D F

Der ABC Abwehrsoldat Dekontamination ist der Entstrahlungs-, Entseuchungs- und Entgif-tungsspezialist der ABC Abwehrtruppen.

Kompetenzzentrum ABC KAMIRMit Kompetenz ABC Ereignisse bewältigenIm Kürzel ABC steht A für «atomar», B für «biologisch» und C für «chemisch». Die ABC Abwehr -truppen unterstützen die militärischen Einsatzverbände und die zivilen Behörden beim Nachweis von Radioaktivität sowie von biologischen und chemischen Agenzien (etwa nach Terroranschlä-gen). Zudem können sie kontaminierte Personen, Objekte, Gebäude oder Geländeteile dekontami-nieren, das heisst entstrahlen, entseuchen und entgiften. Zuständig für die ABC Abwehrtruppen ist das Kompetenzzentrum ABC KAMIR mit der ABC Abwehrschule in Spiez. KAMIR ist Kampf-mittelbeseitigung und Minenräumung. In diesem Bereich gibt es keine Rekrutierungsfunktionen.

ABC Abwehrsoldat Nachweis

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Er kann auch zur Wasseraufbereitung einge-setzt werden. In der Praxis ist für diese Funkti-on eine gewisse körperliche Fitness notwendig.

ABC Dekontamination von Grossfahrzeugen

Die Funktionen ABC Abwehrsoldat Dekonta-mination und ABC Abwehrsoldat Nachweis (nur SIBCRA) existieren ebenfalls als Doppel-funktion Fahrer C1. Diese werden zusätzlich im Führen von Fahrzeugen bis 7,5t (plus An-hänger) ausgebildet. Voraussetzung hierfür ist der Führerausweis Kat. B.

ABC Aufklärungsfahrzeugfahrer D F

Die ABC Aufklärungsfahrzeugfahrer führen und warten unter erschwerten Bedingungen die ABC Aufklärungsfahrzeuge. Die Fahrzeuge dienen dazu, im Gelände ABC Aufklärung zu betreiben. Keine Kaderlaufbahn möglich.

ABC Aufklärungsfahrzeug

ABC Nachweisfahrzeugführer D F

Die ABC Nachweisfahrzeugfahrer führen und warten unter erschwerten Bedingungen die ABC Nachweisfahrzeuge (Duro IIIP). Dieses ist ein mobiles Nachweislabor, welches im Ge-

lände Proben analysieren kann. Keine Kader-laufbahn möglich.

ABC Nachweisfahrzeug

ABC Soldat Durchdiener D F Wer als ABC Soldat rekrutiert wird, ist ein an-gehender ABC Unteroffizier im Grad eines Wachtmeisters. Deshalb benötigen ABC Sol-daten Durchdiener ein Kaderpotenzial als Un-teroffizier. Er wird während der Grundausbil-dung auf dem ABC Aufklärungsfahrzeug oder ABC Nachweisfahrzeug ausgebildet und wird anschliessend für die Dauer seiner Dienstleis-tung im Kompetenzzentrum ABC-KAMIR (Spiez) in den Bereichen Ausbildungsunter-stützung und Bereitschaft eingesetzt. Unter gewissen Umständen können während der Dienstleistung auch Einsätze im Ausland ge-leistet werden. Diese Funktion wird nur als Durchdiener angeboten.

ABC Einheitssanitäter D F

Der ABC Einheitssanitäter stellt unter er-schwerten Bedingungen (ABC Schutz) das Überleben von Patienten sicher, kann diese dekontaminieren und führt sie schliesslich einer sanitätsdienstlichen Einrichtung zu.

STANDORTE

Thun/Spiez (Abw Sdt), Bière/Colombier

(Fz Führer), Airolo/Spiez (Einh San)

KOMPETENZZENTRUM ABC KAMIR

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ArtillerieFeuerunterstützung über grosse EntfernungDie Artillerie ist die wichtigste Unterstützungswaffe der Panzertruppen und der Infanterie. Sie führt mit ihrem Feuer den Kampf selbstständig und über grosse Entfernungen. Zur Ausrüstung gehören modernste Waffensysteme. Die Ausbildung erfolgt mit neusten Ausbil-dungstechnologien. Nach der Ausbildung an Schiess- und Fahrsimulatoren wird das Gelernte in Gefechtsübungen und Gefechtsschiessen angewendet.

Die Arti l lerie sorgt für Feuerunterstützung

ARTILLERIE

Artillerieeinheitssanitäter/ D F

SanitätspanzerfahrerPhysisch und psychisch belastbar, durchset-zungsfähig, gewissenhaft.Die Artillerieeinheitssanitäter begleiten die Ar-tillerie frontnah. Mit dem Sanitätspanzer oder Sanitätswagen sind sie in der Lage Personen zu evakuieren und die Erstversorgung sicher-zustellen. Alle werden Fahrer vom Sanitäts-panzer oder vom Sanitätswagen (Führeraus-weis Kategorie B nötig).

Artilleriefahrer D F

Zuverlässig, selbständig, rasche Auffassungs-gabe. In der Rekrutenschule wird entschieden, ob die Artilleriefahrer an einem Radfahrzeug, am Schiesskommandantenfahrzeug oder am Feldumschlaggerät ausgebildet werden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum reibungslosen Gelingen der Datenübermitt-lung, zur Artilleriefeuerbeobachtung und zur Versorgung in der Artillerie (Führerausweis Kategorie B nötig).

Textil-Pantone:19-0303 schwarz14-0957 signalgelb19-1762 ziegelrot

Tenue A: Lehrverband Pz/Art

14.03.2006 MSCÄnderung GezeichnetMassstab

Geprüft

Geändert

Ersatz für: Hiezu Zch. Nr.

A.54.1709.02.00.00ALN: 323-1253 SAP: 2537.9854

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Artillerieraupenfahrzeugfahrer D F

Selbständig, teamfähig, zuverlässig.In der Rekrutenschule wird entschieden, ob die Artillerieraupenfahrzeugfahrer an der Pan-zerhaubitze M-109, am Schützenpanzer M-113 oder am Raupentransportwagen M-548 ausgebildet werden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum zeitgerechten Artilleriefeuer und zur logistischen Sicherstel-lung der Artillerie (Führerausweis Kategorie B nötig).

Artilleriesoldat D F

Robust, selbstständig, teamfähig.In der Rek rutenschule wird entschieden, ob die Artilleriesoldaten zum Kanonier oder zum Artillerienachschubsoldat ausgebildet werden. Die Kanoniere schiessen mit der Panzerhau-bitze. Die Artillerienachschubsoldaten sind zuständig für die Deckung des hohen Nach-schubbedarfs sowie weiteren logistischen Be-dürfnisse.

Feuerleitsoldat D F

Rasche Auffassungsgabe, gutes Vorstellungs-vermögen, aufmerksam.In der Rekrutenschule wird entschieden, ob die Feuerleitsoldaten zum Vermesser Beob-achter, zum Vermesser Feuerleitstelle oder zum Artilleriewettersoldaten ausgebildet wer-den. Die Vermesser Beobachter arbeiten im Schiesskommandantenfahrzeug und die Ver-messer Feuerleitstelle im Schützenpanzer. Sie sind für die Beobachtung und Berechnung vom Artilleriefeuer zuständig. Die Artilleriewet-tersoldaten ermitteln die meteorologischen Daten zur Flugbahnberechnung.

Übermittlungssoldat D F

Zuverlässig, selbständig, aufmerksam. In der Rekrutenschule wird entschieden, ob die Übermittlungssoldaten zum Übermitt-lungssoldat Feuerführung/Feuerleitung, zum

Übermittlungssoldat Logistik oder zum Über-mittlungssoldat Feuerführungszentrum aus-gebildet werden. Die Übermittlungssoldaten arbeiten mit Funk- und Datenübermittlungs-systemen, welche auf verschiedensten Fahr-zeugtypen aufgebaut sind. Ihr Einsatz ist viel-fältig und erfolgt oft in den Nervenzentren der Artillerie, kann aber auch abgesetzt, im klei-nen Trupp und über längere Zeit auf sich ge-stellt sein.

STANDORTE

Rekrutenschulen: Bière

Verbandsausbildung: Bure, Raum Simplon

ARTILLERIE

Schiesskommandantenfahrzeug

Raupentransportwagen

Wetterballon

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Die bodengestützte Luftverteidigung: RAPIER-System

Kanonier 35-mm-Flabkanone D Der Kanonier der mittleren Fliegerabwehr er-stellt im Team die Feuerbereitschaft der 35-mm-Flieger-Abwehrkanone 63/12 und bedient diese als Richtschütze im Einsatz gegen Luftziele. Zusätzlich bedient er die Übermittlungsgeräte der Feuereinheit. Einige Kanoniere übernehmen in einer Doppelfunk-tion die Aufgaben eines Fahrers (leichtes Motorfahrzeug geländegängig) oder ABC-Spürers.

Radarsoldat Feuerleitgerät SKYGUARD D Der Radarsoldat erstellt im Team die Feuerbe-reitschaft des Feuerleitgeräts 75/95 & 75/10 und unterstützt den Gerätechef (Feuerleiten-den) bei der Überwachung der Luftlage, der Zielverfolgung und der Zielbekämpfung. Zu-sätzlich bedient er die Übermittlungsgeräte der Feuereinheit. In einer Doppelfunktion kommt er als Erkundungsorgan und als ABC-Spürer zum Einsatz.

FLIEGERABWEHR TRUPPEN

FliegerabwehrtruppenKontrolle, Schutz und Verteidigung des LuftraumsKampfflugzeuge und Fliegerabwehr sind im Verbund für den Schutz des Luftraums zustän-dig. Die Fliegerabwehr schützt Objekte, Achsen, Räume und Formationen gegen Angriffe aus der Luft und stellt die Luftverteidigung bis 3000 Meter über Grund sicher.

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Lenkwaffensoldat STINGER D F

Der Lenkwaffensoldat der leichten Fliegerab-wehr setzt das Fliegerabwehrlenkwaffensystem STINGER ein. Ein Teil der Lenkwaffensoldaten wird bereits in der Grundausbildung am Alar-mierungssystem STINGER zu Beobachtersolda-ten ausgebildet, welche mit diesem Radar die Lenkwaffensoldaten alarmieren. Zusätzlich be-dienen sowohl die Lenk waffensoldaten als auch die Beobachtersoldaten die Übermittlungsge-räte der Feuereinheit/Gruppe. Alle Lenkwaffen-soldaten kommen in einer Doppelfunktion ent-weder als Fahrer von leichten geländegängigen Motorfahrzeugen, oder als Gefechtsordonnanz/Versorger (Koch) zum Einsatz.

Lenkwaffensoldat RAPIER D

Der Lenkwaffensoldat setzt das Fliegerabwehr-lenkwaffensystem RAPIER ein. Es handelt sich dabei um ein Waffensystem, welches für die Bekämpfung von tieffliegenden modernen Kampfflugzeugen vorgesehen ist. Das System RAPIER wird durch ein 13-köpfiges Team be-trieben – 3 Unteroffiziere und 10 Lenkwaffen-soldaten RAPIER. Die Soldaten haben die Auf-gabe, gemeinsam mit dem feuerleitenden Unteroffizier die gegnerischen Luftziele zu bekämpfen. Die Feuereinheit RAPIER muss als selbständige Einheit funktionieren. Jeder Soldat wird darum zusätzlich entweder als Fahrer von leichten, geländegängigen Motor-fahrzeugen, oder als Gefechtsordonnanz/Ver-sorger (Koch) ausgebildet und eingesetzt.

Übermittlungssoldat /Fahrer C1 D F Der Übermittlungssoldat bedient einen Teil der Fernmeldeeinrichtungen der Fliegerab-wehr. Dazu gehören der Einsatz von Funksta-tionen und das Erstellen von Anschlüssen an das Telefonnetz. In einer Doppelfunktion über-nimmt er zudem die Aufgaben eines Fahrers von leichten, geländegängigen Motorfahrzeu-gen oder eines Nachrichtensoldaten.

STANDORTE

Rekrutenschulen: Emmen, Grandvillard, Kloten/

Bülach

Verbandsausbildung: Emmen, S-chanf, Brigels,

Grandvillard, Eriswil, Torny

STINGER-Schütze im Einsatz

Kanonier beim Parkdienst an der 35-mm-Flabkanone

FLIEGERABWEHR TRUPPEN

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Der grösste Transporthelikopter unserer Armee: der Superpuma

Fliegersoldat/Flugplatzsoldat FD E Der Fliegersoldat/Flugplatzsoldat erfüllt seine Aufträge in verschiedenen Funktionen eines Flugplatzes und arbeitet meist direkt an den Luftfahrzeugen. Er unterstützt die Bereitstel-lung sowie die Instandhaltung der Flugzeuge. Zu seinen Aufgaben gehören auch Einsatz- und Führungsunterstützung, Sicherstellung des Werkschutzes der Anlagen, das Flugunfall-pikett sowie als Betriebssoldat die Sicherstel-lung rückwärtiger Dienste. Im Lufttransport kann er zusätzlich als Spezialist an der Ret-tungswinde ausgebildet werden.

Fliegersoldat/Einheitssanitäter D F Der Fliegersoldat Einheitssanitäter wird in Pa-yerne zum Betriebssoldaten ausgebildet. Die Ausbildung zum Einheitssanitäter erfolgt in Airolo während der Rekrutenschule.

Flugplatzsicherungssoldat D F Der Flugplatzsicherungssoldat überwacht das Flugplatzgelände, sichert die wichtigen Objek-te des Flugplatzes und gewährleistet so – un-terstützt durch moderne technische Mittel – die militärische Sicherung. Der erste Teil der Rekrutenschule findet bei der Infanterie statt.

FLIEGERTRUPPEN

FliegertruppenEinsatz in der dritten DimensionDie Mehrheit der Spezialisten, die auf einem Flugplatz zum Einsatz kommen, werden in den Schulen der Luftwaffen Ausbildungs-Trainingsbrigade ausgebildet. Hier ist auch die Ausbildung der Flugzeugbesatzung angesiedelt.

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MilitärpilotDer Einsatz von Luftfahrzeugen bei Tag und Nacht, im In- und Ausland und unter allen Witterungsverhältnissen ist eine attraktive, jedoch sehr anspruchsvolle Aufgabe. Die Aus-bildung zum Berufsmilitärpiloten dauert fünf Jahre. Voraussetzung dazu ist das Bestehen eines SPHAIR-Kurses oder der Besitz einer zivilen Fluglizenz. Ergänzende Informationen dazu sind auf www.sphair.ch ersichtlich. Der brevetierte Militärpilot wird für den Einsatz auf Superpuma oder F/A-18 ausge bildet.

STANDORTE

Rekrutenschulen: Payerne

Verbandsausbildung: Alpnach, Meiringen,

Payerne

FLIEGERTRUPPEN

Sicherstellung des Flugdienstes der F/A-18 Hornet

F/A-18 Hornet

Mehrzweckhelikopter EC 635

Schulungsflugzeug PC-21

Aufklärungsfahrzeug der Flugplatzsicherung im Einsatz

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45FLIEGERTRUPPEN: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG

Das Taktische Fliegerradar (TAFLIR) der Schweizer Luftwaffe überwacht den unteren Luftraum

Professionelle Ausbildner und eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln gewährleisten in Dübendorf die Ausbildung von über 15 ver-schiedenen Fachspezialisten. Die Ausbildung der Rekruten erfolgt jeweils auf einem System.

FULW-Gerätemechaniker D

Der FULW-Gerätemechaniker ist verantwort-lich für die Instandhaltung und den Betrieb

von Radar-, Übermittlungs-, Funk- und Wet-tersystemen. In der Fachausbildung werden Systemkenntnisse, Diagnostik, Störungsbehe-bung sowie Betriebs- und Bedienerausbildung vermittelt. Voraussetzungen: Berufsausbildung als Elekt-roniker, Informatiker oder Student ETH/FHS (Informatik/Elektronik, mindestens drei Semester abgeschlossen).

Fliegertruppen: FührungsunterstützungDas «Daily Business» der Luftwaffe im FokusDie Führungsunterstützung Luftwaffe (FULW) betreibt Nachrichtenbeschaffungs-, Kommunikations- und Führungsinformationssysteme, mit welchen sie unter anderem die Piloten der Luftwaffe in ihren täglichen Einsätzen unterstützt.

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46 FLIEGERTRUPPEN: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG

FULW-Soldat D Der FULW-Soldat spezialisiert sich während der Grundausbildung auf eine der folgenden Fachrichtungen:• Sicherstellung von Zutrittskontrollen,

Brandschutz und Rettungswesen bei orts-festen Anlagen der Luftwaffe;

• Bedienung und Betrieb von militärischen Seilbahnen;

• Luftraumüberwachung mit mobilen Radar-anlagen;

• Bedienung und Betrieb von Systemen der Elektronischen Aufklärung;

• Aufbau, Konfiguration und Betrieb von Funk-, Richtstrahl- und IP-Netzwerken;

• Bedienung und Betrieb des Führungsin-formationssystems der Luftwaffe;

• Luftraumbeobachtung in Räumen ohne Radarabdeckung ab Nachrichtenposten im Gelände;

• Beschaffung von Wetterinformationen sowie Wetterberatung von Piloten und Zivilen.

Der Einsatz erfolgt im Gelände oder in Anlagen im Gebirge oder im Flachland. Er kann auch zum Fahrer oder Detachementskoch ausge-bildet werden. Voraussetzung für die elektronische Aufklä-rung: gute Englischkenntnisse.

FULW-Sicherungssoldat D F

Der FULW-Sicherungssoldat bewacht und si-chert sensitive militärische Einrichtungen und Anlagen wie Radar- und Funkstationen. Der erste Teil der Rekrutenschule findet bei der In-fanterie statt. Der zweite Teil beim Lehrverband Führungsunterstützung 30 umfasst die Ausbil-dung, welche speziell auf die Anforderungen für Bewachung und Sicherung von Anlagen im Gebirge oder im Flachland ausgerichtet ist.

STANDORT

Dübendorf; Sicherungssoldaten bei den Schu-

len der Infanterie

Ein Rekrut auf einem Luftwaffen-Nachrichtenposten im Gelände

Wettersoldaten bereiten eine Höhensondierung vor

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Führungs- unterstützungstruppenMittel der FührungsunterstützungDie Führungsunterstützungstruppen erstellen und betreiben mobile und ortsfeste Telekom-munikations- und Informatiksysteme der Armee. Sie stellen den Kampfverbänden Führungs-informationssysteme, Sprechfunk, Telefonie und breitbandigen Datenverkehr zur Verfügung. Sie betreiben Führungs- und Höhenanlagen oder stellen die Elektronische Kriegführung sicher. Für diese Zwecke legen sie im Gelände Glasfaserleitungen, stellen Richtstrahl-, Peil- und Funkstationen auf oder betreiben Systemfahrzeuge. Spezialisten planen und konfigurie-ren die hochmodernen Netzwerke und Führungsinformationssysteme.

FÜHRUNGS UNTER STÜTZUNGSTRUPPEN

Radschützenpanzer der Elektronischen Kriegführung und Richtstrahltruppen

Funkaufklärer D F

Funkaufklärer sind Spezialisten der Elektroni-schen Kriegführung und arbeiten im Bereich der Aufklärung und Auswertung von elektro-magnetischen Signalen aller Art sowie im Be-reich der Effektorik (Störung militärisch ge-nutzter Frequenzen, Notruffunk). Sie werden

für den Aufbau von Peilantennen oder als Auswerter der erfassten Daten am Computer eingesetzt. Zusätzlich kann der Funkaufklärer zum Fahrer oder Detachementskoch ausge-bildet werden. Geeignete Spezialisten werden zum Nachrichtensoldat ausgebildet, welcher im Lageverfolgungszentrum eingesetzt wird.

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Führungsunterstützungspionier D F Die Führungsunterstützungspioniere werden in Frauenfeld zu Übermittlungspionieren, In-formatikpionieren oder Führungsstaffelsolda-ten ausgebildet. Sie können zusätzlich als Fahrer oder Detachementskoch ausgebildet werden.

Übermittlungspionier D F Der Übermittlungspionier erstellt, betreibt und unterhält digitale Funkstationen sowie System-fahrzeuge des Führungsinformationssystems im Gelände oder beim Kommandoposten.

Informatikpionier D F Der Informatikpionier erstellt und betreibt Netzwerke in Kommandoposten und stellt die Führungsinformations- und Führungsun-terstützungssyteme im Soft- und Hardware-bereich zur Verfügung. Die Hardware um-fasst Server und Clients, Drucker, Plotter, Scanner, Smartboards und Beamer. Er stellt zudem den Support für Videokonferenzen sicher.

Führungsstaffelsoldat D F Der Führungsstaffelsoldat wird in der gepan-zerten Führungsstaffel des grossen Verbandes eingesetzt und ist für Funk, Führungsinforma-tionssysteme und weitere Bereiche der Füh-rungsunterstützung zuständig.

Einheitssanitäter D F Der FU Einheitssanitäter wird in Kloten zum Richtstrahlpionier und Fahrer ausgebildet. Die Ausbildung zum Einheitssanitäter erfolgt wäh-rend 6 Wochen in einem speziellen Kurs.Voraussetzung: Zertifizierter Laienretter BLS AED Niveau 1. PHTLS First Responder.

Gerätemechaniker D F Der FU-Gerätemechaniker wird in Bülach aus-gebildet und ist verantwortlich für die Instand-

haltung und den Betrieb von Breitbandüber-tragungssystemen in Höhenanlagen der Armee. In der Fachausbildung werden Sys-temkenntnisse, Diagnostik, Störungsbehe-bung sowie Betriebs- und Bedienerausbildung vermittelt.

Werksoldat D F Der Werksoldat spezialisiert sich während der Grundausbildung in Bülach auf eine der fol-genden Fachrichtungen:• Werksoldat: Sicherstellung von Zutritts-

kontrollen, Werktechnik Brandschutz und Rettungswesen der ortsfesten Führungs-anlagen der Landesregierung oder der Armee;

• Infrastruktursoldat: Sicherstellung von Zu-trittskontrollen, Werktechnik, Brandschutz und Rettungswesen der ortsfesten Anla-gen der der Armee, wie zum Beispiel Mi-litärspitäler;

• Werksoldat Höhenanlagen: Sicherstellung von Zutrittskontrollen, Brandschutz und Rettungswesen der Höhenanlagen der Armee im Hochgebirge. Dies umfasst auch eine Hochgebirgsausbildung in An-dermatt. Spezialisten erlernen Liftrettung, Seilbahnrettung und/oder die Bedienung militärischen Seilbahnen.

Sie können zusätzlich als Fahrer oder De-tachementskoch ausgebildet werden.

Sicherungssoldat D F Der FU-Sicherungssoldat bewacht und sichert sensitive militärische Einrichtungen und An-lagen im Gebirge. Der erste Teil der Rekruten-schule findet bei der Infanterie statt. Der zwei-te Teil in Dübendorf umfasst die Ausbildung, welche speziell auf die Anforderungen für Bewachung und Sicherung von Anlagen und Objekten ausgerichtet ist.

FÜHRUNGS UNTER STÜTZUNGSTRUPPEN

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Radschützenpanzerfahrer D F Die Radschützenpanzerfahrer im Bereich Führungsstaffel, Richtstrahl und Funkaufklä-rung werden in den ersten 10 bis 12 Wochen in Bière ausgebildet und absolvieren anschlie-ssend die Verbandsausbildung in den Schulen Frauenfeld, Kloten oder Jassbach.

Sekretär D F Sekretäre werden in Bülach ausgebildet und arbeiten in der Kanzlei der militärischen Stä-be. Ein kaufmännischer Berufshintergrund, Freude an Büroarbeiten, sichere Anwendung von handelsüblicher Software und Kenntnisse im Bereich der Büroautomation sind günstige Voraussetzungen.

Richtstrahlpionier D F Der Richtstrahlpionier wird in Kloten ausgebil-det und ist verantwortlich für die mobile breit-bandige Datenübertragung der Armee. Er baut im Gelände Richtstrahlgeräte auf und verbin-det diese durch motorisierten Leitungsbau von Glasfaserkabeln mit einem computergesteu-erten Vermittler oder erstellt Richtstrahlrelais. Er kann zusätzlich als Fahrer, oder Detache-mentskoch ausgebildet werden.Technisch versierte Spezialisten konfigurieren und betreiben die Vermittler oder stellen innert kürzester Zeit den Kampfverbänden die benö-tigten Verbindungen mit Hilfe gepanzerter Sys-temfahrzeuge zur Verfügung. Andere Spezia-listen planen die Richtstrahl- und Funknetze mit Hilfe hochmoderner Planungssysteme.

FÜHRUNGS UNTER STÜTZUNGSTRUPPEN

STANDORTE

Rekrutenschulen: Kloten/Bülach,

Jassbach/Thun, Frauenfeld

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Sappeur Baut und unterhält Verkehrswege; Er wird im Anlegen von Verminungen und im Spreng-dienst ausgebildet; Er bedient Baugeräte für die Bearbeitung von Holz, Metall und Stein.

FlugplatzsappeurStellt Flugpisten und Rollwege instand. Er er-stellt Helikopterlandeplätze und führt Unter-haltsarbeiten auf Militärflugplätzen aus. Wird nur im RS-Start 2 ausgebildet.

Pontonier D

Baut die Schwimmbrücke. Er übersetzt Trup-pen und Fahrzeuge über Flüsse und Seen. Er wird zum Schiffsführer und im Rettungsdienst auf dem Wasser ausgebildet. Wird nur im RS-Start 1 ausgebildet.

Rammpontonier Die Schiffsführerausbildung entspricht derje-nigen der Pontoniere. Danach erfolgt die Aus-bildung an der Bedienung des Rammgeräts-

GENIETRUPPEN

GenietruppenBauen, Verstärken, Reparieren oder SprengenDie Genietruppen werden für Aufgaben eingesetzt, die besondere technische Kenntnisse und Ausrüstung erfordern: Sicherstellen der eigenen Beweglichkeit, Einschränken der gegnerischen Beweglichkeit, Sicherstellen von Schutz und Überleben, allgemeine Genie-aufgaben und Katastrophenhilfe. Rasche Verfügbarkeit sowie ein hoher Spezialisierungs-grad zeichnen die Genietruppen aus. Dementsprechend vielfältig ist auch das Angebot der verschiedenen Funktionen.

Die Genietruppen stellen die Mobil ität aller Truppen durch den Bau von Verkehrswegen sicher

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auf Schwimmplattform und der Arbeits-/Transportplattform, um den Unterbau von Unterstützungsbrücken zu erstellen.

Bootsschütze D F

Ist auf den schweizerischen Grenzseen für Aufklärung und Überwachung zuständig. Er fährt das Patrouillenboot und ist in der Bedie-nung von Radar, Funk und Maschinengewehr ausgebildet. Er übernimmt Aufgaben des Ret-tungsdienstes auf Gewässern. Wird nur im RS-Start 2 ausgebildet.

Baupionier D

Erstellt Zu- und Wegfahrten zur Schwimmbrü-cke und zu Fähren. Er wird im Sprengdienst, an der Bedienung von Baugeräten für die Be-arbeitung von Holz, Metall und Stein sowie in Sicherungsaufgaben ausgebildet. Wird nur im RS-Start 1 ausgebildet.

Baumaschinenfahrer Unterstützt die Sappeure, Pontoniere und Baupioniere bei ihrer Arbeit mit Baumaschi-nen und Spezialgeräten.

Motorfahrer Spezialfahrzeug Transportiert schwere Baumaterialien sowie solche mit grossen Abmessungen und Bau-maschinen bzw Elemente der Schwimmbrü-cke etc.

ÜbermittlungssoldatErstellt Funk- und Telefonverbindungen zu allen Kommandostufen. Er wird auch im Kom-mandoposten eingesetzt, wo er Nachrichten verarbeitet und verbreitet sowie Karten, Be-richte, Skizzen und andere Grundlagendoku-mente für den Kommandanten erstellt.

GENIETRUPPEN

STANDORTE

Brugg, Bremgarten

Durchdiener: absolvieren die Rekrutenschule am

Standort der Truppengattung. Den Dienst als Durch-

diener leisten sie im Katastrophenhilfebereitschafts-

bataillon in Bremgarten

Motorfahrer Spezialfahrzeug verlegt Abrollstrasse in wenig tragfähigem Gelände

Bootsschützen einsatzbereit im Überwachungsauftrag

Pontoniere

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52 INFANTERIE

Einsatz der Infanterie mittels gschützem Mannschaftstransportfahrzeug GMTF

Infanterist, Infanteriebesatzer / Infanteriepanzerfahrer Mit dem Radschützenpanzer ausgerüstet ist die Infanterie in der Lage, sich rasch und split-tergeschützt an den Brennpunkt des Gesche-hens zu verschieben. Der Infanterist erhält eine umfassende Grundausbildung. Nebst dem Schiessen mit dem Sturmgewehr und dem Werfen von Handgranaten werden Infan-teristen in der Panzerabwehr, in der Einzelge-fechtstechnik oder als Fahrer ausgebildet.

Dazu kommt die Ausbildung in den Bereichen Häuser- und Ortskampf, Wacht- und Schutz-technik, als Sprengspezialist oder als Trupp-chef. Die Infanteriebesatzer / Infanteriepan-zerfahrer werden an den Einsatzfahrzeugen der Infanterie ausgebildet (Radschützenpan-zer 8×8, Kommando Radschützenpanzer 6×6, Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug GMTF). Voraussetzung für Infanteriebesatzer / Infan-teriepanzerfahrer: Führerausweis Kategorie B.

InfanterieDas Rückgrat der ArmeeDie Infanterie ist unsere Haupttruppengattung und verfügt deshalb über einen grossen Mann-schaftsbestand. In einer direkten Konfrontation löst sie ihre Aufgaben auf kurze Distanz und agiert als in sich geschlossener Verband. Durch die Vielfalt der Spezialisierungsmöglichkeiten kann beinahe jeder Infanterist seinen Fähigkeiten entsprechend ausgebildet und eingesetzt werden. Die Anforderungen sind jedoch hoch und können häufig nur durch gegenseitige kameradschaftliche Hilfe in der Gruppe erreicht werden.

Tenue A: LVb Infanterie

24.11.2004 MSCÄnderung GezeichnetMassstab

Geprüft

Geändert

Ersatz für: Hiezu Zch. Nr.

A.54.1328.02.00.00ALN: 323-0118 SAP: 2524.6242

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Sicherungssoldat D F

Die Infanterie bildet die Sicherungssoldaten aller Truppengattungen aus. Während der in-fanteristischen Grundausbildung werden un-ter anderem auch der Objektschutz sowie die Kontrolle von Fahrzeugen und Personen ver-mittelt. Einsatzgebiete von Sicherungssolda-ten sind beispielsweise die Bewachung von militärischen Einrichtungen oder die Siche-rung auf militärischen Flugplätzen. Sicherungs-soldaten arbeiten je nach Truppengattung auch mit dem Aufklärungsfahrzeug oder mit dem Radschützenpanzer.

Späher D F

Der Späher beschafft Informationen über den Gegner. Für solche Einsätze verfügt er über verschiedene Beobachtungs-, Nachtsicht- und Übermittlungsmittel. Er muss auch über mehrere Tage auf sich gestellt Aufträge erfül-len können. Die Ausbildung ist sehr abwechs-lungsreich: Einzelkämpferausbildung und In-filtrationstechnik, sowie kennen von verschie-denen Waffensystemen und Geräte. Der Späher ist hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und muss überdurch-schnittlich leistungsfähig sein.

STANDORTE

Bière, St. Gallen, Colombier, Chamblon, Chur,

Birmensdorf

MinenwerferkanonierDie Minenwerferkanoniere bedienen den 8,1-cm-Minenwerfer. Um diese Waffe voll zur Wirkung zu bringen, ist genaue Arbeit in ver-schiedenen Chargen wie Richter, Lader oder Geschützchef und als Spezialist (Feuerleit-rechner, Richtkreis, Laserentfernungsmesser, Motorfahrzeugführer) nötig.

Aufklärer D F

Der Aufklärer beschafft Informationen über Standort, Organisation und Absichten der Ge-genseite. Er erkundet die Geländebeschaffen-heit für die eigene Truppe.

Infanterieeinheitssanitäter Fahrer C1 / Sanitätspanzerfahrer D F Der Infanterieeinheitssanitäter / Sanitätspan-zerfahrer begleitet die kämpfende Truppe im Einsatz und leistet Erste Hilfe. Er lernt, lebens-bedrohliche Situationen zu erkennen und ge- eignete Massnahmen vorzunehmen (z. B. Blut-stillung, Anlegen von Verbänden und Infusionen, Verabreichung von Injektionen, Fixationen). Einen Teil seiner Ausbildung absolviert er bei den Sanitätstruppen.Voraussetzung für Sanitätspanzerfahrer: Führerausweis Kategorie B.

Führungsstaffelsoldat D F Zuverlässigkeit, eine rasche Auffassungsgabe sowie ein gutes Vorstellungsvermögen sind wichtige Eigenschaften für einen Führungs-staffelsoldaten. Im Nachrichtenbereich gehört das Erstellen von Führungsgrundlagen wie Karten, Berichten und Skizzen zu seinen Auf-gaben. Im Funkbereich stellt er die Funkver-bindungen her und übermittelt wenn nötig selber. Er unterstützt zudem seinen Komman-danten im Führungsfahrzeug.

INFANTERIE

Minenwerfer in der praktischen Ausbildung

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54 INFANTERIE

STANDORTE

Militärmusik: Aarau, Bern

Gebirgsspezialist: Andermatt

Militärspiel

Gebirgsspezialisten

Trompeter, Schlagzeuger und Tambouren D F

Die Militärmusik umrahmt militärische Anlässe und besondere Veranstaltungen von Bund und Öffentlichkeit. Sie übernimmt eine Brücken-funktion zwischen Armee und Bevölkerung und leistet einen Beitrag zur kulturellen Iden-tität unseres Landes. Wer in die Militärmusik eintreten will, muss im Rahmen der Rekrutie-rung eine Aufnahmeprüfung bestehen. Für Trompeter, Schlagzeuger und Tambouren be-stehen unterschiedliche Prüfungsanforderun-gen. Die Aufnahmeprüfung wird in der Regel vor der Rekrutierung absolviert.Weitere Informationen: www.militaermusik.ch

Gebirgsspezialist D F Neben einer Infanterieausbildung absolvieren Gebirgsspezialisten schwergewichtig folgende Ausbildungen: Lawinendienst, Bergrettungs-technik, Überleben im alpinen Gelände, Pla-nung und Durchführung von Verschiebungen sowie Unterstützung anderer Truppen im al-pinen Gelände, Ausbildung zum Berater und Ausbildner. Es ist erwünscht, dass bereits vor der Rekrutierung Gruppenleiterkurse in den Sportfächern Bergsteigen und/oder Skitouren bei Jugend und Sport (J + S) absolviert wer-den. Voraussetzungen: eine sehr gute körper-liche Verfassung, Basiskenntnisse im Som-mer- und Winterbergsteigen sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverant-wortung.Die Eignungsabklärung wird nach der Rekru-tierung absolviert. Informationen hierzu (Ter-mine und Anmeldung) auf der Internetseite Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee.

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LogistiktruppenMaximale Einsatzbereitschaft dank funktionierender LogistikZu den Logistiktruppen gehören die drei Fachbereiche Nachschub/Rückschub, Verkehr und Transport sowie Instandhaltung. Zusätzlich kommen dazu der Veterinärdienst und die Armeetiere.

Verkehrssoldat

Diese Bereiche haben die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

Nachschub / Rückschub: Die von der Truppe benötigten Güter (Verpflegung, Treibstoff, Ma-terial, Munition usw.) müssen rechtzeitig am richtigen Ort verfügbar sein. Was nicht mehr gebraucht wird, wird zurückgenommen.

Verkehr und Transport: Planung und Durchfüh-rung von Verschiebungen, Transporte von Per-sonen und Gütern, militärische Verkehrsfüh-rung.

Instandhaltung: Wartung, Inspektion und In-standsetzung von Waffen, Systemen, Fahrzeu-gen und Verteidigungsanlagen.

LOGISTIKTRUPPEN

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Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb der unterirdischen Kommando- und Verteidi-gungsanlagen.

Veterinärdienst und Armeetiere: Transport von Gütern mit Tragtieren, Schutz- und Rettungs-dienst mit Hunden, die Betreuung und Be-handlung von Armeetieren sowie die Bekämp-fung von Tierseuchen.

Nachschub / Rückschub

Nachschubsoldat D F Der Nachschubsoldat stellt die zum Überleben und zur Erfüllung eines Auftrags benötigten Versorgungsgüter bereit und stellt sie der Trup-pe zeitgerecht zur Verfügung.

Offiziersordonnanz D F

Die Offiziersordonnanz ist für Unterhalt, War-tung und Reparatur der Offiziersausrüstung zuständig und führt den Offiziershaushalt.

Truppenkoch Der Truppenkoch kommt in der Truppenküche (stationär und mobil) zum Einsatz und bereitet dort selbstständig Mahlzeiten zu. Truppenkö-che werden in allen Truppengattungen ausge-bildet.

Übermittlungssoldat D F Der Übermittlungssoldat erstellt Telefon- und Funkverbindungen zu allen Kommandostufen.

Büroordonnanz / Truppenbuchhalter D F I Die Büroordonnanz erledigt die administrati-ven Arbeiten in den Büros. Die Truppenbuch-halter sind für das Rechnungswesen der Trup-pe verantwortlich. Büroordonnanzen und Truppenbuchhalter werden in allen Truppen-gattungen ausgebildet.

Infrastruktursoldat D F

Der Infrastruktursoldat stellt mit Hilfe der Anlagedokumentation die Bereitstellung und den Betrieb der unterirdischen Kommando-posten sicher. Er führt unter Anleitung War-tungs-, Diagnose- und Instandsetzungsarbei-ten durch, betreibt die ABC-Installationen der Anlage und wartet die Atemschutzgeräte so-wie das Rettungsmaterial. Ebenso stellt er – zum Teil unter Atemschutz – die Brandbe-kämpfung und den Rettungsdienst innerhalb von unterirdischen Anlagen sicher und setzt Löschgeräte sowie Rettungsmaterial ein. Er kontrolliert teils mit technischen Hilfsmitteln den Zutritt von Personen und Material zu den Anlagen und setzt die polizeilichen Massnah-men innerhalb der Anlage durch.Alle Infrastruktursoldaten werden in der Füh-rungsunterstützungs-RS 63 ausgebildet.

LOGISTIKTRUPPEN

Gabelstapler Steinbock

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Verkehr und Transport

Verkehrssoldat D F Der Verkehrssoldat schafft günstige Voraus-setzungen für rasche Verschiebungen. Er erkundet das Verkehrsnetz und die Verkehrs-lage, regelt auf Kreuzungen den Verkehr, kennzeichnet Marschstrassen und organisiert Umleitungen oder Einbahnverkehr. Er führt Motorräder oder Fahrzeuge (auch gelände-gängige) bis 3,5 t mit Anhänger. Nach abge-schlossener Motorradausbildung erhält er den zivilen Führerausweis der Kategorie A (Mil Kat 910).Voraussetzungen: erfüllte medizinische Min-destanforderungen; Führerausweis Kategorie B (dieser darf ihnen noch nie für mehr als drei Monate oder wegen Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Betäubungsmitteleinfluss entzogen worden sein); bestandene Eignungs-prüfung für Fahrzeugführer (A-Test).

Motorfahrer D F Der Motorfahrer transportiert Personen und Güter mit Lastwagen und Anhänger. Nach be-standener Ausbildung erhält der Motorfahrer den zivilen Führerausweis CE (Mil Kat 930E) und die ADR-Bescheinigung für den Transport

gefährlicher Güter. Zudem erhält er die Aus-bildung gemäss Chauffeurzulassungs-Verord-nung (CZV) und kann die schriftliche Prüfung dazu im Dienst absolvieren. Nach bestande-ner schriftlicher CZV-Prüfung übernimmt die Armee die Kosten für die erstmalige mündli-che und praktische Prüfung ausser Dienst innerhalb eines Jahres.

Voraussetzungen: erfüllte medizinische Min-destanforderungen; Führerausweis Kategorie B (dieser darf ihnen noch nie für mehr als drei Monate oder wegen Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Betäubungsmitteleinfluss entzogen worden sein); bestandene Eignungs-prüfung für Fahrzeugführer (A-Test).

Instandhaltung

Motormechaniker D F Der Motormechaniker ist verantwortlich für die Wartung und Instandsetzung von Klein- und Nutzfahrzeugen, gepanzerten Radfahrzeugen, Baumaschinen und Motoraggregaten.Voraussetzung: Abgeschlossene Berufslehre als Automobilmechatroniker, Landmaschinenme-chaniker, Baumaschinenmechaniker, Automo-bilfachmann oder Motorgerätemechaniker.

LOGISTIKTRUPPEN

Panzermechaniker setzen einen Motor instand

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Panzermechaniker D F

Der Panzermechaniker ist verantwortlich für die Wartung und Instandsetzung von Kampf-panzern, Schützenpanzern und Panzerhaubit-zen in den Bereichen Fahrwerk, Motor, Getrie-be und elektrische sowie elektronische Komponenten. Er beschafft und bewirtschaftet Ersatzteile.Voraussetzung: Abgeschlossene Berufslehre als Automobilmechatroniker, Landmaschinen-mechaniker, Baumaschinenmechaniker, Auto-mobilfachmann oder Motorgerätemechaniker.

Waffenmechaniker D F Der Waffenmechaniker ist verantwortlich für die Wartung und Instandsetzung von Hand- und Faustfeuerwaffen, Maschinengewehren, Minenwerfern, Panzerabwehrwaffen, Flab-Lenkwaffensystemen, Panzerkanonen, Artille-riegeschützen und Fliegerabwehrkanonen.Voraussetzung: Abgeschlossene Berufslehre als Polymechaniker, Büchsenmacher, Land-maschinen- und Baumaschinenmechaniker.

Gerätemechaniker D F Der Gerätemechaniker ist verantwortlich für die Wartung und Instandsetzung von Feuerleit-systemen, Datenverarbeitungs- und Übertra-gungsanlagen, Funk- und Richtstrahl-Systemen sowie elektronischen Panzerkomponenten.Voraussetzung: Abgeschlossene Berufslehre als Elektroniker, Automatiker und Telematiker. Gtm DD werden nur in deutscher Sprache ausgebildet.

Veterinärdienst und Armeetiere

Trainsoldat D F

Der Trainsoldat unterstützt mit seinem Pferd in-fanteristische und logistische Formationen durch Gütertransporte in unwegsamem Gelände. Bei Eignung erfolgt die Ausbildung zum Patrouillen-

reiter. Mit Sondertransporten wird im Katastro-phenfall auch der Zivilbevölkerung Hilfe geleistet. Voraussetzungen: Beziehung zum Pferd; Aus-dauer und Gebirgstauglichkeit; Vorkurse für angehende Train- und Veterinärsoldaten auf freiwilliger Basis.

Veterinärsoldat D F

Der Veterinärsoldat ist für die Pflege kranker und verletzter Tiere sowie für die Seuchenbe-kämpfung zuständig.Voraussetzung: Vorkurse für angehende Train- und Veterinärsoldaten auf freiwilliger Basis. Studenten der Veterinärmedizin und Tierpfle-ger bevorzugt.

Hundeführer D F

Rekruten mit Erfahrung im Umgang mit Hunden können zu Schutz- und Katastrophen-hundeführern ausgebildet werden. Die RS wird mit dem eigenen oder mit einem von der Armee erworbenen Hund absolviert.Voraussetzung: bestandener Eignungstest vor der RS.

Hufschmied D F

Der Hufschmied wird für normale und ortho-pädische Hufbeschläge ausgebildet. Die mili-tärische Fachausbildung ist in die zivile Aus-bildung zum Hufschmied integriert.Voraussetzung: Bestandene Lehrabschluss-prüfung zum Hufschmied (EFZ).

STANDORTE

Rekrutenschulen: Drognens, Burgdorf, Frauen-

feld, Freiburg, Monteceneri, Sand / Schönbühl,

Thun / Lyss, Wangen an der Aare

Verbandsausbildung: Freiburg, Drognens,

Langnau im Emmental

LOGISTIKTRUPPEN

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59MILITÄRPOLIZEI

MilitärpolizeiDie Militärpolizeirekrutenschule – Die Polizei in der ArmeeSie suchen eine Herausforderung? Bleiben Sie auch in hektischen Lagen ruhig und kont-rolliert? Dann leisten Sie Ihren Dienst in der Militärpolizei. Die Berufsorganisation Militär-polizei ist die Polizei der Armee und erfüllt sicherheits-, verkehrs-, und kriminalpolizeiliche Aufgaben. Sie sorgt innerhalb der Armee tagtäglich für Schutz, Sicherheit und Ordnung. Als Bereitschaftsverband der Armee, ist die Militärpolizei bei besonderen Ereignissen in der Lage, die zivilen Behörden rasch und mit einer hohen Anfangsleistung durch die Berufsfor-mation sowie die MP Durchdiener zu unterstützen. Nach erfolgter einsatzbezogener Ausbil-dung kann diese Leistung durch die Milizverbände verstärkt werden.

Funktion Stichworte zur Funktion

MP Sicherungssoldat (Fahrer C1)

• Militärpolizeiliche Grundausbildung• Schutz von Objekten, Sachen und Personen• Zertifizierte Module der Sicherheitslandschaft Schweiz

MP Grenadier (Fahrer C1)

• Militärpolizeiliche Grundausbildung• Personenschutz und Interventionen• Robustes Element der MP

MP Einheitssanitäter • Militärische und (reduzierte) polizeiliche Grundausbildung• Medizinischer Fachkurs, Zertifizierter Laienretter BLS AED

Niveau 1 und PHTLS First Responder• Integriert in militärpolizeiliche Aktionen

MP Besatzungssoldat/Infanteriepanzerfahrer

• Militärische und (reduzierte) polizeiliche Grundausbildung• Führt und betreut das schwere Mannschaftsfahrzeug• Führt die MP Gren in den Einsatzraum, wirkt unterstützend mit

MP Sicherungssoldat DD (Fahrer C1)

• Militärpolizeiliche Grundausbildung• Schutz von Objekten, Sachen und Personen• Dienst am Stück (40 Wochen)

Weitere Funktionen, welche bei der MP Dienst leisten

• Betriebssoldat (Fahrer C1)• Büroordonanz/Büroordonnanz DD• Übermittlungssoldat (Fahrer C1 und DD)• Nachrichtensoldat (Fahrer C1)

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60 MILITÄRPOLIZEI

Militärpolizeigrenadier Die Ausbildung der MP Grenadiere ist nicht für jedermann zugänglich und übt eine spe-zielle Anziehungskraft auf Stellungspflichtige aus. Die Einzigartigkeit dieser Truppengat-tung besteht aus der körperlichen Robust-heit, der mentalen Stärke, dem stetigen Wil-len weiterzukommen, der Auftragstreue und dem Mut, in jedem Bereich, zu jeder Zeit, eingesetzt werden zu können. Die Rekrutie-rung basiert auf Freiwilligkeit und einer der höchsten Anforderungen in der Schweizer Armee.

Der Militärpolizist generell handelt in jeder Einsatzsituation wohlüberlegt und mit Ver-hältnismässigkeit. Hohe Selbstbeherrschung ist hier gefragt.

AusbildungDie Militärpolizei wird in allen Operationsty-pen und in allen Lagen eingesetzt. Dies ver-langt eine umfassende Ausbildung auf allen Stufen und in allen Einheiten. Die Zusam-menarbeit von MP Berufsformationen und Milizformationen im Verbund mit zivilen Ein-satzkräften bedarf einer einheitlichen Ausbil-dung nach Vorgaben.

Zu seinen Kernaufgaben gehören der Konfe-renz- und Objektschutz, Personen- und Fahr-zeugkontrollen, sicherheitspolizeiliche Aufga-ben zugunsten der Armee oder den zivilen Behörden, Personenschutz und militärpolizei-liche Interventionen. Die militärische allgemeine Grundausbildung (AGA) dauert drei Wochen. Sie deckt die Grundfertigkeiten ab. Anschliessend erfolgen während der erweiterten Grundausbildung (EGA) sowie der funktionsbezogenen Grund-ausbildung (FGA) die Einführung an militär-polizeilichen Waffen, Geräten, Fahrzeugen,

Militärpolizei in Vollmontur

Militärpolizei und Polizei gemeinsam im Einsatz

Spezialisierungsausbildungen sowie die poli-zeiliche Grundausbildung. Diese Ausbildung von neun Wochen deckt die Grundfertigkei-ten als Spezialist und Militärpolizist ab. Die Verbandsausbildung schliesslich dauert sechs Wochen, in welcher das Augenmerk primär auf die Verbandsausbildung auf Stufe Zug und Kompanie gelegt wird. Einerseits wird die Interaktion der jeweiligen Spezialis-ten trainiert, andererseits der Verbund in Form von taktischen Übungen geschult.

STANDORTE

Rekrutenschule: Sion

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PanzertruppenÜberlegenheit durch Feuer und BewegungDie Schlagkraft der Panzertruppen drückt sich durch grosse Feuerkraft, starken Schutz und hohe Beweglichkeit aus. Zur Ausrüstung gehören modernste Waffensysteme. Die Ausbil-dung erfolgt mit neusten Ausbildungstechnologien. Nach der Ausbildung an Schiess- und Fahrsimulatoren wird das Gelernte in Gefechtsübungen und Gefechtsschiessen angewendet.

Die Panzertruppen sorgen für die Entscheidung im Gefecht

Aufklärer D F

Neugierig, diskret, selbstständig.Die Aufklärer sind die Augen der Panzertrup-pen, ohne dabei selber gesehen zu werden. Mit dem Aufklärungsfahrzeug sind sie in der Lage, in unbekanntes Gebiet einzudringen und über längere Zeit auf sich selbst gestellt, Infor-mationen über den Gegner und die Umwelt zu beschaffen. Zwei Drittel der Rekruten werden als Fahrer des Aufklärungsfahrzeugs ausgebil-det (Führerausweis Kategorie B nötig).

Führungsstaffelsoldat D F

Zuverlässig, rasche Auffassungsgabe, dienst-leistungsorientiert.

Die Führungsstaffelsoldaten arbeiten eng mit Kommandanten und Stäben zusammen. Sie verarbeiten Nachrichten, erstellen Karten und Berichte. Sie können mit Funkmitteln Verbin-dungen erstellen, betreiben und unterhalten.Ungefähr die Hälfte der Rekruten Rekruten wird als Fahrer von Radfahrzeugen ausgebildet (Führerausweis Kategorie B nötig).

Panzereinheitssanitäter/ D F

SanitätspanzerfahrerPanzereinheitssanitäter/SanitätswagenfahrerPhysisch und psychisch belastbar, durchset-zungsfähig, gewissenhaft.Die Panzereinheitssanitäter begleiten die Pan-

Textil-Pantone:19-0303 schwarz14-0957 signalgelb19-1762 ziegelrot

Tenue A: Lehrverband Pz/Art

14.03.2006 MSCÄnderung GezeichnetMassstab

Geprüft

Geändert

Ersatz für: Hiezu Zch. Nr.

A.54.1709.02.00.00ALN: 323-1253 SAP: 2537.9854

PANZERTRUPPEN

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zertruppen frontnah. Mit dem Sanitätspanzer oder dem Sanitätswagen sind sie in der Lage Personen zu evakuieren und die Erstversor-gung sicherzustellen. Alle werden als Fahrer vom Sanitätspanzer oder des Sanitätswagens ausgebildet (Führerausweis Kategorie B nötig).

Panzergrenadier D F PanzergrenadierbesatzerPhysisch belastbar, ausdauernd, durchset-zungsfähig.Die Panzergrenadierbesatzer bedienen den Schützenpanzer mit seiner Bewaffnung. Sie transportieren die Panzergrenadiere auf das Gefechtsfeld, wo diese abgesessen kämpfen. Die Panzergrenadiere kämpfen im Verbund mit anderen Panzern. Bei den Panzergrena-dierbesatzern wird die Hälfte der Soldaten als Fahrer des Schützenpanzers 2000 ausgebil-det (Führerausweis Kategorie B nötig).

Panzerjägersoldat D F

Entscheidungsfreudig, selbständig, teamfähig.Die Panzerjägersoldaten arbeiten mit dem Pan-zerjäger, welcher mit seinen Hohlladungslenk-waffen, gepanzerte und ungepanzerte Ziele auf Distanzen bis 3700 Meter bekämpfen kann. Ein Viertel der Rekruten wird als Fahrer des Panzerjägers ausgebildet (Führerausweis Ka-tegorie B nötig).

Panzersappeur D F Robust, ausdauernd, lösungsorientiert.Die Panzersappeure sind die Wegbereiter der Panzertruppen. Mit dem Minenräumpanzer leicht, dem Minenräumpanzer schwer und dem Schützenpanzer M-113, sowie verschie-denen Geräten und Sprengmittel sind sie in der Lage Hindernisse zu räumen, zu öffnen oder zu erstellen. Ein Drittel der Rekruten wird zu Fahrern auf den verschiedenen Systemen ausgebildet (Führerausweis Kategorie B nötig).

Panzersoldat und Panzerfahrer D F

Entscheidungsfreudig, reaktionsschnell und teamfähig. Die Panzerbesatzungssoldaten ar-beiten mit dem Kampfpanzer Leopard. Die Ausbildung erfolgt an Simulatoren, in Ge-fechts- und Gefechtsschiessübungen. Für die Funktion Panzerfahrer ist der Führerausweis Kategorie B nötig.

STANDORTE

Rekrutenschule: Thun

Verbandsausbildung: Bure, Schiessplatz

Wichlenalp, Schiessplatz Hinterrhein

PANZERTRUPPEN

Panzergrenadiere beim Ausbooten

Minenräumpanzer

Panzerjäger

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63RETTUNGSTRUPPEN

Rettungssoldat Arbeitet und bewegt sich in Trümmern, rettet verletzte Personen z.B. nach einem schweren Erdbeben, setzt Rettungsgeräte und -materialien richtig ein und bekämpft Brände. Nach seiner Ausbildung ist der Rettungssoldat in der Lage, die verschiedensten Geräte und Werkzeuge ein-zusetzen: mechanische und hydraulische Hebe- und Zugwerkzeuge, unter schiedliche Brandbe-kämpfungsmittel, Holzbearbeitungswerkzeuge, Scher-, Trenn-, und Schneidgeräte, um Beton

und Metalle zu trennen sowie pneumatische Werkzeuge wie Bohr- und Abbaumittel. Ret-tungssoldaten erhalten überdies eine erweiterte sanitätsdienstliche Ausbildung.

Rettungsgerätewart Stellt den Betrieb und den Unterhalt aller Ma-schinen und Aggregate im Einsatz sicher. Er führt Buch über Ein- und Ausgänge der Werkzeuge aus den verschiedenen Sortimenten und behält die Übersicht über das eingesetzte Material.

RettungstruppenRetter im KatastrophenhilfeeinsatzMit ihren spezialisierten Verbänden sind die Rettungstruppen die Hauptträger der mili-tärischen Katastrophenhilfe. Sie leisten als Hauptauftrag Rettungseinsätze in schweren und ausgedehnten Schadenlagen und bei Grossbränden. Zusätzlich erbringen sie Beiträ-ge zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen. Verschüttete aus Trümmern retten, Feuerwehren bei der Bekämpfung von Grossbränden unterstützen und dies unter Zuhilfe-nahme diverser Rettungsgeräte: Die Aufgaben der Rettungstruppen sind vielseitig und körperlich wie psychisch anspruchsvoll.

Rettungssoldaten tragen einen Geretteten aus einer Schadenlage

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64 RETTUNGSTRUPPEN

Einheitssanitäter/Fahrer Begleitet die Truppe im Einsatz und leistet Erste Hilfe an Verschütteten noch in den Trümmern (Erstversorgung). Er lernt, lebens-bedrohliche Situationen zu erkennen und ge-eignete Massnahmen vorzunehmen (z.B. Blut-stillung, Anlegen von Verbänden und Infusionen, Verabreichung von Injektionen, Fixationen). Einen Teil seiner Ausbildung absolviert er bei den Sanitätstruppen.

Baumaschinenfahrer Unterstützt die Rettungssoldaten bei ihrer Ar-beit mit Baumaschinen und Spezialgeräten. Die Grundausbildung dieser Funktion erfolgt in der Genie RS.

Übermittlungssoldat Erstellt Funk- und Telefonverbindungen zu allen Kommandostufen; er wird auch im Kom-mandoposten eingesetzt, wo er Nachrichten verarbeitet und verbreitet sowie Karten, Be-richte, Skizzen und andere Grundlagendoku-mente für den Kommandanten erstellt.

Feuerbekämpfung ist eine Kernkompetenz der Rettungstruppen

Rettungsgerätewart bedient eine Löschwasserpumpe 83

STANDORTE

Wangen an der Aare, Genf

Durchdiener: absolvieren die Rekrutenschule am

Standort der Truppengattung. Den Dienst als

Durchdiener leisten sie im Einsatzkommando

Katastrophenhilfebereitschaftsbataillon in Brem-

garten.

IMPFUNGEN

Für eine Einteilung bei den Rettungstruppen ist

folgende Impfung für alle Funktionen obligatorisch:

• Hepatitis B

Zusätzlich sind diese Impfungen empfohlen:

• Diphterie

• Tetanus

• Polio

• Meningitis

• Mumps, Masern, Röteln (MMR)

• FSME

• Grippeimpfung (im Winterhalbjahr)

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65

SanitätstruppenLeben rettenDie Aufgaben der Sanitätstruppen reichen von der Aufnahme von Verwundeten und Kranken in die Sanitätshilfsstelle über die Behandlung und Pflege im Spital bis hin zur Hilfeleistung zugunsten der Zivilbevölkerung.

Sanitätssoldaten behandeln einen verletzten Kameraden

Erste Hilfe entscheidet über das Schicksal eines verletzten Menschen. Die Truppensani-tät betreibt Sanitätshilfsstellen, in denen die Erste Hilfe von Ärzten und Sanitätspersonal ergänzt wird. Mit sanitätseigenen Fahrzeugen werden Patienten in zivile Spitäler überführt, welche durch die Spital-Bataillone unterstützt und durch die Militärspitäler der Spital-Batail-lone entlastet werden.

Sanitätssoldat D F Der Sanitätssoldat leistet fachkundig Hilfe und weiss, welche weiteren Massnahmen zu tref-fen sind, um das Überleben von Verletzten zu sichern. Die spezifische Ausbildung für den Einsatz in der Sanitätshilfsstelle und für den Umgang mit dem Sanitätsmaterial hilft mit, dass die lebensrettenden Aufgaben erfüllt werden können. Voraussetzung: Persönliche Eignung, charak-terlich stark und belastbar.

SANITÄTSTRUPPEN

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Spitalsoldat D F

Die Pflege der Patienten steht für den Spital-soldaten im Vordergrund. Er überwacht den Zustand des Patienten, unterstützt den Arzt bei der Behandlung und führt die ärztlich ver-ordnete Therapie selbständig durch. Spitalsol-daten werden aber auch in den Bereichen Logistik, Hygiene, Administration und Betrieb ausgebildet. Für die Spitalsoldaten, die im Be-reich Pflege ausgebildet werden und die ent-sprechenden Prüfungen bestehen, ist ein vierwöchiges Praktikum in einem zivilen Spital vorgesehen. Diplomiertes Fachpflegepersonal kann ein Praktikum im Bereich Notfall, Ope-rations- oder Intensivpflege absolvieren. Voraussetzung: Charakterlich stark und belast-bar.

Sanitätssoldat Medizinische Region D F

Nach der Ausbildung zum Soldat kommt der Sanitätssoldat Militärmedizinische Region in den Krankenabteilungen der Waffenplätze zum Einsatz. Er hilft mit bei der Pflege, bei Untersuchungen und Behandlungen und ist für den Logen- und Reinigungsdienst zustän-dig. Zu seinen Aufgaben kann auch das Füh-ren eines leichten Motorfahrzeugs gehören.

SANITÄTSTRUPPEN

Bergung eines Verletzten

STANDORTE

Rekrutenschulen: Moudon, Airolo

Verbandsausbildung: Einsiedeln/Schattdorf,

ganze Schweiz

IMPFUNGEN

Für eine Einteilung bei den Sanitätstruppen ist fol-

gende Impfung für alle Funktionen obligatorisch:

• Hepatitis B

Zusätzlich sind diese Impfungen empfohlen:

• Diphterie

• Tetanus

• Polio

• Meningitis

• Mumps, Masern, Röteln (MMR)

• FSME

• Grippeimpfung (im Winterhalbjahr)

Spitalsoldat

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67SPEZIALKRÄFTE

Grenadiere der Schweizer Armee: ausdauernd, selbstständig, verantwortungsbewusst

Grenadier und FallschirmaufklärerGrenadiere und Fallschirmaufklärer gehören zu den Spezialkräften der Schweizer Armee, die neben den Profieinheiten Armee-Aufklä-rungsdetachement AAD 10 und Militärpolizei Spezialdetachement MP Spez Det im Kom-mando Spezialkräfte KSK selektioniert, ausge-bildet und trainiert werden.

Die Grenadiere sind auf Nachrichtenbeschaf-fung und offensive Einsätze in schwierigem Umfeld spezialisiert. Hierfür werden sie zum Sturmgrenadier, Grenadiersprenger, Grena-dierscharfschützen, Grenadieraufklärer, Gre-nadier-Einheitssanitäter, Grenadiermitrailleur, Grenadierminenwerfer oder Führungsstaffel-Grenadier ausgebildet. Geeignete Kandidaten

SpezialkräfteWie werde ich Grenadier oder Fallschirmaufklärer?Sind Sie bereit, bis an Ihre Grenzen zu gehen? Können Sie sich vorstellen, bei Tag oder Nacht, in Städten oder im Gebirge und oft unter widrigen Umständen Nachrichten zu beschaffen oder entscheidende Aktionen durchzuführen? Dann melden Sie sich bei uns. Unter www.armee.ch/ksk finden Sie weitere Informationen.

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68 SPEZIALKRÄFTE

können eine Kaderlaufbahn als Unteroffizier oder Offizier einschlagen. Die Ausbildung ist fordernd und selektiv, braucht also über-durchschnittliche physische und psychische Fähigkeiten an Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Schnelligkeit. Im Anschluss an die zwei bis drei Tage der normalen Rekrutierung leis-ten die Grenadiere zwei zusätzliche Vorberei-tungstage, die eine vertiefte Eignungsprüfung umfassen: Auf dem Programm stehen nicht nur zielgerichtete physische, psychische und medizinische Abklärungen, sondern auch de-taillierte Informationen über die Vorbereitun-gen und den Ablauf der RS. Danach absolvie-ren sie eine 23-wöchige Grundausbildung in Isone (TI). Während den ersten Wochen findet eine systematische, auf physischen, psychi-schen und technischen Prüfungen basierende Selektion statt. Am Ende der RS erfolgt eine Einteilung in eines der Grenadierbataillone.

Die Fallschirmaufklärer sind die Spezialisten für die Sonderaufklärung. Sie arbeiten in ho-her Autonomie über mehrere Tage in kleinen Teams. Die Fallschirmaufklärer sind in der Lage ihren Einsatzraum am Fallschirm zu er-

reichen. Diese lange Ausbildung erfordert für alle eine Kaderlaufbahn zum Unteroffizier bzw. zum Offizier. Das Fallschirmspringen kann im Rahmen der SPHAIR-Fallschirmkur-se vordienstlich erlernt werden. Interessierte absolvieren jährlich an verschie-denen Orten durchgeführten Kursen rund 50 Fallschirmabsprünge.Wenn Sie zwischen 17 und 19 Jahre alt sind, registrieren Sie sich jetzt auf der Internetseite von SPHAIR (www.sphair.ch).

STANDORTE

Isone, Monteceneri, Locarno-Magadino

Fallschirmaufklärer im Landeanflug

Fallschirmaufklärer bei der Infi l tration

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Meine persönlichen Notizen zu den verschiedenen Truppengattungen und Ausbildungsfunktionen

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Ausbildungsstandorte

AUSBILDUNGSSTANDORTE

Standorte RekrutenschulenLehrverband Infanterie

Standorte RekrutenschulenLehrverband Panzer/Artillerie

Standorte RekrutenschulenLehrverband Genie/Rettung/ABC

Standorte RekrutenschulenLehrverband Logistik

Standorte RekrutenschulenLehrverband Fliegerabwehr/Führungsunterstützung

Standorte RekrutenschulenLuftwaffen Ausbildungs- und Trainingsbrigade

Militärpolizei

Spezialkräfte

Bière

Sion

St. Gallen

Chur

Andermatt

Colombier

Birmensdorf Aarau

Thun

Brugg

Spiez

Wangen a. A.

Frauenfeld

Kloten

Emmen

Jassbach

Spitzensport RS (LVb G/Rttg/ABC)

Magglingen

Payerne

Isone

Moudon

Drognens

Airolo

Schönbühl-Sand

Fribourg

Monteceneri

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71AUSBILDUNGSSTANDORTE

Standorte RekrutenschulenLehrverband Infanterie

Standorte RekrutenschulenLehrverband Panzer/Artillerie

Standorte RekrutenschulenLehrverband Genie/Rettung/ABC

Standorte RekrutenschulenLehrverband Logistik

Standorte RekrutenschulenLehrverband Fliegerabwehr/Führungsunterstützung

Standorte RekrutenschulenLuftwaffen Ausbildungs- und Trainingsbrigade

Militärpolizei

Spezialkräfte

Bière

Sion

St. Gallen

Chur

Andermatt

Colombier

Birmensdorf Aarau

Thun

Brugg

Spiez

Wangen a. A.

Frauenfeld

Kloten

Emmen

Jassbach

Spitzensport RS (LVb G/Rttg/ABC)

Magglingen

Payerne

Isone

Moudon

Drognens

Airolo

Schönbühl-Sand

Fribourg

Monteceneri

AUSBILDUNGSSTANDORTE

Die Rekrutenschulen finden grundsätzlich auf

Waffenplätzen statt. Während dieser Zeit dient

in der Regel eine Kaserne als Unterkunft. In der

Verlegung wird das Gelernte praktisch angewen-

det. Dafür verschiebt sich die ganze Schule in

eine Gegend, welche die Durchführung von Ge-

fechtsschiessen und grösseren Übungen er-

laubt.

Die Ausbildungsstandorte entsprechen dem ak-

tuellen WEA-Planungsstand.

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Die BlaulichtorganisationenAlltagsereignisse wie Verkehrsunfälle oder Brände in einzelnen Gebäuden bewältigen die Ersteinsatzmittel (Blaulichtorganisationen) – Polizei, Feuerwehr und Sanität – nach ein-gespielten Verfahren. Bei Katastrophenein-

sätzen über längere Zeit ist eine gute Zusam-menarbeit wichtig. Ebenso wichtig ist eine übergeordnete Führung und Koordination. Dafür sorgt ein ziviles Führungsorgan (Krisen-stab), in dem die Partnerorganisationen ver-treten sind.

BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

BevölkerungsschutzUmfassender Schutz der BevölkerungDie Schweiz ist unterschiedlichsten Bedrohungen und Gefahren ausgesetzt (z.B. Über-schwemmungen, Erdrutschen, Chemieunglücken, Epidemien). Als Antwort darauf arbeiten im Bevölkerungsschutz die fünf Partnerorganisationen technische Betriebe, Zivilschutz, Gesundheitswesen, Feuerwehr, und Polizei zusammen. Ihre Aufgabe ist es, die Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Kriegsfall zu schützen.

Die fünf Partner im Bevölkerungsschutz

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73BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

DAS VERBUNDSYSTEM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

Polizei Feuerwehr Technische Betriebe

Gesundheits- wesen Zivilschutz

Gemeinsames Führungsorgan

Unterstützung durch den ZivilschutzIm Fall einer Katastrophe kommen – wie im Alltag – zuerst die Blaulichtorganisationen zum Einsatz. Der Bevölkerungsschutz ist so aufgebaut, dass bei Bedarf gezielt zusätzliche Mittel eingesetzt werden können. Das Führungs-organ kann dabei zur Verstärkung der Erstein-satzmittel weitere Elemente anfordern, insbe-sondere beim Zivilschutz. Der Zivilschutz soll die anderen Partnerorganisationen entlasten, ergänzen und somit sicherstellen, dass bei grossen und lang andauernden Katastrophen- und Notlage-Einsätzen genügend Mittel zur Verfügung stehen. Die technischen Betriebe sorgen oft selber für die nötige Verstärkung, können aber auch die anderen Partnerorgani-sationen beiziehen.

Bund, Kantone und GemeindenNaturkatastrophen können zwar durchaus das ganze Land betreffen, meist sind es aber Er-eignisse, die sich auf eine Gemeinde oder Region beschränken. Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz liegt deshalb haupt-sächlich bei den Kantonen und Gemeinden. Gefordert sind immer zuerst die regionalen Einsatzmittel. Der Bund spielt aber auch eine wichtige Rolle: Er erarbeitet Grundlagen, etwa in Form von Gesetzen oder in der Ausbildung und sorgt für die Koordination auf nationaler Ebene. Neben den Massnahmen, die für den Fall eines Krieges getroffen werden müssen, ist er auch für folgende Katastrophen und Notla-gen zuständig wie etwa erhöhte Radioaktivität, Notfälle bei Staudämmen, Epidemien und Tier-seuchen.

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74 ZIVILSCHUTZ

LeistungsprofilDer Zivilschutz erbringt spezialisierte Leistun-gen wie:• die Führungsunterstützung für die Krisen-

stäbe der Kantone und Gemeinden;• die Alarmierung der Bevölkerung;• die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur; • die Betreuung von Schutz suchenden

und obdachlosen Personen;• den Schutz von Kulturgütern; • die Durchführung schwerer Rettungen

sowie Instandstellungsarbeiten.

Mit diesem Leistungsprofil und seiner Durch-haltefähigkeit ist der Zivilschutz ein unver-zichtbares Mittel des Bevölkerungsschutzes.

OrganisationEs ist die Aufgabe von Gemeinde und Kanton, ihre Risiken und Gefahren zu kennen und ent-sprechende Vorkehrungen zu treffen. So richtet sich auch die Organisation des Zivilschutzes nach der Gefährdungsanalyse sowie nach to-pographischen Gegebenheiten und Struktu-ren in einem Kanton, einer Region oder einer

Angehörige des Zivi lschutzes leisten nach einem Zugsunglück Unterstützung

ZivilschutzSchützen – Betreuen – UnterstützenDer Zivilschutz ist die einzige zivile Organisation, die bei lange andauernden und grossen Ereignissen die Durchhaltefähigkeit gewährleisten kann und die anderen Organisationen längerfristig unterstützt, verstärkt und entlastet.

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75 ZIVILSCHUTZ

Gemeinde. Die Organisation kann also unter-schiedlich sein. Dabei legen die Kantone und Gemeinden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Rekrutierungspotenzials den Per-sonalbedarf fest.

AlarmierungDie Schweiz verfügt über ein flächendecken-des Netz von stationären und mobilen Sirenen, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm. Die Kantone und die Gemeinden stellen sicher, dass die Bevölkerung jederzeit alarmiert werden kann.

SchutzbautenDie Schutzbauten sind primär für den Schutz der Bevölkerung und für die Sicherstellung der Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungs-schutzes im Fall eines bewaffneten Konflikts konzipiert worden. Sie gewähren einen Basis-schutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen. Darüber hinaus sollen die Schutzbauten bei Katastro-phen und in Notlagen, z.B. im Fall erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder akuter Lawinengengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden.

Alarmsirene

Schutzraum mit Panzertüre

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76 ZIVILSCHUTZ

AusbildungSpätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 26. Altersjahr vollendet haben, besu-chen die Schutzdienstpflichtigen eine Grund-ausbildung von zehn bis neunzehn Tagen. Sie ist in zwei Kursblöcke aufgeteilt: In der allge-meinen Grundausbildung wird das Zivilschutz-grundwissen vermittelt, in der funktionsbezo-genen Ausbildung steht die fachtechnische Ausbildung im Vordergrund. Nach einer Zusatz-ausbildung von höchstens fünf Tagen, können Dienstpflichtige verschiedene Spezialistenfunk-

tionen übernehmen. Zudem eröffnet eine fünf- bis zwölftägige Kaderausbildung die Möglichkeit zur Übernahme von Führungs-funktionen. Die Dienstleistung erfolgt in einem der Fachbereiche Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Kulturgüterschutz, Unterstützung oder Logistik. Jährlich finden Wiederholungskurse statt, die mindestens zwei bis maximal sieben Tage dauern.

Ausbildung von Gruppenführern

Ausbildung im ZivilschutzAusbildung nach MassAusbildung und Einsätze des Zivilschutzes sind kürzer als im Militär. Normalerweise finden sie in der Wohnregion der Dienstpflichtigen statt.

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77 ZIVILSCHUTZ

Stabsassistent

Betreuer

Pionier

Anlagewart

Materialwart

Koch

AGA FGA ZA KA KA KdtRekrutierung Allgemeine Funktionsbezogene Zusatzausbildung Kaderausbildung Kaderausbildung Grundausbildung Grundausbildung für Spezialisten Kommandant

StabsassistentBetreuerPionier

AnlagewartMaterialwart

Koch

A-SpürerSachkundigerStrahlenschutzPsychologischer

NothelferSanitäter

FahrerKulturgüterschutz-

Spezialist

ChefZugführerFeldweibel

FourierGruppenführer

Kommandant/KommandantStellvertreter

Ste

llun

gspf

lich

tige

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2–3 Tage 10–19 Tage bis 5 Tage 5–12 Tage 15–24 Tage

Ausbildungslehrgänge

Rechte und PflichtenDer Zivilschutz basiert auf dem Milizsystem und der Schutzdienstpflicht. Diese beginnt mit dem 20. und endet mit dem 40. Altersjahr. Schutz-dienstpflichtige sind militärversichert und haben Anspruch auf Sold, Erwerbsausfall ent-schädigung, Verpflegung, Transport und Un ter-kunft. Sie müssen bis und mit dem 30. Alters-jahr Wehrpflichtersatz bezahlen (siehe Seite 30). Die im Zivilschutz geleisteten Diensttage wer-den aber angerechnet. Mit jedem Diensttag verkleinert sich die Wehrpflichtersatzabgabe um vier Prozent.

Zuteilung zu einer Grundfunktion Dem Zivilschutz wird zugeteilt, wer bei der Rekrutierung für den Militärdienst als untaug-lich, für den Zivilschutz jedoch als tauglich erklärt wird. Bei der Zuteilung zum Zivilschutz lassen sich die beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die persönlichen Fähigkei-ten und Neigungen optimal nutzen. Sechs Grundfunktionen stehen bei der Zuteilung zur Auswahl.

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78 ZIVILSCHUTZ

Pionier

Grundfunktionen im Zivilschutz

StabsassistentDie Stabsassistenten können aufgrund der Bedürfnisse im Bereich Lage wie auch in der Telematik eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz ist in der Regel das Lage- bzw. Telematikzen-trum am Standort des zivilen Führungsorgans. Zu den Tätigkeiten im Lagebereich gehört das Führen von Karten und Übersichten, das Ver-fassen von Meldungen und Betreiben von In-formationsstellen. Im Telematikbereich ist er für den Aufbau, Betrieb und den Unterhalt der Kommunikationsnetze verantwortlich.

BetreuerDie Betreuer stehen den gefährdeten oder hilfsbedürftigen Personen zur Seite, die von einem Schadenereignis betroffen wurden. Ihre Aufgabe besteht darin diese zu schützen und zu betreuen. Die Betreuung umfasst verschie-dene Massnahmen: Es geht darum, Men-schen aufzunehmen, zu beherbergen, zu er-nähren, zu kleiden, zu pflegen und für ihr Wohlergehen zu sorgen. Die Betreuung ist auf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet.

PionierDie Pioniere werden für die Ausführung von technischen Sicherungs- und Instandstel-lungsarbeiten, aber auch für Rettungen aus Trümmerlagen eingesetzt. Diese Arbeiten wer-den vor allem nach Naturkatastrophen wie Stürmen, Überschwemmungen, Erdrutschen oder Lawinenschäden ausgeführt. Der Pionier muss alle Pioniergeräte wie Stollenausrüs-tung, Zug- und Hebegeräte oder Kompressor bedienen können. Vom Pionier werden des-halb nebst einer guten körperlichen Leis-tungsfähigkeit, technisches Verständnis sowie ein Sinn für das praktische Arbeiten verlangt.

Stabsassistent

Betreuer

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79ZIVILSCHUTZ

AnlagewartDer Anlagewart tätigt Unterhaltsarbeiten nach festgelegten Vorschriften und sorgt für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen in der Anlage. Im Einsatz stellt er den technischen Betrieb der zugeteilten Schutzanlagen sicher und be-hebt allfällige Störungen.

MaterialwartDer Materialwart ist zuständig für die Inventari-sierung, die zweckmässige Lagerung, bestimmte Instandhaltungsarbeiten und Bereitstellung des Materials des Zivilschutzes. Er kann ein Material-depot im Einsatzraum betreiben.

KochOhne Verpflegung keine Leistung. Zu den Auf-gaben des Koch gehört das selbstständige Zubereiten von Mahlzeiten für eine grössere Anzahl von Personen. Dabei spielt die Hygiene- und Qualitätssicherung eine wichtige Rolle. Das Einsatzgebiet umfasst sowohl stationäre Küchen als auch die Verpflegung von Personen auf Schadenplätzen und externen Einsatzorten.

Anlagewart

Materialwart

Koch

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80 KREISKOMMANDOS

GL: Kreiskommando Glarus Landstrasse 38, 8750 Glarus E-Mail: [email protected] Telefon: 055 646 68 70

ZG: Kreiskommando Zug Hinterbergstrasse 43, 6312 Steinhausen E-Mail: [email protected]: 041 723 72 03

FR: Kreiskommando FreiburgFR: Commandement d’arrondissement FribourgCase postale 185Rte des Arsenaux 16, 1705 Freiburg E-Mail: [email protected]: [email protected] Telefon: 026 305 30 20Telefon: 026 305 30 21

SO: Kreiskommando Solothurn Hauptgasse 70, 4509 Solothurn E-Mail: [email protected] Telefon: 032 627 27 71

BS: Kreiskommando Basel-StadtZeughausstr. 2, 4002 BaselE-Mail: [email protected] Telefon: 061 316 70 00

BL: Kreiskommando Basel-LandschaftOristalstr. 100, 4410 LiestalE-Mail: [email protected] Telefon: 061 552 72 72

SH: Kreiskommando Schaffhausen Randenstrasse 34, 8200 Schaffhausen E-Mail: [email protected] Telefon: 052 632 75 75

AR: Kreiskommando Appenzell A.Rh.Schützenstrasse 1, 9100 Herisau E-Mail: [email protected] Telefon: 071 353 62 28

ZH: Kreiskommando ZürichUetlibergstrasse 113, Postfach, 8090 Zürich E-Mail: [email protected]: 043 259 71 12

BE: Kreiskommando Bern Papiermühlestrasse 17v Postfach, 3000 Bern 22E-Mail: [email protected] Telefon: 031 636 13 73

BE: Commandement d’arrondissement BerneRue des Fossés 1, 2520 La Neuveville Courriel: [email protected] Téléphone: 031 635 49 50

LU: Kreiskommando LuzernMurmattweg 8, 6000 Luzern 30E-Mail: [email protected] Telefon: 041 469 42 77

UR: Kreiskommando Uri Lehnplatz 22, 6460 Altdorf E-Mail: [email protected] Telefon: 041 875 23 54

SZ: Kreiskommando Schwyz Schlagstrasse 87Postfach 4215, 6431 Schwyz E-Mail: [email protected] Telefon: 041 819 22 35

OW: Kreiskommando Obwalden Postfach 1465, 6061 Sarnen E-Mail: [email protected] Telefon: 041 666 64 47

NW: Kreiskommando Nidwalden Wilstrasse 1, Postfach 12476371 Stans-Oberdorf E-Mail: [email protected] Telefon: 058 467 56 13

Kreiskommandos

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81KREISKOMMANDOS

AI: Kreiskommando Appenzell I.Rh.Marktgasse 10d, 9050 AppenzellE-Mail: [email protected]: 071 788 95 94

SG: Kreiskommando St. GallenBurgstrasse 50, 9000 St.GallenE-Mail: [email protected]: 058 229 71 82 GR: Amt für Militär und ZivilschutzMilitärSchloss Haldenstein, Schlossweg 4,7023 HaldensteinE-Mail: [email protected]: 081 257 35 23

AG: Kreiskommando AargauRohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau E-Mail: [email protected]: 062 835 31 15

TG: Kreiskommando ThurgauZürcherstrasse 221, 8510 FrauenfeldE-Mail: [email protected]: 058 345 61 61

TI: Servizio degli affari militari e comando di circondario TicinoResidenzia governativa, 6500 Bellinzona E-Mail: [email protected]: 091 814 33 31

VD: Service de la sécurité civile et militaire Division Affaires militaires et logistiquePlace de la Navigation 6, Case postale 16,1110 Morges 1Courriel: [email protected]éléphone: 021 316 47 40

VS: Kantonales Amt für Militärwesen Wallis VS: Commandement d’arrondissement ValaisCase postale 413,Rue des casernes 40, 1951 Sion E-Mail: [email protected]: [email protected] Telefon: 027 606 52 00

NE: Commandement d’arrondissement NeuchâtelCase postale 28Rte de l’Arsenal 2, 2013 Colombier Courriel: [email protected] Téléphone: 032 889 63 31

GE: Commandement d’arrondissement Genève Rue de l’Ecole-de Médecine 13, 1205 Genève Courriel: [email protected]éléphone: 022 546 77 00

JU: Commandement d’arrondissement JuraRue Ernest Daucourt 1 Case postale, 2942 Alle Courriel: [email protected] Téléphone: 032 420 39 20

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82 STANDORTE DER REKRUTIERUNGSZENTREN

LAUSANNE

Centre de recrutement de Lausanne BAPCase postale 226Route des Plaines du Loup 11000 Lausanne 18Courriel: [email protected]

CantonsGE, JU, NE, VD, FR (f), BE (f), VS (f)

SUMISWALD

Rekrutierungszentrum SumiswaldSpitalstrasse 203454 Sumiswald BEE-Mail: [email protected]

KantoneBE (d), FR (d), VS (d)

Standorte der Rekrutierungszentren

Pontaisecentre de recrutementPontaisecentre de recrutement

LausanneLausanne

EntréeEntrée

Rekr ZenSportanlage

Forum

BahnhofSpitalstr

asse

Eystrasse

Eystr

asse

Kirchstalden

SumiswaldSumiswald

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83STANDORTE DER REKRUTIERUNGSZENTREN

MONTECENERI

Centro di reclutamento del MonteceneriCaserma 46802 Montecenerie-mail: [email protected]

CantoniGR (i), TI

WINDISCH (bis Mitte 2018)

Rekrutierungszentrum WindischSpitzmattstrasse 65210 WindischE-Mail: [email protected]

KantoneAG, BL, BS, SO, OW, NW, UR, LU Rekr Zen

WindischWindisch

Bahnhof Brugg

Zürcherstr.

Dorfstrasse.

Mülligerstrasse

Bahnhof Brugg

Zürcherstr.

Dorfstrasse.

Mülligerstrasse

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84 STANDORTE DER REKRUTIERUNGSZENTREN

AARAU (ab Mitte 2018)

Rekrutierungszentrum Kaserne AarauLaurenzenvorstadt5001 AarauE-Mail: [email protected]

KantoneAG, BL, BS, SO, OW, NW, UR, LU

RÜTI

Rekrutierungszentrum RütiSpitalstrasse 338630 Rüti / ZHE-Mail: [email protected]

KantoneSH, TG, ZH, ZG

Bahnhof

Spitalstrasse

Dorfs

trass

e

Rekr ZenRüti ZHRüti ZH

Bahnhof

Spitalstrasse

Dorfs

trass

e

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85

MELS

Rekrutierungszentrum MelsTiergartenPöltisstrasse 408887 MelsE-Mail: [email protected]

KantoneAI, AR, GL, GR (d), SG, SZ Rekr Zen

PlonsPlons

Heilig-kreuzHeilig-kreuz

Pöltisstrasse A3

STANDORTE DER REKRUTIERUNGSZENTREN | KONTAKTADRESSEN

KontaktadressenHaben Sie noch Fragen zur Rekrutierung?Personelles der Armee / RekrutierungRodtmattstr. 110, 3003 BernTelefon: 058 464 24 24E-Mail: [email protected]

Rekrutierung Frauen in der ArmeeRodtmattstr. 110, 3003 BernTelefon: 058 464 32 74E-Mail: [email protected]

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86 INTERNETADRESSEN

www.rekrutierung.chAlle Infos über Ihre Rekrutierung

www.miljobs.chInfos über die Jobs im Militär und im Zivilschutz

www.durchdiener.chAlle Infos zum Dienst an einem Stück

www.armee.ch/frauenInfos zu den Frauen in der Armee

www.rkd-scr.chInfos zum Rotkreuzdienst für Frauen

www.zivil-militaer.chKoordination von ziviler und militärischer Ausbildung

www.studiumundarmee.chInfos zur Koordination von Studium und Militärdienst

www.vbs.chInfos zum Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

www.armee.chAlles über die Schweizer Armee

www.armee.ch/berufsmilitaerFragen zur Berufs- und Zeitmilitär-Kaderausbildung

www.milak.chMilitärakademie an der ETH Zürich

www.busa.chBerufsunteroffiziersschule

www.militaermusik.chKompetenzzentrum Militärmusik

www.armee.ch/gebirgsdienstKompetenzzentrum Gebirgsdienst der Armee

www.luftwaffe.chInfos zur Luftwaffe

www.sphair.chAusbildungsplattform der Luftwaffe

www.airforcepilot.chInfos über die Ausbildung zum Piloten

www.armeesanitaetsdienst.chInfos zur Sanität

www.armee.ch/zfaInfos zur zivilen Anerkennung der Führungsausbildung

www.bevoelkerungsschutz.ch Alle Infos zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz

www.zivilschutz.chAlle Infos zum Zivilschutz

www.zivi.admin.chAlle Infos zum Zivildienst

www.estv.admin.chWehrpflichtersatzabgabe (WPE)

www.ahv-iv.infoInfos zur Erwerbsausfallentschädigung der AHV-Ausgleichskasse

Internetadressen

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Persönliche Notizen

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Mein Leistungsprofil

Das ZuteilungsgesprächSo kann ich mich vorbereiten

Es besteht keine Wahlfreiheit:Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Armee und des Zivilschutzes.

Bedarf Armee / Zivilschutz

Was sind die Mindestan forderungen meiner Wunschfunktionen?

Welche RS-Plätze stehen zur Verfügung?

Meine Wunschfunktionen (Prio 1–3) Mein Wunschzeitpunkt für die RS

• 1.

• 2.

• 3.

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Persönliche Notizen

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MILITÄRDIENSTTAUGLICH

DIENSTTAUGLICHKEIT

MILITÄR

• ~ 250 Funktionen, alle ebenfalls für Frauen

• Durchdiener? 300 Tage Dienst an einem Stück

Ja Nein

Meine Wunschfunktionen (Prio 1 – 3)

1.

2.

3.

Mein Wunschzeitpunkt

Bemerkungen

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SCHUTZDIENSTTAUGLICH MILITÄR- UND SCHUTZDIENSTUNTAUGLICH

ZIVILSCHUTZ

• 6 Funktionen

Meine Funktionen:

1.

2.

Wehrpflichtersatz von 20 bis und mit 30 Jahren• 3% steuerpflichtiges Einkommen (Bundessteuer)

• mindestens 400 Franken / Jahr

• pro geleistetem Diensttag Reduktion um 4%

UNTAUGLICH

Wehrpflichtersatz von 20 bis und mit 30 Jahren• 3% steuerpflichtiges Einkommen (Bundessteuer)

• mindestens 400 Franken / Jahr

RECHTE PFLICHTEN

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Infos Funktionenunter App:

oderwww.miljobs.ch

Impressum

Herausgeber:Kommunikation Verteidigung

Stand der Informationen: Januar 2017

92.055 d 02.17 33 000 860394058