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Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I Bochum, 24.09.2018

Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung ......25 Abs. 2 Nr. 6 JAG (bis zu 3 Semester) Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien

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Page 1: Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung ......25 Abs. 2 Nr. 6 JAG (bis zu 3 Semester) Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien

Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Informationsveranstaltung

Staatliche Pflichtfachprüfung

Teil I

Bochum, 24.09.2018

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Gliederung

Teil I:

Justizprüfungsamt – „wir über uns“

Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung im Allgemeinen

Taktische Überlegungen im Vorfeld der staatlichen

Pflichtfachprüfung

Besonderheiten/Bitten

Teil II:

Verfahrensfragen rund um Meldung und Zulassung zur

PflichtfachprüfungLaws2

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Das Justizprüfungsamt (JPA)

…befindet sich am Oberlandesgericht Hamm und ist

zuständig für die Durchführung der staatlichen

Pflichtfachprüfung.

Besteht aus:

Vorsitzender des JPA Hamm,

ständiger Vertreterin, zwei richterlichen Mitarbeitern,

Rechtspfleger(in), Geschäftsstellenbeamten und

ca. 200 nebenamtlichen Prüfern aus allen juristischen

Berufen, darunter Professoren, Richter, Staatsanwälte,

Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen.

Laws3

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Die staatliche Pflichtfachprüfung

gesetzliche Grundlage: JAG NRW

Allgemeines zum Verfahren:

Ablauf:

• Meldung,

• Zulassung,

• Aufsichtsarbeiten,

• mündliche Prüfung.

Laws4

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Taktische Überlegungen im Vorfeld

in Bezug auf den „richtigen“ Zeitpunkt zur Ablegung

der Pflichtfachprüfung; denn es gibt 3 unterschiedliche

Möglichkeiten, die Pflichtfachprüfung zu absolvieren:

Klassischer regulärer Versuch

Freiversuch

Abschichtung

Laws5

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Taktische Überlegungen im Vorfeld

in Bezug auf den Klausurmonat („Schieben“)

Entscheidend ist der Eingang der Meldung beim JPA!

Der Zeitpunkt der Meldung innerhalb der Meldefrist hat keinen

Einfluss auf den Klausurmonat! Die Verteilung der Klausurplätze

erfolgt erst nach Eintragung aller fristgerecht eingegangenen

Meldungen.

Klassische Freischussmonate sind Mai (WS) und November

(SoSe). In diesen Monaten haben Prüflinge im regulären oder NV-

Versuch oder Wiederholer praktisch keine Aussicht auf Ladung; sie

werden geschoben, bis alle Freischützen geschrieben haben.

Laws6

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Besonderheiten/Bitten:

Keine Anmeldung erst auf den letzten Drücker! Bringt

keinerlei Vorteile im Hinblick auf Klausurmonat, birgt nur

das Risiko, bei Unvollständigkeit der Unterlagen nicht

rechtzeitig zugelassen zu werden.

Keine überflüssigen Verfahrensfragen per eMail!

Zunächst Merkblätter im Internet „befragen“ und nur,

wenn diese Frage nicht beantworten, 1 Mail an das JPA-

Postfach senden!

Laws7

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Nordrhein-Westfalen

Weiter geht es mit Teil II!

Laws8

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Informationsveranstaltung

Staatliche Pflichtfachprüfung

Teil II

Bochum, 24.09.2018

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Gliederung

A. Versuchsarten

B. Zulassungsverfahren

C. Prüfungsverfahren

I. Aufsichtsarbeiten

II. Mündliche Prüfung

D. Abschluss

Kaup10

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-WestfalenA. Versuchsarten

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Freiversuch

• Meldung spätestens bis zum Abschluss des 8.Fachsemesters

Notenver-besserung

• Bestehen im Freiversuch, § 26 Abs. 1 S. 1

• Meldung binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, § 26 Abs. 1 S. 2

Regulärer Versuch

• Nichtbestehen im Freiversuch, § 25 Abs. 1 S. 1

• Meldung nach Abschluss des 8. Fachsemesters

Wiederho-lung

• Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung, § 24

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Freisemester

§ 25 JAG

„Freisemesterantrag“ (kein Vordruck)

Insgesamt: maximal 4 Freisemester

nur volle Semester

Kann frühestens gestellt werden, wenn die

Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen,

ACHTUNG muss spätestens mit der Meldung gestellt werden

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Krankheit/anderer zwingender Grund

25 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 JAG

(bis zu 4 Semester)

Längere schwere Krankheit (4 Wochen in der Vorlesungszeit)

oder ein anderer zwingender Grund (4 Wochen

Mutterschutzfrist in der Vorlesungszeit)

ACHTUNG/PFLICHTEN:

unverzügliche amtsärztliche Untersuchung

Beibringung eines entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses

über die medizinischen Befundtatsachen

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Studiengangsverzögerung infolge einer

Behinderung

§ 25 Abs. 2 Nr. 2 JAG

(bis zu 4 Semester)

Nachweis:

einer Verzögerung des Studienganges infolge der

Behinderung

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Auslandsstudium

§ 25 Abs. 2 Nr. 3 JAG

(bis zu 3 Semester)

Einschreibung ausländische Universität für

Rechtswissenschaften

Besuch rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen im

ausländischem Recht (auch Völkerrecht, Europarecht, int.

Privatrecht) in angemessenen Umfang: (mind. 8 Std/Woche;

Block: 96 Std.)

Pro Semester ein Leistungsnachweis im ausländischem

Recht15

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA)

§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG

(1 Semester)

erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige

rechtswissenschaftliche Ausbildung (an inländischer

Hochschule)

Umfang: mindestens 16 Semesterwochenstunden

parallel zum Studiengang Rechtswissenschaften

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Fremdsprachige Verfahrenssimulation / Moot

Court

§ 25 Abs. 2 Nr. 5 JAG

( 1 Semester)

Teilnahme mindestens 16 Semesterwochenstunden

Leistungsnachweis

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Nordrhein-Westfalen

Gremien- und Hochschultätigkeit

§ 25 Abs. 2 Nr. 6 JAG

(bis zu 3 Semester)

Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die

Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule,

Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Nachweis (Dekan/Dekanin)

Umfang: für ein Freisemester sind mindestens 12

Monate Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden/Woche

erforderlich

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Nordrhein-WestfalenFreiversuch mit Abschichtung

§ 12 JAG

nach dem 5. Fachsemester bis zum Abschluss

des 7. Fachsemesters

Block I Block II Block III

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Nordrhein-Westfalen

Verteilung:

je nach Studiendauer bis zu drei Semester

wer sich bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters nicht

„weitergemeldet“ hat, wird von Amts wegen geladen

Ergebnisse:

Werden „pro“ Block mitgeteilt, soweit der Prüfling nichts

anderes gegenüber dem JPA erklärt hat, der letzte Block

erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-WestfalenB. Zulassungsverfahren

Zulassung (begünstigender) VA, § 7 JAG

I. Formelle Voraussetzungen:

Antrag (Meldung, § 9 JAG)

Form

Frist

II. Materielle Voraussetzungen:

Mindestens 4 Halbjahre Studium der Rechtswissenschaften

Bestehen einer Zwischenprüfung

Fremdsprachennachweis

Teilnahme an einer praktischen Studienzeit

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Nordrhein-Westfalen

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-WestfalenAnmeldefristen 2018/2019

Aufsichtsarbeiten im Meldung

November 2018 01.07. - 30.09.2018

Dezember 2018 01.08. - 30.09.2018

Januar 2019 01.09. - 31.10.2018

Februar 2019 01.10.- 30.11.2018

März 2019 keine Klausuren

April 2019 01.12. 2018 - 31.01.2019

Mai 2019 01.01.- 31.03.2019

Juni 2019 01.02. - 31.03.2019

Juli 2019 keine Klausuren

August 2019 01.04. – 31.05.2019

September 2019 keine Klausuren

Oktober 2019 01.06. - 31.07.2019

November 2019 01.07. - 30.09.2019Kaup01.01.25

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

FremdsprachennachweisBesuch einer fremdsprachige rechtwissenschaftlichen Veranstaltung

oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG

Umfang: mindestens 2 Semesterwochenstunden

(„erfolgreich“) mit Abschlussprüfung

ODER:

(„die Fremdsprachenkompetenz kann auch anders nachgewiesen werden“)

In der Regel gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im

Umfang von mindestens sechs Wochen im fremdsprachigen

Ausland als Nachweis in diesem Sinne, § 7 Abs. 3. S. 2 JAG

Nachweis erbringt auch, wer mindestens ein Semester

Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat.26

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-WestfalenPraktische Studienzeit

§ 8 JAGVerwaltungspraktikum

6 Wochen Verwaltungsbehörde

Maßgeblich ist der

öffentlich rechtliche Status

die Wahrnehmung

öffentlich-rechtlicher

Aufgaben reicht nicht

grds. muss ein Volljurist

die Ausbildung leiten

Rechtspflegepraktikum

6 Wochen

Rechtsanwältin/

Rechtsanwalt

Rechtsabteilung eines

Unternehmens unter

Leitung

eines Volljuristen

Gericht/Staatsanwaltschaft

Kaup27

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Nordrhein-WestfalenAblauf des Prüfungsverfahrens

I. Aufsichtsarbeiten

1. Zulassung

Schriftlich unter Mitteilung des voraussichtlichen

Klausurenzeitraums

2. Ladung

Schriftlich gegen EB zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

3. Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

4. Information

Kennzifferliste § 20 JAG

Termine und Orte mündliche Prüfung

Kennzifferliste mündliche Prüfungstermine Kaup28

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C. Ablauf des Prüfungsverfahrens

II. mündliche Prüfung

(im fünften Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten)

1. Vorbereitung

Zuhören: Dem eingeschriebenen Studierenden bzw. dem

Studierenden, der sich bereits im Prüfungsverfahren

befindet, kann auf Antrag die Teilnahme als Zuhörer an

einer mündlichen Prüfung gestattet werden.

Kaup29

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

Zuhören in der mündlichen Prüfung

Der Antragsvordruck kann unter

http://www.olg

hamm.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/03_jpa_a_bis_

z/39_zuhoeren_muendl_pruefung/index.php

heruntergeladen werden.

Frist: 10 Tage vor dem Wunschtermin

Zuhörerschein wird in der Regel per Email übersandt

Kaup30

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Die Justiz des Landes

Nordrhein-Westfalen

C. Ablauf des Prüfungsverfahrens

II. mündliche Prüfung

2. Ladung zur mündlichen Prüfung

schriftlich gegen EB

Ca. 3 Wochen vor dem Termin

Bekanntgabe der Ergebnisse der Bewertungen der

Aufsichtsarbeiten

Bekanntgabe des Rechtsgebiets des Vortrags

Namen der Kommissionsmitglieder

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D. Abschluss

I. Schriftliche Bekanntgabe der Ergebnisse/Übersendung

der Zeugnisse

II. Ggf.

1. Erläuterung des mündlichen Prüfungsgesprächs,

§ 23 Abs. 1 JAG

2. Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten, § 23 Abs. 2

JAG

3. Widerspruch

4. Klage

Kaup32

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Nordrhein-Westfalen

Für weitere Fragen:

Merkblätter zu allen wichtigen Fragen rund um die

Zulassung und das Prüfungsverfahren finden Sie unter

http://www.olg-hamm.nrw.de

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