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inprimo MittelstandsRenten AMI 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 OGAW-Sondervermögen Jahresbericht

inprimo MittelstandsRenten AMI - Ampega · Auf einen Blick 7 Bericht des Fondsmanagements 8 Vermögensübersicht 11 Vermögensaufstellung 12 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene

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inprimo MittelstandsRenten AMI

1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

OGAW-Sondervermögen

Jahresbericht

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3Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Inhaltsverzeichnis

Jahresbericht inprimo MittelstandsRenten AMI für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4

Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5

Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6

Auf einen Blick 7

Bericht des Fondsmanagements 8

Vermögensübersicht 11

Vermögensaufstellung 12

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, … 14

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 15

Überblick über die Anteilklassen 15

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV 15

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 16

Entwicklung des Sondervermögens 17

Berechnung der Ausschüttung 17

Vergleichende Übersicht 17

Angaben nach der Derivateverordnung 18

Sonstige Angaben 18

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV 18

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote 19

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 20

Besondere Veröffentlichungspflichten für Anleger in der Schweiz 21

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für die Anteilklasse P (a) 22

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für die Anteilklasse I (a) 24

Bescheinigung über die steuerlichen Angaben - Anteilklasse P (a) 26

Bescheinigung über die steuerlichen Angaben - Anteilklasse I (a) 27

Steuerliche Hinweise 28

Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 29

Besonderheiten für Anleger aus Österreich 30

Zusätzliche Informationen für Anleger aus der Schweiz 31

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4 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die

Entwicklung unseres Publikumsfonds inprimo Mittelstands-

Renten AMI (vormals: Johannes Führ Mittelstands-Renten-

fonds AMI) innerhalb des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2015

bis 31. Dezember 2015.

Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen-

setzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie

über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im

Abschnitt „Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft“.

Köln, im Januar 2016

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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5Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens

Alle ausgegebenen Anteile einer Anteilklasse haben gleiche

Ausgestaltungsmerkmale.

Derzeit hat die Gesellschaft für den Fonds die Anteilklasse

P (a) und die Anteilklasse I (a) gebildet. Die Bildung von An-

teilklassen mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkma-

len und Ausgabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie

liegt im Ermessen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Aus-

gestaltungsmerkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine

Anteilklasse. Über die Einrichtung von unterschiedlichen

Anteilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer

Homepage (www.ampega.de) unterrichten.

Alle ausgegebenen Anteile haben bis auf die durch Einrich-

tung der Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rech-

te. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die

sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-

schlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich des

Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwal-

tungsvergütung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der

Vertriebsvergütung, der erfolgsbezogenen Vergütung, der

Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merk-

male unterscheiden.

Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hin-

sichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von

unterschiedlichen Anteilklassen sind im Verkaufs prospekt

beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten.

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6 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen

Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds. Die

Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Fonds ent-

sprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach

Bruchteilen beteiligt.

Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds,

dessen grundsätzliche Anlagepolitik darauf ausgerichtet ist,

mindestens 51 % des Wertes des Fonds in verzinsliche Wertpa-

piere anzulegen.

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung angemessener

Erträge und ein möglichst langfristiger Wertzuwachs durch

die Investition in Unternehmensanleihen. Schwerpunkt ist

dabei der ständig wachsende Bereich von Anleihen mittel-

ständischer oder familiengeführter Unternehmen.

Fokus der aktuellen Anlagepolitik sind auf Euro lautende Un-

ternehmensanleihen weltweiter Aussteller, die ein Rating von

mindestens B- besitzen. Der Fonds kann auch in Anleihen in-

vestieren, die nicht über ein Rating verfügen.

Der Fonds kann aufgrund seiner Spezialisierung höhere Wert-

schwankungen als Rentenfonds aufweisen, die z. B. aus-

schließlich in Wertpapiere von Ausstellern erstklassiger Boni-

tät investieren.

Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage-

bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben

werden. Dabei handelt es sich vor allem um verzinsliche

Wertpapiere. Daneben ist auch die Anlage in Geldmarkt-

instrumenten und Bankguthaben sowie sonstigen Vermö-

gensgegenständen möglich, die im KAGB und in den Anlage-

bedingungen genannt sind. Aktien dürfen für den Fonds nur

in dem in den Besonderen Anlagebedingungen beschriebe-

nen Umfang erworben werden.

Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten

Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen ein-

gesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maximal

200 %.

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7Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Auf einen Blick (Stand 31.12.2015)

Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)

ISIN: DE000A0YAYG5 DE000A0YAYH3

Auflagedatum: 12.10.2010 12.10.2010

Währung: Euro Euro

Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.

Ertragsverwendung: Ausschüttung Ausschüttung

Ausgabeaufschlag (derzeit): 3,00 % 0,00 %

Verwaltungsvergütung (p.a.): 1,05 % 0,75 %

Portfoliomanagementvergütung (p.a.): 0,10 % 0,10 %

Verwahrstellenvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,10 % 0,10 %

Fondsvermögen per 31.12.2015: 14.368.343,17 EUR* 14.368.343,17 EUR*

Nettomittelaufkommen (01.01.2015 – 31.12.2015): -10.979.355,60 EUR -3.696.477,14 EUR

Anteilumlauf per 31.12.2015: 360.340 Stück 68.181 Stück

Anteilwert (= Rücknahmepreis) per 31.12.2015: 33,53 EUR 33,54 EUR

Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): -2,50 % -2,46 %

Wertentwicklung über drei Jahre (kumuliert): +0,32 % +0,87 %

Ausschüttung (für den Berichtszeitraum) je Anteil: 1,20 EUR 1,20 EUR

TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode (01.01.2015 – 31.12.2015): 1,40 % 1,31 %

* Das Fondsvermögen wird nicht nach Anteilklassen aufgeteilt.

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8 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Bericht des Fondsmanagements

Anlageziel

Der inprimo MittelstandsRenten AMI ist ein Rentenfonds, der

in Unternehmensanleihen von mittelständischen Firmen, Fa-

milienunternehmen und gründergemanagten Gesellschaften

von nationalen und internationalen Schuldnern anlegt.

Im Rahmen der global ausgerichteten Anlageentscheidungen

wird das bewährte Analysesystem CRIPS® (Credit Research &

Investment Process) sowohl zur Überwachung der Bonitätsri-

siken als auch zur Verbesserung der Rendite eingesetzt. Ne-

ben dieser titelbezogenen Qualitätsprüfung wird eine der

jeweiligen Marktsituation angepasste Duration1 zur Perfor-

mance-Optimierung vorgenommen.

Das Anlageziel des Fonds ist primär auf den Vermögenserhalt

der Anleger ausgelegt. Dabei räumt der Fondsberater den In-

vestmentprinzipien Qualität, Liquidität und Diversifizierung

einen besonderen Stellenwert ein. Ziel der Anlagepolitik ist

die Erwirtschaftung angemessener Erträge und ein möglichst

langfristiger Wertzuwachs.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der inprimo MittelstandsRenten AMI erzielte während des

Berichtszeitraums vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember

2015 einen Wertentwicklung von -2,50 % in der Anteilklasse

P (a) und -2,46 % in der Anteilklasse I (a). Der IBOXX Euro Cor-

porate Financial fiel im gleichen Zeitraum um - 0,81 %. Das

schwächere Ergebnis des Fonds im Vergleich zum genannten

Index beruhte im Wesentlichen auf der Anlage in Unterneh-

mensanleihen aus dem Rohstoff- und Energiebereich. Darü-

ber hinaus wies der Fonds im Berichtszeitraum Mittelrück-

flüsse aus. Das Fondsvolumen lag zum 31. Dezember 2015 bei

14,4 Mio. EUR.

Auf Jahresbasis lag die Volatilität des Fonds in der Anteilklas-

se P (a) bei 1,85 % und für die Anteilklasse I (a) bei 1,83 %.

In der Berichtperiode unterlag die Entwicklung am Euroland-

Rentenmarkt großen Schwankungen. Zunächst erreichten die

Renditen zehnjähriger Bundesanleihen im April ein histori-

sches Tief. Ende April/Anfang Mai kam es jedoch bei Bundes-

anleihen zu einem dramatischen Einbruch, der zu einem kräf-

tigen Renditeanstieg führte. Der inprimo MittelstandsRenten

AMI wurde von dieser Entwicklung nicht beeinträchtigt, da

die niedrige Duration und der hohe durchschnittliche Kupon

den Fonds weitestgehend gegen Kursverluste immunisierte.

Mit Blick auf die zu erwartende Zinserhöhung in den USA

wurde die Duration des Fonds im Laufe des zweiten Halbjah-

res weiterhin niedrig gehalten. Belastend wirkte die seit Mitte

des Sommers einsetzende Ausweitung der Risikoaufschläge

bei Unternehmensanleihen. Insbesondere bei Anleihen aus

den Branchen Energie und Rohstoffe kam es zu einem deutli-

chen Kursrückgang. Deshalb wurde die Wertentwicklung bis

zum Ende der Berichtsperiode gedämpft.

Das Fondsmanagement konnte aufgrund seines detaillierten

kreditanalytischen Ansatzes alle Insolvenzkandidaten des

Mittelstandssegmentes vermeiden. Um auch weiterhin er-

folgreich Insolvenzrisiken zu mindern, achtet das Fondsma-

nagement bei der Investition in Kreditrisiken verstärkt auf die

Qualität der Emittenten. Neben dem Einsatz von Kreditrisiko-

Modellen und Frühwarnsystemen werden die Anleiheausstat-

tung sowie die Liquidität der Emissionen analysiert. Das

Fondsmanagement hält den stringenten analytischen Ansatz

für wichtig, da Anleiheausfälle im Mittelstandssegment auch

künftig nicht auszuschließen sind. Des Weiteren legte das

Fondsmanagement Wert auf eine breite Diversifizierung über

Einzeltitel und Branchen.

1 Die Duration ist ein Maß für die mittlere Laufzeit der Zahlungen eines Zinstitels/ Zinsportfolios und gleichzeitig ein Maß für die Reagibilität des Portfoliowertes auf Marktzinsänderungen. Je höher die Duration, umso stärker reagiert der Portfoliowert auf Änderungen der Marktzinssätze.

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9Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Die Hauptrisiken des Renten-Sondervermögens sind Zinsän-

derungsrisiken, Spreadrisiken und Adressenausfallrisiken. In

Abhängigkeit von der Marktsituation kann das Sondervermö-

gen zusätzlich Liquiditätsrisiken ausgesetzt sein.

Zur Reduzierung dieser Risiken verwendet der Fondsberater

das von ihm entwickelte Scoring-System „CRIPS®“, das auf

einer Synthese aus Fremd- und Eigen-Research basiert, um

Marktrisiken zu reduzieren und Chancen, die sich aus Markt-

übertreibungen ergeben, nutzen zu können.

1. Marktpreisrisiken

Währungsrisiken

Der inprimo MittelstandsRenten AMI war im Berichtszeit-

raum lediglich in Anleihen investiert, die in Euro denominiert

sind. Daher ist das Sondervermögen keinen nennenswerten

Währungsrisiken ausgesetzt.

Zinsänderungsrisiken

Über die Investition in Anleihen bonitätsrisikobehafteter

Emittenten ist das Sondervermögen allgemeinen Zinsän-

derungsrisiken und Spreadrisiken ausgesetzt. Als Spreadrisi-

ken werden Risiken im Hinblick auf die Renditeaufschläge

(Spreads) bonitätsrisikobehafteter Anleihen bezeichnet. Der

Fonds war entsprechend seiner Anlagepolitik im Berichtszeit-

raum breit diversifiziert in Anleihen unterschiedlicher Emit-

tenten aus verschiedenen Sektoren und Ländern investiert.

Diese Vorgehensweise dient der Reduzierung der Spread-

risiken.

2. Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus den Einzelinvestments

in Renten, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Til-

gungszahlungen kommen kann. Bei Anleihen aus dem Mittel-

standssegment kann es hierbei eine höhere Ausfallwahr-

scheinlichkeit geben. Zum Geschäftsjahresende lag circa die

Hälfte des Fondsvermögens im Sub-Investmentgrade-Bereich.

Die Investments werden so weit wie möglich diversifiziert, um

Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Dies betrifft nicht nur

die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der

Sektoren und Länder. Weiterhin ergeben sich Adressenausfall-

risiken durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch

einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einla-

gensicherungsmechanismus unterliegen.

3. Liquiditätsrisiken

Als Rentenfonds wird die Liquiditätssituation des Sonderver-

mögens hauptsächlich von der Liquidität an den Anleihe-

märkten beeinflusst. Aufgrund des Anlageschwerpunkts in

Anleihen von Mittelstands-Unternehmen, die in der Regel nur

vergleichsweise geringe Emissionsvolumina und eine be-

grenzte Liquidität aufweisen, ist das Sondervermögen eben-

falls den diesem Anlagesegment inhärenten Liquiditätsrisi-

ken ausgesetzt. Um Liquiditätsrisiken zu begrenzen, achtet

das Fondsmanagement auf ein ausreichendes Emissionsvolu-

men der individuellen Anleihen sowie eine ausreichende Di-

versifikation im Sondervermögen.

4. Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risi-

ken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen

getroffen worden.

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Verzinsliche Wert-papiere Deutschland

Investment-anteile

Verzinsliche Wert-papiere Niederlande

Sonstige verzinslicheWertpapiere

Bankguthaben Sonstige Vermö-gensgegenstände

Verbindlich-keiten

31.12.2014 31.12.2015

2,98 %-0,15 % -0,13 %

-10 %

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

31,28 %

0,00 %1,67 % 2,68 % 2,18 %2,02 %

18,35 %16,39 %

46,68 % 47,48 %

28,63 %

10 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Wesentliche Ereignisse des Berichtsjahres

Zum 1. Februar 2015 wurde das Portfoliomanagement an die inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main ausgelagert. Diese fun-

gierte vorher als Anlageberater.

inprimo invest GmbH, Frankfurt am Main

Das Portfoliomanagement

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von verzinslichen Wertpapieren.

Struktur des Sondervermögens

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11Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2015Kurswert % des

in EUR Fonds-vermögens

Vermögensgegenstände

Verzinsliche Wertpapiere 13.457.038,38 93,66

Belgien 431.250,00 3,00

Brasilien 362.052,50 2,52

Deutschland 6.707.509,88 46,68

Frankreich 1.079.367,00 7,51

Großbritannien 94.133,50 0,66

Irland 506.047,50 3,52

Italien 526.011,00 3,66

Luxemburg 762.437,50 5,31

Niederlande 2.636.419,00 18,35

Spanien 23.125,00 0,16

Türkei 98.937,50 0,69

Österreich 229.748,00 1,60

Investmentanteile 240.000,00 1,67

Rentenfonds 240.000,00 1,67

Bankguthaben 385.345,37 2,68

Sonstige Vermögensgegenstände 313.383,20 2,18

Verbindlichkeiten -27.423,78 -0,19

Fondsvermögen 14.368.343,17 100,00 1)

1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

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12 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-

Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens

Börsengehandelte Wertpapiere EUR 9.778.455,25 68,06

Verzinsliche Wertpapiere

1,8750 % BSH Bosch und Siemens Hausgeräte 2013/2020 XS0992602465 EUR 300 0 0 % 105,4225 316.267,50 2,20

2,0000 % JC Decaux 2013/2018 FR0011413863 EUR 100 0 600 % 103,1350 103.135,00 0,72

2,0000 % Grenke Finance MTN 2013/2017 XS0940278707 EUR 500 0 0 % 101,2095 506.047,50 3,52

2,3750 % Hella Hueck & Co. 2013/2020 XS0875513268 EUR 300 0 500 % 105,3600 316.080,00 2,20

2,5000 % Mahle MTN 2014/2021 XS1068092839 EUR 250 0 0 % 102,8225 257.056,25 1,79

2,7500 % Schaeffler Finance MTN MC 2014/2019 XS1067862919 EUR 500 0 300 % 101,3750 506.875,00 3,53

2,8750 % Fresenius Finance MTN 2013/2020 XS0873432511 EUR 500 0 0 % 107,3125 536.562,50 3,73

3,1250 % Kering MTN 2012/2019 FR0011236983 EUR 400 0 100 % 108,1215 432.486,00 3,01

3,1250 % Eutelsat 2012/2022 FR0011339746 EUR 300 0 400 % 110,4570 331.371,00 2,31

3,2500 % Votorantim Cimentos 2014/2021 XS1061029614 EUR 500 0 500 % 72,4105 362.052,50 2,52

3,6250 % Phoenix PIB Dutch Finance MTN 2014/2021 XS1091770161 EUR 300 0 200 % 105,8125 317.437,50 2,21

3,8750 % Hornbach Baumarkt 2013/2020 DE000A1R02E0 EUR 400 0 200 % 108,0625 432.250,00 3,01

3,8750 % Arcelik 2014/2021 XS1109959467 EUR 100 0 0 % 98,9375 98.937,50 0,69

4,1250 % Suedzucker Int. Finance MTN 2011/2018 XS0606202454 EUR 300 0 500 % 107,2385 321.715,50 2,24

4,6250 % Piaggio & C MC 2014/2021 XS1061086846 EUR 200 0 0 % 102,5625 205.125,00 1,43

4,7500 % Verbund AG MTN 2009/2019 XS0439828269 EUR 200 0 300 % 114,8740 229.748,00 1,60

4,7500 % Grupo Antolin Dutch MC 2014/2021 XS1046537665 EUR 300 0 700 % 103,6875 311.062,50 2,16

4,8750 % SGL Carbon MC 2013/2021 XS1002933403 EUR 300 0 200 % 99,7500 299.250,00 2,08

5,0000 % Gerresheimer 2011/2018 XS0626028566 EUR 300 0 600 % 109,9375 329.812,50 2,30

5,1250 % Deutsche Lufthansa MTN PERP MRRN (sub.) 2015/2075 XS1271836600 EUR 100 100 0 % 102,5625 102.562,50 0,71

5,3750 % Exor 2007/2017 XS0300900478 EUR 300 0 200 % 106,9620 320.886,00 2,23

5,5000 % Katjes Int. MC 2015/2020 DE000A161F97 EUR 300 300 0 % 105,5000 316.500,00 2,20

5,5000 % Brenntag Finance 2011/2018 XS0645941419 EUR 400 0 0 % 111,8400 447.360,00 3,11

6,0000 % Barry Callebaut Services 2007/2017 BE0933072291 EUR 400 0 600 % 107,8125 431.250,00 3,00

6,0000 % Abengoa Finance (defaulted) 2014/2021 XS1048657800 EUR 200 400 200 % 11,5625 23.125,00 0,16

6,2500 % Kirk Beauty Zero MC 2015/2022 XS1251078009 EUR 100 500 400 % 105,4375 105.437,50 0,73

6,3750 % Fiat Finance & Trade MTN 2011/2016 XS0613002368 EUR 300 0 300 % 101,3125 303.937,50 2,12

6,5000 % FMC Finance VIII 2011/2018 XS0675221419 EUR 400 0 400 % 114,6250 458.500,00 3,19

6,7500 % Cegedim MC 2013/2020 XS0906984272 EUR 200 0 0 % 106,1875 212.375,00 1,48

7,7500 % Sanha 2013/2018 DE000A1TNA70 EUR 300 0 300 % 99,6250 298.875,00 2,08

8,0000 % Ferratum Capital Germany 2013/2018 DE000A1X3VZ3 EUR 500 500 0 % 108,8750 544.375,00 3,79

Vermögensaufstellung zum 31.12.2015

>>

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>> Fortsetzung

13Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % desAnteile bzw. 31.12.2015 Zugänge Abgänge in EUR Fonds-

Whg. in 1.000 im Berichtszeitraum vermögens

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 3.678.583,13 25,60

Verzinsliche Wertpapiere

1,5000 % JAB Holdings 2014/2021 DE000A1ZSAF4 EUR 200 0 0 % 97,7030 195.406,00 1,36

3,5000 % OTE MTN 2014/2020 XS1086785182 EUR 100 400 300 % 94,1335 94.133,50 0,66

4,6250 % Otto GmbH & Co. KG MTN 2012/2017 AT0000A0UJL6 EUR 250 0 100 % 106,0735 265.183,75 1,85

5,7500 % Unitymedia Hessen GmbH&Co.KG/U. NRW GmbH MC 2012/2023 XS0862322947 EUR 500 0 200 % 95,6813 478.406,25 3,33

6,5000 % KSW Immobilien MC 2014/2019 DE000A12UAA8 EUR 300 0 100 % 102,2000 306.600,00 2,13

6,5000 % Rudolf Woehrl 2013/2018 DE000A1R0YA4 EUR 100 0 0 % 107,0100 107.010,00 0,74

6,7500 % Bastei Lübbe 2011/2016 DE000A1K0169 EUR 463 0 0 % 103,8125 480.651,88 3,35

6,7500 % Steilmann-Boecker Fashion Point 2012/2017 DE000A1PGWZ2 EUR 415 700 285 % 94,7500 393.212,50 2,74

7,3750 % Karlsberg Brauerei MC 2012/2017 DE000A1REWV2 EUR 245 0 100 % 106,6000 261.170,00 1,82

7,5000 % Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig 2015/2021 DE000A13SAD4 EUR 400 500 100 % 96,9375 387.750,00 2,70

7,7500 % Singulus MTN MC 2012/2017 DE000A1MASJ4 EUR 199 249 50 % 20,9500 41.690,50 0,29

8,5000 % Ekosem-Agrar MTN MC 2012/2018 DE000A1R0RZ5 EUR 212 0 88 % 98,2500 208.290,00 1,45

8,7500 % Ekosem-Agrar MTN MC 2012/2017 DE000A1MLSJ1 EUR 195 0 0 % 97,9250 190.953,75 1,33

8,8750 % Rickmers Holding 2013/2018 DE000A1TNA39 EUR 300 110 300 % 89,3750 268.125,00 1,87

Investmentanteile EUR 240.000,00 1,67

Gruppenfremde Investmentanteile

inprimo E&P Structured High Yield Fonds DE000A14P832 ANT 5.000 5.000 0 EUR 48,0000 240.000,00 1,67

Summe Wertpapiervermögen 13.697.038,38 95,33

Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 385.345,37 2,68

Bankguthaben EUR 385.345,37 2,68

EUR - Guthaben bei

Verwahrstelle EUR 382.426,99 EUR 382.426,99 2,66

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg EUR 2.918,38 EUR 2.918,38 0,02

Sonstige Vermögensgegenstände EUR 313.383,20 2,18

Zinsansprüche EUR 313.383,20 2,18

Sonstige Verbindlichkeiten1) EUR -27.423,78 -0,19

Fondsvermögen EUR 14.368.343,17 100,00 2)

Anteilwert Klasse P (a) EUR 33,53

Anteilwert Klasse I (a) EUR 33,54

Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 360.340

Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 68.181

Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 12.081.376,29

Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 2.286.966,88

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,33

Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung und Managementgebühr2) Durch Rundung der Prozentanteile können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

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14 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/Anteile bzw. Zugänge Abgänge

Whg. in 1.000

Börsengehandelte Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

1,8750 % Cargill MTN 2012/2019 XS0823954580 EUR 0 500

2,1250 % Heineken MTN 2012/2020 XS0811554962 EUR 0 500

3,1250 % Grenke Finance MTN 2012/2016 XS0846775236 EUR 0 800

3,3750 % Ferrovial Emisiones 2013/2018 XS0879082914 EUR 0 500

4,0000 % Bouygues 2010/2018 FR0010853226 EUR 0 500

4,0000 % Heraeus Finance MTN 2010/2017 XS0511389453 EUR 0 800

4,3750 % A.P. Moller-Maersk MTN 2010/2017 XS0563106730 EUR 0 800

4,5000 % Davide Campari-Milano 2012/2019 XS0848458179 EUR 0 500

4,5000 % Finmeccanica MTN 2013/2021 XS0999654873 EUR 0 500

4,7500 % GTECH 2012/2020 XS0860855930 EUR 0 800

6,1250 % Rottapharm MC 2012/2015 XS0808637309 EUR 0 300

6,7500 % Wendel 2011/2018 FR0011036979 EUR 0 700

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

5,0000 % Robert Bosch MTN 2009/2019 XS0442988217 EUR 0 800

7,1250 % Katjes Int. MC 2011/2015 DE000A1KRBM2 EUR 0 100

7,2500 % Rene Lezard Mode 2012/2017 DE000A1PGQR1 EUR 0 140

7,7500 % Beate Uhse MC 2014/2019 DE000A12T1W6 EUR 394 394

9,7500 % Ekotechnika MTN 2013/2018 DE000A1R1A18 EUR 0 267

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinenKäufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung Stück bzw. VolumenAnteile bzw. in 1.000

Whrg. in 1.000

Derivate

(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Terminkontrakte

Zinsterminkontrakte

Gekaufte Kontrakte EUR 1.524

(Basiswert(e): BUND)

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15Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Überblick über die AnteilklassenStand 31.12.2015

Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)

Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend

Zielgruppe Privatanleger Institutionelle

Ausgabeaufschlag (v.H.) 3,00 0,00

Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 1,05 0,75

Mindestanlage (EUR) 500,00 100.000,00

Erfolgsabhängige Vergütung (v.H. p.a.) - -

Verwahrstellenvergütung (v.H. p.a.) 0,10 0,10

Managementvergütung (v.H. p.a.) 0,10 0,10

Wertpapierkurse bzw. MarktsätzeDie Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:In- und ausländische verzinsliche Wertpapiere

per 29.12.2015

Inländische Investmentanteile per 29.12.2015, soweit die Verwaltungsgesellschaf-ten den für diesen Tag maßgeblichen Rücknahme-preis rechtzeitig veröffentlicht haben; lag zum Bewertungsstichtag eine Veröffentlichung des Rücknahmepreises für den 29.12.2015 noch nicht vor, so wurde auf den aktuellsten veröffentlichten Kurs zurückgegriffen.

Alle anderen Vermögenswerte per 29.12.2015

Angaben zu den Kosten gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBVVerwaltungsvergütung der im inprimo MittelstandsRenten AMI enthaltenen Investmentanteile: % p.a.

inprimo E&P Structured High Yield Fonds 0,95000

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeab-schläge gezahlt.

Quelle: WM Datenservice

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16 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Anteilklasse P (a) Anteilklasse I (a)

EUR EUR

I. Erträge

1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 270.571,68 51.263,34

2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 278.682,07 52.818,07

3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -68,04 -12,88

4. Abzug ausländischer Quellensteuer -2.225,21 -421,41

Summe der Erträge 546.960,50 103.647,12

II. Aufwendungen

1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -35,50 -6,76

2. Verwaltungsvergütung -132.068,59 -17.902,65

3. Beratervergütung -4.881,71 -926,53

4. Managementgebühr -7.698,80 -1.457,45

5. Verwahrstellenvergütung -13.562,22 -2.569,77

6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -15.670,05 -8.906,62

7. Kontoführungsgebühren -4,92 -0,94

Summe der Aufwendungen -173.921,79 -31.770,72

III. Ordentlicher Nettoertrag 373.038,71 71.876,40

IV. Veräußerungsgeschäfte

1. Realisierte Gewinne 419.801,72 79.560,70

2. Realisierte Verluste -279.258,65 -52.930,99

Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 140.543,07 26.629,71

V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 513.581,78 98.506,11

VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.127.237,98 -171.482,86

1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -903.940,16 -137.513,33

2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -223.297,82 -33.969,53

VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -613.656,20 -72.976,75

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17Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Berechnung der AusschüttungAnteilklasse P (a) insgesamt je Anteil

EUR EUR

I. Für die Ausschüttung verfügbar

1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000

2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 513.581,78 1,4252700

3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000

II. Nicht für die Ausschüttung verwendet

1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000

2. Vortrag auf neue Rechnung -81.173,78 -0,2252700

III. Gesamtausschüttung 432.408,00 1,2000000

(auf einen Anteilumlauf von 360.340 Stück)

Berechnung der AusschüttungAnteilklasse I (a) insgesamt je Anteil

EUR EUR

I. Für die Ausschüttung verfügbar

1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,0000000

2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 98.506,11 1,4447736

3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000

II. Nicht für die Ausschüttung verwendet

1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000

2. Vortrag auf neue Rechnung -16.688,91 -0,2447736

III. Gesamtausschüttung 81.817,20 1,2000000

(auf einen Anteilumlauf von 68.181 Stück)

Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert

Geschäftsjahr EUR EUR

31.12.2015 12.081.376,29 33,53

31.12.2014 24.153.099,63 35,67

31.12.2013 45.384.334,67 36,38

31.12.2012 43.058.613,13 36,83

Vergleichende Übersichtüber die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert

Geschäftsjahr EUR EUR

31.12.2015 2.286.966,88 33,54

31.12.2014 6.229.017,07 35,86

31.12.2013 16.194.476,08 36,59

31.12.2012 51.794.063,20 37,12

Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Anteilklasse P (a) EUR EUR

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 24.153.099,63

1. Ausschüttung für das Vorjahr -815.816,31

2. Zwischenausschüttungen 0,00

3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -10.979.355,60

a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.691.406,02

b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -12.670.761,62

4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 337.104,77

5. Ergebnis des Geschäftsjahres -613.656,20

davon nicht realisierte Gewinne -903.940,16

davon nicht realisierte Verluste -223.297,82

II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 12.081.376,29

Entwicklung des Sondervermögensfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Anteilklasse I (a) EUR EUR

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 6.229.017,07

1. Ausschüttung für das Vorjahr -234.417,00

2. Zwischenausschüttungen 0,00

3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) -3.696.477,14

a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 1.361,50

b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -3.697.838,64

4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 61.820,70

5. Ergebnis des Geschäftsjahres -72.976,75

davon nicht realisierte Gewinne -137.513,33

davon nicht realisierte Verluste -33.969,53

II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 2.286.966,88

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18 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Durch Derivate eingegangenes Exposure (Summe der Marktwerte)

EUR 0,00

Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:

Bankguthaben EUR 0,00

Schuldverschreibungen EUR 0,00

Aktien EUR 0,00

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 95,33

Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,03 %

Größter potenzieller Risikobetrag 2,02 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,55 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %

Unterstellte Haltedauer 10 Tage

Länge der historischen Zeitreihe 180 Wochenrenditen

Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)

0,96325

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

50 % ML Euro High Yield + 50 % iBoxx Euro Corp

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/2013.

99,18 %

Sonstige AngabenAnteilwert Klasse P (a) EUR 33,53

Anteilwert Klasse I (a) EUR 33,54

Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 360.340

Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 68.181

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisier-ten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt ver- fügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informa- tionssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Zum Stichtag 31.12.2015 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 99 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 1 % auf Basis von geeigneten Bewertungs-modellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

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19Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Angaben zur Transparenz sowie zur GesamtkostenquoteDie Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt 1,40 % für die Anteilklasse P (a) und 1,31 % für die Anteilklasse I (a).

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungsko-sten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befind-lichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermö-gen beträgt 0 % für die Anteilklasse P (a) und 0 % für die Anteilklasse I (a).

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesell-schaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen inprimo Mittelstands-Renten AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahr-stelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Ver- äußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 8.530,83 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transak- tionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Köln, im März 2016

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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20 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Die Ampega Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß

§  102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbe-

richt des Sondervermögens inprimo MittelstandsRenten AMI

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

zu prüfen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des

KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-

geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht

abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung

der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich

auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichen-

der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prü-

fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwal-

tung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über

mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wer-

den die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen inter-

nen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im

Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be-

urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-

ten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und

der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter

der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung,

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für

unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-

wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das

Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den

gesetzlichen Vorschriften.

Hamburg, den 11. April 2016

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Behrens Lüning

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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21Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio (TER)) für Fonds mit Registrierung in der Schweiz im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Anteilklasse ISIN TER

inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) DE000A0YAYG5 1,38 %

inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) DE000A0YAYH3 1,30 %

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Trans- aktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Jahres aus (TER inkl. erfolgsabhängiger Vergütung gem. SFA-Richtlinie).

Der TER-Ausweis im Anhang zu diesem Jahresberichten kann hiervon abweichen, da er nach BVI-Methode ermittelt wurde.

Portfolio Turnover Rate* (PTR) für Fonds mit Registrierung in der Schweizim Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

Fonds PTR*

inprimo MittelstandsRenten AMI 24,329

* Die Portfolio Turnover Rate drückt die Summe der Wertpapierkäufe und -verkäufe abzüglich der Summe aus Anteilscheinkäufen und -verkäufen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Jahres aus.

Besondere Veröffentlichungspflichten für Anleger in der Schweiz

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22 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo MittelstandsRenten AMI P (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN A0YAYG, ISIN DE000A0YAYG5, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0661821 1,0661821Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1399932 0,1399932 0,1399932Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061753 0,0061753 0,0061753

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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23Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

inprimo MittelstandsRenten AMI P (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN A0YAYG, ISIN DE000A0YAYG5, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0661821 1,0661821Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061753 1,2061753 1,2061753Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1399932 0,1399932 0,1399932Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061753 0,0061753 0,0061753

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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24 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStGinprimo MittelstandsRenten AMI I (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN A0YAYH, ISIN DE000A0YAYH3, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0842028 1,0842028Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1219780 0,1219780 0,1219780Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061808 0,0061808 0,0061808

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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25Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

inprimo MittelstandsRenten AMI I (a), Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG

WKN A0YAYH, ISIN DE000A0YAYH3, Tag der Ausschüttung: 15.03.2016, Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 15.03.2016 EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro AnteilAusschüttung (einschl. KeSt/SolZ) 1,2000000 1,2000000 1,2000000

Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten:

Nr. 1 c) aa) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1c) bb) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG -- -- -- 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) cc) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a InvStG -- -- -- 1,0842028 1,0842028Nr. 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ee) Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 -- -- -- -- -- --Nr. 1 c) gg) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) hh) in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) jj) in ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) kk) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden

Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 c) ll) in kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 c) mm) Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 c) nn) in ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1c) oo) in kk) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge

Nr. 1 d) aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 1,2061808 1,2061808 1,2061808Nr. 1 d) bb) i.S.d. § 7 Abs. 3 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten 0,1219780 0,1219780 0,1219780Nr. 1 f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug

nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) bb) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) dd) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 f) ff) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG

anzuwenden ist -- -- -- 0,0000000 -- -- --Nr. 1 f) gg) in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) hh) in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 f) ii) in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung i.v.m. § 8b Abs. 1 des KStG

anzuwenden ist -- -- -- -- -- -- 0,0000000Nr. 1 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000000 0,0000000 0,0000000Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0061808 0,0061808 0,0061808

Ampega Investment GmbH Köln, den 15.03.2016

Die Geschäftsführung

Jörg Burger Manfred Köberlein

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26 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):

Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesell-schaft für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI P (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröf-fentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.

Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberich-tes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Über-leitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungs-kosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, be-schränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuer-lichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegen-der Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.

Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.

Düsseldorf, den 13. März 2016

KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater

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27Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesell-schaft):

Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesell-schaft für das Investmentvermögen inprimo MittelstandsRenten AMI I (a) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 zu veröf-fentlichenden Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.

Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzli-chen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach § 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. § 101 Abs. 1 Kapitalanla-gegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vor-schriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-fonds vorliegenden steuerlichen Angaben.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Ge-sellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichen-den Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 5 InvG bzw. § 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf be-ruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbeson-dere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnun-gen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds inves-tiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Über-nahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.

Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstan-den, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuer-rechts ermittelt wurden.

Düsseldorf, den 13. März 2016

KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian HardtRechtsanwalt SteuerberaterWirtschaftsprüferSteuerberater

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28 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Steuerliche Hinweise

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in

Aktien in der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-

schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung

der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf aus-

ländische Dividenden nach finnischem Recht europarechts-

widrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so

genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des

Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Divi-

denden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die auslän-

dische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld

des Anlegers angerechnet werden.

Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit

europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil

vom 06.03.2007 in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04)

hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen

Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer-

Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als

die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zu-

lässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anle-

ger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsver-

fahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz

in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische

Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuer-

schuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage

im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steu-

er ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur

Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es

sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu

setzen.

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29Jahresbericht 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 inprimo MittelstandsRenten AMI

Verwahrstelle

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

Kaiserstraße 24

60311 Frankfurt am Main

Deutschland

Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Ampega Investment GmbH

Charles-de-Gaulle-Platz 1

50679 Köln

Postfach 10 16 65

50456 Köln

Deutschland

Fon +49 (221) 790 799-799

Fax +49 (221) 790 799-729

Email [email protected]

Web www.ampega.de

Amtsgericht Köln: HRB 3495

USt-Id-Nr. DE 115658034

Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand 31.12.2015)

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Gesellschafter

Talanx Asset Management GmbH (94,9 %)

Alstertor Erste Beteiligungs- und

Investitionssteuerungs-GmbH & Co. KG (5,1 %)

Aufsichtsrat

Harry Ploemacher, Vorsitzender

Vorsitzender der Geschäftsführung der

Talanx Asset Management GmbH, Köln

Dr. Immo Querner, stellv. Vorsitzender

Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover

Walter Drefahl

Mitglied des Vorstandes der

HDI Vertriebs AG, Hannover

Prof. Dr. Juergen B. Donges

Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik, Köln

Prof. Dr. Alexander Kempf

Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und

Finanzierungslehre, Köln

Dr. Dr. Günter Scheipermeier

Vorsitzender der Geschäftsführung der

NOBILIA-WERKE GmbH & Co., Verl

Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann, Sprecher

Mitglied der Geschäftsführung der

Talanx Asset Management GmbH

Jörg Burger

Manfred Köberlein

Ralf Pohl

Abschlussprüfer

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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30 Ampega Investment GmbHinprimo MittelstandsRenten AMI

Auslagerung Portfoliomanagement

inprimo invest GmbH

Clemensstr. 10

60487 Frankfurt am Main

Deutschland

Besonderheiten für Anleger aus Österreich

Auslagerung

Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistun-

gen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d. h. die

Talanx AG (Compliance und Revision), die Talanx Service AG

(Rechnungswesen) und die Talanx Systeme AG (IT-Dienstleis-

tungen).

Zahl- und Informationsstelle

Capital Bank – GRAWE Gruppe AG

Burgring 16

8010 Graz

Österreich

Steuerlicher Vertreter

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Erdbergstraße 200

1030 Wien

Österreich

Das Sondervermögen wird in Österreich ausschließlich über

konzessionierte Banken, konzessionierte Wert papierfirmen

und/oder konzessionierte Wertpapier dienst leistungs unter-

nehmen vertrieben. Rücknahmeanträge können bei der öster-

reichischen Zahlstelle eingereicht werden. Gültige Verkaufs-

prospekte nebst Fondsvertragsbedingungen, Jahres- und

Halbjahresberichte sowie ggf. weitere Fondsunterlagen sind

bei der Zahl- und Informationsstelle erhältlich. Diese Unter-

lagen sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage

der Gesellschaft (www.ampega.de).

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich in

der österreichischen Tageszeitung „DIE PRESSE“ veröffent licht.

Gerichtsstand für Klagen gegen die Investmentgesell schaft,

die auf den Vertrieb der Investmentanteile in Öster reich Be-

zug haben, ist Wien. In Ergänzung zum Hinweis nach §  126

InvG im Verkaufsprospekt (Widerrufsrechte bei „Haustürge-

schäften“) gilt, dass für österreichische Anleger § 3 KSchG an-

zuwenden ist.

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marie-Curie-Str. 24 - 28

60439 Frankfurt am Main

Deutschland

Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellen den

Halb jahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der

Ampega Investment GmbH (www. ampega.de) informiert.

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Vertreterin in der Schweiz

ACOLIN Fund Services AG

Stadelhoferstrasse 18

8001 Zürich

Schweiz

Zahlstelle in der Schweiz

Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

Börsenstrasse 16

Postfach

8022 Zürich

Schweiz

Bezugsort der maßgeblichen Dokumente

Die maßgebenden Dokumente wie Prospekt, vereinfachter

Prospekt bzw. wesentliche Informationen für den Anleger

(KIID) und Fondsvertrag sowie der Jahres- und Halbjahresbe-

richt können beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden.

Publikationen, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen

Die Publikationen bezüglich des Anlagefonds erfolgen in

der  Schweiz im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“ sowie

auf der elektronischen Plattform der „fundinfo AG“ (www.

fundinfo.com).In diesen Publikationsorganen werden insbe-

sondere wesentliche Mitteilungen an die Anteilseigner wie

wichtige Änderungen am Verkaufsprospekt sowie die Liqui-

dation des Anlagefonds oder eines oder mehrerer Teilfonds

veröffentlicht.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert

mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ aller Anteilklas-

sen werden täglich auf der elektronischen Plattform der

„fundinfo AG“ (www.fundinfo.com) publiziert.

Zusätzliche Informationen für Anleger in der Schweiz

Zahlung von Rückvergütungen und Vertriebsentschädigungen

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann der

Fonds (Sondervermögen) an die nachstehenden qualifizierten

Anleger, welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die

Anteile kollektiver Kapitalanlagen für Dritte halten, Rückver-

gütungen bezahlen:

– Lebensversicherungsgesellschaften

– Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen

– Anlagestiftungen

– Schweizerische Fondsleitungen

– Ausländische Fondsleitungen und -gesellschaften

– Investmentgesellschaften.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz kann der

Fonds (Sondervermögen) an die nachstehenden Vertriebsträ-

ger und Vertriebspartner Vertriebsentschädigungen bezah-

len:

– bewilligte Vertriebsträger im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KAG

– von der Bewilligungspflicht befreite Vertriebsträger im

Sinne von Art. 19 Abs. 4 KAG und Art. 8 KKV

– Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen

ausschließlich bei institutionellen Anlegern mit professio-

neller Tresorerie platzieren

– Vertriebspartner, die Anteile kollektiver Kapitalanlagen

ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Vermögensver-

waltungsauftrags platzieren.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Mit Bezug auf die in der Schweiz und von der Schweiz aus ver-

triebenen Anteile des Anlagefonds sind Erfüllungsort und Ge-

richtsstand am Sitz des Vertreters in der Schweiz begründet.

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Ampega Investment GmbHPostfach 10 16 65, 50456 Köln, Deutschland

Fon +49 (221) 790 799-799Fax +49 (221) 790 799-729Email [email protected] Web www.ampega.de

Überreicht durch:

Ein Unternehmen der Talanx