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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Blomberg Innenstadt Fortschreibung 2019 Im Auftrag der Stadt Blomberg Dr. Holger Pump-Uhlmann Junker + Kruse Stadtforschung Planung Markt 5 44137 Dortmund Tel. 02 31-55 78 58-0 www.junker-kruse.de [email protected] Dortmund, September 2019 Abbildung 1: Wohnungsneubau am Pideritplatz

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)...Durchgangsverkehrs (über die B1) vom Ziel- und Quellverkehr gegeben ist, von Teilen der Be-wohner als unbefriedigend eingestuft

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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Blomberg Innenstadt Fortschreibung 2019

Im Auftrag der Stadt Blomberg

Dr. Holger Pump-Uhlmann Junker + Kruse

Stadtforschung Planung Markt 5

44137 Dortmund Tel. 02 31-55 78 58-0

www.junker-kruse.de [email protected]

Dortmund, September 2019

Abbildung 1: Wohnungsneubau am Pideritplatz

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ............................................................................................ 3

2. Umsetzungsprozess des ISEK 2010 ...................................................... 4

2.1 Maßnahmen des Grundförderantrags und Sachstände ......................... 4

2.2 Nicht umgesetzte Maßnahmen sowie Gründe für die Nichtumsetzung ........................................................ 17

2.3 Öffentliche Projekte außerhalb der Städtebauförderung .................... 20

2.4 Private Investitionen im Plangebiet .................................................... 21

3 Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung 2019 ......................... 23

3.1 Zusammenfassung – Stärken und Schwächen .................................... 34

4 Blomberg 2025 – Ziele ...................................................................... 37

5 Gebietsabgrenzung ........................................................................... 38

6 Maßnahmenübersicht ....................................................................... 40

7 Maßnahmenliste und Zeitplan ........................................................... 60

8 Schlussbetrachtung ........................................................................... 61

9. Abbildungsnachweis ......................................................................... 62

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1. Einleitung

Mit dem am 13.7.2010 vom Rat der Stadt Blomberg verabschiedeten Städtebaulichen Entwick-

lungskonzept (STEK1) wurden die Weichen für die zukünftige Entwicklung des historischen Orts-

kerns gestellt. Mit der integrierten Betrachtungsweise des Konzepts und der Definition der zu-

gehörigen Gesamtmaßnahme mit einem Volumen von rund 4,4 Mio. Euro wurde eine Strategie

für die Stadtentwicklung der Blomberger Innenstadt aufgestellt, von der in den zurückliegenden

Jahren große Teile erfolgreich umgesetzt werden konnten.

Mit der umfassenden Betrachtung von Wechselwirkungen und Synergieeffekte sowie der Inte-

ressenlage der lokalen Akteure entstand ein Konzept, mit dem die grundlegende Zielrichtung der

zukünftigen räumlichen Entwicklung der Innenstadt skizziert wurde. Die aus diesem Zukunftsbild

abgeleiteten Ziele hatten vor allem Maßnahmen zur Aktivierung privater Investitionen und die

Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum im Auge.

Zentral waren hierbei die Stabilisierung der Wohnfunktion und der Abbau des Sanierungsstaus

sowie von Leerständen im privaten Gebäudebestand, die durch eine umfassende und zusam-

menhängende Aufwertung der öffentlichen Räume rund um den Marktplatz flankiert werden

sollte. Auch sollte das ISEK als gemeinsam getragene und politisch legitimierte Planungsgrundla-

ge allen Akteuren Sicherheit für die Umsetzung langfristiger Investitionen vermitteln.

Das erarbeitete ISEK ermöglichte die Aufnahme in das Programmteil „Städtebaulicher Denkmal-

schutz“ der Städtebauförderung zum Programmjahr 2011. Dieses Programm unterstützt Ge-

samtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne zu erhalten bzw. deren Erneuerungs-

bedarf zielgerichtet zu unterstützen. Es fördert Kommunen, damit sie ihre innerstädtischen Flä-

chendenkmäler erhalten, revitalisieren und für zukünftige Generationen entwickeln können.

Blomberg erhielt für Maßnahmen dieses Förderprogramms Zuwendungen in Höhe von 60 %

der Gesamtausgaben.

Nachdem das aufgestellte Maßnahmenprogramm im Wesentlichen fertig gestellt ist, geht es nun

zum einen um eine Überprüfung bzw. Bilanz des bisher Erreichten; zum anderen ist im Laufe der

Jahre deutlich geworden, dass durch neue Herausforderungen und veränderte Situationen wei-

tere Maßnahmen bzw. Projekte aufgelegt werden müssten. Um für diese Aufgaben planerische

bzw. konzeptionelle Antworten zu finden, hat die Stadt Blomberg für das Jahr 2019 die Fort-

schreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beauftragt.

1 Entgegen der ursprünglichen Benennung als Städtebauliches Entwicklungskonzept (STEK) wird im vorliegenden

Bericht die mittlerweile übliche Benennung als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) verwendet. Sowohl das Grundkonzept als auch die Fortschreibung werden daher als ISEK bezeichnet.

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2. Umsetzungsprozess des ISEK 2010

Die Ausgangslage für die räumliche Entwicklung der Blomberger Innenstadt war zum Zeitpunkt

der Erstellung im Jahr 2010 durch eine Reihe von Faktoren geprägt, die ein konzertiertes plane-

risches Handeln erforderlich machten.

„Dringender Handlungsbedarf wird darin gesehen, die Stabilisierung und Aufwertung der Blom-

berger Innenstadt als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort voran zu treiben. Hierzu gehören vor

allem ein Abbau der Leerstände bei Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie eine Steigerung der

Wohnqualität im Kern der Stadt. Information, Beratung und Förderung sind hier die richtigen

Instrumente. Hand in Hand muss es darum gehen, das Vertrauen in den Standort zu stärken und

Investitionen von öffentlicher und privater Seite anzustoßen.“ ISEK 2010 - S.39

So wies die Bevölkerungsentwicklung neben einem Anstieg des Durchschnittsalters, mit einem

jährlichen durchschnittlichen Rückgang von etwa 0,75 % eine negative Tendenz auf. Ebenso

zeigte sich bei Gebäuden eine erhöhte Leerstandsquote in Höhe von rund 6,5 %. Verschärft

wurde diese Ausgangslage durch einen massiven Investitionsbedarf in die Substanz der privaten

Immobilien, der sich unter den ungünstigen Vorzeichen der mangelnden Marktgängigkeit über

die Jahre aufgebaut hatte. Auch die Tatsache des hohen Anteils an denkmalgeschützten Objek-

ten von rund 10 % stellte dabei ein zusätzliches Investitionshemmnis dar.

Die Analyse der öffentlichen Räume zeigte zu Beginn des Jahrzehnts deutliche Schwächen, die

gerade auch die zentralen Plätze und wichtige Straßen des Stadtkerns betraf. Dementsprechend

legte das Entwicklungskonzept hierauf ein besonderes Gewicht. Die in den folgenden Kapiteln

dargestellten Maßnahmen zeigen die umgesetzten Bausteine auf.

Der Entwicklungsprozess des damaligen ISEK wie auch die Umsetzung der einzelnen Projekte

wurden durch eine Vielzahl öffentlicher Beteiligungsmaßnahmen begleitet. Die Information und

Einbeziehung der Politik und wichtiger Akteure waren dabei selbstverständlich. Zudem wurde in

den Jahren 2011 bis 2016 ein Innenstadtmanagement als Vor-Ort-Büro eingerichtet, das für alle

prozessrelevanten Fragen zur Verfügung stand, vor allem aber die Antragstellung und die Ab-

wicklung des Hof- und Fassadenprogramms betreute. Ergänzend wurde während der Fort-

schreibung des Konzeptes Gespräche mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern geführt sowie

am 28. August 2019 eine Bürgerversammlung veranstaltet. Hier wurde eine ganze Reihe von

Anregungen gegeben.

2.1 Maßnahmen des Grundförderantrags und Sachstände

Als Grundlage der Analyse der Fortschreibung werden die Teilmaßnahmen des ISEK 2010 auf

ihren Umsetzungsstand und ihre Impulswirkung hin überprüft. Grundsätzlich konnten die im

Rahmen des Umsetzungsprozesses ab dem Jahr 2011 ergriffenen Maßnahmen im Altstadtbe-

reich überwiegend abgeschlossen werden. Nur in der Neustadt ergaben sich andere Prioritäten-

setzungen, so dass Projekte verschoben wurden bzw. eine Umsetzung nur noch langfristig ge-

sehen wird. Während des Prozesses wurden zudem Anpassungen bei der Maßnahmenumset-

zung erforderlich, weiterhin ergaben sich neue Herausforderungen und Erkenntnisse. Insgesamt

bedingen diese Aspekte eine Fortschreibung des ISEK.

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Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die einzelnen Umsetzungsstände der Teilmaßnah-

men gegeben werden, der einen Soll-Ist-Abgleich ermöglicht. Hierbei wird zwischen Konzepten,

Baumaßnahmen und umsetzungsbegleitenden Maßnahmen unterschieden. Zur besseren Ver-

gleichbarkeit sind die Nummern der Projektdatenblätter zum ISEK von 2010 angegeben2.

Projektübersicht ISEK 2010

Integriertes Handlungskonzept Nr. 1

Stadtmobiliar Nr. 16

Fachplanung Wohnen Nr. 2

Stadtgestaltung im privaten Raum Nr. 17

Grundstücks- und Immobilienentwicklung

Nr. 3

Beleuchtungskonzept und Umsetzung

Nr. 18

Immobilienberatung /-management Nr. 4

Vattipark Nr. 19

Blockkonzepte Nr. 5

Landschaftsfenster, Schweigegarten, Burggarten

Nr. 20

Verkehrskonzept Nr. 6

Modernisierungsförderung Nr. 21

Piderit-, Hindenburg-, Marktplatz Nr. 7

Fassadenförderung Nr. 22

Stadteingänge Nr. 8

Planungsmanagement und Bürgerbeteiligung

Nr. 23

Niederntor Nr. 9

Gründung einer Standortgemeinschaft

Nr. 24

Bahnhofstraße Nr. 10

Marketingkonzept Nr. 25

Hagenstraße Nr. 11

Umgestaltung Alter Friedhof Nr. 226

Rosenstraße Nr. 12

Weingarten und Weg an der Stadtmauer

Nr. 27

Hagenplatz Nr. 13

Sanierung des Gebäudes Pideritplatz Nr. 5

Nr. 28

Volmerplatz Nr. 14

Sanierung und Umnutzung des Gebäudes Rosenstraße Nr. 4-6

Nr. 29

Parkdecks Nr. 15

Sanierung des Gebäudes Heutorstraße 1

Nr. 30

2 Die in neben stehender Tabelle unter den Nummern 26 bis 30 geführten Projekte waren bereits zum Erstellungs-

zeitpunkt des ISEK 2010 abgeschlossen und wurden dort nur nachrichtlich aufgeführt. Eine erneute Betrachtung dieser Maßnahmen ist daher für die Fortschreibung nicht erforderlich.

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Umgesetzte Maßnahmen | Konzepte

Städtebauliches Entwicklungskonzept (Nr. 1)

Das ISEK wurde in den Jahren 2009 und 2010 erarbeitet und am 13.7.2010 vom Rat der Stadt

Blomberg beschlossen. Ziel dieses unter breiter Bürgerbeteiligung entstandenen städtebaulichen

Entwicklungskonzepts war es, die planerische Grundlage für eine Weiterentwicklung der Blom-

berger Innenstadt zu schaffen. Die Bearbeitung erfolgte durch die Arbeitsgemeinschaft Junker +

Kruse, Dortmund und Pump-Uhlmann, Braunschweig. Die Umsetzung der darin beschriebenen

Maßnahmen erfolgte mit dem Grundförderantrag bzw. der Aufnahme in die Städtebauförde-

rung ab dem Jahr 2011.

Das Konzept hat sich für die rund achtjährige Umsetzungsphase als belastbare und dennoch

flexible Grundlage für konkrete Maßnahmenentscheidungen bewährt. Auch trug es durch seine

Verbindlichkeit zur politischen und gesellschaftlichen Willensbildung bezüglich der Ziele und

Chancen der Blomberger Stadtentwicklung bei.

Fachplanung Wohnen (Nr. 2)

Ein wichtiges Ziel des Handlungskonzeptes war es, das Wohnen in der Innenstadt und hier vor

allem in der Altstadt zu stärken. Um in diesem Zusammenhang zu sachlich und fachlich abgesi-

cherten Aussagen zu kommen, wurde die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Wohnen in der

Innenstadt in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung übernahm das Büro SSR Schulten Stadt- und

Regionalentwicklung, Dortmund, das im Jahr 2012 den Abschlussbericht vorlegte. Insgesamt

wird im Bericht die Bedeutung des Wohnstandortes Innenstadt bzw. Altstadt betont und es wird

empfohlen, eine breit angelegte, langfristige Strategie zur Absicherung und Revitalisierung die-

ses Wohnstandortes aufzulegen.

Das Konzept dient als strategisches Papier zur langfristigen Steuerung des kommunalen Woh-

nungsmarktes vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie zunehmender Leer-

stände im Bereich älterer Bausubstanz, aber auch zur Erfassung des Modernisierungs- und In-

standsetzungsbedarfs.

Blockkonzepte (Nr. 5)

Um die Wohnsituation insbesondere in der Blomberger Altstadt zu verbessern war es Ziel, den

bestehenden Mangel an durchgrünten Freiflächen ein Stück weit zu verbessern. Hierzu war ge-

plant, einige Hofinnenbereiche neu zu ordnen und attraktiv umzugestalten (Grünraum, Sitz-

ecken, Grill- und Spielecke, Wäschetrockenplatz etc.). Mit Hilfe von Grundstückszusammenle-

gungen, Abrissen von Neben- und Hintergebäuden und der Beseitigung versiegelter Flächen

sollten hier attraktive, neu nutzbare Räume entstehen, um das Umfeld für innerstädtisches

Wohnen zu verbessern.

In diesem Arbeitsfeld wurden durch die Immobilienberatung einige Konzeptentwürfe erstellt und

diese mit verschiedenen Grundeigentümern besprochen. Sie trafen bei den Eigentümern nur auf

Zurückhaltung, weil weder Bereitschaft bestand, die bestehenden Grundstücksverhältnisse zu

verändern, noch die bauliche Bestandssituation anzutasten. Insbesondere ein gemeinsamer

Handlungswille konnte trotz wiederholter Ansprachen und zahlreicher Beratungen sowie kon-

zeptionellen Vorarbeiten leider nicht erreicht werden.

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Verkehrskonzept (Nr. 6)

Die Verkehrsverhältnisse wurden, obwohl in der Blomberger Innenstadt eine klare Trennung des

Durchgangsverkehrs (über die B1) vom Ziel- und Quellverkehr gegeben ist, von Teilen der Be-

wohner als unbefriedigend eingestuft. Gründe sind vor allem darin zu sehen, weil es wegen der

vielfach engen Straßenquerschnitten zu Problemen zwischen Kfz-Verkehr – hier insbesondere

hinsichtlich des ÖPNV mit seinem hohen Fahrzeugaufkommen - und Fußgängern kam und der

Verkehr insgesamt als störend wahrgenommen wurde. Um in diesem maßgeblichen Punkt Ver-

besserungen zu ermöglichen, ist zunächst ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben worden.

Im Rahmen der Entwicklung des Verkehrskonzeptes, bearbeitet durch das Büro Drees & Hues-

mann, Bielefeld, wurden umfangreiche Analysen durchgeführt und Bürgergespräche veranstal-

tet. Die Ergebnisse wurden 2011 vorgelegt. Nach Abwägung verschiedener Szenarien erwies

sich die Beibehaltung der bereits eingeführten Verkehrsabläufe und –regelungen als die Vor-

zugslösung.

Marketingkonzept (Nr. 25)

Mit der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes sollte auch die Möglichkeit genutzt

werden, das Image des Zentrums aufzuwerten und das Selbst- und Außenbild der Stadt Blom-

berg nachhaltig zu verbessern. Daher sollte ein Marketingkonzept erarbeitet und eine Image-

kampagne gestartet werden, die den Umbauprozess begleitet.

In Zusammenarbeit mit wichtigen Innenstadtakteuren wie Blomberg Marketing wurden Leitli-

nien zur zukünftigen Ausrichtung des Image- und Stadtmarketingprozesses der Stadt Blomberg

in verschiedenen Handlungsfeldern wie Tourismus, Wohnen, Stadtbild und Einzelhandel entwi-

ckelt. Diese Leitlinien betrafen sowohl das Außenmarketing wie das Innenmarketing.

Das Büro Junker + Kruse hat im Jahr 2014, gemeinsam mit einer Lenkungsgruppe ein Marke-

tingkonzept aufgestellt, aus dem einige Teile umgesetzt worden sind.

Umgesetzte Maßnahmen | Baumaßnahmen

Piderit-, Hindenburg-3, Marktplatz (Nr. 7)

Die zusammenhängende gestalterische Aufwertung der prägenden öffentlichen Räume in der

Innenstadt wurde als Leitprojekt und eine der eingriffsintensivsten Teilmaßnahmen des ISEK

2009 konzipiert. Ziel der Umgestaltung war, die bestehende Platzfolge zwischen Marktplatz und

Burg deutlich aufzuwerten und besser miteinander zu verknüpfen. Als wichtige Aufgaben wur-

den herausgearbeitet

die Aufhebung der einseitigen Ausrichtung des Pideritplatzes auf seine Verkehrsfunktion,

die Behebung der gestalterischen Mängel am Marktplatz,

das Ausloten von Verbesserungsmöglichkeiten des Platzes Am Martiniturm und

das Aufbauen einer Leitwirkung zwischen den Plätzen.

die Einbeziehung des Schweigegartens und des Burggartens (siehe Nr. 20).

3 Der ehemalige „Hindenburgplatz“ wurde Ende 2010 zu „Am Martiniturm“ umbenannt.

Foto 1: Rathausstraße

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Um in diesem besonders wichtigen Raum der Innenstadt zu geeigneten Lösungen zu kommen,

wurde ein städtebaulicher Wettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalte-

ter Interessenbekundung initiiert. Das Büro scape Landschaftsarchitekten (Düsseldorf) ging aus

dem Verfahren als 1. Preisträger hervor und zeichnete im Anschluss dann auch für die Entwurfs-

und Ausbauplanung verantwortlich.

Im Rahmen dieser Planung fanden zwei große Bürgerbeteiligungsveranstaltungen statt. Zum

einen am 10.6.2012 eine öffentliche Vorstellung der im Rahmen der Mehrfachbeauftragung

eingereichten Entwürfe und öffentliche Diskussion dazu sowie am 26.8.2014 eine öffentliche

Vorstellung der fortgeschriebenen Planung des Büros scape.

Der Umbau erfolgte in den Jahren 2015 bis 2016 und führte zu einer wesentlichen Steigerung

der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Blomberger Altstadt. Die Kosten lagen bei insge-

samt 1.400.000 Euro (inkl. der Kosten für Nr. 20). Flankierend erfolgte die Sanierung des Mar-

tiniturms als raum- und stadtbildprägendes Baudenkmal innerhalb der Platzfolge (siehe unten).

Abbildung 2: Marktplatz vor und nach Umbau

Landschaftsfenster, Schweigegarten, Burggarten (Nr. 20)

Benachbart zum Pideritplatz (Nr. 7) liegen zwei räumliche Bereiche, die als einfache Grünräume

gestaltet waren. Aufgrund ihrer prominenten Lage waren sie besonders geeignet, besser in Wert

gesetzt zu werden und so die Blomberger Altstadt für Bewohner und Besucher noch interessan-

ter zu machen.

Der Schweigegarten sollte ein Stück weit prägnanter gestaltet und auch als attraktiver Aus-

sichtspunkt ausgebaut werden. Hierzu war zum einen der Bewuchs des Weinberges deutlich

zurück zu nehmen und zum anderen sollten Aussichtspunkte geschaffen werden, die einen Blick

in die umgebende Landschaft ermöglichen. Die Neugestaltung des Burggartens sollte dazu bei-

tragen, dass sich Blomberg seinen Gästen besser präsentiert und auch für die Bewohner einen

ruhigen, attraktiven Stadtgarten anbietet.

Auch diese Planung wurde auf den erwähnten Bürgerbeteiligungsveranstaltungen vorgestellt

und diskutiert. Zum einen bei der am 10.6.2012 erfolgten öffentlichen Vorstellung der im Rah-

men der Mehrfachbeauftragung eingereichten Entwürfe und zum anderen bei der am

26.8.2014 erfolgten öffentlichen Vorstellung der fortgeschriebenen Planung des Büros scape.

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Die Neugestaltung durch das Büros scape, Düsseldorf ist inzwischen umgesetzt. Es sind dadurch

überaus reizvolle Räume entstanden, die das besondere historische Erbe der Stadt Blomberg,

Burg und Stadtmauer, in gebührender Weise inszenieren. Im Zusammenspiel mit dem Umbau

der Plätze konnte das Gefüge der öffentlichen Räume somit im Rahmen der Gesamtmaßnahme

weitgehend vollständig umgestaltet werden, sodass die Räume sich nun zeitgemäß gestaltet und

funktional zweckmäßig präsentieren. Konfliktstellen wie z. B. das Verkehrsaufkommen auf dem

Pideritplatz (unübersichtlicher ruhender Verkehr und Reisebusse) wurden durch die Neustruktu-

rierung minimiert. Insbesondere am Marktplatz mit seinen außengastronomischen Nutzungen

haben die Aufwertung und die Annahme durch die Bürgerschaft als Nutzer zu einer deutlichen

Belebung des Zentrums beigetragen. Weiterhin wurden im Burggarten noch zwei Boule-Bahnen

angelegt, um dem Ausbau als Begegnungsraum noch besser gerecht zu werden. Die zunächst

errichtete erste Boulebahn reichte dabei dem Aufkommen an Freizeitaktiven nicht aus, so dass

diese Anlage wegen des großen Interesses um eine zweite Bahn ergänzt worden ist.

Die Umgestaltung erfolgte in den Jahren 2015 bis 2016. Die Kosten sind in den unter Nr. 7 ge-

nannten Kosten in Höhe von 1.400.000 Euro enthalten.

Abbildung 3: Schweigegarten vor und nach der Umgestaltung

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Abbildung 4: Erstplatzierter Wettbewerbsbeitrag (scape Landschaftsarchitekten, Düssel-

dorf)

Niederntor (Nr. 9)

Das zwischen 1520-1530 errichtete Niedern-

tor ist die herausragende südliche Eingangssi-

tuation in die Blomberger Altstadt. Es konnte

lange Zeit von Besuchergruppen nicht besich-

tigt werden. Um dies zu ermöglichen, wur-

den inzwischen umfangreiche Restaurierun-

gen im Inneren des Turms und im Nach-

bargebäude durchgeführt und die Begehbar-

keit verbessert. In bautechnischer Hinsicht

betraf dies vor allem dem Einbau eines neuen

Bodenbelags und die Neugestaltung eines

Sicherheitsaspekten genügenden neuen Auf-

ganges im Nachbargebäude sowie den Ersatz

der Querverbindung zwischen Nachbarge-

bäude und Turm im Obergeschoss. Die auf-

fälligste Veränderung betrifft eben diesen

Ersatz einer alten Holzbrücke zwischen Turm

und Nachbargebäude, die durch eine zeitge-

nössische, filigrane Stahl-Glas-Konstruktion

ersetzt wurde. Abbildung 5: Niederntor nach der Sanierung

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Die Maßnahme wurde 2011 bis 2012 durchgeführt. Der Turm kann seit 2012 wieder besichtigt

werden. Er ist seitdem regelmäßiger Bestandteil von Stadtführungen und Nachtwächterrund-

gängen. Die Kosten der Maßnahme beliefen sich auf 145.000 Euro.

Vattipark (Nr. 19, derzeit im Bau)

Der Vattipark liegt an einer besonders bedeutsamen und attraktiven Stelle der Blomberger Alt-

stadt, im südlichen Eingangsbereich zur Altstadt, der durch das Niederntor dominiert wird. Um

dieses Wahrzeichen von Blomberg von Weitem sichtbar zu machen und so gleichzeitig den ver-

steckt liegenden, südlichen Stadteingang den ortsunkundigen Besuchern der Stadt weithin sicht-

bar zu präsentieren, wurde 2018 die in der Pflege in der Vergangenheit vernachlässigte Begrü-

nung des Vattiparks deutlich zurückgenommen.

Um den wichtigen Ort angemessen in Szene zu setzen und den Gebrauchswert zu erhöhen, sind

weitere gezielte Aufwertungsmaßnahmen erforderlich, nicht zuletzt auch um die Aufenthalts-

qualität in diesem Bereich zu erhöhen und die Grüngestaltung verbessern. Die Maßnahme wird

derzeit auf der Grundlage einer Planung des Büros Kortemeier + Brokmann (Herford) umge-

setzt. Zudem sind in diesem Bereich eine Nelkenskulptur eines Stahl-Handwerkskünstlers als

auch eine Digitale Anzeigetafel als Hinweistafel auf nicht kommerzielle, rein städtische Themen

errichtet worden.

Für die weitere Gestaltung des unmittelbar anschließenden „Stadteingangs Süd“ (Bereich zwi-

schen Niederntor und dem Vattipark) liegt dem Fördergeber zwischenzeitlich ein weiterer För-

derantrag vor.

Rückbau des ehemaligen DRK-Gebäudes in der Neuen Torstraße 110 (Nr. nicht vergeben)

Auf dem Grundstück „Neue Torstraße 110“ befand sich ein ehemaliger Industriegebäudekom-

plex, der u.a. zur Unterbringung des Fahrparks des DRK in Großgaragen genutzt wurde. Das

Grundstück wurde 2010 von der Stadt Blomberg erworben. Um den nordöstlichen Kernstadtbe-

reich für innerstädtisches Wohnen attraktiver zu machen, sollte das Wohnumfeld für den dort

vorhandenen Wohnungsbestand attraktiviert werden. Dies sollte durch den Abriss der Lagerhal-

le, die Entsiegelung der Industriebrache und Schaffung einer Grünfläche geschaffen werden.

Diese erst 2013 in Ergänzung zum ISEK konzipierte Maßnahme wurde in den Jahren 2017/2018

umgesetzt. Die versiegelten Flächen wurden komplett beseitigt und die unansehnliche Brachge-

lände durch eine Grünfläche aufgewertet. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 65.725 Euro.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des ISEK im Jahr 2010 war der Handlungsbedarf noch nicht er-

kennbar.

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Abbildung 6: Lageplan mit ehem. DRK-Gebäude; Entsiegelung der Fläche nach Rückbau

Sanierung des Martiniturms (Nr. nicht vergeben)

Der Martiniturm ist das älteste Bauwerk der Stadt. Der Turm der einstigen Stadtpfarrkirche St.

Martin, die 1833 wegen Baufälligkeit abgerissen wurde, stammt möglicherweise schon aus der

Zeit der Zeit der Stadtgründung im 13. Jahrhundert. Heute dient das Gebäude der Evangelisch-

reformierten Kirche als Glockenturm. Darüber hinaus hat sich der Turm einen Namen als Kultur-

stätte gemacht, der kleinere Ausstellungen beherbergt oder sein hölzernes Tor auch für Konzerte

öffnet.

Um das imposante Gebäude attraktiver zu gestalten und auch für Besucher begehbar zu ma-

chen, standen umfassende Sanierungsarbeiten auf der Agenda. Die entsprechenden Arbeiten,

beispielsweise die Eindeckung eines neuen Schieferdaches und die Behebung von Mauerwerk-

schäden an diesem Wahrzeichen der Stadt, aber auch die Schaffung der Infrastruktur für eine

künftige stärkere öffentliche Nutzung des Turmes (z. B. Lesungen, Ausstellungen und kleinere

Konzerte) wurden 2013 und 2014 recht kurzfristig geplant und ausgeführt. Die Baukosten belie-

fen sich auf 530.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des ISEK im Jahr 2010 war der Hand-

lungsbedarf noch nicht erkennbar.

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Abbildung 7: Martiniturm nach Sanierung mit neu gestaltetem Platzbereich

Stadtgestaltung im privaten Raum (Nr. 17)

Die Gestaltung von Fassaden, Werbeanlagen und Mobiliar in der Innenstadt wurde zum Zeit-

punkt der Bestandsaufnahme der besonderen Qualität des Ortes in weiten Teilen nicht mehr

gerecht. Hier sollte positiv gegengesteuert werden. Hierfür mussten die konzeptionellen Grund-

lagen geschaffen werden, um die privaten Immobilieneigentümer besser bei Gestaltungsfragen

anzuleiten. Neben der Schaffung eines Anreizförderprogramms zur Fassaden- und Hofgestal-

tung und der dazugehörigen Richtlinien wurden die Ortssatzungen der Gestaltungs- und Erhal-

tungssatzung 2011 neu überarbeitet und den zeitgenössischen Anforderungen angepasst.

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Abbildung 8: Dem Kontext des historischen Ortskerns entsprechend umgestaltete Immo-

bilie

Fassadenförderung (Nr. 22)

Gebäudefassaden und Hofflächen der Blomberger Altstadt bedurften in weiten Teilen der Auf-

wertung. Nur so konnte ein Beitrag dazu geleistet werden zeitgemäße und wettbewerbsfähige

Wohnungsangebote zu machen. Um hierfür Anreize zu schaffen, sollte ein spezielles Förderpro-

gramm aufgelegt werden. Für die Vergabe der Mittel waren Richtlinien aufzustellen und Verga-

bemodalitäten zu fixieren.

Das Programm ist in den Jahren 2011 – 2017 erfolgreich eingesetzt worden, wobei die Immobi-

lienberatung als Bewerber und Vermittler des Programms fungierte (siehe unten). Im Einzelnen

konnten 53 Objekte gefördert werden. Die Förderzusagen aller Anträge umfassen ein Gesamt-

volumen in Höhe von rund 252.000 Euro. Die Gesamtbruttokosten der Aufwertungsmaßnah-

men betrugen etwas über 1.000.000 Euro. Insbesondere konnten auch eine Reihe baulich bzw.

sanierungstechnisch schwieriger Objekte durch die Förderung revitalisiert werden.

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Abbildung 9: Zeitungsbericht zum Hof- und Fassadenprogramm

(Lippische Landeszeitung, 21.06.2013)

Rückbau Neue Torstraße 42

Das bei einem Brand im Jahre 2009 stark beschädigte, in städtischem Eigentum befindliche Ge-

bäude an der Ecke Neue Torstraße / Holstenhöfener Straße stellte über viele Jahre einen städte-

baulichen Missstand dar. Das Bauwerk wurde im Juni 2016 abgerissen, um für diese wichtige

innerstädtische Potenzialfläche die Option einer langfristig attraktiven Neubebauung zu schaf-

fen. Der Rückbau wurde aus Mitteln des Isek finanziert, die Gesamtkosten beliefen sich auf rund

65.000 Euro.

Umgesetzte Maßnahmen | Umsetzungsbegleitung

Immobilienberatung /-management (Nr. 4)

Die im Stadtzentrum eingerichtete und mit externen Experten besetzte Immobilien-

Beratungsstelle hat Immobilieneigentümern wie Bauwilligen und potenziellen Käufern (Erwer-

berberatung) Hilfestellungen gegeben. Hierzu gehörten insbesondere Fragen der Finanzierung,

der technisch sachgerechter Sanierung und der Fördermöglichkeiten für die Komplettsanierung

sowie gestalterische Aspekte bei Neugestaltung von Bestandsbauten sowie der Umsetzung von

potenziellen Investitionsobjekten. Dazu erfolgten auch laufend Abstimmungen mit der Denk-

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malpflege. Außerdem wurde mit der Beratungsstelle an die lokale Energie- und Verbraucherbe-

ratung angedockt.

Insgesamt wurden in der rund vierjährigen Laufzeit der wöchentlich geöffneten Immobilienbera-

tung etwa 400 Interessenten zu den genannten Themen beraten, sodass das Instrument durch

die Immobilieneigentümer im Blomberger Zentrum gut angenommen wurde.

Die außerdem geplante „Leerstandsbörse“, insbesondere für Ladengeschäfte, ist nicht zum Tra-

gen gekommen, da in diesem Aufgabenfeld bereits der Kreis Lippe in Zusammenarbeit mit den

Kommunen des Kreises aktiv geworden war und eine eigenständige Darstellung der Blomberger

Innenstadt sich als nicht zielführend darstellte.

Planungsmanagement / Bürgerbeteiligung (Nr. 23)

Die genannten Planungen und Projekte bedurften einer kontinuierlichen Steuerung. Hierfür rei-

chen die Kapazitäten der Stadt Blomberg nicht vollständig aus. Um hier Unterstützung erhalten

zu können, sollen Fremdleistungen geeigneter Büros in Anspruch genommen werden. Hierzu

gehören die Vorbereitung der Planungen, die Einleitung von Wettbewerben und planerischen

Leistungen sowie die Kontrolle der Ergebnisse.

Herauszuheben ist die Durchführung des Wettbewerbs zu den drei zentralen Plätzen in der

Blomberger Innenstadt.

Hinzu kommen wichtige Aufgaben der Bürgerinformation, -beteiligung und –mitwirkung, die

parallel zu den Planungen laufen. Diese erfolgte im Wesentlichen durch die jeweils planenden

Büros in Kooperation mit der Stadt Blomberg.

Beleuchtungskonzept und Umsetzung (Nr. 18)

Die städtebauliche Schönheit der Innenstadt Blombergs kommt in der dunklen Tageszeit nur

schwach zum Ausdruck. Diese Situation soll durch die schrittweise Umsetzung eines Beleuch-

tungskonzeptes deutlich verbessert werden. Zunächst sollte hierzu ein Beleuchtungskonzept

entwickelt werden. Da die Funktionalbeleuchtung in Blomberg bereits weitgehend vorgedacht

ist, sollte es vor allem die Akzentbeleuchtung im Auge haben.

Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Detmold hat hierzu ein Konzept vorgelegt, das

in den Jahren 2015/2016 insbesondere in den Bereichen Marktplatz, Alheydbrunnen, Martini-

turm, Pideritplatz sowie am Burg- und Schweigegarten umgesetzt worden ist. Die Kosten belie-

fen sich auf 180.000 Euro.

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Abbildung 10: Konzeptskizze zur Beleuchtung des Martiniplatzes (Hochschule Ostwestfa-

len-Lippe)

2.2 Nicht umgesetzte Maßnahmen sowie Gründe für die Nichtumsetzung

Grundstücks- und Immobilienentwicklung (Nr. 3)

Mit diesem Instrument der städtisch geführten Flächenentwicklung war intendiert, dass die

Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung (BIG), Eigenbetrieb der Stadt Blomberg,

maßgebliche Grundstücke und Gebäude in der Innenstadt aufkauft, planerisch entwickelt und

wieder auf den Markt bringt. Dadurch sollten wichtige Impulse am schwierigen Grundstücks-

markt gesetzt werden. Im Fokus der Anwendung standen dabei vor allem das „Schwarze-

Gelände“ (Neue Torstraße 32-36), welches sich als stillgelegte Gewerbehalle nicht in das städte-

bauliche Umfeld einfügte und aufgrund seiner Größe und der Bestandsgebäude einer geordne-

ten Projektentwicklung bedarf.

Diese Vorgehensweise mit Hilfe dieses Instruments kam jedoch nicht zum Tragen, weil die För-

derinstrumente des Landes NRW dieses nicht zuließen. Die Problematik lag daran, dass bei die-

sem Förderinstrument an einen Fonds gedacht war und nicht an Förderungen einzelner Projek-

te, wie sie gemäß Ziffer 21 der Städtebauförderrichtlinien möglich sind.

Diese Regelung griff allerdings beim Rückbau des Gebäudes Neue Torstraße 110 und der da-

nach erfolgten Anlage einer begrünten Freifläche (siehe Kap. 2.1).

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Stadteingänge (Nr. 8)

Die Qualität von Stadt- bzw. Innenstadteingängen ist für die Attraktivität und Anziehungskraft

für jede Stadt von besonderer Bedeutung. In Blomberg vermag nur das Niederntor diesen Auf-

forderungscharakter auszustrahlen. Demgegenüber sind die wichtigen Eingangssituationen ent-

lang der B1 wenig einladend und auch als „Eingangstor“ wenig wahrnehmbar bzw. erkennbar.

Um diese Situationen aufzuwerten, wurde vorgeschlagen, einen städtebaulichen Ideen- und

Realisierungswettbewerb durchzuführen, der einfühlsame und spannende Lösungen für die drei

äußeren und drei innere Eingänge in die Stadt liefert.

Im Jahr 2016 sind von Studenten der der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Detmold

hierzu Entwürfe vorgelegt worden, die sich aber aus Kosten- und Gestaltungsgründen und auch

aus Gründen mangelnder Verkehrssicherung der eingereichten Vorschläge nicht umsetzen lie-

ßen.

Einzelne Ideen und Komponenten dieser Vorschläge sind vom anschließend mit der Fortentwick-

lung der eingereichten Ideen und Vorschläge betrauten Fachplaner Kortemeier und Brokmann

(Herford) aufgegriffen und weiterentwickelt worden. Das Fachbüro für Freiraum- und Land-

schaftsplanung hat zusätzlich auch eigene Ideen zur Gestaltung der Stadteingänge entwickelt,

die jedoch aufgrund der damit einhergehenden hohen Kosten ebenfalls nicht zu realisieren wa-

ren.

Abbildung 11: Wenig gestaltete Eingangssituation am Kurzen Steinweg

Stadtmobiliar (Nr. 16)

Das Mobiliar auf Straßen und Plätzen, also Leuchten, Bänke, Müllbehälter, Pflanzgefäße und

Poller ist in weiten Teilen der Innenstadt nicht mehr zeitgemäß. Es muss daher an neue Ansprü-

che angepasst werden. Um ein einheitliches Bild zu erreichen, wurde angeregt, auch in Berei-

chen, in denen keine Tiefbaumaßnahmen vorgesehen sind, die Ausstattungselemente auszutau-

schen. Dies war jedoch aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Kontext mit den neu-

gestalteten Plätzen und Straßen wurde jedoch wie z. B. am Marktplatz neues Mobiliar verwen-

det. Die Kosten hierfür wurden bei den Umgestaltungskosten integriert.

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Modernisierungsförderung (Nr. 21)

Die Qualität der Bausubstanz des innerstädtischen Wohnungsbestandes ist sehr heterogen. So

finden sich gut sanierte Fachwerkhäuser neben baufälligen (z. B. in der Petersilienstraße), leer-

stehende Häuser in scheinbar intakten Straßenzügen (z. B. in der Kuhstraße).

Um den großen Wohnungsmodernisierungsbedarf der Wohngebäude in der Blomberger Alt-

stadt abbauen zu können, sind bei der gegebenen Wohnungsmarktsituation in wenig nachge-

fragten Räumen öffentliche Hilfen dringend erforderlich. Es war hierzu geplant, mit Hilfe der

Modernisierungsförderung ein spezielles Förderprogramm für die Instandsetzung und Moderni-

sierung historischer Bausubstanz aufzulegen. Geeignete Objekte wurden abgegrenzt.

Zwei Ursachen zeichnen im Wesentlichen dafür verantwortlich, dass die ins Auge gefassten Mo-

dernisierungsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. Zum einen lag dies an den hohen bürokrati-

schen Hürden der Modalitäten der Städtebauförderung, die sehr detaillierte und kostenintensive

Planungen bedürfen, die für die meist älteren und wenig fachlich versierten Privateigentümer

der Immobilien bzw. für potenzielle Neueigentümer abschreckend wirkten. Die fehlende Investi-

tionsbereitschaft bzw. wirtschaftliche Potenz der Eigentümer der für dieses Programm ins Auge

gefassten Immobilien waren ebenso wie das geringe Interesse auswärtiger Investoren weitere

Aspekte dafür, dass die hierfür vorgesehenen Mittel nicht in Anspruch genommen wurden.

Gründung einer Standortgemeinschaft (Nr. 24)

Um möglichst viele private Akteure für eine Funktions- und Gestaltungsaufwertung der Innen-

stadt zu gewinnen sollte diesen Akteuren die Möglichkeit angeboten werden, eine Immobilien-

und Standortgemeinschaft auf der Basis des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemein-

schaften (ISGG NRW) zu gründen. Ziel dabei ist es, eine schlagkräftige Gruppe aufzubauen, die

sich auf der Basis eines konsistenten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes, den anstehen-

den Aufgaben der Profilierung und Aufwertung der Innenstadt stellt.

Nach Fertigstellung des Handlungskonzepts zeigte sich, dass hierfür bei den Grundeigentümern

zu wenig Engagement vorhanden war, so dass von dem Vorhaben Abstand genommen wurde.

Straßen in der Neustadt: Bahnhofstraße (Nr. 10), Hagenstraße (Nr. 11), Rosenstraße (Nr. 12), Hagenplatz (Nr. 13), Vollmerplatz (Nr. 14)

Die angesprochenen Straßen waren und sind durch einen besonders breiten Straßenquerschnitt

gekennzeichnet. Um hier mehr Gestaltqualität aufzubauen und die Verkehrssicherheit zu erhö-

hen und das Wohnumfeld zu verbessern, sollten die Straßen städtebaulich ansprechender ge-

staltet werden. Ähnliches galt für den Hagen- und Vollmerplatz, die als reine Verkehrsräume nur

wenig Aufenthaltsqualität entfalten und sich auch den benachbarten Straßen räumlich unterord-

nen.

Im Zuge der politischen Priorisierung der Entwicklungsaufgaben und Teilmaßnahmen des Ent-

wicklungskonzepts zeigte sich jedoch, dass eine Umsetzung dieser eingriffsintensiven Projekte

als nicht dringlich erachtet wurde und die Ansätze daher nicht weiter verfolgt werden sollten.

Auch aus Kostengründen kam die Umsetzung der Maßnahmen bisher nicht zum Tragen und ist

auch zukünftig nicht weiter zu vertiefen.

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2.3 Öffentliche Projekte außerhalb der Städtebauförderung

Parkdecks (Nr. 15)

In der Blomberger Innenstadt gibt es zwei Parkdecks, das an der Diekmannstraße mit 72 und

das am Weinberg mit 40 Stellplätzen. Die Stellplätze sind jeweils auf zwei Ebenen angelegt. Der

bauliche Zustand der Anlage an der Diekmannstraße war baulich und gestalterisch desolat. Er

war ein ungepflegter „Angstraum“, der „nur im Notfall“ zum Parken genutzt wird. Ziel war es,

die Anlagen wieder stärker als solche zu nutzen, um andere Bereiche der Innenstadt zu entlasten

und vor allem Dauerparkern ein attraktives Angebot zu bieten.

Inzwischen wurde das Deck an der Diekmannstraße baulich saniert und in einem hellen Farbton

gestrichen sowie besser belichtet. Die Maßnahme fand im Jahr 2014 statt. Dabei wurden

105.000 Euro, ausschließlich aus Mitteln der Stadt, investiert.

Dienstleistungszentrum Kreis Lippe

Um wichtige öffentliche Dienstleistungen räumlich zu bündeln und die bis dato unzureichenden

Arbeitssituationen zu verbessern wurde im Jahr 2014/15 an der Bahnhofstraße ein Dienstleis-

tungszentrum des Kreises errichtet. Hier sind folgende Einrichtungen verortet: Agentur für Ar-

beit, Jobcenter Lippe sowie das Regionalbüro Blomberg mit den Einrichtungen Jugendamt, Sozi-

alpsychatrischer Dienst als auch die Polizeiwache für den gesamten südostlippischen Raum. Es

sorgt für einen baulichen Impuls und steigert die Zahl der Besucher der Blomberger Innenstadt.

Abbildung 12: Dienstleistungszentrum Kreis Lippe

Umbau Kurzer Steinweg

Der Umbau des Kurzen Steinwegs wurde bereits vor der Ausarbeitung des ISEK geplant und

angestoßen. Daher konnten keine Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen wer-

den und die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Mitteln der Stadt. Der Umbau wurde 2013

abgeschlossen.

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2.4 Private Investitionen im Plangebiet

Innerstädtische Wohnungsneubauten

Im Zeitraum zwischen 2011 und 2018 wurden vier neue innerstädtische Wohn- und Geschäfts-

bauten bzw. Mehrgeschosswohnungsbauten in der Kernstadt errichtet. Es handelt sich dabei um

­ das Gebäude Heutorstraße 1 (2011),

­ das Gebäude Langer Steinweg 3 (2011/12) sowie

­ das Gebäude Burgstraße 4/Ecke Brinkstraße (2013/14).

­ Aktuell wird das ehemals als Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude Kuhstraße 54 zu

einem Geschosswohnungsbau mit sechs Eigentumswohnungen umgebaut.

Diese Neuentwicklungen haben attraktiven Wohnraum innerhalb der historischen Altstadt ge-

schaffen und dabei die historisch überlieferte Baustruktur respektiert und sich mit ihren Bauele-

menten und Dachlandschaften in das Bild der Altstadt eingefügt.

Hervorzuheben ist weiterhin, dass in den Gastronomie- und Hotelbetrieben am Marktplatz, vor

allem seit der Umbau des Platzes, zahlreiche Investitionen in den Gebäuden erfolgt sind und sich

die Situation positiv entwickelt hat.

Abbildung 13: Neue Wohnbebauung im Bereich „An der Kleinen Mauer“

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Umwandlung von Ladenlokalen zu Wohnungen

In drei Gebäuden wurden ehemals als Ladenlokal genutzte Flächen zu Wohnungen umgebaut.

Es handelt sich um folgende Objekte:

­ Neue Torstraße 21, ehemaliges Wäschegeschäft,

­ Neue Torstraße 30, ehemalige Fleischerei,

­ Langer Steinweg 18, ehemaliges Spielwaren- und Buchgeschäft.

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3 Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung 2019

Regionaler Kontext

Das Stadtgebiet Blombergs liegt in den südlichen Ausläufern des Lippischen Berglands und ist

Teil der Blomberger und Schwalenberger Höhen. Blomberg befindet sich im Zentrum des Blom-

berger Beckens. Die Region ist insgesamt durch eine vielgestaltige Landschaft sowie durch viele

gut erhaltene historische Stadt- bzw. Dorfkerne geprägt. Wichtige Verbindungswege für die

Stadt Blomberg sind die Bundesstraße 1, die als bedeutende Verbindung von Nordost-Südwest-

Verbindung direkt durch die Gemeinde führt und die B 252 (Ostwestfalenstraße), über die

Blomberg von Süden gut zu erreichen ist. Die Bundesstraßen binden die Stadt an das deutsche

Fernstraßennetz an. Blomberg verfügt über keinen unmittelbaren Schienenanschluss, ist jedoch

durch die örtlichen Buslinien an die Bahnhöfe der Region angeschlossen. Die vorhandenen und

attraktiven Busliniennetze in den Kommunen stellen einen wichtigen Baustein für die Erreichbar-

keit in der Region dar.

Sozioökonomischer Rahmen

Blomberg hat einen guten Besatz an mittelständischen Unternehmen, die vorrangig dem produ-

zierenden Gewerbe zuzuordnen sind. Die Schwerpunkte befinden sich vor allem in der Elektro-

nikindustrie, dem Maschinenbau sowie der holzverarbeitenden Industrie. In Blomberg sind die

größten und bekanntesten Unternehmen im östlichen Kreis Lippe ansässig. Dies sind die Unter-

nehmen Phoenix Contact als Spezialist für elektrische Verbindungs- und Automatisierungstech-

nik, die Delignit AG (ehemals Blomberger Holzindustrie) und die Synflex Elektro GmbH. Sie sind

nicht nur bedeutende Arbeitgeber in der Region, sie sind auch dem internationalen Marktge-

schehen zuzurechnen. Die gewerblichen Flächen finden sich vorwiegend südlich bzw. südwest-

lich der Kernstadt.

Diesen Schwerpunktbetrieben entsprechend entfallen rund 60 % der etwa 8.100 sozialversiche-

rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf das produzierende Gewerbe4. Darüber hinaus

zeichnet sich ein deutlicher Überhang an Einpendlern ab, was die ökonomische Stabilität der

lokalen Wirtschaftsstruktur weiter unterstreicht. Auch das nahezu konstante Wachstum der Zahl

der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort, die im Zeitraum von

2008 bis 2018 um rund ein Viertel stieg, bestätigen die positive wirtschaftliche Dynamik der

Gesamtstadt.

4 Die für die Darstellung der Sozioökonomie, der Bevölkerungsentwicklung sowie der zugehörigen Abbildungen (Ab-

bildung 14-18) verwendeten Daten entstammen dem Kommunalprofil für Blomberg des Landesbetriebs IT.NRW sowie der Landesdatenbank des Landesbetriebs IT.NRW.

Website IT.NRW / Landesdatenbank NRW: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;sid=51A223F3D57BC35B80DEDAAD0973CFEF.ldb2?operation=begriffsRecherche&suchanweisung_language=de&suchanweisung=blomberg; Zugriff am 10.09.2019

Website IT.NRW / Kommunalprofil Blomberg (Langfassung): https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05766016.pdf; Zugriff am 10.09.2019

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Abbildung 14: Pendlersaldo (30.06.2017) und Beschäftige am Arbeitsort nach Wirt-

schaftszweigen (30.06.2018)5

Abbildung 15: Relative Entwicklung der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse (Basisjahr

2008)

Bevölkerungsentwicklung

Blomberg entspricht von der Klassifikation her dem Gemeindetyp einer größeren Kleinstadt.

Größere Kleinstädte im ländlichen Raum weisen in Nordrhein-Westfalen eine stagnierende Be-

völkerungsentwicklung auf. Mit 15.154 Einwohnern (Stand: 31.12.2018) weist Blomberg 1.017

Einwohner weniger auf als im Jahr 2010, dem Untersuchungsjahr des damaligen städtebauli-

chen Entwicklungskonzepts (Stand 31.12.2010: 16.171). Diese 15.154 Einwohner verteilen sich

auf 18 Ortsteile. Etwas mehr als die Hälfte der Einwohner wohnt davon in der Kernstadt. Mit

6,3 % weist die Gesamtstadt in diesem Zeitraum eine deutlich negativere Bevölkerungsentwick-

lung auf als die Gesamtentwicklung im Land. Den Vergleich zu Städten gleicher Größenordnung

veranschaulicht die unten abgebildete Grafik, die dem Kommunalprofil Blomberg (IT NRW

2018) entnommen ist.

5 Datenquelle für Abbildung 14 bis 18 IT.NRW (exakte Benennung siehe Abbildungsverzeichnis)

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Abbildung 16: Relative Bevölkerungsentwicklung Blombergs mit Vergleichsdaten (1987 -

2017)

Der Bevölkerungsrückgang betrug schon in den Jahren ab 2005 bis zum Beginn der Ausarbei-

tung des ISEK im Jahr 2009 durchschnittlich jährlich 0,75 %, in den letzten 10 Jahren ist er mit

durchschnittlich jährlich 0,63 % etwas geringer ausgefallen. In den letzten fünf Jahren hat er

sich mit 0,44 % jährlich nochmals leicht abgeschwächt.

Aus den nachfolgenden Grafiken wird deutlich, dass die Bevölkerung schrumpft. Zwischen 2011

und 2017 überwog die Zahl der Verstorbenen die der Neugeborenen deutlich. Mit Ausnahme

des Jahres 2015 (Flüchtlingszustrom) überwog in diesem Zeitraum auch die Anzahl der Fortge-

zogenen die Anzahl der Zugezogenen. Für den Zeitraum 2013 bis 2017 zeichnete diese demo-

grafische Entwicklung für einen Bevölkerungsverlust von 4,3 % verantwortlich (2,3 % aufgrund

mehr Verstorbener, 1,9 % aufgrund mehr Fortgezogener).

Abbildung 17: Faktoren der Bevölkerungsentwicklung

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Die Veränderungen der Altersstruktur sind ebenfalls signifikant. Der Anteil der jungen Bevölke-

rungsgruppen schrumpft kontinuierlich, der Anteil der Bevölkerungsgruppen im höheren Le-

bensalter steigt demgegenüber rapide an (siehe Abbildung 18). 2017 betrug der Anteil der unter

18-jährigen 18,3 % an der Bevölkerung, der Anteil der 18- bis unter 65-jährigen 59,9 % an der

Bevölkerung und der Anteil der über 65-jährigen 21,8 % an der Bevölkerung.

Abbildung 18: Entwicklung der Altersstruktur

Aus dieser Entwicklung resultieren die Kernprobleme, mit denen sich die Stadt gegenwärtig und künftig auseinanderzusetzen hat:

Der Erhalt von Schulen wird schwieriger, ist aber wichtig um weiterhin für Familien mit

Kindern attraktiv zu sein.

Der Erhalt des Einzelhandels bzw. der Nahversorgung bei rückläufigen Umsätzen.

Zunehmender Leerstand von Immobilien und damit verbunden ein Preisverfall der Im-

mobilien bzw. des Mietniveaus,

und damit verbunden eine mangelnde Investitionsbereitschaft in Immobilienbereich.

Daraus resultiert wiederum: negative Wirkungen auf den Erhalt des historischen Stadt-

bildes.

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Städtebauliche Situation/Stadtbild

Im Vergleich zur Bestandsanalyse der Jahre 2009/2010 haben sich das Stadtbild, die Frei- und

Grünräume, die Wohn- und Nutzungsstruktur zum Teil stark bzw. in einigen Details in der Regel

positiv verändert. Die historisch tradierte Stadtstruktur ist nahezu unverändert.

Die Entstehung der Innenstadt von Blomberg lässt sich nach wie vor am Siedlungsgrundriss able-

sen. Sie ist als planmäßige Stadtanlage auf einem dreiseitigen Bergsporn entstanden und erfolgte

im Wesentlichen in drei Phasen der Stadtentwicklung:

In der ersten Phase zwischen dem 13. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhundert ent-

stand der Bereich der heutigen Altstadt, am westlichen Siedlungsrand der Innenstadt.

Der historische Stadtgrundriss entspricht dem lippischen 3-Straßen-Schema mit einer

Mittelstraße und zwei seitlichen Straßenzügen, die an ihren Enden vor den Stadttoren

zusammentreffen. Der Altstadtbereich ist durch seine kleinteilige und stark verdichtete

Bebauungsstruktur mit primär giebelständigen Bauten sowie Überresten der Stadtmauer

und dem Niederntor, als einzig verbliebendem Stadttor, deutlich im Stadtbild ablesbar.

Die zweite Phase der Stadtentwicklung erfolgte durch eine Erweiterung in den Jahren

1863 – 1918. Sie umfasst die nordöstlich an die Altstadt angrenzenden Bereiche der In-

nenstadt und zieht sich primär entlang der Neuen Torstraße als geschlossene und trauf-

ständige Straßenbebauung.

Eine dritte Phase der Stadtentwicklung orientiert sich ab 1918 an deutlich geänderten

Anforderungen an den Wohn- und Lebensraum. Die Bebauungsstrukturen und –formen

(zwischen dem östlichen Rand der Altstadt und der heutigen B 1) sind hier offener und

deutlich aufgelockerter (vgl. Abbildung 19 auf der nachfolgenden Seite).

Der Baubestand der Innenstadt ist charakteristisch für ihre zeitlich unterschiedlichen Entste-

hungsphasen. So finden sich in der Altstadt neben wenigen früheren Bauten (u.a. einige mar-

kante Bauten der Weserrenaissance) überwiegend Fachwerkhäuser des 17. bis 19. Jahrhunderts

(insbesondere in der Kuhstraße, Petersilienstraße, Langer Steinweg, Kirchhofstraße, Brinkstraße,

Schulstraße) sowie einige bauliche Ergänzungen aus dem späten 19. und dem 20. Jahrhundert,

während in den angrenzenden, noch zur Innenstadt zu zählenden frühen Stadterweiterungsge-

bieten, vorwiegend gründerzeitliche Bebauungsformen und Wohnbebauung der 1920er bis

1960er vorherrschen (z. B. sogenannte „Kaffeemühlen“- Häuser mit pyramidalem Dach auf

annähernd quadratischem Grundriss).

Das heutige Stadtbild lässt drei Stadträume erkennen: den dichten, mittelalterlich strukturierten

Kernbereich der Altstadt, den angrenzenden schmalen Korridor hinter der ehemaligen östlichen

Stadtmauer mit einzelnen großformatigen Einbauten und markanten Freiflächen („Grünachse“)

sowie die aufgelockerten Stadterweiterungsflächen am östlichen Innenstadtrand. Insgesamt be-

sitzt die Innenstadt eine relativ homogene Bebauungsstruktur. Insbesondere die Maßstäblichkeit

der Bebauung sowie die räumlich deutlich voneinander getrennten und damit unterscheidbaren

Stadträume führen zu einem weitgehend harmonischen Gesamtbild.

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Abbildung 19: Phasen der städtebaulichen Entwicklung der Blomberger Kernstadt

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Abbildung 20: Städtebauliche Struktur mit Dachaufsicht

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Stadtbild/Öffentliche Stadt- und Freiräume

Aufgrund der im ISEK 2010 vorgeschlagenen und im Zeitraum 2012 bis 2017 durchgeführten

Maßnahmen hat sich das Stadtbild deutlich verbessert. Dies betrifft insbesondere den Bereich

der Freiräume und dort vor allem die zentralen städtischen Plätze Marktplatz, Am Martiniturm

und Pideritplatz sowie die an diesen Platz angrenzenden Grünräume Schweigegarten und Burg-

garten. Ebenso hat die Umgestaltung des Kurzen Steinwegs zu einem ebenso positiven Effekt

geführt. Kleinere Maßnahmen wie z. B. die Beseitigung der Lagerhalle mit der dazu gehörigen

Grundstücksfläche an der Neuen Torstraße 110 sind auch zu erwähnen, sie weist aber noch Ge-

staltungsdefizite auf. Die Umgestaltung des Vatti-Parks diente der besseren Inszenierung des

südlichen Stadteingangs, stieß jedoch auf ein sehr geteiltes Echo bzw. unterschiedliche Bewer-

tungen.

Die Stadtmauer ist von herausragender Bedeutung für das Stadtbild. Diese weiter zu pflegen

und einem drohenden Verfall entgegenzutreten ist von elementarer Bedeutung für den Erhalt

dieses stadtgestaltprägenden Bauwerks. Gleichzeitig schöpft der Bereich noch nicht sein volles

Potenzial aus. Der Weg westlich der Stadtmauer kann durch Ergänzung von Mobiliar und Tafeln

zur Erläuterung der Geschichte und den naturräumlichen Ausblickpunkten attraktiviert werden.

Gebäudebestand und Wohnungsmarkt

Prägende Bauten im Stadtbild sind neben den charakteristischen Fachwerkgebäuden die städte-

baulichen Dominanten. Zu ihnen gehören das Niederntor, die vorhandenen Reste der Stadtmau-

er, die Burg Blomberg, das Rathaus, der Martiniturm sowie die beiden Stadtkirchen, die Kloster-

kirche und die Martin-Luther-Kirche (vgl. Abbildung 21: Städtebauliche Dominanten.

Die zahlreichen durch das Fassaden- und Hofprogramm geförderten Aufwertungsmaßnahmen

im Bereich privater Immobilien sowie die baulichen Maßnahmen im Bereich des Niederntors und

des Martiniturms haben das Erscheinungsbild des historischen Baubestands deutlich verbessert

und eine positive Auswirkung auf den öffentlichen Raum sowie das Erscheinungsbild der Stadt

als Ganzes erzielt.

Zentrale Merkmale, die die Stärken des Wohnstandortes Innenstadt Blomberg beschreiben, sind

laut dem Handlungskonzept Wohnen von 2012 (SSR Schulten: Handlungskonzept Wohnen,

Dortmund 2012, S. 55-56) das historische Ortsbild, die Innenstadt als zentraler Ort für Handel

und Dienstleistung, eine hohe Wohnzufriedenheit, keine zusammenhängenden abgängigen Be-

stände sowie eine hohe Investitionsbereitschaft bei den Eigentümern.

Den Stärken stehen als wesentliche Defizite, die die Entwicklung der Innenstadt als Wohnstand-

ort hemmen, laut Handlungskonzept Wohnen (SSR Schulten: Handlungskonzept Wohnen,

Dortmund 2012, S. 55-56) folgende Aspekte entgegen: ein in Teilen gestörtes historisches

Ortsbild durch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen, ein Versorgungsdefizit im Le-

bensmittelbereich, pessimistische Zukunftserwartungen für den Standort Innenstadt, eine gerin-

ge Nachfrage nach Immobilien sowie Informationsdefizite bei Eigentümern und Bewohnern. Der Abgleich von Stärken und Defiziten des Wohnstandortes Blomberg Innenstadt zeigt, dass

die Zukunftsperspektiven wesentlich in den Bestandsimmobilien liegen werden. Die hohe

Wohnzufriedenheit und die nachweisbaren Bemühungen und Erfolge im Bereich der Bestandssi-

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cherung, aber auch von einzelnen Neubauten durch private Eigentümer sollte im Zusammen-

hang mit einer vergleichsweise hohen Investitionsbereitschaft die Basis für die weitere Entwick-

lung bilden. Hinderlich sind dabei eine eher pessimistische Zukunftserwartungen der Bewohner

bezüglich der Zukunft der Innenstadt und eine geringe Nachfrage nach Innenstadtimmobilien

(insbesondere für historische Fachwerkbestände).

Die aktuelle Durchschnittsmiete beträgt für den Mietzins von Bestandsimmobilien im Geschoss-

wohnungsbau 4,60 Euro/m² (Kaltmiete). Dieser Wert ist damit nahezu konstant seit 2011, und

damit 0,80 Euro/m² günstiger als der Durchschnittswert im Kreis Lippe in Höhe von 5,40 Eu-

ro/m² (Kaltmiete). Der Preis für Eigentumswohnungen ist mit 800 Euro/m² vergleichsweise

günstig. Der durchschnittliche Verkaufspreis für Einfamilienhäuser liegt aktuell bei 166.000 Euro

(Quelle: Immoscout24).

Das Handlungskonzept Wohnen gibt folgende Handlungsempfehlungen für die Verbesserung

der Perspektiven der Blomberger Innenstadt als Wohnstandort:

Großflächige Neubauvorhaben sollten für die Altstadt ausgeschlossen werden. Bezugspunkt ist

der historische Stadtgrundriss, die historischen Gebäude geben den Maßstab vor. Der Aufbau

eines Kompetenznetzwerkes zur Beratung von Eigentümern und Kaufinteressenten sollte die

Marktfähigkeit der Häuser in der Altstadt stärken und die Qualität der notwendig durchzufüh-

renden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten verbessern. Hierdurch würde der Markenkern der

Stadt Blomberg als historischer Ort erhalten und in seiner Substanz gestärkt. Über Kooperatio-

nen sollte die Nachfrageseite auch im Bereich der Mietwohnungen weiterentwickelt werden.

Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mache den Prozess der Revitalisierung des Wohnstandortes

Blomberg Innenstadt zu einer öffentlichen Angelegenheit und unterstreiche die Wertigkeit einer

vitalen historischen Altstadt und einer funktionstüchtigen Innenstadt für die Stadt Blomberg.

(SSR Schulten: Handlungskonzept Wohnen, Dortmund 2012, S. 52).

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Abbildung 21: Städtebauliche Dominanten

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Funktionsverteilung

In den letzten Jahren hat sich die Wohnfunktion in der Kernstadt verbessert. Verantwortlich sind

hierfür einige Neubauten, die zeitgemäßes Wohnen im historischen Ortskern ermöglichen, wie

z. B. die Gebäude Heutorstraße 1, Langer Steinweg 3, Burgstraße 1a/Ecke Brinkstraße sowie das

ehemals als Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude Kuhstraße 54.

Neben der Dominanz der Wohnfunktion beinhaltet der historische Ortskern alle weiteren für ein

Stadtzentrum prägenden Funktionen: Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister, Einrichtungen

sozialer Infrastruktur (Bildungs- und Kultureinrichtungen).

Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren immer stärker an Bedeutung für die Kernstadt verlo-

ren. Dies entspricht zum einen dem gegenwärtigen generellen Trend, zum anderen ist für den

Einzelhandel schwierig in der historischen Altstadt die entsprechenden Flächengrößen (dies be-

trifft Grundstücke wie Bestandsgebäude) zu finden, die er heute verlangt. Infolge dieser Ent-

wicklung hat sich der Einzelhandel um den Marktplatz verdichtet. Primär ist er im Bereich des

Kurzen Steinwegs zu finden und nur marginal im Bereich der Neuen Torstraße bzw. des Langen

Steinwegs. Dennoch kann die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs als

gut angesehen werden. Blomberg verfügt über einige Nahversorgungsanbieter, die sich östlich

und südlich der Altstadt befinden. Die dem Einzelhandel zur Verfügung stehende Kaufkraft

(26.550 Euro je Einwohner) liegt mit einer Kaufkraftkennziffer von 113,8 (Stand Mai 2018 nach

IHK Lippe zu Detmold, Kennzahlen Lippe 2017/18) deutlich oberhalb des Bundesdurchschnitts

(Kennziffer 100).

Bestands- und Entwicklungsflächen

Die Kernstadt von Blomberg ist innerhalb der Altstadt von dichter Bebauung gekennzeichnet, in

den zur Kernstadt gehörenden Arealen der ersten und zweiten Stadterweiterung sind die Bau-

strukturen dagegen deutlich aufgelockerter. Entsprechend größer ist dort der Grünflächenanteil,

was sich auch positiv auf das Wohnumfeld auswirkt.

Innerhalb der Altstadt gibt es nur wenige innerstädtische Entwicklungsflächen. Diese entstehen

nur durch den Abriss vereinzelter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle. Dabei bestehen auf-

grund der Nutzungs- bzw. Bausituation in einigen Bereichen durchaus Möglichkeiten:

­ Mit dem sogenannten „Schwarze-Gelände“ gibt es am nördlichen Rand der Altstadt

(Neue Torstraße/Ecke Friedrichstraße) ein Areal mit grundsätzlich abgängiger Bausub-

stanz, das im Falle eines Abrisses des Bestands eine größere Neubebauung ermöglichen

würde.

­ In unmittelbarer Nachbarschaft, bereits außerhalb der mittelalterlich geprägten Altstadt,

befindet sich mit dem „Mix Markt“ und der davor liegenden Parkplatzfläche, ein Be-

reich, der sich langfristig für eine Wohnbebauung eignen würde, wenn die Einzelhan-

delsnutzung nicht länger tragfähig würde.

­ Eine wichtige Potenzialfläche stellt zudem auch der Bereich der ehemaligen Hauptpost

im unmittelbar an die südöstliche Altstadt angrenzenden Bereich, dar.

­ Ergänzend zu diesen Liegenschaften bestehen für einige schwierige, aber für den Erhalt der städtebaulichen Grundstruktur der Stadt bedeutsamen Lagen auch zusammenhän-gende Eingriffsmöglichkeiten im kleinteiligen Gebäudebestand (siehe auch Maßnahme C_1).

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Wie bei den zuvor genannten Flächen ist bei all diesen Potenzialflächen, die grundsätzlich dazu geeignet sind die Einwohnerzahl im Kerngebiet von Blomberg stabil zu halten, darauf zu achten, dass die Baustrukturen im Einklang nicht nur mit der Erhaltungs- und Gestal-tungssatzung der Altstadt stehen, sondern sich auch in die dortigen Baustrukturen integrie-ren (aufgelockerte Blockrandbebauung, geneigte Dächer etc.).

3.1 Zusammenfassung – Stärken und Schwächen

In der Zusammenfassung stellen sich die Stärken und Schwächen der Kernstadt von Blomberg in

den zuvor untersuchten Bereichen wie folgt dar:

Bevölkerung

Stärken:

Gute Arbeitsmarktperspektiven

Relativ hohes verfügbares Einkommen privater Haushalte

ausreichendes Angebot von Schulen zur Bindung von Familien mit Kindern

hohes positives Einpendlersaldo

Schwächen:

sinkende Einwohnerentwicklung mit einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang von

ca. 15,6 % (Bezugsjahr: 2014) bis zum Jahr 2040 (gemäß Gemeindemodellrechnung

zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung von IT.NRW, Kommunalprofil Stand

24.04.2019)

Stadtgestalt (inkl. Grün- und Freiraum)

Stärken:

landschaftlich reizvolle Naturräume um den Kernort

Stadtkern mit attraktiven Räumen (Marktplatz, Schweigegarten, De Groene Plaats etc.)

Attraktivität des historischen Stadtgrundriss

Stadtmauer sowie attraktive Einzelbauten (Burg, Rathaus, Martiniturm)

Hoher historischer Gebäudebestand verschafft Identität

Schwächen:

teilweise unzulängliche Gestaltung einzelner Straßenräume (z. B. Bahnhofstraße)

teilweise unansehnliche Immobilien (z. B. in der Friedrichstraße, Tappengasse, Neu-

bourggasse, An der Großen Mauer etc.)

Geringe Entwicklungsmöglichkeiten, nur in wenigen integrierten (Mikro)Lagen durch

Rückbau vorhandener Bausubstanz oder in einem Fall (Neuen Torstraße 110) durch Ar-

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rondierung möglich

Erlebnisraum „Stadtmauer“ unter Wert erlebbar

Gestaltung des Bereichs zwischen Rosenstraße und An der kleinen Mauer zwischen

Diekmannstraße und Am Heutor ausbaufähig

Im Altstadtbereich kaum Gestaltungsspielraum aufgrund hoher baulicher Dichte

Wohnumfeldverbesserungen aufgrund der kleinteiligen Strukturen nur schwer realisier-

bar

teilweise Konflikte zwischen Rückbaubedarf und Erhalt des historischen Bestands

Nutzungsstruktur

Stärken:

Ortskern zunehmend als Wohnstandort definiert

Grundversorgung gesichert

zentrale Lage und fußläufige Erreichbarkeit vieler Einrichtungen sozialer Infrastruktur

und Geschäfte

ausreichende Gesundheitsversorgung

differenziertes Angebot an Bildungseinrichtungen (Grundschule und weiterführende

Schule)

Schwächen:

Strukturwandel im Einzelhandel stellt permanente Gefährdung für Einzelhändler dar

regionale Mobilität nur durch PKW sicherzustellen

Freizeitangebote für Jugendliche und Senioren

Gebäudebestand, Wohnen und Wohnumfeld

Stärken:

niedrige Kauf- und Mietpreise

hohe Attraktivität des Wohnstandorts

mit wenigen Ausnahmen geringe Verkehrsbelastung

Nahversorgung teilweise fußläufig erreichbar

Schwächen:

teilweise desolater Gebäudezustand mit ungünstigen Zuschnitten

weniger barrierefreie bzw. seniorengerechte Wohnungen

z.T. hoher Sanierungsbedarf und damit verbunden hohe Kosten

relativ wenige Häuser mit eigenen Gärten in der Altstadt

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Die folgende, auf der Basis der oben dargestellten Analyse getroffene Einordnung der zentralen

Themengebiete nach dem SWOT-Muster verdeutlicht die Handlungserfordernisse und Entwick-

lungspotenziale im historischen Ortskern in der Gesamtschau. Die SWOT-Methode bezieht sich

auf die Einordnung von Problemen und Potenzialen in vier unterschiedliche Kategorien, anhand

derer die Handlungsprioritäten bestimmt werden können:

1. Strength (Stärke): Gegenwärtig gut entwickelte Faktoren, durch deren weitere Stärkung

auch zukünftig ein positiver Trend sichergestellt werden kann.

2. Weakness (Schwäche): Bereits existierende Fehlentwicklung, der entgegengewirkt wer-

den muss.

3. Opportunity (Möglichkeiten): Sich abzeichnende Potenziale, die bei entsprechender Ak-

tivierung eine positive Entwicklung begünstigen

4. Threat (Risiko): Latenter Problemkomplex, der sich ohne geeignete Gegensteuerung per-

spektivisch verschlimmert.

Swot Die wesentliche Stärke der Kernstadt von Blomberg ist in der historischen Identität zu se-

hen, die trotz vereinzelter Leerstände und substanzieller Schwächen im Gebäudebestand unge-

brochen erlebbar ist. Das zweite zentrale Alleinstellungsmerkmal bildet die Einbettung Blom-

bergs in naturnahe Landschaftsräume. Als dritte Stärke kann die bedingt durch starke Arbeitge-

ber das vergleichsweise hohe Haushaltseinkommen angesehen werden und damit bedingt die

Fähigkeit zu Investitionen auch in den Immobilienbestand. Die Weiterentwicklung weiterer

Themen und die Ableitung von Projekten müssen sich an diesen prägnanten Aspekten orientie-

ren.

sWoT Der Entwicklung des Gebäudebestands kommt eine hohe Handlungspriorität zu. Teilweise

stellen die augenblickliche Angebotsqualität und der augenblickliche Zustand des Gebäudebe-

stands eine Schwäche dar, die für Altstadt bzw. Kernstadt ohne gezielte Einflussnahme zur

grundlegenden Bedrohung werden kann. Eine fortlaufende Fehlentwicklung (Leerstand und

substanzielle Schwächen) kann mittel- bis langfristig zu großen ökonomischen Nachteilen, zur

Schädigung des Stadtbilds und letztlich zu einer Beeinträchtigung der historischen Identität füh-

ren.

SwOt Die Weiterentwicklung der Grün- und Freiräume in der Altstadt und Kernstadt birgt ein

hohes Potenzial, das trotz aller bisherigen Anstrengungen und positiven Entwicklungen immer

noch weiter zu entwickeln ist. Von einer ansprechenden zusammenhängenden Gestaltung kön-

nen positive Impulse auf weitere Themenfelder wie Wohnstandort und Tourismus ausgehen.

Die Entwicklungsoptionen im Themenfeld „Grün- und Freiräume“ können entscheidend zur

Stärkung des Ortskerns als Wohnstandort beitragen. Sie sollten weiter forciert werden.

SwoT Aktuell ist die Versorgungssituation innerhalb der Kernstadt gesichert. Vor dem Hinter-

grund der allgemeinen Entwicklungsprozesse im Einzelhandel sind jedoch (weitere) Verschlech-

terungen möglich. Diesen ist gezielt entgegen zu wirken. Die Schließung von Betrieben würde

zu Verschlechterungen für die Qualität des Wohnstandorts führen. Diese Gefahr gilt gleicher-

maßen für die Bildungseinrichtungen.

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4 Blomberg 2025 – Ziele

Als wesentliche Ziele lassen sich aus der SWOT-Analyse die folgenden Punkte herausarbeiten.

Diese werden dann im Folgenden unmittelbar in Maßnahmenfamilien bzw. Maßnahmenblätter

übersetzt. Mit Blick auf den Zeithorizont der Umsetzung der Gesamtmaßnahme lassen sich unter

dem Titel „Blomberg 2025“ folgende Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des historischen

Stadtkerns ableiten:

Markenbildung für die Altstadt

Die Blomberger Altstadt präsentiert sich im Jahr 2025 als zeitgemäßer und funktionaler Stadt-

raum, dessen historische Bezüge ablesbar und präsent inszeniert werden. Als Kern der räumli-

chen Identität schaffen die historischen Elemente einen verbindenden Rahmen. Dies wird vor

allem erreicht durch:

die weitere, aus dem Kontext der historischen Stadtstruktur abgeleiteten Aufwertung der

bereits in weiten Teilen hervorragenden Gestaltqualität,

durch eine bessere Kennzeichnung der Stadttore und -eingänge und

die Instandhaltung der Stadtmauer als lebendiges Zeugnis der Stadtgeschichte.

Stärkung von lebendiger Historie und des Tourismus

Innerhalb des durch seine historischen Bezüge geprägten Blomberger Stadtkerns präsentiert sich

eine Folge hochwertig gestalteter öffentlicher und privater Räume, die als Bühne und Rahmen

das Handeln aller Akteursgruppen begünstigen. Hierfür ist es notwendig,

den Erhalt des Stadtbilds und das weitere Herausarbeiten der baulichen Höhepunkte vo-

ranzutreiben,

die Belebung und bessere Erschließung des öffentlichen Raums weiter zu verbessern und

die Initiativen und den Gestaltungswillen (privater) Stadtakteure gezielt zu unterstützen.

Sicherung und Ausbau der Wohnfunktion

Mit der Umsetzung des stetigen Erneuerungs- und Instandhaltungsbedarf im historisch gepräg-

ten Immobilienbestand erhält und fördert der Blomberger Stadtkern seine Attraktivität als

Wohnstandort. Flankierend stützt die marktorientierte Neuentwicklung von Flächenpotenzialen

die Ansprache verschiedenster Nachfragegruppen. Dies geschieht vor allem durch

durch die Aktivierung der privaten Eigentümer und externer Investoren,

durch die aktive Steuerung vorhandener Potenzialflächen,

durch Zwischenerwerb bedeutsamer Flächen und Gebäude und falls erforderlich

durch Transformation nicht marktgängiger Lagen (Handel > Wohnen).

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5 Gebietsabgrenzung

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes der Kernstadt von Blomberg orientiert sich an der

historischen Stadtstruktur. Sie hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und muss nicht an-

gepasst werden. Das Areal umfasst folgende Gebiete: Die Altstadt auf dem Bergsporn oberhalb

des Tals der Diestel als Grenze im Westen inklusive dem Weinberg und dem Vattipark, den

nordöstlich der Altstadt gelegenen Bereich der ersten Stadterweiterung (zwischen 1863 und

1918) mit der nördlichen Randbebauung und ihren Gartengrundstücken entlang der Neuen Tor-

straße als nördliche Begrenzung, den östlich der Altstadt anschließenden Bereich der zweiten

Stadterweiterung (ab 1918) mit der Bundesstraße 1 als östlicher Begrenzung (Hohenrenner Weg

bzw. Lehmbrink) sowie der B1 im Süden (Schiederstraße).

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Abbildung 22: Geltungsbereich des Handlungskonzepts

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6 Maßnahmenübersicht

Die Maßnahmenübersicht bündelt alle Maßnahmen, die aufgrund von Veränderungen zum ur-

sprünglichen ISEK von 2010 neu hinzukommen sollen, bei denen sich inhaltliche Änderungen

ergeben haben und die somit einer Anpassung bedürfen sowie Maßnahmen, die über den zuvor

beabsichtigten Zeitraum hinaus fortgeführt werden sollen. Sie ergeben sich unmittelbar aus der

vorgenommenen Analyse und den formulierten Zielen.

Gemäß ihrer Wirkungsweise sind die Maßnahmen zu vier Projektfamilien zusammengefasst, die

sich aus der Gliederung und den Aussagen der Ziele (siehe Kap. 4) ableiten lassen.

A „Übergeordnete Maßnahmen“:

- A_1 Fortschreibung des ISEK

- A_2 Fortführung Prozesssteuerung

B „Aufwertung des Stadtbildes“:

- B_1 Vollständiger Umbau des Markplatzes

- B_2 Instandsetzung der historischen Stadtmauer

- B_3 Aufwertung Wege am Weinberg und Philosophenweg

- B_4 Vier Stadteingänge im Osten

- B_5 Stärkung der Stadtachse

- B_6 Wegweisesystem für Besucher

- B_7 Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms

C „Stärkung des innerstädtischen Wohnstandorts“:

- C_1 Aufstellen von Bau- und Nutzungskonzepten

D „Stärkung des Gemeinwesens“:

- D_1 Einrichten eines Verfügungsfonds

Hinweis zur Lesbarkeit

Jeder ursprünglich bewilligten Maßnahme ist zur besseren Nachverfolgung die zuvor bereits im

IHK von 2010 bestehende Nummer der dortigen Maßnahmenblätter (in Klammern stehend)

zugeordnet. Maßnahmen, die erst in der Fortschreibung neu aufgenommen wurden, sind mit

einem „F” (Fortschreibung) gekennzeichnet.

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Übersicht über alle Maßnahmen

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Fortschreibung des integrierten städtebaulichen

Handlungskonzepts (ISEK)

Projekt-Blatt- Nr. A_1

(F)

Ko.-/Fi. 2.3

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Vorbereitung der Gesamtmaßnahme / Städtebauliche Pla-

nung

Problemstellung Das vorhandene ISEK aus dem Jahr 2010 bedarf einer in-

haltlichen Überarbeitung und Korrektur, um die künftige

Stadtentwicklung den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Ziel Erarbeitung einer planerischen Grundlage für die Fortfüh-

rung der begonnenen städtebaulichen Gesamtmaßnahme

(ISEK) zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Blomber-

ger Kernstadt.

Kurzbeschreibung Der historische Ortskern von Blombergs soll durch das ISEK

für die Entwicklung in den kommenden Jahren gerüstet

werden. Das Konzept definiert den Handlungskorridor der

nächsten Jahre. Die planerischen Vorstellungen werden in

der Folgezeit weiter konkretisiert und in der Stadt diskutiert.

ISEK und Fortschreibung des ISEK sind im Wechselspiel mit

Politik und Verwaltung sowie im Dialog mit Akteuren der

Stadt Blomberg entstanden.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 9

Durchführungszeitraum 2019 (abgeschlossen)

Kosten 21.766,99 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 8.706,80 Euro

Zuwendung Bund + Land: 13.060.19 Euro

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Fortführung des Projektmanagements / Prozess-

steuerung

Projekt-Blatt- Nr. A_2

(2010: Nr. 4)

Ko.-/Fi. 5.2

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Besondere städtebauliche Maßnahmen / Stadtteilbüro

Problemstellung Die Umsetzung des Förderprogramms „Städtebaulicher Denk-

malschutz“ in den nächsten Jahren ist mit einem erheblichen

Koordinierungsaufwand verbunden, der nicht allein von der

Verwaltung gedeckt werden kann. Vor diesem Hintergrund im

Zuge der Umsetzung sich wandelnder Aufgaben unterstützt das

Projektmanagement die Verwaltung bei ihrer Arbeit.

Ziel Das Projektmanagement sichert die zielgerichtete und zügige

Durchführung der Gesamtmaßnahme in den kommenden Jah-

ren.

Kurzbeschreibung Einsatz eines Projektmanagements als externe fachliche Be-

gleitung der Gesamtmaßnahme mit folgenden Aufgaben:

Unterstützung der Stadt Blomberg bei der Umsetzung

des ISEK, insbesondere auch bei der fachlichen Vorbe-

reitung von Maßnahmen.

Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen zu Bau-

maßnahmen im historischen Ortskern

Entwicklung von Konzepten zur stadtbildverträglichen

Stadterneuerung

Anpassung von Richtlinien (wie z.B. Gestaltungs-, Erhal-

tungssatzung, Fassaden- und Hofprogramm)

Betreuung von Zuwendungen aus dem Fassaden- und

Hofflächenprogramm

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 12

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

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Kosten 50.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 20.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 30.000,00 Euro

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Ergänzender Umbau des Marktplatzes

Projekt-Blatt- Nr. B_1

(2010: Nr. 7)

Ko.-/Fi. 3.4

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Ordnungsmaßnahmen / Erschließung

Problemstellung Die gelungene Neugestaltung des Marktplatzes sowie der

Straße Am Martiniturm hat das Umfeld um das historische

Rathaus deutlich aufgewertet. Im Rahmen der Umgestal-

tung in den Jahren 2015 / 2016 sind die westlich und nörd-

lich des Gebäudes liegenden Platzflächen umgebaut wor-

den. Die östliche Teilfläche, die mittlerweile auch von den

BewohnerInnen der Stadt als Aufenthaltsfläche genutzt

wird, soll gestalterisch angepasst werden.

Ziel Um ein gestalterisch vollständig ansprechendes Bild zu, soll

nun auch der kleine, östliche zur Neue Torstraße gehörende

Bereich gestalterisch an die neu gestalteten Platzoberflächen

des Marktplatzes angepasst werden.

Kurzbeschreibung Es handelt sich um die im beigefügten Plan gekennzeichne-

ten Flächen, die rund 550 m2 umfassen. Sie sollen in glei-

cher Weise wie der bereits fertig gestellte Bereich gestaltet

werden.

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Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 10.4

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 100.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 40.000.00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 60.000,00 Euro

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Instandsetzung der historischen Stadtmauer

Projekt-Blatt- Nr. B_2

(F)

Ko.-/Fi. 3.4

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Ordnungsmaßnahmen / Erschließung

Problemstellung Die im westlichen Teil der Altstadt erhaltene Stadtmauer, als

bedeutendes historisches Bauwerk Stadt Blomberg, weist in

weiten Teilen Sanierungs- bzw. Instandsetzungsbedarf auf.

Auf einer Gesamtlänge von ca. einen Kilometer sind ver-

schiedene Schadensbilder erkennbar.

Ziel Langfristige Bestandssicherung der Stadtmauer.

Kurzbeschreibung Die Schäden betreffen vor allem die Mauerkrone sowie Teil-

flächen, die durch Pflanzenbewuchs beschädigt wurden. Z.

T. ist der Handlungsbedarf in den verschiedenen Teilberei-

chen der Mauer jedoch sehr unterschiedlich: es handelt sich

dabei um die Befreiung von zerstörenden Pflanzen, die Ent-

fernung zementhaltiger Mörtel sowie Ergänzung von Mau-

erwerk sowie um die Neuverfugung mit bauphysikalisch

bzw. bauchemisch verträglichen Sanierungsmörteln, evtl.

auch um die Hydrophobierung des Mauerwerks.

Als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme ist eine

Schadenskartierung und ein darauf basierendes Sanierungs-

konzept zu erarbeiten, das eine Sanierung in mehreren Bau-

abschnitten ermöglicht und dabei auch Aspekte der Ver-

kehrssicherheit berücksichtigt.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 10.4

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

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Kosten Für die Beseitigung der Schäden werden von einem Fachbü-

ro überschlägig Kosten in Höhe von ca. 580.000 Euro ver-

anschlagt. Die Kosten für die Schadenskartierung und das

damit verbundene Sanierungsgutachten, belaufen sich auf

ca. 20.000,00 Euro.

Zu beachten ist, dass, wenn nicht kurzfristig gehandelt wird,

in naher Zukunft weitaus höhere Kosten für den Erhalt die-

ses wichtigen historischen baulichen Erbes entstehen wer-

den.

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 240.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 360.000,00 Euro

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Aufwertung Wege am Weinberg und Philoso-

phenweg

Projekt-Blatt- Nr. B_3

(F)

Ko.-/Fi. 3.4

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Ordnungsmaßnahmen / Erschließung

Problemstellung Der vorhandene Weg entlang der Stadtmauer wirkt heute

pittoresk, kann aber dennoch sein Potenzial nicht voll entfal-

ten. Verantwortlich hierfür sind mangelnde Blickbeziehun-

gen, ein „zusammen gewürfeltes“ Mobiliar und der unzu-

länglich gestalteten Grünbereich zwischen Weg und Mauer

sowie westlich des Weges hinunter zum Diesteltal.

Ziel Aufwertung des für Besucher und Gäste interessanten Weg-

es entlang der Stadtmauer am Weinberg und Erhöhung der

dortigen Aufenthaltsqualität sowie touristische Aufwertung

des Areals sowie Aufwertung des Philosophenweges

Kurzbeschreibung Beheben der oben genannten Mängel durch punktuelle

Verbesserungen (Schaffung von Verweilräumen, Instandset-

zungsmaßnahmen, Abbau von Barrieren und Schaffung von

barriereärmeren Zugängen, punktuelle Neugestaltung der

Grünflächen zwecks besserer Wahrnehmung der Stadtmau-

er und nachhaltigem Schutz derselben sowie Verbesserung

in der Anbindung an das vorhandene überregionale Wan-

derwegenetz).

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 10.4

Durchführungszeitraum 2021

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Kosten 150.000 Euro

Kostenermittlung:

Maßnahmen im Bereich der Wege: ca. 100.000 Euro

Mobiliar: ca. 20.000 Euro

Grünpflegemaßnahmen: ca. 30.000 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 60.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 90.000,00 Euro

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Vier Stadteingänge im Osten

Projekt-Blatt- Nr. B_4

(2010: Nr. 8)

Ko.-/Fi. 3.4

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Ordnungsmaßnahmen / Erschließung

Problemstellung Die Gestaltung der Stadteingänge war bereits im vorliegen-

den Integrierten Handlungskonzept ein wichtiger Baustein.

Bereits damals waren eine ganze Reihe von Stadteingängen

als umgestaltungswürdig benannt worden. Fertig gestellt

werden konnte aus Kosten- und Entwurfsgründen bisher

nur das Niederntor mit dessen Vorbereich im Süden der

Innenstadt.

Ziel Herstellen von besonders ansprechenden Hinweisen auf die

historische Altstadt sowie von zeichenhafte Darstellungen

zweier historischer Stadteingänge. Dabei handelt es sich um

zwei innere Eingänge (Heutor, Neutor) und um zwei äußere,

am Eingang zur Stadterweiterung an der B1 befindliche Ein-

gänge. Besonders letztere können eine enorme touristische

Wirkung für die von Norden und Osten kommenden Besu-

cher haben und sie zum Besuch des sehenswerten Stadtkern

animieren.

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Kurzbeschreibung Die bereits existierenden Vorüberlegungen und Konzepte

zur Gestaltung der Stadteingänge (siehe Kap. 2.2) sollen

wieder aufgegriffen und in angepasste und mit Blick auf die

Kosten umsetzbare Formate überführt werden.

Für die Gestaltung der inneren Eingänge, der eigentlichen

Stadttore zum historischen Kern, ist dabei eine Markierung

mit in den Boden eingelassenen Cortenstahlbändern ange-

dacht. Diese baut auf den vorliegenden Überlegungen des

Büros Kortemeier und Brockmann (Herford) auf.

Die Betonung der Verkehrsknotenpunkte im Verlauf der B1

sollen als Tore mit großformatigen Objekten markiert wer-

den, die sich an die Darstellung der Nelkenblüte anlehnen.

Die konkrete künstlerische und technische Ausführung ist

dabei im Nachgang noch zu konkretisieren.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 10.4

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 150.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 60.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 90.000,00 Euro

Abbildung 23: Gestaltungsentwurf für innere Stadttore

(Kortemeier und Brockmann, Herford)

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Stärkung der Stadtachse

Projekt-Blatt- Nr. B_5

(2010: Nr. 8)

Ko.-/Fi. 3.4 / 4.3

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Erschließung

Problemstellung Mit der Umgestaltung des Schweigegartens, Burggartens,

Pideritplatzes, Platzes an der Martinikirche, Marktplatzes

und des Kurzen Steinwegs wurde die zentrale innerstädti-

sche West-Ost-Achse gestärkt. Das östliche Ende mit dem

„Groene Plaats“ und dem Heutor fällt gegenüber den neu-

gestalteten Bereichen in ihrer Attraktivität ab.

Ziel Stärkung der wichtigsten innerstädtischen Achse, Umbau

des „Groene Plaats“ zur Erhöhung der Gestaltungs- und

Aufenthaltsqualität als Lückenschluss im Netz der öffentli-

chen Räume des Stadtkerns.

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Kurzbeschreibung Im Kontext der kleinteiligen Baustruktur des historischen

Stadtkerns übernehmen die öffentlichen Räume eine tra-

gende Rolle für dessen Attraktivität. Während mit den west-

lich im Stadtkern gelegenen Platzbereichen ein Großteil des

freiräumlichen Netzes bereits umgestaltet und für zeitgemä-

ße Nutzungen ertüchtigt wurde, ist dies für den östlichen

Stadtkern nun nachzuholen.

Mit Blick auf die Zielvorstellung einer innerstädtischen

West-Ost-Achse bildet der „Groene Plaats“ den noch un-

terrepräsentierten östlichen Pol bzw. Abschluss. Mit seiner

historischen Bedeutung (eine Nutzung lässt sich bis in das

Jahr 1800 zurückverfolgen) kann der „Groene Plaats“ dabei

sowohl räumlich attraktives Bindeglied als auch Identitäts-

träger für den Blomberger Stadtkern werden.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist eine umfassende

Ertüchtigung notwendig, die neben einer Anpassung der

Beschilderung zur Erhöhung der Auffindbarkeit vor allem

auf eine moderne Möblierung setzt. Auch die Schaffung

neuer Spielpunkte soll dazu beitragen, den historisch be-

deutsamen Ort als funktional und gestalterisch modernen

Freiraum zu etablieren.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

Keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 11.3.sowie 10.4

Durchführungszeitraum 2021

Kosten 100.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 40.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 60.000,00 Euro

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Wegweisesystem für Besucher

Projekt-Blatt- Nr. B_6

(2010: Nr. 8)

Ko.-/Fi. 3.4

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Erschließung

Problemstellung Das vorhandene Wegweisesystem besteht z.T. aus sehr un-

terschiedlichen Schilderformaten und -typen. Einige Berei-

che wie z.B. die verschiedenen Zugänge zur Weg entlang

der Stadtmauer am Weinberg sind kaum oder nur unzu-

reichend ausgeschildert und deshalb für auswärtige Gäste

schlecht auffindbar.

Ziel Verbesserung der Orientierung für externe Besucher in der

historischen Altstadt

Kurzbeschreibung Ein neues, vereinheitlichtes Leitsystem soll den Besuchern

auf ihrem Weg durch die Innenstadt helfen. Dieses sollte in

Form eines Schilderbaumes mit Schildern aus Aluprofilrah-

men standardisiert und übersichtlich Orientierung geben

und derzeit vorhandene Lücken im Beschilderungsleitsystem

schließen.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

10.4

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 100.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 40.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 60.000,00 Euro

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Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms

Projekt-Blatt- Nr. B_7

(2010: Nr. 22)

Ko.-/Fi. 4.2

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Baumaßnahmen / Profilierung und Standortaufwertung

Problemstellung Trotz der Umgestaltung von über 50 Gebäuden befinden

sich im Ortskern Blombergs weitere Gebäude, die einer

„Auffrischung“ bedürfen“.

Ziel Weitere Aufwertung des Blomberger Stadtbildes.

Kurzbeschreibung Das Hof- und Fassadenprogramms ist in den vergangenen

Jahren in Blomberg besonders gut angenommen worden.

Angesichts dieser Tatsache und der positiven Wirkung auf

das Stadtbild sollte das Engagement Privater zur gestalteri-

schen Aufwertung ihrer Immobilien weiter fortgeführt wer-

den. Auch die Umgestaltung von Höfen soll weiter Berück-

sichtigung finden. Zudem ist eine weitere Intensivierung von

Vorgartenbegrünungen anzustreben, die in Blomberg be-

reits gut praktiziert wird und die angesichts möglicher wei-

terer Umnutzungen von Ladenlokalen in Wohnungen wich-

tiger werden wird.

Aufgrund der veränderten Fördermodalitäten (Möglichkeit

einer 50%igen Förderung) sollten die Förderrichtlinien der

Stadt entsprechend angepasst werden.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 11.2

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 100.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 40.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 60.000,00 Euro

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Aufstellen von Bau- und Nutzungskonzepten

Projekt-Blatt- Nr. C_1

(F)

Ko.-/Fi. 2.3

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Vorbereitung der Gesamtmaßnahme / Städtebauliche Pla-

nung

Problemstellung In der Blomberger Innenstadt zeichnen sich bei einigen Flä-

chen Entwicklungschancen ab, die die Chance eröffnen, die

bereits erfolgte Aufwertung der Blomberger Kernstadt wei-

ter zu forcieren.

Ziel Um die Vermarktungschancen zu erhöhen, sollen für einige

Bereiche Konzepte erarbeitet werden, die die funktionalen,

baulichen und ökonomischen Möglichkeiten aufzeigen. Das

soll auch den Gestaltungswillen der Stadt verdeutlichen,

klare Vorgaben machen und Eckpunkte für möglicherweise

notwendig werdende Bebauungspläne fixieren. Gleichzeitig

soll es auf der Nachfrageseite Anreize setzen, klar definier-

ten Rahmenbedingungen in den Standort zu investieren,

ohne mühselig alle möglichen bau- und planungsrechtlichen

Fragen vorab selbst klären zum müssen.

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Kurzbeschreibung Aus heutiger Sicht können folgende Bereiche angegangen werden:

­ Das „Schwarze-Gelände“ am nördlichen Rand der Altstadt (Neue Torstraße/Ecke Friedrichstraße) gele-gen stellt sich als Areal mit grundsätzlich abgängiger Bausubstanz dar. Es eignet sich grundsätzlich für ei-ne Neubebauung für Wohnen oder gemischte Nut-zungen.

­ An der Neuen Torstraße besteht heute ein Einzel-handelsmarkt mit einer davor liegenden Parkplatz-fläche. Für den Fall, das eine Umnutzung vorge-nommen werden muss eignet sich der Bereich vor allem für eine Wohnbebauung.

­ Unmittelbar angrenzend an die südöstliche Altstadt Bereich sind das ehemalige Postgebäude und das dazu gehörige Grundstück frei geworden. Es handelt sich hier um eine große, gut gelegene Fläche für die verschiedene Bau- und Nutzungsstrukturen in Frage kommen. Möglicherweise ist bei Umgestaltungs-überlegungen auch die Sparkasse mit zu denken.

­ Ergänzend zu diesen Liegenschaften bestehen für einige schwierige, aber für den Erhalt der städtebau-lichen Grundstruktur der Stadt bedeutsamen Lagen auch zusammenhängende Eingriffsmöglichkeiten im kleinteiligen Gebäudebestand. Gerade diese Teilbe-reiche und Ecklagen, wie z. B. im Bereich des Stra-ßenzuges An der Großen Mauer, der Tappengasse oder Siebenbürgen, sind nicht leicht neu zu entwi-ckeln und erfordern ein hohes Maß an konzeptionel-ler Arbeit, um sie für Neuentwicklungen bzw. die Schaffung moderner Immobilien attraktiv zu ma-chen.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 9

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 45.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 18.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 27.000,00 Euro

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Einrichten eines Verfügungsfonds

Projekt-Blatt- Nr. D_1

(F)

Ko.-/Fi. 5.3

Projektträger Stadt Blomberg

Fördergegenstand

Städtebauförderung

Städtebaulicher Denkmalschutz

Kostengruppe lt. Ko.-/Fi. Besondere städtebauliche Maßnahmen / Verfügungsfonds

Problemstellung Weitere Aufwertung des öffentlichen Raums und Verbesse-

rung des städtischen Lebens

Ziel Aktivierung privaten Engagements. Das bisher nur schwach

in Anspruch genommene Instrument soll fortgeführt und

intensiviert werden.

Kurzbeschreibung Ein Verfügungsfonds dient der Aktivierung und Unterstüt-

zung von privatem Engagement. Er beinhaltet die Möglich-

keit, von privaten Innenstadtakteuren bereit gestellte Mittel

durch die gleiche Summe an Städtebaufördergeldern aufzu-

stocken: Jeder privat eingebrachte Euro wird durch die För-

derung also verdoppelt. Dabei werden Möglichkeiten ge-

schaffen, gezielt konzeptionelle und investive Maßnahmen

anzustoßen. Das Instrument soll vorhandene Initiativen stär-

ken und einen Anreiz für den Zusammenschluss neuer Ak-

teursgruppen schaffen. Es sind Projekte umzusetzen, die

den Menschen in der Innenstadt zu Gute kommen und die

Identifikation der Bewohner mit Ihrer Stadt forcieren. Typi-

sche Projekte eines Verfügungsfonds sind z.B. Kunstwerke,

Skulpturen, Leuchtobjekte, Stadtmöbel.

Finanzierung/Förderung nach

anderen Modalitäten

keine

Maßgebliche Bestimmungen

der Förderrichtlinie

Ziffer 14

Durchführungszeitraum 2020 - 2021

Kosten 75.000,00 Euro

Kostenverteilung Stadt Blomberg: 30.000,00 Euro

Zuwendung Bund + Land: 45.000,00 Euro

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7 Maßnahmenliste und Zeitplan

lfd. Nr. Maßnahme GesamtkostenFörderung

(60%)

Städt. Anteil

(40%)

Fläche

[m²]

Kosten pro

m² [€/m²]Zeitraum

A Übergeordnete Maßnahmen

A_1 Fortschreibung des ISEK 21.767 € 13.060 € 8.707 € - - 2019

A_2 Fortführung Prozesssteuerung 50.000 € 30.000 € 20.000 € - - 2020 / 2021

B

B_1 Vollständiger Umbau des Markplatzes 100.000 € 60.000 € 40.000 € 550 182 2020 / 2021

B_2 Instandsetzung der historischen Stadtmauer 600.000 € 360.000 € 240.000 € - - 2020 / 2021

B_3 Aufwertung Wege am Weinberg und Philosophenweg 150.000 € 90.000 € 60.000 € - - 2021

B_4 Vier Stadteingänge im Osten 150.000 € 90.000 € 60.000 € - - 2020 / 2021

B_5 Stärkung der Stadtachse 100.000 € 60.000 € 40.000 € - - 2021

B_6 Wegweisesystem für Besucher 100.000 € 60.000 € 40.000 € - - 2020 / 2021

B_7 Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms 100.000 € 60.000 € 40.000 € - - 2020 / 2021

C

C_1 Aufstellen von Bau- und Nutzungskonzepten 45.000 € 27.000 € 16.200 € - - 2020 / 2021

D

D_1 Einrichten eines Verfügungsfonds 75.000 € 45.000 € 27.000 € 2020 / 2021

Summe 1.491.767 € 895.060 € 596.707 €

Stärkung des innerstädtischen Wohnstandorts

Stärkung des Gemeinwesens

Aufwertung des Stadtbildes

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8 Schlussbetrachtung

Mit der vorliegenden Arbeit wird der Stadt Blomberg eine abgestimmte Fortschreibung des ISEK

für ihren Stadtkern vorgelegt. Es beschreibt einen Handlungskorridor für die nächsten zwei bis

drei Jahre. Die Erarbeitung erfolgte in Gesprächsrunden mit der Verwaltung der Stadt, mit dem

zuständigen Fachausschuss Planen und Bauen, mit dem Verein Blomberg Marketing sowie mit

Bürgerinnen und Bürgern in einer sehr konstruktiven, inspirierenden Atmosphäre - hierfür allen

Teilnehmern vielen Dank.

Die Projekte und Maßnahmen setzen sowohl an den Aufgaben an, die während der vergange-

nen Jahre nicht umgesetzt werden konnten, als auch an solchen die zum damaligen Zeitpunkt

noch nicht im Fokus gestanden haben. Dabei spielt die Altstadt Blombergs eine besonders we-

sentliche Rolle: sie hat sich in den vergangenen zehn Jahren sehr positiv entwickelt und soll nun

nur in ausgewählten Teilbereichen gezielt verbessert werden. Zentrale Bausteine, die auch auf

der Kostenseite am stärksten zu Buche schlagen, sind dabei die Instandsetzung der Stadtmauer

sowie die Aufwertung des an ihr vorbeiführenden Wegs. Die weitere Betonung der in West-

Ost-Richtung verlaufenden Stadtachse tritt hinzu.

Darüber hinaus werden einige ergänzende Bausteine wie eine neue Beschilderung sowie die

Installation von symbolischen Stadttoren im Osten hinzugestellt. Wichtige begleitende und steu-

ernde Instrumente, wie die Weiterführung des Hof- und Fassadenprogramms, des Verfügungs-

fonds sowie der Prozesssteuerung komplettieren die Maßnahmenliste.

An die Akteure der Stadt ergeht die Aufforderung, sich weiter gemeinsam für das Wohl eines

lebendigen und liebenswerten Stadtkerns zu engagieren. Es kommt jetzt darauf an, auf der Basis

guter Vorhaben, das vorhandene Engagement weiter zu bündeln, zu verstetigen und gemein-

sam am Feinschliff zu arbeiten. Wir wünschen Blomberg in den nächsten Jahren viel Erfolg bei

der Umsetzung der ins Visier genommenen Projekte.

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9. Abbildungsnachweis

Soweit nicht gesondert angegeben, stammen alle Abbildungen bzw. Darstellungen und deren Daten- und Plangrundlagen von der Stadt Blomberg oder von Dr. Hol-ger Pump-Uhlmann bzw. Junker + Kruse Stadtforschung Planung.

Abbildung 1: Wohnungsneubau am Pideritplatz ............................................. 1

Abbildung 2: Marktplatz vor und nach Umbau ............................................... 8

Abbildung 3: Schweigegarten vor und nach der Umgestaltung ...................... 9

Abbildung 4: Erstplatzierter Wettbewerbsbeitrag (Quelle: scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf) .................. 10

Abbildung 5: Niederntor nach der Sanierung ................................................ 10

Abbildung 6: Lageplan mit ehem. DRK-Gebäude; Entsiegelung der Fläche nach Rückbau ....................................................................... 12

Abbildung 7: Martiniturm nach Sanierung mit neu gestaltetem Platzbereich 13

Abbildung 8: Dem Kontext des historischen Ortskerns entsprechend umgestaltete Immobilie ........................................................ 14

Abbildung 9: Zeitungsbericht zum Hof- und Fassadenprogramm (Quelle: Lippische Landeszeitung vom 21.06.2013) ................. 15

Abbildung 10: Konzeptskizze zur Beleuchtung des Martiniplatzes (Quelle: Hochschule Ostwestfalen-Lippe) ................................ 17

Abbildung 11: Wenig gestaltete Eingangssituation am Kurzen Steinweg ..... 18

Abbildung 12: Dienstleistungszentrum Kreis Lippe ....................................... 20

Abbildung 13: Neue Wohnbebauung im Bereich „An der Kleinen Mauer“ ... 21

Abbildung 14: Pendlersaldo (30.06.2017) und Beschäftige am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (30.06.2018) (Eigene Darstellung, Datengrundlage Website IT.NRW / Landesdatenbank NRW:

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https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;sid=51A223F3D57BC35B80DEDAAD0973CFEF.ldb2?operation=begriffsRecher-che&suchanweisung_language=de&suchanweisung=blomberg; Zugriff am 10.09.2019 ) ......................................................... 24

Abbildung 15: Relative Entwicklung der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse (Basisjahr 2008) (Eigene Darstellung, Datengrundlage Website IT.NRW / Landesdatenbank NRW: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;sid=51A223F3D57BC35B80DEDAAD0973CFEF.ldb2?operation=begriffsRecher-che&suchanweisung_language=de&suchanweisung=blomberg; Zugriff am 10.09.2019) .......................................................... 24

Abbildung 16: Relative Bevölkerungsentwicklung Blombergs mit Vergleichsdaten (1987 - 2017) (Eigene Darstellung, Datengrundlage Website IT.NRW / Kommunalprofil Blomberg (Langfassung): https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05766016.pdf; Zugriff am 10.09.2019 ............................................... 25

Abbildung 17: Faktoren der Bevölkerungsentwicklung (Eigene Darstellung, Datengrundlage Website IT.NRW / Landesdatenbank NRW: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;sid=51A223F3D57BC35B80DEDAAD0973CFEF.ldb2?operation=begriffsRecherche&suchanweisung_language=de&suchanweisung=blomberg; Zugriff am 10.09.2019) .............................................. 25

Abbildung 18: Entwicklung der Altersstruktur (Eigene Darstellung, Datengrundlage Website IT.NRW / Landesdatenbank NRW: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;sid=51A223F3D57BC35B80DEDAAD0973CFEF.ldb2?operation=begriffsRecherche&suchanweisung_language=de&suchanweisung=blomberg; Zugriff am 10.09.2019 ............................................... 26

Abbildung 19: Phasen der städtebaulichen Entwicklung der Blomberger Kernstadt .............................................................................. 28

Abbildung 20: Städtebauliche Struktur mit Dachaufsicht ............................ 29

Abbildung 21: Städtebauliche Dominanten ................................................. 32

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Abbildung 22: Geltungsbereich des Handlungskonzepts .............................. 39

Abbildung 23: Gestaltungsentwurf für innere Stadttore (Quelle: Kortemeier und Brockmann, Herford) ......................... 52