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ISA 240 (Revised) ISA 240 (Revised) The Auditor‘s Responsibility to Consider The Auditor‘s Responsibility to Consider Fraud in an Audit of Financial Fraud in an Audit of Financial Statements Statements IDW E-IPS 240 IDW E-IPS 240 Die Verantwortung des Abschlussprüfers Die Verantwortung des Abschlussprüfers zur Berücksichtigung von Verstößen zur Berücksichtigung von Verstößen (fraud) im Rahmen der Abschlussprüfung (fraud) im Rahmen der Abschlussprüfung Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW

ISA 240 (Revised) The Auditor‘s Responsibility to Consider Fraud in an Audit of Financial Statements IDW E-IPS 240 Die Verantwortung des Abschlussprüfers

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ISA 240 (Revised)ISA 240 (Revised)The Auditor‘s Responsibility to Consider Fraud in The Auditor‘s Responsibility to Consider Fraud in

an Audit of Financial Statementsan Audit of Financial Statements

IDW E-IPS 240IDW E-IPS 240Die Verantwortung des Abschlussprüfers zur Die Verantwortung des Abschlussprüfers zur Berücksichtigung von Verstößen (fraud) im Berücksichtigung von Verstößen (fraud) im

Rahmen der AbschlussprüfungRahmen der Abschlussprüfung

Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen

aus der Facharbeit des IDW

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Übersicht (1)

Entwicklung der Standards zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

§ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB Einteilung der Unregelmäßigkeiten gem. IDW PS

210 Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210

und ISA 240 rev.

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Übersicht (2)

Einzelne Aspekte des ISA 240 rev. kritische Grundhaltung Besprechung im Prüfungsteam Einteilung der Risikofaktoren für Verstöße Prüfungshandlungen zur Risikoerkennung und

-beurteilung Dokumentationsanforderungen

Nationale Besonderheiten (IDW E-IPS 240)

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Historie der Fraud Standards – AICPA / IFAC / IDW

1937: FG 1/1937 (idF 1990) 1988: FG 1/1988 1997: HFA 7/1997 2001: ISA 240 2002: SAS 99 2003: IDW PS 210 (ISA 240 und 250) 2004: ISA 240 (rev.) 2004: Übersetzung ISA 240 und IDW E-IPS 240

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Entwicklung der Standards zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

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Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Be-stimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der VFE-Lage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

§ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB

Abschlussprüfung Unterschlagungsprüfung!!!

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Unregelmäßigkeiten

Täuschungen

Verstöße(beabsichtigt)

FRAUD

Unrichtigkeiten(unbeabsichtigt)

ERROR

falsche Angaben in der Rechnungslegung

keine falsche Angaben in der Rechnungslegung

sonstige Gesetzesverstöße

(unbeabsichtigt oder beabsichtigt)

Konsequenzen: für Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Konsequenzen: nur für Prüfungsbericht

Vermögens-schädigungen undGesetzesverstöße

Einteilung der Unregelmäßigkeitengem. IDW PS 210 (2)

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Unregelmäßigkeiten

Täuschungen

Verstöße(beabsichtigt)

FRAUD

Unrichtigkeiten(unbeabsichtigt)

ERROR

falsche Angaben in der Rechnungslegung

keine falsche Angaben in der Rechnungslegung

sonstige Gesetzesverstöße

(unbeabsichtigt oder beabsichtigt)

Konsequenzen: für Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Konsequenzen: nur für Prüfungsbericht

Vermögens-schädigungen undGesetzesverstöße

Einteilung der Unregelmäßigkeitengem. IDW PS 210 (1)

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Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev.

ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung

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ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung

im Prüfungsteam zu Fraud

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev.

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Besprechung im Prüfungsteam

Anfälligkeit der Rechnungslegung für falsche Angaben aufgrund von Verstößen

Umstände, die auf eine Ergebnisbeeinflussung hinweisen können

Überwachungsmaßnahmen in für Unterschlagungen besonders anfälligen Bereichen

Bekannt gewordene ungewöhnliche Veränderungen im Verhalten / Lebensstil

Risiko für Management Override Prüfungshandlungen als Reaktion auf Anfälligkeit

der Rechnungslegung für Fehler

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Risikofaktoren für Verstöße

Anreiz

/ Dru

ckGelegenheit

Grundhaltung / innere Rechtfertigung

Fraud Triangle

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ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung im

Prüfungsteam zu Fraud Beurteilung der Überwachungstätigkeit des

Aufsichtsrats bezügl. der vom Management eingerichteten Kontrollen zum Umgang mit Fraud-Risiken

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev.

Erweiterte Befragungspflichten

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Prüfungshandlungen zurRisikoerkennung und -beurteilung

Befragungen

Gesetzliche Vertreter und sonstige Führungskräfte Aufsichtsorgan Interne Revision Sonstige Personen

Ausschließliche Befragung der gesetzlichen Vertreter ist nicht mehr ausreichend!

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ISA 240 behandelt nur „Fraud“ Betonung der kritischen Grundhaltung Konkretisierung des Inhalts der Besprechung im

Prüfungsteam zu Fraud Beurteilung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats

bezügl. der vom Management eingerichteten Kontrollen zum Umgang mit Fraud-Risiken

Erweiterte Befragungspflichten Betonung der Bedeutung von Überraschungselementen

bei Prüfungshandlungen

Wesentliche Unterschiede zwischen IDW PS 210 und ISA 240 rev.

Hervorhebung des Risikos von - Verstößen im Bereich der Umsatzrealisierung - Management Override Verschärfte Dokumentationsanforderungen

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Verschärfte Dokumentationsanforderungen

Die bedeutenden Entscheidungen aus der Besprechung im Prüfungsteam zur Anfälligkeit des Abschlusses auf falsche Angaben aufgrund von Verstößen

Die erkannten und beurteilten Risiken wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Verstößen auf Abschluss- und Aussageebene

Die allgemeinen Reaktionen auf Abschlussebene Die Verbindung zwischen Risikobeurteilung und weiteren

Prüfungshandlungen Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen in Bezug auf die

Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen Die Berichterstattung des Abschlussprüfers über Verstöße Die Begründung der Annahme, dass ein Risiko von Verstößen

im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung nicht besteht

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Nationale Besonderheiten

Ergänzende Hinweise des IDW E-IPS 240: Anwendung auf gesamte Rechnungslegung Unterschiede des dualistischen Systems zum

monistischen System Ausnahme vom True-and-fair-view Besondere Berichterstattungspflichten Einschränkung durch § 318 HGB

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Fazit

Ziel des überarbeiteten ISA 240:Wirksamkeit der Abschlussprüfung im Hinblick auf die Aufdeckung von Verstößen verbessern

Maßnahmen: Erhöhung der Sensibilität des gesamten Prüfungsteams verstärkt proaktive Berücksichtigung des Risikos von

Verstößen i.R.d. Abschlussprüfung „robustere“ Prüfungshandlungenaber:Verantwortung des Abschlussprüfers für die Aufdeckungvon Verstößen unverändert

Konsequenz für Erwartungslücke?