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NJW-Anzeigenschwerpunkt Anzeigen-Sonderveröffentlichung IT - Special

IT - Special - bilder.beck.debilder.beck.de/Anzeigen/NJW_2017_25_ASP_IT-Special.pdf · das zur Kündigung berechtigt. Dabei gelangt man sehr schnell in Grenzbereiche, in denen Wertungsfragen

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Anzeigen-Sonderveröffentlichung

IT - Special

Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen (chinesisches Sprichwort)

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht wieder von „Disruptive Innovations“ gesprochen wird, die den gesamten Rechts-markt verändern werden. Glaubt man einigen Presseberich-

ten, so stehen ganze Abteilungen von Anwaltskanzleien kurz vor der Ersetzung durch Maschinengehirne. Blickt man jedoch in den Arbeitsalltag von Kanzleien, sieht das Bild etwas differenzierter aus: Legal Tech-Produkte haben in der Breite noch nicht Einzug in den Arbeitsalltag von Kanzleien gehalten. Warum ist dies so? Worin liegt die Schwierigkeit, erfolgreiche Legal Tech-Lösungen zu entwickeln?

Viele ProduktideenMangel an Produktideen ist zunächst kein Problem von Legal Tech. Im Gegenteil: Nahezu alles soll sich in Zukunft automatisie-ren lassen, da „Recht programmierbar“ sei, wie es letztens in einer prominenten Fachtagung platziert wurde. Tatsächlich zeigen zahlreiche Ansätze, dass insbesondere Teilprobleme des Rechts algorithmisch gut zu bewältigen sind. Auch mit Dokumenten, die in einigermaßen standardisierter Form vorliegen, werden beim automatisierten, mit künstlicher Intelligenz verbundenen Aus-werten schon gute Erfahrungen gemacht.

Hohe KomplexitätBei vielen Fragestellungen zeigt sich allerdings, dass das juristische Denken nicht so leicht in Algorithmen zu packen ist, wie dies zunächst vermutet wird. Dies liegt an der starken Betonung auf der Sprache und der zu Grunde liegenden Lebenssachverhalte. Das Recht an sich ist zwar im Grundsatz logisch aufgebaut. Doch unterliegt jeder sprachliche Begriff einer gewissen Unschärfe und gewinnt nur im Zusammenspiel mit anderen Begriffen an Bedeu-tung. Darin liegt eine besondere Herausforderung: Wenn ein Algorithmus bewerten soll, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, reicht es nicht, die Struktur des Kündigungsschutzgesetzes zu implementieren. Vielmehr muss der Nutzer vom Algorithmus „befragt“ werden, ob beispielsweise ein Fehlverhalten vorliegt, das zur Kündigung berechtigt. Dabei gelangt man sehr schnell in Grenzbereiche, in denen Wertungsfragen überwiegen. Das Programmieren derartiger Wertungsfragen stellt sich allerdings als sehr aufwändig heraus, da hier eine Art von semantischem Verständnis gefordert wird.

Einsatz neuer TechnologienDer Einsatz neuer Technologien kann im Hinblick auf die hohe Komplexität solcher Fragestellungen helfen. So ist es mit den zur Zeit viel diskutierten neuronalen (selbstlernenden) Netzen denk-bar, die oben beschriebenen Wertungsfragen von Sachverhalten zu lösen. Die Software hat dann eben nicht fest beschriebene – und im Zweifelsfall kaum zu überblickende – Lösungswege für die unterschiedlichen Sachverhalte, sondern lernt anhand vieler Fälle selbstständig, richtige Entscheidungen zu treffen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass selbstlernende Systeme durchaus ein großes Potential bieten, allerdings der Programmier- und Trai-ningsaufwand vergleichsweise hoch ist.

Die Schnittstellenproblematik und der programmierende JuristAuch bei vergleichsweise überschaubaren Projekten tritt regel-mäßig die Frage auf: Wie wird das juristische Problem dem Pro-grammierer verständlich gemacht? Wie versteht der Jurist, welchen Fragestellungen und Entscheidungen sich der Programmierer gegenübersieht? Als Lösung für dieses bekannte Dilemma bietet sich der „programmierende Jurist“ an, wie er jetzt vielfach propa-giert wird. Ein spezifisch juristischer Content erfordert einen Softwareentwickler, der in der Lage ist, juristische Fragestellungen zu begreifen und auch mögliche neue Ansätze zu antizipieren. Der „programmierende Jurist“, der Jurist, der auch Programmieren kann, ist daher eine oft vorgestellte und beschriebene Vision. Tatsächlich lässt sich so ein wesentlicher Schritt hin zur funktionie-renden Legal Tech-Software gehen.

Gestiegene Anforderungen an Software im EndkundenbereichIst das Produkt schließlich marktreif, so kann es vorkommen, dass die gesamte Funktionalität implementiert ist und auch so funktio-niert, wie man es möchte. Und trotzdem wird das Produkt vom Markt nicht angenommen. Das liegt nicht selten an den in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen an Software im Endkundenbereich: Gewünscht wird nicht mehr die Experten-software, die erst nach der Lektüre handbuchartiger Anleitungen zu verstehen ist, sondern eine einfach gehaltene Software ohne Einarbeitungsaufwand, die leichtgewichtig und schnell zu bedie-nen ist. Oft wird auch gefordert, dass die Software auf die individu-ellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden kann. Der damit verbundene Aufwand ist allerdings nicht zu unterschätzen, vielfach sind es gerade diese Anforderungen, die die Entwicklung nochmal deutlich aufwändiger gestalten.

FazitLegal Tech-Produkte werden den Rechtsmarkt verändern, teilweise einschneidend und disruptiv. Dabei ist jedoch die Entwicklung solcher Produkte keineswegs unproblematisch. Vielfache Heraus-forderungen, die teils noch über die Komplexität durchschnittli-cher Software hinausgehen, sind zu bewältigen. Nicht zuletzt werden neue Berufsbilder, wie der programmierende Jurist oder der juristische Programmierer gesucht. Wer sich jedoch diesen Fragen stellt, wird mit gut überlegten Produkten einen nachhalti-gen Mehrwert im Rechtsmarkt schaffen können. Denn in einem besteht weitgehend Einigkeit: Legal Tech steht erst am Anfang. Das wirkliche Potential dieses Ansatzes können wir momentan wahrscheinlich noch nicht einmal umrisshaft erkennen.

Legal Tech oder: Warum der Weg zur Innovation steil, aber lohnend ist

Hinweis zum Autor:

Dr. Wolfgang Dannhorn ist Rechtsanwalt/FA für Arbeitsrecht und Vorstand der Cetonis AG, Stuttgart.

F Anzeigenschwerpunkt IT-Special

Anzeigenschwerpunkt IT-SpecialF

Legal Tech bzw. die Digitalisierung der Rechtsbranche ist derzeit in aller Munde. Konferenzen und Tagungen reihen sich aneinander, um einen besseren Eindruck davon zu bekommen, wie die Zukunft

der Rechtsbranche aussehen könnte. Bei vielen Beteiligten hat sich der Eindruck verstetigt, dass Digitalisierung auch vor der Rechtsbranche nicht Halt machen wird. Nach der Frage des „ob“ rückt nun die Frage des „wie“ stärker in den Blick. Ausgehend von der eigenen Praxis fragen sich Anwälte, wie sich die Potentiale von Digitalisierung heben können. Ausgangspunkt für viele ist hierbei die Frage der Automatisierung beste-hender Prozesse bzw. Rechtsprodukte. Die Definition von Gartner1 zum Thema Digitalisierung, „... the use of digital technologies to change a business model and provide new revenue and value-producing opportunities; it is the process of moving to a digital business“, bringt es kurz und knapp auf den Punkt: Bei Digitalisierung geht es um den Einsatz von Technologie, um bestehende Angebote und Geschäftsmodelle zu digitalisieren, und somit einerseits Effizienz zu steigern und andererseits neue Geschäftsmodelle zu kreieren.

Betrachtet man den Einsatz von Software bei der anwaltlichen Beratung im Immobiliengeschäft, liegt der momentane Schwerpunkt auf der

Effizienzgewinnung, also auf der Automatisierung bestehender Prozesse. Dies ist ein gewöhnlicher Vorgang bei der Digitalisierung: Zunächst werden bestehende Prozesse durch den Einsatz von Technologie optimiert.  Der Anwalt des Immobilienwirtschaftsrechts beschäftigt sich vorwiegend mit Immobilientransaktionen: Hier steht die Due Diligence im Mittel-punkt, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Immobiliener-werbs in öffentlich-rechtlicher, sachenrechtlicher, mietrechtlicher und häufig auch bewirtschaftungsrechtlicher Hinsicht geprüft werden. Im Share Deal kommt hier die steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Bewertung hinzu.  Legal Tech-Programme können bei diesen sehr zeit- und arbeitsintensiven Prozessen unterstützen, insbesondere bei der Sachverhaltsermittlung (Datensammlung und -extraktion) sowie bei der rechtlichen Bewertung: Digitale Datenräume sind bei Immobilientransaktionen inzwischen Standard. Häufige Herausforderungen im Bereich der Datenräume sind die Vervollständigung des Datenbestandes sowie dessen Auswertung. Bei der intelligenten Aufbereitung von Datenräumen helfen mittlerweile Anbieter, die mit Hilfe von softwaregestützten Prozessen Klassifizierungen

Einsatz von künstlich intelligenter Software bei Immobilienverträgen

1 http://www.gartner.com/it-glossary/digitalization/

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Integration der beA-Schnittstelle - wir waren die Ersten!Es wird viel darüber gesprochen - wir haben es wirklich gemacht.

Samstag, 04.03.2017, 22:25 Uhr: wir haben das erste Mal über die von der BRAK zur Verfügung gestellte Test-schnittstelle für Softwarehersteller eine Nachricht mit Anhang erfolgreich signiert und versendet.

Dabei sprechen wir die Schnittstelle direkt mit unserer Software an, ohne das beA-Webportal nutzen zu müssen.

Wir können Ihnen deshalb umgehend, nach der Pro-duktivschaltung der Schnittstelle seitens der BRAK, die Nutzung des beAs mit unseren Produkten gewährleisten.

[email protected] www.rummel-ag.debeA ist eingetragene Marke der BRAK

Fortsetzung auf der übernächsten Seite

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Ehmann/SelmayrDatenschutz-Grundverordnung2017. XXXVI, 1243 Seiten.

In Leinen € 139,–

ISBN 978-3-406-70215-0

Neu im Mai 2017

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Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)führt erstmals unmittelbar geltendes europäisches Daten­

schutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die

öffentliche Verwaltung ein. Bei Nicht-Beachtung drohen

Unternehmen, aber auch Vorständen und dem sons-

tigen Management erhebliche finanzielle Risiken und

Bußgelder von bis zu 20 Mio EUR oder 4 % des globa-

len Konzern umsatzes des Unter nehmens. Dies zwingt

zu einer weit gehenden Neuausrichtung der bisherigen

Datenschutz konzepte und zu einem grundlegenden recht­

lichen Umdenken. Neu geregelt werden u.a.

■ Recht auf Löschung (»Vergessenwerden«)

■ Gestärkte Befugnisse der unabhängigen Aufsichts­

behörden

■ Geldbußen

■ Verbandsklagen

■ Umgang mit Datenpannen

■ Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

■ Auftragsverarbeitung und Sicherheit der Verarbeitung

■ Datenübermittlungen in Drittstaaten.

Der aktuelle Kommentarerläutert die DS­GVO aus europäischer Sicht und besonders

praxis orientiert. Das Werk zeichnet sich durch eine klare

Systematik aus und bietet eine wissenschaftliche Vertie­

fung an den entscheidenden Stellen.

Unverzichtbarfür interne und externe Datenschutzbeauftragte von

Unternehmen und Behörden, Geschäftsführer euro päisch

ausgerichteter Unternehmen, Mitarbeitern in Rechts­

abteilungen und Personalabteilungen, Marketingfachleute,

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und Vollständigkeitsprüfungen durchführen. Hierdurch kann die Datenlage signifikant verbessert werden. Um die digitale Datenbasis für Immobilientransaktionen zu verbessern, bedarf es letztendlich eines digitalen Eco-Systems rund um das Immobilienobjekt. Alle Dokumente, die zu einem Mietobjekt gehören, müssen digital über Plattformen und Register (Grundbücher etc.) vollständig abrufbar sein. Nur mit einer digitalisierten Datenbasis können die weiteren Schritte der Digitalisierung angegangen werden. Der nächste Effizienzschritt ist die softwaregestützte Datenextraktion der Dokumente oder anders formuliert: eine digitalisierte Sachverhaltsermitt-lung. Hier setzen einige Legal Tech-Programme an, indem sie bei Immobi-lientransaktionen softwareunterstütze Prozesse für die Datenextraktion anwenden. Stammdaten, die vormals mit hohem Zeitaufwand händisch aus Verträgen herausgelesen und abgetippt wurden, können heute mit künstlich intelligenter Software automatisiert ausgelesen werden. Hier- durch können Stammdaten nicht nur schneller und günstiger extrahiert werden, sondern auch mit höherer Datenqualität. Die extrahierten und strukturierten Daten können dann mittels Software zugänglich gemacht werden.  Hierdurch wird ein essentieller Prozess der Immobilientransak-tion signifikant optimiert. Der Anwalt kann zu besseren, wettbewerbsfähi-geren Preisen anbieten und sich im Pitch als technologienah positionieren, was von vielen Mandanten bei der Auftragsvergabe wertgeschätzt wird. Des Weiteren kann er sich auf seine Kernkompetenz fokussieren, welche die fachmännische Bewertung der vorliegenden Informationen und nicht das mühselige Auslesen der Daten ist. 

Nichtsdestotrotz ist auch künstliche Intelligenz (noch) keine Zauberei. Die rechtliche Bewertung von Dokumenten rund um die Immobilie liegt derzeit noch in der Zukunft. Aufgrund der hohen Komplexität und Diversität der Verträge werden hier nur Machine Learning-basierte Ansätze zum Erfolg führen. Der fundamentale Schritt hin zur Digitalisie-rung der rechtlichen Dokumentation rund um die Immobilie werden Smart Contracts sein, welche eine Datensammlung und -strukturierung überflüssig machen und per se 100% digital sind.

Hinweis zum Autor:

Dr. Micha-Manuel Bues ist Managing Director der LEVERTON Servicing GmbH, Berlin. Von 2013 bis 2016 hat Dr. Bues als Anwalt der internationalen Anwaltskanzlei Gleiss Lutz gearbeitet. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Bonn und Oxford, und verfasste seine Promotion an der Universität Köln. Seit vielen Jahren befasst sich Dr. Bues intensiv mit der Interaktion von Recht und Technologie und mit der Digitalisierung juristischer Prozesse. Er ist bekannter Blogger in den Feldern Legal Tech, Legal Innovation und Legal Start-Ups (www.legal-tech-blog.de).

Unsere Partner:

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Die Digitalisierung erfordert in vielen Lebensbereichen ein Umdenken – nun erreicht sie auch Anwälte und Mandan-ten. Dies stellt vor allem traditionelle Kanzleien häufig vor

Herausforderungen, denen sich aber einfach begegnen lässt.

Digitalisierung des RechtsdienstleistungsmarktesMandanten haben unabhängig von ihrem Rechtsproblem grund­legende Wünsche bezüglich ihres Rechtsbeistands: Sie wollen eine schnelle Lösung, ohne auf Kanzlei­Öffnungszeiten oder ­termine angewiesen zu sein. Auch wenn kein Spezialist vor Ort ist, wollen sie den besten Rechtsanwalt für ihr juristisches Problem. Zudem ist ihnen ein transparentes Angebot schon im Vorfeld der eigentlichen Beratung wichtig. Im Gegensatz dazu ist der Rechtsberatungs­markt häufig immer noch von sehr traditionellen Strukturen geprägt. Der Austausch von Dokumenten in Papierform, Termin­vereinbarung über das Telefon und persönliche Gespräche im Kanzleibüro kosten Mandant und Anwalt viel Zeit und Geld. In Zeiten fortschreitender Digitalisierung erscheint dies nicht mehr ganz zeitgemäß und schreckt viele potentielle Mandaten ab. Genau hier setzt Legal Tech an: Neue Technologien vermitteln Anwälte online an Mandanten in ganz Deutschland und Tools zur Akten­pflege und Analyse erleichtern die tägliche Arbeit. Auch die Vertrags­ und Dokumentenprüfung lässt sich nun zum Teil digital vollziehen. Laut einer Umfrage von YouGov können sich bereits 37% der Deutschen vorstellen, Rechtsdienstleistungen online in Anspruch zu nehmen. Diese neuen Angebote sind aber auch mit Unsicherheiten verbunden: Intransparenz, schlechte Erfahrungen und fehlende Kundenorientierung machen es schwer, richtig einzuschätzen, welche der Dienstleistungen die Erwartungen erfüllt und eine entsprechende Qualität gewährleistet.

Wandel mit PerspektiveDie neuen und innovativen Angebote stoßen in Deutschland auf gemischte Reaktionen: Ablehnung kommt zumeist von Anwälten, die auf einen großen Erfahrungsschatz zurückblicken. Dieser bestätigt sie in ihrer bisherigen Arbeitsweise und wirft die Frage auf, warum Änderungen notwendig sind, wenn doch die klassi­schen Wege ebenso zum Erfolg in der Mandantenbetreuung füh­ren. Die neuen transparenten Online­Angebote führen hingegen zu einer Wettbewerbssituation, in der Anwälte und ihre Angebote – mehr als je zuvor – vergleichbar werden. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang auf sinkende Preise abgestellt, wobei es vielmehr um eine Fair­Price­Policy und die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Mandanten geht. Skeptische Stimmen erkennen zwar die Potentiale von Legal Tech, sehen aber in der – aufgrund der Neuheit des Marktes – bisher fehlenden Regulierung auch Risiken. Immer mehr Mandanten und Anwälte sehen aber genau wie wir die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung des Rechtsmarktes. Mittels neuester Technologien ist es möglich, individuell auf jeden Kunden einzugehen, dabei jedoch weitaus effizienter zu agieren und mehr Mandate zu betreuen, als es bisher möglich war. Die aufwändige Akquise von Mandanten wird

erheblich erleichtert und Online­Abwicklungen führen zu erheb­lichen Kosteneinsparungen – u. a. bei Büro­ und Materialkosten. Außerdem werden Wettbewerbsnachteile ausgeglichen, da sich Mandanten unabhängig von Größe und Lage einer Kanzlei deutschlandweit betreuen lassen. Daher lautet eine wesentliche Frage, die sich Juristen immer stärker stellen wird: Wie betreut man Mandanten online?

Zukunft statt AlternativeVom Erstkontakt über eine Beratung und der Vertretung im Streitfall bis hin zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung – mit Legal Tech kann mittlerweile der gesamte juristische Prozess digital abgewickelt werden. Von grundlegender Bedeutung sind dabei kurze Reaktionszeiten, auf den Mandanten und dessen Rechtsproblem zugeschnittene Angebote, verständliche und nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen und transparente Bedingungen. Kostenfreie Zusatzangebote wie Ratgeber­Beiträge und Online­Broschüren zu verschiedenen Schwerpunkten sowie kostenfreie Ersteinschätzungen erhöhen das Vertrauen des Mandanten und erfüllen sein Bedürfnis nach schneller Hilfe. Verschiedene Kommunikationskanäle (Chat, Videochat, E­Mail und Telefon) gehören ebenso zur Betreuung wie die Möglichkeit, Dokumente online auszutauschen und zu verwalten. So sind alle relevanten Unterlagen immer auf dem neuesten Stand und überall abrufbar – genauso wie das Mandat orts­ und zeitunabhängig bearbeitet werden kann. Entscheidend für den Erfolg dieser Angebote ist aber die Fokussierung auf den Kunden, dessen Wünsche und Vorstellungen jederzeit berücksichtigt werden. Damit wird die Online­Betreuung von Mandanten nicht nur zur Alternative, sondern zur Zukunft der Rechtsberatung.

Auf neuen Wegen: Mandanten online betreuen

Hinweis zum Autor:

Maximilian Block ist Geschäftsführer der advocado GmbH, Greifswald.

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Media-Beratung:Katharina AngermairTel. (089) 3 81 89-607, [email protected]

Herstellung/Druckunterlagen:Tel. (089) 3 81 89-609, [email protected]

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2017STP LEGALINNOVATION AWARD

Legal Market

Wir gratulierenden Nominierten

Die Preisverleihung � ndet am 22. Juni im Rahmen der STP Fachtagung im Grandhotel Schloss Bensberg statt.

www.stp-legal-innovation-award.de

STP Informationstechnologie AG | Lorenzstraße 29 | 76135 Karlsruhe - [email protected] | www.stp-online.de