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Judikatur zur Befristung im MRG Der OGH hat sich in zwei jüngeren Entscheidungen (5 Ob 184/10k und 5 Ob 208/10i) zu Aspekten der Befristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG geäußert: Eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrags getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung vermag gesetzlich nicht durchsetzbare Endtermine nicht zu sanieren (5 Ob 184/10k). Die Unterfertigung der ersten Seite einer Befristungs- oder Verlängerungsvereinbarung durch den Vermieter (bzw dessen Vertreter) in Verbindung mit der Unterfertigung des gesamten Vertragstextes durch den Mieter genügt dem Schriftformgebot des MRG, weil aus der Urkunde sowohl die Befristungsvereinbarung als auch die Vertragspartner, die die Erklärung abgaben, zuverlässig entnommen werden können (5 Ob 208/10i).

Judikatur zur Befristung im MRG

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Der OGH hat sich in zwei jüngeren Entscheidungen (5 Ob 184/10k und 5 Ob 208/10i) zu Aspekten der Befristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG geäußert.

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Judikatur zur Befristung im MRG

Der OGH hat sich in zwei jüngeren Entscheidungen (5 Ob 184/10k und 5 Ob 208/10i) zu Aspekten der

Befristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG geäußert: Eine vor oder gleichzeitig mit

Abschluss des Mietvertrags getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung vermag gesetzlich nicht

durchsetzbare Endtermine nicht zu sanieren (5 Ob 184/10k). Die Unterfertigung der ersten Seite

einer Befristungs- oder Verlängerungsvereinbarung durch den Vermieter (bzw dessen Vertreter) in

Verbindung mit der Unterfertigung des gesamten Vertragstextes durch den Mieter genügt dem

Schriftformgebot des MRG, weil aus der Urkunde sowohl die Befristungsvereinbarung als auch die

Vertragspartner, die die Erklärung abgaben, zuverlässig entnommen werden können (5 Ob 208/10i).