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bayerischen Heimat. Überzeugende Er- gebnisse in der Denkmalpflege hängen entscheidend davon ab, ob die mitwir- kenden Akteure als Team zusammenar- beiten.“ Preisträger in Broschüre vorgestellt Details zu allen Gewinnern finden Sie in der kostenfreien Broschüre zum Bayerischen Denkmalpflegepreis. Be- stellen Sie einfach online. bayerischer-denkmalpflegepreis.de > gen beigetragen haben. Die Gewinner des deutschlandweit einzigartigen Prei- ses kommen dieses Jahr aus den Re- gierungsbezirken Oberbayern, Ober- franken und Mittelfranken. „Die Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke ist die Königsdisziplin im Bereich Bauen im Bestand. Dass Inge- nieure diese ausgezeichnet beherr- schen, hat auch die Qualität der zahl- reichen hochwertig sanierten Objekte gezeigt, die für den Preis bei unserer Kammer eingereicht wurden“, sagte Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter. Konstruktives Miteinander Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayeri- schen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, gratulierte den Preisträgern zu ihrer Auszeichnung: „Historische Baudenkmäler sind ein- drucksvolle Zeugen ihrer Zeit und prä- gen das Erscheinungsbild unserer 1 Ingenieure in Bayern Nachrichten Informationen Menschen Ereignisse Offizielles Organ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Oktober 2016 In feierlichem Rahmen wurde am 15. September im Neuen Schloss Schleißheim der Bayerische Denkmal- pflegepreis vergeben. Seit 2008 zeich- net die Bayerische Ingenieurekammer- Bau alle zwei Jahre Bauherren aus, die sich in besonderer Weise um den Er- halt eines Baudenkmals verdient ge- macht haben. Das Bayerische Landes- amt für Denkmalpflege ist Partner des Preises. Der Preis ist aufgeteilt in die Kategori- en Öffentliche und Private Bauwerke und wird in Gold, Silber und Bronze vergeben. Für die Preisträger in der Rubrik Private Bauwerke steht zusätz- lich ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro bereit. Leistungen der Ingenieure im Fokus Insgesamt 41 Bauwerke wurden der Jury des Bayerischen Denkmalpflege- preises zur Prüfung eingereicht. Ein be- sonderes Augenmerk bei der Vergabe des Preises galt den herausragenden Leistungen der Ingenieure, die maß- geblich zum Erfolg der Instandsetzun- Inhalt Gewinner im Überblick 2 Treffen mit Architektenkammer 3 Arbeitskreis Denkmalpflege 4 Musterbauordnung in Bayern 5 Aus den Regionen 6 Kammer trifft Journalisten 7 Zukunft des Ingenieurs 7 Recht 8-9 Akademieprogramm 11 Neue Mitglieder 12 Für einen starken Berufsstand! Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau Jetzt Mitglied werden! Gewinner kommen aus Oberbayern, Oberfranken und Mittelfranken Bayerischer Denkmalpflegepreis vergeben Oben: Alle Gewinner des Bayerischen Denkmalpflegepreises; unten: Staatsse- kretär Gerhard Eck und Kammerpräsident Dr. Schroeter. Fotos: Benedikt Haack Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts

K örp e scha f td nli R B IngenieureinBayern · Ingenieure in Bayern 2 Zwei Kategorien - sechs Preisträger: dreimal Gold, einmal Silber, zweimal Bronze Denkmalpflegepreis 2016:

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bayerischen Heimat. Überzeugende Er-gebnisse in der Denkmalpflege hängenentscheidend davon ab, ob die mitwir-kenden Akteure als Team zusammenar-beiten.“

Preisträger in Broschüre vorgestelltDetails zu allen Gewinnern finden Siein der kostenfreien Broschüre zumBayerischen Denkmalpflegepreis. Be-stellen Sie einfach online.bayerischer-denkmalpflegepreis.de>

gen beigetragen haben. Die Gewinnerdes deutschlandweit einzigartigen Prei-ses kommen dieses Jahr aus den Re-gierungsbezirken Oberbayern, Ober-franken und Mittelfranken.„Die Sanierung denkmalgeschützter

Bauwerke ist die Königsdisziplin imBereich Bauen im Bestand. Dass Inge-nieure diese ausgezeichnet beherr-schen, hat auch die Qualität der zahl-reichen hochwertig sanierten Objektegezeigt, die für den Preis bei unsererKammer eingereicht wurden“, sagteKammerpräsident Dr.-Ing. HeinrichSchroeter.

Konstruktives MiteinanderGerhard Eck, Staatssekretär im Bayeri-schen Staatsministerium des Innern,für Bau und Verkehr, gratulierte denPreisträgern zu ihrer Auszeichnung:„Historische Baudenkmäler sind ein-drucksvolle Zeugen ihrer Zeit und prä-gen das Erscheinungsbild unserer

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Ingenieure in BayernNachrichten Informationen Menschen Ereignisse

Offizielles Organ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Oktober 2016

IIn feierlichem Rahmen wurde am 15. September im Neuen SchlossSchleißheim der Bayerische Denkmal-pflegepreis vergeben. Seit 2008 zeich-net die Bayerische Ingenieurekammer-Bau alle zwei Jahre Bauherren aus, diesich in besonderer Weise um den Er-halt eines Baudenkmals verdient ge-macht haben. Das Bayerische Landes-amt für Denkmalpflege ist Partner desPreises.

Der Preis ist aufgeteilt in die Kategori-en Öffentliche und Private Bauwerkeund wird in Gold, Silber und Bronzevergeben. Für die Preisträger in derRubrik Private Bauwerke steht zusätz-lich ein Preisgeld von insgesamt10.000 Euro bereit.

Leistungen der Ingenieure im FokusInsgesamt 41 Bauwerke wurden derJury des Bayerischen Denkmalpflege-preises zur Prüfung eingereicht. Ein be-sonderes Augenmerk bei der Vergabedes Preises galt den herausragendenLeistungen der Ingenieure, die maß-geblich zum Erfolg der Instandsetzun-

InhaltGewinner im Überblick 2Treffen mit Architektenkammer 3Arbeitskreis Denkmalpflege 4Musterbauordnung in Bayern 5Aus den Regionen 6Kammer trifft Journalisten 7Zukunft des Ingenieurs 7Recht 8-9Akademieprogramm 11Neue Mitglieder 12

Für einen starken Berufsstand!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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erden!

Gewinner kommen aus Oberbayern, Oberfranken und Mittelfranken

Bayerischer Denkmalpflegepreis vergeben

Oben: Alle Gewinner des Bayerischen Denkmalpflegepreises; unten: Staatsse-kretär Gerhard Eck und Kammerpräsident Dr. Schroeter. Fotos: Benedikt Haack

Bayerische Ingenieurekammer-BauKörperschaft des öffentlichen Rechts

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Zwei Kategorien - sechs Preisträger: dreimal Gold, einmal Silber, zweimal Bronze

Denkmalpflegepreis 2016: Die Gewinner

Gold Öffentliche BauwerkeKloster Raitenhaslach, BurghausenDas Tragwerk war eine der besonderenHerausforderungen bei der Sanierungdes Kloster Raitenhaslachs. Das High-light der Sanierungsmaßnahmen istdie nahezu unsichtbare Verstärkungder Hängekonstruktion für die reich be-malte Wand im »Papstzimmer«, wel-ches mit vielen Fresken versehen ist.Bauherr: Stadt Burghausen

Ingenieure/Architekten: Barthel & Maus, Bera-

tende Ingenieure; Ingenieurbüro Hausladen;

Architekturbüro Rieger; IPROconsult GmbH

Gold Private BauwerkeHolocaust-Gedenkstätte, LandsbergDie einsturzgefährdeten Bereiche derTonröhrengewölbe der Holocaust-Ge-denkstätte wurden mittels einer eigensfür das Projekt entwickelten Spezial-verdübelung verbunden. Die mutigeVorgehensweise bei der nur konservie-renden Behandlung der Tonröhrensind preiswürdig.Bauherr: Europäische Holocaustgedenkstätte

Stiftung e.V.

Ingenieure/Architekten: Barthel & Maus, Bera-

tende Ingenieure; Dipl.-Ing. Arch. Franz Hölzl

Gold Private BauwerkeSchloss Weißenstein, PommersfeldenFür das bereits bei Errichtung unvoll-ständige Tragwerk wurde eine optischunauffällige, aber technisch optimierteLösung für die Instandsetzung ent-wickelt. Die Tragwerkergänzungen fü-gen sich hervorragend in das histori-sche Großtragwerk ein. Bauherr: Gemeinnützige Stiftung Schloss

Weißenstein in Pommersfelden

Ingenieure/Architekten: Ingenieurbüro Burges

+ Döhring; AG Turek + Achternkamp; Romstedt

- Technologien für Restauratoren GmbH

Silber Öffentliche BauwerkePfarrkirche St. Maria Loreto, RamsauSchwerpunkt war die Sanierung derKuppel und der zugehörigen Balken-decke, welche erheblich verformt war.Subsidiärkonstruktionen wie diesekönnten sowohl in der technischen De-tailierung als auch im GesamteindruckElement der Raumgestaltung werden,lobte die Jury.Bauherr: Staatliches Bauamt Rosenheim

Ingenieure/Architekten: Barthel & Maus, Bera-

tende Ingenieure; Henke, Rapolder, Frühe Inge-

nieurgesellschaft

Bronze Öffentliche BauwerkeNördliche Karlsbrücke, NürnbergUm 1486 aus Sandstein erbaut ist dieNördliche Karlsbrücke die älteste er-haltene Brücke Nürnbergs. Die 1930begonnenen Verstärkungen der Stein-gewölbe mit Spritzbetonschalen sindbereits selbst ein Technikdenkmal. Mitdem Einbau geneigter Verpresspfählewurde die Brücke mit geringeren Kos-ten als bei einem Neubau gerettet. Bauherr: Stadt Nürnberg, SÖR

Ingenieure/Architekten: TÜV Rheinland, LGA

Bautechnik GmbH

Bronze Private BauwerkeEhemaliges Bürgerhaus, FreisingDas ehemalige Freisinger Bürgerhauswurde Mitte des 16. Jahrhunderts er-baut, 1935 wurden Grundriss, Fensterund Decken ungünstig verändert. Diegefundenen Lösungen bestechendurch ihre zurückhaltende Unaufdring-lichkeit bei Beachtung der historischenElemente und Strukturen. Bauherren: Gaby und Georg Reiter

Ingenieure/Architekten: Beratende Ingenieure

Brandl + Eltschig Tragwerksplanung GmbH;

Deppisch Architekten; GEKO

Fotos: TU München, Roman Wölk, Berthold Werner, Jürgen Hubrich, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Sebastian Schels

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Parlamentarische Gespräche, E-Vergabe und neue Aufgaben für die Geschäftsstelle

Bericht aus dem VorstandGGeschäftsführerin Dr. Ulrike Raczekberichtet aus der Vorstandsitzungvom 26. September.

Novellierung ZVEnEVZur Erfüllung der Verpflichtung derLänder zur Benennung einer Kontroll-stelle zur Stichprobenkontrolle für En-ergieausweise und Inspektionsberichteüber Klimaanlagen tritt zum 01.10.2016eine entsprechende Verordnung inKraft, nach der die BayIkaBau nun zu-ständige Kontrollstelle für diese Aufga-ben ist. Der Vorstand informiert sichüber den Stand der internen Vorberei-tungen und der Stellenbesetzung.

E-VergabeSehr intensiv berät der Vorstand auchüber das nicht zuletzt aus dem E-Go-

vernmentgesetz herzuleitende Erfor-dernis, die Repräsentanz der Kammerim digitalen Raum weiter zu stärken.Nur so könne die Kammer zukunftsge-richtet auch ihren wachsenden Dienst-leistungsaufgaben gegenüber den Mit-gliedern weiter gerecht werden. Mög-lichkeiten, diesen Anforderungen zuentsprechen, werden erörtert.

Parlamentarisches Frühstück mit CSUAm 1. Dezember trifft sich der Vorstandder Kammer mit Abgeordneten derCSU-Landtagsfraktion zu einem parla-mentarischen Frühstück. VorrangigeGesprächsinhalte werden die ThemenPrüfsachverständige für baulichenWärmeschutz sowie der Erhalt von Pla-nungskapazitäten für Verkehrswege inBayern sein.

Parlamentarischer Abend in BrüsselIn der Bayerischen Vertretung in Brüs-sel soll im März 2017 ein Parlamentari-scher Abend stattfinden. Neben demPräsidenten der Bundesingenieurkam-mer wird planmäßig auch der bayeri-sche Kammerpräsident an der Veran-staltung teilnehmen.

Ausländische BerufsabschlüsseDer Vorstand informiert sich über dieArbeit im neu geschaffenen ReferatBerufsanerkennung. Seit Inkrafttretendes neuen Ingenieurgesetzes am 20. Juli wurden 29 Anträge auf Aner-kennung ausländischer Berufsab-schlüsse bei der Kammer gestellt. 17Antäge wurden bisher genehmigt. Mitweiteren etwa 15 Anträgen ist dem-nächst zu rechnen. rac/amt

Antrittsbesuch der neuen Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer

Kammerpräsidenten treffen sichAAntrittsbesuch der neuen Präsidentinder Bayerischen Architektenkammerin der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Dipl.-Ing. (FH) Christine Degen-hart kam gemeinsam mit Geschäfts-führerin RA Sabine Fischer zum Ge-spräch mit Kammerpräsident Dr.-Ing.Heinrich Schroeter und Geschäftsfüh-rerin Dr. Ulrike Raczek am 7. Septem-ber in die Münchner Geschäftsstelle.

Die Rosenheimerin Dipl.-Ing. (FH)Christine Degenhart wurde am 1. Juli2016 zur neuen Präsidentin der Bayeri-schen Architektenkammer gewählt. Siefolgt auf Dipl.-Ing. Architekt Lutz Heese,der dieses Amt seit 2003 inne hatte.

Viele GemeinsamkeitenDie Präsidenten der beiden Kammern,Dr. Schroeter und Frau Degenhart,gehören beide schon länger dem Ar-beitskreis Demografischer Wandel derObersten Baubehörde an. Frau Degen-hart engagiert sich außerdem in derVereinigung Kommunaler Interessen-vertreter von Menschen mit Behinde-rung in Bayern (VKIB), wo die Bayeri-

sche Ingenieurekammer-Bau durch dasehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Ing.Univ. Herbert Luy vertreten ist.In der Arbeitsgruppe VgV-Verschlan-

kung sind ebenfalls Mitglieder beiderKammern aktiv. Dort werden Vorschlä-ge erarbeitet, wie die VgV in der Praxiseinfacher gestaltet werden könnte. Bis-lang gab es 21 Sitzungen der Arbeits-gruppe.

Die Präsidenten Dr.-Ing. Heinrich Schroeter und Christine Degenhart (Mitte) mitden Geschäftsführerinnen Dr. Ulrike Raczek und RA Sabine Fischer.

Die Mitarbeit in diesen Gremien ver-anschaulicht exemplarisch, dass beideKammern schon lange an einemStrang ziehen, wo immer es um wichti-ge Aspekte des Bauens geht.Dies soll auch so bleiben und wo

möglich noch weiter intensiviert wer-den, so die Bilanz des ersten Treffenszwischen Frau Degenhart und Herrn Dr.Schroeter. amt

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Aktuelles aus dem Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im Bestand

Leitfäden zum Umgang mit BaudenkmälernDDer Arbeitskreis Denkmalpflege undBauen im Bestand hat sich währendder letzten Monate u.a. mit der Über-arbeitung eines Heftes aus der Reihe„Denkmalpflege Informationen“, Son-derinfo „Baumaßnahmen an Baudenk-mälern“, befasst.

In dieser Publikation, die vom Bayeri-schen Landesamt für Denkmalpflegeveröffentlicht wird, ist der Ablauf dersogenannten „BauvorbereitendenMaßnahmen“ mit den jeweiligen Zu-ständigkeiten und Kompetenzen erläu-tert. Die Broschüre stellt damit einenverbindlichen Leitfaden für die Heran-gehensweise bei der Instandsetzungvon Baudenkmälern dar.

Barrierefreiheit im BaudenkmalIn der gleichen Reihe der „Denkmal-pflege Informationen“ wird eine Veröf-fentlichung zur „Barrierefreiheit imBaudenkmal“ erscheinen. Die Veröf-fentlichung enthält neben Auszügenaus den einzuhaltenden Normen undgesetzlichen Regelungen auch zahlrei-che Praxisbeispiele gelungener Moder-nisierungen, bei denen die barriere-freie Erschließung ermöglicht wurde. Die Broschüre wurde in enger Zu-

sammenarbeit mit dem VKIB, Vereini-gung Kommunaler Interessenvertretervon Menschen mit Behinderung inBayern, ausgearbeitet, um auch dieBelange der direkt Betroffenen ange-messen zu berücksichtigen.

101 Fragen und 101 AntwortenEine weitere Aufgabe des Arbeitskrei-ses bestand in der Überarbeitung derVeröffentlichung „101 Fragen und 101Antworten“. In der Broschüre werdenwesentliche rechtliche Aspekte erläu-tert und in einem Handbuch für dieBaustelle bzw. für den Büroalltag zu-sammengefasst. Neu eingefügt wurde der Begriff der

Verwirkung, der gerade bei Rechnun-gen für Ingenieurleistungen von Rele-vanz sein kann. Die Broschüre kann ab sofort kosten-

frei über die Website der Kammer be-stellt werden.www.bayika.de/download

Dipl.-Ing.(FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser

Der AK veröffentlicht viele Broschüren. Foto: bayika

Mitglieder des Arbeitskreises

Dipl.-Ing.(FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser (Vorsitzender)Dipl.-Ing. Univ. Herbert Luy (Stv. Vorsitzender)Dipl.-Ing. Ernst Georg BräutigamDipl.-Ing. Günter DöhringReg.Dir. Wolfgang Karl Göhner Dipl.-Ing. (FH) Eduard KnollDr.-Ing. Florian KochDipl.-Ing. (FH) Egon KunzDipl.-Ing. Julia Ludwar M.A. Dipl.-Ing. Univ. Mathias PfeilProf. Dr.-Ing. habil. Karl Georg SchützDr. Bernd VollmarVorstandsbeauftragter: Dr.-Ing. Heinrich Schroeter

Kammermitglied an der Spitze der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Peteranderl neuer HWK-PräsidentDDipl.-Ing. Univ. Franz Xaver Peteran-derl wurde am 14. September 2016mit großer Mehrheit zum neuen Präsi-denten der Handwerkskammer fürMünchen und Oberbayern gewählt.

„Dass mit Franz-Xaver Peteranderl einBauingenieur und Mitglied unsererKammer nun Präsident der Hand-werkskammer ist, freut mich außeror-

Dr. Schroeter mit HWK-Präsident Peter-anderl. Foto: Benedikt Haack

dentlich. Denn gerade am Bau geht esja um die optimale Zusammenarbeitvon Handwerk und Ingenieurwesen",gratuliert Dr.-Ing. Heinrich Schroeter,der Präsident der Bayerischen Ingeni-eurekammer-Bau.Als oberste Herausforderung für dasHandwerk sieht Peteranderl die Siche-rung der Nachwuchs- und Fachkräfte-versorgung. amt

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min ist am 25. Oktober in Nürnberg.Besonderheiten einer Existenzgrün-dung für Ingenieure im Bauwesen, Fi-nanzierungsquellen und Fördermittel,steuerliche und rechtliche Aspekte so-wie Marketing und Werbung stehenauf der Agenda.Neben Frau Voswinkel informieren

ein Steuerberater, eine Rechtsanwältin,ein Finanzexperte sowie ein Fachmannfür Marketing und Werbung überChancen und Risiken der Selbststän-digkeit.

Vom Ministerium gefördertDer Beratungstag findet in Kooperationmit dem IFB, Institut für Freie Berufe,statt. Gefördert wird die Veranstaltungdurch das Bayerische Wirtschaftsminis-terium. Die Teilnahmegebühr beträgt25 Euro. Anmeldungen bitte onlineüber die Kammer-Website. amtwww.bayika.de

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Stand der Umsetzung der Bauproduktenverordnung BauPVO

Musterbauordnung MBO in BayernNNach dem Urteil des EUGH vom16.10.2014 wurde die MBO zwi-schenzeitlich so angepasst, dass keinezusätzlichen nationalen Anforderun-gen mehr an „harmonisierte“ Baupro-dukte, sondern Anforderungen an dasGebäude gestellt werden.

Die technischen Baubestimmungenund die Bauregellisten sollen von einer„Verwaltungsvorschrift TechnischeBaubestimmungen (VV TB)“ abgelöstwerden. Beide Dokumente wurdenzwischenzeitlich zur Notifizierung beider Kommission eingereicht, die MBOist notifiziert.

Ü-Zeichen fällt voraussichtlich wegDie Verhandlungen über die VV TBsind noch nicht abgeschlossen. Der ur-sprünglich vorgesehene Zeitpunkt, dieneuen Regelungen ab dem 16.10.2016einzuführen, ist damit nicht zu halten.Ab diesem Zeitpunkt wird zwar das Ü–Zeichen voraussichtlich wegfallen, und

es werden keine neuen bauaufsichtli-chen Zulassungen mehr erteilt werden,die materiellen Anforderungen bleibenaber bestehen, d.h. die Anforderungenaus den abZ sind auf andere Weise zuerfüllen. Die unteren Bauaufsichtsbehörden

sollen deshalb angewiesen werden,noch vorhandene Zulassungen alsGrundlage für die Nachweisführungvon Bauprodukten anzuerkennen, so-weit sich die Herstellung der Baupro-dukte seit Erteilung der Zulassungnicht geändert hat.

Umsetzungziel Anfang 2017 Umsetzungsziel für die bauaufsichtli-che Einführung der VV TB und für dieÄnderung der Bayerischen Bauord-nung ist derzeit Anfang 2017. Bis dahingilt der alte Rechtszustand.Mit Änderung der BayBO wird die

VV TB in eine deckungsgleiche TB undBauregelliste übersetzt werden.Sobald das Notifizierungsverfahren

mit der Kommission abgeschlossenist, wird die Bayerische Ingenieure-kammer-Bau Fortbildungsveranstal-tungen für den neuen Rechtszustandanbieten.

Verantwortung des Planers steigtDie Verantwortung des Planers wird er-heblich größer werden, denn er mussdie genehmigungsfähige Verwendbar-keit des Bauprodukts am Gebäude zumBeispiel durch Aufführen der notwendi-gen Leistungsmerkmale in der Aus-schreibung definieren und vertraglichvereinbaren. Dr.-Ing. Peter Henke

So klappt es mit der Selbstständigkeit

Existenzgründertag am 25.10. in Nürnberg

Irma Voswinkel im Beratungsgespräch.Foto: bayika

EExistenzgründung ist ein Thema, dasviele Ingenieure bewegt. Der Traumvom eigenen Büro - ihn träumen viele.Damit der Traum aber auch Wirklich-keit wird und nicht alsbald wie eineSeifenblase zerplatzt, muss die Selbst-ständigkeit gut vorbereitet sein.

„Wer billig plant, baut teuer“, heißt einbekanntes Sprichwort am Bau. Wer dieSelbstständigkeit schlecht plant, kannschnell ein dickes Minus auf dem Kon-to haben. Unzureichende Vorbereitungund fehlende Informationen sind diehäufigsten Ursachen für Misserfolgund Insolvenzen junger Unternehmen.Dipl.-Ing. (FH) Irma Voswinkel M.Eng.,Ingenieurreferentin der Kammer, weiß,wie man diese Risiken minimiert.

Beratung zur ExistenzgründungSeit 2013 bietet die Bayerische Ingeni-eurekammer-Bau eine Existenzgrün-

dungsberatung an. Individuelle Bera-tungstermine können jederzeit mitFrau Voswinkel vereinbart werden.

Info-Tag in Nürnberg am 25. OktoberRegelmäßig finden zudem Beratungs-tage „Existenzgründung für Ingenieureim Bauwesen“ statt. Der nächste Ter-

MBOMusterbauordnung

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schung, in der Bauausführung und inder Planung geben. Es will das Be-wusstsein für diesen Fachbereich in-nerhalb der Kammer, aber auch in derÖffentlichkeit stärken. Auch soll die Zu-sammenarbeit zwischen Ingenieurenund Geologen gefördert und unter-stützt werden, beispielsweise durchdas Schaffen von Netzwerken.

Vom Urknall und dem ZufallsbaustoffUniv.-Prof. Dr. habil. Kurosch Thurovon der TU München spricht über dieIngenieurgeologie in der Lehre. Dr. Se-bastian Willerich von Max Bögl infor-miert über den Weg vom „Zufallsbau-stoff“ zum 4-D-Modell. Markus Bauer,Baugeologisches Büro Bauer GmbHund Ideengeber des Forums, thema-tiert in seinem Vortrag die Entwicklungvom Urknall zur Planungsgrundlage.Kammerpräsident Dr.-Ing. HeinrichSchroeter spricht ein Grußwort undgeht auf die Bedeutung einer starkenBerufsvertretung ein.Anmeldungen sind bis zum 11. No-

vember möglich. Die Teilnahme ist kos-tenfrei. Bitte nutzen Sie das Anmelde-formular auf unserer Website. amtbayika.de/va/Forum_Ingenieurgelogie

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Am 21. November stehen die Belange der Ingenieurgeologen im Fokus

1. Fachforum IngenieurgeologieNNicht nur im Straßen-, Brücken- undTunnelbau sind Mitglieder der Bayeri-schen Ingenieurekammer-Bau aktiv,sondern auch in der Ingenieurgeolo-gie. Dieses Thema rückt die Kammeram 21. November mit einem eigenenFachforum in den Fokus.

Die Ingenieurgeologie ist Teil der Aus-bildung im Studium der Bauingenieu-re, aber auch ein komplett eigenerbaubezogener naturwissenschaftlicherStudiengang. Die Verwirklichung vonBauprojekten beinahe jeglicher Art undGröße erfordert eine dynamische undvon gegenseitigem Verständnis ge-prägte Teamarbeit von Ingenieurgeolo-gen und Bauingenieuren.

Mehrwert durch ZusammenarbeitDie Zusammenarbeit der Disziplinenkann sehr stark verflochten sein und ineinem Wechselspiel münden wie bei-spielsweise im Tunnelbau, oder stärkersepariert sein wie bei der Erstellunggeotechnischer Berichte, die von denIngenieuren weiterverarbeitet werden,z.B. bei Gründungen. Darüber hinausgibt es natürlich auch einige Bereiche,die die Ingenieurgeologen alleine oder

Veranstaltungen in Ingolstadt, Landau und Augsburg

Drei neue Regionalforen im NovemberDDas Erfolgsformat der Regionalforenwird geht weiter - mit drei Veranstal-tungen allein im November. Mit denThemen Berufshaftpflicht und Vergabekommen wir nach Ingolstadt, Landauund Augsburg.

Die Regionalbeauftragten Markus Am-ler, Bernhard Schönmaier und OswaldSilberhorn freuen sich auf Ihr Kom-men.

Berufshaftpflicht in IngolstadtAm 9. November geht es in Ingolstadtum Bautechnische Nachweise undBauordnungsrecht. Dipl.-Ing.(FH) IrmaVoswinkel M.Eng., Ingenieurreferentinder Kammer, informiert über die wich-

tigsten Aspekte dieses Themas. Vor-standsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholzund der oberbayerische Regionalbe-auftragte Dipl.-Ing. Univ. Markus Amler

stehen für Fragen zur Berufspolitik undder Kammer zur Verfügung.

Vergaberecht in Landau und AugsburgDurch die Neu-Strukturierung des Ver-gaberechts hat sich für die Praxis der In-genieurbüros einiges verändert. Aufden neuesten Stand des Vergaberechtsbringt Sie Tobias Osseforth, Fachanwaltfür Vergaberecht bei der Lutz | AbelRechtsanwalts GmbH.Am 15. November sind die nieder-

bayerischen Kammermitglieder nachLandau an der Isar eingeladen, am 22.November gastiert das Regionalforumin Augsburg. Der Eintritt ist wie immerfrei. amtwww.bayika.de/de/regionen

weitestgehend alleine bearbeiten, wieProblemstellungen zu geogenen Na-turgefahren oder umweltgeotechni-sche Fragestellungen. Der Mehrwert, der durch eine kom-

petente, interaktive Bearbeitung vonProjekten durch Ingenieurgeologenund Bauingenieure entsteht, rührt vonden unterschiedlichen Herangehens-weisen: Dem naturwissenschaftlichenAnsatz einerseits und dem Ingenieurs-Ansatz andererseits.

Ziele des Forums IngenieurgeologieDas 1. Forum Ingenieurgeologie ver-folgt mehrere Ziele. Es möchte einenEinblick in den aktuellen Stand der In-genieurgeologie in Lehre und For-

Ingenieurgeologie im Blickpunkt.Foto: AlpTransit Gotthard AG

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Gute Stimmung beim Journalisten-Stammtisch der Kammer auf dem Oktoberfest

Lockerer Austausch mit JournalistenDDer direkte Draht zu Journalisten istes, der der Kammer ermöglicht, wich-tige Themen des Berufsstands ins öf-fentliche Bewusstsein zu bringen.

Ein guter Rahmen, diesen direktenDraht zu festigen, ist der alljährlicheJournalisten-Stammtisch, zu dem dieBayerischen Ingenieurekammer-Bauauf das Oktoberfest einlädt. Am 27.September war es wieder soweit.

Baulicher Schutz vor TerrorSieben Journalisten aus den BereichenFernsehen, Radio und Print waren derEinladung gefolgt und diskutierten an-geregt mit den anwesenden Vor-standsmitgliedern über die verschiede-nen Facetten und Herausforderungendes Ingenieurberufs.Ein wichtiges Gesprächsthema war

der bauliche Schutz vor Terroranschlä-gen. Erstmalig in ihrer Geschichte wardie Wiesn dieses Jahr von mobilenSchutzzäunen umgeben. Zusätzlichhatte die Stadt München ein Verbot fürRucksäcke und größere Taschen aus-gesprochen. Jeder Wiesn-Besucherwurde vor Betreten des Festgeländeskontrolliert.

Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. habil.Norbert Gebbeken, der intensiv zubaulichen Schutzmaßnahmen vor Ka-tastrophen forscht, gab hier Hinter-grundinformationen, die auf großes In-teresse stießen.Weitere Themen, über die sich die

Gäste der Kammer informierten, warenDenkmalpflege, Standsicherheit vonBauwerken, Wohnungsbau und bauli-che Maßnahmen zum Schutz vor Wet-terextremen.

Wie entsteht eine Fernsehsendung?Der Redaktionsleiter der Sendung„Münchner Runde“ im BayerischenFernsehen, Jürgen Schleifer, erklärtesich spontan bereit, 10 Kammermitglie-dern einen Blick hinter die Kulissen dervon ihm verantworteten Polit-Talkshowzu ermöglichen. Dies soll im Rahmeneines Regionalforums im Frühjahr 2017erfolgen. Die Details zu diesem Termingeben wir rechtzeitig bekannt.

amt

Welche Ingenieurthemen interessieren Journalisten? Foto: bayika

Podiumsdiskussion zur Zukunft des Ingenieurberufs

Quo vadis, Ingenieur?IIst der Ingenieur eine aussterbendeSpezies? Diese Frage diskutierten fünferfahrene Experten auf Einladung desBDB Bayern am 23. September imBauzentrum München.

Für die Kammer nahmen u.a. der 2. Vi-zepräsident Prof. Dr.-Ing. habil. NorbertGebbeken und Vorstandsmitglied Di-pl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis ander Podiumsdiskussion teil.

Positives Bild in der Öffentlichkeit“Geht nicht - gibt’s nicht!“, so be-schrieb Maria-Luise Scholz aus dem Ar-beitskreis Heimat- und Sachunterrichtder Kammer, wie beeindruckend Inge-

nieurleistungen gerade für Schülersind. Daher müsse man mit der Nach-wuchsarbeit so früh wie möglich begin-nen. Bei jungen Leuten trage die Kam-

mer mit ihrer intensiven Presse- undÖffentlichkeitsarbeit zu einem positivenImage des Ingenieurberufs teil, warsich Professor Gebbeken sicher. str

Maria-Luise Scholz, Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Prof. Dr.-Ing. NorbertGebbeken, Dipl.-Ing. Silke Bausenwein und Dr. Peter Burnickl (v.l.) Foto: bayika

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Recht

Nicht alles und das nur zum TeilGenehmigungsplanung gehören. Dashabe den Ingenieur indes nicht berech-tigt, die nahezu volle Leistungsphase 4auf Basis der vollen anrechenbarenKosten zu berechnen. Die Richter erin-nerten daran, dass bei Teilaufträgen ei-ne Reduktion sowohl in Hinblick aufden verkürzten Leistungsumfang alsauch hinsichtlich des beauftragten Ge-genstands zu prüfen ist. Dann berechnesich das Honorar einerseits nach denanrechenbaren Kosten des Teilobjekts,andererseits nur nach dem Anteil derLeistungsphase, welcher der in Auftraggegebenen Teilleistung entspricht.So auch im Streitfall: Die Wasser-

rechtsanträge betrafen nur die Teilob-jekte Wasserversorgungsanlage, Flug-betriebsflächen und die Treibstoffver-sorgungsanlage, so dass nur deren Kosten anzusetzen seien. Weitere Teiledes ursprünglichen Auftrags seiennicht Gegenstand der Leistungsphase 4gewesen und dürften deshalb nicht inderen anrechenbare einfließen.Gleichzeitig widersprach das Gericht

der Auffassung des Ingenieurbüros,für diese Teilobjekte die nahezu ganzeGenehmigungsplanung abrechnen zukönnen. Denn eine Beauftragung habees nur für die Wasserrechtsanträge ge-geben, nicht aber für alle in der Leis-tungsphase 4 enthaltenen Grundleis-tungen. Werden nicht alle Grundleis-tungen einer Leistungsphase übertra-gen, so darf für die übertragenen Leis-tungen nur ein Honorar berechnet wer-den, das dem Anteil der übertragenenLeistungen an der gesamten Leis-tungsphase entspricht (so schon BGHBauR 2009, 521). Den auf die Wasser-rechtsanträge nach § 5 Abs. 2 HOAI1996 (= § 8 HOAI 2013) entfallendenLeistungsanteil hat das Gericht nichtwie das Ingenieurbüro mit 4 %, son-dern nur mit 1 % taxiert.

BGH-Rechtssprechung anwendbar?Grundsätzlich zutreffend hat das OLGKoblenz auch in Bezug auf die anre-chenbaren Kosten die Rechtsprechungdes BGH übernommen (BauR 2006,693, 696), wonach das Objekt im Sinneder HOAI durch den Vertragsgegen-

EEs könnte so einfach sein mit der Ho-norarabrechnung, wenn denn der Auf-traggeber aus dem möglichen Auf-tragsprogramm nicht wie mit demSkalpell herausgeschält nur Bröckchenvergeben würde. Was dabei aber dasGanze und was nur Bröckchen ist, be-darf da schon einmal der gerichtlichenEntscheidung.

Ausgangspunkt war ein Ingenieurver-trag über den Neubau einer Abstell-fläche für Flugzeuge, welche dort auchbetankt und gewartet werden sollten.Da der Vertrag keine Leistungen derGenehmigungsplanung umfasste, dasBauvorhaben aber gleichzeitig Anfor-derungen nach dem Wasserhaushalts-gesetz erfüllen musste, erhielt das In-genieurbüro den zusätzlichen Auftrag,Wasserrechtsanträge zur Entnahme,Behandlung und Einleitung vonGrundwasser aus Wasserhaltungen fürdie Wasserversorgungsanlage, dieFlugbetriebsflächen und die Treibstoff-versorgungsanlage zu erstellen.

Streit um 18.000 EuroDas tat der Planer und berechnete denzusätzlichen Aufwand, indem er dasHonorar für die Leistungsphase 4 mit19.197,25 € ermittelte. Der Auftragge-ber hielt davon jedoch nur 939,11 € fürberechtigt, weil nicht die gesamte Ge-nehmigungsplanung beauftragt wor-den sei, sondern nur die Stellung deswasserrechtlichen Antrags. Damit wardas Ingenieurbüro nicht einverstandenund machte geltend, anstelle der nachder damals gültigen Fassung der HOAIvorgesehenen 5 % schon nur 4 % ange-setzt zu haben, auch habe es nicht diegesamten anrechenbaren Kosten desObjekts angesetzt, sondern die Kosten,die Gegenstand der vertraglichen Be-auftragung waren. Eine weitere Kür-zung des Honoraranspruchs sei des-halb nicht gerechtfertigt.Dem wollte das OLG Koblenz (Urteil

v. 30.03.2012, 10 U 523/11) nicht folgenund korrigierte die Rechnung auf3.311,26 €. Zunächst bestätigte es dieübereinstimmende Auffassung der Par-teien, dass Wasserrechtsanträge zur

stand bestimmt wird. Allerdings setztdie Anwendung dieser Rechtspre-chung voraus, dass weitere gleicharti-ge Leistungen auch für die übrigen Tei-le des eigentlichen Objekts möglichsind.

In Einklang mit der HOAI?Würde man den Auslöser für das Erfor-dernis der Genehmigungsplanung ei-nes HOAI-Objekts für sich allein be-trachten und bei umfänglicher Auf-tragserteilung im Übrigen die Leis-tungsphase 4 nur auf die Teile be-schränken, welche allein Gegenstanddes öffentlich-rechtlichen Verfahrenssind, liefe dies auf eine Umgehung derPreisvorschriften der HOAI hinaus. EineBeschränkung auf die anrechenbarenKosten für die Wasserversorgungsanla-ge, Flugbetriebsflächen und die Treib-stoffversorgungsanlage wäre deshalbnur dann vertretbar, wenn andere öf-fentlich-rechtliche Verfahren für dieübrigen Auftragsteile übertragen wer-den könnten, beispielsweise wenn dieAbstellfläche im Übrigen Gegenstandeines Planfeststellungsverfahrens ge-wesen wäre und ein solches durch denAuftraggeber oder ein andere Büro be-arbeitet worden ist.

Ähnliche Problematik bei TGAEine ähnliche Problematik birgt oft dieReduzierung der anrechenbaren Kos-ten für die Leistungsphase 4 in derTechnischen Ausrüstung, wenn vonmehreren Anlagen einer Anlagengrup-pe nach § 53 HOAI nur ein Teil Auslö-ser für das öffentlich-rechtliche Verfah-ren ist. Die Praxis mancher Auftragge-ber differenziert insoweit zwischen ge-nehmigungsrelevanten und genehmi-gungsfreien Anlagenteilen. Höchstrichterliche Rechtsprechung

zu dieser Sichtweise gibt es bislangnicht – im behandelten Flugplatzfallhatte das Büro zwar Nichtzulassungs-beschwerde zum BGH eingelegt, imvergangenen Jahr aber wieder zurück-genommen. So bleibt es bei der bishe-rigen Übung etlicher Auftraggeber,nicht alles und davon nur Teile zu be-auftragen. eb

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Recht in Kürze

> Für die Beurteilung, ob ein Werkmangelhaft ist, kommt es nach einerdurchgeführten Abnahme auf denZustand des Werks zum Zeitpunktder Abnahme an. Die Verletzung ei-ner Prüfungs- und Hinweispflichtdurch den Werkunternehmer ist keinTatbestand, der eine Mängelhaftungbegründen kann (BGH, Urteil v.25.02.2016, VII ZR 210/13 – BauR2016, 1033).

> Die für Werkunternehmer einesBauvertrags geltende Obliegenheit,Bedenken beim Auftraggeber anzu-melden, besteht auch für Ingenieur-büros und begründet sich nicht aufeiner analogen Anwendung von § 4Abs. 3 VOB/B, sondern auf der Verlet-zung einer sich aus den allgemeinenGrundsätzen von Treu und Glauben(§ 242 BGB) ergebenen objektivenund subjektiven Verpflichtung, denAuftraggeber auf Bedenken gegendie gewünschte Art der Konstruktionhinzuweisen (OLG Köln, Urteil v.14.05.2013, 15 U 214/11 – BauR 2016,1059).

> Eine unzulässige De-facto-Vergabekann auch im Falle von Vertragsän-derungen nur innerhalb von sechsMonaten nach Vertragsabschlussgeltend gemacht werden. Auf denZeitpunkt der Änderung kann für denFristbeginn nur dann abgestellt wer-den, wenn die Änderung isoliert an-gegriffen werden kann (OLG Frank-furt, Beschl. v. 03.05.2016, 11 Verg12/15 – NZBau 2016, 511).

> Hat der Auftraggeber in der Baube-schreibung ausdrücklich angeordnet,dass den Weisungen der zuständi-gen Behörde für den Wasserstraßen-verkehr unbedingt Folge zu leistensei, so stellt die behördliche Auffor-derung zur vorübergehenden Beräu-mung der Baustelle eine „andere An-ordnung“ des Auftraggebers i.S.v. §2 Abs. 5 Alt. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4 VOB/Bdar (OLG Naumburg, Urteil v.18.02.2016, 2 U 17/13 – IBR 2016,266).

eb

Buchtipp

SSobald die Sprache auf digitales Bau-en kommt, klingelt den meisten Le-sern das Kürzel BIM in den Ohren. Die-se als neue Methode für Planung, Bauund Bewirtschaftung angeprieseneAllzweckwaffe gegen Kostentreiberei,Terminüberschreitung und Mängelku-mulation steht noch in den Start-löchern, soll aber politischen Erklärun-gen zufolge in den nächsten Jahrenauch in Deutschland zum Einsatz kom-men.

Mit der BIM-Einführung verbundensind zwangsläufig viele ungelöste Fra-gen, nicht nur in technischer Hinsicht,sondern auch rechtlicher Art – ange-fangen bei der Vergabe und der Ver-tragsgestaltung über die Haftung undVergütung bis hin zu Aspekten der Da-tenhoheit und des Urheberschutzes.

Offene rechtliche Fragen zu BIMBislang finden sich nur vereinzelteKurz-Publikationen zu diesen Themen,weshalb es als besonderes Verdienstvon Herausgeber und Verlag angese-hen werden darf, zusammen mit ei-nem namhaften Autorenteam allerechtlichen Fragen rund um BIM in derdie wesentlichen Probleme erfassen-den Neuerscheinung mit dem Titel„BIM und Recht“ aufgearbeitet zu ha-ben. Über die bereits genannten Themen-

blöcke hinaus werden auch BIM-Koor-dination und -Management, das Ver-hältnis zum öffentlichen Recht und dasZusammenspiel mit dem Facility Ma-nagement behandelt. Auffällig ist, dassjedem Kapitel eine Auflistung von The-sen vorangestellt wird, die sich durch-aus als Zusammenfassung von Kern-aussagen verstehen lässt.

BIM und HOAIZum noch immer umstrittenen Span-nungsverhältnis zwischen BIM und derHOAI schlagen sich die Bearbeiter aufdie Seite derer, welche die neue Pla-nungsmethode und die HOAI als mit-einander vereinbar betrachten – in älte-rer Literatur finden sich dazu auch ge-genteilige Äußerungen, welchen indesmit klugen Argumenten entgegenge-treten wird. Der Block Haftung zeichnet

sich durch zwei hervorzuhebende Kern-aussagen aus. Neben der These, dasskeine grundsätzlich neuen Haftungsrisi-ken entstehen, wird vertreten, dass derEinsatz automatisierter „Clash-Detec-tions“, also Kollisionsprüfungen, denNachweis erleichtere, wer für Verzöge-rungsschäden verantwortlich ist. Nicht jeder der in dem Buch vorge-

stellten Thesen muss man sich an-schließen. So lässt sich der zum Verga-berecht eingenommenen Haltung, dassder Verzicht auf die Bildung von Losenzweckmäßig und dem öffentlichen Auf-traggeber deshalb zu empfehlen sei,durchaus widersprechen – Generalpla-ner- und Generalübernehmervergabenführen regelmäßig zu unerwünschtenAnbieterkonzentrationen und sind mit§ 97 Abs. 4 GWB kaum vereinbar. DerWunsch, Schnittstellen zu reduzieren,gehört nicht zu den zugelassenen tech-nischen Gründen für Losverzichte.

Sehr informativ und gut lesbarDas ungeachtet dessen durchweg sehrinformativ gehaltene und lesbar ver-fasste Werk arbeitet die rechtlichen Fra-gestellungen verständlich heraus undbietet Antworten, die dem BIM-Novizendie Scheu vor der neuen Herausforde-rung nehmen kann. Wer sich nicht nurmit den technischen Bedingungen vonBIM auseinandersetzen will, sondernauch mit deren juristischen Hinter-grund vertraut machen möchte, findethier fundierte Grundlagen.

BIM-Einstieg kompaktPassend dazu weist der Beuth-Verlagauf seine neu erschienene Broschüre„BIM – Einstieg kompakt für Bauher-ren“ hin, in der Mehrwerte und Poten-tiale für Bauherren, Investoren und Be-treiber dargestellt werden.

eb

Eschenbruch/Leupertz (Hrsg.)BIM und Recht, Werner Verlag, 2016390 Seiten; 58,- EuroISBN: 9783804114722

Bredehorn/HeinzBIM – Einstieg kompakt für BauherrenBeuth Verlag, 2016, 50 Seiten16.80 Euro; ISBN: 978-3410256991

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rerseits gibt es wegen der früher allge-meinen Tendenz zu materialminimier-ten Entwürfen kaum Tragreserven fürveränderte Randbedingungen.

Für andere Lasten geplantGanz entscheidend ist jedoch, dasssich die meisten Bestandsbauwerkenur deshalb rechnerisch nicht mehrnachweisen lassen, weil seit deren Fer-tigstellung das Verkehrsaufkommen(vor allem der Schwerverkehr) drama-tisch zugenommen hat und weil die fürden Neubau konzipierten aktuellenNormen und Regelwerke (wesentli-ches Ziel: robuste Bauwerke mit aus-reichenden Reserven auch für zukünfti-ge Entwicklungen) deutlich erhöhteAnforderungen stellen. Deshalb – unddas möchte ich besonders betonen –sind aber nicht alle Bestandsbauwerkein einem kritischen Zustand. Was beimNeubau sinnvoll und vergleichsweisegünstig zu haben ist, nämlich die zu-sätzlichen Reserven, führt im Bestandzu aufwändigen Ertüchtigungsmaß-nahmen und damit zu erheblichenKos ten und Behinderungen des laufen-den Verkehrs. Für bestehende Bauwerke brauchen

wir daher angepasste Regelungen wiedie vom BMVI eingeführte Nachrech-

Kammervorsand greift aktuelles Thema in der Bayerischen Staatszeitung auf

KKaum ein Tag vergeht ohne Klagenüber die angeblich maroden deutschenBrücken. Kammervorstand Univ.-Prof.Dr.-Ing. Oliver Fischer räumt in einerKolumne in der Bayerischen Staatszei-tung mit einigen Vorurteilen auf.

Die aktuelle Berichterstattung in denMedien vermittelt häufig den Eindruck,dass sich die Bausubstanz in Deutsch-land und dabei vor allem die Ingeni-eurbauwerke in einem katastrophalenZustand befinden. So ist ständig vonmaroden und bröckelnden Brücken dieRede und nahezu alle Ereignisse imZusammenhang mit bestehenden Bau-werken werden reflexartig mit schad-haften Tragwerken begründet. EinGroßteil der Berichte verwendet dabeioft zumindest teilweise nicht zutreffen-de Aussagen, dem Leser werden häu-fig nur ausgewählte, unvollständige In-formationen präsentiert und es gelingtkaum, eine wirklich sachliche Diskussi-on zu führen.

Alt heißt nicht marodeNatürlich ist unser Brückenbestand indie Jahre gekommen. So sind etwa 2/3der Bauwerke älter als 30, ein Großteildavon sogar älter als 50 Jahre. Und lei-der wurde der für die Lebensdauer unddie langfristigen Gesamtkosten ent-scheidende Unterhalt vielfach vernach-lässigt, oft so lange, bis nur noch Er-satzneubauten möglich waren. Das istvergleichbar mit den erheblichen lang-fristigen Schäden an einem Gebäude,bei dem auf den kostengünstigen Aus-tausch eines undichten Dachziegelsverzichtet wird. Inzwischen hat im Bereich unserer

Infrastruktur jedoch ein Umdenkenstattgefunden. So wurde durch dasBundesverkehrsministerium ein um-fassendes Sonderprogramm Brücken-modernisierung aufgelegt und auchder neue Bundesverkehrswegeplansieht einen Investitionsschwerpunkt imBestand vor. Einige Bauwerke besitzen zudem,

z.B. aus den frühen Jahren der damalsjungen Spannbetonbauweise, zum Teilsystematische Schwachstellen, ande-

Sind alle unsere Brücken wirklich „marode“?nungsrichtlinie, die ohne Absenkungdes Sicherheitsniveaus das Trag- undSchädigungsverhalten sowie die Ein-wirkungen aus dem Verkehr möglichstwirklichkeitsnah abbilden. Zur weiteren Fortschreibung der

Richtlinie laufen derzeit verschiedeneForschungsprojekte, um einerseits dietatsächlich vorhandenen Tragwider-stände noch genauer zu beschreibenund andererseits realistischere, bau-werks- und streckenbezogene Einwir-kungen herzuleiten, so dass nur beiden Bauwerken eingegriffen wird, woeine Verstärkung oder ein Ersatzneu-bau unvermeidlich sind.

Dinge nicht schlecht redenDer Erhalt und die laufende Ertüchti-gung des Brückenbestands stellen einegroße Herausforderung dar. Erforder-lich sind hierzu ein strategisches Vorge-hen, erfahrene, hochqualifizierte Inge-nieure sowie für bestehende Bauwerkegeeignete Nachweisformate, um sichauf wesentliche Punkte zu konzentrie-ren. Dabei sollten wir vermeiden, dieDinge schlechter zu reden als sietatsächlich sind. Und es bringt unsauch nicht weiter, z.B. die Materialfragefür zukünftige Bauwerke (Beton oderStahl) ideologisch zu diskutieren. Beiallen Bauweisen gibt es Vor- und Nach-teile. Es ist unsere Verantwortung alsGesellschaft und die Aufgabe der Inge-nieure, in jedem konkreten Einzelfalldie bestmögliche Lösung als ganzheitli-che Optimierung unter Einbeziehungaller relevanten Aspekte zu finden.

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver Fischer

IMPRESSUM:

Bayerische Ingenieurekammer-BauSchloßschmidstraße 3, 80639 München

Telefon 089 419434-0, Telefax 089 [email protected], www.bayika.de

Verantwortlich: Dr. Ulrike Raczek, Geschäftsführerin (rac)Redaktion: Sonja Amtmann (amt)Dr. Andreas Ebert (eb)Kathrin Polzin (pol)Jan Struck (str)

Keine Haftung für Druckfehler. Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 28.09.2016

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver FischerFoto: Birgit Gleixner

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Ingenieurakademie Bayern Jetzt online anmelden: www.ingenieurakademie-bayern.de

Anmeldung:Online über unsere Internetseitewww.ingenieurakademie-bayern.deoder per Fax089 419434-32

Ihr Team der Ingenieurakademie: Steffen Baitinger, Tel.: 089 419434-33 Rada Bardenheuer, Tel.: 089 419434-31Renate Oswald, Tel.: 089/419434-36E-Mail: [email protected]

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HOAI in der PraxisBei gleichzeitiger Buchung von V16-39 und W16-18 erhalten Sie 40 Euro Rabatt!In erster Linie wird der für alle Leistungsbilder geltende Allgemeine Teil der HOAIanhand von Beispielrechnungen vermittelt.Referent : Rechtsanwalt Frank Kosterhon 5 Fortbildungspunkte

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6. Bayerischer BrandschutzkongressDer Kongress legt in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die Anforderun-gen von Feuerschutzabschlüssen insbesondere im Sanierungsbereich. WeitereSchwerpunkte sind die aktuellen Auswirkungen des vorliegenden EuGH Urteilsauf die verwendeten Bauprodukte und Bauarten.Referenten: Dipl.-Ing. M. van Hazebrouck und 6 weitere 7 Fortbildungspunkte

26.10.2016 K 16-25Dauer: 14.00 - 17.30 UhrKosten: Mitglieder € 220,-

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Rechtliche Aspekte der Energetischen Baubegleitung Ziel des Seminars ist es den im Rahmen der energetischen Baubegleitung TätigenSicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Ver-tragsgestaltung, Honorierung, Haftung und Verjährung zu vermitteln. Referenten: Rechtsanwältin Stefanie Hering, Dipl.-Ing. (FH) Achim Zitzmann

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Prüfung von Nachträgen, Energetische Baubegleitung und Coaching für VgV-Verfahren

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HOAI-EinführungBei gleichzeitiger Buchung von V16-39 und W16-18 erhalten Sie 40 Euro Rabatt!In diesem Seminar werden die wesentlichen Grundzüge der HOAI behandelt. Ne-ben Berufseinsteigern und selbständigen Ingenieuren richtet sich das Seminarauch an erfahrene Ingenieure, die Ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringenmöchten. Bitte HOAI-Text und DIN 276-1 und 276-4 mitbringen.Referent: Rechtsanwalt Frank Kosterhon 7,5 Fortbildungspunkte

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Erstellung und Prüfung von NachträgenDas Seminar vermittelt, aus überwiegend baubetrieblicher Sicht, die Erstellungund Prüfung von Nachträgen auf Basis der sogenannten „Urkalkulation“ des Auf-tragsnehmers und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten. Referent: Dipl.-Ing. Andreas Thiele 8 Fortbildungspunkte

20.10.2016 V 16-35Dauer: 09.00 - 17.00 Uhr Kosten: Mitglieder € 320,-

Nichtmitglieder € 390,-Ort: Würzburg

Einführung in die VOB für (Jung-) BauleiterIm Seminar geht es um eine kooperative Zusammenarbeit und um eine ergebnis-orientierte Bauvertragsabwicklung, die dem Bauherrn sein wunschgemäßes Bau-werk und dem Unternehmen eine VOB/B-konforme Abrechnung beschert.Referent: Dipl.-Ing. Andreas Thiele 8 Fortbildungspunkte

Dr.-Ing. Martin Rudolph, MünchenDipl.-Ing.Univ. Jürgen Weimar, RegensburgDipl.-Ing.(FH) Bernhard Zahn, FürthDipl.-Ing.Univ. Thomas zur Lage, München

Freiwillige Mitglieder (seit 26.09.2016)Paul Bailly M.Sc., MünchenDipl.-Ing.(FH) Günter Burger, CoburgDipl.-Ing.(FH) Michael Bürle, EhekirchenSebastian Carl M.Eng., MünchenThomas Engel M.Sc., MünchenDipl.-Ing.(FH) Markus Flamm, NiederwinklingDipl.-Ing. Reinhard Flügel, ErgoldingFlorian Forster M.Eng., WeißenburgFlorian Frischeisen B.Eng., RegensburgMichael Großkopf B.Eng., LeiblfingDipl.-Ing.(FH) Reinhold Grünbeck, RegensburgDipl.-Ing.(FH) Heinz Jürgen Häfner, ObertrubachMatthias Haslbeck M.Sc., OberschleißheimDipl.-Ing.(FH) Hans Heller, ParkstettenDipl.-Ing.(FH) Bernhard Hinterberger, BurgkirchenElisabeth Huber B.Eng., Landshut

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Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Werner Weigl berufen

Landesbaukunstausschuss

DDie Bayerische Ingenieurekammer-Bau zählt zum 27. September 20166.604 Mitglieder.

Beratende Ingenieure (seit 24.08.2016)Dipl.-Ing.(FH) Stefan Beck, MünchenDipl.-Ing.(TUM) Dominic Dautermann, PlaneggDipl.-Ing. Alexander Dürrschmidt, NürnbergDipl.-Ing. Martin Emberger, MünchenDipl.-Ing.(FH) Markus Enzwieser, ÜberseeMichael Enzwieser B.Eng., ÜberseeStefan Fichtl B.Eng., Weiden i.d.OPf.Dipl.-Ing.(FH) Undine Fuchs M.A., LichtenfelsDipl.-Ing.Univ. Karl-Heinrich Glaßl, NürnbergDipl.-Ing.(FH) Stefanie Güttinger, KemptenDipl.-Ing.(FH) Reiner Homes, HaibachDipl.-Geogr.Univ. Jochen Krauß, KitzingenDipl.-Ing.(FH) Herbert Kühnlein, NürnbergDipl.-Ing.(FH) Marco Mannhardt, TutzingDipl.-Ing.(FH) Anja Prosel M.Eng., Nürnberg

59 neue Mitglieder wurden allein im August und September aufgenommen

Kammer wächst und wächst und wächstDipl.-Ing.(FH) Yilmaz Icli, NürnbergDipl.-Ing.(FH) Oliver Kagerer, BarbingBenjamin Künzel M.Eng., MünchenFlorian Lamprecht B.Eng., ScheßlitzMartin Langenbacher M.Eng., MünchenVeronika Lautenschlager M.Eng., DeggendorfJingkai Li M.Sc., MannheimDipl.-Ing.(FH) Imke Lorenz, EitensheimDipl.-Ing. Nina Mader, MünchenChristian Mayer M.Sc., WertingenDipl.-Ing.(FH) Werner Reinhardt, AugsburgMartin Resch M.Sc., MünchenSebastian Riedl B.Eng., Furth im WaldDipl.-Ing.(FH) Uwe Roth, ForchheimTobias Schreiner M.Eng., BernriedDipl.-Ing.(FH) Thomas Sedlmeier, BeilngriesDipl.-Ing.(FH) Thomas Seisenberger, Sankt WolfgangDipl.-Ing. Walter Sperlich, AmbergJohannes Stumpf M.Sc., BayreuthJohannes Unterhitzenberger M.Eng., AltöttingVincent Wellan M.Sc., TeublitzPavel Wolf B.Eng., NürnbergDipl.-Ing.(FH) Min Yan, HaarFlorian Zimmert M.Sc., München

Kammerwahl: Ergebnisse

Sie wollen wissen welche 125 Perso-nen in die VII. Vertreterversammlungder Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gewählt wurden?Heute, da Sie dieses Heft in Händenhalten, stehen die 125 Vertreter fest.Da der Druckschluss dieses Heftesallerdings in der Wahlzeit lag, findenSie in dieser Ausgabe noch keine In-formationen zum Wahlergebnis. Wirinformieren Sie ausführlich in unse-rer November-Ausgabe und online.Die neue Vertreterversammlungkommt erstmals am 24. November2016 zusammen und wählt in dieserSitzung den neuen Vorstand nebstPräsident und Vizepräsidenten. Überdas Ergebnis dieser Wahl informie-ren wir Sie dann in unserer Dezem-ber-Ausgabe und ebenfalls online:www.bayika.de/de/kammerwahl

DDr.-Ing. Werner Weigl wurde vombayerischen Innen- und BauministerJoachim Herrmann für die Dauer vonsechs Jahren in den Landesbaukunst-ausschuss berufen. Weigl folgt aufProf. Michael Pötzl, der im Juni uner-wartet verstorben ist.

Der Landesbaukunstausschuss berätdie Staatsbauverwaltung bei den Bau-aufgaben des staatlichen Hochbaus so-wie des Straßen- und Brückenbaus, dievon besonderer baukünstlerischer Be-deutung sind. Der Ausschuss stehtaußerdem Städten und Gemeinden alsfreiwillig einzuschaltendes Beratungs-gremium zur Verfügung.

amtNeu im Landesbaukunstausschuss:Dr.-Ing. W.Weigl. Foto: B. Gleixner