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Kann er sich noch ändern? Neustart mit Unterstützung Nikolaus Tsekas Verein NEUSTART – Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit

Kann er sich noch ändern? - meduniwien.ac.at · Ablauf Risikomanagement 1 Verständnis für Ursachen und Folgen des Delikts entwickeln 2 Verantwortung für eigene Handlungen übernehmen

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Kann er sich noch ändern?

Neustart mit Unterstützung

Nikolaus Tsekas

Verein NEUSTART – Bewährungshilfe, Konfliktregelung,

Soziale Arbeit

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Leben ohne Kriminalität.

Wir helfen.

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NEUSTART

Leben ohne Kriminalität.

Wir helfen

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Wir helfen.

Vision

Wir sind eine Organisation, die der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung

von Konflikten und damit Schutz vor Kriminalität und deren Folgen bietet.

• Bearbeitung der Kriminalitätsursachen statt Abschreckung

• Deeskalation und konstruktive Regelung von Konflikten

• Prävention

• Zweite Chance für Täter

• rasche Hilfe für Opfer

• Integration statt Ausgrenzung

Leitbild http://www.neustart.at/at/de/unsere_standpunkte/leitbild.php

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LEITBILD – Auszug

1. NEUSTART tritt ein für eine humane, tolerante, demokratische und solidarische

Gesellschaft, in der

… kulturelle Unterschiede respektiert werden,

… sozial Schwache aktiv unterstützt und vor sozialer Ausgrenzung bewahrt

werden,

… Chancengleichheit - insbesondere auch von Frauen und Männern gefördert

wird,

… auf sozial- und normabweichendes Verhalten sachangemessen und mit

Vernunft reagiert wird,

… konstruktiven Konfliktlösungen mit zivilen und politischen Mitteln der

Vorzug vor repressiven Maßnahmen gegeben wird,

… ein fairer Ausgleich und die Aussöhnung zwischen den Tätern und den

Opfern gesucht wird und

… mit einem Minimum an Zwang das Auslangen gefunden wird.

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Wir helfen. Dienstleistungen

HILFE FÜR OPFER HILFE FÜR TÄTER

PRÄVENTION

Onlineberatung

Schulsozialarbeit

STRAFTAT

Tatausgleich

HAUPTVERHANDLUNG / URTEIL

Prozessbegleitung

Onlineberatung / Schulsozialarbeit

Suchtprävention / Jugendhilfe

Tatausgleich / Bewährungshilfe diversionell / Vermittlung von

Gemeinnützigen Leistungen, Schulungen, Kursen / Wohnbetreuung

bedingt

Geld- / Freiheitsstrafe

Bewährungshilfe

Wohnbetreuung

unbedingt - Haft

Haftentlassung

Bewährungshilfe

Haftentlassenenhilfe

Arbeitsberatung und -vermittlung

Wohnbetreuung / Arbeitstraining

Elektronisch überwachter

Hausarrest

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Dienstleistungen Zahlen 2016 - Österreich

• Prozessbegleitung: 111 Klient*innen

• Tatausgleich: 14.713 Klient*innen davon 6.186 Opfer

• Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Verurteilung: 3.879 Klient*innen

• Vermittlung gemeinnütziger Leistungen statt Freiheitsstrafe: 3.437 Klient*innen (+ 621 bei Finanzstrafe)

• Bewährungshilfe: 14.788 Klient*innen

• Elektronisch überwachter Hausarrest – Stand 2.11.2017: 5.016 Klient*innen gesamt, aktuell 356

• Haftentlassenenhilfe: 3.722 Klient*innen

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Bewährungshilfe bei häuslicher Gewalt

• Opferschutzorientierte Täterarbeit bei NEUSTART

>Vorläufige Bewährungshilfe als gelinderes Mittel zur U-

Haft

>Betreuungsvereinbarungen mit Opferschutzeinrichtungen:

Austausch mit Opferschutzeinrichtungen in Fällen von

Täterarbeit bei häuslicher Gewalt

>AntiGewaltTraining bei häuslicher Gewalt (Ausnahme

Wien)

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Bewährungshilfe

• Aufarbeitung von existenziellen Problemen und Sozialisationsdefiziten bei Klient*innen

• Normverdeutlichung, Deliktbearbeitung, Verantwortungsübernahme Rückfallvermeidung durch Veränderung von Verhalten und Einstellung

• Klient*in erkennt und vermeidet Risikofaktoren, entwickelt Opferempathie, erlernt alternative Reaktionsweisen

• Unterstützende Kontrolle insbesondere bei psychiatrisch auffälligen Klienten und Sexualstraftätern, Unterstützung bei der Weisungserfüllung

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Deliktverarbeitung

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Deliktverarbeitung

Bewältigungsfertigkeiten

Alltagstransfer

Risiko-Monitoring

Risikofaktoren bearbeiten

Berufsausbildung

Soziale Kompetenzen

Selbstverantwortung

Alltagsbewältigung

Soziale Integration

Risikofaktoren

bearbeiten

Alternativen

eröffnen

Deliktrisiko

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Ablauf Risikomanagement

1 Verständnis für Ursachen und Folgen des Delikts entwickeln

2 Verantwortung für eigene Handlungen übernehmen

3 Persönliche Rückfallrisiken kennen und realistisch einschätzen

4 Motivation für ein deliktfreies Leben fördern

5 Fähigkeiten, Risikosituationen zu erkennen und zu bewältigen

6 Bewältigungsstrategien dauerhaft im Alltag anwenden

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Tatausgleich bei häuslicher Gewalt

… Tatausgleich wirkt:

Der Tatausgleich entfaltet jedoch aufgrund der Auseinandersetzung des Täters

mit dem Opfer eine kaum vergleichbare spezialpräventive Wirkung. Darüber

hinaus ist der Tatausgleich jene diversionelle Maßnahme, die die Interessen des

Opfers am besten berücksichtigt. Maßnahmen zur Belebung des Tatausgleichs

scheinen daher dringend geboten.“

(Erläuterungen zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014)

Forschungsergebnisse belegen Wirkung des Tatausgleichs

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Kernaussagen aus Studien:

82% der Opfer beurteilen Tatausgleich als gut oder sehr gut,

75% würden bei einem weiteren Delikt wieder zustimmen

(Altweger/Hitzl 2001)

Im Sinne viktimologischer Überlegungen ist der ATA-E bei

Gewaltstraftaten in privaten Beziehungen den verfügbaren

Instrumenten des Strafrechts vorzuziehen (Rebhandl 2001)

Nicht vorbestrafte Erwachsene haben nach dem ATA 9%

Wiederverurteilungsrate, nach Gerichtsurteil 24%

Es zeigt sich, dass in sämtlichen Personen- und Sanktions-

kategorien die Wiederverurteilungsrate nach einer Verurteilung

deutlich höher liegt als die Rückfallsrate nach einem ATA

(Hofinger/Neumann 2008)

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Kernaussagen aus Studien:

3 Jahre nach Tatausgleich 10% Rückfall bei §83 ohne Vorstrafen –

22% nach Verurteilung (Schütz 1999)

Gewalt in Partnerbeziehungen: 80% der Opfer fühlten sich durch

Konfliktreglerinnen überwiegend (25%) oder sehr gut (55,1%)

unterstützt, Frauen fühlten sich durch Tatausgleich gestärkt

(Pelikan 2009)

Bestätigung der Ergebnisse aus der Legalbewährungsstudie 2008:

11% Rückfall 3 Jahre nach TA, bei Fällen von Gewalt in

Beziehungen sogar nur 8,7% (Hofinger 2013)

Beschuldigte werden nach TA weniger rückfällig. Opfer fühlen

sich ernst genommen und gestärkt

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Tatausgleich bei Gewalt in

Partnerbeziehungen

2%

10%

2%

6%

22%

2%

38%

16%

1% 1%

Arbeitsplatz

Familie Verwandschaft

kein Personenkonflikt

Nachbarschaft

Partnerschaft

Schule

situativer Konflikt

sonstiger sozialerNahbereich

Stalking

unbekannt

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Eigene Regelungen, Kooperationen und

Methodik bei Gewalt in Partnerbeziehungen

• Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen

• Co-Mediation als Standard

• Risikoeinschätzung und Sicherheitsvorkehrungen

• Vorrang für Opferschutz

• Ausschluss von Fällen chronifizierter Gewalt - „intimate

terrorism“

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Danke für die Aufmerksamkeit!

Nikolaus Tsekas

Leiter NEUSTART Wien

[email protected]