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Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Geschäftsbericht 2011

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg · Entwicklung eines Online-Marketing. Als umfassender Anbieter von Informationen in Sachen Zahnheilkunde verfolgt die KZV BW das

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Geschäftsbericht 2011

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Geschäftsbericht 2011

Zur Sache

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wichtiger Teil des leistungsbereiten, fleißigen Mit-telstandes. So, wie es Helmut Kohl zum Ausdruck brachte. Sie übernehmen gerne Verant-wortung: für die hochqualitative zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung, für ihre

mittelständischen Unternehmen und als Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Freiberufler stellen sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte in besonde-rer Weise dieser Verantwortung.

Versorgungsstrukturgesetz. Wenn in der Gesundheitspolitik die richtigen Rah-menbedingungen geschaffen und nicht nur der Wettbewerb ausgerufen wird, kann der Mittelstand seine Rolle als Leistungs-

träger ausüben. Das neue Versorgungsstrukturgesetz stellt die Ablösung der Budgets in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Aussicht, ebenso soll es größere Spielräume zur be-darfsgerechten Gestaltung der Versorgung in der Region geben.

Die KZV BW ist ein Verband des Mittelstandes. Es ist eine Aufgabe der KZV, durch ihre Politik die Gesundheitsversorgung und die Mittelstandsförderung zu verknüpfen. Die Freiberuf-lichkeitsdiskussion ist hiervon nicht zu trennen. Die KZV BW wird den Freiberufler Zahnarzt strategisch und tatkräftig unterstützen. Sie wird beispielsweise im Vertragswettbewerb als Lotse Orientierung geben, als Interessenvertreter der Zahnärztinnen und Zahnärzte Chancen aufzeigen und anbieten.

Im Geschäftsjahr 2011 ist viel geleistet worden. Die Ergebnisse legen wir Ihnen mit diesem Geschäftsbericht vor.

Wir wünschen interessante Einblicke.

Dr. Ute Maier Christian Finster Christoph Besters Vorsitzende Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzenderdes Vorstandes des Vorstandes des Vorstandes

Dr. Ute MaierChristian Finster Christoph Besters

„Der Mittelstand ist in besonde-

rer Weise Inbegriff für Leistungs-

bereitschaft, Fleiß und über den

Tag hinausgehende gesellschaft-

liche Verantwortung.“

(Helmut Kohl)

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Geschäftsbericht 2011

Inhalt

Zur Sache 5

Themen, Ziele 11

Leistungsbilanz

Geschäftsjahr 2011: Ziele des Vorstandes und Zielerreichung 12

GesundheitspolitikProfessionspolitische Bewertung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes: Regionalität und Zentralität 13

ZukunftsmanagementAktiv in die Zukunft: KZV aktiv 17

AusblickZiele für das Geschäftsjahr 2012 20

Governance KodexEntsprechenserklärung des Vorstandes 26

Entsprechenserklärung des Landesbeirates 27

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Geschäftsbericht 2011

Projekte 29

AbrechnungNeu: Die Online-Abrechnung 30

Kommunikation und Medien

Neue Gesundheitskommunikation: KZV BW aktiv in Social Media 33

PersonalwesenErgebnis der Mitarbeiterbefragung: Hohe Zufriedenheit an allen Standorten 35

VertragswesenVertragsverhandlungen 2011: Erfolgreich für die Zahnärzte 36

FinanzwesenSichere Anlagestrategie: KZV BW weiter auf Erfolgskurs 38

HonorarverteilungGKV-Versorgungsstrukturgesetz: Ende der strikten Budgetierung? 41

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EDVIT-Servicemanagement: Dienstleistungsorientierte EDV mit Durch- und Weitblick 43

RechtNeue Gesetze: Rechtliche Analysen für die Zahnärzte 45

Struktur, Zahlen 49

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Themen, Ziele

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Leistungsbilanz

Geschäftsjahr 2011:

Ziele des Vorstandes und Zielerreichung

Der Vorstand der KZV BW setzte sich für das Geschäftsjahr 2011 Ziele, um die Leistungsfähigkeit der KZV BW weiter zu erhöhen und die Dienstleistungen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte auszubauen. Im Folgenden die wichtigsten Ergeb-nisse im Überblick:

�� Zukunftsmanagement. Unter der Headline „KZV aktiv“ erstellte der Vorstand ein stra-tegisches Konzept, um die KZV BW als umfassenden Dienstleister und aktiven Player im Umfeld von Konzentrations- und Rationalisierungsprozessen für freiberuflich tätige, wettbewerbsfähige Zahnärzte zu positionieren.

�� Strategische�Positionierung�im�Vertragswettbewerb. Mit dem „Positionspapier zur strategischen Ausrichtung der KZV BW im Vertragswettbewerb“ werden die Aufgaben der KZV BW im Rahmen der inhaltlichen Gestaltung, als Lotse und Steuerungselement im Vertragswettbewerb definiert.

�� Vertragsgestaltung. Die Verhandlungen für 2011 wurden frühzeitig erfolgreich abge-schlossen. Die vom Gesetzgeber durch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) als Obergrenze vorgegebene Steigerungsrate konnte bei der Erhöhung der Punktwerte und Budgets zum Teil sogar überschritten werden.

�� Weiterentwicklung�des�Qualitätsmanagement-Systems. Die „Schweizerische Vereini-gung für Qualitäts- und Management-Systeme“ (SQS) bestätigte, dass Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-Systems „gewohnt professionell“ erfolgen. Das Zertifikat nach DIN ISO 9001:2008 blieb ohne Einschränkung und Auflagen beste-hen.

�� Weiterentwicklung�der�Führungsprinzipien. Der Vorstand bereitete die Einführung unternehmensstrategischer Maßnahmen vor, um seine qualifizierten und engagierten Mitarbeiter an die KZV BW zu binden und die Effizienz der Personalrekrutierung und die Qualität der Bewerber dauerhaft zu steigern.

�� Entwicklung�eines�Online-Marketing. Als umfassender Anbieter von Informationen in Sachen Zahnheilkunde verfolgt die KZV BW das Ziel, die richtigen Informationen über die aktuellen Medien an die richtigen Zielgruppen zu bringen. Das vom Vorstand erarbeitete Positionspapier „Online-Marketing“ ist in der Umsetzung.

�� Innovationsmanagement. Das Positionspapier „Innovationsmanagement“ informiert über die Anforderungen an eine innovative Unternehmenskultur und stellt die Ziele und möglichen Maßnahmen eines Innovationsmanagements innerhalb der KZV BW dar.

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Gesundheitspolitik

Professionspolitische Bewertung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes:

Regionalität und Zentralität

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) lässt neue Verteilungskriterien bei der Vereinbarung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung zu. Ein bedeutsa-mer Regulierungsansatz ist die Regionalisierung der Versorgung. Dabei stellen sich zentrale Fragen: Was sollen oder können die neuen Verteilungskriterien bewirken, d. h. wie sieht die Gesamtvergütung nach der Umstellung aus? Wie können die Zentralität des Gesundheitsfonds und regionale, bedarfsgerechte und morbiditäts-bedingte Vergütungen zusammengebracht werden? Welche Rolle spielt dabei die Konvergenz der Systeme?

Die Bundesregierung entscheidet über die Höhe der Krankenkassenbeiträge. Das Finanzvolu-men im Gesundheitsfonds und die Summe der neuen regionalen Gesamtvergütungen werden auch künftig einander entsprechen müssen, was quasi auf eine Art Beibehaltung der Honorar-

deckelung hinausläuft. Bei der Festlegung der neuen Gesamtvergütungen für 2013 soll deren Summe kassenartenübergreifend unverändert bleiben.

Der GKV soll nach dem Modernisierungsleitbild des Gesetzgebers die PKV an die Seite gestellt werden. Wenn man dann noch stärker die PKV mit Soziallasten bedenkt, wird sie ähnlich wie

die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme funktionieren. Die Kassenlandschaft wird durch Fusionen dahingehend verändert werden, dass langfristig lediglich fünf bis sechs fusionierte Großkassen weiter existieren werden.

Das duale deutsche Krankenversicherungsmodell ist in Europa auf Dauer nicht kompatibel.

Wir sind in Europa von einer Staatenvielfalt umgeben, die das Krankenversicherungssystem „in einer Hand“ organisiert. D. h. es gibt dort keine GKV im deutschen Sinn, sondern eine PKV mit gesetzlichem Auftrag, die teilweise noch steuerlich finanziert wird. Wenn man einerseits von der GKV immer mehr Leistungen und Aufgaben abspaltet und diese der PKV zuweist, und andererseits öffentlich-rechtlichen Institutionen auch privatwirtschaftliche Geschäftsfelder eröffnet, z. B. Wahlleistungen und Zusatzversicherung, dann führt dieser Prozess zu einer Konvergenz beider Systeme.

Steuerung�der�Vergütungssituation. Das GKV-FinG beinhaltet die Strategie des Gesetz-gebers für den Gesundheitsfonds, hohe Einnahmen und ggf. Rückstellungen zu generieren. Verknüpft hiermit ist die Steuerung der Vergütungssituation. An dieser Stelle kommt die Regio-

Die Regionalisierung steht

im Gegensatz zu der mit dem

Gesundheitsfonds verfolgten

Zentralisierung.

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nalisierung der Vergütung ins Spiel. Die Regionalisierung steht eigentlich im Gegensatz zu der mit dem Gesundheitsfonds verfolgten Zentralisierung.

Man braucht vor allem Kriterien für die regionale Verteilung der zentral zur Verfügung stehen-den Gelder, und das unter dem Primat der Kostenneutralität.

Die starre Ausgabenbegrenzung durch die strikte Anbindung an die jeweilige Grundlohnsum-me wird aufgegeben. Dennoch sind die Gesamtvertragspartner auch zukünftig gehalten, eine feste Obergrenze für die Gesamtvergütung durch Festsetzung eines Ausgabenvolumens zu

vereinbaren. Nach wie vor ist auch der Grundsatz der Beitragsstabili-tät (§ 71 SGB V) in Bezug auf das Ausgabenvolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragszahnärzt-lichen Leistungen ohne Zahnersatz „zu berücksichtigen“ (§ 85 Abs. 3 S. 2 SGB V-neu).

Verstärkt wird die Versorgung vor Ort sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber nur Rahmen-bedingungen setzt und die Umset-

zung der Selbstverwaltung und der lokalen Ebene überlässt. Zu berücksichtigen sein werden dabei regionale zahnärztliche Sonderbedarfe, wie z. B. die Versorgung älterer Patienten, die Verbindung der zahnärztlichen Versorgung mit Pflegeangeboten u. a. Insoweit gilt es entspre-chende Aufgreifkriterien zu entwickeln. Regionale Besonderheiten lassen sich beispielsweise aus der Struktur der Bevölkerung vor Ort ableiten.

Die zwischen den Gesamtvertragspartnern künftig zu führenden Verhandlungen müssen deshalb schon jetzt im Hinblick auf die Entwicklung bzw. Zusammenführung der einzelnen Kri-terien bei Veränderung der Gesamtvergütung (Zahl und Struktur der Versicherten, Morbiditäts-entwicklung, Kosten- und Versorgungsstruktur u. a. m., vgl. § 85 Abs. 3 SGB V-neu) vorbereitet und intern abgestimmt werden.

Was sollen oder können die neuen Verteilungskriterien bewirken, d. h. wie sieht die Gesamt-vergütung nach der Regionalisierung aus?

Wie kann Zentralität in der Vergütungssteuerung unter dem Primat der Kostenneutralität mit regionalen, bedarfsgerechten und morbiditätsbedingten Vergütungen zusammengebracht werden?

Ist der Wegfall der strikten Anbindung an die GLS überhaupt vorteilhaft?

Inwieweit wirken sich eventuell sinkende Steuereinnahmen auf die Steigerungsraten aus?

Bedeuten größere regionale Verhandlungsspielräume für die Zahnärzte immer positive Entwicklungen?

Werden Zahnärzte zukünftig gezwungen, Vorleistungen zu erbringen?

Zentrale Fragen

Die künftig zu führenden Vergü-

tungsverhandlungen müssen schon

jetzt im Hinblick auf die einzelnen

Kriterien, die für die Veränderung

der Gesamtvergütung eine Rolle

spielen werden, vorbereitet und

intern abgestimmt werden.

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Geschäftsbericht 2011

�� Es sind Strategien auf zahnärztlicher Seite erforderlich, wie man unter den Maßgaben des GKV-FinG und des GKV-VStG das „Überleben“ sichern kann.

�� Klar ist: Mit dem Gesundheitsfonds besteht eine zentral gesteuerte Ausgabenseite. �� Es ist problematisch, wenn bei einem kostenneutralen Modernisierungsansatz die Regio-

nalisierung durchgeführt werden soll.�� Wenn man für regionale Gesundheitsdefizite Lösungen finden will, dann braucht man

Instrumente, um hierauf regional reagieren zu können.�� Selektivverträge können zunehmend aus zahnärztlicher Sicht an Bedeutung gewinnen.

Sie könnten im Rahmen der Regionalisierung und der Integrationsversorgung fachüber-greifend sein und das Vertragsgeschehen beeinflussen.

�� Im Rahmen der Regionalisierung müssen Kriterien für die Vergütung entwickelt werden. �� Die neuen Kriterien für die Vereinbarung der Gesamtvergütung sind eher ein „techni-

sches Instrument“, um das im Gesundheitsfonds zur Verfügung stehende Geld zu vertei-len.

Vom�Versorgungsstrukturgesetz�zur�Bürgerversicherung

Die Diskussion um das Versorgungsstrukturgesetz und die Bürgerver-sicherung kennzeichnet die zukünftige Entwicklung der GKV.

Hinter der Forderung nach einer Bürgerversicherung steckt die Konvergenz, d. h. die Annähe-rung der GKV an die PKV. Die Forderung nach einer Öffnungsklausel in der GOZ ist die umge-kehrte Bewegung, nämlich die Annäherung der PKV an die GKV.

Vorstellungen�der�SPD. Die Grundidee ist eine einheitliche Gesetzliche Krankenversiche-rung für alle Bürger, einschließlich der Beamten und der Selbstständigen.

Die Abkehr vom GKV-FinG und die Wiedereinführung einer paritätischen Beteiligung an den Krankenversicherungskosten mit 7,8 % (ohne Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitgeber-seite) sind geplant.

Vorstellungen�der�Grünen. Abweichend von der SPD sollen alle Arten von Einkommen (Miet-, Kapitalerträge, etc.) einbezogen werden. Die Steuerfinanzierung soll erhalten bleiben.

Aus dem Finanzaufkommen der Bürgerversicherung sollen Grundsicherung bzw. Grundver-sorgung finanziert werden. Zusätzlich können die Kassen Wahlleistungen anbieten, die über Zusatzversicherungen zu finanzieren sind. Dies entspräche dem „Schweizer Modell“.

Für die Zahnärzte ist von essentiellem Interesse, dass mit alledem eine Veränderung der Versicherungslandschaft verbunden wäre. Die PKV würde sich verändern. Sie müsste ihr Versicherungsmodell umstellen: Die Vollkostenversicherung würde weiter zurückgehen, da die Grundversorgung durch die Bürgerversicherung abgedeckt wäre. Der Basistarif ist ein Probe-lauf.

Das Geschäftsmodell der Teilkostenversicherung führt konsequenterweise, unabhängig von der Öffnungsklausel, zu einer Einschränkung der Versicherungsleistungen.

Die gesamte Entwicklung führt zu einer Konvergenz der Systeme.

Ausgangslage

Zwischenergebnis GKV-VStG

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Die PKV wird weiter an die GKV angenähert. Die GKV wird die Grundversicherung, die PKV das Mehr versichern – oder beide „Säulen“ verschmelzen. Die Konvergenz wird auch durch Wahltarife bei der GKV gefördert.

Letztlich wird es zu einer Verringerung der Zahl der Kassen bei GKV und PKV kommen (Fusionen).

Nach Schweizer Vorbild werden langfristig fünf bis sechs Krankenkassen für die Grundsiche-rung verbleiben und zusätzlich eine Absicherung nach Wahl des Versicherten (durch die PKV) erfolgen können.

Durch die Installation einer Öffnungsklausel in der GOZ wäre die Einführung von Selektivver-trägen bei der PKV zu ausgewählten Niedrig- und/oder Gruppenpreisen möglich. Der Gesetz-geber würde dadurch als Zwischenschritt die Fortsetzung der Kostensenkung auch in der PKV ermöglichen, wiederum mit dem Ziel einer Konvergenz beider Systeme.

Die PKV will daneben die hohen Kosten durch QS auf lange Sicht verringern.

Hierdurch käme man zu einer weiteren Kostendämpfung.

Wie gehen die Zahnärzte mit dieser Entwicklung strategisch-argumentativ um?

Wie sieht unter diesen Voraussetzungen – Bürgerversicherung mit Wahlleistungen – das Geschäftsmodell der Zahnärzte und der KZVen aus?

Gibt es dann noch zwei Gebührenordnungen?

Gibt es für diese Entwicklung ein kalkulatorisches Konzept für die Praxen?

Man bräuchte einen Bezugspunkt für das zahnärztliche Einkommen. In der Schweiz gab es ei-nen solchen Bezugspunkt. Wie hoch soll das gesellschaftspolitisch zugestandene Einkommen für einen durchschnittlichen Arzt bzw. Zahnarzt sein?

Bei der Bürgerversicherung besteht ein Zusammenhang zwischen der Finanzierungs- und der Leistungsseite.

Strategische�Antworten. Die KZVen sind gefordert, auf diese Entwicklungen strategische Antworten zu finden. Die Antworten sind in den entsprechenden Gremien abzustimmen und in die Öffentlichkeit sowie die Politik zu tragen.

Zentrale Fragen

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Zukunftsmanagement

Aktiv in die Zukunft:

KZV aktiv

Ein Zukunftsmanagement kann keinen Erfolg garantieren, weil die Zukunft nicht vorhersehbar ist. Es kann allerdings die Erfolgsaussichten eines Unternehmens ver-bessern. Es ist dabei zwischen Planung und Strategie zu unterscheiden. Mit einem Plan kommt man gut voran, wenn man eine Strecke von A nach B kennt, also der Weg vom Ist zum Soll sicher vorgezeichnet ist. Meistens hat man es aber mit unge-wissen Entwicklungen zu tun, das Umfeld ändert sich und Überraschungen treten auf. Dann braucht man eine Strategie. Sie muss offen, dynamisch und gleichzeitig stabil sein. Das Bestehende durch hochkomplexe Regelungen zu bewahren und zu optimieren, reicht nicht mehr aus. Es geht darum, Perspektiven und Chancen für die Zukunft zu erkennen.

Strategieentwicklung/Zukunftsmanagement. Unter der Headline „KZV aktiv“ erarbeite-te der Vorstand ein strategisches Konzept, um die KZV BW auf die Zukunft vorzubereiten. Er stellte sich dabei vier zentrale Fragen:

Nach einer Analyse des Ist-Zustandes wurden die Veränderungsprozesse im Gesundheits-markt analysiert, um die Herausforderungen und Chancen frühzeitig zu erkennen und die stra-tegische Ausrichtung der KZV BW zu entwickeln. Sie zielt darauf ab, die KZV als umfassenden Dienstleiter und aktiven Player im Umfeld von Konzentrations- und Rationalisierungsprozessen

für freiberuflich tätige, wettbe-werbsfähige Zahnärztinnen und Zahnärzte zu positionieren.

Einen Überblick über die Inhalte des Strategie-konzeptes gibt die nachfolgende Gliederung:

In 2011 wurde das Strategie-konzept in den Bereichen Öffent-lichkeitsarbeit, Vertragswesen,

Strategische Ausrichtung der KZV BW für die Zukunft – Zentrale Fragen

Veränderungs-prozesse erkennen

Zieledefinieren

Ist-Zustandanalysieren

Herausforderungenableiten

1

3

24

Was passiert um uns herum?

Was wollen wir erreichen?

Wasmüssen

wirtun?

Wasbringtuns dieZukunft?

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Bürokratieabbau, Qualitätsmanagement, Innovationsmanagement und Personalmanagement weitergeführt und konkretisiert.

Öffentlichkeitsarbeit.�Die KZV BW versteht sich als umfassender Anbieter von Informa-tionen in Sachen Zahnheilkunde und verfolgt das Ziel, die richtigen Informationen über die aktuellen Medien an die richtigen Zielgruppen zu bringen. Vom Vorstand wurde deshalb ein Positionspapier zum Thema „Online-Marketing“ erarbeitet. Mit der „App“ der KZV BW für iPhone und iPad und der eigenen Seite in Facebook wurden bereits erste Maßnahmen des Positionspapiers umgesetzt.

Strategische�Positionierung�im�Vertragswettbewerb. Mit den Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre hat der Gesetzgeber systematisch eine Intensivierung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vorangetrieben. Dies führte zu einer zunehmenden Annäherung von PKV und GKV und zu einem Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen. Der Vorstand der KZV BW erarbeitete deshalb ein „Positionspapier zur strategischen Ausrichtung der KZV BW im Vertragswettbewerb“. Folgende Aufgaben wurden dabei für die KZV definiert:

1. Vier zentrale Fragen

2. Ist-Zustand analysieren�� Unternehmensidentität�� Kernprozesse�� Organigramm �� Change Management

3. Veränderungsprozesse erkennen

�� Modernisierungsprozess durch den Gesetzgeber

�� Europa�� Politik�� Neue Dienstleistungsangebote für

Versicherte�� Berufsinterne Spezifika�� Demographischer Wandel�� Wirtschaftliche Rahmenbedingungen�� Wandel in der GKV/PKV�� Wandel in den Vergütungssystemen�� Moderne Selbstverwaltung

4. Herausforderungen ableiten

�� Vertragswettbewerb�� Wandel des beruflichen Umfeldes

5. Ziele definieren

�� Rolle der KZV im Vertragswettbewerb�� Rolle des Zahnarztes im beruflichen

Umfeld

6. Was müssen wir tun?

Unternehmensidentität �� Codex�� Grundsätze�� Satzung�� SGB V�� Leitbild Freier Beruf Zahnarzt

Prozesse�� Öffentlichkeitsarbeit �� Vertragswesen�� Bürokratieabbau��� Sicherstellung�� Zulassungswesen�� Fortbildung�� Beratung�� Abrechnung�� Mass Customization�� Honorarverteilung�� Gutachterwesen�� Prüfwesen�� Qualitätsmanagement�� Innovationsmanagement�� Innenrevision�� Finanz-Controlling�� Personalmanagement�� Zielvereinbarungssystem�� Dezentrale Personal-/Ressourcen-

bewirtschaftung�� Kompetenzzentren�� Informationstechnologie

Organigramm

Strategische Ausrichtung der KZV BW für die Zukunft

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Geschäftsbericht 2011

�� Inhaltliche Gestaltung des Vertragswettbewerbs, d. h. ein Angebotsportfolio für neue Mög-lichkeiten der Vertragsgestaltung zum Nutzen der Zahnärzte entwickeln.

�� KZV BW als Lotse im Vertragswettbewerb, d. h. ein Register über bestehende §73c-Ver-träge anlegen, die Zahnärzte über deren Chancen und Risiken informieren und beraten sowie die Patienten aufklären.

�� KZV BW als Steuerungselement im Vertragswettbewerb, d. h. aktiv zur Ordnung und fai-ren Gestaltung des Wettbewerbs beitragen.

Zu den drei Aufgabengebieten wurden jeweils mit dem Landesbeirat Arbeitsgruppen gebildet. Die Ergebnisse werden Anfang 2012 zusammengeführt und diskutiert werden.

Bürokratieabbau. Die KZV BW wird vermehrt elektronische Möglichkeiten nutzen, um Ver-waltungsvereinfachungen zu erzielen und um in den Zahnarztpraxen die Bürokratie abbauen zu können. Im Positionspapier „Bürokratieabbau durch Weiterentwicklung von Online-Diens-ten“ werden ausgehend vom Status Quo und den aktuellen Entwicklungstendenzen hierfür konkrete Maßnahmen aufgezeigt. Im Oktober 2011 wurde den Zahnarztpraxen das „Doku-mentencenter“ im geschützten Bereich des Internetportals der KZV BW zur Verfügung gestellt. Es bietet dem einzelnen Zahnarzt die Möglichkeit, seine individuellen Dokumente (z. B. Honorarabrechnung, Kontoauszug) online einzusehen und bei Bedarf herunterzuladen.

Qualitätsmanagement. Die KZV BW erhielt im Oktober 2010 als erste im Bundesgebiet eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008. Das Qualitätsmanagement-System, welches die Grundlage für die Zertifizierung bildet, wurde weitergeführt und ausgebaut. Zur Über-prüfung und kontinuierlichen Verbesserung der einzelnen Prozesse sowie des Qualitätsma-nagement-Systems als Ganzes wurden die Prozessbeschreibungen im Qualitätsmanage-

menthandbuch (QMH) weiter präzisiert und aktualisiert, interne Audits (Mitarbeiterbefragungen/-gespräche) in allen Bezirksdirektionen durchge-führt und vom Vorstand die jährliche Managementbewertung erstellt.

Im September 2011 führte die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) das externe Audit zur Aufrechterhaltung des Zertifikats durch. Die Auditoren der SQS bewerten die Strukturen, Pro-zesse und Dokumentationen der KZV BW sehr positiv und bescheinigten, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-

Systems „gewohnt professionell“ erfolgt. Das Zertifikat nach DIN ISO 9001:2008 blieb ohne Einschränkung und Auflagen bestehen.

Innovationsmanagement. „Innovationen nehmen eine elementar strategische Bedeutung für ein Unternehmen ein. Sie setzen einen kontinuierlichen Nachschub an Ideen voraus. Die Frage lautet somit nicht, ob Unternehmen Innovationen benötigen, sondern nur noch wie Unternehmen auf Dauer ihre Innovationskraft erhalten können. Der Innovationsprozess wird damit zum Kernprozess für den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Diese Aussagen hat der Vorstand für die KZV BW aufgegriffen und ein Positionspapier „Innovationsmanagement“ erarbeitet. Es informiert über die Anforderungen an eine innovative Unternehmenskultur und stellt die Ziele und möglichen Maßnahmen eines Innovationsmanagements innerhalb der KZV BW dar.

Personalmanagement. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, d. h. dem Rückgang der Geburtenraten und des Anteils der erwerbstätigen Bevölkerung, ist in Zukunft mit einem Arbeitskräftemangel sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht zu rechnen. Der Vorstand erarbeitete deshalb unter dem Titel „Weiterentwicklung der Führungsprinzipien“ ein Positionspapier, das Möglichkeiten für strategische Maßnahmen aufzeigt, um die Mitarbei-ter in ihrer Motivation zu fördern, sie durch attraktive Arbeitsbedingungen an die KZV BW zu binden und die Effizienz der Personalentwicklung dauerhaft zu steigern.

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Ausblick

Ziele für das Geschäftsjahr 2012

Die Ziele des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 orientieren sich zum einen an den Zielen 2011: Erstellte Konzepte werden umgesetzt, laufende Projekte werden fortgeführt. Zum anderen werden neue Ziele definiert.

Forderung�nach�der�Einführung�einer�„Sonderzuweisung“�durch�den�Gesundheitsfonds�für�die�besondere�regionale�Versorgung

Der Gesetzgeber verfolgt die Strategie, für den Gesundheitsfonds hohe Einnahmen und ggf. Rückstellungen zu generieren. Verknüpft hiermit ist die Steuerung der Vergütungssituation. Die vom Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) intendierte Stärkung der Regionalisierung steht im Gegensatz zu der mit dem Gesundheitsfonds verfolgten Zentralisie-rung. Man braucht vor allem Kriterien für die regionale Verteilung der zentral zur Verfügung stehenden Gelder.

Richtigerweise muss man für eine „besondere“ regionale Versorgung eine besondere Zuwei-sung aus dem Gesundheitsfonds fordern. Oder anders formuliert: Regionalspezifische Versor-gungsstrukturen, die sich positiv auf die örtliche Versorgung auswirken, müssen zusätzliche finanzielle Mittel bringen.

Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Änderung, z. B. der Einführung einer „Sonderzuweisung“ durch den Gesundheitsfonds.

Entwicklung�eines�Konzeptes�„Zahnärztliche�Grundleistungen�einer��Bürgerversicherung“

Bei der Bürgerversicherung besteht ein Zusammenhang zwischen der Finanzierungs- und der Leistungsseite.

Die Finanzierungsseite wird vom Gesetzgeber geregelt (Arbeitnehmerbeitrag, Arbeitgeber-beitrag, Steuerzuschuss). Es wird jedoch nie klar gesagt, welche Grundleistungen durch die Bürgerversicherung zu finanzieren sein werden. Die Leistungsseite ist bisher völlig ungeklärt und muss deshalb definiert werden.

Wer soll das tun? Das ist Aufgabe der Zahnärzte! Die Zahnärzte können auf das Konzept der Festzuschüsse aufbauen und dieses auf den gesamten zahnärztlichen Bereich übertragen.Für die sozialrechtliche Festlegung wäre letztlich der G-BA zuständig.

Nach der Bundestagswahl in zwei Jahren stehen diese Fragen unter Umständen recht schnell an. Die Entwicklung eines Konzeptes „Zahnärztliche Grundleistungen einer Bürgerversiche-rung“ muss deshalb bereits jetzt angegangen werden.

Professionspolitische Ziele

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Geschäftsbericht 2011

Forderung�nach�der�Schaffung�eines�ordnungspolitischen�Rahmens��für�eine�Alters-�und�Behindertenzahnheilkunde

Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen besteht eine Versorgungslücke, die dazu führt, dass die Zahngesundheit dieser Versicher-ten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen deutlich schlechter ist. Bei diesen kann eine Einschränkung der Mundhygienefähigkeit vorliegen, die die Mundgesundheit gefährdet und gerade bei alten Menschen dazu führt, dass die erreichten Erfolge in der zahnmedizinischen Prävention und Zahnerhaltung rasch verloren gehen. In der Folge entstehen ggf. Schmer-zen, die Kaufunktion und die damit einhergehende Lebensqualität gehen unwiederbringlich verloren. Behinderte und pflegebedürftige Menschen gehören zu den Hochrisikogruppen für Karies- und Parodontalerkrankungen. Mögliche Auswirkungen auf Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes etc. sind wissenschaftlich anerkannt.

Bundesweit — aber auch in Baden-Württemberg — werden die Aktivitäten der Zahnärzte im Rahmen der Alters- und Behindertenbehandlung positiv beurteilt. Sie wurden bisher leider nicht in einem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.

Die Forderung nach der Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens für die besondere zahnärztliche Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Versicherter muss von der Politik konsequent eingefordert werden.

Für�eine�patientengerechte�Versorgung

Der weitere und weit verspätete Fahrplan für das geplante Patientenrechtegesetz sieht nach Aussage des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) folgendermaßen aus: Nach der 1. Lesung im Bundestag am 8. März 2012 ist eine Anhörung am 28. März geplant. Am 11. Mai soll das Gesetz in 2. und 3. Lesung beraten werden, um dann am 15. Juni den Bundesrat pas-sieren zu können. Nach dem Willen Zöllers soll das Gesetz im Juli 2012 in Kraft treten.

Die konkrete Umsetzung der skeptisch zu bewertenden Eckpunkte muss kritisch begleitet werden. Gerade die auch in der Wissenschaft beklagten Punkte des Zöller-Papiers stehen nicht für, sondern eher gegen eine patientengerechte Versorgung. Der Glaube an die vermeintliche Auswirkung von Rechtsnormen auf das Bewusstsein der Patienten unterschätzt die negative Auswirkung auf die Arzt-Patienten-Beziehung.

Die Genese eines Patientenrechtegesetzes muss notwendigerweise durch die Forderung für eine patientengerechte Versorgung flankiert werden.

Die Eröffnung größerer Verhandlungsspielräume durch das geplante GKV-VStG erfordert die Entwicklung neuer Kriterien, um bedarfsgerechte Vergütungen im kollektiven wie selektiven Vertragsbereich aushandeln zu können.

Besonderheiten in der regionalen Versorgungssituation sind darzustellen und daraus sind Versorgungs- und Vergütungsbedarfe abzuleiten.

Reaktionen auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

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�� Entwicklung von konkreten Kriterien für Morbidität, Versorgungsbedarf, Zahl und Struktur der Versicherten u. a. m., um die künftigen Vergütungsvolumina zu legitimieren. Statis-tiken der KZVen, der KZBV, Gesundheitsberichte des BMG etc. könnten hierfür Ansatz-punkte liefern.

�� Möglicherweise Differenzierung der Morbiditätsstrukturen und der Versorgungsbedarfe auch innerhalb der eigenen Region.

�� Wenn es zutrifft, dass Zentralität der Ansatz und Kostenneutralität das Ziel der Gesamt-vergütungssteuerung sind, dann kommt den KZVen über die Kriterienentwicklung hinaus eine institutionelle Koordinationsfunktion unter regionaler, aber auch überregionaler Perspektive zu. Nur dann wird die KZV BW sichtbar machen können, warum sie mehr Vergütung bekommen soll als eine andere. Zugleich werden Kooperationen erforderlich.

�� Einbringen der Ergebnisse in die Arbeit der KZV BW und in die Vertreterversammlung; Einrichtung von Arbeitsgruppen, die messbare Ergebnisse liefern.

Führungsprinzipien

Führungsprinzipien (Unternehmensgrundsätze) sind praktikable und klare Verhaltensnormen eines Unternehmens, die die Beziehung zwischen Führungskräften und Mitarbeitern sowie den Umgang der Mitarbeiter untereinander regeln. Mit ihnen werden die Effizienz und die Effektivität des Unternehmens sichergestellt. Das Positionspapier ist dafür geeignet, Klarheit bei Vorgaben von Kompetenzen und von Entscheidungsprozessen sowie bei den Mitarbeitern Sicherheit und Vertrauen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu schaffen.

Bürokratieabbau

Internet gestützte Online-Dienste ergänzen bereits in weiten Bereichen die konventionellen Informations-, Kommunikations- und Dienstleistungsangebote im privaten und öffentlichen Sektor. Dies gilt auch für die KZV BW.

Die vorliegende Ausarbeitung „Bürokratieabbau durch die Weiterentwicklung von Online-Diensten“ lotet auf der Grundlage aktueller und zu erwartender Entwicklungen die Ziele für eine mitgliederorientierte Positionierung der KZV BW in einem veränderten, durch elektroni-sche Medien geprägten Umfeld aus. Durch konkrete Maßnahmenvorschläge werden erste Schritte aufgezeigt.

Leitgedanke hierbei ist es, Online-Dienste für eine weitere Entbürokratisierung nutzbar zu machen.

Ab Januar 2012 wird die Online-Einreichung der Abrechnungsdaten auf alle Leistungsarten erweitert werden. Die Voraussetzungen für eine papierlose Abrechnung werden dadurch geschaffen.

Online-Marketing

Das Positionspapier „Online-Marketing“ der KZV BW umfasst eine Ist-Analyse der Kommuni-kation der KZV BW, die Darstellung der aktuellen Veränderungsprozesse in der Medienland-

Umsetzung zentraler Projekte

Konkrete Maßnahmen

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Geschäftsbericht 2011

schaft, der Herausforderungen im Hinblick auf die Konvergenz der Medien, der Ziele und der möglichen konkreten Maßnahmen des Online-Marketings.

Es bietet einen detaillierten Blick auf die neuen Kommunikationsmittel und -wege (Social Media), die sich vor allem aus der Weiterentwicklung der Internet-Infrastruktur ergeben. Der Vorstand der KZV BW will diese neuen Kommunikationsalternativen aktiv nutzen.

Innovationsmanagement

Will man mit vielen kleinen Einfällen große Veränderungen herbeiführen, muss man jene fragen, die es am besten wissen – die Mitarbeiter.

Eindrucksvolle Ergebnisse liefert derzeit das Deutsche Institut für Betriebswirtschaft (dib) in Frankfurt. Nach regelmäßigen Umfragen bei den rund 350 Mitgliedern seines Forums Ideen-management spart jeder Mitarbeiter seinem Unternehmen durchschnittlich 600 Euro pro Jahr. Dabei verbessert die weit überwiegende Zahl aller Ideen „Kleinigkeiten“. Die besten Ideen werden mit Preisen ausgezeichnet. Die durchschnittliche Prämie bewegt sich bei ca. 150 Euro.

Während in der Vergangenheit nach klassischem Modell ein Ideenmanager zentral alle Vor-schläge prüfte und über die Umsetzung entschied, ist im modernen Innovationsmanagement ein dezentrales Führungsmodell üblich.

Das Positionspapier zum Innovationsmanagement der KZV BW informiert über den Ist-Zustand des Modernisierungsprozesses seit der Fusion, über die aktuellen Veränderungen in der uns umgebenden Unternehmenslandschaft, die Herausforderungen im Hinblick auf die Bildung einer eigenen innovationsförderlichen Unternehmenskultur und die Ziele und die möglichen konkreten Maßnahmen des Innovationsmanagements der KZV BW.

Die Implementierung von Innovationen ist Teil der Unternehmenskultur und des bestehenden Qualitätsmanagement-Systems, d. h. die Umsetzung einzelner innovationsfördernder Maßnah-men, z. B. Öffnung für neue Ideen nach innen und außen, Info-Veranstaltungen für Mitarbeiter, Einrichtung eines Innovations-Cockpits zur Erfassung und Bewertung von Ideen, Auslobung eines Innovationspreises.

Budgetierung

Auswirkungen�des�GKV-VStG. Das GKV-VStG entfaltet seine Wirkung auf die Gesamtver-gütung ab 2013. Für die Vereinbarung der Gesamtvergütung des Jahres 2012 ist folglich die bisherige Gesetzeslage maßgeblich.

Für das Jahr 2013 sind nach den Vorgaben der geplanten Neufassung des § 85 SGB V die Gesamtvergütungen in zwei Schritten anzupassen:

Anpassung der Budgets aufgrund der Bildung der Durchschnitts- punktwerte.

„Die Partner der Gesamtverträge passen die für das Jahr 2012 vereinbarte Ge-samtvergütung auf der Grundlage der nach Satz 1 bis 3 festgestellten Punktwerte

Vertragsstrategie 2012

1. Schritt

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an und legen diese als Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen für das Jahr 2013 zugrunde.“ (vgl. § 85 Abs. 2a Satz 4 SGB V)

Anpassung unter Berücksichtigung der für das Jahr 2012 tatsächlich abge-rechneten Punktmengen („Reset“ bzw. „Nullstellung“).

„Bei den Verhandlungen über die Vereinbarungen nach Satz 1 für das Jahr 2013 sind die gegenüber der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung für das Jahr 2012 abgerechneten Punktmengen für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz nach erfolgter sachlich-rechnerischer Berichtigung angemessen zu berücksichti-gen.“ (vgl. § 85 Abs. 3 Satz 5 SGB V)

„In Satz 5 wird klargestellt, dass die Vertragsparteien des Gesamtvertrages bei der Vereinbarung der Veränderungen der Gesamtvergütungen für das Jahr 2013 die tatsächlich für das Jahr 2012 abgerechneten Punktmengen in ihre Verhandlungen einzubeziehen haben. Die für die Versicherten einer Krankenkasse oder Kassenart gegenüber der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgerechnete Punkt-mengen nach erfolgter sachlich-rechnerischer Berichtigung gibt einen wichtigen Anhaltspunkt über den tatsächlichen Leistungsbedarf der Versicherten dieser Krankenkasse oder Kassenart im Vorjahr, der für die Veränderungen der Gesamt-vergütungen für das Jahr 2013 im Hinblick auf eine bedarfsorientierte Anpassung der Vergütungen Bedeutung hat.“ (vgl. Gesetzesbegründung zu § 85 Abs. 3 Satz 5 SGB V)

Vor dem Hintergrund des gesetzlich vorgesehenen „Resets“ der Budgets in 2013 sind bisheri-ge vertragliche Regelungen, die sich auf das Jahr 2013 auswirken können, bei der Vertrags- gestaltung für 2012 zu überprüfen

Punktwerte

Auswirkungen�des�GKV-VStG. Das GKV-VStG entfaltet seine Wirkung auf die Punktwer-te erst ab 2013. Es ist jedoch zu beachten, dass die mit den einzelnen Kassenverbänden vereinbarten Punktwerte für 2012 direkt in die Berechnung des kassenartenübergreifenden Durchschnittspunktwertes einfließen werden. Die errechneten Durchschnittspunktwerte des Jahres 2012 für KCH, IP/FU und KFO bilden jeweils die Basis für die Punktwertfindung des Jahres 2013.

Der Berechnung der Durchschnittspunktwerte misst der Vorstand eine besondere Bedeutung zu.

Gesetzliche�Vorgaben. Das BMG hat im September die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen (GLS) für 2012 bekannt gegeben. Sie beträgt für das gesamte Bundesgebiet + 1,98 %.

2. Schritt

Forderung für 2012

Durch das GKV-FinG ist für die Änderung der Gesamtvergütungen eine Reduzierung der Grundlohnsumme (GLS) um 0,5 Prozentpunkte vorgegeben, d. h. die gesetzlich zulässige Stei-gerungsrate für 2012 beträgt + 1,48 % (GLS 1,98 % – 0,5%). Die vorgegebene Veränderungsrate von 1,48 Prozent ist eine Minimalforderung.

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Geschäftsbericht 2011

Budgetausgleich�2010

Auf den Budgetausgleich des Jahres 2010 hat das GKV-VStG keine Auswirkungen.

Die rechnerisch festgestellten und abgestimmten Budgetergebnisse bilden die Basis für die Festlegung der tatsächlich zu leistenden Rückzahlungsbeträge.

Forderung

Reduzierung des Rückzahlungsbetrages auf mindestens 50 % der Budgetüberschreitung und basiswirksame Budgeterhöhung für 2011 um ebenfalls 50 % der Budgetüberschreitung.

Forderung für 2012

Punktwerte�ZEH�und�KFO. Durch das GKV-FinG ist auch für die Änderung der Punktwerte eine Reduzierung der GLS um 0,5 Prozentpunkte vorgegeben, d. h. die gesetzlich vorgegebene Steigerungsrate beträgt + 1,48 %.

IP/FU-Punktwerte. Bei IP/FU ist eine Punktwerterhöhung über die GLS von 1,98 % hinaus anzustreben.

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Governance Kodex

Entsprechenserklärung

des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW ) gemäß „Governance Kodex“ der KZV BW (in der Fassung v. 11. Juni 2008).

Der Vorstand erklärt, dass er dem Governance Kodex in der gültigen Fassung entsprochen hat.

Stuttgart, im November 2011

Dr. Ute Maier Christian Finster Christoph Besters Vorsitzende Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzenderdes Vorstandes des Vorstandes des Vorstandes

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Governance Kodex

Entsprechenserklärung

des Landesbeirates der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW ) gemäß „Governance Kodex“ der KZV BW (in der Fassung v. 11. Juni 2008).

Der Landesbeirat erklärt, dass dem Governance Kodex in der gültigen Fassung entsprochen wurde.

Stuttgart, im November 2011

Dr. Uwe Lückgen Dr. Bert BauderVorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe Stv. Vorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe Sprecher des Landesbeirates

Dr. Christian Haase Dr. Patricia MierschVorsitzender der Bezirksgruppe Tübingen Stv. Vorsitzende der Bezirksgruppe Tübingen

Dr. Hans Hugo Wilms Dr. Georg BachVorsitzender der Bezirksgruppe Freiburg Stv. Vorsitzender der Bezirksgruppe Freiburg Stv. Sprecher des Landesbeirates

Dr. Eberhard Montigel Dr. Torsten TomppertVorsitzender der Bezirksgruppe Stuttgart Stv. Vorsitzender der Bezirksgruppe Stuttgart

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Projekte

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Aktuelle�Information

Neu:�Die�Online-Abrechnung

Die neue�Online-Abrechnung startet zum 1. Januar 2012!

Für alle Praxen, mit vielen Vorteilen - und mit einem Bonus in Höhe von 500�Euro für Ihre Pra-xis, wenn Sie sich bis spätestens 1. März 2012 dafür entscheiden.

Sie übermitteln Ihre Abrechnungen papierlos und elektro-nisch an die KZV BW. Die Online-Abrechnung betrifft alle�Leistungsarten und beinhaltet auch die Labor-�und�Materialkosten. Auf die Übersendung der Pa-pierunterlagen kann dann verzichtet werden. Gehen Sie den Online-Weg über unsere Websitewww.zahn-forum.de.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Labor und Ihrem Softwarehersteller in Verbindung, damit der Import der Fremdlaborrechnungen in Ihr Praxisverwaltungssystem rechtzeitig möglich ist. Weitere Informationen dazu fi nden Sie in der Anlage.

Ihre KZV BW wird Sie bei diesem Umstellungsprozess bestmöglich�und�umfassend�unterstüt-zen.

Sichern�Sie�sich�den�500-Euro-Bonus!

Erklären Sie für Ihre Praxis bis 1. März 2012 auf dem beigefügten Formular,

�� dass Sie spätestens zum Einreichungstermin für den März (15. März 2012) die Monats-abrechnungen ZE, KBR und PAR einschließlich der Labor- und Materialkosten online abrechnen und kein Papier mehr übermitteln werden,

�� dass Sie die Quartalsabrechnung 1/2012 (Einreichungstermin spätestens 4. April 2012) für KCH und KFO online abrechnen und kein Papier mehr übermitteln werden.

Der 500-Euro-Bonus wird Ihnen mit der Restzahlung�für�das�4.�Quartal�2011 gutgeschrieben.

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Geschäftsbericht 2011

Aktuelle�Information� Seite�2

Ihre�Vorteile�der�Online-Abrechnung

�� Keine�Zusendung�der�Abrechnungsbelege an die KZV BW mehr notwendig.

�� Gilt für alle�5�Leistungsbereiche.

�� Kein�Sortieraufwand�mehr.

�� Geringerer zeitlicher und personeller Aufwand in der Praxis.

�� Papierlose Abrechnung auch zwischen�Praxis�und�Labor.

�� Kein manuelles�Ausfüllen der Abrechnungsbelege.

�� Budgetauswertungen�und�-informationen�früher möglich.

�� Niedrigere�Verwaltungskosten�aufgrund effektiver Abrechnungsabläufe.

�� So sicher und einfach wie Homebanking.

Ihre�Ansprechpartner

Für Ihre individuellen Fragen haben wir kompetente Ansprechpartner in unseren Bezirks-direktionen:

Bezirksdirektion�Freiburg� Bezirksdirektion�Karlsruhe

Frau Annette Maraun-Hipp Frau Katja BarthTelefon: 0761/4506-226 Telefon: 0621/38000-135Mail: [email protected] Mail: [email protected]

Bezirksdirektion�Stuttgart� Bezirksdirektion�Tübingen

Abrechnungs-Hotline Frau Carmen HuissTelefon: 0711/7877-345 Telefon: 07071/911-921Mail: [email protected] Mail: [email protected]

Nutzen�Sie�dieses�Angebot!�Es�lohnt�sich!

KontaktKassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW)HauptverwaltungAlbstadtweg 970567 Stuttgart

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Abrechnung

Online-Abrechnung ab Januar 2012:

Sicher und einfach

Sie steht bereits seit Jahren im SGB V, nun kommt sie: die papierlose Abrechnung. Endlich. Auf Bundesebene wurde zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzen-verband der Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung, kurz „DTA-Vertrag“, geschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft und bringen wesentliche Änderungen in der Abrechnung von der Praxis über die KZV bis zu den Krankenkassen mit sich.

Abrechnung�der�Vertragszahnärzte. Einhergehend mit der ab 2012 verpflichtenden elektronischen Abrechnung der KZV mit den Krankenkassen besteht auch für die Vertrags-zahnärzte die Möglichkeit, ihre Abrechnungen in allen Leistungsbereichen papierlos an die KZV zu übermitteln. Die Online-Abrechnung ist das künftige Mittel der Wahl. Längst ist das Upload-Verfahren für die Bereiche KCH, KFO und ZE über „zahn-forum.de“ möglich, PAR und KBR folgen im kommenden Jahr. In diesem Fall wird die zusätzliche Übersendung der Abrech-nungsbelege obsolet.

Die Vorteile für die Praxis liegen auf der Hand: Es ist keine aufwändige Sortierung der Abrech-nungsbelege vor dem Versand an die KZV nötig, die Online-Übermittlung der Abrechnungs-dateien ist so sicher und einfach zu handhaben, wie man es vom Online-Banking kennt. Die genehmigten Heil- und Kostenpläne verbleiben künftig in der Praxis. Selbst die Abrechnung mit den Laboratorien kann dank einer bundesweit einheitlichen EDV-Schnittstelle papierlos erfolgen. Die Labordaten werden in der Praxis in den Abrechnungsdatensatzes der KZV imple-mentiert.

Verfahren�in�der�KZV. Seit Monaten bereitet sich die KZV BW auf die Neuerungen des neu-en DTA-Vertrages vor. Die EDV-Programme müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Auch die Arbeitsprozesse der Erfassung und Prüfung sind neu zu organisieren. Durch den Wegfall der Papierunterlagen müssen die Daten elektronisch erfasst und an die Kassen gelie-fert werden.

Sorge bereitet der bisher im Bundesvergleich niedrige Anteil der elektronischen Abrechnungen in Baden-Württemberg. Nicht einmal die Hälfte aller ZE-Abrechnungen gehen online oder per Diskette in den Abrechnungsabteilungen ein. Wenn der Anteil der elektronischen Abrechnun-gen nicht deutlich ansteigen wird, dann wird ein erheblicher Erfassungsaufwand anfallen und entsprechendes Personal vorzuhalten sein.

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Geschäftsbericht 2011

Kommunikation und Medien

Neue Gesundheitskommunikation:

KZV BW aktiv in Social Media

Das Ziel für die Gesundheitskommunikation der KZV BW ist: Wichtige Informa-tionen für Versicherte und Patienten müssen schnell und aktuell zur Verfügung stehen. Der Vorstand hat sich deshalb für Social-Media-Aktivitäten entschieden. Die KZV BW nutzt derzeit intensiv Facebook. Die hohe Akzeptanz des Informati-onsangebots belegt, dass die KZV BW von den Onlinern als seriöser Informations-dienstleister angenommen wird.

Trends. Die Zahlen sprechen für sich: In Deutschland nutzen etwa 20 Millionen Menschen die Website www.facebook.de. Tag für Tag sind fünfmal mehr Menschen bei Facebook als z. B. bei spiegel.de. Die dynamische Weiterentwicklung der Internet-Infrastruktur in den letzten Jahren hat die bestehende Medienlandschaft gravierend verändert, d. h. die „alten“ Verhältnisse z. B. hinsichtlich Nutzung und Verbreitung verschoben.

Mit einem unerschöpflichen Angebot an Informationen bei ständiger Verfügbarkeit steigt das spezielle Informationsbedürfnis und Interesse an, im Internet die Antworten auf die eigenen, individuellen Fragen zu finden. Die von der Europäischen Union geförderte Studie „eHealth Trends“ belegt, dass sich die Internet-Nutzung in Gesundheitsfragen zwischen 2005 und

2007 bezogen auf die deutsche Bevölkerung von 44 Prozent auf 57 Prozent erhöht hat. Die-ser Wert wird weiter stei-gen. Denn die Menschen suchen im Netz verstärkt nach Informationen über bestimmte Erkrankun-gen und Therapien bzw. Versorgungsformen und tauschen sich online mit anderen Patienten aus.

Informationsdienst-leister. Die KZV BW hat die mediale Entwicklung aufgegriffen und bietet über ihre Facebook-Page Informationen für Versi-cherte und Patienten: die „Gesundheitsinformatio-nen“ zu Zahnerhaltung,

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Zahnersatz und Implantaten, die Links auf Zahnlexikon und Notdienst, Links zu Fernsehsen-dungen wie z. B. das ARD-Buffett mit zahnärztlicher Patientenberatung sowie aktuelle Nach-richten. Das Angebot wird ständig erweitert.

Das Konzept und die KZV BW als Premium-Informationsdienstleister werden angenommen. Die Statistik zeigt: Neue Beiträge erreichen innerhalb weniger Tage hohe Zugriffszahlen. Inner-halb eines Neun-Wochen-Zeitraumes wurden die veröffentlichten Informationen über 25.000 Mal aufgerufen. Dies wirkt sich auch positiv auf die Zugriffs- und Downloadzahlen von www.zahn-forum.de aus.

Multiplikatoren. Der Vorstand hat das Angebot der Social-Media-Aktivitäten der KZV BW inzwischen einem größeren Mul-tiplikatorenkreis vorgestellt. Eine Presse-information, bundesweit herausgegeben, stieß auf große Resonanz. „Zahngesund-heit auf Facebook“ lautete die Botschaft, und weiter: „Gute Informationen und Beratung rund um die Zähne“. Gerade zu

dem politisch so stark präferierten Thema, der Information und Beratung der Patienten, hat sich die Professionspolitik positioniert. In einem Schreiben des Vorstandes an den Bundes-gesundheitsminister, den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages, die Landessozialministerin und die Mitglieder der Sozialausschusses des Landtages Baden-Württemberg ist ebenfalls auf das starke Engage-ment der Zahnärzteschaft Baden-Württembergs aufmerksam gemacht worden.

Die Resonanz: Die Botschaft kommt an und wird anerkannt.

Gerade zu dem politisch so

stark präferierten Thema, der

Information und Beratung der

Patienten, hat sich die Profes-

sionspolitik positioniert.

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Personalwesen

Ergebnis der Mitarbeiterbefragung:

Hohe Zufriedenheit an allen Standorten

Ende Februar dieses Jahres wurde seitens des Vorstandes eine Mitarbeiterbe- fragung durch einen externen Dienstleister veranlasst. Als wichtigstes Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur sehr hoch, sondern in allen Bezirksdirektionen die Be-wertung nahezu identisch ist.

Mitarbeiterbefragung. Ziel der Ende Februar durchgeführten Befragung durch die Firma SilverAge/FOGS, die bereits den Zertifizierungsprozess begleitet hatte, war es, sechs Jahre nach der Fusion Informationen zur Arbeitszufriedenheit und -motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZV BW zu gewinnen. Durch die EDV-technisch garantierte Anonymität der Befragung und die externe Auswertung, konnte eine hervorragende Beteiligung von 86 % erreicht werden. Eine gleichmäßig hohe Gesamtzufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter zeigte sich bei der Auswertung nach Abteilungen. Die Zusammenarbeit innerhalb den Abteilungen und abteilungsübergreifend wurde ebenfalls positiv bewertet. Eine hohe Zufrie-denheit wurde auch bei der Arbeitsorganisation und den -prozessen festgestellt. Positiv wurde die Arbeit des Personalrats bewertet. Hierzu hat sicherlich die im vergangenen Jahr vereinbar-te neue einheitliche Dienstordnung beigetragen.

Der Vorstand wird unter dem Aspekt „Weiterentwicklung der Führungsprinzipien“ unterneh-mensstrategische Maßnahmen einführen, um einerseits die qualifizierten und engagierten Mitarbeiter an die KZV BW zu binden und anderseits die Effizienz der Personalrekrutierung und die Qualität der Bewerber dauerhaft zu steigern. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Optimierung der Kommunikation geplant.

Stellenentwicklung. Nach der kontinuierlichen Reduzierung der Soll- und Ist-Stellen in Folge der Synergieeffekte im Nachgang zur Fusion ist im Berichtszeitraum nunmehr eine Konsolidierungsphase bei der Stellenentwicklung eingetreten. Zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde auf Bundesebene die papierlose Abrechung für alle Leistungsbereiche der vertragszahnärztlichen Abrechnung ab Januar 2012 vereinbart. Hierdurch kommt es vorübergehend zu einem leichten Anstieg der Sollstellen 2012. Bei einer geplanten Einstellung von insgesamt 10 Mitarbeiterinnen wurden die Sollstellen 2012 nur um 6 Stellen erhöht. Bei den Ist-Stellen wird sich diese Auswirkung erst im Jahre 2012 zeigen.

Personalrat. In den regelmäßig stattfindenden vierteljährlichen Gesprächen mit dem Perso-nalrat wurden alle aktuellen Themen, die den Personalbereich tangieren, behandelt. Die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit konnte auch mit dem im vergangenen Jahr neu besetzten Personalrat fortgesetzt werden. Dies zeigte sich auch in der Unterstützung bei der Gestaltung des Fragenkatalogs für die Mitarbeiterbefragung.

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Vertragswesen

Vertragsverhandlungen 2011:

Erfolgreich für die Zahnärzte

Das GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz (GKV-WSG) entfaltet weiterhin seine Wir-kung. Trotz einer verbesserten Konjunkturlage in 2010 und 2011 kommen die Mehreinnahmen aus den Beitragszahlungen der Mitglieder bei den Krankenkassen in Baden-Württemberg nicht an. Durch den Gesundheitsfonds fließen jährlich ca. 2 Mrd. Euro aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer ab. Die Krankenkas-sen verwiesen deshalb in den Verhandlungen erneut auf den verschärften Wett-bewerb, ihre schwierige Finanzlage und die Notwendigkeit zu Einsparungen. Dem Vorstand der KZV BW gelang es dennoch, frühzeitig die Verhandlungen für 2011 erfolgreich abzuschließen.

Vertragslage. Mit nahezu allen Vertragspartnern wurden die Vergütungsverträge für das Jahr 2011 bis Februar 2011 unterzeichnet. Die vom Gesetzgeber durch das GKV-Finanzierungs-gesetz (GKV-FinG) als Obergrenze vorgegebene Steigerungsrate wurde bei der Erhöhung der

Punktwerte und Budgets erreicht. Bei AOK, LKK, den Betriebskrankenkassen und der Techniker Krankenkasse konnte sogar eine Erhöhung des IP-Punktwertes über die vorge-gebene Steigerungsrate hinaus erzielt werden.

Es war die Intention des Vorstandes, eine nachhaltige Lösung für die seit Jahren sich verschärfende Budgetsituation bei AOK, LKK und IKK classic zu finden. Bei diesen konn-ten die zu leistenden Budgetrückzahlungen

für das Jahr 2009 auf ca. die Hälfte reduziert und zusätzlich für 2010/2011 jeweils eine Erhöhung des Budgets bzw. eine Annäherung der Ausgabenobergrenzen an die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme vereinbart werden.

Ergebnisse�der�Vergütungsregelungen im Einzelnen:

Verband�der�Ersatzkassen�(vdek)

Der vdek forderte in allen KZV-Bereichen ab 2009 die Aufteilung des bisherigen Verbandsbud-gets in Einzelkassenbudgets ohne Ausgleichsmöglichkeiten. Ab 2009 wurden zwar Einzelkas-senbudgets berechnet und ausgewiesen, bei der Budgetabwicklung wurde jedoch in 2009 und 2010 das Verbandsbudget zu Grunde gelegt. Im Jahr 2011 entzog die TK dem vdek das Verhandlungsmandat für die Gesamtvergütungsvereinbarungen, so dass mit dieser ein gesonderter Vergütungsvertrag abzuschließen war. Dadurch war die Möglichkeit, das vdek-Verbandsbudget für die Budgetabwicklung weiterhin beizubehalten, nicht mehr gegeben.

Es war Ziel des Vorstandes,

eine nachhaltige Lösung für

die sich seit Jahren verschär-

fende Budgetsituation bei

AOK, LKK und IKK classic zu

finden. Dies ist gelungen.

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Geschäftsbericht 2011

Techniker�Krankenkasse�(TK)

Mit der TK wurde im Blick auf das GKV-VStG antizipativ ein neues virtuelles Berechnungsmo-dell zur Punktwertgestaltung/-erhöhung im Vertrag festgelegt. Im Gegenzug sind gelungen:

Vereinbarungen�zum�Bürokratieabbau

�� Wegfall der Genehmigung/Anzeige bei Kieferbruch und Schienen-Behandlungen.�� Wegfall der Genehmigung bei ZE-Reparaturen: Wiederherstellungen nach den Befunden

6.0 – 6.9 und nach den Befunden 7.3, 7.4 und 7.7 sowie die Befunde 1.4 und 1.5 im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung einer Krone oder Brücke (Befund 6.8) sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Ausgenommen von der Genehmigungsfreiheit sind Härtefälle und die Befunde 1.4 und 1.5 als alleinige Leistung.

BKK

Besonderheiten

BKK�Scheufelen

�� Neuabschluss einer PZR-Vereinbarung nach Kündigung der bestehenden Vereinbarung zum 31. Dezember 2010 mit selbem Inhalt mit Wirkung ab 1. Januar 2011.

�� Zusätzliche Budgetrückzahlungsminderung 2009 und basiswirksame Anhebung des Budgets 2010.

Neue�Möglichkeiten�der�Vertragsgestaltung

Selektivverträge.�Nach § 73 c SGB V können Krankenkassen Vereinbarungen über eine „besondere ambulante (zahn-) ärztliche Versorgung“ mit einzelnen Zahnärzten, Zahnärzte-gruppen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen schließen.

Der Vorstand und der Landesbeirat der KZV BW haben die Problemfelder des § 73 c analy-siert und sich hinsichtlich der neuen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung positioniert. Die KZV BW gestaltet inhaltlich den erweiterten Vertragswettbewerb aktiv mit, versucht ihn zu steuern und versteht sich als Lotse, indem sie die Zahnärzte über Chancen und Gefahren von bestehenden Verträgen nach § 73 c insbesondere zwischen Krankenkassen und Handelsge-sellschaften informiert.

Mit dem BKK-Landesverband wurde ein Rahmenvertrag zur Qualitätsverbesserung�der�endodontischen�Versorgung verhandelt und im November 2010 abgeschlossen. Er trat am 1. Januar 2011 in Kraft.

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Finanzwesen

Sichere Anlagestrategie:

KZV BW weiter auf ErfolgskursFür das laufende Haushaltsjahr konnte zum Halbjahr ein positives Finanzergebnis erzielt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend bis zum Jahresen-de fortsetzt wird. Die derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten haben auf Grund der von der KZV gewählten Anlagestrategie keine negative finanziellen Aus-wirkungen auf die KZV BW

Finanzanlagen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden alle Finanzanlagen der KZV BW anhand der Finanzanlagestrategie der KZV BW mit dem Ziel platziert, möglichst flexibel auf Verände-rungen am Kapital- und Geldmarkt Einfluss nehmen zu können. In Erwartung einer langsam ansteigenden Zinskurve wurde eine kurz- bis mittelfristige Anlagestrategie mit unterschiedli-chen Anlagekorridoren verfolgt.

Fest steht für Jahr 2011, dass die geplanten Wertpapiererträge trotz des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus realisiert werden können.

Sämtliche Geld- und Wertpapieranlagen wurden nach den gesetzlichen Vors-chriften über die Mittelverwaltung der KZV BW bewirt-schaftet. Die Anlagen wurden nach dem Grundsatz „Sicher-heit vor Ertrag“ unter strikter Beachtung von Einlagensicherungen der jeweiligen Geldins-titute disponiert.

Im Hinblick auf die Vermeidung eines sogenannten Klum-penrisikos hat der Vor-stand im Jahr 2011 Geschäftsbeziehun-gen mit einer weiteren Bank, der Deutschen Bank, aufgenommen.

Positives Halbjahresergebnis: Vorstand nach gutem zweiten Quartal sehr optimistisch

Die KZV BW hat in der ersten Hälfte des laufenden Haushaltsjahrs erneut ein positives Ergebnis erzielt: Der Überschuss betrug ca. 1,5 Millionen Euro.

Nach einem unerwartet guten zweiten Quartal beurteilt der Vorstand der KZV BW das voraussichtliche Finanzergebnis 2011 sehr optimistisch. Die mit dem Quartalsbericht II/2011 vorgelegten Zahlen übertrafen die Erwartun-gen.

Das Ergebnis der KZV BW im ersten Halbjahr fällt sehr positiv aus. Der Über-schuss beträgt mit Abschluss des zweiten Quartals ca. 1,5 Millionen Euro. Im Vergleich zum ersten Quartal hat sich die positive Entwicklung mehr als verdreifacht.

Finanzvorstand Christian Finster: „Wir bieten sehr gute Leistungen und Dienstleistungen zum Nutzen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg – dabei wirtschaften wir solide und verantwortungsvoll mit sehr gutem Ergebnis!“ Nach Finsters Angaben wirkten sich die neuen Maßnahmen zur Steuerung des operativen Geschäfts bereits positiv auf das Ergebnis der KZV BW aus.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich der positive Trend im zweiten Halb-jahr fortsetzen und ein gutes Jahresergebnis den Mitgliedern noch dieses Jahr zu gute kommen wird.

(Quelle: gesundheitstelegramm der KZV BW , Nr. 76 v. 02.08.2011)

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Geschäftsbericht 2011

Die APO-Bank gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BRV) an. Die angeschlossenen Banken leisten solidarisch Beiträge zum genossenschaftlichen Sicherungssystem, das aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund besteht. Die Sicherungseinrichtung schützt die Einlagen und Inhaberschuld-verschreibungen der Kunden zu 100 % ohne betragsmäßige Begrenzung.

Bei der LBBW sind alle Kundeneinlagen auf Grund der Institutsicherung des Haftungsverbun-des der Sparkassen-Finanzgruppe in vollem Umfang abgesichert. Der Haftungsverbund setzt die Mitglieder in die Lage, ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen zu können.

Die über die Deutsche�Bank�gezeichneten Wertpapiere sind über alle Forderungen und für jeden Anleger durch die gesamte Sicherungsreserve der bundesdeutschen Sparkassen-Finanzgruppe bis zur Fälligkeit gesichert und geschützt.

Verwaltungskostenbeiträge�2011.�Das Finanzergebnis der KZV BW für das 1. Halbjahr 2011 fiel besser aus als erwartet. Der Überschuss betrug ca. 1,5 Mio Euro. Trotz negativer Be-gleitumstände in den vergangenen Jahren, wie z. B. Wirtschafts- und Finanzkrise, blieben seit 2008 die Verwaltungskostenbeiträge der Mitglieder stabil. Der Vorstand ist optimistisch, dass auch für dieses Jahr mit eine Reduktion der Beiträge für das III. Quartal zu rechnen sein wird.

Vermögensstruktur. Mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 stellt sich die Ver-mögensstruktur der KZV BW zunehmend positiv dar. Das Vermögen deckt entsprechend den Richtlinien für die Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Sach- und langfristigen Finanzanlagen.

Bilanz. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung der KZV BW zum 31. Dezember 2010 wurden im Berichtsjahr aus den Abschlüssen der Bezirksdirektionen zum 31. Dezember 2010 entwickelt. Alle Abschlüsse wurden nach denselben Grundsätzen und Bewertungsmaßstäben gefertigt.

Die Bilanz der KZV BW zum 31. Dezember 2010 ist in Aktiva und Passiva bei einer Summe von 246.320.276,94 Euro ausgeglichen. Im Erfolgshaushalt waren Aufwendungen in Höhe von

28.130.374,21 Euro und Erträge in Höhe von 28.206.795,70 Euro zu verzeichnen. Die sich hieraus erge-benen Mehrerträge in Höhe von 76.421,49 Euro wurden dem Ver-mögen zugeführt.

Die Prüfungen der Bilanz der KZV BW und die Abschlüsse der Bezirksdirektionen wur-den von der Prüfstelle der Kassenzahnärzt-lichen Bundesvereini-gung durchgeführt und erfolgten in der Zeit vom 22. Februar bis 2. Juni 2011.

Prüfbericht 2010

Die Schlussbemerkung aus dem Prüfbericht 2010 der KZV BW lautet aus-zugsweise wie folgt:

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist rechnerisch richtig aus der Buch-führung entwickelt worden und enthält nach unseren Feststellungen alle buchungspflichtigen Aktiva und Passiva.

Bestätigungsvermerk: Die Prüfstelle bestätigt nach pflichtgemäßer Prüfung, dass sich der Jahresabschluss der KZV BW zum 31.12.2010 ordnungsgemäß aus den Konten und Büchern ableitet. Bücher und Konten waren sauber und korrekt geführt. Die durch die Prüfung erfassten Aufwendungen standen in sachlicher Beziehung zur Geschäftsführung, die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung wurden beachtet.

Nach Auffassung der Prüfstelle vermittelt der Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Haushalts- und Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körper-schaft. Die Prüfstelle hat keine Bedenken vorzutragen, wenn die Vertre-terversammlung den Vorstand im Rahmen dieses Berichtes die nach der Satzung vorgeschriebene Entlastung erteilt.“

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Finanzbuchhaltung.�Im laufenden Haushaltsjahr wurden die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, die derzeit in den vier Bezirksdirektionen noch dezentral, getrennt geführ-ten Finanzbuchhaltungen künftig auf einem System-Mandanten zu fahren. In Zusammenar-beit mit den Softwarefirmen und dem „Zentrum für Informationstechnologie“ (ZIT) wurden die neuen Ablauf- und Arbeitsprozesse projektiert. Die neue Buchhaltungswelt startet mit Beginn des Geschäftsjahres 2012. Die neue Systematik ist wesentlich transparenter, sie ermöglicht einen schnellen und effektiven Gesamtüberblick über das Finanzgeschehen.

FinanzControlling. Um ökonomisch zu führen, wendet der Vorstand die weithin anerkann-te Methode des „Controllings“ an. Zentrales Ziel ist die Steigerung der Effektivität und der Effizienz der KZV-Verwaltung sowie die Sicherung der Qualität der Leistungserstellung in den Zahnärztehäusern bei möglichst geringem Ressourcenverbrauch. Das FinanzControlling der KZV BW ermöglicht es, für ein laufendes Haushaltsjahr belastbare Daten bei der Ergebnispro-gnose eines Haushaltsjahres zu generieren. Im Jahr 2010 führten die zutreffenden Prognosen des FinanzControlling nahezu zu einer Punktlandung bei der Haushaltsbewirtschaftung.

Erträge der KZV BW (Stand: 31. Dezember 2010)

Pos. Bezeichnung Euro Prozent

1 Verwaltungskostenbeiträge 22.599.786,05 80,12

2 Sonstige Erträge 2.529.719,35 8,97

3 Zinserträge 1.222.371,43 4,33

4 Erträge aus Eintragung, Zulass., Disziplinarw. 1.220.420,34 4,33

5 Einnahmen aus Haus- und Grundbesitz 520.056,84 1,84

6 Prüfungsgebühren/Erstattungen 114.441,69 0,41

12

3

4

56

Aufwendungen der KZV BW (Stand: 31. Dezember 2010)

Pos. Bezeichnung Euro Prozent

1 Allg. Verwaltungsausgaben 15.507.810,70 55,13

2 Altersversorgung 3.510.153,05. 12,48

3 Abschreib., Wertberichtig., Zuweisungen 2.115.432,91 7,52

4 Zahnärztli. Fortbildung, Öffentlichkeitsarb. 1.707.575,54 6,07

5 Beiträge, Spenden 1.482.309,60 5,27

6 Datenverarbeitung 1.447.018,14 5,14

7 Abrechnungsprüfung 1.019.520,83 3,62

8 Gremien der Selbstverwaltung 1.012.130,04 3,60

9 Vertreterversammlung 237.847,70 0,85

10 Zulassung, Beteil., Landesaussch. ZÄ+KKen 90.575,70 0,32

1

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Geschäftsbericht 2011

Honorarverteilung

GKV-Versorgungsstrukturgesetz:

Ende der strikten Budgetierung?

Die von allen KZVen wie auch von der KZBV bei der Politik ständig wiederholte Forderung nach Abschaffung der strikten gesetzlichen Limitierung der Gesamtver-gütung könnte sich durchsetzen. Im Kabinettsentwurf des GKV-Versorgungsstruk-turgesetzes ist die Aufhebung der bisherigen strikten Budgetierung in den noch gedeckelten Leistungsbereichen Zahnerhaltung und Kieferorthopädie ab dem Jahr 2013 vorgesehen. Für das laufende und das kommende Jahr bleibt allerdings alles wie bisher. Es kann keine Entwarnung gegeben werden – es wird bei den Primärkassen aller Voraussicht nach zu Budgetrückzahlungen kommen.

HVM�2011.�Der HVM für das Abrechnungsjahr 2011 ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die landesweit einheitlichen Anpassungsprozentsätze zur Berechnung der IBGen, die wie üblich im Mai des laufenden Jahres an die Praxen zur Versendung gelangten, wurden für 2011 festgesetzt wie in der Tabelle (s. Abschnitt „Struktur, Zahlen“) ausgewiesen.

Im Hinblick auf die fortgesetzten Unter-schreitungen der beiden Ersatzkassenbud-gets wurde erstmals in beiden Leistungs-bereichen eine Anpassung mit positivem Vorzeichen festgesetzt.

Budgetabrechnung�2009.�Der Budget-ausgleich für das Jahr 2009 erfolgte, wie

bereits im Vorjahr, einheitlich für alle Praxen in Baden-Württemberg. Die Kassenbudgets bei den Ersatzkassen wurden, wie auch schon in den vergangenen Jahren, nicht ausgeschöpft. Bei den Primärkassen ergaben sich wiederum erhebliche Überschreitungen der Kassenbud-gets in beiden Honorartöpfen. Dem Vorstand ist es wiederum gelungen, durch erfolgreiche Verhandlungen die Rückzahlungen deutlich zu reduzieren. Gleichwohl lagen die Überschrei-tungen in beiden Honorartöpfen jeweils über 1 %, so dass gem. § 3 des HVM individuelle Kürzungen unumgänglich waren. Die Honorarkürzungsbescheide wurden Mitte April 2011 an die Praxen versandt und die Kürzungsbeträge mit der Restzahlung des Quartals I/2011 verrechnet.

Budgetabrechnung�2010.�Nach den vorläufigen Berechnungen liegen im Ersatzkassen-bereich wiederum in beiden Honorartöpfen Unterschreitungen der Kassenbudgets vor. Mit den Primärkassen steht die Abstimmung der Kassenbudgets noch aus. Nach den vorläufigen Ergebnissen wird es auch im Budgetjahr 2010 in beiden Honorartöpfen zu individuellen Kür-zungen kommen.

Dem Vorstand ist es wiederum

gelungen, durch erfolgreiche Ver-

handlungen die Rückzahlungen

deutlich zu reduzieren.

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Budgetsituation�2011.�Die vorläufige Budgetsituation 2011 — nach drei Quartalen — kann der Grafik entnommen werden. Bei den Ersatzkassen liegt in beiden Honorartöpfen eine Unterschreitung vor. Bei den Primärkassen zeigen sich in beiden Honorartöpfen zwar deutliche Überschreitungen, die sich im Vergleich zu den Vorjahren jedoch verringert haben.

Hierfür könnte auch die Neugestaltung der individuellen Budgetauslastungsmitteilungen in Farbe nach dem Ampelprinzip verantwort-lich sein. Die von individuellen Kürzungen bedrohten Praxen können so auf einen Blick diese Gefahr erkennen und gegensteuern. Die Mitteilungen wurden jeweils Ende Juli und Ende Oktober 2011 an die Praxen ver-schickt.

Honorarverteilungsmaßstab�2012.�Der HVM für das Abrechnungsjahr 2012 soll in der Herbst-VV 2011 beschlossen und danach mit den Kassen vereinbart werden.

HVM-Kommission.�Die HVM-Kommission befasste sich in zwei Sitzungen am 19. Januar 2011 und am 16. März 2011 mit möglichen Änderungen und Ergänzungen des HVM für das Jahr 2012. Die Frage der Berücksichtigung von Angestellten Zahnärzten gem. § 32 b ZA-ZV im HVM mit 100 % — wie ein niedergelassener Zahnarzt — wurde intensiv beleuchtet. Eine statistische Auswertung befasste sich mit der Fragestellung, wie sich die IBG-Überschreitungs-volumina der Praxen, die angestellte Zahnärzte beschäftigen, in den Jahren 2007 und 2008 entwickelt haben. Es wurde eine weitere Berechnung durchgeführt, wie sich eine Absenkung der Berücksichtigung im HVM von 100 % auf 50 % bzw. 80 % auf die Absenkungsprozentsätze auswirken würde. Die HVM-Kommission leitete aus den Ergebnissen beider Auswertungen keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des HVM ab.

Auf Anregung aus der BD Tübingen wurden weitere, sehr umfangreiche Berechnungen erstellt, indem für jede Praxis die tatsächlichen Honorarkürzungen für das Jahr 2009 einer fiktiven Honorarkürzung nach einem Fallzahlmodell gegenübergestellt wurden.

In einer weiteren Berechnung wurden die Auswirkungen eines Modells für Praxen mit unter-durchschnittlichen IBGen, das eine IBG-Entwicklung auch ohne Fallzahlsteigerung bis zum KZV-Durchschnittsfallwert ermöglicht, dargestellt.

Die HVM-Kommission hat den Beschluss gefasst, der VV eine Ergänzung des HVM vorzuschla-gen, wonach sich bei Praxen, die einen ersetzenden individuellen Selektivvertrag abschließen, die Basiswerte für die IBG-Berechnung entsprechend der ersetzten Leistungsmenge reduzie-ren.

In 2011 gibt es bei den Er-

satzkassen Budgetunterschrei-

tungen, bei den Primärkassen

Überschreitungen, die sich

jedoch im Vergleich zu den Vor-

jahren verringert haben.

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Geschäftsbericht 2011

EDV

IT-Servicemanagement:

Dienstleistungsorientierte EDV mit Durch- und Weitblick

Der vom Kompetenzzentrum EDV-Betrieb eingeschlagene Weg, sich über das technische Systemmanagement eines Rechenzentrumsbetriebs hinaus als strategi-scher Partner des Kerngeschäfts zu positionieren, wurde konsequent weiterentwi-ckelt.

Die EDV-Infrastruktur der KZV BW ist nicht nur ein komplexes, sondern auch ein hoch dynami-sches Gebilde. Sie ist geprägt durch technische Innovationen und wachsende Anforderungen aus dem Geschäftsbetrieb, sie ist jedoch auch einem zunehmenden Gefährdungspotential ausgesetzt. Eine unscheinbare Schwachstelle kann weitreichende Konsequenzen haben und sich fundamental auf die Funktionsfähigkeit von geschäftskritischen Anwendungen auswir-ken, die scheinbar nur in einem losen Zusammenhang stehen.

IT-Servicemanagement.�Grund genug, den reinen EDV-Betrieb zu überdenken und einen tragfähigeren Lösungsansatz zu entwickeln: das IT-Servicemanagement.

In der Praxis bedeutet dies, dass zunächst die Dienste, die das Kompe-

tenzzentrum EDV-Betrieb erbringt, dokumentiert und in einen funktionalen Zusammenhang gebracht wurden. Für einzelne „Services“ sind unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte Quali-täts- und Verfügbarkeitsniveaus, sogenannte „Servicelevels“, definiert, die einen störungsfrei-en Betrieb gewährleisten.

Eine derartige Servicematrix schafft nicht nur die notwendige Transparenz für den EDV-Betrieb, sondern ist auch geradezu prädestiniert, als Steuerungs- und Planungsinstrument eingesetzt zu werden.

Mit der Einführung des IT-Servicemanagements ist ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der die Umsetzung der Geschäftsprozesse und damit die Bedürfnisse der Anwender in den Vorder-grund rückt, wobei die Informationstechnologie die Anforderungen optimal unterstützen soll.

Weitere wichtige Projekte des Kompetenzzentrums EDV-Betrieb im Berichtsjahr 2011 waren:

�� Das Verfügbarkeitsniveau des Internet-Auftritts „zahn-forum.de“ wurde deutlich erhöht, um den steigenden Anforderungen mit Online-Abrechnung und Einführung des Dokumen-tencenters gerecht zu werden.

Im Rahmen des IT-Servicemanage-

ments sind Servicelevels definiert,

die einen störungsfreien Betrieb

gewährleisten.

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�� Entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informations-technologie (BSI) wurde eine umfassende IT-Sicherheitsleitlinie erstellt.

�� Für das Abrechnungs- und Verwaltungssystem der KZV BW wurde eine Migration der Oracle-Datenbank auf die aktuelle Version durchgeführt. Die hierzu notwendigen Ar-beiten, die sich über ein Jahr erstreckten, mussten ohne jegliche Beeinträchtigung des Geschäftsprozesses der KZV BW durchgeführt werden.

�� Das interne Kommunikations- und Informationssystem der KZV BW wurde von Grund auf modernisiert und präsentiert sich nun noch schneller, stabiler und vor allem anwen-dungsfreundlicher. Die Technologie bietet zudem eine hervorragende Basis für weitere Software-Entwicklungen.

�� Für die einzelnen Fachbereiche der KZV BW wurden jeweils leistungsfähige Testumgebun-gen bereitgestellt, so dass neu entwickelte Softwarekomponenten vor der Inbetriebnah-me auf Herz und Nieren geprüft werden können.

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Geschäftsbericht 2011

Recht

Neue Gesetze:

Rechtliche Analysen für die Zahnärzte

Die Rechtsabteilung der KZV BW hat sich im Jahr 2011 schwerpunktmäßig mit inkraftgetretenen und kommenden gesetzlichen Neuregelungen befasst: GKV-Finanzierungsgesetz, GKV-Versorgungsgesetz, das Patientenrechtegesetz und die neue Gebührenordnung für Zahnärzte waren jeweils in den Blick zu nehmen.

Häufig ist die Frage relativ unbeleuchtet, wie sich neue Gesetzgebungsvorhaben auf die Zahn-ärzte auswirken werden. Auf neue Entwicklungen gilt es jedoch strategisch zu reagieren. Dem dienten diverse rechtliche Analysen des Vorstandes zu folgenden Schwerpunktthemen:

GKV-Finanzierungsgesetz. Das GKV-FinG (seit 1. Januar 2011 in Kraft) nimmt die Zahn-ärzte im Wesentlichen nicht direkt in den Blick. Es besteht allerdings ein Zusammenhang zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite. Die Vergütung der Zahnärzte ist deshalb eng mit

dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen im Gesundheitsfonds verknüpft. Die Kranken-kassen haben die Beitragshoheit über weite Strecken verloren, auch wenn sie Zusatzbei-träge erheben dürfen. Ob mittelbare rechtliche Auswirkungen auf die Zahnärzte bestehen, steht deshalb im Zentrum notwendiger Be-trachtungen für die Vergütungen.

Neu�Ambulante�spezialärztliche�Versorgung.� Die Bedeutung des § 116b SGB V für die Zahnärzte kann man derzeit nicht ohne weiteres erkennen.

§ 116b SGB V lässt nicht nur die Einrichtung einer dritten „Versorgungsschiene“ zu, sondern nach wie vor eine Spezialangliederung von Ärzten an Krankenhäuser. Das Rhönklinikum erwarb vor kurzem 10 Augenarztvertragssitze und gliederte diese mittels eines MVZ an eine Klinik an. Durch ein Fach-MVZ will die Rhön-Klinikum AG eine optimierte ambulante und stati-onäre Versorgungskette vom Erstkontakt bis zur spezialisierten Diagnostik und Therapie abbil-den. Das Unternehmen investiert verstärkt in Fach-MVZs, um Leistungsbereiche abzudecken, die bisher vorwiegend stationär angeboten wurden. Die Rhönkette hat dadurch neue Wege beschritten. Ob dies auch bei Zahnärzten möglich ist, ist eine spannende juristische Frage.

GKV-Versorgungsstrukturgesetz�(GKV-VStG). Ein bedeutsamer Regulierungsansatz des GKV-VStG ist die Regionalisierung der Versorgung. Was bedeutet die „Regionalisierung“ nach dem GKV-VStG für die KZV?

In der Gesamtbetrachtung ist

die Zahl der Verfahren, an

denen die KZV BW beteiligt

ist, rückläufig.

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Ziel von § 85 Abs. 3 S. 1 SGB V n. F. ist es, ausweislich des Kabinettsentwurfs zum GKV-VStG für die Gesamtvergütung 2013 zudem Veränderungen der Gesamtvergütung zu ermöglichen, die den morbiditätsbedingten Leistungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse wider-spiegeln und nicht allein und vorrangig von einer Einnahmensituation der Krankenkassen bestimmt werden.

Die juristische Analyse dieser gesetzlichen Tatbestandsmerkmale hat zentrale Bedeutung für die Gesamtvergütung.

Patientenrechtegesetz. Geplant war ausweislich der Eckpunkte des neuen Patientenrech-tegesetzes der CDU u. a., dass im Falle eines für den Schadenseintritt ursächlichen Behand-lungsfehlers das Verschulden des Behandelnden grundsätzlich vermutet wird. Dann wäre es die Aufgabe des Behandelnden darzulegen und ggf. zu beweisen gewesen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Der leise rechtliche Aufschrei des Vorstandes der KZV BW führte dazu, dass nach vorschnel-len Reaktionen inzwischen allseits auf viele Fallstricke hingewiesen worden ist. Die Verab-schiedung eines Patientenrechtegesetzes nach den ursprünglichen Vorstellungen im Eckpunk-tepapier der CDU würde sowohl die Zahnärzteseite wie auch die Patientenseite vor riesige Probleme stellen.

Infektionsschutzgesetz�(IfSG). Die Auswirkungen des IfSG, betreffend die nosokomiale In-fektion auf den ambulanten zahnärztlichen Bereich richtet sich nach § 23 IfSG. Bei den in der vorgesehen Neufassung des § 23 IfSG enthaltenen Bestimmungen zur Vermeidung nosoko-mialer Infektionen ist nach den verschiedenen Absätzen der Vorschrift zunächst festzustellen, dass sich die Norminhalte an verschiedene Adressaten richten, u. a. eben auch an Zahnärzte. Ob eine zusätzliche Belastungen der zahnärztlichen Praxen durch dieses Gesetz erfolgt, ist eine bis heute nicht beantwortete Frage.

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Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Stelle nach § 81a SGB V)

Das Gesetz schreibt seit 1. Januar 2004 die Errichtung von Stellen zur Bekämpfung von Fehl-verhalten im Gesundheitswesen bei den KZVen und KVen gemäß § 81 a SGB V und bei den Krankenkassen gemäß § 197 a SGB V vor.

Der Vorstand der KZV BW hat mit Beschluss vom 23. Februar 2005 eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Stelle nach § 81 a SGB V) eingerichtet. Er hat mit Wirkung vom 23. Februar 2005 eine Verfahrensordnung der Stelle zur Bekämpfung von Fehl-verhalten im Gesundheitswesen der KZV BW gemäß § 81 a SGB V erlassen (VO).

Gemäß § 1 Abs. 2 VO wurde gemäß Beschluss des Vorstandes der KZV BW vom 19. Januar 2005 die Rechtsabteilung der KZV BW mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Stelle nach § 81 a SGB V beauftragt.

Gemäß § 2 Abs. 1 VO hat die Stelle nach § 81 a SGB V Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmit-teln im Zusammenhang mit den Aufgaben der KZV BW hindeuten.

Der Vorstand hat der Vertreterversammlung alle zwei Jahre, erstmals 2005, zu berichten. Der Bericht des Vorstandes gegenüber der Vertreterversammlung ist der zuständigen Aufsichtsbe-hörde zuzuleiten.

Im Berichtszeitraum September 2009 bis September 2010 konnten 3 Fälle endgültig abge-schlossen werden. 1 neuer Fall ist in diesem Zeitraum eingegangen. Im Berichtszeitraum September 2010 bis September 2011 sind 3 neue Fälle zu den noch offenen 3 Fällen hinzuge-kommen. Von diesen 6 Fällen konnte bislang ein Fall abgeschlossen werden.

Zu den statistischen Daten ist Folgendes mitzuteilen: Mit Stand September 2011 sind also ins-gesamt 5 Verfahren im Register eingetragen. In 3 Fällen sind Krankenkassen Anzeigenerstat-ter, in 1 Fall die betreffende Patientin, vertreten durch ihre Tochter und in 1 Fall der Vorstand der KZV BW selbst.

2 Fälle betreffen die BD Freiburg und 4 die BD Stuttgart.

Der Vorstand

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Struktur, Zahlen

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Organigramm der KZV BW

Vorstand

Widerspruchsstelle

Ressort I Ressort II Ressort III

Ressort IPolitik undVerwaltung

Ressort IIDienstleistungen

und Inneres

Ressort IIIFinanzen

und Recht

LandesbeiratStabsstelle Datenschutz

Stabsstelle Innenrevision

Stabsstelle Kommunikation und Medien

Stabsstelle Qualitätsmanagement

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten

Fortbildungsforum (FFZ)

berät

LeitungHauptverwaltung

ReferatVertragswesen

KoordinationVertrag undAbrechnung

KoordinationDienstleistungen

und Inneres

KoordinationFinanzen

ReferatRecht

ReferatControlling

Sekretariat

LeitungBD Freiburg

LeitungBD Karlsruhe

Koordinationen LeitungBD Stuttgart

LeitungBD Tübingen

Abteilung InnereVerwaltung/EDV

Abteilung InnereVerwaltung/EDV

Abteilung InnereVerwaltung/EDV

Abteilung Finanz-/Rechnungswesen

Abteilung Finanz-/Rechnungswesen

Abteilung Finanz-/Rechnungswesen

AbteilungAbrechnung

AbteilungAbrechnung

AbteilungAbrechnung

KPZ Abrechnung

Abteilung Finanz-/Rechnungswesen

KPZ Finanzwesen

Abteilung InnereVerwaltung/EDV

KPZ EDV-Betrieb

Abteilung Abrechnung

KPZ Kassenbudget,-degression, Analysen

Vors

tand

Hau

ptve

rwal

tung

Bezi

rksd

irekt

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nStruktur

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Geschäftsbericht 2011

Abrechnung

Teilnehmerzahlen Upload

BD�F BD�K BD�S BD�T KZV�BW

KCH IIII/11 386 493 713 399 1.991

KFO III/11 55 63 108 40 266

PRO 09/11 170 238 265 147 820

Gesamtsumme 611 794 1086 586 3.077

ZE-Abrechnung: Anteil Disketten- und Uploadabrechnung an Gesamtfallzahl 2010/2011

SeptemberZE-Fallzahl�insgesamt��Sept.�2010

ZE-Fallzahl�per�Diskette/Upload�Sept.�2010

ZE-Anteil�Dis-�ketten-�u.�Up-loadabr.�2010

ZE-Fallzahl�insgesamt��Sept.�2011

ZE-Fallzahl�per�Diskette/Upload�Sept.�2011

ZE-Anteil�Dis-�ketten-�u.�Up-loadabr.�2011

BD Freiburg 16.078 7.673 47,72% 17.459 8.393 48,07%

BD Karlsruhe 20.994 10.593 50,46% 22.004 11.147 50,66%

BD Stuttgart 26.687 10.620 39,79% 27.870 11.607 41,65%

BD Tübingen 11.250 5.221 46,41% 12.134 5.641 46,49%

KZV�BW 75.009 34.107 45,47% 79.467 36.788 46,29%

KCH-Abrechnungsfälle im Vergleich 2010/2011 (Fallzahlen aller BDen)

2010 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert

I/2010 234.354.073,90 EUR 2.517.793 93,08 EUR

II/2010 226.315.445,39 EUR 2.625.878 86,19 EUR

III/2010 210.548.456,95 EUR 2.474.408 85,09 EUR

IV/2010 237.565.572,19 EUR 3.197.443 74,30 EUR

2011 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert Diff.�Fallwert�2010/2011

I/2011 236.478.255,05 EUR 2.552.634 92,64 EUR - 0,47 %

II/2011 223.208.618,75 EUR 2.603.081 85,75 EUR - 0,51 %

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Abrechnung

ZE-Abrechnungsfälle im Vergleich 2010/2011 (Fallzahlen aller BDen)

2010 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert

Januar 24.681.443,91 EUR 92.113 267,95 EUR

Februar 20.196.906,31 EUR 101.392 199,20 EUR

März 25.860.060,05 EUR 102.539 252,20 EUR

April 30.315.705,11 EUR 113.290 267,59 EUR

Mai 28.060.799,99 EUR 107.585 260,82 EUR

Juni 24.954.295,48 EUR 93.606 266,59 EUR

Juli 29.204.781,73 EUR 114.664 254,70 EUR

August 30.577.858,79 EUR 109.142 280,17 EUR

September 16.763.335,27 EUR 75.009 223,48 EUR

Oktober 24.679.073,51 EUR 108.282 227,91 EUR

November 25.650.170,54 EUR 99.039 258,99 EUR

Dezember 29.621.864,68 EUR 113.102 261,90 EUR

Gesamt 310.566.295,37�EUR 1.229.763 252,54�EUR

2011 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert Diff.�Fallwert�2010/2011

Januar 27.785.756,87 EUR 102.330 271,53 EUR 1,34 %

Februar 20.236.284,24 EUR 100.489 201,38 EUR 1,10 %

März 26.746.824,82 EUR 103.318 258,88 EUR 2,65 %

April 33.544.350,14 EUR 125.434 267,43 EUR - 0,06 %

Mai 26.479.668,15 EUR 98.225 269,58 EUR 3,36 %

Juni 28.784.991,26 EUR 105.110 273,86 EUR 2,73 %

Juli 25.762.422,91 EUR 100.356 256,71 EUR 0,79 %

August 28.467.896,12 EUR 102.476 277,80 EUR - 0,84 %

September 18.475.895,17 EUR 79.467 232,50 EUR 4,03 %

Gesamt 236.284.089,68�EUR 917.205 257,61�EUR 2,01�%

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Geschäftsbericht 2011

Abrechnung

PAR-Abrechnungsfälle im Vergleich 2010/2011 (Fallzahlen aller BDen)

2010 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert

Januar 3.205.327,88 EUR 8.228 389,56 EUR

Februar 3.156.429,32 EUR 8.090 390,16 EUR

März 3.699.278,94 EUR 9.405 393,33 EUR

April 4.343.530,21 EUR 10.954 396,52 EUR

Mai 3.852.737,86 EUR 9.718 396,45 EUR

Juni 3.225.538,57 EUR 8.254 390,78 EUR

Juli 4.290.539,49 EUR 10.867 394,82 EUR

August 3.649.251,93 EUR 9.231 395,33 EUR

September 2.537.053,59 EUR 6.435 394,26 EUR

Oktober 3.649.149,83 EUR 9.362 389,78 EUR

November 2.931.131,35 EUR 7.443 393,81 EUR

Dezember 3.621.507,88 EUR 9.218 392,87 EUR

Gesamt 42.161.476,85�EUR 107.205 393,28�EUR

2011 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert Diff.�Fallwert�2010/2011

Januar 3.684.082,63 EUR 9.429 390,72 EUR 0,30 %

Februar 3.276.877,54 EUR 8.366 391,69 EUR 0,39 %

März 3.652.096,76 EUR 9.262 394,31 EUR 0,25 %

April 5.096.063,77 EUR 12.818 397,57 EUR 0,26 %

Mai 3.472.352,54 EUR 8.775 395,71 EUR - 0,19 %

Juni 3.891.311,96 EUR 9.772 398,21 EUR 1,90 %

Juli 3.960.781,61 EUR 10.019 395,33 EUR 0,13 %

August 3.445.158,05 EUR 8.706 395,72 EUR 0,10 %

September 2.710.414,57 EUR 6.882 393,84 EUR - 0,11 %

Gesamt 33.189.139,43�EUR 84.029 394,97�€ 0,43�%

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Abrechnung

KFO-Abrechnungsfälle im Vergleich 2010/2011 (Fallzahlen aller BDen)

2010 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert

I/2010 40.098.552,99 EUR 296.594 135,20 EUR

II/2010 36.466.208,21 EUR 287.356 126,90 EUR

III/2010 35.555.728,36 EUR 283.008 125,64 EUR

IV/2010 36.664.333,05 EUR 288.949 126,89 EUR

2011 Gesamtkosten Gesamtfallzahl Fallwert Diff.�Fallwert�2010/2011

I/2011 40.871.810,72 EUR 298.766 136,80 EUR 1,19 %

II/2011 36.731.437,79 EUR 286.801 128,07 EUR 0,92 %

Personalwesen

Stellenentwicklung

Soll Ist

Bezirksdirektion 2011 2012 Hauptverw.�01.10.2010

Hauptverw.�01.10.2011

Bezirksdir.�01.10.2010

Bezirksdir.�01.10.2011

Freiburg 57,56 59,56 3,20 3,45 45,49 46,33

Karlsruhe 72,50 74,50 2,55 2,55 62,65 62,65

Stuttgart 107,70 109,70 11,16 11,56 82,69 84,06

Tübingen 47,65 47,65 2,35 2,35 36,55 36,55

Summe 285,41 291,41 19,26 19,91 227,38 229,59

Im „Soll“ mit 11,65 wie im „Ist“ wurden die 15,60 anteiligen BZK-Stellen jeweils bereits abgezogen.

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Geschäftsbericht 2011

Honorarverteilung

Landesweite Anpassungssätze zur Berechnung der IBGen 2011

ZahnerhaltungPrimärkassen - 5 %

Ersatzkassen + 5 %

KieferorthopädiePrimärkassen - 5 %

Ersatzkassen + 5 %

- 12.000.000 EUR

- 10.000.000 EUR

- 8.000.000 EUR

- 6.000.000 EUR

- 4.000.000 EUR

- 2.000.000 EUR

0 EUR

2.000.000 EUR

4.000.000 EUR

6.000.000 EUR

IKK classicAOK BW LKK BW vdek

1,7 %

2,7 %

- 4,4 %

- 0,5 %

Vorläufige Budgetsituation I - III/2011 Zahnerhaltung (KCH + PAR + KBR)

- 1.500.000 EUR

- 1.000.000 EUR

- 500.000 EUR

0 EUR

500.000 EUR

1.000.000 EUR

1.500.000 EUR

IKK classicAOK BW LKK BW vdek

3,4 %

8,7 %

- 4,7 %

- 2,3 %

Vorläufige Budgetsituation I - III/2011 Kieferorthopädie

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ZE-Mängelgutachten

01/11�-�09/11 Beantragt Entschieden Ohne�Mängel Mit�Mängel

BD Freiburg 252 147 51 96

BD Karlsruhe 375 285 130 155

BD Stuttgart 439 368 157 211

BD Tübingen 199 150 51 99

Summe 1265 950 389 561

PAR-Gutachten

01/11�-�09/11 Beantragt Entschieden Befürwortet Mit�Einschränkung Nicht�befürwortet

BD Freiburg 413 255 117 85 53

BD Karlsruhe 196 118 54 42 22

BD Stuttgart 443 359 260 62 37

BD Tübingen 278 197 86 75 36

Summe 1330 929 517 264 148

Gutachtenwesen

Anzahl der Gutachter 2011

Gutachter/BDen BD�Freiburg BD�Karlsruhe BD�Stuttgart BD�Tübingen

externe PRO-Gutachter 46 41 108 37

externe PAR-Gutachter 12 15 0 6

interne Gutachter 4 0 0 0

ZE-Planungsgutachten

01/11�-�09/11 Beantragt Entschieden Befürwortet Mit�Einschränkung Nicht�befürwortet

BD Freiburg 2.025 1.615 838 555 222

BD Karlsruhe 2.711 2.164 1.385 574 205

BD Stuttgart 4.600 3.988 3.463 160 365

BD Tübingen 1.920 1.518 900 401 217

Summe 11.256 9.285 6.586 1.690 1.009

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Geschäftsbericht 2011

Assistentenbewegung

Jahr BD�Freiburg BD�Karlsruhe BD�Stuttgart BD�Tübingen KZV�BW

Stand am 31.12.10

Stand am 31.09.11

Stand am 31.12.10

Stand am 31.09.11

Stand am 31.12.10

Stand am 31.09.11

Stand am 31.12.10

Stand am 31.09.11

Stand am 31.12.10

Stand am 31.09.11

Vorbereitung 125 117 101 117 184 176 62 60 472 470

Entlastung 44 32 71 56 88 81 8 7 211 176

Erlaubnis�§�13�ZHG 7 13 31 31 43 42 15 14 96 100

Angest.�ZA�in�Hauptpraxis 126 158 157 165 287 352 120 131 690 806

Angest.�ZA�in�Zweigpraxis 3 5 2 2 3 7 2 2 10 16

Gesamt 305 325 362 371 605 658 207 214 1.479 1.568

Vertragszahnärztliche Versorgung

Neue Versorgungsformen

Versorgungsformen�zum�30.09.2011 BD��Freiburg

BD�Karlsruhe

BD��Stuttgart

BD�Tübingen KZV�BW

ÜBAG�innerhalb�BD 5 3 11 4 23

ÜBAG�in�anderer�BD�der�KZVBW 4 3 0 0 7

ÜBAG�in�anderer�KZV 1 2 1 2 6

Halber�Versorgungsauftrag 12 20 11 6 49

Zweigpraxis�innerhalb�BD 9 17 18 2 46

Zweigpraxis�in�anderer�BD�der�KZV�BW 0 0 4 1 5

Zweigpraxis�in�anderer�KZV�durch�Ermächtigung 0 0 1 0 1

Zweigpraxis�in�KZV�BW�durch�Ermächtigung 0 0 2 0 2

Mitgliederbewegung* (Stand: 30. September 2011)

Bestand�31.12.2010

Zugang�I�-�III�2011

Abgang�I�-�III�2011

Bestand�30.09.2011

BD Freiburg 1.548 81 62 1.567

BD Karlsruhe 1.872 62 54 1.880

BD Stuttgart 2.659 150 114 2.695

BD Tübingen 1.255 53 56 1.252

KZV�BW 7.334 346 286 7.394

* abrechnende Vertragszahnärzte und Angestellte Zahnärzte (Angestellte Zahnärzte sind seit 01.01.2007 Mitglieder)

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Geschäftsbericht 2011

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Controlling

Vertragszahnärztliche Versorgung

Mitgliederbestand*

Jahr BD�Freiburg BD�Karlsruhe BD�Stuttgart BD�Tübingen KZV�BW

Mitgl. am 31.12.

Verändin %

Mitgl. am 31.12.

Verändin %

Mitgl. am 31.12.

Verändin %

Mitgl. am 31.12.

Verändin %

Mitgl. am 31.12.

Verändin %

2001 1.433 + 0,4 1.700 + 0,8 2.322 + 1,4 1.114 + 1,4 6.569 + 1,0

2002 1.436 + 0,2 1.720 + 1,2 2.336 + 0,6 1.134 + 1,8 6.626 + 0,9

2003 1.481 + 3,1 1.735 + 0,9 2.363 + 1,2 1.128 - 0,5 6.707 + 1,2

2004 1.479 - 0,1 1.748 + 0,7 2.381 + 0,8 1.130 + 0,2 6.738 + 0,5

2005 1.498 + 1,3 1.762 + 0,8 2.389 + 0,3 1.144 + 1,2 6.793 + 0,8

2006 1.489 - 0,6 1.772 + 0,6 2.413 + 1,0 1.145 + 0,1 6.819 + 0,4

2007 1.514 + 1,7 1.821 + 2,8 2.492 + 3,3 1.184 + 3,2 7.011 + 2,8

2008 1.516 +0,1 1.842 +1,2 2.561 + 2,8 1.213 +2,5 7.132 +1,7

2009 1.549 +2,2 1.864 +1,2 2.613 +2,0 1.242 +2,4 7.268 +1,9

2010 1.548 -0,06 1.872 +0,4 2.659 +1,8 1.255 +1,0 7.334 +0,9

30.9.2011 1.567 +1,2 1.880 +0,4 2.695 +1,4 1.252 -0,2 7.394 +0,8

* abrechnende Vertragszahnärzte und Angestellte Zahnärzte (Angestellte Zahnärzte sind seit 01.01.2007 Mitglieder)

Anteil Gesamtkosten am Honorarumsatz* (alle Werte in Prozent)

1,0

1,5

2,0

1,87

1,80

1,42

1,96 1,951,91

1,67

1,58

1,50

1,721,77

1,57

1,781,76

1,60

Tübingen Freiburg Karlsruhe Stuttgart BW

2008 2009 2010

* vor Abzug Rückstellungen zur AV und Sonderposten

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Geschäftsbericht 2011

Recht

Anzahl der anhängigen Klageverfahren (Stand: 31. Oktober 2011)

Sachbereich KZV�BW HV BD�F BD�K BD�S BD�T

Neuzugänge�2011

Klage gegenKZV 19 - 1 7 6 5

PEB 1 - - - 1 -

KZV als Klägerin 1 1 - - - -

Überhang

Klage gegenKZV 49 - 3 16 20 10

PEB 2 - - 2 - -

KZV als Klägerin - - - - - -

Gesamtsumme 72 1 4 25 27 15

Anzahl der anhängigen Widerspruchsverfahren (Stand: 31. Oktober 2011)

Sachbereich Eingang KZV�BW BD�F BD�K BD�S BD�T

Abrechnung u. a.2011 17 4 3 10 -

Überhang Vorjahr 27 5 - 22 -

Degression2011 3 - - 3 -

Überhang Vorjahr - - - - -

Fremdkassenausgleich2011 1 - 1 - -

Überhang Vorjahr 1 - 1 - -

HVM (IBG, Budget u. a.)2011 146 8 46 80 12

Überhang Vorjahr 9 - - 9 -

Regress ZE (Ersatzkassen)2011 9 - 4 2 3

Überhang Vorjahr 48 1 30 12 5

Sachl.-rechn. Berichtigung2011 49 - 4 44 1

Überhang Vorjahr 54 1 5 42 6

Sonstiges2011 1 - 1 - -

Überhang Vorjahr - - - - -

Gesamtsumme 365 19 95 224 27

Bearbeitung durch die Widerspruchsstelle (Stand: 31. Oktober 2011)

Sachbereich KZV�BW BD�F BD�K BD�S BD�T

Erledigung durch Bescheid 186 15 59 71 41

Vertagung 4 - 1 3 -

Sontiges 28 5 6 12 5

Gesamtsumme 218 20 66 86 46

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Geschäftsbericht 2011

Herausgeber

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Der Vorstand

Albstadtweg 970567 Stuttgart

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Fotos

KZV BW

Impressum

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