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Kennzahlen und Hinweise zur Wirtschaftlichkeit bayerischer Tierkörperbeseitigungsanstalten Verfasser: Dipl.-Kfm. Wernher Tietz Inhaltsverzeichnis Seite A. Einführung 143 B. Verfahren 143 C. Technische und wirtschaftliche Kennzahlen 145 1. Verarbeitete Rohmaterialmenge 147 2. Aufwand für Rohmaterialbezug 148 3. Energieaufwand 149 4. Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fremdleistungen 150 5. Personalaufwand 151 6. Abschreibungen 152 7. Zinsaufwand 153 8. Sonstiger Aufwand 154 9. Zusammenfassung der Aufwandsposten 154 10. Produktion und Umsatzerlöse 155 a) Ausbeute 155 b) Umsätze für Tiermehl und Tierfett 155 c) Umsätze für Häute 156 D. Aufwandsunterdeckung 157 E. Ausblick 158 142

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Kennzahlen und Hinweise zur Wirtschaftlichkeitbayerischer Tierkörperbeseitigungsanstalten

Verfasser: Dipl.-Kfm. Wernher Tietz

Inhaltsverzeichnis Seite

A. Einführung 143

B. Verfahren 143

C. Technische und wirtschaftliche Kennzahlen 145

1. Verarbeitete Rohmaterialmenge 147

2. Aufwand für Rohmaterialbezug 148

3. Energieaufwand 149

4. Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fremdleistungen 150

5. Personalaufwand 151

6. Abschreibungen 152

7. Zinsaufwand 153

8. Sonstiger Aufwand 154

9. Zusammenfassung der Aufwandsposten 154

10. Produktion und Umsatzerlöse 155a) Ausbeute 155b) Umsätze für Tiermehl und Tierfett 155c) Umsätze für Häute 156

D. Aufwandsunterdeckung 157

E. Ausblick 158

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A. Einführung

Nach dem Stand vom 01.01.1991 arbeiten im Freistaat Bayern elf Tierkörperbe-seitigungsanstalten - TBAen - (ohne private Spezialbetriebe im Sinne des§ 6 Abs. 2 Ziffer 2 TierKBG). Hiervon befinden sich acht Betriebe im Eigentum vonGebietskörperschaften. Drei davon werden von diesen Körperschaften unmit-telbar geführt, fünf sind an private Unternehmer verpachtet. Weitere dreiBetriebe befinden sich im Eigentum privater Unternehmen und werden vondiesen - teilweise im Wege der Verpachtung an gesellschaftsrechtlich verbun-dene Unternehmen - betrieben. Diese elf Beseitigungsbetriebe entsorgen 17beseitigungspflichtige Gebietskörperschaften bzw. Zweckverbände. In dreiweiteren Fällen werden bayerische Gebietskörperschaften durch außerbayeri-sche Beseitigungsbetriebe entsorgt.

Die Kosten der Entsorgung (Beseitigung) haben als Beseitigungspflichtige i.S.des Art. 1 AGTierKBG die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. ihre Zusam-menschlüsse zu tragen, soweit diese Kosten nicht durch Erlöse aus dem Verkaufder bei der Beseitigung gewonnenen Produkte gedeckt werden können. Die vonden beseitigungspflichtigen Körperschaften zu tragenden Belastungen werdendamit grundsätzlich bestimmt durch den Unterschiedsbetrag zwischen derSumme aller betrieblichen Aufwendungen für die Tierkörperbeseitigungabzüglich der Summe aller bei der Aufgabenerfüllung anfallenden Betriebs-erträge. Sondereinflüsse, die nicht unmittelbar durch die betriebliche Auf-gabenerfüllung verursacht sind, wie z.B. Zuschüsse, Erstattungen, vertraglicheAbmachungen u.a., sollen hierbei unberücksichtigt bleiben. Dieser Unter-schiedsbetrag und die Belastung der Beseitigungspflichtigen, soweit sie vonihm ausgeht, ist für die einzelnen TBAen höchst unterschiedlich. Wir haben dieBetriebsaufwendungen und -ertrage der Jahre 1986,1987 und 1988 von zehnTBAen einander vergleichend gegenübergestellt. Bei der elften Anstalt habenwir von einer Einbeziehung in den Vergleich abgesehen, weil hier wegenUmbaumaßnahmen und des dadurch verursachten teilweisen Betriebsstill-standes die Vergleichbarkeit stark eingeschränkt war.

Wir verkennen nicht, daß sich die Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichenGrundsätzen anzusetzenden und möglichst vergleichbaren Aufwendungen undErträge wegen der höchst unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beiden einzelnen Betrieben sehr schwierig gestaltet. Um trotzdem ein Mindestmaßan Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit zu erreichen, sind wir nach folgendenVerfahrensgrundsätzen vorgegangen.

B. Verfahren

Die Untersuchung beschränkte sich auf die Verarbeitung von Tierkörpern undTierkörperteilen zur Herstellung von Tiermehl und Tierfett. Gesonderte Verarbei-tungsgänge zur Herstellung von Blutmehl und Federmehl sind nicht einbezogenworden. Die Untersuchung baut auf den Ausweisen auf, wie sie im Aufwand undErtrag der handels- und steuerrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnungen,gegebenenfalls ergänzt durch Abrechnungsunterlagen gegenüber den Tier-seuchenkassen, erscheinen, weil hier das Datenmaterial in der benötigten quali-fizierten Form auf breiter Basis verfügbar erschien. Aufwendungen und Erträge,

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die nicht unmittelbar mit dem Betrieb der TBA und der Erfüllung ihrer Aufgabezusammenhängen, wie z.B. außergewöhnliche und betriebsfremde Aufwen-dungen bzw. Erträge, ertragsabhängige Steuern, Erstattungen, Zuschüsse,Gebühren u.dgl., sind nicht erfaßt worden. Abschreibungen und Zinsen sindohne Ansatz kalkulatorischer Werte in Höhe der Ausweise in den Gewinn-und Verlustrechnungen bzw. den Kameralrechnungen angesetzt worden.

Der Verzicht auf kalkulatorische Kosten schränkt die Möglichkeit des unmittel-baren Vergleichs der Wirtschaftlichkeit der Betriebe erheblich ein. Dies gilt inerster Linie für die Abschreibungen und Zinsen.

In den hier zugrunde gelegten bilanziellen Abschreibungen kommt der betriebs-wirtschaftliche Wertverzehr der Anlagen nicht in allen Fällen vollständig zumAusdruck. Teilweise kann dies dadurch verursacht werden, daß der Abschrei-bungsaufwand wegen Sonderabschreibungen zeitlich ungleichmäßig verteiltwird. Außerdem ist der Abschreibungsaufwand betriebswirtschaftlich zu niedrigausgewiesen, wenn bei bezuschußten Anlagegütern nur auf die um dieZuschüsse verminderten Anschaffungskosten abgeschrieben wird. Durch denAnsatz kalkulatorischer Abschreibungen auf den Zeitwert der betriebsnot-wendigen Anlagen anstelle der bilanziellen Abschreibungen ließen sich zwaraussagefähigere Ergebnisse erzielen. Die dafür erforderlichen Einzelunter-suchungen und -berechnungen sind jedoch aus den uns für diesen Zweckzur Verfügung stehenden Unterlagen teilweise kaum durchführbar und auchin den übrigen Fällen so schwierig und zeitraubend, daß hierauf verzichtetwerden mußte.

Auch die unserer Untersuchung zugrundeliegenden Zinsaufwendungenaufgrund der Gewinn und Verlustrechnungen und anderer uns zur Verfügungstehender Unterlagen stellen nicht den vollen Zinsaufwand dar, der betriebswirt-schaftlich für die Aufgabenerfüllung entstanden ist. Im Einzelfall werden dieZinsen in hohem Maße durch die unterschiedliche Finanzierungsstruktur derBetriebe beeinflußt. Betriebe, die in der Vergangenheit beträchtliche staatlicheZuwendungen erhalten haben oder die erhebliche Teile ihres Finanzbedarfsdurch Umlagenerhebung bei den Zweckverbandsmitgliedern decken konntenund bei denen der Fremdmittelbedarf dementsprechend gering war, weisennaturgemäß niedrigere Zinsaufwendungen aus als Betriebe (z.B. solche mitprivaten Eigentümern), denen diese Finanzierungsmöglichkeiten nicht zuGebote standen. Auch auf diesem Gebiet könnte die volle Erfassung allerAufwendungen nur durch den Ansatz kalkulatorischer Zinsen auf das betriebs-notwendige Kapital hergestellt werden, worauf aus den bei den Abschreibungenerwähnten Gründen verzichtet wurde.

Um alle ermittelbaren Aufwendungen zu erfassen, die bei der Aufgabenerfüllunganfallen, waren den Aufwendungen der Beseitigungsbetriebe auch noch dieAufwendungen hinzuzufügen, die bei den beseitigungspflichtigen Körper-schaften zusätzlich entstehen, soweit diese aus der Rechnungslegung derKörperschaften zu entnehmen waren. Dabei ist auf die wirtschaftliche Strukturder drei Organisationstypen der Aufgabenerfüllung abzustellen.

Bei den sog. Regiebetrieben (die beseitigungspflichtigen Gebietskörper-schaften erfüllen die Beseitigungsaufgabe durch Anstalten, die sie selbst betrei-

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ben) ergaben sich hierbei naturgemäß keine Probleme, weil die Aufwendungenin einem einheitlichen Rechnungswesen erfaßt werden. Grundlage für die Auf-wandsermittlung bildeten in diesen Fällen die Haushaltsrechnungen und Anlagen-nachweise der Beseitigungspflichtigen oder nach kaufmännischen Grundsätzenaufgestellte Jahresabschlüsse, soweit solche aus den Haushaltsrechnungen ent-wickelt worden waren.

Bei den Pachtbetrieben (im Eigentum der Beseitigungspflichtigen befindlicheAnstalten, die aufgrund von Pachtverträgen durch private Unternehmen betrie-ben werden) mußten die als Vergleichsgrundlage dienenden Gesamtkosten ausden Aufwendungen der Pächter zuzüglich der Aufwendungen des verpachten-den Beseitigungspflichtigen ermittelt werden. Dabei war der in der Gewinn- undVerlustrechnung des Unternehmens ausgewiesene Pachtaufwand nicht anzu-setzen, wohl aber die beim Verpächter anfallenden Aufwendungen für die ver-pachteten Anlagen (Abschreibungen, Zinsen). Daneben waren auch geson-derte Verwaltungskosten der verpachtenden Körperschaft zu berücksichtigen.Außerordentliche oder nicht betrieblich verursachte Aufwendungen (z.B.ertragsabhängige Steuern) blieben außer Ansatz. Als Arbeitsunterlagen dientenim wesentlichen die Jahresabschlüsse und Haushaltsrechnungen der Verpäch-ter sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. Tierseuchenkassen-Abrechnungen der Pächter.

Bei den sog. Eigentümerbetrieben (private Unternehmer führen in ihnen gehö-renden Betrieben die Beseitigung im Rahmen von Entsorgungsverträgen mitden Beseitigungspflichtigen durch) bilden ebenfalls die Gewinn- und Verlust-rechnungen, gegebenenfalls ergänzt durch die Abrechnungsunterlagen mit derTierseuchenkasse, die Grundlage der Untersuchung. Soweit innerhalb des pri-vaten Unternehmens eine Betriebsaufspaltung in eine Besitzgesellschaft (oHGoder KG) und in eine Betriebsgesellschaft (GmbH oder GmbH und Co., KG) vor-liegt, wurden die Aufwendungen für Pacht bzw. für Anlagenabschreibungen ent-sprechend den Abmachungen mit den Beseitigungspflichtigen angesetzt. Imübrigen wurden auch hier die Aufwendungen der Eigentümerbetriebe um dieAusgaben der Beseitigungspflichtigen gemäß deren Haushaltsrechnungenergänzt.

C. Technische und wirtschaftliche Kennzahlen

Die auf diese Weise ermittelten Aufwendungen und Erträge der in die Untersu-chung einbezogenen zehn Anstalten haben wir für jedes der Jahre 1986 bis1988 summarisch zusammengestellt und zur Verarbeitungsmenge in Bezie-hung gesetzt. Außerdem haben wir durch Gegenüberstellung der verarbeitetenund der produzierten Mengen die durchschnittlichen Ausbeutesätze ermittelt.Aus der Division der Umsätze durch die Produktionsmengen errechneten wir fürTiermehl und Tierfett die durchschnittlichen Verkaufspreise, wobei möglicheBestandsschwankungen wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben konn-ten. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen und Berechnungen sind in nachstehen-der Aufstellung, jährlich zusammengefaßt für alle zehn untersuchten Anstalten,dargestellt. Auf die Wiedergabe der Einzeldaten der Betriebe mußten wir ausdatenschutzrechtlichen Gründen verzichten.

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VerarbeiteteRohmaterialmenge in t

Aufwendungen:

Rohmaterialbezug

Energie

Sonstige Roh-, Hilfs- undBetriebsstoffe sowie Fremd-leistungen

Personal

Abschreibungen

Zinsen

Übriger Aufwand

Gesamter Aufwand

Erträge:

Umsätze Tiermehl

Tierfett

Häute

Gesamte Umsätze

Nicht gedeckter Aufwand

Produktion:

Tiermehl

Tierfett

Insgesamt

DurchschnittlicherVerkaufspreis

Tiermehl

Tierfett

1986 1987

171.757

TDM

3.054

7.029

1 1 .544

12.638

9.535

2.426

2.550

48.776

19.165

9.679

1.695

30.539

18.237

Menge

t

45.165

18.004

63.169

DM/t

424

538

DM/t

18

41

67

73

56

14

15

284

112

56

10

178

106

Aus-beute

%

26,3

10,5

36,8

197.984

TDM

1.850

6.618

12.225

12.847

10.148

2.570

3.447

49.705

19.224

9.297

1.506

30.027

19.678

Menge

t

51.466

20.750

72.216

DM/t

9

34

62

65

51

13

17

251

97

47

8

152

99

Aus-beute

%

26,0

10,5

36,5

DM/t

374

448

1988

206.161

TDM

3.618

6.438

13.033

13.608

10.397

2.873

3.519

53.486

27.041

1 1 .857

2.413

41.311

12.175

Menge

t

53.091

21.204

74.295

DM/t

509

559

DM/t

18

31

63

66

50

14

17

259

131

57

12

200

59

Aus-beute

%

25,7

10,3

36,0

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Zur Beurteilung der einzelnen Zahlen dieser Aufstellung mögen die nachstehen-den Erläuterungen dienen:

1. Verarbeitete Rohmaterialmenge

Von der gesamten Verarbeitungsmenge des untersuchten Dreijahreszeitraumsvon etwa 576.0001 entfallen ca. 99.0001 auf Tierkörper von Vieh i.S. des Tierseu-chengesetzes und 477.0001 auf den übrigen Anfall, der beinahe ausschließlichaus Tierkörperteilen (ohne Blut und Federn) besteht. Im Zeitablauf ist dabei einestetige Zunahme der Verarbeitungsmenge festzustellen. Beim Vergleich derBetriebe untereinander treten erhebliche Unterschiede zutage. Der größteBetrieb verarbeitete im Jahresdurchschnitt mehr als 40.0001, drei Betriebe zwi-schen 20.0001 und 40.0001, und bei den restlichen fünf Betrieben lag die durch-schnittliche Verarbeitungsmenge zwischen 9.000 t und 20.000 t.

Die Menge der zur Verarbeitung anfallenden Tierkörper kann vom Betrieb nichtbeeinflußt werden; sie ist weitgehend abhängig von der Größe des Einzugsbe-reichs und seiner Viehdichte. Bei den Tierkörperteilen hingegen ist einebeträchtliche Einflußnahme auf die Verarbeitungsmenge durch Materialzukaufmöglich, wobei sich diese Zukaufe nur auf solche Teile von Tieren erstreckendürfen, die bei der Schlachtung nach veterinärrechtlichen Vorschriften für denmenschlichen Genuß als geeignet befunden, hierfür aber nicht verwendet wur-den. Ob in allen Fällen geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, diese Voraus-setzung zu überwachen, mag dahingestellt bleiben.

Im Vergleich der Anstalten untereinander ist der Anteil des zugekauften Materi-als an der Verarbeitungsmenge der Tierkörperteile höchst unterschiedlich. Esgibt Anstalten, in denen kein oder so gut wie kein Material zugekauft wird; ande-rerseits bestehen die verarbeiteten Tierkörperteile im Extremfall zu mehr als derHälfte aus zugekauftem Material.

Zum Problem des Materialzukaufs aus eigenen und fremden Einzugsbereichenbedarf es noch einer Darlegung der wirtschaftlichen Folgen für die Beseiti-gungspflichtigen. Die Gründe für den Materialzukauf liegen in einzelnen Fällenim technischen Bereich, wenn nämlich bei schlechter Qualität des aufzuneh-menden Rohmaterials durch Beimischung hochwertigen Materials dieVerarbeitbarkeit des gesamten Materials verbessert werden muß. In diesenFällen sind die Zukaufskosten ebenso zu beurteilen wie alle übrigen Verarbei-tungskosten und bilden einen Bestandteil der einheitlichen Verlustabrechnung.Meistens wird der Materialzukauf aber durch wirtschaftliche Überlegungenbegründet. Diese Überlegungen beruhen auf dem allgemein, bei steigender Ver-arbei tungsmenge sinkenden Fixkostenanteil an den Stückkosten und führen zuder Aussage, daß ein Materialzukauf so lange noch wirtschaftlich vorteilhaft ist,wie die Verarbeitung der zugekauften Mengen über die Deckung der variablenKosten hinaus einen Beitrag zur Deckung des Fixkostenblockes erbringt.

Die Beachtung dieser betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge kann auch fürdie beseitigungspflichtigen Körperschaften Vorteile bringen, jedoch sollten ausderen Sicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So wäre zunächst, ange-lehnt an das aktuelle Preis-Kosten-Verhältnis, in möglichst kurzen Zeitabstän-

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den zu überprüfen, ob der Zukauf tatsächlich noch einen positiven Deckungs-beitrag erbringt. Dabei müssen die variablen und die fixen Kosten sehr sorgfältiggetrennt werden. Auch in manchen Kostenblöcken, die auf den ersten Blick alsfixe Kosten angesehen werden mögen, stecken variable Bestandteile (z.B. Über-stundenlöhne des Verarbeitungspersonals). Daneben wäre zu berücksichtigen,daß größere Verarbeitungsmengen möglicherweise die technische Nutzungs-dauer der Anlagen verkürzen, was durch den Ansatz erhöhter Abschreibungenausgeglichen werden müßte. Schließlich ist zu beachten, daß die Verarbeitungs-kapazität nicht bis zur äußersten Grenze beansprucht werden darf, weil dieBetriebe aus Gründen der Entsorgungssicherheit eine Kapazitätsreservebenötigen.

Aber auch wenn sichergestellt ist, daß der Zukauf einen Beitrag zur Deckung derFixkosten erbringt, sollte der Beseitigungspflichtige, der die Anstalt durch einenPächter oder Unternehmer betreiben läßt, darauf achten, daß er an dem Nutzendes Zukaufs angemessen partizipiert. Dies ließe sich dadurch erreichen, daß derbei der Verarbeitung der Zukaufsmengen erzielte Deckungsbeitrag anteilmäßigder Entsorgung nach § 6 Abs. 1 TierKBG, für die der Beseitigungspflichtige dieVerlusterstattungspflicht trägt, zugerechnet wird, wodurch sich die Höhe des zuerstattenden Verlustes mindern würde. Diese Regelung trüge auch demUmstand Rechnung, daß eine Produktion zu Grenzkosten grundsätzlich nur fürbegrenzte Zeit oder in einem begrenzten Bereich möglich ist. Bekanntlichmüssen zur Bestandserhaltung eines Betriebes über einen längerfristigen Zeit-raum hinweg immer die Vollkosten einschließlich Fixkosten erwirtschaftet wer-den. Es kann nicht im Interesse der Beseitigungspflichtigen liegen, im Rahmender Verlusterstattung für die Deckung aller Fixkosten zu sorgen, während gleich-zeitig ein Unternehmer oder Pächter aus Rohmaterialmengen, deren Verarbei-tung nur mit den variablen Kosten belastet ist, Nutzen zieht.

Im übrigen mag der Materialzukauf, insbesondere aus fremden Einzugs-bereichen, zwar für einzelne Betriebe durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein, fürdie Gesamtwirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigung in Bayern wirkt er sichnachteilig aus. Den Betrieben, die nicht zukaufen, werden Verarbeitungsmen-gen entzogen mit der Folge, daß wegen mangelhafter Kapazitätsauslastung ihreWirtschaftlichkeit beeinträchtigt wird. Andererseits ist bei den zukaufendenBetrieben die Wirtschaftlichkeit durch den Kaufpreisaufwand für Rohmaterialbelastet, der nicht entstanden wäre, wenn die Schlachtstätten mangels andererAbnehmer gezwungen gewesen wären, ihre gesamten Anfallmengen der jeweilszuständigen TBA zur Verfügung zu stellen. Bei der herrschenden Situation kön-nen die größeren Schlachtstätten von den für sie zuständigen Anstalten eineVergütung für ihr Rohmaterial mit der Drohung fordern, dieses sonst einem aus-wärtigen Betrieb zu überlassen. Auf diese Weise wird ein großer Teil der Mate-rialzukäufe von Schlachtstätten im eigenen Einzugsbereich erklärt.

2. Aufwand für Rohmaterialbezug

Der Aufwand für Rohmaterialbezug unterliegt im Zeitablauf wie auch von TBA zuTBA großen Schwankungen. Im Zeitablauf wird der Bezugsaufwand, gegebe-nenfalls mit geringer zeitlicher Verzögerung, der Wirtschaftlichkeit der Material-verwertung wenigstens teilweise angeglichen, sei es, daß weniger Materialzugekauft wird oder daß für das zugekaufte Material niedrigere Preise bezahlt

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werden. Diese nach wirtschaftlichen Regeln zu erwartende Verhaltensweisewird überdeckt durch Aufwandsschwankungen im Vergleich der Betriebe unter-einander. So werden bei vier Betrieben keine oder nur unbedeutende Aufwen-dungen für Materialzukauf ausgewiesen. In drei weiteren Anstalten bewegt sichder Aufwand für den Materialzukauf durchschnittlich zwischen 10 DM und20 DM je t insgesamt verarbeiteten Rohmaterials. In den drei verbleibendenAnstalten liegt der Aufwand für den Rohmaterialeinkauf im Durchschnitt beimehr als 20 DM je t insgesamt verarbeiteten Rohmaterials.

Das unterschiedliche Verhalten der Betriebe in bezug auf den Materialzukauflegt die Vermutung nahe, daß Aufwendungen für den Erwerb von Rohmaterialvor allem in den Bereichen vermieden werden können, in denen keine großen,privat geführten Schlachthöfe als harte Verhandlungspartner der Beseitigungs-betriebe auftreten. Kommunale Schlachthöfe in Städten, die Mitglied einesZweckverbandes sind, scheuen sich anscheinend, „ihrer" TBA Rohmaterial zuentziehen, sei es in der Befürchtung, bei einer Verschlechterung der wirtschaftli-chen Lage der TBA zu höheren Verlusterstattungen herangezogen zu werden,sei es, weil sie durch die Zweckverbandssatzung verpflichtet sind, alles anfal-lende Material der für sie zuständigen Anstalt zur Verfügung zu stellen.

3. Energieaufwand

Die Verarbeitung von Tierkörpern und Tierkörperteilen zu Tiermehl und Tierfettunter Beachtung der dabei vorgeschriebenen Hygieneanforderung ist - insbe-sondere im Rahmen der Sterilisation der Rohware, aber auch ihrer Trocknungsowie der Trennung von Mehl und Fett-technisch nur mit hohem Energieeinsatzmöglich. Deshalb überrascht es nicht, daß die Energiekosten mit etwa 13 % dergesamten Aufwendungen einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen. Die miterheblichem Investitionsaufwand verbundenen Bemühungen zur Senkung derEnergiekosten waren in einer Reihe von Fällen erfolgreich. Nicht alle Betriebehaben hier jedoch den gleichen Investitionsstand erreicht. Es gibt Betriebe mitEnergiekosten von mehr als 40 DM/t. Dort sollte durch technische Vorkehrun-gen und dementsprechende Investitionen eine Verbesserung der Energieaus-beute angestrebt werden.

Beim Vergleich der Anstalten untereinander ist eine stetige Abnahme dermengenbezogenen Energiekosten festzustellen, je höher die Verarbeitungs-menge ist. Bei den vier Betrieben mit den günstigsten Energiekosten handelt essich um die vier Betriebe mit der höchsten Verarbeitungsmenge. Diese Zahlenlegen die Vermutung nahe, daß sogar bei den sonst variablen Energiekosten derKostendegression eine, wenn auch begrenzte, Rolle zukommt.

Die Frage, welcher Energieträger (Heizöl, Erdgas) am wirtschaftlichsten ist, kannnur unter Berücksichtigung der individuellen Umstände im Einzelfall entschie-den werden. Verschiedentlich wurde festgestellt, daß Maßnahmen zur Heizöl-oder Erdgaseinsparung zum Teil durch höhere Stromkosten wieder ausge-glichen wurden.

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4. Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fremdleistungen(laufende Betriebskosten)

Die laufenden Betriebskosten bilden zusammen mit dem Personalaufwandgrößenordnungsmäßig das Kernstück der gesamten Aufwendungen. Im Verlaufder drei untersuchten Jahre haben die laufenden Betriebskosten in ihrer abso-luten Höhe zwar stetig zugenommen, bezogen auf die Verarbeitungsmenge istjedoch ein deutlicher Rationalisierungserfolg festzustellen.

Von Betrieb zu Betrieb unterliegen die laufenden Betriebskosten erheblichenSchwankungen. Im Durchschnitt der Jahre 1986 bis 1988 macht der laufendeBetriebskostenaufwand im günstigsten Fall nur 26 DM je verarbeitete TonneRohmaterial aus, im Betrieb mit dem höchsten Wert liegt er bei 98 DM je t. DieUrsache für diese beträchtlichen Schwankungen liegt darin, daß die aus einerVielzahl verschiedener Aufwandsarten bestehenden laufenden Betriebskostenbei den einzelnen Betrieben nicht einheitlich zusammengesetzt sind. Hierfür gibtes technische und organisatorische Gründe, auf die anschließend eingegangenwird. Daneben spielen in gewissem Umfang auch Unterschiede bei derErfassung der Aufwandsposten in der Buchhaltung und bei ihrem Ausweisim Jahresabschluß eine Rolle.

Einheitlich sind bei allen Betrieben unter den laufenden Betriebskosten, nebenEinsatzstoffen für den Verarbeitungsprozeß und für Umweltschutzanlagen (z.B.Chemikalien) sowie Kleinmaterial, Werkzeuge u.a., vor allem die Instandhal-tungskosten der Anlagen erfaßt. Diese Instandhaltungskosten sind nicht nurvom Umfang der Anlagen und damit von der Betriebsgröße sowie vom Alterdieser Anlagen und damit von ihrer Reparaturanfälligkeit, sondern auch vondem Umstand abhängig, ob im untersuchten Zeitraum Großreparaturen miterheblichem Kostenaufwand im Einzelfall angefallen sind. Schließlich kommtaber auch anderen Fremdleistungen, wie z.B. Abwasserabgaben, wachsendeBedeutung zu.

In einigen Fällen enthalten die laufenden Betriebskosten außerdem Kosten fürFremdleistungen durch Fuhrunternehmer, die Rohmaterial anliefern. Seiteiner Reihe von Jahren sind mehrere Betriebe dazu übergegangen, für denAntransport des Rohmaterials nicht mehr den eigenen Fuhrpark, sondern ganzoder teilweise selbständige Fuhrunternehmer einzusetzen. Soweit solcheFremdleistungen anfallen, sind die Kosten hierfür ebenfalls unter den laufendenBetriebskosten enthalten, deren Gesamtbetrag in diesen Fällen durchweg mehrals 80 DM/t im Durchschnitt der drei Jahre erreicht. Dieser vergleichsweise hoheBetrag der laufenden Betriebskosten gegenüber den Betrieben, die kein Roh-material oder nur einen geringen Teil davon durch selbständige Fuhrunterneh-mer antransportieren lassen und sich statt dessen des eigenen Fuhrparksbedienen, hat überwiegend ausweistechnische Ursachen. In den Vergütungender Fuhrunternehmer, die als Fremdleistungen für den Betrieb ausgewiesenwerden, sind nämlich bestimmte Aufwendungen eingerechnet, die beim Einsatzdes eigenen Fuhrparks nicht beim laufenden Betriebsaufwand, sondern imRahmen anderer hierfür vorgesehener Aufwandsarten erschienen wären (z.B.Fahrerlöhne beim Personalaufwand, Fahrzeugabschreibung bei den Abschrei-bungen, Kfz-Steuer und -Versicherung beim sonstigen Aufwand). Folgerichtig

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erreicht andererseits beim Einsatz von Fuhrunternehmern der Personalaufwandwegen des Fehlens von Fahrpersonal - von einer Ausnahme abgesehen -durchweg nur die Hälfte bis zwei Drittel der laufenden Betriebskosten, währendbei den Betrieben mit eigenem Fuhrpark der Personalaufwand erheblich überden - dann niedrigeren - laufenden Betriebskosten liegt.

Aus diesen Gründen können aus den unterschiedlichen laufenden Betriebs-kosten, für sich betrachtet, keine Schlußfolgerungen gezogen werden, die eineBeurteilung der Betriebe im konkreten Einzelfall erlauben würden. Um zu einergesicherten Aussage zu kommen, müßten die in den laufenden Betriebskostenenthaltenen Posten in jedem einzelnen Betrieb untersucht und gegebenenfallsnach einheitlichen Gesichtspunkten geordnet, gegliedert und neu zusammen-gefaßt werden. Dabei wäre, soweit möglich und sinnvoll, auch eine Aufgliede-rung nach Kostenstellen anzustreben. Insbesondere sollte jedoch ein Kosten-vergleich zwischen dem Einsatz eigener Abholfahrzeuge und der Beauftragungvon Fuhrunternehmern versucht werden. Allerdings würde die Verwirklichungdieses Vorhabens Untersuchungen an Ort und Stelle unter Zuhilfenahme derBücher und Unterlagen der Betriebe erfordern, die so zeitaufwendig wären, daßwir darauf verzichten mußten.

5. Personalaufwand

Die vorstehend beschriebene unterschiedliche Organisation der Rohmaterial-anlieferung mit ihren dadurch verursachten Auswirkungen auf den Personal-stand und den Personalaufwand erschwert dessen Beurteilung ebenso wie dieder laufenden Betriebskosten. Erwartungsgemäß haben die Betriebe, die sichselbständiger Fuhrunternehmer bedienen, im allgemeinen einen niedrigerenPersonalaufwand aufzuweisen als die Betriebe mit eigenem Fuhrpark. Norma-lerweise liegt der Personalaufwand dort unter den laufenden Betriebskosten; erschwankt im Durchschnitt zwischen 40 DM/t und 70 DM/t.

Von der Überlagerung durch die unterschiedliche Organisation der Roh-materialanfuhr abgesehen, ist - von Ausnahmen abgesehen - eine sinkendeTendenz des Personalaufwandes mit steigender Verarbeitungsmenge festzu-stellen. Dies wird durch die in diesem Fall eintretende Kostendegression erklärt.

Rechnet man laufende Betriebskosten und Personalaufwand zusammen, um dieAuswirkungen der unterschiedlichen Organisation des Rohmaterialantranspor-tes wenigstens teilweise zu eliminieren, so ergeben sich gemeinsame durch-schnittliche Aufwendungen, die zwischen 108 DM/t und 204 DM/t schwanken.Die Ursache für diese beträchtliche Schwankungsbreite liegt nicht in der zuerwartenden Kostendegression. Der Umstand, daß gerade einige kleinereBetriebe günstige Vergleichswerte haben, legt den Schluß nahe, daß nebentopographischen und technischen Gründen auch Qualitätsunterschiede imManagement eine gewisse Rolle spielen mögen.

Zu den Personalkosten der Betriebs- und Geschäftsführung, die im allgemeinenPersonalaufwand enthalten sind, erscheinen uns noch einige grundsätzlicheAnmerkungen angebracht. Auch dieser Teil des Personalaufwandes fällt inhöchst unterschiedlichem Umfang an. In den von den beseitigungspflichtigen

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Körperschaften unmittelbar geführten Betrieben (sogenannte „Regiebetriebe")wird in der Regel nur ein Betriebsleiter auf Rechnung der TBA bezahlt, dergrundsätzlich nach den für Angestellte des öffentlichen Dienstes gültigenBestimmungen eingestuft und besoldet wird. Besondere Geschäftsführerbe-züge fallen daneben nicht an. Soweit darüber hinaus einzelne Leitungsfunktio-nen bei der jeweils federführenden Körperschaft zu erfüllen sind, übersteigt derdafür anfallende anteilige Zeitaufwand der damit befaßten Personen in Regie-betrieben nicht wesentlich den Arbeitsaufwand, der auch bei den leitendenPersonen der anderen Beseitigungspflichtigen entsteht, die die Entsorgungdurch einen Pächter oder Unternehmer durchführen lassen.

Bei diesen letztgenannten TBAen erfüllen die Pächter oder Unternehmer dieFunktion des Betriebsleiters; ihre Bezüge gehen als Bestandteil des Personal-aufwandes in die zu erstattenden Verluste ein. Im Sinne der geforderten spar-samen und rationellen Wirtschaftsführung haben diese Bezüge grundsätzlichdann als angemessen zu gelten, wenn sie den Personalaufwand nicht über-steigen, der auch für einen außenstehenden Dritten anfallen würde, der die ent-sprechenden Aufgaben wahrnimmt. Maßgeblich ist demnach die Anbindung derBezüge an die tatsächlich geleistete Arbeit und an die dadurch ermöglichte Ein-sparung einer fremden Arbeitskraft. Im Rahmen dieser Grundsätze sollte manbei der Bemessung der Bezüge im konkreten Einzelfall nicht kleinlich verfahren.

In den untersuchten Jahren ist der mit diesen Grundsätzen verbundene Ermes-sensspielraum bei den einzelnen Anstalten sehr unterschiedlich ausgefülltworden, wodurch die im Personalaufwand enthaltenen Betriebsleiter- undGeschäftsführerbezüge von Betrieb zu Betrieb kaum vergleichbar sind. Vongroßer Bedeutung ist es in diesem Zusammenhang, ob Betriebsleitung undGeschäftsführung in einer Person vereinigt sind oder ob hierfür zwei oder mehrPersonen den Personalaufwand belasten.

6. Abschreibungen

Zum Ansatz der buchmäßigen anstelle der kalkulatorischen Abschreibungenhaben wir bereits im Abschnitt B grundsätzliche Ausführungen gemacht. Es seihier nochmals daran erinnert, daß der in den Unterlagen der Betriebe ausgewie-sene Abschreibungsaufwand nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzenunvollständig sein kann, wenn Zuwendungen des Staates usw. zur Finanzierungfrüherer Investitionen seinerzeit von deren Anschaffungskosten abgesetztwurden und nur auf den verminderten Investitionsbetrag abgeschrieben wird. Imübrigen ist hierzu erwähnen, daß gerade bei dieser Aufwandsart die Betriebe mithohen Verarbeitungsmengen durch die Kostendegression bevorzugt sind.Außerdem haben wir festgestellt, daß in den Betrieben mit verhältnismäßig nied-rigen Abschreibungen umfangreiche Investitionen entweder schon in Angriffgenommen oder zumindest geplant sind, wodurch in naher Zukunft mit steigen-den Abschreibungen zu rechnen sein wird. Auch von anderen Betrieben sinduns Investitionspläne bekannt.

Wie bereits ausgeführt, haben wir bei den Pachtbetrieben die Abschreibungender verpachtenden Körperschaft angesetzt und statt dessen den Pachtaufwanddes Pächterbetriebes und die Pachteinnahme des Verpächters unberücksich-

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tigt gelassen. Dies gilt nicht, wenn im Bereich der mit der Aufgabenerfüllungbetrauten privaten Unternehmer eine Betriebsaufspaltung in eine verpachtendeBesitzgesellschaft (z.B. in der Rechtsform einer oHG) und in eine pachtendeBetriebsgesellschaft (z.B. eine GmbH und Co., KG) vorliegt. Hier wurde der inden Abschlüssen der Betriebsgesellschaft ausgewiesene Pachtaufwand ange-setzt und zu den Abschreibungen gerechnet. Dabei wurde nicht geprüft, ob dieHöhe dieser Pacht den tatsächlichen Anlagekosten entspricht, wie sie auch ent-standen wären, wenn keine Betriebsaufspaltung stattgefunden hätte. UnterBezugnahme auf allgemeine haushaltsrechtliche Grundsätze in Verbindung mitArt. 4 AGTierKBG darf den Beseitigungspflichtigen kein Nachteil erwachsen,wenn ein Unternehmer aus privaten Gründen bestimmte Dispositionen trifft. DenBeseitigungspflichtigen empfehlen wir, mit den Unternehmern zu vereinbaren,daß hinsichtlich der Verlusterstattung Besitz- und Betriebsgesellschaft als wirt-schaftliche Einheit zu betrachten und der Verlustabrechnung ein konsolidierterAbschluß zugrunde zu legen wäre.

7. Zinsaufwand

Auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit des Zinsaufwandes im Zusammen-hang mit der unterschiedlichen Finanzierungsstruktur haben wir in Abschnitt Bbereits hingewiesen.

Im einzelnen bleibt festzuhalten, daß der Zinsaufwand bei den Betrieben privaterUnternehmer höher ist als der Zinsaufwand bei den Anstalten im Eigentum derBeseitigungspflichtigen. Dies zeigt, daß die privaten Unternehmer bei derFinanzierung ihrer Investitionen nicht über die gleichen Möglichkeiten derEigenfinanzierung wie die Beseitigungspflichtigen verfügen (Staatszuschüsse,Umlagen der Mitglieder u.a.).

Da die in den Abschlüssen ausgewiesenen Zinsaufwendungen zugrunde gelegtwerden, enthalten die in unserer vergleichenden Darstellung gezeigten Zinsenkeine Verzinsung des Eigenkapitals von Unternehmern. Soweit in den Verlust-erstattungsabrechnungen der Unternehmer eine Eigenkapitalverzinsunggeltend gemacht wurde, ist sie außerhalb der Aufwendungen nach den Gewinn-und Verlustrechnungen dem sich dort ergebenden Verlust hinzugerechnetworden. Dahinter stand die Überlegung, daß dem Unternehmer oder Pächter einErsatz für die entgangenen Zinserträge zu gewähren ist, die er erhalten hätte,wenn er das in der TBA festgelegte Vermögen zinsbringend hätte anlegenkönnen.

Die Erstattung durch den Beseitigungspflichtigen darf sich im übrigen nur aufden Zinsverlust erstrecken, den der Unternehmer nach seinen Jahresbilanzentatsächlich in Kauf zu nehmen hatte. Fiktive Vermögenswerte sind nicht zuverzinsen. Deshalb ist vom Eigenkapitalausweis in den Bilanzen auszugehen.Handels- und steuerrechtlich stellen diese Eigenkapitalzinsen aber keinen Auf-wand dar; sie waren daher im Rahmen des Betriebsvergleiches zu Rechtunberücksichtigt zu lassen. Anders wäre es gewesen, wenn von vornherein beiallen Betrieben nach einem einheitlichen Vorgehen kalkulatorische Zinsenanstelle der buchmäßigen Zinsen angesetzt worden wären.

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8. Sonstiger Aufwand

Der sonstige Aufwand enthält alle Posten, die bisher noch nicht gesondertgezeigt wurden, insbesondere auch Verwaltungskosten im weitesten Sinne(einschließlich die ihrer Höhe nach von Betrieb zu Betrieb sehr unterschied-lichen Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen u.a.), Vertriebskosten(Provisionen, Ausgangsfrachten), Versicherungen, Reisekosten usw. sowie eineetwa anfallende Gewerbekapitalsteuer. Die gesamten sonstigen Aufwendungensind von Betrieb zu Betrieb nur schwer vergleichbar, weil sie sich teilweise unter-schiedlich zusammensetzen. In Regie- und Pachtbetrieben werden zudem dieanteiligen Verwaltungskosten der Beseitigungspflichtigen manchmal nicht involler Höhe gesondert erfaßt und vom allgemeinen Haushalt den Beseitigungs-kosten belastet. Die Herstellung einer zuverlässigen Vergleichbarkeit wäre auchhier nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich. Andererseits wird dieser Mangelgemildert durch den Umstand, daß der sonstige Aufwand nicht zu den größen-ordnungsmäßig ausschlaggebenden Aufwandsarten gehört.

9. Zusammenfassung der Aufwandsposten

Die nachstehend zusammengefaßten durchschnittlichen Verarbeitungsmengender Jahre 1986 bis 1988 und die dazu in Bezug gesetzten Durchschnittsaufwen-dungen dieser Jahre für alle im Aufwandsvergleich erfaßten bayerischen Anstal-ten errechnen sich als gewogenes arithmetisches Mittel der entsprechendenEinzelbeträge der Betriebe:

Durchschnittsbeträge Schwankungsbreitezwischen niedrigstem

und höchstem Wert

Durchschnittlich verarbeiteteRohmaterialmenge in t 19.197 9.390 bis 49.634

DM/t DM/tAufwand für Rohmaterialzukauf 15 0 bis 32Energiekosten 35 30 bis 54Laufende Betriebskosten 64 26 bis 98Personalaufwand 68 42 bis 114Abschreibungen 52 28 bis 87Zinsaufwand 14 0 bis 32Sonstiger Aufwand 16 6 bis 30

Insgesamt 264 205 bis 353

In diesen zusammengefaßten Werten wird nochmals das erhebliche Gewichtdeutlich, das den laufenden Betriebsaufwendungen und dem Personalaufwand,dicht gefolgt von den Abschreibungen, zukommt. Von den verbleibenden Auf-wandsarten nehmen die Energiekosten eine deutlich gewichtigere Stelle ein alsdie (im übrigen untereinander fast gleich hohen) Aufwendungen für Rohmate-rialzukauf, die Zinsen und die sonstigen Aufwendungen. Diese drei letztgenann-ten Aufwandsarten erreichen jeweils nicht einmal ein Drittel der Abschreibungenbzw. ein Viertel der laufenden Betriebsaufwendungen oder des Personalauf-wandes.

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Auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Betrieben,insbesondere bei den laufenden Betriebsaufwendungen und dem Personalauf-wand, den Zinsen und den Abschreibungen wurde bereits hingewiesen.

10. Produktion und Umsatzerlöse

Auf der Ertragseite wird die Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigungbestimmt durch die Erlöse, welche für die aus dem anfallenden Rohmaterialerzeugten Produkte am Markt erzielt werden können. Andere Einnahmen derBetriebe, wie z.B. Abholgebühren für Haustiere u.dgl., Zinseinnahmen u.a.,gehören ebensowenig zu den betrieblichen Erträgen wie die Einnahmen derZweckverbände usw. aus Beseitigüngsgebühren, die zur Finanzierung derVerlusterstattungen zu dienen bestimmt sind. Die in den Jahren 1986,1987 und1988 produzierten Mengen mit den sich daraus errechnenden Ausbeutesätzenund die hierfür erzielten Erlöse, jeweils in Beziehung gesetzt zur gesamten Ver-arbeitungsmenge und ergänzt durch die am Markt durchsetzbaren Durch-schnittseriöse, sind im unteren Teil der Tabelle zu Beginn des Abschnitts Cdargestellt. Die Auswertung dieser Zahlen ergibt folgendes Bild:

a) Ausbeute

Im Mittelwert aller untersuchten zehn TBAen bleiben die Ausbeutesätze fürTiermehl wie auch für Tierfett über die drei Jahre hinweg bemerkenswert kon-stant. Man wird daraus schließen können, daß bei allgemein üblicher Zusam-mensetzung des Rohmaterials und üblicher Verfahrenstechnik etwa 26 %Tiermehlausbeute und etwas mehr als 10 % Fettausbeute erzielt werden kön-nen. Bei den einzelnen Betrieben treten allerdings Abweichungen von diesenMittelwerten auf. So schwanken die Ausbeutesätze für Tiermehl zwischen21.3 % und 29,7 %, was einer Schwankungsbreite von 8,4 %-Punkten oder39.4 % des niedrigsten Wertes entspricht. Für Tierfett liegt die Schwankungs-breite bei einem Mittelwert von 10,4 % zwischen 8,1 % und 11,7 % oder 3,6 %-Punkte; dies sind 44,4 % des niedrigsten Wertes. Die Schwankungsbreite istdemnach beim Tierfett relativ höher als beim Tiermehl.

Die Unterschiede in der Ausbeute sind teilweise durch die Zusammenset-zung des zur Verfügung stehenden Rohmaterials bedingt. Bei einem sehrhohen Anteil von Schlachtabfällen nimmt die Ausbeute, insbesondere beiTiermehl, ab, wenn nicht durch andere Maßnahmen (gezielter Materialzu-kauf) gegengesteuert wird. Einige Betriebe erreichen den Ausgleich durchZukauf hochwertigen Materials, z.B. Knochen, Schwarten, Unterbeine u.a.Daneben spielt jedoch auch der Verarbeitungsvorgang und die Art derProdukte eine Rolle (z.B. wenn als Eiweißträger nicht nur Tiermehl, sondernauch Pellets hergestellt werden).

b) Umsätze für Tiermehl und Tierfett

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Produkte sind nicht nur von derProduktionsmenge und der Qualität, sondern auch von den erzielbaren Ver-kaufspreisen abhängig. Bekanntlich orientieren sich diese an der Marktlage(beim Tiermehl am Markt für eiweißhaltige Futtermittel usw.) und könnenvon den einzelnen Betrieben nur innerhalb enger Grenzen beeinflußt werden.

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Sie unterliegen im Zeitablauf ganz erheblichen Schwankungen, die haupt-sächlich von den Weltmarktpreisen der Substitutionsprodukte - wichtigstesvon ihnen ist Sojaschrot - verursacht werden. In dem dieser Untersuchungzugrundeliegenden Zeitraum waren die Tiermehl- und Tierfettpreise über-wiegend unbefriedigend; nachdem sie in der ersten Jahreshälfte 1987 einenTiefstand erreicht hatten, war 1988 eine Preiserholung zu verzeichnen, dieauch noch während des Jahres 1989 größtenteils anhielt. Danach trat einerneuter scharfer Preisverfall ein, der zur Zeit noch fortbesteht.

Von dieser ungünstigen Preissituation werden grundsätzlich alle Betriebebetroffen. Eine sehr begrenzte Einflußnahme eines einzelnen Betriebeskönnte unter bestimmten Voraussetzungen durch die Wahl des Abschluß-zeitpunktes für längerfristige Verkaufskontrakte möglich sein. In der Praxis istdiese Möglichkeit mangels Lagerkapazität für die Produkte jedoch meistnicht vorhanden. Außerdem wird der erzielte Preis von der Qualität derErzeugnisse beeinflußt, die ihrerseits aber weitgehend von der Zusammen-setzung der Rohware abhängt. Beim Tiermehl stellen die meisten Betriebe einProdukt mit 55 % Proteingehalt her. Wird dieser Qualitätsstandard nichterreicht, müssen Preisabschläge hingenommen werden. Analog zu denVerhältnissen beim Tiermehl werden die Preise für Tierfett durch den Gehaltan freien Fettsäuren bestimmt.

Im übrigen sind auch bei den Durchschnittspreisen Unterschiede zwischenden einzelnen Betrieben festzustellen. Bei einem gewogenen arithmetischenMittel der Durchschnittspreise aller drei Jahre von 437 DM/t für Tiermehl und514 DM/t für Tierfett liegt die Schwankungsbreite unter den Betrieben beimTiermehl zwischen 408 DM/t und 485 DM/t sowie beim Tierfett zwischen492 DM/t und 532 DM/t. Soweit für Tiermehl außergewöhnlich hohe Preiseerzielt werden konnten, liegt die Erklärung hierfür in einer besonders günsti-gen Zusammensetzung des Rohmaterials, wodurch der Proteingehaltdes Tiermehls sehr hohe Werte erreicht.

c) Umsätze für Häute

Die Verwertung der Tierhäute wird nicht einheitlich gehandhabt. DreiBetriebe haben die Tiere einschließlich ihrer Haut in die Verarbeitunggegeben bzw. erst in jüngster Zeit mit der Enthäutung begonnen, weil siezumindest in der Vergangenheit davon ausgingen, daß die Preise für Häuteangesichts der Kosten der lohnintensiven Enthäutung und Aufbereitungnicht kostendeckend seien. Die Auswirkung der Mitverarbeitung der Häuteauf die Produktionsmengen für Tiermehl und Tierfett (Ausbeute) ist wohl sogering, daß sie vernachlässigt werden kann. Die übrigen Betriebe haben dieEnthäutung trotz zeitweise unbefriedigender Häutepreise fortgeführt. Dabeiist zu beachten, daß angesichts der technischen und organisatorischenGegebenheiten eine schnelle Anpassung an die Preisentwicklung durch Ver-zicht auf Enthäutung oder deren Wiedereinführung kaum möglich erscheint.

In den Anstalten, zu deren Einzugsbereich das Voralpenland gehört, standdie Enthäutung nie in Frage, weil die Häute der dort lebenden Jungrinderwegen ihrer Fellqualität besonders hohe Preise erzielten.

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D. Aufwandsunterdeckung

In keinem der drei untersuchten Jahre haben die Umsatzerlöse aus dem Verkaufder erzeugten Produkte ausgereicht, die Aufwendungen zu decken. Die unge-deckten Aufwendungen machten im Jahre 1986 37 %, im Jahre 1987 40 % undim Jahre 1988 23 % der gesamten Aufwendungen aus. Die Verbesserung imJahre 1988 ist ausschließlich auf höhere Umsatzerlöse infolge gestiegenerProduktpreise zurückzuführen.

Bei Betrachtung der Einzelergebnisse der Anstalten zeigt sich, daß bei keinerTBA eine Deckung der Aufwendungen erreicht werden konnte. Die Preisent-wicklung spiegelt sich in den einzelnen Jahresergebnissen aller Betriebe deut-lich wider. Hingegen war der Grad der Aufwandsunterdeckung im Einzelfallhöchst unterschiedlich. Im Durchschnitt der drei Jahre ergab sich ein gewoge-nes arithmetisches Mittel aller auf die Verarbeitungsmenge bezogenen Unter-deckungen von 87 DM/t. Bei den einzelnen Betrieben schwankt dieser Wertjedoch zwischen 27 DM/t und 183 DM/t, wobei die Extremwerte dadurchzustande kommen, daß in diesen Fällen niedrige Stückkosten mit hohenUmsatzerlösen bzw. hohe Stückkosten mit niedrigen Umsatzerlösen zubesonders günstigen bzw. ungünstigen Deckungsquoten kumulieren.

Die im ganzen unbefriedigende wirtschaftliche Lage der Tierkörperbeseitigungwar nicht immer so. Während langer Zeiträume von der Währungsreform an bisetwa 1980 - nur kurz unterbrochen von begrenzten Preiseinbrüchen - konntenüber die volle Aufwandsdeckung hinaus Gewinne erwirtschaftet werden, die inmanchen Jahren beträchtliche Summen ausmachten. Die wichtigsten Ursachenfür die seit einer Reihe von Jahren allmählich eingetretene allgemeineVerschlechterung der Ertragslage sind nach unseren Beobachtungen:

- Preiseinbrüche für Tiermehl und zunehmend auch für Tierfett, wobei diePreistäler immer tiefer und länger und die Erholungsphasen immer kürzerund weniger stark ausgeprägt werden;

- Preiserhöhungen bei Fremdleistungen, Lohnerhöhungen und andereSteigerungen laufender Betriebskosten;

- stark zunehmende Anlagekosten, mit denen einerseits den gestiegenenEnergie- und Personalkosten entgegengewirkt und andererseits denerhöhten Umweltschutzanforderungen Rechnung getragen werden soll.

Dies hatte zur Folge, daß die als Regiebetriebe geführten Anstalten einensteigenden Zuschußbedarfgegenüber ihren Aufgabenträgern geltend machtenund daß die von Pächtern oder Unternehmern auf private Rechnung geführtenBetriebe keine Gewinne mehr zur Verfügung hatten und statt dessen auf Verlust-erstattungszahlungen der Beseitigungspflichtigen angewiesen waren. DieUnternehmer suchen daher nach einem Ausgleich für die nicht mehr erzielbarenGewinne aus der Verwertung des anfallenden Rohmaterials. Solche aus-gleichenden Gewinne könnten beispielsweise von Pächtern dadurch erreichtwerden, daß in Pachtbetrieben die verpachtende Körperschaft nur einen Teilihrer Anlagekosten als Pachtzahlungen vom Pächter erhält, wodurch dessenErtragsrechnung nicht mit dem vollen Beseitigungsaufwand belastet ist. In

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Unternehmerbetrieben wäre es möglich, daß in die vom Beseitigungspflichtigenan den Unternehmer zu zahlende Verlusterstattung auch ein „kalkulatorischerGewinn" eingerechnet wird, der nicht durch tatsächliche Aufwendungen desUnternehmers gedeckt ist.

Der Ansatz eines solchen kalkulatorischen Gewinnes oder eines ihn ersetzen-den Surrogats mit gleicher wirtschaftlicher Wirkung verstößt gegen Art. 4AGTierKBG, der die Rechtsgrundlage für Verlusterstattungen darstellt und wozum Ausdruck gebracht wird, daß bei der Bemessung der Verlusterstattung vondem Verhältnis der tatsächlichen Aufwendungen zu den Erträgen auszugehenist. Ein kalkulatorischer Gewinn kann aber schon rein begrifflich nicht Bestand-teil der Aufwendungen sein.

Im übrigen ist der kalkulatorische Gewinn in Nr. 51 der Leitsätze für die Preiser-mittlung aufgrund von Selbstkosten - LSP - behandelt. Ob die LSP auch für Ver-lusterstattungen an Betreiber von Tierkörperbeseitigungsanstalten gelten, magdahingestellt bleiben. Vom Ergebnis her ändert sich durch die Heranziehung derLSP nichts, denn aus Nr. 51 LSP ergibt sich, daß auch nach dieser Vorschrift beider Tierkörperbeseitigung so gut wie ausnahmslos kein kalkulatorischerGewinn angesetzt werden kann, weil dessen Rechtfertigung durch ein „allge-meines Unternehmerwagnis" bei Betrieben, denen die Übernahme des vollenVerlustes bei gleichzeitiger Einkommenssicherung des Inhabers garantiertwurde, nicht vorhanden ist. Der in Nr. 51 LSP außerdem noch als möglicheRechtfertigung genannte Leistungsgewinn ist auf ganz wenige Ausnahmefällebeschränkt, die hier nicht vorliegen dürften (vgl. Ebisch/Gottschalk, „Preise undPreisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen", München 1977, S. 435/436).

Schließlich stellt der durch die allgemeine Branchenentwicklung erzwungeneVerzicht auf Gewinn ein Äquivalent für die wirtschaftliche Sicherung der Unter-nehmer und für ihre früheren Möglichkeiten zur Gewinnerzielung, die zumindesttheoretisch weiterbestehen, dar. Die Betreiber von TBAen sind damit immer nochbesser gestellt als andere Unternehmer, die den Wechselfällen des Marktesohne Einkommensgarantie ausgesetzt sind. Für die beseitigungspflichtigenKörperschaften besteht deshalb keine Veranlassung, die von ihnen auszuglei-chenden Aufwandsunterdeckungen durch Gewinnzahlungen zu erhöhen. Mitden Erfordernissen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführungstünde dies nicht in Einklang.

E. Ausblick

Die aus den Zahlen der Tabelle im Abschnitt C abzulesende Besserung der wirt-schaftlichen Lage im Jahre 1988 hat sich 1989 zwar zunächst fortgesetzt, abersie war nicht tiefgreifend genug, die Aufwandsunterdeckung auch nur annä-hernd abzubauen. Inzwischen ist im Jahre 1990 ein Preisverfall für Tiermehl undTierfett von bisher noch nie dagewesenem Ausmaß eingetreten. Genaue Zahlenüber die Auswirkungen der damit verbundenen Erlöseinbußen auf die Verlusteder TBAen liegen noch nicht vor. Mit Sicherheit wird der nicht gedeckte Aufwandim Jahre 1990 höher sein als im Jahre 1987, dem ungünstigsten Jahr des Ver-gleichszeitraums. Eine Entspannung des Preisdruckes ist auch zu Beginn desJahres 1991 nicht erkennbar, so daß auch dieses Jahr aller Wahrscheinlichkeitnach mit hohen Fehlbeträgen abschließen wird.

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Hinzukommt ein Imageverlust für das Produkt Tiermehl, der geeignet ist, seineAbsatzchancen sehr stark zu beeinträchtigen. Die Ursachen dieses Imagever-lustes liegen u.a. in seuchenhygienischen Befürchtungen bezüglich der Weiter-verbreitung der Rinderseuche BSE.

Diese Entwicklung zeigt überdies, daß die noch vor wenigen Jahren von Unter-nehmern den Beseitigungspflichtigen gemachten Angebote, die Entsorgung zueiner als Festbetrag vereinbarten Verlusterstattung oder, wenn bei verpachtetenBetrieben die Verpächter ihre Anlagekosten nicht voll als Pacht in Rechnungstellen, unter Verzicht auf eine Verlusterstattung durchzuführen, für beideVertragspartner zu unerwünschten Folgen führen kann. Diese Angebote werdennach unserer Kenntnis neuerdings auch nicht mehr aufrechterhalten. Im Grundekann weder der Beseitigungspflichtige noch der Betreiber auf eine Verlust-erstattung in der tatsächlich anfallenden Höhe verzichten, weil sonst derBestand des Betriebes und damit die Entsorgungssicherheit gefährdet wäre.

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