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Liebes ver.di-Mitglied, die Karstadt-Feinkost-Geschäftsführung (KaFein GF) hat den für dich gültigen An- erkennungstarifvertrag vom 16. Mai 2007 zum 31. März 2017 gekündigt. Dieser sichert dir bisher die vollen Leistungen der Tarifverträge des Einzelhandels. Tarifverträge gelten rechtsverbindlich übrigens nur für ver.di-Mitglieder. Die KaFein-Geschäftsführung (GF) betont, eine Tariflösung erzielen zu wollen. Deine ver.di-Tarifkommission begrüßt das Umden- ken ausdrücklich, denn eine Tariflösung war bisher nicht möglich. Wir geben nichts ohne Gegenleistung. Keinen Tarifvertrag um jeden Preis! Die Kernforderungen deiner ver.di-Tarifkommission: die GF soll die wirtschaftliche Notlage darlegen und ihr tragfähiges Geschäfts- modell aufzeigen weitreichende Sicherung der bestehenden Standorte weitreichende Sicherung der Arbeitsplätze keine Kürzung beim Monatslohn, sondern Anerkennung der Lohn- und Gehaltstarif- verträge des Einzel- handels Vorteile für ver.di-Mitglieder ver.di-Informationen für die Beschäftigten von Karstadt Feinkost 2-2016 Handel Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Kernforderungen deiner ver.di-Tarifkommission NICHT UM JEDEN PREIS...

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Liebes ver.di-Mitglied,

die Karstadt-Feinkost-Geschäftsführung

(KaFein GF) hat den für dich gültigen An-

erkennungstarifvertrag vom 16. Mai 2007

zum 31. März 2017 gekündigt. Dieser

sichert dir bisher die vollen Leistungen der

Tarifverträge des Einzelhandels. Tarifverträge

gelten rechtsverbindlich übrigens nur für

ver.di-Mitglieder.

Die KaFein-Geschäftsführung (GF) betont,

eine Tariflösung erzielen zu wollen. Deine

ver.di-Tarifkommission begrüßt das Umden-

ken ausdrücklich, denn eine Tariflösung war

bisher nicht möglich. Wir geben nichts

ohne Gegenleistung. Keinen Tarifvertrag

um jeden Preis! Die Kernforderungen deiner

ver.di-Tarifkommission:

• die GF soll die wirtschaftliche Notlage

darlegen und ihr tragfähiges Geschäfts-

modell aufzeigen

• weitreichende Sicherung der bestehenden

Standorte

• weitreichende Sicherung der Arbeitsplätze

• keine Kürzung beim Monatslohn,

sondern Anerkennung der Lohn-

und Gehaltstarif-

verträge des Einzel-

handels

• Vorteile für

ver.di-Mitglieder

v e r . d i - I n f o r m a t i o n e n f ü r d i e B e s c h ä f t i g t e n v o n K a r s t a d t F e i n k o s t 2 - 2 0 1 6

Handel Vereinte

Dienstleistungs-

gewerkschaft

Kernforderungen deiner ver.di-Tarifkommission

NICHT UM JEDEN PREIS...

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V.i.S.d.P.: Conny Weißbach, ver.di-Bundesfachgruppe Einzelhandel, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Foto: ver.di/Werner Bachmeier

Die Verhandlungen waren im August

unterbrochen worden, weil

• immer mehr Märkte geschlossen

werden sollten,

• gleichzeitig die Geschäftsführung Verzicht

auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld forderte.

Die Kolleg_innen bei Karstadt Warenhaus

haben schrittweise die Geltung der Tarife

(Tarifbindung) wieder durchsetzen können.

Glückwunsch! Uns hat ihre Situation stets

motiviert, unsere besseren Bedingungen zu

erhalten. Das wird nicht leicht.

Wie erreichen wir das?

Tariffragen sind Machtfragen. Unsere

Machtbasis entsteht auch durch dich als

ver.di-Mitglied. Nur viele ver.di-Mitglieder

können gute Tarife bei KaFein durch-

setzen. Fülle gleich die Beitrittserklärung aus

oder werde online Mitglied. Wenn du schon

ver.di Mitglied bist, sprich Kolleg_innen an

und werbe sie.

Deine ver.di Tarifkommission

Für Nachfragen stehen dir deine

ver.di-Tarifkommission oder Conny Weißbach

([email protected]) zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

handel.verdi.de

facebook.com/verdiHANDEL

www.handel.verdi.de

Jetzt Mitglied werden.

Es geht auch online:

mitgliedwerden.verdi.de

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272-

03-1

113

Vereinte DienstleistungsgewerkschaftGläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto

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DatenschutzDie mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

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Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos

Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:

Azubi-Volontär/in- Schüler/in-Student/in Referendar/in (ohne Arbeitseinkommen)

bis

bis

Praktikant/in Altersteilzeit 

bis

bis

ich bin Meister/in- Sonstiges: Techniker/in-Ingenieur/in

Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)

Straße Hausnummer

PLZ Ort

Branche

ausgeübte Tätigkeit

monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe

Ich war Mitglied in der Gewerkschaft

von

bis

Monatsbeitrag in Euro

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.

Ich wurde geworben durch: Name Werber/in

Mitgliedsnummer

Mitgliedsnummer

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Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer

Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Wider-ruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich er-kläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.

gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen.

Zahlungsweise monatlich vierteljährlich

zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende