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Kommunaler Influenzapandemieplan Frankfurt am Main Juni 2008 Stadtgesundheitsamt

Kommunaler Influenzapandemieplan Frankfurt am Main · und der gegenwärtigen Ausbreitung der aviären Influenza A-H5N1 erwarten Experten weltweit eine erneute Pandemie in den nächsten

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Kommunaler

Influenzapandemieplan

Frankfurt am Main

Juni 2008

Stadtgesundheitsamt

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Kommunaler Influenzapandemieplan Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main

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Vorwort An der saisonalen Grippe erkranken in Deutschland jeden Winter viele Menschen. Dies führt zu etwa 1 Millionen Arbeitsunfähigkeiten, 10.000 Krankenhauseinweisungen und mehreren Tausend Todes-fällen. Eine weltweite Influenzapandemie stellt eine unvergleichlich größere Bedrohung für die gesamte Bevölkerung dar. Alle Experten sind sich einig, dass eine erneute Influenzapandemie kommen wird. Wenn auch Zeitpunkt, Subtyp des Erregers und die Dimension nicht genau vor-hergesagt werden können, so erscheint eine Planung in der jetzigen Zwischenphase dringend geboten, um von einer Pandemie nicht überrollt zu werden. Mit dem kommunalen Influenzapandemieplan bereitet sich die Stadt Frankfurt am Main vor. Das Dokument enthält detaillierte Regelungen und Empfehlungen, um die Auswirkungen auf das öffentliche Leben zu verringern, die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu er-halten und den ökonomischen Schaden für die Stadt zu begrenzen. Die vorliegende Fassung basiert auf dem nationalen Pandemieplan des Robert Koch Institutes und dem Pandemieplan für das Land Hessen. Sie beruht auf dem derzeitigen Stand des Wis-sens und wird an zukünftige Entwicklungen kontinuierlich angepasst. Basis aller Pläne ist der Pandemieplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Hessen wurden die erforderlichen materiellen und personellen Kapazitäten für Frankfurt am Main kalkuliert und die notwendigen Schritte zur Pan-demiebekämpfung geplant. Diese umfassen u. a. Früherkennung, Krisenkommunikation, Maß-nahmen zur Infektionskontrolle sowie den Umgang mit Medikamenten und Impfungen. Eine Influenzapandemie ist eine der schwerwiegendsten natürlichen Bedrohungen für unsere Stadt. Sorgfältige Planung und gemeinsame Anstrengungen des Öffentlichen Gesundheits-dienstes, der Infrastrukturversorger, der Medien und der Bevölkerung können helfen, Aus-wirkungen auf das Wohlergehen und die Gesundheit zu begrenzen. Dr. M. Rottmann Stadträtin für Umwelt und Gesundheit

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort…................................................................................................ 1

Inhaltsverzeichnis.................................................................................. 3

Abkürzungen.......................................................................................... 5

1 Ziel und Zweck der kommunalen Pandemieplanung ........... 7

1.1 Vorbemerkung.............................................................................................7

1.2 Hintergrund .................................................................................................7

1.3 Bedarfsberechnung .....................................................................................9

1.4 Planungsbereiche......................................................................................11

2 Phaseneinteilung der WHO................................................... 15

2.1 Modifizierung der Phaseneinteilung ..........................................................15

2.2 Zuordnung von Zielen zu Pandemiephasen und Aufgabenverteilung .......16

3 Infektiologische Grundlagen: Steckbrief Influenzaviren.... 18

4 Krisenkommunikation und Information der Öffentlichkeit 19

4.1 Führungskommunikation ...........................................................................19

4.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit...............................................................19

5 Früherkennung und Surveillance......................................... 22

5.1. Vorbemerkungen.......................................................................................22

5.2. Surveillance in unterschiedlichen Pandemiephasen .................................22

6 Maßnahmen zur Infektionskontrolle .................................... 24

6.1 Öffentliche Seuchenhygienische Maßnahmen ..........................................24 6.1.1 Überblick ...................................................................................................24 6.1.2 Maßnahmen bei Erkrankten und Verdachtsfällen .....................................27 6.1.3 Maßnahmen bei Kontaktpersonen ............................................................28 6.1.4 Maßnahmen für die Allgemeinheit.............................................................30

6.2 Schutzimpfung ..........................................................................................37 6.2.1 Rahmenbedingungen ................................................................................37 6.2.2 Durchführung der Impfung ........................................................................38

6.3 Medikamente.............................................................................................39 6.3.1 Antivirale Substanzen zur Prophylaxe und/oder Therapie.........................39 6.3.2 Verteilung ..................................................................................................39 6.3.3 Andere Medikamente, medizinischer Bedarf .............................................39

6.4 Spezielle seuchenhygienische Maßnahmen .............................................40 6.4.1 Altenheime, Kinderheime, Wohnheime .....................................................40 6.4.2 Kindergemeinschaftseinrichtungen ...........................................................40 6.4.3 Medizinisches Personal.............................................................................41 6.4.4 Ordnungskräfte..........................................................................................41

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6.4.5 Leichenbestatter........................................................................................42 6.4.6 Betriebsärzte .............................................................................................42 6.4.7 Dienstleister in der Grundversorgung der Bevölkerung.............................42

7 Labordiagnostik im Pandemiefall......................................... 43

7.1 Rolle der Labordiagnostik in der Pandemieplanung..................................43

7.2 Wertigkeit der labordiagnostischen Verfahren nach Pandemiephasen .....43

7.3 Probennahme und Probenversand............................................................44

8 Krankenversorgung............................................................... 45

8.1 Szenarien für Frankfurt..............................................................................45

8.2 Stationäre Versorgung im Pandemiefall ....................................................46 8.2.1 Bedarfszahlen für die stationäre Versorgung in Frankfurt .........................46 8.2.2 Stufenplan der stationären Versorgung.....................................................47 8.2.3 Zuweisungszahlen Frankfurter Krankenhäuser.........................................50

8.3 Ambulante medizinische Versorgung ........................................................51

8.4 Häusliche Versorgung durch Pflege-, Betreuungs- und Sozialdienste ......55

8.5 Rettungsdienst ..........................................................................................56

8.6 Koordinierung der medizinischen Versorgung...........................................56

9 Umgang mit Verstorbenen .................................................... 57

10 Reduzierung gesellschaftlicher Auswirkungen .................. 58

11 Zuständigkeiten und Führungsstruktur............................... 59

11.1 Grundsatz..................................................................................................59

11.2. Struktur des Führungssystems der Stadt Frankfurt am Main ....................59 11.2.1 Politisch gesamtverantwortliche Komponente...........................................60 11.2.2 Administrativ-organisatorische Komponente .............................................60 11.2.3 Leitung des Führungsstabes Stadtgesundheitsamt...................................60 11.2.4 Operativ-taktische Komponente ................................................................61 11.2.5 Technische Einsatzleitungen.....................................................................62 11.2.6 Interner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes.......................................62

12 Spezielle Aspekte: Maßnahmen am Flughafen ................... 63

13 Literaturverzeichnis............................................................... 64

14 Anlagen zum Kommunalen Pandemieplan (s. CD-Rom).... 67

Impressum............................................................................................ 69

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Abkürzungen Abkürzung Bezeichnung ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

ARE akute respiratorische Erkrankung

BMG Bundesministerium für Gesundheit

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

CDC Centers for Disease Control and Prevention

DB Deutsche Bahn

DV Dienstvorschrift

ECDC European Centre for Disease Prevention and Control

FAQ häufig gestellte Fragen

GA Gesundheitsamt

HBKG Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

HLPUG

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im

Gesundheitswesen

HMWVL Hessisches Ministerium der Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft

IfSG Infektionsschutzgesetz

IHR International Health Regulations

KGE Kindergemeinschaftseinrichtungen

KV Kassenärztliche Vereinigung

LGA Leitung Gefahrenabwehr

ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr

PEI Paul-Ehrlich-Institut

PIA Presse- und Informationsamt

POA Personal- und Organisationsamt

RKI Robert Koch-Institut

SARS schweres akutes respiratorisches Syndrom

StGA Stadtgesundheitsamt

VAH Verbund für angewandte Hygiene

VGF Verkehrsgemeinschaft Frankfurt

WHO World Health Organisation

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1 Ziel und Zweck der kommunalen Pandemieplanung

1.1 Vorbemerkung Mit dem kommunalen Pandemieplan bereitet sich die Stadt Frankfurt am Main auf den Pandemiefall vor. Er enthält detaillierte Regelungen und Empfehlungen für den Pande-miefall, um die Auswirkungen auf das öffentliche Leben zu verringern, die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und den ökonomischen Schaden für die Stadt zu begrenzen. Die vorliegende Fassung basiert auf dem nationalen Pandemieplan des Robert Koch-Institutes (RKI) in seinen 3 Teilen1 und dem Pandemieplan für das Land Hessen in sei-ner aktualisierten Fassung vom Februar 20072. Sie beruht auf dem derzeitigen Stand des Wissens und der nationalen und internationalen Regelungen und wird an zukünftige Entwicklungen kontinuierlich angepasst werden.

1.2 Hintergrund Aufgrund der Erfahrungen aus den zurückliegenden Pandemien des 20. Jahrhunderts und der gegenwärtigen Ausbreitung der aviären Influenza A-H5N1 erwarten Experten weltweit eine erneute Pandemie in den nächsten Jahren. Wenn auch Zeitpunkt, Subtyp des Erregers und die Dimension der Pandemie nicht vorhergesagt werden können, so erscheint eine Planung zum jetzigen Zeitpunkt dringend geboten, um von einer Pande-mie nicht unvorbereitet überrollt zu werden1,3,4. Im Gegensatz zur saisonalen Grippe (an der jedes Jahr viele Menschen erkranken und in Deutschland ca. 8.000 – 15.000 Personen jährlich sterben) und der Vogelgrippe (auch Geflügelpest genannt, die bislang nur in seltenen Fällen bei engstem Kontakt auf den Menschen übertragen wurde) stellt die Influenzapandemie eine unvergleichlich größere Bedrohung für die gesamte Bevölkerung dar. Bundesweit rechnet man inner-halb eines Zeitraums von 8 Wochen mit ca. 13 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen, ca. 360.000 Patienten, die einer stationären Behandlung bedürfen sowie mit 96.000 Todes-fällen durch Influenza. Bei Erkrankungsraten von 15%, 30% oder gar 50% der Bevölke-rung innerhalb von wenigen Monaten wird das gesamte öffentliche Leben beeinträch-tigt. Daher müssen die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie weit über den Gesundheitsbereich hinaus reichen und viele Akteure in eine gemeinsame Planung einbezogen werden. Die Aufgaben zur Bekämpfung der Influenzapandemie sollten grundsätzlich innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen und Versorgungssysteme gelöst werden. Im Verlauf der Pandemie ist zu erwarten, dass bei drohender Überlastung bestehende Strukturen angepasst werden müssen um die medizinischen Versorgung und das öf-fentliche Leben aufrecht zu erhalten. Der Einsatz vorhandener Ressourcen muss so erfolgen, dass unter Inkaufnahme von Abstrichen bei der üblichen Versorgung ein größtmöglicher Nutzen für die gesamte Bevölkerung erzielt wird. Daher müssen im Vor-feld tragfähige Strukturen für den Pandemiefall geschaffen werden.

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Die Vorbereitung auf eine Influenzapandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gemeinsame, koordinierte Anstrengungen folgender Akteure erfordert: • Das Stadtgesundheitsamt Frankfurt

Es initiiert und organisiert die Pandemieplanung und übernimmt im Pandemiefall die Ge-samtleitung und Koordinierung. Zusätzlich wird die Impfkampagne über das Gesundheits-amt direkt gesteuert.

• Niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und Rettungsdienste

Die ambulante und stationäre Krankenversorgung liegt auch im Pandemiefall grundsätzlich in den Händen von Kassenärztlicher Vereinigung (KV), niedergelassenen Ärzten und Kran-kenhäusern. Rettungsdienste bilden die Schnittstelle von stationärer und ambulanter Ver-sorgung und haben über die Zentrale Leitstelle (ZLST) eine Schlüsselposition in der Steue-rung der Patientenversorgung.

• Ambulante Pflege- und Versorgungsdienste Ambulante Pflege- und Versorgungsdienste spielen für die häusliche Betreuung von Patien-ten, die einer Hilfe in der alltäglichen Versorgung bedürfen, eine wichtige Rolle um das me-dizinische System zu entlasten.

• Bürger Durch rationales Verhalten und Nachbarschaftshilfe können die Bürger helfen den Schaden für sich und ihre Mitmenschen zu minimieren, ambulante Pflege- und Versorgungsdienste zu entlasten und dazu beitragen das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten.

• Branddirektion

Ihre Aufgabe besteht in der Sicherstellung der Infrastruktur mit Lagezentrum und Krisen-stab. Ihr obliegt die Logistik und Steuerung der Rettungsmittel der Notfallversorgung sowie der Bettennachweis über die Zentrale Leitstelle (ZLST).

• Polizei und Ordnungskräfte Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird durch Polizei und Ordnungsamt gewährleistet.

• Öffentliche Versorgungsstrukturen Energie- und Wasserversorger, Abfallentsorger sowie der öffentlicher Nah- und Fernverkehr müssen auch bei Personalmangel für eine Grundversorgung aufrechterhalten werden. Die Verantwortung hier tragen die jeweiligen Arbeitgeber ähnlich zu anderen Unternehmen und Betrieben.

• Unternehmen und Betriebe Innerbetriebliche Regelungen können die Übertragungsrate unter den Mitarbeitern während der Arbeitszeit reduzieren. Die Einbindung von Betriebsärzten bei Präventionsmaßnahmen in der Bekämpfung der Pandemie kann hilfreich und notwendig sein.

• kommunale Behörden Stadtschulamt, Grünflächenamt, etc. sind für die zeitnahe Umsetzung von Seuchenschutz-maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich von Bedeutung.

• Medien Eine sachliche, konstruktive Berichterstattung durch die Medien spielt beim Bürger eine be-deutende Rolle für die Akzeptanz von seuchenhygienischen Maßnahmen und damit für de-ren Wirksamkeit.

Auf der Grundlage der Vorgaben des Landes Hessen werden im Folgenden die erfor-derlichen materiellen und personellen Kapazitäten berechnet, die notwendigen Maß-

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nahmen detailliert beschrieben, Verantwortlichkeiten benannt und praktische Hand-lungsempfehlungen für die einzelnen Akteure und deren Zusammenwirken gegeben. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten werden die Rollen und Verantwort-lichkeiten beschrieben, deren Zusammenspiel definiert und versucht, ausreichend Ka-pazitäten auf der Grundlage von Bedarfsberechnungen zu schaffen.

1.3 Bedarfsberechnung Die Abschätzung der Auswirkungen einer zukünftigen Pandemie ist bei einem noch nicht existenten, unbekannten Pandemievirus nur unter großem Vorbehalt möglich. Es wurden deshalb auf der Basis der letzten Pandemien Modellrechnungen angestellt. Als Grundlage für die Bedarfsberechnungen im medizinischen Bereich dient die ma-thematische Modellrechnung FLUAID von Meltzer et al.5 für die Centers for Disease Control and Prevention (CDC), die vom Robert Koch-Institut auf deutsche Verhältnisse übertragen wurde1. Sie geht davon aus, dass die Pandemie innerhalb einer kurzen Zeitspanne von 4 - 8 Wochen zur Erkrankung von großen Teilen der Bevölkerung führt und kalkuliert den Verlauf, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen würden.

Abb.: Arztbesuche im modellhaften Pandemieverlauf nach Meltzer 5

Pandemieverlauf

13 Mio 96.000

2 Wochen 2 Wochen 4 Peakwochen (ca. 66% der Erkrankten)

3,5 Mio 28.000

D FFM

Normalverlauf Influenza

GGeessaammttddaauueerr ccaa.. 88 WWoocchheenn

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In dieser Modellrechnung werden Erkrankungsraten von 15%, 30% oder 50% zugrunde gelegt, wobei knapp die Hälfte der Erkrankten (48,8%) eine Arztkonsultation und 1,46% eine stationäre Versorgung benötigen. Man geht von einer Sterblichkeit von 0,39% aus (siehe auch nationaler Influenzapandemieplan1). Je nach Erkrankungsraten (15%, 30% oder 50%) ergeben sich folgende Zahlen für Frankfurt am Main:

Erkrankungsraten 15% 30% 50%

Erkrankungen 99.000 198.000 330.000

Arztbesuche 48.000 96.000 161.000

Krankenhauseinweisungen 1.440 2.880 4.820

Todesfälle 386 772 1.287

Tabelle : Modellberechnung zur Influenzapandemie für Frankfurt am Main Dieses Modell setzt eine durch Interventionen nicht beeinflusste Pandemie vor-aus. Man geht davon aus, dass durch frühzeitige Maßnahmen, insbesondere durch eine Kombination von

• allgemeinen seuchenhygienischen Maßnahmen mit

• persönlichen Schutzmaßnahmen unterstützt durch eine

• frühzeitige medikamentöse Behandlung von Erkrankten der Pandemieverlauf verzögert und in seinem Umfang wie auch in seinen Folgen deut-lich abgeschwächt werden kann6,7. Sobald der Pandemiekeim bekannt ist, kann eine Impfstoffentwicklung einsetzen. Eine möglichst frühe Durchimpfung der Bevölkerung kann den Pandemieverlauf abkürzen und eine weitere Pandemiewelle verhindern. Diese Maßnahmen werden koordiniert, kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und den jeweiligen Pandemiephasen angepasst.

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1.4 Planungsbereiche Die Planungen umfassen Maßnahmen aus folgenden Bereichen: (Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen s. zugehöriges Kapitel)

• Führungsstruktur und Zuständigkeiten (Kap.11) Die Influenzapandemie stellt eine gesundheitliche Gefahrenlage unterhalb oder sogar oberhalb der Katastrophenschwelle dar. Entsprechend wird die politische Führungsebene der Stadt Frankfurt am Main mit der Oberbürgermeisterin als der politisch Gesamtverantwortlichen und dem operativ taktischen Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab unter der Gesamtleitung des Stadtgesundheitsamtes mit Unterstützung des administrativ-organisatorischen Verwaltungsstabes aktiviert. Der Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab, auch Krisenstab genannt, koordi-niert und organisiert die notwendigen Maßnahmen in enger Absprache mit den verschiedenen Akteuren.

• Informationsmanagement, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Kap. 4) Das Informationsmanagement kann als Rückgrat der Pandemiebekämpfung an-gesehen werden. Eine störungssichere, strukturierte Kommunikation innerhalb des ÖGD, innerhalb der kommunalen Strukturen und mit anderen Akteuren er-möglicht einen zeitnahen Informationsaustausch unter den Verantwortlichen. Da eine Pandemieplanung ohne die Unterstützung der Bevölkerung fehlschlagen wird, ist eine transparente und zeitnahe Information der Presse und Öffentlichkeit vorgesehen. Informationen werden der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit über die verschiedenen Medien zeitnah angeboten.

• Früherkennung und Surveillance (Kap. 5) International besteht Einigkeit darüber, dass sich eine Influenzapandemie am ef-fektivsten in der Frühphase durch adäquate Maßnahmen positiv beeinflussen lässt3,8. Eine konsequente und zeitnahe Überwachung der Influenzaaktivität er-möglicht

rechtzeitig zu handeln, die z. T. einschneidenden Maßnahmen in der Einschränkung des

öffentlichen Lebens begründen und die getroffenen Maßnahmen während der Pandemie auf ihre Wirk-

samkeit überprüfen zu können9,10.

• Vorgehensweise bei Verdachtsfällen, Erkrankten und deren Kontaktpersonen (Kap. 6.1.2 und 6.1.3) Insbesondere in der Anfangsphase einer Pandemie ist sowohl für das Funktionie-ren des Frühwarnsystems als auch für eine adäquate, besonnene Versorgung der Erkrankten eine schematische Vorgehensweise wichtig, wobei die ambulante Versorgung eine Schlüsselrolle einnimmt. Eine rasche Diagnostik ist ebenso zu gewährleisten wie, falls erforderlich, Absonderungs- bzw. Quarantänemaßnah-men.

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• Allgemeine seuchenhygienische Maßnahmen (Kap. 6.1.4) Spätestens in der Hochphase einer Pandemie werden alle Lebensbereiche be-troffen sein. Planungen sind besonders in Bereichen kritischer Infrastruktur not-wendig. Ziel ist ein Expositionsschutz der Bevölkerung durch Reduktion der Kontaktinten-sität (social distancing). Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen (besonders Kindergemeinschaftseinrichtungen), am Arbeitsplatz sowie bei Freizeitveranstal-tungen (Massenveranstaltungen, Theater-, Kinobesuche, etc.) kommen als Erfolg versprechende Instrumente zur Beeinflussung des Pandemieverlaufs in Be-tracht11,12. Eine besondere Rolle spielen der öffentliche Nahverkehr sowie der Fernverkehr, insbesondere der Flugverkehr13.

• Besondere Personengruppen (Kap. 6.4 ) 14 Folgende Personengruppen haben eine Schlüsselrolle im Pandemieverlauf und verdienen besondere Aufmerksamkeit: Beschäftigte in der Versorgung von Influenzapatienten Beschäftigte, die in kritischen Bereichen zur Aufrechterhaltung der öffentli-

chen Ordnung wie Nahverkehr, Wasser- und Energieversorgung sowie Ab-fallbeseitigung tätig sind.

Personen mit einem besonderen Risiko der Weiterverbreitung wie z.B. in der medizinischen Versorgung und in Gemeinschaftseinrichtungen

Patienten, bei denen aufgrund chronischer Herz-Kreislauf- und Atemwegser-krankungen oder Immundefekten mit einem schweren Krankheitsverlauf ge-rechnet werden muss.

• Antivirale Substanzen (Kap. 6.3) 15 Oseltamivir (Tamiflu®) wird vom Land Hessen im Bedarfsfall hauptsächlich als Pulver bereitgestellt. Daraus wird von ausgewählten Apotheken eine Lösung hergestellt und über den Apothekengroßhandel an alle Apotheken ausgeliefert. Von wenigen, genau definierten Ausnahmen abgesehen, erfolgt eine Verschrei-bung ausschließlich zu therapeutischen Zwecken bei enger Indikationsstel-lung2,16,17,18,19.

• Impfstoff gegen das Pandemievirus (Kap. 6.2)

Ein gegen das Pandemievirus wirksamer Impfstoff wird erst mit einer mehrmona-tigen Verzögerung und nicht sofort im erforderlichen Umfang zur Verfügung ste-hen20. Daher werden neben einer Bedarfskalkulation für die Gesamtbevölkerung und der Planung von Massenimpfungen unter der Koordination des Gesund-heitsamtes zunächst für die Frühphase, in der für Massenimpfungen nicht aus-reichend Impfstoff zur Verfügung stehen wird, prioritäre Gruppen definiert wer-den, die der Impfung besonders dringlich bedürfen1,2. Zunächst sind diejenigen Personen zu impfen, die für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und der öffentlichen Infrastruktur von besonderer Bedeutung sind. Als prioritär gelten außerdem bestimmte Altersgruppen: Kinder, die für die Weiterverbreitung der Pandemie in der Frühphase von besonderer Bedeutung sind21 sowie ältere Personen, für die das Risiko eines tödlichen Verlaufs besonders hoch ist.

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• Individuelle Schutzmaßnahmen (Kap. 6.1.4.1) Die Bürger werden durch Aufklärung in die Lage versetzt, sich durch Individuelle Schutzmaßnahmen, wie das Meiden direkter Gesprächskontakte, die Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen, und das Tragen von Mund-Nasenschutz bei persönlichen Kontakten selbst schützen zu können. Neben der unmittelbaren Schutzwirkung ist von diesen Maßnahmen auch ein psychologischer Effekt gegen Panikreaktionen zu erwarten 22.

• Labordiagnostik (Kap. 7) Eine rasche und zuverlässige Labordiagnostik ist nicht nur essentiell für eine in-dividuelle Diagnosesicherung sondern auch ein wesentlicher Bestandteil eines Frühwarnsystems und der Pandemie-Surveillance. Situationsgerechte Empfeh-lungen zur Labordiagnostik, die die unterschiedliche Wertigkeit labordiagnosti-scher Verfahren je nach Pandemiephase berücksichtigen, sollen dazu beitragen, die Labore in der Pandemiephase zu entlasten 10.

• Krankenversorgung (Kap. 8) Auf der Basis einer Bedarfskalkulation für Frankfurt werden die häusliche ambu-lante und die stationäre Versorgung einer Großzahl von Influenzapatienten ge-bahnt und strukturiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung und gemeinsamer Pla-nung mit der KV, Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenhäusern. Sobald die Eigenschaften des Pandemievirus bekannt sind, gilt es überregional Kriterien zur stationären Aufnahme sowie zur maschinellen Be-atmung aufzustellen und lokal umzusetzen. Darüber hinaus wird gemeinsam mit Sozialdiensten die nichtmedizinische Ver-sorgung von Erkrankten (insbesondere bei Alleinstehenden) auf der Basis beste-hender Strukturen der ambulanten Pflege geplant. Empfehlungen und Richtlinien für Rettungsdienste und andere Schnittstellen der medizinischen Versorgung aber auch für die medizinische Betreuung in Alten- und Behinderteneinrichtungen sowie der Umgang mit Verstorbenen liegen vor.

• Versorgung von Nicht-Influenzapatienten (Kap. 8) Die kommunale Pandemieplanung berücksichtigt zudem, dass die allgemeine medizinische Versorgung von Patienten mit anderen Erkrankungen aufrechter-halten werden muss.

• Schutz der eigenen Mitarbeiter (Kap. 6.1.4.8 und interner Pandemieplan) Der Schutz der Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit liegt in der Verantwortung jedes Betriebes und macht innerbetriebliche Planun-gen notwendig. Ähnlich wie in der medizinischen Versorgung ist auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes für die Erfüllung zentraler Aufgaben in der Pandemiebekämp-fung von besonderer Bedeutung. Ziel ist es, auch in der Pandemiephase ein angstfreies Arbeiten zu ermöglichen und durch Prioritätensetzung die zu erfül-lenden Aufgaben bei der Pandemiebekämpfung personell zu meistern.

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Zur Pandemieplanung der Stadt FFM als Arbeitgeber werden die Ämter, Betriebe und Referate unter Federführung des Dezernates IX POA beauftragt, das Not-wendige zu veranlassen.

• Flughafen Über die bestehenden Organisationsstrukturen der Infektionsbekämpfung hinaus haben Abstimmungen mit dem Flughafen Frankfurt stattgefunden, um die inter-nationalen Regelungen im Falle einer Pandemie zügig und wirkungsvoll umzu-setzen. Als Basis dienen die International Health Regulations (IHR) der WHO.

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2 Phaseneinteilung der WHO

2.1 Modifizierung der Phaseneinteilung Die WHO unterscheidet in ihrem Pandemieplan 6 Phasen, die unterschiedliche Stufen der Beeinträchtigung der Gesellschaft je nach Stadium der Entwicklung des Pandemie-virus und dessen globaler Ausbreitung repräsentieren3. Jede Phase hat unterschiedli-che Ziele und Akteure. Zur besseren Planung auf kommunaler Ebene wurde die Pha-seneinteilung dahingehend modifiziert, dass eine Differenzierung zwischen dem Auftreten von Influenzaerkrankten in Frankfurt (bzw. in Deutschland) (intern) und au-ßerhalb (extern) vorgenommen wurde. Zudem wurde die Phase 6 in eine Früh- und Hochphase unterteilt.

Interpandemische Phase Phase 1

• kein Nachweis neuer Influenzavirus-Subtypen beim Menschen • Subtyp, der zu einem früheren Zeitpunkt Infektionen beim Menschen verursacht

hat, zirkuliert möglicherweise bei Tieren • Risiko menschlicher Infektionen niedrig

Phase 2

• kein Nachweis neuer Influenza-Subtypen beim Menschen • zirkulierende Influenzaviren bei Tieren stellen ein erhebliches Risiko für Erkran-

kungen beim Menschen dar Pandemische Warnperiode Phase 3 (Phase 3/ intern: in FFM/Deutschland; Phase 3/extern: im Ausland)

• menschliche Infektion(en) mit einem neuen Subtyp • keine Ausbreitung von Mensch zu Mensch oder nur in extrem seltenen Fällen

bei engem Kontakt Phase 4 (Phase 4/ intern: in FFM/Deutschland; Phase 4/extern: im Ausland)

• kleine(s) Cluster mit begrenzter Übertragung von Mensch zu Mensch • räumliche Ausbreitung ist noch sehr begrenzt • unvollständige Anpassung des Virus an den Menschen

Phase 5 (Phase 5/ intern: in FFM/Deutschland; Phase 5/extern: im Ausland)

• große(s) Cluster, rasche Ausbreitung von Mensch zu Mensch • räumliche Ausbreitung der Erkrankung weiterhin lokalisiert • Virus gut an den Menschen angepasst, damit erhebliches Risiko einer Pan-

demie

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Pandemiephase Phase 6

• zunehmende und anhaltende Übertragung in der Allgemeinbevölkerung Phase 6 Frühphase:

• stetiger Anstieg der Erkrankungszahlen, Regelversorgung noch ausreichend Phase 6 Hochphase:

• Erkrankungszahlen überfordern Regelversorgung Postpandemische Periode

• Rückkehr zum Normalzustand insbesondere der Betriebe (Wiederanfahren von Produktionsprozessen)

• entspricht in der Folge der interpandemischen Periode

2.2 Zuordnung von Zielen zu Pandemiephasen und Aufgabenvertei-lung

In der folgenden Tabelle werden die von der WHO genannten wesentlichen, phasen-spezifischen Ziele in Frankfurt den entsprechenden Akteuren und Verantwortlichen zu-geordnet. (Aktuell befinden wir uns in der Phase 3, insofern wurde auf die Beschreibung der Phasen 1 und 2 in der Tabelle verzichtet.) Maßnahmen früherer Pandemiephasen werden in den Folgephasen fortgesetzt.

Phasen nach WHO Ziele Akteur /

Verantwortlicher Entwicklung eines kommunalen Pandemiepla-nes, Aufbau einer Risikokommunikationsstruktur

StGA; Krisenstab

Sensibilisierung und Unterstützung der einzel-nen Akteure bei der Pandemievorbereitung

StGA;

Entwicklung von internen Pandemieplänen Jeweiliger Akteur Information über die aktuelle Situation WHO; ECDC; RKI Aufklärung der Bevölkerung, Erstellung von Informationsmaterial

RKI; HSM; StGA; Multiplikatoren; Presseamt

Phase 3/ extern

Ausbau eines zeitnahen effizienten Surveillance-systems

HSM; HLPUG

Phase 3/ intern

zusätzlich: Prävention und Management menschlicher Er-krankungen an Vogelgrippe

HSM; StGA; Isolierstation

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Phasen nach WHO Ziele Akteur /

Verantwortlicher Reisewarnung ggf. Entry screening am Flughafen;

WHO; RKI

Aktivierung der Krisenkommunikation HSM; StGA; Fraport

Intensivierte Surveillance RK;, HLPUG; StGA Beginn einer Impfstoffentwicklung RKI; Impfstoff-

Hersteller, PEI Anpassung der öffentlichen Empfehlungen an die Viruseigenschaften

RKI; HLPUG; StGA

Phase 4/ extern

Verfeinerung der Charakterisierung und gezielte (Labor)diagnostik

Virologie FFM und Marburg

Eindämmung der Ausbreitung an der Quelle (Isolierung)

StGA; Krankenhäu-ser, Ordnungskräfte

Phase 4/ intern

Verzögerung der Ausbreitung auf weitere Per-sonen und Regionen (Quarantäne)

StGA; Ordnungs-kräfte

Phase 5/ extern

s. Phase 4 extern

Phase 5/ intern

Intensive Maßnahmen der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung im Epidemie-gebiet

StGA; Kliniken; Haus- und Kinder-ärzte, Weitere

ggf. Exit screening am Flughafen nach Vor-gaben der oberen Landes- und Bundesbehör-den2

Zust. Ministerien; HSM; StGA; Fra-port

Implementierung allgemeiner seuchenhygieni-scher Maßnahmen

StGA

Umgebungsuntersuchungen im Umfeld von Erkrankten

StGA

Aktivierung implementierter Netzwerke und der Risikokommunikation

Krisenstab; StGA

Information der Öffentlichkeit Pressestelle Phase 6/ extern

Intensivierung der Krisenkommunikation Krisenstab; Pressestelle

Aktivierung implementierter Netzwerke Krisenstab; StGA Aktivierung der Logistik zur Aufrechterhaltung

von Ordnung und Versorgungsstrukturen StGA und jeweilige Akteure

Phase 6/ Importierte Fälle

Isolation der Erkrankten StGA; Infektions-stationen

Umgebungsuntersuchung und Quarantäne der Kontaktpersonen

StGA

Phase 6/ intern

Minimierung von Erkrankungsraten und Sterb-lichkeit; soziale Schadensbegrenzung

Krisenstab unter Leitung von StGA

Evaluierung der Effizienz von Maßnahmen HPLUG; RKI; HSM; StGA

Tabelle: Pandemiephasen – Ziele - Akteure Quelle: modifiziert nach: WHO global influenza preparedness plan, WHO 20053

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3 Infektiologische Grundlagen: Steckbrief Influenzaviren Da das Pandemievirus bislang nicht existiert, lassen sich seine Eigenschaften auch nicht beschreiben. Es ist jedoch zu erwarten, dass es sich nicht wesentlich von den be-kannten menschenpathogenen Influenzaviren bzw. Viren früherer Influenzapandemien unterscheiden wird. Übertragbarkeit: Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion durch direkten Kontakt insbesondere beim Husten und Niesen. In geringerem Maße ist eine Übertragung durch Schmierinfektion (z. B. beim Hände schütteln) und möglicherweise auch aerogen über die Raumluft zu erwarten. Inkubationszeit: Mehrere Stunden bis 5 Tage Ansteckungsfähigkeit: Virenstreuung bereits 24 – 48 Stunden vor Krankheitsbeginn, Maximum 24 – 72 Stun-den nach Erkrankungsbeginn. Fünf Tage nach Erkrankungsbeginn werden nur noch geringe Virusmengen ausgeschieden, bei Kindern ist die Infektiosität jedoch wahr-scheinlich länger und auch höher. Umweltresistenz: Influenzaviren besitzen bei Raumtemperatur eine geringe Umweltstabilität. Auf harten, nicht porösen Oberflächen ist mit einer abnehmenden Infektiosität bis zu 48 Stunden zu rechnen. Die Trockenresistenz ist variabel von 2 – 8 Stunden bis max. 1 – 2 Tagen; unter Son-neneinstrahlung nimmt die Infektiosität rasch ab. In feuchtem Milieu sind Influenzaviren deutlich länger infektiös: Unbegrenzt im Eis, im Oberflächenwasser

bei 0°C >30 Tage bei 22°C) > 4 Tage, bei > 56°C je nach Feuchtigkeitsbedingungen 15 min – max. 6 Stunden Gegenüber Säuren und Basen und damit auch gegenüber Seifen und Waschmitteln sind Influenzaviren sehr empfindlich, pH-Werte zwischen 6 und 8 werden jedoch tole-riert. Desinfektionsmittel: Die meisten Desinfektionsmittel inaktivieren Influenzaviren in wenigen Minuten. • Händedesinfektion: Hierfür können entsprechend den Empfehlungen des Robert

Koch-Instituts24 die üblichen VAH-gelisteten Produkte mit dem Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ verwendet werden. Auch ein gründliches Händewaschen mit Seife senkt das Übertragungsrisiko wirkungsvoll.

• Flächendesinfektion: Auch hier können die Produkte mit dem Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ genutzt werden. Sowohl für die laufende Desinfektion als auch für die Schlussdesinfektion sind Konzentrationen und Einwirkzeiten entsprechend der VAH-Liste zu wählen24.

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4 Krisenkommunikation und Information der Öffentlichkeit

4.1 Führungskommunikation (Zuständigkeiten und Führungsstruktur s. Kap 11) Aufgabe des Stadtgesundheitsamtes als koordinierende Behörde der kommunalen Pandemiebekämpfung ist es, auf den Erkenntnissen der Vielzahl der beteiligten Akteure in den Führungsmanagementstrukturen für die politisch Verantwortlichen eine zeitnahe, koordinierte Information der Bevölkerung vorzubereiten und sicherzustellen. Auf kom-munaler Ebene werden vom Stadtgesundheitsamt aktuelle Informationen zur Pandemie und über die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Vielzahl der beteiligten Akteure in den Führungsmanagementstrukturen verlangt eine Bündelung und strikte Einhaltung der Kommunikationswege in den Führungsebe-nen entsprechend ihrer spezifischen Aufgabenstellung und Verantwortlichkeiten. Für die Dokumentation und Kommunikation der Stabsarbeit wird das Programm „CE-NARIO® ilias“ eingesetzt. Die Führungsebenen sowohl der administrativ-organisatorischen Komponente (Verwal-tungsstab) als auch des amtsinternen Krisenstabes des Stadtgesundheitsamtes sowie der technischen Einsatzleitungen fassen den Informationsfluss aus den einzelnen Be-reichen zu täglichen Kurzmeldungen an die operativ-taktische Komponente des Füh-rungs-, bzw. Katastrophenschutzstabs zusammen. Die Gesamtleitung bewertet die Sachlage, zieht in Absprache mit den Führungsebenen die nötigen Konsequenzen, in-formiert die politisch Verantwortlichen sowie gegebenenfalls die Führungsebenen des Hessischen Sozialministeriums oder veranlasst wenn nötig arbeitsteilig deren Umset-zung über die zuständigen Bereiche. Von dort werden die einzelnen Akteure in die Maßnahmen eingebunden.

4.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann als Rückgrat der Pandemiebekämpfung an-gesehen werden. Eine schnelle, sachliche und umfassende Information kommt dem großen Informationsbedürfnis der Bevölkerung entgegen, hilft Verunsicherung abzu-bauen und versetzt die Bürger in die Lage, die Notwendigkeit der empfohlenen Maß-nahmen einzusehen und diesen zu folgen. Für die Informations- und Kommunikationsstrategie muss zwischen der interpandemi-schen und der pandemischen Phase sowie den zentral und den regional zu entwickeln-den Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unterschieden werden. In der interpandemischen Phase ist das Ziel, die Bevölkerung auf eine Pandemiesituati-on vorzubereiten und Vertrauen zu schaffen. Während der pandemischen Phase werden, unter besonderer Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bevölkerung, eine widerspruchsfreie, transparente und sachli-che Risikobewertung vorgenommen, Verhaltensempfehlungen gegeben und insbeson-dere seuchenhygienische Maßnahmen mitgeteilt.

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Allgemeine Informationen werden überregional von den jeweiligen Experten (Robert Koch-Institut, wissenschaftliche Fachgesellschaften) erstellt. Diese erfahren auf kom-munaler Ebene unter Berücksichtigung von lokalen Aspekten der Pandemie entspre-chende Ergänzungen vor ihrer Verbreitung über Printmedien und Internet. Die Information von Mitbürgern anderer Muttersprachen ist gerade für Frankfurt von besonderer Bedeutung. Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene und zum Verhalten im Pandemiefall sind für die Bürger in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Tür-kisch, Serbokroatisch, Russisch, Polnisch und Arabisch vom Stadtgesundheitsamt erstellt worden und stehen ebenso wie die Informationen für die Fachöffentlichkeit (Ärz-te, Apotheker, Betriebsärzte, etc.) im Bedarfsfall zur Verfügung. Über den Führungsstab werden regelmäßig Pressekonferenzen organisiert. Außerdem wird durch die Einrichtung einer Telefonhotline ein kommunaler Beratungs-service für individuelle Fragen und Ängste der Bürger angeboten. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach Pandemiephasen Phase 3: Eine vorbereitende Kommunikation mit den Medien über die Pandemievorbereitung und Informationen in den frühen Phasen vor der Pandemie schafft Vertrauen in die Kompe-tenz und die Glaubwürdigkeit der Behörden, die sich in der späteren Berichterstattung niederschlägt und die Medien als wichtigen Partner in der Pandemiebekämpfung ge-winnen lässt. Neben dem Knüpfen von Kontakten mit Medienvertretern werden Informationsmateria-lien für verschiedene Zielgruppen und Medien bereitgehalten. Diese Vorlagen werden in verständlicher und übersichtlicher Form vorbereitet und immer wieder aktualisiert, wobei die Vorlagen nationaler und überregionaler Institutionen (WHO, CDC, ECDC, RKI) als Orientierung dienen. Für eine Telefonhotline der Stadt Frankfurt werden die Strukturen geschaffen und Per-sonal geschult. Gleichzeitig wird eine gezielte und andauernde Risikokommunikation der Stadt Frank-furt im Vorfeld der Pandemie durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Stadtge-sundheitsamt und Presseamt der Stadt aufgebaut. Phase 4 und 5/ extern: Unmittelbar nach Auftreten eines Pandemievirus muss von einem großen Medieninte-resse ausgegangen werden, selbst wenn es sich um Krankheitsfälle im Ausland han-delt. Die Hotline der Stadt Frankfurt wird aktiviert und das Personal auf dem aktuellen Stand gehalten. Phase 4 und 5/ intern: Tritt eine ungewöhnliche Influenzaaktivität in Deutschland oder gar in Frankfurt auf, so wird dies zu einem großen Informationsbedürfnis der Bevölkerung führen, möglicher-weise verbunden mit einer erheblichen Verunsicherung. Durch eine frühzeitige, sachli-che und umfassende Information seitens der Behörden muss unverhältnismäßigen Re-aktionen von Medien und Öffentlichkeit entgegengewirkt werden. Eine offene, zeitnahe und widerspruchsfreie Information über die verschiedenen Medien ist ein Kernelement des Krisenmanagements. Sie setzt eine rasche Kommunikation auf den einzelnen Ebe-nen des ÖGD unter Berücksichtigung anderer öffentlich zugänglicher Informationsquel-

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len voraus. Die Telefonhotline der Stadt Frankfurt wird zusätzlich dem individuellen In-formationsbedürfnis der Bürger Rechnung tragen. Verhaltensregeln und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) werden im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung ge-stellt. Phase 6/intern: Hat die Pandemie auch Frankfurt erreicht, so entscheidet ausschließlich der Krisenstab unter der Leitung des Stadtgesundheitsamtes, welche Informationen veröffentlicht wer-den und reicht diese kontinuierlich an das Presse- und Informationsamt (PIA) zur Veröf-fentlichung weiter. Ein Abgleich der Informationen mit WHO, RKI und HSM ist in dieser Phase unabdingbar. Inhaltliche Schwerpunkte sind:

• Aktuelle Situation der Influenzapandemie • allgemeine Regeln zur Minderung des Ansteckungsrisikos • geeignete Schutzmittel und deren Bereitstellung • ggf. Impfinformationen • Anordnungen der Behörden • wichtige lokale Informationen z. B. Besonderheiten im ÖPNV, Informationen

zur Lenkung von Patientenströmen entsprechend der Krankenhausbelegung etc.

• Hintergrundinformationen, d. h. aktueller Wissensstand über das Pandemievi-rus, den Pandemieverlauf etc.

Alle beteiligten Akteure halten sich an die abgestimmte Veröffentlichung von Informatio-nen. Es werden nur die vom Krisenstab vorgesehenen Informationen veröffentlicht. Ei-gene Internetangebote sind mit der zentralen Internetseite zu verlinken. Schriftliches Informationsmaterial wird bei der Pressestelle angefordert. Für allgemeine telefonische Auskünfte wird auf die Hotline verwiesen.

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5 Früherkennung und Surveillance

5.1. Vorbemerkungen Eine frühzeitige Erkennung erhöhter Influenzaaktivität durch Surveillance im Rahmen eines Frühwarnsystems spielt eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung einer In-fluenzapandemie, da in der Frühphase Interventionsmaßnahmen den Pandemieverlauf am effektivsten beeinflussen können. Während der Pandemiephase gilt es, den Verlauf der Pandemie durch Beobachtung geeigneter Parameter zu überwachen. Die obere Landesbehörde wählt die Verfahren aus und implementiert das Frühwarnsys-tem, da nur durch überregionale Datenauswertung der Ausbruch einer Influenzapan-demie rechtzeitig erkannt und der Verlauf sinnvoll überwacht werden kann. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsbehörden ist für ein situationsgerechtes Handeln essentiell. Die Art der Surveillance muss sich entspre-chend dem Motto: „Daten für Taten“ auf die für die jeweilige Pandemiephase relevanten Daten konzentrieren. Die Rolle des Gesundheitsamtes bzgl. der Datenerhebung für die Surveillance ist abhängig von der Wahl des Verfahrens durch die obere Landesbehör-de.

5.2. Surveillance in unterschiedlichen Pandemiephasen

Die vorhandene Meldepflicht ist nur dann geeignet, wenn flächendeckend auf Influen-zaviren getestet und gemeldet wird. Alternativ müssen Sentinelsysteme ausgebaut werden (S. Kapitel Labordiagnostik). Phase 3 Frühzeitige Erkennung erhöhter Influenzaaktivität durch bisherige Meldesysteme.

Phase 4/5 extern Frühzeitige Erkennung erhöhter Influenzaaktivität durch Umstellung der Meldefrequenz von wöchentlich auf täglich. Zusätzlich ggf. Sentineluntersuchung bzw. gesonderte Meldeverfahren der oberen Lan-desbehörde.

Phase 4 intern Erkennung und räumliche Eingrenzung des Auftretens von Pandemievirus-Erkrankten mit dem Ziel der Eingrenzung durch Umgebungsuntersuchungen und Chemoprophyla-xe; zeitnahe Kontrolle des Verlaufs und des Erfolgs der eingeleiteten Maßnahmen. Phase 5 intern Einschätzung des Pandemieverlaufs auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Eingrenzung und Verzögerung der Ausbreitung der Pandemie durch Umgebungsuntersuchungen und lokale allgemeine seuchenhygienische Maßnahmen.

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Phase 6 Eine detaillierte Einzelfallerfassung von individuellen Erkrankungsfällen über die klassi-sche Meldeschiene hat in der Hochphase der Pandemie keine Konsequenzen und ist daher wenig sinnvoll. Eine zielgruppenspezifische Fallzahlerfassung kann jedoch Hin-weise auf besonderen Handlungsbedarf ergeben. Im Vordergrund stehen die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheits-systems und die Messung des Effektes eingeleiteter Maßnahmen. Dazu sind tägliche Meldungen der Akteure über die Kapazitätsauslastung zur Abschät-zung der Belastung des Gesundheitssystem und anderer essentieller Dienstleistungen sowie zur Evaluation der Wirkung getroffener Maßnahmen erforderlich (Identifizierung von geeigneten Interventionen).

benötigte Daten geeignetes System Meldungen erfolgen täglich an das GA (siehe Anlagen)

Bettenbelegung bzw. freie Betten nach Influenza-Belegungsplan (Aufnahmen und Entlassungen, Todesfälle mit akuter respiratorischer Erkrankung (ARE) bzw. In-fluenza)

Krankenhäuser Zentrale Leitstelle

Anzahl der täglichen Krankentransporte Transportkapazitäten

Zentrale Leitstelle

Anzahl der Patienten mit ARE bzw. Diagnose Influenza Meldung durch Einrich-tungen und ZLST

Mortalitätssurveillance über eine zentrale landesweite Er-fassung durch Standesämter (geplant)

HLPUG

Ggf. zielgruppenspezifische Surveillance - Anzahl der Erkrankungsfälle (ARE, Influenza) in KGE - Anzahl der Erkrankungsfälle (ARE, Influenza) in Alten-

und Pflegeheimen - Anzahl der Erkrankungsfälle (ARE, Influenza) in aus-

gewählten Großbetrieben

Meldung durch die Ein-richtungen, HLPUG

Tabelle: Kommunale Surveillance zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Ge-sundheitssystems

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6 Maßnahmen zur Infektionskontrolle Die Maßnahmen zur Infektionskontrolle im Falle einer Influenzapandemie lassen sich in fünf Gruppen einteilen:

• Allgemeine seuchenhygienische Maßnahmen • Individuelle Maßnahmen zur Infektionshygiene • Spezielle seuchenhygienische Maßnahmen bei besonderen Personengruppen • Medikamentöse Therapie von Erkrankten und ggf. eine Prophylaxe von Kontakt-

personen in besonderen Situationen • Impfung der Bevölkerung gegen das Pandemievirus

Welchen Effekt die einzelnen seuchenhygienischen Maßnahmen im Fall einer Influen-zapandemie mit einem bislang unbekannten Virus haben werden, ist in Ermangelung ausreichender wissenschaftlicher Daten schwer vorherzusagen, Modellrechungen sind mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Einig sind sich internationale Experten jedoch, dass die Maßnahmen zur Infektionskon-trolle nur in Kombination den Pandemieverlauf maßgeblich beeinflussen können und die Effizienz der Maßnahmen vom Stadium der Pandemie sowie den örtlichen Gegebenhei-ten abhängig ist. Ihre Wirksamkeit entfalten diese Maßnahmen jedoch nur dann, wenn sie zumindest re-gional mit den Nachbarkreisen und Städten abgestimmt werden.

6.1 Öffentliche Seuchenhygienische Maßnahmen

6.1.1 Überblick Das Meiden von Menschenansammlungen zur Verminderung des allgemeinen Anste-ckungsrisikos wird sich durch Aufklärung der Bevölkerung freiwillig ergeben oder als Konsequenz von behördlich angeordneten Maßnahmen durchzusetzen sein. Dabei gilt es, bei jeder Maßnahme im Sinne einer Schadensbegrenzung abzuwägen, ob ein Vor-teil durch die Minderung des Infektionsrisikos nicht durch den Nachteil der Gefährdung der medizinischen Versorgung und der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens auf-gehoben wird. Folgende öffentliche Maßnahmen kommen - auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Influenzapandemien 1918 und 1957 sowie mit SARS im Jahr 2003 - in Be-tracht:

1. Aufklärungskampagne zum social distancing Eine Reduktion sozialer Kontakte, im angloamerikanischen Sprachraum auch als „social distancing“ bezeichnet, kann zu einer erheblichen Verlangsamung der Ausbreitung einer Influenzapandemie beitragen11. Dazu gehört die Meidung von Menschenansammlungen ebenso wie die Nutzung elektronischer Kommunikati-onsformen als Alternative zu direkten Kontakten. Die Bevölkerung wird über die verschiedenen Medien und über Vertrauenspersonen angesprochen und auf die Notwendigkeit von Maßnahmen incl. der Einschränkung persönlicher Freiheiten und Rechte eingestimmt werden, um eine rationale Verhaltensänderung für die Pandemiephase zu erreichen.

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2. Verzicht bzw. Verbot des Besuchs von Theatern, Kinos, Diskotheken und Massenansammlungen Nur in der Frühphase einer Pandemie können öffentliche Verbote die Weiter-verbreitung verlangsamen. Während der Pandemiephase werden viele Bürger aus Angst vor Ansteckung Massenveranstaltungen freiwillig meiden. Ein zusätz-liches Verbot des Besuchs von Freizeitveranstaltungen in dieser Phase wird den Verlauf der Pandemie wahrscheinlich wenig beeinflussen und ist nicht kontrol-lierbar. Ein konsequentes Beachten individueller Schutzmaßnahmen führte in Hongkong während der SARS-Epidemie zu einem allgemeinen Rückgang von respiratori-schen Infekten und erscheint daher eine akzeptable und effektive Alternative25,26.

3. Reduktion von Einkäufen auf Märkten, in Kaufhäusern etc. auf ein Minimum Es wird öffentlich empfohlen, sich in der vorpandemischen Phase Vorräte anzu-legen und während der Pandemie die Zahl der Einkäufe auf ein Minimum zu be-schränken.

4. Vermeidung von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen,

frühzeitige Isolierung von Erkrankten und der Umgang mit Kontaktperso-nen. Unterstützt von städtischen Telefonhotlines verfolgen öffentliche Aufklärungs-kampagnen das Ziel, Bürgern eine Selbstdiagnose zu ermöglichen. Eine frühe häusliche Isolierung von Erkrankten unter entsprechenden Schutzvorkehrungen der Kontaktpersonen erscheinen während der gesamten Pandemie hilfreich, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu reduzieren. Offizielle Quarantänemaßnah-men erscheinen wenig effektiv27, die Ausbreitung der Influenza zu vermeiden. Lediglich bei einem begrenzten Ausbruch während der Frühphase der Pandemie ist eine Isolierung von Erkrankten in gesonderten Einrichtungen infektionsepide-miologisch sinnvoll. Eine Quarantäne von Kontaktpersonen im Umfeld der ersten Erkrankten kommt nur in besonderen Situationen in Betracht.

5. Persönliche Hygienemaßnahmen Die Schutzwirkung des Händewaschens in Bezug auf die Weiterverbreitung re-spiratorischer Infektionen ist bekannt, wobei in Privathaushalten die Verwendung von Desinfektionsmitteln keinen wesentlichen Vorteil gegenüber Seife hat. Entscheidend ist entsprechend dem Hauptübertragungsweg über Tröpfchenin-fektion, dass Anhusten und Anniesen vermieden werden. Jeder Bürger mit Erkäl-tungssymptomen sollte während der Pandemiephase bei Kontakt mit anderen ei-nen Mund-Nasenschutz tragen. Darüber hinaus ist (ab Phase 4 intern, spätestens ab Phase 5 intern) das gene-relle Tragen von Mund-Nasenschutz in der Öffentlichkeit für die Allgemeinbevöl-kerung zu empfehlen, dies gilt insbesondere in öffentlichen Einrichtungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

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6. Schutz besonders exponierter (Berufs-)Gruppen Die Bedeutung eines Mund-Nasenschutzes für besonders exponierte Berufs-gruppen wie medizinisches Personal ist unbestritten28. Während der SARS-Epidemie führte ein konsequentes Tragen von Gesichtsmasken zu einem drama-tischen Abfall der Übertragungsrate in Gesundheitseinrichtungen26. Arbeitgeber und Arztpraxen müssen im Vorfeld für eine ausreichende Bevorratung zur per-sönlichen Sicherheit für sich und ihre Mitarbeiter Sorge tragen.

7. Freistellung von Mitarbeitern seitens der Arbeitgeber

Betriebsschließungen sind, zumindest als Teilbetriebsschließungen, fester Be-standteil innerbetrieblicher Krisenpläne von Großbetrieben, um den krankheits-bedingten Mitarbeiterverlust kontrolliert zu kompensieren, die wichtigsten Berei-che funktionsfähig zu erhalten und damit den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Alle Betriebe sollten daher unter Berücksichtigung der zu erwarten-den Reduktion der allgemeinen wirtschaftlichen Aktivität im eigenen Interesse entsprechende Pandemiepläne erstellen. Dies gilt insbesondere für Bereiche der medizinischen Versorgung und der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine Krankschreibung bei ersten Symptomen (und ggf. medikamentöse Versor-gung) durch den Betriebsarzt erhöht die Arbeitsbereitschaft der Mitarbeiter, ver-langsamt gesamtgesellschaftlich eine Weiterverbreitung der Infektion und er-scheint daher wünschenswert.

8. Schließung von Kindergemeinschaftseinrichtungen Widersprüchliche Erfahrungen im Hinblick auf eine positive Beeinflussung des Pandemieverlaufs wurden mit amtlichen Schließungen von Kindergärten und Schulen gemacht12,21. Diese Maßnahmen scheinen in Städten geringe Auswir-kungen auf den Pandemieverlauf zu haben29,30. Für Frankfurt am Main ist nur dann mit einem positiven Effekt zu rechnen, wenn Kinder in der Übertragung des Pandemievirus eine besondere Rolle spielen und die Schließung von Kinderge-meinschaftseinrichtungen in der Anfangsphase erfolgt. Hat die Influenza andere Altersgruppen erreicht, so überwiegen die Nachteile einer Schließung durch Bin-dung von gesunden Personen in der häuslichen Betreuung von Kindern über den fraglichen Effekt der Kontaktreduktion in der Kindergemeinschaftseinrichtung.

9. Zugangsregelung zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderheimen, In-

ternaten etc. Die Zugangsregelung muss den Bedürfnissen der jeweiligen Gemeinschaftsein-richtung angepasst werden. Neben Zugangsbeschränkungen in Verbindung mit verstärkten Hygieneauflagen kann sogar die Mithilfe durch Angehörige wün-schenswert sein.

10. Regelungen im Reiseverkehr

Verschiebung von Reisen bzw. Begrenzung auf das absolut Notwendige Der Verlauf von SARS hat eindrucksvoll gezeigt, dass der internationale Reise-verkehr einen entscheidenden Promotor der weltweiten Verbreitung von Infektio-nen darstellt. Eine Verschiebung von Reisen in Endemiegebiete bzw. eine Be-grenzung auf das absolut notwendige Maß wird in der Frühphase eine weltweite Verbreitung der Influenza verlangsamen. Öffentliche Appelle, Reisen zu ver-schieben, stehen im Vordergrund der Präventionsmaßnahmen, verbunden mit der Empfehlung bei unaufschiebbaren Reisen konsequent einen Mund-Nasenschutz zu tragen und andere individuelle Maßnahmen zur Infektionshygie-

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ne konsequent zu befolgen. Ein generelles Verbot von Reisen in unserer auf Mobilität ausgerichteten Gesellschaft ist nicht praktikabel, gilt allerdings zwin-gend in der Frühphase der Pandemie für alle Erkrankten und deren Kontaktper-sonen. Für Flugreisen gelten die Bestimmungen der WHO (International Health Regula-tions, IHR) in Auslegung durch das BMG/BMVBS.

6.1.2 Maßnahmen bei Erkrankten und Verdachtsfällen • Maßnahmen für Erkrankte (s. auch Kap 8 Krankenversorgung) Phase 4 + 5/intern: Importierte Einzelfälle und Erkrankte in der Phase 4 werden auf die Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt aufgenommen, um eine Weiterverbreitung möglichst zu verhindern und Erkenntnisse über die pandemische Influenza zu gewinnen. Phase 4 + 5/intern: Bei einer größeren Zahl von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen erfolgt die Behand-lung bzw. Überwachung zunächst auf den Infektionsstationen von Uniklinik, St. Kathari-nen-Krankenhaus und KH Höchst. Reichen die Kapazitäten dort nicht mehr aus, werden die Erkrankten gemäß Eskalati-onsstufenmodell (s. Kap 8) versorgt. Phase 6: Ab Phase 6 erfolgt die medizinische Versorgung nach dem im Kap 8.1 aufgeführten Schema. Eine Isolation von Krankheitsverdächtigen erscheint dann nicht mehr sinnvoll. Eine intensive Aufklärung der Gesamtbevölkerung bezüglich Symptomatik der Erkran-kung mit der Empfehlung von persönlichen Schutzmaßnahmen ist nun effektiver. • Vorgehensweise bei Verdachtsfällen Phase: 4/extern und 5/extern: In der Vorphase einer Pandemie wird es wahrscheinlich zunächst nicht bestätigte oder schwer diagnostizierbare Verdachtsfälle geben. Importierte Verdachtsfälle werden wie Erkrankte behandelt. (s.6.1.1 bzw. Kap 8). Phase 4/intern und 5/intern: Treten in Deutschland erworbene Fälle mit Verdacht auf Infektion durch ein Pandemie-virus auf, so werden im Stadtgesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Nach Verifizierung der Pandemiegefahr für Frankfurt beginnt eine aktive Suche nach bereits Erkrankten im Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus werden Kontaktpersonen mit Informationsmaterial versorgt und die Einhaltung von Verhaltensregeln incl. der Ab-sonderung für die Inkubationszeit überwacht. Parallel wird die obere Landesbehörde informiert sowie Kontakt mit den Gesundheitsämtern der umliegenden Kommunen auf-genommen. Der Krisenstab wird einberufen. Er legt in regelmäßigen Lagebesprechungen die weite-ren Maßnahmen fest. Dazu gehört die Information der Öffentlichkeit über die verschie-denen Medien, incl. Pressekonferenzen, und die Verbreitung eigener Materialien mit Information und Verhaltensregeln für die Bürger sowie die Einrichtung eines Bürgertele-

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fons. Ggf. muss die Versorgung mit Mund-Nasenschutz und antiviralen Medikamenten nach festgelegten Kriterien und Organisationsstrukturen geregelt werden. Phase 6: In der Phase 6 haben seuchenhygienische Maßnahmen bei Verdachtsfällen keinen Ef-fekt mehr auf die Ausbreitung der Erkrankung und lassen sich wegen der großen Zahl von Verdachtsfällen auch nicht mehr durchführen. Verdachtsfälle und deren Kontakt-personen werden im Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung über entsprechen-de Verhaltensempfehlungen aufgeklärt.

6.1.3 Maßnahmen bei Kontaktpersonen Als Kontaktperson wird ohne Kenntnis der Infektiosität des Pandemievirus in erster Nä-herung jede Person angesehen, die während der Krankheitsphase und bis zu 24 Stun-den davor engen Kontakt zum Indexfall hatte. Phase 4/intern: Die WHO sieht vor, zu Beginn einer Pandemie alle Möglichkeiten zur Verhinderung ei-ner Ausbreitung auszuschöpfen. Insofern kommt auch eine Quarantäne in Betracht, die bei einer geringen Zahl von Kontaktpersonen in der Phase 4 auf einer der drei Infekti-onsstationen unter Isolationsbedingungen erfolgen sollte. Eine prophylaktische Gabe von Oseltamivir ist in dieser Phase großzügig zu gewähren. Für das Klinikpersonal mit Patientenkontakt ergibt sich die Notwendigkeit einer Schutz-ausrüstung mit Atemschutz (mindestens FFP2), Schutzbrille, Kittel und Handschuhen. Bei der Behandlung der ersten Patienten ist eine Chemoprophylaxe des Personals in Erwägung zu ziehen, sofern ungeschützter Kontakt erfolgt ist. Ein berufliches Tätigkeitsverbot sollte nach §31 IfSG für alle Personen ausgesprochen werden, bei denen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu einer Weiterverbreitung der Influenza führen kann. Die übersichtliche Zahl der Betroffenen in dieser Phase er-laubt die praktische Umsetzung einer solchen Maßnahme.

Phase 5/intern: Liegt eine große Zahl von Ansteckungsverdächtigen vor, so ist wegen der kurzen Inku-bationszeit und des großen Aufwands eine amtlich verfügte Quarantäne in speziellen Einrichtungen nicht möglich und infektionsepidemiologisch auch nicht mehr sinnvoll. Eine Absperrung von Straßenzügen, Vierteln oder Stadtteilen ist nicht möglich, da sich solche Bereiche nicht abriegeln lassen und personelle Ressourcen binden, die für die Informations- und Aufklärungskampagne zu persönlichen Schutzmaßnahmen fehlen würden. Eine Quarantäne würde darüber hinaus einer Hysterie in einer Phase Vorschub leisten, in der ein Erfolg von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ganz wesentlich vom rationalen Handeln der Bürger bestimmt wird. Eine häusliche Quarantäne mit Temperaturkontrolle bei engen Kontaktpersonen ist hin-gegen praktikabel, setzt allerdings eine sehr gute, vertrauensvolle Aufklärung der Kon-taktpersonen voraus. Eine Regelung für berufstätige Kontaktpersonen, der Arbeit fern-bleiben zu können, ist hilfreich und unterstreicht die Wichtigkeit dieser Maßnahme. Die Ergebnisse der zweimal täglich durchzuführenden Temperaturkontrolle müssen bei er-höhter Temperatur dem Gesundheitsamt sofort telephonisch mitgeteilt werden. Sofern es die personellen Ressourcen erlauben, sollte eine aktive Temperaturabfrage seitens des Gesundheitsamtes erfolgen.

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Phase 6 Anfangsphase: Werden die Cluster trotz aller Anstrengungen der Infektionskontrolle größer, so lassen sich nicht mehr alle Patienten stationär versorgen. In Abhängigkeit von der Pathogenität des Virus müssten folglich viele Patienten zu Hause behandelt werden. Pflegende Per-sonen sollten ebenso wie der Erkrankte einen chirurgischen Mund-Nasenschutz tragen. Sie und alle weiteren Kontaktpersonen sollten sich einer freiwilligen häuslichen Quaran-täne unterziehen, alle 12 Stunden die Körpertemperatur messen und sich bei Fieber an den Hausarzt wenden, bevorzugt telephonisch. Eine Chemoprophylaxe ist unter diesen Bedingungen nicht mehr zu empfehlen, da sich die Vorräte an Oseltamivir auf diese Weise zu schnell erschöpfen würden. Diese Über-legungen gelten auch für die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten. Ein berufliches Tätigkeitsverbot ist in Abhängigkeit von der Zahl der Erkrankten zu er-wägen.

Phase 6 Hochphase: Quarantänemaßnahmen sind angesichts einer steigenden Zahl von Erkrankten nicht mehr praktikabel, da ein großer Teil der Bevölkerung die Definition der Kontaktperson erfüllt.

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6.1.4 Maßnahmen für die Allgemeinheit

6.1.4.1 Individuelle Maßnahmen zur Infektionshygiene Persönliche Schutzmaßnahmen der Bürger spielen ab Phase 5 intern, spätestens aber ab dem Beginn der Pandemiephase 6 eine wesentliche Rolle für die Reduktion des individuellen Krankheitsrisikos und für den Verlauf einer Pandemie. Mehrsprachige Auf-klärungsmaßnahmen, die die Bürger dann in die Lage versetzen sich wirkungsvoll selbst schützen zu können, werden über vielfältige Wege, auch über Vertrauensperso-nen (z.B. Hausärzte, Apotheken, Meinungsbildner unter Migrantengruppen etc.) an die Bürger vermittelt. Neben der unmittelbaren Schutzwirkung ist von diesen Maßnahmen auch ein psycholo-gischer Effekt zur Vermeidung von Panikreaktionen in der Bevölkerung zu erwarten. Die Empfehlungen beinhalten vor allem folgende Ratschläge: • in der Kommunikation statt persönlicher Kontakte Telefon und Email zu nutzen

• persönliche Kontakte zu reduzieren und Menschenansammlungen zu meiden

• im Einkaufsverhalten Vorräte anzulegen, um die Anzahl der Einkäufe zu reduzieren. Märkte im Freien sind zu bevorzugen.

• in den Begrüßungsritualen auf Händegeben und Umarmungen zu verzichten

• die persönliche Hygiene durch häufigeres Händewaschen zu intensivieren

• das Infektionsrisiko durch häufigere Raumreinigung und Desinfektion von Flächen zu reduzieren

• die Keimzahl in der Raumluft durch regelmäßiges Stoßlüften zu minimieren

• bei Erkältung Anhusten und Anniesen unbedingt zu vermeiden und Papiertaschen-tücher einmalig zu nutzen und unmittelbar zu entsorgen

• bei unvermeidlichen direkten (engen) Kontakten einen Mund-Nasenschutz konse-quent zu tragen

• im Umgang mit Kranken verschärfte Hygienemaßnahmen zu beachten, insbesonde-re Handschuhen zu benutzen

• durch das Tragen von (Winter)handschuhen die Ansteckung über die Hände zu vermindern

6.1.4.2 Einschränkung sozialer Kontakte Durch die Einschränkung sozialer Kontakte (social distancing) kann die Ausbreitung einer Infektion verlangsamt werden. „Social distancing“ besteht in einer Reduktion der Besuche von Veranstaltungen oder Orten, die mit einer größeren Anzahl von Kontakten einhergehen (z.B. öffentliche Versammlungen, öffentliche Verkehrsmittel). Die Ein-schränkung sozialer Kontakte kann sich unmittelbar aus der Sorge der Bevölkerung vor Ansteckung ergeben oder auch als Konsequenz behördlich angeordneter Maßnahmen

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oder Empfehlungen. Je nach Situation gilt es das Infektionsrisiko bei Exposition gegen-über den negativen Folgen des social distancing unter Berücksichtigung der Wirksam-keit präventiver Hygienemaßnahmen (z.B. hygienischer Maßnahmen wie Händewa-schen, Tragen eines Mund-Nasenschutzes und eine gute Durchlüftung von geschlossenen Räumen) abzuwägen. Die Empfehlungen richten sich nach der Pande-miephase. Phase 4: Im Vordergrund steht die Aufklärung der Bevölkerung über das Infektionsrisiko, persön-liche Hygieneregeln und Empfehlung, Massenveranstaltungen zu meiden. Alle Perso-nen mit Erkältungssymptomen sollten Hygieneregeln strikt beachten und bei jedem en-gen Kontakt mit anderen Personen einen Mund-Nasenschutz tragen. Zudem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

• Bevorratung mit chirurgischem Mund-Nasenschutz • Bevorratung mit haltbaren Lebensmitteln • Verhaltensregeln, wie vermehrtes Händewaschen und Verzicht auf Händegeben

sowie Umarmungen • Hustenetikette und andere Hygieneregeln strikt befolgen • Selbstdiagnose der Erkrankung nach Checkliste Influenza

An spezielle Risikogruppen wie ambulante Pflegedienste, Bestatter und Taxifahrer wer-den vorbereitete Merkblätter versandt. Phase 5 /intern: Intensivierung der Aufklärungsarbeit über die Hygienemaßnahmen wie in Phase 4, dar-über hinaus spätestens jetzt

• eine generelle Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasenschutz in der Öffent-lichkeit auch für Personen ohne Zeichen einer Erkrankung, insbesondere in öf-fentlichen Einrichtungen und bei Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel

• Beratung für die häusliche Krankenpflege von erkrankten Angehörigen oder Nachbarn

• Information an Bürger wie auch an Firmen über die Notwendigkeit, schon bei ers-ten Symptomen zu Hause zu bleiben bzw. Mitarbeiter nach Hause zu schicken

• Umsetzung von Maßnahmen zur Steuerung der bevorstehenden Pandemie:

• Einrichten einer Hotline der Stadt Frankfurt zur Beratung besorgter Bürger • Ggf. Schließung von Kindergemeinschaftseinrichtungen in den betroffe-

nen Stadtteilen • Erwägung zum regionalen Verbot von Veranstaltungen, sofern erwartet

werden kann, dass die Menschen nicht in andere Stadtteile oder Regio-nen ausweichen

Phase 5 /extern: Empfehlung, aufschiebbare Reisen in Influenzaendemiegebiete zu verschieben. Dar-über hinaus gehende Reiseverbote sind nicht praktikabel und wenig effizient, wenn sie nicht national oder international geregelt werden (z.B. Flugverbot in Epidemiegebiete).

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Frühphase der Pandemiephase 6: Fortsetzung der Maßnahmen aus Phase 5. In dieser Phase wird die ambulante und sta-tionäre Versorgung entsprechend der Pandemieplanung nach Eskalationsstufenmodell erfolgen. Flankierend dazu ergeben sich für die Allgemeinheit folgende Aufgaben:

• Häusliche Pflege von Erkrankten ggf. gemeinsam mit Pflegediensten • Häusliche Isolation und (Selbst-) Behandlung nach (tel.) Absprache mit dem

Hausarzt schon bei Auftreten erster Symptome. • konsequente Verwendung eines Mund-Nasenschutzes für den Patienten (falls to-

lerabel) und die pflegenden Personen sowie intensivierte Händehygiene • Vermeidung von nicht unbedingt nötigen persönlichen Kontakten zu Erkrankten • Ggf. Schließung von Schulen und Kindergemeinschaftseinrichtungen • Ggf. Freistellung von Mitarbeitern seitens der Arbeitgeber

Phase 6: Im Sinne der Schadensbegrenzung muss in Phase 6 die Aufklärung über persönliche Schutzmaßnahmen für die Bürger intensiviert werden und durch eine aktive und trans-parente Informationspolitik das Vertrauen der Bürger in die Maßnahmen gestärkt wer-den, damit Panikverhalten vermieden werden kann, die Bürger ihre Rolle in der Pande-miebekämpfung annehmen und

• Behörden bei der Überprüfung aller Maßnahmen aus der Frühphase auf ihre Ef-fizienz unterstützen,

• sich über die aktuelle Anpassung der seuchenhygienischen Maßnahmen an ver-änderte Bedingungen über Internet und Medien informieren,

• die öffentlichen Verhaltensempfehlungen befolgen, • spezielle Maßnahmen, wie eine Schließung/ Wiedereröffnung von Gemein-

schaftseinrichtungen, die Versorgung von erkrankten Nachbarn oder Mitarbeit in Altenheimen mittragen.

6.1.4.3 Kontrolle des Reiseverkehrs Öffentlicher Nahverkehr

Der öffentliche Nahverkehr wird die Verbreitung einer Influenzapandemie wahrschein-lich fördern. Andererseits ist ein funktionsfähiger Nahverkehr notwendig zur Aufrechter-haltung des öffentlichen Lebens. Eine Einstellung würde ein Verkehrschaos hervorru-fen. Durch Erkrankung von Personal und Fahrgästen wird es automatisch zu einer Reduktion der Fahrfrequenz und einer verminderten Nutzung kommen. Außerdem wer-den viele Personen aus eigenem Antrieb auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Kurze Strecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück zu legen wird ausdrücklich empfohlen. Nach aktuellem Stand des hessischen Influenzapandemieplans ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, den ÖPNV im Falle einer Influenzapandemie einzustellen. Das Infektionsrisiko soll durch Einhaltung von Hygieneregeln und persönliche Schutz-maßnahmen gesenkt werden. Dazu können beitragen:

• multimediale Werbekampagne für Mund-Nasenschutz • Werbekampagne für Risiko minderndes Hygieneverhalten • Erhöhung der Durchlüftungsfrequenz • Häufigeres Reinigen und Durchlüften an Endstationen

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Unter dem Personal müssen lediglich Busfahrer einen chirurgischen Mund-Nasenschutz tragen, da in U- und S-Bahn kein Kundenkontakt besteht. Die Verkehrsgemeinschaft Frankfurt (VGF) hat einen eigenen Pandemiebeauftragten benannt und einen innerbetrieblichen Pandemieplan erstellt, der eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs mit 50% des üblichen Personals unter Reduktion der Fahrfrequenz ermöglicht. Um die zu erwartenden Personalausfälle zu kompensieren, wird Fahrpersonal von der VGF in Reserve gehalten. Zur persönlichen Schutzausrüstung für das Fahrpersonal sollen Atemschutzmasken für Personal mit unumgänglichem Publikumsverkehr bevorratet werden. Zu empfehlen ist ein chirurgischer Mund-Nasenschutz. Dieser wird bevorzugt für Busfahrer ausgegeben, für Schienenbahnfahrer nur für den Fall, dass diese die sonst geschlossenen Fahrerka-binen verlassen müssen. Fahrgastinformationen werden über eine Sprechanlage erteilt. Es sollen nur noch Kar-tenschalter mit Schutzscheiben und eigenem Belüftungssystem geöffnet bleiben, so z.B. an der Konstabler Wache, B-Ebene. Die ärztliche Versorgung wird durch den eigenen betriebsärztlichen Dienst gewährleis-tet. Dort könnten im Bedarfsfall auch im Dienst akut Erkrankte versorgt werden. Die innerbetriebliche Informationskette ist über die Betriebsleitstelle der VGF organi-siert. Für das Stadtgesundheitsamt ist im Pandemiefall die Betriebsleitstelle der An-sprechpartner, der die Kontakte zu ggf. erforderlichen Fachleuten innerhalb der VGF herstellt.

Privater Nahverkehr Taxiunternehmen und Busunternehmen:

• Durch gezielte Aufklärung über Schutzmaßnahmen und die Empfehlung zum konsequenten Tragen eines Mund-Nasenschutzes für Fahrer und Fahrgast soll das Übertragungsrisiko reduziert werden.

Öffentlicher Fernverkehr Bahn

• Nach Auskunft der DB sind für die Bahn ähnliche Regelungen wie beim öffentli-chen Nahverkehr getroffen worden.

• Empfehlenswert ist das konsequente Tragen eines Mund-Nasenschutzes durch Fahrgäste und Zugbegleiter.

• Ein Influenzabeauftragter der Deutschen Bahn AG hält die Kommunikation zu den örtlichen Behörden aufrecht.

Fernbusse:

• Mitarbeiterschutz durch Mund-Nasenschutz für Busfahrer • Informationen an Fernbushaltestellen für Fahrgäste

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Flugverkehr Die Regelungen für den internatonalen Flugverkehr am Frankfurter Flughafen richten sich nach den Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft (HMWVL) auf der Grundlage der International Health Regulations (IHR) der WHO. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Entry screening nicht geplant. Ein Exit screening wird un-ter bestimmten Umständen favorisiert. Inwieweit Thermoscanner eingesetzt werden oder Fragebögen als Screeningmethode Verwendung finden, ist noch nicht abschlie-ßend geklärt, ebenso wie die Möglichkeit der Verwendung von Aussteigerkarten.

Folgende Vorgehensweise ist zurzeit für die jeweiligen Phasen vorgesehen: in allen Phasen ab Phase 4: Informationsblätter für Ein- und Ausreisende werden

• auf Bundesebene in mehreren Sprachen erstellt • am Flughafen ausgelegt • an Flugreisende in betroffene Länder vor Abflug durch die Fluggesellschaften

verteilt Phase 4 und 5/extern: Einzelfälle von erkrankten oder erkrankungsverdächtigen Passagieren werden nach bewährtem Schema für hochkontagiöse Erkrankungen in der Isolierstation versorgt. Eine Quarantäne der Mitpassagiere erscheint im Hinblick auf die infektionsepidemiolo-gischen Eigenschaften der Influenzaviren nicht hilfreich. Befindet sich ein Verdachtsfall an Bord, so werden alle Mitpassagiere über Aussteigerkarten registriert und Verhaltens-regeln gegeben. Den Fluggesellschaften wird empfohlen, alle Passagiere vor dem Ab-flug mit Mund-Nasenschutz zu versorgen. Phase 4 und 5/ intern: Ggf. Exit screening nach International Health Regulations (IHR) Anmerkung: Da auch bei einem Pandemievirus von kurzen Inkubationszeiten auszuge-hen ist und eine Ansteckungsfähigkeit schon vor den ersten Symptomen einsetzt, könn-te eine Ausbreitung auf dem Luftweg nur durch ein Flugverbot aus betroffenen Regio-nen verhindert werden. Eine solche Einschränkung wird sich kaum durchsetzen lassen. Phase 6: Exit screening nach International Health Regulations (IHR) In der Hochphase der Pandemie sind auch im Flugverkehr einzig Empfehlungen des social distancing (Flugreisen absagen) und des privaten Schutzes (z.B. Mund-Nasenschutz) sinnvoll.

• Mund-Nasenschutz für alle Mitarbeiter der Fluggesellschaften • Ausreise aus betroffenen Gebieten nur mit Mund-Nasenschutz (WHO Regelung) • Intensivierte Toilettenreinigung und -desinfektion während des Fluges • verstärkte Kontrolle der Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen

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6.1.4.4 Expositionsschutz durch Mund-Nasenschutz Das konsequente Tragen von Mund-Nasenschutz für medizinisches Personal im Pan-demiefall wird von der WHO dringend empfohlen28. Darüber hinaus sind für das Stadt-gesundheitsamt Frankfurt die positiven Erfahrungen mit Gesichtsmasken als Schutz vor Infektion mit dem SARS-Coronavirus31 Grund genug, das Tragen von chirurgischem Mund-Nasenschutz nicht nur für Erkrankte sondern für alle Bürger zu empfehlen, da Influenzainfizierte schon vor Beginn der ersten Symptome infektiös sind. Neben dem direkten Schutz vor Weiterverbreitung darf schließlich der Signalcharakter des Mund-Nasenschutzes nicht unterschätzt werden, der zur Einhaltung der übrigen Hygienere-geln ermahnt. Während Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen FFP 2 bzw. FFP 3 Masken ver-wenden sollten32, wird in Frankfurt darüber hinaus für alle Bürger im Pandemiefall bei jedem direkten Kontakt mit anderen das Tragen von chirurgischem Mund-Nasenschutz empfohlen. Es sollte sich vorzugsweise um Produkte handeln, die durch vier Bänder am Hinterkopf zu befestigen sind und durch einen Nasenbügel eine Anpas-sung an die Gesichtsform ermöglichen. Da in der Pandemiephase eine Verknappung von Mund-Nasenschutz auftreten kann, wird eine Bevorratung mit 50-100 Masken pro Person empfohlen. Eine entsprechende Aufklärung der Bevölkerung seitens des Gesundheitsamtes ist ab Phase 4 vorgesehen. Eine Abstimmung mit Apothekerverbänden ist erforderlich, um in zeitlichem Zusam-menhang mit der öffentlichen Empfehlung von Mund-Nasenschutz den Verkauf von Masken über die Apotheken zu bahnen, so dass die vorsorgliche Beschaffung für inte-ressierte Bürger ermöglicht wird. Das generelle Tragen von Mund-Nasenschutz in der Öffentlichkeit wird ab der Phase 4/intern, spätestens ab Phase 5/intern empfohlen. Dies gilt insbesondere für die Be-nutzung öffentlicher Einrichtungen, des öffentlichen Nahverkehrs und bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr. Wichtig ist, im Vorfeld Ressentiments gegen das Tragen von Masken abzubauen und den Mund-Nasenschutz damit „salonfähig“ zu machen. Gesichtsmasken sind allerdings verpflichtend vorzusehen

• bei Erkrankten, sofern es die respiratorische Situation erlaubt (chirurgischer Mund-Nasenschutz )

• bei allen in der Krankenversorgung tätigen Personen (mindestens FFP 2, ggf. FFP3)

• bei allen Verdachtsfällen, insbesondere dort, wo medizinische Hilfe gesucht wird (Wartezimmer, Ambulanz). In Praxen, Ambulanzen, beim Rettungsdienst und in Krankenhäusern muss chirurgischer Mund-Nasenschutz in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Auch der für die Allgemeinbevölkerung empfohlene chirurgische Mund-Nasenschutz sollte im Interesse einer tatsächlichen Schutzwirkung gewisse Mindestanforderungen erfüllen (mehrlagig, eng anliegend, mit formbarem Nasenbügel), auf die in den Informa-tionsmaterialien gezielt hingewiesen wird.

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6.1.4.5 Versammlungsverbote Für Versammlungen gelten ähnliche Überlegungen wie für Kindergemeinschaftseinrich-tungen: Für Phase 4/intern und 5/intern, ggf. auch noch in der Frühphase der Phase 6 müs-sen Versammlungsverbote in Erwägung gezogen werden. Allerdings ist von lokalen Verboten kein Effekt zu erwarten, da die Ansteckung dann andernorts erfolgen wird. Kneipen und Restaurants werden sich daher kaum effektiv schließen lassen. Inwieweit Schließungen von Oper, Theater ggf. auch Kinos und Diskotheken einen Effekt haben, ist schwer abschätzbar. Entscheidungen darüber sind in Abstimmung mit den Nachbar-kommunen zu treffen. Gleiches gilt für Sportveranstaltungen. Eher akzeptabel für die Bevölkerung und ähnlich wirkungsvoll wie ein Verbot dürfte eine begründete Empfehlung sein, Massenveranstaltungen zu meiden und in der Öffentlich-keit einen Mund-Nasenschutz zu tragen. In der Hochphase der Pandemie Phase 6 sind Versammlungsverbote bei der zu er-wartenden hohen Durchseuchung der Bevölkerung nur von begrenztem Wert. Persönli-che Schutzmaßnahmen des einzelnen Bürgers sind die wirksamste Primärprävention. Zudem werden viele Veranstalter wegen der geringen Nachfrage ihre Veranstaltungen absagen.

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6.2 Schutzimpfung

6.2.1 Rahmenbedingungen Die Impfung der Gesamtbevölkerung ist, wie auch bei anderen Infektionskrankheiten, das wirksamste Mittel zum Schutz vor einer Influenzapandemie. Leider wird hier jedoch die Planung einer Impfkampagne durch eine Reihe von Unwäg-barkeiten erschwert. So weiß man nicht, welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sein werden. Während der „spanischen Grippe“ in den Jahren 1918/19 erkrankten nicht, wie üblich, Ältere und Immungeschwächte, sondern bevorzugt junge gesunde Erwachsene beson-ders schwer. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass rechtzeitig vor Ausbruch der Influenzapandemie bereits ein so genannter „Impfstoff der 2. Generation“ zur Verfügung steht, der eine Impfung schon im Vorfeld der Pandemie erlaubt. Schließlich ist die Geschwindigkeit der Ausbreitung einer Pandemie und damit die Durchseuchung der Bevölkerung zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit eines Impfstoffes nicht vorhersehbar. Davon hängen aber ganz wesentlich der Bedarf an Impfstoff und dessen Verteilungslogistik ab. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Entwicklung und Herstellung von Influenzaimpfstoff ab Verfügbarkeit eines Saatvirus unter idealen Bedingungen mindestens 20 – 28 Wochen in Anspruch nehmen wird und damit erst mit einer mehr-monatigen zeitlichen Verzögerung und dann nicht sofort im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Das für die Einwohner Frankfurts benötigte Kontingent an Impfstoff wird, wie in anderen Städten und Kreisen, daher nicht en bloc verfügbar sein, sondern nach Schätzungen im Landespandemieplan Hessen in einer Größenordnung von ma-ximal 10% pro Woche geliefert werden2. Dies entspricht für Frankfurt am Main einer wöchentlichen Lieferung von 40 - 50 000 Impfdosen. Da zudem eine zweite Impfung im Abstand von vier Wochen erforderlich ist, wird es mehrere Monate dauern, bis die gesamte Bevölkerung mit Impfstoff versorgt sein wird. Um die Gesamtzahl der Opfer einer Influenzapandemie zu verringern und das öffentli-che Leben aufrecht zu erhalten, ist die Impfung vorrangig den Personen anzubieten, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und danach den Dienstleistern, die das öffentliche Leben aufrechterhalten sollen (z.B. Wasser- und Stromversorger, Nahverkehrsbetriebe). Sollte das Pandemievirus die Eigenschaft haben, bei bestimmten Altersgruppen, insbe-sondere bei Kindern oder älteren Menschen besonders häufig eine schwere Verlaufs-form der Influenza zu verursachen, würde diesen Gruppen ebenfalls Priorität einge-räumt werden. Da eine einmalige Impfung mit großer Wahrscheinlichkeit noch keinen ausreichenden Schutz vermitteln wird, ist eine zweite Impfung erforderlich. Auch bei dieser Impfung ist den prioritären Gruppen ein Vorrang vor einer flächendeckenden ersten Impfung größe-rer Bevölkerungsgruppen einzuräumen.

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6.2.2 Durchführung der Impfung Die Organisation der Impfung obliegt laut hessischem Pandemieplan dem örtlichen öf-fentlichen Gesundheitsdienst. Nach derzeitiger Empfehlung des HSM wird der Impfstoff an die Gesundheitsämter geliefert, die die Versorgung der Bevölkerung ihres Zustän-digkeitsbereichs übernehmen. Nur für den Fall, dass wider Erwarten eine Lieferung des gesamten benötigten Impf-stoffkontingentes innerhalb einer Woche möglich wäre, würden in Anlehnung an den Pockenalarmplan öffentliche Impfstellen geschaffen, in denen die Bevölkerung zur Ver-kürzung von Wartezeiten nach einem Zufallsprinzip, dem Anfangsbuchstaben des Na-mens etwa, in fünf gleich große Gruppen aufgeteilt und nach und nach geimpft werden könnte. Nach derzeitiger Planung von wöchentlichen Lieferungen von Teilmengen über viele Wochen wird eine bundesweit einheitliche Priorisierung unvermeidlich. Nach derzeiti-gem Stand ist von folgender Vorgehensweise auszugehen: Unter der Maßgabe, dass medizinisches Personal vorrangig geimpft werden soll, wer-den die ersten Impfchargen den Kliniken zur Impfung des Personals mit unmittelbarem Patientenkontakt über die Betriebsärzte zur Verfügung gestellt. Die Versorgung des Personals aus den Arztpraxen erfolgt im Einvernehmen mit Vertretern der niedergelas-senen Ärzte durch das Gesundheitsamt. Die Impfung von Beschäftigten in wichtigen Dienstleistungsbereichen wie den Ret-tungsdiensten, der Feuerwehr etc. erfolgt über die jeweiligen Betriebsärzte. Dieses Vor-gehen ist mit den Betriebsärzten der Polizei und der Feuerwehr bereits geregelt. Sind Kinder bestimmter Altersgruppen besonders betroffen, so werden diese über die Kinderarztpraxen mit Impfstoff versorgt. Im Falle einer besonderen Gefährdung von Senioren- und Pflegeheimbewohnern wer-den die Impfungen in deren Einrichtungen durchgeführt. Der Impfstoff wird vom Ge-sundheitsamt geliefert. Die für das Heim zuständigen Hausärzte nehmen die Impfungen vor, ggf. unterstützt von Ärzten des Gesundheitsamtes. Die Impfung der übrigen, nicht zu den prioritären Gruppen zugehörigen Personen er-folgt über das ambulante Versorgungssystems in Kombination mit Impfstellen des Ge-sundheitsamtes unter dessen Organisation. Die Impfung der Bevölkerung wird so orga-nisiert, dass Menschenansammlungen und Warteschlangen vermieden und damit das Infektionsrisiko unter den Wartenden vermindert werden kann und ein reibungsloser Ablauf der Impfungen gewährleistet ist. Die Bevölkerung wird im Vorfeld der Impfkampagne über die Notwendigkeit und die Durchführungsweise der Impfung aufgeklärt. Die jeweilige Impfwoche für die einzelnen Gruppen und Personen wird öffentlich bekannt gemacht bzw. den Impfkandidaten mit-geteilt. In jedem Fall ist die Impfung sowohl im Impfpass als auch gegenüber dem Gesund-heitsamt zu dokumentieren um eine strukturierte und effiziente Durchimpfung zu ge-währleisten. Die Daten über durchgeführte Impfungen werden aus Datenschutzgründen dem Gesundheitsamt per Fax übermittelt und dort registriert. Entsprechende Formblät-ter werden mit den Impfchargen ausgeliefert.

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6.3 Medikamente

6.3.1 Antivirale Substanzen zur Prophylaxe und/oder Therapie Neuraminidasehemmer haben in Studien ihre Wirksamkeit zur Verkürzung der Krank-heitsdauer bei Influenza bewiesen33,34. Ihre Rolle als alleiniges Instrument zur Beein-flussung einer Influenzapandemie muss jedoch bezweifelt werden35,36. Als Teil eines Pakets von Maßnahmen sollte der therapeutische Einsatz im frühen Krankheitsstadium Berücksichtigung in einer Pandemieplanung finden. Der vom Land Hessen in Pulverform eingelagerte Wirkstoff wird für 20%-30% der Be-völkerung ausreichen. Die staatlich bevorrateten Mengen werden nach Aufbereitung des Wirkstoffpulvers nach und nach in Umlauf gegeben, da das als Lösung hergestellte Medikament nach der Aufbereitung nur etwa drei Wochen haltbar ist. Die Abgabe der staatlich bevorrateten Mengen ist von Seiten des Hessischen Sozialministeriums (HSM) festgelegt. In Frankfurt sind mehrere Apotheken darauf vorbereitet, sukzessive das für Frankfurt vorgesehene Kontingent an Oseltamivir Pulver zu einer Lösung zu verarbeiten und in Fläschchen abgefüllt in Umlauf zu bringen.

6.3.2 Verteilung Die Verteilung der Medikamente für die Bevölkerung erfolgt wie üblich über einen Großhändler an alle Apotheken. Derzeit favorisiert wird ein System mit der Abgabe der Medikamente an Apotheken Zug um Zug gegen Vorlage der Rezepte über den Apothe-kengroßhandel. Die Landesapothekerkammer hat für die regionalen Planungen einen Ansprechpartner pro Landkreis/Stadt benannt. Auch wenn die Vorräte des Landes Hessen bei ausschließlicher therapeutischer An-wendung für den Pandemiefall als ausreichend angesehen werden, sollte der Zugang für Personen, die mit der Versorgung von Patienten beschäftigt sind, gesondert geplant werden. Krankenhauspersonal ist am besten durch die Betriebsärzte über die Kranken-hausapotheken zu versorgen. Medizinisches Personal in der ambulanten Versorgung sollte über Apotheken als Praxisbedarf prioritär versorgt werden. Darüber hinaus haben viele Großunternehmen antivirale Substanzen bevorratet, die im Bedarfsfall zur Versorgung von Mitarbeitern in der Frühphase der Erkrankung über die betriebsärztliche Praxis genutzt werden können.

6.3.3 Andere Medikamente, medizinischer Bedarf Die erhöhte Vorhaltung anderer Medikamente wie Antibiotika und medizinischer Pro-dukte wie Desinfektionsmittel, Schutzkleidung etc. erfolgt in den Krankenhäusern und Apotheken nach zu erwartendem Bedarf.

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6.4 Spezielle seuchenhygienische Maßnahmen

6.4.1 Altenheime, Kinderheime, Wohnheime Gemeinschaftseinrichtungen mit einer ganztägigen Betreuung eines festen Personen-bestandes sind Bereiche, in denen einerseits Schutzmaßnahmen zur Verhinderung des Eindringens des Pandemievirus sehr wirkungsvoll sein dürften, andererseits jedoch ein einmal eingedrungenes Pandemievirus besonders leicht zirkulieren kann, da Maßnah-men des social distancing und Isolierungsmaßnahmen von Erkrankten nur begrenzt möglich sind. Interne Pandemiepläne müssen daher analog zu den Plänen in Unternehmen nicht nur Allgemeinmaßnahmen wie Zugangsregelungen, eine intensivierte Raumhygiene und Änderungen des Tagesablaufs vorsehen sondern auch Vorkehrungen für persönliche Schutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, persönliche Hygiene) zum Inhalt haben. Für die Funktionsfähigkeit ist das Management der jeweiligen Einrichtung verantwort-lich. Das Stadtgesundheitsamt hat die Einrichtungen für die Notwendigkeit eines In-fluenzapandemie-Managementplanes sensibilisiert und bei dessen Erstellung und Um-setzung unterstützt und beraten. Folgende Punkte sind von besonderer Bedeutung:

• Planung zur Aufrechterhaltung der Versorgung unter verstärkten Hygienebe-dingungen mit deutlich reduziertem Personal

• Schaffung von internen Isolierungsmöglichkeiten von Erkrankten und Krank-heitsverdächtigen

• Vorsorgliche Regelung der medizinischen Versorgung mit den Hausärzten • Zugangsregelungen von außen und Reduktion der internen Virusübertragung • Mund-Nasenschutzpflicht für Besucher, Personal und Erkrankte bzw. Krank-

heitsverdächtige bei Kontakten • Regelungen für die Mitarbeit von Angehörigen bei Personalknappheit

Insbesondere bei einem hohen Anteil psychisch Kranker bzw. verwirrter Personen, wird es schwer fallen, die Regelungen des social distancing zu praktizieren. Dies gilt auch für Pflegeheime und Einrichtungen für Obdachlose und Drogenabhängige. Hier ist der Selbstschutz der Mitarbeiter durch konsequentes Tragen eines Mund-Nasenschutzes besonders wichtig.

6.4.2 Kindergemeinschaftseinrichtungen Für Phase 4/intern und 5/intern, ggf. auch noch in der Frühphase der Phase 6 sind Schließungen von Kindergemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen) dann wirksam, wenn Kinder einen wichtiger Promotor in der Verbreitung der Influenza darstellen. Da-durch lässt sich gegebenenfalls die Infektionsausbreitung verzögern. Eine entsprechende Verordnung erfolgt durch das HSM im Benehmen mit dem hessi-schen Kultusministerium. Darüber hinaus sind über das städtische wie auch das staatliche Schulamt Vorkehrun-gen zu treffen, um das Übertragungsrisiko in der Kindergemeinschaftseinrichtung zu reduzieren. Das Stadtgesundheitsamt steht für eine Beratung und Unterstützung in der

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Planung und der Durchführung von entsprechenden Schulungen des Personals zur Verfügung.

6.4.3 Medizinisches Personal Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Aktivitäten einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen. Hier sind neben den Maßnahmen zur Reduktion des direkten Kontaktes („social distan-cing“) zusätzliche Hygienemaßnahmen wie häufige Reinigung und Desinfektion von Gegenständen und Räumlichkeiten sowie persönliche Hygienemaßnahmen inklusive Schutzkleidung, Handschuhen und Mund-Nasenschutz notwendig. Der Ausstattung mit Atemschutzmasken (mindestens FFP2, für besonders gefahrenträchtige Tätigkeiten FFP3), Brillen mit seitlichem Spritzschutz, Kitteln und Handschuhen beim Umgang mit an pandemischer Grippe Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen kommt eine große Bedeutung zu. Spätestens ab Phase 5 intern gilt die Empfehlung zum Tragen von A-temschutz für das gesamte medizinische Personal in der ambulanten wie stationären Versorgung. Gleiches gilt für Personen, die in der häuslichen Versorgung von Influen-zapatienten tätig sind sowie in Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Übungen zur richtigen Nutzung des Mund-Nasen-Schutzes sind zu empfehlen. Der Schutz des medizinischen Personals obliegt den jeweiligen Arbeitgebern. Das Stadtgesundheitsamt (StGA) bietet auf Wunsch eine Beratung in der Durchführung von Schulungen an. Da in diesen Bereichen ein Personalmangel durch Erkrankung besonders folgenschwer sein kann, sind von Arbeitgebern, Ärzten bzw. Einrichtungen zusätzlich Regelungen zu treffen, wie das Personal effizient nach Priorität eingesetzt wird, zusätzlich Hilfskräfte beschäftigt und Angehörige um Mithilfe gebeten werden können.

6.4.4 Ordnungskräfte Polizei und Feuerwehr haben innerbetrieblich Krisenpläne erstellt. Ein Patiententransport sollte stets unter den gleichen persönlichen Schutzmaßnahmen wie bei einer stationären Behandlung erfolgen. Sofern tolerabel sollte auch jeder Patient mit respiratorischen Symptomen mit einem chirurgischen Mund-Nasenschutz versorgt sein. Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt sind bei Tätigkeiten im Freien nicht außerge-wöhnlich exponiert, so dass ein Mund-Nasenschutz hier nicht erforderlich erscheint. Bei möglichem Kontakt zu Erkrankten, insbesondere in geschlossenen Räumen sollten sie jedoch einen chirurgischen Mund-Nasenschutz und Handschuhe tragen.

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6.4.5 Leichenbestatter Da von Verstorbenen keine Tröpfchen oder Aerosole ausgehen, besteht für den Bestat-ter keine erhöhte Infektionsgefahr, wenn er beim Umlagern oder Waschen des Leich-nams Handschuhe und Schutzkittel benutzt. Bei Obduktionen oder bei Manipulationen, die den Kontakt mit infektiösen Flüssigkeiten oder Aerosolen implizieren, gilt die Empfehlung zum Tragen von Atemschutz (FFP2). Leichensäcke müssen nur bei Austritt von Körperflüssigkeiten verwendet werden. Einbalsamieren ist unter den oben genannten Schutzmaßnahmen möglich. Angehörige dürfen den Leichnam mit Handschuhen berühren. Der Schutz des Personals obliegt den Arbeitgebern. Das StGA übernimmt auf Wunsch beratende Funktion (s. Kap. 9 Leichenbestattung).

6.4.6 Betriebsärzte Innerbetriebliche Regelungen sind auf Anregung des StGA in vielen Großbetrieben mitt-lerweile getroffen und durch kommerzielle Anbieter von betrieblichen Krisenplänen für den Pandemiefall weitergeführt worden. Die meisten Großbetriebe verfügen bereits ü-ber interne Pandemiepläne. Viele haben neben Mund-Nasenschutz auch Neuraminida-sehemmer zur Frühtherapie eingelagert. Betriebsärzte können daher in der Pandemiebekämpfung eine wichtige Rolle spielen. Nicht nur als Berater der Unternehmensführung in der Erstellung einer innerbetriebli-chen Pandemieplanung und als Multiplikatoren für die Aufklärung innerhalb der Firmen, sondern auch in der Frühtherapie bei Beschäftigten zur Entlastung des ambulanten Sektors können sie wertvolle Dienste leisten und in Zusammenarbeit mit dem Gesund-heitsamt betriebsintern Impfungen vornehmen. Zur Pandemieplanung der Stadt FFM als Arbeitgeber werden die Ämter, Betriebe und Referate unter Federführung des Dezernates IX POA beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.

6.4.7 Dienstleister in der Grundversorgung der Bevölkerung (Energieversorgung, Wasser, Abfallentsorgung etc.)

Bei Betrieben, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens eine besondere Rolle spielen, ist ein innerbetrieblicher Planungsprozess besonders wichtig. Wegen des öffentlichen Interesses bietet das StGA seine aktive Mithilfe in der innerbetrieblichen Pandemieplanung bevorzugt an.

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7 Labordiagnostik im Pandemiefall

7.1 Rolle der Labordiagnostik in der Pandemieplanung Eine angemessene Behandlung von Patienten mit Atemwegserkrankungen setzt in der Regel eine gezielte und zeitnahe Diagnostik auf Influenza voraus. Außerdem geben systematische Influenzatestungen im Rahmen von Sentinel-Unter-suchungen Auskunft über die infektionsepidemiologische Situation. Ziele der Labordiagnostik in der Warnphase und im Pandemiefall:

1. Identifikation der ersten Infektionen mit dem Pandemievirus (Phase 4+ 5 intern) 2. Unterstützung der Erkrankungssurveillance bzgl. geographischer Ausbreitung

und der Evaluierung von Maßnahmen (Phase 4 + 5 intern; Frühphase 6) 3. Validierung klinischer Symptome zur Abgrenzung von Differentialdiagnosen

(Phase 4 + 5 intern; Frühphase 6) 4. Überwachung der Resistenz gegenüber antiviralen Substanzen (Phase 6) 5. Individualdiagnostik nur bei spezieller Fragestellung (Phase 6)

7.2 Wertigkeit der labordiagnostischen Verfahren nach Pandemie-phasen

Laboruntersuchungen auf Influenza sind nicht nur die Basis für eine rationelle Therapie einzelner Patienten sondern auch im Hinblick auf die Pandemieerkennung und -verlaufsbeurteilung von sehr großer Bedeutung. Dazu werden die Daten täglich erfasst und auf Landes- und Bundesebene analysiert. Ergebnisse von Influenza-Schnelltests werden berücksichtigt. Vordrucke und eine entsprechende Information an Labors und behandelnde Ärzte stellt das Gesundheitsamt ab Phase 4 zur Verfügung. Phase 3, Phasen 4-5/extern: Neben der individuellen Diagnosesicherung ist die Labordiagnostik auf Influenza zur Überwachung der jährlichen Grippewelle und auch in der Vor- bzw. Frühphase einer Influenzapandemie ein wertvolles Instrument. In beiden Fällen ist ein schnelles Tester-gebnis zwingend, um rechtzeitig infektionsepidemiologische oder individuell therapeuti-sche Maßnahmen sinnvoll zu gestalten. Derzeit ist die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein Hindernis für eine breite Anwendung des Influen-zaschnelltests. Die PCR ist als eine nicht das Budget belastende Kassenleistung ge-genwärtig die Methode der Wahl in den vorpandemischen Phasen, während der Schnelltest besonderen Situationen vorbehalten bleibt:

• Im Rahmen seuchenhygienischer Maßnahmen durch das Gesundheitsamt • Individualdiagnostik bei besonders gefährdeten Patienten durch den behandeln-

den Arzt Phase 4-5/ intern; Beginn Phase 6: In der Frühphase einer Pandemie ist die Verwendung des Schnelltests aufgrund der Zeitersparnis und der limitierten Laborkapazitäten von Vorteil. Es gilt die Labors auf ein erhöhtes Probenaufkommen im Pandemiefall hinzuweisen und eine entsprechend erhöhte Laborkapazität vorzuhalten. Außerdem sind zumindest Not-fallambulanzen und Notdienstzentralen mit Schnelltests auszustatten, verknüpft mit ein-

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deutigen Anweisungen, unter welchen Umständen der Test genutzt werden sollte. Zu-dem wird Betriebsärzten eine Bevorratung mit Schnelltests empfohlen. Phase 6: In der Hochphase einer Influenzapandemie ist die Influenzadiagnostik durch die ü-bergroße Häufigkeit der Erkrankung nur noch von sehr begrenztem Wert. Sie führt zur Überlastung der Labors, zu unnötigen Untersuchungskosten und zur Verzögerung bei der Einleitung von individualtherapeutischen bzw. allgemeinpräventiven Maßnahmen. In dieser Phase bleiben Laboruntersuchungen auf Influenza speziellen Fragestellungen vorbehalten. Die individuelle Diagnose wird jetzt aufgrund des klinischen Bildes gestellt werden. Der Verlauf der Pandemie sowie die Effekte von Interventionsmaßnahmen werden nun durch die Erkrankungssurveillance erfasst werden. Die Überwachung der Resistenz gegenüber antiviralen Substanzen erfolgt in Sentinel-Untersuchungen.

7.3 Probennahme und Probenversand

(für Influenzaschnelltests nicht erforderlich) Für eine PCR-Untersuchung oder weitergehende Untersuchungen auf Influenza sind besondere Aspekte für Probennahme und Probenversand zu beachten. Die Untersu-chung auf Influenza wird in der Regel vom Partnerlabor der Praxis durchgeführt. Trans-port und Materialienbeschaffung sollten dennoch vorher direkt vereinbart werden 13, 23. Probennahme:

• nach Möglichkeit Rachenabstrich und Nasenabstrich jeweils mit sterilem Tupfer bzw. Nasenflüssigkeit als Spülwasser oder Aspirat (falls Sputum oder Bronchial-lavage möglich, sind diese Materialien den o.g. vorzuziehen.)

• Materialienröhrchen in Virustransportpuffer einbringen, ersatzweise geeignet sind 1-2 ml sterile Kochsalzlösung

• Hygiene (Mund-Nasenschutz!) bei der Entnahme beachten! Probenversand: Influenza gehört zur Klasse 2 nach Biostoffverordnung. Insofern gelten hier die allge-meinen Vorschriften für den Transport potentiell infektiöser Proben. Der Probentrans-port kann auf normalem Weg unter den üblichen Vorkehrungen für infektiöse Proben erfolgen, es sei denn, das Pandemievirus würde in eine andere Klasse eingestuft. In den Pandemiephasen 4 - 5/intern bzw. Beginn der Phase 6 ist mit Engpässen bei Probennahme- und Versandmaterialien zu rechnen. Krankenhäusern und Arztpraxen wird empfohlen sich entsprechend zu bevorraten. Eine ausreichende zentrale Bevorra-tung der Notdienstzentralen und Notfallambulanzen sollte gewährleistet sein.

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8 Krankenversorgung

8.1 Szenarien für Frankfurt Für die Versorgung der Erkrankten ist das medizinische Regelversorgungssystem ver-antwortlich. Krankenhäuser müssen sich auf die Versorgung einer großen Zahl stationä-rer Influenzapatienten einstellen, niedergelassene Ärzte die ambulante Versorgung ei-ner ungewöhnlichen Patientenzahl unter Leitung der KV übernehmen. Dabei gilt es Kriterien für die stationäre Versorgung im Pandemiefall zu entwickeln, Engpässe in der Behandlung durch maschinelle Beatmung zu berücksichtigen und die Rolle von häusli-chen Pflege- und Hilfsdiensten zu definieren. Im Folgenden wird das im Hessischen Landespandemieplan beschriebene Eskalations-stufenmodell für die stationäre Versorgung auf Frankfurter Verhältnisse angewandt und die ambulante Versorgung durch ein ähnliches, mit Vertretern niedergelassener Ärzte-verbände, der KV und Obleuten der Notdienstzentralen abgestimmtes Stufenmodell geregelt. Eine Einbindung der örtlichen Pflege-, Hilfs- und Sozialdienste in die ambulante Versor-gung ist notwendig. Die Koordinierung von Patiententransport und Rettungsdienst wird in Frankfurt über die zentrale Leitstelle erfolgen. Hier werden auch Daten über die Patientenströme gesam-melt und zeitnah an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Versorgung von Erkrankten hängt ganz wesentlich von dem Stadium der Influenza-pandemie ab: Phase 4 / Phase 5: Wie in Kapitel 6.1.2 schon beschrieben werden in Phase 4/intern und Phase 5/intern sowie bei einzelnen importierten Fällen Erkrankte und Erkrankungsverdächtige unter strengen Isolationsbedingungen behandelt. Bei einer Zahl von bis zu 6 Personen findet diese Behandlung in der Isolierstation der Uniklinik Frankfurt statt. Weitere Erkrankte werden dann auf den Infektionsstationen der Universitätsklinik, der Städtischen Kliniken Höchst und des St. Katharinen- Krankenhauses unter Bedingungen eines „barrier nursing“ versorgt. Patienten mit ande-ren Infektionskrankheiten müssen innerhalb des Hauses auf anderen Stationen behan-delt werden. Phase 6: Sind die im vorigen Absatz beschriebenen Kapazitäten ausgeschöpft, so werden In-fluenzapatienten je nach Schweregrad der Erkrankung auch unter häuslicher Isolation ambulant behandelt. Die medizinische Versorgung im Pandemiefall wird in den folgen-den Kapiteln detailliert beschrieben.

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8.2 Stationäre Versorgung im Pandemiefall

8.2.1 Bedarfszahlen für die stationäre Versorgung in Frankfurt (Kalkulation erfolgte in Analogie zu Berechnungen des RKI nach Meltzer-Modell) In der Spitzenphase einer Pandemie, d.h. den mittleren vier Wochen, in denen etwa zwei Drittel der Fälle (66%) auftreten, ist bei einer Erkrankungsrate von 30% und Fehlen seuchenhygienischer Maßnahmen wöchentlich mit der Einweisung von 350 - 666 Patienten in Frankfurter Krankenhäuser zu rechnen. Falls die Patienten im Durchschnitt 10 Tage im Krankenhaus behandelt werden, resultiert daraus ein zusätzli-cher Bedarf von 429 - 904 Betten. Die Bettenbelegungsdichte steigt in dem Maße noch an, in dem Bürger aus Nachbar-gemeinden in Frankfurt stationär versorgt werden müssen.* Peak-woche (PW)

Anzahl der Krankenhaus-einweisungen pro Woche ins-gesamt

Anzahl der Krankenhaus-einweisungen pro Woche /100.000 Einwohner

Anzahl belegter Betten

Anzahl belegter Betten / 100.000 Einwohner

1. PW 350 53 429 652. PW 666 101 792 1203. PW 666 101 904 1374. PW 350 53 614 93

Tabelle: Anzahl der Krankenhauseinweisungen durch pandemisch bedingte Influenza-fälle in der Spitzenbelastung. (Modellrechnung adaptiert auf 660.000 Einwohner in Frankfurt) Unter Berücksichtigung der Eingruppierung der Frankfurter Krankenhäuser in die statio-näre Versorgung nach Krankenhausbedarfsplan wurde auf der Basis eines Kalkulati-onsmodells ein Stufenplan für die medizinische Versorgung unter Einbeziehung aller stationären Kapazitäten Frankfurts erstellt. Ziel ist es, die regulären Strukturen soweit möglich aufrecht zu erhalten und stufenweise die verschiedenen Einrichtungen nach Kapazität, Know-how und Eignung gleichermaßen in die Versorgung im Pandemiefall einzubeziehen. Dies entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Krankenhausträger. Den Krankenhäusern bleibt es überlassen, interne Regelungen zur Versorgung der ihnen zugewiesenen Patienten zu treffen. Das Gesundheitsamt steht beratend zur Verfügung und übernimmt gemeinsam mit der Zentralen Leitstelle die Koordinierung der Patien-tenströme. ____________________ *Die Kalkulation bezieht sich nur auf die Versorgung von Frankfurter Bürgern. Die Nachfrage nach medi-zinischer Versorgung kann durch das große Einzugsgebiet von Frankfurt jedoch deutlich darüber hinaus-gehen.

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8.2.2 Stufenplan der stationären Versorgung („Eskalationsstufenmodell“) Es ist zu erwarten, dass sich in der Bevölkerung nach Auftreten der ersten Fälle Unruhe ausbreitet und sich viele Patienten direkt in die Krankenhäuser begeben. Mit niederge-lassenen Ärzten und ärztlichen Notdiensten ist eine einheitliche Einweisungspraxis nö-tig, um eine geregelte Zuweisung der Patienten zu den Krankenhäusern mit enger Indi-kationsstellung zu gewährleisten. Jedem Patienten und Angehörigen ist bei Betreten des Krankenhauses ein chirurgi-scher Mund-Nasenschutz anzubieten. Hygienepläne müssen in der Patientenaufnahme und auf den Stationen vorliegen und bekannt sein. Influenzapatienten müssen in ge-sonderten Räumlichkeiten kohortiert werden. Das im Folgenden dargestellte Stufensystem basiert auf den Erfordernissen der Gefah-renabwehrorganisation und richtet sich nach folgenden Kriterien:

1. Fachliche Zuständigkeit von medizinischer Versorgung und Verwaltung 2. Räumliche Ausbreitung des Infektionsgeschehens 3. Personelle und/oder materielle Verfügbarkeit von Ressourcen für die Abwehrmaßnahmen 4. Ausweitung bei eskalierender Schadenslage

Dieser Stufenplan der stationären Versorgung baut auf bestehenden Strukturen auf, um unter Berücksichtigung der Kapazitäten der einzelnen Krankenhäuser das fachspezifi-sche Know-how optimal zu nutzen.

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Stufe 0 Regelversorgung, Einweisung auf Infektionsstationen Hier ist eine optimale Betreuung durch Fachkräfte unter Isolierung bzw. Kohortie-rung der Influenzaerkrankten möglich.

Stufe 1 Einbeziehung von Krankenhäusern der unabdingbaren Notfallversor-gung nach Krankenhausrahmenplan mit ausreichenden klinischen Ver-sorgungskapazitäten des Fachgebietes Innere Medizin bzw. Pädiatrie

Sind die Kapazitäten auf den Infektionsstationen erschöpft, so müssen von den Krankenhäusern der unabdingbaren Notfallversorgung 25% der Gesamt-bettenkapazität an internistischen bzw. pädiatrischen Betten für Influenzapa-tienten zur Verfügung gestellt werden. Dem Krankenhaus bzw. Krankenhaus-träger steht es frei, in einem eigenen Influenzapandemieplan festzulegen, wie und wo diese Bettenkapazitäten geschaffen werden. Hierbei muss die Mini-mierung des Infektionsrisikos für andere Patienten und das Personal berück-sichtigt werden.

Stufe 2 Bereitstellung weiterer Versorgungskapazitäten aller Frankfurter Kranken-

häuser mit internistischen Abteilungen Sind 25% der Betten in den Fachabteilungen Krankenhäusern der unabdingba-ren Notfallversorgung erschöpft (Stufe I), so muss ein gleicher Prozentsatz der Bettenkapazität aller Häuser mit internistischer Versorgung zur Verfügung ge-stellt werden. Hierunter sind auch spezielle klinische Versorgungseinrichtungen für internistische Erkrankungen definiert, die nicht im Landeskrankenhausplan ausgewiesen sind. Entsprechende Pläne wie bei den Häusern der unabdingba-ren Notfallversorgung müssen vorbereitet sein.

Stufe 3 Alle Einrichtungen für eine stationäre Behandlung von Patienten müssen

Influenzapatienten aufnehmen, wenn 25% aller internistischen Betten Frank-furts mit Influenzapatienten belegt sind. Dies gilt z.B. für orthopädische und un-fallchirurgische Fachkliniken. Im internen Influenzapandemieplan dieser Ein-richtungen sollten frühzeitige Fortbildungen des Personals im Management von Influenzapatienten und Aufklärung über Infektionsschutzmaßnahmen für das Personal geplant werden.

Stufe 4* Reichen die Versorgungskapazitäten auch unter Berücksichtigung der Spezial-

krankenhäuser nicht aus, so muss eine Unterstützung durch alle noch freien medizinischen Versorgungskapazitäten in anderen regionalen Kranken-hausversorgungsbereichen angestrebt werden. Alternativ kann der Prozent-satz der Influenzapatienten in den Frankfurter Häusern über 25% angehoben werden.

Abbildung: Eskalationsstufenplan der stationären Versorgung

* Die Stufe 4 ist bei Erkrankungsraten von 30% bei der derzeitigen Arztdichte von Frankfurt nicht zu er-warten und dürfte daher allenfalls in einer Katastrophensituation mit erheblichen Einschränkungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einhergehen, so dass der hessische Katastrophenschutzplan zur Anwendung kommt. Hier sind dann ergänzende Notmaßnahmen wie z. B. die Nutzung von Turnhallen und Schulen denkbar, die mit der Notwendigkeit einer überregionalen Koordinierung der Abwehrmaß-nahmen auf Länder-Ebene verbunden wären.

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Zusammenfassende Erläuterung: In der Eskalationsstufe I werden die Erkrankten ausschließlich in Schwerpunktkranken-häusern versorgt werden. Ist deren Kapazität ausgeschöpft, kommen weitere klinische Versorgungskapazitäten von Kliniken mit internistischen Abteilungen hinzu (Eskalations-stufe II). Kommt es im Verlauf der Pandemie zu einer so hohen Anzahl von Erkrankten, dass die Versorgungsmöglichkeiten auch der internistischen Stationen überschritten sind, werden alle klinischen Versorgungsmöglichkeiten anteilig ihrer Bettenkapazitäten entsprechend einem Zuweisungsmodell ausgeschöpft. Alle Krankenhäuser müssen in dieser Situation darauf vorbereitet sein, einen Anteil ihrer Gesamtbettenkapazität für In-fluenzapatienten zur Verfügung zu stellen. Für jede Eskalationsstufe werden die zu stellenden Influenzabetten für jedes Kranken-haus entsprechend der quantitativen Versorgungskapazitäten wie folgt festgelegt (8.2.3)

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8.2.3 Zuweisungszahlen Frankfurter Krankenhäuser

Krankenhauskonferenz FRANKFURT / OFFENBACH Gesamtkapazitäten Notfallversorgung (NFV) Übersicht der zu beplanenden Betten nach

Eskalationsstufen

Org

. Nr.

Name der Klinik

Volls

tatio

när

Teils

tatio

när

Ges

amt

unab

ding

bar

spez

iell

ergä

nzen

d

Plan

bette

n K

inde

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Plan

bette

n Er

wac

h-se

ne E

skal

atio

ns-

stuf

e 1

Plan

bette

n Er

wac

h-se

ne E

skal

atio

ns-

stuf

e 2

Plan

bette

n Er

wac

h-se

ne E

skal

atio

ns-

stuf

e 3

1 Clementine-Kinderkrankenhaus 75 4 79 23 - - - 2 Klinikum der J.-W.-Goethe-Universität 1.183 63 1.246 X 50 68 136 194 3 Krankenhaus Nordwest 576 6 582 X - 47 95 107 4 Hospital zum heiligen Geist 274 9 283 X - 26 51 52 5 Frankfurter Rotkreuz-Kliniken gesamt 303 0 303 X - - 35 56 6 Krankenhaus Sachsenhausen 211 0 211 X - - 28 39 7 Orthopädische Universitätsklinik 225 15 240 X - - - 44 8 Bürgerhospital 290 0 290 X 3 19 38 51 9 Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst 986 44 1.030 X 32 48 95 172

10 St. Katharinen-Krankenhaus 350 6 356 X - 29 58 65 12 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik 348 0 348 X - - - 64 13 Frankfurter Diakonie-Kliniken gesamt 807 58 865 X - 75 150 159 14 Katharina-Kasper-Kliniken gesamt 473 26 499 X - - 40 92

6.101 231 6.332 108 311 724 1.097

Datenbasis Hessischer Krankenhausrahmenplan 2005, Besonderer Teil: Regionale Planungskonzepte. Zuweisungsmodell für die Altersgruppe bis 5 Jahre in den Fachbereich Kinderheilkunde siehe Planbetten Kinderheilkunde. Zuweisungsmodell ab dem 6. Lebensjahr unter Zugrundelegung aller Fachbereiche (ausgenommen der Kinderheilkunde, Neurologie überregional, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder-/ Jugendpsychiatrie) siehe Planbetten Erwachsene, Eskalationsstufen 1-3

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8.3 Ambulante medizinische Versorgung Ähnlich wie in der stationären Versorgung wird es auch im ambulanten Sektor im Fal-le einer Influenzapandemie zu Kapazitätsproblemen kommen, die strukturelle und organisatorische Veränderungen im Praxisablauf notwendig machen. Auch wenn der genaue Bedarf an ambulanter Versorgung bei unbekanntem Virus nicht vorhersehbar ist, sind Kalkulationen nötig, um die Größenordnung des Bedarfes und damit die Arbeitsbelastung in der ambulanten Versorgung im Pandemiefall ab-schätzen zu können. Als Grundlage der folgenden Berechnungen dient ebenfalls das Modell von Meltzer, das von einer 8-wöchigen „heißen Phase“ ausgeht, in der mit etwa 2/3 der Erkran-kungsfälle innerhalb der mittleren 4 Wochen zu rechnen ist. Bei einer Erkrankungsrate von 30% wird davon ausgegangen, dass 85% der Er-krankten eine Arztpraxis aufsuchen werden und bei einem Teil der Erkrankten Fol-gebesuche nötig sein werden: Arztkonsultationsrate Erkrankungstag Behandlungsdauer*

Erwachsene Kinder

1. Arztbesuch 85% Tag 0 ca. 15 Min. ca. 15 Min. 2. Arztbesuch 40% 2 Tag (e) ca. 10 Min. ca. 10 Min. 3. Arztbesuch 20% 4 Tag (e) ca. 8 Min. ca. 10 Min. 4. Arztbesuch 10% 6 Tag (e) ca. 5 Min. ca. 10 Min. *nach Auskunft von Vertretern von Haus- und Kinderärzten realistischer Zeitaufwand/ Patient Tabelle: Annahmen zu Konsultationsdauer und Konsultationshäufigkeit bei Erwach-senen und Kindern im Pandemiefall Unter diesen Rahmenbedingungen lässt sich die Anzahl der influenzabedingten Arztbesuche und die durchschnittliche zusätzliche Patientenzahl pro Arztpraxis für Erwachsene und für Kinder berechnen und einer alternativen Versorgung in den bei-den Notfallambulanzen bei personeller Aufstockung auf je 3 Teams in 3 Schichten gegenüberstellen:

Erwachsene Kinder Fieberambulanz Peak-woche

Anzahl Pat.

Pat./HA

Pat./Tag*/ HA

Anzahl Pat.

Pat./ KA

Pat./Tag*/ KA

Erwach-sene + Kinder

Pat/ Tag**

Pat./Tag** /Arzt (2x9Ärzte)

1 13.585 54 11 1.996 40 8 15.581 2.226 1232 40.300 161 32 5.933 124 25 46.323 6.617 3683 49.400 198 40 7.543 157 31 56.943 8.135 4524 29.800 120 24 4.382 92 18 34.182 4.883 271

HA = Allgemeinmediziner und hausärztliche tätige Internisten; KA = Kinderarzt; * 5-Tage-Woche; ** 7-Tage-Woche; 30% Erkrankungsrate unter Patienten und Personal; Tabelle: Kalkulation des Bedarfs an ambulanter Versorgung von Erwachsenen und Kindern in Frankfurt in der Hauptphase der Pandemie Obwohl die Belastung der hausärztlichen Praxen im Pandemiefall erheblich ist, zei-gen die Zahlen der vorangehenden Tabelle, dass durch strukturelle und organisatori-

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sche Veränderungen in den Arztpraxen die zusätzliche Belastung auf der Basis der bestehenden Strukturen der ambulanten Versorgung gemeistert werden dürfte. Ließe man stattdessen alle Influenzapatienten über die beiden Notfallambulanzen in Frankfurt versorgen, so wäre dort mit Patientenzahlen von 2.380 bis 8.560 /Tag zu rechnen. Selbst wenn man die Anzahl der Ärzte vervierfacht und im Schichtdienst mit 8- Stunden-Schichten arbeiten würde, so käme man auf 100-357 Patienten/Arzt. Ab-gesehen vom enormen Raumbedarf und dadurch entstehenden Problemen in der Hygiene und des social distancing ist eine für die Patienten akzeptable Versorgung unter diesen Bedingungen nicht möglich. Im Einvernehmen mit Vertretern von Hausärzten, Pädiatern, Fachärzten und des ärztlichen Notdienstes sowie der KV soll daher die ambulante Versorgung im Pan-demiefall in den bestehenden Arztpraxen nach einem Stufenschema erfolgen. Durch Aufschieben von Wahl- oder Routinearztterminen, z.B. Kontrolltermine bei chronisch Kranken und für kinderärztliche U-Untersuchungen, soll eine zeitlich und/oder räumlich getrennte spezielle „Fiebersprechstunde“ von 2 – 4 Stunden täg-lich von Praxen der Primärversorgung angeboten werden. Sind deren Kapazitäten erschöpft, so haben die Primarärzte die Möglichkeit, Patienten an die durch zusätzli-ches Personal aufgestockten Notdienstzentralen zu verweisen. Diese arbeiten im 24h Schichtdienst unter optimaler Nutzung der räumlichen Gegebenheiten. Sollte dies nicht ausreichen, so werden Patienten zunächst an die internistischen Facharztpraxen verwiesen. Im letzten Schritt werden alle geeigneten Facharztpraxen in die Versorgung von In-fluenzapatienten eingebunden (auszunehmen sind alle Praxen die Patienten nicht kurativ oder ärztlich versorgen, wie z.B. Radiologen, Laborärzte, Pathologen, Psy-chologen). Die ambulante Versorgung der Frankfurter Bürger wird daher durch folgendes Stu-fenmodell gewährleistet:

Stufe 0 allgemeiner Geschäftsgang der ambulanten Versorgung (Regel-versorgung)

Stufe 1 Versorgung durch das Primärarztsystem in gesonderten Influen-

za-Fiebersprechstunden und Versorgung des „Patientenüberhan-ges“ durch zeitlich ausgeweitete und personell verstärkte Not-dienstambulanzen

Stufe 2 Erweiterte Versorgung durch internistische Facharztpraxen Stufe 3 Erweiterung der Versorgung durch geeignete Facharztpraxen an-

derer Facharztgebiete (ausgenommen z.B.: Laborärzte; Patholo-gen; Radiologen; Psychologen)

Stufe 4* Katastrophenfall: Versorgung über zusätzliche Fieberambulanzen

Abbildung: Stufenmodell der ambulanten Versorgung nach Bedarf Unter Berücksichtigung einer 30% Erkrankungsrate unter den Ärzten sind auf der Basis der Frankfurter Arztzahlen (ausgenommen: Radiologen, Laborärzten, Patholo-gen und Psychologen) Modellrechnungen für den „worst case“ durchgeführt worden, bei dem 85% aller Influenzaerkrankten einen Arzt aufsuchen werden:

* Die Stufe 4 ist bei Erkrankungsraten von 30% bei der derzeitigen Arztdichte von Frankfurt nicht zu erwarten und dürfte daher allenfalls in einer Katastrophensituation zu erwarten sein in der der hessische Katastrophenschutzplan zur Anwendung käme.

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Abbildung: Vorsorgungskapazitäten von Kindern und Erwachsenen nach Stufenplan der ambulanten Versorgung (Berechnungsgrundlage: 646.889 Frankfurter Bürger, davon 82.875 Kinder unter 15 Jahren und 564.014 Erwachsene)

Versorgungskapazität Kinder

Pädiater 2 h/d

Pädiater 4 h/d

Ärztl. Notdienst

Kinder- u. Jugend- psychotherapeuten

10 20 30 Tage

100

50

150

200

250

300

Stunden

1. Arztbesuch 85% 2. Arztbesuch 50% 3. Arztbesuch 50% 4. Arztbesuch 50%

0

Versorgungskapazität Erwachsene

500

1000

1500

2000

2500

1. Arztbesuch 85% 2. Arztbesuch 50% 3. Arztbesuch 50% 4. Arztbesuch 50%

Hausärzte 4 h/d

Ärztl. Notdienst

Internisten 2 h/d

Fachärzte

Stunden

0 Tage10 20 30

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Nach diesem Stufenschema ist die ambulante Versorgung der Erwachsenen und der Kinder gesichert. Durch Einbindung der Fachärzte besteht zudem eine „Pufferkapazi-tät“, die es erlauben sollte, ggf. eine Nachfrage von Bürgern aus den Nachbarge-meinden und Pendler befriedigen zu können. Nur für den Katastrophenfall ist die Einrichtung von gesonderten Fieberambulanzen vorgesehen.

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8.4 Häusliche Versorgung durch Pflege-, Betreuungs- und Sozial-dienste Der häuslichen ambulanten Versorgung kommt in der Pandemiephase eine wesentli-che Rolle in der gesamten Patientenversorgung zu. Die begrenzte Bettenkapazität der Krankenhäuser erlaubt im Pandemiefall keine stationäre Einweisung aus sozialer Indikation. Bettlägerige und hilfsbedürftige Patienten sind ambulant zu versorgen, die Hausärzte wegen der hohen Patientenzahlen aber nur noch begrenzt in der Lage, Hausbesuche durchzuführen. Dies bedingt eine deutlich erhöhte Nachfrage nach ambulanter Pflege und nach Hilfe bei der häuslichen Grundversorgung. Nur durch eine verstärkte Unterstützung durch häusliche Pflegedienste, aber auch anderer häuslicher Versorgungs- und Betreuungsdienste ist die Versorgung von In-fluenzapatienten zu gewährleisten. Erschwert wird die Aufrechterhaltung der beste-henden Sozial- und Versorgungsstrukturen durch eine zu erwartende hohe Krank-heitsrate auch unter den Helfenden. Eine Pandemieplanung ist daher für ambulante Pflegedienste und auch bei Hilfs-diensten zur häuslichen Versorgung ebenso notwendig wie für die ärztliche Versor-gung. Eine vorherige Planung der Zusammenarbeit durch Aufbau von Kommunikations-strukturen und der Festlegung einer klaren Aufgabenverteilung ist für einen reibungs-losen Ablauf im Pandemiefall nötig. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

• Indikation für eine stationäre Betreuung in Abgrenzung zur ambulanten Betreuung

• Kriterien für die Notwendigkeit eines Hausbesuches unter Bevorzugung indi-rekter Kommunikationsmöglichkeiten wie z. B. einer Telefonsprechstunde

• Festlegung von Kriterien, wann ein ambulanter Pflegedienst und/oder andere Betreuungsdienste eingeschaltet werden sollten unter besonderer Berücksich-tigung der Rolle von Familienangehörigen in der Versorgung von Erkrankten

In der Anpassung des Angebotes von Betreuungsdiensten an die gesteigerte Nach-frage im Pandemiefall erscheint eine Einsatzplanung aller großen Pflegedienste so-wie eine Absprache und Festlegung der Rollenverteilung mit den Versorgungsdiens-ten notwendig. Erschwert wird die Planung des Versorgungs- und Betreuungsbedarf durch die star-ke Abhängigkeit von den vorliegenden Sozialstrukturen. In Frankfurt ist durch die Al-tersstruktur und den hohen Anteil an Single-Haushalten mit einer großen Nachfrage zu rechnen. Insofern sollte für die ambulante häusliche Pflege, aber auch zur ambu-lanten Versorgung ein Stufenplan entwickelt werden mit dem Ziel, in der höchsten Stufe ein Maximum an Ressourcen zur Verfügung zu haben. Das Stadtgesundheitsamt hat auch hier eine beratende und koordinierende Rolle.

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8.5 Rettungsdienst Auch die Organisation des Rettungsdienstes im Pandemiefall basiert auf den beste-henden Strukturen und weitet diese so weit nötig aus. Der Zentralen Leitstelle (ZLST) der Feuerwehr Frankfurt kommt eine Schlüsselfunktion in der Steuerung der Patien-tenströme zu. Zusätzlich hat die Zentrale Leitstelle eine wichtige Aufgabe in der Überwachung des Pandemieverlaufs und der Versorgungskapazitäten sowie der Überprüfung der Wirk-samkeit eingeleiteter Bekämpfungsmaßnahmen (Kap. 8.6). Der Krankentransport infizierter Patienten muss dem steigenden Bedarf angepasst werden. Der Transport mehrerer Patienten mit dem Krankheitsbild einer Influenza in einem Fahrzeug sollte möglich sein. Durch Desinfektionsmaßnahmen können die Ausfallszeiten von Fahrzeugen vermindert, durch Einbindung der freiwilligen Feuer-wehren kann die Anzahl der Transportfahrzeuge erhöht werden. Trotz einer nur beschränkt möglichen Bedarfskalkulation sollte die Einbeziehung zu-sätzlicher Transportmöglichkeiten durch die Zentrale Leitstelle vorab geplant werden. Schutzmaßnahmen des Personals von Krankentransporten haben hohe Priorität, nicht nur bei der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoff. Es muss u. a. großzü-gig mit Schutzkleidung und einem adäquaten Mund-Nasenschutz (s. Kapitel 6.1.4.5) ausgestattet sein. Eine Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im fachgerechten Anlegen des Mund-Nasenschutzes ist unerlässlich.

8.6 Koordinierung der medizinischen Versorgung Bei der Planung von häuslicher, ambulanter und stationärer Versorgung sind die Schnittstellen besonders zu berücksichtigen. Versorgungsprobleme in einem Bereich bedingen automatisch eine höhere Belastung anderer Bereiche. Informationen über Kapazitätsauslastung der einzelnen Bereiche und Versorgungs-probleme müssen daher frühzeitig erkannt und die Gesamtversorgung angepasst werden. Die Datenerfassung, wie auch die Koordinierung der Versorgung, erfolgt über die zentrale Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt. Von dort gehen tägliche Kapazitäts- und Bedarfsmeldungen an das Stadtgesund-heitsamt und den Krisenstab:

• Die Bettenauslastung bzw. Anzahl der freien Betten durch tägliche Mel-dung der Krankenhäuser als Parameter für die stationäre Versorgung

• Die Auslastung der Rettungsdienste als Indikator für den Bedarf an Trans-portmöglichkeiten

• Die Patientenzahlen in den Notarztzentralen, die den „Overflow“ der Pra-xen abzudecken haben, als Parameter für die ambulante Versorgung

Ein Rückmeldeverfahren zur Erfassung der Situation in der häuslichen Krankenpfle-ge und der allgemeinen Versorgung von Influenzaerkrankten ist ebenfalls erforder-lich.

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9 Umgang mit Verstorbenen Nach Auskunft des Frankfurter Grünflächenamtes ist bei einer Erkrankungsrate von 30% in Frankfurt eine ausreichende Kapazität für die nach den Modellberechnungen zu erwartende Anzahl von Bestattungen vorhanden. Zur Beschleunigung von Beerdigungen wird die nach dem hessischen Bestattungs-gesetz bestehende Notwendigkeit zur Meldung und Freigabe von Leichen mit einer hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankung im Pandemiefall durch das Ge-sundheitsamt aufgehoben. Im Umgang mit verstorbenen Influenzaerkrankten sind nach den Vorgaben des Pan-demieplanes des Landes Hessen folgende Regeln zu beachten: Aufbewahrung bis zur Abholung

• In Krankenhäusern ist genügend gekühlter Raum für die Aufbewahrung der Leichen bereit zu stellen

• Eine in der Phase 4 und 5 erforderliche Verpackung von Leichnamen in desin-fizierbaren Plastiksäcken kann in der Phase 6 unterbleiben

• Eine Erdbestattung ist erlaubt • ggf. erforderliche zusätzliche geeignete gekühlte Räume für die Aufbewahrung

von Leichen bis zur Bestattung können in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen

Maßnahmen beim Umgang mit Leichen

• Nicht notwendige Maßnahmen an den Leichen sollen möglichst unterbleiben • Die für die Herrichtung des Toten benötigten Utensilien sollten nach Möglich-

keit Einwegmaterialien sein. Ansonsten sind diese Gegenstände nach jeder Nutzung chemisch zu desinfizieren und zu reinigen

• Nach jeder Einsargung und jedem Leichentransport sind die Flächen zu desin-fizieren. Dies betrifft auch die Flächen im Fahrzeug des Bestattungsunter-nehmens

• Die benutzte Wäsche ist in einem gesonderten Wäschesack abzulegen und danach einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen

Personalschutz

• Beim direkten Umgang mit Leichen ist eine Schutzkleidung, bestehend aus Schutzkittel und Einmalhandschuhen zu tragen. Der Schutzkittel ist bei Nut-zung täglich zu wechseln. Beim Verlassen des Bereiches ist die Schutzklei-dung abzulegen

• Eine hygienische Hände- bzw. Handschuhdesinfektion ist nach Kontamination der Hände und Handschuhe durch Leichen bzw. durch potentiell infektiöse Körperausscheidungen und immer nach dem Ablegen der Handschuhe durchzuführen

• Es gilt die Empfehlung zum generellen Tragen von chirurgischem Mund-Nasenschutz (analog zur Empfehlung für die Allgemeinbevölkerung)

• Bei Obduktionen oder bei Manipulationen, die den Kontakt mit infektiösen Flüssigkeiten oder Aerosolen implizieren, gilt die Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasenschutz

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Flächendesinfektionsmaßnahmen • Die Desinfektionsmaßnahmen sind der Frequenz der anfallenden Leichen an-

zupassen. Die Liegeflächen der Transportbahren und Kühlzellen sind nach je-der Benutzung zu reinigen, zusätzlich die äußeren Flächen mindestens einmal wöchentlich

• Der Fußboden im Kühlraum und im gesamten Trakt ist je nach Situation, min-destens einmal wöchentlich bzw. bei sichtbarer Verschmutzung sofort zu des-infizieren

Maßnahmen nach erfolgter Sektion

• Sektionen sollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. • Das benutzte Instrumentarium ist zu desinfizieren bzw. aufzubereiten. Einmal-

instrumente sind bevorzugt zu verwenden • Nach Beendigung der Sektion ist eine Flächendesinfektion (Sektionstisch,

sonstige Arbeitsflächen, Becken zur Organreinigung, Fußboden u.a. durchzu-führen

• Gerätschaften wie Organschüssel sind zu reinigen und mit dem Flächendesin-fektionsmittel auszuwischen und zum Trocknen aufzustellen

Rechtzeitige Schulungen des Personals von Bestattungsinstituten und des Grünflä-chenamtes sind zu empfehlen.

10 Reduzierung gesellschaftlicher Auswirkungen Neben der außergewöhnlichen Belastung des medizinischen Versorgungssystems stellt die Influenzapandemie eine Bedrohung für die Funktionsfähigkeit des gesamten öffentlichen Lebens dar. Eine Pandemieplanung muss daher auch die Aufrechterhal-tung essentieller Versorgungsstrukturen wie Wasser, Energie, Abfallentsorgung und Telekommunikation berücksichtigen sowie Strukturen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Polizei, Feuerwehr) notwendig sind. Hier sind innerbetriebliche Pandemiepläne, in denen Regelungen zur Aufrechterhaltung von Kernfunktionen getroffen sind, von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Dies trifft auch für Gemein-schaftseinrichtungen (s. Kap.6.1.4) zu. Allen Institutionen, Behörden und Betriebe der Grundversorgung bietet das Stadtge-sundheitsamt daher an, über die Beratung hinaus an der Gestaltung der Pandemie-pläne und der Schulung von Mitarbeitern/-innen mitzuwirken.

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11 Zuständigkeiten und Führungsstruktur

11.1 Grundsatz Grundsätzlich bedarf die Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage einer ein-heitlichen Führung, die für das gesamte betroffene Territorium politisch-gesamtverantwortlich zuständig ist und durch fachliche (Ressort-) Kompetenz unter-stützt wird. Die Führungszuständigkeiten für vorbeugende und abwehrende Maß-nahmen bei besonderen gesundheitlichen Gefahrenlagen unterhalb der Katastro-phenschwelle oder im Rahmen der formalen Feststellung der Katastrophe nach § 34 HBKG sind für die Stadt Frankfurt am Main in den Stabsdienstordnungen für den o-perativ-taktischen (Führungs-, bzw. Katastrophenschutzstab) und administrativ-organisatorisch (Verwaltungsstab) festgelegt. Um einen einheitlichen Ansatz in der Führung und Zuständigkeit zu ermöglichen, wurden auf der Grundlage der Dienstvorschrift DV 100 die entsprechenden Rechts-grundlagen der Gesundheitsgesetze, der Brand-, und Katastrophenschutzgesetze sowie der Zivilschutzgesetzgebung zusammenführt.

11.2. Struktur des Führungssystems der Stadt Frankfurt am Main Aufbauend auf den Grundlagen der DV 100 ist für die Stadt Frankfurt am Main das Führungssystem zur Bewältigung einer Pandemie wie folgt gegliedert:

1. Politisch gesamtverantwortliche Komponente 2. Administrativ-organisatorische Komponente 3. Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt 4. Operativ-taktische Komponente 5. Technische Einsatzleitungen

Abb. Führungssystem der Stadt Frankfurt am Main

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Leitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3 Amtsinterner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Leitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Hauptverwaltungsbeamte (HVB)

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Gesamtleitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

Politisch gesamtverantwortliche Komponente

Administrativ organisatorischeKomponente

(Verwaltungsstab)

operativ -taktische Komponente

(Führungs - bzw. Katastrophenschutzstab)

TEL 1 TEL 2 TEL 3

Leitung Stadtgesundheitsamt (nach HBKG § 43 Führungsorganisation)

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60

11.2.1 Politisch gesamtverantwortliche Komponente Die oder der politisch Verantwortliche (in Frankfurt die Oberbürgermeisterin oder der von ihr benannte Vertreter) muss als politisch Gesamtverantwortliche/r zur Abwehr besonderer Gefahrenlagen sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaß-nahmen veranlassen, koordinieren und verantworten. In Frankfurt am Main bedient sich die oder der politisch Gesamtverantwortliche ne-ben dem Verwaltungsstab und des Führungs-, bzw. Katastrophenschutzstabes grundsätzlich auch der direkten Beratung durch die zuständigen Ämter der Gefah-renabwehr Gesundheit, Brand-, und Katastrophenschutz. Darüber hinaus lässt sie oder er sich durch das politisch-administrative Entscheidungsgremium z. B. des Ma-gistrates beraten.

11.2.2 Administrativ-organisatorische Komponente Die administrativ-organisatorische Komponente - hier als Verwaltungsstab bezeich-net - ist eine administrativ arbeitende Einheit. In dem Verwaltungsstab arbeiten lage-abhängig alle zur Bewältigung der Schadenslage notwendigen beziehungsweise zu-ständigen Ämter der Verwaltung, anderer Behörden und Dritte mit besonderen Kenntnissen (zum Beispiel Vertreter von Versorgungs- und Infrastrukturunterneh-men) mit. Aufgabe und Zweck des Verwaltungsstabes ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines Ereignisses, schnelle, ausgewogene und unter Beachtung aller notwendigen Gesichtspunkte umfassende verwaltungstypische Entscheidungen zu treffen. Gemäß der Stabsdienstordnung Verwaltungsstab der Stadt Frankfurt am Main über-nimmt auf Weisung der oder des politisch Gesamtverantwortlichen bei besonderen Lagen ein Mitglied des Magistrates die Führung des Verwaltungsstabes. Mitglieder des Verwaltungsstabs sind grundsätzlich entscheidungsbefugte Vertreter der für die Aufgabenerledigung notwendigen Ämter, Behörden oder Dritter. Ihnen gehören die Verantwortlichen u. a. folgender Bereiche an:

• Sicherheit und Ordnung • Gesundheit • Veterinärmedizin • Umwelt • Polizei • Soziales • Energieversorger • Verkehr • Katastrophenschutz (Verbindungsperson)

11.2.3 Leitung des Führungsstabes Stadtgesundheitsamt Die operativ-taktische Gesamtleitung des Führungsstabs obliegt grundsätzlich dem Leiter der Branddirektion. Gemäß § 43, Abs. 3 des Hessischen Brand-, und Katast-rophenschutzgesetzes (HBKG) wurde für die Stadt Frankfurt am Main im Pandemie-fall eine davon abweichende Regelung getroffen. Die Leitung des Führungsstabes obliegt in diesem Einsatzfall der Amtsleitung des Stadtgesundheitsamts.

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Kommunaler Influenzapandemieplan Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main

61

11.2.4 Operativ-taktische Komponente Die operativ-taktische Komponente in der Bezeichnung „Führungsstab“ bei besonde-ren Gefahrenlagen unterhalb der Katastrophenschwelle und „Katastrophenschutz-stab“ bei der formalen Feststellung der Katastrophe durch die oder den politisch Ge-samtverantwortliche/n, trifft die für die Gefahrenabwehr notwendigen strategisch-operativen Entscheidungen. Der Führungs-, bzw. Katastrophenschutzstab erarbeitet Vorschläge und Entschei-dungshilfen für die Gesamtleitung der Gefahrenabwehr (LGA) und die oder den poli-tisch Gesamtverantwortliche/n. Der Führungs-, bzw. Katastrophenschutzstab ist in entsprechende Sachgebiete ge-gliedert:

• Personal / Innerer Dienst Sachgebiet (S 1) • Lage Sachgebiet (S 2) • Einsatz Sachgebiet (S 3) • Versorgung Sachgebiet (S 4) • Presse- und Medienarbeit Sachgebiet (S 5) • Informations- und Kommunikationswesen Sachgebiet (S 6)

Die Stabsfunktionen Sachgebiete S1 bis S 6 werden gegebenenfalls lageabhängig zusammengefasst und können interdisziplinär zusätzlich mit fachlichen Vertretern des Stadtgesundheitsamtes besetzt werden. Darüber hinaus stehen der Gesamtleitung im Führungs-, bzw. Katastrophenschutz-stab sog. Fachberater zur Beratung, Unterstützung und Information zur Verfügung. Grundsätzlich müssen sie Entscheidungen und Befehle mit vorbereiten und weiter-geben. Ihnen gehören lageabhängig insbesondere aus dem Bereich des Gesund-heitswesens die Verantwortlichen u. a. folgender Bereiche an:

• Notfallmedizin (ÄLRD) • Rettungs-, und Sanitätsdienst • Betreuungsdienst • Krankenhaus • Hygiene • Psychosozialer Dienst • Ambulanter Pflegedienst • Kassenärztliche Vereinigung • Virologe

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• Bestattungswesen

Abb. Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab der Stadt Frankfurt am Main

11.2.5 Technische Einsatzleitungen Zur Umsetzung der notwendigen strategisch-operativen Maßnahmen vor Ort können eine oder mehrere Technische Einsatzleitungen durch die Operativ-taktische Kom-ponente eingerichtet werden

11.2.6 Interner Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes Der Krisenstab des Stadtgesundheitsamtes ist ein Grundelement einer Organisation bei besonderen Gefahrenlagen. Aufgabe des internen Krisenstabes des Stadtge-sundheitsamtes ist es unter anderem, die Verantwortlichen der Stabsfunktionen S1 bis S 6 sowie die Fachberater des Gesundheitswesens des Führungs-, bzw. Katast-rophenschutzstab bei der Beurteilung der Lage zu unterstützen, Entscheidungen ge-gebenenfalls mit vorzubereiten und die Ausführung amtsintern zu koordinieren und zu überwachen. Der amtsinterne Krisenstab ist daher in der Organisationsstruktur im Grundsatz wie der Führungs-, bzw. Katastrophenschutzstab aufgebaut. Die Stabsfunktionen S 1 bis S 6 werden mit fachlichen Vertretern der Abteilungen des Stadtgesundheitsamtes ergänzt und können gegebenenfalls lageabhängig zu-sammengefasst werden. Darüber hinaus stehen der Leitung des amtsinternen Krisenstabes aus den Fachab-teilungen des Stadtgesundheitsamtes Fachberater zur Beratung, Unterstützung und Information zur Verfügung. Da nicht auszuschließen ist, dass die entsprechende Pandemielage längerfristig andauert, erfolgt die Funktionsbesetzung grundsätzlich redundant.

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. Interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst a usgerichtet

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

S 1- PersonalFeuerwehr und Gesundheitsamt

Leiter/in des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -Lageführung

S 3 -Einsatz

S 4 - Material und Verpflegung

S 5 - Presse- und Öffentlichkeit

S 6 - Information und Kommunikation

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst ausgerichtet

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. Interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst a usgerichtet

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

S 1- PersonalFeuerwehr und Gesundheitsamt

Leiter/in des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -Lageführung

S 3 -Einsatz

S 4 - Material und Verpflegung

S 5 - Presse- und Öffentlichkeit

S 6 - Information und Kommunikation

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst ausgerichtet

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. Interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst a usgerichtet

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Sonstige Fachberater

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Führungs- bzw. Katastrophenschutzstab(operativ -taktische Komponente)

S 1- PersonalFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Leiter/In des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -LageführungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 3 -EinsatzFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 4 - Material und VerpflegungFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 5 - Presse- und ÖffentlichkeitFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

S 6 - Information und KommunikationFeuerwehr und/oder Gesundheitsamt

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

S 1- PersonalFeuerwehr und Gesundheitsamt

Leiter/in des Stabes Stadtgesundheitsamt

StabsfunktionenMedizinische Fachberater

S 2 -Lageführung

S 3 -Einsatz

S 4 - Material und Verpflegung

S 5 - Presse- und Öffentlichkeit

S 6 - Information und Kommunikation

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Notfallmedizin (ÄLRD)

Rettungsdienst

Sanitätsdienst

Virologe

Krankenhauswesen

Hygiene

Psychosozialer Dienst

Ambulanter Pflegedienst

Kassenärztliche Vereinigung

Bestattungswesen

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Polizei

Bundespolizei

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtwerke

Deutsche Bahn AG

Ordnungsamt

Sozialamt

Technisches Hilfswerk

Feuerwehr

Industrie und Handelskammer

Stabsfunktionen S 1 bis S 6 sind ggf. interdiziplinär besetzt

Fachberater sind lageabhängig eher nach dem Gesundheitsdienst ausgerichtet

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

Feuerwehr und Gesundheitsamt

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Kommunaler Influenzapandemieplan Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main

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12 Spezielle Aspekte: Maßnahmen am Flughafen Die Kontrollen des Reiseverkehrs sind im Kapitel 6.1.4.4 beschrieben. Der Flughafen Frankfurt hat als wichtigste Eintrittspforte für einen Pandemiekeim ei-nerseits und seine überregionale Bedeutung sowie die internationalen Verflechtun-gen andererseits eine besondere Bedeutung in der Influenzapandemieplanung. In-ternationale Gesundheitsvorschriften sind dabei zu berücksichtigen und verschiedene Szenarien bedürfen einer detaillierten Planung. Dies wird in einem ge-sonderten Plan beschrieben, der gemeinsam mit Vertretern von HSM, Fraport und der Stadt Frankfurt auf der Basis der International Health Regulations erstellt wird.

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13 Literaturverzeichnis 1 Robert Koch-Institut: Bekanntmachung: Influenzapandemieplanung – Nationaler Influenzapandemieplan. Bundesgesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheits-

schutz 2005; 48:356-390 2 Pandemieplan für das Land Hessen; http://www.sozialministerium.hessen.de 3 WHO: WHO global influenza preparedness plan: The role of WHO and recom-

mendations for national measures before and during pandemics; http://www.who.int

4 Pandemic flu, Uk influenza pandemic contingency plan;

http://www.dh.gov.uk/pandemicflu; 2005 5 Meltzer M, Cox N, Fukuda, K. The economic impact of pandemic influenza in the

United States: Priorities for intervention. Emerg Infect Dis. 1999; 5(5), 659-671 6 Fauci AS. Race against time. Nature 2005; 435:423-24 7 Ferguson NM, Cummings DA, Cauchemez S, Fraser C, Riley S, Meeyai A, Iam-

sirithaworn S, Burke DS. Strategies for containing an emerging influenza pan-demic in Southeast Asia. Nature 2005; 437:209-14

8 Flahault A, Deguen S, Valleron AJ. A mathematical model for the European

spread of influenza. Eur J Epidemiol. 1994; 10(4):471-4 9 Gensheimer KF, Fukuda K, Brammer L, Cox N, Patriarca PA. Preparing for pan-

demic influenza: The need for enhanced surveillance. Emerg Infect Dis. 1999; 5:297-99

10 WHO: WHO recommendations on the use of rapid testing for influenza diagnosis.

http://www:who.int; 2005 11 Neuzil KM, Hohlbein C, Zhu Y, Illness among schoolchildren during influenza

seasons: effect on school absenteeism, parental absenteeism from work and secondary illness in families, Arch Pediatr Adolesc Med 2002;156:986-91

12 Heymann A, Chodick G, Reichmann B, Kokia E, Laufer J, Influence of school clo-

sure on the incidence of viral respiratory diseases among children and on health care utilization. Pediatr Infect Dis J. 2004; 23(7):675-7

13 Grais RF, Ellis JH, Glass GE. Assessing the impact of airline travel on the geo-

graphic spread of pandemic influenza. Eur J Epidemiol. 2003; 18(11);1065-72 14 Longini IM jr, Nizam A, Xu S, Ungchusak K, Hanshaoworakul W, Cummings DA,

Halloran ME. Containing pandemic influenza at the source. Science 2005; 309(5737):1083-7

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Kommunaler Influenzapandemieplan Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main

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15 BÄK und KBV. Saisonale Influenza, Vogelgrippe und potenzielle Influenzapan-demie: Empfehlungen zum Einsatz insbesondere von antiviralen Arzneimitteln und Impfungen. Dt. Ärzteblatt 2005; 102(49);3444-3455

16 Cooper NJ, Sutton AJ, Abrams KR et al. Effectiveness of neuraminidase inhibitors

in treatment and prevention of influenza A and B: systematic review and meta-analyses of randomised controlled trials. BMJ 2003; 326:1235-1240

17 Jefferson T, Demicheli V, Rivetti D, Jones M, Di Pietrantonj C, Rivetti A. Antivirals

for influenza in healthy adults ; systematic review. Lancet. 2006; 367(9507):303-13

18 Matheson NJ, Symmonds-Abrahams M, Sheikh A et al. Neuraminidase inhibitors

for preventing and treating influenza in children. Cochrane Database Syst Rev 2005; CD002744

19 Moscona A. Oseltamivir resistance – diabling our influenza defenses. N Engl J

Med 2005; 353(25):2633-6 20 Gerdil C. The annual production cycle for influenza vaccine. Vaccine 2003;21

(16): 1776-79 [siehe auch RKI Nationale Influenzapandemieplan Teil I Seite 39 Li-teratur No. 2]

21 Ghendon Y. Influenza Vaccines: A Main Problem in Control of Pandemics, Euro I

Epidemiology 1994; 10, 485-486 22 Bell DM, World Health Organization Writing Group. Non-pharmaceutical interven-

tions for pandemic influenza, national and community measures. Emerg.Infect Dis. 2006; 12:88-94

23 RKI Labordiagnostik: Zur Beförderung von Patientenproben bei Verdacht auf In-

fluenza-A-Virus (H5N1). Epidemiologisches Bulletin 2006; 1:5 24 Desinfektionsmittelliste s. unter http://www.rki.de 25 Bell DM, World Health Organization Working Group on prevention of international

and community transmission of SARS. Public health interventions and SARS spread 2003, Emerg Infect Dis. 2004;10:1900-6

26 Lau JT, Tsui H, Lau M, Yang X, SARS transmission, risk factors and prevention in

Hong Kong. Emerg Infect Dis. 2004;10:587-92 27 World Health Organisation Writing Group, Nonpharmaceutical interventions for

pandemic influenza, international measures. Emerg Infect Dis. 2006;12:81-7 28 WHO Clarification Use of masks by health-care workers in pandemic settings;

www.who.int 29 Jordan EO. Influenza in three Chicago groups: J Infect Dis. 1919;25:74-95 30 World Health Organisation. Expert committee on respiratory virus disease: first

report. World Health Organ Tech Rep Ser.1959;58:1-59

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31 Derrick JL, Gomersall CD. Protecting healthcare staff from severe acute respira-tory syndrome: filtration capacity of multiple surgical masks. J Hosp Infect. 2005;59(4):365-8

32 Ausschuss biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Beschluss 609 Arbeitsschutz beim

Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes, www.hvbg.de, 2005

33 Stiver G. The treatment of influenza with antiviral drugs, CMAJ 2003;168:49-56 34 Gani R, Hughes H, Fleming D, Griffin T, Medlock J, Leach S. Potential Impact of

Antiviral Use on Hospitalizations during influenza Pandemic Emerg. Infec. Dis. 2005; 11: http://www.cdc.gov

35 Bundesausschuss der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Therapiehinweise

des Bundesausschusses zu Oseltamivir. http://www.kvno.de 36 De Jong MD, Thanh TT, Khanh TH. Oseltamivir Resistance during Treatment of

Influenza A (H5N1) Infection. N Engl J Med 2005;353:2667-72report. World Health Organ Tech Rep Ser. 1959;58:1-59

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14 Anlagen zum Kommunalen Pandemieplan (s. CD-Rom)

Kapitel Thema

3 Infektiologische Grundlagen Steckbrief Influenzaviren 4 Krisenkommunikation und Information der Öffentlichkeit 4.2 10 Dinge die Sie über Influenza wissen sollten 4.2 Anlage 1: Risikokommunikation – Organisation Pressestellen 4.2 Flugblatt Grippepandemie gehen sie auf Nummer sicher A3-Poster1 4.2 Flugblatt Grippepandemie gehen Sie auf Nummer sicher A4 Format 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Arabisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Englisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Französisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Kroatisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Polnisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Russisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Spanisch 4.2 Flugblatt Grippepandemie_Türkisch 4.2 Fragen und Antworten zur Vogelgrippe 4.2 Info für Fachkreise Influenzapandemie 4.2 Merkblatt Hygieneregeln für die Bevölkerung 4.2 Merkblatt Influenza - arabisch 4.2 Merkblatt Influenza - englisch 4.2 Merkblatt Influenza - französisch 4.2 Merkblatt Influenza - kroatisch 4.2 Merkblatt Influenza - russisch 4.2 Merkblatt Influenza - spanisch 4.2 Merkblatt Influenza - türkisch 4.2 Merkblatt Influenza+Vogelgrippe - italienisch 4.2 Merkblatt Influenza+Vogelgrippe - polnisch 4.2 Merkblatt Vogelgrippe - arabisch 4.2 Merkblatt Vogelgrippe - englisch 4.2 Merkblatt Vogelgrippe - französisch 4.2 Informationsblatt für den Expositionsschutz der Bevölkerung 5 Früherkennung und Surveillance 5.2 Erfassungsliste der Aufnahmediagnosen für Krankenhäuser 5.2 Unterbringungskapazitäten der Krankenhäuser für Influenzapatienten 6 Maßnahmen zur Infektionskontrolle 6.1 Rechtsgrundlage für amtliche Maßnahmen 6.1 Tabelle 1 Empfehlungen für seuchenhygienische Maßnahmen 6.1.2 Falldefinition und klinische Kriterien 6.1.2 Fallkriterien und Patientenmanagement 6.1.3 Einstufung von Kontaktpersonen und Maßnahmen 6.1.4.1 Altenheime Pandemieplan Hufelandhaus 6.1.4.1 Anlage 12 Hygiene und Ausstattung in Heimen

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Kapitel Thema

6.1.4.1 Erfassungsliste von Erkrankungsfällen für KGE 6.1.4.4 Tabelle 2 Maßnahmen am Flughafen für den internationalen Reise-

verkehr 6.1.4.8 Anlage 14 Checkliste für Betriebe 6.1.4.8 Anlage 15 Merkblatt für Betriebe 6.3.1 Anlage 4 Empfehlungen zur Therapie mit antiviralen Substanzen bei

Ausbreitung eines neuen Influenzavirus 6.3.3 Anlage Desinfektionsmittel 7 Labordiagnostik im Pandemiefall 7.1 Anlage Labordiagnostik Wertigkeit 7.2 Anlage Fließschema Vorgehen bei Verdacht auf pandemische In-

fluenza in WHO Phasen 3-5 7.4 Anlage Labor Probenversand und Laboradressen 8 Krankenversorgung 8.1 Fallkriterien und Patientenmanagement im Pandemiefall 8.1 Anlage 11 Schema Patientenversorgung Phase 6 8.2 Anlage 5 Hygiene und Organisation in Krankenhäusern 8.2 Fließschema Patientenorientierte Entscheidung im Pandemiefall 8.2 Meldung Krankenhäuser 8.2 stationäre Versorgungskapazitäten 8.2.3 Zuweisungsmodell stationäre Versorgung in FFM 8.3 ambulante Versorgung Verhaltensmaßregeln 8.3 Anlage 7 Hygiene und Organisation in Arztpraxen 8.3 Anlage 9 Hygiene und Organisation in Fieberambulanzen 8.4 Ablaufschema zu Selbstdiagnose 8.4 Anlage 2 Selbsthilfe Information zur pandemischen Influenza 8.4 Anlage 3 Hygiene in der häuslichen Pflege 8.4 Anlage Häusliche Beatmung bei respiratorischer Insuffizienz 8.4 Checkliste Ambulante häusliche Versorgung 8.5 Anlage 10 Hygiene im Krankentransport und Rettungsdienst 8 Anlage 6 Personalschutz im Gesundheitswesen 9 Umgang mit Verstorbenen 9 Anlage 13 Bestattung infizierter Leichen

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Impressum Herausgeber: Stadtgesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main Braubachstrasse 18 – 22 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069-212-34300 Telefax: 069-212-31498 e-Mail: [email protected] Internet: www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de Redaktion: Frau Dr. Sonja Stark Herr Dr. Dr. Oswald Bellinger Herr PD Dr. Dr. René Gottschalk Herr Dr. Böddinghaus Frau PD Dr. Heudorf Herr Jung Druckerei: Henrich Druck + Medien GmbH Schwanheimer Straße 110 60528 Frankfurt am Main 2008 Um die Nutzung des Kommunalen Pandemieplanes zu erleichtern ist der Text in elektronischer Form auf CD beigelegt, ebenso wie zahlreiche Anlagen, die z. T. vom Robert Koch-Institut, Berlin und dem Hessischen Sozialministerium, Wiesbaden ü-bernommen wurden. Der vorliegende kommunale Influenzapandemieplan der Stadt Frankfurt wurde auf der Basis des nationalen Pandemieplanes des Robert Koch-Institutes, Berlin und des Pandemieplanes des Landes Hessen in Abstimmung mit verschiedenen Akteuren erstellt. Er wird unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse den veränderten Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt mit dem Ziel einen möglichst optimalen Schutz der Frankfurter Bürger im Pandemie-fall zu gewährleisten. Konstruktive Kritik ist daher von der Redaktion ausdrücklich erwünscht.