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Bearbeitet am 10.07.2017 Konzeption Jugendwohngruppe mit sozialpädagogischer Betreuung gemäß §§ 30, 34, 41 SGB VIII (KJHG) Projekt „Zurück in die Zukunft“gGmbH Haus Garzau Alte Mühle 12, 15345 Garzau- Garzin

Konzeption ambulante Hilfen zur Erziehung · Web viewWir verfolgen einen offenen und aktiven Informationsfluss mit unseren Partnerinstitutionen, Subventionsgebern, Sponsoren und der

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Bearbeitet am 10.07.2017

Projekt „Zurück in die Zukunft“ gGmbH Haus GarzauAlte Mühle 12, 15345 Garzau- Garzin

Konzeption Jugendwohngruppe

mit sozialpädagogischer Betreuunggemäß §§ 30, 34, 41 SGB VIII (KJHG)

Projekt „Zurück in die Zukunft“gGmbH Haus Garzau Alte Mühle 12, 15345 Garzau- Garzin

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Konzeption: Jugendwohngruppe mit sozialpädagogischer Betreuung gemäß §§ 30, 34, 41 SGB VIII

Geschäftsführer Marcel Assmann+49 (01577) 89 25 354

Geschäftsführer Finanzen Andre Kochan+49 (01520) 98 43 009

Pädagogische Leitung: Marina Hartwig+49 (0172) 31 01 811

Büro Projekt Garzau: +49 (033435) 70 90 12

E-Mail: [email protected]

Inhalt

1 Leitbild 4

2 Gesetzliche Grundlage 4

3 Zielgruppe 5 2 von 16

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3.13.2

TeilnahmevoraussetzungenAusschlusskriterien

55

4

4.14.2

Rahmenbedingungen

Die Lage der EinrichtungDas Objekt

6

67

5 Personal 8

6 Pädagogischer Ansatz 9

7 Arbeitsziele 9

8

8.18.2

Methodik der pädagogischen Arbeit

Pädagogische EinzelfallbetreuungGruppenpädagogische Arbeit

10

1010

9

9.19.29.39.4

Leistungsschwerpunkte

Eltern- und FamilienarbeitAntiaggressionstrainingSozialkompetenztrainingSchule, Berufsorientierung, Vorbereitung und Begleitung

10

10101111

10

10.110.210.3

Betreuungsphasen

AnkommenStabilisierungBeendigung/ Nachbetreuung

12

121213

11 Netzwerkarbeit 13

12

12.1

Qualitätssicherung

Beschwerdemanagement

14

14

1 Leitbild

Unser Name steht für die Motivation, den Aufbau des Selbstwertgefühls und dem Aufzeigen von Chancen für die Zukunft Heranwachsender/junger Erwachsener.

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Für das Erreichen unserer Zielsetzung arbeiten wir Stadt und Bundesland übergreifend mit den unterschiedlichsten Initiativen aus den Bereichen Sport, Bildung und Soziales zusammen. Diese Vernetzung verschiedenster Organisationen dient dem fachlichen Austausch, der Qualitätssicherung und sozialen Interaktion für eine optimale Nutzung des Zusammenwirkens.

Unser Konzept steht für den bedarfsgerechten Beistand auf den Gebieten: Beratung, Begleitung/Betreuung, Prävention und Inklusion. Wertschätzung und Respekt eines Jeden gegenüber ist unser Grundsatz.

Wir verfolgen einen offenen und aktiven Informationsfluss mit unseren Partnerinstitutionen, Subventionsgebern, Sponsoren und der Öffentlichkeit.

2 Gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage bildet das Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG). Darin wird im ersten Kapitel jedem jungen Menschen das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zugestanden.

Die Arbeit in der Jugendwohngruppe mit sozialpädagogischer Betreuung beruht insbesondere auf die §§ 30, 34, und 41 des SGB VIII (KJHG).

§ 30 - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer SGB VIII

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

§ 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

(1) eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder,

(2) die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder

(3) eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

§ 41 - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung SGB VIII

(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21.

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Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28-30, 33-36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personen-sorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

3 Zielgruppe

Das Angebot des Jugendwohnens mit sozialpädagogischer Betreuung richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige bis maximal 25 Jahre, beiderlei Geschlechts.

Die im Umfeld einer Wohngruppe einen Reifungsprozess erreicht haben, der zur weiteren Verselbständigung und Persönlichkeitsentwicklung den Betreuungswechsel in eine eigene Wohnung als sinnvoll erscheinen lässt.

Das Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Volljährige, die bisher in anderen Einrichtungen der stationären Jugendhilfe betreut wurden, eine gewisse Selbständigkeit erreicht haben oder aus unterschiedlichsten Gründen in einer Gruppe nicht mehr gefördert werden können, für die in ihrer Herkunfts- oder Pflegefamilie eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist.

3.1 Teilnahmevoraussetzungen

Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft, die Jugendlichen/jungen Volljährigen weisen einen ausreichenden

Reifegrad auf.

3.2 Ausschlusskriterien

diagnostizierte Suchterkrankung, diagnostizierte Psychische Erkrankung, diagnostizierte geistige Behinderung, diagnostizierte körperliche Behinderung.

4 Rahmenbedingungen

4.1 Die Lage der Einrichtung

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Das freistehende Einfamilienhaus mit familiärer Atmosphäre liegt in einer ruhigen ländlichen Wohngegend im Ort Garzau-Garzin.

Die gut ausgebaute Infrastruktur ermöglicht in kurzer Entfernung die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Regionalbahn). Der Bahnhof Rehfelde ist in circa 15 Minuten erreichbar.

Die Schulen der Sekundarstufen I und II befinden sich in Strausberg und Müncheberg. Die nächste Berufsschule ist das Oberstufenzentrum in Strausberg. Alle schulischen Einrichtungen sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar oder mit dem zur Einrichtung gehörenden Fahrservice. Dieser sorgt für die sichere und pünktliche Hin- und Rückfahrt der Jugendlichen.

4.2 Das Objekt

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Haus „Zurück in die Zukunft“Alte Mühle 12 15345 Garzau-Garzin

Den Teilnehmern stehen 140qm Wohnfläche auf zwei Etagen zur Verfügung.

Im Erdgeschoss befinden sich drei individuell gestaltbare Einzelbettzimmer in denen alle medialen Anschlüsse vorliegen, ein Gemeinschaftsbad und die voll ausgestattete Gemeinschaftsküche.

Das über einen separaten Zugang erreichbarer Obergeschoss/Dachgeschoss hat zwei weitere individuell gestaltbare Einzelbettzimmer in denen alle medialen Anschlüsse vorliegen, auch hier stehen ein Gemeinschaftsbad und eine voll ausgestattete Gemeinschaftsküche zur Verfügung.

Teilnehmerzimmer Gemeinschaftsbad

Zum Haus gehört ein circa ein Hektar großer Garten, auf dem eine Herde Schafe beheimatet ist deren Versorgung die Teilnehmer übernehmen sollen.

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5 Personal

Es werden ausschließlich Fachkräfte für die ambulante Hilfe eingesetzt, die sich ihrer Verantwortung als positives Modell wirksam zu werden bewusst sind. Hierbei handelt es sich um Sozialarbeiter/-innen, Erzieher/-innen, Psychologen/-innen, Sonderpädagogen/-innen, Sporttrainer/-innen und Antiaggressionstrainer/-innen, unter Berücksichtigung des § 72a SGB VIII.

§ 72a Persönliche Eignung SGB VIII

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174-174c, 176-180a, 181a, 182-184f., 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen. Durch Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch sicherstellen, dass diese keine Personen nach Satz 1 beschäftigen.

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Die Mitarbeiter/-innen werden, nach inhaltlicher Ausarbeitung des Rahmenvertrages, werktags von nachmittags bis abends und am Wochenende wie an den Feiertagen stundenweise eingesetzt. Die anderen Zeiträume werden durch eine Rufbereitschaft der Mitarbeiter/-innen abgesichert.

Der Förderverein für Sport, Bildung und Soziales e.V. übernimmt anteilig verwaltungstechnische und organisatorische Arbeiten.

6 Pädagogischer Ansatz

Im Mittelpunkt steht der Jugendliche bzw. junge Volljährige dessen Ziel es ist ein selbstbestimmtes Leben in Eigenverantwortung zu führen. Für eine positive persönliche Entwicklung ist es für uns Grundvoraussetzung, dass die Teilnehmer/-innen sich in ihrer Individualität angenommen fühlen.

Die Basis unsere Arbeit ist

Wertschätzung des Jugendlichen/ jungen Volljährigen, Partizipation des Jugendlichen/ jungen Volljährigen, Halt geben und Vertrauen schaffen, realistische Situationseinschätzung, Grenzen setzen.

7 Arbeitsziele

Ziel ist es den Jugendlichen und jungen Volljährigen Strukturen zu vermitteln die ihnen den Start in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben ermöglichen.

Vermittelt werden soziale Kompetenzen, lebenspraktische Fähigkeiten, Reflexions-vermögen, Orientierung in der Gesellschaft und Entwicklung von Perspektiven wie durch bei den Teilnehmern eine Handlungskompetenz entsteht.

Handlungskompetenz zeigt sich wie folgt

Erwerb von Alltagskompetenzen, Selbstbewusstsein und Vertrauen in ihr eigenen Fähigkeiten, eine realistisches Selbsteinschätzung, Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln, einen angemessenen Umgang mit Krisen und Konflikten, Kooperations- und Kompromissfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Situationsangemessenes handeln, Beziehungs- und Bindungsfähigkeit, mit den zur Verfügung stehenden Finanzen hauszuhalten, im Umgang mit Behörden eigene Interessen wahrzunehmen, sich um/in schulische(r) und/oder berufliche(r) Ausbildung(en)

zu bemühen.

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8 Methodik der pädagogischen Arbeit

8.1 Pädagogische Einzelfallbetreuung

Um die im Hilfeplangespräch festgelegten Ziele zu erreichen finden Einzelangebote statt die eine Individuelle Förderung gewährleisten. Einzelangebote ermöglichen es die Ressourcen der Jugendlichen/ jungen Volljährigen zu nutzen und zu fördern.

Die Einzelfallarbeit wird vor allem in den Bereichen zu tragen kommen wo es um die Gestaltung der schulischen und beruflichen Zukunft geht.

8.2 Gruppenpädagogische Arbeit

Die Arbeit in der Gruppe bietet den Jugendlichen/ jungen Volljährigen die Möglichkeit zur Entfaltung von sozialen Fähigkeiten und somit einen Zuwachs an Sozialkompetenz. Die Gruppenaktivitäten sollen außerdem eine realistische Selbsteinschätzung und das Selbstwertgefühl fördern.

9 Leistungsschwerpunkte

9.1 Eltern- und Familienarbeit

Die Eltern oder andere familiäre Bezugspersonen werden in das Betreuungs-programm eingebunden. Beiden Seiten wird die Möglichkeit gegeben einen neuen Kommunikationsweg zu finden und mit alten Differenzen und Missverständnissen abzuschließen.

Ziel soll es sein, für beide Parteien eine Basis zu finden die perspektivisch ohne Fremdhilfen einen gemeinsamen Umgang ermöglichen. Voraussetzungen hierfür sind, dass eventuelle Vorbehalte auf die neue Lebenssituation von beiden Seiten akzeptiert werden.

Der regelmäßige Kontakt zwischen den Familienmitgliedern wird gefördert und unterstützt. Sollte sich ein volljähriger Bewohner der Einrichtung weigern den Kontakt aufzunehmen und/oder zu halten wird dieses zunächst akzeptiert. In Zusammenarbeit mit den Betreuern wird dieser Haltung auf den Grund gegangen und nach einer Möglichkeit zur Konfliktlösung gesucht.

Bei entscheidenden Veränderungen im Leben der jungen Menschen werden die Eltern bzw. familiäre Bezugspersonen durch die Einrichtung umfassend informiert. In jedem Fall wird den Bewohnern seitens der Betreuer/innen die Bedeutung der Familie thematisiert um eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu wecken bzw. zu fördern.

9.2 Antiaggressionstraining

Um aggressivem Verhalten vorzubeugen bzw. um es abzubauen bieten wir ein intensives Antiaggressionstraining mit speziell ausgebildeten Trainern an.

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Die jungen Menschen werden je nach Reifungsgrad mit aggressivem Verhalten konfrontiert, dem eigenen wie auch dem von anderen.

Hierfür werden bei den Trainingseinheiten aggressive Verhaltensmuster kontrolliert simuliert.

Durch das Trainieren von nichtaggressiven alternativen Verhaltensweisen lernen die Kinder und Jugendlichen ihre körperlichen Stärken in andere gewaltfreie Konfliktlösungen umzuwandeln.

Dieser Sport setzt das Achten und Respektieren von Regeln sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit anderen voraus. Die jungen Menschen lernen bewusst mit ihrem Erlernten umzugehen, Regelverletzungen werden konsequent geahndet und fördern das Überdenken von Handlungen vor ihrer Ausführung.

Über welchen Zeitraum und mit welcher Intensität wird durch alle Beteiligten beurteilt und auf jeden persönlich zugeschnitten umgesetzt.

Die Durchführung der Seminare erfolgt in mehreren Stufen und in flexiblen Zeitspannen. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Stufen individuell auf den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen abgestimmt werden.

9.3 Sozialkompetenztraining

Dieses dient dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, der Stärkung des Selbstvertrauens, der Selbstachtung und Wertschätzung der eigenen Person. Mit der Stärkung der Persönlichkeit ist es den Heranwachsenden und jungen Erwachsenen möglich ihre Vergangenheit aufzuarbeiten und ihre Frustrationsgrenze zu erweitern.

Die Arbeitsschwerpunkte liegen auf

Kommunikationsfähigkeit (sich verständlich machen/ andere verstehen), Bei Jugendlichen mit Sprachlichen Schwierigkeiten und fehlen der

deutschen Sprache in Wort und Schrift, Stellung von Dolmetschern und Förderunterricht zur Entwicklung und Erlernen der deutschen Sprache

Emotionalität/ Empathie (Gefühle wahrnehmen/ angemessen äußern), Selbstreflexionsfähigkeit (sein eigenes Verhalten und die Wirkung

wahrnehmen), Kritikfähigkeit, Interaktionsverhalten/ Teamfähigkeit, Selbstwirksamkeit erfahren, Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes, erlernen neuer Handlungsmöglichkeiten.

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9.4 Schule, Berufsorientierung, Vorbereitung und Begleitung

Der Förderverein fungiert als Bindeglied zwischen den Jugendlichen und den Bildungsträgern. Wir unterstützen die jungen Menschen bei der Praktikums- wie Ausbildungssuche, sowie bei Jugendlichen welche ausländischer Herkunft sind, bei der Förderung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, unter der Berücksichtigung von Interessen und Fähigkeiten. Wir übernehmen für die Jugendlichen, Bildungsträger und Betriebe die Position des ständigen Begleiter und Ansprechpartner.

Des Weiteren legen wir großen Wert auf die Ausbildung von „förderfähigen“ Jugendlichen und jungen Volljährigen mit bekannter Schulaversie. Hier arbeiten wir unter anderem eng mit der Agentur für Arbeit Standort Strausberg zusammen.

Darauf basierend bauen wir ein eigenes Bildungsinstitut für die Bereiche: Sicherheit, Gastronomie, Hotellerie und Sozialwesen auf.

10 Betreuungsphasen

10.1 Ankommen

Noch bevor der Jugendliche/ junge Volljährige sein neues Domizil bezieht findet ein „Kennenlerntag“ statt. Zweck dieser Maßnahme ist der Aufbau eines Vertrauens-verhältnis, der gegenseitige Austausch konkreter Bedürfnisse und Erwartungen, Vorstellungen und Zukunftsperspektiven.

Gegebenenfalls erhalten die jungen Menschen Hilfestellung beim planerischen Vorgehen in Bezug auf den bevorstehenden Einzug in das Betreute Wohnen beispielsweise durch das Erstellen einer Checkliste.

Nach dem “Kennenlerntag“ erfolgen die Unterzeichnung der Vereinbarung und die Planung zum Einzug des Jugendlichen/jungen Volljährigen.

Bestandteile der Vereinbarung sind die Hausordnung und der dazugehörende Verhaltenscodex. Neben der Eingewöhnungsphase und der Integration mit weiteren Bewohner/innen findet die Gestaltung des privaten Wohnraums statt.

10.2 Stabilisierung

Die sich anschließende Wohnphase dient der Orientierung der jungen Menschen. Die Jugendlichen/ jungen Volljährigen entwickeln mit dem betreuenden Team einen eigenen Lebensentwurf. Zentrale Themen sind das eigenverantwortliche Wohnen und Alltagsmanagement wie Haushaltsführung, selbständige Finanzierung, schulische oder berufliche Verpflichtungen, Freizeitgestaltung und mehr.

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Die Mitarbeiter/-innen des Betreuten Wohnens nehmen eher eine beratende Funktion ein und sind für die Bewohner Anlaufstelle für eventuelle Fragen und Probleme. Wahrnehmung und Beschreibung eigener Defizite und Grenzerfahrungen und die daraus folgende gemeinsame Suche nach Ursachen und Problemlösungen stehen im Vordergrund. Bestandteil der zielorientierten Betreuungsarbeit ist das Training (z. B. Behörden- und Bewerbertraining) zu dessen Teilnahme sich der Jugendliche/junge Volljährige bei Unterzeichnung des Rahmenvertrages verpflichtet hat.

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Die Integration dieses Trainings ist die Vermittlung von Basisqualifikationen die dem jungen Menschen insbesondere in der Zeit nach dem Betreuten Wohnen nützlich sein können und in diesen Lebensbereichen „fit“ machen. Konkret gestaltet sich das Training in Form (z. B. ALG I+II, Wohngeld, BAföG, GEZ-Befreiung u. m.) selbständiger Recherchen und Aufsuchen der Behörden.

10.3 Beendigung/Nachbetreuung

In Kooperation aller involvierten Institutionen, pädagogischen Betreuer/-innen, Sozialarbeiter/-innen und der Geschäftsführung werden gemeinsam mit dem Jugendlichen/jungen Volljährigen und gegebenenfalls der Familie die Zeit des Betreuten Wohnens reflektiert und ausgewertet.

Die Beendigung des Rahmenvertrages mit dem Jugendlichen/jungen Volljährigen wird begleitet von punktuellen Hilfestellungen im Alltag. Wie beispielsweise bei der Wohnungssuche.

Bestehende Ängste im Hinblick auf die bevorstehende Veränderung werden analysiert und Lösungen gemeinsam ausgearbeitet. Die Jugendlichen/jungen Volljährigen werden von den pädagogischen Mitarbeiter/-innen unterstützt und begleitet bei der Organisation und praktischen Realisierung des neuen selbstverantwortlichen Lebensabschnittes. Bei Bedarf erfolgt eine Nachbetreuung.

11 Netzwerkarbeit

Die Einrichtung und das multiprofessionelle Team können auf ein umfangreiches Netz zurückgreifen. Dieses ermöglicht optimal alle Alternativen zur Betreuung, dem Umgang und die Weiterentwicklung der Jugendlichen und jungen Volljährigen auszuschöpfen wie abzusichern.

Unsere Netzwerkpartner:

Sozialpädagogen Gemeinde Jugendring Rüdersdorf Oberstufenzentrum Strausberg Oberstufenzentrum Fürstenwalde Chance GmbH Jugendamt Strausberg Kiebitz e. V. Freienbrink Polizei Strausberg Polizei Berlin Arbeitsamt Strausberg (Beratung und Vermittlung) Psychologen der EFB Strausberg Johanniter Berlin diverse Vereine und Verbände Unternehmen verschiedener Branchen (Ausbildung) Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) Krankenkassen

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12 Qualitätssicherung

Qualitätssicherung durch Team- und Personalentwicklung

Reflexionsgespräche innerhalb des Teams Kollegiale Beratung Fallbesprechungen Einarbeitung neuer Fachkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Evaluation der Arbeit Weiterentwicklung des Konzeptes

Qualitätssicherung durch Leitungsarbeit

Ansprechpartner für andere Institutionen Bindeglied (Vernetzung) zwischen dem Team und anderen Institutionen Öffentlichkeitsarbeit Organisation/ Verwaltung/ Finanzplanung

12.1 Beschwerdemanagement

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit jederzeit Beschwerden zu äußern, diese werden ernst genommen und es wird unmittelbar darauf reagiert.

Im Notfall sind die Mitarbeiter/innen jederzeit telefonisch erreichbar.

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