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Beschilderung Landesbetrieb Mobilität Speyer Anlage Blatt Nr. 1 Baumaßnahme: Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Zeichnung: Beschilderungsplan Maßstab Aufgestellt: Landesbetri St. Guido-Straße 17 67346 Speyer eb Mobilität Speyer Projekt-Nr.: Ausschreibung: [email protected] Tel.: 06232/ 626-1308 Schadstellenbeseitigung Süd L 556 - OD Hagenbach geplanter Ausführungszeitraum: Die nicht mehr zutreffende weg- weisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen. Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreier Auskreuzvorrichtung entwertet werden! Die Anpassung der Verkehrszei- chenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zu- ständigen Bauaufsicht. Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig). anzupassen (ein- oder mehrbahnig). Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig). Der Plan stellt ein Konzept Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch der ZTV-SA in der derzeitigen als auch der ZTV-SA in der derzeitigen Fassung zur Kalkulation dar! Fassung zur Kalkulation dar! Die Umsetzung des Konzeptes Die Umsetzung des Konzeptes ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend zu überprüfen und entsprechend anzupassen! anzupassen! Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch der ZTV-SA in der derzeitigen Fassung zur Kalkulation dar! Die Umsetzung des Konzeptes ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend anzupassen! L 556 - OD Hagenbach L 540 L 554 9 L 540 4x 1250 Sh = 126 1600 1 Hagenbach - Neuburg L 556 Neuburg a. Rhein Hagenbach Hagenbach Neuburg Hagenbach Neuburg Hagenbach Neuburg Hagenbach Neuburg Hagenbach Neuburg Hagenbach Neuburg 1 1 Hagenbach Neuburg bis frei 4x 1250 Sh = 126 1600 3 Neuburg - Hagenbach bis Hagenbach frei 3 Hagenbach Hagenbach 3 Hagenbach 3 Hagenbach 3 Hagenbach Neuburg Hagenbach 283 in der Ortsdurchfahrt Berg und Neuburg

L 556 - OD Hagenbach anzupassen (ein- oder mehrbahnig).€¦ · L 556 - OD Hagenbach Die nicht mehr zutreffende weg-weisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der

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Page 1: L 556 - OD Hagenbach anzupassen (ein- oder mehrbahnig).€¦ · L 556 - OD Hagenbach Die nicht mehr zutreffende weg-weisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der

geplanter Ausführungszeitraum:

August - September 2017

Mai 2017

Mai 2017

B 38 - OD Ingenheim

Beschilderung Landesbetrieb Mobilität Speyer

Anlage

Blatt Nr. 1Baumaßnahme: Datum Name

bearbeitet

gezeichnet

geprüft

Zeichnung:

Beschilderungsplan

Maßstab

Aufgestellt: Landesbetri

St. Guido-Straße 17

67346 Speyer

eb Mobilität Speyer

Projekt-Nr.:Ausschreibung:

[email protected].: 06232/ 626-1308

Schadstellenbeseitigung Süd

L 556 - OD Hagenbach

geplanter Ausführungszeitraum:

Die nicht mehr zutreffende weg-weisende Beschilderung istaußer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wiederherzustellen.Für die Maßnahme ungültigeStVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!

Die Anpassung der Verkehrszei-chenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zu-ständigen Bauaufsicht.

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Der Plan stellt ein Konzept Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlageder Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechendzu überprüfen und entsprechend

anzupassen!anzupassen!

Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

anzupassen!

L 556 - OD Hagenbach

L 540

L 554

9

L 540

4x

1250Sh = 126

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Hagenbach- Neuburg

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1250Sh = 126

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283

in der Ortsdurchfahrt

Berg und Neuburg