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www.thueringen.de Landtags-Wahl – so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!

Landtags-Wahl – so geht das! - thueringen.de · Seite 22: Wer hat die Wahl gewonnen? Am Ende vom Heft gibt es eine Seite zum Ausklappen. Dort stehen noch einmal alle wichtigen Wörter

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Page 1: Landtags-Wahl – so geht das! - thueringen.de · Seite 22: Wer hat die Wahl gewonnen? Am Ende vom Heft gibt es eine Seite zum Ausklappen. Dort stehen noch einmal alle wichtigen Wörter

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Landtags-Wahl – so geht das!Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014einfach verstehen!

Ein Wahl-Hilfe-HeftDamit Sie gut informiert sind.Und wissen, wie Sie wählen müssen!

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Dieses Heft erklärt Ihnen die Landtags-Wahl in Thüringen 2014.Dieses Heft beantwortet viele Fragen.

Wie Sie dieses Heft benutzen

Seite 4 und 5: Was ist der Landtag?

Seite 6 und 7: Die Parteien – welche soll man wählen?

Seite 8: Wer darf wählen?

Seite 9: Wer darf nicht wählen?

Seite 10 und 11: Was ist die Wahl-Benachrichtigung?

Seite 12 bis 15: Wie wählen Sie im Wahllokal?

Seite 16 bis 21: Wie wählen Sie mit Briefwahl?

Seite 22: Wer hat die Wahl gewonnen?

Am Ende vom Heft gibt es eine Seite zum Ausklappen.Dort stehen noch einmal alle wichtigen Wörter zur Wahl.Dort werden alle Wörter mit einer Lampe noch einmal erklärt.

Sie erkennen die Wörter an diesem Zeichen:

Damit Sie das Heft gut lesen können, haben wir immer die männliche Form geschrieben. Zum Beispiel: der Bürger, der Richter.Wir meinen damit aber genauso auch die Frauen.Und alle mit anderem Geschlecht.Wir wollen niemanden benachteiligen!

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Gehen Sie zur Landtags-Wahl!Bestimmen Sie die Politik in Thüringen mit!

Die Landtags-Wahl ist alle 5 Jahre.Am 14. September 2014 ist es wieder soweit:Dann wählen wir Bürger die Abgeordneten in den Landtag.Wählen darf fast jeder in Thüringen, der mindestens 18 Jahre alt ist.

• • •

Wie wählt man? Wen wählt man? Was ist die Briefwahl?

Es gibt bestimmt viele Menschen, die diese Fragen haben.Es sind wichtige Fragen!

Dieses Heft möchte diese Fragen beantworten – einfach verständlich.Für alle Menschen soll es einfach sein, an der Wahl teilzunehmen.Das steht auch in einem wichtigen Vertrag.Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.Er heißt: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.Im Artikel 29 steht: Wahlen müssen einfach verständlich sein.Mit diesem Wahl-Hilfe-Heft hat Thüringen etwas dafür gemacht.

Lesen Sie das Heft bitte in aller Ruhe durch!Sie können das Heft auch mit zur Wahl nehmen.Ab Seite 13 wird erklärt, wie Sie im Wahllokal wählen.Oder Sie wählen in Ruhe zu Hause mit der Briefwahl.Bitte lesen Sie ab Seite 17 nach, wie das geht. Gehen Sie zur Wahl! Auch Ihre Stimme zählt!

Dr. Paul Brockhausen

Behindertenbeauftragter der Thüringer Landesregierung

Günter Krombholz

Thüringer Landeswahlleiter

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Was ist der Landtag?

In Thüringen sollen alle mitbestimmen.

Das ist aber nicht so einfach bei so vielen Menschen.

Deshalb gibt es Abgeordnete .

Die Abgeordneten vertreten uns.

Deshalb nennt man sie auch die Vertreter des Volkes.

Die Abgeordneten bestimmen mit,

was in Thüringen gemacht wird.

Zum Beispiel:n n

Wie viele neue Kindergärten oder Schulen braucht man?

Wo können Menschen mit Behinderungen arbeiten?

In Thüringen gibt es 88 Abgeordnete.

Diese 88 Abgeordneten nennt man Landtag .

Der Versammlungsort der Abgeordneten heißt auch Landtag.

Im letzten Landtag waren fünf Parteien vertreten:

CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Alle 5 Jahre wählen wir Bürger die Abgeordneten des Landtags.

Das ist dann die Landtags-Wahl .

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Die Parteien – welche soll man wählen?

In Thüringen gibt es viele Parteien.

Eine Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen.

Jede Partei hat bestimmte Ziele für die Gesellschaft.

Die meisten Abgeordneten gehören zu einer Partei.

Wenn viele Abgeordnete von derselben Partei gewählt werden,

dann kann diese Partei ihre Ziele gut durchsetzen.

Es ist fürs Wählen wichtig, die Ziele von den Parteien gut zu kennen.

Deshalb: Informieren Sie sich vorher!

Lesen Sie Zeitung, schauen Sie fern, suchen Sie im Internet.

Sprechen Sie mit anderen Leuten. Rufen Sie bei den Parteien an.

Welche Antworten haben die Parteien auf Ihre Fragen?

Zum Beispiel: •

Was tut die Partei für Menschen mit Behinderungen?

Was tut die Partei für die Umwelt?

Was tut die Partei für die Wirtschaft?

Bilden Sie sich eine Meinung.

Welche Antworten überzeugen Sie?

Entscheiden Sie sich dann für die Partei mit den besten Antworten.

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Sie dürfen wählen:

mindestens 18 Jahre alt

deutscher Staatsbürger

Wahlrecht wurde nicht durch einen Richter entzogen

seit mindestens 3 Monatenwohnhaft in Thüringen

im Wählerverzeichnisvom Wohnort

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Wer darf nicht wählen?

Sie dürfen nicht wählen,

wenn Sie einen Betreuer für ALLE Angelegenheiten haben.

Vielleicht können Sie aber trotzdem wählen!

Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer.

Ein Richter kann entscheiden: ob Sie doch wählen dürfen.

Das kann aber sehr lange dauern.

Deshalb sprechen Sie bald mit Ihrem Betreuer!

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Was ist die Wahl-Benachrichtigung?

Wer wählen darf, bekommt eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post geschickt.

Es ist eine Karte oder ein Brief.

Auf der VORDERSEITE von der Wahl-Benachrichtigung steht:

• das Wahllokal :

wo Sie wählen können

der Wahltag : wann Sie wählen können

Nehmen Sie diese Wahl-Benachrichtigung und Ihren Personalausweis

ins Wahllokal mit.

Die Wahl-Benachrichtigung kommt spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag.

Haben Sie 3 Wochen vor dem Wahltag noch keine Wahl-Benachrichtigung

bekommen? Dann fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.

So ungefähr sieht die RÜCKSEITE von der Wahl-Benachrichtigung aus.

Das ist der Antrag für den Wahlschein .

Damit können Sie die Briefwahl beantragen.

Wozu Briefwahl?

Vielleicht können Sie am Wahltag nicht zum Wahllokal gehen.

Zum Beispiel bei Krankheit oder einer wichtigen Reise.

Dann können Sie vor dem Wahltag wählen.

Das geht mit der Briefwahl.

Wie das geht, steht in diesem Heft ab Seite 16.

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Wie wählen Sie im Wahllokal?

Am Wahltag wählt man im Wahllokal .

Der Wahltag ist am 14. September 2014.

Das Wahllokal ist geöffnet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Sie nehmen dazu mit:

-

-

Ihre Wahl-Benachrichtigung

Ihren Personalausweis

Dann bekommen Sie den Stimmzettel .

Mit dem Stimmzettel gehen Sie hinter eine Stellwand.

Niemand soll sehen, wen Sie wählen.

Die Wahl ist geheim.

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Wie wählen Sie im Wahllokal?

Der Stimmzettel ist in 2 Hälften aufgeteilt.

Die linke Hälfte ist schwarz geschrieben.

Auf der linken Hälfte wählen Sie den Abgeordneten

in Ihrem Wahlkreis .

Das ist der Abgeordnete in Ihrer Nähe.

Die rechte Hälfte ist grün geschrieben.

Auf der rechten Hälfte wählen Sie eine Partei .

Auf jeder Hälfte vom Stimmzettel machen Sie 1 Kreuz.

Sie können sich von jemandem helfen lassen.

Die Wahlhelfer helfen Ihnen gerne.

Aber: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!

Dann falten Sie Ihren Stimmzettel und gehen zu den Wahlhelfern.

Sie zeigen den Wahlhelfern Ihre Wahl-Benachrichtigung oder

Ihren Personalausweis. Dann hakt ein Wahlhelfer Ihren Namen im

Wählerverzeichnis ab.

Dann stecken Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne .

Das ist eine Kiste für die Stimmzettel.

Jetzt haben Sie gewählt!

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Wie wählen Sie mit Briefwahl?

So geht die Briefwahl :

Zuerst müssen Sie den Wahlschein-Antrag ausfüllen.

Damit können Sie die Briefwahl-Unterlagen anfordern.

Der Antrag ist auf der Rückseite von Ihrer Wahl-Benachrichtigung .

Sie können sich helfen lassen beim Ausfüllen vom Antrag!

Bei der Briefwahl haben Sie 3 Möglichkeiten:

Entweder: Sie lassen sich die Briefwahl-Unterlagen mit der Post zuschicken.

Sie schicken den ausgefüllten Wahlschein-Antrag

mit der Post zur Gemeinde.

Machen Sie das am besten sofort!

Spätestens am 12. September 2014

muss Ihr Antrag bei der Gemeinde angekommen sein.

Oder: Sie holen sich die Briefwahl-Unterlagen

in Ihrer Gemeinde ab. Dort können Sie auch gleich wählen.

Oder: Sie können die Briefwahl-Unterlagen auch im Internet beantragen.

Unter: www.wahlen.thueringen.de

Wenn der Wahlschein-Antrag rechtzeitig bei der Gemeinde ist,

dann bekommen Sie die Unterlagen für die Briefwahl.

Das sind die Briefwahl-Unterlagen:n n n

1 Wahlschein

1 Stimmzettel

1 grüner und 1 roter Brief-Umschlag

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Wie wählen Sie mit Briefwahl?

Füllen Sie die Briefwahl-Unterlagen aus.

Sie können sich dabei helfen lassen.

Der Stimmzettel ist in 2 Hälften aufgeteilt.

Die linke Hälfte ist schwarz geschrieben.

Auf der linken Hälfte wählen Sie den Abgeordneten

in Ihrem Wahlkreis .

Das ist der Abgeordnete in Ihrer Nähe.

Die rechte Hälfte ist grün geschrieben.

Auf der rechten Hälfte wählen Sie eine Partei .

Auf jeder Hälfte vom Stimmzettel machen Sie 1 Kreuz.

Sie können sich von jemandem helfen lassen.

Aber: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!

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Wie wählen Sie mit Briefwahl?

Jetzt stecken Sie

den Stimmzettel in den grünen Brief-Umschlag.

Den Brief-Umschlag kleben Sie zu.

Dann unterschreiben Sie den Wahlschein .

Ort und Datum nicht vergessen.

Dann stecken Sie

den grünen Brief-Umschlag und den Wahlschein

in den roten Brief-Umschlag.

Den kleben Sie zu.

Entweder: Schicken Sie den roten Brief mit der Post zu Ihrer Gemeinde .

Oder: Sie bringen den roten Brief zu Ihrer Gemeinde.

Achtung!

Den roten Brief schnellstmöglich zur Post bringen!

Spätestens am 14. September 2014

müssen die Briefwahl-Unterlagen

bei der Gemeinde angekommen sein.

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Wer hat die Wahl gewonnen?

Die spannendste Frage:

Wer hat die Wahl gewonnen?

Schauen Sie am Wahl-Abend fern.

Oder schauen Sie im Internet. Oder hören Sie Radio.

Ab 18 Uhr gibt es erste Ergebnisse.

Sie erfahren dann,

wer die Wahl gewonnen hat.

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Hier erklären wiralle wichtigen Wörter zur Wahl.

Wenn Sie noch mehr wissen wollen,

dann fragen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde nach.

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Erklärung von den schwierigen Wörtern von A bis Z geordnet:

Abgeordnete:

Abgeordnete werden von uns Bürgern gewählt.Sie vertreten unsere Interessen in der Politik.Zum Beispiel: Welche Gesetze es geben soll.

Briefwahl: Wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann,dann kann man Briefwahl machen.Man schickt dann den Stimmzettel mit der Post zur Gemeinde.

Briefwahl-Unterlagen: Das sind: Wahlschein, Stimmzettel und Umschläge für die Briefwahl.

Gemeinde: Dort gehen die Bürger hin, um zum Beispiel ihre Wohnung anzumelden. Oft ist es das Rathaus.

Landtag: Hier versammeln sich die Abgeordneten.Im Landtag sind 88 Abgeordnete des Thüringer Volkes.

Landtags-Wahl: Alle 5 Jahre wählen wir Bürger die Abgeordneten in den Landtag.Wer bei der Landtags-Wahl wählt, bestimmt die Politik in Thüringen mit.

Partei: Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.Jede Partei hat verschiedene Vorstellungen, wie man etwas macht.In Thüringen gibt es viele Parteien.Die meisten Abgeordneten gehören zu einer Partei.

Stimmzettel: Es gibt einen Stimmzettel mit 2 Hälften. Auf jeder Hälfte vom Stimmzettel machen Sie 1 Kreuz für Ihre Wahl.

Wahl-Benachrichtigung: Die Wahl-Benachrichtigung ist eine Karte oder ein Brief. Sie kommt mit der Post.Wer sie bekommt, darf wählen.

Wahlhelfer: Wahlhelfer sind Menschen, die am Wahltag im Wahllokal sind.Die Wahlhelfer helfen Ihnen gerne bei der Wahl.Sie teilen die Stimmzettel aus. Sie zählen die Stimmen nach der Wahl.

Wahlkreis: Es gibt 44 Wahlkreise in Thüringen.

Wahllokal oder Wahlraum: Der Raum, in dem die Wahl am Wahltag stattfindet.Oft ist der Wahlraum in einer Schule oder in der Gemeinde.

Wahlrecht: Grundsätzlich darf jeder Bürger in Thüringen wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Wahlschein: Der Wahlschein gehört zu den Briefwahl-Unterlagen.

Wahlschein-Antrag: Das ist der Antrag für einen Wahlschein, um Briefwahl zu machen.Der ist auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung. Damit beantragen Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen.

Wahltag: Das ist der Tag, an dem die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sind.Das ist immer ein Sonntag.Für die Landtags-Wahl 2014 ist das der 14. September 2014.

Wahlurne: Die Wahlurne ist eine Kiste im Wahllokal.Hier wirft man den Stimmzettel rein, nachdem man gewählt hat.

Wählerverzeichnis Darin stehen alle Personen, die wählen dürfen.

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Das Wahl-Hilfe-Heft

können Sie hier bestellen:

Behindertenbeauftragter

der Thüringer Landesregierung

Herr Dr. Paul Brockhausen

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

Telefon: 03 61 - 379 87 61

Fax: 03 61 - 379 88 26

E-Mail: [email protected]

Internet: www.thueringen.de/de/bb

Diese Personen haben bei dem Heft mitgemacht:

Herausgegeben von

Dr. Paul BrockhausenBehindertenbeauftragter der Thüringer Landesregierunggemeinsam mit dem Thüringer LandeswahlleiterProjektleitung: Markus Lorenz

Stellvertreter bei Herrn Dr. Brockhausen

© Struktur und Text: Verena Reinhard www.einfachverstehen.de

© Gestaltung und Zeichnungen: Tamara Dubinin, [email protected]

© Alle Rechte bei den Urhebern. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit der Genehmigung der Urheber.

© Juli 2014

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Wir gehen wählen!