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Lehrstuhl für Pulvertechnologie von Glas und Keramik Universität des Saarlandes Sicherheitsbelehrung Sicherheitsvorschriften Allgemeine Laborordnung Wirkungsweise von Chemikalien Arbeitsschutz in chemischen Laboratorien Brandschutz Sicherer Umgang mit Chemikalien und Apparaturen Maßnahmen der Ersten Hilfe 19. Oktober 2010

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Lehrstuhl für Pulvertechnologie von Glas und Keramik

Universität des Saarlandes

Sicherheitsbelehrung

Sicherheitsvorschriften

Allgemeine Laborordnung

Wirkungsweise von Chemikalien

Arbeitsschutz in chemischen Laboratorien

Brandschutz

Sicherer Umgang mit Chemikalien und

Apparaturen

Maßnahmen der Ersten Hilfe

19. Oktober 2010

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Sicherheitsbelehrung (Textfolie selbst)

Die Sicherheitsbelehrung hat juristisch-formalen Charakter.Sie muss jährlich einmal erfolgen Die Teilnahme ist zu bestätigen.

Darüber hinaus:

Jeder Student bzw. Mitarbeiter ist verpflichtet, sich bezüglich der Eigenschaften neuer Stoffe kundig zu machen.

Er muss dem Fall angemessene, persönliche Schutzvorrichtungen tragen

Er hat die Laborschutzvorrichtungen zu kennen und einzuhalten. Dazu gehören die Betriebsanweisungen des gesamten Betriebs sowie die speziellen des Labors.

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1. SicherheitsvorschriftenStaatlich, berufsgenossenschaftlich, unternehmensintern

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1. SicherheitsvorschriftenStaatliche Regelungen

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2. Allgemeine Laborordnung

Wo befinden sich wichtige Anlagen / Hilfsmittel? Wie finde ich diese?

– Brandschutzeinrichtungen

– Rettungseinrichtungen

– Rettungswege

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Wo befinden sich...

Alarmanlagen, Telefon, Notruf, Ersthelfer?

Feuerlöscher, Wandhydrant, Feuermelder?

Notausgang, Nottreppe, Fluchtwege, Sammelpunkt?

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Wo befinden sich... in C63, 12. Etage

12.01

12.02

12.03

12.0412.0512.0612.0712.08

12.09

12.10

12.11

12.1312.12

12.1

4

3262

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Wo befinden sich... in C64, 5. Etage (Chemielabor)

580

581Augendusche

Nottelefon

Verbandskasten

Feuerlöscher

Fluchtweg

5056

Löschdecke

Feuermelder

!

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Wo befinden sich... in C63, U19 (Technikum)

U 19

U 205232

5233

5228

?

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2. Allgemeine Laborordnung

Rauchabschlusstüren und Feuerschutztürenin den Fluren und

Treppenhäusern NICHT verstellen,

festbinden oder verkeilen!

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2. Allgemeine Laborordnung

Im Labor stets geeignete Schutzkleidung tragen:

Laborkittel immer und geschlossen Lange Hose Festes geschlossenes Schuhwerk

wasserfest, auf keinen Fall Sandalen Schutzbrille mit Seitenschutz, nicht nur

bei Arbeiten mit Flüssigkeiten, manchmal auch Korbbrille (ganz geschlossen) oder Visir

Schutzhandschuhe (chemikalien- bzw. hitzebeständig), s.Sicherheitsdatenblatt kein scharfkantiger Handschmuck

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2. Allgemeine Laborordnung

Persönliche Schutzausrüstung

Eine Schutzbrille MUSS während des Aufenthalts im Laborgetragen werdenDie Notwendigkeit darf differenziert werden.

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Sachgemäße Kleidung

Keine lockere Kleidung tragen und lose baumelnde Gegenständevermeiden, diese können sich in Geräten oder Glasgeräten verfangenund Unfälle verursachen vorsicht lange Haare und Rührmotor u. Ä.

Lange und offene Frisurenkönnen sich am offenen Feuer(H2/Acetylen-Flamme) entzünden.Offene Schuhe wie Sandalen sind unzweckmäßig

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Sicherheitsdatenblätter

Für alle verwendeten Chemikalien liegt das Sicherheits-datenblatt vor: Ordner in Raum 12.09 oder Server

Viele Chemikalien habenähnlich klingende Namen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie das richtige Sicherheitsdatenblatt

vorliegen haben

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Umgang mit Säuren und Basen

Schutzkleidung tragen! (mind. 35 % Baumwoll-) Kittel, Schutzbrille, Handschuhe.

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Verhalten im Labor

Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt!.Getränk vor die Tür stellen Betrachten Sie alle Substanzen im Labor als toxisch.

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Verhalten im Labor

Mit Umsicht arbeitenNicht alleine arbeiten nicht realistisch! Sich selbst, die Mitarbeiter und den Nächsten schützen

Laborhygiene einhalten (Kontamination Telefon u.s.w.)

JEDER sorgt für Ordnung und Sauberkeit

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Verhalten im Labor

Unnötige Vorratshaltung vermeiden; immer nur die benötigte Menge an Chemikalien entnehmen

Chemikalienabfälle werden in dafür vorgesehenen Behältern gesammelt (NICHT in den Ausguss!)

Auf korrekte Beschriftung achten;sollte extra erörtert werden Verwechslungen vermeiden

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Verhalten im Labor

Fremdkörper SOFORT aus dem Auge entfernen!

Augendusche vor demGebrauch zuerst durch-spülen.

Das Augenlied öffnen undoffen halten.

Das Auge mehrere (10) Minuten mit frischem Wasser spülen.

Sofort Arzt (Betriebsarzt Campus) aufsuchen.

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3. Wirkungsweise von Chemikalien

Abschätzung des Gefährdungspotentials

Akute Belastung: LD50 oder LC50

Chronische Belastung: MAK- oder TRK-Wert werden neuerdings zu AGW und BGW

Cancerogene Wirkung: Gruppeneinteilung - A1, A2, B

Teratogene Wirkung: Gruppeneinteilung: A, B, C

Anforderungen der Handschuhe (Sicherheitsdatenblatt)

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4. Arbeitsschutz in chemischen Laboratorien

Substanzeigenschaften muss man kennen

Schon Reagenzglasversuche können gefährlich sein

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4. Arbeitsschutz in chemischen Laboratorien

Passive Schutzeinrichtungen

Notausgang, Nottreppe, Fluchtwege

Alarmanlagen, Telefon, Notruf

Feuermelder

FeuerlöscherVorzugsweise Kohlendioxid oder Halon Pulverlöscher Wasser in einigen Fällen: Sand, Löschdecke (Alkalimetalle, bestimmte metallorganische Verbindungen)

Chemiesorb

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4. Arbeitsschutz in chemischen Laboratorien

Passive Schutzeinrichtungen

Persönliche Schutzeinrichtungen

Schutzbrille (am besten Vollschutzbrille)Laborkittel (Baumwolle)SchutzhandschuheLatex- und NitrilhandschuheGummihandschuheSäurefeste Handschuhe (PVC)Feste SchuheFettcreme für die Hände

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4. Arbeitsschutz in chemischen LaboratorienAktive Schutzmaßnahmen

Grundsätzliche Maxime: Erst denken, dann handeln!

Gründliche Vorbereitung auf den VersuchNachdenken über Risiken

Gefährliche ReagenzienGefährliche ProdukteExplosions- u. ImplosionsmöglichkeitenNebenreaktionen

Sicherheitsbelehrung kann eine erschöpfende Aufzählung sein. Eigenverantwortung, die mit Fortschritt des wissenschaftlichen Arbeitens zunimmt !!!

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4. Arbeitsschutz in chemischen LaboratorienAktive Schutzmaßnahmen

Einhalten der LaborordnungEssen, Trinken und Rauchen sind verbotenSchutzbrille im Labor immer tragenSchutzkleidung im Labor immer tragenSauberkeit am Arbeitsplatz

Keine Chemikalienpfützen oder -haufenZwischen Arbeitsgängen und nach Beendigung Hände waschen

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5. Brandschutz- Verhalten im Notfall

Ruhe bewahren!

Notruf absetzenFeuerwehr / Rettungsdienst: 112Technische Dienste Universität: 2792 / 2643

Feuer bekämpfen, gefährdete Personen retten, Erste Hilfe leisten, andere warnen

Am Sammelpunkt treffen, Vollzähligkeit feststellen, Feuerwehr einweisen

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5. Brandschutz- Verhalten im Notfall

Genaue Ortsbezeichnung(wichtig für Notruf)

Notrufnummern(Feuerwehr, Polizei, nächster Arzt)

Erreichbarkeit der Ersthelfer

TelefonnummernTechnische Dienste, Institutsleitung, Hausmeister

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5. Brandschutz- Ersthelfer im Lehrstuhl

Christian Oswald Raum 12.09 Tel 5249

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5. Brandschutz - Verhalten im Notfall

Wandhydrant,Feuermelder

Feuerlöscher

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5. BrandschutzGebrauch des Feuerlöschers

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5. BrandschutzGebrauch des Feuerlöschers

1. Sicherung ziehen

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5. BrandschutzGebrauch des Feuerlöschers

2. Schneebrause auf Brand richten

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5. BrandschutzGebrauch des Feuerlöschers

3. Druckhebel niederdrücken

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5. BrandschutzLöschdecke

Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbehälter an der Wand ziehen und um die brennende Person schlagen, um die Flammen zu ersticken

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5. BrandschutzNotdusche

Die Notdusche nur im Notfall benutzen

z.B. wenn Personen in Brand geraten sind

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5. Brandschutz - Sammelpunkt bei Alarm

Am Sammelpunkt: Zusammenbleiben, Vollzähligkeit

feststellen, Verletzten helfen Rettungswege freihalten,

Feuerwehr/Rettungskräfte einweisen

C61 - C64:Forum zu den Gebäuden

Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „“

benötigt.

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Herstellerbezeichnung6. Sicherer Umgang mit Chemikalien

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Kennzeichnung von Gefahrstoffen

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6. Sicherer Umgang mit Chemikalien

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Lagerung6. Sicherer Umgang mit Chemikalien

Brennbare Chemikalien nicht im Kühlschrank aufbewahren

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Transport6. Sicherer Umgang mit Chemikalien

Glasbruch -> sichere Entsorgung

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Verbandskasten

7. Erste Hilfe

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Ansprechpartner im Institut

Bei allgemeinen Fragen zum Laborbetrieb:

Dr. Guido Falk Raum 12.02 Tel 5062 Christian Oswald Raum 12.09 Tel 5249

Laserschutzbeauftragter: Christian Oswald Raum 12.09 Tel 5249

Gefahrstoffbeauftragte: Doris Ranker Raum 12.09 Tel 5249

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Weitere Informationen

Allgemeine Laborordnung (liegt aus im Technikum u. Chemielabor)

GUV-I 8553 „Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien – Einführung für Studenten“ auch in Englisch

Sicherheitsseite auf der Homepage des Amtes für Arbeits- und Umweltschutz (AAU):

http://www.uni-saarland.de/de/organisation/zentrale_verwaltung/referate/aau/downloads/