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Leistungsbeschreibung für die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen Träger: __________________________________ Familienentlastender Dienst Esslingen Lebenshilfe Esslingen e.V. Flandernstraße 49 73732 Esslingen Tel.: 0711/937888-13 __________________________________ Familienentlastender Dienst Kirchheim Lebenshilfe Kirchheim e.V. Saarstr. 87 73230 Kirchheim Tel.: 07021/97066-12 __________________________________ Familienentlastender Dienst Nürtingen Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.V. Stattmannstr.31 72644 Oberboihingen Tel.: 07022/96366-28 __________________________________ Familienentlastender Dienst Filder Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen Scharnhäuserstr. 3 70794 Filderstadt-Bernhausen Tel.: 0711/99798220 _________________________________ AMSEL Kontaktgruppe Wernau Schulstr. 15 73249 Wernau Tel.: 07153/39071 Leistungsträger: ________________________________ Landratsamt Esslingen Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar Tel.: 0711/3902-0

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Leistungsbeschreibung für die Familienentlastenden Dienste im Landkreis Esslingen

Träger: __________________________________ Familienentlastender Dienst Esslingen Lebenshilfe Esslingen e.V. Flandernstraße 49 73732 Esslingen Tel.: 0711/937888-13 __________________________________ Familienentlastender Dienst Kirchheim Lebenshilfe Kirchheim e.V. Saarstr. 87 73230 Kirchheim Tel.: 07021/97066-12 __________________________________ Familienentlastender Dienst Nürtingen Behinderten-Förderung-Linsenhofen e.V. Stattmannstr.31 72644 Oberboihingen Tel.: 07022/96366-28 __________________________________ Familienentlastender Dienst Filder Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen Scharnhäuserstr. 3 70794 Filderstadt-Bernhausen Tel.: 0711/99798220 _________________________________ AMSEL Kontaktgruppe Wernau

Schulstr. 15 73249 Wernau Tel.: 07153/39071

Leistungsträger:

________________________________ Landratsamt Esslingen Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar Tel.: 0711/3902-0

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 2 1. Begrifflicher Überblick........................................................................................................... 2 2. Finanzierung und Einzugsbereiche ......................................................................................... 2 3. Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................... 3

3.1. Pauschalfinanzierte Leistungen........................................................................................ 3 3.1.1 Einzelbetreuungen für Menschen mit Behinderung........................................................... 3 3.1.2 Betreuungsangebote für behinderte Menschen in Gruppen auch mit integrativem Ansatz.... 3 3.1.3 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit................................................................................ 4 3.2. Aufstockende, nicht durch die Verwaltungsvorschrift finanzierte Leistungen......................... 4

4. Leistungen der FED im Einzelnen ........................................................................................... 4 4.1 Pauschal finanzierte Leistungen........................................................................................ 4 4.1.1. Einzelbetreuungen behinderter Menschen...................................................................... 4 4.1.2. Betreuungsangebote zur Begegnung für Menschen mit und ohne .................................... 5 4.1.3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit............................................................................... 5 4.2. Aufstockende, intensive, passgenaue, personen- und/oder familienorientierte, ambulante Angebote im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen .......................................................... 6

5. Auslastung und Versorgungsauftrag....................................................................................... 6 6. Personal .............................................................................................................................. 7 7. Räume und Ausstattung........................................................................................................ 7 8. Qualitätsentwicklung und Berichtswesen ................................................................................ 7 9. Verfahren und Bewilligungsbedingungen ................................................................................ 7 10. Inkrafttreten ...................................................................................................................... 8

1. Begrifflicher Überblick Die Familienentlastenden Dienste / Offene Hilfen (im Folgenden abgekürzt FED), die von freien Trägern der Behindertenhilfe angeboten werden, leisten im ambulanten Versorgungsspektrum einen wesentlichen Beitrag bei der Betreuung, Pflege und Versorgung von geistig und/oder körperlich behinderten Menschen. Die FED tragen damit zur Entlastung von Angehörigen, zum Erhalt der Selbsthilfekräfte der Familien und zur Teilhabe der betreuten Personen am Leben in der Gemeinschaft bei. Im Vordergrund stehen die Inklusion und die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen.

2. Finanzierung und Einzugsbereiche Die FED werden pauschal aus Landes- und Landkreismitteln gefördert. Grundlage der Förderung familienentlastender Dienste bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste im Bereich der Behindertenhilfe in der jeweils geltenden Fassung zuletzt vom 22. März 2006. Einzelfallbezogene Leistungen der Pflegeversicherung, Teilnehmerbeiträge und ein Trägeranteil ergänzen die Finanzierung. Bei Erfordernis einer intensiven Einzel- und/oder Familienbetreuung kann hilfebedarfsbezogen eine aufstockende Einzelfallfinanzierung im Rahmen der Sozialhilfe hinzukommen (Leistungen des Jugendhilfeträgers siehe 4.2). Die Einzugsbereiche sind mit dem Landkreis Esslingen abgestimmt bzw. bei Veränderungen abzuklären. Sie können der folgenden Karte entnommen werden.1

1 Ein voller Einzugsbereich im Sinne der Verwaltungsvorschrift entspricht 100.000 Einwohnern.

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*Amsel (keine Betreuung von Kindern und Jugendlichen)

3. Allgemeine Beschreibung der Leistung

3.1. Pauschalfinanzierte Leistungen2 3.1.1 Einzelbetreuungen für Menschen mit Behinderung Angeboten werden individuelle stundenweise oder tageweise Betreuung, Begleitung und Assistenz des Menschen mit Behinderung. Art und Umfang des Einsatzes richten sich nach den Wünschen und dem Hilfebedarf der jeweiligen Betreuten und ihrer Familien. Der Mensch mit Behinderung wird in seiner gewohnten Umgebung im Alltag begleitet, gepflegt und bei der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft unterstützt. Die Begegnung mit Menschen ohne Behinderungen wird gefördert. 3.1.2 Betreuungsangebote für behinderte Menschen in Gruppen auch mit integrativem Ansatz - Angebote mit 1- bis unter 7-stündiger Betreuung

zum Beispiel Freizeitgruppen, Kurse der Erwachsenenbildung, Offene Treffs, Betreuungsgruppen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene

2 Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung familienentlastender Dienste im Bereich der Behindertenhilfe vom 22. März 2006

Lenningen

Neidlingen Bissingen an der Teck

Holzmaden

Weilheim an der Teck

Ohmden

Notzingen

Wernau (Neckar)KöngenDenkendorf

Unterensingen

Wendlingen am Neckar

Oberboihingen

Nürtingen

Dettingen unter Teck

Kirchheim unter Teck

Owen

ErkenbrechtsweilerNeuffen

Kohlberg

Beuren

FrickenhausenGroßbettlingenAltdorf

Neckartenzlingen Bempflingen

Altenriet

Aichtal

Schlaitdorf Neckartailfingen

Wolfschlugen

Neuhausen auf den Fildern

Filderstadt

Leinfelden-Echterdingen

Ostfildern Altbach

Deizisau

Hochdorf

Reichenbach an der FilsPlochingen

BaltmannsweilerLichtenwald

Aichwald

Esslingen am Neckar

Nürtingen

Kirchheim unter Teck

Fildern

Esslingen am NeckarKreisdiakonie-verband für 100.000 Einwohner

Behinderten-Förderung-Linsenhofen für 64.000 Einwohner

Lebenshilfe Esslingen für 200.000 Einwohner Amsel

Wernau* für 50.000

Lebenshilfe Kirchheim für 100.000 Einwohner

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- Tagesbetreuung Gruppenangebote zur Tagesbetreuung von mindestens 7 Stunden zum Beispiel in den Schulferien oder am Samstag

- Wochenendbetreuung / Kurzzeitunterbringung Angebote zur kurzzeitigen Betreuung mit bis zu 3 Übernachtungen, Gastbetten.

3.1.3 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in geeignete Betreuungsangebote anderer Träger, ebenso wie die Beratung der Träger und die behinderungsbedingt notwendige zusätzliche Begleitung. Insbesondere sind die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Kirchen vor Ort zu suchen und Kooperationen auf verschiedenen Ebenen anzustreben. Netzwerkarbeit kann einzelne Personen oder auch ganze Gruppen betreffen. Ziel ist die Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft. Die Gewichtung der Anteile der Einzelbetreuungen zu den Gruppenangeboten wird zwischen dem Landkreis Esslingen und den FED-Trägern auf Basis der Zuschüsse vorgenommen. Der Korridor soll im Bereich 60:40 bzw. 40:60 liegen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einzelbetreuung und Gruppenangeboten bei den FEDs umzusetzen. Deshalb werden Korridore gebildet. 3.2. Aufstockende, nicht durch die Verwaltungsvorschrift finanzierte Leistungen Aufstockung der Angebote (unter 4.2) durch individuelle Finanzierung im Einzelfall (Leistungen der Eingliederungshilfe, andere Leistungsträger, Spenden...) Aufstockende Finanzierung kann gemäß einer Einzelfallleistung auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung erfolgen, wenn der Hilfebedarf durchschnittlich 3 Stunden pro Woche überschreitet und nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit erforderlich ist und der Mensch mit Behinderung in der vertrauten Umgebung (der Familie etc.) bleiben kann.

4. Leistungen der FED im Einzelnen3 4.1 Pauschal finanzierte Leistungen 4.1.1. Einzelbetreuungen behinderter Menschen

Individuelle stunden-/tageweise, ambulante Einzelbetreuungen von Menschen mit Behinderungen, z.B.

• Assistenz • individuelle Begleitung (z.B. bei Behördengängen, kulturellen Veranstaltungen) • Betreuung, mit ggf. pflegerischer Unterstützung • Beaufsichtigung • Freizeitgestaltung (in der häuslichen Umgebung oder außer Haus) • Training von alltagspraktischen Fertigkeiten (z.B. Einkaufen, Kochen, Nutzung der

öffentlichen Verkehrsmittel)

3 angelehnt an die Rahmenkonzeption für die FED im Landkreis Esslingen vom 29.09.08

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4.1.2. Betreuungsangebote zur Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung in Gruppen a) Stundenweise Gruppenbetreuungen in Gruppen von mind. 3 Personen, z.B.

• Freizeitgruppen/offene Treffs (z.B. Kochen, Stadtbummel, Kino) • Sportgruppen (z.B. Turnen, Schwimmen) • Betreuungsgruppen • Ausflüge • Aktionen • Infoveranstaltungen (z.B. Vorträge, Fortbildungen) • Kurse der Erwachsenenbildung (z.B. Lesen, Schreiben) • Gesprächskreise

b) Gruppenangebote zur Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderungen von täglich mind. 7 Stunden Dauer, z.B.

• Veranstaltungen • Ausflüge • Aktionen • Tagesbetreuungen (z.B. Samstagsbetreuungen) • Ferienprogramme

c) Angebote zur Wochenend- und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderungen mit 1 - 3 Übernachtungen, z.B.

• Wochenend- und andere Kurzfreizeiten • Gastfamilien

4.1.3. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit a) Informationen über Angebote der FED und Vermittlung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen z.B.

• Telefonische Informationen • Informationen im Büro • Hausbesuche • Öffentlichkeitsarbeit

b) Netzwerkarbeit mit dem Ziel der Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft

• Kooperation mit regionalen Trägern (wie z.B. Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kirchen) und Vermittlung von behinderten Menschen in geeignete, insgesamt mindestens 30 Stunden/Jahr umfassende Betreuungsangebote dieser Träger

• sowie die Beratung der Träger und die behinderungsbedingt notwendige zusätzliche Begleitung

c) Kooperation und Vernetzung

• Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, Vernetzung der Angebote in den Sozialräumen, der regionalen Anbieter und Dienste (z.B. Sozialstationen, Selbsthilfegruppen)

• Thematisierung verschiedener Behinderungen und deren Auswirkung auf die Alltags- und Lebensgestaltung in Gremien, in den Medien und bei Veranstaltungen

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4.2. Aufstockende, intensive, passgenaue, personen- und/oder familienorientierte, ambulante Angebote im Einzelfall für Menschen mit Behinderungen Diese Leistungen, soweit nicht über die Pauschalfinanzierung abgedeckt, werden nach Absprache im Einzelfall und gemäß Hilfeplanung, durch angemessenen Personaleinsatz erbracht, z.B. in folgenden Fällen unter Berücksichtigung vorrangiger Ansprüche

• zur Vermeidung einer stationären Unterbringung • zur Entlastung wegen Erschöpfungszuständen der Angehörigen • bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen • bei Verhinderung eines betreuenden Angehörigen

Die Leistungen können in folgender Form erbracht werden

• Intensive Einzelbetreuung des Menschen mit Behinderung, ggf. auch in Gruppen • Kurzzeitbetreuung in Gastfamilien • Sonstige Leistungen zur Entlastung der Familie

Sofern parallel Erziehungshilfeleistungen erforderlich sind, werden diese im Rahmen der Angebote der Jugendhilfe gewährt (Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Flexible Erziehungshilfen etc.).

5. Auslastung und Versorgungsauftrag Pauschalfinanzierte Leistungen der FED Die Leistungen unter Punkt 4.1.1 sind vom Land Baden-Württemberg und vom Landkreis Esslingen pauschal gefördert. Von den FED-Trägern werden pro Einzugsgebiet Korridore gebildet und die Mittel für Einzelbetreuungen (4.1.1) und Gruppenarbeit (4.1.2) eingesetzt. Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit (4.1.3) ist anteilig enthalten. Bei einer durchschnittlichen Betreuungsintensität im Einzelfall von 3 Wochenstunden soll die Auslastung pro FED und bezogen auf einen vollen Einzugsbereich mindestens 20 Einzelfälle (40% Zuschussanteil für Einzelbetreuungen) und 30 Einzelfälle (60% Zuschussanteil für Einzelbetreuungen) im Jahr betragen (Modellrechnung)4. Die Gruppenangebote (4.1.2) orientieren sich am örtlichen Bedarf der behinderten Menschen und den Familien. Aufstockende Leistungen der FED Zeichnet sich im Einzelfall der Bedarf einer solchen Betreuung ab, findet ein Hilfeplangespräch statt, an der neben der Familie eine Fachkraft des FED, das Fallmanagement der Eingliederungshilfe, ggf. der Bezirkssozialdienst oder der Ambulante Erziehungshilfedienst teilnehmen. Der Bedarf wird vom FED schriftlich durch eine geeignete Dokumentation (der Vordruck ist noch zu erarbeiten) an das Amt für besondere Hilfen herangetragen. Der Fallmanager lädt zum Hilfeplangespräch ein, in dem Erforderlichkeit, Ziele und Ausgestaltung der Hilfen festgelegt werden. Die Leistungen der durch Hilfeplan gesteuerten Einzelfallhilfen werden entsprechend des individuellen Bedarfes gewährt.

4 Überprüfung im Rahmen der Laufzeit (siehe 10.)

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6. Personal Pro Einzugsgebiet von je 100 000 Einwohnern koordiniert eine Fachkraft die Angebote. In der Regel werden die Angebote durch Ehrenamtliche und Mitarbeiter mit Aufwandsentschädigung erbracht, ergänzt durch Zivildienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikanten, Auszubildende und einzelne 400 € - Kräfte. Ein trägerübergreifender Personalpool mit Fachkräften für die aufstockenden Leistungen ist angestrebt.

7. Räume und Ausstattung In der Regel stellen die Träger der offenen Hilfen einen Büroraum und nach Möglichkeit eigene Räume für Gruppenangebote zur Verfügung. Darüber hinaus werden vor allem für Gruppenangebote Räumlichkeiten im Gemeinwesen mitgenutzt bzw. angemietet.

8. Qualitätsentwicklung und Berichtswesen Die Träger dokumentieren regelmäßig Ihre Leistungen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises für das Regierungspräsidium und den Landkreis werden eine Statistik und ein Jahresbericht verfasst. Einzelfallbezogene Leistungen über die pauschale Förderung hinaus, werden gesondert dokumentiert und in die Hilfeplanung eingebracht. Dazu wird eine geeignete Dokumentation entwickelt und eingesetzt. Die Mitarbeiter werden durch regelmäßige Fortbildungen weiterqualifiziert.

9. Verfahren und Bewilligungsbedingungen Der kommunale Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag für das Kalenderjahr gewährt. Der Förderantrag ist mit dem Vordruck nach der VwV FED (Anlage 1 der VwV FED), so früh wie möglich, spätestens 28.2. des Förderjahres, beim Landratsamt Esslingen einzureichen. Daraufhin erfolgt die Bestätigung des Landkreises zur Vorlage beim Regierungspräsidium Stuttgart. (Ausschlussfrist nach Ziff. 8.2 VwV FED für den Antrag auf den Landeszuschuss ist am 15. März.) Der Tätigkeitsbericht und der Verwendungsnachweis entsprechend der Dienstleistungsbeschreibungen aus dem Vorjahr sind im Folgejahr bis 30.06. vorzulegen. Eventuelle Überzahlungen werden mit der Förderung des Folgejahres verrechnet. Die Bewilligung des kommunalen Zuschusses erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid in Verbindung mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Landeszuschuss. 9.1 Der kommunale Zuschuss darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid

bestimmten Zwecks verwendet werden. 9.2 Der kommunale Zuschuss erfolgt unter dem Vorbehalt einer endgültigen Prüfung und

Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. 9.3 Die Zuwendung wird frühestens nach der Anerkennung der Bewilligungsbedingungen

und der Genehmigung des Haushaltes ausbezahlt.

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9.4 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet dem Landratsamt Esslingen anzuzeigen und entsprechende Unterlagen vorzulegen, wenn

a) die Mittel nicht mehr benötigt werden, b) er weitere Zuwendungen für den FED bei anderen öffentlichen Stellen beantragt hat

oder von ihnen erhält, c) für die Bewilligung des kommunalen Zuschusses maßgebliche Umstände sich

ändern. 9.5 Nachweis

a) Die Verwendung des kommunalen Zuschusses muss entsprechend dieser Richtlinien nachgewiesen werden.

b) Das Landratsamt Esslingen ist berechtigt, die Bücher und Belege des durch diese Richtlinien geförderten Bereichs einzusehen und zu prüfen.

9.6 Der kommunale Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn

a) er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, b) er nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, c) Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden, insbesondere

der vorgeschriebene Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wird, sowie Mitteilungspflichten verletzt werden.

9.7 Der kommunale Zuschuss ist teilweise zurückzuzahlen, wenn

a) sich der kommunale Zuschuss ermäßigt oder sich die Finanzierungsmittel erhöhen, b) nicht der ganze Betrag für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.

10. Inkrafttreten Die Leistungsbeschreibung tritt zum 01.07.2010 in Kraft. Für die Dauer von 2 Jahren (vom 01.07.2010 bis 30.06.2012) wird das Verfahren erprobt und in Abstimmung zwischen FED-Trägern und Leistungsträger ausgewertet. Ergebnis der Arbeitsgruppe Familienentlastende Dienste Stand 30.04.2010 gez. Köber / Schwarz