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Seite 1 von 22 GGM/6340/NG/W448.810.1/-- Projektname: Fassadensanierung Bau 1513 (OS) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2: Fassadenarbeiten an Bau 1513 Unterlage zugehörig zu Änderungsanzeige Nr.: - - - Verfahren / Komponente: 18.00 Gebäude / Raum: Bau 1513 25.09.2017, Rev. --

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2

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GGM/6340/NG/W448.810.1/-- Projektname: Fassadensanierung Bau 1513 (OS) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2: Fassadenarbeiten an Bau 1513 Unterlage zugehörig zu Änderungsanzeige Nr.: - - - Verfahren / Komponente: 18.00 Gebäude / Raum: Bau 1513 25.09.2017, Rev. --

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REVISIONSVERZEICHNIS Rev. Blatt Art und Anlass der Revision

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INHALT 1. ALLGEMEINE ANGABEN 6 1.1 Lage und Betriebszustand der WAK 6 1.2 Projektbeschreibung 6 1.3 Ansprechpartner 7 1.3.1 Ansprechpartner AG 7 1.3.2 Ansprechpartner AN 7 1.4 Termine 8 1.4.1 Arbeitszeiten in der WAK 8 1.4.2 Ausführungstermine 8 1.4.3 Terminplan 8 1.5 Grundlagen und Regelwerke 9 1.6 Nebenangebote, Unteraufträge, Nachunternehmer 9 2. TECHNISCHE ANGABEN 10 2.1 Allgemeines 10 2.2 Ort der Leistungsausführung 10 2.3 Leistungs- und Lieferumfang 10 2.4 Leistungen des AN 10 2.5 Leistungen des AG 11 2.6 Abwicklung der Leistungen 12 2.7 Dokumentation 12 2.8 Gerüstarbeiten 13 3. SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND EINSATZBEDINGUNGEN BEI DER WAK 14 3.1 Arbeitserlaubnis 14 3.1.1 Allgemeines 14 3.1.2 Erstellen des Arbeitserlaubnisscheines 14 3.2 Anforderungen an Bieter und eingesetztes Personal 15 3.2.1 Allgemein 15 3.2.2 Einsatzpersonal (EP) 16

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3.2.3 Aufsichtsführender vor Ort (AvO) 17 3.2.4 Ansprechpartner / Bauleiter 18 3.3 Persönliche Schutzausrüstung 18 3.4 Behinderungen und Erschwernisse 18 3.4.1 Ausgeführte bzw. gleichzeitig laufende Arbeiten 18 3.4.2 Behinderungen, Erschwernisse im Sonstigen Betriebsgelände 18 3.5 Personal- und Materialwege in der WAK 19 3.6 Mehrkosten, Schadensregulierung 19 4. BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN 20 5. UNTERLAGENVERZEICHNIS 21

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1. Allge ei e A ga e Die Außenfassade des OS-Dienstgebäudes wird saniert. Gegenstand dieser Anfrage sind alle hier und im Leistungsverzeichnis (Anlage 1, W183.290.7) beschriebe-nen Arbeiten zur Ausführung der Bautechnischen Leistungen für die Sanierung der Fassade des OS-Gebäu-des. Die beschriebenen Leistungen sind so ordnungsgemäß und zeitgemäß auszuführen, dass sie selbst und die davon betroffenen Anlagen und Anlagenteile sicher und wirtschaftlich nutzbar sind. Vor Abgabe des Angebotes ist eine Begehung der Baustellen zwingend erforderlich. Dies wird in einem eigenen Protokoll dokumentiert. 1.1 Lage und Betriebszustand der WAK Die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe ist eine kerntechnische Anlage und liegt im Norden des Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Campus Nord (Anlage 2). Die WAK ist an das öffentliche Stra-ßennetz angeschlossen. Das WAK-Gelände ist in drei Strahlenschutzbereiche unterteilt: - Sonstiger Bereich (SoB) - Überwachungsbereich (ÜB) - Kontrollbereich (KB) Die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen sind im SoB auszuführen. Das WAK-Gelände ist durch die Umschließungsanlage umgeben, unterliegt einem ergänzenden Objekt-schutz und liegt in der Wasserschutzzone 3b der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten. Alle Materialanlieferungen erfolgen über das Südtor des KIT sowie über Tor 1 der WAK. 1.2 Projektbeschreibung Ausführung von Bautechnischen Leistungen für Fassadensanierung, bestehend aus der Bekleidung der Fas-sade als hinterlüftete Fassade mit HPL-Platten auf einer Alu-Unterkonstruktion, unter Verwendung von Mi-neralwolle als Dämmschicht und mit der Montage einer Luftdichtheitsbahn an der Bestandswand. Die Fens-terbänder werden geschliffen und neu gestrichen sowie ein Sonnenschutz in die Fassade eingebaut. Auf dem Dach wird das Attikablech neu montiert, ggf. wird die Dachabdichtung in diesem Bereich erneuert. Die Vordächer werden von unten ebenfalls mit HPL-Platten verkleidet. Die Fallleitung des kleinen Vordachs wird an die Entwässerungskette angeschlossen und auf das Gelände entwässert. Das OS-Dienstgebäude besteht aus einem eingeschossigen Baukörper mit einem Flachdach. Zwischen dem Hauptbaukörper und Bau 1518 wurde später ein Personenzugangsbereich gebaut, der zum Bau 1513 ge-hört. In der West- und Ostseite des Gebäudes befinden sich zwei Eingänge mit großflächigen Verglasungs-elementen und mit auskragendem Vordach. Zu den Leistungen zählt auch die vollständige Dokumentation auf Datenträger und als Papierausdruck. Die Abstimmung über die laufenden Arbeiten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit mit der KTE.

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1.3 Ansprechpartner 1.3.1 Ansprechpartner AG Kaufmännischer Ansprechpartner: Frau Orth Tel. 07247/88-2858 [email protected] Technischer Ansprechpartner/Bauleiter AG: Herr Grözinger / Fa. OPB Tel. +49 (151) 14050447 [email protected] Projektleitung: Herr Döring Tel.: 07247/88-2601 [email protected] 1.3.2 Ansprechpartner AN Der Auftragnehmer benennt unverzüglich nach Auftragserteilung schriftlich einen verantwortlichen und weisungsbefugten Ansprechpartner, Bauleiter sowie einen Stellvertreter. Dieser übernimmt während der gesamten Laufzeit der Maßnahme die Koordination und Überwachung der Arbeiten. Zu den Ansprechpartnern/Bauleitern sind folgende Angaben zu machen: - Vor- und Zuname - Qualifikationsnachweis - Zuständigkeitsbereich - Erreichbarkeit im Regelfall und im Notfall: Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse. Der Bauleiter bzw. dessen Stellvertreter muss während der gesamten Maßnahme vor Ort anwesend sein. Er nimmt an den täglichen Arbeitsbesprechungen, sowie an wöchentlichen Rückbaubesprechungen teil, die seinen Leistungsumfang betreffen. Bei nicht geplanten und für die weitere Ausführung notwendig werden-den Änderungen des Leistungsumfangs wird der Bauleiter eine Projektänderungsmeldungen (PÄM) bean-tragen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Ansprechpartner und/oder seinen Stellvertreter abzu-lehnen. Darüber hinaus benennt der Auftragnehmer einen Ansprechpartner für den WAK- eigenen federführenden technischen Klärer (FTK) gem. Betriebshandbuch (BHB) der WAK. Dieser Ansprechpartner ist für die Detail-planung und technische Klärung der durchzuführenden Arbeiten seitens des AN verantwortlich und berät den FTK bei der Erstellung des fachtechnischen Teils der Arbeitserlaubnis (AE), gegebenenfalls als Beiblatt zur AE.

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1.4 Termine 1.4.1 Arbeitszeiten in der WAK Es werden die Arbeitszeiten von Montag bis Freitag von 7:00 - 16:30 Uhr festgelegt. In Abstimmung mit dem AG können Abweichungen von den Arbeitszeiten im Einzelfall vereinbart werden. Abweichungen von der oben genannten Arbeitszeitregelung können zu Folgekosten für den AG führen, die der AN zu tragen hat, sofern er diese verschuldet hat. Dieses gilt auch dann, wenn vom AN und AG gemein-sam entschieden wurde, einen Mehrschichtbetrieb einzurichten, um vom AN verschuldete Zeitverzüge bei der Auftragsabwicklung zu vermeiden. Diese Arbeitszeitregelung gilt auch für Arbeiten im SoB der WAK-Anlage. Die KTE legt zu Beginn des Jahres Brückentage fest. An diesen Tagen können keine Arbeiten durchgeführt werden. 1.4.2 Ausführungstermine Die Leistung ist innerhalb eines Ausführungszeitraums KW 49/2017 bis KW 11/2018 durchzuführen. 1.4.3 Terminplan Mit dem Angebot ist dem AG ein verbindlicher Terminplan auf der Basis der vorgenannten Termine zu über-geben. In diesem Plan sind alle Termin führenden Leistungen/Tätigkeiten sowie deren zeitlichen Abhängig-keiten auszuweisen. Die Vor-Ort-Begehungen, die für die Erstellung eines Angebotes vom AN als erforder-lich erachtet werden, können nach Erhalt der Anfrage mit den Projektverantwortlichen kurzfristig verein-bart werden. Abweichungen vom Terminplan sowie sich abzeichnende Schwierigkeiten bei der Ausführung sind vom AN unverzüglich dem AG schriftlich mitzuteilen. Die Entgegennahme der Meldung befreit den AN nicht von der termingerechten Erfüllung seiner Leistungen.

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1.5 Grundlagen und Regelwerke Die Grundlage der zu erbringenden Leistung stellt dar: 1. Leistungsbeschreibung mit Anlagen 2. Ausschreibungsunterlagen Bei widersprüchlichen Aussagen in den Unterlagen gelten im Zweifelsfall die höherwertigen Ausführungen. Für die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Bauleistungen gelten die Regelungen und Normen gemäß VOB/C in der derzeit gültigen Fassung. Der AN hat keinen Anspruch auf fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vom AG übergebenen Unterlagen. Vielmehr muss er sich durch Begehungen vor Ort von der Richtigkeit seiner Annahmen über-zeugen. Nachforderungen, die mit der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet werden, werden nicht anerkannt. Für den Leistungsumfang des Auftragnehmers gilt: Im Rahmen der Leistungserbringung sind alle einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und zusätzlichen tech-nischen Vertragsbedingungen usw. einschließlich aller Ergänzungen, Beiblätter und Anhänge in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Es gilt die Baustellenordnung (s. Anlage 4) des Auftraggebers. 1.6 Nebenangebote, Unteraufträge, Nachunternehmer Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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2. Te h is he A ga e 2.1 Allgemeines Vor Abgabe eines Angebotes, im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung, können die Einsatzumgebung und die sonstigen Anforderungen der KTE hinsichtlich der Dokumentation erläutert werden. Ebenso können die in dieser Leistungsbeschreibung genannten spezifischen KTE-Unterlagen, soweit sie dieser Leistungsbeschrei-bung nicht beiliegen, eingesehen werden. Die Leistungen sind vom AN termingemäß und in der erforderlichen Qualität zu erbringen. Weiterhin sind Hinweise erwünscht, wie die Leistungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert werden können. 2.2 Ort der Leistungsausführung Die Arbeiten werden ausgeführt in der/den kerntechnischen Anlage(n) FR 2 HDB HZ KNK MZFR WAK im SoB – Betriebsgelände/Sonstiges Betriebsgelände, ÜB – Überwachungsbereich KB – Kontrollbereich 2.3 Leistungs- und Lieferumfang Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang siehe Anhang 1 „Leistu gs erzei h is“. 2.4 Leistungen des AN - Alle U terlage ge äß Kapitel 2.7 „Doku e tatio “ - Erstellung von Terminplan, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Arbeitsplan zur Vor-lage beim AG. - Vorlage Prüfnachweise / Prüfungsbescheinigungen / Sachkundenachweise - Vorlage aller Zulassungsunterlagen und medizinischen Untersuchungsnachweise des eingesetzten Personals. - Durchführung von Vor-Ort-Begehungen - Durchführung von Projektgesprächen in der WAK. Die Gesprächsprotokolle erstellt der AN - Stellen eines sachkundigen Verantwortlichen, eines Aufsichtsführenden sowie des erforderlichen fachkundigen Personals zur Durchführung der Arbeiten. - Zuarbeit zum Arbeitserlaubnisverfahren bei der technischen Klärung - Stellen des Aufsichtsführenden vor Ort (AvO) und Arbeitsverantwortlichen (AV; wenn Seitens AN möglich, keine Voraussetzung gemäß dieses LV) - Anmeldung der Tätigkeiten beim Federführenden technischen Klärer für die jeweilige Folgewoche - Einrichten der Baustellen

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- Mechanische und Elektrotechnische Arbeiten gemäß LV - Ausführen sämtlicher erforderlichen Nebenarbeiten - Auf- und Abbau von Gerüsten (Bereitstellung der Gerüstmaterialien durch AG), wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben. Erstellung von Arbeitsplattformen - Lieferung der Persönlichen Schutzausrüstung - Erstellung einer Werkzeug- und Materialliste - Sämtliche verwendeten Geräte, Maschinen und Werkzeuge müssen den jeweils gültigen EU-Richt-linien bzw. EN-Normen entsprechen und mit dem CE- Kennzeichen versehen sein. Die Konformi-tätserklärungen müssen bei der Anlieferung an die WAK vorliegen. - Alle Geräte, Maschinen und Komponenten müssen entsprechend ihres Einsatzes gekennzeichnet und wo erforderlich, mit Leistungsschildern und gültiger Prüfplakette versehen sein. - Tätigkeitsnachweise gemäß Rapportzettel - Sichtung von Unterlagen, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind, u.a. Baupläne, tech-nische Zeichnungen, Datenblätter - Koordinieren der Einzelmaßnahmen, Abstimmen der Vorgehensweise und Termine mit dem AG - Reststoffhandhabung gem. BHB 1.10 (s. Teil I-A), u.a. Verpacken, Kennzeichnen, Wiegen, Begleit-schein ausfüllen sowie nach Freigabe durch die Reststoffabteilung der WAK Transport zur Sam-melstelle. 2.5 Leistungen des AG Ergänzend zu den ZVB erbringt der AG nachstehende Leistungen: - Bereitstellung Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen (sind in der WAK vorhanden und kön-nen mitgenutzt werden); Umkleideräume werden nicht bereitgestellt (Kosten für das Vorhalten eines Umkleideraumes sind in die Einheitspreise einzurechnen.) - Stromanschlüsse werden bauseits zur Verfügung gestellt (Bedarf der Anschlüsse und Leistungsda-ten sind vom AN rechtzeitig vor Auftragsbeginn zu benennen). Die Kosten hierfür trägt der AG. - Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Lagerung von Baustoffen in Absprache einen Bereich zur Verfügung. Fahrzeuge dürfen auf dieser Fläche nicht abgestellt werden. Alle Fahrzeuge müssen bei Arbeitsende das Geländer der WAK verlassen. Sie können vor dem WAK Gelände auf den Parkflächen abgestellt werden. Der Baustellenbereich ist mit einem Bauzaun zu umzäunen. - Koordination der Tätigkeiten vor Ort unter Mitwirkung des Auftragnehmers gemäß den Festlegun-gen im BHB (siehe hierzu Kap. 3.1). - Stellen des Arbeitsverantwortlichen (bei Bedarf) und des Federführenden für die technische Klä-rung gemäß BHB (AV und FTK) falls dieser vom AN nicht gestellt werden kann - Erstellung und Freigabe der AE-Scheine unter Mitwirkung des Auftragnehmers. - Festlegung und Teilnahme an Besprechungen - Durchführung KTE- und WAK-spezifischer Schulungen u.a. zu den Themen Arbeitsschutz, Brand-schutz, Strahlenschutz, Fachkunde, Abfallbeseitigung, Anlagenkenntnisse - Die Kosten hierfür trägt der AG - - Überprüfung der Zuverlässigkeit des Auftragnehmerpersonals - Die Kosten hierfür trägt der AG - - Förmliche Abnahme der Leistungen

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- Beistellung von Bauplänen und Bestandsplänen, soweit vorhanden und erforderlich. Diese Unter-lagen hat der Auftragnehmer vor Leistungserbringung beim Auftraggeber anzufordern. Störungen und Wartezeiten, die auf Grund verspäteter oder falscher Unterlagenanforderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.6 Abwicklung der Leistungen Abrechnungsgrundlage sind die vom AG freigegebenen Leistungsnachweise Die Rechnungen sind nach Auftragspositionen und LV-Positionen gegliedert kumuliert zu stellen. Auf der Seite des AG ist die Projektleitung PWP verantwortlich. Seitens AG werden der federführende fachtechnische Klärer (FTK) sowie bei Bedarf der Arbeitsverantwort-liche (AV) gestellt. Den Arbeitsverantwortlichen vor Ort (AvO) und (sofern möglich) Arbeitsverantwortlichen (AV) stellt der AN. Über eine Änderung der Person(en) während der Vertragslaufzeit ist mit dem AG Einvernehmen herbei-zuführen. Die Protokolle der Projektgespräche mit allen Festlegungen werden vom AN erstellt und durch Abzeichnung der WAK-Projektleitung gültig. Der AN erstellt eine Liste mit allen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die zur Vertragserfüllung erforder-lich sind. Dazu gehören auch Hebezeuge und Gerüstmaterial. Der AN nennt die Kosten für den An- und Abtransport und die Bereitstellung aller aufgelisteten Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Gerüste für den erforderlichen Montagezeitraum. Aufgelistete Komponenten die im Besitz des AG sind werden vom AG beigestellt. Die vom AG genannten Kosten entfallen entsprechend. Der AN hat die aus eigenem Bestand sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte und Werkzeuge vor Benutzung auf Funktionsfähigkeit und Einhaltung der zurzeit gültigen UVV und VDE-Richtlinien zu überprüfen. Bei Anlieferung sind einvernehmlich mit dem AG folgende Faktoren zur Bestimmung des monetären Wertes zu dokumentieren: - Alter der Maschine, Gerät, Werkzeug - Technischer Zustand Alle anderen Kostenfaktoren werden bei der Zeitwertermittlung vereinbart. 2.7 Dokumentation Der AN hat alle notwendigen und geforderten Unterlagen vorzulegen, zu erstellen, abzustimmen, einzu-reichen, durchzuführen, zu prüfen, prüfen zu lassen. Entsprechen die Unterlagen nicht den Anforderungen, ist eine Revision kostenfrei durchzuführen. vor Ausführung: - Arbeitsablaufplan/Arbeitsprogramm in Form eines Schrittprogramms, in Abstimmung mit dem AG erstellt und genehmigt

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- Terminplan, in Abstimmung mit dem AG erstellt und genehmigt - Gefährdungsbeurteilung - VPU (äquivalent den Unterlagen der Bauphase 1, beim AG einsehbar) zur Einreichung beim Gut-achter nach Ausführung: - Tätigkeitsnachweise gemäß Rapportzettel - Entsorgungsnachweise (bei Entsorgung) - VPU, Montage- und Funktionsprüfprotokolle Der AN hat während des Zeitraums der Leistungserbringung ein Bautagebuch in Form von Tagesberichten zu führen, welche arbeitstäglich vom AG gegenzeichnen zu lassen sind. Es sind mindestens folgende Daten anzugeben: - Name und Qualifikation des eingesetzten Personals - Art und Dauer der ausgeführten Arbeiten - Maschineneinsatz - Behinderungen, Störungen, Vorkommnisse - Überprüfungen, Beanstandungen - Art und Umfang der angefallenen Reststoffe - ggf. zuverlässiges und beweiskräftiges Festhalten von Leistungen auf Stundennachweis Alle Unterlagen, die der AN beim AG zur Zustimmung einzureichen hat (Arbeitsablaufplan/Arbeitspro-gramm in Form eines Schrittprogramms, Terminplan), sind in 2-facher Ausfertigung, spätestens 1 Woche vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Durch den AN ist der Endzustand in den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Der AN verpflichtet sich, seine zu erstellenden Unterlagen nach Vorgaben des AG auszuführen. Entsprechen die Unterlagen nicht den Anforderungen, ist eine Revision kostenfrei durchzuführen. 2.8 Gerüstarbeiten Alle erforderlichen Gerüste oder Arbeitsplattformen, die zur Erfüllung der beauftragten Arbeiten erforder-lich sind, werden vom AN aufgebaut. Hierzu ist sach- und fachkundiges Personal vom AN einzusetzen. Die erstellten Gerüste werden vom AN abgenommen und der Gerüstabnahmeschein ausgestellt. Der AN muss den Gerüstabnahmeschein dem AG vorlegen. Der AG erstellt zusätzlich einen WAK- Gerüstschein, beide sind gut sichtbar am Gerüst vom AN zu befestigen. Erst wenn beide Scheine am Gerüst angebracht sind, dürfen die Gerüste für Arbeiten begangen werden.

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3. Spezifis he A forderu ge u d Ei satz edi gu ge ei der WAK 3.1 Arbeitserlaubnis 3.1.1 Allgemeines Ohne gültigen Arbeitserlaubnisschein (AE-Schein) dürfen keine Tätigkeiten ausgeführt werden. Auch Tätig-keiten im Sonstigen Betriebsgelände erfordern einen AE-Schein, wenn z.B. eine Gefährdung von Personen oder eine Beeinträchtigung der Anlagensicherheit zu besorgen ist. Der AE-Schein ist eine konkretisierte Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und wird vom Auftragnehmer erstellt und durch einen Mitarbeiter der WAK (FTK) gegen das in- und externe Regelwerk einer Kerntechni-schen Anlage geprüft und freigegeben. Es dürfen nur die Arbeiten ausgeführt werden, die auf dem Arbeitserlaubnisschein beschrieben und geneh-migt sind. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers, die für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitserlaubnisse beim Auftraggeber anzumelden.

Der Auftrag eh er gi t de Auftragge er die für die „Tätigkeitskurz es hrei u g“ ot e dige I for a-tionen. Alle weiteren Leistungen in Verbindung mit der AE erbringt der Auftraggeber. 3.1.2 Erstellen des Arbeitserlaubnisscheines Der FTK des AG führt das Arbeitserlaubnisverfahren durch. Voraussetzung für die Erstellung und Freigabe eines Arbeitserlaubnisscheines sind die vom AN erstellten und abgezeichneten Tätigkeitsbeschreibungen. Der AN erhält den Arbeitserlaubnisschein wie folgt, wobei die erforderlichen Vorlaufzeiten zwischen dem Bauleiter des AN und dem FTK des AG abzustimmen sind: - Zwei Tage vor Ausführungsbeginn muss der AN die Arbeiten beim FTK anmelden - Der FTK bereitet den Arbeitserlaubnisschein einschließlich der Festlegung, ob ein Betriebs- bzw. Strahlenschutzposten erforderlich ist, vor - Am folgenden Arbeitstag liegt der Arbeitserlaubnisschein zur weiteren Bearbeitung beim AV vor. - Zwei Tage vor Beginn der Arbeitsausführung, spätestens bis 12:00 Uhr, legt der AN auf dem Ar-beitserlaubnisschein u. a. folgendes fest: Tätigkeitsbeschreibung erforderliche Geräte, Gerüste, Schleusenmaterial usw. terminliche Abwicklung Name des AvO erforderliche Freischaltungen/vorbereitende Maßnahmen. Eingeschlossen hierbei ist die Prü-fung, ob Festlegungen zur Vermeidung von Meldepflichtigen Ereignissen (ME) zu treffen sind - Der FTK kontrolliert den Arbeitserlaubnisschein und veranlasst ggf. Korrekturen/Ergänzungen durch den Bauleiter des AG - Der AV zeichnet im Beisein des FTK den AE-Schein ab

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- Der FTK holt die notwendigen KTE-Unterschriften ein und veranlasst ggf. Änderungen im AE-Schein - Der FTK weist den AV in die Arbeiten (z. B. in das Umfeld und die Besonderheiten) ein - Der AV des AG weist dann den AvO des AN in die Arbeiten ein Qualifikationsanforderungen für AvO = Aufsichtsführender vor Ort", siehe Kap 3.8 "Personalanforderungen und Aufgaben". 3.2 Anforderungen an Bieter und eingesetztes Personal 3.2.1 Allgemein Grundsätzlich gelten die nachstehend beschriebenen Anforderungen an das Personal. Alle Mitarbeiter des AN, die sich im Sonstigen Betriebsgelände der WAK aufhalten, müssen: - Firmenlogo - Firmenname - Name des Mitarbeiters erkennbar an der Kleidung tragen, damit sie ihrer Firma zugeordnet werden können. Für alle Tätigkeiten, die auf dem Betriebsgelände der WAK anfallen, ist nur zuverlässigkeitsüberprüftes Per-sonal nach § 12b AtG zugelassen. Das Personal hat an KTE- und WAK-internen Schulungen zum Fachkundeerwerb und -erhalt erfolgreich teil-zunehmen. Die für den Einsatz erforderlichen KTE- und WAK-spezifischen Personalschulungen sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. Der Umfang sowie der Zeitaufwand sind in den jeweiligen Personalan-forderungen beschrieben (siehe hierzu 3.1.5.2 und 3.1.5.3). Der AG wird Personal, das die Anforderungen nicht erfüllt und im Wiederholungsfall Leistungen nicht sach- und fachgerecht ausführt, nach Rücksprache mit dem Bauleiter des AN zurückweisen. Dieses Personal ist unverzüglich durch neues Personal zu ersetzen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Darüber hinaus muss bei speziellen Techniken (z. B. Schweißen) für fachkundiges Personal und Aufsicht gesorgt sein. Der AN ist verpflichtet, täglich seinen Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. Für alle in der WAK tätig werdenden Personen ist die Projekt- u d Ar eitsspra he „Deuts h“ erpfli hte d.

Die Qualifikatio sstufe „Gut“ i S hrift, Spra he u d Verstehe ist z i ge d orges hrie e . Sind vom AN für die Durchführung der Arbeiten Nachunternehmer vorgesehen, so sind diese mit Angebots-abgabe zu benennen. Für Nachauftragnehmer gelten die gleichen Personalanforderungen, wie für den AN selbst. Die Mitarbeiterqualifikationen sind mit entsprechenden Nachweisen mit Angebotsabgabe zu belegen.

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3.2.2 Einsatzpersonal (EP) - Einsatzpersonal Das Einsatzpersonal darf ohne einen Aufsichtsführenden vor Ort (AvO) nicht tätig werden. - Ausbildung (Einsatzpersonal) Das eingesetzte Personal muss über die entsprechende Qualifikation in der zur fachgerechten Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen entsprechenden Fachrichtung (Mechanik, Elektrotechnik oder Bauwe-sen) verfügen bzw. eine dreijährige praktische berufliche Erfahrung in den oben genannten Einsatzgebieten nachweisen können. Ein qualifizierter Abschluss ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für die Durchführung von Kran-, Anschlag- und Transportarbeiten sind gültige Fahrausweise sowie ein schriftlicher Fahrauftrag durch den AN erforderlich. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Schulung und Einweisung durch die WAK an den jeweiligen Einrichtungen. Die Ausbildungsnachweise für das Einsatzpersonal sowie die erforderlichen Zertifikate sind mit dem Ange-bot einzureichen. - Sicherheitsbezogene Kenntnisse (Einsatzpersonal) Vor Aufnahme der Arbeiten sind sicherheitsbezogene Kenntnisse gemäß BHB-Kap. 1.1 zu erwerben. Diese werden durch KTE-interne Kurse vermittelt u. a. Vor Aufnahme der Arbeiten:

Schulung – Stufe 1 im Arbeitsschutz (A1), Brandschutz (B1) und Strahlenschutz (S1): Diese Schu-lung ist arbeitstäglich morgens möglich. Dauer 1,5 h (im Mittel). Kurs – Stufe 2 in Betriebskunde (K2): Der Kurs wird 8 x jährlich durchgeführt. Dauer 2 h (im Mit-tel). Bis zum Nachweis dieser Schulung hat das Personal des AN einen Kurzlehrgang von 20 Min. zu absolvieren. Dieses Personal ist im Sinne des BHB der WAK "Assistenzpersonal", das bei allen Tätigkeiten vom AvO zu begleiten ist. Schulung Kranbedienung und Anschläger (falls erforderlich), Dauer etwa 4 Std. Schulung zur Bedienung von Geh-Flurförderzeugen und Gabelhubwagen (falls erforderlich), Dauer etwa 4 Std. Schulung zur Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen (falls erforderlich), Dauer etwa 4 Std. Wiederholungsbelehrung, jährlich: Kurzbelehrung in den Bereichen Strahlenschutz (S1), Arbeitsschutz (A1) und Brandschutz (B1). Dauer ca. 2 Std. Bei bereits vorhandenen aktuellen WAK-spezifischen Kenntnissen erfolgt eine Kurzunterweisung mit Ein-weisung in die örtlichen Gegebenheiten. Die Dauer beträgt hier 0,5h. Die Kosten für die erforderlichen Schulungen des Einsatzpersonals sind in die Einheitspreise mit einzukal-kulieren und werden nicht gesondert vergütet.

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3.2.3 Aufsichtsführender vor Ort (AvO) - Aufsichtsführender vor Ort (AvO) Der AN hat vor Beginn der Tätigkeiten am Arbeitsort jeweils einen Aufsichtsführenden (AvO) zu benennen. Die Aufgaben/Verantwortungen des AvO sind u. a.:

Überwachen der Einhaltung der AE-Scheinvorgaben und der Sicherheitsbelange Einweisung und Freigabe der Arbeit vor Ort Anfordern und Überprüfen von Freischaltungen und Normalisierungen Durchführung und Koordination der Arbeit nach Vorgabe des AV Beaufsichtigung des Einsatzpersonals Durchführung der vorgegebenen Prüfungen Fertigmeldung der Arbeiten auf den KTE- Dokumenten Geordnete Abgabe der konventionellen Abfälle und radioaktiven Reststoffe gemäß KTE-Abfall-ordnung bzw. des KTE-Betriebshandbuches Arbeitstägliches Aufräumen der Arbeitsorte Der AvO muss ständig an der Arbeitsstelle sein, wenn Arbeiten mit Arbeitserlaubnisschein ausgeführt wer-den.

- Ausbildung (AvO) Das eingesetzte Personal muss über die entsprechende Qualifikation in der zur fachgerechten Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen entsprechenden Fachrichtung (Mechanik, Elektrotechnik oder Bauwe-sen) verfügen bzw. eine dreijährige praktische berufliche Erfahrung in den oben genannten Einsatzgebieten nachweisen können. Ein qualifizierter Abschluss ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für die Durchführung von Kran-, Anschlag- und Transportarbeiten sind gültige Fahrausweise sowie ein schriftlicher Fahrauftrag durch den AN erforderlich. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Schulung und Einweisung durch die WAK an den jeweiligen Einrichtungen. Die Ausbildungsnachweise für das Einsatzpersonal sowie die erforderlichen Zertifikate sind mit dem Ange-bot einzureichen. - Praktische Erfahrung (AvO) Zusätzlich zur Qualifikation für das Einsatzpersonal muss mindestens eine dreimonatige praktische Erfah-rung im vorgesehenen Arbeitsgebiet bei der WAK oder auch Dritten und eine Einweisung vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit am entsprechenden Arbeitsplatz nachgewiesen werden. - Sicherheitsbezogene Kenntnisse (AvO) Vor Aufnahme der Arbeiten sind sicherheitsbezogene Kenntnisse gemäß BHB-Kap. 1.1 zu erwerben. Diese werden durch KTE- und WAK-interne Kurse vermittelt u. a. Vor Aufnahme der Arbeiten:

Vertiefte Schulung – Stufe 2 im Arbeitsschutz (A2), Brandschutz (B2) und Strahlenschutz (S2), Dauer jeweils etwa 2 Std.

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Wiederholungsbelehrung, jährlich: Kurzbelehrung in den Bereichen Strahlenschutz (S1), Arbeitsschutz (A1) und Brandschutz (B1). Dauer ca. 2 Std. Die Kosten für die erforderlichen Schulungen des Einsatzpersonals sind in die Einheitspreise mit einzukal-kulieren und werden nicht gesondert vergütet. 3.2.4 Ansprechpartner / Bauleiter Für die Ausführung der Maßnahmen setzt der AN einen verantwortlichen Ansprechpartner/Bauleiter ein. Der Ansprechpartner/Bauleiter kann im Sinne des WAK-BHB gleichzeitig der Arbeitsverantwortliche vor Ort (AvO) für die Montagetätigkeiten sein und hat dann die notwendigen Kenntnisse, Ausbildung und Qualifi-kation des AvO gemäß BHB-Kap. 1.1 nachzuweisen. Der Ansprechpartner/Bauleiter sollte für die gesamte Laufzeit des Projektes eingesetzt sein und nur in begründeten, mit dem AG abgestimmten Fällen, durch einen anderen Ansprechpartner/Bauleiter ersetzt werden. Wird der Ansprechpartner/Bauleiter nicht als AvO tätig, muss für die Begehungen der Baustelle lediglich die Ausbildung und Qualifikation wie die des Einsatzpersonals nachgewiesen werden. 3.3 Persönliche Schutzausrüstung

- Sonstiges Betriebsgelände Die persönliche Schutzausrüstung wird vom AN für sein eingesetztes Personal beigestellt und ist von ihm auf Einhaltung der Schutzvorschriften zu überprüfen. 3.4 Behinderungen und Erschwernisse 3.4.1 Ausgeführte bzw. gleichzeitig laufende Arbeiten Der AN ist verpflichtet, gleichzeitig laufende Arbeiten zu ermöglichen und seine Arbeiten darauf abzustim-men. Daraus sich ergebende Erschwernisse, Behinderungen und Terminverschiebungen werden nicht ge-sondert vergütet. 3.4.2 Behinderungen, Erschwernisse im Sonstigen Betriebsgelände Erfahrungsgemäß ist im SoB u. a. mit folgenden Behinderungen zu rechnen: - Behinderungen bei der Material- und Geräteanlieferung durch das Haupttor des KIT und durch die Eingangstore der WAK (Sicherheitsüberprüfung!) - Behinderungen beim Transport von Gütern/größeren Geräten innerhalb der WAK-Anlage mit dem Firmenfahrzeug (Sicherheitsbegleitung) - Standzeiten an den Personen- und Vereinzelungsschleusen beim Zutritt und Verlassen des WAK-Geländes - Zeitverzögerungen durch Arbeiten an sicherheitstechnischen Einrichtungen, die zu Zugangsbe-schränkungen führen

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Diese Aufwendungen und Behinderungen summieren sich im Quartalsmittel auf ca. 0,75 h pro Arbeitstag und Mitarbeiter und sind in die Preise einzurechnen. Verzögerungen im Montageablauf, die der AN zu vertreten hat, u. a. wegen: - mangelhafter Leistungen - unvollständiger Angaben im AE-Schein - verspäteter Leistungserbringung gehen zu Lasten des AN. Geplante Betriebseinschränkungen, wie z. B. Raumsperrungen, werden vom AG wöchentlich angekündigt. 3.5 Personal- und Materialwege in der WAK

- Personenzugang in das Sonstige Betriebsgelände Für den Zugang zum Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wird ein Ausweis benötigt. Der Zugang zum WAK-Gelände erfolgt über die Vereinzelungsschleuse im Wachgebäude der WAK-Anlage und erfordert einen WAK-Ausweis. Danach befindet man sich im "Sonstigen Betriebsgelände" des WAK-Gelän-des. Die Ausweise für jeden zuverlässigkeitsüberprüften Mitarbeiter sind spätestens 14 Tage vor Arbeits-beginn zu beantragen. - Materialwege auf dem sonstigen Betriebsgelände Firmenfahrzeuge können Zufahrt zum WAK-Betriebsgelände erhalten, wenn die Fahrzeuge mit ihren La-dungen und Fahrzeuginsassen von der Güterkontrolle des KIT telefonisch beim Objektsicherungsdienst an-gemeldet sind. Alle Materialanlieferungen und -auslieferungen in bzw. aus der WAK müssen beim Objektschutz schriftlich (WAK-Ein- und Ausfuhrschein) angemeldet werden. Die Ein-/Ausfahrt erfolgt über die Sicherheitsschleuse Tor 1 bzw. Tor 2 mit Kontaminationsmessung. Die Wartezeiten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Innerhalb des SoB auf dem WAK-Betriebsgelände können Maschinen, Werkzeuge und Geräte unter Beach-tung des Werkverkehrs bewegt werden. 3.6 Mehrkosten, Schadensregulierung Änderungen sind über das KTE-Projektänderungsmeldeverfahren (PÄM-Verfahren) anzuzeigen, zu begrün-den, nachzuweisen und Preisänderungen/Mehrkosten kalkulatorisch zu belegen. Vom AN verursachte voraussehbare Terminüberschreitungen müssen vorlaufend mit dem fachtechnischen Ansprechpartner/Projektleiter des AG bezüglich Einführung von Ersatzmaßnahmen abgestimmt werden. Die Kosten der Ersatzmaßnahmen trägt der AN. Kommt der AN bei den Leistungen gegenüber dem Ver-tragstermin in Rückstand, ist der AG berechtigt, Schadenersatz in Rechnung zu stellen. Entstehen dem AG wegen Personalfluktuationen zusätzliche Aufwendungen für Schulung und Einführung in die Anlagenkenntnisse, gehen diese Kosten zu Lasten des AN.

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4. Begriffe u d A kürzu ge Im übergeordneten betrieblichen Regelwerk der KTE und im betrieblichen Regelwerk der WAK sind Begriffe und Abkürzungen enthalten, die vom AN unverändert übernommen werden sollen. Ansonsten gelten die Begriffsdefinitionen der nationalen und internationalen Normen, in Zweifelsfällen, die der KTA 1401. Bei-spiele: AE Arbeitserlaubnis AG Auftraggeber AN Auftragnehmer ÄA Änderungsanzeige AR-D Arbeitsrichtlinie Dokumentation AR-Q Arbeitsrichtlinie Qualitätssicherung AS Anforderungsstufe AV Arbeitsverantwortlicher AvO Aufsichtsführender vor Ort BHB Betriebshandbuch FTK Federführender fachtechnischer Klärer FP Funktionsprüfung FPP Funktionsprüfprotokoll KB Kontrollbereich KIT Karlsruher Institut für Technologie KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH LAVA Lagerungs- und Verdampfungsanlage für hochaktive Abfälle LV Leistungsverzeichnis MAW middle active waste MPP Montageprüfprotokoll OE Organisationseinheit OS Objektschutz PAW Prüfanweisung PK Prüfklasse PW Abteilung Planung/Projekte WAK Rückbau QS Qualitätssicherung RB Rückbaubereich SAW Schwachaktiver Waste SoB Sonstiges Betriebsgelände SZ Sicherungszentrale TBV Technische Beschaffungsvorschrift TLA Technische Liefer- und Abnahmebedingung TQ Abteilung Qualitätssicherung UMA Umschließungsanlage ÜB Überwachungsbereich VEK Verglasungsanlage Karlsruhe VP Vorprüfung VPU Vorprüfunterlage VV Vorhabensverantwortlicher WAK Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe WKP Wiederkehrende Prüfung ZKR Zentraler Kontrollraum

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5. U terlage verzei h is Anlagen Anlage 1: Leistungsverzeichnis Fassadenarbeiten vorgehängt (W183.290.7) Anlage 2: Zufahrts- und Lageplan KTE Anlage 3: Bau 1513 Übersichtslageplan Anlage 4: Bau 1513 Grundriss EG Anlage 5: Bau 1513 Ansicht Ost und Süd Anlage 6: Bau 1513 Ansicht West Anlage 7: Bau 1513 Schnitt 1-1 Anlage 8: Bau 1513 Schnitt 3-3 Anlage 9: Bau 1513 Schnitt 4-4 Anlage 10: Bau 1513 Details Attika- und Sockelanschluss Anlage 11: Bau 1513 Details Fensteranschlüsse Anlage 12: Bau 1513 Grundriss- und Schnittansichten

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Leistungsverzeichnis Alle Hinweise aus den Vorbemerkungen sind in die einzelnen Positionen mit einzurechnen, des Weiteren sind in die Einzelpreise alle Gehaltsnebenkosten, Gemein-, Reise- und Fahrtkosten, Reisezeiten, Auslösun-gen, Übernachtungen einzurechnen. Ebenfalls sind in die Einzelpositionen der Abbrucharbeiten alle Neben-arbeiten, Schleusenbau, Gerüstaufbau und –abbau mit einzubeziehen. Alle Hinweise aus den Vorbemer-kungen sind in den einzelnen Positionen mit einzurechnen. Urlaubs-, Brücken-, Feier- und Krankheitstage usw. werden nicht vergütet.

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Leistungsverzeichnis Anlage 1 Inhaltsverzeichnis

Bau: 1513_38 W 183.290.7 LV: Fassadenarbeiten vorgehängt Titel Bezeichnung Seite

Zusätzliche Besondere und Technische Vertragsbedingungen .................................................2 Baubeschreibung .......................................................................................................................6 1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL) .............................................................................................7 1.1. Konstruktion ...............................................................................................................................7 2. Malerarbeiten ...........................................................................................................................20 2.1. Vorarbeiten ...............................................................................................................................20 2.2. Lackierarbeiten ........................................................................................................................20 3. Klempnerarbeiten .....................................................................................................................21 3.1. Anschlüsse ...............................................................................................................................21 4. Stundenlohnarbeiten ................................................................................................................23 4.1. Stundenlohnarbeiten ................................................................................................................23 Zusammenstellung ...................................................................................................................24

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt

Zusätzliche Besondere und Technische Vertragsbedinungen :

1. Allgemeines:

1.1 Abfallmaterialien, Verpackungen, Beseitigen von Verunreinigungen

1.2 Arbeitsfolge, Arbeitszeitregie: Die Arbeitsfolge der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem im vorläufigen Bauzeitenplan dargestellten Zeitabläufen. Es müssen bei der Erarbeitung des endgültigen Baufristenplanes auch Abhängigkeiten zu anderen Unternehmen unter Einbezie- hung des Witterungsschutzes beachtet werden.

1.3 Unterlagen Bauunterhaltung Schriftliche Ausarbeitung von Angaben über alle Teile des jeweiligen Gewerkes als Unterlagen zur laufenden Bauunterhaltung. Unterlagen mit Angaben folgender Daten :

- Anlagen-/Systembeschreibungen - Gebrauchsanleitungen - Baumusterprüfungen - Sicherheitsdatenblätter - Farbangaben zu Beschichtungen - Produktangaben aller verarbeiteter Produkte - Beschlagslisten, z.B. bei Revsionsklappen

Die Übergabe der beschriebenen Unterlagen erfolgt gleichzeitig mit der Schlussrechnung und dem Aufmaß in 3-facher geordneter Ausfertigung mit Inhaltsangabe in beschrifteten DIN A4 Ordner/n. Die entsprechenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, eine besondere Vergütung für diese Leistung erfolgt nicht.

1.4 Baustoffe Auf Verlangen des Auftraggebers sind Proben der vorgesehenen Baustoffe vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen, auch wenn dies in den Technischen Vorschriften nicht ausdrücklich verlangt wird. Die Bezugsquellen dürfen während der Bauausführung nur mit Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden.

1.5 Ausführungspläne / Werkstattzeichnungen Die Ausführungspläne werden dem AN vom Planungsbüro maximal 2-fach übergeben. Auf Wunsch auch elektronisch als PDF. Die Werkstattzeichnungen (z. B. Plattenverlegeplan) des AN werden im Prüflauf je 2-fach in Papier und elektronisch als PDF an das Planungsbüro übergeben. Nach Ausführungsfreigabe

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt

erfolgt bei Bedarf eine zusätzliche Lieferung für Folgegewerke. Das Fugenbild ist geordnet nach Vorlagen beiliegender Planunterlagen zu erstellen und mit dem Auftragsgeber abzustimmen. Lieferung der Werkstattzeichnungen AN nach Vorgaben Bauzeitenplan. Für die Prüfung und Freigabe durch den Generalplaner sind 2 Wochen einzurechnen.

1.6 Prüfung und Genehmigung der Ausführungsgrundlagen Die Bauausführung darf nur nach Ausführungsunterlagen erfolgen, die den Genehmigungsvermerk des vom AG beauftragten Ingenieurbüros tragen.

Die Genehmigung der Ausführungsunterlagen durch das vom AG beauftragten Ingenieurbüros beschränkt die Verantwortung und Haftung des AN nicht.

1.7 Normen, Richtlinien Es gilt die VOB/C, LBO usw. Die im Folgenden aufgeführten technischen und gewerkbezogenen Beschreibungen gelten über das gesamte LV und werden nicht gesondert wiederholt.

Grundsätzlich gelten alle gültigen Normen, Richtlinien und technischen Regeln mit aktuellem Stand.

Sollten in diesem LV Richtlinien, Normen oder Vorschriften erwähnt oder aufgelistet sein, kann diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, nicht erwähnte Normen oder Vorschriften behalten damit weiterhin Gültigkeit.

Für die in der Leistungsbeschreibung Außenwandbekleidung enthaltenen Leistungen gelten insbesondere folgende Regelungen gemäß VOB/C:

DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 1055-4 Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4:

Windlasten DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und

Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung DIN 4113-1 Aluminiumkonstruktionen, Berechnung

u. bauliche Durchbildung DIN EN 485-2 Bleche und Bänder aus Aluminium DIN EN 755-2 Strangpreßprofile aus Aluminium DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen

an Arbeitsplätze und Verkehrswege DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke DIN 18339 Klempnerarbeiten DIN 18351 Fassadenarbeiten - Vorgehängte

hinterlüftete Fassade DIN 18360 Metallbauarbeiten

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt

DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet DIN EN 438 Dekorative Hochdruck-

Schichtpressstoffplatten DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten

Bauteilen DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude

werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)

DIN EN 13187 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen

DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten

DIN EN 199-1 AllgemeineBemessungsregeln von Aluminium Tragwerken

DIN EN 485-2 Aluminium und Aluminiumlegierungen Bänder, Bleche und Platten

DIN EN 755 Strangpreßprofile aus Aluminium DIN EN ISO 14589 Blindniete - Mechanische Prüfung DIN EN ISO 15977 Offene Blindniete mit Sollbruchdorn und Flachkopf AIA/St

- Richtlinien für Fassadenbekleidungen mit und ohne Unterkonstruktion, Ausgabe August 1975,

2. Gewerkbezogenes

2.1 Baustelleneinrichtung

Transportgeräte, Ab- u. Aufladehilfen, etc. werden vom AG nicht gestellt. Die Unternehmer haben diesbezügliche gegenseitige Vereinbarungen selbst zu treffen und die örtliche Bauleitung zu informieren.

2.1.1 Baustelleneinrichtungsflächen Der Auftragnehmer hat mit der Bauleitung 14 Tage vor Beginn der Arbeiten, die von ihm zu nutzende Lagerfläche auf dem Baugrundstück abzustimmen. Der AN muss nach Erfordernis die Baustelleneinrichtung umsetzen.

2.2 Verarbeitung / Materialien Die Angebotspreise beinhalten die fix und fertige Montage, einschließlich aller erforderlicher Materialien wie Bekleidungsplatten, Profile, Verankerungs- und Befestigungsmittel, Dichtungsbänder, Zubehörprofile, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien.

Ein Nachweis der Standsicherheit der Außenbekleidung ist vorzulegen, da alle Angaben in den Planungsgrundlagen zur

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt

Bemessung der Unterkonstruktion und Verankerung am Wandgrund Richtwerte sind.

Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen.

Für einen geprüften Systemaufbau ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu beachten. Diese muss an der Verwendungsstelle vorliegen und kann beim Systemhersteller angefordert werden. Das Liefern und Einsetzen der außenliegenden Fensterbank erfolgt bauseitig durch den Fensterbauer.

Bemusterung: Unter Beachtung einer dem Bauherrn zukommenden ausreichenden Entscheidungsfrist hat der Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig vor Bestellung, vor Fertigung bzw. vor Ausführungsbeginn zur Auswahl anstehende Mustermaterialien, Musterstücke und Musterausführungen der Bauleitung vorzulegen bzw. am Bau anzubringen.

Folgende Muster in Anzahl, Größe und Material sind in die Einheitspreise einzurechnen:

HPL-Fassadenplatte gemäß Pos. OZ 1.1.130 Faserzementtafel gemäß Pos. OZ 1.1.280, mind. 3 Farben

Größe grundsätzlich zwischen 1 und 1,5 m².

1 Musterstück Fensterbank Standardfarbton

Über die vorgenannte Anzahl, Größe und Materialart hinausgehenden Muster, die der Auftragnehmer als Entscheidungshilfe für den Bauherrn zusätzlich anzufertigen hat, werden nach Aufwand vergütet.

Entsprechende Produktionsbeschreibungen sowie Eignungs-, Gütenachweise und Prüfzeugnisse sind mit den Mustern ohne Aufforderung der Bauüberwachung vorzulegen. Die Muster sind 3 Wochen nach Auftragsvergabe in Absprache mit der Bauüberwachung vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach der Beauftragung dem Auftraggeber Musterplatten vorzulegen.

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt

Baubeschreibung

Gebäude

Die zu sanierende Fassade befindet sich auf dem WAK-Gelände in Eggenstein-Leopoldshafen südlich vor Sicherungszentrale (Geb.1518) vor dem östlichen Eingang. Die bauzeitliche Anbindung erfolgt über die östlich verlaufende Leopoldshafener Allee.

Die zu sanierende Fläche ist ca. 140 qm. Das OS-Dienstgebäude besteht aus einem eingeschossigen Baukörper mit einem Flachdach. Zwischen dem Hauptbaukörper und Bau 1518 wurde später ein Personenzugangsbereich gebaut, das zum Bau 1513 gehört. In der West- und Ostseite des Gebäudes befinden sich zwei Eingänge mit großflächigen Verglasungselementen und mit auskragendem Vordach.

Außenwände Hauptgebäude: Für Wandaufbau wurde Holzständerbauweise verwendet.

Fassade: Geschlossene Fassadenteile werden als vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit HPL-Platten auf Alu-Unterkonstruktion, Dämmschicht aus Minerallwolle und Luftdichtheitsbahn an der Bestandswand ausgebildet. Die Fensterbänder werden geschliffen und neu gestrichen. Der Sonnenschutz wird in die Fassade eingebaut.

Decken/Dächer: Das Gebäude ist mit Fachwerkkonstruktion überdacht. Das Attikablech wird neu montiert. Ggf. soll die Dachabdichtung im Bereich Attika erneuert werden. Die Vordächer werden von unten ebenfalls mit HPL-Platten verkleidet.

Gewerkbezogenes

Die Fallleitung des kleinen Vordaches wird an die Entwässerungskette angeschlossen und auf das Gelände entwässert.

Der Sonnenschutz liegt innerhalb der Fassadenverkleidung. Die Unterkonstruktion für das Anbringen des Sonnenschutzes ist Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.

Fensterbänke sind zu montieren

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL)

1.1. Konstruktion

Hinweis Kies: Der alte Kies wird während der Abbruchmaßnahme abgetragen, zwischengelagert und wiederverfüllt.

Hinweis Gerüst: Gerüst wird bauseits gestellt.

1.1.10. Statische Berechnung und Fassadenfachplanung Erstellen der statischen Berechnung und Fugenplan mit Darstellung der Unterkonstruktion für die gesamte Fassadenbekleidung inkl. Deckenflächen in prüffähiger Form, einschließlich aller erforderlichen Dübelsetzpläne, Ausführungszeichnungen und Detailanschlüsse: Fensterleibung, Fensterbank, Sockel - und Attikaanschluss, Sonnenschutz. Geregeltes Fugenbild nach beiliegender Planvorlage.

1,000 Psch ____________ ____________

1.1.20. Luftdichtheitsbahn Lieferung und fachgerechter Einbau von Luftdichtheitsbahn. d > 0,02 mm Befestigen auf Holzpfosten der Tragkonstruktion des Gebäudes, Abstand Pfosten bis ca. 360 mm.

170,000 m2 ____________ ____________

1.1.30. Aluminium-Unterkonstruktion, vertikal ca. 21 cm Lieferung und fachgerechte Montage einer Aluminium- Unterkonstruktion nach statischer Berechnung, justierbar, bestehend aus Wandhaltern und vertikalen Tragprofilen (l = max. 3,00m). Die Unterkonstruktion ist für eine hinterlüftete Bekleidung mit HPL-Fassadenplatten flucht- und lotrecht auszurichten. Die Befestigung im Untergrund erfolgt mit baurechtlich zugelassenen Dübeln/Ankern nach statischer Berechnung. Die Anwendungsrichtlinien der Hersteller sind zu berücksichtigen.

Die Unterkonstruktion (nicht rostend, Alu oder Edelstahl) ist vom AN zu wählen. Sie ist mit allen notwendigen Elementen auszustatten um die ZTV-/ LV-Forderungen zu erfüllen. Im Nachfolgenden sind deshalb nur die Hauptelemente genannt, nicht aber wo und was an welchem Teil mit welchen Mitteln zu befestigen, zu verbinden, zu verankern, oder anzuschließen ist. Die Grundforderung ist die Beibehaltung des architektonischen Erscheinungsbildes mit den vorgegebenen Materialien. Die Unterkonstruktion ist mehrteilig justierbar und thermisch getrennt auszubilden.

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Fugenausbildungen

Vertikale Fugen sind durch die direkt dahinterliegende Unterkonstruktion geschlossen. Horizontale Fugen sind mit einem Alu- bzw. Sickenprofil abzudichten. Für die Ecklösungen wird ein Kantenprofil verwendet.

Fassadenaufbau gesamt ca. 22 cm

Einschließlich aller Nebenarbeiten. 105,000 m2 ____________ ____________

1.1.40. gemäß Position 1.1.30. Aluminium-Unterkonstruktion, vertikal < 21 cm

Fassadenaufbau gesamt von 15 bis 21 cm 14,000 m2 ____________ ____________

1.1.50. gemäß Position 1.1.30. Aluminium-Unterkonstruktion, vertikal, Vordach

Aluminium-Unterkonstruktion, vertikal im Bereich des Vordaches bis 13 cm

11,000 m2 ____________ ____________

1.1.60. gemäß Position 1.1.30. Aluminium-Unterkonstruktion, vertikal an Deckenflächen

Aluminium-Unterkonstruktion, Befestigung an Deckenflächen im Bereich des Vordaches mit Noniusabhänger, Länge bis 96 cm

Einbauhöhe ca. 2,60 m

Baustoffe Baustoffklasse DIN 4102-A, Befestigungsuntergrund Bestandkonstruktion, Abhängung mit drucksteifen und justierbaren Abhängern, aus gekantetem und gestanztem Blech, Tragfähigkeit min 0,4 kN/Stck., mit Splintsicherung, nach oben unbegrenzt, Oberflächen verzinkt, einschl. aller Verbindungsteile, Unterkonstruktion Grobrost und Feinrost aus Metall, Abhängehöhe ca. 2,60 m.

Ausführung 1-lagig beplankt mit HPL-Platten, Plattendicke 8 mm.

21,000 m2 ____________ ____________

1.1.70. Zulage für Randbefestigung Zulage zu vorgenannter Unterkonstruktion für zusätzliche Randbefestigung nach statischer Erfordernis.

5,000 lfm ____________ ____________

1.1.80. Mineralwolle-Wärmedämmung, WLG 035, 14 cm Lieferung und fachgerechte Verlegung von Wärmedämmung aus Minerallwolle:

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Minerallwolle e. V., gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q, einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert.

Anwendungsgebiet WAB T3 WLP nach DIN V 4108-10, Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/mK Bemessungswert nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN 4102 / DIN EN 13501 wasserabweisend imprägniert

Dicke: 140 mm

mechanische Fixierung, dauerhafte Lagesicherung. Die Verlegung und Befestigung hat gemäß Montagevorschriften des Herstellers zu erfolgen. Die Platten müssen steif sein und sich in Materialdicke und Abmessung nicht verändern. Die Platten sind dicht zu stoßen und an Durchdringungen, wie z.B. Teilen der Unterkonstruktion, sowie an Anschlussprofilen dicht anzuarbeiten.

131,000 m2 ____________ ____________

1.1.90. Dämmschutzbahn und Winddichtung Dämmschutzbahn und Winddichtung, UV-beständig und diffusionsoffen sd < 0,2 m, als geschlossene Überspannung der gesamten Fassadendämmung, mit Polyestervliesträger oder - Gewebeverstärkung, ausreißsicher mechanisch in der dort getrennten Unterkonstruktion verklemmen.

131,000 m2 ____________ ____________

1.1.100. gemäß Position 1.1.80. Mineralwolle-Wärmedämmung, WLG 035, 10 cm

In Teilbereichen 10 cm 15,000 m2 ____________ ____________

1.1.110. gemäß Position 1.1.80. Mineralwolle-Wärmedämmung, WLG 035, Deckenflächen

Befestigung an Deckenflächen, einschl. Mehraufwand für Befestigung. Dicke 10 cm

3,000 m2 ____________ ____________

1.1.120. Zulage Befestigung Wärmedämmung Zulage zu vorheriger Position durch zusätzliches Verkleben der mit Dämmstoffhaltern befestigten Fassaden-Dämmplatten auf dem Untergrund im Randbereich von Ecken, Kanten, Pfeilern,

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Leibungen. Abreißfestigkeit nach DIN 18351, Absatz 3.5: mindestens 0,01 N/mm².

64,000 m2 ____________ ____________

1.1.130. Fassadenbekleidung, sichtbar genietet Lieferung und fachgerechte Montage von Hochdruck- Schichtpressstoff-Fassadenplatten (HPL) nach EN 438

für Außenanwendung Typ EDF Lichtechtheit Stufe: 4 nach DIN 54001,

Farbe gemäß Hersteller-Farbpalette. Plattenaufteilungen gemäß beiliegenden Plänen.

Dicke : 8 mm Baustoffklasse: B1 (Euroklasse: B-s2, d0), schwerentflammbar Farbe: Hellgrau Struktur : ohne Kantenausbildung: rechtwinkelig

Die Außenwandbekleidung wird mit Nieten sichtbar in gleichmäßigen und geordneten Abständen befestigt.

Plattenaufteilung gemäß beiliegenden Plänen, genaue Plattengröße nach Aufmaß vor Ort. Fugenausbildung: geschlossen Fugenbreiten: min. 10 mm max. 13 mm Eckausbildung: geschlossen

Nietkopfdurchmesser: 14 mm in Fassadenfarbe

Im Einheitspreis ist das Zuschneiden von Passplatten gemäß beiliegenden Ansichtsplänen enthalten, einschließlich aller systemgebunden erforderlichen Zubehörteile.

Im Bereich Sonnenschutz sind abnehmbare 30 cm breite Streifen vorgesehen.

151,000 m2 ____________ ____________

1.1.140. Zuschnitt von Passplatten Zusätzliche Zuschnitte, die nicht in den Plänen enthalten sind, Abrechnung nach Absprache mit der Bauleitung

30,000 lfm ____________ ____________

1.1.150. gemäß Position 1.1.130. Fassadenbekleidung genietet an Deckenflächen

Fassadenbekleidung genietet an Deckenflächen 18,000 m2 ____________ ____________

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Page 33: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2

Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.1.160. Sturzbekleidung, T ca. 25 cm HPL-Platten wie vorbeschrieben, jedoch als Fenster- und Türstürze aus HPL- Fassadenplatten,

Dicke: 8 mm, Tiefe: bis 25 cm einlaufend in Aluminium-Profile und erforderlichem Lüftungsprofil.

Ein Zuluftquerschnitt von mind. 50 cm²/m ist einzuhalten. Einschl. aller erforderlichen Winkel, Lüftungsprofile usw.

17,000 lfm ____________ ____________

1.1.170. Unterkonstruktion Sonnenschutz Befestigungskonstruktion für Sonnenschutz, Flächenlast ca. 6 kg/qm Schienenführung Behangbreite zwischen 3,55 und 1,10 m.

Befestigungswinkel, Stahl, grundiert, ca. 140 x 50 mm, Stärke nach stat. Vorgaben, einschl. Bohrungen im Abstand von ca. 80 cm.

Jalousiekasten: 4x gekantetes Stahlblech, Abwicklung ca. 400 mm, Stärke ca. 1,5 mm grundiert und pulverbeschichtet nach RAL-Farbkarte befestigt an vorgenanntem Stahlwinkel und Fensterprofil über Langlöchern. Einschl. aller Befestigungsmittel, Ausgleichsringe, Befestigungswinkel, Neoprenstreifen, Unterlagscheiben, Bohrungen usw.

10,000 lfm ____________ ____________

1.1.180. Raffstore, 1,35 x 2,35 Sonnenschutzanlage

als Elektro - Raffstore mit Flachlamellen b= 80 mm mit Seilführung bestehend aus

1. Oberschiene ca. 60 mm breit, ca. 50 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein gerollformtes Alu-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Kopfleiste nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen.

Wendestange aus elektrolytisch verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, staubdichte, gekapselte, teflonhaltige Lager mit

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.

2. Lamellen 80 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, aus legiertem, mit lichtechtem Lack, korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium, einschl. Kantenlackierung. Lamellen mit Stanzung zur Arretierung der Leiterkordel. Oberste Lamelle verstärkt und mit Kunststofföse versehen. Farben gemäß Lieferantenskala.

Jede Lamellenstanzung mit Kunststofföse.

Der Behang fährt mit nach außen geschlossenen Lamellen ab und mit nach innen gewendeten Lamellen auf.

3. Leiterkordel Polyester-Leiterkordel, schwarz, in schwerer Ausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt.

4. Aufzugsbänder Beschichtetes Polyesterband, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest.

5. Unterschiene ca. 80 mm breit, ca. 20 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminium-Profil, mit schwarzen Kunststoffendkappen, bzw. in Farbton Systemhersteller.

6. Seitenführung Windsicherung durch polyamidummantelte Stahldrahtlitze. Die obere Anbindung der Stahldrahtlitze erfolgt über in der Oberschiene fixierten Federspanntopf, um thermisch bedingte Längenänderungen zu kompensieren. Die Stahldrahtlitze läuft durch Stanzungen in allen Lamellen, durch die Unterschiene und wird mittels Spannschraube am Spannseilhalter aus Aluminium befestigt. Der Spannseilhalter wird am Fenster verschraubt.

7. Oberflächenbehandlung Die Unterschienen und Spannseilhalter sind pulverbeschichtet auszuführen.

8. Antrieb verdeckt eingebauter, wartungsfreier Elektro-Mittelmotor mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es werden generell Motore mit einstellbarem oberen und unteren Endschalter, sowie zusätzlichem oberen Auflaufendschalter eingesetzt. Heben und Senken der Raffstoren durch Betätigung des Schalters bis zur

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

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Raststellung. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endposition bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes. Einschl. 100 cm Kabelpeitsche und fest vergossenem Steckerteil STAK 3. Je Motor sind bis zu 5 Anlagen bzw 30 qm Behang zu betreiben.

9. Elektroanschluß und Bedienung einschl. Steckerkupplung, Kabelweg max. ca. 1,0 m, Inbetriebnahme in Zusammenarbeit mit Elektrofirma, Bedientaster bauseits.

10. Abdeckung/ U-Schutzblende Eckig als U-Profil, Anlagenabdeckung aus Aluminiumblech, pulverbeschichtet im Farbton der Fensterprofile in DB 703, einschl. Befestigung.

Vorderseitige Abdeckung durchlaufend angeordnet.

Trennungsstöß der Abdeckung zur Ausdehnung / bzw. Fertigungs- / Montagebedingt sind auf ein Minimum zu begrenzen, mit gleichen Materialien zu hinterlegen und so zu befestigen, dass thermische Längenveränderungen aufgenommen werden können. Die Trennstöße sind in gleichen Abständen herzustellen.

11. Befestigung / Rückverankerung Sonnenschutzanlage Regeldetail Rückverankerung an Fensterprofil Befestigungsabstand ca. 1,00 m bezogen auf Gebäude- /Fassadenraster, Befestigung bestehend aus Z-Profil, ca. 35 x 120 x 8 mm Länge 120 mm, bzw. nach statischer Erfordernis. Langlochbohrungen zur Justierung vertikal und horizontal, je Schenkel 2 Bohrungen zur Befestigung an Fensterprofil und Jalousienkasten durch Blende. Kompaktkasten aus stranggepresstem Aluminium, 4-seitig geschlossen. Seitliche Aluminium-Druckgussböden mit verdeckten Blendenschnittkanten. Einschl. Befestigungsmaterial Edelstahl V2A..

Zur Geräuschdämmung vollflächige Zwischenlage zwischen Z- Profil und Fensterprofil mit Neoprenlage , Dicke 2-4 mm,.

12. Verschraubungen Verschraubungen, alle Teile in Edelstahl, Unterlegscheiben zur Vermeidung von Kontaktkorrosion, wo erforderlich Hutmuttern.

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13. Beschichtung Farbton, U-Schutzblende Beschichtung Stahlteile nach RAL Farbkarte, auch Sonderfarbtöne möglich, z. Bsp. RAL 7016,

14. Sonstiges Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen, werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:

Die Längskanten der Lamellen müssen einbrennlackiert sein. Die Querstege der Leiterkordel werden durch Spezialstanzungen jeweils fest mit den Lamellen verklemmt.

Steuerung wird bauseits vom AN Elektro geliefert.

Raffstore Behang, kuppelbar: Breite: ca. 2,35 m Höhe: ca. 1,35 m

2,000 St ____________ ____________

1.1.190. gemäß Position 1.1.180. Raffstore, 1,35 x 0,98

Raffstore Behang, kuppelbar: Breite: ca. 0,98 m Höhe: ca. 1,35 m

2,000 St ____________ ____________

1.1.200. gemäß Position 1.1.180. Raffstore, 1,35 x 3,45

Raffstore Behang, kuppelbar: Breite: ca. 3,45 m Höhe: ca. 1,35 m

1,000 St ____________ ____________

1.1.210. Leibungsbekleidung ca. 25 cm HPL-Platten wie vorbeschrieben, jedoch als Fenster- und Türleibungen, einschl. Schrägschnitten bis 20°,

Dicke in mm: 8 mm Gesamttiefe: ca. 25 cm

23,000 lfm ____________ ____________

1.1.220. Außenfensterbank Alu D 2,5 mm B 280 mm

Außenfensterbank aus Aluminium, stranggepresst, Dicke mind. 2,5 mm, einschließlich Antidröhschicht, mit werkseitigem Dichtbahn an Aufkantung.

Abmessungen: Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm,

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Ausladung über 240 bis 280 mm, Neigung 5°

Überstand vor Fassade 40 mm, Höhe der voreren Abkantung 40 mm, Einzellängen über 1000 bis 3550 mm, siehe Ansichten.

Oberfläche pulverbeschichtet mit Polyesterlack, Standard-Farbton (weiß).

Befestigung verdeckt befestigen, mit Halterprofilen, unterstopfen mit Faserdämmstoff, befestigen mit Edelstahl-rostfrei-Schrauben an Holzfensterprofil, Abdeckung der Schraubenköpfe mit Kunststoffkappen, farblich passend zur Fensterbank

24,000 lfm ____________ ____________

1.1.230. Anarbeiten Fensterbänke außen, unterer Abschluss Anarbeiten der HPL-Platte an die Fensterbänke unterer Abschluss, Schrägschnitt.

24,000 St ____________ ____________

1.1.240. Zulage schräger Abschluss Zulage für Ausführung Fassadenbekleidung mit schrägem unterem Abschluss.

5,500 lfm ____________ ____________

1.1.250. Seitliche Abschlüsse Fensterbank Alu B 280 mm Seitliche Abschlüsse zu vorbeschriebener Fensterbank, aus Aluminium, stranggepresst, Breite 22 mm, für Ausladung über 260 bis 280 mm, fest aufgesteckt, Oberfläche pulverbeschichtet wie Fensterbank.

24,000 St ____________ ____________

1.1.260. Eckausbildung, Außeneck Herstellen von Eckausbildungen als Außeneck, ausgeführt als geschlossene Fuge an allen Fassadenecken mit einem Außeneckprofil.

7,500 lfm ____________ ____________

1.1.270. Seitlicher vertikaler Abschluss Seitlicher vertikaler Abschluss ist durch dahinterliegende Unterkonstruktion geschlossen.

3,050 lfm ____________ ____________

1.1.280. Sockelplatte Sockelausbildung bis 30 cm über Gelände. Vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung aus großformatigen Faserzementtafeln DIN EN 12467, Dicke 8 mm,

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Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Oberfläche glatt, lasierend beschichtet Farbton nach Standardkollektion, für Außenanwendung, Ausführung als 1 Reihe Sockelplatten umlaufend HPL-Sockelplatten, Höhe ca 50 cm.

auf vorh. Unterkonstruktion aus Aluminium sichtbar befestigen, mit farbig kopfbeschichteten Befestigungselementen.

26,000 lfm ____________ ____________

1.1.290. Außenecke Faserzementplatte Außenecke der Bekleidung aus Faserzementplatten, mit Plattenstumpfstoß, offen.

1,000 lfm ____________ ____________

1.1.300. UK Alu hinterlüft. Außenwandbekleidung Sockel Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen (Trägerstreifen), zwängungsfrei, thermisch getrennt, den Formaten und der Befestigungsart der Bekleidungselemente entsprechend, für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung DIN 18516-1, allgemeine technische Ausführungsbedingungen DIN 18351, für großformatige Bekleidungselemente aus Faserzementplatten, sichtbar bleibende Oberfläche der Unterkonstruktion für Außenanwendung geeignet farbig behandeln, im Farbton anthrazit, ausrichten der Unterkonstruktion auf der vorhandene Außenwandoberfläche entsprechend Genauigkeitsanforderung an die Ebenheit der Bekleidungsfläche mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 6, Verankerung der Unterkonstruktion in Perimeterdämmung aus XPS-Platten, z.B. mit Dämmstoffdübeln.

26,000 m2 ____________ ____________

1.1.310. Außenecke UK Alu Faserzementplatte Außenecke in der Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen, für Bekleidung mit Faserzementplatten.

2,000 lfm ____________ ____________

1.1.320. Seitlicher Abschluss UK Alu Faserzementplatte Seitlicher Abschluss in der Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen, für Bekleidung mit Faserzementplatten.

2,000 lfm ____________ ____________

1.1.330. Faserzementplatte einschl. Abdichtung Faserzementplatte an der Wand montiert, Höhe ca 45 cm über Gelände, Dicke 8 mm. Vertikale Abdichtung aus hochflexibler Kunststoff-Bitumen- Dickbeschichtung und Bitumenemulsion als Voranstrich.

26,000 m2 ____________ ____________

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1.1.340. Perimeterdämmung Anbringen von Perimeterwärmedämmung aus Polystyrol- Extruderschaum XPS 040 DIN EN 13164, auf Außenwand, Frostschürzen und Fundamente befestigen, außenliegende Wärmedämmung von Wänden gegen Erdreich, außerhalb der Abdichtung, vollfächig verklebt auf Untergrund mit Systemkleber senkrecht auf tragfähigen Betonuntergrund mit bituminöser Abdichtung kleben. Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/m*K, Rohdichte ca. 2,8 kg/m² Brandschutzklassifizierung: Klasse E nach DIN EN 13 501-1, Im Systemaufbau B1 schwer entflammbar nach DIN 4102-1 Dämmstoff mit Zulassung zur Verwendung als Perimeterdämmung an erdberührten Bauteilen WLG 040, Anwendungsgebiet PB, d=120 mm, Typ WD.

Einbaubereich: Frostschürze Gebäude 41,000 m2 ____________ ____________

1.1.350. Drainagevlies Dränmatte mit Sickerkörper aus Polyamid als Filter, Sicker- und Schutzschicht. Bestehend aus flexiblen, filterstabilen, verrotungssicheren, kälteprebruchunempfindlichen Polyamid-Verbundkörpermatten zur Aufnahme und Ableitung von Überschußwasser, Fremdwasser und Kraftschlussverhinderung. Dicke: mind. 10 mm Einstellung: vertikal und horizontal, liefern und verlegen Höhe ca. 40 cm

26,000 m2 ____________ ____________

1.1.360. Kiesstreifen ergänzen Kiesstreifen 16/32 mit dem neuen Kies ergänzen. Natürlich gerundeter Kies in der Körnung 16-32 mm.

1,000 m3 ____________ ____________

1.1.370. Unterer Fassadenabschluss, bis 21 cm Abschlußprofil + Belüftung , unterer Fassadenabschluß , Wandaufbau bis ca. 21 cm

bestehend aus:

Aluminium - Lüftungsprofil, freier Lüftungsquerschnitt mind. 50 cm²/m der Wandlänge, dunkel beschichtet RAL 7016, 2x gekantet

Aluminium - Winkelprofil, Abmessung ca. 50 x 140 mm, befestigt an der Bestandswand, an Lüftungsprofil,

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Abtropfblech, Aluminium 2 x gekantet, Abwicklung ca. 200 mm. eloxiert nach RAL- Farbton.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungswinkel.

49,500 lfm ____________ ____________

1.1.380. Oberer Fassadenabschluss Oberer Fassadenabschluss, Wandaufbau < 23 cm, bestehend aus:

Vertikales Aluminium - Unterkonstruktionsprofil, L-Winkel, Höhe ca. 350 mm, befestigt an Winkel der Unterkonstruktion Fassadenplatte und über Aluminiumwinkel 50 x 50 x 3 mm an vertikalem Unterkonstruktionselement Fassadenplatte.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungsmittel.

Siehe Plan Nr. 1513-237.922

69,500 lfm ____________ ____________

1.1.390. Aussparung, 400 x 100 mm, Notentwässerung Aussparung für Notentwässerung herstellen, Größe bis: 400 x 100 mm, einschl. Anarbeiten der HPL-Platten.

2,000 St ____________ ____________

1.1.400. Verstärkung Unterkonstruktion bis 0,25 m² Verstärkung der Unterkonstruktion in Fassadenteilflächen bis 0,25 m² Lieferung und fachgerechter Einbau von Unterkonstruktionen / Unterfütterungen unter die Aussenverkleidung zur stabilen Befestigung von aufgeschraubten Bauteilen, wie zum Beispiel Windwächter für Sonnenschutz, Geländeranschlüsse etc. nach Angabe des AG. Größe der Unterfütterung bis 0,25 m².

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. 2,000 St ____________ ____________

1.1.410. gemäß Position 1.1.400. Verstärkung Unterkonstruktion > 0,25 bis 0,5 m²

Fassadenteilflächen > 0,25 bis 0,5 m², 2,000 St ____________ ____________

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 18 von 25

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.1.420. Aussparung bis 150 x 150 Fassade West Fassade West Aussparung, 150 x 150 für Befestigung der Außenbeleuchtung, Steckdosen, Schalter usw. einschl. Anarbeiten der HPL-Platten.

5,000 St ____________ ____________

1.1.430. Regenablaufkette Regenablaufkette, Länge ca. 2,20

Stärke 6mm Länge 18,5 mm Breite 8 mm Ausführung nach DIN 766 Material V4A Stahl - rostfrei Traglast 400 kg

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungsmittel.

2,200 lfm ____________ ____________

Summe 1.1. Konstruktion ____________

Summe 1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL) ____________

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

2. Malerarbeiten

2.1. Vorarbeiten

2.1.10. Bauteilschutz Bauteilschutz über die nach VOB als Nebenleistung zu erbringenden Bauteilschutz hinaus. Alle Fassadenteile und zu schützende Bauteile mittels Kunststofffolie und UV beständigem Klebeband abdecken. Nach Beendigung der Arbeiten Folie entfernen und entsorgen.

Hinweis Abklebeband: Der Kleber muss ohne Rückstände zu entfernen sein. Bei Nichtbeachtung werden erforderliche Maßnahmen zur Behebung von evtl. Verunreinigungen in Rechnung gestellt.

12,000 m2 ____________ ____________

Summe 2.1. Vorarbeiten ____________

2.2. Lackierarbeiten

2.2.10. Fensterrahmen + Fensterflügel Untergrund reinigen und schleifen, mit einem Vorlack streichen. Nach dem Durchtrocknen leicht anschleifen, entstauben und lackieren. Nach dem trocknen nochmals mit dem Schleifpapier anschleifen und die Schlussbeschichtung aufbringen.

Erstbeschichtung an Blendrahmen, außen, Untergrund Holz, starke Beanspruchung DIN EN 927-1, begrenzt maßhaltig DIN EN 927-1, Abwicklung der Bearbeitungsfläche bis 20 cm, Zwischenbeschichtung aus PU-verstärktem Acrylharzlack, füllend, Schlussbeschichtung aus PU-verstärktem Acrylharzlack, seidenmatt, deckend, mittelgetönt, Arbeitshöhe bis 3 m.

Farbton: noch nicht definiert Breite bis 20 cm

114,000 lfm ____________ ____________

Summe 2.2. Lackierarbeiten ____________

Summe 2. Malerarbeiten ____________

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

3. Klempnerarbeiten

3.1. Anschlüsse

3.1.10. Attikaabdeckung, Formteil Attika-Abdeckung aus Aluminium nach Herstellervorschrift liefern und einschließlich aller Befestigungsmaterialien flutrecht montieren. Bei ungenügendem Überstand ist der Anschluss schlagregendicht auszuführen. Kronenbreite: 44 cm

Wandaufbau ca. 35 cm, zur Abdeckung von Dachaufkatungen am Flachdach, bestehend aus:

Blende Alu Leg. Al Mg 1 Blechdicke: 0,75 mm Anzahl der Kantungen: 4

Halter zugleich Stoßverbinder jeweils mit seitlich eingezogenen Dichtungen Blechdicke: 1,00 mm Anzahl der Kantungen: 4

An beiden Seiten des Profils sind im Abstand von 50 mm Dichtungen angeordnet, die im Stoßbereich bei einem deutliches Gefälle zur Dachseite eine seitliche Wasserunterwanderung verhindern und im Halterbereich als Stoßdämpfer dienen und Metallgeräusche bei Wind und Verkehrsbelastungabsorbieren.

Einschließlich Herstellen von Dehnungsfugen durch Hinterlegen von Blechen.

73,500 m ____________ ____________

3.1.20. STLB-Bau: 04/2017 020 Dachdeckung anarbeiten Deckung Metallelemente Wandanschluss

Anarbeiten der Deckung mit vorgefertigten Deckungselementen aus Metall an Wandanschluss, Ausführung gemäß Zeichnung.

35,000 m ____________ ____________

3.1.30. gemäß Position 3.1.10. Wandanschlussprofil Attikablech Alu

Anschluss, zum Wandanschlussprofil, aus Aluminium. 3,000 St ____________ ____________

3.1.40. gemäß Position 3.1.10. Außenecke Alu Attikaabdeck.

Außenecke, aus Aluminium, zur Attikaabdeckung, Winkel 45 Grad

3,000 St ____________ ____________

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 21 von 25

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Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

3.1.50. gemäß Position 3.1.10. STLB-Bau: 10/2016 022 Innenecke Alu Attikaabdeck.

Innenecke, aus Aluminium, zur Attikaabdeckung, Winkel 45 Grad.

1,000 St ____________ ____________

3.1.60. Innendachrinne Dachrinne innenliegend kleines Vordach, waagerecht, aus verzinktem Stahl, beschichtet, Dicke 0,7 mm, halbrund, befestigen auf Bestandkonstruktion. Länge 1,40 m

1,400 m ____________ ____________

3.1.70. Attika unterer Abschluss Attika unterer Abschluss Holzbohle zur Montage von Dachaufkantungen am Flachdach. Seekiefer imprägniert 34 x 7 cm auf Attikakrone befestigen. in Flucht verlegen Befestigung an Bestandkonstruktion.

Material Speerholzplatte Seekiefer II/III Verleimung BFU 100 Sperrholzplatten nach DIN EN 636:2015-05

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, Abdichtungen und Befestigungsmittel.

23,800 m² ____________ ____________

Summe 3.1. Anschlüsse ____________

Summe 3. Klempnerarbeiten ____________

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 22 von 25

Page 45: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2

Leistungsverzeichnis Anlage 1

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

4. Stundenlohnarbeiten

4.1. Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten sind im Vorfeld anzumelden und auf Anordnung bzw. nach Freigabe der bauleitung, AG auszuführen. Die Abrechnung erfolgt nach Erstellung der PÄM durch den AN (Projektänderungsmeldung) und Beauftragung durch den AG (siehe allgemeine Vertragsbedingungen).

Zuschläge auf den Basisstundensatz für Überstunden, Nachtarbeiten, Wochenendarbeiten u. dgl. werden auf Nachweis entsprechend den Rahmentarifvereinbarungen (Tarifverbund des AN) vergütet.

Alle Stundenverrechnungssätze sind einschließlich aller Nebenkosten (Reise- und Fahrtkosten, Auslösung, sonstige Zulagen, Gemeinkosten usw.) anzubieten.

Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Werkzeugen, Maschinen für Handbenutzung sind in die Verrechnungssätze einzurechnen.

4.1.10. Bauvorarbeiter Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG, Bauvorarbeiter, Lohngruppe 5 Bietervorgabe Basisstundensatz

10,000 h ____________ ____________

4.1.20. Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG, Baufacharbeiter, Lohngruppe 3 Bietervorgabe Basisstundensatz

20,000 h ____________ ____________

4.1.30. Baufachwerker Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG, Baufachwerker, Lohngruppe 2 Bietervorgabe Basisstundensatz

20,000 h ____________ ____________

Summe 4.1. Stundenlohnarbeiten ____________

Summe 4. Stundenlohnarbeiten ____________

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 23 von 25

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Leistungsverzeichnis Anlage 1 Zusammenstellung

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Kurztext Betrag in EUR

LV 38

1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL)

1.1. Konstruktion ____________

Summe 1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL) ____________

2. Malerarbeiten

2.1. Vorarbeiten ____________

2.2. Lackierarbeiten ____________

Summe 2. Malerarbeiten ____________

3. Klempnerarbeiten

3.1. Anschlüsse ____________

Summe 3. Klempnerarbeiten ____________

4. Stundenlohnarbeiten

4.1. Stundenlohnarbeiten ____________

Summe 4. Stundenlohnarbeiten ____________

Netto-Summe LV 38 Fassadenarbeiten vorgehängt ____________

LV 38

1. Hochdruckpressstoffplatten (HPL) ____________

2. Malerarbeiten ____________

3. Klempnerarbeiten ____________

4. Stundenlohnarbeiten ____________

Netto-Summe LV 38 Fassadenarbeiten vorgehängt ____________

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 24 von 25

Page 47: Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Los 2

Leistungsverzeichnis Anlage 1 Zusammenstellung

Bau: 1513_38 LV: W 183.290.7 Fassadenarbeiten vorgehängt OZ Kurztext Betrag in EUR

Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19,00 % ____________

Brutto-Summe LV ____________

Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 25

(Ort) (Datum) (rechtsgültige Unterschrift)

Druckdatum: 22.06.2017 Seite: 25 von 25

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Wiederauf-arbeitungsanlage

Besucherzugang zum KIT CN nach Anmeldung

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Zufahrts- und Lageplan

Rückbauprojekt MZFR

Rückbauprojekt KNK

Zentrale

Verw

altung

Gebäude Nr.

530

Zu

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B

Rückbauprojekt Heiße Zellen

Rückbauprojekt WAK

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