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LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1 LRS - Intensivkurs Einführung in die Verwaltungsvorschrift Warum mit Schulleitungen?

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LRS - I-Kurs 2010 - Nübling, Stibal 1

LRS - Intensivkurs

Einführung in die Verwaltungsvorschrift

Warum mit Schulleitungen?

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aus der Schulpsychologischen Beratungsstelle

hohe Zahl von Anmeldungen mit LRS großer Leidensdruck bei den

Betroffenen deutliche Unterschiede innerhalb

eines Kollegiums im Umgang mit LRS Glück oder Pech bei welcher Lehrerin

ein Kind ist.

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Schulleitung bei der LRS-Intensivausbildung

Intensivausbildung seit mehreren Jahren Teilnehmende Lehrkräfte profitieren für

ihren eigenen Unterricht „Spezialistin“ Wenn der Stundenpool es zulässt:

LRS - Förderstunden keine Änderung bei den Schulstrukturen beim Wechsel geht das erworbene Wissen

der Schule verloren

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Ziel dieser LRS-Intensivausbildung:

Schulung von Kollegen in der Diagnostik und Förderung Sensibilisierung im Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

Mit Unterstützung der Schulleitung an der Schule ein einheitliches Konzept und eine Struktur im Umgang mit LRS zu entwickeln

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Was gehört zu einem LRS-Konzept

Nachhaltigkeit, Methodenkonstanz folgerichtiger Aufbau des

Rechtschreibunterrichtes Förderung über Jahre nicht nur im

Förderkurs, sondern im Unterricht mit der ganzen Klasse

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Was gehört zu einem LRS-Konzept

Kenntnis über Verwaltungsvorschrift in Theorie und praktischer Umsetzung

Konzept entwickeln, Absprachen Regelmäßige Diagnostik Fördermethode (Verbindlichkeit) Konzept für Förderung im Klassenverband

und im Förderkurs Fortbildungen – schulintern oder hingehen

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Zu LRS

Lese- Rechtschreibschwäche Legasthenie (nach ICD 10),

verbunden mit Wahrnehmungsstörungen oder Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung Schwache Leistung auf Grund schwacher Begabung

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Zu LRS

Lese- Rechtschreibschwächeoft nicht isoliert, sondern kombiniert ADSADHSmotorische Defizite

visuelle / auditive Wahrnehmung….

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Gliederung1. Allgemeine Ziele und Grundsätze2. Aufgaben der Schule2.1 Fördermaßnahmen an allgemeinen Schulen2.2. Förderung von Schülern mit besonderen

Schwierigkeiten in Mathematik2.3 Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung,

Nachteilsausgleich2.3.1 Allgemeine Grundsätze2.3.1 Besonderheiten bei Schülern mit

Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben3. Sonderpädagogischer Förderbedarf3.1 Schulgesetzliche Grundlagen3.2 Sonderpädagogische Dienste

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LRS und die VV

Pflicht Ermessen

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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift vom August 2008 Kein Unterschied (LRS – Legasthenie)

für Kl. 1 – 6; Ausnahmen ab Kl. 7 unter der Regelung

Nachteilsausgleich

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Entwicklung eines schulischen Förderkonzepts

Der Unterricht muss differenziert und individualisiert sein

fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung

kontinuierliche Lernstandsdiagnosen

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Elternberatung verbindliche Diagnose Zusammenarbeit mit schulischen und

außerschulischen Partnern

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Früherkennung: Ab dem 1. Schj. differenzierte

Lernstandsbeschreibung durch den Deutschlehrer, kontinuierliche Lernprozessbeobachtung.

Diagnosen: Lernstandsbeobachtung

(Deutschlehrerin) (HSP, DBL, DeReT) (Lesetests),

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Frühzeitig - und immer wieder abwägen

Sind evtl. medizinische Hilfen nötig?Fachärztliche Diagnosen, Kinderpädiatrie,Kinder- und Jugendpsychiatrie

Leistungsprofil durch die Beratungslehrerin Sonderpäd. Dienst einbeziehen Überprüfung an der Karlschule Freiburg /

LRS Familienklasse in Staufen

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Klassenlehrer mit Schulleiter leiten gestuftes päd. Verfahren ein:

Feststellung des Förderbedarfs Beschluss der Klassenkonferenz (mit

Schulleiter) Maßnahmen mit Dokumentation und

Überprüfung Fördergruppen oder LRS – Kurs

qualifizierten Lehrkräfte

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Wer entscheidet, ob ein Schüler Förderbedarf (LRS) hat?

die Klassenkonferenz

nicht der Hausarzt, nicht LOS, nicht…

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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Entscheidungsgrundlagen: Schüler, die bei standardisierten

Lernstandsbeobachtungen einen T-Wert geringer als 40 erreichen

Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben dauerhaft (in der Regel ein halbes Schuljahr) geringer als ausreichend

medizinisch begründetes Gutachten über Teilleistungsstörungen

VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

Konsequenzen der Feststellung differenziertes Unterrichtsangebot im Lesen

und Schreiben differenzierte Leistungskontrolle

Wie das geschieht, liegt im Ermessen Teilnahme am LRS-Kurs der Schule keine Note unters Diktat - dafür ein

Kommentar zur Leistung Erfolgsmeldung, keine Fehlermeldung

Vermerk im Zeugnis – weniger gewichtet

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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

Vermerk im Zeugnis: Bei der Feststellung der Note in Deutsch

wurden die Leistungen im Rechtschreiben nicht berücksichtigt / zurückhaltend gewichtet.

nahm am LRS-Kurs teil.

(Ausprägung der Gewichtung liegt in der Kompetenz der Deutschlehrerin)

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VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule

Übergangsverfahren zur 5. Klasse:

Notengebung mit besonderer Gewichtung

Empfehlung ausnahmsweise: wenn der Notendurchschnitt fehlt, Voraussetzung: Lern- und Arbeitsverhalten, sowie bisherige Entwicklung lassen erwarten, dass die Anforderungen des Gymnasiums bzw. der Realschule erreicht werden

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Verwaltungsvorschrift

Bei LRSab Klasse 7:Nachteilsausgleich

begründet durch einmedizinisches Gutachten

(Kinder- und Jugendpsychiater)

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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich – gilt für alle Klassen

Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten:

im Lesen und Rechtschreiben in Mathematik wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache besonderen Problemen im Verhalten und der

Aufmerksamkeit bei chronischen Erkrankungen bei Behinderungen bei Hochbegabung

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Verwaltungsvorschrift Nachteilsausgleich

in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Schüler

Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung mit einbinden

mit bindender Wirkung für die Fachlehrer

beschlossen durch die Klassenkonferenz (Vorsitz Schulleitung)

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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich lässt das Anforderungsprofil unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen.

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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich

Unterschied:Förderbedarf LRS:

Anforderungen werden verringert Hinweis im Zeugnis

Nachteilsausgleich: Anforderungsniveau bleibt, Hilfen, Rahmenbedingungen werden verändert

kein Vermerk im Zeugnis

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VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich

Anpassung der Arbeitszeit besondere technischen und didaktisch-

methodischen Hilfen, wie PC Anpassung der Gewichtung der

schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistung, z.B. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen bei der Bildung der Zeugnisnote

Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung

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LRS – Medizinische Untersuchungen

Fachärzte (Hören / Sehen) Phoniatrie / Pädaudiologie

Praxis / Uniklinik Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Kinderklinik Freiburg Kinder- und Jugendpsychiater

Praxis / Uniklinik

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Unterstützung Schulamt

www.Schulamt-Freiburg.deFördern und beraten/Lese- RechtschreibschwächeService/Formulare/ Lese- Rechtschreibschwäche

LRS –Stützpunkte z.B.www.Grundschule-Denzlingen.dewww.GHS-Staufen.de

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außerschulisch

Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.

http://www.legasthenie-lvl-bw.de/