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Macht und HerrschaftProf. Dr. Wolf Wagner
13. Sitzung 12.01.2009Kommunalpolitik– von Komponisten,
Dirigenten und Orchestern
Kompetenzziele aus dem Modul• die weltweite ökonomische, ökologische,
kulturelle und politische Verflochtenheit lokaler politischer Bestrebungen erkennen und dadurch die Bedingtheit eigenen politischen Verhaltens und der lokalen Sozialen Arbeit ermessen und verstehen können.
• die Entwicklung der europäischen Einigung im Netzwerk der anderen institutionellen Einbindungen deutscher Politik erfassen und ihre Auswirkungen auf das sozialarbeiterische Handeln ermessen können.
Komponisten
• UN – International Labor Office• EU – Verordnungen und Richtlinien • Bundesebene – Gesetze • Landesebene –
Ausführungsbestimmungen und Gesetze
Dirigenten
• Kreis: Landrat – Kreistag• Gemeinde: Bürgermeister – Gemeinderat• Kreisfreie Stadt: Oberbürgermeister – Stadtrat• Sozialversicherungsträger: Geschäftsführer und
Vorstand – Vertreterversammlung• Bundesagentur für Arbeit: Hauptstelle –
Verwaltungsrat, Regionaldirektionen, 178 Agenturen für Arbeit mit Leitungen
Orchester
• Kreis: Landratsamt• Gemeinde: Gemeindeverwaltung• Kreisfreie Stadt: Stadtverwaltung• Sozialversicherungsträger: Lokale
Geschäftsstellen und Verwaltungen• Agentur für Arbeit: lokale Geschäftsstelle
für Arbeitsvermittlung und Arge für SGB II
Fragestellung der Sitzung
• Wie hängen die Ebenen zusammen und welche Spielräume bleiben auf der lokalen Ebene?
• Welche Machtmittel stehen der Sozialen Arbeit zur Verfügung?
• Welche Machtmittel haben Sie als Studierende?
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Komponist UNO im Bereich Kinder/Jugend
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO) vom 10. Dezember 1948
• Artikel 3. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
• UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989• Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung] • Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das
achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
• Artikel 3 [Wohl des Kindes] • Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von
öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Komponist UN0 im Bereich Arbeit ILO-Regelungen
acht Abkommen gegen:• Zwangsarbeit (Nr. 29, 105)• Vereinigungsfreiheit (Nr. 87)• Vereinigungsrecht / Kollektivverhandlungen (Nr. 98)• gleiche Entlohnung (Nr. 100)• Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz (Nr. 111)• Beschäftigungsmindestalter (Nr. 138)• Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(Nr. 182)• (Quelle: http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/jahrbuch/2004/
sozialrecht/forschungsSchwerpunkt1/index.html)
Komponist Eu im Bereich Kinder/Jugend
• 2000 Verabschiedung der Europäischen Grundrechtscharta
• Artikel 2 Recht auf Leben (1) Jede Person hat das Recht auf Leben.
• Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit (1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit
• Artikel 24 Rechte des Kindes (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
Komponist EU Bereich ArbeitVerträge, Verordnungen und Richtlinien• EU-Verträge binden Unterzeichner• EU-Verordnungen gelten unmittelbar in
jedem Mitgliedstaat• EU-Richtlinien verpflichten zur
Rechtsanpassung nach eigenen Maßstäben.
• (Quelle: Frey, Michael (2006). Sozialpolitik und Sozialrecht in der EU. In: http://www.euro-mpa.de/de/Download/KonzeptEurop%C3%A4ischesSozialrecht%20und%20Sozialpolitik.pdf 09.01.2009)
Komponist EU Bereich Arbeit
Koordinierendes europäisches Sozialrecht• Art. 39 EGV: Freizügigkeit der
Arbeitskräfte, Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
• Verordnungen EG 1408/71 vereinfacht VO EG 883/2004:
• Entscheidend ist hauptsächlicher Arbeitsort – man nimmt dessen Bestimmungen mit ins Ausland
Komponist EU Bereich ArbeitHarmonisierende Sozialpolitik
• vollständige Harmonisierung der Sozialstandards in der Europäischen Union nicht gedacht.
• Jeder Mitgliedsstaat eigenständig auf seine eigenen sozialen Probleme reagieren
• lediglich Mindeststandards
Komponist Bund Grundrechte
• Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
• Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
• Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
Komponist Bund
• UN-Kinderrechtskonvention• von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichnet am 6. März 1992 (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121)
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?• Rund 2/3 aller öffentlichen Investitionen
werden durch die Kommunen getätigt• 80% der Bundes- und Landesgesetze
werden durch die Kommunen ausgeführt• Die Kreise decken 96% des Territoriums
der BRD ab.• 2 von 3 Deutschen wohnen in Kreisen.
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?• Erteilung von
Baugenehmigungen• Sozialhilfe• Jugendhilfe• Wohngeld• Unterhaltssicherung
für Soldaten• Ausbildungsförderung• Verkehrsaufsicht
• Einwohnermelde-wesen
• Sportplätze• Bäder• Bauleitplanung
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?• Kraftfahrzeugzulassung• Katastrophenabwehr• Ausländerwesen• Erteilung von Waffenscheinen• Abfallwirtschaft• Natur- und Landschaftsschutz• Gewässerschutz• Umweltschutz
• Allgemein bildende Schulen• Berufsschulen• Fachoberschulen• Volkshochschulen• Schullandheime• Büchereien• Heimatmuseen
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?• Bildstellen• Kinderheime• Kindererholungsheime• Müttererholungsheime• Altenheime • Altenerholungsheime• Seniorenklubs• Krankenhäuser
Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale
Bereich?• Rettungsdienst• Tagesstätten für geistig behinderte Kinder• Lebensmitteluntersuchungsämter• Naturparks• Nahverkehrsbetriebe• Nahverkehrsflugplätze• Straßen (kommunale oder Kreis)
Rechtliche Grundlagen Art. 20 Abs. 1 GG
• Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Rechtliche GrundlageArt. 28 Abs. 1 GG
• Satz 1: Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
Rechtliche GrundlageArt. 28 Abs. 1 GG
• Satz 2 : In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Rechtliche GrundlageArt. 28 Abs. 1 GG
• Satz 3 und 4: Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
Rechtliche GrundlageArt. 28 Abs. 2 GG
• Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet ssein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Selbstverwaltung.
Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit KreisgebietKreistag und Landrat
Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit Kreistag und Landrat
Gemeinden mitGemeinderat undBürgermeister
Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit Kreistag und Landrat
Gemeinden mitGemeinderat undBürgermeister
KreisfreieStadt mit Stadtrat
undOberbürgermeister
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
GemeinderatStadtratKreistag
Vorsitzender gewählt
meist Bürgermeister oder LandratIn einigen Ländern
Direktwahl
Bürger und Bürgerinnen
WählenWählen
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
GemeinderatStadtratKreistag
Vorsitzender gewählt
meist Bürgermeister oder LandratBürgermeister,
Oberbürgermeister, Landrat
Bürger und Bürgerinnen
WählenWählen
stimmt mit
Ausschüsse
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
GemeinderatStadtratKreistag
Vorsitzender gewählt
meist Bürgermeister oder LandratBürgermeister
Bürger und Bürgerinnen
WählenWählen
stimmt mit
Beigeordnete ehren- oderhauptamtlich
Ausschüsse
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
GemeinderatStadtratKreistag
Vorsitzender gewählt
meist Bürgermeister oder LandratBürgermeister
Bürger und Bürgerinnen
WählenWählen
stimmt mit
Verwaltung
Beigeordnete ehren- oderhauptamtlich
Ausschüsse
Leitet
Leiten
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
GemeinderatStadtratKreistag
Vorsitzender gewählt
meist Bürgermeister oder LandratBürgermeister
Bürger und Bürgerinnen
WählenWählen
stimmt mit
Verwaltung
Beigeordnete ehren- oderhauptamtlich
Ausschüsse
Leitet
Leiten
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?
Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Ausschüsse
Fraktionen
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?Einfluss-nahme durch:
Bürger
Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Auschüsse
Fraktionen
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?Einfluss-nahme durch:
Bürger
Betriebe
Presse
Vereine
Bürger-initiativen
Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Ausschüsse
Fraktionen
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?Einfluss-nahme durch:
Bürger
Betriebe
Presse
Vereine
Bürger-initiativen
Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Ausschüsse
Fraktionen
Parteien und Wählergemeinschaften
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?Einfluss-nahme durch:
Bürger
Betriebe
Presse
Vereine
Bürger-initiativen
Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Ausschüsse
Fraktionen
Parteien und Wählergemeinschaften
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
• (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere – 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für
ihr Wohl schützen,
Komponist LandesebeneAusführungsgesetz
• Thüringer Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Seit Mitte des Jahres 2001
• Seit 2001 Änderung:• §17 Abs. 1 Nr. 3 des Änderungsgesetzes:
„Erstattung der Kosten für anonyme Geburten in Thüringer Kliniken“ durch „Thüringer Stiftung zur Hilfe für Schwangere und Familien in Not“
• Der Antrag auf Kostenübernahme für eine anonyme Entbindung ist durch das Krankenhaus direkt an die Geschäftsführerin der Stiftung zu richten.
Dirigent KommuneStadtrat
• Einrichtung von Babyklappen zuerst Frauenklinik, jetzt Helios-Klinikum (in ganz Deutschland gibt es nur 79)
• Ermöglichung von anonymen Geburten gegen Gesetz
• „Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte wie auch Hebammen nach dem Personenstandgesetz verpflichtet, eine Geburt unter Angabe der Personalien der Mutter gegenüber dem zuständigen Standesamt zu melden.“
• (Gabriele du Bois (2004). Anonyme Geburt - Für die Betroffenen ein Segen oder ein Fluch? In: http://www.aerztinnenbund.de/Anonyme-Geburt-Fuer-die-Betroffenen-ein-Segen.358.0.2.html 09.01.2009)
Orchester KommuneJugendamt
• „Informationen Das Jugendamt der Stadt Erfurt, das Helios-Klinikum und der Caritasverband Erfurt unterbreiten gemeinsam ein Schutz- und Hilfeangebot für schwangere Frauen und Mütter mit Kindern in Not.
• Schwangere Frauen oder Mütter mit Kindern, die sich aufgrund einer besonderen Situation nicht in der Lage sehen, ihr Kind aufzuziehen, wenden sich unter den nebenstehenden Rufnummern an die genannten Personen oder schicken eine E-Mail. Absolute Anonymität ist zugesichert.
• Bei uns bekommen Sie Rat in allen Fragen• der rechtlichen Situation, • der sozialen und persönlichen Situation der Betroffenen, • zur Abgabe eines Kindes im Babykorb oder der anonymen Geburt, • einer anonymen und geschützten Unterbringung und • einer Krisenintervention.“
• http://www.erfurt.de/ef/de/leben/sozges/rat/01914.shtml
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
Die rot-grüne Bundesverwaltung stellt Defizit fest
• In der Praxis Zurückhaltung der Jugendämter bei der Anrufung der Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdung
• Wegen Elternrechte in Art. 6 und § 1666 BGB
• Und Dienstleistungshaltung KJHG
Die angestrebte Lösung
• „Mit Blick sowohl auf die Fälle der Kindesmisshandlung bzw. Kindesvernachlässigung, bei denen Kinder schwerst geschädigt oder getötet wurden, (…) soll das staatliche Wächteramt bzw. der Schutzauftrag der Jugendämter gesetzlich stärker betont werden.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
• Am 6.9.04 bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein:
• Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG)
• Darin ein § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“
Hauptsache des Gesetzentwurfes (symbolische Politik)
• „Die Sicherung des Angebots an Tagesbetreuung im Osten sowie der Betreuungsausbau im Westen …“
• Bis 2010 230 000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahre
• Elterngeld ab 1.1.2007• Elternzeit auch für Väter
Die Gegenposition der CDU/CSU in der symbolischen Politik
• Subsidiaritätsprinzip• Stärkung der Familie, des Elternrechts• Kitas sind Ländersache
Es geht um die Macht –Symbolische PolitikSitzverteilung im Bundesrat
05
1015202530354045
1998 1999 2001 2002 2003 2004 2005
RegierungOpposition
Praktische Politik im Schatten der Symbolischen Politik – Schutz des Kindeswohls
Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl durch
• – Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung,
• – die Ermächtigung des Jugendamtes zum Schutz des Kindes auch gegenüber den Personensorgeberechtigten bei akuter Gefährdung,
• – eine verschärfte Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen im Hinblick auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe;
Die Politik schlägt zu• Blockadepolitik im Bundesrat durch CDU/CSU
und FDP• Regierungskoalition teilt Gesetz • In nicht zustimmungspflichtigen Teil: Gesetz
zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) wird am 27.10.04 durch Ausschuss in Bundestag eingebracht und am 28.10.2004 durch Bundestag verabschiedet
• Und in zustimmungspflichtigen Teil: KICK
„KICK“
• Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“
• Tritt zum 1.10.2005 in Kraft
Das Ergebnis• 4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
• „§ 8a• Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung• (1)Werden dem Jugendamt gewichtige
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. (…)
Entwurf § 8a Abs. 2
• (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen Hinzufügung in Endfassung: und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. (…)
§ 8a Entwurf Abs. 3• (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des
Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine schwerwiegende und dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Komponist BundeslandAusführungsgesetze
• Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
• Vom 23. Dezember 2005• Regelt örtliche Jugendämter und
Jugendhilfeausschüsse • Sowie Landesjugendamt und
Landesjugendhilfeausschuss
Dirigent und Orchester Kommune
• Nach Münder (2007) wird die Praxis vor Ort bei den Jugendämter häufig vor allem durch Kostenüberlegungen bestimmt.
• Z.B. als „insofern erfahrene Fachkraft“ nur Mitglieder des ASD, oder Unterbesetzungen, schlechte Informationen
• Meist keine Regelungen für den Fall „dringender Gefahr“
• Quelle: Münder, Johannes (2007). Untersuchung zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach § 8a Abs. 2 SGB VIII. http://www2.tu-berlin.de/fak1/gsw/zivilrecht/ZR_downloads/Jugendaemter_020207.pdf S.19ff.
Gegenbeispiele • Der Stuttgarter Kinderschutzbogen führt zu
einem hochkompetenten Abklären des Gefährdungspotentials im Team
• Das Dormagener Modell erstellt eine Präventionskette beginnend mit der Schwangerenberatung bis zur Einschulung mit aufsuchender Sozialarbeit
• In Braunschweig gibt es das Modell „Familienpatenschaften“ http://www.bff-nbg.de/downloads/Konzept_Familienpatenschaften307.pdf
• Es gibt aber keine allgemeinen Standards
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
Eingliederung von Alkoholabhängigen
• Erfurt: vorbildliches abgestuftes System vom obdachlosen Alkoholiker im Nachtasyl bis zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, das auch „nasse“ AlkoholikerInnen einbezieht
• Andere Landkreise in Thüringen für „nasse“ nur medizinische Entgiftung für Nachsorge Fahrkarte nach Erfurt
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Komponist BundDeutsches Sozialrecht
• - allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I)• - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)• - Arbeitsförderung (SGB III)• - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)• - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)• - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)• - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)• - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)• - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)• - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)• - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)• - Sozialhilfe (SGB XII)
Modellprojekt FIT
• Leiter des Sozialamtes regt an• Stadtrat genehmigt Mittel• Projekt zur Eingliederung von chronischen
Sozialhilfeempfängern mit einer Resterwerbsfähigkeit
• Wissenschaftliche Begleitung• Mögliches Modellprojekt
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Machtmittel der Sozialarbeit
• Auf der Komponistenebene– Große Träger und Verbände (Lobby) – Kleine Verbände in Liga (Lobby)– Parteien (direkt)
Machtmittel der Sozialarbeit
• Auf der Dirigentenebene– Kenntnisse der Kommunalpolitik– Gute Konzeption, Sachorientierung,
überzeugende Argumente– Gute Verbindungen zu Medienvertretern,
Parteien, einflussreiche Personen– Gute Verbindungen zur Verwaltung
Machtmittel der Sozialarbeit
• Auf der Orchesterebene– Professionalität – Kompetenz– Rechtskenntnisse– Loyalität– Verschwiegenheit– Teamfähigkeit– Networking
Gliederung
• Die Ebene der Komponisten• Die Ebene der Dirigenten und Orchester
– Beispiel Kindestötung– Beispiel Kindeswohlgefährdung– Beispiel Suchtpolitik– Beispiel Sozialhilfe
• Machtmittel der sozialen Arbeit• Machtmittel der Studierenden
Machtmittel der Studierenden für ein gutes Studium, das zu Professionalität führt
• Intensive Mitarbeit• Fragen und Einwände• Gemeinsame Petitionen• Fachschaft, Stura• Teilnahme an Berufungskommissionen• Evaluationen• Lehrpreis• Mein-prof.de