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Medienbildung im Kontext des Verbraucherschutzes
Cornelia Tausch08.04.2014 – Runder Tisch 5, Strategieprozess Medienbildung in Baden-Württemberg
Verbraucher - Medienkompetenz
Keine einheitliche Definition. Ein Versuch:
Die Kompetenz von Menschen, die sich als Verbraucher der Medien (insb. digitale Medien) bedienen um ihre Bedarfe selbstbestimmt zu befriedigen und Kaufentscheidungen zu treffen, über Medien als komplexes absatzwirtschaftliches Instrument der Anbieter und ihrer Verbände Bescheid wissen, diese kritisch einschätzen können und zu einem begründeten, selbstbestimmten Entscheidungs- und Nutzungsverhaltens angesichts eines breiten Angebots gelangen.
Oder eine andere Annäherung:Verbraucherkompetenz ist Alltagswissen
Wer sind die Verbraucher
§ 13 BGB VerbraucherVerbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Kinder und Jugendlichevom Gesetz besonders geschütztgeschäftsunfähig § 104 Abs. 1 BGB (unter 7 Jahre)beschränkt geschäftsfähig § 106 BGB (7 J. vollendet)
Außer: Zustimmung der Eltern, Taschengeldparagraph, ausschließlich rechtlich vorteilhaft
Leitbilder der Verbraucherbildung
Der schutzbedürftige Verbraucher
Der „mündige Verbraucher“ grund sätzlich kompetent, vollständig informiert, in der Lage, sein Verhalten und seine Bedürfnisse kritisch zu reflektieren, entscheidet immer rational
Der vertrauende, der verletzliche oder der verantwortungsvolle Verbraucher (Behavioural Economics)
(1) Medienkompetenz für Verbraucher heißt …
die gewählten Endgeräte so nutzen zu können, dass die Verbraucher ihre Konsumbedürfnisse entfalten können, sich selbst (ggf. durch Dritte) den notwendigen Schutz herstellen können
bei technischen Problemen oder Einschränkungen um die Rechte als Verbraucher wissen
zu wissen, wo Hilfe für welche Fragestellung zu bekommen ist
Einige der Herausforderungen …
Gewährleistung vs. Garantie
Proprietäre Systeme
Beschränkungen von Nutzungslizenzen, der Übertragbarkeit von digitalen Produkten auf alternative Endgeräte
Virenschutz / Firewall / Einstellungen der Software / Datenschutz
Wo Hilfe für eine konkrete Fragestellung erhalten?
Die Durchsetzung berechtigter rechtlicher Ansprüche
(2) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …
erkennen können, wann welche Rechte und Pflichten aus einer Situation als Verbraucher entstehen
Besuch einer Website
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Musterwiderrufsbelehrung, Nutzungsbedingungen
„Kostenpflichtig bestellen“
Unten auf der Website, anklickbar:
„Nutzungsbedingungen
Hier werden die Regeln erläutert, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie unsere Dienste nutzen.“
„… und hiermit bestätigen Sie, dass Sie die AGB / die Datenschutzerklärung / die Musterwiderrufsbelehrung / die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben.“
Verbrauchervertragsrecht und Schutzbestimmungen
die Mechanismen der unterschiedlichen Währungen der digitalen Welt (Geld, Daten, Aufmerksamkeit) zu kennen
die Techniken des Trackings, Targeting und zielgruppenspezifischer Werbung sowie Zusammensetzung von Websites zu kennen
(3) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …
(3) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …
die neuen digitalen Instrumente und Angebote, die Verbrauchern Hilfestellung für selbstbestimmte Konsumentscheidungen geben können, kennen, systematische Wirkungsweisen erkennen lernen, kritisch nutzen (oder ablehnen) können
Neue Instrumente für Verbraucher
Suchmaschinen:erschließen das Wissen und listen besonders interessante Seiten auf
Werbung vs. Suchergebnisse
Suchalgorithmen
Tracking, personenbezogene Werbung
Suchmaschinenoptimie-rung
Agenturen (Empfehlungen und mehr)
Neue Instrumente für Verbraucher
Vergleichsportale:
Sammeln, Sortieren und Stellen eine Vielzahl von Informationen in einen für den Verbraucher wichtigen Kontext (Qualität, Preis, …)
Vermitteln die Güter oder Dienstleistungen, organisieren Anbieterwechsel
Geschäftsmodell
Voreinstellungen
Aktualität der Information
Neutralität der Information
Tracking
Blogs, Foren, …
Bieten Austausch von Informationen über Produkte und Dienstleistungen
Verlässlichkeit von Informationen, Tests versus Erfahrungsberichte
Aktualität der Information
Agenturen (Empfehlungen und mehr)
Rechte und Pflichten
„Trend“: Verbraucher als Prosumer
Bewertungen auf Verkaufsplattformen
Bewertungen auf Vergleichsportalen
Verbraucher als gewollte / ungewollte Werbeträger
Diskussionen in Blogs und Foren
Rechte und Pflichten als Prosumer kennen
Kritisch erkennen können, wenn Beiträge / Bewertungen gefälscht sind
(4) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …
Wer hat Angebote zur Medienkompetenz für Verbraucher?
Öffentliche Institutionen wie z.B. Ministerien, Schulen
www.verbraucherzentrale.de, www.vz-bw.deDie allg. Angebote der Verbraucherzentralen
Spezialseiten Medienwww.verbraucherbildung.de (u.a. Materialkompass, bewertete Materialien zur Verbraucherbildung)checked4you.deandere Themenseiten (www.lebensmittelklarheit.de …)
Besonderheit: anbieterunabhängig!
Wer hat Angebote zur Medienkompetenz für Verbraucher?
Anbieter (Websites, Werbung, Informationen zu Sozialen Netzwerken im SN)
Anbieter in Zusammenschlüssen oder VerbändenBsp: Deutschland sicher im Netzin Schulen
SelbsthilfeVerbraucher fragen Verbraucher – Foren, das Bauen auf Experten plus Schwarmintelligenz
Die Herausforderung für Angebote:
Mit welchen Angeboten können welche Verbrauchergruppen wann erreicht werden?
Verbraucher ist man lebenslang. Für Erwachsene gibt es wenig allgemein definierte Wege Informationen und Kompetenzen zu vermitteln!
Was muss der Verbraucher alles können und wissen?
Soll durch Medien- / Verbraucherbildung schlechte Regulierung kompensiert werden?
Welche Verantwortung können andere Regelwerke / Rahmenbedingungen leisten?
Welche Verantwortung tragen Gesetzgeber und Unternehmen?
Medienkompetenz für Verbraucher könnte auch heißen …
Rechtliche Texte zur Verbraucherinformation werden einem verpflichtenden „Verständlichkeitscheck“ unterzogen
Texte, die Verbraucher bei Annahme gegen sich gelten lassen müssen (AGB, Datenschutz-erklärungen, etc.) haben in erster Linie leicht zugänglich, verständlich und kurz sein
Verbraucherinformationen müssen zum relevanten ! Zeitpunkt verfügbar sein
Informationen und Texte werden zielgruppenspezifisch aufbereitet
Es werden rechtliche Vorgaben für verbraucherfreundliche Voreinstellungen gemacht
Verbraucherunfreundliche Praktiken oder Geschäftsmodelle müssen beschränkt oder verboten werden, Medienkompetenz ist dann kein geeignetes Instrument
Das Wunsch-Leitbild der Verbraucher- / Medienpolitik aus Sicht des Verbraucherschutzes:
(1) Der vertrauende, der verletzliche, der verantwortungsvolle Verbraucher: Maßnahmen an realen Menschen orientieren
(2) Die Medienkompetenz als Ziel sinnvoll beschränken
(3) Eine Beschlussfassung, wie die Neuausrichtung aussehen soll
(4) Die Unterstützung der Politik ist bei dieser Neuorientierung notwendig
Vielen Dank!