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Versicherungen für Selbstständige 2006 Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler

Mehr Sicherheit für Betriebe · haben Sie gerechnet und gezweifelt, doch schließlich sich selbst und dann die anderen überzeugt. Jetzt sind Sie selbstständig, als Handwerker,

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Versicherungen für Selbstständige 2006

Mehr Sicherheit für

Betriebeund Freiberufler

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ImpressumHerausgeber:ZUKUNFT klipp + klarInformationszentrum derdeutschen VersichererPostfach 08 04 3110004 Berlin

Bestell-Hotline:Tel.: 08 00/7 42 43 75

Beratungs-Hotline:Tel.: 08 00/2 63 72 43(freecall: 08 00/ANFRAGE)oder 08 00/3 39 93 99www.klipp-und-klar.deEine Einrichtung des GDV

Redaktion:Stephan Gelhausen

Gestaltung:ECC Kohtes Klewes GmbH

DTP-Grafik:Regina Blombach

Druck und Vertrieb:Verlag Versicherungs-wirtschaft GmbHKlosestraße 2276137 KarlsruheTelefax: 0721/35 09-204

Stand Februar 20067. aktualisierte Auflage

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Versicherungen für Selbstständige 2006Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler

Inhalt

Das Risiko managen 4

Sicherheit für Firma und Chef 6

Welche Versicherung für wen? 10

Persönliche Versicherungen für junge Selbstständige 20

Schutz für Unternehmen in der Konsolidierungsphase 32

Privater Schutz für Selbstständige mittleren Alters 40

Versicherungen für expandierende Firmen 44

Die private Versorgung älterer Selbstständiger 50

Versicherungen – wo und wie? 52

Stichwortverzeichnis 56

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Tüchtigkeit allein reicht nicht aus:Am Anfang stand eine Idee. Dannhaben Sie gerechnet und gezweifelt,doch schließlich sich selbst und danndie anderen überzeugt. Jetzt sind Sie selbstständig, als Handwerker,Händler, Gewerbetreibender, Arzt,Anwalt oder geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens. Ob Ihre Rechnung am Ende aufgeht,hängt von vielen Faktoren ab, nichtnur von Ihrer Tüchtigkeit.

Aber selbst wenn Ihr Konzept alsUnternehmer oder Freiberufler stimmt,können Sie noch Pech haben. Einefehlerhaft arbeitende Maschine, dieUnachtsamkeit eines Mitarbeiters, ein Irrtum, den Sie selbst begehen –und schon kann alles auf dem Spielstehen: die Firma, die Praxis und Ihreprivate Lebensplanung.

Das Risikomanagen

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Deshalb müssen Sie Ihr Risiko begren-zen, sich gegen Gefahren versichern.Diese Broschüre informiert Sie überdie verschiedenen Versicherungen, dieSelbstständigen zur Verfügung stehen.Damit Sie am Ende jedoch vor lauterBäumen den Wald nicht aus dem Auge verlieren, versuchen wir IhnenAnregungen zu geben, welcher Ver-sicherungsschutz für Ihren Betriebwichtig ist – und auf welchen Sie viel-leicht verzichten können.

Wir geben Ihnen auch Anhaltspunkte,was der Versicherungsschutz im Ein-zelnen kosten kann. Abweichun-gen kommen nicht nur vor, sondern sind auf unserem freien Markt sogar

typisch – erst recht nach der Verwirk-lichung des europäischen Versiche-rungsbinnenmarktes für private undnichtindustrielle Risiken seit Juli 1994.

Selbstständigkeit erfordert maßge-schneiderten Versicherungsschutz Eines kann aber auch dieser Leitfadennicht: den individuellen Rat einesFachmanns ersetzen. Für jede Firmaund jeden Freiberufler gibt es nämlicheine andere, eine maßgeschneiderte,sehr individuelle Lösung. Wohl aberkönnen wir versuchen, Ihnen einenÜberblick zu verschaffen.

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Gefahr erkannt, Gefahr gebanntIhr unternehmerisches Risiko nimmtIhnen keine Versicherungsgesellschaftab. Den Markt für Ihre Produkte oderDienstleistungen müssen Sie schonselbst finden.

Eine Versicherung kann nur für den finanziellen Ausgleich zwischen Glückund Unglück sorgen. Sie kann nurdeshalb im Schadenfall auch Riesen-summen an die Betroffenen zahlen,weil viele Versicherungsnehmer regel-mäßig ihren Beitrag (Prämie) entrich-ten, ohne einen Schaden zu erleiden.Das funktioniert nach dem mathema-tischen Gesetz der großen Zahl.

Nicht alles ist versicherbar: Versi-cherbar sind nur zufällige, im Einzel-fall ungewisse Ereignisse. Also nichtder durch natürlichen Verschleiß ent-stehende Ausfall einer Maschine istversicherbar, sondern zum Beispiel derVerlust, der durch Feuer, Leitungswas-ser, Einbruchdiebstahl, Vandalismusoder die Fahrlässigkeit eines Mitarbei-ters entsteht. Versicherbar sind aberauch Irrtümer und Fehler, die Ärzte,Anwälte und Architekten begehen.Und sogar der Konkurs eines Kundenkann versichert werden.

Erstes Gebot: Selbst für Sicherheit sorgenEhe Sie sich zum Abschluss einer Ver-sicherung entscheiden, sollten Sie prü-fen, was Sie selbst tun können, um einen Schaden zu vermeiden. In jedemFall müssen Sie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der fürSie zuständigen gesetzlichen Berufs-genossenschaft sorgen. Für Versäum-nisse, die Sie auf diesem Gebiet bege-hen, kommt keine private Versiche-rung auf. Das wäre auch gegenüberden anderen Versicherungsnehmernunfair, die Ihr Risiko mittragen.

Für Existenzgründer heißt das natür-lich: Der Betrieb (auch der eines Frei-beruflers, der Angestellte beschäftigt)muss zuerst mal bei der Berufsgenos-senschaft angemeldet werden.

Zweites Gebot:Rangordnung aufstellenFür die Risiken, die dann noch übrigbleiben, sollten Sie eine Rangordnungaufstellen:

• Was muss versichert werden?• Was soll versichert werden?• Was kann versichert werden?

Sicherheit für

Firma und Chef

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Schadenverhütungwird oft honoriertIn Ihrem Betrieb oder Büro können Sieeine Menge tun, umSchäden zu vermeiden.Zum Beispiel durchEinbruch- oder Daten-sicherung, durch sinn-volle Änderungen desProduktionsablaufs,Einbau einer Sprinkler-anlage oder Verwen-dung von feuerbe-ständigen Materialien.Versicherungsgesell-schaften honorierensolche Anstrengungenoft durch Beitrags-nachlässe.

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Muss:Wenn es um die Existenz gehtEs gibt Ereignisse, gegen die Sie sichunbedingt versichern müssen. Bei-spiele für so genannte große Risiken:

Einem Architekten unterläuft einschwerwiegender Planungsfehler.Durch den deswegen erforderlichenUmbau des Gebäudes entstehen Kosten von mehreren hunderttausendEuro. Der Bauherr macht den Archi-tekten dafür haftbar.

Vorsorge gegen den finanziellenRuin: Bei einem Brand wird das Pro-duktions- und Lagergebäude einerneu gegründeten Druckerei vernichtet.Maschinen und Papiervorräte sind zerstört. Der Betrieb kann nicht fort-geführt werden, weil das Kapital fürden Wiederaufbau fehlt.

Durch eine Verkettung unglücklicherUmstände injiziert ein gerade nieder-gelassener Arzt ein Kurznarkotikumversehentlich in die Arterie. Der Armdes Patienten muss amputiert werden.Auf den zu Schadenersatz undSchmerzensgeld verpflichteten Medi-ziner kommen Forderungen in sechs-stelliger Höhe zu.

Wegen einer falschen Eintragung imTerminkalender versäumt ein Rechts-anwalt die Einspruchsfrist gegen einerstinstanzliches Urteil. Seinem Man-danten entsteht dadurch ein Schadenin Millionenhöhe. Der Anwalt haftetdafür.

Eine Lymphknotenerkrankung be-endet die Berufstätigkeit eines 39-jäh-rigen Optikermeisters. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Facharzt soschwer verletzt, dass er seinen Berufaufgeben muss.

In beiden Fällen wird aus der Lebens-versicherung eine Berufsunfähigkeits-rente fällig, wenn der Vertrag einenentsprechenden Zusatzschutz enthält.

Zusätzlichen Schutz kann eine privateUnfallversicherung bieten. Kernleis-tung der privaten Unfallversicherungist die Invaliditätsleistung. Sie wird fäl-lig, wenn als Folge eines Unfalls kör-perliche oder geistige Schäden dauer-haft zurückbleiben. Diese Kapitalleis-tung richtet sich nach dem Grad derInvalidität.

Auch Übergangsgeld für lang anhal-tende Unfallfolgen oder Tagegelderfür die Dauer der ärztlichen Behand-lung können vereinbart werden. DieseLeistungen der privaten Unfallversi-cherung können vom Unfalltag anEinkommensverluste ersetzen odermindern.

Ein Gastwirt erliegt einem Herzinfarkt,ein Steuerberater einer Salmonellen-infektion. Die Familie hat kein Aus-kommen, auf dem Haus lasten Schul-den. Eine Lebensversicherung bietetbeim Ableben des Versorgers finan-zielle Sicherheit – und das sofort: Bereits nach Zahlung des ersten Bei-trags besteht vollständiger Versiche-rungsschutz.

Soll:Wenn finanzielle Engpässe drohenDas gilt für Schäden, die deutlich ne-gative Auswirkungen auf Ihren Betriebhaben. Beispiele für mittlere Risiken:

Der Mitarbeiter eines Händlers holtvom Auslieferungslager des Herstellerszehn neue Farbfernsehgeräte ab. Aufder Rückfahrt verursacht er mit demLieferwagen einen Unfall. Die neuenGeräte im Wert von mehr als 10 000Euro gehen dabei zu Bruch.

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Mittlere Risiken gefährden vorallem junge Unternehmen: In einemMetall verarbeitenden Betrieb hat einenoch ziemlich neue, elektronisch ge-steuerte Drehbank einen Defekt. Bisdas benötigte Ersatzteil geliefert undeingebaut ist, vergehen drei Wochen.Einnahmeausfall: 5 000 Euro. Der Her-steller liefert zwar das Ersatzteil imRahmen der Garantiebedingungenkostenlos, doch für den Produktions-ausfall haftet er nicht.

Eine Putzfrau stößt in der Praxis einesSteuerberaters aus Versehen eineFlasche mit Limonade um. Der Inhalt ergießt sich in den Rechner der neuenDatenverarbeitungsanlage. Alles in allem ein Schaden von mehr als10 000 Euro.

Während große und gewinnträchtigeFirmen solche Ereignisse eventuellnoch aus eigenen Mitteln verkraften,können junge Unternehmen dadurchernstlich gefährdet werden. Sie be-nötigen also einen umfassenderen Ver-sicherungsschutz als die etablierten.

Kann:Was aus der eigenen Kasse geht Nicht alles muss unbedingt versichertwerden. Zu den kleinen Risiken gehörtalles, was die Firma oder den Freibe-rufler im Schadenfall nur im geringenMaß belasten würde. So verzichtenzum Beispiel manche Unternehmenauf eine Glasversicherung. Was ver-ständlich ist, wenn ihre Hallen nurwenige Fenster mit einfacher Vergla-sung haben. Erstens ist die Wahr-scheinlichkeit – außer bei Explosion –gering, dass alle Fenster gleichzeitigzu Bruch gehen, zweitens lässt sichder Preis für eine neue Scheibe schonheute – also vor Eintritt des Schadens– ziemlich genau abschätzen. Daswird die Firma nicht an den Rand desRuins bringen.

Sicherheit für Firma und Chef

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für wen?Welche Versicherung

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Pflicht und KürIn manchen Berufen ist es gar nichtmöglich, sich ohne Versicherungselbstständig zu machen. Ein Steuer-berater darf nur dann seine Praxis eröffnen, wenn er eine Vermögens-schaden-Haftpflichtversicherungabgeschlossen hat. Und kein Hand-werker darf sich auf den Weg zumKunden machen, ohne dass sein Auto versichert wäre.

Angebote einholen und an Gefah-renschwerpunkte denken: Ist derVersicherungsschutz gesetzlich odervon der Standesorganisation vorge-schrieben, bleibt dem Jungunterneh-mer nur noch die Qual der Wahl zwi-schen etwa 500 Versicherungsanbie-tern, darunter rund 100, die über einebreite Versicherungspalette verfügen.Selbst wenn es um die Pflicht geht,kommen jedoch marktwirtschaftlichePrinzipien zum Zuge. Denn für diegleiche Leistung können durchausunterschiedliche Beiträge verlangtwerden.

So gibt es beispielsweise Versicherun-gen, die sich auf bestimmte Risikenspezialisiert haben. Andere wiederbieten Versicherungspakete an, in denen ergänzende Leistungen mit nur geringen Zusatzkosten enthalten sind. Mehrere Angebote einzuholenlohnt also immer.

Bei der Kür, also den Versicherungen,die Sie freiwillig abschließen können,sollten Sie sich zunächst einmal Ge-danken darüber machen, was sinnvollist. Was für die eine Firma wichtig ist,kann für die andere eventuell entbehr-lich sein. Für den Betreiber einer Kies-grube beispielsweise ist das Raub-und Einbruchdiebstahlrisiko ver-gleichsweise geringer als für einen Ju-welier. Und eine Transportversiche-rung ist für einen Werkzeugmaschi-nenhersteller mit hohem Exportanteilunentbehrlich, für einen Steuerberaterjedoch weitgehend überflüssig. JedesRisiko, das die Existenz bedrohenkönnte, sollte versichert werden.

Es kommt immer aufdie Gefahrenschwer-punkte des einzelnenBetriebes an. JedesRisiko, das die Exis-tenz bedrohen könn-te, sollte versichertwerden.

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Schutz für die FirmaDas Unternehmen muss vor Verlustengeschützt werden, die durch Schädenan Maschinen oder Gebäuden, aberauch durch Fahrlässigkeit oder man-gelnde Qualifikation der Mitarbeiterentstehen können. Vor Substanz-verlusten schützen Sie sich in erster Linie durch den Abschluss von Versi-cherungen im so genannten Sachbe-reich. Dazu gehören beispielsweiseFeuer-, Leitungswasser-, Sturmscha-den-, Glas-, Maschinen-, Elektronik-,Transport-, Auto- und Einbruchdieb-stahlversicherungen.

Hohes Haftpflichtrisiko: Aber auch eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-versicherung ist fast immer erforder-lich. Denn sie schützt bei Schadener-satzansprüchen von Kunden und Besuchern. Unterschätzt wird oft dieNotwendigkeit einer Betriebsunter-brechungsversicherung. Sie kommtzum Beispiel für den entgangenen Gewinn infolge von Feuer- und Ma-schinenschäden auf. Wie ein solidesHaus, so lässt sich optimaler Versiche-rungsschutz aber erst nach sorgfäl-tiger Planung errichten. Ob Sie nunHandwerker, Händler oder Jungindus-trieller sind: Mit Hilfe der nebenstehen-den Checkliste für Betriebe könnenSie sich auf das Gespräch mit IhremVersicherungsfachmann vorbereiten.

Die Kompetenz des Versicherungs-experten nutzen: Dabei gehen Sie am besten so vor: Jedes der erwähn-ten Risiken stufen Sie durch Ankreu-zen danach ein, ob es für Ihren Be-trieb als „groß“, „mittel“ oder „klein“anzusehen ist. Besteht für eine odermehrere große Gefahren kein Versi-cherungsschutz, sollten Sie sich unbe-dingt mit einem Versicherungsvertre-ter in Verbindung setzen. Aber auchwegen der mittleren und kleineren Risiken sollten Sie ihn bei Gelegenheitansprechen. Denn oft lassen sich diese prämiengünstig in bestehendeVerträge einbeziehen.

Während sich die Checkliste für Be-triebe in erster Linie auf Produktions-und Handelsunternehmen bezieht, istdie Übersicht auf Seite 13 vor allemfür Freiberufler und Firmengründergedacht. Denn privater und beruf-licher Bereich lassen sich bei dieserPersonengruppe nur selten strengvoneinander trennen. Zumindest imAnfangsstadium wird der Beruf dochhäufig im eigenen Haus oder in der Privatwohnung ausgeübt.

Risiko für das UnternehmenArt der Gefahr groß mittel klein

Feuer, Explosion ! ! !

Auf benachbarte Grundstücke übergreifendes Feuer ! ! !

Sturm ! ! !

Leitungswasser ! ! !

Einbruchdiebstahl ! ! !

Maschinenbruch ! ! !

Warentransporte ! ! !

Betriebsunterbrechung durch Feuer ! ! !

Maschinenschaden ! ! !

Energieausfall ! ! !

Verseuchung ! ! !

Computerausfall ! ! !

Betriebshaftpflicht ! ! !

Umwelthaftpflicht ! ! !

Produkthaftpflicht ! ! !

Kraftfahrzeughaftpflicht ! ! !

Eigene Kraftfahrzeugschäden ! ! !

Unfallschäden (Kasko) ! ! !

Beraubung, Sabotage,Unterschlagung ! ! !

Forderungsausfall ! ! !

Auslandsrisiken ! ! !

Elementarschäden ! ! !

Checkliste für Betriebe hinsichtlich der wichtigsten Gefahren

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Sicherheit für den ChefWas für die Firma gilt, muss auch fürden Chef gelten. Ohne seine Arbeits-kraft, ohne seine Ideen läuft meistnichts. Deshalb muss er Vorsorge treffen, dass seine Familie und sein Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit odergar seinen Tod gefährdet sind.

Selbstständigkeit heißt auch: Selbstfür die Absicherung sorgen. WennSie bisher als Arbeitnehmer beschäf-tigt waren, hat Ihr Arbeitgeber dieBeiträge zur gesetzlichen Renten- undKrankenversicherung für Sie abge-führt. Nicht nur diese Annehmlichkeitentfällt für den Freiberufler oder fürden geschäftsführenden Gesellschaf-ter einer GmbH. Sie müssen jetzt auchden 50-prozentigen Anteil, den bis-her Ihr Arbeitgeber geleistet hat, auseigener Tasche bezahlen. Für Selbst-ständige gibt es außerdem wederLohnfortzahlung im Krankheitsfallnoch Arbeitslosengeld.

Unter diesen Umständen lohnt es sich schon, mit einem spitzen Bleistiftnachzurechnen, ob eine weitere Mit-gliedschaft in der gesetzlichen Kran-kenkasse sinnvoll ist. Für die Alters-versorgung gilt das Gleiche. Hier bietet sich insbesondere eine Basis-rentenversicherung, eine klassischeRentenversicherung oder eine Kapital-lebensversicherung – auch als Ergän-zung zur vorhandenen Versicherung –an.

Ganz wichtig auch ist die Antwort aufdie Frage, wie Sie als SelbstständigerIhr Einkommen sichern, wenn Sielängere Zeit krank sind. Andere Aspek-te sind Finanzierungskosten undsteuerliche Überlegungen.

Wenn Sie eine der Fragen mit „nein“beantworten, sollten Sie sich mit IhrenVersicherungsexperten in Verbindungsetzen. Sonst kann es Ihnen passieren,dass Sie im Schadenfall plötzlich ohneSchutz dastehen.

Welche Versicherung für wen?

Frage: Antwort: ja nein

Ist für den Ersatz von Schäden gesorgt, die Sie ... beruflich verursachen? ! !... privat verursachen? ! !

Sind Sie versichert,wenn Sie einen Kunden falsch beraten? ! !

Ist Ihre Firmen- und Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser,Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert? ! !

Wenn Sie mit Öl heizen:Sind Sie bei Schäden durch Lecks in Tank oder Anlage versichert? ! !

Haben Sie schon geprüft, ob sich Ihre Finanzierungskosten durch Umschuldung senken lassen? ! !

Kommt eine Versicherung für den Schaden auf,wenn sich jemand auf Ihrem Grundstück verletzt? ! !

Übernimmt die Versicherung die Kosten,wenn Sie um Ihr Recht streiten? ! !

Wenn Ihre Firma nach einem Schaden nicht mehr arbeiten kann: Zahlt dann die Versicherung die Löhne weiter und kommt für den entgangenen Gewinn auf? ! !

Übernimmt eine Versicherung die Reparaturkosten, wenn Ihr Computer beschädigt wird? ! !

Tritt eine Versicherung ein, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen? ! !

Persönliche Risiken

Sind Sie abgesichert für den Fall,dass Sie wegen einer Erkrankung längere Zeit kein Geld verdienen können? ! !

Sind Sie bei Berufsunfähigkeit finanziell geschützt? ! !

Haben Sie schon einmal geprüft, ob Ihnen eine private Krankenversicherung Vorteile bringt? ! !

Wissen Sie, wie es um Ihre persönliche Alterssicherung bestellt ist? ! !

Haben Sie Ihre Hinterbliebenen abgesichert? ! !

Haben Sie für den Fall vorgesorgt, dass Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Pflege benötigen? ! !

Checkliste für Firmengründer und Freiberufler hinsichtlich der wichtigsten Risiken

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Begriffe, die Sie kennen solltenSie müssen nicht gleich Fachchinesisch lernen, wenn Sie sich mit dem Thema„Versicherungen“ befassen wollen.Kennen Sie jedoch ein paar Begriffe,so gelangen Sie schneller zum Ziel.

Keine Versicherung ohne Versiche-rungsantrag. So nennen die Asseku-ranzunternehmen das Formular, dasSie beim Abschluss einer Versicherungunterschreiben. Dabei können Sieauch Vereinbarungen treffen, die vonden üblichen Versicherungsbedingun-gen (dazu gehört auch das „Klein-gedruckte“ auf der Rückseite) abwei-chen. Allerdings werden solche Ver-einbarungen meist erst dann gültig,wenn sie von der Hauptverwaltungdes Versicherungsunternehmens aus-drücklich bestätigt werden.

Die Versicherungssumme wird schonim Antrag festgelegt. Das ist derHöchstbetrag, für den die Versicherungbei einem Schaden aufkommt.

Versicherungssumme dem tatsäch-lichen Wert anpassen: Diese Summesollte mit dem tatsächlichen Wert desversicherten Gutes identisch sein. Dertatsächliche Wert sollte dabei dem ak-tuellen Wiederbeschaffungswert ent-sprechen. Ist sie niedriger als der realeWert, sind Sie nicht ausreichend ge-schützt. Ist die Versicherungssummedagegen zu hoch, erhalten Sie imSchadenfall keinesfalls diesen Betrag,sondern zahlen einfach nur zu viel Beitrag für den Schutz. Da Sie jedochlaufend Anschaffungen tätigen bzw.der Wert Ihres Unternehmens sich verändert, sollten Sie in regelmäßigenZeitabständen im Gespräch mit demVersicherungsvertreter über eine Anpassung der Versicherungssummesprechen.

Bei Unterversicherung in der Sach-versicherung gibt es immer Ärger.Dann ist nämlich der versicherte Wertgeringer als der tatsächliche. Bei einem Schaden bedeutet das, dass die Versicherung nur anteilig zahlt. EinBeispiel: Eine Lagerhalle ist mit 40 000Euro gegen Feuer versichert. DieWiederaufbaukosten würden sich auf50 000 Euro belaufen. Beim Brandwird die Hälfte des Gebäudes zerstört,der entstandene Schaden beträgt25 000 Euro. Die Versicherung ersetztaber nur 20 000 Euro, weil das 80 Pro-zent des Schadens entspricht. Die gesamte Halle war ja auch nur zu 80Prozent ihres Wertes versichert. DieUnterversicherung betrug 20 Prozent.

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Die Vorsorgeversicherung ist keine eigene Versicherungssparte, sondernfindet sich auf Versicherungsanträgenhäufig in einer Spalte, die mit „Vorsor-ge-Versicherungssumme“ überschrie-ben ist. In der Praxis wird meist ein bestimmter Prozentsatz der Versiche-rungssumme als Vorsorgeversicherungausgewiesen.

Unterversicherung lässt sich ver-meiden: Da im Laufe eines Jahres zum Beispiel neue Einrichtungsgegen-stände angeschafft werden könnten,hilft die Vorsorgeversicherung, diedann bei einem Schaden möglicheUnterversicherung zu vermeiden. An-dernfalls müsste jede Neuanschaffungsofort dem Versicherer gemeldet unddie Versicherungssumme verändertwerden, wenn ausreichender Schutzgewährleistet sein soll.

Der Versicherungsschein muss diemit dem Antrag festgelegten Datenenthalten. Sie sollten ihn genau prü-fen, wenn Sie ihn etwa drei oder vierWochen nach Unterschreiben des An-trages erhalten. Dieser Schein wirdauch Police oder Dokument genannt.Die Versicherungsbedingungen stehenauch hier wieder auf der Rückseite –oder sind gesondert beigelegt.

Selbstbeteiligung oder Selbstbehaltwird der Betrag genannt, mit dem derVersicherte sich selbst an einem versi-cherten Schaden beteiligen muss. Bei-spiel: Der versicherte Schaden beträgt500 Euro, die vereinbarte Selbstbe-teiligung 10 Prozent. Also zahlt dieVersicherung im Schadenfall 450 Euro.

Bei mehreren Versicherungsarten sindSelbstbeteiligungen üblich, zum Beispiel bei Bearbeitungsschäden imRahmen der Betriebshaftpflichtver-sicherung oder bei der Kaskoversiche-rung für das Auto. Grundsätzlich trägteine Selbstbeteiligung auch dazu bei,hohe Bearbeitungskosten für Klein-schäden zu vermeiden. Die so gespar-ten Kosten werden in Form von Ra-batten an die Versicherungsnehmerweitergegeben.

Ein Kapitel nicht nur für JungunternehmerWenn Sie gerade dabei sind, eine Existenz zu gründen, werden Sie vielleicht sagen: „lch habe jetzt Wich-tigeres zu tun, als an Versicherungenzu denken. Erst mal muss ich meinGeschäft in Schwung bringen.“ Eineriskante Entscheidung, die möglicher-weise ein bitteres Erwachen nach sichzieht. Deshalb schadet es auch nicht,wenn selbst etablierte Unternehmer andieser Stelle weiterlesen. Womöglichwird Ihnen dann bewusst, was Sie bisher unterlassen haben.

Ein Schaden kommt selten allein:Eine Feuerversicherung hat noch bei-nahe jeder. Aber ein Brand verursachtin der Regel Schäden, die weit überdie Wiederherstellung des vernichtetenGebäudes hinausgehen. Der Einnah-meausfall durch den Produktionsaus-fall kann den eigentlichen Sachscha-den um ein Vielfaches übersteigen.Und die Kosten (Löhne beispielsweise)laufen in der Zwischenzeit unvermin-dert weiter.

Welche Versicherung für wen?

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Bei Betriebsausfall nicht schutzlos –wenn nichts mehr geht: Haben z. B.Feuer oder Sturm Ihren Betrieb lahm-gelegt, so laufen Löhne und Gehälter,Pacht und Zinsen weiter. Hilfe kommtvon der Betriebsunterbrechungs-versicherung (BU). Die Versichererzeichnen in der Regel folgende Versi-cherungssummen:

Bei der so genannten „Klein-BU-Ver-sicherung“ bis zu 1 Mio. Euro Versi-cherungssumme. Sie kann immer nurzusammen mit einer Sachversicherung(Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungs-wasser-, Sturmversicherung) abge-schlossen werden. Die Versicherungs-summe der Klein-BU-Versicherung ist identisch mit der des Sachversiche-rungsvertrages, der oft auch als Inhaltsversicherung bezeichnet wird.

Über die Klein-BU-Versicherung hinauswird die sogenannte Groß-BU-Versi-cherung von der Bedingungsseite herohne Einschränkung der Versiche-rungssumme angeboten. Dies ist aller-dings abhängig von den individuellenZeichnungsrichtlinien der jeweiligenVersicherer. Die Feuer-BU-Versicherungkann unabhängig von einer Inhaltsver-sicherung abgeschlossen werden.

Damit Ihr Betrieb aber so schnell wiemöglich wieder einsatzbereit ist, über-nimmt die Versicherung im Rahmender Versicherungssumme auch be-stimmte Mehrkosten zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzu-schläge. Und für die Zeit bis zurWiederherstellung übernimmt sie ge-gebenenfalls sogar den Aufwand fürdie Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.

Die wichtigsten SachversicherungenWenn es brennt: Bei Brand und Blitz-schlag, aber auch bei einer Explosionoder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversi-cherung finanziellen Schutz. Sie zahltnicht nur für den Schaden, sondernauch für die Lösch- und Aufräumar-beiten. Außerdem für alle Maßnah-men, die der Schadenminderung dienen.

Bei Einbruchdiebstahl: Die Einbruch-diebstahlversicherung zahlt für das,was Einbrecher entwendet haben.Demolieren die ungebetenen GästeIhre Geschäftseinrichtung, werdenauch die Kosten für die Instandset-zung übernommen.

Nach einem Rohrbruch: Die wenigs-ten vermögen sich das Ausmaß vonWasserschäden vorzustellen. Ein Rohr-bruch kann nicht nur das Warenlagereines Gewerbebetriebes vernichten,sondern auch die EDV-Anlage einesSteuerberaters zerstören. Die Lei-tungswasserversicherung kommt u.a. für Schäden an Einrichtungsgegen-ständen, technischen Anlagen undVorräten auf, auch dann, wenn Frostdie Ursache war. Neben den Schädenan Gebäude und Einrichtung deckt sieauch die Kosten für die Nebenarbei-ten, die notwendig sind, um denSchaden an der Rohrleitung zu behe-ben.

… und bei Sturm: Ein Herbststurmdeckt nicht nur das Dach Ihres Hau-ses ab. Ein daneben stehender Baumstürzt auch noch um und beschädigtdie Fassade. Für beide Schäden kommtdie Sturmversicherung auf. Sie über-nimmt auch die Kosten für Sofortmaß-nahmen, also zum Beispiel eine provi-sorische Sicherung des beschädigtenDaches.

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Glück und Glas … wie leicht brichtdas! Während eine Versicherung fürEinfachverglasung nicht unbedingtnötig ist, sieht die Sache ganz andersaus, wenn es sich um teures Spezial-glas handelt, zum Beispiel bei großflä-chigen Schaufenstern oder Werbean-lagen. Aber auch für Zwischenwändein Büros oder Produktionsräumen wirdaus Gründen der Wärme- und Schall-isolierung immer häufiger Spezialglasverwendet. Nicht vergessen werdendarf die Versicherung für Türverglas-ungen, Vitrinen, Schaukästen, Stand-oder Wandspiegel, Außen- und Dachverglasungen – und die gläserne Werbeschrift über dem Eingang.

Was auch immer davon zu Bruchgeht: Die Glasversicherung zahlt es.Dabei beschränkt sich die Kosten-übernahme nicht allein auf die neueVerglasung. Wenn zum Beispiel einegroßflächige Schaufensterscheibenicht sofort geliefert werden kann, finanziert die Versicherung auch eine Notverglasung, außerdem dieSonderkosten für Gerüste, Kräne und die Ausbesserungskosten anMauerwerk und Anstrich.

Haftpflicht – ein DamoklesschwertBerufs- und Betriebshaftpflicht:Gesetzlich vorgeschrieben ist eineHaftpflichtversicherung nur für einigeBerufsgruppen, zum Beispiel für Wirt-schaftsprüfer, Steuerberater, Notareund Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzteund andere verstoßen gegen ihre Be-rufspflichten, wenn sie sich nicht aus-reichend gegen Haftpflichtansprücheabsichern. Auf jeden Fall gehört dieHaftpflichtversicherung zu den Versi-cherungen, auf die kein Freiberufler,Händler oder Gewerbetreibender ver-zichten kann. Für den Architekten, dersich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genausowichtig wie die Betriebshaftpflicht füreinen Handwerker.

Die Kosten für solche Policen sind vonBetrieb zu Betrieb unterschiedlich. Siesollten unbedingt auf eine ausreichen-de Deckungssumme (zum Beispiel 2 Millionen Euro für Personen- und 1Million Euro für Sachschäden) achten.

Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist dieUmwelthaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Haftpflichtansprüchenwegen Schäden durch Umwelteinwir-kungen. Zu denken ist hier zum Bei-spiel an Fälle, in denen das Betriebs-gebäude mit Öl beheizt wird und ausgelaufenes Öl das Nachbargrund-stück verunreinigt und Öl sowie Erd-reich entsorgt werden müssen. Oderan austretende Gase, die bei Bewoh-nern der Nachbarschaft Verätzungenhervorrufen.

Einige Beispiele zurHaftpflichtversicherung

Beim Eindecken einesDaches fällt dem Ge-sellen ein Dachziegel aus der Hand und verletzt einen am Haus vorbeigehendenPassanten schwer.Die Betriebshaftpflichtzahlt.

Ein Elektriker verlegt im Büro eines Kunden eine Leitung. Durch einen Montagefehlerkommt es zu einemBrand, der das Büro in Schutt und Asche legt. Die Versicherungübernimmt die Regu-lierung des Schadens.

Bei einer Operationunterläuft einem Arzt ein Kunstfehler.Der Schaden ist fünf-stellig. Er wird von der Versicherung geregelt.

Bei der Auslieferung eines Fernsehgerätesstößt der Lieferant des Händlers eine wertvolle Vase des Kunden um.Auch hier zahlt die Betriebshaft-pflichtversicherung des Händlers denSchaden.

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Die von einer Firma hergestellte Ge-würzessenz enthält einen Bitterstoff.Die unter Verwendung dieser Essenzhergestellten Waren sind ungenießbar.Für den hier eintretenden Vermögens-schaden besteht Deckung nur überdie Produkthaftpflichtversicherung.

Die Kosten für einen erforderlichenRückruf mangelhaft hergestellterProdukte sind grundsätzlich nichtmehr über die Produkthaftpflichtver-sicherung gedeckt. Hier bietet derAbschluss einer Rückrufkostenversi-cherung Schutz.

Oft haftet der Händler für Produkte:Wenn das Produkt in einem Landaußerhalb der Europäischen Gemein-schaft (EG) hergestellt wurde, einHändler den Hersteller nicht kenntoder nennen will oder wenn er frem-de Produkte unter einem eigenen Waren- oder Erkennungszeichen vertreibt, haftet er selbst. Das klingtkompliziert, kommt jedoch in der Praxis häufig vor.

Beispiel: Ein Gastwirt verkauft Sekt mit eigenem Etikett als seine „Haus-marke“. Der Schaumwein wurde vomHersteller oder im Abfüllbetrieb ge-panscht, die Gäste klagen über Kopf-schmerzen und Übelkeit. Der Gast-wirt haftet dafür.

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Haftung für Produktmängel auch ohne Verschulden: Immer größere Bedeutung gewinnt die Produkthaft-pflichtversicherung, die ebenfalls mit der Betriebshaftpflicht kombiniertwerden kann. Nach dem Gesetz, daserst seit 1990 in Kraft ist, haftet einWarenhersteller (und vielfach sogarder Importeur) für Schäden aus Pro-duktmängeln auch dann, wenn ihnkein Verschulden trifft. Im August2002 trat die jüngste Schadenersatz-rechtsänderung in Kraft. Seither kann– auch ohne Verschulden – darüberhinaus Schmerzensgeld geltend ge-macht werden.

Produkthaftpflichtversicherung inklusive: Stürzt zum Beispiel einJugendlicher mit einem technischnicht einwandfreien Skateboard aufdem Bürgersteig und verletzt sich,kann die Haftung greifen. Über dieBetriebshaftpflichtversicherung wärelediglich das Betriebsstättenrisiko ver-sichert (zum Beispiel, wenn die aufdem Betriebsgelände liegende Waresich entzündet und zu einem Feuer-schaden in der Nachbarschaft führt).

Bestimmte Risiken müssen zudemüber eine Produkthaftpflichtversiche-rung abgedeckt werden. Hierzu zweiBeispiele:

Eine Firma stellt Behälter zur Lagerungvon Flüssigkeiten her. Sie liefert eineAnzahl von Behältern an einen Getränkehersteller. Da die Behälternicht geschmacksneutral sind, wirdder Inhalt unbrauchbar. Hatte die Firma zugesichert, ihr Produkt sei ge-schmacksneutral, so besteht Deckungfür den eingetretenen Schaden nurüber die gesondert zu vereinbarendeProdukthaftpflichtversicherung.

Die Produkthaft-pflichtversicherungbietet die Möglich-keit, den Versiche-rungsschutz an die in-dividuellen Bedürf-nisse des Betriebesanzupassen. DerUnternehmer solltesich beraten lassen,ob und inwieweit derAbschluss einer spe-ziellen Produkthaft-pflichtversicherungfür ihn notwendigoder zweckmäßig ist.

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Welche Versicherung für wen?

KraftfahrzeugversicherungenIn einem Fall ist eine Haftpflichtversi-cherung, gleichgültig ob für eine Privatperson oder einen Unternehmer,obligatorisch: nämlich dann, wenn Sie Auto fahren möchten. Ein Kraft-fahrzeug darf in Deutschland nurdann benutzt werden, wenn für denWagen eine Haftpflichtversicherungbesteht. Ohne bestätigten Versiche-rungsschutz (Vorlage des Versiche-rungsnachweises beim Straßenver-kehrsamt) gibt es kein Nummernschild– und damit keine Zulassung. So wirdin jedem Fall sichergestellt, dass alleSchäden, die ein Fahrer verursacht,unabhängig von den finanziellen Ver-hältnissen des Fahrzeughalters ersetztwerden.

Die Kaskoversicherung ergänzt dieAutohaftpflichtversicherung: Durchdie Haftpflichtversicherung sind immernur die Schäden gedeckt, die manDritten zufügt, nicht jedoch die am eigenen Fahrzeug. Dafür werden Teil-und Vollkaskoversicherungen ange-boten. Während die Teilkasko in ersterLinie das Hagel-, Wildschaden-, Dieb-stahl-, Brand- und Glasbruchrisiko ein-schließt, bezahlt die Vollkasko darüberhinaus Schäden am eigenen Auto beiVandalismus und Unfall auch dann,wenn der Versicherte den Unfall selbstverursacht hat.

Die Versicherungsprämie richtet sichnach der Art der Nutzung, dem Fahr-zeugtyp, den schadenfreien Jahrenund – besonders bei Personenwagen –auch nach dem Zulassungsbezirk desWagens; aber auch nach der jähr-lichen Fahrleistung oder den Abstellortdes Wagens.

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Abschied von Vater StaatMit der Erlangung der wirtschaftlichenSelbstständigkeit stehen Sie auch vorder Frage, wie Sie es in Zukunft mit Ihrer Kranken-, Alters-, Hinterbliebe-nen-, Berufsunfähigkeits- und Unfall-versicherung halten sollen. Wenn Siebisher als Angestellter oder Arbeitertätig waren, haben Sie sich um die soziale Sicherung weniger Gedankenmachen müssen. Eine Grundversor-gung war Ihnen sicher.

Gesetzliche Rentenversicherung:Sie waren in der gesetzlichen Renten-versicherung und damit – wenn auchnicht gerade üppig – im Alter und beiInvalidität versorgt. Im Todesfall hättedie gesetzliche Rentenversicherung inrelativ bescheidenem Umfang für denUnterhalt Ihrer Familie gesorgt. Siesteht Ihnen auch weiterhin offen,gleichgültig, ob Sie Freiberufler, Hand-werker, Händler oder Gewerbetrei-bender sind.

Zu beachten ist, dass bestimmte Selbst-ständige rentenversicherungspflichtigsind. Hierzu gehören unter anderemselbstständige Lehrer und Erzieher, diein ihrem Betrieb keine versicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer beschäfti-gen, freiberufliche Hebammen oderSelbstständige mit einem Auftragge-ber, die im Zusammenhang mit ihrerselbstständigen Tätigkeit ebenfalls kei-nen versicherungspflichtigen Arbeit-nehmer beschäftigen.

Gesetzliche Unfallversicherung:Gegen Berufsunfälle, Unfälle auf demWeg von und zur Arbeitsstätte undgegen Berufskrankheiten waren Siebisher in der Berufsgenossenschaftversichert. Die Kosten dafür trug derArbeitgeber. Für einige Berufsgruppengilt auch in der Selbstständigkeit dieVerpflichtung zur Mitgliedschaft ineiner gesetzlichen Unfallversicherung.Jedenfalls bis zu einer gewissen Ein-kommensgrenze.

Private Absicherung füllt Lücken aus:Andererseits haben Freiberufler undUnternehmer zum Teil die Möglich-keit, sich freiwillig in der Berufsgenos-senschaft gegen die Folgen von Ar-beitsunfällen zu versichern. Das reichtbis zur Invaliditäts- und Hinterbliebe-nenrente. Eine lückenlose Absiche-rung gegen Unfallrisiken erhalten Siedabei aber nicht. Auch hier sollten Sieprivate Alternativen ins Auge fassen.

Krankenversicherung: Als Selbst-ständiger sind Sie gemäß Sozialge-setzbuch V nicht versicherungspflich-tig. Damit haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem privatenund einem freiwilligen gesetzlichenKrankenversicherungsschutz. Freiwilliggesetzlich krankenversichern könnenSie sich allerdings nur dann, wenn Sievor dem Wechsel in die Selbstständig-keit bereits gesetzlich krankenver-sichert waren – beispielsweise alsArbeitnehmer.

Persönliche Versicherungen für junge

Selbstständige

Private Altersvorsorgewird immer wichtigerDas, was Sie bei Er-reichen der Alters-grenze oder im Falleder Invalidität er-halten, wird kaum ausreichen, um denLebensstandard zu sichern, den Sie sichals Selbstständigererarbeitet haben. Esist daher für Sie rat-sam, die Möglich-keiten einer privatenBerufsunfähigkeits-,Alters- und Hinter-bliebenenversorgungzu prüfen.

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Schließt ein Selbstständiger eine priva-te Krankenversicherung ab, so ist dieseine Entscheidung fürs Leben. EineRückkehr in die gesetzliche Krankenver-sicherung ist nur bei Aufnahme einesabhängigen Beschäftigungsverhältnis-ses vor Vollendung des 55. Lebensjah-res möglich. Voraussetzung dabei: DasEinkommen liegt unterhalb der Versi-cherungspflichtgrenze (2006: 47 250Euro). Ohne Altersbeschränkungenkönnen Selbstständige nur bei Erhaltvon Arbeitslosengeld II in die gesetzli-che Krankenkasse zurück.

Als Träger der gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) fungieren Orts-,Betriebs- und Innungskrankenkassensowie die Ersatzkassen. Für die gesetz-lichen Kassen gilt grundsätzlich dasSachleistungsprinzip.

Die Versichertenkarte berechtigt denVersicherten zur Behandlung beiKrankheit und Unfall. Die Abrech-nung erfolgt zwischen Krankenkasse,Leistungserbringern (Ärzte, Kranken-häuser, Apotheken) und Kassenärzt-licher Vereinigung.

Der Versicherungsbeitrag richtet sichnach dem Einkommen des Versicher-ten – bis zu einer jährlich neu festge-legten Bemessungsgrenze. Der Leistungsumfang ist praktisch für alleVersicherten gleich. Man spricht vomSolidaritätsprinzip.

Pflegepflichtversicherung: Seit dem1. Januar 1995 ist praktisch jeder Bür-ger verpflichtet, sich staatlich oder pri-vat gegen den Pflegefall zu versichern. So sieht es das Pflegepflichtversiche-rungsgesetz vor. Pflichtversicherte fal-len automatisch unter den Schutz dersozialen Pflegeversicherung, währendprivat Krankenversicherte sich privatpflegeversichern müssen. Freiwillig ge-setzlich Krankenversicherte können zuBeginn ihrer freiwilligen Versicherungwählen, ob sie gesetzlich oder privatpflegeversichert sein wollen.

Die Pflegepflichtversicherung bietet eine Grundversorgung; sie kommt fürdie materiellen Folgen der Pflegebe-dürftigkeit auf – im Alter, nach schwe-rer Krankheit oder nach einem Unfall.

Seit April 1995 übernimmt sie die Kos-ten der häuslichen Pflege. Je nachGrad der ärztlich festgestellten Pflege-bedürftigkeit trägt sie die Kosten fürdie Betreuung durch eine Pflegekraftoder zahlt Verwandten und Bekann-ten ein Pflegegeld, wenn sie für den Pflegebedürftigen sorgen (sieheTabelle). Wie sehr man pflegebedürf-tig ist, darüber entscheidet immer der Medizinische Dienst der Kranken-versicherung.

Seit 1. Juli 1996 wird auch für die Pflegein Heimen geleistet. Der Höchstbe-trag für pflegebedingte Aufwendun-gen liegt bei 1432 Euro im Monat, inHärtefällen ausnahmsweise bei 1688Euro. Die Kosten für die Unterbrin-gung und Verpflegung muss der Pfle-gebedürftige jedoch selbst tragen.Dies lässt sich nur über eine privateZusatzversicherung vermeiden, willman dafür nicht seine Rente und dasErsparte verwenden (siehe Seite 27).

PflegestufeLeistungsart 1 2 3

Pflegegeld monatlich 205 410 665Pflegesachleistungen monatlich bis zu 384 921 1432Härtefälle bis zu – – 1688

Urlaubs- und Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im JahrHöchstbetrag 1432 1432 1432

Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Vertragseinrichtung monatlich bis zu 384 921 1432

Kurzzeitpflege für bis zu vier Wochen im Jahr in einer vollstationären EinrichtungHöchstbetrag 1432 1432 1432

*) Angaben in Euro nach dem Pflegepflichtversicherungsgesetz.

Leistungen bei häuslicher Pflege*

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Der Versicherungsbeitrag zur sozialenPflegeversicherung beträgt auch fürSelbstständige 1,7 Prozent des monat-lichen Bruttoeinkommens, bei einerBemessungsgrenze von 3 562,50 Eurofür Selbstständige und Freiberuflernach den beitragspflichtigen Einnah-men jedoch höchstens 60,56 Euro imJahr 2006. Seit dem 1. Januar 2005haben Kinderlose in der sozialen Pfle-geversicherung zudem einen Beitrags-zuschlag in Höhe von 0,25 Beitrags-satzpunkten zu zahlen.

AltersvorsorgeGerade im Augenblick der Existenz-gründung denken die wenigsten Jung-unternehmer an Krankheit und Alter.Das sollten Sie aber, nicht nur, weil Ihnen schon morgen etwas zustoßenkönnte, sondern auch, weil es sichrechnet. Je jünger Sie beim Eintrittsind, desto wirtschaftlicher ist eine pri-vate Versicherung für Sie. Es gilt nichtdas Solidaritätsprinzip, das heißt, der Preis für den Versicherungsschutzrichtet sich nach dem Umfang derVersicherungsleistung und der Art und Größe des Risikos.

Die anhaltende Diskussion um die Reform der gesetzlichen Rentenver-sicherung hat ein Problem der demo-graphischen Entwicklung in Deutsch-land besonders verdeutlicht: Die Men-schen leben, nicht zuletzt auf Grunddes wünschenswerten medizinischenFortschritts, immer länger. Entspre-chend verlängert sich der Zeitraumdes Rentenbezugs. Zugleich nimmtdas Verhältnis von Rentnern zu Er-werbstätigen deutlich zu. Beides hatdie Bundesregierung bereits zu drasti-schen Reformen der gesetzlichen Ren-tenversicherung gezwungen. Deshalbist die Kalkulierbarkeit der individuel-len privaten Altersvorsorge besonderswichtig. Jeder sollte sich sicher seinkönnen, dass lebenslang ausreichendefinanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Neue „Spielregeln“ in der Alters-vorsorge: Durch das am 1. Januar2005 in Kraft getretene Altersein-künftegesetz wurde die Besteuerungder Alterseinkommen in Deutschlandgrundlegend reformiert. Auch derRahmen für die Eigenvorsorge wurdedabei neu geregelt. Die nachhaltigeVeränderung des deutschen Alterssi-cherungssystems ergibt sich daraus,dass ein Übergang zur nachgelager-ten Besteuerung der Alterseinkünfteeingeleitet wurde.

Während der Erwerbstätigkeit sollendie Beiträge zur Altersvorsorge steuer-frei bleiben. Alterseinkünfte werdenim Gegenzug grundsätzlich voll steu-erpflichtig. Damit wird mehr Spiel-raum für Ihre private und betrieblicheVorsorge geschaffen. Weil Beiträge indie gesetzliche Rentenversicherungoder in die speziell für Selbstständigeinteressante neue Basisrente (siehe S.24) Zug um Zug steuerlich freigestelltwerden, bleibt mehr Geld für die pri-vate Vorsorge übrig. Hinzu kommt,dass die private Vorsorge vom Staatmitunter durch Steuervergünstigun-gen zusätzlich gefördert wird. Gleich-zeitig ergibt sich im Alter ein niedrigerpersönlicher Steuersatz, weil Altersein-kommen in der Regel geringer aus-fallen als Erwerbseinkommen. Ob Sieletztlich aber überhaupt Steuernzu zahlen haben, hängt davon ab, obsteuerliche Freibeträge wie der Grund-freibetrag überschritten werden.

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Das neue System wird aber nicht so-fort und vollständig, sondern in Stufeneingeführt. Vorgesehen ist hinsichtlichder gesetzlichen Rentenversicherungund bezüglich der Basisrente ein Über-gang in Schritten: Beiträge werden abdem Jahr 2025 bis zu 20 000 Euro (40 000 Euro bei Verheirateten) vollabzugsfähig sein.

Wenn Sie beispielsweise ab dem Jahr2040 erstmals Ihre Rente beziehen,müssen Sie diese voll versteuern. Fürdie Jahre 2005 bis 2025 gilt eineÜbergangsregelung. Im Jahr 2006können zunächst 62 Prozent der Auf-wendungen als Sonderausgaben an-gesetzt werden (maximal 12 400Euro beziehungsweise 24 800 Eurobei Verheirateten). Dieser Prozentsatzsteigt im Laufe der Jahre jeweils umzwei Prozent an. Im Jahr 2025 sinddann 100 Prozent erreicht (maximal20 000 Euro beziehungsweise 40 000Euro). Erfolgt der Renteneintritt imJahr 2006, wird der Jahresbetrag derRente in 2006 zu 52 Prozent mit dempersönlichen Steuersatz belastet.

Für Angestellte gilt allerdings, dass derals Sonderausgaben abziehbare Be-trag um den steuerfreien Arbeitgeber-anteil zur gesetzlichen Rentenversiche-rung zu kürzen ist. Im Gegenzug sinddie später ausgezahlten Rentenleis-tungen steuerpflichtig.

Ab dem Jahr 2005 beträgt der steuer-pflichtige Anteil 50 Prozent des ausge-zahlten Betrages. Auch für bereits laufende Renten aus der gesetzlichenRentenversicherung gilt: Im Jahr 2005werden sie zu 50 Prozent mit dempersönlichen Steuersatz belastet.

Staatlich geförderte private Alters-vorsorge auch für Selbstständige –die neue Basisrente: Der Staat fördertdie private Altersvorsorge über dasSteuerrecht. Dabei folgt er dem Grund-satz: Besondere Förderung erhält nursolche Vorsorge, die nach Auffassungdes Gesetzgebers eindeutig auf dasZiel der Sicherheit im Alter ausgerich-tet ist – durch Leistung als lebenslangeRente. Insbesondere Selbstständigeund jene, die keine staatliche Alters-sicherung besitzen, können eine speziell geförderte private Rentenver-sicherung – die Basisrente – abschließen.

Die Basisrente ist deshalb besondersinteressant, weil sie das einzige Alters-vorsorgeprodukt ist, mit dem auchSelbstständige steuerlich gefördert Altersversorgung betreiben können.Sofern keine Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung oder zu berufs-ständischen Versorgungswerken ge-leistet wurden, können Sie die zurVerfügung stehenden Höchstbeträgekomplett durch Beiträge zu einer Basisrentenversicherung ausschöpfen.

Die private Basisrente ist eine Leibren-tenversicherung, die bei einem Lebens-versicherungsunternehmen abge-schlossen werden kann. Sie ist gekenn-zeichnet durch besondere Produkt-kriterien, die sich an jene der gesetz-lichen Rentenversicherung anlehnen.Die Basisrente muss verschiedene,gesetzlich vorgeschriebene Voraus-setzungen erfüllen:

– Der Vertrag muss eine lebenslangemonatliche Leibrente frühestens abVollendung des 60. Lebensjahresvorsehen.

– Die Ansprüche aus einer Basisrentesind grundsätzlich nicht vererbbar.Allerdings kann eine Hinterbliebe-nenrente in Form einer Zusatzversi-cherung für den Ehepartner oderfür Kinder vereinbart werden.

– Die Ansprüche aus einer Basisrentedürfen ebenso wie gesetzlicheRentenansprüche nicht übertragen,beliehen, verkauft oder in Kapitalumgewandelt werden.

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Als Ergänzung zur Altersvorsorge bieten sich Zusatzbausteine zur Ab-sicherung für den Fall der Berufs- oderErwerbsunfähigkeit an. Möglich istauch die Vereinbarung von variablenBeitragszahlungen, etwa monatlich,jährlich oder beitragsfreien Zeiträu-men. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeitder Beiträge gilt für die Jahre 2005 bis 2025 die bereits beschriebeneÜbergangsregelung (siehe S. 24).

Leistungen aus der Basisrente, dieauch als fondsgebundene Versicherungabgeschlossen werden kann, sind –wie jene der gesetzlichen Rentenversi-cherung – künftig grundsätzlichvoll steuerpflichtig. Sie werden nach-gelagert besteuert. Dabei wird nichtuntersucht, ob die Leistungen gegebe-nenfalls auf steuerfreien oder auf ver-steuerten Beiträgen beruhen. Die volleBesteuerung der Leistungen greiftallerdings erst ab dem Jahr 2040. Zu-nächst beträgt bei Renteneintritt imJahr 2006 der steuerpflichtige Anteilder Rente 52 Prozent des ausgezahl-ten Betrages.

Der steuerpflichtige Anteil der Rentewird jährlich für jeden neu hinzukom-menden Rentenjahrgang bis zum Jahr2020 um zwei Prozentpunkte erhöht,danach um einen Prozentpunkt. DieDifferenz zwischen der Jahresrenteund dem der Besteuerung unterliegen-den Anteil dieser Rente ist der steuer-freie Betrag, der für jeden Rentner-jahrgang auf Dauer festgeschriebenwird.

Weiterhin attraktiv: die „Klassiker“privater Altersvorsorge: Die privateRentenversicherung und die Kapi-tallebensversicherung reihen sichneben der neuen Basisrente und derRiester-Rente ein in die Angebote, diedie Lebensversicherer zur Altersvorsor-ge bereithalten. Für diese Vorsorge-produkte gilt die gesetzliche Verpflich-tung, bei der Anlage der Beiträge Kriterien wie Sicherheit, Rentabilität,Liquidität und den Grundsatz einerangemessenen Mischung undStreuung der Kapitalanlagen zu er-füllen. Die Beachtung dieser Kriterienführt dazu, dass sich bei Lebens- undRentenversicherungen/ fondsgebun-denen Lebens- und Rentenversiche-rungen – im Gegensatz zu Kapitalan-lageprodukten – Kursschwankungenund Zinsveränderungen nicht abruptauswirken.

Die private Rentenversicherung:Die private Rentenversicherung ist eineLebensversicherung, die eine lebens-lange Rente garantiert. Die Gestaltungdes Versicherungsschutzes im Einzel-nen ist Ihnen selbst überlassen. Es existiert eine Vielzahl von Tarifen: dieSofortrente oder die aufgeschobeneRentenversicherung, die auch mit Kapitalwahlrecht vereinbar ist.

Die vor allem für die ältere Generationinteressante Sofortrente erfordert ei-ne einmalige größere Beitragszahlung.Diese Summe fließt unmittelbar nachder Einzahlung in regelmäßigen Ren-ten, zuzüglich Überschussanteilen, anden Kunden zurück.

Bei der aufgeschobenen Rentenver-sicherung gibt es zwei Phasen:• die Aufschubzeit, während der

die Beiträge eingezahlt werden• die Leistungsphase, in der die ver-

einbarten Renten zuzüglich Über-schussanteilen ausgezahlt werden

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Bei einer aufgeschobenen Renten-versicherung mit Kapitalwahlrechthaben Sie zu einem vertraglich verein-barten Zeitpunkt (in der Regel zumEintritt in den Ruhestand) die Wahlzwischen einer lebenslangen Renteund einem einmaligen hohen Geldbe-trag, der Kapitalabfindung.

Die Merkmale einer privaten Renten-versicherung:• Garantierte Leistungen machen

die Versorgung im Alter kalkulierbar.• Die spätere Gesamtrente (inkl. Über-

schüsse) kann von der Entwicklungder Lebenserwartung beeinflusstwerden. Wenn immer mehr Versi-cherte älter werden, müssen die jeweiligen Renten immer länger aus-gezahlt werden. Rentensteigerun-gen durch die Zuweisung von Über-schüssen fallen dann entsprechendgeringer aus. Die garantierte Renteist aber auf jeden Fall lebenslang sicher.

• Lebenslange Renten schützen vordem Risiko des vorzeitigen Kapital-verzehrs, also vor dem Risiko, längerzu leben, als das Kapital reicht. Dieprivate Rentenversicherung kannvon jedermann in nahezu jedem Al-ter ohne Einschränkungen abge-schlossen werden. Gesundheits-prüfungen entfallen.

• Angehörige können mit einer priva-ten Rentenversicherung abgesichertwerden, wenn der Vertrag in derAufschubphase eine Beitragsrückge-währ und/oder in der Rentenphaseeine Rentengarantiezeit vorsieht.In diesem Fall wird die Rente auchnach dem Tod des Versicherten füreine vorher vereinbarte Anzahl vonJahren für den Rest der Rentenga-rantiezeit weiter ausgezahlt. Alter-nativ hierzu bietet sich eine Hinter-bliebenenrente an, die etwa denEhepartner des Verstorbenen mit ei-ner eigenen Rente lebenslang absi-chert.

• Auf Wunsch können verschiedeneZusatzbausteine für die Absiche-rung weiterer Risiken wie Unfalloder Berufsunfähigkeit während derAufschubzeit in den Vertrag einge-schlossen werden.

Die steuerliche Behandlung priva-ter Renten unterscheidet sich erheb-lich von der steuerlichen Behandlungder Basisrente und der Riester-Rente.Bei privaten Rentenversicherungen,die nach dem 31. Dezember 2004 ab-geschlossen wurden, können Sie dieBeiträge nicht als Sonderausgabensteuerlich geltend machen. Von derspäteren Rente unterliegt nicht die gesamte Rente, sondern nur ein pauschalierter Ertragsanteil der Be-steuerung mit Ihrem persönlichenSteuersatz.

Wer sich bei der Rentenversicherungmit Kapitalwahlrecht für seine Kapital-auszahlung entscheidet, muss den Er-trag voll versteuern. Gleiches gilt fürdie Besteuerung der Leistungen ausKapitallebensversicherungen. Nachwie vor steuerfrei ist in der Regel eineKapitalzahlung aus Verträgen, die vordem 1. Januar 2005 geschlossen wurden.

Risikolebensversicherung schütztAngehörige: Mit ihr lässt sich dasTodesfallrisiko finanziell absichern.Stirbt der Versicherte, so wird die inder Police genannte Summe an dieHinterbliebenen steuerfrei ausgezahlt.Diese Versicherung eignet sich alsonicht zur eigenen Altersversorgung.Aber Bankkredite lassen sich beispiels-weise damit absichern. Wenn Sie sichnicht nur selbstständig machen, son-dern gleichzeitig noch ein Haus odereine Produktionshalle bauen wollen,wird Ihnen die Bank möglicherweisenur dann ein Darlehen geben, wennSie eine Risikolebensversicherungnachweisen. In diesem Fall wird die Risikolebensversicherung auch Rest-schuld- oder Restkreditversicherunggenannt.

Beispiel:

Ein 65-Jähriger erhält eine Jahresrente aus seiner privaten Renten-versicherung in Höhevon 12 000 Euro.Auf Grund seines Ren-teneintrittsalters hat er18 Prozent von 12 000Euro, also 2 160 Europro Jahr, mit seinem per-sönlichen Steuersatz zuversteuern.

Bei einem Steuersatzvon 20 Prozent würdedie Steuerschuld bei-spielsweise 432 Eurobetragen. Würde er seine Rente bereits abdem 60. Geburtstag beziehen, hätte er 22Prozent der Jahresrentezu versteuern. Wähltder Kunde die Kapital-auszahlung, muss er den Ertrag immer dannvoll versteuern, wenndie Versicherung nachdem 31. Dezember 2004abgeschlossen wurde.Der Ertrag ist der Unter-schiedsbetrag zwischender Versicherungsleis-tung und der auf sieentrichteten Beiträge.

Wird das Kapital nachVollendung des 60. Le-bensjahres und nach Ab-lauf von zwölf Jahrenausgezahlt, ist nur dieHälfte des Ertrags steu-erpflichtig.

Nähere Informationenentnehmen Sie bitte derBroschüre „Altersvor-sorge mit Sicherheit –Die neue Rente“ aus unserer Broschürenreihe„Versicherungenklipp+klar“.

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Versicherung auf verbundeneLeben – die Doppelversicherung:Bei dieser Form der Risikolebensver-sicherung sind mehrere, meist zwei Personen, in einem einzigen Vertrag versichert. Der Beitrag ist bei dieser„Doppel-Versicherung“ naturgemäßhöher als bei einer normalen Risiko-lebensversicherung, im Normalfallaber günstiger als der Beitrag für zwei Einzelverträge. Allerdings wirddie Todesfallsumme nur einmal ausge-zahlt, meistens an den überlebendenPartner. Beliebt ist diese Versiche-rungsform als Ehegatten-Versiche-rung. Seit Mitte 1990 gilt, dass nurnoch die Hälfte des bei Tod des Gatten ausgezahlten Geldes der Erb-schaftsteuer unterliegt. Zuvor mussteder/die Hinterbliebene noch den gesamten Betrag versteuern.

Aber auch Geschäftspartner könnenauf diesem Weg Vorsorge für den Fall treffen, dass einer der Partner stirbt.Häufig kommen zu dem persönlichenVerlust und dem Verlust von Know-how noch finanzielle Verpflichtungen,denen mit der Leistung aus dieser Ver-sicherung vollständig, oder zumindestteilweise, nachgekommen werdenkann.

Bei einigen Lebensversicherern könnenSie auch eine Rentenversicherungoder eine Risikoversicherung auf ver-bundene Leben abschließen. Bei letz-terer ist – wie bei der Risikoversiche-rung auf ein Leben – nur das Todes-fallrisiko der beiden versicherten Personen abgedeckt. Eine Erlebensfall-leistung wird also nicht gezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzschutz oder separat: Geradefür Existenzgründer gilt: Ohne denChef läuft im Betrieb nichts. Wenn erin der Firma durch Berufsunfähigkeitausfällt, ist ihr Bestehen gefährdet. Und

seine Familie steht vor dem Nichts.Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsver-sicherung sehr wichtig. Sie kann alsZusatz zu einer Kapital-, Risikolebens-oder Rentenversicherung abgeschlos-sen werden. Zahlreiche Unternehmenbieten diesen Schutz auch in einemseparaten Vertrag an.

Normalerweise wird die Berufsunfä-higkeitsrente gezahlt, wenn der Versi-cherte länger als sechs Monate durchKrankheit oder Unfall an der Berufs-ausübung gehindert ist. Und zwar fürdie Dauer der Berufsunfähigkeit oderbis zum vereinbarten Ablauf der Ver-sicherung. Außerdem entfällt jede weitere Beitragszahlung im Versiche-rungsfall (sog. Beitragsbefreiung).

Besondere Bestimmungen gelten fürSelbstständige bei der Berufsunfähig-keitsprüfung, denn bei ihnen zähltzum „Beruf“ nicht nur die Tätigkeit,die sie selbst ausüben. Geprüft wirdauch, ob der Selbstständige nach einer Krankheit oder einem Unfall be-stimmte Aufgaben delegieren kann.Eine solche Umorganisation des Betriebes oder eine Neustrukturierungder Aufgabenverteilungen im Geschäft sind einem Selbstständigengenerell zuzumuten; allerdings nur,wenn dies ohne erhebliche finanzielleEinbußen oder hohe Investitionen umsetzbar ist.

Berufsunfähigkeitsschutz mit 1 000Euro Monatsrente im Invaliditätsfallund einer Versicherungssumme von50 000 Euro, fällig bei Tod, kostet einem 30-jährigen Mann – auf dasEndalter 65 abgeschlossen – monat-lich zirka 110 Euro Beitrag, Frauenzahlen etwas mehr.

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Private Unfallversicherung – rundum die Uhr geschützt: Im Falle einesFalles trägt der junge Selbstständigedie finanziellen Folgen eines Unfalls zu100 Prozent selbst. Deshalb sollte erauf die private Unfallversicherung aufkeinen Fall verzichten. Sie bietet vielund kostet wenig. Sie gilt – anders alsdie gesetzliche Unfallversicherung –rund um die Uhr, also im Beruf und inder Freizeit und weltweit.

Wie der Name schon sagt, wird nachUnfällen gezahlt, nicht aber bei Be-rufsunfähigkeit infolge von Krankheit.Bleiben als Folge eines Unfalls dauer-haft gesundheitliche Schäden zurück,wird die Invaliditätsleistung fällig. Diese Kapitalleistung wird schon beieinem Invaliditätsgrad von einem Pro-zent gezahlt. Auch eine Unfallrentekann vereinbart werden. Sie wird inder Regel ab 50 Prozent Invalidität ge-leistet. Die Leistungen beschränkensich jedoch nicht nur auf den Invalidi-tätsfall. Vereinbart werden könnenauch Übergangsgeld für lang anhal-tende Unfallfolgen, Tagegelder für dieDauer der ärztlichen Behandlung oderdes Krankenhausaufenthaltes. Die Ta-gesgeldleistungen können existenzbe-drohende Einkommensverluste nacheinem Unfall ausgleichen oder wenig-stens mildern. Auch vereinbar: eineTodesfallleistung.

Für den Invaliditätsfall lassen sich auchMehrleistungen bzw. Progressions-staffeln vereinbaren. Beträgt zumBeispiel die Versicherungssumme100 000 Euro, der Versicherte ist aberals Folge eines Unfalls zu 100 Prozentinvalid, erhöht sich bei vereinbarterMehrleistung die Summe zum Bei-spiel auf 200 000 Euro.

Eine Unfallversicherung mit einer In-validitätssumme von 100 000 Euround vereinbarter Mehrleistung kosteteinen Rechtsanwalt jährlich etwa 160bis 180 Euro. Ein Dachdecker musswegen seines höheren Unfallrisikosmit knapp dem Doppelten rechnen.

Progressionsstaffeln greifen jedochvertragsgemäß meist erst bei höherenInvaliditätsgraden. Bei einem Dauer-schaden oder Verlust des Zeigefingersbeispielsweise stehen dem Unfallversi-cherten 10 Prozent der Invaliditätsleis-tung zu. Eine hohe Grundversiche-rungssumme ist deshalb zum Beispielfür Handwerker oder Freiberufler, diebesonders auf die Gebrauchsfähigkeitihrer Finger angewiesen sind, be-sonders wichtig.

Krankenversicherungsschutz nachMaß: Circa 40 deutsche Versiche-rungsunternehmen bieten privateKrankheitsvollversicherungen an. DerVersicherungsschutz wird durch denVersicherungsnehmer mitbestimmt.Gewählt werden kann von einem Ba-sisschutz – ähnlich dem der gesetz-lichen Krankenversicherung – bis hinzu einem Spitzenschutz, der beispiels-weise Unterkunft im Einbettzimmerund Chefarztbehandlung im Kranken-haus mit abdeckt.

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Die Beiträge werden in der privatenKrankenversicherung (PKV) risikoge-recht kalkuliert: Bei der Berechnungdes Beitrages werden Eintrittsalter,Gesundheitszustand bei Vertragsab-schluss, Geschlecht und der ge-wünschte Leistungsumfang berück-sichtigt. Durch Selbstbehalte könnendarüber hinaus die Versicherten dieHöhe ihres Beitrages beeinflussen.Wer die Kosten für medizinische Leis-tungen bis zu einer Summe von bei-spielsweise 300 Euro oder 600 Eurojährlich selbst übernimmt, reduziertseinen an die PKV zu zahlenden Mo-natsbeitrag deutlich. Dies rechnet sichselbstverständlich insbesondere dann,wenn es in der Regel nicht zu einer vollen Auslastung des Selbstbehalteskommen dürfte. Hinzu kommt: Wermindestens ein Jahr lang seine Versi-cherung nicht in Anspruch nimmt,kann bei den meisten Unternehmenmit einer Beitragsrückerstattungvon bis zu mehreren Monatsbeiträgenrechnen.

Krankenhaus-Zusatzversicherung: Auch als gesetzlich Versicherter kön-nen Sie sich privatärztlich behandelnlassen und im Ein- oder Zweibettzim-mer unterkommen. Diese Leistungenbieten viele Versicherer im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherungan.

Geld für jeden Tag in der Klinik:Wenn Sie bei stationärer Behandlunggleich noch verschiedene Nebenkos-ten versichern wollen, so sollten Siesich nach einer Krankenhaustage-geldversicherung erkundigen.

Mit ihr lassen sich beispielsweise dieUnterbringung eines Elternteiles imZimmer des erkrankten Kindes oder ei-ne Ersatzkraft im Haushalt finanzieren.Die Versicherung zahlt, zeitlich unbe-grenzt und steuerfrei, für jeden Tagwährend des Aufenthalts im Kranken-haus.

Verdienstausfallversicherung:Die Krankentagegeldversicherungfängt Verdienstausfälle auf. Wenn Sieals Selbstständiger erkranken, habenSie in der Regel auch kein Einkommenmehr. Schwierig wird es vor allemdann, wenn Sie für längere Zeit außerGefecht gesetzt sind. Deshalb ist eineKrankentagegeldversicherung sehrwichtig für Sie. Das Tagegeld erhaltenSie bei Arbeitsunfähigkeit in verein-barter Höhe, ganz gleich, ob Sie zuHause oder im Krankenhaus behandeltwerden. Allerdings darf das TagegeldIhr Arbeitseinkommen nicht überstei-gen. Der Gesetzgeber möchte nicht,dass Sie an Ihrer Krankheit verdienen.Der Versicherungsbeitrag richtet sichnach der Höhe des Tagegeldes, demZahlungsbeginn, dem Eintrittsalter,dem Gesundheitszustand bei Vertrags-abschluss und dem Geschlecht.

Für Existenzgründer ist diese Ver-sicherung meist unverzichtbar. AlsZahlungsbeginn können Sie mit demVersicherer den vierten oder einenspäteren Tag der Arbeitsunfähigkeitvereinbaren. Die meisten privatenKrankenversicherer zahlen das Tage-geld zeitlich unbegrenzt.

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Auch im Ausland krankenversichert:Ein Europa ohne Grenzen ist für Privat-versicherte längst Wirklichkeit, dennder private Vollschutz gilt in ganz Europa. Auch außerhalb Europas sindPrivatversicherte abgesichert.

Wenn Sie bei einer Erkrankung imAusland nicht Ihre Vollversicherung in Anspruch nehmen möchten, um die Beitragsrückerstattung nicht zugefährden, und wenn Sie sicher seinmöchten, dass auch die Kosten desmedizinisch notwendigen Rücktrans-ports in die Heimat abgesichert sind,so empfiehlt sich eine Auslandsreise-krankenversicherung. Diese zudemsehr preisgünstige private Versiche-rung kann man als Tages- oder Jahrespolice erwerben.

Versichert sind die Kosten der ärzt-lichen Behandlung, Arzneimittel undKrankenhausaufenthalt – entwederohne Begrenzung oder bis zur verein-barten Höchstsumme. Bezahlt wirddarüber hinaus ein medizinisch not-wendiger Rücktransport aus dem Ausland. Die Versicherung leistet je-doch nicht, wenn eine Behandlungbereits vor Reiseantritt feststand.

Wenn der Ehegatte mitarbeitet: FürEhegatten von Selbstständigen, die imBetrieb mitarbeiten, gilt nichts anderesals für alle Arbeitnehmer: Aushilfslöh-ne bis zu 400 Euro im Monat sind so-zialversicherungsfrei, vorausgesetzt,die wöchentliche Arbeitszeit beträgtweniger als 15 Arbeitsstunden.

Aus der gesetzlichen Krankenversiche-rung kann nur austreten, wer als Arbeitnehmer 2006 mehr als 47 250Euro p.a. brutto verdient.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezem-ber 2002 auf Grund ihres Einkommensprivat versichert waren, gilt eine Versi-cherungspflichtgrenze von 42 750 Eu-ro. Nur wenn ihr Einkommen unterdiese Grenze sinkt, werden sie wiederversicherungspflichtig in der gesetz-lichen Krankenversicherung.

Der gesetzlichen Rentenversicherungmuss man hingegen auch bei einemhöheren Gehalt angehören. Die Bei-träge werden 2006 bis zu einem Monatsverdienst von 5 250 Euro imWesten und bis zu 4 400 Euro imOsten berechnet. Der Beitragssatz beträgt 19,5 Prozent, wovon die Hälfte der Arbeitgeber zahlt.

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Privat pflegeversichert: Das am 1. Januar 1995 in Kraft getretenePflegeversicherungsgesetz gilt auchfür Selbstständige und Freiberufler. Waren sie am Jahresanfang 1995 gegen Krankheit privat vollversichert,so zahlen sie höchstens 1,7 Prozentvon der Bemessungsgrenze, also biszu 60,56 Euro.

Hierbei sind nicht erwerbstätige Kin-der bis zum 23. Lebensjahr mitversi-chert, ebenso Kinder in Schul- oderBerufsausbildung bis zum 25. Lebens-jahr. Beitragsfrei mitversichert sindauch – ohne Altersgrenze – behinder-te Kinder, die nicht in der Lage sind,für sich selbst aufzukommen.

Kranken- und Pflegeversicherung gehören zusammen: Wer sich 2006selbstständig macht und privat kran-kenversichert, unterliegt auch der pri-vaten Pflegepflichtversicherung. Fürihn gilt, dass seine Beiträge risikoge-recht und altersabhängig kalkuliertsind. Wie die Tabelle zeigt, kann seinBeitrag unter dem Höchstbeitrag lie-gen. Andererseits können – je nachVorerkrankungen – Risikoaufschlägeden Versicherungsschutz verteuern, so dass auch höhere Monatsbeiträgemöglich sind. Nach spätestens fünfJahren jedoch wird der Höchstbeitragder sozialen Pflegeversicherung nichtmehr überschritten.

Pflege-Zusatzversicherung: Die Pfle-gepflichtversicherung – die soziale wie die private – bietet lediglich einenGrundschutz. Wer im Pflegefall höhe-re Leistungen beanspruchen möchte,als sie im Pflegepflichtversicherungs-gesetz vorgesehen sind, kann sichzusätzlich privat absichern.

Mit einer Pflege-Zusatzversicherunglassen sich je nach Tarif vereinbaren:ein Pflegetagegeld (Pflegetagegeldver-sicherung) oder die Erstattung dernachgewiesenen Pflegekosten (Pfle-gekostenversicherung), begrenzt aufeinen Höchstsatz. Auch eine Kombi-nation dieser beiden Versicherungsar-ten ist möglich. Das vereinbarte Tage-geld wird unabhängig von den anfal-lenden Kosten gezahlt.

Neueren Datums ist die von mehrerenLebensversicherern angebotene Pfle-gerenten-Zusatzversicherung. Mankann sie bei Abschluss einer Kapital-,Leibrenten- oder Risikolebensversiche-rung erwerben. Gezahlt wird einevom Grad der Pflegebedürftigkeit ab-hängige Rente, je nach Vertrag auf Lebenszeit oder bis zum Laufzeitendeder Hauptversicherung, beispielsweisebis zum 60. oder 65. Lebensjahr.

Bis zum 31. Dezember 2004 konntenalle Steuerpflichtigen, die nach dem31. Dezember 1957 geboren sind, inihrer Steuererklärung die Beiträge füreine Pflegezusatzversicherung bis zu184 Euro gesondert geltend machen.Das zu versteuernde Einkommen wur-de dann entsprechend gemindert. Abdem 1. Januar 2005 sind solche Bei-träge für alle Versicherten wie bisherals Vorsorgeaufwendungen absetzbarim Rahmen der veränderten Höchst-beiträge nach § 10 Abs. 4 EStG. Bis2019 wird außerdem vom Finanzamtautomatisch die alte Regelung ange-wendet, wenn sie für den Steuer-pflichtigen insgesamt günstiger ist.

Persönliche Versicherungen für junge Selbstständige

Monatsbeiträge 2006 für NeuversicherteAlter Euro

10 13,19

16 13,19

22 14,27

28 16,85

34 20,21

40 24,67

45 29,57

50 35,97

Was die private Pflegepflichtversicherung kostet

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Jetzt ganz professionell Die ersten Hürden sind überwunden.Ihre Firma ist aus den roten Zahlenheraus. Sie können jetzt daran den-ken, Provisorien durch Dauerlösungenzu ersetzen, gebrauchte Maschinendurch neue, den PC der vorletzten Generation durch die neueste EDV-Anlage. Zur Sicherung von Marktan-teilen bauen Sie Ihre Produktions- undAbsatzkapazitäten aus, stellen zusätz-liche Mitarbeiter ein. Das birgt neueRisiken. Und es ist der richtige Zeit-punkt, Ihre Versicherungspolicen zuüberprüfen.

Maschinenversicherung: Das High-Tech-Zeitalter beginnt nun auch inIhrem Betrieb. Anstelle der früher ma-nuell bedienten Maschinen schaffenSie jetzt CNC-gesteuerte Automatenan. Deren Wert ist nicht nur um einVielfaches höher, sie sind auch emp-findlicher gegen Bedienungs- undWartungsfehler.

Bei einem Schaden müssen nicht selten ganze Aggregatgruppen aus-getauscht werden. Das kann ganzschön ins Geld gehen.

Doch keine Angst: Das finanzielle Risiko für solche Schäden können Sie durch eine Maschinenversicherung auf ein Assekuranzunternehmen ver-lagern. Das bezahlt dann die teure Reparatur, sogar dann, wenn ein Totalschaden mutwillig von einem frustrierten Mitarbeiter verursachtwurde, oder nach einem Kurzschlussoder dem Versagen von Sicherungs-einrichtungen.

Die Versicherung ersetzt in der Regeldie Wiederherstellungskosten der Ma-schine zum Zeitpunkt des Schadens.Allerdings ist bei dieser Versicherungs-art eine Selbstbeteiligung der Firmaüblich, die jeweils von der zu ersetzen-den Summe abgezogen wird.

Unternehmen in der Konsolidierungsphase

Schutz für

Ertragsausfälle durchMaschinenschadenwerden oft unter-schätztEine wichtige Ergän-zung der Maschinen-versicherung ist dieMaschinenbetriebs-unterbrechungsversi-cherung (MBU). Nacheinem Maschinen-schaden kann es aufGrund lang andauern-der Reparaturarbeiten(Lieferfristen etc.) zuhohen Ertragsausfäl-len kommen. DiesesRisiko besteht insbe-sondere dann, wennMaschinen im Eng-passbereich betroffensind.

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Inzwischen fallen die fixen Kosten für Gehälter, Miete, Bankzinsen usw.in voller Höhe weiter an. Dieser Auf-wand an fortlaufenden Kosten undder entgangene Betriebsgewinn können durch eine Betriebsunterbre-chungsversicherung für Maschinengedeckt werden. Sie soll sicherstellen,dass der Unternehmer das gleiche Betriebsergebnis erzielt, das er ohneBetriebsunterbrechung gehabt hätte.

Elektronikversicherung: Die Zeit derelektrischen Schreibmaschine in IhremBüro ist endgültig vorbei. Sie sind jetztmit allen modernen Kommunikations-mitteln wie Telefax und Computernausgerüstet.

Allgefahren-Deckung für Büroelek-tronik: Mit einer separaten Elektronik-versicherung können Sie sich weit bes-ser vor finanziellen Verlusten schützen,als das im Rahmen einer Inhaltsversi-cherung, der „Hausratversicherung”,für Ihre Betriebs- oder Büroausstat-tung möglich ist. Laut Statistik werdennämlich nur fünf Prozent aller EDV-Schäden durch Feuer, Leitungswasser,Sturm oder Einbruchdiebstahl verur-sacht.

Viel häufiger streikt der Computer alsFolge von Überspannung oder Blitz-einwirkung, vor allem jedoch wegenfalscher Handhabung, Fahrlässigkeitoder gar mutwilliger Beschädigung.

Für wenige Promille der Versiche-rungssumme erhalten Sie eine Allge-fahren-Deckung. Wie umfassend sie ist, zeigen diese Beispiele:

Ein Mitarbeiter stolpert über ein Kabel, reißt die Telefonzentrale vomTisch. Die Versicherung trägt denSchaden.

Während der Frühstückspause wirdein teurer Laptop aus dem Büro ge-stohlen. Die Sekretärin hatte die Türwährend einer kurzen Abwesenheitnicht verschlossen. Es handelt sich also um keinen Einbruchdiebstahl(gegen den Sie wahrscheinlich schonversichert sind). In der Elektronikver-sicherung kann jedoch auch einfacherDiebstahl mitversichert werden.

Eine Auszubildende verschüttet eineTasse mit Kaffee ausgerechnet überdem neuen Fotokopierer. Der gibtseinen Geist auf. Die Reparatur istaufwendig, doch die Kosten werdenvom Versicherer übernommen.

Spezielle Computerversicherungen:Nicht durch die Elektronikversicherungabgesichert sind der Verlust oder dieBeschädigung von Datenträgern (Soft-ware), der Computermissbrauch durchMitarbeiter, Software-Schäden durchViren, Würmer oder so genannte„Trojanische Pferde“.

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Datenträgerversicherung: Ohne die zur EDV-Anlage gehörenden Pro-gramme sowie die gespeicherten In-formationen ist der Rechner wertlosfür Ihr Unternehmen. Gehen die Firmendaten verloren – gleichgültig,ob durch einen Bedienungsfehler,Diebstahl oder Sabotage – bedeutetdas meist Stillstand für den ganzenBetrieb. Die Versicherung zahlt nichtnur für den Ersatz der Programme,sondern auch für die Wiedereingabeder Daten.

Mehrkostenversicherung: Produk-tionsausfälle und Terminschwierig-keiten sind nicht selten die Folge eineslängeren Ausfalls der Datenverarbei-tungsanlage. Vorausschauende Unter-nehmer versuchen, solche Störungendes Betriebsablaufs zu vermeiden. Sie erarbeiten schon vor Eintritt desStörfalls ein Konzept zur Schaden-begrenzung.

So kann beispielsweise mit einem be-freundeten Unternehmen (auf Gegen-seitigkeit) vereinbart werden, dass esbei einem Crash die anfallende Daten-verarbeitung übernimmt. Ein vorsorg-liches Abkommen mit einem Rechen-zentrum ist ebenfalls möglich.

Auch wenn das alles im Ernstfall funk-tioniert, entstehen dadurch Mehrkos-ten. Das Rechenzentrum stellt seineLeistungen in Rechnung, die befreun-dete Firma zumindest die durch Mehr-arbeit ihrer Mitarbeiter angefallenenKosten der Überstunden. Das alleslässt sich durch eine Mehrkostenver-sicherung abdecken. Voraussetzungfür den Eintritt der Versicherung istder Ausfall Ihrer EDV-Anlage infolgeeines Sachschadens.

Versicherung von Forderungsaus-fällen – Kreditversicherung hilft beiKundenpleiten: Die Forderungen ausLieferungen und Leistungen sind in jeder Unternehmensbilanz ein wichti-ger Posten. Außenstände werden jedoch durch die anhaltend hohe Zahlvon Insolvenzen gefährdet. Ein Endeder Insolvenzwelle ist vorerst nichtabzusehen. Wie sich eine Kunden-pleite in der Praxis auswirkt, zeigt einBeispiel: Angenommen, eine Firmarechnet mit einer Umsatzrendite vorSteuern von 4 Prozent, und es fällt eine Forderung von 5 000 Euro aus.Zum Ausgleich muss ein Mehrumsatzvon 125 000 Euro erzielt werden!

Beispielrechnung

Erwarteter Umsatz des Folgejahres Euro 15 Mio.

D/P-Geschäfte Euro 0,25 Mio.

unwiderrufliche Akkreditive Euro 0,25 Mio.

Barumsätze Euro 1 Mio.

Umsätze mit Öffentlichen Euro 3 Mio.

Umsätze mit Tochtergesellschaften Euro 2,5 Mio.

versicherbarer Umsatz Euro 8 Mio.

darauf z. B. 0,23 % Prämie = Euro 18.400

Prämie abhängig von der Kundenstruktur undRisikosituation. zzgl. Versicherungssteuer

Versicherung von AußenständenPrämienberechnung für große und mittlere Unternehmen

Schutz für Unternehmen in der Konsolidierungsphase

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Versicherer gibt Vorwarnung: Vorsolchen Ausfällen schützt die Delkre-dereversicherung im In- und Ausland.Das Versicherungsunternehmen über-wacht dabei die Kreditwürdigkeit derAbnehmer und warnt Sie, wenn sichdie wirtschaftliche Lage des Kundenverschlechtert. Tritt dennoch ein Aus-fall ein – Insolvenz oder längerer Zah-lungsverzug, sog. Protracted Default –zahlt die Versicherung abzüglich einesSelbstbehalts des Versicherten. Er be-trägt in der Regel 25 Prozent.

Der Versicherungsbeitrag wird indivi-duell und risikogerecht kalkuliert. DerBeitragssatz beträgt wenige Promilledes versicherten Jahresumsatzes (ge-mäß Beispielrechnung ca. 2 Promille).

Neben der privaten Kreditversiche-rung, die in der Regel nur das wirt-schaftliche Risiko abdeckt, gibt es dieAusfuhrgewährleistungen des Bundes.Im Auftrag und für Rechnung derBundesrepublik Deutschland bearbei-tet die Euler Hermes Kreditversiche-rungs-AG federführend die staatlichenAusfuhrgarantien und -bürgschaftenin konsortialer Zusammenarbeit mitder PwC Deutsche Revision.

Kautionsversicherung: Alternativezur BankgarantieBei der Kautionsversicherung über-nimmt der Versicherer im Auftrag desVersicherungsnehmers zu Gunsten seiner Gläubiger Bürgschaften, Garan-tien und ähnliche Sicherheitsleistun-gen zur Erfüllung gesetzlicher odervertraglicher Verpflichtungen des Ver-sicherungsnehmers.

Die Kautionsversicherung findet An-wendung insbesondere bei der Stel-lung von Vertragssicherheiten in derBauwirtschaft, im Maschinen- und An-lagenbau sowie gegenüber staatlichenInstitutionen wie Steuer – oder Zollbe-hörden. Sie entlastet das Kreditvolu-men bei der Hausbank und schafft zusätzliche Liquidität.

Die Prämiensätze richten sich sowohlnach der Bonität des Kreditnehmersals auch nach dem Gesamtbetrag derübernommenen Bürgschaften, derBürgschaftsart, der Größenordnungder einzelnen Urkunden und eventuellvereinbarten Sicherheiten.

Veruntreuungen durch Mitarbei-ter: Vertrauensschadenversicherunghilft. Viele Unternehmer verkennenhäufig die Gefahr von Veruntreuun-gen durch eigene Mitarbeiter. Zu Un-recht. Die Vermögensverluste in derdeutschen Wirtschaft durch Betrug,Untreue und Unterschlagung liegenlaut polizeilicher Kriminalstatistik beietwa 6 Milliarden Euro, laut Schät-zung entfallen davon allein rund 2,4Milliarden Euro auf von Arbeitneh-mern verursachte Schäden.

Die Möglichkeit zu veruntreuen gibtes in jedem Unternehmen. Die Motivesind vielschichtig und werden häufigerst zu spät erkannt. Sicherheitslückenlassen sich nicht vollständig schließen.

Mit einer Vertrauensschadenversiche-rung kann man sich gegen diese Risi-ken schützen. Sie hilft Unternehmenbei Vermögensschäden, die Arbeit-nehmer, Angestellte, Aushilfen, Prakti-kanten und Zeitarbeitskräfte ebensowie Geschäftsführer oder Vorstands-mitglieder (mit maximal 15 ProzentAnteilsbesitz) vorsätzlich verursachendurch Diebstahl, Unterschlagung, Ver-untreuung, Betrug, Sachbeschädigungoder Sabotage.

Ebenfalls versicherbar sind Schädendurch Eingriffe von Hackern in dieEDV. Der Versicherungsschutz giltweltweit. Die Prämie richtet sich nachVersicherungssumme, Anzahl der ver-sicherten Personen und Laufzeit desVertrages.

Rechtsschutzversicherung: Vor Ge-richt und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. An diesem Spruch istschon was dran. Denn Recht habenund Recht bekommen, das ist zweierlei.

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Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Ihr Rechtsanwalt kommt immer zu seinen Gebühren, ganz gleich, ob erden Prozess gewinnt oder verliert. IhrGegner zahlt nur dann, wenn Sie denRechtsstreit gewinnen – vorausge-setzt, er ist dazu in der Lage. VerlierenSie, tragen Sie nicht nur Ihre eigenenAnwaltskosten, sondern auch nochdie der Gegenseite.

Bei Verfahren vor dem Arbeitsgerichttragen Sie in erster Instanz Ihre eigenenKosten immer selbst, egal, wie der Pro-zess ausgegangen ist. Hinzu kommennoch die Kosten für das Gerichtsver-fahren, beispielsweise Gerichtsgebüh-ren, und Sachverständigengutachten.

Gerade im Rahmen einer selbstständi-gen Tätigkeit ist man besonders häu-fig der Gefahr von Rechtsstreitigkeitenund damit einem hohen finanziellenRisiko ausgesetzt. Deshalb bieten Ver-sicherungen Rechtsschutzpolicen fürSelbstständige an. Sie sollten sich un-bedingt mit diesem Thema befassen.

Kombipakete – Rundum-Rechts-schutzpakete für Selbstständige:Die meisten Versicherer bieten Rechts-schutzpakete für Gewerbetreibendeund freiberuflich Tätige an. Sie sindspeziell auf den Versicherungsbedarfdieser Zielgruppe zugeschnitten unddecken Rechtsgebiete sowohl ausdem beruflichen als auch aus demprivaten Bereich ab.

Mitversichert sind der Ehe- oder nicht-eheliche Lebenspartner, die Kinder,sofern sie in Ihrem Haushalt leben und minderjährig oder unter 25 undnicht berufstätig sind, aber auch dieMitarbeiter Ihres Betriebes. Versichertsind Streitigkeiten, die Sie als Arbeit-geber führen, Streitigkeiten um privatund/oder gewerblich genutzte Grund-stücke und Wohnungen, die Verteidi-gung in Straf-, Ordnungswidrigkeits-und Disziplinarverfahren. Im Paket sind außerdem Verkehrs-rechtsschutz sowie eine anwaltlicheBeratung im Familien- und Erbrechtenthalten.

Der Versicherungsschutz umfasst jeweils die Gebühren für einen von Ihnen bestimmten Anwalt (auf Wunschhilft Ihnen der Versicherer bei der An-waltssuche) und, wenn erforderlich,die Kosten für das Gerichtsverfahrenund die der Gegenseite. Nur im Fami-lien- und Erbrechtsschutz trägt derVersicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

Die Prämie für diese Versicherung bemisst sich meist nach der Zahl derBeschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Firmen- und Privat-Rechtsschutz:Alternativ können Sie jedoch den be-ruflichen und den privaten Bereichauch gesondert voneinander versichern.

Eine Firmen-Rechtsschutzversiche-rung deckt zahlreiche Streitigkeitenrund um Ihr Unternehmen, mit Aus-nahme von Streitigkeiten im Vertrags-und Sachenrecht. Eine Privat-Rechts-schutzversicherung für Selbstständigeumfasst den privaten Bereich.

Im Gegensatz zum Kombipaket sind in diesen Paketen der Verkehrsrechts-schutz und der Grundstücks- undWohnungsrechtsschutz nicht miteingeschlossen und müssen dahergesondert abgeschlossen werden. DieHöhe der Prämie ist neben der Größedes Unternehmens davon abhängig,ob und in welcher Höhe ein Selbstbe-halt vereinbart ist.

Schutz für Unternehmen in der Konsolidierungsphase

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Spezieller Versicherungsschutz fürUnternehmensleiter: Die Spezial-Rechtsschutzversicherung für Un-ternehmensleiter ist für Vorstände, Geschäftsführer und andere leitende Personen von Unternehmen gedacht.Unterläuft Ihnen im Rahmen einer solchen Tätigkeit ein Fehler, könnenschnell Vermögensschäden sowohl für Ihr Unternehmen als auch fürandere entstehen. Wenn Sie dann auf Schadenersatz in Anspruch ge-nommen werden, übernimmt dieVersicherung die Kosten für den An-walt und – wenn es zum Rechtsstreitkommt – auch die des Gerichtsver-fahrens.

Da solche Verfahren häufig noch weitere Konsequenzen für die Unter-nehmensleiter haben können, bieteneinige Versicherer zusätzlich einen Ver-sicherungsschutz für Streitigkeiten umIhren Anstellungsvertrag und für dieKosten der Verteidigung in einemStrafverfahren an.

Vermögensschaden-Haftpflicht-versicherung für Manager undAufsichtsräte: Vor dem Hintergrundsich radikal ändernder Finanzmärkteund einer hohen Zahl von Unterneh-menszusammenbrüchen stellt sich zunehmend die Frage der Haftungs-verantwortung von Führungskräften.Nach Fehlentscheidungen oder Miss-management sehen sich Aufsichtsräte,Vorstände und Geschäftsführer zuneh-mend mit Forderungen konfrontiert.Mit der so genannten D&O-Versiche-rung (Directors and Officers Liability)schützen sich Topmanager und Auf-sichtsräte gegen Ansprüche des eige-nen Unternehmens oder Forderungenvon außen, zum Beispiel Aktionären,die Schadenersatz verlangen.

Versicherungsschutz wird regelmäßigfür sämtliche Organmitglieder ohnenamentliche Nennung geboten, wasvor allem bei einem häufigen Wechselin der Aufsichtsratszusammensetzungwichtig ist. Ausgeschlossen sind Perso-nen- und Sachschäden sowie vorsätzli-ches Handeln und Verstöße gegen sogenannte Insider-Regeln. Immer abergilt: Eine D&O-Versicherung entbindetnicht von unternehmerischer Verant-wortung. Wer also wissentlich odersogar vorsätzlich seine Pflichten alsVorstand, Geschäftsführer oder Auf-sichtsrat verletzt, kann keinen Versi-cherungsschutz erwarten.

Arbeitsausfallversicherung – Lohn-und Gehaltsfortzahlungen bei Erkran-kung von Mitarbeitern: Sie ist speziellfür Arbeitgeber gedacht und kommtfür die Lohn- und Gehaltskosten er-krankter Arbeitnehmer auf. Wird einAngestellter krank, so ist das Unter-nehmen in der Regel verpflichtet,sechs Wochen lang das Gehalt weiter-zuzahlen. Viele Firmen haben außer-dem mit ihren in Führungspositionentätigen Mitarbeitern freiwillig eine längere Gehaltsfortzahlung vereinbart.

Die finanziellen Belastungen ausdiesen gesetzlichen und freiwilligenSozialleistungen können mit derArbeitsausfallversicherung abgefan-gen werden. Die Beiträge zu dieserForm der privaten Krankenversiche-rung sind von Alter und Geschlechtder Mitarbeiter sowie von Höhe undDauer der Lohnfortzahlung abhängig.

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Betriebskostenversicherung:Auch bei Krankheit oder Unfall desFirmen- oder Praxisinhabers laufen dieBetriebskosten weiter. Mit einer Be-triebskostenversicherung lassen sichdie Ausgaben für Mieten, Zinsen, Löhne u. a. auffangen.

Nach den Versicherungsbedingungen(BKVB) wird für längstens zwölf Monate geleistet, wenn der Betriebdes Versicherungsnehmers auf Grundvorübergehender vollständiger Arbeits-unfähigkeit der versicherten Personganz oder teilweise unterbrochenwerden muss.

Der Versicherungsschutz ist anderskonzipiert als bei der Verdienstausfall-oder Krankentagegeldversicherung(Seite 26), die maximal bis zur Höhedes entgangenen Nettoeinkommensleistet.

Noch gravierender ist der Unterschiedzur „Betriebsunterbrechungsversiche-rung (BU)“, die als reine Sachversiche-rung für Ausfälle infolge von Feuer,Einbruchdiebstahl, Leitungswasserund Sturm einsteht.

Freiberufler können zusätzlich denentgangenen Betriebsgewinn ver-sichern. Je länger die Karenzzeit,desto niedriger der Beitrag.

Praxisausfallversicherung: Handelt es sich bei der Betriebskostenversi-cherung um eine Betriebsunterbre-chungsversicherung infolge Arbeits-unfähigkeit, so leistet die speziellePraxisausfallversicherung zusätzlichinfolge von Sachschäden.

Nach den 1994 amtlich genehmigtenVersicherungsbedingungen für Praxenvon niedergelassenen Ärzten, Psycho-logen, Anwälten, Wirtschaftsprüfern,Ingenieuren und Gutachtern sind diesFeuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),Elementarereignisse (Sturm, Hagel),Leitungswasserschäden, Einbruch-diebstahl/Raub und eine behördlichverfügte Quarantäne.

Bei Vertragsabschluss wird eine Versi-cherungssumme festgelegt, die sichan den laufenden Betriebskosten desVorjahres orientiert.

Schutz für Unternehmen in der Konsolidierungsphase

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für Selbstständige mittleren Alters

Privater Schutz

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Den Lebensstandard sichernIhr Betrieb hat mittlerweile seinenfesten Platz im Markt. Er ist auchrundum versichert. Jetzt ist es höchste Zeit für Sie als Chef, dass Sie sich wieder mal um Ihre per-sönliche Absicherung kümmern.

Anpassung des Versicherungs-schutzes geboten: Vor einigen Jahrenhaben Sie sich vielleicht aus Kosten-gründen für eine Risikolebensver-sicherung entschieden. Nun sollten Sie auch an Ihr Alter und daher an den Abschluss einer Lebensversiche-rung, zum Beispiel in Form einer Basis-rentenversicherung oder einer klassi-schen privaten Rentenversicherungdenken (siehe S. 25). Vielleicht sieht Ihre Risikolebensversicherung auch dieMöglichkeit der Umwandlung in eineKapitallebensversicherung vor.

Wenn Sie noch keinen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben, sollten Sieauch den spätestens jetzt veranlassen.

Außerdem: Stimmt der Tagessatz IhrerKrankentagegeldversicherungnoch? Reicht er bei längerer Krankheitaus, den gewohnten Lebensstandardzu halten?

An die Kinder denken: Auch für Ihre Kinder können Sie frühzeitig vor-sorgen. Zum Beispiel mit einer Heirats-und einer Ausbildungsversicherung.Bei diesen beiden speziellen Formender Lebensversicherung wird die imVertrag festgelegte Summe plus Über-schussbeteiligung entweder bei Heiratdes Kindes oder spätestens bei Ablaufder Police (meist bei der Vollendungdes 25. Lebensjahres), bei der Ausbil-dungsversicherung immer zum ver-traglich vereinbarten Termin gezahlt.

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Bei Tod des Beitragszahlers bestehtweiter Versicherungsschutz: Ver-sicherte Person und Beitragszahler istdabei meist ein Elternteil, bei derHeiratsversicherung ist zusätzlich dasKind versichert. Stirbt der versicherteElternteil vor Ablauf des Vertrages,bleibt der Vertrag bestehen, ohne dassBeiträge gezahlt werden müssen.

Schließt ein 30-jähriger Mann zum Bei-spiel eine Heiratskapitalversicherungzu Gunsten seiner fünfjährigen Toch-ter ab, so erhält er für monatlich etwa 30 Euro eine garantierte Versiche-rungssumme von 6 500 Euro. Die jun-ge Dame kann an ihrem 25. Geburts-tag aber dank der Überschussbeteili-gung mit knapp 10 000 Euro rechnen.

Ein bisschen Spekulation: Wenn Sie als Selbstständiger mit einer Basisrenteoder einer privaten Rentenversicherungbereits eine Grundversorgung für dasAlter besitzen, könnte eine Versiche-rungsform für Sie interessant sein, diesich vor allem in den angelsächsischenLändern großer Beliebtheit erfreut: diefondsgebundene Lebens- oderRentenversicherung.

Börsenfonds bedeuten Risiko undChance: Wollen Sie mehr Gewinn alsbei einer „normalen“ Lebensversiche-rung erzielen, so müssen Sie allerdingsauch bereit sein etwas zu riskieren.Die Versicherung wird mit Ihrem Geldnämlich an der Börse in Aktien- oderRentenfonds Ihrer Wahl investieren.

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Das eröffnet Ihnen zusätzliche Ge-winnchancen, enthält aber auch dasVerlustrisiko. Denn je nach Konjunk-tur, weltpolitischer Lage und Anlage-schwerpunkten des Fonds unterliegtder Wert der Anteile mehr oder min-der großen Schwankungen. Wichtigfür Sie: Die Versicherungsgesellschaftgarantiert für den Todesfall eine be-stimmte Summe.

Vorsorge für den Generations-wechsel: Wenn ein Unternehmerstirbt, kann der Fortbestand der Firmadurch die Auszahlung von Pflicht-teilen, die sofort fällige Rückzahlungvon Krediten oder allein schon durchdie Erbschaftsteuer gefährdet werden.

Bei richtiger Gestaltung von Lebens-versicherungen lassen sich solcheSchwierigkeiten vermeiden. Der zu-künftige Erbe kann auf das Leben des Erblassers eine so genannte un-echte Erbschaftsteuerversicherungabschließen. Dazu muss naturgemäßdas Einverständnis des Erblassersschriftlich vorliegen.

Die Versicherungssumme wird ge-zahlt, wenn der Erblasser stirbt. Dader Erbe hierfür Versicherungsbeiträgegezahlt hat, unterliegt sie dann nichtder Erbschaft- und Einkommensteuer.Das geerbte Vermögen wird nicht an-gegriffen.

Wird die Versicherungsleistung nachAblauf der Vertragslaufzeit im Erle-bensfall ausgezahlt, unterliegen dieErträge der Einkommenssteuer (sieheS. 26).

Welche spezielle Form der Lebensver-sicherung für Ihre Belange die richtigeist, können Sie nur im Gespräch miteinem Versicherungsexperten heraus-finden. Allgemein gültige Lösungengibt es nicht.

An die Extras denken – auch Hob-bys bergen Risiken: Angenommen,Ihre wirtschaftliche Situation ist als gut zu bezeichnen. Sie können es sichleisten, Ihrem Ehepartner wertvollenSchmuck zu schenken und besitzenbereits wertvolle Kunstgegenständeund Antiquitäten. Da sollten Sie IhrenVersicherungsvertreter einmal fragen,ob das alles noch durch die vor Jah-ren abgeschlossene Hausratversiche-rung gedeckt ist.

Privater Schutz für Selbstständige mittleren Alters

Erst Wertsachen- undKunstpolicen bietenperfekten Schutz.Das gilt auch für IhrHobby. So gibt es zum Beispiel Spezial-policen für Jäger,Wassersportler, Ski-fahrer und Golfer.

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Gute Mitarbeiter haltenIhr Unternehmen ist schon einigeJahre alt. Eigentlich sind Sie mit derEntwicklung ganz zufrieden. DochStillstand würde Rückschritt bedeuten.Deshalb denken Sie jetzt an Expan-sion. Mit der Ausweitung des Ge-schäftes stellt sich natürlich die Frage,ob die Deckungssummen Ihrer Ver-sicherungen noch ausreichend sind,ob die veränderten Bedingungen nichteine Umstrukturierung des Versiche-rungsschutzes erforderlich machen.

Genauso wichtig ist für Sie jedoch dieÜberlegung, wie Sie gute Mitarbeiterlangfristig an Ihren Betrieb bindenkönnen. Und wie Sie für den Fall vor-sorgen können, dass wichtige Mitar-beiter plötzlich ausfallen.

Gruppenunfallversicherung: Die pri-vaten Unfallversicherer bieten Arbeit-gebern die Möglichkeit, für ihre Mitar-beiter eine Gruppenunfallversicherungals zusätzliche Sozialleistung für dieBeschäftigten zu günstigen Beiträgenabzuschließen. Die Mitarbeiter könnenso für den Fall eines Unfalls bei der Ar-beit oder aber in allen Lebenslagenweltweit rund um die Uhr abgesichertwerden.

Reiseversicherungen für Sie undIhre Mitarbeiter – vorteilhafteGruppentarife bei Dienstreisen:Ihre Angestellten werden es zu schät-zen wissen, wenn Sie als Chef für ergänzenden Versicherungsschutz aufDienstreisen sorgen. Die deutschenVersicherungen bieten da günstigeGruppentarife an: Der Beitrag pro Mit-arbeiter ist dabei günstiger als beimAbschluss eines Einzelvertrages. Typi-sche Policen: Unfall- und Reise-gepäckversicherungen.

Dem Arbeitgeber steht es frei, eineUnfallversicherung nur für die Folgenvon beruflich bedingten Unfällen ab-zuschließen. Die Prämie ist da natür-lich geringer als bei Einschluss von Unfällen, die Ihren Mitarbeitern in derFreizeit zustoßen können (siehe auchS. 25).

Die Reisegepäckversicherung bewahrtvor finanziellem Schaden durch Ver-lust, Zerstörung und Beschädigungdes Gepäcks während der Reise. Auchzahlt sie, wenn das aufgegebene Ge-päck nicht am selben Tag am Bestim-mungsort ankommt. Dann wird fürdie nachgewiesenen Aufwendungenfür Ersatzkäufe ein individuell verein-barter Betrag, zum Beispiel 500 Euro,ausgezahlt.

für expandierende FirmenVersicherungen

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Für Mitarbeiter, die häufig den eigenenWagen für Dienstreisen benutzen,sollten Sie eine Vollkaskoversicherungabschließen. Kommt es zu einemselbst verschuldeten Unfall, wird derMitarbeiter für sein Entgegenkom-men nicht noch mit den Reparatur-kosten für das Auto bestraft.

Privatschutz für erkrankte Mitar-beiter: Firmen können für ihre Mitarbeiter privaten Krankenversiche-rungsschutz erwerben. Für einen so genannten Gruppenvertrag musseine Mindestanzahl von Mitarbeiternversichert werden. Die Beiträge sinddeutlich niedriger als bei Einzelverträ-gen, Wartezeiten zu Vertragsbeginnentfallen, der Ehepartner und die Kin-der können ebenfalls über diesen Ver-trag mitversichert werden. In Fragekommen nicht nur Vollversicherungenund Verdienstausfallpolicen, sondernauch – als Ergänzung zum gesetz-lichen Kassenschutz – Zusatzversiche-rungen für den Krankenhausaufent-halt.

Chancen nutzen – die betrieblicheAltersversorgung: Der Gesetzgeberhat mit den Rentenreformen der ver-gangenen Jahre das System der Al-terssicherung in Deutschland neu aus-gerichtet. Insbesondere die betriebli-che Altersversorgung erlebt dabei inFolge des neuen Rechtsrahmens eineRenaissance.

Seit dem 1. Januar 2002 können IhreArbeitnehmer verlangen, Teile ihresEntgelts für eine betriebliche Alters-versorgung zu nutzen. Unter betrieb-licher Altersversorgung versteht manalle Leistungen, die der Arbeitgeberseinen Arbeitnehmern zur

– Altersversorgung,– Hinterbliebenenversorgung oder– Invaliditätsversorgung

zusagt. Die betriebliche Altersversor-gung trägt damit zur sozialen Siche-rung Ihrer Arbeitnehmer und derenFamilien bei. Diese profitieren dabeivon den steuerlichen Förderungen derbetrieblichen Altersversorgung, diedurch das Alterseinkünftegesetz zuBeginn des Jahres 2005 nochmals ver-bessert wurden.

Vorteile für Ihr Unternehmen sichern: Richtig umgesetzt hat die be-triebliche Altersversorgung nicht nurviele Vorteile für Ihre Mitarbeiter, son-dern auch für Sie als Unternehmer.Die betriebliche Altersversorgung bie-tet eine Möglichkeit, Mitarbeiter zubinden und zu motivieren. Sie erhal-ten damit personalpolitische und be-triebswirtschaftliche Instrumente indie Hand, die die Marktposition IhresUnternehmens verbessern können. Siesollten daher das Thema aktiv ange-hen und Ihren Mitarbeitern frühzeitigein Angebot zur Entgeltumwandlungim Rahmen der betrieblichen Alters-versorgung machen. So haben Sie dieMöglichkeit, ein System der betrieb-lichen Altersversorgung einzuführen,das speziell auf Ihr Unternehmen zu-geschnitten ist.

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Die 5 Durchführungswege der be-trieblichen Altersversorgung:Grundsätzlich stehen für die betrieb-liche Altersversorgung 5 Durchfüh-rungswege zur Verfügung. Im Einzel-nen sind dies die Direktzusage, dieUnterstützungskasse und die versiche-rungsförmigen DurchführungswegeDirektversicherung, Pensionskasse undPensionsfonds.

Welcher der beschriebenen Durchfüh-rungswege für die betriebliche Alters-versorgung im Wege der Entgeltum-wandlung in einem Unternehmen genutzt wird, legen Arbeitgeber undArbeitnehmer entweder einzelvertrag-lich oder durch eine Betriebsverein-barung fest.

Wenn der Arbeitgeber eine Pensions-kasse oder einen Pensionsfonds anbie-tet, ist der Arbeitnehmer daran aller-dings gebunden. Bietet der Arbeitge-ber keinen dieser Durchführungswegean, hat der Arbeitnehmer auf jedenFall Anspruch auf Entgeltumwandlungüber eine Direktversicherung. Bei wel-chem Versicherungsunternehmen die-se Direktversicherung abgeschlossenwird, kann der Arbeitgeber bestim-men.

Gerade für kleinere und mittelgroßeBetriebe ist die Direktversicherung mitihrem relativ geringen Verwaltungs-aufwand besonders gut geeignet. Entsprechend überrascht es nicht, dassdie Direktversicherung eine weit ver-breitete Form der betrieblichen Alters-versorgung ist. Bei diesem Durchfüh-rungsweg schließt der Arbeitgeber perEinzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeit-nehmer ab. Versicherungsnehmer undBeitragszahler ist somit der Arbeitge-ber – Begünstigter aber ist der Arbeit-nehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

Die steuerliche Förderung der versi-cherungsförmigen Durchführungs-wege: Im Zuge des Alterseinkünftege-setzes ist es zu einer weitgehendenGleichstellung der steuerlichen Be-handlung sowohl der Beiträge, die ineinen Pensionsfonds, eine Pensions-kasse oder eine Direktversicherung ge-zahlt werden, als auch der Leistungendieser Versorgungsträger gekommen.Beiträge – gleichgültig, ob diese vomArbeitnehmer durch Entgeltumwand-lung oder vom Arbeitgeber geleistetwerden – sind grundsätzlich steuerfrei.Die Steuerfreiheit besteht dabei in allen Bundesländern bis zu einer Höhevon vier Prozent der Beitragsbemes-sungsgrenze (West) in der gesetz-lichen Rentenversicherung für Arbeiterund Angestellte – im Jahr 2005 ent-spricht dies einem Betrag in Höhe von2 496 Euro. Dieser Höchstbetrag erhöht sich noch um weitere 1800Euro, sofern der Arbeitgeber eine Ver-sorgungszusage nach dem 31.12.2004erteilt.

Die Steuerfreiheit kann aber nur dannin Anspruch genommen werden,wenn die Altersleistung grundsätzlichals lebenslange Rente ausgezahlt wird.

Versicherungen für expandierende Firmen

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Zu beachten ist, dass die Beiträgegrundsätzlich in Höhe der steuerfreienBeträge nicht der Sozialabgabenpflichtunterliegen. Finanziert der Arbeitneh-mer die Aufwendungen im Wege derEntgeltumwandlung, gilt dies aller-dings nur noch bis Ende des Jahres2008. Generell nicht sozialabgabenfreiist das bereits angesprochene Auf-stockungsvolumen von 1800 Euro.

Die aus den steuerfrei eingezahltenBeiträgen stammenden Leistungen(Auszahlungen) unterliegen später imVersorgungsfall der vollen Steuer-pflicht und sind mit dem individuellenSteuersatz zu versteuern. Auch hierkommt also die so genannte nachge-lagerte Besteuerung zum Tragen.

Ferner kann im Rahmen der betrieb-lichen Altersversorgung für die ver-sicherungsförmigen Durchführungs-wege die so genannte Riester-Förde-rung in Form von Zulagen und Sonder-ausgabenabzug in Anspruch genom-men werden. Vertiefende Ausführun-gen finden sich insbesondere in derBroschüre „Die betriebliche Altersver-sorgung“ aus unserer Broschürenreihe„Versicherungen klipp + klar“.

Betriebliche Altersversorgung auchfür Geschäftsführer: Wer meint, diebetriebliche Altersversorgung stündebeispielsweise einem Geschäftsführereiner GmbH nicht zur Verfügung, derirrt. Dieser Irrtum könnte gravierendeFolgen haben. Beachten Sie bitte, dassbeispielsweise für einen beherrschen-den Gesellschafter-Geschäftsführer die Sozialversicherungsfreiheit gilt: Ermuss also keine Beiträge zur gesetz-lichen Rentenversicherung oder zu einem anderen Zweig der Sozialversi-cherung entrichten. Die Kehrseite:Wegen geringer oder gänzlich fehlen-der Ansprüche aus der gesetzlichenRentenversicherung und des in der Regel höheren Einkommens ist derVersorgungsbedarf besonders hoch.Die Lücken müssen geschlossen wer-den. Möglich ist dies mit den schonangesprochenen Durchführungs-wegen der betrieblichen Altersversor-gung, bei denen grundsätzlich auchdie gleichen steuerlichen Regelungenund Fördermöglichkeiten zur Anwen-dung kommen können, die für dennormalen Arbeitnehmer gelten.

Gerade bei den Gesellschafter-Ge-schäftsführern sind aber auch beson-dere Begrenzungen zu beachten. Sogilt beispielsweise der Grundsatz derAngemessenheit der Gesamtvergü-tung und das Gebot der Vermeidungder Überversorgung. Unterläuft hierein Fehler, drohen steuerlich weit rei-chende negative Folgen. Beachten Siedeshalb: Eine kompetente Beratung ist hier sehr wichtig!

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Rückgedeckte Pensions- und Unter-stützungskassenzusage: Zur optima-len Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers bieten sich, gegebe-nenfalls in Kombination mit einemversicherungsförmigen Durchführungs-weg (Direktversicherung, Pensions-kasse, Pensionsfonds), auch rückge-deckte Gestaltungen an. So wird beiPensions- oder Unterstützungskassen-zusagen in der Regel als Finanzierungs-instrument die Rückdeckungsversiche-rung eingesetzt. Die Kapitalgesell-schaft schließt dabei zur externen Vo-rausfinanzierung der Pensionsverpflich-tung eine kongruente Rückdeckungs-versicherung (Lebensversicherung auf das Leben des Gesellschafter-Ge-schäftsführers) für das Gesamtrisiko ab.

Da der Gesellschafter-Geschäftsführerkeine gesetzliche Insolvenzsicherungbesitzt, sollte die Rückdeckungsversi-cherung dabei von der Gesellschaft anden Gesellschafter-Geschäftsführer sicherungsverpfändet werden. Dadurcherhält dieser für den Fall der Fälle einekonkursfeste Rechtsposition.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten:Beherrschende Gesellschafter-Ge-schäftsführer unterliegen nicht denArbeitnehmerschutzvorschriften desBetriebsrentengesetzes. Wichtig istdaher, dass vertragliche Regelungenzur Aufrechterhaltung der Anwart-schaft bei Ausscheiden vor Eintritt ei-nes Versorgungsfalles, zur Anpassunglaufender Renten und zum Insolvenz-schutz getroffen werden.

Die Nichtgeltung des Betriebsrenten-gesetzes hat aber auch Vorteile. Diegesetzlichen arbeitsrechtlichen Abfin-dungs- und Übertragungsverbote,welche eine frühzeitige Verfügung desVersorgungsberechtigten über die Anwartschaft und ab 2005 auch überneu beginnende laufende Rentenleis-tungen ausschließen, gelten nicht. Eine Abfindung und Übertragung derVersorgungsansprüche ist damit ohneSchranken möglich.

Unbedingt beachten: In der Praxis istes sehr empfehlenswert, den Steuer-berater bzw. Wirtschaftsprüfer, der diefinanzielle Situation des Unterneh-mens am besten einzuschätzen weiß,bei der Entscheidung über die betrieb-liche Altersversorgung einzubinden.

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Ihre persönliche BilanzWenn Sie kurz vor dem Ruhestandstehen, ist es Zeit, eine Bilanz Ihrer privaten Versorgung für den Lebens-abend aufzustellen. Auch wenn Siedabei zu dem Ergebnis kommen, dassIhnen ausreichende finanzielle Mittelzur Verfügung stehen, lohnt es, nocheinmal über deren Anlage nachzuden-ken. Zum Beispiel dann, wenn Sie ausder ablaufenden Lebensversicherungeine größere Summe erwarten.

Einmal zahlen, lebenslang kassieren:Unternehmer sind den Umgang mitGeld gewohnt. Und sie sind vielleichtgerade deshalb vorsichtiger als andereLeute. Was machen Sie also mit den150 000 Euro, die Sie auf einen Schlagaus der Kapitallebensversicherung erhalten?

Sie nehmen einen Teil davon und ge-hen auf Nummer Sicher. Sie schließeneine private Rentenversicherung ab,zahlen 50 000 Euro als Einmalbeitragund erwerben damit das Recht, ab sofort bis an Ihr Lebensende eine mo-natliche Rente von zirka 230 Euro zubeziehen (Ausgangsbasis: 65 Jahre;wenn Sie noch eine Witwenrente mit-versichern, wird es etwas teurer).

Hinzu kommen voraussichtlich knapp20 Euro aus Gewinnanteilen, die dieVersicherung bereits im ersten Renten-bezugsjahr an Sie weitergibt. Außer-dem wächst diese Rente von Jahr zuJahr leicht.

Sie verfügen also noch über bare100 000 Euro aus der Lebensversiche-rung – und erhalten zusätzlich eineRente. Dabei handeln Sie sich nocheinen Vorteil ein: Rentenzahlungenunterliegen nur mit dem Ertragsanteilder Steuer. Und dieser Ertragsanteilhängt vom Rentenbeginnalter ab.

Das heißt: Je älter Sie beim Bezug der ersten Rente sind, desto wenigernimmt Ihnen Vater Staat ab.

Attraktiv ist aber auch die Investitioneines Einmalbetrages in eine sofortbeginnende Basisrentenversicherung,da bis zum Jahr 2039 der Prozentsatzder steuerlich abzugsfähigen Beiträgestets höher ist, als der Besteuerungs-anteil der Rente.

Das Geld arbeiten lassen. Es gibtnoch eine Möglichkeit, das von derLebensversicherung ausgezahlte Geldanzulegen: nämlich in den Ablauf-fonds der Versicherungen. Das profes-sionelle Finanzmanagement der mitden Versicherungen zusammen arbei-tenden Fondsgesellschaften erzielt inder Regel höhere Gewinne als einbörsenunerfahrener Normalbürger(wozu ja auch Unternehmer zählenkönnen).

Über einen sogenannten Entnahme-plan kann der Anleger bestimmen, inwelcher Höhe und über welchen Zei-traum er laufende Zahlungen aus sei-nem Fonds erhalten will.

Auf keinen Fall sollten Sie bei dieserAnlageform Ihr gesamtes Kapital ris-kieren. Fonds unterliegen mehr oderweniger starken Wertschwankungen.Zudem können Sie natürlich nicht vor-hersehen, wie lange Sie leben werden.Schätzen Sie Ihre Lebenserwartung zuniedrig ein, überleben Sie das Ende Ihres Geldes und haben dann mögli-cherweise deutlich weniger Einnah-men als regelmäßig erforderlich zurVerfügung. In diesem wesentlichenPunkt wird der entscheidende Vorteilvon privaten Rentenversicherungenbesonders deutlich: die garantierteRente wird ein Leben lang gezahlt –egal wie alt Sie werden.

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Die private Versorgung älterer

Selbstständiger

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Alternativ kann das Kapital auch in sogenannte Kapitalisierungsprodukteangelegt werden, die von einigen Le-bensversicherern angeboten werden.Hierbei handelt es sich um Produkte,bei denen unter Anwendung einesmathematischen Verfahrens die imVoraus festgesetzten einmaligen oderwiederkehrenden Prämien und Leis-tungen nach Dauer und Höhe festge-legt sind. Dabei werden keine biome-trischen Risiken abgesichert. Auchhier, ähnlich einer Lebensversicherung,werden neben der garantierten Leis-tung in der Regel Überschüsse erwirt-schaftet. Spätestens mit Ablauf dervereinbarten Laufzeit wird der Ge-samtbetrag fällig.

Das Produkt ist beispielsweise für An-leger geeignet, die freie Gelder vor einer Wiederanlage in eine Rentenver-sicherung „parken“ möchten oder eine mittelfristige, stabile Geldanlagesuchen.

Auch können Riester-Verträge mit dendementsprechenden steuerlichen Rah-menbedingungen als Kapitalisierungs-produkt ausgestaltet sein. Kapitalisie-rungsprodukte werden häufig zurRückdeckung von Arbeitszeitkonteneingesetzt.

Männer bzw. Frauen haben in 2006 folgende Restlebens-erwartung nach der Sterbetafel DAV 2004 R fürRentenversicherungen

Alter Frauen Männer

0 102,4 98,5

10 91,0 87,0

20 79,3 75,1

30 67,6 63,3

40 55,9 51,6

50 44,4 40,2

60 33,2 29,2

70 22,5 19,1

80 13,1 10,8

90 6,7 5,4

Lebenserwartung

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Fazit: Alles gehtWenn Sie die Broschüre von Anfangan gelesen haben, werden Sie zu dem Schluss gekommen sein, dass es kaum ein Risiko gibt, gegen das Sie sich als Selbstständiger nichtversichern können.

Doch allein nach der Papierform sollten Sie nicht entscheiden, welcheVersicherung für Ihre speziellen Bedürf-nisse die richtige ist. Auch Veröffent-lichungen in den Medien (die beliebtenPrämienvergleiche etwa) zeigen seltendas ganze Bild, sondern vermittelnmeist nur Bruchstücke.

Service kostet: Versicherungen, die Sieper Post und ohne Beratung abschlie-ßen (Direktvertrieb) können, sind inder Regel billiger als solche, die übereinen Außendienstmitarbeiter zu Stan-de kommen. Dienstleistung hat nunmal ihren Preis.

Auf fachkundigen Rat sollte mannicht verzichten: Als Unternehmermit oft komplizierten betrieblichenGegebenheiten können und solltenSie sich jedoch bei den meisten Versi-cherungsarten (denken Sie auch anmögliche Kombinationen!) eine aus-führliche Beratung durch den Fach-mann leisten. So laufen Sie nicht Gefahr, sich über-, unter- oder falschzu versichern.

Angebotspalette wird bunter:Größere Produktvielfalt – da lohnensich Vergleiche. Niemand zwingt Sie, nur mit einer Versicherung zu spre-chen. Da in der Bundesrepublik rund500 Assekuranzunternehmen mitein-ander konkurrieren, lohnt es sich zuvergleichen. Dies gilt umso mehr, alsmit der europaweiten Liberalisierungfür die Versicherung privater und gewerblicher Risiken seit Juli 1994 dievorherige Produktkontrolle durch diestaatliche Aufsicht entfallen ist.

Die Versicherer können seit dem dieVersicherungsbedingungen nach eige-nem Ermessen festlegen. Dies führt zu einer größeren Produktvielfalt undbelebt den Wettbewerb, erschwertaber auch die Vergleichbarkeit der Angebote.

Die „Bedingungsfreiheit“ gilt auch fürPflichtversicherungen (Kfz-Haftpflicht)und die private Krankenversicherung(Vollversicherung als Pendant zum gesetzlichen Krankenkassenschutz),doch müssen die deutschen Unter-nehmen die Vertragstexte der Auf-sichtsbehörde zur Prüfung vorlegen.

Versicherungen –

wo und wie?

Wenn ein Außen-dienstmitarbeitereines Versicherungs-unternehmens oderMaklers nicht alle Ihre Fragen schlüssigbeantworten kann,sollten Sie nichtzögern, einen Fach-mann aus der nächs-ten Niederlassungoder der Hauptver-waltung der Versi-cherungsgesellschaftanzufordern.

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Versicherungsunternehmen, die be-reits in einem Land der EuropäischenUnion (EU) zugelassen sind, dürfensich seit Jahresmitte 1994 in Deutsch-land ebenfalls betätigen. Die einmalerteilte Geschäftslizenz gilt in den Mitgliedstaaten der EU – als „Euro-Pass“.

Für die Lebensversicherung ist zwar –ebenso wie für die private Krankenver-sicherung – die Genehmigungspflichtder Tarife entfallen, doch müssen dieWettbewerber ihre Rechnungsgrund-lagen – auf ihnen beruht die Tarifkal-kulation – der Behörde wie bisher vorlegen. Schließlich sollen sich dieKunden auch nach 20, 30 und mehrJahren darauf verlassen können, dassdie Lebensversicherung zahlungsfähigund leistungsstark bleibt.

Laufzeit und Kündigung: Anders alsim Privatbereich beträgt die Laufzeitvon Firmenversicherungen meist nurein Jahr. Das gibt Ihnen die Möglich-keit zur Aktualisierung und Umorien-tierung. Im Normalfall wird Ihr Versi-cherer die so genannte Hauptfälligkeitauf den 1. Januar legen. Sie könnenVerträge also jährlich bis zum 30. Sep-tember kündigen. Das sollten Sie abernur tun, wenn Sie eine andere Versi-cherungszusage haben. Sonst stehenSie am Ende ohne Schutz da.

Infomaterial und Tipps: Die Beratungdurch deutsche Versicherungsunter-nehmen und ihre Vermittler, ausgebil-dete Mehrfachagenten sowie Versi-cherungsmakler bezieht sich nicht nurauf Versicherungsfragen.

Versicherungsunternehmen beratenSelbstständige umfassend: Aus ihrerlangjährigen Erfahrung heraus sind dieUnternehmen der Individualversiche-rung sowie ihre Vertriebspartner in derLage, Existenzgründer umfassend zuinformieren. Für viele Berufsgruppen,zum Beispiel für Ärzte, Ingenieure,Architekten, Handwerker, aber auchfür produzierende Unternehmen undden Handel halten sie Broschüren be-reit, die mit wertvollen Tipps den Wegin die Selbstständigkeit erleichtern.

Kurz und gut: Mit der richtigen Versi-cherung sind Sie immer auf der siche-ren Seite.

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Anschriften• Gesamtverband der Deutschen

Versicherungswirtschaft (GVD) e.V.,Presse und Information,Friedrichstraße 191, 10117 BerlinTelefax: 0 30/20 20 66 04http://www.gdv.de

• Informationszentrum der deutschen VersichererZUKUNFT klipp + klarPostfach 08 04 3110004 BerlinTelefon: 08 00/26 37 243 (freecall 08 00/ANFRAGE) oder08 00/33 99399

Im Informationszentrum der deutschen Versicherer werden wettbewerbsneutral Fragen rundum den Versicherungsschutz beantwortet, soweit es nicht umverbindliche Rechtsauskünfte geht.

Weitere Verbandsanschriften• Verband der privaten Kranken-

versicherung e.V.,Abt. Öffentlichkeitsarbeit,Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln

• Deutscher Versicherungs-Schutz-verband e.V. (DVS),Postfach 1440, 53004 Bonn

• Bundesverband Deutscher Versiche-rungskaufleute e.V. (BVK),Kekuléstraße 12, 53115 Bonn

• Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin),Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

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A Ablauffonds 50Alterseinkünftegesetz 23, 46, 47Altersversorgung 13, 23, 24, 27, 46–49Äquivalenzprinzip 23Arbeitsausfallversicherung 38Ausbildungsversicherung 41Ausfuhrkreditversicherung 35, 36Auslandsreisekranken-versicherung 30Außendienstmitarbeiter 53

B Basisrente 23–25, 48Basisschutz Pflegeversicherung 22, 29Basisschutz PKV 27Beitrag 7, 14, 15, 22–27, 34–39, 40, 43Beitragsnachlass 8Beitragsrückerstattung PKV 26, 28Beraubung 12Berufsgenossenschaft 7, 21Berufshaftpflicht 17Berufsunfähigkeit 13, 21, 27, 41Besteuerung, nachgelagert 23Betriebliche Altersversorgung 44–47Betriebshaftpflicht 12, 15, 17, 18Betriebskostenversicherung 39Betriebsunterbrechung 12, 16, 33, 34, 39

C Checkliste für Betriebe 12Checkliste für Firmengründer und Freiberufler 13Computermissbrauch 34Computerversicherungen 34

D Datenträgerversicherung 35Diebstahl, einfacher 34Direktversicherung 47, 49Direktvertrieb 53

E Ehegattenmitarbeit 30Ehegatten-Versicherung 27, 30Einbruchdiebstahl-versicherung 11–13, 16Einmalbeitrag 50Elektronikversicherung 34Entnahmeplan 51Erbschaft 27, 43Erbschaftsteuerversicherung 43Europäischer Binnenmarkt 5, 54Explosion 9, 12, 16, 39

F Feuerversicherung 15–16Finanzierungskosten 13Firmengründer 12, 13Firmen-Rechtsschutz 37fondsgebundene Lebensversicherung 42Forderungsausfall 12

G Gehaltsumwandlung 46Generationswechsel 43gesetzliche Krankenversicherung 13, 21, 22, 31gesetzliche Rentenversicherung 13, 21, 23, 24,

30, 47, 48gesetzliche Unfallversicherung 21Glasversicherung 9,17Golfer 43Großrisiken 8, 12Grundstücksrechtsschutz 13, 37Gruppenunfallversicherung 45Gruppenvertrag, -tarif 45, 47

H Heiratsversicherung 42

I Inhaltsversicherung 16, 34Invalidität 21, 28

J Jagdversicherung 43

K Kapital-lebensversicherung 25, 26, 27, 41, 50Klein-BU 16kleine Risiken 9, 12Kraftfahrzeugversicherung 19Krankenhaustagegeld-versicherung 29Krankenhaus-Zusatzversicherung 29Krankentagegeld-versicherung 29, 39, 41Krankenversicherung,gesetzliche 13, 21, 22, 31Krankenversicherung, 13, 21, 28, 29private 38, 46, 53, 54Kreditversicherung 35,36Kündigung 47, 54Kunstpolice 43

Stichwortverzeichnis

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L Laufzeit 36, 54Lebenserwartung 26, 51Lebensversicherung 8,13,25,

41– 43,47,50,54Leitungswasserversicherung 13, 16, 34

M Maschinenversicherung 33Mehrkostenversicherung 35Mehrleistungen,Unfallversicherung 28mittlere Risiken 8, 9

P Pauschaltarif 15Pflegepflichtversicherung 22,31Pflegerisiko 13Pflege-Zusatzversicherung 31Police 15, 17, 27,

33, 41, 45Prämienvergleiche 53Praxisausfallversicherung 39Preise 9, 23private Krankenversicherung 13, 21, 22, 28

29, 38, 46, 53private Rente 24 – 26, 50Privat-Rechtsschutz 36, 37, 38Produkthaftpflicht 12, 18Produktionsausfall 9, 15Progressionsstaffeln 28

R Rangordnung 7Raub 11, 12, 39Rechtsschutz 36, 37Reisegepäckversicherung 45Reiseversicherungen 45Rentenversicherung,gesetzliche 21, 23 –25, 30, 42, 48 Rentenversicherung,private 25, 26, 41, 42, 50Risikolebensversicherung 26, 31, 41Rohrbruch 16Rückdeckungsversicherung 49

S Sabotage 12, 35, 36Sachleistungsprinzip 22Selbstbehalt 15, 29, 36, 37Selbstbeteiligung 14, 15, 33Skifahrer 43Sofortrente 25Softwareversicherung 34Solidaritätsprinzip 22Steuern 23 – 27, 47 – 50Sturmschäden 12, 13, 16, 34, 39

T Teilkasko 19Todesfallrisiko 27Transportversicherung 11

U Übergangsregelung 24Überversicherung 14, 53Umwelthaftpflicht 12, 17Unfallversicherung, gesetzliche 21Unfallversicherung, private 8, 28Unterschlagung 12, 36Unterversicherung 14, 15

V verbundene Lebensversicherung 27Verdienstausfallversicherung 29Verkehrsrechtsschutz 37Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 11, 18, 38Versicherungsantrag 14Versicherungsbedingungen 14, 15, 39, 53Versicherungspakete 11Versicherungsschein 15Versicherungssumme 14–16, 27, 28,

34, 36, 39, 42, 43Versicherungsverbände 55Vertrauensschadenversicherung 36Vollkasko 19, 46Vollversicherung (private Krankenversicherung) 28, 30, 46, 53Vorsorgeversicherung 15

W Warenkreditversicherung 35Wassersportler 43Werteverzehr 51Wertsachen 43Wohnungsrechtsschutz 37

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Aus der Reihe „Versicherungen klipp+klar“ können folgende Broschüren unter der Hotline 0800/7424375 oder über die Website www.versicherungen-klippundklar.de bestellt werden:

• Altersvorsorge mit SicherheitDie neue Rente

• Sozial- und Individualversicherungen in DeutschlandVersicherungen staatlich und privat

• Attraktiv für Arbeitgeber und ArbeitnehmerDie betriebliche Altersversorgung

• Altersvorsorge und RisikoschutzLebensversicherung – Ihre private Vorsorge

• Risikoschutz und ExistenzsicherungDie private Berufsunfähigkeitsversicherung

• Mit Sicherheit zum EigenheimVersicherungen für Bauherren

• Einbruchschutz für Haus und WohnungSicher ist sicher

• Recht gehabt und auch bekommenIm Streitfall hilft die Rechtsschutzversicherung

• Richtig versichert in den UrlaubReisen ohne Risiko

• Gut gesichert Gutes tunSicherheit im Ehrenamt

• Vorsehen statt NachsehenDie Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle

• Finanzielle Gefahren kalkulierenDie Kreditversicherung – Risiken erkennen und absichern

• Leichtsinn oder MissgeschickPrivate Haftpflichtversicherung – für den Schaden geradestehen

• Gefahren richtig einschätzenVersicherungen rund ums Auto

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Folgende Broschüren der Reihe „Zukunft klipp+klar“ können über die Hotline 0800/7424375 oder über die Website www.klippundklar.de bestellt werden:

• Jetzt geht’s los –Tipps und Infos für Schulabgänger

• Startklar –Tipps und Infos für Uni-Absolventen

• Lebenslauf –Tipps und Infos für Berufstätige und Jobsuchende

• Aufbruch –Tipps und Infos für Existenzgründer

• Einzelausgabe –Tipps und Infos für Singles

• Zeit zu zweit –Tipps und Infos für junge Paare

• Menschenskinder –Tipps und Infos für Eltern

• Fortschritt –Tipps und Infos für Berufsaussteiger

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Versicherungen für Selbstständige 2006Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler

ZUKUNFT klipp + klarInformationszentrum der deutschen Versicherer