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Kurzericht In aller Kürze Autor/in Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Mehrfacheschäftigung Ein Job ist nicht genug Immer mehr Menschen gehen in Deutschland mehr als einer Beschäftigung nach – Persönliche Motive und gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmen den Trend Warum üben manche Menschen mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleich- zeitig aus? Sind sie postmoderne „Flex-Worker“ auf der Suche nach beruf- licher Erfüllung durch variierende Tätigkeiten? Oder gehorchen sie ökono- mischen Zwängen, weil ein Job den Lebensunterhalt nicht sichert? Handelt es sich vielleicht um freiwilliges „Patchworking“ für zusätzlichen Konsum und Luxus? Die Analyse zeigt ein ambivalentes Bild, das sich im Gefolge von Ar- beitsmarktreformen rasch ändern kann. 1 Die Gründe dafür, dass manche Menschen mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, sind vielfältig und kaum vollständig zu erfassen. 2 Letzten Endes können nur die Betroffenen selbst Auskunft geben. Neben persönlichen Motiven, Zwängen oder Präferenzen hängt Mehrfachbeschäftigung aber auch von gesetzlichen Rahmenbedingungen ab und von Arbeitsmarktlagen wie dem regionalen Angebot an Arbeitsplätzen. Allgemein bezeichnet Mehrfachbe- schäftigung die Kombination mehrerer Beschäftigungsverhältnisse oder auch verschiedener Erwerbsformen. Das Phä- nomen Mehrfachbeschäftigung kann mithin vielerlei Ausprägungen aufwei- sen. Einige davon sind in der Beschäftig- tenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst und somit quantitativen Untersuchungen zugänglich. Anhand dieser Datenbasis können drei Varianten von Mehrfachbeschäftigung identifiziert werden (vgl. Aildung 1, Seite 2): Variante I: die Kombination mehrerer sozialversicherungspflichtiger Beschäfti- gungsverhältnisse (SVB) , Variante II: die Kombination mehre- rer geringfügiger Beschäftigungsverhält- nisse (GEB) 4 und Variante III: die Kombination sozi- alversicherungspflichtiger mit gering- fügigen Beschäftigungsverhältnissen (SVB+GEB). Leider geben die Daten der BA keinen Aufschluss über Personen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Offen bleiben muss deshalb, inwieweit beispielsweise auch Beamte und Selb- ständige mehrfachbeschäftigt sind. Mitte 2004 gingen in Deutschland rund 1, Millionen Menschen mehr als einer Beschäftigung nach. Die Mehrfach- Franziska Hirschenauer Frank Wießner Ausgabe Nr. 22 / 6.12.2006 Mitte 2004 gingen in Deutschland rund 1, Millionen Menschen mehr als einer Beschäftigung nach. Die Mehrfachbeschäftigungsquote be- trug damit 4,7 Prozent. 82 Prozent der Mehrfachbeschäf- tigten übten neben einer sozialversi- cherungspflichtigen Hauptbeschäfti- gung eine geringfügige Nebentätig- keit aus. 11 Prozent kombinierten mehrere Mini-Jobs und 7 Prozent hatten mehrere sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigungen. Zwischen 2002 und 2004 hat die Mehrfachbeschäftigung deutlich zu- genommen. Ein wesentlicher Grund dafür lag in der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. SeitApril 200 können in einem Mini-Job maximal 400 € monatlich steuer- und abga- benfrei hinzu verdient werden, selbst wenn man bereits im Hauptjob sozial- versicherungspflichtig beschäftigt ist. Die räumliche Verteilung der Mehrfachbeschäftigung spiegelt die regionale Arbeitsmarktlage recht deutlich wider: In Regionen mit vergleichsweise günstiger Beschäf- tigungssituation wird häufiger mehr- fach gearbeitet. Noch ist unklar, ob Mehrfachbe- schäftigte freiwillig nach flexible- ren Erwerbsformen suchen, oder ob sie schlicht der Not gehorchen. Fest steht aber, dass institutionelle Regeln Veränderungen durchaus beschleuni- gen oder auch bremsen können. Messbare Mehrfachbeschäftigung 1 Der vorliegende Beitrag orientiert sich an einer Veröffentlichung der Autoren im Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland. 2 Siehe hierzu grundlegend Hillmann (2003) Zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gungsverhältnissen zählen auch die so genannten Midi-Jobs in der Gleitzone von 401 bis 800 Euro Monatseinkommen. 4 Als geringfügige Beschäftigung oder Mini-Jobs werden Beschäftigungsverhältnisse mit bis zu 400 Euro Monatseinkommen bezeichnet.

Mehrfachbeschäftigung: Ein Job ist nicht genugdoku.iab.de/kurzber/2006/kb2206.pdf · 2 IABKurzbericht Nr. 22/2006 beschäftigungsquote, also der Anteil der Mehrfachbeschäftigten

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Kurzb­erichtIn aller Kürze

Autor/in

Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Mehrfachb­eschäftigung

Ein Job ist nicht genug Immer mehr Menschen gehen in Deutschland mehr als einer Beschäftigung nach – Persönliche Motive und gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmen den Trend

Warum üben manche Menschen mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleich-zeitig aus? Sind sie postmoderne „Flex-Worker“ auf der Suche nach beruf-licher Erfüllung durch variierende Tätigkeiten? Oder gehorchen sie ökono-mischen Zwängen, weil ein Job den Lebensunterhalt nicht sichert? Handelt es sich vielleicht um freiwilliges „Patchworking“ für zusätzlichen Konsum und Luxus? Die Analyse zeigt ein ambivalentes Bild, das sich im Gefolge von Ar-beitsmarktreformen rasch ändern kann.1

Messbare Mehrfachbeschäf-tigung

Die Gründe dafür, dass manche Menschen mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, sind vielfältig und kaum vollständig zu erfassen.2 Letzten Endes können nur die Betroffenen selbst Auskunft geben. Neben persönlichen Motiven, Zwängen oder Präferenzen hängt Mehrfachbeschäftigung aber auch von gesetzlichen Rahmenbedingungen ab und von Arbeitsmarktlagen wie dem regionalen Angebot an Arbeitsplätzen.

Allgemein bezeichnet Mehrfachbe-schäftigung die Kombination mehrerer Beschäftigungsverhältnisse oder auch verschiedener Erwerbsformen. Das Phä-

no men Mehrfachbeschäftigung kann mithin vielerlei Ausprägungen aufwei-sen. Einige davon sind in der Be schäf tig-tenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst und somit quantitativen Untersuchungen zugänglich. Anhand dieser Datenbasis können drei Varianten von Mehrfachbeschäftigung identifi ziert werden (vgl. Ab­b­ildung 1, Seite 2): Variante I: die Kombination mehrerer sozialversicherungspfl ichtiger Beschäfti-gungsverhältnisse (SVB)�, Variante II: die Kombination mehre-rer geringfügiger Beschäftigungsverhält-nisse (GEB)4 und Variante III: die Kombination sozi-alversicherungspfl ichtiger mit gering-fügigen Beschäftigungsverhältnissen (SVB+GEB).

Leider geben die Daten der BA keinen Auf schluss über Personen, die nicht der Sozialversicherungspfl icht un ter liegen. Offen bleiben muss deshalb, inwieweit beispielsweise auch Beamte und Selb-ständige mehrfachbeschäftigt sind.

Mitte 2004 gingen in Deutschland rund 1,� Millionen Menschen mehr als einer Beschäftigung nach. Die Mehrfach-

Franziska HirschenauerFrank Wießner

Ausgabe Nr. 22 / 6.12.2006

Mitte 2004 gingen in Deutschland rund 1,� Millionen Menschen mehr als einer Beschäftigung nach. Die Mehrfachbeschäftigungsquote be-trug damit 4,7 Prozent.

82 Prozent der Mehrfachbeschäf-tigten übten neben einer sozialversi-cherungspfl ichtigen Hauptbeschäfti-gung eine geringfügige Nebentätig-keit aus. 11 Prozent kombinierten mehrere Mini-Jobs und 7 Prozent hatten mehrere sozialversicherungs-pfl ichtige Beschäftigungen.

Zwischen 2002 und 2004 hat die Mehrfachbeschäftigung deutlich zu-genommen.

Ein wesentlicher Grund dafür lag in der Änderung der gesetzlichen Rah menbedingungen. Seit April 200� können in einem Mini-Job maximal 400 € monatlich steuer- und abga-benfrei hinzu verdient werden, selbst wenn man bereits im Hauptjob sozial-versicherungspfl ichtig be schäf tigt ist.

Die räumliche Verteilung der Mehrfachbeschäftigung spiegelt die regionale Arbeitsmarktlage recht deutlich wider: In Regionen mit vergleichsweise günstiger Beschäf-tigungssituation wird häufi ger mehr-fach gearbeitet.

Noch ist unklar, ob Mehrfachbe-schäftigte freiwillig nach fl exible-ren Erwerbsformen suchen, oder ob sie schlicht der Not gehorchen. Fest steht aber, dass institutionelle Regeln Veränderungen durchaus beschleuni-gen oder auch bremsen können.

Messbare Mehrfachbeschäftigung

1 Der vorliegende Beitrag orientiert sich an einer Veröffentlichung der Autoren im Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland.2 Siehe hierzu grundlegend Hillmann (2003) � Zu den sozialversicherungspfl ichtigen Beschäfti-gungsverhältnissen zählen auch die so genannten Midi-Jobs in der Gleitzone von 401 bis 800 Euro Monatseinkommen.4 Als geringfügige Beschäftigung oder Mini-Jobs werden Beschäftigungsverhältnisse mit bis zu 400 Euro Monatseinkommen bezeichnet.

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2 IABKurzbericht Nr. 22/2006

beschäftigungsquote, also der Anteil der Mehrfachbeschäftigten an der Ge-samtheit der 26,� Millionen sozialver-sicherungspfl ichtig und 4,8 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigten betrug damit 4,7 Prozent.

Die meisten der Mehrfachbeschäf-tigten, nämlich 82 Prozent (1.19�.000 Personen), übten neben einer sozialver-sicherungspfl ichtigen Hauptbeschäfti-gung eine geringfügige Nebentätigkeit aus. 11 Prozent (16�.000 Personen) kombinierten mehrere Mini-Jobs und 7 Prozent (101.000 Personen) hatten mehrere sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigungsverhältnisse.�

Zwischen Juni 2000 und Juni 2004 entwickelte sich die Zahl der Mehrfach-beschäftigten unterschiedlich. Bis Mitte

des Zeitraums ging sie von 1.1�6.000 auf 916.000 zurück, was einer Abnah-me um 20,7 Prozent entsprach. In den Folgejahren, vor allem zwischen Juni 200� und Juni 2004, stieg sie wieder an und lag am Ende des Zeitraums mit 1.460.000 um 20,8 Prozent höher als im Ausgangsjahr 2000.

Ähnlich wie die Zahl der Mehrfach-beschäftigten zeigt auch die Quote der Mehrfachbeschäftigten zunächst eine Abnahme – von �,6 Prozent auf 2,9 Prozent – und anschließend eine Zunah-me auf 4,7 Prozent (vgl. Ab­b­ildung 2). Bedingt durch die leichten Rückgänge der Bezugsgröße in beiden Zeiträumen fällt die Abnahme der Mehrfachbe-schäftigungsquote etwas niedriger und die Zunahme geringfügig höher aus, als dies bei konstanter Bezugsgröße der Fall gewesen wäre.

Ein wesentlicher Grund für die beachtli-che Zunahme der Mehrfachbeschäfti-gung – insbesondere als geringfügige Tä tig keit in Ergänzung zur sozialversi-cherungspfl ichtigen Hauptbeschäftigung – lag in der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Institutioneller Rahmen

Mit dem Zweiten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz II“) wurde unter anderem die geringfügige Beschäftigung neu gere-gelt. Seit April 200� können in Mini-Jobs monatlich 400 Euro steuerfrei verdient werden – für Arbeitnehmer auch frei von Sozialbeiträgen. Dies gilt auch, wenn der Mini-Job neben einer sozialversi-cherungspfl ichtigen Tätigkeit ausgeübt wird. Die im April 1999 eingeführte Sozialversicherungspfl icht für geringfü-gige Nebentätigkeiten wurde damit nach nur vier Jahren wieder aufgehoben. Bis dahin war eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung neben einer sozialversi-cherungspfl ichtigen Hauptbeschäftigung steuerlich und sozialversicherungsrecht-lich wie eine Ausweitung der bereits bestehenden abhängigen Beschäftigung behandelt worden. Seit der Novellierung ist ein solcher Hinzuverdienst aus einem Mini-Job für den Arbeitnehmer wieder brutto gleich netto.6 Speziell diese Va-riante von Mehrfachbeschäftigung hat damit in fi nanzieller Hinsicht deutlich an Attraktivität gewonnen.Neu eingeführt wurden mit der Reform außerdem die so genannten „Midi-Jobs“ mit ermäßigten Sozialversiche-rungsbeiträgen für Arbeitnehmer in der „Gleitzone“ zwischen 400 und 800 Euro Monatseinkommen. Die Midi-Jobs zählen deshalb in der Statistik der BA als sozialversicherungspfl ichtig.Zu den monetären Anreizen sozialver-sicherungsfreier Beschäftigungsver-hältnisse merkt Breiken (1999:20) an, dass „… Entgeltvereinbarungen mit ge-ringfügig beschäftigten Arbeitnehmern regelmäßig auf der Grundlage einer Nettolohnvereinbarung geführt werden.“ Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist da-mit evident, insbesondere dann, wenn die soziale Absicherung bereits anderweitig gewährleistet ist. Zugleich entstehen in diesem Fall dem Arbeitgeber geringere Kosten. Um aus einer beitragspfl ichtigen Beschäftigung das gleiche Netto-Entgelt zu erzielen, müsste ja der Bruttolohn dem Arbeitnehmer ansonsten die anfallende Lohnsteuer und seinen Anteil an den Sozialbeiträgen kompensieren. Dies dürfte den gegenwärtig großen Anteil der Kombination SVB+GEB an der Mehrfachbeschäftigung erklären.

� Zur Beschäftigtenstatistik der BA und der hier zugrunde liegenden Defi nition von „Mehrfachbe-schäftigung“ siehe Info-Box auf Seite 6.6 Bei Mini-Jobs – gleich ob sie als alleinige oder zusätzliche Beschäftigung ausgeübt werden – zahlt nur der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden diese Pauschal-abgaben ab dem 01.07.2006 von vormals 2� auf �0 Prozent des Einkommens erhöht. Davon gehen 1� Prozent (vormals 11%) an die gesetzliche Kranken-versicherung und 1� Prozent (vormals 12%) an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Rest deckt die Bearbeitungskosten der Minijob-Zentrale, die an die Bundesknappschaft angegliedert ist.

2000 2001 2002 2003 2004

1,21,1

0,9

1,1

1,5

3,6 3,62,9

3,4

4,7

Mehrfach-beschäftigtein Mio.

Mehrfach-beschäfti-gungsquotein %

Mehrfachbeschäftigte und Mehrfachbeschäftigungsquote

- 2000 bis 2004 -

IABQuelle: Beschäftigtenstatistik der BA;eigene Berechnungen

Abbildung 2

Institutioneller Rahmen

ca. 26,5 Mio. geringfügige Beschäftigung

(GEB)ca. 6 Mio.

III

III

Variante I: SVB+SVB (101.000 Personen haben mehrere sozial-versicherungspfl ichtige Beschäftigungsver-hältnisse)

Variante II: GEB+GEB (165.000 Personen kombinieren mehrere geringfügige Beschäftigungen)

Variante III: SVB+GEB (1.193.000 Personen haben neben einem sozialversicherungspfl ichtigen auch einen geringfügen Job)

Sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung (SVB)

Kombinationen von Mehrfach-beschäftigungen im Jahr 2004

Quelle: Beschäftigtenstatistik der BA© IAB

Abbildung 1

II

III

I

Page 3: Mehrfachbeschäftigung: Ein Job ist nicht genugdoku.iab.de/kurzber/2006/kb2206.pdf · 2 IABKurzbericht Nr. 22/2006 beschäftigungsquote, also der Anteil der Mehrfachbeschäftigten

IABKurzbericht Nr. 22/2006 �

In einer abgeschwächten Form wirken diese Anreizmechanismen auch bei der gleichzeitigen Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen. Bleibt das gesamte Monatseinkommen unter 400 Euro, so ist es weiterhin nicht steu-er- und beitragspflichtig. Damit sind al-lerdings gewisse Nachteile verbundenen, insbesondere fehlende Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sowie Einschrän-kungen bei Kranken- und Pflegeversi-cherung. Überschreitet das Einkommen aus den kumulierten Mini-Jobs diese Grenze, wird daraus ein Midi-Job, jedoch mit reduzierten Abgaben.

Die am seltensten zu beobachtende Mehrfachbeschäftigungsvariante, die Kombination mehrerer SVB, bietet hinsichtlich der Abgabenlast keine be-sonderen Vorteile. Denn hier müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeit-nehmer jeweils für alle Beschäftigungs-verhältnisse in vollem Umfang Steuern und Sozialbeiträge entrichten. Doch ist im Gegenzug in dieser Konstellation die soziale Absicherung des Beschäftigten uneingeschränkt gewährleistet. Natür-lich bietet diese Kombination auch die Chance, aus mehreren SVB ein höheres Gesamteinkommen zu erzielen.

Wie verteilt sich Mehrfachbeschäftigung?

Mehr im Süden und im WestenDie räumliche Verteilung der Mehrfach-beschäftigung spiegelt die regionale Arbeitsmarktlage recht deutlich wider: In Baden-Württemberg und Südbayern – also in Regionen mit vergleichsweise günstiger Beschäftigungssituation – wird häufiger mehrfach gearbeitet (vgl. Ab­b­ildung 3). Dabei ist vor allem die Kombination SVB+GEB maßgebend. Dort, wo die Lage auf dem Arbeitsmarkt relativ entspannt ist und günstige Relati-

Wie verteilt sich Mehrfachbeschäftigung?

45 - 163,3

30 - 45

15 - 30

0 - 15

-15 - 0

-30 - -15

-47,3 - -30

Bodensee Bodensee

in Prozentin Prozent

Schleswig-Holstein

Nord

Schleswig-HolsteinMitte Schleswig-

Holstein Ost

Schleswig-Holstein

Süd

Schleswig-

Holstein Süd- West

Bremer- haven

Ost-Friesland

Oldenburg

Emsland Osnabrück

Bremen-Umland

Bremen

Hamburg-Umland-Süd

HamburgWestmecklenburg

Südheide

Lüneburg

Altmark

MünsterBielefeld

Hannover

Braun-schweig

Duisburg/ Essen

Düsseldorf

Aachen

Köln

Bonn

Trier

Arnsberg

Mittelrhein-Westerwald

MittleresMecklenburg/

Rostock

Vorpommern

MecklenburgischeSeenplatte

Prignitz-Oberhavel

Uckermark-Barnim

Oderland-Spree

Berlin

Havelland-Fläming

Magdeburg

Dessau

Westsachsen

Lausitz-Spreewald

Oberlausitz-Niederschlesien

Oberes Elbtal/

OsterzgebirgeChemnitz-Erzgebirge

Halle/S.

Mittelthüringen

Ostthüringen

Südwest-sachsen

Süd-thüringen

Main-Rhön

Ober-franken-West

Oberfranken- Ost

Oberpfalz-Nord

Regens-burg

Industrieregion Mittelfranken

Donau-Wald

Landshut

Ingolstadt

München

Südost-oberbayern

OberlandAllgäu

Augsburg

Bodensee-OberschwabenHochrhein-

Boden- see

SüdlicherOberrhein

Schwarzwald-Baar-Heuberg

Mittlerer

Ober-rhein

Stuttgart

Neckar-Alb

Donau-Iller (BW) Donau-

Iller (BY)

Ost-württemberg

FrankenWestmittel- franken

Saar

Westpfalz

Rhein-pfalz

Siegen

Mittelhessen

Rhein-Main

Nordhessen

Ost-hessen

Rhein-hessen- Nahe

StarkenburgWürzburg

UntererNeckar

Bay. Unter-main

Nord-schwarz-

wald

Hildes-heim

GöttingenPaderborn

Nordthüringen

Dort-mund

Bochum/ Hagen

Emscher-Lippe

Schleswig-Holstein

Nord

Schleswig-HolsteinMitte Schleswig-

Holstein Ost

Schleswig-Holstein

Süd

Schleswig-

Holstein Süd- West

Bremer- havenOst-Friesland

Oldenburg

Emsland Osnabrück

Bremen-Umland

Bremen

Hamburg-Umland-

Süd

Hamburg

Westmecklenburg

Südheide

Lüneburg

Altmark

MünsterBielefeld

Hannover

Braun-schweig

Duisburg/ Essen

Düsseldorf

Aachen

Köln

Bonn

Trier

Arnsberg

Mittelrhein-Westerwald

MittleresMecklenburg/

Rostock

Vorpommern

MecklenburgischeSeenplatte

Prignitz-Oberhavel

Uckermark-Barnim

Oderland-Spree

Berlin

Havelland-Fläming

Magdeburg

Dessau

Westsachsen

Lausitz-Spreewald

Oberes Elbtal/

OsterzgebirgeChemnitz-Erzgebirge

Halle/S.

Mittelthüringen

Ostthüringen

Südwest-sachsen

Süd-thüringen

Main-Rhön Ober-franken-West

Oberfranken- Ost

Oberpfalz-Nord

Regens-burg

Industrieregion Mittelfranken

Donau-Wald

Landshut

Ingolstadt

München

Südost-oberbayern

OberlandAllgäu

Augsburg

Bodensee-OberschwabenHochrhein-

Boden- see

SüdlicherOberrhein

Schwarzwald-Baar-Heuberg

Mittlerer

Ober-rhein

Stuttgart

Neckar-Alb

Donau-Iller (BW) Donau-

Iller (BY)

Ost-württemberg

FrankenWestmittel- franken

Saar

Westpfalz

Rhein-pfalz

Siegen

Mittelhessen

Rhein-Main

Nordhessen

Ost-hessen

Rhein-hessen- Nahe

StarkenburgWürzburg

UntererNeckar

Bay. Unter-main

Nord-schwarz-

wald

Hildes-heim

GöttingenPaderborn

Nordthüringen

Dort-mund

Bochum/Hagen

Emscher-Lippe

Oberlausitz-Niederschlesien

© Leibniz-Institut für Länderkunde 2006

Mehrfachbeschäftigte Männer

Autoren: F.Hirschenauer, F.Wießner

25 750 50 100 km

Mehrfachbeschäftigte Frauen

Anzahl der mehrfach-beschäftigten Männerbzw. Frauen

1mm² 800 mehrfach be-schäftigten Männern bzw.Frauen

2000010000500020001000

492

44544

Veränderung der Anzahlder mehrfachbeschäftig-ten Männer bzw. Frauenseit Juni 2000

Mehrfachbeschäftigungs-quote der Männer bzw.Frauen

7 - 8,5

6 - 7

5 - 6

4 - 5

3 - 4

2 - 3

1,2 - 2

Staatsgrenze

Ländergrenze

Grenze der Raum-ordnungsregion

Männer Frauen

Mehrfachbeschäftigung im Juni 2004 nach Raumordnungsregionen

Die Abbildung wurde freundlicherweise vom Leibniz-Institut für Länderkunde (IFL) zur Verfügung gestellt.

Abbildung 3

Page 4: Mehrfachbeschäftigung: Ein Job ist nicht genugdoku.iab.de/kurzber/2006/kb2206.pdf · 2 IABKurzbericht Nr. 22/2006 beschäftigungsquote, also der Anteil der Mehrfachbeschäftigten

4 IABKurzbericht Nr. 22/2006

onen zwischen Angebot und Nachfrage bestehen, gibt es grundsätzlich auch genügend Möglichkeiten, ein Haupt-beschäftigungsverhältnis durch einen Zusatzjob aufzustocken. Mithin könnte ein „Demand-Pull“ des Arbeitsmarktes Personen zu Mehrarbeit motivieren.

Allerdings sind solche Schlussfolge-rungen mit Vorsicht zu genießen, solange keine Individualinformationen zu den Motiven der Mehrfachbeschäftigten vorliegen. Denn auch bei allgemein guter Arbeitsmarktlage können einzelne Beschäftigte auf ein zusätzliches Ein-kommen angewiesen sein, um gut über die Runden zu kommen.

Etwas anders stellt sich die Lage dar, wenn mehrere sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse oder auch mehrere geringfügige Be-schäftigungen kombiniert werden. Diese Varianten haben in strukturschwächeren Regionen und vor allem im Osten einen vergleichsweise hohen Anteil an der gesamten Mehrfachbeschäftigung.

Angesichts der Arbeitsmarktsituati-on in den Regionen, in denen diese Kombinationen stärker vertreten sind, ist anzunehmen, dass hier vor allem „Push-Faktoren“ wirken: Mehrfachbe-schäftigung wird dann (notgedrungen) angestrebt, wenn ein Arbeitsverhältnis allein den Lebensunterhalt nicht ausrei-chend sichern kann.

Dabei scheint vor allem die Kombination mehrerer Mini-Jobs aus der Not geboren. Denn die Vorteile auf Arbeitnehmerseite (Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit) sind hinfällig, sobald das kumulierte Einkommen aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen 400 Euro im Monat übersteigt. In diesem Falle müssen sich die Mehrfachbeschäftigten bei den Kran-kenkassen anmelden und unterliegen der regulären Steuer- und Beitragspflicht oder sie müssen als Midi-Jobber pro-gressive Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Im Zeitverlauf scheinen sich diese groß-räumigen Unterschiede in der Mehrfach-beschäftigung zu verfestigen: Während in Westdeutschland in den letzten Jahren sowohl absolut als auch relativ eine Zunahme der Mehrfachbeschäftigung zu verzeichnen war, hat sie sich in Ost-deutschland insgesamt kaum verändert.

Autoren: F.Hirschenauer, F.Wießner© Leibniz-Institut für Länderkunde 2006

Kombination mehrerer sv Beschäftigungsverhältnisse (SVB)Männer Frauen

Kombination mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (GEB)Männer Frauen

Kombination von sv und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (SVB/GEB)Männer Frauen

StaatsgrenzeLändergrenzeGrenze derRaumord-nungsregion

12,5 - 26,810,0 - 12,57,5 - 10,05,0 - 7,53,7 - 5,0

Anzahl der Männer bzw.Frauen mit mehreren svBeschäftigungsverhält-nissen

Anteil an allen Mehr-fachbeschäftigtenin Prozent

1 mm² entspricht 150beschäftigen Männernbzw. Frauen

85,0 - 90,980,0 - 85,075,0 - 80,070,0 - 75,066,1 - 70,0

Anzahl der Männer bzw.Frauen mit sv und ge-ringfügigen Beschäfti-gungsverhältnissen

Anteil an allen Mehr-fachbeschäftigtenin Prozent

1 mm² entspricht 1500beschäftigen Männernbzw. Frauen

20,0 - 26,915,0 - 20,010,0 - 15,05,0 - 10,03,2 - 5,0

Anzahl der Männer bzw.Frauen mit mehrerengeringfügigen Beschäf-tigungsverhältnissen

Anteil an allen Mehr-fachbeschäftigtenin Prozent

1 mm² entspricht 150beschäftigen Männernbzw. Frauen

3085

29

20001000

500200

419620001000

50020077

38081200001000050002000

372

Formen der Mehrfachbeschäftigung im Juni 2004 nach Raumordnungsregionen

Männer Frauen

Männer Frauen

Männer Frauen

Abbildung 4

Die Abbildung wurde freundlicherweise vom Leibniz-Institut für Länderkunde (IFL) zur Verfügung gestellt.

Sozialversicherungspfl. und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (SVB+GEB)

Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (GEB)

Mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (SVB)

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IABKurzbericht Nr. 22/2006 �

Nur eine Frauensache?Offenbar ist Mehrfachbeschäftigung eher „Frauensache“. Frauen dominieren nämlich auf diesem Gebiet, sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ (vgl. Ab­b­ildung 3, Seite 3). Mitte 2004 gin-gen rund 8�2.000 Frauen und 628.000 Männer mehr als einer Beschäftigung nach. Die Mehrfachbeschäftigungsquote betrug damit bei den Frauen �,� Prozent und bei den Männern �,9 Prozent.

Daneben unterscheiden sich auch die Kombinationstypen bei Männern und Frauen (vgl. Ab­b­ildung 4). So kombinie-ren mehrfachbeschäftigte Frauen weitaus häufiger als mehrfachbeschäftigte Män-ner mehrere Mini-Jobs (1�,2 % gegenü-ber 6,2 %). Vor allem in den ostdeutschen Regionen spielt diese Variante eine rela-tiv große Rolle. Möglicherweise ist hier – mangels sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze – die Kombination meh-rerer geringfügiger Beschäftigungsver-hältnisse wichtiger für die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Männer kombinieren dagegen deutlich seltener mehrere GEB. Bei ihnen do-miniert noch häufiger als bei Frauen die Ergänzung eines „Normalarbeitsverhält-nisses“ mit einem Nebenjob (86,2 % ge-genüber 78,4 %), wobei die Unterschiede in Westdeutschland stärker ausgeprägt sind als im Osten. Die Mehrfachbe-schäftigung wird hier also bevorzugt als Nebenerwerb praktiziert.7

Auch üben Männer etwas häufiger als Frauen mehrere sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungen aus (7,6 % gegenüber 6,4 %). Im Unterschied zu den Männern, die in ihrer Hauptbe-schäftigung meist Vollzeit arbeiten, halten sich bei den Frauen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung im Hauptberuf in etwa die Waage.

Dienstleistungen dominierenDer Dienstleistungssektor ist für die Ne-benerwerbstätigkeit noch bedeutsamer als für die Haupterwerbstätigkeit. Der Kombinationstyp SVB+GEB wird in Ab­b­ildung 5 dargestellt.

Von den Mehrfachbeschäftigten waren 82 Prozent der Männer und 87 Prozent der Frauen nebenberuflich im Dienst-

leistungssektor tätig. Im Hauptberuf arbeiteten dort �� Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen. Entsprechend klar dominiert die Kombination mehrerer Dienstleistungstätigkeiten. Auch ist es für Personen aus dem Verarbeitenden Gewerbe offenbar einfacher, ihre Haupt-beschäftigung mit einem Nebenjob im Servicebereich zu kombinieren als umge-kehrt. Neben formalen Voraussetzungen könnte vor allem auch die branchen-spezifische Arbeitskräftenachfrage eine Ursache hierfür sein.

Fazit

Eine Bewertung der Mehrfachbeschäf-tigung fällt schwer. Sie liegt irgendwo zwischen den Extremen einer erzwun-genen Kombination mehrerer schlecht bezahlter Jobs und dem freiwilligem „Job Enlargement“. Noch ist unklar, ob das Normalarbeitsverhältnis zunehmend erodiert, weil Arbeitnehmer freiwillig und bewusst nach flexibleren Erwerbs-formen suchen, oder ob sie schlicht der Not gehorchen.

Insofern kann man noch nicht sagen, ob die beobachtete Zunahme der Mehrfach-beschäftigung Ursache oder Folge dieser Entwicklungen ist. In den letzten Jahren fällt der kontinuierliche Rückgang der Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik auf. Ein Ende bzw. eine Umkehr dieses Trends wird erst für das Jahr 2006 erwar-tet.8 Dies beruht jedoch in erster Linie auf einer Zunahme bei Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung, während die Vollzeitbeschäftigung wohl weiterhin rückläufig bleiben wird.

Die individuellen Hintergründe und Mo-tive der Mehrfachbeschäftigung mussten hier zwar unberücksichtigt bleiben. Je-doch ist anzunehmen, dass regionale Ge-gebenheiten und persönliche Merkmale wie Geschlecht, Alter und Qualifikation die Freiheitsgrade innerhalb dieses Spek-trums erheblich beeinflussen. Inwieweit Mehrfachbeschäftigte nur temporäre Er-scheinungen oder Vorboten des Wandels sind, ist heute schwer abzuschätzen. Fest steht aber, dass institutionelle Regeln diese Veränderungen durchaus beschleu-nigen oder auch bremsen können – wie die Neuregelung der Mini-Jobs im Zuge der Hartz-Reformen gezeigt hat.

Ausgangspunkte erneuter Interventionen wären neben fiskalischen Aspekten beispielsweise die Entwicklung der Beitragseinnahmen der Sozialversiche-rungen sowie Fragen der Beitrags- bzw. Leistungsgerechtigkeit. So ist es den Be-schäftigten kaum zu vermitteln, warum einige erst durch Beitragszahlungen lei-stungsberechtigt werden, während andere für die gleichen Versicherungsleistungen nur teilweise Sozialabgaben abzuführen haben. Eine dritte Gruppe erwirbt trotz pauschalierter Arbeitgeberbeiträge sogar keinerlei Ansprüche.

7 Dagegen ist der Zuerwerb, d.h. die Kombination einer Erwerbstätigkeit mit Haushalts- und Fami-lienarbeit, bzw. Schule, Studium oder Ruhestand eine Frauendomäne. Für die vorliegende Analyse ist diese Unterscheidung zumindest quantitativ nicht relevant, da gemäß unserer Definition nur mehrere Beschäftigungsverhältnisse miteinander zu Mehrfachbeschäftigung kombiniert werden. Allerdings können sich daraus in qualitativer Hinsicht, beispielsweise bei der sozialen Absi-cherung oder dem Arbeitnehmerschutz, erhebliche Unterschiede ergeben.8 Vgl. Bach et al. (2006: 2).

Männer Frauen

58,9 23,5

179,7

80,0

249,8477,2

35,6

60,9 Haupttätigkeit im Dienstleistungssektor,Nebentätigkeit im Produzierenden Gewerbe

Haupt- und Nebenjob der Mehrfach-beschäftigten nach Sektoren

Juni 2004, Personen in 1.000

IABQuelle: Beschäftigtenstatistik der BA

Abbildung 5

Haupt- und Nebentätigkeitim Dienstleistungssektor

Haupttätigkeit imProduzierenden GewerbeNebentätigkeit im Dienstleistungssektor

Haupt- und Nebentätigkeitim Produzierenden Gewerbe

Fazit

Page 6: Mehrfachbeschäftigung: Ein Job ist nicht genugdoku.iab.de/kurzber/2006/kb2206.pdf · 2 IABKurzbericht Nr. 22/2006 beschäftigungsquote, also der Anteil der Mehrfachbeschäftigten

6 IABKurzbericht Nr. 22/2006

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IABKurzbericht Nr. 22 / 6.12.2006

Redaktion Ulrich Möller, Elfriede Sonntag

Graphik & Gestaltung Monika Pickel, Elisabeth Strauß Technische Herstellung pms Offsetdruck GmbH, Wendelstein

Rechte Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des IAB gestattet

ISSN 0942-167X

BezugsmöglichkeitIAB-Bestellservice c/o IBRo Versandservice GmbH Kastanienweg 1 18184 Roggentin Fax: 0180 5 00 38 66 e-Mail: [email protected]

IAB im Internet: http://www.iab.de Dort finden Sie unter anderem auch diesen Kurzbericht im Volltext zum Download

Rückfragen zum Inhalt anFranziska Hirschenauer, Tel. 0911/179-3256 Dr. Frank Wießner, Tel. 0911/179-5235 oder e-Mail: [email protected]

Impressum

DatenquelleAls Datenquelle dient die Beschäftigten-Historik (BeH) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese umfasst sämtliche Jahresmeldungen bzw. Abmeldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte in der Bundesrepublik.Für die vorliegende Untersuchung wurden aus diesem Datenmaterial stichtagsbezogene Auswertungen für die Jahre 2000 bis 2004 durchgeführt. Verfahrensbedingt liegen für das Jahr 2004 erst ca. 90 bis 95 Prozent der Meldungen vor. Entsprechend ist von einer gewissen Untererfassung der Mehrfachbeschäftigung für 2004 auszugehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden kann.

Methodische und technische AnmerkungenInsbesondere „kleine Beschäftigungsverhältnisse“ sind von einer weitaus höheren Dynamik geprägt als reguläre Beschäftigungen in Voll- oder Teilzeit. Um tagesaktuelle Schwankungen oder „Ein-Tages-Beschäftigungen“ auszugleichen, zählt in dieser Auswer-tung als „Mehrfachbeschäftigung“ erst eine Überschneidung von mindestens 7 Tagen.

StichtagDie Auswertung der BeH erfolgte stichtagsbezogen jeweils zum 30. Juni der Jahre 2000 bis 2004.

„Normalarb­eitsverhältnis“Das so genannte „Normalarbeitsverhältnis“ ist keine Legaldefinition im engeren Sinne, sondern lediglich eine spezifische Form des institutionellen Arrangements bzw. eine Art Denkkonstrukt in Bezug auf eine bestimmte Organisation von Arbeit, an dem sich jedoch die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und mithin auch die Verwaltung durchaus orientieren. Im Allgemeinen versteht man darunter ein abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Die Arbeitszeiten sind fest geregelt und üblicherweise auf Vollzeit ausgelegt. Das Arbeitsentgelt ist gewöhnlich tarifver-traglich normiert oder zumindest an einschlägige Tarifvereinbarungen angelehnt. Die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber manifestiert sich unter anderem auch in einer unmittelbaren Weisungsgebundenheit hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Inhalt der Leistungserbringung, zu der typischerweise der Arbeitgeber die Arbeitsmittel stellt.

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