17
MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN VR CHINA

MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHEWARENEINFUHREN

VR CHINA

Page 2: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

3Germany Trade & Invest www.gtai.de

Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - VR China ........................... 4

Handelspolitische Rahmenbedingungen ............................................................................ 4

Mitgliedschaft in der WTO ......................................................................................................... 4

Freihandelsabkommen ............................................................................................................. 4

Zollverfahren, Einfuhrabgaben .......................................................................................... 5

Zollabfertigung .......................................................................................................................... 5

Besondere Zollverfahren .......................................................................................................... 6

Freier Verkehr ........................................................................................................................... 6

Versandverfahren ...................................................................................................................... 6

Vorübergehende Verwendung .................................................................................................. 7

Veredelung ................................................................................................................................ 7

Zolllager .................................................................................................................................... 8

Einfuhrabgaben .................................................................................................................. 8

Zolltarif ...................................................................................................................................... 8

Bemessungsgrundlage ............................................................................................................. 9

Steuern ...................................................................................................................................... 9

Umsatzsteuer ............................................................................................................................ 9

Verbrauchsteuern ................................................................................................................... 10

Abfertigungsgebühren ............................................................................................................ 11

Außertarifliche Zollbegünstigungen ....................................................................................... 11

Muster und Werbematerialien ................................................................................................ 11

Umzugsgut .............................................................................................................................. 12

Reiseverkehr ........................................................................................................................... 12

Kleinbetragsregelung ............................................................................................................. 13

Einfuhrverbote und Beschränkungen .............................................................................. 13

Einfuhrverbote ......................................................................................................................... 13

Einfuhrlizenzen ....................................................................................................................... 13

CCC-Zertifizierung .................................................................................................................. 13

Lebensmittel ........................................................................................................................... 15

Holzverpackung ....................................................................................................................... 16

Ausfuhr aus der EU .......................................................................................................... 16

Inhalt

Page 3: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

4 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Bonn (gtai) - Bei der Einfuhr von Waren in die VR China sind eine Vielzahl von Vorschriften und Regelun-gen zu beachten. Die frühzeitige Information über Einfuhrverfahren, zu zahlende Abgaben und mögli-che Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zuvermeiden.

Wareneinfuhr in die VR China

Handelspolitische Rahmenbedingungen

China ist seit 11.12.2001 Mitglied in der WTO.

China hat folgende Freihandelsabkommen geschlossen:

China steht noch mit folgenden Ländern in Verhandlungen für weitere Freihandelsabkommen:

Norwegen, Golf Kooperationsrat (Bahrein, Kuweit, Oman, Katar, VAE und Saudi-Arabien), Japanund Südkorea (trilateral), Südafrikanische Zollunion (Botsuana, Lesotho, Südafrika, Swasiland undTansania) und Sri Lanka. Gespräche über ein multilaterales Abkommen, Regional ComprehensiveEconomic Partnership (RCEP), laufen mit den zehn ASEAN Ländern, Japan, Südkorea, Australien,Neuseeland und Indien.

Vorstudien über mögliche weitere bilaterale Abkommen gibt es mit Indien, Kolumbien, Maledi-ven, Georgien und Moldau.

Partnerland InkrafttretenAPTA (ehemals Bangkok-Abkommen)(China,Bangladesch, Indien, Laos, Südkorea, Sri Lanka)

Bangkok-Abkommen 1975

Hongkong und Macau 01.01.2004ASEAN (Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia,Philippinen, Singapur, Thailand, Laos, Vietnam,Kambodscha und Myanmar)

01.07.2005

Chile 01.10.2006Pakistan 01.07.2007Neuseeland 01.10.2008Singapur 01.01.2009Peru 01.03.2010Taiwan 12.09.2010Costa Rica 01.08.2011Island 01.07.2014Schweiz 01.07.2014Südkorea 01.06.2015 (unterzeichnet)Australien 17.06.2015 (unterzeichnet)

VR China (November 2015)

Page 4: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

5Germany Trade & Invest www.gtai.de

Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten (zum Beispiel EU), weil für diese die hö-heren WTO Zollsätze maßgeblich sind.

Zollverfahren, Einfuhrabgaben

Zollabfertigung

Seit dem 1.1.2009 verlangt die VR China Vorabanmeldungen im grenzüberschreitenden Waren-und Personenverkehr. Seit diesem Datum sind Transportunternehmen verpflichtet, die entspre-chenden Grenzübertritte und Warenbewegungen im Voraus anzumelden. Die Voranmeldefristenbei der Einfuhr betragen zum Beispiel im Containerseeverkehr 24 Stunden vor dem Verladen, imFall von Luftfracht 4 Stunden vor der Ankunft (bei einer Flugzeit von über 4 Stunden).

Binnen 14 Tagen muss dann ein Antrag zu einer Zollbehandlung gestellt werden.

Die Kommunikation läuft elektronisch über das China E-Port System. Neben der chinesischen Zoll-verwaltung sind das Wirtschafts- und das Finanzministerium sowie Kontrollbehörden (z.B. AQSIQ)und Zollagenten angeschlossen. Die Internetadresse der chinesischen Zollverwaltung lautet:http://english.customs.gov.cn/.

Die VR China und die EU haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer zugelasse-nen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen. Seit dem 3.11.2015 tauschen die jeweiligen Zollverwal-tungen entsprechende Daten elektronisch aus. Europäische Zollbeteiligte, die die BewilligungAEOS oder AEO-C/AEOS haben, werden in der CR China als vertrauenswürdig eingestuft und genie-ßen Vorteile bei der Zollabfertigung. Dies gilt im umgekehrten Fall auch für chinesische Zollbetei-ligte, die dort als Advanced Certified Enterprises (ACE) eingestuft sind, wenn sie in die EU liefern.

Grundsätzlich stehen folgende Abfertigungsmöglichkeiten zur Wahl:

- Abfertigung zu einem Zollverfahren

- - freier Verkehr- - Versandverfahren- - Vorübergehende Verwendung- - Veredelung- - Zolllager

- Verbringen in ein Zollfreigebiet

- Vernichtung

- Wiederausfuhr

Page 5: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

6 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Grundsätzlich sind der Zollanmeldung beizufügen:

Kaufvertrag, Frachtpapiere, gegebenenfalls Vollmacht für Zollagenten,

- Handelsrechungen (2-fach) mit allen handelsüblichen Angaben.

Dies sind:

- Name und Anschrift des Ausführers,

- Name und Anschrift des Empfängers,

- Ort und Datum der Ausstellung,

- Rechnungsnummer,

- Angabe über die Beförderung,

- Ursprungsland,

- Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke,

- genaue Warenbezeichnung,

- Brutto- und Nettogewichte,

- Einzelpreise und Gesamtbetrag,

- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,

- gegebenenfalls Präferenz-Ursprungserklärung.

Falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthal-tenen Waren gibt, ist der Sendung eine genaue Packliste beizufügen. Der Inhalt der Packstücke istauf der Packliste in englischer Sprache übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken und Num-mern aufzuführen.

Besondere Zollverfahren

Freier Verkehr

Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erlässt die Zollbehörde einen Abgabenbescheid. Die fest-gesetzten Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, eventuelle Verbrauchsteuern und Zollab-fertigungsgebühren) sind innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Anschließend kann mit der Warebeliebig verfahren werden. Sie unterliegt dann keinen zollrechtlichen Bindungen mehr.

Versandverfahren

Eingeführte Waren müssen nicht unmittelbar am Ort der Einfuhr in China abgefertigt werden. Siekönnen unter Zollverschluss an eine andere Zollstelle, an einen Freihafen oder an ein Zolllagerüberwiesen werden. Hierfür sind Sicherheiten zu leisten.

Page 6: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

7Germany Trade & Invest www.gtai.de

Vorübergehende Verwendung

Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum in China benötigt werden, können gegen Sicher-heitsleistung zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden. Die Dauer der vorüberge-henden Verwendung beträgt maximal sechs Monate.

Folgende Waren können abgabenfrei eingeführt werden:

- Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Geschäftsbesprechungen oder ähnlichen Anlässen aus-gestellt oder verwendet werden,

- Waren, die für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen oder Wettbewerbe benötigt werden,

- Ausrüstungsgegenstände, die für journalistische Tätigkeiten verwendet werden,

- Ausrüstungsgegenstände, die für wissenschaftliche, erzieherische oder medizinische Zweckeverwendet werden,

- Transportmittel für die oben genannten Waren,

- Warenmuster,

- Instrumente und Werkzeuge, die zu Aufbau, Testzwecken und zur Fehlersuche benötigt werden,

- Transportbehälter,

- andere Waren, die zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden.

Bei der Einfuhr sind Sicherheiten in Höhe der zu erwartenden Eingangsabgaben zu leisten, die beifristgerechter Wiederausfuhr erstattet werden. Werden die oben genannten Waren länger als diegestatteten sechs Monate verwendet, so entsteht dafür eine Zollschuld in der gesetzlichen Höhe.Die Sicherheiten werden in diesem Fall vereinnahmt.

Für Ausstellungs- und Messewaren bietet sich als Versandpapier das Carnet A.T.A. an. Es wird inDeutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt und dient als durchgehendesVersandpapier von Deutschland nach China und zurück. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbe-hörden dient eine Bürgschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Für denWarenverkehr mit der VR China muss es in Englisch ausgefüllt werden.

Veredelung

Sollen Lohnveredelungen in der VR China durchgeführt werden, so bieten sich zunächst Betriebemit Sitz in einem Zollfreigebiet (zum Beispiel Export Processing Zone Shenzhen) an. Vormateria-lien von außerhalb des chinesischen Zollgebietes können dorthin ohne Erhebung von Eingangsab-gaben eingeführt werden.

Liegt der chinesische Veredelungsbetrieb nicht in einem Zollfreigebiet, so muss beim zuständigenZollamt ein so genannter Veredelungsverkehr beantragt werden.

Im Veredelungsverkehr wird in der VRChina das Zollrückvergütungsverfahren angewendet. Diegesetzlichen Eingangsabgaben werden also bei der Einfuhr der Rohmaterialien zunächst erhoben.Sie werden bei der Wiederausfuhr der Veredelungserzeugnisse erstattet.

Page 7: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

8 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Zolllager

Waren, die in das chinesische Zollgebiet eingeführt werden, können in ein Zolllager verbrachtwerden. Die gesetzlichen Eingangsabgaben sind erst dann zu zahlen, wenn die eingelagerten Wa-ren in das Zollgebiet gelangen. Es gibt zwei Arten von Zolllagern

- öffentliche Zolllager und

- private Zolllager.

Öffentliche Zolllager werden von privaten Unternehmen betrieben. Sie stellen Lagerfläche gegenEntgelt an Dritte zur Verfügung. Private Zolllager können sich Unternehmen für eigene Zweckevon der zuständigen Zollbehörde genehmigen lassen.

Einfuhrabgaben

Zolltarif

Der Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Be-zeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. Der chinesische Zolltarif weist grundsätzlichacht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung (bis zu 10 Stellen) vorgesehen.

Mit ihrem Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO im Jahr 2001 hat sich die VR China zu einemumfassenden Abbau der Zollsätze verpflichtet. Für die meisten Waren wurde die letzte Abbaustufebereits 2005 erreicht. Seit Anfang 2010 ist die letzte Stufe des Abbauplans erreicht.

Beispiele für im Jahr 2015 gültige Zollsätze (in %):

Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Chinas können im Internet in der Market AccessDatenbank der EU-Kommission unter „Tariffs“ kostenlos eingesehen werden:http://madb.europa.eu/mkaccdb2/indexPubli.htm

HS-Position1601 Wurstwaren 151905 Kekse 152204 Wein 142918 Zitronensäure 6,53004 Antibiotika 66103 Bekleidung 16 bis 258443 Druckmaschinen 10 bis 128703 Pkw 259403 Möbel frei

Page 8: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

9Germany Trade & Invest www.gtai.de

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transakti-onspreis, das heißt der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Hinzuzurechnen sind Trans-port- und Versicherungskosten bis zum ersten Entladeort in China, sofern diese Kosten nicht be-reits im Transaktionspreis enthalten sind.

Vereinzelt wird von Problemen bei der Zollwertermittlung berichtet, weil der chinesische ZollRechnungspreise als zu niedrig ansieht.

Folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlen-den Preis enthalten sind müssen dem Transaktionspreis hinzugerechnet werden:

- Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen.

- Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren ange-sehen werden.

- Verpackungskosten für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten.

- Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die fürdie Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder un-terhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und De-signkosten.

- Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind.

- Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen.

Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung ge-trennt aufgeführt sind:

- Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnlichesnach der Einfuhr in China.

- Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in China.

- Einfuhrzölle und Steuern.

Steuern

Umsatzsteuer

Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer. Der Steuer-satz beträgt 17%. Für Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse gilt ein ermäßigter Satz von 13%.Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Ver-brauchsteuern.

Page 9: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

10 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Verbrauchsteuern

Tabakwaren

Alkohol

Kraftfahrzeuge

Warenbezeichnung: Steuersatz(in % des Zollwertes)Zigaretten mit einem Zollwert von weniger als50 RMB/Stange (200 Stück)

30% plus150 RMB/ 50.000 Stück

Andere Zigaretten 45% plus150 RMB/ 50.000 StückZigarren 36%Geschnittener Tabak 30%

Warenbezeichnung SteuersatzBier aus Malz, mit Zollwert unter 370 USD/t 220 RMB/tBier aus Malz, mit Zollwert ab 370 USD/t 250 RMB/tWein aus frischen Weintrauben, einschließlich mitAlkohol angereichter Wein; Traubenmost, ausgenom-men solcher der Position 2009

10%

Wermutwein und andere Weine aus frischenWeintrauben mit Pflanzen oder anderen Stoffenaromatisiert

10%

Branntwein 20% plus 1RMB/kg

Fahrzeugart Steuersatz (in % des Zollwertes)Krafträder mit einem Hubraum von- bis zu 250 ccm 3%- andere 10%Pkw mit einem Hubraum von:- bis zu 1.000 ccm 1%-von mehr als 1.000 bis zu 1.500 ccm 3%- von mehr als 1.500 bis zu 2.000 ccm 5%- von mehr als 2.000 bis zu 2.500 ccm 9%- von mehr als 2.500 bis zu 3.000 ccm 12%- von mehr als 3.000 bis zu 4.000 ccm 25%- mehr als 4.000 ccm 40%Busse 5%

Page 10: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

11Germany Trade & Invest www.gtai.de

Kraftstoffe

Sonstige

Bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die einem prozentualen Steuersatz unter-liegen, ist die Bemessungsgrundlage der Zollwert plus der zu zahlende Zollbetrag.

Abfertigungsgebühren

Die Gebühr für Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes beträgt 50 RMB pro Tag und Abferti-gungsbeamten. Abfertigungen bis zu 4 Stunden werden als halber Tag berechnet. Es kommen im-mer zwei Beamte zum Einsatz.

Außertarifliche Zollbegünstigungen

Muster und Werbematerialien

Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können abgabenfrei einge-führt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind 7,5% Zoll und 17% Umsatzsteuer zu bezahlen.

Warenmuster sind unter folgenden Bedingungen abgabenfrei:

- die Muster sind als Handelsware wertlos (einzelner Schuh, Materialmuster),

- die Muster werden bei Prüf- und Analyseverfahren verbraucht,

- der Wert der Muster liegt unter 400 RMB,

- die Muster werden in kleinen Mengen eingeführt.

Kraftstoffart SteuersatzBenzin 1,4 RMB/ LiterDiesel 1,1 RMB /Liter

Warenart Steuersatz(in % des Zollwertes)Kosmetikwaren- Parfums und Eaux de Toilette 30%- Schminkmittel 30%Luxusuhren (Nettopreis 10.000 RMB und darüber) 20%Feuerwerkskörper 15%Vergnügungsboote 10%Schmuckwaren 10%Bodenbeläge aus Holz 5%Luftreifen aus Kautschuk 3%Golfschläger und Golfbälle 10%

Page 11: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

12 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Folgende Warenmuster können nicht abgabenfrei eingeführt werden:

- Warenmuster mit einem Einzelwert über 400 RMB,

- Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Armbanduhren, elektrische und elektronische Geräte sowie derenHauptkomponenten.

Diese nicht abgabenfreien Muster können als vorübergehende Einfuhr abgefertigt werden, wennsie innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeführt werden. Für die Eingangsabgaben sind Sicher-heiten zu leisten, die bei Wiederausfuhr erstattet werden.

Umzugsgut

Persönliche Gegenstände, die bereits vor der Einreise nach China im Besitz und im Gebrauch desReisenden standen, dürfen als Umzugsgut abgabenfrei eingeführt werden. Für elektronische Ge-räte ist die Abgabenfreiheit auf jeweils ein Exemplar beschränkt. Vorsicht bei der Ein- und Ausfuhrvon Antiquitäten (vor 1949). Zuletzt wurde von Problemen bei der Zollabfertigung berichtet.

Reiseverkehr

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung,Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen:

1 Fotoapparat mit einer angemessenen Zahl von Filmen,

1 Schmalfilmkamera oder 1 Videokamera ,

1 Kofferradio,

1 Tonbandgerät,

1 Reiseschreibmaschine,

1 Fernglas,

Sportgeräte.

Die oben genannten Wertgegenstände müssen in das bei der Einreise ausgegebene Deklarations-formular eingetragen werden.

Zollfrei sind außerdem im persönlichen Handgepäck:

400 Zigaretten oder die gewichtsmäßige Gegenmenge an Tabak oder anderen Tabakwaren,

2 Flaschen Spirituosen (jeweils bis zu 0,75 Liter),

eine angemessene Menge Toilettenwasser oder Parfüm.

Ausländer dürfen Devisen bis zum Gegenwert von 5.000 USD und 20.000 RMB frei ein- und ausfüh-ren. Darüber hinausgehende Mengen müssen deklariert werden.

Page 12: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

13Germany Trade & Invest www.gtai.de

Kleinbetragsregelung

Zollbeträge unter 50 RMB werden nicht angefordert.

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote

Für die folgenden Waren besteht ein absolutes Einfuhrverbot:

- Waffen, auch nachgeahmte, Munition und Explosivstoffe,

- Falschgeld und gefälschte Wertpapiere,

- tödlich wirkende Gifte,

- Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politikder VR China,

- Rauschgift (Opium, Morphium, Heroin, Haschisch, u.a.),

- Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andereSchadstoffe in sich tragen,

- Industrieabfälle.

Einfuhrlizenzen

Für einige Waren sind „echte“ Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Listen der betroffenen Waren wer-den jeweils zum Jahresanfang vom chinesischen Wirtschaftsministerium (Ministry of Commerce,MOFCOM, http://english.mofcom.gov.cn) veröffentlicht. Die Lizenzen müssen formell bei den zu-ständigen Stellen beantragt werden.

Daneben gibt es so genannte „Automatische Importlizenzen“. Sie dienen hauptsächlich der statis-tischen Überwachung. Auch hier gibt es ein Antragsverfahren. Die Automatischen Importlizenzengelten jedoch als erteilt, wenn die Lizenzbehörde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen wider-spricht.

Der Kreis der lizenzpflichtigen Waren wird vom chinesischen Wirtschaftsministerium regelmäßigzum Jahreswechsel neu bekannt gegeben. Germany Trade and Invest veröffentlicht die ihr bekanntgewordene Neuerungen auf ihrer Homepage unter folgendem Link:http://www.gtai.de/zoll (zuletzt Meldungen vom 07. und 20.1.2015).

CCC-Zertifizierung

Seit 1. November 2003 müssen bestimmte Waren, die in China vermarktet werden sollen, ein neuesProduktzertifizierungssystem befolgen. Seit diesem Zeitpunkt ist die erforderliche Kennzeich-nung zertifizierungspflichtiger Produkte nur noch mit dem neuen CCC-Konformitätszeichenmöglich. Es löst die bisherigen Konformitätszeichen Great Wall Mark bzw. CCIB Mark ab. Voraus-setzung für die Erteilung des neuen Zeichens ist die Produktprüfung durch ein Laboratorium, das

Page 13: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

14 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

von der zuständigen chinesischen Stelle CNCA (Certification and Accreditation Administration ofthe People’s Republic of China; http://www.cnca.gov.cn) akkreditiert ist.

Folgender Warenkreis ist betroffen:

elektrische Drähte, Kabel und Schalter,

elektrische Niedrigspannungsapparate,

Kleinmotoren,

elektrische Werkzeuge,

Schweißmaschinen,

Elektrohausgeräte,

Audio- und Videogeräte,

IT-Ausrüstungen,

Lampen und Leuchten,

Telekommunikationsanlagen,

motorisierte Fahrzeuge und Sicherheitskomponenten,

Reifen für Kfz und Motorräder,

Sicherheitsglas,

Landmaschinen,

Kondome,

medizintechnische Geräte,

Feuerschutzprodukte,

Holzschutzfarben,

Keramikfliesen,

Frostschutzmittel für Beton,

Alarmanlagen für Häuser und PKW,

Safes,

Beleuchtungseinrichtungen, Kraftstofftanks, Türschlösser, Sitze, Kopfstützen und Kinderrückhal-tesysteme für Kfz,

Landwirtschaftliche Geräte zum Versprühen von Flüssigkeiten oder Pulvern,

Kleintraktoren,

Spielzeuge mit Geschossen.

Die chinesische Zertifizierungsbehörde hat eine Auflistung der zertifizierungspflichtigen Warenim Internet veröffentlicht: http://www.cnca.gov.cn/cnca/cncatest/20040420/column/227.htm

Page 14: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

15Germany Trade & Invest www.gtai.de

Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:

- Antragstellung bei der chinesischen Behörde,

- Typprüfung in einem akkreditierten Labor,

- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren,

- Zertifikatserstellung,

- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern,

- Jährliche Folgeinspektionen durch chinesische Inspektoren.

Lebensmittel

Unternehmen, die zu gewerblichen Zwecken Lebensmittel in die VR China liefern, müssen Sich seit1.10.2012 bei der chinesischen Behörde für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ)anmelden. Betroffen sind sowohl Hersteller als auch Händler. Auch der chinesische Importeurmuss sich registrieren lassen. Hierzu wurde ein zweisprachiges (chinesisch/englisch) Online-Portaleingerichtet: http://ire.eciq.cn.

Nach dem vollständigen Ausfüllen der Anmeldung wird vom System eine Registrierungsnummerund eine Bearbeitungsnummer vergeben, unter der der Anmelder Zugang zu seinen Daten erhältund diese auch ändern kann .

AQSIQ erstellt aus den eingereichten Angaben eine Datenbank, die den lokalen Import-Export Stel-len bei der Prüfung von Lebensmittelsendungen als Referenz dient und auch auf der AQSIQ-Web-site veröffentlicht wird.

Bei der Zulassung von Lebensmitteln sind grundsätzlich ein Pflanzengesundheitszeugnis oder einveterinärärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Weitere Unterlagen wie zum Beispiel einAnalysezertifikat können gefordert werden.

Zum 1. Oktober 2015 wurde das Lebensmittelgesetz in der VR China erweitert. Das Gesetz umfasstkünftig 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und online-Vertrieb wer-den verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbarenStoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht aufSchadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktions-stätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhereStrafen. Gleiches gilt für staatliche Angestellte, die ihre Befugnisse missbrauchen.

Page 15: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

16 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren

VR China (November 2015)

Holzverpackung

Seit dem 1.1.2006 wird bei der Einfuhr von Holzverpackung in die VR China die Einhaltung des in-ternationalen IPPC-Standards ISPM Nr. 15 verlangt. Dieser ist unter folgender Adresse im Internetveröffentlicht:

https://www.ippc.int; Core Activities, Standards setting, Adopted Standards.

Arbeitsübersetzung des Julius-Kühn Institutes:http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=43.

Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entwedermit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein.

Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einergenau definierten Markierung versehen sein.

Wegen der hohen Toxizität von Methylbromid ist die Verwendung in der EU nur noch in Ausnah-mefällen zulässig. Es kommt also de facto nur die Wärmebehandlung in Betracht.

Ausfuhr aus der EU

Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwal-tung: http://www.zoll.de Fachthemen / Außenwirtschaft Bargeldverkehr/ Warenausfuhr.

Eine Kurzdarstellung des Ausfuhrverfahrens finden Sie auch auf der Internetseite von GermanyTrade and Invest: (http://www.gtai.de/ Zoll; Basiswisse

Page 16: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position

Kontakt

Impressum

Herausgeber: Germany Trade and Invest

Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: +49 (0)228/24993-0

Fax: +49 (0)228/24993- 212

E-Mail: [email protected]

Internet: www.gtai.de

Hauptsitz der Gesellschaft:

Friedrichstraße 60, 10117 Berlin

Geschäftsführung:

Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer

Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer

Autor: Klaus Möbius, Bonn

Ansprechpartner: Klaus Möbius, Tel.: +49(0)228 249 93-340, E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss: November 2015

Bestell-Nr.: 20480

Alle Rechte vorbehalten.© Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher

Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

Layout:

Germany Trade & Invest

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des

Deutschen Bundestages.

Page 17: MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN · Germany Trade & Invest 5 Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern ten-denziell die Position