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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 04 | 15 KVB FORUM NOTFALL SEPSIS Ein zeitkritisches Krankheitsbild KVB INTERN: Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten BETRIEBSWIRTSCHAFT: Wahrung der Liquidität für Praxen wichtig GESUNDHEITSPOLITIK: Imagekampagne der KBV und der KVen wird fortgesetzt

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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NOTFALL SEPSIS Ein zeitkritisches Krankheitsbild

KVB INTERN: Förderung nichtärztlicher PraxisassistentenBETRIEBSWIRTSCHAFT: Wahrung der Liquidität für Praxen wichtigGESUNDHEITSPOLITIK: Imagekampagne der KBV und der KVen wird fortgesetzt

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EDITORIAL2

K VB FORUM 4/2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem in den letzten Ausgaben von KVB FORUM die Gesundheitspolitik im Mittelpunkt stand, widmen wir unser Titelthema diesmal einem medizinischen Schwerpunkt, nämlich der Sepsis. Basis unserer Berichterstattung sind dabei die Vorarbeiten aus einem umfas-senden Projekt des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbands München, in dem sich zahlrei-che Ärztinnen und Ärzte mit dieser Krankheit befasst haben. Bemerkenswert und erfreu-lich ist dabei, dass niedergelassene Ärzte und Klinikärzte hier Hand in Hand arbeiten, um praktische Hinweise für den Umgang mit diesem durchaus zeitkritischen Krankheitsbild zu entwickeln. Der präklinische Umgang mit der Sepsis ist auch eines der Themen unserer Fortbildungsreihe „Akutsituationen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst“, die bei unseren Mit-gliedern auf reges Interesse stößt.

Ende April dieses Jahres endet die zweijährige Frist für die bislang von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreiten Fachgruppen, um sich auf den Dienst vorzuberei-ten. Inzwischen gibt es immer wieder aus ganz Bayern positive Rückmeldungen von Kolle-ginnen und Kollegen, die sich durch Fortbildungsveranstaltungen und das eingeführte Pa-tenkonzept für die Beteiligung an den Diensten gut gewappnet sehen. Natürlich gibt es auch gegenteilige Meinungsäußerungen, die teilweise in den Medien hohe Wellen schlagen. Fakt ist, dass per se jeder niedergelassene Vertragsarzt zur Teilnahme am Bereitschafts-dienst verpflichtet ist. Es ist allerdings auch aus unserer Sicht die beste Lösung, wenn nur motivierte und engagierte Ärztinnen und Ärzte, die sich in dem, was sie tun, sicher fühlen, diese Dienste übernehmen. Deshalb arbeiten wir derzeit auch mit Hochdruck an Pilotpro-jekten zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst, über die wir Sie in einer der kommenden Ausga-ben von KVB FORUM ausführlich informieren werden.

Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

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3AKTUELLES IN KÜRZE

K VB FORUM 4/2015

Wichtiges für die Praxis

GUTE RESONANZ FÜR POOLARZT-MODELLIn Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hat der Vorstand der KVB Mitte Feb-ruar eine Abfrage bei den rund 50.000 nichtvertragsärztlichen Mitgliedern der BLÄK durchgeführt. Ziel war es, deren Interesse an ei-ner freiwilligen Teilnahme am Ärzt-lichen Bereitschaftsdienst auszu-

loten. Die Rückmeldungen waren äußerst positiv: Innerhalb von drei Wo-chen haben sich rund 900 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, die zum größ-ten Teil in Kliniken angestellt und an einer Teilnahme an dem geplanten Poolärzte-Modell interessiert sind. Der Vorstand der KVB lässt aktuell die Rahmenbedingungen – beispielsweise in haftungsrechtlicher Hin-sicht, aber auch bezüglich der Vergütung – erarbeiten, um den künftigen Bereitschaftsdienstärzten entsprechende Angebote machen zu können. Das Poolarzt-Modell ist einer von mehreren Bausteinen bei der Weiter-entwicklung des Bereitschaftsdienstes in Bayern.

Redaktion

Meldeformular für Lyme- Borreliose aktualisiert!

Die Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit in Deutschland. Um bessere Erkenntnisse zum Vorkommen und zur regionalen Verteilung dieser Erkrankung zu ge-winnen, wurde in Bayern zum 1. März 2013 eine länderspezifische ärztliche Meldepflicht für die drei häufigsten Manifestationen der Lyme-Borreli-ose eingeführt: das Erythema migrans, die akute Neuroborreliose und die Lyme-Arthritis.

Die Meldepflicht an das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt besteht zunächst befristet bis 2018. Es handelt sich um eine nichtnamentliche Meldeverpflichtung des behandelnden Arztes nach Falldefinitionen. Dabei wird das Erythema migrans rein klinisch diagnostiziert, während Fälle von Neuroborreliose (Hirnnerven-Lähmung, Me-ningitis und/oder Radikuloneuritis) und die Lyme-Arthritis labordiagnostisch bestätigt sein müssen. Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.

Die zur Lyme-Borreliose gemeldeten Daten wer-den vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gesammelt, überprüft und ausgewertet. Auf seiner Internetsei-te veröffentlicht das LGL eine wöchentlich aktuali-sierte Darstellung der Meldezahlen sowie die Er-gebnisse des ersten Jahres nach Einführung der Meldepflicht in Bayern (siehe auch Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2015 und Epid Bull 8/2015).

Das für Bayern zu verwendende Meldeformular wurde zum 28. Januar 2015 aktualisiert. Den Link zum LGL mit weiteren Informationen und zum Download des neuen Meldeformulars finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Infektionen und Prävention/Infektionsschutz/Mel-depflicht bei Infektionen unter „Meldepflicht Lyme-Borreliose“.

Inga Lücke, Dr. Lutz Bader (beide KVB)

ZITAT DES MONATS„Die Deutsche Krankenhausgesell-schaft zeigt selber auf, dass die Kliniken eine weitergehende Öff-nung für die ambulante Versor-gung nicht verkraften können.“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen zur Diskussion um überfüllte Notauf-nahmen in den Krankenhäusern

(Quelle: aerzteblatt.de, 18. Februar 2015)

ZAHL DES MONATS

399 Medizinische Versorgung-zentren (MVZ)

mit über 2.300 Ärzten gibt es der-zeit in Bayern.

(Quelle: Arztregister der KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2015 Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2015 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Mittwoch, 17. Juni 2015 � Samstag, 21. November 2015

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K VB FORUM 4/2015

INHALTSVERZEICHNIS4

16 Keine Einmischungen in die ärztliche Therapiefreiheit!

Niedergelassene Ärzte fordern, dass Krankenkassen ihren Kos-tendruck nicht auf dem Rücken der Patienten austragen

18 Fortsetzung der Image- kampagne der KBV und der KVen

Die Botschaften der Ärzteschaft werden politischer und wenden sich jetzt gegen das neue Ver-sorgungsstärkungsgesetz

12 „Schnell aufs richtige Gleis bringen“

Der reibungslose Ablauf der Notfallkette kann über Leben und Tod entscheiden

GESUNDHEITSPOLITIK

15 Eigene Praxis und Familie gehen gut zusammen

Eine Niederlassung bietet für die eigene Familienplanung viel Spielraum. Das beweist auch eine Orthopädin aus dem unter-fränkischen Miltenberg

TITELTHEMA

6 Sepsis – der unterschätzte Notfall

Durch eine schnelle Kranken-hauseinweisung und einen ra-schen Therapiebeginn lassen sich fatale Verläufe meist ab-wenden

8 Notfallmedizinische Versor- gung in Präklinik und Klinik bei Sepsis

Konzept für feste Zeitziele und einheitliche Algorithmen soll Prognose für Sepsispatienten deutlich verbessern

10 Sepsis: Ärztliche Fortbildung

Wie sich Ärzte im Bereitschafts-dienst und Notarzteinsatz auf das Krankheitsbild besser vor-bereiten können

Mit neuen Plakat-motiven geht die Imagekampagne der Kassenärztli-chen Bundesver-einigung in die nächste Runde

»Wenn Nähe� zum Fremdwort wird …�«

Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz trägt den falschen Namen. Denn in Wahrheit schwächt es Ärzte und Patienten gleichermaßen. Indem es unserem medizinischen Nachwuchs den Weg in eine eigene Praxis erschwert, gefährdet es zugleich die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.

Wie wir verhindern möchten, dass Ärztemangel zum Gesetz wird, lesen Sie auf www.ihre-aerzte.de

18

Wie beim Schlag-anfall oder Herz-infarkt handelt es sich bei der Sep-sis um ein äußerst zeitkritisches Krankheitsbild

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Bei einer Sepsis muss die Notfall-kette ohne Zeit-verlust ablaufen, um eine opimale Versorgung des Patienten zu ge-währleisten

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K VB FORUM 4/2015

5INHALTSVERZEICHNIS

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICH ERKLÄRT

26 Wahrung der Liquidität ist wichtig für Praxen

Warum auch umsatzstarke Pra-xen nicht vor finanziellen Eng- pässen gefeit sind

KURZMELDUNGEN

28 Selbsthilfe in Bewegung

28 Vierter KVB-Hygienetag

29 Huml fordert Stärkung der Allgemeinmedizin

29 IMPRESSUM

30 KVB SERVICENUMMERN

QUALITÄT

22 Masern – auch in Bayern weiter aktuell

Seit Anfang 2015 nehmen die Ma-sernfälle im Freistaat wieder zu. Auch Erwachsenen wird deshalb dringend zur Impfung geraten

PATIENTENORIENTIERUNG

23 Risiko „Amputation nach Beininfarkt“

Die Alarmzeichen eines drohen-den Beininfarkts rechtzeitig zu erkennen, kann Betroffenen das Leben retten

RECHT INTERESSANT

24 Gut beraten in der Hilfsmit- telversorgung – aber von wem?

Wer ist verpflichtet, den Patien-ten darüber aufzuklären, wie ein bestimmtes Hilfsmittel anzu-wenden ist?

KVB INTERN

19 Versorgungskonferenz weist neue Wege

Zum zweiten Mal lud die KVB zur Versorgungskonferenz nach München, um Einblicke in die am-bulante vertragsärztliche Ver-sorgung Bayerns zu ermöglichen

20 Förderung nichtärztlicher Praxisassistenten

Auch Hausärzte in nicht unter-versorgten Gebieten können sich seit Anfang des Jahres von nichtärztlichen Praxisassisten-ten unterstützen lassen

Durchblutungs-störungen, die dauerhaft zu Schmerzen im Oberschenkel füh-ren, können unbe-handelt einen Bein- infarkt auslösen

23

19Volles Haus bei der zweiten Ver-sorgungskonfe-renz der KVB in München, zu der der Vorstand Mit-te März geladen hatte

Für die betriebs-wirtschaftliche Planung und Steuerung einer Praxis ist die Si-cherung der Liqui-dität unabdingbar

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TITELTHEMA6

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D er Ärztliche Kreis- und Be-zirksverband (ÄKBV) Mün-chen arbeitet seit Oktober

2011 im Rahmen des Projekts „Die goldenen Stunden der Sepsis“ mit der KVB und anderen Einrichtun-gen des Gesundheitswesens zu-sammen, um ein Konzept zur frü-heren Erkennung und verbesser-ten Versorgung von Sepsispatien-ten zu entwickeln. Zielgruppe sind alle in der Notfallkette, insbeson-dere in der prästationären Versor-gung Tätigen – damit auch die nie-dergelassenen Ärzte. Die Projekt-gruppe des ÄKBV-Vorstands um Jan Hesse, Intensiv- und Notfall-mediziner am Klinikum München-Schwabing, hat praktikable Kriteri-en erarbeitet, um die außerklini-sche Diagnose der Sepsis zu er-leichtern. Nach erfolgreicher Einfüh- rung dieser Kriterien in den Not-arzt- und Rettungsdienst sowie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in München soll das Konzept nun in ganz Bayern propagiert werden. Bereits im Oktober 2012 haben wir in KVB FORUM die Initiative vorgestellt. Seither berichten wir regelmäßig über die aktuelle Ent-wicklung. Informationen hierzu fin-den Sie auch unter www.aekbv.de/aerzte/sepsis-initiative.html.

Mit zirka 60.000 Todesfällen pro Jahr ist die Sepsis die dritthäufigste Todes- ursache in Deutschland. Viele Infektionserkrankungen können zur Sepsis führen. Entscheidend für den betroffenen Patienten ist, dass der Arzt frühzeitig und differentialdiagnostisch an die Sepsis denkt und durch eine schnelle Kranken-hauseinweisung und einen raschen Therapiebeginn ein fataler Verlauf abgewen-det wird. Die außerklinisch gestellte Verdachtsdiagnose „Sepsis“ kann Leben retten!

SEPSIS – DER UNTER- SCHÄTZTE NOTFALL

Sepsis – ein Krankheits- kontinuum

Ausgangspunkt ist in der Regel eine zunächst lokale Infektion, zum Bei-spiel eine Pneumonie, eine aufstei-gende Harnwegsinfektion, eine intra-abdominelle Infektion oder Wund-infektion. Ein kurzzeitig zurückliegen-der operativer oder interventioneller Eingriff soll bei Symptomen wie Fie-ber oder Hypothermie, Schüttelfrost, erhöhter Herz- und Atemfrequenz, Blutdruckabfall, Atemnot oder einer nicht anders erklärbaren akuten zerebralen Dysfunktion ebenfalls an die Sepsis denken lassen. Ver-ursacht durch eine Vielzahl mögli-cher Infektionserreger (Bakterien, Pilze, Viren) und die immunologische Reaktion des Patienten kann ein „systemic inflammatory response syndrome“ (SIRS) entstehen: Sep-sis = Infektion + SIRS. Wird diese zeitkritische Erkrankung im prog-nostisch günstigen Frühstadium nicht erkannt, droht das Fortschrei-ten zur schweren Sepsis, bis hin zum septischen Schock und Multi-organversagen mit hoher Letalität.

Zahlen zur Epidemiologie

Mit bis zu 180.000 Sepsiserkrankun-gen ist in Deutschland jährlich zu rechnen. In jedem zweiten Fall

kommt es zu einem lebensbedroh-lichen Verlauf. Für die schwere Sep-sis und den septischen Schock wurde eine 90-Tage-Sterblichkeit von über 50 Prozent im Rahmen einer Studie des Kompetenznetz-werks Sepsis erfasst (Hagel und Brunkhorst, Intensivmed 2011).

Aktuell wird geschätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Sepsisfälle sich au-ßerhalb des Krankenhauses entwi-ckeln. 40 bis 50 Prozent der Patien-ten, bei denen in der stationären Behandlung die Diagnose „Sepsis“ gestellt wird, wurden durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Notarzt- und Rettungsdienst eingewiesen – allerdings nur selten explizit mit dem Verdacht auf Sep-sis. Dadurch können sich die Abnah-me von Blutkulturen und der The-rapiebeginn (bei Bedarf einschließ-lich der operativen Fokussanierung) in der Klinik verzögern. Mit jeder Stunde verspäteter kalkulierter Antibiotikagabe steigt die Sterb-lichkeit um bis zu zehn Prozent. Die oft zu spät gestellte Diagnose sowie nicht erkannte Erkrankungs-zusammenhänge führen dazu, dass in der Erfassung des Statisti-schen Bundesamtes und damit insgesamt die Sepsis als häufige Krankheit und Todesursache in Deutschland unterschätzt wird.

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7TITELTHEMA

K VB FORUM 4/2015

Der Beginn einer adäquaten Be-handlung inner-halb der ersten drei Stunden nach Auftreten der initialen Zei-chen einer sep-tisch bedingten Funktionsstö-rung von Herz- Kreislauf-Sys-tem, Lunge oder Zentralnerven-system verbes-sert die Überle-benschancen um bis zu 50Prozent.

Notfallkette optimal gestalten

Die Früherkennung der Sepsis hat in Hinblick auf die Prognose des Pa-tienten also eine wesentliche Be-deutung. Der Beginn einer adäqua-ten Behandlung innerhalb der ers-ten drei Stunden nach Auftreten der initialen Zeichen einer septisch be-dingten Funktionsstörung von Herz-Kreislauf-System, Lunge oder Zen-tralnervensystem verbessert die Überlebenschancen um bis zu 50 Prozent. Das Sepsis-Projekt des ÄKBV München hat aus diesem Grund insbesondere folgende Ziele:

� Sensibilisierung der Ärzteschaft für die Sepsis – vor allem auch im ambulanten Bereich.

� Optimierung der Kette aller Ak-teure vom Eingang des Notrufs bei Sepsis über Disponent, Be-reitschafts-, Notarzt- und Ret-tungsdienst bis zur Versorgung in der vorbereiteten Klinik.

� Etablierung der Sepsis als Not-fall – vergleichbar mit ebenfalls zeitkritischen Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall: dazu überregionale Schulung und Fortbildung der Ärzte.

Welt-Sepsis-Deklaration 2012

Die Ziele dieser Initiative, die von der KVB unterstützt wird, decken sich auch mit denen der Welt-Sep-sis-Deklaration der Global Sepsis Alliance und der Deutschen Sep-sis-Gesellschaft:

� Sepsis auf die Agenda von Ge-sundheitspolitik, Ärzteschaft und Öffentlichkeit bringen.

Fazit für den niedergelassenen Arzt

� Denken Sie an die Sepsis als häufigen und zeitkritischen Notfall der Infektionsmedizin, insbesondere bei Fieber, Tachykardie, Tachypnoe und schwerem Krankheitsgefühl.

� Stellen Sie die Verdachtsdiagnose Sepsis, wenn Ihr Patient im ambulanten Bereich die klinischen Kriterien erfüllt und vermer-ken Sie dies zumindest als Differentialdiagnose.

� Teilen Sie den Verdacht auf Sepsis bei der Anforderung eines Rettungswagens mit und dokumentieren Sie dies auf den Unter-lagen für die Einweisung als Notfall in die Klinik.

� Denken Sie bitte auch daran, dass durch Impfungen, zum Beispiel gegen Meningokokken, Pneumokokken und die saisonale Influenza je nach Alter und eventueller Vorerkrankung Ihrer Patienten In-fektionen mit einem erhöhten Risiko für eine Sepsis vermeidbar sind. Prüfen Sie die Impfdokumentationen und erinnern Sie an die empfohlenen Impfungen.

� Ausreichende qualifizierte The-rapie- und Rehabilitationsein-richtungen für Akutversorgung und Nachsorge von Sepsispa-tienten, gut aus- und fortgebil-detes medizinisches Personal.

� Implementierung von Leitlinien mit aktuellem Wissen zu Prä-vention, Diagnose, Therapie und Nachsorge der Sepsis auf internationaler und nationaler Ebene (für Deutschland die Leit-linie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizini-schen Fachgesellschaften aus 2010, AWMF online, die 2015 überprüft und aktualisiert wird).

� Mobilisierung von Verantwor-tungsträgern und Interessens-gruppen, auch von Sepsisüber-lebenden und Hinterbliebenen, um Häufigkeit und Folgen der Sepsis zu reduzieren.

Weitere Informationen und Verlin-kungen zum Thema Sepsis finden Sie unter www.kvb.de in der Rub-rik Praxis/Qualität/Infektionen und Prävention/Sepsis.

Sabrina Lodders und Dr. Lutz Bader (beide KVB)

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TITELTHEMA8

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D er Ausschuss Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Bayern hat am 20. Februar

2014 die Gründung der „AG Sep-sis“ beschlossen. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Ärztliche Leiter Rettungsdienst aus sechs bayerischen Rettungsdienstberei-chen (RD-B) und Vertreter des In-stituts für Notfallmedizin und Me-dizinmanagement (INM) sowie be-ratende Experten aus dem Bereich der klinischen Mikrobiologie an großen Kliniken in Bayern. Die AG wurde beauftragt, sich mit der Versorgung von Sepsispatienten zu beschäftigen und ein Konzept zu erarbeiten, wie die Sepsis als zeitkritisches Krankheitsbild gleichberechtigt mit den im Eck-punktepapier 2007 [1] festgeleg-ten Diagnosen im jeweiligen RD-B etabliert werden kann. Das Eck-punktepapier basiert auf anerkann-ten Leitlinien der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und gibt vor, dass die Zielklinik bei wesentlichen notfallmedizinischen Krankheitsbildern in höchstens 60 Minuten – nach Eingang der Not-rufmeldung – erreicht sein muss. Für den ST-Hebungsinfarkt, den Schlaganfall, das Schädel-Hirn-Trauma und für Schwerverletzte

Um die Prognose von Sepsispatienten optimieren zu können, sind einheitliche Algorithmen und Zeitziele bis zum Erreichen der Klinik und Beginn der antibioti-schen Therapie zu definieren und zu kommunizieren. Dr. Ruth Koeniger, Ärztliche Leiterin Rettungsdienst RD-B München, und Dr. Stephan Prückner, Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement, Klinikum der Universität München, stellen das aktuell erarbeitete Konzept vor.

NOTFALLMEDIZINISCHE VERSORGUNG IN PRÄKLINIK UND KLINIK BEI SEPSIS

ist damit auch der Beginn der de-finitiven klinischen Therapie (Koro-narintervention, Entscheidung zur systemischen Lyse, OP-Beginn) eindeutig definiert.

Die Sepsis ist ein (ebenso) zeitkri-tisches Krankheitsbild wie die an-deren sogenannten Tracerdiagno-sen. Das systemische inflammato-rische Response-Syndrom (SIRS), Sepsis und septischer Schock wer-den aber präklinisch oft nicht er-kannt und unterschätzt. In Deutsch- land sterben 60.000 Menschen jährlich an einer Sepsis; sie ist da-

mit die dritthäufigste Todesursa-che. Pro Stunde verzögertem The-rapiebeginn sterben bis zu zehn Prozent der Patienten – auch hier gibt es also eine „golden hour“.

Durch die verbesserte Erkennung des Krankheitsbildes, einen ra-schen präklinischen Therapiebe-ginn sowie die innerklinisch konse-quent fortgeführte Diagnostik und Therapie können viele Menschen-leben gerettet werden. Die AG Sepsis hat in ihrem Abschlussbe-richt (einstimmig durch den ÄLRD-Ausschuss am 19. Januar 2015 an-

Dr. Stephan Prückner leitet das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement, Klinikum der Universität München.

Dr. Ruth Koeniger ist Leitende Ober-ärztin des Notfallzentrums Klinikum Bogenhausen und Ärztliche Leiterin Rettungsdienst.

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9TITELTHEMA

K VB FORUM 4/2015

genommen) als zentralen Punkt ei-nen Algorithmus für die Versor-gung von erwachsenen Patienten (definiert als Alter > 14 Jahre) mit dem klinischen Bild beziehungs-weise dem klinischen Verdacht auf eine Sepsis erstellt. Der Algorith-mus „Schlagwort Sepsis“ fasst die Arbeitsergebnisse der AG Sep-sis mit den dazugehörigen Doku-menten zusammen und stellt den zeitlichen Ablauf vom Zeitpunkt des eingehenden Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe in der geeigneten Zielklinik mit den je-weiligen Maßnahmen dar (siehe Abbildung 1).

Die Checklisten „Vitalparameter“ (Anhalt für systemische Entzün-dungsreaktion = SIRS), „Hinweise auf Infektion bei Anamnese“ und „Hinweise auf Infektion bei der körperlichen Untersuchung“ führen bei Erfüllen der Kriterien zum „Schlagwort Sepsis“. Eine Sep-sis wird angenommen bei Vorlie-gen von zwei oder mehr Kriterien von SIRS und gleichzeitigem kon-kreten Hinweis beziehungsweise bei klinischem Verdacht auf eine Infektion.

Das Maßnahmenbündel für die ini-tiale Behandlung im Rettungsdienst („präklinische Basistherapie und erweiterte Therapie“) wird initiiert nach Feststellung: „Schlagwort Sepsis“. Die AG hat außerdem Mini-malanforderungen für die Auswahl der Zielklinik definiert und setzt sich kontinuierlich für die Schaf-fung eines Bewusstseins für das „Schlagwort Sepsis“ bei der Infor-mationsweitergabe an den Schnitt-stellen zur nachfolgenden Behand-lung (Einweisungsschein, Disposi-tion in der Rettungsleitstelle, Über- gabe in der Klinik) ein.

Als nächste Schritte sind die Er-stellung eines Schulungskonzep-tes mit Schulungsunterlagen für die Durchführenden im Rettungs-

dienst und die Rettungsleitstellen geplant. Die zukünftig elektronisch erfassten Daten sollen die Grund-lage für weitere Projekte zur Ver-sorgungsforschung und für ein kontinuierliches Qualitätsmanage-ment bilden.

In der bevorstehenden Neuauflage des Eckpunktepapiers 2015 wird die Sepsis als eigenständige Tra-cerdiagnose verankert. Dies soll dazu beitragen, dass die Erkennung und Behandlung von septischen Krankheitsbildern bereits außer-halb der Klinik optimiert wird.

Algorithmus „Schlagwort Sepsis“

Notrufannahme – Abfrage – Disposition

Vitalparameter erheben

Anamnese

körperliche Untersu-chung

Basistherapie

Schlagwort Sepsis erfüllt?**

Schlagwort Sepsis

andere Differentialdiagnose erwägen

erweiterte Therapie-maßnahmen nötig?

erweiterte Therapie durch Notarzt

rascher Transport in geeignete Klinik

(Prähospitalzeit < 60 Minuten)

** Schlagwort Sepsis

zwei oder mehr Kriterien für den Anhalt auf eine systemische Ent- zündungsreaktion (Vitalparameter) erfüllt bei klinischen Hinweisen auf einen Infekt (Anamnese und/oder Befund der körperlichen Unter- suchung)

nein

nein

Checkliste Vitalparameter

Checkliste anamnetische Hinweise auf

Infektion

Checkliste Hinweise auf

Infektion bei der Untersuchung

Checkliste „erweiterte Therapie“

� Sepsis mit Hypotension (RR Sys. < 90 mm Hg)

� V.a. Meningokokken- meningitis

� Respiratorische Insuffizienz

� Bewusstseinsstörung (GCS < 8 P)

60 M

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Abbildung 1 Quelle: Abschlussbericht AG Sepsis vom 14. Juli 2014*Integrierte Leitstelle

Weitere Informationen der AG Sep-sis werden sukzessiv veröffentlicht auf der Internetseite der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern unter www.aelrd-bayern.de in der Rubrik Projekte ÄLRD-Ausschuss/AG Sepsis.

Dr. Ruth Koeniger, Dr. Stephan Prückner,

im Namen der Projektgruppe Sepsis des ÄKBV München

[1] Ahnefeld FW, Altemeyer KH, Blumenberg FD et al. (2008) Eckpunktepapier zur notfall- medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Präklinik. Notfall + Rettungs- medizin 11:421-422

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TITELTHEMA10

K VB FORUM 4/2015

S eit 2012 wird für niederge-lassene Ärzte im Modul IV der Fortbildung „Akutsitua-

tionen im Ärztlichen Bereitschafts-dienst“ der Vortrag „Die goldenen Stunden der Sepsis – Time is Life“ durch Referenten der Projektgrup-pe Sepsis des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbands München (ÄKBV) angeboten. Der Vortrag dreht sich um die Fragestellungen „Was ist Sepsis?“, „Wie ist die Sepsis außer- klinisch zu diagnostizieren?“, „Was ist präklinisch zu tun?“ und stellt das Krankheitsbild der Sepsis als zeitkritische Diagnose dar. Ziel ist es, die Sepsis hinsichtlich der Dring- lichkeit der Behandlung mit dem

In allen Einsatzbereichen können Ärzte auf Patienten mit dem Krankheitsbild Sepsis stoßen. Durch entsprechende Fortbildungen sollen Ärzte in der Nieder-lassung, im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und im Notarztdienst sowie in der Krankenhausnotaufnahme beziehungsweise im Notfallzentrum eines Kranken-hauses auf diese Situation vorbereitet werden.

SEPSIS: ÄRZTLICHE FORTBILDUNG

Herzinfarkt, Schlaganfall oder Po-lytrauma gleichzustellen.

Außerklinische Diagnose

In der Fortbildung für den ambu-lanten Bereich liegt der Fokus auf der Vermittlung der präklinisch re-levanten Parameter, die zur Ver-dachtsdiagnose Sepsis führen. Die-se bestehen aus einem Algorithmus aus SIRS-Kriterien (Systemisches inflammatorisches Response-Syn-drom), dem Vorliegen eines Infek-tionsherdes sowie Hinweisen für eine septisch bedingte Organdys-funktion (siehe Tabelle 1). Zielset-zung ist es, einfache Merkmale zu

definieren, nach denen eine Sep-sis im Frühstadium erkannt wer-den kann. Der Patient ist dann zu-mindest unter dieser Differenzial-diagnose einzuweisen und inner-halb von einer Stunde in eine ge- eignete Zielklinik zu transportieren.

Bisher wurden 18 Seminare mit insgesamt zirka 450 Teilnehmern durchgeführt. Nicht nur in Mün-chen, sondern auch in Augsburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg wurde dieses Kon-zept der Sepsisdiagnosestellung den niedergelassenen Kollegen präsentiert. Die Seminarreihe wird fortgesetzt. Für 2015 sind ab Juni

Tabelle 1 Quelle: ÄKBV-Projektgruppe Sepsis (modifiziert)

Außerklinische Kriterien zur Sepsisdiagnose – Kriterien des ÄKBV München und des Ausschusses Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)

zwei oder mehr Kriterien für SIRS (systemische Entzündungsreaktion)?

Atemfrequenz > 20 pro Minute und/oder

Herzfrequenz ≥ 90 pro Minute Hypotonie mit systolischem Blutdruck < 90 mm Hg Temperatur ≤ 36,0 Grad oder ≥ 38,0 Grad Celsius

und/oder

plus

Symptomorientierte Diagnose einer Infektion? Dann: Hinweis/Verdacht auf Sepsis!

Pneumonie, Harnwegsinfekt, Bauchrauminfektion, Haut-/Weichgewe-be-/Gelenkinfektion, Meningitis oder anderweitiger Verdacht auf eine Infektion, zum Beispiel bei kurzzeitig zurückliegendem operativen oder interventionellen Eingriff (Implantat- oder prozedurbezogene Infektion)

plus

Funktionsstörung eines Organs (Organdysfunktion)?Dann: Hinweis/Verdacht auf schwere Sepsis oder septischen Schock!

akute Enzephalopathie: eingeschränkte Wachheit, Desorientiertheit, Unruhe, Delir, auffallende Teilnahmslosigkeit, Wesensveränderung (fremd-anamnestisch) oder Kollaps mit Unfähigkeit, sich ohne Hilfe aufzurichten: jeweils ohne fokal-neurologisches Defizit

oder

akuter Sauerstoffmangel, der nicht durch eine anderweitige akute (zum Beispiel Lungenödem) oder chronische (zum Beispiel COPD) Herz- oder Lungenerkrankung erklärbar ist

oder

neu aufgetretene Hautveränderungen, zum Beispiel Petechien oder punktförmige Nekrosen

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11TITELTHEMA

K VB FORUM 4/2015

vier weitere Termine geplant. Infor-mationen hierzu finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung/Akutsituationen im Be-reitschaftsdienst. Auch in ärztliche Qualitätszirkel kann das Thema eingebracht werden.

Fortbildung in der Klinik

In der Sepsistherapie hat die Klinik spezifische Aufgaben. Sie muss die Verdachtsdiagnose stellen be-ziehungsweise bestätigen und dann unmittelbar die weiteren Schritte einleiten, die aus einer antibioti-schen Therapie, der Volumengabe und der Therapie beziehungsweise Verhinderung eines septischen Schockgeschehens bestehen.

Der entscheidende Punkt ist ein straffes Zeitmanagement bei der Durchführung der verschiedenen Maßnahmen. Das heißt, es müssen verbindliche Zeitziele gesetzt und auch dokumentiert werden. Diese Zeitziele werden vom gesamten in-terprofessionellen Team gekannt und beherzigt: Zum Beispiel muss jeder septische Patient nach spä-

testens zehn Minuten ärztlich ge-sehen werden, nach 30 Minuten sollte ein großlumiger Zugang gelegt und Blut zur weiteren Diagnostik gewonnen worden sein. Anschlie-ßend hat sofort eine hochdosierte kalkulierte antibiotische Initialthe-

rapie zu beginnen. Weil Vieles gleichzeitig veranlasst und durch-geführt werden muss, ist das Sep-sismanagement eine komplexe Aufgabe, die strukturiert durchge-führt werden muss. Die Einführung von Maßnahmenbündeln, die ab-gearbeitet werden müssen, hat dazu geführt, dass das gesamte kli-nische Team eines Notfallzentrums und die konsiliarisch oft hinzuge-zogenen Fachabteilungen, die die weitere Sepsistherapie im Sinne der Fokussanierung und Organer-satztherapie fortsetzen, diese Hand in Hand und Schritt für Schritt ko-ordiniert durchführen.

Im Mittelpunkt der Fortbildung zur Sepsistherapie in der Klinik steht also – neben der Schulung zur Durchführung der einzelnen Maß-nahmen zur Diagnostik und Thera-

pie der Sepsis – insbesondere die Vermittlung der organisatorischen Notwendigkeiten eines reibungslo-sen klinischen Ablaufs. Und das immer mit der Uhr in der Hand.

Time is Life – weniger Sepsis- tote!

Im Alltag der ärztlichen Tätigkeit ist das richtige Sepsismanagement folgendermaßen umzusetzen: frühe Diagnosestellung, zielgerichtete Einweisung, schnellstmögliche ad-äquate Volumen- und Antibiotika-therapie, Identifizierung und gege-benenfalls Fokussanierung. Insbe-sondere das Zeitfenster „Notruf bis zur Klinik“ entscheidet über die Prognose der Sepsispatienten. Gerade beim Krankheitsbild der Sepsis können viele Menschenle-ben gerettet werden!

Dr. Oliver Abbushi, Professor Dr. Christoph Dodt, Wolfgang Gutsch (alle Projekt-

gruppe Sepsis des ÄKBV München), Dr. L utz B ader (KVB)

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K VB FORUM 4/2015

U nsere Gesprächspartner, die im Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV)

München der Sepsis seit Jahren ge-meinsam den Kampf angesagt ha-ben, sind sich einig: Für das Schick-sal der Patienten ist die Zusam-menarbeit an den medizinischen Schnittstellen ganz wesentlich.

Was sind in Ihrem Versorgungs-bereich wichtige Situationen und Anzeichen, bei denen Sie an die Sepsis denken?

Wie gelingt es, Patienten mit Sepsis entlang der Notfallkette ohne Zeitverlust zu erkennen, zu transportieren und im Krankenhaus optimal weiter zu versor-gen? KVB FORUM hat dazu Dr. Oliver Abbushi, Hausarzt in Deisenhofen-Ober-haching, Thomas Huppertz, Fachbereichsleitung und Ausbilder am Trainings-zentrum für Rettungsmedizin der Berufsfeuerwehr München, und Professor Dr. Christoph Dodt, Chefarzt des Notfallzentrums am Klinikum München- Bogenhausen, befragt.

„SCHNELL AUFS RICHTIGE GLEIS BRINGEN“

Dr. Oliver Abbushi: Grundsätzlich muss der niedergelassene Arzt bei jedem Patienten, dessen Allgemein-zustand sich schnell verschlech-tert, an die Sepsis denken – auch wenn der Patient auf den ersten Blick keinen fieberhaften Infekt hat. Unklare Verwirrung und ein-geschränkte Vigilanz sollten im-mer auch zur Differenzialdiagnose Sepsis führen.

Thomas Huppertz: Für den Ret-tungsdienst sind die Leitsymptome

Tachykardie und Tachypnoe in Ver-bindung mit weiteren gegebenen Organdysfunktionen Einstieg in ver-schiedene definierte Versorgungs-algorithmen, wie zum Beispiel für das akute Koronarsyndrom. Viele Patienten weisen Kriterien für ein SIRS – also ein Systemisches in-flammatorisches Response-Syn-drom – auf, haben aber keine Sep-sis. Der Hinweis auf eine Infektion, der zusammen mit SIRS-Kriterien auf die Sepsis schließen lässt, ist zur Abgrenzung wichtig.

Bei Verdacht auf Sepsis ist es für

die Patienten sehr wichtig, dass bereits

präklinisch die Weichen richtig gestellt werden.

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K VB FORUM 4/2015

Professor Dr. Christoph Dodt: Für uns im Klinik-Notfallzentrum ist die Sepsis eine besondere He-rausforderung, weil sie kein einzel-

nes kennzeichnendes Symptom hat, sondern mit ganz unterschied-lichen Anzeichen auftritt. Das klas-sisch hochfieberhafte Syndrom mit septischer Purpura und massi-ver Hypotonie ist sehr selten. Die Patienten mit lebensbedrohlicher Sepsis, die in einer Notaufnahme aufgenommen werden, sind häufig älter, haben Vorerkrankungen und zeigen dann eine Verschlechterung der vorbestehenden Symptome als Zeichen der schweren Infektion. So kommen Schlaganfallpatienten nicht selten mit der Verschlechte-rung einer Hemiparese als dominie-rendes klinisches Zeichen zu uns. Diese Patienten müssen auf Sepsis hin evaluiert werden und die Erst- einschätzung, die üblicherweise unsere Pflegekräfte durchführen, erfordert große Sorgfalt. Die klas-sischen Zeichen wie Fieber oder Hypothermie, Hypotonie und Tachy- kardie werden bei allen Patienten erfasst. Die Atemfrequenz ist ein weiterer besonders wichtiger Vital- parameter, der bei diesen Patienten immer bestimmt werden muss und oft ein entscheidender Mosaikstein zur Früherkennung der Sepsis ist.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie bei einem Patienten den Verdacht auf Sepsis haben?

Abbushi: Uns Hausärzten stehen ja bei Haus- und Heimbesuchen nicht viele diagnostische Mittel zur Verfügung. Die Projektgruppe Sepsis des ÄKBV München hat auch deshalb einige wenige Krite-rien identifiziert, die außerklinisch sehr hilfreich sind. Weitgehend – und das ist auch besonders schön am Beruf des Hausarztes – sind wir auf unsere Sinne wie Sehen, Hören und Tasten sowie auf medi-zinisches Wissen und unsere Er-fahrung angewiesen. Ganz wichtig ist die Anamnese beziehungswei-se Fremdanamnese. Was hat sich verändert, wie war der Patient vor-her? Ist etwas im Vorfeld gesche-hen, gab es eine Operation oder Verletzung? Dann: der Eindruck des Patienten. Wie sieht er aus, ist er sehr geschwächt? Atmet er schnell und schwer, sind Rasselgeräusche auskultierbar? Oder gibt es sonsti-ge Hinweise für eine lokale Infekti-on, zum Beispiel ein Erysipel oder

eine infizierte Wunde? Hat der Pa-tient Fieber? Wie ist die Pulsquali-tät, besteht Tachykardie? Für die Sepsis als besonders zeitkritische Erkrankung ist das stete „daran denken“ des Arztes das A und O.

Dr. Oliver Abbushi arbeitet als niedergelassener Hausarzt im Süden von München.

Huppertz: Bei Verdacht auf Sep-sis ist es für den Patienten sehr wichtig, präklinisch auf das „richti-ge Gleis gestellt zu werden“. Der schnelle Transport in eine Zentrale Notaufnahme ist erforderlich. Ist der Patient stabil, kann der Trans-port ohne ärztliche Begleitung er-folgen. Präklinisch ist eine antibio-tische Therapie mit Ausnahme der

bakteriellen Meningitis nicht erfor-derlich, eine Volumentherapie mit 500 bis 1.000 ml kristalloider Lö-sung ist zu beginnen.

Dodt: Sobald Verdacht auf eine Sep-sis besteht, setzen wir uns klare Zeitziele. Zunächst wird ein groß-lumiger venöser Zugang gelegt und Blut zur Diagnostik abgenommen. Blutkulturen werden gewonnen, und es erfolgt eine Bestimmung des Lactats und des Blutzuckers zur Abschätzung der metabolischen Auswirkungen der Sepsis. Bei der klinischen Untersuchung sind ne-ben der Fokuseingrenzung beson-ders Volumenstatus und Zeichen der peripheren Minderdurchblutung relevant. Unmittelbar im Anschluss an die orientierende körperliche Untersuchung wird mit der Anti-biotika- und Volumentherapie be-

Professor Dr. Christoph Dodt ist Chefarzt des Notfallzentrums am Klinikum München-Bogenhausen.

Thomas Huppertz ist am Trainings-zentrum für Rettungsmedizin der Berufsfeuerwehr München als Fach-bereichsleitung und Ausbilder tätig.

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K VB FORUM 4/2015

gonnen. Ziel ist, dass alle Patien-ten mit einer Sepsis innerhalb der ersten Stunde in der Klinik kalku-liert ein geeignetes Antibiotikum erhalten haben. Erst danach er-folgt die detaillierte Fokussuche.

Was halten Sie bei der Versor-gung von Sepsis-Notfallpatienten in der Zusammenarbeit von am-bulantem und stationärem Sek-tor beziehungsweise Rettungs-dienst für besonders wichtig?

Abbushi: Wenn wir eine Sepsis als Ursache für eine Zustandsver-schlechterung für möglich halten, ist das weitere Vorgehen sehr ein-fach: Der Patient muss auf dem schnellsten Weg in die Klinik. Falls der Patient insgesamt stabil ist, fordern wir über die Rettungsleit-stelle unter dem Meldebild „Ver-dacht auf Sepsis“ den schnellst-möglichen Krankentransport in eine Klinik der Grundversorgung an. Ist der Patient nicht stabil, selbstver-ständlich den Notarztwagen. Bis zum Krankentransport legen wir nach Möglichkeit einen venösen Zugang und infundieren Flüssig-keit. Wichtig: Alle Informationen im Hinblick auf Sepsis sind auf der Einweisung zu vermerken!

Huppertz: Die Sepsis ist ein sehr zeitkritisches Krankheitsbild. Prä-klinik und Klinik wissen um die Leit- linien zur Versorgung bei einer Sep-sis. Wir dürfen bei der Stellung der Verdachtsdiagnose, dem Trans-port und der Übergabe in der wei-terführenden Versorgungseinheit keine Zeit verlieren, damit in der Klinik rasch mit der antibiotischen Therapie und bei Bedarf auch mit einer erforderlichen operativen Sanierung des Infektionsherdes begonnen werden kann.

Dodt: Die frühzeitige Erkennung der Sepsis ist der entscheidende Fak-tor für die erfolgreiche Therapie. Gerade bei einer massiven Ver-

schlechterung des Allgemeinzu-stands ohne wirklich spezifische Symptome muss an eine Sepsis gedacht werden. Wenn Warnsymp- tome bereits außerhalb des Kran-kenhauses erfasst werden und durch den einweisenden Kollegen dann der Klinik oder dem Rettungs- dienst mitgeteilt werden, wird wert-volle Zeit gewonnen.

Wie kann die Versorgung von Sepsis-Notfallpatienten aus Ih-rer Sicht und Erfahrung konkret verbessert werden?

Abbushi: Einfach immer auch an die Sepsis denken und dann schnell handeln. Zumindest als Differenzialdiagnose muss die Sepsis auf dem Einweisungsfor-mular angegeben sein.

Huppertz: Patienten mit akutem Koronarsyndrom, Apoplex oder Polytrauma haben in der Versor-gungskette bereits einen beson-ders zeitkritischen Status. Der Pa-tient mit Sepsis erhält in Präklinik und Klinik noch nicht durchgängig diese Aufmerksamkeit. Gemein-sam müssen wir daran arbeiten, dass die Sepsis im Versorgungs-management zukünftig einen gleich hohen Stellenwert wie die

genannten etablierten Tracerdia-gnosen mit Zeitrelevanz bekommt.

Dodt: Die gesteigerte Aufmerksam-keit für die Zeichen einer Sepsis ist ein wesentlicher Faktor. Es sollte nie vergessen werden, dass auch eine Vigilanzstörung ein wichtiges Zeichen für eine septische Kon-stellation sein kann. Zusätzlich

liegt mir noch eine besonders ge-fährdete Gruppe am Herzen, das sind die immunsupprimierten Pa-tienten. Immunsuppression ist nicht nur ein Risiko für eine erhöhte Sep-sissterblichkeit, weil die körpereige-ne Immunabwehr gestört ist. Im-munsupprimierte haben oft auch sehr blande und atypische Symp-tome einer Sepsis. Bei der Einwei-sung dieser Patienten ist explizit auf das Vorliegen einer Immunsup-pression hinzuweisen und die Ver-dachtsdiagnose Sepsis „großzü-gig“ zu stellen und mitzuteilen.

Meine Herren, Ihnen allen vielen Dank für das Gespräch!

Interview Sabrina Lodders und Dr. Lutz Bader (beide KVB)

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A m Donnerstag, den 12. Fe-bruar 2015, war die Praxis von Dr. Astrid Schmidt gut

gefüllt – allerdings nicht wie üblich mit Patienten, sondern mit Journa-listen der Regional- und Fachpres-se, einem Kamerateam des Bayeri-schen Rundfunks sowie mit Gästen aus der Lokalpolitik und der ärztli-chen Standesvertretung. Die Baye-rische Gesundheitsministerin Me-lanie Huml war der Einladung nach Miltenberg gefolgt, um sich über Modelle zur Vereinbarkeit von Fa-milie und Niederlassung zu informie-ren. Nach einer Besichtigung der Praxisräume, die sich in einem his-torischen Gebäude in der Altstadt von Miltenberg befinden, verdeut-lichten Dr. Ilka Enger und Gastge-berin Dr. Astrid Schmidt im Rahmen eines Pressegesprächs, dass eine eigene Arztpraxis und die Gründung einer Familie sich nicht ausschlie-ßen müssen, sondern – im Gegen-teil – sogar sehr gut zusammen funk-tionieren können. „Keine Angst vor der Niederlassung in eigener Pra-xis“, lautete die Botschaft von KVB-Vorstandsmitglied Enger. Die Frei-beruflichkeit ermögliche, dass man selbstbestimmter arbeiten und sich seine Arbeitszeit weitestgehend frei einteilen könne. „Immer wieder wird propagiert, dass sich Freibe-ruflichkeit und Familie nicht unter einen Hut bringen lassen. Solche Aussagen bringen mich auf die Pal-me“, kritisierte Enger in ihrem State-

Freiberuflichkeit und Familie lassen sich hervorragend ergänzen – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Darauf haben die Bayerische Gesundheitsmi-nisterin Melanie Huml und Dr. Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvor-sitzende der KVB, Mitte Februar im Rahmen eines Pressegesprächs in der Praxis der Orthopädin Dr. Astrid Schmidt im unterfränkischen Miltenberg hingewiesen.

EIGENE PRAXIS UND FAMILIE GEHEN GUT ZUSAMMEN

ment. Und sie erhielt Unterstützung von der Gesundheitsministerin. Huml lobte die Orthopädin Schmidt als bestes Beispiel dafür, „selbst-bestimmt sowohl eine Praxis als auch ein Familienleben führen zu können.“ Schmidt beschrieb, dass sie durch den Schritt in die Nieder-lassung vor rund zehn Jahren deut-lich mehr Zeit mit ihren beiden Söh-nen verbringen konnte, als es vor-her in der Klinik der Fall war. Das liege daran, dass die Arbeit als Frei-beruflerin um einiges besser zu pla-nen sei als im Krankenhaus mit einem starren Schichtsystem, re-gelmäßigen Nachtdiensten und un-vorhergesehenen Notfällen.

Warum dann aber trotzdem immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte bereit seien, die Nachfolge der Nie-dergelassenen anzutreten und de-ren Praxen – insbesondere auf dem Land – zu übernehmen, lautete die Frage eines der anwesenden Jour-nalisten. Und ob dies am erhöhten Frauenanteil in der Medizin und dem damit verbundenen Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit liege? Gastgeberin Schmidt sah dies an-ders und begründete das mangeln-de Interesse vor allem mit dem Ver-trauensverlust in die Niederlassung. Um hier gegensteuern zu können, seien Planungssicherheit und ver-lässliche wirtschaftliche Rahmen-bedingungen unbedingte Voraus-setzungen. Nur so könne sie jun-

gen Kolleginnen und Kollegen gu-ten Gewissens empfehlen, das un- ternehmerische Risiko einer Pra-xisübernahme einzugehen. Ange-sichts des bald in Kraft tretenden Versorgungsstärkungsgesetzes wandte sich KVB-Vorstandsmit-glied Enger in diesem Zusammen-hang am Ende des Pressegesprächs mit einem dringenden Appell direkt an die anwesende Gesundheitsmi-nisterin: „Wenn das gesetzliche Kor-sett immer straffer geschnürt wird und sich der Staat verstärkt in die Belange der Freiberuflichkeit ein-mischt, dann geht der medizini-schen Versorgung bald die Luft aus.“

Beratungsangebote und weitere Informationen zum Thema Praxis und Familie finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs/Arzt in Praxis/Praxis und Familie.

Birgit Grain (KVB)

Frauenpower in Miltenberg: Gastgeberin Dr. Astrid Schmidt, Gesundheitsmi-nisterin Melanie Huml und KVB-Vorstandsmit-glied Dr. Ilka En-ger (von links).

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GESUNDHEITSPOLITIK16

K VB FORUM 4/2015

E s gehört leider inzwischen zum beruflichen Alltag eines niedergelassenen Medizi-

ners, dass sich Krankenkassenmit-arbeiter in die ärztliche Behand-lung ihrer erkrankten Versicherten einmischen und ihnen zum Bei-spiel Leistungen oder Medikamen-te verweigern, die ihnen vom Ge-setz her zustehen. Da jedoch nur ein ausgebildeter Arzt oder Psycho-therapeut darüber entscheiden kann, welche Behandlung für sei-ne Patienten die richtige ist, ist es an der Zeit, Flagge zu zeigen und sich gegen die zunehmende Einmi-schung nichtqualifizierter Dritter zur Wehr zu setzen. Auch die Poli-tik versucht immer mehr, die ärzt-liche Freiberuflichkeit – mit der die Therapiefreiheit ja aufs Engste verknüpft ist – weiter einzuengen. Das jüngste Negativbeispiel hier-für ist das derzeit in Abstimmung befindliche GKV-Versorgungsstär-kungsgesetz. Zwar weisen die Poli-tiker eine Einschränkung der Frei-beruflichkeit durch das neue Ge-setz weit von sich und immer wie-der ist zu hören, dass es hierfür von Praxisseite aus an konkreten Beispielen mangle. Doch errei-chen uns immer wieder Fälle un-serer Mitglieder, die genau das Gegenteil beweisen.

Bayerns niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten wehren sich zunehmend gegen die Einschränkungen ihrer Therapiefreiheit und fordern die Krankenkas-sen auf, den eigenen Kostendruck nicht auf dem Rücken ihrer krankgeschrie-benen Versicherten auszutragen. Gerade für psychisch Kranke ist die Unsicher-heit, inwieweit die Kasse für die notwendigen Leistungen aufkommt, ein Stress- faktor, der für den Genesungsprozess in höchstem Maße kontraproduktiv ist. Praxisbeispiele unserer Mitglieder machen dies immer wieder deutlich.

KEINE EINMISCHUNGEN IN DIE ÄRZTLICHE THERAPIEFREIHEIT!

Wir lassen deshalb an dieser Stelle – wie bereits in KVB FORUM, Aus-gabe 1-2/2015 – unsere niederge-lassenen Ärzte und Psychothera-peuten zu Wort kommen, die ein-drucksvoll dokumentieren, wie das vertrauensvolle Arzt-Patientenver-hältnis durch die Einmischung Dritter immer wieder auf eine har-te Bewährungsprobe gestellt wird

Dr. Karin Meier, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Fachärz-tin für Innere Medizin aus Kronach

„Ein zirka 40-jähriger Patient mit schwerer Pneumonie, die ambu-lant in der Praxis behandelt wur-de, war von mir bereits seit fünf Wochen krankgeschrieben wor-den. Nach der fünften Woche kam der Patient montags in die Praxis und berichtete, er wäre laut Kran-kenkasse ab heute wieder gesund und arbeitsfähig! Ein entsprechen-des Schreiben seiner Krankenkas-se hatte er dabei, in dem ihm mit-geteilt wird, dass seine Erkran-kung keine längere AU rechtferti-ge. Dies fand ohne vorherige ärztliche Untersuchung statt. Der Patient war schwer verunsichert. Ich auch! „Gesundschreiben“ durch Krankenkassenmitarbeiter nach „Aktenlage“ geht gar nicht!

Außerdem erlebe ich verstärkt, dass psychosomatische/psycho-therapeutische Reha-Anträge von den Kassen abgelehnt werden, weil noch kein ambulanter Psycho-therapeut oder Psychiater einge-schaltet ist oder die ambulanten Maßnahmen noch nicht ausgereizt sind – wie erst kürzlich bei einer 38-jährigen Altenpflegerin. Ich ha-be die Patientin seit 8. Dezember 2014 krankgeschrieben, da sie psychisch dekompensiert ist und unter einer mittelschweren De-pression leidet. Mittlerweile hat sie einen ambulanten Psychothe-rapeuten gefunden, ein Psychiater war bisher noch nicht verfügbar. Die einmal wöchentlich stattfin-denden Sitzungen beim Psycho-therapeuten, die psychosomati-sche Grundversorgung in unserer Praxis und die medikamentöse Therapie haben bereits eine ge-wisse Verbesserung bewirkt, je-doch ist die Patientin in absehba-rer Zeit nicht arbeitsfähig. Der An-trag einer stationären Reha mit dem Ziel einer schnellen Rückfüh-rung ins normale (Berufs-)Leben wurde von der Kasse abgelehnt. Stattdessen kommt von dieser die notorische Anfrage, wie lange die AU noch andauert und was zu tun ist.

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K VB FORUM 4/2015

Wenn auch Sie als niedergelas-sener Arzt oder Psychothera-peut in Ihrer Praxis Erfahrun-gen mit Eingrif-fen in Ihre The-rapiefreiheit gemacht haben und uns darüber informieren möchten, freuen wir uns über Ihre E-Mail an [email protected].

Darüber hinaus werden meine Pa-tienten vermehrt von Krankenkas-senmitarbeitern angerufen und von ihnen ausgefragt und verbal be-drängt. Die Patienten kommen da-nach wieder irritiert und beunruhigt in die Praxis und wollen wissen, was sie jetzt machen sollen. Diese un-sinnigen Arztbesuche werden von den Krankenkassen verursacht, weil sie sich als nicht kompetente Dritte in die Therapie einmischen, sodass wir Ärzte die Patienten wieder beruhigen müssen. Es wä-re mir lieber, wenn die Kassen ihre Anfragen schriftlich direkt bei mir einreichen und dafür meine Pati-enten in Ruhe lassen würden.“

Dr. Ursula Heinsohn, Fachärz-tin für Psychotherapeutische Medizin aus München

„Im Juni 2013 wurde bei einer Pa-tientin ein Mammakarzinom diag-nostiziert, woraufhin sie zweimal operiert wurde. Es folgte eine Che-motherapie. Gleich zu Beginn die-ser Therapie erlitt die Patientin eine Sepsis. Es folgte zusätzlich eine Strahlenbehandlung. Die beschrie-benen Behandlungen waren been-det, eine Abschlussuntersuchung jedoch noch nicht erfolgt. Die Pa-tientin wurde daher von ihrem be-handelnden Onkologen weiterhin krankgeschrieben. Trotzdem be-fand der Medizinische Dienst der Krankenkasse nach Aktenlage (die Operation war genau ein Jahr her), dass die Patientin arbeitsfähig sei. Die Kasse drohte mit Beendigung des Krankengeldes. Die Patientin musste nochmals eine Bescheini-gung des behandelnden Onkolo-gen einreichen, erst danach wurde die AU akzeptiert. Trotzdem geriet die Patientin unter Druck und be-mühte sich einen Monat später um Wiedereingliederung. Das Ar-beiten fällt ihr teilweise auch heu-te noch sehr schwer. Nach Ab-schluss der Wiedereingliederung hat sie mit ihrem Arbeitgeber ver-

einbart, dass sie einen Tag pro Wo-che in Form ihres angesammelten Urlaubs abfeiern darf, weil sie ak-tuell auch ihre Teilzeitstelle noch nicht ganz bewältigen kann.“

Dr. Dankwart Burchard, Fach-arzt für Allgemeinmedizin aus Siegsdorf

„Ich habe wiederholt erlebt, dass Patienten mit längerer Krankmel-dung aufgrund psychischer Erkran-kung telefonisch und schriftlich unter Druck gesetzt wurden. In einem Fall wurde eine Patientin mit schwerer Depression und Angst-symptomatik schriftlich aufgefor-dert, einen Reha-Antrag zulasten des Rentenversicherungsträgers zu stellen. Das Schreiben begann mit ‚Ihre Gesundheit liegt mir sehr am Herzen‘ und endete mit der Drohung ‚Wenn Sie meinen Anwei-sungen nicht Folge leisten, wird die Krankengeldzahlung eingestellt‘. Das ist sehr massiv, besonders für eine psychisch schwer angeschla-gene und relativ wehrlose Person. Wenn man nicht weiß, wie man die nächste Miete bezahlen soll, löst das verständlicherweise existen-zielle Ängste mit weiterer Verunsi-cherung und Destabilisierung aus. Es gab in diesem Fall Gründe, die

gegen eine stationäre Reha-Maß-nahme sprachen, sowohl nach meiner Einschätzung als auch aus Sicht der Patientin. Obwohl ich ihr versicherte, ich könne den Reha-Antrag so formulieren, dass er mit Sicherheit abgelehnt würde, blieb bei ihr eine bedrängende Unsicher-heit zurück. Ich habe deshalb einen Brandbrief an die zuständige Sach-bearbeiterin geschickt mit der Bit-te, das Thema auch mit der Ge-schäftsleitung der Krankenkasse zu besprechen. Eine derartige Ein-mischung in die ärztliche Therapie sei nicht hinnehmbar und von einer psychotherapeutischen Maßnah-me gegen den Willen der Patientin könne man keinen Erfolg erwarten. Daraufhin wurde die Drohung zu-rückgenommen. Die Patientin er-hält inzwischen eine bescheidene Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn es aus der (begrenzten) Sicht der Sachbearbeiter Probleme gibt, können diese meines Erachtens nur über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geregelt wer-den. Der MDK sollte sich am bes-ten persönlich mit dem behandeln-den Arzt in Verbindung setzen. Da-mit habe ich in der Regel gute Er-fahrungen gemacht.“

Redaktion

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GESUNDHEITSPOLITIK18

K VB FORUM 4/2015

D as Bundeskabinett hat den Entwurf des Versor-gungsstärkungsgesetzes

beschlossen – jetzt müssen Bun-destag und Bundesrat darüber be-raten. Mit einer Resolution hat sich die Vertreterversammlung der KBV Anfang Dezember 2014 gegen das geplante Gesetz positioniert. Der-

zeit bringen sowohl die KBV als auch die Kassenärztlichen Vereini-gungen (KVen) unter anderem mit-hilfe ihrer gemeinsamen Image-kampagne „Wir arbeiten für Ihr Le-ben gern.“ ihre Kritik ein, um der Bevölkerung deutlich zu machen, was die geplante Umsetzung des Gesetzes für sie bedeuten würde: eine Schwächung der freiberufli-chen ambulanten Versorgungs-struktur.

Die Imagekampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geht in die nächste Runde und wird dabei deutlich politischer. Aufhänger der neuen Plakat-motive ist das geplante Versorgungsstärkungsgesetz, das aus Sicht der nieder-gelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Wahrheit ein „Niederlassungs- verhinderungsgesetz“ ist. Die Kampagne ist am 6. Februar 2015 bundesweit mit einer ersten Typo-Anzeige in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ gestartet.

FORTSETZUNG DER IMAGEKAM-PAGNE DER KBV UND DER KVen

„Wir arbeiten für Ihr Leben gern. Solange die Politik uns noch lässt.“ heißt es deshalb auf einem der Motive, die als Anzeigen und Pla-katflächen geschaltet werden. Die Botschaft: Der politische Einsatz der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gegen das Versorgungsstärkungsgesetz ist

vor allem ein politischer Einsatz für die Patienten!

In den kommenden Wochen sind in überregionalen Tageszeitungen weitere Motive geplant, parallel dazu sind mobile Großflächen im Berliner Regierungsviertel zu se-hen. Auf dem Kampagnenportal www.ihre-aerzte.de hält die KBV für Praxisinhaber ein Faktenblatt zum Download bereit, mit dem sie

ihre Patienten über das Versor-gungsstärkungsgesetz und seine Folgen informieren können.

Gegen Nachwuchssorgen

Auch die in 2014 erfolgreich ge-startete Nachwuchskampagne „Lass Dich nieder.“ wird fortge-setzt. Unter dem Motto „Wir wer-den älter und bleiben dabei jung.“ soll sie auf dem hohen Aufmerk-samkeitsniveau des letzten Jahres aufbauen. Kampagnenbotschaft und visuelle Ästhetik bleiben be-stehen, wobei sich der inhaltliche Fokus nun insgesamt stärker an den Bedürfnissen von Ärzten in der Facharztausbildung orientiert, da sich der Nachwuchsmangel in einigen Regionen Deutschlands in-zwischen auch bei den Fachärzten bemerkbar macht. Bereits Ende Februar fand im Rhein-Main-Ge-biet ein Fotoshooting für die ge-planten Großflächenplakate statt. Die Plakate sollen zum Start des Wintersemesters Mitte Oktober an allen Universitätsstandorten in Deutschland zu sehen sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lass-dich-nieder.de/ueber-die-kampagne.html.

Redaktion

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19KVB INTERN

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D er Vorstand der KVB ging in seinen Statements aus-führlich auf die aktuellen

Brennpunkte in der Versorgung ein: Bereitschaftsdienst, Bedarfsplanung und Notarztdienst. So hob Dr. Wolf-gang Krombholz, Vorsitzender des Vorstands der KVB, hervor, dass die Versorgung außerhalb der Sprech-zeiten eine der größten Herausfor-derungen in der ambulanten Versor-gung sei. Die Bereitschaftsdienstre-form von 2013 sei ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen, dem nun weitere folgen müssten. So ist es laut Krombholz erklärtes Ziel der KVB, in Kooperation mit den Krankenhäusern die flächendecken-de Einrichtung von Bereitschafts-dienstpraxen voranzutreiben sowie ein Poolarzt-Modell aufzubauen.

Dr. Pedro Schmelz, erster stellver-tretender Vorsitzender des Vor-stands der KVB, stellte dar, wie die KVB in Abstimmung mit den baye-rischen Krankenkassen daran arbei-tet, die Bedarfsplanung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an die regionalen Gegebenheiten an-zupassen, beispielsweise durch die Teilung von Mittelbereichen. Sehr erfreulich sei es, dass in unterver-sorgten Gebieten mittlerweile Pra-xen von den Mitteln des Struktur-fonds profitieren, wobei Schmelz appellierte, die Möglichkeiten zur

Zahlreiche Vertreter der Bezirksregierungen, Landkreise, der kreisfreien Städte und Regionalen Planungsverbände nahmen Mitte März die Gelegenheit wahr, sich aus erster Hand in der KVB zu informieren, wie es um die ambulante medizi-nische Versorgung ihrer Bürger bestellt ist. In den Vorträgen, aber auch in den daran anschließenden Diskussionen wurde klar, welche Bedeutung die konstruk-tive Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort für die ambulante Versorgung hat.

VERSORGUNGSKONFERENZ WEIST NEUE WEGE

finanziellen Förderung der Nieder-lassung auf alle grundversorgenden Facharztgruppen auszudehnen. Dies gelte auch für die ambulante fachärztliche Weiterbildung, die bisher noch nicht paritätisch mit den Krankenkassen, sondern al-lein von der KVB gestemmt werde.

Auf den medial heiß diskutierten Notarztdienst ging die zweite stell-vertretende Vorsitzende des Vor-stands, Dr. Ilka Enger, ein. Die seit Anfang des Jahres geltende neue Honorarsystematik solle vor allem die Situation der ländlichen Stand-orte verbessern. In enger Abstim-mung mit den Vertretern der Not-ärzte konnte eine Vergütungssys-tematik entwickelt werden, in der die Notärzte nicht mehr das Mor-biditätsrisiko tragen und die lang-fristig eine Versorgung auf hohem Qualitätsniveau gewährleisten soll. Kritisch sah Enger hingegen die Bestrebungen des Gesetzgebers, die Substitution ärztlicher Tätigkei-ten immer weiter auszudehnen, bei-spielsweise im Notfallsanitäterge-setz, und pochte auf das Recht des Patienten auf eine Behandlung nach fachärztlichem Standard.

Zwei Impulsvorträge zu den Regio-nalen Gesundheitskonferenzen und den „GesundheitsregionenPlus“ lei-teten die anschließende Podiums-

diskussion ein. Gabriele Hörl, Mi-nisterialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, und Altlandrat Hermann Steinmaßl, ehemaliger Vorsitzender der Regionalen Gesundheitskonfe-renz Südostoberbayern, loteten die Möglichkeiten und Grenzen dieses noch jungen Forums aus, das sich zum Ziel gesetzt hat, durch einen strukturierten Dialog die Gesund-heitsversorgung vor Ort zu verbes-sern.

Zum Abschluss stellte PD Dr. Martin Kammerl sein Projekt „Exzellent! hervorragende ärztliche Ausbildung im ArberLand“ vor, das eine Rund-um-Betreuung für den medizinischen Nachwuchs - vom Schüler bis zum Arzt in Weiterbildung - bietet.

Markus Kreikle (KVB)

Referierten bei der Versorgungs- konferenz der KVB: Dr. Pedro Schmelz, Gabrie-le Hörl, Dr. Wolf-gang Krombholz, Dr. Ilka Enger und PD Dr. Mar-tin Kammerl (von links), nicht im Bild Hermann Steinmaßl.

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KVB INTERN20

K VB FORUM 4/2015

Unter anderem gehören Haus-

und Pflegeheim-besuche, insbe-

sondere das Anlegen einer Langzeit-Blut-

druckmessung, zu den Aufgaben

der nichtärztli-chen Praxisas-

sistenten.

B isher war dies nur in der Häuslichkeit des Patienten, in Alten-, Pflegeheimen oder

anderen beschützenden Einrichtun-gen möglich. Seit Anfang des Jah-res wird der Einsatz von nichtärzt-lichen Praxisassistenten in Haus-arztpraxen nun bundesweit mit rund 118 Millionen Euro unterstützt.

Zu den Aufgaben der nichtärztli-chen Praxisassistenten zählen un-ter anderem Haus- und Pflegeheim-

Zum 1. Januar 2015 wurde die Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Delega-tionsvereinbarung), in der die Delegation von Leistungen an nichtärztliche Praxis-assistenten geregelt wird, angepasst. Damit besteht nun auch für Hausärzte in nicht unterversorgten Gebieten die Möglichkeit, sich bei der Betreuung von Patienten durch entsprechend qualifiziertes Personal unterstützen zu lassen und zusätzlich ein extrabudgetäres Honorar zu erzielen. Zudem ermöglicht die Neu-regelung in Abwesenheit des Arztes den Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten in der Vertragsarztpraxis.

FÖRDERUNG NICHTÄRZTLICHER PRAXISASSISTENTEN

besuche, insbesondere das Anle-gen einer Langzeit-Blutdruckmes-sung sowie der Elektroden für die Aufzeichnung des Langzeit-EKG, die Bestimmung von Laborparame-tern wie Glucose und Gerinnung oder die Durchführung von Tests im Rahmen des hausärztlich geria-trischen Basisassessments. In Ab-stimmung mit dem Arzt dürfen sie Wunden versorgen, Blutdruck- und Blutzuckerwerte kontrollieren und die Sturzprophylaxe übernehmen.

Sie beurteilen das häusliche Um-feld, übernehmen Teile des Case-Managements, ermitteln einen be-stehenden Hilfebedarf beim Patien-ten und koordinieren die Zusammen-arbeit mit der ambulanten Pflege oder anderen Leistungserbringern.

Der Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistenz erfordert im Vor-feld eine Genehmigung der KVB, die erteilt wird, wenn folgende Vor- aussetzungen erfüllt werden:

� Die nichtärztliche Praxisassis-tenz wird für mindestens 20 Wochenstunden in der Haus-arztpraxis beschäftigt.

� Sie verfügt über einen qualifi-zierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Be-rufsausbildung zum Medizini-schen Fachangestellten, Arzt-helfer oder dem Krankenpflege-gesetz.

� Sie hat nach dem qualifizierten Berufsabschluss (mit Kammer-brief) mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer Haus-arztpraxis gesammelt.

� Sie besitzt eine spezielle Zu-satzqualifikation.

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21KVB INTERN

K VB FORUM 4/2015

Die nötige Zusatzqualifikation

In Bayern kann die erforderliche Zusatzqualifikation mit einer abge-schlossenen VERAH®-Ausbildung und ergänzenden Aufbaumodulen erworben werden. Eine ausgebil-dete VERAH® mit Berufserfahrung als Medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin über fünf Jahre hat 20 zusätzliche Theoriestunden sowie 20 zusätzliche Hausbesuche zu absolvieren. Als Theoriestunden kommen entweder VERAH®-Plus-Kurse zu „Häusliche Sterbebeglei-tung“ (sechs Stunden), „Schmerz-management“ (vier Stunden), „De-menz“ (vier Stunden), „Workshop-Ulcus Cruris“ (sechs Stunden) und/oder Module aus dem Curriculum der „NäPA“ wie „Arzneimittelver-sorgung“, „Häufige Krankheitsbil-der in der hausärztlichen Praxis“, „Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis“ oder „Psychosoma-tische und psychosoziale Patienten-versorgung“ in Betracht. Für eine VERAH® mit Berufserfahrung un-ter fünf Jahren sind darüber hinaus noch ein Extramodul „Arzneimit-telversorgung“ von mindestens acht Stunden sowie weitere Fort-bildungen aus den genannten Mo-dulen oder VERAH®-Plus-Kursen von mindestens zwölf Stunden er-forderlich. Nach Abschluss der VERAH®-Ausbildung und der er-gänzenden Fortbildung muss zu-sätzlich eine schriftliche Prüfung bei der Landesärztekammer in Form eines Multiple-Choice-Tests erfolgreich abgelegt werden.

Termine für die VERAH®-Grund- kurse und PLUS-Module des Insti-tuts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) können unter www.verah.de abgerufen werden, Prüfungstermi-ne der Landesärztekammer werden unter www.blaek.de angeboten.

Da in vielen Hausarztpraxen erst noch Mitarbeiter für diese neuen

Aufgaben ausgebildet werden müs-sen, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kran-kenkassen eine Übergangsrege-lung vereinbart, nach der die Aus-bildung mit Zusatzqualifikation bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen sein muss. Die Genehmigung für eine nichtärztliche Praxisassistenz in Ausbildung kann jedoch bereits erteilt werden, sobald die nicht-ärztliche Praxisassistenz mit der Ausbildung begonnen hat. Dies ist der Fall, wenn sie zum VERAH®-Grundkurs angemeldet und die prak-tische Fortbildung, zum Beispiel in Form der Begleitung eines ärztli-chen Hausbesuchs, angefangen wurde. Die insoweit erteilten Ge-nehmigungen werden bis zum 30. Juni 2016 befristet. Auch wenn die Fortbildung nicht erfolgreich abge-schlossen wird, muss der Arzt die für diesen Zeitraum abgerechneten Leistungen nicht zurückbezahlen.

Abrechnungsvoraussetzungen

Praxisassistenzen sollen vor allem in Hausarztpraxen zum Einsatz kommen, die viele Patienten be-treuen. Um die neuen Gebühren-ordnungspositionen abrechnen zu können, muss von der jeweiligen Praxis deshalb eine bestimmte durchschnittliche Mindestanzahl an Behandlungsfällen erreicht wor-den sein (siehe Präambel 3.2.1.2, Nr. 1 des EBM). Für eine Einzel-praxis mit vollem Versorgungsauf-trag sind dies in den letzten vier Quartalen vor Antragstellung ent-weder je Quartal durchschnittlich

mindestens 860 Behandlungsfälle oder 160 Fälle mit Patienten, die älter als 75 Jahre sind. Bei mehre-ren Hausärzten in einer Praxis er-höht sich die Fallzahl um 640 be-ziehungsweise 120 Fälle je weite-rem Hausarzt mit vollem Tätigkeits-umfang. Bei nicht vollem Tätig- keitsumfang wird die Fallzahl an-teilig ermittelt. Für Hausärzte, die neu oder kürzer als 18 Monate vertragsärztlich tätig sind, wurde eine Sonderregelung getroffen: Für die ersten sechs Quartale ih-rer Tätigkeit werden nicht die Vor-gaben zu den Mindestfallzahlen angewendet, sondern der Tätig-keitsumfang des jeweils neuen Arztes mit dem Wert „Null“ ange-rechnet.

Für den Einsatz einer nichtärztli-chen Praxisassistenz kann pro Pra-xis ein Zuschlag von bis zu 1.320 Euro im Quartal erzielt werden. Zusätzlich werden die Hausbesu-che der Assistenz vergütet.

Das Antragsformular mit weiteren Hinweisen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/ Formulare und Anträge/Buchstabe „A“/Assistenz/Abrechnung von Leistungen.

Claudia Vaith (KVB)

Quelle: KVB

Zusätzliche Vergütung der Assistenz bei Hausbesuchen

Leistung GOP Vergütung

Zuschlag zur hausärztlichen Strukturpauschale (GOP 03040)

03060 22 Punkte (zirka 2,25 Euro)

Hausbesuch der Assistenz einschließlich Wegekosten

03062 166 Punkte (zirka 17,05 Euro)

Mitbesuch der Assistenz einschließ-lich Wegekosten

03063 122 Punkte (zirka 12,50 Euro)

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QUALITÄT22

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S eit Jahresbeginn wird vor allem über die aktuelle Ma-sernwelle in Berlin berichtet.

Die dort gemeldeten Fälle überstie- gen schon nach den ersten sechs Wochen 2015 die Meldezahl für das übrige Bundesgebiet im gan-zen Jahr 2014. Mitte Februar starb ein Kleinkind an Masern. Der Ber-liner Ausbruch begann im Oktober und zählt mittlerweile weit über 800 Erkrankte. Betroffen waren an-fangs Asylsuchende aus Bosnien-Herzegowina und Serbien, inzwi-schen treten Masern zum größten Teil bei ungeimpften deutschen Jugendlichen und Erwachsenen bis 43 Jahre auf. Das mediane Alter der deutschen Erkrankten beträgt 22 Jahre, die Spanne reicht von vier Monaten bis 59 Jahre. Fast 30 Prozent der Fälle müssen stationär behandelt werden (Quelle: Epi-In-fo, Wochenberichte Berlin, Landes-amt für Gesundheit und Soziales).

Situation in Bayern

Wie bereits in den letzten Jahren erkranken an Masern auch hier vor allem Jugendliche und junge Erwach-sene. Betroffen sind insbesondere die Landkreise Traunstein, Rosen-heim, Dillingen/Donau, Aichach-Friedberg und auch die Städte Augsburg und München. Für Ver-dachtsfälle, die klinisch die Fall-definition erfüllen und beim zustän- digen Gesundheitsamt gemäß In-

Im Freistaat wurden 2014 insgesamt 114 Masernerkrankungen gemeldet. Seit Anfang 2015 nehmen in einigen Landkreisen Masernfälle nun wieder zu. Ende Februar waren bereits über 60 Erkrankungen registriert, es droht ein „hartes Masernjahr“ wie zuletzt 2013. Der Appell an die Vertragsärzte: Impfen Sie – vor allem auch Jugendliche und Erwachsene bis 45 Jahre!

MASERN – AUCH IN BAYERN WEITER AKTUELL

fektionsschutzgesetz gemeldet wur-den, bietet das Nationale Referenz- zentrum für Masern-Mumps-Röteln eine kostenfreie Labordiagnostik an und bittet um Einsendungen.

STIKO-Impfempfehlungen

Neben der zweimaligen Standard-impfung für Säuglinge gegen Ma-sern-Mumps-Röteln (MMR) – re-gelhaft im Lebensmonat 11 bis 14 sowie 15 bis 23, bei Aufnahme in eine Krippe oder Kindertagesstät-te schon ab Lebensmonat 9 mög-lich – ist derzeit besonders auf die STIKO-Empfehlung einer einmali-gen MMR-Impfung für Erwachse-ne hinzuweisen. Diese gilt für alle nach 1970 Geborenen ab dem 18. Lebensjahr mit unklarem Impfsta-tus, ohne Impfung oder mit nur ei-

ner Impfung in der Kindheit. Diese MMR-Impfung übernehmen die ge- setzlichen Krankenkassen genau-so wie die Immunisierungen im Kleinkindalter und die Nachhol-impfungen bis Ende des 17. Lebens-jahres. Um den Nestschutz für Neu-geborene zu sichern, soll die MMR-Impfung gerade auch jungen Frauen vor einer Schwangerschaft (Lebend- vakzine!) angeboten werden, wenn diese als Kind nicht zweimal selbst immunisiert wurden.

Tipps für Ihre Praxis

Bitte prüfen Sie die Impfdokumen-tationen Ihrer Patienten und nut-zen Sie auch die Möglichkeit Ihrer Praxis-Verwaltungssoftware zum „Impfrecall“, um auf eine anstehen-de MMR-Impfung aufmerksam zu machen. Unter „Mein PraxisCheck“ bietet Ihnen die KBV das neue Mo-dul „Impfen“ zur Überprüfung des Impfmanagements in Ihrer Praxis als Selbsttest an. Bitte fordern Sie Patientenflyer zur MMR-Impfung kostenfrei an unter: [email protected].

Weitere Informationen und Verlin-kungen zu diesen Themen finden Sie unter www.kvb.de in der Rub-rik Praxis/Qualität/Infektionen und Prävention/Infektionsschutz auf den Seiten Schutzimpfungen be-ziehungsweise Masern.

Dr. Lutz Bader (KVB)

Das Nationale Referenz-

zentrum für Masern-Mumps-

Röteln bietet eine kostenfreie Labordiagnostik

für Verdachts-fälle an.

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23PATIENTENORIENTIERUNG

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S eit 24 Jahren kümmert sich die Amputierten-Initiative e. V. mit Sitz in Berlin regio-

nal, national und international um Gefäßkranke, Amputierte und de-ren Angehörige. Als erste Selbst-hilfegruppe für Amputierte nach dem Zweiten Weltkrieg sehen wir uns durchaus als Pioniere, die auf diesem Gebiet einen großen persön- lichen und finanziellen Einsatz er-bringen – allen Widrigkeiten zum Trotz. Mit beharrlicher, überwiegend ehrenamtlicher Arbeit haben wir es geschafft, die gesamte Republik für das Krankheitsbild des Beininfarkts und seiner Folgen zu sensibilisie-ren. In den Anfangsjahren unserer Tätigkeit waren die Kenntnisse da-rüber in Deutschland noch ausge-sprochen mager. Selbst von dieser Erkrankung betroffen, haben wir unser Wissen unermüdlich an Ärz-te, Patienten, politische Institutio-nen sowie an die interessierte Öf-fentlichkeit weitergegeben.

Das wichtigste Ziel war und ist das Verknüpfen von „Wissensinseln“ und das Erwirken einer dringend notwendigen interdisziplinären Zu-sammenarbeit, die in der Praxis allerdings noch immer Lücken auf-weist. Dass wir mit unserem Ein-

Durchblutungsstörungen, die beim Gehen immer wieder zu Wadenkrämpfen oder Schmerzen im Oberschenkel führen, sind ein Alarmzeichen und können unbe-handelt einen Beininfarkt auslösen. Im schlimmsten Fall stirbt das Bein ab und muss amputiert werden. Wie beim Herz- oder Hirninfarkt handelt es sich auch beim Beininfarkt um einen akuten, lebensbedrohlichen Notfall. Als selbst von einer Amputation Betroffene leistet Dagmar Gail, Gründerin und Vorsitzende der Amputierten-Initiative e. V./Gefäßkranke, hierzu seit 1991 bei Ärzten, Patienten und Wissenschaftlichen Fachgesellschaften wichtige Aufklärungsarbeit.

RISIKO „AMPUTATION NACH BEININFARKT“

satz erfolgreich sind, zeigt unter anderem die Tatsache, dass der Beininfarkt mit dem Risiko einer Amputation als Folge einer arteri-ellen Verschlusskrankheit nun in die neuen S3-Leitlinien der Deut-schen Gesellschaft für Angiologie und Gefäßmedizin e. V. (DGA) un-ter Leitung von Dr. Holger Lawall, Chefarzt Gefäßzentrum Asklepios Westklinikum Hamburg, aufgenom-men wird. Großen Dank schulden wir auch Professor Dr. Sebastian Debus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin, Universitätskli-nikum Hamburg-Eppendorf, für sein Engagement im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Defini-tion des Begriffs „Beininfarkt“.

Demnach handelt es sich dabei um eine plötzlich einsetzende Minder-durchblutung. Eine Organschädi-gung und der drohende Verlust ei-ner Extremität können folgen: bei der Haut nach 12 Stunden, bei der Muskulatur nach sechs bis acht und beim Nervengewebe nach zwei bis vier Stunden. Risikofaktoren sind: genetische Disposition, Stress, erhöhter Blutdruck, hohe Blutfett-werte, erhöhter Blutzucker, erhöh-te Homocystein-Werte, ferner Ni-

kotinmissbrauch. Eine schnelle, korrekte Diagnostik ist geboten, unter anderem mithilfe eines farb-codierten Ultraschalls und einer Messung des Ankle Brachial Inde-xes. Als Therapie haben sich bei

den meisten Betroffenen ein Ge-fäßtraining, Medikamente, radiolo-gische und gefäßchirurgische Ein-griffe sowie Prostavasin-Infusio-nen bewährt.

Weitere Informationen finden Ärzte, Patienten und deren Angehörige unter [email protected] und www.amputierten-initiative.de.

Dagmar Gail

Dagmar Gail ist Gründerin und Vorsitzende der Amputierten-Ini-tiative e. V./Ge-fäßkranke.

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RECHT INTERESSANT24

H in und wieder wird gefragt, wer Patienten darüber zu beraten und damit aufzu-

klären hat, wie ein bestimmtes Hilfs-mittel anzuwenden ist. Für manche ist unklar, ob solche Beratungen Sache der Vertragsärzte sind oder in die Zuständigkeit der Hilfsmit-telversorger fallen.

Wie so oft liegt auch hier die Wahr-heit in der Mitte. So jedenfalls ur-teilte das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 21. Ju-li 2011, Az.: B 3 KR 14/10 R. Der 3. Senat des höchsten deutschen Sozialgerichts befasste sich mit der „Beratungsproblematik“ in einem Rechtsstreit, in dem die Feststellung, ob die beklagten gesetzlichen Kran-kenkassen zum Abschluss eines Vertrags über die Abgabe von Hilfs-mitteln zur Stomatherapie auch ohne Beschäftigung eines nach den Richtlinien des DVET-Fachverban-des weitergebildeten Stomathera-peuten verpflichtet sind, strittig war. Die Bundesrichter kamen zu dem

Ergebnis, dass Hilfsmittel zur Sto-matherapie auch von Betrieben ab-gegeben werden können, die keine Stomatherapeuten mit einem Um-fang von mindestens 20 Wochen-arbeitsstunden beschäftigen. Zwar setzt die Wahrnehmung der Aufga-ben der Hilfsmittellieferanten auch medizinische Kenntnisse voraus. Diese Anforderungen dürfen aber nicht überspannt werden, wenn sie der Sache nach auf die Übertragung von Aufgaben zielen, die der ärztli-chen oder der krankenpflegerischen Versorgung zugewiesen sind. In die-sem Zusammenhang stellte das Bun-dessozialgericht klar heraus, dass sowohl Ärzte als auch Hilfsmitteler-bringer Beratungsaufgaben bei der Hilfsmittelversorgung haben, die-se Aufgaben aber voneinander ab-zugrenzen sind.

Verantwortung für eine thera-piegerechte Versorgung

Dem Gericht zufolge sind Vertrags-ärzte gemäß § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 7

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) nicht nur formal „ermäch-tigt“, durch Verordnung von Hilfs-mitteln über ihre Abgabe zulasten der Gesetzlichen Krankenversiche-rung zu entscheiden. Den Vertrags-ärzten obliegt darüber hinaus bei der Hilfsmittelversorgung zu Be-handlungszwecken die medizini-sche Verantwortung für eine the-rapiegerechte Versorgung des Pa-tienten. Die Hilfsmittelversorgung ist von der ihr zugrunde liegenden Therapie nicht zu trennen.

Diese Überlegungen des BSG kor-respondieren mit den Regelungen des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA), soweit sie dem Vertragsarzt beispielsweise zu prüfen aufgeben, ob das abgege-bene Hilfsmittel seiner Verord-nung entspricht und den vorgese-henen Zweck erfüllt, insbesonde-re, wenn es individuell angefertigt oder zugerichtet wurde (§ 9 der Hilfsmittelrichtlinie). Damit gehen auch entsprechende zivilrechtli-

„Wenn der Rat gut ist, spielt es keine Rolle, wer ihn gegeben hat.“ So jedenfalls hat es Thomas Fuller gesehen. Zwar dürfte das aus Sicht des Beratenen zutreffend sein. Aber aus der Perspektive des Beraters lässt sich das nicht so einfach feststellen. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Personen arbeitsteilig zur Beratung ver-pflichtet sind, also unterschiedliche Beratungszuständigkeiten bestehen. Dabei handelt es sich um ein Problem, das auch im Rahmen der ärztlichen Behand-lung, insbesondere bei der Anwendung von Hilfsmitteln auftreten kann.

GUT BERATEN IN DER HILFSMITTELVERSOR-GUNG – ABER VON WEM?

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25RECHT INTERESSANT

che Aufklärungspflichten des Arz-tes gemäß § 630c Abs. 2 S. 1 Bür-gerliches Gesetzbuch (BGB) ein-her. Umfang und Intensität der Aufklärung und Information des Patienten richten sich nach den Umständen des Einzelfalles und beinhalten unter anderem die zur Therapie zu ergreifenden Maßnah-men. Aus den Aufklärungspflich-ten des Arztes folgt beispielsweise auch, dass die Verantwortung für eine angemessene Aufklärung der Patienten über die Folgen und den Umgang mit einer Stomaversor-gung primär bei dem behandeln-den Arzt liegt.

Hilfsmittellieferanten haben nachgeordnete Beratungs- aufgaben

Von dieser Leistung des behan-delnden Arztes abzugrenzen ist die Versorgung der Versicherten durch einen Hilfsmittellieferanten. Hilfsmittellieferanten haben grund-sätzlich nur nachgeordnete Bera-tungsaufgaben. Diese können bei-spielsweise darin bestehen, den Versicherten im Vorfeld der Ver-sorgung über die Konkretisierung der ärztlichen Hilfsmittelverord-nung zu beraten oder den Versi-cherten eine hinreichende Ausbil-dung im Gebrauch des Hilfsmittels zukommen zu lassen. Die Bera-tungsaufgaben des Hilfsmitteler-bringers folgen aus dem Auftrag zur Sachmittelbeschaffung und sind deshalb im Wesentlichen pro-duktbezogen.

Insoweit ist von ihm zunächst bei der Konkretisierung der Hilfsmit-telverordnung dasjenige Produkt zu wählen, das unter Berücksichti-gung des Gebots der Wirtschaft-lichkeit der Versorgung den Be-dürfnissen und Erfordernissen des Versicherten am besten Rechnung trägt. Das kann im Einzelfall zwar auch eingehende medizinische Kenntnisse des Hilfsmittelerbrin-

gers voraussetzen. Aber vor allem benötigt er eine umfassende Kennt-nis über die für die Produktart an-gebotenen Hilfsmittel. Entsprechend sind auch im Weiteren die für die Einweisung des Patienten in den Gebrauch der Hilfsmittel notwen-digen Instruktionen des Hilfsmittel- erbringers vor allem auf deren technische Implikationen ausge-richtet. Im Hinblick auf den Ge-brauch des Hilfsmittels im Sinne von § 33 Abs. 1 S. 4 SGB V steht beim Tätigwerden des Hilfsmittel-leistungserbringers die konkrete Beschaffenheit des Hilfsmittels im Vordergrund und nicht der umfas-sende Umgang mit den Folgen der Erkrankung des Patienten. Es geht bei der Tätigkeit des Hilfsmitteler-bringers also darum, dem Patien-ten eine hinreichende „Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels“ zu-kommen zu lassen.

Fazit

Die Beratung von Patienten über Hilfsmittel ist Sache des Vertrags-arztes, soweit es um einen thera-piegerechten Einsatz des Hilfsmit-tels geht. Verkennt ein Vertrags-

arzt seine Beratungspflichten und kommt der Patient deshalb zu Scha-den, kann das sogar zur Haftung des Vertragsarztes führen. Denn er trägt die medizinische Verant-wortung darüber zu entscheiden, ob und wie ein Hilfsmittel zum Ein-satz kommt. Eine Beratung bei der Verordnung und Anwendung von Hilfsmitteln sollte daher keines-falls abgelehnt werden.

Anders als der Vertragsarzt hat der Hilfsmittellieferant lediglich nach-gelagerte Beratungspflichten. Ihm obliegt die Beratung über die tech-nischen Spezifikationen und die Ausbildung im Gebrauch des Hilfs-mittels, nicht dagegen über die Notwendigkeit des Hilfsmittelein-satzes im Rahmen eines Therapie-konzeptes.

Ronny Rudi Richter(Rechtsabteilung der KVB)

Wo liegen die Beratungszu-ständigkeiten bei der Anwen-dung von Hilfs-mitteln?

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT26

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L iquide sein bedeutet für eine Praxis, dass sie die Zahlungs- verpflichtungen betragsgenau

und termingerecht erfüllen kann, weil genügend Zahlungsmittel zur Verfügung stehen. Mit Zahlungs-mitteln sind in erster Linie die vor-handenen Bankguthaben, Barbe-stände und nicht ausgeschöpfte Kreditlinien gemeint.

Vor Liquiditätsproblemen stehen mitnichten nur solche Praxen, die einen geringen Umsatz, hohe lau-fende Kosten und daraus resultie-

Unsere neue Rubrik „Betriebswirtschaft erklärt“ startet mit dem Thema „Liquidi-tät in der Praxis“. Die Auswahl des Themas hat einen ganz einfachen Grund: Die Sicherung der Liquidität ist eine grundlegende Aufgabe in der betriebswirtschaft-lichen Planung und Steuerung eines jeden Unternehmens – und unbestritten führt der Vertragsarzt beziehungsweise -psychotherapeut ein kleines Unternehmen.

WAHRUNG DER LIQUIDITÄT IST WICHTIG FÜR PRAXEN

rend einen geringen Gewinn oder gar Verlust aufweisen. Interessan-terweise hört man immer wieder, dass gerade umsatz- und gewinn-starke Praxen wegen mangelhafter Vorausschau ihrer zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und einer fehlenden Einplanung von Rücklagen für zukünftige Zahlungs- verpflichtungen von Liquiditätseng- pässen negativ überrascht werden.

Zur erforderlichen Liquiditätspla-nung gehören zunächst einmal re-alistische Umsatzeinschätzungen und eine Kostenoptimierung. Das Argument einer nicht durchführba-ren vorausschauenden Liquiditäts-planung wegen der unsicheren Ver-gütungssituation in Vertragsarzt-praxen lassen Betriebswirtschaft-ler nicht ganz gelten, ermöglichen doch in der Regel feste Abschlags-zahlungen und Erfahrungswerte mit den in Bayern etablierten Budget-regelungen zumindest eine Mindest- liquiditätsplanung. Liquidität darf auch nicht mit dem Gewinn gleich-gesetzt werden. Betriebswirtschaft-lich gesehen wird die Liquidität vom Gewinn ausgehend abgeleitet, bei der Planung also von der Gewinn-erwartung.

Im Gewinn sind als Praxiskosten auch die steuerwirksam angesetz-ten Abschreibungen für Abnutzung (sogenannte AfA), die aus früher

getätigten Investitionen resultieren, enthalten. Diese Summen dürfen nun wieder hinzugerechnet werden, weil ihnen kein echter Zahlungs-mittelabfluss in der betrachteten Periode gegenübersteht. In die-sem Zusammenhang steht auch der Begriff „Cashflow“, der sich aus dem Gewinn zuzüglich Abschrei-bungsbeträgen als Ergebnis ergibt. Cashflow ist eine viel verwendete Kennzahl, die den Geldzufluss in-nerhalb eines Monats, Quartals oder Jahres darstellt. Sie zeigt an, welche Mittel im festgelegten Zeit-raum für die Steuerzahlung, Neu- oder Ersatzinvestitionen, die Darle-henstilgung und Privatentnahmen erwirtschaftet worden sind.

Finanzierungsplan als Hilfe

Vorsicht ist bei größeren Investiti-onen geboten. Der Kaufpreis im Rahmen der Praxisgründung, Re-novierungskosten oder die Be-schaffung von Neu- oder Ersatzge-räten sind immer auch mit Blick auf die Liquidität zu beurteilen. Die dafür notwendigen Aufwendungen sind sofort fällig, Investitionen dürfen aber nicht sofort voll steu-erwirksam angesetzt werden. Hier ist ein Finanzierungsplan, der die Liquiditätsplanung ergänzt, ein un-umgängliches Hilfsmittel. Schnell wird daraus ersichtlich, dass eine fragwürdige Investition nicht durch

Betriebswirtschaft erklärt – neue Rubrik in KVB FORUM

Die Eröffnung einer Praxis macht den Vertrags-arzt oder -psychotherapeuten zwar zum Unter-nehmer, aber nach wie vor sind Betriebswirt-schaft, Controlling oder auch Marketing keine festen Bestandteile der Aus- und Weiterbildung. Diese Lücke später zu schließen, fällt im unter-nehmerischen Praxisalltag oft schwer. Die be-triebswirtschaftlich ausgebildeten KVB-Praxis-berater erklären in der neuen Rubrik zukünftig regelmäßig Zusammenhänge und Begriffe und geben leicht umzusetzende Tipps für eine wirt-schaftliche Praxisführung.

Für Anregungen und Leserzuschriften bedanken wir uns. Besonders freuen wir uns, wenn Sie uns mitteilen, welche Themen wir aufgreifen sollen.

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27BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

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noch so günstige Finanzierungs-modelle wettgemacht werden kann.

Die Liquidität wird aber noch durch weitere Faktoren stark beeinflusst. Häufig werden die Auswirkungen fälliger Zins- und Tilgungsraten, eventueller Steuer(nach-)zahlun-gen sowie laufender Privatentnah-men unterschätzt. Liquiditätseng-pässe werden zunächst oft mit Aufnahme weiterer Fremdmittel überbrückt. Dabei fallen Zinsen an, die zwar, soweit sie der Praxis zugerechnet werden können, als Praxiskosten verbucht werden und daher steuermindernd wirken, je-doch eben auch bezahlt werden müssen. Sehr problematisch wird es, wenn Finanzierungslücken durch Überziehung eines Kontokorrent-kredits, der gerade in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen nach wie vor sehr teuer ist, ge-schlossen werden. Die Liquidität wird extrem belastet und weitere Spielräume werden immer geringer.

Bei der Betrachtung der Liquidität ist auch der Effekt fälliger Tilgungs- raten zu berücksichtigen. Sie fal-len nämlich nicht unter die laufen-den Praxiskosten, reduzieren dem-nach nicht den steuerpflichtigen Gewinn und sind somit aus dem erwirtschafteten Gewinn zu beglei-chen. Daher ist bei Abschluss von Kreditverträgen unbedingt die Hö-he und Fälligkeit von Tilgungsraten mit der zukünftig notwendigen Li-quidität in Einklang zu bringen.

In der Praxisanlaufphase werden die Steuervorauszahlungen meist gering angesetzt. Steigt der Ge-winn und werden die Vorauszah-lungen nicht angeglichen, wird der Praxisinhaber vom Fiskus im Rah-men einer Steuerfestsetzung gleich mehrfach zu Zahlungen aufgefor-dert. So sind die Steuernachzah-lungen für das Jahr, für das die Fest-setzung erfolgte, zu entrichten. Da das Finanzamt davon ausgeht, dass

diese Gewinne weiterhin erzielt wer- den, werden für noch nicht verbe-schiedene Steuerjahre zusätzliche Vorauszahlungen gefordert und auch für die laufende Steuerperio-de erhöht. Um in solchen Situatio-nen nicht vor einem Liquiditäts-problem zu stehen, kann nur der Rat erfolgen, mit schnell verfügba-ren Rücklagen gegenzusteuern.

Die Ursache von Liquiditätsproble-men liegt oft außerhalb des Praxis-bereichs. In der Regel sind es zu-sätzliche Privatentnahmen, die un-ter Außerachtlassung noch zu ent-richtender Steuerzahlungen und Tilgungen vorgenommen werden. Selbstverständlich sind außerge-wöhnliche Situationen, die im Privat- bereich immer wieder auftreten können, schwer planbar. Man kann

Steuerpflichtiges Einkommen

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommens-steuer ist das steuerpflichtige Einkommen, auf das der Einkommens- steuertarif angewendet wird, der maximal 45 Prozent (ab 250.731 Euro steuerpflichtigem Einkommen bei einem Ledigen) beträgt. Aus dem steuerpflichtigen Einkommen und anzuwendenden Steuersatz ergibt sich die fällige Einkommenssteuer. Von dieser Summe wer-den dann noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben.

Das steuerpflichtige Einkommen eines selbstständig-freiberuflich tätigen Vertragsarztes oder -psychotherapeuten entspricht in der Regel nicht dem Gewinn, der aus der ärztlichen Tätigkeit erzielt wird. Vielmehr ergibt es sich erst aus der Berücksichtigung weiterer einkommenssteuerrelevanter Einkunftsarten (zum Beispiel Einkünf-te aus Vermietung und Verpachtung, aus nichtselbstständiger Tätig-keit, aus Kapitalvermögen usw.) sowie den individuellen Steuer-merkmalen (verheiratet, ledig) und gegebenenfalls nach Abzug von Freibeträgen (zum Beispiel Kinderfreibeträge, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Altersentlastungsbetrag). Darüber hinaus werden die Sonderausgaben (wie etwa Beiträge zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, sonstige Vorsorgeaufwendungen) und eventuell auch außergewöhnlichen Belastungen (beispielsweise Krankheitskosten) von den Einkünften abgezogen.

Die gelegentlich zu hörende Argumentation, dass vom Gewinn einer Praxis 50 Prozent Einkommenssteuern zu zahlen wären, ist also nicht richtig, weil der maximale Steuersatz unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags 47,48 Prozent beträgt.

jedoch versuchen, durch Rücklagen und sinnvolle Versicherungen vor-zusorgen. Erst die dann wirklich verbleibenden Mittel stehen für den Lebensunterhalt zur Verfügung.

Zu guter Letzt noch eine triviale Erkenntnis: Es wäre ein Fehler, sich bei der Beurteilung der Liqui-dität des Unternehmens Arztpra-xis mit einem Blick auf den aktuel-len Kontostand zu begnügen. Be-reits kurz darauf können Zahlungs-verpflichtungen eingehen, die ohne eine entsprechende Einplanung schnell zu liquiden Engpässen, schlimmstenfalls zur Zahlungsun-fähigkeit führen können. Letzteres ist erfreulicherweise immer noch eine Seltenheit.

Anja Rößle (KVB)

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KURZMELDUNGEN28

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VIERTER KVB- HYGIENETAG

Unter dem Motto „Begehungen in der Arztpraxis – Wir sind gut vor-bereitet!“ veranstaltet die KVB am 16. Mai 2015 in Würzburg ihren vierten Hygienetag. Vertragsärzte und Praxismitarbeiter erhalten hier wichtige Tipps und Informationen, wie sie Begehungen in ihren Arzt-praxen möglichst beanstandungs-

frei absolvieren können. Neben Fachvorträgen namhafter Referen-ten und verschiedenen Work-shops, die sich thematisch an den

Bedürfnissen der Einrichtungen für das ambulante Operieren ori-entieren, ist in den Würzburger Räumlichkeiten der KVB auch eine kleine Industrieausstellung rund um das Thema „Hygiene, Personal- schutz und Instrumentenaufberei-tung“ zu sehen.

Die Veranstaltung findet am Sams-tag, den 16. Mai 2015, von 9.30 bis 16.00 Uhr in der KVB Bezirks-geschäftsstelle Unterfranken, Hof-straße 5 in Würzburg statt.

Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Veranstaltungen.

Für teilnehmende Ärzte sind bei der Bayerischen Landesärztekam-mer CME-Fortbildungspunkte be-antragt. Hygienebeauftragte Ärzte in Einrichtungen für ambulantes Operieren kommen mit einer Teil-nahme am vierten KVB-Hygiene-tag der Verpflichtung zur Fortbil-dung auf dem Gebiet der Infekti-onshygiene gemäß Paragraf 12 der Medizinischen Hygieneverordnung nach.

Sabrina L odders, Dr. Lutz Bader (beide KVB)

Das Team der SeKo Bayern (von rechts):

Theresa Keidel, Daniela Meil-

hammer, Ruth Götz, Barbara Fi-scher und Irena

Tezak.

SELBSTHILFE IN BEWEGUNG

Aus Anlass ihres Umzugs in die Würzburger Theaterstraße hat die Selbsthilfekoordination (SeKo) Bayern Ende Januar zu einem Pres-segespräch in ihre neuen Räum-lichkeiten eingeladen und dabei die neuesten Trends und Selbsthil-feprojekte vorgestellt. Geschäfts-führerin Theresa Keidel begrüßte in diesem Zusammenhang den An-stieg von Beratungen im psycho-sozialen Bereich. So würden An-

fragen und Gruppengründungen zu Depressionen, Burnout, Ängs-ten und neuen Süchten – wie zum Beispiel der Kauf- oder Onlinesucht – derzeit die Statistik der Selbst-hilfekontaktstellen in Bayern an-führen. Dies, so Keidel, sei ein ein-drucksvoller Beweis dafür, wie viel Bewegung nach wie vor in der Selbsthilfe stecke.

Ein wichtiges Thema in den Selbst-hilfeverbänden sei auch der Gene-rationswechsel. „Gerade im Be-reich der großen Volkskrankheiten möchte die Gründergeneration ih-re ehrenamtliche Arbeit und Ver-antwortung teilen oder gerne ganz abgeben, da sie durch zunehmen-de Beratertätigkeiten in Gremien und auf Fachkongressen stark ge-fordert ist. Da diese Generation gleichzeitig auch für ihre Mitglieder

und Neubetroffene da sein möch-te, führt dies alles schnell zu einer Überlastung.“ Es werde aus diesen Gründen zunehmend schwerer, ge-eignete Nachfolger zu finden. Kei-del lobte die regionalen Selbsthil-fekontaktstellen in Bayern, die hier eine wertvolle Unterstützung leis-ten und die es deshalb zu erhalten und auszubauen gelte.

Die stellvertretende SeKo-Ge-schäftsführerin Irena Tezak berich-tete anschließend von einigen neuen Projekten. Zum Beispiel werde die Selbsthilfe im Frühjahr eine Informationskampagne star-ten, die sich an die bayerischen Akutkliniken richte. Außerdem fin-det am 26. Juni in Augsburg eine Veranstaltung zum Thema Sucht statt. Darüber hinaus organisert die SeKo Bayern gemeinsam mit dem Verein Selbsthilfekontaktstel-len Bayern e. V., dem Aktivbüro und dem Förderverein Selbsthilfe am 30. Oktober den zehnten Bay-erischen Selbsthilfekongress. Wie jedes Jahr wird die Veranstaltung auch dieses Mal wieder von der KVB unterstützt.

Weitere Informationen zu den Tätig-keiten der Seko Bayern und den ge-planten Veranstaltungsterminen fin-den Sie unter www.seko-bayern.de.

Redaktion

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29KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

K VB FORUM 4/2015

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Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz, Dr. Ilka Enger

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co. KG, Stuttgart. Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier.

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

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HUML FORDERT STÄRKUNG DER ALLGEMEINMEDIZIN

Bayerns Gesundheitsministerin Me-lanie Huml setzt sich für eine wei-tere Stärkung der Allgemeinmedi-zin ein. Anlässlich der Vorstands-sitzung des Vereins „Förderung der Hausarztmedizin in Bayern“ beton-te Huml Mitte Februar in München, dass die Hausärzte das Rückgrat der qualitativ hochwertigen Gesund-heitsversorgung in Bayern seien. Um auch künftig noch genügend Nachwuchs für diesen spannenden und unverzichtbaren Beruf zu ge-winnen, müsse auch die Allgemein-medizin an den Hochschulen mehr Wertschätzung erfahren. „Diese Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium haben wir im Koalitions-vertrag auf Bundesebene verein-bart. Eine Konferenz der Gesund-heits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern soll einen ‚Masterplan Medizinstudium 2020‘ entwickeln. Bundesgesundheits-minister Hermann Gröhe sollte den Startschuss dafür noch vor der Som-merpause geben“, so die Forderung der Ministerin. Ihr Ziel sei eine bes-sere Auswahl der Studienplatzbe-werber sowie mehr Praxisnähe im Medizinstudium. „Dazu habe ich Bundesgesundheitsminister Gröhe bereits Vorschläge unterbreitet.“

Huml will sich dafür stark machen, dass an jeder medizinischen Fakul-tät ein Lehrstuhl für Allgemeinme-dizin eingerichtet wird. Dies sei not-wendig, um Medizinstudierende früh-zeitig an die interessante Hausarzt-tätigkeit heranzuführen. Bisher gibt es zwei Lehrstühle für Allgemein-medizin in Bayern: an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und an der TU München. Weitere sind derzeit in der Umsetzung.

Redaktion

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K VB FORUM 4/2015

KVB SERVICENUMMERN30

Persönliche Beratung zur Abrechnung

Persönliche Beratung zu Verordnungen

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Doris Saalwirth 09 11 / 9 46 67 – 4 42 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Denise Stiglmeier 0 89 / 5 70 93 – 35 39 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Monika Vachenauer 08 21 / 32 56 – 2 42 [email protected]

Silke Würflingsdobler 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Daniela Bluhm 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Peter Neubauer 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Julia Eckert 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

PraxisführungTelefonnummern siehe rechte SeiteE-Mail [email protected]

IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-Ident Plus, KV-SafeNet* und Förderung

� PVS, eGK und KVB-Token � KV-Connect und D2D

Online-DiensteTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor

� Online-Einreichungen und eDoku

ZugangsdatenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 61E-Mail [email protected]

� KVB-Benutzerkennung und PIN � Bearbeitungsstand KV-Ident Karte

SeminareTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

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K VB FORUM 4/2015

31KVB SERVICENUMMERN

Marion Kreß 09 11 / 9 46 67 – 3 23 [email protected]

Michael Sachse 09 11 / 9 46 67 – 2 21 [email protected]

Anke Weber 09 11 / 9 46 67 – 3 22 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln und Hygiene in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis und bei allen Fragen rund um das Thema Hygiene.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Nicole Mohrelt 0 89 / 5 70 93 – 35 59 [email protected]

Miriam Radtke 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Anneliese Zacher 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Stephanie Elling 0 89 / 5 70 93 – 35 68 [email protected]

Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Beate Wolf 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Siegfried Forster 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Sylvia Goldschmitt 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Manuel Holder 08 21 / 32 56 – 2 40 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 3 03 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 3 01 [email protected]

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: emDoc (Abrechnung Notarztdienst)Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 UhrTelefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25E-Mail [email protected]

MammaSoft Montag bis Donnerstag 7.30 bis 17.30 UhrFreitag 7.30 bis 16.00 UhrTelefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 01 01 E-Mail: [email protected]

� Technischer Support für Untersuchungsdokus

� Benutzermanagement und Abrechnung

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PSYCHOONKOLOGIE Wie Brustkrebspatien- tinnen von Netzwerken profitieren

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