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MITTEILUNGEN Nr. 3 / 2020 16. Januar 2020 Amtliche Nachrichten Abfuhrtermine Müll-/Papiertonne & Gelber Sack • Papiertonne Freitag, 17.01.2020 • Gelber Sack Montag, 20.01.2020 • Müllabfuhr Dienstag, 21.01.2020 Öffnungszeiten des Rathauses Achstetten Vormittags: Montag, Dienstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 13:00 Uhr Nachmittags: Montag, Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 13:00 - 18:30 Uhr Öffnungszeiten Büchereien Achstetten: Di. 17:00 - 18:30 Uhr und Fr. 11:30 - 12:30 Uhr Freitags ist die Bücherei nur noch an Schultagen geöffnet. Stetten: Mo. 16:00 - 17:00 Uhr Kontaktdaten Gemeindeverwaltung Achstetten Rathaus: Bürgermeister Kai Feneberg Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten Tel. 9706-0 • Fax 17816 • www.achstetten.de Achstetten: Stellv. Bürgermeisterin Claudia Knehr Tel. 18926 Bronnen: Stellv. Bürgermeister Michael Schick Tel. 912231 Oberholzheim: Stellv. Bürgermeister Thomas Dürr Tel. 0172 9869696 Stetten: Ortsvorsteher Manfred Staudacher Tel. 900840 Notrufe Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112 Polizei 110 Polizeirevier Laupheim 9630-0 Sana Klinik Laupheim 707-0 Sana Klinik Biberach 07351 550 Klinikum Ehingen 07391/586-0 Krankentransport 07351/19222 Ärztlicher Notdienst 116 117 Kinderärztlicher Notdienst 0180 1929343 Defibrillatorstandort: - ev. Gemeindehaus, Oberholzheim, vor dem Eingang - Volksbank, Achstetten Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 1. Steuerfestsetzung Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben gegen- über dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuld- ner, die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schrift- licher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbe- scheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grund- steuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2020 zu den Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeindekasse Achstetten zu überwei- sen oder einzuzahlen.

MITTEILUNGEN · 2020. 1. 16. · Die auf Grund Eigen - tumswechsel oder geändertem Messbetrag ab 2020 erstellten Bescheide wurden in den letzten Tagen zugestellt. Die Festset - zung

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MITTEILUNGEN

KW 1+2 / 2017 12. Januar 2017Nr. 3 / 2020 16. Januar 2020

Amtliche NachrichtenAbfuhrtermine

Müll-/Papiertonne & Gelber Sack• Papiertonne Freitag, 17.01.2020• Gelber Sack Montag, 20.01.2020 • Müllabfuhr Dienstag, 21.01.2020

Öffnungszeiten des Rathauses Achstetten

Vormittags:Montag, Dienstag, Freitag 8:00 - 12:00 UhrDonnerstag 8:00 - 13:00 Uhr

Nachmittags:Montag, Dienstag 13:30 - 16:30 UhrMittwoch 13:00 - 18:30 Uhr

Öffnungszeiten Büchereien

Achstetten:Di. 17:00 - 18:30 Uhr und Fr. 11:30 - 12:30 UhrFreitags ist die Bücherei nur noch an Schultagen geöffnet. 

Stetten:Mo. 16:00 - 17:00 Uhr

Kontaktdaten Gemeindeverwaltung

Achstetten Rathaus: Bürgermeister Kai FenebergLaupheimer Straße 6, 88480 AchstettenTel. 9706-0 • Fax 17816 • www.achstetten.de

Achstetten:Stellv. Bürgermeisterin Claudia Knehr Tel. 18926

Bronnen:Stellv. Bürgermeister Michael Schick Tel. 912231

Oberholzheim:Stellv. Bürgermeister Thomas Dürr Tel. 0172 9869696

Stetten:Ortsvorsteher Manfred Staudacher Tel. 900840

Notrufe

Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112Polizei 110Polizeirevier Laupheim 9630-0Sana Klinik Laupheim 707-0Sana Klinik Biberach 07351 550 Klinikum Ehingen 07391/586-0Krankentransport 07351/19222Ärztlicher Notdienst 116 117 Kinderärztlicher Notdienst 0180 1929343Defibrillatorstandort: - ev. Gemeindehaus, Oberholzheim, vor dem Eingang- Volksbank, Achstetten

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020

1. Steuerfestsetzung Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben gegen-über dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuld-ner, die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schrift-licher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbe-scheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grund-steuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2020 zu den Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeindekasse Achstetten zu überwei-sen oder einzuzahlen.

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16. Januar 2020 • Nr. 33. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steu-erfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffent-lichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt, Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten zu erheben.

Achstetten, 16. Januar 2020

gez. Kai Feneberg Bürgermeister Anmerkung: Wie bereits im vergangenen Jahr stellt die Gemeinde Achstet-ten in den Fällen, in denen sich die Grundsteuer nicht geändert hat, keine Grundsteuerbescheide mehr zu. Die auf Grund Eigen-tumswechsel oder geändertem Messbetrag ab 2020 erstellten Bescheide wurden in den letzten Tagen zugestellt. Die Festset-zung und Anforderung der Grundsteuer 2020 erfolgt durch obige öffentliche Bekanntmachung. Die Steuerpflichtigen, die der Gemeinde Achstetten noch kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die hier veröffentlichten Fälligkeit-stermine zu beachten oder aber sich doch zu entschließen, der Gemeinde Achstetten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen wer-den, dass die Gemeinde Änderungen in der Grundsteuer nur und erst dann vornehmen darf, wenn das zuständige Finanzamt Biberach zu einem erfolgten Eigentümerwechsel der Gemeinde einen geänderten Grundsteuermessbescheid erteilt hat. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Zurechnungs-fortschreibung durch das Finanzamt immer auf den 01.01. des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres. Privatrechtliche Ver-einbarungen im Kaufvertrag (z. B. Grundsteu-erübergang zum 01.07. e. J.) werden bei der Veranlagung von Amts wegen nicht berücksichtigt.

Bürgersprechstunde

Die Gemeinderäte aus dem Ortsteil Oberholzheim laden zur Bürgersprechstunde am 29.01.2020 um 20 Uhr indie ehemalige Ortsverwaltung (Schule) ein.

Öffentliche Bekanntmachung zum Bundes-meldegesetz

Widerspruchsrecht hinsichtlich der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Man-datsträger, Presse oder Rundfunk und der Datenübermitt-lung an das Staatsministerium der Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft sowie der Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Alters- und Ehejubiläen, Religion

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Ein-wohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundes-meldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70., 80., 90. Geburtstag oder einen spä-teren Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Dok-torgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

Die Meldebehörde übermittelt desweiteren die in § 42 Bun-desmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Mel-deverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffent-lich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.

Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjäh-rigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht-lichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, frü-heren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

Die betroffenen Personen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 bzw. § 50 Absatz 5 BMG das Recht, den genannten Datenüber-mittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert im Falle der Mitteilung an eine Religionsgemeinschaft nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-schaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.

Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Par-teien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä-gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppen-auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktor-grad und derzeitige Anschrift. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mit-geteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermit-telt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Jeder Einwohner hat das Recht, gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen.

Ausübung des Widerspruchsrechts

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies beim Bürgerbüro (Zimmer 1.3/1.4, Tel. 9706-0) mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Jubi-läum mitzuteilen.

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Nr. 3 • 16. Januar 2020Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.

Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen in unserem Mit-teilungsblatt erscheinen. Darüber hinaus wird das Mitteilungs-blatt auf unserer Homepage eingestellt. Wir bitten um Kenntnisnahme. Bürgermeisteramt

Gutscheinkarten für den Landesfamilien-pass 2020 ab sofort erhältlich

Die Gutscheinkarten 2020 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgermeisteramt Achstetten, Bürgerbüro abge-holt werden. Hier erhalten Sie auch weitergehende Informati-onen zum Landesfamilienpass. Bitte bringen Sie dafür Ihren Landesfamilienpass mit. Die Gutscheine gelten für die im Lan-desfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilien-pass ist einkommensunabhängig.

Anspruch auf den Landesfamilienpass haben: • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kin-

dern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem

kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behin-derten Kind;

• Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kinde in häuslicher Gemeinschaft leben;

• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsge-setz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ab 2020 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammen-lebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Großeltern oder ein Familien-begleiter oder eine Familienbegleiterin sein. Von den einge-tragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfa-milienpasses in Anspruch nehmen. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2020 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2020 insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommu-nale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamilienpasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrich-tung an. Diese Angebote müssten ggf. vor Ort erfragt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Ein-trittspreise zu informieren.

Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtun-gen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeri-ums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Detaillierte Listen mit allen Einrichtungen www.sozialminis-terium-bw.de > Soziales > Familie > Leistungen > Landesfa-milienpass).

Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie den Landesfamilienpass bitte beim Bürgermeister-amt Achstetten ab.

Mikrozensus 2020

Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung. Über das ganze Jahr 2020 werden dazu ab dem 7. Januar 2020 in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe aus-gewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerin-nen und Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbetei-ligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedin-gungen gestellt. Brenner: »Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien leben, welche Bildungs-abschlüsse erworben wurden oder welche Verkehrsmittel die Menschen nutzen.«

Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Durch den Mikrozensus werden wichtige Daten über die wirtschaft-liche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die Ergeb-nisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Diese Angaben bil-den die Grundlage für Meldungen wie »Ein höheres Bildungsni-veau verbessert die Chancen auf ein höheres Gehalt« und »Auch ohne Kinder suchen Frauen seltener eine Vollzeitstelle«. Die Auskünfte von Menschen im Rentenalter sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studierenden oder Erwerbslosen. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathe-matischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden woh-nen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statis-tischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte.

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16. Januar 2020 • Nr. 3Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbe-auftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitspa-rendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelanga-ben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffent-licht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikro-zensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.

Stellenausschreibung

... dann ist es vielleicht Zeit für Ihren neuen Job als BETREUUNGSKRAFT (M/W/D)

unbefristet mit ca. 10 Stunden pro Woche zum nächstmög-lichen Zeitpunkt.

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ten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Achstetten• Betreuung von Schulkindern durch spielerische und frei-

zeitbezogene Aktivitäten • Regelmäßige Teamsitzungen mit dem/r zuständigen

Schulsozialarbeiter/in

Sie bringen mit: • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten • Engagement, Motivation und Teamfähigkeit • Freude an der Arbeit mit Kindern • Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz

Das bieten wir Ihnen: • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in

einem motivierten Team • Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit frei ver-

einbarter Vergütung auf Stundenbasis

Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 13.02.2020

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:GEMEINDE ACHSTETTEN z.Hd. Frau Lipp Laupheimer Str. 6, 88480 Achstetten Tel. 07392 970615

Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt informiert:

Informationsveranstaltung „Milchvieh aktuell“ Zu einer Informationsveranstaltung „Milch-

vieh aktuell“ lädt das Landwirtschaftsamt Biberach, Sachgebiet Tierhaltung, für Dienstag, 28. Januar, ins Gasthaus Rössle in Füramoos ein. Ab 13.30 Uhr referieren Patricia Seele, Anja Mau-cher und Josef Harsch vom Landwirtschaftsamt zu aktuellen Themen in der Milchviehhaltung.

Impressum

Herausgeber:Gemeindeverwaltung, 88480 AchstettenLaupheimer Straße 6

Verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeister Kai Feneberg

Herstellung und Vertrieb:Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KGMax-Planck-Str. 14 · 70806 KornwestheimTel. 07154 / 8222-0 · Fax 07154 / 8222-15

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Ralf Berti · Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KGTel. 07154 / 8222-0 · Fax 07154 / 8222-15E-Mail: [email protected]

Redaktionsschluss: dienstags um 12:00 Uhr

Kirchliche Mitteilungen

KatholischeSeelsorgeeinheitUnteres Rottal

Pfarrer Stefan Ziellenbach: Tel. 07392 17014 E-Mail: [email protected] Pater Mathew: Tel. 07392 2122 E-Mail: Mathew. [email protected] GemRef Fr. Pracht: Tel: 07392 9289763 E-Mail: [email protected] GemRef Fr. Amann: Tel: 07392 150125 E-Mail: [email protected] Pfarrbüro-Öffnungszeiten: Burgrieden: Tel. 07392 17014 Mo. bis Fr. 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Di. 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr [email protected] [email protected] Achstetten: Tel. 07392 2122, Fax 07392 704915 Mo. bis Do. 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Mo. 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr [email protected] Homepage: www.se-unteresrottal.drs.de

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Nr. 3 • 16. Januar 2020

Gottesdienste in derSeelsorgeeinheit

AS = Achstetten, St. OswaldBO = Bronnen, St. Blasius und MargarethaST = Stetten, St. Stephanus,BR = Burgrieden, St. AlbanBI = Bihla�ngen, St. TheodulBÜ = Bühl, St. WendelinusRO = Rot, St. GeorgHO = Hochstetten

AS = Achstetten, St. OswaldBO = Bronnen, St. Blasius und MargarethaST = Stetten, St. Stephanus,BR = Burgrieden, St. AlbanBI = Bihlafingen, St. TheodulBÜ = Bühl, St. WendelinusRO = Rot, St. GeorgHO = Hochstetten

Freitag, 17. Januar 2020 AS 18:00 Uhr Heilige Messe † Simon & Karl Walter und Angehörige MD: Fabian & Roman Knehr RO 19:00 Uhr Heilige Messe BR 19:00 Uhr Franziskushaus: Alphakurs Ehe(up)date Erster Abend

Samstag, 18. Januar 2020, 2. Sonntag im Jahreskreis, LJ AAS 18:00 Uhr Heilige Messe † Veronika & Josef Huber MD: Marius Knoll, Julian Windmüller

Sonntag, 19. Januar 2020, 2. Sonntag im Jahreskreis, LJ ABÜ 09:00 Uhr Heilige Messe ST 10:00 Uhr Pfarrhaus: Kinderkirche ST 10:15 Uhr Heilige Messe MD: Sara Michaelis, Philipp & Thomas Amann,

Katja WeyhmüllerBR 10:15 Uhr Familiengottesdienst mit den Erstkommuni-

onkindernRO 10:15 Uhr Heilige Messe AS 13:30 Uhr Rosenkranz ST 13:30 Uhr Rosenkranz

Montag, 20. Januar 2020 ST 09:00 Uhr Heilige Messe Opfer für den Priesternachwuchs † Alois Braun BR 19:30 Uhr Franziskushaus: Elternabend zur Firmung

Dienstag, 21. Januar 2020 ST 07:45 Uhr Schülergottesdienst BR 07:50 Uhr Heilige Messe, anschl. Eucharistische Anbe-

tungAS 09:00 Uhr Heilige Messe † Simon & Karl Walter und Angehörige

Donnerstag, 23. Januar 2020 BI 18:00 Uhr Pfarrhaus: Heilige Messe BÜ 18:00 Uhr Heilige Messe BR 19:30 Uhr Pfarrzelle bei Seidels

Freitag, 24. Januar 2020 BR 18:00 Uhr Heilige Messe RO 19:00 Uhr Heilige Messe Samstag, 25. Januar 2020, Bekehrung des hl. Apostels Pau-lus, LJ ARO 18:00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 26. Januar 2020, 3. Sonntag im Jahreskreis, LJ AST 09:00 Uhr Heilige Messe MD: Hannah, Eva & Linus Baur, Robin MüllerOho 09:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zur BibelwocheAS 10:15 Uhr Heilige Messe † Angehörige der Familien Bailer und Jöchle,

† Karl Maier, † Elisabeth Moser & Verstorbene der Familien Pretzel, † Benedikt & Ottilie Rech-steiner, † Simon & Karl Walter und Angehö-rige, † Maria & Rudolf Haas

MD: Talissa Hösch, Leni Freudenreich, Rosa-Maria Rothenbacher, Johanna Ibach

BR 10:15 Uhr Heilige Messe ST 13:30 Uhr Rosenkranz AS entfällt Rosenkranz

AS 14:00 Uhr Taufe von Josia Kilian Birk-Braun und Elina Merkel

BR 14:30 Uhr Franziskushaus: All inklusiv Sonntagstreff

Tauftermine

So. 01.03.2020 in Stetten So. 10.05.2020 in Achstetten So. 07.06.2020 in Bronnen Weitere Tauftermine der Seelsorgeeinheit erhalten Sie über das Pfarrbüro! Taufgottesdienste finden jeweils um 14:00 Uhr statt. Bitte mel-den Sie die Taufe möglichst 2 Monate vor dem Tauftermin auf dem jeweiligen Pfarrbüro an. Wenn sich mehrere Orte einen Taufsonntag teilen, entscheidet die erste Anmeldung, in wel-cher Kirche die Taufe stattfindet.

Pfarrzelle

Donnerstag, 16.01.2020, 19:30 Pfarrzelle: Wir lesen im Buch Levitikus. Miteinander in der Bibel lesen, Gebet und Fürbitte für unsere Seelsorgeeinheit. Weitere Infos Fam. Seidel (07392 / 7660) - Nächster Pfarrzelltreff: 23.01.2020 (19:30 Uhr).

Eucharistische Anbetung

Seit Januar ist an an jedem Dienstag in der Kirche St. Alban, Burgrieden, eucharistische Anbetung. Sie sind herzlich einge-laden, eine Zeit vor dem Allerheiligsten zu verbringen (8:00 - 20:00 Uhr).

Kirche in Bronnen wird renoviert

Die Bauarbeiten haben begonnen und dauern vorrausichtlich bis Ostern. In dieser Zeit finden keine Gottesdienste in Bronnen statt. Falls Interesse an Fahrgemeinschaften zu 9-Uhr-Gottesdiensten an Sonntagen besteht,

können Sie sich gerne bei den Kirchengemeinderäten melden. Wir freuen uns auf eine neu renovierte Kirche. Ihr Kirchengemeinderat Bronnen

Elternabend zur Firmung

Am Montag, 20.01.2020 findet um 19:30 Uhr im Gemeindehaus St. Franziskus in Burgrieden, Kirchstraße 15, der Elternabend zur Firmung 2020 statt.

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16. Januar 2020 • Nr. 3An diesem Abend können die Eltern die Jugendlichen zur Fir-mung anmelden. Bitte folgende Unterlagen mitbringen: - den vorläufigen Firmpass - das Familienstammbuch bzw. die Taufurkunde - sowie den Beitrag in Höhe von 10 Euro Falls es Ihnen an diesem Abend nicht möglich ist, kann die Anmeldung im Pfarrbüro erfolgen.

Krippenspiel

Herzlichen Dank allen, die auch dieses Jahr wieder in den Wochen vor Weihnachten viel Zeit und Mühe investiert haben, um an Heilig Abend von und für Kinder ein tolles Krippenspiel aufzuführen. So wurde unseren Familien und Kindern die Frohe Botschaft von der Geburt Jesu bildhaft vor Augen geführt.

Sternsinger

Rund um den Dreikönigstag waren in unserer Seelsorgeeinheit viele Mädchen und Jungen, verkleidet als Heilige Drei Könige, unterwegs, um zu singen, die Häuser zu segnen und um Spen-den für Kinderhilfsprojekte in der ganzen Welt zu bitten. In der Seelsorgeeinheit Unteres Rottal wurden 22.409,88 € gesammelt. Es ist einfach toll, was Kinder für Kinder bewegen. In vielen Häusern wurden sie schon mit Freude und großzügigen Spen-den erwartet. Dafür ein herzliches Dankeschön an die Kinder und Jugendliche, sowie an die Betreuer und alle Helfer! Auch für die nachträglich eingegangenen Spenden ein herzliches Vergelt’s Gott. Ergebnisse der Sternsinger-Aktion: St. Oswald, Achstetten u. Oberholzheim (teilw.): 5.620,93 € St. Blasius u. Margaretha, Bronnen: 1.484,31 € St. Stephanus, Stetten: 1.911,40 € St. Alban Burgrieden: 6.180,45 € St. Theodul Bihlafingen: 2.687,04 € St. Wendelin, Bühl: 1.675,75 €, St. Georg, Rot: 2.850,00 €

Spielenachmittag im Gemeindehaus St. Georg, Rot

Noch hält uns der Winter in den Wohnungen und wir haben Zeit für Spiel, Spaß und Unterhaltung. Am Mittwoch 22.01.2020 treffen wir uns ab 14 Uhr im Kath. Gemeindehaus in Rot. Bei Kaffee, Kuchen und Butterbrezeln wollen wir Ihnen einen gemütlichen Nachmittag anbieten. Herzliche Einladung – Ihr Team vom KGR

Vorankündigung zur ökumenischen Bibelwoche:

Ökumenischer Gottesdienst am 26. Januar 2020, 9:30 Uhr Kirche Oberholzheim Predigt: Pfarrer Stefan Ziellenbach, Liturgie Pfarrerin Seitz-Ker-nen und ökumenisches Team. Gesprächsabende:Dienstag, 28. Januar, 19:30 Uhr: Seitz-Kernen in einem kath.Gemeindehaus Burgrieden Mittwoch, 5. Februar: 19:30 Uhr Ziellenbach im evang. Gemeindehaus Oberholzheim.

Achtung! Anmeldung zum Ehe-(up)Datemit Candlelight-Dinner:

Am 17.01.2020 startet die neue Serie vom „Ehe-(up)Date im Gemeindehaus Franziskus in Burgrieden“: Insgesamt 7 Abende in gemütlicher Atmosphäre mit festlichem Essen in trauter Zwei-samkeit und anschließend inspirierende Impulse, die zu guten Partnergesprächen anregen wollen. Ein Teilnehmerbuch für jeden fasst die wichtigsten Inhalte zusammen. Alles bleibt unter vier Augen, es finden keine Gruppengespräche statt. Wir laden sie herzlich ein, zu solch einer wertvollen Zeit zu zweit! Kosten pro Paar: 120 €, einschl. Essen und Teilnehmerheft.

Veranstaltungen im Gemeindehaus Franziskus,Burgrieden, Kirchstraße 15

Sonntag, 19.01.2020, 18:00 Uhr Filmabend „Der junge Messias“ - so könnte es gewesen sein – Jesus als Junge, unter anderen Kindern, und doch anders als die ande-ren. In der Bibel wird nur sehr wenig darüber berichtet.Die Bestseller-Autorin Anne Rice hat ihre Gedanken dazu in einem sehenswerten Spielfilm zusammengefasst. Freitag, 17.01.2020, 19:00 Uhr „Ehe-(up)Date...“ – erster Abend Ein Abend in gemütlicher Atmosphäre, jeweils beginnend mit einem gepflegten Candle-Light-Dinner, und anschließend ins-pirierenden Impulsen, die zu guten Partnergesprächen anregen wollen, jedoch alles in vertrauter Zweisamkeit! Thema heute: „Tragfähige Fundamente bauen“. Anmeldung erforderlich! Montag, 20.01.2020, 19:00 Uhr Jugendtreff „alpha - new generation“ Im Klartext – wie bisher: Du kommst zum Treffen, wir kochen für dich, schauen zusammen coole Filmclips zu Lebens- und Glaubensfragen an und tauschen uns anschließend drüber aus. Dienstag, 21.01.2020, zweiter Abend zum neuen Alpha – Glaubenskurs Thema:“ Wer ist Jesus?“ Sie sind herzlich eingeladen zu die-sem neuen Glaubenskurs, über 10 Abende und einem (Kurz-)Wochenende. Mittwoch, 22.01.2020, 19:00 Uhr „Die Freiheit im Heiligen Geist“ - Gedanken eines Franziskanerpaters über den Heiligen Geist

anhand von Kurzfilmen an 14 Abenden. Herzliche Einladung! Sonntag, 26.01.2020, 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr: „alles inklu-sive!“ Sonntagstreff (nicht nur) für Familien: Miteinander Freude haben: Essen - Gespräch – Spiel – Gemeinschaft... Worum es geht? Spontan miteinander sein, singen, austauschen, spielen und zuhören...! Essen und Trinken: wir teilen was jeder mitbringt! Willkommen im Franziskushaus!

Kirchengemeinderatssitzung St. Oswald, Achstetten

Die nächste öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderates St. Oswald, Achstetten findet am Sonntag, 26.01.2020 um 11:15 Uhr im Pfarrhaus in Achstetten statt. Die Tagesordnung finden sie eine Woche vorher am Aushang in der Kirche.

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Nr. 3 • 16. Januar 2020

Kirchengemeinderatswahlen am 22. März 2020

Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinden, unsere Kirchengemeinden sollen leben! Ein wesentliches Element hierbei ist der Kirchen-gemeinderat. Er leitet zusammen mit dem Pfarrer

die Kirchengemeinde. Am 22.03.2020 soll ein neuer Kirchenge-meinderat gewählt werden. Zu einer richtigen Wahl benötigen wir aber genügend Kandidaten. Ein paar Muitge haben schon ihre Bereitschaft erklärt, es müssen aber noch viele Mutige fol-gen, damit die Wahl stattfinden kann. Also, fasst Mut und gebt ein positives Zeichen. Meldet Euch selbst oder sagt Ja, wenn man Euch fragt. Unsere Kirchengemeinden sollen leben! Nutzen Sie Ihr Vorschlagsrecht! Noch bis zum 02.02.2020 können Sie beim Wahlausschuss Wahl-vorschläge für die Wahl der Kirchengemeinderäte einreichen. Entsprechende Formulare liegen in der Kirche und im Pfarr-büro aus. In Achstetten stehen zusätzlich Boxen für Ihre Wahl-vorschläge in der Kirche sowie im Kindergarten St. Franziskus bereit.

Palmen basteln in Achstetten

Auch in diesem Jahr fertigen wir wieder Palmen und österliche Dekoration. Alle, die gerne mit-helfen möchten, sind herzlich willkommen. Wir treffen uns immer dienstags und donners-tags ab 21.01.2020 ab 19 Uhr im KJG-Raum (Kin-dergartenweg, neben Gemeindehaus, altes Schwesternhaus). Ansprechpartnerinnen: Luise Jöchle, Tel. 18616 oder Doris Hettich, Tel. 911922

Palmen Achstetten

Pfarramtssekretärin gesucht

Das katholische Pfarramt St. Alban, Burgrieden, sucht zum 01.07.2020 eine Pfarramtssekretärin (W/M/D) Der Beschäftigungsumfang beträgt 8 Wochenstunden (kein Minijob). Wir erwarten: Flexibilität, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft, soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen, Organisations-geschick und Erfahrung im Umgang mit PC (Office-Kenntnisse). Eine Ausbildung oder Berufserfahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen ist von Vorteil. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertrags-ordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (vergleichbar Tarif-vertrag des öffentlichen Dienstes). Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen rich-ten Sie bitte bis zum 13.02.2020 an das Kath.Pfarramt Burgrie-den, Kirchstraße 6, 88483 Burgrieden.

Vater unser von Pepper Choplin

eine Kantate für Chor und Orchester So, 9. Februar 2020, 18 Uhr

St. Oswald, Achstetten Kirchenchor Achstetten

Leitung: Andrea Schöttler Eintritt frei,

um Spenden wird gebeten

Die Katholische Kirchengemeinde St. Oswald Achstetten sucht zum frühestmöglichen Termin eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kir-chengemeinderat beziehungsweise den Verwaltungsaus-schuss bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Verwal-tung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Beschlüsse des Kirchenge-meinderates gebunden. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: • Unterstützung bei der Gremienarbeit • Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instand-

setzungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden • allgemeine Verwaltungstätigkeiten • Aufgaben im Personalwesen • Mitarbeit bei der Abwicklung der laufenden Kassenge-

schäfte sowie bei der Vorbereitung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

• Kassenanordnung • finanz- und verwaltungstechnische Angelegenheiten • Zusammenarbeit mit dem Katholischen Verwaltungszen-

trum Wir erwarten von Ihnen: • Flexibilität, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Einsatz-

bereitschaft • Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Organisations- und Verwal-

tungsgeschick • Eine Ausbildung oder Berufserfahrung in kaufmännischen

oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. • Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche • Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kir-chengemeinderates mit beratender Stimme. Unterstützung erhält der/die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Ver-waltungszentrum Biberach. Die Anstellung und Vergütung erfolgt nach der Kirchenge-meinde- und Kirchen pflegerbesoldungsordnung der Diö-zese Rottenburg-Stuttgart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.01.2020 an das Katholische Pfar-ramt St. Oswald Achstetten, Hauptstr. 5, 88480 Achstetten. Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen die bis-herige Kirchenpflegerin Frau Luise Jöchle, Tel. 07392 18916 gern zur Verfügung.

Vorträge / Informationsveranstaltungen / Kurse im Dekanat Biberach

Telefonseelsorge Tel: 0800 / 111 0111 od. 111 0222

Hospizdienst Laupheim Rufbereitschaft: 01719176936

Außensprechstunden der Sozial- und Lebensberatung des Caritas-Zentrums Biberach: 23.01.2020 Bitte telefonische Terminabsprache unter Tel. 07351/50 05-120.

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16. Januar 2020 • Nr. 3

EvangelischeKirchengemeindeOberholzheim

Pfarrer Andreas Kernen Pfarrerin Doris Seitz-Kernen Tel.: 07392 / 23 64 Mail: [email protected] Turmstr.7 | 88480 Achstetten-Oberholzheim Pfarramtssekretärin K. Pelzl: Mi und Fr 9 - 12 Uhr Tel.: 07392 / 23 64 Kirchenpflegerin M. Schmid: 07392/150008Diakonin N. Schienke-Weigold: 0178-8210759 Homepage: www.evkirche-oberholzheim.de Facebook: https://www.facebook.com/Kirche.Oberholzheim ___________________________________________________

Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden. (Joh.1,17) ____________________________________________________

Sonntag, 19.01.202009:30 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen) mit Feier der Hl. Taufe von Theresa Dürr, Oberholzheim und Karl Kiesinger, Staig Kirche Oberholzheim 10:45 Uhr Gottesdienst (Seitz-Kernen) Ev. Gemeindehaus Burgrieden17:00 Uhr Kraftpaket-Gottesdienst „Auf dem Weg zu den Kraftquellen“ (Pfarrer Kernen/Team) Kirchl. Gemeindezentrum Staig Montag, 20.01.202017:30 Uhr -18 Uhr Jungschar Sport (7-14 J.) (Wielandhalle) 18:00 Uhr -19:00 Uhr Bubenjungschar (7-10 J.) (Wielandhalle) „Quiz“18:00 Uhr -19:15 Uhr Bubenjungschar (ab 11 J.) (Wielandhalle) „Biathlon“ 18:00 Uhr -19:30 Uhr Mädchenjungschar (Gemeindehaus) Dienstag, 21.01.202020:00 Uhr Ökumenischer Begegnungsabend Thema „Segen und Fluch“ Kirchliches Gemeindezentrum Staig Mittwoch, 22.01.2020 Konfirmandenunterricht14:30 Uhr Abfahrt vom Gemeindehaus Oberholzheim nach Staig14:40 Uhr -16:10 Kirchl. Gemeindezentrum Staig16:30 Uhr -18 Uhr Ev. Gemeindehaus Burgrieden Donnerstag, 23.01.202016:00 Uhr Frauentreff Gemeindehaus Oberholzheim

19:30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates Gemeindehaus Oberholzheim Samstag, 25.01.202019:00 Uhr Mitarbeiterfest Gemeindehaus Oberholzheim Sonntag, 26.01.202009:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst (Pfarrerin Seitz-Kernen, Pfarrer Ziellenbach, Team) Kirche Oberholzheim 10:45 Uhr Ökumenischer Gottesdienst(Pfarrer Kernen, Pastoralref. Lepre)Kirchliches Gemeindezentrum Staig

D A N K E

Wir bedanken uns für alle Spenden ganz herzlich: Für alle Kirchengroschen des vergangenen Jahres und alle ande-ren Spenden für unsere eigene Gemeinde, die Spenden vom Gemeindecafé sowie für Ihre Unterstützung der Arbeit von „Brot für die Welt“. Vergelt`s Gott! Aktuell weitergegeben wurden: Opfer Brot für die Welt 2019: 1.498,49 € Spenden Brot für die Welt 2019: 11.200,00 € Spenden aus Gemeindecafé von Herbst 2015 bis Dezember 2019: 3.500 €, die wie folgt verteilt wurden: 1.000 € Kindernothilfe 1.000 € Förderkreis tumor- und leukämie kranke Kinder Ulm 1.000 € Arbeitskreis Bolivien 500 € Blaues Kreuz Ortsverein Biberach

Kraftpaket am 19. Januar um 17:00 Uhr:

Auf dem Weg zu den Kraftquellen Wir versammeln uns vor der Kirche in STAIG und laufen dann einen Weg (Gehzeit etwa 20min). Halten dabei zwischendurch an und bekommen einzelne Impulse zum Thema: Auf der Suche nach unseren Kraftquellen. Dabei gibt es Mitmachelemente, deshalb auch für Kinder geeignet! Musikalisch werden wir begleitet von Renate Wiese + Monika Bothe. Anschließend wärmen wir uns im Gemeindesaal auf und genie-ßen die Tischgemeinschaft bei leckeren Suppen und Tee. Bitte entsprechend anziehen und eine Lampe mitbringen. Bei sehr schlechtem Wetter sind wir in der Kirche.

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Nr. 3 • 16. Januar 2020

Ökumenischer Begegnungsabend in Staig:

Thema: Segen und Fluch Dienstag, 21. Januar um 19:30 Uhr im kirchlichen Gemeindezentrum in Staig Segen erleben wir immer wieder. Fluch auch? Hat Gott etwas damit zu tun? Herzliche Einladung an alle Interessierte! Andreas Kernen, Stefan Lepre

Ökumenischer Gottesdienst zur Bibelwoche

„Wähle das Leben (Dtn 30)“ Das 5. Buch Mose macht uns ein Angebot: Wir sollen das Leben wählen, und zwar das Leben in seiner ganzen Fülle. Eine schöne Wahl – finden Sie nicht? Herzliche Einladung zu einem lebensbejahenden Gottesdienst zum Bibelsonntag am 26. Januar um 10.45 Uhr in der Kirche in Staig Andreas Kernen, Stefan Lepre

NEU: Glaubensfrage – mal ehrlich...

Beginn 30. Januar um 20:000 Uhr In einer neuen Reihe möchten wir Glaubensfragen besprechen. Ganz offen. Gerne kontrovers. Ohne Rechthaberei. Ziel ist es, dem Glauben mehr auf den Grund zu kommen. Voneinander zu lernen. Das Wissen zu erweitern. Die Abende sind unabhängig voneinander und frei für alle, die sich für dieses - oder mehrere - Themen interessieren. Beim ersten Abend wollen wir die nächsten drei Themen fest-legen. Ein Vorbereitungsteam hat schon etliche gesammelt, die aber gerne erweitert werden dürfen. Erstes Thema: GLAUBENSFRAGE – mal ehrlich: Gibt es eigent-lich Glauben ohne Zweifel? Die Reihe „GLAUBENSFRAGE – mal ehrlich“ wird von Herbst bis spätestens Frühjahr stattfinden - konkret an den folgen-den Terminen: 30. Januar | 12. März | 30. April | 14. Mai Beginn jeweils Donnerstag, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Ober-holzheim, Turmstr. 3. Spätestens um 21.30 Uhr soll Ende sein. Für den ersten Abend ist wegen der Planung ein Signal (Email) erwünscht. Wer da nicht kann, aber sonst Interesse hat, darf dies gerne ebenso mitteilen. Die Anmeldung ist ohne weitere Verpflichtung! Man darf auch nur an einem Abend dabei sein. Wir sind gespannt und freuen uns auf Dich / Sie!

Ökumenische Bibelwoche 2020

„Vergesst nicht ...“ Zugänge zum 5. Buch Mose Burgrieden-Rot/Oberholzheim

Gesprächsabende um 19:30 Uhr: Dienstag, 28. Januar 2020 (Pfrin Seitz-Kernen) Gemeindehaus Franziskus Burgrieden Mittwoch, 05. Februar 2020 (Pfarrer Ziellenbach) Ev. Gemeindehaus Oberholzheim

Ökumenischer Gottesdienst

Sonntag, 26. Januar 2019, 9:30 Uhr Kirche Oberholzheim (Pfr. Ziellenbach, Pfrin. Seitz-Kernen und Team) Gemeinde- und Spendenkonto IBAN: DE67654913200009060006BIC: GENODES1VBL

Für die kleinen Mitbürger

Eltern-Kind-Gruppe Achstetten„Spielkiste“

Wir treffen uns, um mit unseren Kindern zu singen, spielen, tan-zen, basteln und zu frühstücken. Neue Kinder, ob mit Mama oder Papa, sind gerne jederzeit willkommen. Gruppe 1: jeden Dienstag von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr Ansprechpartnerin: Andrea Schenk, Tel. 07392 9396933 Gruppe 2: jeden Mittwoch von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Ansprechpartnerin: Anja Meyer, Tel. 07392 9395316

Eltern-Kind-Gruppe Bronnen„Dreikäsehoch“

Wir treffen uns immer donnerstags um 9:30 Uhr im neuen Jugendraum. Ansprechpartnerin: Julia Göttel, Tel. 07392 911473 Bei Interesse bitte unter [email protected] oder einfach telefonisch melden.

Eltern-Kind-Gruppe Stetten„Schneckenpost“

Wir treffen uns immer mittwochs um 15:30 Uhr in der Mehr-zweckhalle um mit unseren Kindern (0-3 Jahre) zu singen, zu spielen und zu basteln. Wir freuen uns über viele neue und bekannte Gesichter. Bitte einfach vorbeikommen. Kontakt: Anika Elzer: 0151 15222743

WielandzwergeOberholzheim

Wir treffen uns immer mittwochs um 09:30 Uhr (außer in den Ferien) im Gemeindehaus. Neue Kinder sind herzlich willkommen. Kontakt: Jenny Vorwalder, Tel. 07392/9284512 Marina Wern, Tel 07392/939 7639

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16. Januar 2020 • Nr. 3

Kindergärten

Kindergärten – Anmeldetage 2020

Für alle Kinder die zwischen September 2020 und Juli 2021 in einem Kindergarten oder in einer Krippe aufgenommen wer-den sollen, finden am 29. und 30. Januar 2020 von 14.00-16.00 Uhr (im Waldkindergarten Schelmengrund von 10.00-12.00 Uhr) die Anmeldetage statt. Zusätzlich zu den Anmeldetagen werden Informationsabende angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit die gemeindlichen Kindergärten und Krippen zu besichtigen und im Gespräch Ihre Fragen zu klären. Die Informationsabende starten jeweils um 19.00 Uhr. - Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten am Montag, den 20.01.20 - Kindertagesstätte Christoph-Martin-Wieland Oberholzheim am Dienstag, den 21.01.20 - Kindergarten St. Michael Stetten am Mittwoch, den 22.01.20 - Kindergarten Sonnenau Achstetten am Donnerstag, den 23.01.20 - Waldkindergarten Schelmengrund am Samstag, den 25.01.20, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Über zahlreiche, interessierte Besucher freuen sich die Mitar-beiter/innen der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Kindergärten – Anmeldetage 2020

Für alle Kinder die zwischen September 2020 und Juli 2021 in einem Kindergarten oder in einer Krippe aufgenommen werden sollen, finden am 29. und 30. Januar 2020 von 14.00-16.00 Uhr (im Waldkindergarten Schelmengrund von 10.00-12.00 Uhr) die Anmeldetage statt.

Zusätzlich zu den Anmeldetagen werden Informationsabende angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit die gemeindlichen Kindergärten und Krippen zu besichtigen und im Gespräch Ihre Fragen zu klären. Die Informationsabende starten jeweils um 19.00 Uhr.

Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten am Montag, den 20.01.20

Kindertagesstätte Christoph-Martin-Wieland Oberholzheim am Dienstag, den 21.01.20

Kindergarten St. Michael Stetten am Mittwoch, den 22.01.20

Kindergarten Sonnenau Achstetten am Donnerstag, den 23.01.20

Waldkindergarten Schelmengrund am Samstag, den 25.01.20, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Über zahlreiche, interessierte Besucher freuen sich

die Mitarbeiter/innen der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Vereinsmitteilungen

Narrenzunft Schrendl´ Weib

Termine

Liebe Närrinnen und Narren, Liebe Narrenfreunde, kommendes Wochenende stehen folgende Termine an: Freitag, 17.01.2020, Narrenbaumstellen Beginn: 19.00 Uhr anschließend Party in Griesingen Samstag, 18.01.2020, Umzug Bad Buchau Abfahrt Bus: 14.30 Uhr Rückfahrt Bus: 22.00 Uhr Umzugsbeginn: 16.00 Uhr Über Zuschauer beim Stellen unseres Narrenbaums freuen wir uns natürlich. Gerne dürfen auch Nichtmitglieder gegen einen Unkostenbei-trag von 10€ bei uns im Bus mitfahren. Auf ein super Fasnetswochenende freut sich Der Zunftrat

FeuerwehrenFreiwillige FeuerwehrAchstetten

Christbaumsammeln der Freiwilligen FeuerwehrAchstetten

Die Freiwillige Feuerwehr Achstetten sammelt am Samstag, den 18.01.2020 in Achstetten wieder Ihre Christbäume ein. Bitte legen Sie Ihren Baum bis spätestens 8:00 Uhr sichtbar bereit. Ihre FFW Achstetten

Was sonst noch interessiert

Informationsabend Robert-Bosch-Schule Ulm

Informationsabend am Dienstag, 21. Januar 2020 um 17:00 Uhr und Wiederholung um 19:00 Uhr in der Aula der Robert-Bosch-Schule Ulm zum Dreijährigen Technischen Gymnasium mit den Klassen 11 bis 13 (Profil Mechatronik, Profil Informationstechnik, Profil Technik und Management), Anmeldeschluss: 2. März 2020, Unterrichtsbeginn: Montag, 14. September 2020

Informationsabend am Mittwoch, 22. Januar 2020 um 18:00 Uhrin der Aula der Robert-Bosch-Schule Ulm zu den Berufskol-legs (Zweijähriges Berufskolleg für Informations- und Kom-munikationstechnik, Technisches Berufskolleg I (einjährig) und Technisches Berufskolleg II (einjährig), Dreijähriges Berufskol-leg Elektronik (dual)) Anmeldeschluss: 2. März 2020, Unterrichtsbeginn: Montag, 14. September 2020

Informationsabend am Donnerstag, 23. Januar 2019 um 18:00 Uhr in der Robert-Bosch-Schule Ulm zur Fachschule für Technik (alle Fachrichtungen), Ort siehe Hinweisschilder im Haupt-gebäude B1 Anmeldeschluss: 2. März 2020, Unterrichtsbeginn: Montag, 14. September 2020

Informationsnachmittag am Dienstag, 28. Januar 2020 um 15:00 Uhr zur Zweijährigen Berufsfachschule Elektro- oder Metalltech-nik in der Robert-Bosch-Schule Ulm im Gebäude B6, Raum 426 Anmeldeschluss: 2. März 2020, Unterrichtsbeginn: Montag, 14. September 2020

Informationsabend am Dienstag, 05. Mai 2020, 18:00 Uhr in der Aula der Robert-Bosch-Schule Ulm zum Sechsjährigen Technischen Gymnasium mit den Klassen 8 bis 13, Anmeldeschluss: 15. Juni 2020, Unterrichtsbeginn: Montag, 14. September 2020 Robert-Bosch-Schule Ulm Egginger Weg 30, 89077 Ulm

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Nr. 3 • 16. Januar 2020

Matthias-Erzberger-Schule

Die neue Ausbildung in der Pflege an der Matthias-Erzbe-rger-Schule Die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesund-heits- und Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege sind seit Beginn des Jahres eine gemeinsame Berufsausbildung. Die Berufsbezeichnung wird zukünftig Pflegefachfrau oder Pfle-gefachmann sein. Die Ausbildung dauert 3Jahre. Für den praktischen Teil der Ausbildung ist ein Ausbildungs-vertrag mit einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder einem ambulanten Pflegedienst abzuschließen. Der theoretische und praktische Unterricht findet ab Septem-ber an der Pflegeschule in der Matthias-Erzberger-Schule statt. Informationen in Form eines Vortrags und individuelle Bera-tung zu dieser interessanten neuen Pflegeausbildung erhalten Sie beim Informationsabend der Matthias-Erzberger-Schule am 30. Januar in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Zusatzqualifikation Anleitung in der Pflege Mit der generalistischen Pflegeausbildung ist die bundesgesetz-liche Qualifizierung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Umfang von 300 Stunden erforderlich. Diese Zusatzquali-fikation kann an der Matthias-Erzberger-Schule in einem Jahr erworben werden. Beginn: am Dienstag, 04.02.2020, Ende: Februar 2021 Unterrichtstage: immer dienstags, von 7:35 Uhr bis 16:00Uhr, 1. Blockwoche vom 27.07. bis 29.07.2020, 2. Blockwoche im Sep-tember 2020, 3. Blockwoche im November 2020 Anmeldung: Anmeldung erfolgt online bis zum 01.02.2020 auf www.mes-bc.de. Weitere Informationen zur BFQ-Anleitung in der Pflege erhalten Sie bei der Matthias-Erzberger-Schule Bibe-rach, Tel.: 07351/346-339, Mail: [email protected] oder [email protected].

Regierungspräsidium Tübingen bietet 2020 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an

Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2020 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Anmeldungen nimmt das Regierungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschlussprü-fung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelas-sen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkei-ten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorbereitungslehr-gang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruf-lichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z. B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände) bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraus-setzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Informati-

onen sind auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/hauswirtmei/hwm-anm-pruef.pdf abrufbar. Anmeldungen müssen bis spätestens Montag, 23. März 2020 (für die Prüfungsstandorte: Akade-mie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell und Fach-schule für Landwirtschaft- Fachrichtung Hauswirtschaft Biberach/Riß im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württem-berg) bzw. Montag, 15. Juni 2020 (für die Prüfungsstandorte: Justus-von-Liebig-Schule Göppingen und Berufsschulzentrum Radolfzell im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Sozia-les und Integration Baden-Württemberg) beim Regierungsprä-sidium Tübingen, Referat 31, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen erfolgen. Im Anschluss teilt das Regierungspräsidium Tübingen die Prü-fungstermine mit. Hintergrundinformation: Bei genügend Interessenten starten im Herbst 2020 wieder an folgenden Standorten neue Vorbereitungskurse: • Justusvon-Liebig Schule Göppingen, Ansprechpartner Mar-

tin Hartmann • Berufsschulzentrum Radolfzell, Ansprechpartnerin Manu-

ela Salewski • DHBNetzwerk Haushalt Ortsverband Mannheim e.V.,

Ansprechpartnerin Helga Hahl • Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Hauswirtschaft

Biberach, Ansprechpartnerin Irmgard Jörg Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zen-tral für ganz Baden-Württemberg. Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Aufgaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaftlichen Füh-rungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft; Analysieren von Betriebssi-tuationen; Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten; Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements; Berufs- und Arbeitspädagogik, Mitar-beiterführung.

Aus der Nachbarschaft

Binokelturnier und Schlachtfest im Musikerheim Baustetten

Zu unserem 18. Binokelturnier möchten wir Sie am Samstag, 18. Januar 2020 ins Musikerheim nach Baustetten einladen. Beginn 19.00 Uhr, Einlass 18 Uhr. Es gibt wieder zahlreiche Preise zu gewinnen, u. a. ein halbes Schwein, 100 Euro, Spanferkel und viele weitere Sachpreise und Gutscheine. Die Startgebühr beträgt 9,00 Euro. Es sind leider keine Reservierungen möglich. Am Sonntag, 19. Januar 2020 erwartet Sie ab 11 Uhr bei unse-rem Schlachtfest im Musikerheim ein Essen aus eigener Schlach-tung, extra frisch für Sie zubereitet, zu den gewohnt günstigen Preisen. Ab 16 Uhr gibt es Sulzen und Hausmacherplatte zum Vesper. Unsere frische Hausmacherwurst und Sulzen gibt es auch zum Mitnehmen. Der Förderverein des MV Harmonie Baustetten freut sich auf Ihren Besuch.

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16. Januar 2020 • Nr. 3

Kulturstadel Hüttisheim

Tanz im KULT

Sonntag 19.01.2020, 17-20 Uhr Der Tanz im Kult hat sich zu einem wahren Publikumsrenner entwickelt. Von nah und fern strömen die Tanzbegeisterten in den Kulturstadel nach Hüttisheim, um ihrer Tanzlust zu frönen. Am Sonntag öffnet dafür der Bürgersaal des Kulturstadels seine Tore und bietet viel Platz für die Tänzerinnen und Tänzer und ihre vielfältigen Tanzstile. DJ Klaus Veser am Plattenteller lockt mit seinem bunten Musik- Mix die Tanzpaare auf das Parkett und garantiert lockeren Schwung, satten Sound und eleganten Rhythmus Besuchen Sie unser Bistro im Gewölbe. Öffnungszeiten: Freitag ab 19 Uhr, Sonntag 14 - 20 Uhr jeden 1. Mittwoch ab 19.00 Uhr Kulturverein Hüttisheim e.V.

Tanz-Sport AbteilungHüttisheim

Linedance für Frauen & Männer

(Vorkenntnisse & Tanzpartner nicht erforderlich) Für alle, die gerne tanzen und Spaß haben wollen. Wir starten am Freitag, den 31. Januar 2020 von 19:00 – 20:00 Uhr im Saal des Kulturstadels in Hüttisheim. Die Kursgebühr für 10 Termine beträgt 80 €/Person für Nicht-mitglieder, 60 €/Person für Mitglieder des FC Hüttisheim. Die Gebühr für den kompletten Kurs ist am ersten Trainings-abend zu entrichten. Der Kurs findet nur bei genügend Anmel-dungen statt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich unter Tel. 07305/21691. Abteilungsleiter Tanzsport