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MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF
3 2 Nr. 106 Ende April 2018
Aus der Gemeindekanzlei
Schalteröffnungszeiten Der Schalter ist aufgrund einer Weiterbildung am Mittwoch 2. Mai 2018 geschlossen. Dafür ist der Schalter am Donnerstag, 3. Mai 2018 von 09.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Zuzug: Familie Moritz und Marion Gilsdorf mit Lara und Emil, Bündtenweg 13 Herzlich Willkommen in Nusshof!
Baubeginn ARA Der Umbaubeginn der ARA wird auf Montag, 14. Mai 2018 verschoben. Für Fragen steht Ihnen Herr Fischer vom AIB zur Verfügung: 061 315 10 41
Aus der Abfallfront
Nächste Grünabfuhr: Montag, 7. Mai 2018
Foto: Paul Richener
Aus dem Wahlbüro
Abstimmungen vom 10. Juni 2018 Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
2. Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Kantonale Vorlagen:
3. Änderung des Bildungsgesetzes (Stufenlehrpläne Volksschule, Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenen formulierten Gesetzesinitiative «JA zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen»)
4. Nicht formulierte Initiative «Stopp der Überforderung von Schüler/-innen: Eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt»
5. Änderung des Bildungsgesetzes (Ersatz Bildungsrat durch Beirat Bildung) 6. Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (Aufhebung der Gebührengrenze)
Gemeinde Nusshof
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Projekt: S-172065.1, Transformatorenstation NUS Chüllerweg, Neubau auf Parzelle 237 inkl. Kabeleinschlaufungen Koordinaten: 627573 / 260 237 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektra Baselland, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchunterlagen werden vom 27. April bis zum 26. Mai 2018 in der Gemeindeverwaltung Nusshof öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
Aus dem Frauenverein
Nusshof Flohmarkt und Tauschbörse für
allerhand und jeden
Wir laden ein, ob gross oder klein jung oder älter
am Verkaufen, Kaufen, Tauschen und Stöbern
teilzunehmen.
Wann: Samstag 9.6.2018 10.00-15.00
Wo: Pausenplatz (bei Schlechtwetter im Heidhaussaal)
Was: bringt mit, was ihr anzubieten habt und auf einer Decke oder einem selbst
mitgebrachten Tisch aufstellen könnt
Wir hoffen auch auf kulinarische Beiträge zum Kaufen.
Das Initiativkomitee Esther und Vera
Fahrplanvernehmlassung 2019
Die Bau-und Umweltschutzdirektion führ dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab 28. Mai bis 17. Juni 2018 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien für den Fahrplan 2019 (gültig ab Dezember 2018) im Internet auf www.fahrplanentwurf.ch publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 28. Mai 2018 auf www.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungsnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2019 oder für die weitere Planung aufgenommen. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr unserer Region.
Neue Regelungen zur Hundedatenbank AMICUS