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Sportbrief 2/2018 Dezember 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
zur Jahreswende kann ich auf ein erstes und zugleich ereignisreiches Jahr als
Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen zurückblicken. Ich kann heute mit voller
Überzeugung sagen, dass meine Entscheidung, den Sport in unserer Stadt wieder zur
Chefsache zu erklären, richtig war.
Bei meinen bisherigen Sportstättenbegehungen habe ich die Gelegenheit genutzt, mit
unseren Vereinen und den Verbänden direkt ins Gespräch zu kommen und konnte mir vor
Ort ein eigenes Bild unserer Sportanlagen machen. Es wird mir auch in Zukunft ein wichtiges
Anliegen sein, für unsere Vereine und alle sporttreibenden Menschen weiterhin ein offenes
Ohr zu haben.
Viel Freude haben mir die sportlichen Veranstaltungen im vergangenen Jahr bereitet,
angefangen von der traditionellen Fußball-Hallenmeisterschaft über das „Sporteln in der
Familie“, der MINI-WM im Südweststadion, der Eröffnung der Sportabzeichen-Saison, dem
23. Ludwigshafener Stadtlauf bis hin zur 13. Ludwigshafener Sportschau in der Eberthalle,
um nur einige Highlights zu nennen.
Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möchte ich bei dieser Gelegenheit meine
Hochachtung und meine Anerkennung für Ihren Einsatz aussprechen. Ebenso gebührt mein
Dank den Veranstaltern und den Sponsoren, ohne die solche tolle Events nicht zu realisieren
wären.
Als neue Attraktion auf dem Ludwigshafener Sportsektor kann mit Sicherheit die rundum
sanierte 400 m-Laufbahn im Südweststadion bezeichnet werden, die fristgerecht fertigstellt
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen
Mitteilungen für Sportvereine
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werden konnte und im neuen Jahr unseren Vereinen, Schulen und sonstigen Nutzern
besonders viel Freude im Training und beim Wettkampf bereiten dürfte. Hier gilt mein
besonderer Dank dem Land Rheinland-Pfalz, das die Umsetzung der Baumaßnahme
finanziell unterstützt hat.
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 mit dem Beschluss, eine
wissenschaftlich begleitete Sportstättenentwicklungsplanung von ISE (Institut für
Sportstättenentwicklung Trier) in Ludwigshafen durchzuführen, eine wichtige und
zukunftsorientierte Entscheidung getroffen.
Mit einem Sportentwicklungskonzept soll nicht nur die Frage geklärt werden, welche
Sportstätten heute und in Zukunft für welche Bevölkerungsgruppen in welcher Qualität und
Anzahl benötigt werden.
Die Stadt Ludwigshafen erfüllt damit gleichzeitig auch eine künftige Vorgabe des Landes
Rheinland-Pfalz, wonach zur Beantragung von Fördermitteln eine Bedarfsanalyse für
Förderprojekte nachzuweisen ist. Eine bedarfsorientierte Sportstättenentwicklungsplanung
wird daher Grundlage für die künftige Vergabe von Fördermitteln sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich deshalb alle Vereine aufrufen, auch in ihrem eigenen
Interesse, den Prozess der Sportstättenentwicklungsplanung aktiv zu begleiten und zu
unterstützen. Die Sportstättenentwicklung wird auch Ihrem Verein helfen, für die Zukunft
gerüstet zu sein. Im Januar 2019 werden wir in einem ersten Schritt die Vereine mit
vereinseigenen Anlagen anschreiben und um ihre aktive Mitarbeit bitten.
Als Anlage legen wir Ihnen die Unterlagen der Sportstättenentwicklungsplanung/Konzept der
ISE bei. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Henn von ISE (Tel. 0651/14680-14)
oder an Herrn Gerling, Bereichsleiter Sport (Tel. 0621/504-2052) wenden.
Ich freue mich mit Ihnen auf ein neues, erlebnisreiches Jahr 2019, wünsche Ihnen
erfolgreiche Wettkämpfe sowie ein faires, respektvolles und konstruktives Miteinander bei
der Ausübung Ihres Sports. Bleiben Sie gesund und von Verletzungen verschont.
Mit sportlichen Grüßen
Jutta Steinruck
Oberbürgermeisterin
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Inhaltsverzeichnis
Öffnungszeiten der Sportstätten und Bäder in den Weihnachtsferien 2018/2019 Seite 3
Belegung der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2019 Seite 4
Belegung der Sporthallen im Allgemeinen Seite 5 Regeln bei der Nutzung der Sportobjekte Seite 6 Antragsfristen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien Seite 8 Wahl Sportler des Jahres 2018 Seite 10 Last Minute-Sportabzeichen 2018 Seite 11 38. Hallenfußball-Stadtmeisterschaft 2019 Seite 11 Sporteln in der Familie 2019 Seite 13 Sportlerehrung 2019 Seite 14 SRH Marathon 2019 Seite 15 DOSP Sportabzeichen Tour-Stopp 2019 Seite 16 24. Ludwigshafener Stadtlauf 2019 Seite 17 Laufkalender 2019 Seite 17 Hausadresse Bereich Sport Seite 18 Ansprechpartner Bereich Sport Seite 18 Anlagen Seite 19
Öffnungszeiten der Sportstätten und Bäder in den Weihnachtsferien 2018/2019
Die städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sind in den Weihnachtsferien ab
Donnerstag, 20.12.2018 bis einschließlich Sonntag, 06.01.2019, für den Trainings- und
Wettkampfbetrieb grundsätzlich geschlossen.
Die Bezirkssportanlagen der Stadt sind von Montag, 17.12.2018, bis einschließlich
Sonntag, 06.01.2019, geschlossen.
Die Leichtathletikhalle ist am 24./25./26./31.12.2018 und am 01.01.2019 geschlossen.
Am Donnerstag, 27.12.2018 steht die Leichtathletikhalle wegen des „Last-Minute-
Sportabzeichens“ erst ab 14:00 Uhr für die berechtigten Benutzer zur Verfügung.
Das Hallenbad Süd ist am 24.12., 25.12., 31.12.2018 und am 01.01.2019 geschlossen.
Das Bad ist am 26.12.2018 (2. Weihnachtsfeiertag) von 09.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Vom 27.12. bis zum 30.12.2018 und ab dem 02.01.2019 gelten die üblichen Öffnungszeiten.
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Das Hallenbad Oggersheim ist vom 21.12.2018 bis zum 06.01.2019 geschlossen und am
07.01.2019 nur für Vereine geöffnet.
Ab dem 08.01.2019 gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Belegung der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2019
Wie in den Vorjahren auch, bleiben alle Gymnastik-, Turn- und Sporthallen am
Rosenmontag und am Fastnachtdienstag, 04. und 05. März 2019 geschlossen.
In den Winter-, Oster- und Herbstferien sind die Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
grundsätzlich geöffnet.
In den Sommerferien sind die ersten drei Wochen die Gymnastik-, Turn- und
Sporthallen geschlossen. In den letzten drei Wochen der Sommerferien können Vereine
die Gymnastik- Turn- und Sporthallen für den Übungsbetrieb nutzen.
Für Vereine ohne Schlüsselverantwortung ist es deshalb dringend notwendig, sich vor einer
Feriennutzung (Öffnung/Schließung) rechtzeitig mit dem zuständigen Hausmeister in
Verbindung zu setzen.
In den Weihnachtsferien sind die Gymnastik- Turn- und Sporthallen für den Übungs- und
Wettkampfbetrieb grundsätzlich geschlossen.
Endet die Schulzeit an einem Freitag, so kann das folgende Wochenende in den
Weihnachtsferien für den Spiel- und Wettkampfbetrieb nicht belegt werden. Diese Regelung
gilt nicht für die Winter-, Oster- und Herbstferien. Hier ist eine durchgängige Belegung der
Gymnastik-, Turn- und Sporthallen möglich.
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Belegung der Sporthallen im Allgemeinen
Der Bereich Sport überlässt auf Antrag den Vereinen Trainingszeiten in den Gymnastik-,
Turn- und Sporthallen nach der schulischen Nutzung.
1. Montag bis Freitag bis 22:00 Uhr zum Trainingsbetrieb.
2. Samstags und sonntags grundsätzlich von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr zum Spiel- und
Wettkampfbetrieb.
3. An den Nutzungstagen ist das Schulgelände bis 22.00 Uhr zu verlassen.
Von Montag bis Freitag haben die Nutzer die Möglichkeit sich 15 Minuten vor
Trainingsbeginn umzuziehen. Bei Kindern/Jugendlichen ist darauf zu achten, dass ein
Übungsgleiter oder erwachsener Vertreter anwesend ist.
Nach dem Training wird eine halbe Stunde zum Duschen/ Umziehen gewährt, sofern es sich
nicht um die letzte Trainingseinheit am Abend (Ende 22:00) handelt.
Mindestteilnehmerzahlen am Trainings- und Übungsbetrieb
Das Erreichen einer jeweils vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl am Trainings- oder
Übungsbetrieb ist je nach Größe der Sportstätte eine Voraussetzung für die Überlassung von
Gymnastik- Turn- oder Sporthallen. Das Festlegen einer Mindestteilnehmerzahl muss
sportartspezifisch gesehen werden. Als Richtschnur gelten für Gymnastikhallen bis zu einer
Größe von 325 m² mindestens 4 Teilnehmer, bei Turnhallen ab 400 m² bis 650 m²
mindestens 8 Teilnehmer und für Sporthallen ab 900 m² mindestens 12 Teilnehmer.
Bei Ausübung des Leistungssports (Einzelsportarten) und bei Mannschaftssportarten ab der
3. Liga ist eine Reduzierung der Mindestteilnehmerzahlen möglich. Über Ausnahmen
entscheidet der Bereich Sport.
Belegungspläne
Damit unsere Belegungspläne immer auf dem neuesten Stand sind, bitten wir unsere
Vereine uns nicht mehr benötigte Trainingszeiten unbedingt mitzuteilen
(Informationspflicht!).
Auch muss vermieden werden, dass Vereine ohne Genehmigung des Bereichs Sport
Trainingszeiten untereinander tauschen oder von anderen Vereinen übernehmen.
Wir bitten die Halbjahresnutzer (Sommerhalbjahr oder Winterhalbjahr) die erste Nutzung und
die letzte Nutzung beim zuständigen Hausmeister der Sportobjekte entsprechend
anzuzeigen.
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Auch wenn eine Trainingsnutzung einmal ausfallen sollte, ist es wünschenswert, wenn die
Hallenverantwortlichen der Vereine die Nichtnutzung der Sporthalle dem Stammhausmeister
anzeigen.
Prioritäten bei den Sportarten
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir bereits mit dem Erlass der
Vergabegrundsätze im Jahr 2008 festgelegt haben, nur hallengebundene Sportarten bei der
Vergabe der Hallen zu berücksichtigen. Eine Vergabe für Hallenfußballtraining erfolgt daher
in der Regel nicht und kann nur in Ausnahmefällen im Winterhalbjahr für Kinder und
Jugendliche von der G- bis zur D-Jugend erlaubt werden.
Wichtige Regelungen bei der Nutzung von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
in kommunaler Trägerschaft
Wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, müssen wir immer wieder auf die
Regelungen verweisen. Leider nehmen die Verstöße gegen die Benutzungsordnung und die
Schlüsselüberlassungsverträge nach wie vor zu und unsere Sportstätten leiden darunter.
Deshalb bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass diese Regeln unbedingt eingehalten werden.
Bei der Nutzung muss ein verantwortlicher Vertreter des Vereins (erwachsene,
geschäftsfähige Person) anwesend sein. Dem Verantwortlichen obliegt die
Aufsichtspflicht während der Nutzung.
Der/Die Verantwortliche hat stets als Erster die Räumlichkeiten zu betreten und als
Letzter zu verlassen. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der
Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Gymnastik-, Turn- und
Sporthallen von allen Nutzern eingehalten werden.
Der/Die Verantwortliche hat außerdem vor dem Verlassen der Räumlichkeiten des
Sportobjektes
die Beleuchtung auszuschalten,
das Wasser abzustellen,
die Heizkörperthermostate, wenn manuell verstellbar, auf eine wirtschaftliche
Einstellung zu kontrollieren und alle Fenster zu schließen.
Die Sportstätten dürfen nur für die genehmigte Zeit, und die angegebene Sportart
benutzt werden. Die Räumlichkeiten und das Schulgelände müssen grundsätzlich bis
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spätestens 22:00 Uhr geräumt sein. Das Betreten der Räume, die nicht zur
vertraglich vereinbarten Nutzung gehören, ist nicht gestattet.
Der/Die Verantwortliche des Vereins ist verpflichtet eine ausfallende
Wochenendnutzung rechtzeitig dem Bereich Sport und bei einer Dauernutzung dem
für das Sportobjekt zuständigen Hausmeister anzuzeigen.
Sollten Nutzungszeiten nicht mehr benötigt werden, ist die Stadt, Bereich Sport,
umgehend zu informieren.
Der/Die Verantwortliche ist verpflichtet für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind schonend und sachgemäß zu
behandeln. Vor Verlassen des Sportobjektes ist die ursprüngliche Ordnung wieder
herzustellen. Das Benutzen von Haftmittel ist grundsätzlich untersagt.
Der/Die Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass Geräte sowie sonstige
Einrichtungsgegenstände vor ihrer Nutzung auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Schadhafte Geräte bzw. sonstige schadhaften Einrichtungsgegenstände sind nicht zu
benutzen. Über Schäden und Mängel an Einrichtungen und Geräten ist die Stadt,
Bereich Sport, unverzüglich zu unterrichten.
Das dauerhafte Einbringen vereinseigener Gegenstände in die Sporthallen, Foyers
oder Geräteräume bedarf der schriftlichen Zustimmung der Abteilung Schulen.
Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden.
Es ist nicht gestattet, Fahrräder und Motorfahrzeuge in die Räume der Schule mit-
zunehmen und auf dem Gelände der Anlage zu fahren.
Alle im Objekt gekennzeichneten Fluchtwege sind stets frei zu halten und dürfen nicht
durch Aufbauten verstellt werden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
In den Sportstätten und auf dem Schulgelände darf weder geraucht noch Alkohol zu
sich genommen werden.
Der/Die Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu
den überlassenen Räumlichkeiten haben.
Übernahme der Verkehrssicherungspflichten während der Nutzung.
Ab 18.00 Uhr wochentags sind fast alle Vereine in Schlüsselverantwortung.
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Der/Die Verantwortliche hat das Sportobjekt nach der Nutzung ordnungsgemäß zu
verschließen. Es sei denn, dass sich noch andere Nutzer im Sportobjekt befinden.
Der Verein darf Schlüssel nur an von ihm benannte Personen (Vorstandsmitglied,
Übungsleiter/in, Trainer/in) weitergeben. Die Beschaffung weiterer Schlüssel ist
untersagt.
Bei Schlüsselverlust und für alle im Zusammenhang mit dem Verlust entstehenden
Aufwendungen ist der Verein zum Schadensersatz gegenüber der Stadt verpflichtet.
Der Verlust ist unverzüglich bei der Stadt (Gebäudemanagement) anzuzeigen.
Telefonnummer: 0621 504 4660 oder - 4661.
Der/Die Verantwortliche des Vereins ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung in das
ausliegende Benutzerhandbuch einzutragen und eventuelle Mängel in der Halle und
an den Geräten im Benutzerhandbuch zu vermerken.
Im Notfall und Schadensfall (Beispiel: Wassereinbruch) ist die Feuerwehr, Tel. 504-
6100 zu benachrichtigen, wenn der Hausmeister nicht erreichbar ist.
Antragsfristen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien
Wir bitten unsere Vereine nachfolgende Antragsfristen für die jährlich wiederkehrenden
Zuwendungen 2019 nach den Sportförderrichtlinien zu beachten:
Anträge auf alle jährlich wiederkehrenden Zuwendungen nach Ziffern 2, 4, 5 und 6 der
Richtlinien zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine müssen grundsätzlich bis zum
31. März 2019 bei der Stadt -Bereich Sport- eingegangen sein.
Im Einzelnen sind dies:
Zuwendungen zur Förderung des Jugendsports; Ziffer 2
Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Anlagen; Ziffer 4
Zuwendungen zu anfallenden Benutzungsentgelten; Ziffer 5
Zuwendungen für geleistete Ausbaubeiträge und Oberflächenentwässerung; Ziffer 6
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Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für den Jugendsport und die Unterhaltung
vereinseigener Anlagen können Sie auf der Homepage der Stadt: www.ludwigshafen.de /
Lebenswert / Sport / Sportförderrichtlinien / Formulare herunterladen.
Die Anträge zur Gewährung einer Zuwendung zu anfallenden Benutzungsentgelten sind
formlos zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Miet- oder Pachtvertrag bei.
Der Antrag auf Zuwendung für geleistete Ausbaubeiträge und Oberflächenentwässerung ist
ebenso formlos zu beantragen. Dem Antrag ist der Gebührenbescheid
(Grundbesitzabgabenbescheid) des Vorjahres hinzuzufügen.
Anträge für Zuwendungen zu Neubau-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten an
vereinseigenen Sportstätten können formlos beantragt werden. Einen Erläuterungsbericht
und einen Kostenvoranschlag bitten wir dem Antrag beizulegen. Die Anträge müssen bis
spätestens zum 30. September 2019 eingegangen sein, damit im Kalenderjahr 2020 im
Sportausschuss der Stadt eine Entscheidung über eine Zuwendung herbeigeführt werden
kann.
Wichtiger Hinweis für Baukostenzuwendungen
Im sogenannten Sonderprogramm des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
beträgt die Gesamtkostenhöchstgrenze für Bauvorhaben von Vereinen weiterhin 75.000
Euro.
Das heißt, dass unsere Vereine für Baumaßnahmen von mindestens 2.000 Euro bis
maximal 75.000 Euro Zuwendungen beantragen können.
Auf die Fördermöglichkeiten des Sportbundes Pfalz in Kaiserslautern nach dem
sogenannten Förderprogramm des Sportbundes bzw. des Sonderprogramms des Landes
möchten wir an dieser Stelle hinweisen.
Nähere Informationen über die Zuschussmöglichkeiten des Sportbundes Pfalz können sie
auf der Homepage des Sportbundes: https://sportbund-pfalz.de/sportstaettenmanagement-
861.html erhalten.
Bei Vorhaben über 75.000 Euro, die über das Sportförderungsgesetz des Landes „Goldener
Plan“, abgewickelt werden, kann die städtische Zuwendung bis zu 40 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten betragen. Gewährt das Land bei bestimmten Vorhaben
pauschalierte Zuwendungen, so kann die Stadt die Maßnahme in gleicher Höhe wie das
Land fördern.
Auszahlung von Zuwendungen
Die Auszahlung der immer wiederkehrenden Zuwendungen nach den städtischen
Sportförderrichtlinien erfolgt grundsätzlich zum 15.07. eines jeden Jahres. Voraussetzung
ist, dass die Kommunalaufsicht (ADD) den Haushalt der Stadt an die Sportvereine
genehmigt.
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Wahl Sportler des Jahres 2018
Eine Jury aus Politik, Wirtschaft und Medien wählte am 07.12.2018 die Sportler/innen des
Jahres mit dem nachfolgenden Ergebnis:
Jugendsportler/in 2018
1.
Alessa-Catriona
Pröpster RSC Ludwigshafen Bahnradsport
2. Hannah Vester TB Oppau
Rhythmische
Sportgymnastik
3. Carina Pollmer
Ludwigshafener
Ruderverein Rudern
Jugendmannschaft 2018
1.
Hannah Rieder
Eva Hohoff
Ludwigshafener
Ruderverein
Rudern
Sportler/in 2018
1. Marie-Christine Gerhardt
Ludwigshafener
Ruderverein
Rudern
2. Björn Barthel
Ludwigshafener
Kanu Club
Wildwasser-
Rennsport
3. Olga Becker ABC Ludwigshafen
Leichtathletik
Mannschaft 2018
1. Eulen Ludwigshafen Männermannschaft
Handball
2. TSV Ludwigshafen Männermannschaft
Prellball
3.
WSV
Vorwärts Ludwigshafen Männermannschaft
Wasserball
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Last-Minute-Sportabzeichen am 27.12.2018
Wie bereits in den vergangenen Jahren, bieten wir allen interessierten Bürgerinnen und
Bürgern unter der Regie der Sportkreisbeauftragten Frau Ulla Walther-Thiedig die
Möglichkeit in einer „Last-Minute-Aktion“ das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben.
An diesem Tag werden leichtathletische und turnerische Übungen in der Leichtathletikhalle
und im Hallenbad Süd Disziplinen im Schwimmen angeboten.
Wann: Donnerstag, 27. Dezember 2018
Uhrzeit: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo: Leichtathletikhalle am Südweststadion und Hallenbad Süd
Das Sportabzeichen bietet mit seinen vielfältigen Wahlmöglichkeiten aus einer breiten
Sportartenpalette eine Chance die persönliche Fitness anhand objektiver Kriterien zu
überprüfen und jährlich zu wiederholen. Es ist ein Topangebot der breitensportlichen
Fitness-Aktionen. Machen Sie mit und nutzen Sie dieses Angebot!
38. Hallenfußball-Stadtmeisterschaften am 19.01.2019
Zum 38. Mal treten beim alljährlichen Hallenfußballturnier in der Friedrich-Ebert-Halle in
Ludwigshafen 16 Vereine an, um den Stadtmeister auszuspielen. Erstmals findet das Turnier
an einem Samstag statt. Die teilnehmenden Mannschaften können der folgenden Seite 12
entnommen werden.
Ausrichter des in der Sportregion beliebten Turniers sind der Ludwigshafener Sportverband
(LSV), der Bereich Sport der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein und die LUKOM
Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft mbH.
Die reguläre Spielzeit beträgt für alle 32 Spiele jeweils 12 Minuten.
Der Dank der Veranstaltergemeinschaft geht sowohl an die Adresse der Vereine, die mit
ihren Helferteams einen wesentlichen organisatorischen Beitrag leisten und an die
Sponsoren - angeführt von Hauptsponsor BASF SE und den weiteren Sponsoren RPR 1,
VR Bank Rhein-Neckar eG, Sparkasse Vorderpfalz, pronovaBKK und Sportbund Pfalz.
Karten sind im Vorverkauf bei der Tourist-Information am Berliner Platz sowie an der
Tageskasse in der Friedrich-Ebert-Halle erhältlich. Eine Bestellung über das Online-
Ticketformular ist bis zum 12. Januar 2019 möglich unter http://ludwigshafen-
eberthalle.de/hallenfussball-stadtmeisterschaft/.
Der Eintrittspreis beträgt 7 Euro. Erwachsene zahlen bei Vorlage der Rhein-Pfalz-Card 6
Euro. Ermäßigte Karten für Jugendliche ab 13 Jahren, Schüler und Studenten sowie
Menschen mit Behinderungen gibt es für 5 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von
12 Jahren erhalten freien Eintritt.
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Das Eröffnungsspiel ist um 9.00 Uhr.
Die Gruppen wurden wie folgt ausgelost:
Gruppe A Gruppe B
1. SV Ruchheim 1. Ludwigshafener SC
2. Croatia Lu‘hafen 2. SV Südwest Lu‘hafen
3. KSV Amed Lu‘hafen 3. GSV Ellas 91
4. PSV Grün-Weiß Lu‘hafen 4. TuS Oggersheim
Gruppe C Gruppe D
1. BSC Oppau 1. FC Arminia Lu‘hafen
2. ESV Lu‘hafen 2. ASV Edigheim
3. SV Pfingstweide 3. TV Edigheim
4. VfR Friesenheim 4. SG Maudach
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Sporteln in der Familie 2019
Auch 2019 stehen der Februar und der März im Zeichen des Sports für Kinder. Der Bereich
Sport der Stadt Ludwigshafen wird wieder in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen
Ludwigshafener Vereinen in der Sporthalle der Integrierten Gesamtschule Ernst-Bloch im
Stadtteil Oggersheim und dem Hallenbad Süd allen mutigen und sportbegeisterten Kids
zwischen drei und zehn Jahren mit Ihren Eltern, Großeltern und Freunden ein
„Supersporteln“ mit den Superhelden LUcy und LUkas anbieten. Wir freuen uns auf
möglichst viele Teilnehmer, die Mut, Ausdauer, Geschicklichkeit und Kreativität unter Beweis
stellen möchten. Das Motto an Tag 1 lautet „Spaß in LU-City“, an Tag 2 „Action in LU-Hafen“
und an Tag 3 „Abenteuer im LU-Land“.
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Sportlerehrung am 12.04.2019
Die Sportlerehrung der Stadt findet am Freitag, 12. April 2019, 19.00 Uhr, erstmals in den
Veranstaltungsräumen im „Haus“ in der Bahnhofstraße 30 statt.
Wir möchten Sie bitten die Meldungen für die Sportlerehrung 2019, bei der sportliche
Leistungen aus dem Jahr 2018 gewürdigt werden, bis spätestens 25. Januar 2019
(Terminsache!), beim Bereich Sport, Rathausplatz 17, 67059 Ludwigshafen einzureichen.
Das Meldeformular finden Sie auf der Homepage der Stadt. Hier können Sie auch die
Ehrenordnung Sport einsehen.
www.ludwigshafen.de/Lebenswert/Sport/Ehrenordnung/Formulare.
Benennen Sie alle Sportlerinnen und Sportler Ihres Vereins, die im Jahr 2018 nachfolgende
sportliche Erfolge erringen konnten:
1. Platz 1 bei Südwest- oder Süddeutschen Meisterschaften der Schüler,
der Jugend, der Junioren und der Aktiven.
2. Platz 1 bei Deutschen Meisterschaften in den Altersklassen (Senioren).
3. Platz 1 bis 6 bei Europa- und Weltmeisterschaften in den Altersklassen (Senioren).
4. Teilnahme an Länderkämpfen als Mitglied einer deutschen Nationalmannschaft. 5. Aufstieg einer Mannschaft in die höchste deutsche Spiel- oder Wettkampfklasse
unabhängig von der Altersklasse.
6. Platz 1 bis 3 bei Deutschen Meisterschaften der Schüler, der Jugend, der Junioren und der Aktiven.
7. Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen mit
ausdrücklicher Nominierung durch den Sportfachverband / DOSB. Hierzu zählen auch Europa- und World-Cup.
Wichtige Hinweise
Auch bitten wir Sie Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften zu benennen, die vierte,
fünfte oder 6. Plätze bei Deutschen Meisterschaften belegt haben.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Ehrenordung-Sport der Stadt Ludwigshafen.
Besonders verdiente Persönlichkeiten können zur Verleihung der Sportehrennadel sowie
der Sportehrenplakette vorgeschlagen werden.
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Bitte beachten Sie, dass die Anträge nach den Sportförderrichtlinien oder der
Ehrenordnung-Sport auf der Homepage der Stadt
www.ludwigshafen.de/Sport/Sportförderung/Formulare oder
www.ludwigshafen.de/Ehrenordnung/Formulare heruntergeladen werden können und nicht
dem Sportbrief anhängen.
SRH Marathon am 11.05.2019
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DOSP Sportabzeichen Tour-Stopp am 12.06.2019
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24. Ludwigshafener Stadtlauf am 29.06.2019
Der Ludwigshafener Stadtlauf hat sich seit seiner Erstauflage 1996 zu einem regionalen
Laufevent entwickelt, welches auch über die Metropolregion hinaus wahrgenommen und
geschätzt wird. Entscheidend dafür ist sicherlich die bei dieser Laufveranstaltung gelungene
Mischung aus Freizeit- und Breitensport vom Kinder- bis zum Seniorenalter. Der Stadtlauf ist
wieder ein Teil des Ludwigshafener Stadtfestes, das vom 28.06. bis zum 30.06.2019
stattfindet.
Laufkalender
Ein Exemplar des Laufkalenders fügen wir als Anlage dem Sportbrief bei. Weitere
Exemplare können beim Bereich Sport abgeholt werden. Der Laufkalender ist außerdem
auch online abrufbar unter https://www.lu-laeuft.de/laufkalender/.
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Neue Hausadresse des Bereichs Sport
Bereich Sport
Rathausplatz 17, 7.0G
67059 Ludwigshafen
Ihr Ansprechpartner im Bereich Sport
Name E-Mail-Adresse Funktion Zimmer Telefon/Fax
Gerling
Thomas
Bereichsleiter
706
0621/504-2052
Fax:0621/504-
2258
Miedanner
Rosemarie
Sport-Informations-
Service,
Verwaltungssekretariat
705
0621/504-3052
Bohrer
Peter
Abteilungsleitung
Sport/Verwaltung
704
0621/504-2913
Leising
Manuela
Teamleitung
Vergabeivon
Sportstätten
709
0621/504-2914
Lätsch
Michaela
Verwaltung/
Rechnungsstelle
703
0621/504-3318
Özkan
Nurhan
Verwaltung/
Rechnungsstelle
703
0621/504-3312
Köllner
Wolfgang
Abteilungsleitung
Bäder
702
0621/504-
2897
Pohl
Violetta
Bäderverwaltung
701
0621/504-
2911
Seite 19 von 19
Anlagen
Unterlagen/Konzept Sportstättenentwicklungsplanung
Laufkalender (1 Exemplar per Post)
Plakat Hallenfußball-Stadtmeisterschaft (per Post)
Eine besinnliche Weihnachtszeit
und alles Gute für das Jahr 2019
verbunden mit einer weiterhin guten Zusammenarbeit
wünschen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bereichs Sport