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Seite 1 von 19 Sportbrief 2/2018 Dezember 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde, zur Jahreswende kann ich auf ein erstes und zugleich ereignisreiches Jahr als Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen zurückblicken. Ich kann heute mit voller Überzeugung sagen, dass meine Entscheidung, den Sport in unserer Stadt wieder zur Chefsache zu erklären, richtig war. Bei meinen bisherigen Sportstättenbegehungen habe ich die Gelegenheit genutzt, mit unseren Vereinen und den Verbänden direkt ins Gespräch zu kommen und konnte mir vor Ort ein eigenes Bild unserer Sportanlagen machen. Es wird mir auch in Zukunft ein wichtiges Anliegen sein, für unsere Vereine und alle sporttreibenden Menschen weiterhin ein offenes Ohr zu haben. Viel Freude haben mir die sportlichen Veranstaltungen im vergangenen Jahr bereitet, angefangen von der traditionellen Fußball-Hallenmeisterschaft über das Sporteln in der Familie, der MINI-WM im Südweststadion, der Eröffnung der Sportabzeichen-Saison, dem 23. Ludwigshafener Stadtlauf bis hin zur 13. Ludwigshafener Sportschau in der Eberthalle, um nur einige Highlights zu nennen. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möchte ich bei dieser Gelegenheit meine Hochachtung und meine Anerkennung für Ihren Einsatz aussprechen. Ebenso gebührt mein Dank den Veranstaltern und den Sponsoren, ohne die solche tolle Events nicht zu realisieren wären. Als neue Attraktion auf dem Ludwigshafener Sportsektor kann mit Sicherheit die rundum sanierte 400 m-Laufbahn im Südweststadion bezeichnet werden, die fristgerecht fertigstellt Stadt Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen Mitteilungen für Sportvereine

Mitteilungen für Sportvereine...Der/Die Verantwortliche ist verpflichtet für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind schonend und sachgemäß

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Sportbrief 2/2018 Dezember 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportfreunde,

zur Jahreswende kann ich auf ein erstes und zugleich ereignisreiches Jahr als

Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen zurückblicken. Ich kann heute mit voller

Überzeugung sagen, dass meine Entscheidung, den Sport in unserer Stadt wieder zur

Chefsache zu erklären, richtig war.

Bei meinen bisherigen Sportstättenbegehungen habe ich die Gelegenheit genutzt, mit

unseren Vereinen und den Verbänden direkt ins Gespräch zu kommen und konnte mir vor

Ort ein eigenes Bild unserer Sportanlagen machen. Es wird mir auch in Zukunft ein wichtiges

Anliegen sein, für unsere Vereine und alle sporttreibenden Menschen weiterhin ein offenes

Ohr zu haben.

Viel Freude haben mir die sportlichen Veranstaltungen im vergangenen Jahr bereitet,

angefangen von der traditionellen Fußball-Hallenmeisterschaft über das „Sporteln in der

Familie“, der MINI-WM im Südweststadion, der Eröffnung der Sportabzeichen-Saison, dem

23. Ludwigshafener Stadtlauf bis hin zur 13. Ludwigshafener Sportschau in der Eberthalle,

um nur einige Highlights zu nennen.

Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möchte ich bei dieser Gelegenheit meine

Hochachtung und meine Anerkennung für Ihren Einsatz aussprechen. Ebenso gebührt mein

Dank den Veranstaltern und den Sponsoren, ohne die solche tolle Events nicht zu realisieren

wären.

Als neue Attraktion auf dem Ludwigshafener Sportsektor kann mit Sicherheit die rundum

sanierte 400 m-Laufbahn im Südweststadion bezeichnet werden, die fristgerecht fertigstellt

Stadt Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen

Mitteilungen für Sportvereine

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werden konnte und im neuen Jahr unseren Vereinen, Schulen und sonstigen Nutzern

besonders viel Freude im Training und beim Wettkampf bereiten dürfte. Hier gilt mein

besonderer Dank dem Land Rheinland-Pfalz, das die Umsetzung der Baumaßnahme

finanziell unterstützt hat.

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 mit dem Beschluss, eine

wissenschaftlich begleitete Sportstättenentwicklungsplanung von ISE (Institut für

Sportstättenentwicklung Trier) in Ludwigshafen durchzuführen, eine wichtige und

zukunftsorientierte Entscheidung getroffen.

Mit einem Sportentwicklungskonzept soll nicht nur die Frage geklärt werden, welche

Sportstätten heute und in Zukunft für welche Bevölkerungsgruppen in welcher Qualität und

Anzahl benötigt werden.

Die Stadt Ludwigshafen erfüllt damit gleichzeitig auch eine künftige Vorgabe des Landes

Rheinland-Pfalz, wonach zur Beantragung von Fördermitteln eine Bedarfsanalyse für

Förderprojekte nachzuweisen ist. Eine bedarfsorientierte Sportstättenentwicklungsplanung

wird daher Grundlage für die künftige Vergabe von Fördermitteln sein.

In diesem Zusammenhang möchte ich deshalb alle Vereine aufrufen, auch in ihrem eigenen

Interesse, den Prozess der Sportstättenentwicklungsplanung aktiv zu begleiten und zu

unterstützen. Die Sportstättenentwicklung wird auch Ihrem Verein helfen, für die Zukunft

gerüstet zu sein. Im Januar 2019 werden wir in einem ersten Schritt die Vereine mit

vereinseigenen Anlagen anschreiben und um ihre aktive Mitarbeit bitten.

Als Anlage legen wir Ihnen die Unterlagen der Sportstättenentwicklungsplanung/Konzept der

ISE bei. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Henn von ISE (Tel. 0651/14680-14)

oder an Herrn Gerling, Bereichsleiter Sport (Tel. 0621/504-2052) wenden.

Ich freue mich mit Ihnen auf ein neues, erlebnisreiches Jahr 2019, wünsche Ihnen

erfolgreiche Wettkämpfe sowie ein faires, respektvolles und konstruktives Miteinander bei

der Ausübung Ihres Sports. Bleiben Sie gesund und von Verletzungen verschont.

Mit sportlichen Grüßen

Jutta Steinruck

Oberbürgermeisterin

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Inhaltsverzeichnis

Öffnungszeiten der Sportstätten und Bäder in den Weihnachtsferien 2018/2019 Seite 3

Belegung der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2019 Seite 4

Belegung der Sporthallen im Allgemeinen Seite 5 Regeln bei der Nutzung der Sportobjekte Seite 6 Antragsfristen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien Seite 8 Wahl Sportler des Jahres 2018 Seite 10 Last Minute-Sportabzeichen 2018 Seite 11 38. Hallenfußball-Stadtmeisterschaft 2019 Seite 11 Sporteln in der Familie 2019 Seite 13 Sportlerehrung 2019 Seite 14 SRH Marathon 2019 Seite 15 DOSP Sportabzeichen Tour-Stopp 2019 Seite 16 24. Ludwigshafener Stadtlauf 2019 Seite 17 Laufkalender 2019 Seite 17 Hausadresse Bereich Sport Seite 18 Ansprechpartner Bereich Sport Seite 18 Anlagen Seite 19

Öffnungszeiten der Sportstätten und Bäder in den Weihnachtsferien 2018/2019

Die städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sind in den Weihnachtsferien ab

Donnerstag, 20.12.2018 bis einschließlich Sonntag, 06.01.2019, für den Trainings- und

Wettkampfbetrieb grundsätzlich geschlossen.

Die Bezirkssportanlagen der Stadt sind von Montag, 17.12.2018, bis einschließlich

Sonntag, 06.01.2019, geschlossen.

Die Leichtathletikhalle ist am 24./25./26./31.12.2018 und am 01.01.2019 geschlossen.

Am Donnerstag, 27.12.2018 steht die Leichtathletikhalle wegen des „Last-Minute-

Sportabzeichens“ erst ab 14:00 Uhr für die berechtigten Benutzer zur Verfügung.

Das Hallenbad Süd ist am 24.12., 25.12., 31.12.2018 und am 01.01.2019 geschlossen.

Das Bad ist am 26.12.2018 (2. Weihnachtsfeiertag) von 09.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Vom 27.12. bis zum 30.12.2018 und ab dem 02.01.2019 gelten die üblichen Öffnungszeiten.

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Das Hallenbad Oggersheim ist vom 21.12.2018 bis zum 06.01.2019 geschlossen und am

07.01.2019 nur für Vereine geöffnet.

Ab dem 08.01.2019 gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Belegung der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2019

Wie in den Vorjahren auch, bleiben alle Gymnastik-, Turn- und Sporthallen am

Rosenmontag und am Fastnachtdienstag, 04. und 05. März 2019 geschlossen.

In den Winter-, Oster- und Herbstferien sind die Gymnastik-, Turn- und Sporthallen

grundsätzlich geöffnet.

In den Sommerferien sind die ersten drei Wochen die Gymnastik-, Turn- und

Sporthallen geschlossen. In den letzten drei Wochen der Sommerferien können Vereine

die Gymnastik- Turn- und Sporthallen für den Übungsbetrieb nutzen.

Für Vereine ohne Schlüsselverantwortung ist es deshalb dringend notwendig, sich vor einer

Feriennutzung (Öffnung/Schließung) rechtzeitig mit dem zuständigen Hausmeister in

Verbindung zu setzen.

In den Weihnachtsferien sind die Gymnastik- Turn- und Sporthallen für den Übungs- und

Wettkampfbetrieb grundsätzlich geschlossen.

Endet die Schulzeit an einem Freitag, so kann das folgende Wochenende in den

Weihnachtsferien für den Spiel- und Wettkampfbetrieb nicht belegt werden. Diese Regelung

gilt nicht für die Winter-, Oster- und Herbstferien. Hier ist eine durchgängige Belegung der

Gymnastik-, Turn- und Sporthallen möglich.

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Belegung der Sporthallen im Allgemeinen

Der Bereich Sport überlässt auf Antrag den Vereinen Trainingszeiten in den Gymnastik-,

Turn- und Sporthallen nach der schulischen Nutzung.

1. Montag bis Freitag bis 22:00 Uhr zum Trainingsbetrieb.

2. Samstags und sonntags grundsätzlich von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr zum Spiel- und

Wettkampfbetrieb.

3. An den Nutzungstagen ist das Schulgelände bis 22.00 Uhr zu verlassen.

Von Montag bis Freitag haben die Nutzer die Möglichkeit sich 15 Minuten vor

Trainingsbeginn umzuziehen. Bei Kindern/Jugendlichen ist darauf zu achten, dass ein

Übungsgleiter oder erwachsener Vertreter anwesend ist.

Nach dem Training wird eine halbe Stunde zum Duschen/ Umziehen gewährt, sofern es sich

nicht um die letzte Trainingseinheit am Abend (Ende 22:00) handelt.

Mindestteilnehmerzahlen am Trainings- und Übungsbetrieb

Das Erreichen einer jeweils vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl am Trainings- oder

Übungsbetrieb ist je nach Größe der Sportstätte eine Voraussetzung für die Überlassung von

Gymnastik- Turn- oder Sporthallen. Das Festlegen einer Mindestteilnehmerzahl muss

sportartspezifisch gesehen werden. Als Richtschnur gelten für Gymnastikhallen bis zu einer

Größe von 325 m² mindestens 4 Teilnehmer, bei Turnhallen ab 400 m² bis 650 m²

mindestens 8 Teilnehmer und für Sporthallen ab 900 m² mindestens 12 Teilnehmer.

Bei Ausübung des Leistungssports (Einzelsportarten) und bei Mannschaftssportarten ab der

3. Liga ist eine Reduzierung der Mindestteilnehmerzahlen möglich. Über Ausnahmen

entscheidet der Bereich Sport.

Belegungspläne

Damit unsere Belegungspläne immer auf dem neuesten Stand sind, bitten wir unsere

Vereine uns nicht mehr benötigte Trainingszeiten unbedingt mitzuteilen

(Informationspflicht!).

Auch muss vermieden werden, dass Vereine ohne Genehmigung des Bereichs Sport

Trainingszeiten untereinander tauschen oder von anderen Vereinen übernehmen.

Wir bitten die Halbjahresnutzer (Sommerhalbjahr oder Winterhalbjahr) die erste Nutzung und

die letzte Nutzung beim zuständigen Hausmeister der Sportobjekte entsprechend

anzuzeigen.

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Auch wenn eine Trainingsnutzung einmal ausfallen sollte, ist es wünschenswert, wenn die

Hallenverantwortlichen der Vereine die Nichtnutzung der Sporthalle dem Stammhausmeister

anzeigen.

Prioritäten bei den Sportarten

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir bereits mit dem Erlass der

Vergabegrundsätze im Jahr 2008 festgelegt haben, nur hallengebundene Sportarten bei der

Vergabe der Hallen zu berücksichtigen. Eine Vergabe für Hallenfußballtraining erfolgt daher

in der Regel nicht und kann nur in Ausnahmefällen im Winterhalbjahr für Kinder und

Jugendliche von der G- bis zur D-Jugend erlaubt werden.

Wichtige Regelungen bei der Nutzung von Gymnastik-, Turn- und Sporthallen

in kommunaler Trägerschaft

Wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, müssen wir immer wieder auf die

Regelungen verweisen. Leider nehmen die Verstöße gegen die Benutzungsordnung und die

Schlüsselüberlassungsverträge nach wie vor zu und unsere Sportstätten leiden darunter.

Deshalb bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass diese Regeln unbedingt eingehalten werden.

Bei der Nutzung muss ein verantwortlicher Vertreter des Vereins (erwachsene,

geschäftsfähige Person) anwesend sein. Dem Verantwortlichen obliegt die

Aufsichtspflicht während der Nutzung.

Der/Die Verantwortliche hat stets als Erster die Räumlichkeiten zu betreten und als

Letzter zu verlassen. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der

Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Gymnastik-, Turn- und

Sporthallen von allen Nutzern eingehalten werden.

Der/Die Verantwortliche hat außerdem vor dem Verlassen der Räumlichkeiten des

Sportobjektes

die Beleuchtung auszuschalten,

das Wasser abzustellen,

die Heizkörperthermostate, wenn manuell verstellbar, auf eine wirtschaftliche

Einstellung zu kontrollieren und alle Fenster zu schließen.

Die Sportstätten dürfen nur für die genehmigte Zeit, und die angegebene Sportart

benutzt werden. Die Räumlichkeiten und das Schulgelände müssen grundsätzlich bis

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spätestens 22:00 Uhr geräumt sein. Das Betreten der Räume, die nicht zur

vertraglich vereinbarten Nutzung gehören, ist nicht gestattet.

Der/Die Verantwortliche des Vereins ist verpflichtet eine ausfallende

Wochenendnutzung rechtzeitig dem Bereich Sport und bei einer Dauernutzung dem

für das Sportobjekt zuständigen Hausmeister anzuzeigen.

Sollten Nutzungszeiten nicht mehr benötigt werden, ist die Stadt, Bereich Sport,

umgehend zu informieren.

Der/Die Verantwortliche ist verpflichtet für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.

Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind schonend und sachgemäß zu

behandeln. Vor Verlassen des Sportobjektes ist die ursprüngliche Ordnung wieder

herzustellen. Das Benutzen von Haftmittel ist grundsätzlich untersagt.

Der/Die Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass Geräte sowie sonstige

Einrichtungsgegenstände vor ihrer Nutzung auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Schadhafte Geräte bzw. sonstige schadhaften Einrichtungsgegenstände sind nicht zu

benutzen. Über Schäden und Mängel an Einrichtungen und Geräten ist die Stadt,

Bereich Sport, unverzüglich zu unterrichten.

Das dauerhafte Einbringen vereinseigener Gegenstände in die Sporthallen, Foyers

oder Geräteräume bedarf der schriftlichen Zustimmung der Abteilung Schulen.

Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden.

Es ist nicht gestattet, Fahrräder und Motorfahrzeuge in die Räume der Schule mit-

zunehmen und auf dem Gelände der Anlage zu fahren.

Alle im Objekt gekennzeichneten Fluchtwege sind stets frei zu halten und dürfen nicht

durch Aufbauten verstellt werden.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

In den Sportstätten und auf dem Schulgelände darf weder geraucht noch Alkohol zu

sich genommen werden.

Der/Die Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu

den überlassenen Räumlichkeiten haben.

Übernahme der Verkehrssicherungspflichten während der Nutzung.

Ab 18.00 Uhr wochentags sind fast alle Vereine in Schlüsselverantwortung.

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Der/Die Verantwortliche hat das Sportobjekt nach der Nutzung ordnungsgemäß zu

verschließen. Es sei denn, dass sich noch andere Nutzer im Sportobjekt befinden.

Der Verein darf Schlüssel nur an von ihm benannte Personen (Vorstandsmitglied,

Übungsleiter/in, Trainer/in) weitergeben. Die Beschaffung weiterer Schlüssel ist

untersagt.

Bei Schlüsselverlust und für alle im Zusammenhang mit dem Verlust entstehenden

Aufwendungen ist der Verein zum Schadensersatz gegenüber der Stadt verpflichtet.

Der Verlust ist unverzüglich bei der Stadt (Gebäudemanagement) anzuzeigen.

Telefonnummer: 0621 504 4660 oder - 4661.

Der/Die Verantwortliche des Vereins ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung in das

ausliegende Benutzerhandbuch einzutragen und eventuelle Mängel in der Halle und

an den Geräten im Benutzerhandbuch zu vermerken.

Im Notfall und Schadensfall (Beispiel: Wassereinbruch) ist die Feuerwehr, Tel. 504-

6100 zu benachrichtigen, wenn der Hausmeister nicht erreichbar ist.

Antragsfristen für Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien

Wir bitten unsere Vereine nachfolgende Antragsfristen für die jährlich wiederkehrenden

Zuwendungen 2019 nach den Sportförderrichtlinien zu beachten:

Anträge auf alle jährlich wiederkehrenden Zuwendungen nach Ziffern 2, 4, 5 und 6 der

Richtlinien zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine müssen grundsätzlich bis zum

31. März 2019 bei der Stadt -Bereich Sport- eingegangen sein.

Im Einzelnen sind dies:

Zuwendungen zur Förderung des Jugendsports; Ziffer 2

Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Anlagen; Ziffer 4

Zuwendungen zu anfallenden Benutzungsentgelten; Ziffer 5

Zuwendungen für geleistete Ausbaubeiträge und Oberflächenentwässerung; Ziffer 6

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Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für den Jugendsport und die Unterhaltung

vereinseigener Anlagen können Sie auf der Homepage der Stadt: www.ludwigshafen.de /

Lebenswert / Sport / Sportförderrichtlinien / Formulare herunterladen.

Die Anträge zur Gewährung einer Zuwendung zu anfallenden Benutzungsentgelten sind

formlos zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Miet- oder Pachtvertrag bei.

Der Antrag auf Zuwendung für geleistete Ausbaubeiträge und Oberflächenentwässerung ist

ebenso formlos zu beantragen. Dem Antrag ist der Gebührenbescheid

(Grundbesitzabgabenbescheid) des Vorjahres hinzuzufügen.

Anträge für Zuwendungen zu Neubau-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten an

vereinseigenen Sportstätten können formlos beantragt werden. Einen Erläuterungsbericht

und einen Kostenvoranschlag bitten wir dem Antrag beizulegen. Die Anträge müssen bis

spätestens zum 30. September 2019 eingegangen sein, damit im Kalenderjahr 2020 im

Sportausschuss der Stadt eine Entscheidung über eine Zuwendung herbeigeführt werden

kann.

Wichtiger Hinweis für Baukostenzuwendungen

Im sogenannten Sonderprogramm des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

beträgt die Gesamtkostenhöchstgrenze für Bauvorhaben von Vereinen weiterhin 75.000

Euro.

Das heißt, dass unsere Vereine für Baumaßnahmen von mindestens 2.000 Euro bis

maximal 75.000 Euro Zuwendungen beantragen können.

Auf die Fördermöglichkeiten des Sportbundes Pfalz in Kaiserslautern nach dem

sogenannten Förderprogramm des Sportbundes bzw. des Sonderprogramms des Landes

möchten wir an dieser Stelle hinweisen.

Nähere Informationen über die Zuschussmöglichkeiten des Sportbundes Pfalz können sie

auf der Homepage des Sportbundes: https://sportbund-pfalz.de/sportstaettenmanagement-

861.html erhalten.

Bei Vorhaben über 75.000 Euro, die über das Sportförderungsgesetz des Landes „Goldener

Plan“, abgewickelt werden, kann die städtische Zuwendung bis zu 40 Prozent der

zuwendungsfähigen Kosten betragen. Gewährt das Land bei bestimmten Vorhaben

pauschalierte Zuwendungen, so kann die Stadt die Maßnahme in gleicher Höhe wie das

Land fördern.

Auszahlung von Zuwendungen

Die Auszahlung der immer wiederkehrenden Zuwendungen nach den städtischen

Sportförderrichtlinien erfolgt grundsätzlich zum 15.07. eines jeden Jahres. Voraussetzung

ist, dass die Kommunalaufsicht (ADD) den Haushalt der Stadt an die Sportvereine

genehmigt.

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Wahl Sportler des Jahres 2018

Eine Jury aus Politik, Wirtschaft und Medien wählte am 07.12.2018 die Sportler/innen des

Jahres mit dem nachfolgenden Ergebnis:

Jugendsportler/in 2018

1.

Alessa-Catriona

Pröpster RSC Ludwigshafen Bahnradsport

2. Hannah Vester TB Oppau

Rhythmische

Sportgymnastik

3. Carina Pollmer

Ludwigshafener

Ruderverein Rudern

Jugendmannschaft 2018

1.

Hannah Rieder

Eva Hohoff

Ludwigshafener

Ruderverein

Rudern

Sportler/in 2018

1. Marie-Christine Gerhardt

Ludwigshafener

Ruderverein

Rudern

2. Björn Barthel

Ludwigshafener

Kanu Club

Wildwasser-

Rennsport

3. Olga Becker ABC Ludwigshafen

Leichtathletik

Mannschaft 2018

1. Eulen Ludwigshafen Männermannschaft

Handball

2. TSV Ludwigshafen Männermannschaft

Prellball

3.

WSV

Vorwärts Ludwigshafen Männermannschaft

Wasserball

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Last-Minute-Sportabzeichen am 27.12.2018

Wie bereits in den vergangenen Jahren, bieten wir allen interessierten Bürgerinnen und

Bürgern unter der Regie der Sportkreisbeauftragten Frau Ulla Walther-Thiedig die

Möglichkeit in einer „Last-Minute-Aktion“ das Deutsche Sportabzeichen zu erwerben.

An diesem Tag werden leichtathletische und turnerische Übungen in der Leichtathletikhalle

und im Hallenbad Süd Disziplinen im Schwimmen angeboten.

Wann: Donnerstag, 27. Dezember 2018

Uhrzeit: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wo: Leichtathletikhalle am Südweststadion und Hallenbad Süd

Das Sportabzeichen bietet mit seinen vielfältigen Wahlmöglichkeiten aus einer breiten

Sportartenpalette eine Chance die persönliche Fitness anhand objektiver Kriterien zu

überprüfen und jährlich zu wiederholen. Es ist ein Topangebot der breitensportlichen

Fitness-Aktionen. Machen Sie mit und nutzen Sie dieses Angebot!

38. Hallenfußball-Stadtmeisterschaften am 19.01.2019

Zum 38. Mal treten beim alljährlichen Hallenfußballturnier in der Friedrich-Ebert-Halle in

Ludwigshafen 16 Vereine an, um den Stadtmeister auszuspielen. Erstmals findet das Turnier

an einem Samstag statt. Die teilnehmenden Mannschaften können der folgenden Seite 12

entnommen werden.

Ausrichter des in der Sportregion beliebten Turniers sind der Ludwigshafener Sportverband

(LSV), der Bereich Sport der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein und die LUKOM

Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft mbH.

Die reguläre Spielzeit beträgt für alle 32 Spiele jeweils 12 Minuten.

Der Dank der Veranstaltergemeinschaft geht sowohl an die Adresse der Vereine, die mit

ihren Helferteams einen wesentlichen organisatorischen Beitrag leisten und an die

Sponsoren - angeführt von Hauptsponsor BASF SE und den weiteren Sponsoren RPR 1,

VR Bank Rhein-Neckar eG, Sparkasse Vorderpfalz, pronovaBKK und Sportbund Pfalz.

Karten sind im Vorverkauf bei der Tourist-Information am Berliner Platz sowie an der

Tageskasse in der Friedrich-Ebert-Halle erhältlich. Eine Bestellung über das Online-

Ticketformular ist bis zum 12. Januar 2019 möglich unter http://ludwigshafen-

eberthalle.de/hallenfussball-stadtmeisterschaft/.

Der Eintrittspreis beträgt 7 Euro. Erwachsene zahlen bei Vorlage der Rhein-Pfalz-Card 6

Euro. Ermäßigte Karten für Jugendliche ab 13 Jahren, Schüler und Studenten sowie

Menschen mit Behinderungen gibt es für 5 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von

12 Jahren erhalten freien Eintritt.

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Das Eröffnungsspiel ist um 9.00 Uhr.

Die Gruppen wurden wie folgt ausgelost:

Gruppe A Gruppe B

1. SV Ruchheim 1. Ludwigshafener SC

2. Croatia Lu‘hafen 2. SV Südwest Lu‘hafen

3. KSV Amed Lu‘hafen 3. GSV Ellas 91

4. PSV Grün-Weiß Lu‘hafen 4. TuS Oggersheim

Gruppe C Gruppe D

1. BSC Oppau 1. FC Arminia Lu‘hafen

2. ESV Lu‘hafen 2. ASV Edigheim

3. SV Pfingstweide 3. TV Edigheim

4. VfR Friesenheim 4. SG Maudach

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Sporteln in der Familie 2019

Auch 2019 stehen der Februar und der März im Zeichen des Sports für Kinder. Der Bereich

Sport der Stadt Ludwigshafen wird wieder in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen

Ludwigshafener Vereinen in der Sporthalle der Integrierten Gesamtschule Ernst-Bloch im

Stadtteil Oggersheim und dem Hallenbad Süd allen mutigen und sportbegeisterten Kids

zwischen drei und zehn Jahren mit Ihren Eltern, Großeltern und Freunden ein

„Supersporteln“ mit den Superhelden LUcy und LUkas anbieten. Wir freuen uns auf

möglichst viele Teilnehmer, die Mut, Ausdauer, Geschicklichkeit und Kreativität unter Beweis

stellen möchten. Das Motto an Tag 1 lautet „Spaß in LU-City“, an Tag 2 „Action in LU-Hafen“

und an Tag 3 „Abenteuer im LU-Land“.

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Sportlerehrung am 12.04.2019

Die Sportlerehrung der Stadt findet am Freitag, 12. April 2019, 19.00 Uhr, erstmals in den

Veranstaltungsräumen im „Haus“ in der Bahnhofstraße 30 statt.

Wir möchten Sie bitten die Meldungen für die Sportlerehrung 2019, bei der sportliche

Leistungen aus dem Jahr 2018 gewürdigt werden, bis spätestens 25. Januar 2019

(Terminsache!), beim Bereich Sport, Rathausplatz 17, 67059 Ludwigshafen einzureichen.

Das Meldeformular finden Sie auf der Homepage der Stadt. Hier können Sie auch die

Ehrenordnung Sport einsehen.

www.ludwigshafen.de/Lebenswert/Sport/Ehrenordnung/Formulare.

Benennen Sie alle Sportlerinnen und Sportler Ihres Vereins, die im Jahr 2018 nachfolgende

sportliche Erfolge erringen konnten:

1. Platz 1 bei Südwest- oder Süddeutschen Meisterschaften der Schüler,

der Jugend, der Junioren und der Aktiven.

2. Platz 1 bei Deutschen Meisterschaften in den Altersklassen (Senioren).

3. Platz 1 bis 6 bei Europa- und Weltmeisterschaften in den Altersklassen (Senioren).

4. Teilnahme an Länderkämpfen als Mitglied einer deutschen Nationalmannschaft. 5. Aufstieg einer Mannschaft in die höchste deutsche Spiel- oder Wettkampfklasse

unabhängig von der Altersklasse.

6. Platz 1 bis 3 bei Deutschen Meisterschaften der Schüler, der Jugend, der Junioren und der Aktiven.

7. Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen mit

ausdrücklicher Nominierung durch den Sportfachverband / DOSB. Hierzu zählen auch Europa- und World-Cup.

Wichtige Hinweise

Auch bitten wir Sie Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften zu benennen, die vierte,

fünfte oder 6. Plätze bei Deutschen Meisterschaften belegt haben.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Ehrenordung-Sport der Stadt Ludwigshafen.

Besonders verdiente Persönlichkeiten können zur Verleihung der Sportehrennadel sowie

der Sportehrenplakette vorgeschlagen werden.

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Bitte beachten Sie, dass die Anträge nach den Sportförderrichtlinien oder der

Ehrenordnung-Sport auf der Homepage der Stadt

www.ludwigshafen.de/Sport/Sportförderung/Formulare oder

www.ludwigshafen.de/Ehrenordnung/Formulare heruntergeladen werden können und nicht

dem Sportbrief anhängen.

SRH Marathon am 11.05.2019

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DOSP Sportabzeichen Tour-Stopp am 12.06.2019

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24. Ludwigshafener Stadtlauf am 29.06.2019

Der Ludwigshafener Stadtlauf hat sich seit seiner Erstauflage 1996 zu einem regionalen

Laufevent entwickelt, welches auch über die Metropolregion hinaus wahrgenommen und

geschätzt wird. Entscheidend dafür ist sicherlich die bei dieser Laufveranstaltung gelungene

Mischung aus Freizeit- und Breitensport vom Kinder- bis zum Seniorenalter. Der Stadtlauf ist

wieder ein Teil des Ludwigshafener Stadtfestes, das vom 28.06. bis zum 30.06.2019

stattfindet.

Laufkalender

Ein Exemplar des Laufkalenders fügen wir als Anlage dem Sportbrief bei. Weitere

Exemplare können beim Bereich Sport abgeholt werden. Der Laufkalender ist außerdem

auch online abrufbar unter https://www.lu-laeuft.de/laufkalender/.

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Neue Hausadresse des Bereichs Sport

Bereich Sport

Rathausplatz 17, 7.0G

67059 Ludwigshafen

Ihr Ansprechpartner im Bereich Sport

Name E-Mail-Adresse Funktion Zimmer Telefon/Fax

Gerling

Thomas

[email protected]

Bereichsleiter

706

0621/504-2052

Fax:0621/504-

2258

Miedanner

Rosemarie

[email protected]

Sport-Informations-

Service,

Verwaltungssekretariat

705

0621/504-3052

Bohrer

Peter

[email protected]

Abteilungsleitung

Sport/Verwaltung

704

0621/504-2913

Leising

Manuela

[email protected]

Teamleitung

Vergabeivon

Sportstätten

709

0621/504-2914

Lätsch

Michaela

[email protected]

Verwaltung/

Rechnungsstelle

703

0621/504-3318

Özkan

Nurhan

[email protected]

Verwaltung/

Rechnungsstelle

703

0621/504-3312

Köllner

Wolfgang

[email protected]

Abteilungsleitung

Bäder

702

0621/504-

2897

Pohl

Violetta

[email protected]

Bäderverwaltung

701

0621/504-

2911

Page 19: Mitteilungen für Sportvereine...Der/Die Verantwortliche ist verpflichtet für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind schonend und sachgemäß

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Anlagen

Unterlagen/Konzept Sportstättenentwicklungsplanung

Laufkalender (1 Exemplar per Post)

Plakat Hallenfußball-Stadtmeisterschaft (per Post)

Eine besinnliche Weihnachtszeit

und alles Gute für das Jahr 2019

verbunden mit einer weiterhin guten Zusammenarbeit

wünschen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

des Bereichs Sport