68
Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell von Mosel und Hunsrück Lesen Sie In dieser Ausgabe: www.zell-mosel.de Jahrgang 49 Freitag, 25. Dezember 2020 Ausgabe 52/53/2020 Wie erkenne ich eine Corona- Infektion Seite 4 Stadtver- waltung vom 23. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2020 geschlossen Seite 29 Verbands- gemeinde- verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Seite 5 Frohe Weihnachten Dieses Jahr war im Rahmen der vielfältigen Aufgaben und Ver- änderungen durch die Corona-Pandemie nicht leicht zu bewäl- tigen. Dass wir es dennoch so gut geschafft haben, verdanken wir nicht zuletzt dem Engagement vieler Einzelner, die ihre Hilfe ehrenamtlich zur Verfügung gestellt haben. Zum Jahresende möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns bei all denen bedanken, die das ganze Jahr über für das Gemein- wohl arbeiten, helfen und in vielfältiger Weise das Leben in unseren Gemeinden bzw. der Verbandsgemeinde Zell/Mosel gestalten und bereichern. Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes und schönes Weihnachts- fest und ein glückliches Jahr 2021. Karl Heinz Simon Bürgermeister und das Team der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

  • Upload
    others

  • View
    15

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zeller Land NachrichtenMitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell

von Mosel und Hunsrück

Lesen Sie In dieser Ausgabe:

www.zell-mosel.de

Jahrgang 49

Freitag,

25. Dezember 2020

Ausgabe 52/53/2020

Wie erkenne ich eine Corona-InfektionSeite 4

Stadtver-waltung vom 23. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2020 geschlossenSeite 29

Verbands-gemeinde-verwaltung zwischen Weihnachtenund Neujahr geschlossenSeite 5

Frohe Weihnachten

Dieses Jahr war im Rahmen der vielfältigen Aufgaben und Ver-änderungen durch die Corona-Pandemie nicht leicht zu bewäl-tigen. Dass wir es dennoch so gut geschafft haben, verdanken wir nicht zuletzt dem Engagement vieler Einzelner, die ihre Hilfe ehrenamtlich zur Verfügung gestellt haben.Zum Jahresende möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns bei all denen bedanken, die das ganze Jahr über für das Gemein-wohl arbeiten, helfen und in vielfältiger Weise das Leben in unseren Gemeinden bzw. der Verbandsgemeinde Zell/Mosel gestalten und bereichern.

Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes und schönes Weihnachts-fest und ein glückliches Jahr 2021.

Karl Heinz Simon Bürgermeisterund das Team der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Page 2: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 2 - Ausgabe 52/53/2020

BekanntmachungLandwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021

-aus eigenen Erzeugnissen –

Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern.

Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen eine Trauben-erntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollab-liefernden Mitgliedern übernehmen.

Ausnahme:

Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenernte-meldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug-nisse befreit.

-aus fremden Erzeugnissen –

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, ein-schließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost oder teilweise gegorenen Traubenmost übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.

In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben.

Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download

(www.lwk-rlp.de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2021 eingegangen sein.

Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschrif-ten ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.

Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetztes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaß-nahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. mit Kürzungen bei den Zuschüs-sen rechnen.

Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldeter-min zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskam-mer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Die nststellen gerne zur Verfügung.

Page 3: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 3 - Ausgabe 52/53/2020

Globus – Gemeinsam stark!

Auch in diesem Jahr ruft der Globus Zell-Barl zu einer Spendenaktion auf. Wie in den letzten Jahren möchte der Globus in der Region helfen und bittet die Kunden die Tafel zu unterstützen.

Auch Sie können helfen!

Dem angefügten Flyer können Sie entnehmen, welche Lebensmittel gerne als Spenden angenommen werden. Jede Packung Reis, Nudeln oder Ähnliches kann einer Familie schon helfen.

Es geht ganz einfach! Kaufen Sie im Globus ein, was Sie spenden möch-ten. Legen Sie es, nachdem Sie es bezahlt haben, in die Gitterbox, wel-che bei den Kassen positioniert ist.

So einfach geht helfen! Da die Tafel in Cochem derzeitig leider geschlossen ist, profitiert der Tafelersatzdienst der Verbandsgemeinde Zell ebenfalls davon.

Jeden Mittwoch holt der Tafelersatzdienst die Spenden des Globus Zell-Barl ab. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Spende definitiv auch in der derzeitigen Situation bei den Menschen ankommt.

Page 4: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 4 - Ausgabe 52/53/2020

? Abstand: Halten Sie Abstand zu anderen Menschen.

Hygiene: Waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich mit Wasser und Seife.

Alltagsmaske: Haben Sie immer eine Gesichtsmaske dabei, die Mund und Nase bedeckt, und tragen Sie sie konsequent.

Lüften: Öffnen Sie, so oft es geht, die Fenster und lassen Sie frische Luft herein.

Corona-Warn-App: Installieren Sie die App, denn sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstanden sein kann.

Herausgegeben von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) · Hölderlinstraße 8 · 55131 Mainz · [email protected] · www.lzg-rlp.de · V.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell

In Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz e.V. · www.hausarzt-rlp.de/home

COVID-19 ist die Erkrankung, die vom Corona-Virus hervorgerufen wird. Grundsätzlich können Erkältung, Grippe (Influenza) und COVID-19 sehr ähnliche Symptome hervorrufen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) sind dies Fieber über 38 Grad, (trockener) Husten, Abgeschlagenheit, Schnupfen, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Schüttelfrost sowie der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes.

Wenn Sie sich krank fühlen, können Ihnen die folgenden Fragen helfen, die Wahrscheinlichkeit einer COVID-19- Erkrankung besser einzuschätzen.

Habe ich die gleichen Symptome jedes Jahr um diese Zeit?

Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie auch dieses Jahr wieder eine Erkältung oder Grippe erwischt haben.

Habe ich vor allem Schnupfen mit häufigem Niesen und verstopfter, stark laufender Nase?

Das ist typisch für eine Erkältung oder eine Grippe.

Hat die Erkrankung plötzlich oder eher schleichend begonnen?

Wenn Sie sich ganz plötzlich sehr schlecht und krank fühlen, spricht das für eine Grippe. Bei Covid-19 beginnen die Symptome meistens langsam.

Ist mein Husten schleimig oder trocken? Schleimiger Husten gehört meist zu einer Erkältung.

Bei Grippe und COVID-19 tritt eher trockener Husten auf.

Habe ich Fieber? Nur leicht erhöhte Temperatur spricht für eine Erkältung.

Höheres Fieber weist auf eine Grippe oder COVID-19 hin. Milde Verläufe von COVID-19 können aber auch ohne erhöhte Temperatur verlaufen.

Kann ich nicht mehr gut riechen oder schmecken? Bei Erkältung und Grippe hängt dies mit der verstopften

Nase zusammen. Der Ausfall von Geruchs- und Geschmacks empfindungen ohne weitere Symptome kann dagegen ein deutliches Zeichen für COVID-19 sein.

Bekomme ich Atemnot oder verstärkt sich meine Atemnot?

Atemnot tritt bei Grippe und bei COVID-19 auf – bei COVID-19 kann sie jedoch lebensgefährlich werden. Deshalb ist hier höchste Vorsicht geboten!

• Bleiben Sie in jedem Fall zu Hause und reduzieren Sie Ihre Kontakte – auch im eigenen Haushalt.

• Achten Sie auf Hygiene. Teilen Sie Handtücher, Bettwäsche und Geschirr nicht mit anderen Menschen.

• Messen Sie Fieber und beobachten Sie Ihren Gesundheits-zustand.

• Wenn Sie ärztlichen Rat brauchen, rufen Sie in Ihrer Hausarztpraxis an und schildern Sie Ihre Symptome. Sie werden dann in eine besondere Sprechstunde bestellt.

• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen.

• Bewahren Sie Ruhe – viele Menschen mit Corona-Infektion haben nur leichte Symptome, die zuhause auskuriert werden können.

Lebe ich in einer Region mit vielen COVID-19-Fällen?

Gab es in den letzten Tagen Situationen, in denen ich mich infiziert haben könnte?

Hatte ich in letzter Zeit Kontakt mit einer nachweis-lich infizierten Person?

Sie beantworten diese Fragen mit Nein: Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie an einer Grippe oder Erkältung leiden.

Erkältung, Grippe oder COVID-19?

Allgemeine Regeln zum Vermeiden von Infektionen

Stellen Sie sich auch folgende Fragen:

Was tun bei Krankheitssymptomen?

Wie erkenne ich eine Corona-Infektion?

A

H

A

L

C

Mot

ive:

© m

atth

ewaf

flec

at,

Cong

erde

sign

/ P

ixab

ay

Page 5: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 5 - Ausgabe 52/53/2020

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ZELL (MOSEL)

Verbandsgemeindeverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen

Vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen. Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder in gewohnter Form für Sie erreichbar. Die Verwaltung kommt damit einer Empfehlung der Bundesregierung nach, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Betriebe und Dienststellen zwischen den Feiertagen möglichst zu schließen und Kontakte zu reduzieren.

Folgende Not- und Sonderdienste werden während der Schließungszeit eingerichtet:

Standesamt:Das Standesamt ist am 28.12.2020 und am 30.12.2020 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 06542/701-28 erreichbar.

Wahlamt:Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist für die Ausstellung von Stimmrechts-bescheinigungen und Wählbarkeitsbescheinigungen, die für Unterstützungsunterschriften und Wahlvorschlagsträger benötigt werden, am 28.12.2020 und am 29.12.2020 während der allgemeinen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 0171/3333 633 erreichbar.

Bürgerbüro:In dringenden Notfällen ist das Bürgerbüro während der allgemeinen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 0171/3333 633 erreichbar.

Kfz-Zulassungsstelle:Die Kfz-Zulassungsstelle der Verwaltung ist vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 geschlossen. Die Hauptzulassungsstelle der Kreisverwaltung ist in dringenden Ausnahmefällen erreich-bar.

Hinweis:Viele Behördengänge können bereits jetzt online erledigt werden. Zu den digital bereit-stehenden Leistungen gelangen Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) www.zell-mosel.de (Schaltfläche / Kachel „Bürgerportal“) oder direkt über die Internetseite www.cochem-zell-online.de

Ich danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen bereits heute ein frohes Weihnachtsfest!

Karl Heinz SimonBürgermeister

Page 6: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 6 - Ausgabe 52/53/2020

Herzlichen GlückwunschBürgerschaft, Gemeindeverwaltungen

und Verbandsgemeindeverwaltung gratulieren den Altersjubilaren

Alf31.12.1925 Burg Gertrud 95 Jahre30.12.1931 Baldes Adelheid 89 Jahre01.01.1936 Schnorpfeil Erwin 85 Jahre29.12.1937 Lauterborn Katharina 83 Jahre26.12.1944 Immich Ernst 76 Jahre29.12.1948 Schneiders Ewald 72 Jahre

Altlay06.01.1942 Hilgert Karl Heinz 79 Jahre

Altstrimmig07.01.1934 Becker Rosemarie 87 Jahre

Blankenrath27.12.1925 Martin Vera 95 Jahre05.01.1928 Günthner Sophia 93 Jahre08.01.1936 Theisen Helga 85 Jahre26.12.1941 Heidt Maria 79 Jahre03.01.1942 Meurisch Winand 79 Jahre03.01.1943 Lackmann Friedrich 78 Jahre

Briedel31.12.1944 Stüben Rolf 76 Jahre06.01.1948 Harris Judy Ann 73 Jahre05.01.1949 Hensler Martha 72 Jahre

Bullay29.12.1936 Wagner Anna 84 Jahre01.01.1939 Bulut Sise 82 Jahre27.12.1941 Kloska Arend 79 Jahre31.12.1941 Feister Monika 79 Jahre04.01.1943 Pütz Hardo 78 Jahre31.12.1944 Piacenza Heide 76 Jahre08.01.1945 Niederprüm Waltraud 76 Jahre30.12.1948 Mittler Elisabeth 72 Jahre

Forst (Hunsrück)31.12.1944 Junck Klaus 76 Jahre

Grenderich01.01.1927 Wallrath Adelheid 94 Jahre27.12.1942 Schawo Rosa Maria 78 Jahre29.12.1950 Dietrichs Friedhelm 70 Jahre

Haserich05.01.1939 Staudt Christine 82 Jahre

Liesenich04.01.1941 Wellems Maria 80 Jahre

Mittelstrimmig06.01.1931 Theisen Josef 90 Jahre04.01.1944 Naczynski Elvira 77 Jahre26.12.1949 Felmberg Ingrid 71 Jahre

Moritzheim07.01.1940 Goldschmidt Erhard 81 Jahre

Neef03.01.1944 Zuck Georg 77 Jahre03.01.1944 Wuttke Petra 77 Jahre

Peterswald-Löffelscheid31.12.1936 Englen Eleonore 84 Jahre28.12.1941 Bernard Klaus 79 Jahre08.01.1951 Jakobs Ursula 70 Jahre

Pünderich01.01.1940 Schmidbauer Johannes 81 Jahre03.01.1943 Gütter Hans-Georg 78 Jahre

Reidenhausen26.12.1946 Huhn Werner 74 Jahre31.12.1950 Stein Walter 70 Jahre

Sankt Aldegund04.01.1927 Simon Franz 94 Jahre28.12.1937 Treis Herbert 83 Jahre05.01.1938 Treis Mathilde 83 Jahre30.12.1939 Schommers Irmgard 81 Jahre04.01.1945 Justen Kriemhild 76 Jahre

Schauren30.12.1928 Keller Alois 92 Jahre

Zell (Mosel)05.01.1924 Schawo Paul 97 Jahre01.01.1928 Weise Norbert 93 Jahre27.12.1932 Schmitter Ingeborg 88 Jahre30.12.1935 Ostrzecha Manfred 85 Jahre29.12.1939 Schmitt Irmgard 81 Jahre01.01.1942 Janzen Nadja 79 Jahre01.01.1943 Zirpner Siegmar 78 Jahre28.12.1944 Juhre Therese 76 Jahre31.12.1944 Lindenbergh Robert 76 Jahre28.12.1947 Roß Adelheid 73 Jahre08.01.1948 Schawo Gertrud 73 Jahre26.12.1948 Theisen Ursula 72 Jahre26.12.1949 Niesen Mathilde 71 Jahre28.12.1950 Hallebach Alfred 70 Jahre01.01.1951 Kesten Behiye 70 Jahre01.01.1951 Acar Ishak 70 Jahre05.01.1951 Müller Ingeborg 70 Jahre

Page 7: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 7 - Ausgabe 52/53/2020

Ärztlicher BereitschaftsdienstÄrztliche Bereitschaftspraxis Cochemc/o MarienkrankenhausAvallonstraße 3256812 CochemTelefon ����������������������������������������116117 (ohne Vorwahl / kostenlos)

Öffnungszeiten• Montag, Dienstag und Donnerstag von 19�00 - 07�00 Uhr am

Folgetag• Mittwoch von 14�00 - 07�00 Uhr am Donnerstag• Freitag von 16�00 - 07�00 Uhr am Montag• Feiertag durchgehend geöffnet von 18�00 Uhr am Vorabend bis

07�00 Uhr am darauf folgenden Tag�Die Adressen und die Öffnungszeitenaller Ärztlicher Bereitschaftspraxen Ihrer Region und von ganz Rheinland-Pfalz finden Sie auch über die Bereitschaftsdienstsuche auf der Website der KV RLP: www.kv-rlp.de/260557Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt erfahren Patienten wie bisher über den Anrufbeantworter Ihres Hausarztes�Bei Notfällen immer 112Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert wer-den�

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst(nur für NOTFÄLLE)

Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschafts-dienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgen-der Telefonnummer erfragt werden: Tel. 0651 2082244Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezeiten vermieden werden können.

Zahnärztlicher NotfalldienstDie einheitliche zahnärztliche Notrufnummer der Bezirkszahnärz-tekammer Koblenz lautet: Tel. 0180 5040308 (0,14 Euro/Minute aus dem dt� Festnetz, Mobilfunknetz Preise abweichend)�Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:• Freitagnachmittag von 14�00 Uhr bis 18�00 Uhr,• Samstag von früh 08�00 Uhr bis Montag früh 08�00 Uhr,• Mittwochnachmittag von 14�00 Uhr bis 18�00 Uhr und• an Feiertagen entsprechend von 8�00 früh bis zum nachfolgen-

den Tag früh 8�00 Uhr�Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-Koblenz.de nachlesen� Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich�

Notdienstbereitschaft der Apothekenim Bereich Kreis Cochem-Zell

Notdienst-ApothekenDer Apothekennotdienst ist sowohl vom Festnetz als auch vom Handy über die 01805/258825 plus Postleitzahl zu erfragen�Dies hat zum einen den Vorteil, dass auch von Anschlüssen, bei denen 0900er-Nummern aus Sicherheitsgründen gesperrt sind, der Apothekennotdienst nun problemlos aus dem Festnetz abge-rufen werden kann� Zum anderen reduzieren sich die Kosten für den Anrufer� Ein Anruf der Nummer 01805/258825 kostet aus dem deutschen Festnetz lediglich 0,14 € pro Minute� Die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind bekanntlich anbieterabhängig (max� 0,42 €/Min�)�Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www�lak-rlp�deDer Dienstwechsel der Apotheken erfolgt täglich um 8�30 Uhr�

Kreiswerke Cochem-ZellEigenbetrieb Wasserversorgung

Bereitschaftsdienst Handy-Nr.: 0171 9744942

Opfertelefon der Kriminalpolizei im Bereich der Polizeidirektion Wittlich in Fällen

häuslicher GewaltTel. 0160 97856155

Störungsrufnummern bei Westnetz GmbH0800 4112244 für Strom0800 0793427 für Gasversorgung(Kostenlose Anrufe aus allen Netzen)Westnetz GmbH Tel. 02632 93-0

24h-Entstörungshotline bei SWT-Trier0800 717-2599 für Erdgas

Lärmtelefon Flughafen Frankfurt-HahnDietmar Tuldi, Berater für Öffentlichkeitsarbeit und Lärm-schutzbeauftragter des Flughafens Frankfurt-Hahn und damit Ansprechpartner des Flughafens für Fluglärm ist tagsüber über die Rufnummer 06543 509-163 erreichbar�

Telefonische Rufbereitschaft des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde

Zell (Mosel) Rufbereitschaft für Betriebsstörungen in der

Abwasserbeseitigungvon Freitag, 17�00 Uhr bis Montag, 07�00 UhrTel� 0160 4716544 oder 0151 12155384

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Verantwortlich: amtlicher Teil: Karl Heinz Simon, Bürgermeister 56856 Zell, Corray 1

ImpressumHerausgeber: LINUS WITTICH Medien KGDruck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: [email protected]

Page 8: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 8 - Ausgabe 52/53/2020

geleistete Arbeit für die beiden Verbandsgemeinden und damit für die Bürgerinnen und Bürger.Simon würdigte in dem Zusammenhang auch das umfangreiche ehrenamtliche Engagement von Steinmetz in der Feuerwehr und weiteren gemeinnützigen Organisationen.Als Zeichen der Anerkennung überreichte er Martin Steinmetz neben der Dankurkunde der Verbandsgemeinde Zell auch ein kleines Präsent. Den Glückwünschen von Bürgermeister Simon schlossen sich auch Büroleiter Andreas Schorn, Fachbereichslei-ter Helmut Halbleib sowie für den Personalrat dessen Vorsitzende Anke Steffens an.

Bericht über die Sitzung des Werkausschusses für das Abwasserwerk

der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)am 01.12.2020 um 16.00 Uhr in der Stadthalle,

Schloßstraße 14, 56856 Zell (Mosel)unter Vorsitz von Bürgermeister Karl Heinz Simon

Anwesenheit:Alois Hansen Erster BeigeordneterWalter Justen BeigeordneterHans-Peter Döpgen BeigeordneterKarl-Heinz BeurenKarl-Otto GippertThomas ScheidtJochen HansenWilhelm SchumacherAndreas ManderscheidMartin Reis- öffentlicher Teil -Punkt 2Neuaufnahme eines Investitionskredits für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) aus der Kreditermächtigung für das Jahr 2019Der Werkausschuss beschließt den Investitionskredit in Höhe von 2.880.000 EUR bei der Landesbank Hessen-Thürigen zum angebo-tenen Zinssatz für die Restlaufzeit aufzunehmen.Punkt 4Erneuerung und Angleichung von Schachtabdeckungen im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) im Jahr 2021AuftragsvergabeDer Werkausschuss beschließt,1. den Auftrag zur Erneuerung und Angleichung von insgesamt ca.

30 Schachtabdeckungen im Jahr 2021 im Bereich der Verbands-gemeinde Zell (Mosel) der Firma kds-technik GmbH, Eppel-born, zum Angebotspreis zu erteilen und

2. soweit der Ansatz für die Unterhaltung der Ortssammler nicht ausreicht, gemäß § 16 (3) Eigenbetriebs- und Anstaltsverord-nung (EigAnVO) den erforderlichen Mehraufwendungen zuzu-stimmen.

Punkt 5Transport von Klärschlamm, Entleeren von Abwassergruben und Entschlammen von biologischen Kleinkläranlagen sowie Pump-werksreinigung im Wirtschaftsjahr 2021;AuftragsvergabeDer Werkausschuss beschließt, die vorgenannten Leistungen im Wirtschaftsjahr 2021 zu den angebotenen Konditionen an die Firma Herrmann GmbH & Co KG, Schlierschied, zu vergeben.Punkt 6Klärschlammverwertung Kommunal Rheinland-Pfalz AöR (KKR);Abschluss einer UmsetzungsvereinbarungDer Werkausschuss beschließt,1. der Vereinbarung zwischen der Gesellschaft für Verwertung

von Klärschlämmen für Kommunen mbH - VK Kommunal GmbH und der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) - Abwasserwerk, über die Umsetzung der Klärschlammverwer-tung durch die VK Kommunal GmbH, zuzustimmen und

2. die Werkleitung zu ermächtigen besagte Vereinbarung zu unter-schreiben.

Punkt 9Umstellung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf auf Schlammfaulung;Abschluss einer BauleistungsversicherungDer Werkausschuss beschließt, bezüglich der Bauarbeiten zur Umstellung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf auf Schlammfaulung (1. Bauabschnitt) die Versicherungsleistung bei der ERGO Versiche-rung AG zu der angebotenen Prämie für die Dauer des Bauvorha-bens abzuschließen.

Verwaltung nur eingeschränkt telefonisch erreichbar

Aufgrund von Arbeiten an der Telefonanlage ist die Verbands-gemeindeverwaltung Zell (Mosel) am Montag, den 04. Januar 2021 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.Wir danken für Ihr Verständnis!

Zell, den 21.12.2020Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

25-jähriges Dienstjubiläum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Auf 25 Dienstjahre im öffentlichen Dienst kann Martin Steinmetz aus Gräfendhron in diesen Tagen zurückblicken. Im Jahr 1995 hatte Martin Steinmetz nach seinem Schulabschluss die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Verbandsgemeinde in Thal-fang begonnen.

In einer kleinen Feierstunde zeichnete Bürgermeister Karl Heinz Simon jetzt den beruflichen Werdegang seines Mitarbeiters nach.Martin Steinmetz war nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung in fast allen Aufgabenbereichen einer Verbandsge-meindeverwaltung tätig. Zuerst in verschiedenen Bereichen des Ordnungsamtes im Einsatz wurde er anschließend zum Kassenver-walter der Verbandsgemeinde Thalfang bestellt und später Leiter der Fachbereiche Bürgerdienste und Finanzen. Viele Jahre war er auch Personalratsvorsitzender der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang. 2013 übernahm er die Funktion des Büroleiters der Ver-bandsgemeindeverwaltung in Thalfang.Im Jahr 2019 wechselte er zur Verbandsgemeindeverwaltung in Zell und übernahm dort die vakant gewordene Leitung des Sachgebietes Allgemeine Bauverwaltung und Beitragsveranlagung. Maßgeblich ist er seitdem als Projektsteuerer für die zurzeit laufenden Groß-projekte wie den Neubau des Rathauses der Verbandsgemeinde, die Moseluferneugestaltung in der Stadt Zell oder die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde tätig. Daneben gehören viele laufende Angelegenheiten der Bauverwal-tung zu seinem Aufgabenspektrum.Bürgermeister Simon wies in der Feierstunde darauf hin, dass Mar-tin Steinmetz mit seinem breit gefächerten Fachwissen die ihm im letzten Jahr übertragenen Aufgaben in seinem neuen Aufgabenge-biet äußerst engagiert, zielstrebig und sehr zuverlässig wahrnehme. In dem noch kurzen Zeitraum seiner Tätigkeit bei der Verbandsge-meinde in Zell habe er sich bereits zu einer wichtigen Stütze für die Verwaltung und die Ortsgemeinden sowie zum Motor der laufen-den Großprojekte entwickelt. Er dankte ihm für die in 25 Jahren

Page 9: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 9 - Ausgabe 52/53/2020

Punkt 16Kauf eines gebrauchten Dienstfahrzeuges für die Kläranlage Blan-kenrath;Bestätigung der EilentscheidungDer Werkausschuss beschließt, die Eilentscheidung des Bürger-meisters vom 07.10.2020 zu bestätigen.

Zell (Mosel), 09.12.2020Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Wir gratulieren zur Eheschließung18.12.2020 Verena Claudia Greis, Sankt Aldegund

Tobias Ensch, Sankt Aldegund

Wir kondolieren zu folgendem Sterbefall15.12.2020 Alois Klein, Schauren

Abholung von Personalausweisen und Reisepässen

Personalausweise die bis zum 27.11.2020 beantragt worden sind und Reisepässe die bis zum 27.11.2020 können bei der Verbands-gemeinde-verwaltung Zell (Mosel) - Zimmer 3 - abgeholt werden. Bitte bringen Sie ggf. Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst nach Erhalt des PIN-Briefes (gilt nur für Antragsteller ab 16 Jahren) bei uns abholen können.Der PIN-Brief wird Ihnen von der Bundesdruckerei nach Hause übersandt. Falls Sie für die Abholung eine andere Person bevoll-mächtigen möchten, geben Sie bitte dieser die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, die Ihnen bei der Beantragung ausge-behändigt wurde, mit.

Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOB/A

Die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) schreibt das Los BA1-02 - Kompakttrafostation mit MS-Anlage für die Umstellung der Verfahrensführung auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf öffent-lich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adressehttps://www.vergabeberatungsstelle.de/aktuelle-ausschreibungen

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Buchspenden zur Weihnachtszeit

„Dieses Jahr war natürlich alles anders!“Bereits zum zehnten Mal sammelten die vier Cochemer Service-Clubs (Rotary, Lions, Rotaract und Soroptimisten) gut erhaltene oder neu gekaufte Kinder- und Jugendbücher von Privatspendern. Leider konnten diese in diesem Jahr nicht an die Tafel in Cochem gespendet werden, da diese ihre Tore vorerst schloss. Allerdings lie-ßen sich die vier Service-Clubs davon nicht abhalten Kinder und Jugendliche im Alter von (1-17 Jahren) zu beschenken. Sie kontak-tierten kurzerhand die Verbandsgemeindeverwaltungen im Kreis Cochem-Zell. Auch die Verbandsgemeindeverwaltung Zell, die als Tafelersatzdienst agiert, durfte sich über eine große Buchspende der Clubs freuen. Die Bücher konnten weihnachtlich verpackt abgeholt und bei der nächsten „Lieferfahrt“ an die Kinder und Jugendlichen verteilt werden. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der beschenkten Familien für diese tolle Aktion bedanken und wünsche den Beschenkten viel Spaß beim Lesen.

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Punkt 10Umstellung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf auf Schlammfaulung;Grunderwerb zur Umsetzung des RetentionsraumausgleichsDer Werkausschuss beschließt,

1. im Hinblick auf die im Rahmen der geplanten Verfahrensum-stellung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf vorgesehenen Betriebs-flächenerweiterung im Überschwemmungsgebiet der Mosel, einen Teil des hierfür geforderten Retentionsraumausgleichs auf Flächen in der Gemarkung Neef, zu erbringen und

2. den hierfür erforderlichen Grunderwerb, durch Zuteilung der Flächen im Flurbereinigungsverfahren „Kloster Stuben/Frau-enberg“ (Hinzuziehungsverfahren), zu den vereinbarten Kon-ditionen, zuzustimmen.

Ferner wird die Werkleitung ermächtigt, bezüglich weiterer Reten-tionsraumausgleichsflächen Verhandlungen zu führen und die erfor-derlichen Verfahrensschritte vorzunehmen.Punkt 11Bau einer Schmutzwasserleitung von Zell-Barl bis zur Kläranlage Zell-Bullay-Alf;Vergabe der RodungsarbeitenDer Werkausschuss beschließt, die im Bereich der geplanten Lei-tungstrasse erforderlichen Rodungsarbeiten an den Holzeinschlag und -Rückebetrieb Lukac, Dichtelbach, zum Angebotspreis zu ver-geben.Punkt 12Bau einer Schmutzwasserleitung von Zell-Barl zur Kläranlage Zell-Bullay-Alf;Vergabe der BaugrunduntersuchungenDer Werkausschuss beschließt,

1. für das in Planung befindliche Projekt „Schmutzwasserent-wässerung Zell-Barl“ im Bereich der geplanten Leitungstrasse sowie im Start- und Endbereich des Moseldükers, die erforderli-chen Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen und

2. dass die Werkleitung ermächtigt wird, nach Vorliegen und Prü-fung der eingegangenen Angebote durch das beauftragte Inge-nieurbüro Garth, den Auftrag hierfür auf der Grundlage des wirtschaftlichsten wertbaren Angebotes an den rechnerisch erstplatzierten Bieter zu erteilen.

Punkt 13Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation in der Straße „Alte Poststraße“ in der Ortsgemeinde Bullay im offe-nen Graben;AuftragsvergabeDer Werkausschuss beschließt,

1. anlässlich des Vollausbaus der Straße „Alte Poststraße“ in der Ortsgemeinde Bullay insgesamt 3 schadhafte Haltungen in der Niederschlagswasserkanalisation sowie die schadhaften Anschlussleitungen in der Schmutz- und Niederschlagswasser-kanalisation (insgesamt 85 Stück) im offen Graben zu erneuern und

2. dass die Werkleitung ermächtigt wird, nach Vorliegen und Prü-fung der eingegangenen Angebote, den Auftrag hierfür auf der Grundlage des wirtschaftlichsten wertbaren Angebotes an den rechnerisch erstplatzierten Bieter zu erteilen.

Zum Angebotspreis der vorbeschriebenen Kanalbaumaßnahme sind noch die Planungs- und Honorarkosten des Ingenieurbüros Reihsner PartG mbH, Wittlich, sowie die Kosten für Aufbruch, Aushub und Instandsetzung des Straßenkörpers im Bereich der Leitungstrassen für die zu erneuernden Haltungen und Anschluss-leitungen hinzuzurechnen, die das Abwasserwerk einspart, weil die Ortsgemeinde Bullay im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich die Straße ausbauen lässt.Im Nachgang der Erneuerungsmaßnahme sieht das Sanierungskon-zept vor, dass die komplette Schmutz- und die übrige, nicht erneu-erte, Niederschlagswasserhauptleitung, grabenlos (Schlauchliner) saniert werden. Diese Maßnahme wird noch gesondert ausgeschrie-ben.Punkt 14Umstellung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf auf Schlammfaulung;Beauftragung der Prüfstatik;Bestätigung der EilentscheidungDer Werkausschuss beschließt, die Eilentscheidung des Bürger-meisters vom 03.11.2020 zu bestätigen.Punkt 15Kauf eines neuen Dienstfahrzeuges für die Kläranlage Zell-Bullay-Alf;Bestätigung der EilentscheidungDer Werkausschuss beschließt, die Eilentscheidung des Bürger-meisters vom 07.10.2020 zu bestätigen.

Page 10: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 10 - Ausgabe 52/53/2020

SirenenprobebetriebBekanntmachung

Zur Funktionsprüfung der Feuersirenen in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) findet am Samstag, den 02.01.2021, ein Probealarm statt.In der Zeit von 12.45 Uhr bis 13.00 Uhr wird durch die Feuerwehr die Probealarmierung ausgelöst.Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

AlfOrtsbürgermeisterin Miriam Giardini-Molzahn Am Ferdinand-Remy-Platz 7 Sprechstunden:56859 Alf Mo. 17.15 - 18.30 UhrTel. 06542 2381 und nach Vereinbarung Mail: [email protected]

Eine frohe Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr

Liebe Alferinnen und Alfer,momentan verbringen wir alle eine besonders ruhige und zurückgezogene Weihnachtszeit und auch der Übergang ins neue Jahr wird dieses Mal ganz anders ausfallen, als wir es seit jeher kennen.Aber unser aller Gesundheit und der gegenseitige Schutz stehen über allem.Meine Weihnachtsgrüße habe ich Ihnen in diesem Jahr zusammen mit meiner Familie persönlich vor-beigebracht und vor Ihrer Haustüre abgestellt. Ich hoffe, dass wir damit alle zusammen am Heiligen Abend einen besonderen Moment des Zusammen-haltes erschaffen konnten.

Sollten Sie nichts erhalten haben, melden Sie sich gerne bei mir.Ich wünsche Ihnen allen eine besinnliche Zeit und einen guten Übergang in das neue Jahr!Auch Silvester wird dieses Jahr sehr ruhig werden und ich bitte Sie, auch an diesem Abend daheim und in der Kleinstgruppe zu bleiben.Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2021 alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit und uns allen zusammen, dass wir wieder zu einem sicheren und aktiven Leben und geselligen Miteinan-der übergehen können!

Miriam Giardini-Molzahn, Ortsbürgermeisterin

Dorfwärme in AlfLiebe Alferinnen und Alfer,die Akquise für die Dorfwärme ist ein sehr müh-sames Geschäft. Wir haben Vorverträge aus allen Ortslagen vorliegen (außer Höllenthal, wo ein

Anschluss leider nicht möglich ist), aber es bietet sich leider noch ein sehr löcheriges Bild. Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleis-ten und die Preise für alle zu senken, wäre eine höhere Dichte an Anschlüssen sehr wichtig.Sehr viele unserer Mitbürger stehen der Dorfwärme skeptisch gegenüber und wir kennen eine Vielzahl von Gegenargumenten. Es gibt aber sehr vieles, was für die Dorfwärme spricht.Wir wissen, dass es für viele Personen Aufwand bedeutet, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen und dass es erstmal bequemer ist, alles beim Alten zu belassen. Aber der Aufwand für den einzel-nen Interessenten bzw. Anschlussnehmer hält sich sehr in Grenzen und es lohnt sich.Wenn Sie diese Chance jetzt verstreichen lassen, werden Sie sich in Zukunft vielleicht ärgern.Deshalb möchte ich Sie bitten, sich ein wenig mit dem Thema aus-einanderzusetzen und uns Ihre Verbrauchsdaten zu übermitteln, damit wir Ihnen zumindest ein Angebot erstellen können.

Weihnachtsgeschenkeaktion GlobusOh Tannenbaum, oh Tannenbaum…

Neben den Lebensmittelspenden, die der Globus Zell-Barl wöchentlich für den Tafelersatzdienst der Verbandsgemeinde Zell leistet, rief er auch dieses Jahr wieder zu der alljährlichen Geschenkeaktion auf. Vielleicht haben Sie den großen Tannenbaum im Eingangsbereich gesehen, dort hingen viele Zettel mit Wünschen dran. Jeder der dort vorbei ging, konnte sich solch einen Zettel abmachen und im Markt schauen, ob er nicht ein passendes Weih-

nachtsgeschenk für ein Kind findet. Das Geschenk konnte dann abgegeben werden und es wurde zum Verschenken reserviert. Auch für die Kinder, deren Eltern den Tafeldienst in Anspruch nehmen, wurde selbstverständlich etwas zurückgelegt. Die Geschenke konn-ten dann von den VG-Mitarbeitern abgeholt werden und kamen pünktlich zum 23.12.2020 bei den Familien an. Der Filialleitung und dem Team des Globus Zell-Barl war es sehr wichtig, dass jedes Kind am 24.12.2020 ein Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegen hat. An dieser Stelle ein großes Dankeschön für diese tolle Aktion.

Bürgerportal Cochem-ZellDie öffentlichen Verwaltungen des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rund um die Uhr geöffnet. Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell können Sie aus-gewählte Verwaltungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter

www.cochem-zell-online.deerledigen. Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürgerportals Cochem-Zell informiert, wie zum Beispiel:

www.cochem-zell-online.de

Durchstarten? Termine gibt’s online!

D I G I TA L . G E N I A L . B Ü R G E R P O R TA L !

www.cochem-zell-online.de

Weiter anpirschen?Läuft jetzt online!

D I G I TA L . G E N I A L . B Ü R G E R P O R TA L !

www.cochem-zell-online.de

Bello anmelden? Geht jetzt online!

D I G I TA L . G E N I A L . B Ü R G E R P O R TA L !

• Online Abfallkalender mit Erinnerungsfunktion

• Eingeschenkt zum Fest? Läuft jetzt online! Gaststät-tenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis

• Etwas gefunden oder verlo-ren? - Fund- und Verlustan-zeigen laufen jetzt online!

• Wild- und Jagdschäden jetzt online melden!

Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwal-tung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zustän-dig sind, im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abgerundet. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Anregungen per E-Mail [email protected] mit. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Anregungen per E-Mail [email protected] mit.

Page 11: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 11 - Ausgabe 52/53/2020

Punkt 3Auftragsvergabe für die Durchführung der Pflanzarbeiten im Bereich der Grünflächen des neuen MehrzweckplatzesNach Beratung beschließt der Gemeinderat Alf, den Auftrag für die Pflanzarbeiten an die Caritas Werkstätten Kreis Cochem-Zell, August-Horch-Straße 12, 56812 Cochem, zu erteilen.Punkt 4Fähre Bullay-Alf; Antrag auf Zuschuss zur Reparatur der FähreDer Gemeinderat Alf beschließt nach eingehender Beratung, eine Zuschusssumme zu gewähren.Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die ange-gebenen Fährzeiten eingehalten werden.Punkt 5Einvernehmliche Auflösung des gemeinsamen Bauhofes Alf-BullayDer Gemeinderat Alf beschließt, die am 01.03.2003 in Kraft getre-tene „Vereinbarung über den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes zwischen der Ortsgemeinde Bullay und der Orts gemeinden Alf“ im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Bullay zum 31.12.2020 auf-zuheben.Auch zukünftig werden eine kollegiale Zusammenarbeit und die Durchführung gemeinsamer Bauhofausschuss-Sitzungen beabsichtigt.Punkt 6Festlegung von Zielgruppen für die Nutzung der Jugendzeltplätze „Kaulet“ und „Buchental“Der Gemeinderat Alf beschließt, die Jugendzeltplätze „Kaulet“ und „Buchental“ nur an Jugendgruppen zu vermieten, sowie auf Anfrage an Gruppen bzw. Organisationen aus Alf und Umgebung und langjährigen Besuchern. In Einzelfällen können begründete Anfragen durch andere Gruppen durch die Ortsbürgermeisterin durch Sondergenehmigung erteilt werden.Halten sich die Gruppen nicht an die „Bedingungen und Auflagen zur Benutzung der Zeltlagerplätze“ verwirken sie ihr Anrecht auf zukünftige Vermietung.Punkt 7Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller; Einver-nehmen nach § 34 BauGBDer Gemeinderat Alf beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Einvernehmen zu erteilen.Punkt 8Energetische Sanierung der Mehrzweckhalle; Vorstellung der Ergebnisse der kommunalen EnergieberatungEine gesonderte Beschlussfassung erfolgt nicht.

Alf, den 16.12.2020Gemeindeverwaltung

Miriam Giardini-Molzahn, Ortsbürgermeisterin

Altstrimmign Ortsbürgermeister Hans-Werner Peifer n Im Wiesengrund 10 n Sprechstunden:n 56858 Altstrimmig n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06545 1868 n Mail: [email protected] n

Wasserzählerwechsel in AltstrimmigDie Kreiswerke Cochem-Zell

- Wasserversorgung- informieren:Ab dem 04.01.2021 werden auf Grund eichrechtlichen Vorschriften die Wasserzähler in Altstrimmig ausgewechselt.

Blankenrathn Ortsbürgermeister Jochen Hansen n Schulstraße 3, Bürgerhaus n Sprechstunden:n 56865 Blankenrath n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06545 216 n Mail: [email protected] n

BekanntmachungI.

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend die Satzung der Orts-gemeinde Blankenrath vom 18.12.2020 über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanla-gen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) bekannt gemacht:

Wir hören häufig Aussagen wie „Ich habe Gas, das lohnt sich bei mir nicht“. Aber unsere Berechnungen sprechen ein anderes Bild. Sie erhalten die Preise, die Sie zukünftig bei der Nahwärme zahlen würden und können diese dann dem gegenüberstellen, was Sie jetzt und in der Vergangenheit gezahlt haben und selber beurteilen, ob das für Sie interessant ist oder nicht.Man könnte nach unseren Erfahrungen etwas pauschaliert sagen, dass sich die Dorfwärme bei Betreibern von Wärmepumpen meist nicht rechnet und bei Öl und Gas in den meisten Fällen rechnet.Und nicht vergessen. Ab Januar 2021 steigen die Öl- und GaspreiseAb 2021 startet im Rahmen des Klimapakets die CO2-Abgabe. Das bedeutet Extrakosten für alle, die mit Öl oder Gas heizen:• 2021: 25 Euro pro Tonne CO2• 2022: 30 Euro pro Tonne CO2• 2023: 35 Euro pro Tonne CO2• 2024: 45 Euro pro Tonne CO2• 2025: 55 Euro pro Tonne CO2• Ab 2026: in Planung ca. 55-65 Euro pro Tonne CO2Das mag sich erstmal nicht so viel anhören, aber wenn man die Ton-nen pro Jahr addiert und über die Jahre kumuliert, kommen erheb-liche Summen (meist viele Tausend Euro) zusammen.Bei der Dorfwärme spart man diese hohen Zusatzkosten durch die CO2-Abgabe und kann zusammen mit geringeren Heizkosten zu einer attraktiven Kostenersparnis kommen.• Ein weiterer Kostenvorteil ist, dass man kein Geld mehr anspa-

ren muss für einen Heizungs-/Kesselaustausch alle x Jahre.• In anderen Ortschaften mit Dorfwärme sind die Werte der

angeschlossenen Immobilien und deren Verkaufschancen nicht unerheblich gestiegen.

• Das Gleiche gilt für die Verlegung von Glasfaser mit schnellem Internet direkt ins Haus.

• Sowohl bei Öl als auch bei Gas bedeutet der Anschluss an die Dorfwärme im Normalfall keinen großen Aufwand (und man hat danach mehr Platz durch Wegfall des Öltanks und da der Wärmetauscher nur ein recht kleines Gerät ist).

Für eine Angebotserstellung benötigen wir nur die folgenden Daten von Ihnen:Art der Heizanlage:Baujahr der Heizanlage:[ ] Mit [ ] Ohne WarmwasserbereitungBeheizte Wohnfläche in qm:Exakter Jahresverbrauch (Mittelwert der letzten drei Jahre):Bei Fragen bzgl. Angebotserstellung, Verträgen usw. wenden Sie sich bitte an Christian Bömer, Stephan Martiny oder mich.

Miriam Giardini-Molzahn, Ortsbürgermeisterin

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alf

Sitzungstermin: Donnerstag, 10.12.2020Sitzungsbeginn: 19:00 UhrSitzungsende: 21:45 UhrOrt, Raum: Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde AlfAnwesenheitVorsitzFrau Miriam Giardini-MolzahnBeigeordneteHerr Christian BömerHerr Dr. Markus RinkMitgliederFrau Susanne DoppelhamerHerr Pascal FuhrmannHerr Bernhard HoffmannFrau Rita HoffmannHerr Stephan MartinyHerr Günther SteffensFrau Helga WolffPunkt 2Erlass eines II. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Alf1. Der Gemeinderat Alf beschließt, einen II. Nachtrag zur Satzung

über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsge-meinde Alf gemäß Anlage zu erlassen.Die Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

2. Der Gemeinderat Alf beschließt, den Beitragssatz in der bis-herigen Höhe von 6,4 % sowie die Vorteilssätze für das Erhe-bungsjahr 2020 zu belassen.

Page 12: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 12 - Ausgabe 52/53/2020

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kosten-erstattungsbeträge nach §§ 135 a – c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanla-gen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege, soweit diese zum Anbau bestimmt sind.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tun-nel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Aus-nahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag.

§ 3Ermittlungsgebiete

(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen folgen-der Gebiete bilden jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten).1. Die Abrechnungseinheit 1 wird gebildet von der gesamten

Ortslage Blankenrath (ohne die Grundstücke im Industrie- und Gewerbegebiet „Zur Oberen Heide“)

2. Die Abrechnungseinheit 2 wird gebildet vom Industrie- und Gewerbegebiet Blankenrath „Zur Oberen Heide“.

Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentli-chen Einrichtungen ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.(2) Der beitragsfähige Aufwand, wird für die eine Abrechnungsein-heit bildenden Verkehrsanlagen, nach den jährlichen Investitions-aufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt (A-Modell).

§ 4Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§ 5Gemeindeanteil

Der Gemeindeanteil beträgt für dieAbrechnungseinheit 1gesamte Ortslage Blankenrath(ohne die Grundstücke im Industrie- undGewerbegebiet „Zur Oberen Heide“) 34 v. H.Abrechnungseinheit 2Industrie- und Gewerbegebiet „Zur Oberen Heide“ 30 v. H.

§ 6Beitragsmaßstab

(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge-schosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v. H.Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist

das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zu zuord-nen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist entsprechend anzuwenden.

2. Liegen Grundstücke innerhalb einer im Zusammenhang bebau-ten Ortslage (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 35 m.b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren-zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 35 m.c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Ver-bindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grund-stückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe-grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge-bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 70 m zugrunde gelegt.

II.Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever-waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56865 Blankenrath, den 18.12.2020Gemeindeverwaltung BlankenrathJochen Hansen, Ortsbürgermeister

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

Verkehrsanlagen(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

für die Ortsgemeinde Blankenrathvom 18.12.2020

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 und der §§ 2 Abs. 1, 7,10 und 10a des Kom-munalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 - alle in ihrer jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen§ 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen§ 3 Ermittlungsgebiete§ 4 Gegenstand der Beitragspflicht§ 5 Gemeindeanteil§ 6 Beitragsmaßstab§ 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke§ 8 Entstehung des Beitragsanspruches§ 9 Vorausleistungen§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages§ 11 Beitragsschuldner§ 12 Veranlagung und Fälligkeit§ 13 Übergangsregelung§ 14 Öffentliche Last§ 15 In-Kraft-Treten

§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstel-lung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmun-gen des KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanla-gen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schad-haften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,

2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-tiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,

3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,

4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funk-tion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Her-vorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Her-stellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.

Page 13: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 13 - Ausgabe 52/53/2020

für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche bei teil-weise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 10 v.H. und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutz-ten Grundstücken um 15 v.H..

§ 7Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

(1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung ver-schonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grund-stücksfläche angesetzt.(2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwen-dung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.

§ 8Entstehung des Beitragsanspruches

Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§ 9Vorausleistungen

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Bei-tragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10Ablösung des Ausbaubeitrages

Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwick-lung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist.(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und jeweils zu ¼ am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.(2) Der Beitragsbescheid enthält:1. die Bezeichnung des Beitrages,2. den Namen des Beitragsschuldners,3. die Bezeichnung des Grundstückes,4. den zu zahlenden Betrag,5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der

beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech-nungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem

Grundstück ruht, und8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festge-stellt werden.

§ 13Übergangs- bzw. Verschonungsregelung

(1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, folgendes festgelegt. Für Grundstücke für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB, Ausbaubeiträge nach dem KAG oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind oder geleistet wurden, wird unter Berück-sichtigung der üblichen Nutzungsdauer einer Verkehrsanlage von 20 Jahren, eine Übergangsregelung nach folgendem Umfang der einmaligen Belastung getroffen.

Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb-ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefen-begrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tie-fenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nut-zung.Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöh-ten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbe-grenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.

3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstück-steiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tat-sächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gege-benenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5.

(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festge-

setzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der

Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abge-rundet.

3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilta) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirk-lichte Voll-geschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohn-zwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.

4. Ist nach den Nr. 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzu-setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurun-den sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen.

5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplan-gebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss.

6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.

7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitrags-flächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie beste-hen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim-mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.

8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrech-nung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.

9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschied-licher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.

(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewich-tete Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend

Page 14: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 14 - Ausgabe 52/53/2020

Ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils liegt daher für jedes Grundstück durch die in der Abrechnungseinheit vorhandenen Verkehrsanlagen vor.Abrechnungseinheit 2Industrie- und Gewerbegebiet „Zur Oberen Heide“Das Industrie- und Gewerbegebiet wird von der im Zusammen-hang bebauten Ortslage durch Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang auf einer Länge von ca. 600 m getrennt. Es ist mit der Ortslage durch die K 48 verbunden, die zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet nicht zum Anbau bestimmt ist. Außerdem handelt es sich bei dem Industrie- und Gewerbegebiet um ein Gebiet, dessen Straßenausbauaufwand sich strukturell gra-vierend von demjenigen der Ortslage unterscheidet. Innerhalb der Abrechnungseinheit wird den einzelnen Grundstücken durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen die Anbindung an das inner- und überörtliche Straßennetz vermitteln. Ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils liegt daher für jedes Grundstück durch die in der Abrechnungseinheit vorhande-nen Verkehrsanlagen vor.Aus den genannten Gründen werden in der Ortsgemeinde Blankenrath die vorgenannten 2 getrennten öffentlichen Einrichtungen gebildet.

Briedeln Ortsbürgermeister Thomas Steinbach n Bürgerbüro, Moselstr. 25 n Sprechstunden:n 56867 Briedel n Di. 18.30 - 19.30 Uhrn Tel. 06542 4640 (Gemeinde) n oder nach Vereinbarung nn Mail: [email protected]

Sendung über den „lock down“ in BriedelFür die alten Briedeler ist ein „lock down“ ja nichts Neues. Schon 1947 war Briedel aufgrund der Paratyphus-Epidemie komplett abgeschottet. Keiner durfte in den Ort rein, keiner durfte den Ort verlassen. Die Hauptstraße war für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt und auch die Moselbahn durfte nicht anhalten und musste den Ortsbereich mit geschlossenen Fenstern in Höchstgeschwindig-keit passieren.Ein Journalistenteam des Südwestrundfunks hat vor einigen Wochen eine weitere umfassende Dokumentation über die Auswir-kungen auf die Briedeler Bevölkerung gedreht. Zeitzeugen-Inter-views beleuchten umfassend die erlebten Einschränkungen.Die Dokumentation soll voraussichtlich am 27.12.2020 ab 18.45 Uhr im SWR-Fernsehen in der Reihe „Wie war es damals“ gesendet werden. Nach der Ausstrahlung wird der Beitrag auch in der Media-thek bereitgestellt und künftig im Online-Programm der ARD wei-terhin abrufbar sein.

Bullayn Ortsbürgermeister Matthias Müller n Kirchstr., Mehrzweckhalle n Sprechstunden:n 56859 Bullay n Di. u. Do. 18.15 - 19.30 Uhrn Tel. 06542 2545n Mail: [email protected] n

Herzlichen Glückwunsch, Hanna Kaiser !Hanna Kaiser ist in den Leichtathletik - Nationalkader für Dis-kuswurf berufen worden. Hierfür hat sie sich mit herausragen-den Leistungen auf Landes - und Bundesebene qualifiziert. Das ist umso höher zu bewerten, da sie sich zeitgleich auch in der Vorbereitung auf ihr Abitur befindet.Unsere Gemeinde ist stolz, dass eine Bürgerin unseres Ortes erstmals einen solch großen sportlichen Erfolg erzielen konnte.Wir wünschen ihr für ihre weitere sportliche Karriere viel Erfolg und freuen uns, ihr für das notwendige individuelle Training unsere Sporthalle zur Verfügung stellen zu dürfen.

Matthias Müller, Ortsbürgermeister

Abfallentsorgung: PapiertonneDie Kreiswerke Cochem-Zell – Abfallwirtschaft – informieren, dass bei der Papierentsorgung ein zusätzlicher Termin eingerichtet wurde:Bullay: 09.01.2021, PapiertonneDer Abfallkalender ist online unterhttps://www.coc.de/portal/abfallkalender/ abrufbar.

Beitrag je m² beitragspflichtige Fläche Verschonung Jahrebis 1,00 € 1von 1,01 € bis 2,00 € 2von 2,01 € bis 3,00 € 3von 3,01 € bis 4,00 € 4von 4,01 € bis 5,00 € 5von 5,01 € bis 6,00 € 6von 6,01 € bis 7,00 € 7von 7,01 € bis 8,00 € 8von 8,01 € bis 9,00 € 9von 9,01 € bis 10,00 € 10von 10,01 € bis 11,00 € 11von 11,01 € bis 12,00 € 12von 12,01 € bis 13,00 € 13von 13,01 € bis 14,00 € 14von 14,01 € bis 15,00 € 15von 15,01 € bis 16,00 € 16von 16,01 € bis 17,00 € 17von 17,01 € bis 18,00 € 18von 18,01 € bis 19,00 € 19mehr als 19,00 € 20(2) Die Schonfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Bei-tragsanspruch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen oder einer vertraglichen Leistung endgültig ent-standen ist.

§ 14Öffentliche Last

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 15Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.(2) Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen ent-standen sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten inso-weit für diese die bisherigen Regelungen weiter.

56865 Blankenrath, 18.12.2020Gemeindeverwaltung BlankenrathJochen Hansen, Ortsbürgermeister

Anlagezur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkeh-rende Beiträge) für die Ortsgemeinde Blankenrath vom 18.12.2020Begründung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtungen gem. § 10a Abs. 1 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausbaubei-tragssatzungGemäß § 10a Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG erheben die Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge. Als Grundlage für die Erhebung werden von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt. Diese werden durch das Zusammenfassen mehrerer Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet, die in einem abgrenzbaren und räum-lich zusammenhängenden Gebietsteil liegen.Ein räumlicher Zusammenhang wird in der Regel nicht durch Außenbereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topo-grafischen Merkmalen wie Flüssen, Bahnanlagen oder klassifizierte Straße, die ohne großen Aufwand gequert werden können, aufge-hoben. Notwendig für die Beitragsveranlagung ist ein konkret zure-chenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils für jedes veranlagte Grundstück, durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen.In der Ortsgemeinde Blankenrath werden folgende 2 Abrechnungs-einheiten gebildet:Abrechnungseinheit 1Gesamte Ortslage Blankenrath- ohne die Grundstücke im Industrie- und Gewerbegebiet „Zur Oberen Heide“ -Die Ortslage Blankenrath bildet ein räumlich zusammenhängend bebautes Gebiet ohne Außenbereichsflächen zwischen den bebau-ten Flächen. Tatsächliche örtliche Gegebenheiten die eine Trennung gebieten (Bahnanlagen, Flüsse, größere Straßen etc.) sind nicht vor-handen.Die einzelnen Straßen weisen keinen gravierend unterschiedlichen Straßenausbauaufwand auf; den einzelnen Grundstücken wird durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen die Anbindung an das inner- und überörtliche Straßennetz vermitteln.

Page 15: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 15 - Ausgabe 52/53/2020

3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,

4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funk-tion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Her-vorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Her-stellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist.(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kosten-erstattungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen und für selbstständige Fuß- und Radwege, soweit diese zum Anbau bestimmt sind.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tun-nels und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.

§ 3Ermittlungsgebiete

(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemein-degebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentli-chen Einrichtung ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungs-einheit bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 4 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.

§ 4Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§ 5Gemeindeanteil

Der Gemeindeanteil beträgt 35 %.

§ 6Beitragsmaßstab

(1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 5 reduzierte bei-tragsfähige Ausbauaufwand wird auf die erschlossenen Grundstü-cke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt.(2) Als Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleich-barer Weise nutzbaren Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungs-planes die über-plante Fläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der nicht überplante Grundstücksteil dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen, so gilt die Fläche des Buchgrundstücks. Abs. 3 ist inso-weit ggf. entsprechend anzuwenden.(3) Als Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleich-barer Weise nutzbaren Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungs-planes oder bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbli-che oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt,a) soweit sie an die Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche zwischen

der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Verkehrsan-lage und einer im Abstand von 35 m dazu verlaufenden Linie,

b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grund-stücksgrenze, die der Verkehrsanlage zugewandt ist, und einer im Abstand von 35 m dazu verlaufenden Linie.Grundstücksteile, die lediglich eine wegmäßige Verbindung herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.

Überschreitet die tatsächliche bauliche, gewerbliche oder vergleich-bare Nutzung die Abstände nach Satz 1 a) oder b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.

BekanntmachungI.

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend die Satzung der Ortsgemeinde Bullay vom 18.12.2020 über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitrags-satzung wiederkehrende Beiträge) bekannt gemacht:

II.Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever-waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56859 Bullay, den 18.12.2020Gemeindeverwaltung Bullay

Matthias Müller, Ortsbürgermeister

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

Verkehrsanlagen(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

für die Ortsgemeinde Bullayvom 18.12.2020

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 - alle in ihrer jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hier-mit bekannt gemacht wird:Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen§ 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen§ 3 Ermittlungsgebiete§ 4 Gegenstand der Beitragspflicht§ 5 Gemeindeanteil§ 6 Beitragsmaßstab§ 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke§ 8 Entstehung des Beitragsanspruches§ 9 Vorausleistungen§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages§ 11 Beitragsschuldner§ 12 Veranlagung und Fälligkeit§ 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung§ 14 Öffentliche Last§ 15 In-Kraft-Treten

§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstel-lung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmun-gen des KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanla-gen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,

ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schad-haften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,

2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-tiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,

Page 16: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 16 - Ausgabe 52/53/2020

In sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 0,2 und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutz-ten Grundstücken um 0,3.

§ 7Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

(1) Für Grundstücke, die zu einer in der Abrechnungseinheit gele-genen Verkehrsanlage Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13 dieser Satzung mit 50 v.H. angesetzt. Werden Grundstücke durch mehrere in § 13 Abs. 1 genannte Verkehrsanlagen erschlossen, ist Satz 1 bis zum Ende des letzten für diese Grundstücke geltenden Befreiungszeitraums anzuwenden.(2) Kommt für einen oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 3 dieser Satzung zur Anwen-dung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.

§ 8Entstehung des Beitragsanspruches

Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§ 9Vorausleistungen

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Bei-tragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10Ablösung des Ausbaubeitrages

Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwick-lung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigen-tümer oder dinglich Nutzungsberechtig-ter des Grundstücks ist.(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind jeweils zu 1/4 am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jedenJahres fällig.(2) Der Beitragsbescheid enthält:1. die Bezeichnung des Beitrages,2. den Namen des Beitragsschuldners,3. die Bezeichnung des Grundstückes,4. den zu zahlenden Betrag,5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der

beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech-nungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem

Grundstück ruht, und8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festge-stellt werden.

§ 13Übergangs- bzw. Verschonungsregelung

(1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags

(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit

a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen,e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen,f) 0,65 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerb-

lichen Nutzung vergleich-baren Weise genutzt werden können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). Wenn sich aus der nach Abs. 5 oder 6 a) ermittelten Zahl der Vollgeschosse ein höherer Faktor ergibt, so gilt dieser.Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.

(5) Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässi-

gen Zahl der Vollgeschosse.Sofern ein früherer und rechtsverbindlicher Bebauungsplan eine geringere Zahl von Vollgeschossen zuließ und Bauvorha-ben unter Geltung und Einhaltung des früheren Bebauungs-planes errichtet wurden, gilt die im früheren Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse.Liegt ein Grundstück im Geltungsbereich eines rechtsver-bindlichen Bebauungsplanes, der erst nach der tatsächlichen Bebauung eines Grundstücks in Kraft getreten ist und ist im Bebauungsplan eine andere höchstzulässige Vollgeschosszahl festgesetzt als die bei der Bebauung baurechtlich und nachweis-lich zulässige Zahl, so wird die Zahl der Vollgeschosse nach den vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes auf den Grundstü-cken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Voll-geschossen angesetzt.

b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollge-schosse die höchstzulässige Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe in Form der Trauf- oder First-höhe festgesetzt, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchst-zulässige Trauf- oder Firsthöhe geteilt durch 2,8. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die durch 2,8 geteilte höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan bezüglich der Trauf- oder Firsthöhe keine Festsetzungen trifft, gilt als Gebäudehöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.

d) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollge-schosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die höchstzulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden.Enthält eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB entsprechende Festsetzungen, so gelten die Regelungen der Buchstaben a) bis d) entsprechend.

(6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebau-ungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB nicht die nach Abs. 5 erforder-lichen Festsetzungen enthält, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsäch-

lich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gemäß Abs. 5 c) geteilt durch 2,8. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.

b) Bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwie-gend vorhandenen Vollgeschosse.

c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.

d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse, mindestens aber ein Vollgeschoss, zugrunde gelegt.

(7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten um 0,5 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähn-licher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.

Page 17: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 17 - Ausgabe 52/53/2020

dessen Verkehrsanlagen den einzelnen Grundstücken die Anbin-dung an das inner- und überörtliche Straßennetz vermitteln.Die Eisenbahnlinie, die in Nord-Süd-Richtung durch den Ort führt hat keine trennende Wirkung, da 4 ungehinderte Querungsmög-lichkeiten vorhanden sind. Insbesondere die Graf-Beisel-Straße und die Bahnhofstraße/Am Kleinbahnhof stellen einen räumlichen Zusammenhang zwischen den Bereichen östlich und westlich der Eisenbahnlinie dar, da sich westlich zentrale Einrichtungen wie Kin-dergarten und Einkaufsmöglichkeiten befinden, während östlich die Schule, Kirche und verschiedene Arztpraxen vorhanden sind.Die einzelnen Straßen weisen keinen gravierend unterschiedlichen Straßenausbauaufwand auf; ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils liegt daher für jedes veranlagte Grundstück durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen vor.Daher werden alle Verkehrsanlagen der Gemeinde Bullay zusam-mengefasst und bilden eine einheitliche öffentliche Einrichtung.

Grenderichn Ortsbürgermeister Wolfgang Wallrath n Schulstraße 22 n Sprechstunden:n 56858 Grenderich n nach Vereinbarungn Tel. 02673 4449 n www.gemeinde-grenderich.den Mail: [email protected]

Weihnachts- und NeujahrswünscheLiebe Grendericher,vor einem Jahr hatte noch keiner eine Ahnung, was uns in 2020 erwarten sollte. Im Laufe dieses Jahres ist uns sehr bewusst geworden, dass ganz unerwartete Vorkommnisse unser Leben und unse-ren gewohnten Alltag völlig verändern können. Eine winzig kleine aber übermächtige Bedrohung gefährdet ganz plötzlich die Gesundheit und das Leben weltweit. Ein solidarisches Handeln der gesamten Gesellschaft ist nötig, um dieser Pande-mie zu begegnen. Nun müssen wir die schmerzlichen Kontaktbeschränkungen auch zu Familienangehöri-gen und Freunden über die Festtage und Sylvester

durchhalten, um die Verbreitung zu reduzieren.Ich wünsche Euch allen, auch im Namen des Gemeinderates, ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Gute für das neue Jahr. Gerade angesichts der Erfahrungen aus dem zu Ende gehenden Jahr wünschen wir Euch Gesund-heit, Glück und die Vorfreude auf hoffentlich wieder kontakt-freudigere Zusammenkünfte und Festlichkeiten im neuen Jahr.

Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister

Abfallentsorgung: PapiertonneDie Kreiswerke Cochem-Zell – Abfallwirtschaft – informieren, dass es aufgrund der Umstellung der Papierentsorgung zum Jahreswech-sel in dem Ort Grenderich zu einem längeren Leerungsintervall bis zur ersten Abfuhr kommt. Mehrmengen an Karton und Papier, die über das Fassungsvermögen der Papiertonne hinausgehen, können am Leerungstag neben der Papiertonne bereitgestellt werden. Die Beistellungen werden bei der Abfuhr am 21.01.2021 durch die Müll-werker geladen.Der Abfallkalender ist online unter https://www.coc.de/portal/abfallkalender/ abrufbar.

BekanntmachungI.

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend die Satzung der Orts-gemeinde Grenderich vom 16.12.2020 über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanla-gen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) bekannt gemacht:

II.Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

in den jeweils genannten Jahren berücksichtigt und beitragspflichtig werden:

Beitragsbefreiung: 20 JahreBezeichnung (Name der Straße) Beitragspflichtig ab dem JahrAm Moseltor 2022Im Paulzefeld 2025Am Blätterborn 2025Zandtstraße 2025Römerstraße 2025Burg-Arras-Straße 2025Auf der Purth 2025Graf-Beisel-Straße(von Einmündung Marienburg-straßebis Einmündung „Layenweg“)

2025

Langwies 2026Auf Schiels 2026Nispelter Kehr 2026Langwies - Verlängerung 2034(Grundstücke Flur 12 Flurstücke 4/5 und 4/6)(2) In den Fällen, in denen nach dem 01.01.1981 Erschließungsbei-träge nach dem Bundesbaugesetz bzw. dem Baugesetzbuch oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (nur) für Tei-leinrichtungen von Verkehrsanlagen, z. B. für Gehwege oder Fahr-bahnen erhoben wurden und Absatz 1 keine Anwendung findet, werden die gezahlten Beiträge nach Maßgabe der Sätze 2 bis 3 auf die wiederkehrenden Beiträge angerechnet.Die gezahlten Beiträge werden in dem Verhältnis, in dem die Rest-nutzungsdauer der Teileinrichtungen zu einer Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren steht, als Vorausleistung auf den wiederkehrenden Beitrag angerechnet. Innerhalb der Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren werden die abgelaufene Zeit und die Restnutzungsdauer nach vollen Jahren aufgeteilt.Die Berechnung der- abgelaufenen Zeit beginnt jeweils am 01.01. des Jahres, in dem

der Erschließungs- oder Ausbaubeitrag erhoben wurde,- Restnutzungsdauer beginnt jeweils am 01.01.2006 (Beginn der

erstmaligen Erhebung des wiederkehrenden Beitrags).

§ 14Öffentliche Last

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 15In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.(2) Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen ent-standen sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten inso-weit für diese die bisherigen Regelungen weiter.

56859 Bullay, 18.12.2020Gemeindeverwaltung Bullay

Matthias Müller, OrtsbürgermeisterAnlagezur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkeh-rende Beiträge) für die Ortsgemeinde Bullay vom 18.12.2020Begründung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gem. § 10a Abs. 1 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausbaubei-tragssatzungGemäß § 10a Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG erheben die Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge. Als Grundlage für die Erhebung werden von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt. Diese werden durch das Zusammenfassen mehrerer Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet, die in einem abgrenzbaren und räum-lich zusammenhängenden Gebietsteil liegen.Ein räumlicher Zusammenhang wird in der Regel nicht durch Außenbereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topo-grafischen Merkmalen wie Flüssen, Bahnanlagen oder klassifizierte Straße, die ohne großen Aufwand gequert werden können, aufge-hoben. Notwendig für die Beitragsveranlagung ist ein konkret zure-chenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils für jedes veranlagte Grundstück, durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen.Vorliegend handelt es sich um ein räumlich zusammenhängendes Gemeindegebiet mit dörflichem Charakter (ca. 1.594 Einwohner),

Page 18: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 18 - Ausgabe 52/53/2020

§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen und für selbstständige Fuß- und Radwege, soweit diese zum Anbau bestimmt sind.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tun-nels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Aus-nahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.

§ 3Ermittlungsgebiete

(1) Sämtliche zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentli-chen Einrichtung ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechungsein-heit bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.

§ 4Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.

§ 5Gemeindeanteil

Der Gemeindeanteil beträgt 35 %.

§ 6Beitragsmaßstab

(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge-schosse.Für die beiden ersten Vollgeschosse wird kein Zuschlag erhoben. Der Zuschlag je weiteres Vollgeschoss beträgt 15 v. H.Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesauordnung.(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:

1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuord-nen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden.

2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebau-ten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen,

die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 35 m.b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage

angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrund-stücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin lie-genden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 35 m.

c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.

d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefen-begrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Bau-reihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 70 m zugrunde gelegt.Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der inner-halb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordne-ten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever-waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56858 Grenderich, den 16.12.2020Gemeindeverwaltung Grenderich

Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

Verkehrsanlagen(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

für die Ortsgemeinde Grenderichvom 16.12.2020

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 - alle in ihrer jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hier-mit bekannt gemacht wird:

Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen§ 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen§ 3 Ermittlungsgebiete§ 4 Gegenstand der Beitragspflicht§ 5 Gemeindeanteil§ 6 Beitragsmaßstab§ 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke§ 8 Entstehung des Beitragsanspruches§ 9 Vorausleistungen§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages§ 11 Beitragsschuldner§ 12 Veranlagung und Fälligkeit§ 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung§ 14 Öffentliche Last§ 15 In-Kraft-Treten

§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstel-lung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmun-gen des KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanla-gen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schad-haften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,

2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-tiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,

3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,

4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funk-tion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Her-vorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Her-stellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kosten-erstattungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

Page 19: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 19 - Ausgabe 52/53/2020

§ 7Eckgrundstücke und

durchlaufende Grundstücke(1) Für Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage als auch von einer weiteren Verkehrs-anlage der Abrechnungseinheit erschlossen sind, wird die gewich-tete Grundstücksfläche, innerhalb des Befreiungszeitraums, nach § 13 dieser Satzung mit 50 v.H. angesetzt.(2) Für Grundstücke, die von einer nach § 13 dieser Satzung ver-schonten Verkehrsanlage als auch von mehreren weiteren Verkehrs-anlage der Abrechnungseinheit erschlossen sind, wird die gewichtete Grundstücksfläche durch die Zahl der Erschließungsanlagen geteilt.(3) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwen-dung, gelten die Regelungen nach den Abs. 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.(4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht für die von § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 erfass-ten Grundstücke.

§ 8Entstehung des Beitragsanspruches

Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§ 9Vorausleistungen

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Bei-tragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10Ablösung des Ausbaubeitrages

Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwick-lung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.

§ 11Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist.(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.(2) Der Beitragsbescheid enthält:1. die Bezeichnung des Beitrages,2. den Namen des Beitragsschuldners,3. die Bezeichnung des Grundstückes,4. den zu zahlenden Betrag,5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der

beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech-nungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem

Grundstück ruht, und8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festge-stellt werden.

§ 13Übergangs- bzw. Verschonungsregelung

Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbe-haltlich § 7 Absätze 1 bis 3 dieser Satzung, die zu der im Folgenden genannten Verkehrsanlage Zufahrt oder Zugang nehmen können, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berück-sichtigt und beitragspflichtig werden ab dem Jahr 2023.Bezeichnung (Name der Straße) Beitragspflichtig ab dem JahrTeilstrecke der Rosenbergstraße 2023von Einmündung Lindenstraße bis zumBeginn der Grundstücke Flur 4,Flurstück 95/3 und Flur 5, Flurstück 26/4

3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingar-ten oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grund-stücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.

(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festge-

setzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt.2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der

Vollgeschosse, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Trauf-höhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäude-mitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf oder abgerundet.

3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilta) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umge-

bung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirk-lichte Vollgeschosszahl höher als die in der nähe-ren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollge-schosszahl zugrunde zu legen.

b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.

4. Ist nach den Nr. 1 - 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzu-setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurun-den sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen

5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplan-gebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport- Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss.

6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.

7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitrags-flächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie beste-hen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der

Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,

b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim-mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.

8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrech-nung ergebenden Voll-geschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.

9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschied-licher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.

(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewich-tete Grundstücksfläche um 20 % erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.In sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 10 % und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutz-ten Grundstücken um 15 %.

Page 20: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 20 - Ausgabe 52/53/2020

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haserich

Am Donnerstag dem 07.01.2021 - 19:00 Uhr findet im Gemeinde-haus der Ortsgemeinde Haserich, 56858 Haserich eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haserich statt.

Tagesordnung:Öffentlicher Teil:1. Eröffnung der Sitzung2. Grundsatzentscheidung zur Errichtung von „Freiflächen Photo-

voltaikanlagen“ in der Ortsgemeinde Haserich3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Haserich;

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaik-anlagen“;Aufstellungsbeschluss

4. Auswahl eines Projektierers / Energieversorgers zur Errichtung und Realisierung der „Freiflächen Photovoltaikanlage“

5. Bauantrag auf Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle;Einvernehmensentscheidung

6. Mitteilungen und AnfragenOrtsgemeinde Haserich, den 17.12.2020

GemeindeverwaltungRudolf Wolfs, Ortsbürgermeister

Hesweilern Ortsbürgermeister Manfred Wilhelms n Hauptstraße 34 n Sprechstunden:n 56865 Hesweiler n nach Vereinbarungn Tel. 06545 6865 n Mail: [email protected] n

Brennholzbestellung

Bitte meldet Euren Brennholzbedarf für 2021 bei der Gemeindneverwaltung per Telefon oder Email an.In diesem Jahr gibt es nur Fichtenholz.

Manfred WilhelmsOrtsbürgermeister

Liesenichn Ortsbürgermeister Christian Fischer n Auf Sohler 4 n Sprechstunden:n 56858 Liesenich n nach Vereinbarungn Tel. 06545 1838 (Gemeinde) n Mail: [email protected]

Weihnachts- und NeujahrsgrüßeLiebe Liesenicher,seit dem 19. März 2020 wird unser aller Alltag durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pan-demie eingeschränkt, ja teilweise sogar komplett auf den Kopf gestellt. Dies ist sicherlich für uns alle keine einfache Situation.Doch nur wenn wir uns alle an die getroffenen Maßnahmen halten und gegenseitig aufeinander aufpassen, können wir in absehbarer Zeit wieder zum gewohnten Alltag zurückfinden. Auch der in Aussicht stehende Impfstoff soll dazu beitragen.Leider kann aufgrund der aktuellen Coronasitua-tion in diesem Jahr auch unser traditionelles kleines

Weihnachtskonzert nicht stattfinden.Allen Bürgerinnen und Bürgern von Liesenich wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest 2020. Für das kom-mende Jahr 2021 wünsche ich Gesundheit, Glück und Zufrie-denheit und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich auch in diesem Jahr für die Dorfgemeinschaft bzw. für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger eingebracht haben. Auch für das nächste Jahr wäre ich euch für die Mithilfe und Unterstützung in unserer Gemeinde dankbar.

Christian Fischer, Ortsbürgermeister

Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die Ausbaubeiträge nach dem KAG entstan-den sind.

§ 14Öffentliche Last

Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 15In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.(2) Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen ent-standen sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten inso-weit für diese die bisherigen Regelungen weiter.

56858 Grenderich, 16.12.2020Gemeindeverwaltung Grenderich

Wolfgang Wallrath, OrtsbürgermeisterAnlagezur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkeh-rende Beiträge) für die Ortsgemeinde Grenderich vom 16.12.2020Begründung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gem. § 10 a Abs. 1 KAG i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausbaubei-tragssatzungGemäß § 10a Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG erheben die Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge. Als Grundlage für die Erhebung werden von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt. Diese werden durch das Zusammenfassen mehrerer Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet, die in einem abgrenzbaren und räum-lich zusammenhängenden Gebietsteil liegen.Ein räumlicher Zusammenhang wird in der Regel nicht durch Außen-bereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topografischen Merkmalen wie Flüssen, Bahnanlagen oder klassifizierte Straße, die ohne großen Aufwand gequert werden können, aufgehoben. Notwen-dig für die Beitragsveranlagung ist ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils für jedes veranlagte Grundstück, durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen.Vorliegend handelt es sich um ein räumlich zusammenhängendes Gemeindegebiet mit dörflichem Charakter (ca. 375 Einwohner), dessen Verkehrsanlagen den einzelnen Grundstücken die Anbin-dung an das inner- und überörtliche Straßennetz vermitteln. Die einzelnen Straßen weisen keinen gravierend unterschiedlichen Stra-ßenausbauaufwand auf; ein konkret zurechenbarer Vorteil im Sinne eines Lagevorteils liegt daher für jedes veranlagte Grundstück durch die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen vor.Daher werden alle Verkehrsanlagen der Gemeinde Grenderich zusam-mengefasst und bilden eine einheitliche öffentliche Einrichtung.

Haserichn Ortsbürgermeister Rudolf Wolfs n Hauptstraße 28 n Sprechstunden:n 56858 Haserich n nach Vereinbarungn Tel. 06545 238 (Gemeinde) n Mail: [email protected]

Weihnachts- und NeujahrsgrüßeLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,nur noch wenige Tage trennen uns vom Jahreswech-sel in ein neues Jahr. Ein besonderes oder unge-wohnt anderes Jahr neigt sich dem Ende zu, was uns Allen viele Änderungen und auch Entbehrungen abverlangt hat. Trotz allem sollen wir zuversicht-lich nach vorne blicken, uns über schöne Momente freuen und vor dem Positiven die Augen nicht ver-schließen. Bei allen, die sich im abgelaufenen Jahr für unsere Gemeinde eingesetzt haben, darf ich mich ganz herzlich bedanken.Ich wünsche uns allen - auch im Namen des Gemein-derates - ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest

sowie ein zufriedenes und vor allen Dingen gesundes neues Jahr.Rudolf Wolfs, Ortsbürgermeister

Page 21: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 21 - Ausgabe 52/53/2020

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwal-tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 15.12.2020Verbandsgemeindeverwaltung

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

Mittelstrimmign Ortsbürgermeister Lothar Jakobs n Auf der Fern 8 n Sprechstunden:n 56858 Mittelstrimmig n nach Vereinbarungn Tel. 06545 1619 (Gemeinde) n Mail: [email protected] n

Weihnachts- und NeujahrsgrüßeIch wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Mittelstrimmig sowie auch unserer Nachbarge-meinden ein friedvolles, besinnliches und erholsa-mes Weihnachten 2020 und zum Jahreswechsel 2021 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr.Vieles war in diesem Jahr anders, wie auch das Jahr 2021 mit vielen Einschränkungen beginnt. Das gesamte Gemeinde- und Vereinsleben, gewachsene Traditionen und mehr, sind in diesem Jahr dem Corona-Virus zum Opfer gefallen bzw. ausgefallen.Aber ich glaube es wurde trotzdem noch vieles in

unserer Gemeinde bewegt.Deshalb möchte ich hier Allen danken, die sich auch in diesem Jahr in irgendeiner Weise in Mittelstrimmig für die Gemeinde bzw. für die Mitbürger engagiert und eingebracht haben.Mit den Erfolgen der Medizin können wir entschlossen in die Zukunft sehen und das Jahr 2021 gemeinsam schaffen.

Lothar Jakobs,, Ortsbürgermeister

Christkind 2020Nachricht vom Christkind

Liebe Mittelstrimmiger,in diesem Jahr ist ja vie-les anders. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Bestimmungen kann das Christkind nicht wie sonst üblich, jedes Haus in Mit-telstrimmig besuchen.Eine Voranmeldung ist in diesem Jahr zwingend erforder-lich.Jeder, der den Besuch des Christkindes wünscht, soll sich bei Steffi Bressan ( Tel. 6992 ) anmelden.Das Christkind kann in diesem Jahr seine Weihnachtsbot-schaft nur draußen an der Haustüre verkünden. Abstand und Masken sind verpflichtend.Trotz allem wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr.

Euer Christkind 2020

Verloren / GefundenIn der Schulstraße wurde eine Damenhalskette gefunden.Die Verliererin kann die Kette bei der Gemeindeverwaltung abholen.

Mittelstrimmig, 16.12.2020Lothar Jakobs, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der

Ortsgemeinde Liesenichfür das Haushaltsjahr 2020

vom 15.12.2020Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rhein-land-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30.11.2020 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüberbisherEuro

verändertum

Euro

nunmehrfestgesetzt

aufEuro

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge

425.440 3.660 429.100

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

473.880 22.880 496.760

der Jahresfehlbedarf -48.440 -19.220 -67.6602. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentli-chen Ein- und Auszah-lungen

4.290 -18.430 -14.140

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000 24.260 25.260

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

25.000 72.000 97.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit -24.000 -47.740 -71.740der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit 19.710 66.170 85.880

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer werden nicht geändert.

§ 5 Wertgrenze für InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 6 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 5.097.193,80 EUR. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2019 beträgt 4.863.343,80 EUR und zum 31.12.2020 4.795.683,80 EUR.

Liesenich, den 15.12.2020Ortsgemeinde Liesenich

Christian Fischer, OrtsbürgermeisterHinweis:Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.12.2020 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 12.01.2021, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

Page 22: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 22 - Ausgabe 52/53/2020

Neefn Ortsbürgermeister Harald Franzen n Auf der Kehr 12 n Sprechstunden:n 56858 Neef n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06542 2464 o. Tel. 06542 1814054 (Gemeinde) n o. Tel. 0160 99116525 (Mobil) n Mail: [email protected]

Lichtillumination in der Neefer PfarrkircheAlle Neefer Bürger-/innen sind herzlich eingeladen die Lichtillumi-nation in der Neefer Pfarrkirche zu folgenden Zeiten zu besuchen:- an Heiligabend nach der Messe ca. 19.30 bis 22 Uhr- am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag von 16 bis 21 Uhr und an- Silvester 31.12.20 von 16 Uhr bis kurz nach Mitternacht.In der Kirche gelten die Verhaltensregeln in der Corona Zeit. Bitte tragen Sie Ihren Mund- und Nasenschutz und halten von anderen Besuchern die sich ggf. in der Kirche aufhalten ausreichend Abstand.Ganz herzlich bedanken wir uns bei Christian Reiz und Thomas Klages (Veranstaltungstechnik Tempus fugit), die uns auf Anfrage diese Lichtillumination installiert haben und in der Advents- und Weihnachtszeit zur Verfügung stellen.

Kath. Kirchengemeinde Neef

Abfallentsorgung: PapiertonneDie Kreiswerke Cochem-Zell – Abfallwirtschaft – informieren, dass bei der Papierentsorgung ein zusätzlicher Termin eingerichtet wurde:Neef: 09.01.2021, PapiertonneDer Abfallkalender ist online unterhttps://www.coc.de/portal/abfallkalender/ abrufbar.

Panzweilern Ortsbürgermeister Winfried Theisen n Gassenhof 1 n Sprechstunden:n 56865 Panzweiler n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06545 454 n Mail: [email protected]

Abfallentsorgung: PapiertonneDie Kreiswerke Cochem-Zell – Abfallwirtschaft – informieren, dass es aufgrund der Umstellung der Papierentsorgung zum Jahreswech-sel in dem Ort Panzweiler zu einem längeren Leerungsintervall bis zur ersten Abfuhr kommt. Mehrmengen an Karton und Papier, die über das Fassungsvermögen der Papiertonne hinausgehen, können am Leerungstag neben der Papiertonne bereitgestellt werden. Die Beistellungen werden bei der Abfuhr am 25.01.2021 durch die Müll-werker geladen.Der Abfallkalender ist online unterhttps://www.coc.de/portal/abfallkalender/ abrufbar.

Peterswald-Löffelscheidn Ortsbürgermeister Kurt Mähser n Hauptstraße 13 n Sprechstunden:n 56868 Peterswald-L. n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06545 912465n Mail: [email protected]

WeihnachtsgrüßeLiebe Peterswald-Löffelscheider,ich wünsche Euch und Euren Familien ein fröhli-ches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage, Gesund-heit, Glück, Zufriedenheit und einen guten Start ins neue Jahr.Auch möchte ich – wie in jedem Jahr – die Gelegen-heit nutzen, mich bei allen bedanken, die sich zum Wohle der Gemeinde und auch zum Wohle der Kir-chengemeinde engagiert haben.Ebenfalls ein Dankeschön an die Bediensteten der Gemeinde und an die Mitglieder des Gemeinderates.Bleibt gesund!

Kurt Mähser, Ortsbürgermeister

Moritzheimn Ortsbürgermeister Adelbert Reis n Unterstraße 16 n Sprechstunden:n 56865 Moritzheim n nach Vereinbarungn Tel. 06545 6390 (Gemeinde) n Mail: [email protected]

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Moritzheim

am 03.12.2020 um 19:00 Uhrim Gemeindehaus

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Adelbert ReisAnwesenheit:Name AnwesendSchug Dieter xChrist Peter xSchimpchen Michael xReis Michael xEpple Rainer xReis Mario x

Punkt 3Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung den Tages-ordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung zu vertagen. Da insbesondere Informationsbedarf hinsichtlich des veranschlagten Einschlagsoll besteht, sollen die Forstwirtschaftspläne von Forst-amtsleiter Herrn Jörg Lorscheider detailliert vorgestellt werden.

Punkt 4I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitrags-satzung wiederkehrende Beiträge) für die Ortsgemeinde Moritz-heim vom 25.09.2019Der Gemeinderat beschließt, den in der Anlage beigefügten I. Nach-trag zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wieder-kehrende Beiträge) für die Ortsgemeinde Moritzheim zu erlassen.

Punkt 5Erstmalige Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen Moritz-heim und GrenderichDer Gemeinderat stimmt der erstmaligen Herstellung einer Radwe-geverbindung zwischen der Ortsgemeinde Moritzheim und Gren-derich (als Regionale Ergänzung zum großräumigen Rad-wegenetz Rheinland-Pfalz) auf der Grundlage der Kostenschätzung der Bau-abteilung ebenso wie der Übernahme der Projektträgerschaft durch die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zu.Gleichzeitig erklärt er sich damit einverstanden, den nach Abzug der avisierten Landeszuwendung verbleibenden Kostenanteil nach einem Verteilerschlüssel in Höhe von 75 v.H. zu Lasten der Ortsge-meinde Grenderich und in Höhe von 25 v.H. zu Lasten der Ortsge-meinde Moritzheim umzulegen.In dem Zusammenhang sichert der Gemeinderat der Verbands-gemeinde Zell (Mosel) seitens der Ortsgemeinde Moritzheim die vollständige Refinanzierung des vorbeschriebenen Kostenanteils zu.Bei seiner Zustimmung geht der Gemeinderat davon aus, dass sich die Ortsgemeinde Grenderich ebenfalls anteilig entsprechend dem festgelegten Verteilerschlüssel an dem nach Abzug der Zuwendung verbleibenden Eigenanteil mit 75 v.H. beteiligt und damit eine voll-ständige Refinanzierung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gewährleistet ist.Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt eine entspre-chende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den notwendigen Zuwendungsantrag bis spätestens zum 04.02.2021 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier auf den Weg zu bringen.

Moritzheim, den 14.12.2020Gemeindeverwaltung

Adelbert Reis, Ortsbürgermeister

Page 23: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 23 - Ausgabe 52/53/2020

oder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Pünderich, den 15.12.2020Ortsgemeinde Pünderich

(Siegel)Rainer Nilles, Ortsbürgermeister

II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages

in der Ortsgemeinde Pünderich(Tourismusbeitragssatzung, TBS)

vom 12.12.2018vom 15.12.2020

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2020 (GVBl. S. 297) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), am 14.12.2020 folgenden II. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel IFolgender § 3a wird neu hinzugefügt:

§ 3aSonder-Maßstab wegen Corona-Krise

(1) Für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 wird der Messbetrag für den besonderen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des § 3 Abs. 1 die-ser Satzung abweichend bestimmt durch die folgenden Absätze.(2) Für die Maßstabskomponente Umsatz gilt § 3 Abs. 2 dieser Sat-zung mit der Maßgabe, dass für die Erhebungsjahre 2020 bis 2021 anstelle des im vorvergangenen Jahr bzw. des im vergangenen Jahr erzielten Umsatzes der im Erhebungsjahr selbst erzielteUmsatz die Bemessungsgrundlage bildet. Für das Erhebungsjahr 2022 bildet anstelle des im vorvergangenen Jahr erzielten Umsatzes der im Vorjahr erzielte Umsatz die Bemessungsgrundlage.(3) Für die Maßstabskomponente Vorteilssatz gilt § 3 Abs. 3 dieser Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Vorteilssätze für die einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Voraus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 end-gültig bestimmt wird.(4) Für die Maßstabskomponente Gewinnsatz gilt § 3 Abs. 4 dieser Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Gewinnsätze für die einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Voraus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 end-gültig bestimmt wird.(5) Für die Beitragsfestsetzung gilt § 6 Abs. 3a.

Artikel IIIn § 6 wird folgender Absatz 3a neu hinzugefügt:Die Beitragsfestsetzung für die Erhebungsjahre 2020 bis 2021 kann im Hinblick auf den Beitragsmaßstab (§ 3a i.V.m. § 3 dieser Sat-zung) vorläufig (i.S.v. § 165 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung) erfol-gen, bis die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung nachträglich mittels Änderungssatzung mit gesondert für 2020 bis 2021 ermittelten Vorteils- und Gewinnsätzen versehen worden ist. Für die Erhebungs-jahre 2021 und 2022 ist die Vorausleistung auf der Grundlage des vor-aussichtlichen Umsatzes zu ermitteln (Abs. 2 Satz 3); dieser kann von der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) anhand der vor dem Erhebungsjahr 2020 im Einzelfall erzielten Umsätze geschätzt werden.

Artikel III(1) Diese Nachtragssatzung tritt mit Wirkung ab 01. Januar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.(2) Das Außerkrafttreten lässt die spätere Vollziehbarkeit dieser Nachtragssatzung in Bezug auf Beitragsansprüche, die während des von Absatz 1 bestimmten Geltungszeitraums entstanden sind, unbe-rührt.

Pünderich, den 15.12.2020Ortsgemeinde Pünderich

(Siegel)Rainer Nilles, Ortsbürgermeister

WeihnachtsgrüßeLiebe Pündericherinnen, liebe Pündericher,Weihnachten ist für die meisten Menschen in die-ser Welt das wichtigste und schönste Fest des Jah-res. Wir freuen uns auf die Bescherung am Heiligen Abend, funkelnde Kerzen und schöne Feiern in weihnachtlicher Stimmung.Jedoch wird seit Monaten unser Leben durch das Coronavirus beherrscht. Das Virus hat auch bei vielen Menschen das Leben verändert. So gehören Vereinsamung, Existenzsorgen und Zukunftsängste zu den Alltagssorgen vieler Menschen. Die jetzige Situation braucht einen besonderen Zusammenhalt. Ich möchte Sie daher bitten, sich an all die Vorga-

ben zu halten. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.Für die Gemeinde möchte ich mich heute bei all denen, die mit-geholfen haben, unseren schönen Ort lebens- und liebenswert zu gestalten, sehr bedanken. Es ist wichtig zu wissen, daß wir Mitbürgerinnen und Mitbürger haben, die sich für die Pflege der Blumen und Ruheplätze im Ort einsetzen. Ein besonderer Dank an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich ehrenamtlich für die Mitmenschen im sozialen Bereich einsetzen. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Vereinen in unserem Ort. Sie alle helfen mit, daß es sich bei uns gut leben lässt. Natürlich möchte ich mich ebenso bei den Mitgliedern des Gemeinderates sehr herzlich bedanken.In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, auch wenn es nunmal mal anders ist, und besonders ein gesundes Neues Jahr 2021.

Herzliche Grüße,Rainer Nilles

Brennholzsaison 2020/2021Ab sofort können wieder Holzbestellungen bei mir abgegeben werden. Mit Ihrer Holzbestellung stärken Sie die Forstwirtschaft, die zur Zeit durch Trockenheit und Borkenkäferbefall sehr leidet.Sie sollten sich die Frage stellen, ob es unbedingt Eichen- und Buchenholz sein muss, oder geht auch trockenes Nadelholz, was viel günstiger ist und in Süddeutschland und Skandinavien selbstverständlich seit ewigen Zeiten als Brennholz dient.Aber ich nehme natürlich jede Brennholzbestellung sehr gerne an.

Mit freundlichen GrüßenRainer Nilles

BekanntmachungI.

Auf Grund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gel-tenden Fassung wird nachfolgend der II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pün-derich (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 15.12.2020 bekannt gemacht.

II.Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

Page 24: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 24 - Ausgabe 52/53/2020

im Zuge der Erschließung der neu zu parzellierenden Grundstücke zuzustimmen.Punkt 4Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Pünderich;Abweichung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-planes „Pünderich Süd (Neufassung)“Der Gemeinderat Pünderich beschließt nach eingehender Bera-tung, dem Bauherrn für das beantragte Bauvorhaben1. hinsichtlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-

ungsplanes (Überschreitung Baugrenze) das Einvernehmen zu erteilen,

2. hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Abweichung zur der abweichenden Dachneigung/Dachform die Zustimmung zu erteilen und

3. der Nutzung des Weges Parzelle Flur 21, Flurstück 36 als Zufahrt im Zuge der Erschließung der neu zu parzellierenden Grundstücke zuzustimmen.

Punkt 5Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Pünderich;Abweichung von Vorschriften des Bebauungsplanes „Pünderich Süd (Neufassung)“Der Gemeinderat Pünderich beschließt nach eingehender Beratung, den Bauherren für das beantragte Bauvorhaben (Neubau eines Ein-familienwohnhauses) hinsichtlich der Abweichung von den Festset-zungen des Bebauungsplanes (Dachneigung) die Zustimmung zu erteilen.Punkt 6Antrag auf Neupflasterung von Teilbereichen der RömerstraßeDer Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.Punkt 7Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. ZuwendungenDer Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendung der Katholischen Frauengemeinschaft für die Anschaf-fung eines Baumes für den Kinderspielplatz am Moselufer.Punkt 8Wohnmobilstellplatz Pünderich;Herstellung der Strom- und FrischwasserzufuhrNach Beratung beschließt der Gemeinderata) die Herstellung der Stromversorgung bis zur Annahmestelle

Grundstück Wohnmobilstellplatz mit einer Kapazität von bis zu 80 kWh und

b) die Herstellung der Wasserversorgung, d. h. einer Verlängerung der bisherigen Frischwasserzufuhr von der Schulstraße bis zur Anschlussstelle Grundstück Wohnmobilstellplatz.

Die Verwaltung wird beauftragt die v. g. Maßnahmen auszuschrei-ben und entsprechende Angebote einzuholen. Der Vorsitzende wird ermächtigt die Herstellung der Strom- und Wasserversorgung bis zu Anschlussstelle Grundstück Wohnmobilstellplatz zu vergeben.Punkt 9Instandhaltung des Daches vom EichhausDer Gemeinderat stimmt der Erteilung des Auftrages an die Fa. Schmitz zu.Punkt 10Baumschnitt am MoseluferNach eingehender Beratung beauftragt der Gemeinderat den Ortsbürgermeister ein weiteres Angebot einzuholen. Um eine schnellstmögliche Aufnahme der Arbeiten sicherzustellen, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die Firma abschließend zu beauftra-gen, die das wirtschaftlichste Angebot vorlegt.

Pünderich, den 17.12.2020Gemeindeverwaltung

Rainer Nilles, Ortsbürgermeister

Berichtüber die Sitzung des Gemeinderates Pündericham 14.12.2020

in der Mehrzweckhalle Pünderichunter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Rainer NillesAnwesenheit:Name AnwesendSimon, ChristianDahm, Tobias xBurger, Götz xJäschke, Jochen xKühne, Sarah

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Pünderich

am 26.08.2020in der Mehrzweckhalle Pünderich

unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Rainer NillesAnwesenheit:Name AnwesendSimon, Christian xDahm, Tobias xBurger, Götz xJäschke, Jochen xKühne, Sarah xLay, MatthiasLenz, Heike xLütz, Jörg xSchmitz, Holger xSchmitz, Michael xSimon-Sausen, Dorothee xWaßweiler, Karl-Josef xPunkt 2Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung und eines I. Nachtrags-haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020Nach eingehender Beratung des I. Nachtragshaushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, folgende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu erlassen:1. Festgesetzt werden:

gegenüberbisherEuro

verändertum

Euro

nunmehrfestgesetzt

aufEuro

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge

1.008.390 -96.550 911.840

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.146.820 22.255 1.169.075

der Jahresfehlbetrag -138.430 -118.805 -257.2352. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentli-chen Ein- und Auszah-lungen

-33.615 -117.245 -150.860

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

80.500 -64.610 15.890

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

207.000 184.500 391.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit -126.500 -249.110 -375.610der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit 160.115 366.355 526.470

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisheri-gen Festsetzung neu festgesetzt für:Verzinste Kredite von bisher 126.500 Euro auf 375.610 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.4. Die Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B,

Gewerbesteuer und Hundesteuer werden nicht geändert.5. Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalab-

gabengesetz (KAG) bleiben unverändert.6. Die Wertgrenze für Investitionen, die im jeweiligen Teilhaushalt

darzustellen sind, bleibt unverändert.7. Entwicklung des Eigenkapitals

Zum 31.12.2018 4.891.709,95 €Zum 31.12.2019 4.686.669,95 €Zum 31.12.2020 4.429.434,95 €

Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2023 zu.Punkt 3Zustimmung zur Nutzung eines Wirtschaftsweges als Zufahrt im Bereich „Im Wingert“ und „Am Rosenberg“Der Gemeinderat Pünderich beschließt nach eingehender Beratung der Nutzung des Weges Parzelle Flur 21, Flurstück 36 als Zufahrt

Page 25: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 25 - Ausgabe 52/53/2020

Justen, Manfred xJusten, Markus xReis, Thomas xTreis, Guido xWeyand, Jürgen xWilhelm, Oliver xPunkt 3Baumkataster Sankt Aldegund;Bestätigung der Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zur Auf-tragsvergabe der Baumschnittarbeiten im November 2020Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat der Eilent-scheidung des Ortsbürger meisters zu, die Firma Forstbetrieb Herter mit den Baumschnittarbeiten zu beauftragen.Punkt 4Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Gastronomie zu Wohnzwe-cken am Moselstau see in St. Aldegund; Einvernehmensentschei-dungDer Gemeinderat der Ortsgemeinde St. Aldegund beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Ein-vernehmen zu erteilen.Punkt 5Erlass eines II. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde St. Aldegund1. Der Gemeinderat beschließt, einen II. Nachtrag zur Satzung

über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsge-meinde St. Aldegund gemäß Anlage zu erlassen.

Die Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.2. Der Gemeinderat beschließt, den Beitragssatz in der bisherigen

Höhe von 3,5 % sowie die Vorteilssätze für das Erhebungsjahr 2020 zu belassen.

St. Aldegund, den 17.12.2020Gemeindeverwaltung

Günter Treis, Ortsbürgermeister

Schaurenn Ortsbürgermeister Andreas Rössel n Hauptstraße 38 n Sprechstunden:n 56865 Schauren n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06545 286 n Mail: [email protected]

Bericht über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der

Ortsgemeinde Schaurenam 08.12.2020 unter Vorsitz von Katrin DietrichsAnwesenheit:Name AnwesendMitglieder:Katrin Dietrichs xPatrick Henrici xMarco Justen xPunkt 2Jahresabschluss der Ortsgemeinde Schauren für das Haushaltsjahr 2017;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der BeigeordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:1. ErgebnisrechnungGesamtbetrag der Erträge = 362.902,07 €Gesamtbetrag der Aufwendungen = 431.736,21 €Jahresfehlbetrag = -68.834,14 €Entnahme aus dem Sonder-posten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich

= 38.780,00 €

Jahresergebnis = -30.054,14 €2. FinanzrechnungGesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen = 301.105,86 €Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen = 372.456,86 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen = -71.351,00 €Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

= 0,00 €

Lay, Matthias xLenz, Heike xLütz, Jörg xSchmitz, Holger xSchmitz, MichaelSimon-Sausen, Dorothee xWaßweiler, Karl-Josef xPunkt 2Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:1) Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan

für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022 wird zugestimmt.2) Für die Jahre 2021 und 2022 werden jeweils festgesetzt:

a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf 877 Festmeter,b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarten auf 48.610,00 €.

Punkt 3Erlass eines II. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich1. Der Gemeinderat beschließt, einen II. Nachtrag zur Satzung

über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsge-meinde Pünderich gemäß Anlage zu erlassen.Die Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

2. Der Gemeinderat beschließt, den Beitragssatz in der bisherigen Höhe von 5,4 % sowie die Vorteilssätze für das Erhebungsjahr 2020 zu belassen.

Punkt 4Gemeinsamer Bauhof Briedel-Pünderich;Weiteres Vorgehen bezüglich der gemeinsam angeschafften Gerät-schaftenNach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der Über-nahme der gemeinsam beschafften Geräte durch die Ortsgemeinde Briedel zuzustimmen.Punkt 5Neugestaltung des Moselufers;Auftragsvergabe für den 1. und 2. BauabschnittNach Beratung beschließt der Gemeinderat, der Firma Hermann Knoop GmbH den Auftrag für die Tief- und Landschaftsbauarbei-ten für den 1. und 2. Bauabschnitt zu erteilen.

Pünderich, den 17.12.2020Gemeindeverwaltung

Rainer Nilles, Ortsbürgermeister

n Ortsbürgermeister Günter Treis n Sitzungszimmer der n Sprechstunden:n Bürgerhalle, Brunnenstr. 3 n Do. 18.30 - 19.30 Uhr odern 56858 St. Aldegund n nach tel. Vereinbarungn Tel. 06542 2532 n Mail: [email protected]

St. Aldegund

Abfallentsorgung: PapiertonneDie Kreiswerke Cochem-Zell – Abfallwirtschaft – informieren, dass bei der Papierentsorgung ein zusätzlicher Termin eingerichtet wurde:St. Aldegund: 09.01.2021, PapiertonneDer Abfallkalender ist online unterhttps://www.coc.de/portal/abfallkalender/ abrufbar.

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates St. Aldegund

am 10.12.2020im Bürgerhaus St. Aldegund

unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Günter TreisAnwesenheit:Name AnwesendTreis, Günter xManderscheid, Andreas xSchumann, Günther xHillesheim, OswaldJusten, Christel

Page 26: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 26 - Ausgabe 52/53/2020

Gesamtbetrag der Auszahlungen = 527.576,06 €Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2018 wie folgt dar:III. AktivaAnlagevermögen = 2.413.137,52 €Umlaufvermögen = 353.742,74 €Rechnungsabgrenzungsposten = 1.055,36 €Bilanzsumme Aktiva = 2.767.935,62 €IV. PassivaEigenkapital = 2.241.321,94 €(darin enthalten: Jahresüberschuss 2018 = 1.865,34 €)Sonderposten = 486.594,41 €Rückstellungen = 30.976,00 €Verbindlichkeiten = 7.405,65 €Rechnungsabgrenzungsposten = 1.637,62 €Bilanzsumme Passiva = 2.767.935,62 €Beschluss:Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen

Schauren, den 14.12.2020Gemeindeverwaltung

Andreas Rössel, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Schauren am 08.12.2020 im Gemeindehaus

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas RösselAnwesenheit:Name AnwesendMatzulla Melanie xSchmitz Udo xLink Daniel xDietrichs Katrin xSimon GerdHeib Dieter xHenrici Patrick xJusten Marco xPunkt 3Grundsatzentscheidung zur Errichtung von „Freiflächen Photovol-taikanlagen“Nach eingehender Beratung innerhalb des Ortsgemeinderates kommt man zu der Entscheidung, regenerative Energien sowie die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlangen auf der Gemar-kung Schauren zu fördern und grundsätzlich zuzulassen.Punkt 4Bauleitplanung der Ortsgemeinde Schauren;Aufstellung eines Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaikanla-gen“;AufstellungsbeschlussDer Gemeinderat Schauren beschließt nach eingehender Beratung,a. für die genannten Grundstücke die Aufstellung eines Bebau-

ungsplanes mit der Bezeichnung „Freiflächen Photovoltaikan-lagen“ zu veranlassen.

b. die Verwaltung zu beauftragen, die für ein Verfahren erforderli-chen Vorprüfungen vorzunehmen und dass hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

c. das Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen zu beauf-tragen die erforderlichen Unterlagen zu fertigen.

Gleichzeitig wird beantragt, dass die Erweiterung in der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) entsprechend Berücksichtigung findet.Punkt 5Auswahl eines Projektierers/Energieversorgers zur Errichtung von „Freiflächen Photovoltaikanlagen“Der Ortsgemeinderat beschließt das Projekt mit der Firma GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, Reußenköge durchzuführen.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge (Gestat-tungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag) mit der Firma GP JOULE

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

= 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

= 0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 63.237,20 €Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 33.547,59 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

= 29.689,61 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 41.661,39 €Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finan-zierungstätigkeit

= 41.661,39 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen = 406.004,45 €Gesamtbetrag der Auszahlungen = 406.004,45 €Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2017 wie folgt dar:I. AktivaAnlagevermögen = 2.519.702,58 €Umlaufvermögen = 234.614,24 €Rechnungsabgrenzungsposten = 1.055,36 €Bilanzsumme Aktiva = 2.755.372,18 €II. PassivaEigenkapital = 2.239.456,60 €(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2017 = -30.054,14 €)Sonderposten = 476.515,21 €Rückstellungen = 31.026,00 €Verbindlichkeiten = 6.736,75 €Rechnungsabgrenzungsposten = 1.637,62 €Bilanzsumme Passiva = 2.755.372,18 €Beschluss:Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017

zu beschließen,- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, nachträglich zu genehmigen

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen

Punkt 3Jahresabschluss der Ortsgemeinde Schauren für das Haushaltsjahr 2018;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der BeigeordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:1. Ergebnisrechnung2. Gesamtbetrag der Erträge = 636.716,75 €Gesamtbetrag der Aufwendungen = 602.951,41 €Jahresüberschuss = 33.765,34 €Einstellung in den Sonder-posten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich

= 31.900,00 €

Jahresergebnis = 1.865,34 €2. FinanzrechnungGesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen = 527.576,06 €Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

= 401.685,61 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

= 125.890,45 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

= 0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

= 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

= 0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 0,00 €Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 8.403,83 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

= -8.403,83 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 117.486,62 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

= 117.486,62 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen = 527.576,06 €

Page 27: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 27 - Ausgabe 52/53/2020

Beschluss:Zu a)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Die-ter Heib, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitge-wirkt hat:- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses

anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 festzustellen

und- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Dieter Heib, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten – soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbür-germeister vertreten haben – Entlastung zu erteilen.Punkt 9Bauantrag auf Umnutzung des ehem. BW Außendepots „Bann-heck“ in Schauren;EinvernehmensentscheidungDer Gemeinderat Schauren beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Einvernehmen zu erteilen.- Nichtöffentlicher Teil -Punkt 11MietangelegenheitenDer Gemeinderat Schauren beschließt nach eingehender Beratung, dass die Miete unverändert bleibt.

Schauren, den 14.12.2020Gemeindeverwaltung

Andreas Rössel, Ortsbürgermeister

BekanntmachungÖffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse der

Ortsgemeinde Schauren für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Orts-gemeinde Schauren für das Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 7 und 8 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Schauren am 08.12.2020 abgedruckt.Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) der derzeit geltenden Fassung), liegt der vorgenannte Jah-resabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 12.01.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Schauren, den 14.12.2020Ortsgemeinde Schauren

Andreas RösselOrtsbürgermeister

SosbergOrtsbürgermeister Andreas Lehnert Im Acker 14 Sprechstunden:56858 Sosberg nach VereinbarungTel. 06545 910458 www.sosberg.deMail: [email protected]

Bericht über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Sosberg

Am 14.12.2020 im Gemeindehaus unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Josef Lang

Anwesenheit:Name AnwesendJosef Lang xTimo Ripp xRalf Sessenhausen xPunkt 2

Projekt GmbH & Co. KG, Reußenköge auszuarbeiten und dem Ortsbürgermeister zu Unterzeichnung vorzulegen.Punkt 6Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:1) Dem von der Forstverwaltung vorgelegten

Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschafts-jahre 2021 und 2022 wird zugestimmt.

2) Für die Jahre 2021 und 2022 werden jeweils festgesetzt:a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf

624 Festmeter,

b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf

34.750,00 €.

Punkt 7Jahresabschluss der Ortsgemeinde Schauren für das Haushaltsjahr 2017;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:Siehe Punkt 2 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Schauren am 08.12.2020.Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde gemäß § 110 GemO am 10.08.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprü-fungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten – soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben – Entlastung zu erteilen.

Beschluss:Zu a)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Die-ter Heib, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitge-wirkt hat:

- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 festzustellen und

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Dieter Heib, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten – soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbür-germeister vertreten haben – Entlastung zu erteilen.Punkt 8Jahresabschluss der Ortsgemeinde Schauren für das Haushaltsjahr 2018;c) Feststellung des Jahresabschlussesd) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:Siehe Punkt 3 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Schauren am 08.12.2020.Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 110 GemO am 08.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprü-fungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten – soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben – Entlastung zu erteilen.

Page 28: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 28 - Ausgabe 52/53/2020

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 0,00 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 200,00 €Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 46.239,96 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = -3.900,00 €Gesamtbetrag der Einzahlungen = 246.830,11 €Gesamtbetrag der Auszahlungen = 246.830,11 €

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2018 wie folgt dar:III. Aktiva

Anlagevermögen = 2.126.040,19 €Umlaufvermögen = 223.222,73 €Rechnungsabgrenzungsposten = 604,50 €Bilanzsumme Aktiva = 2.349.867,42 €

IV. PassivaEigenkapital = 2.029.982,36 €(darin enthalten: Jahresüberschuss 2018 = 156.759,24 €)Sonderposten = 267.045,22 €Rückstellungen = 29.175,00 €Verbindlichkeiten = 23.500,98 €Bilanzsumme Passiva = 2.349.867,42 €

Beschluss:Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor:- Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018

zu beschließen- Die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen

- Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beige-ordneten - soweit sie den Bürgermeister und Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Sosberg, den 16.12.2020Gemeindeverwaltung

Andreas Lehnert, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Sosberg

am 14.12.2020im Gemeindehaus

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas LehnertAnwesenheit:Name AnwesendSchmitz Rainer xMünch Thorsten xBauer Herbert xLang Josef xRipp TimoSessenhausen Ralf xPunkt 2Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:1) Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan

für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2022 wird zugestimmt.2) Für die Jahre 2021 und 2022 werden jeweils festgesetzt:

a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf 675 Festmeter,b) die Ausgaben für Holzernteund übrige Betriebsarbeiten auf

24.100,00 €.

Punkt 3Jahresabschluss der Ortsgemeinde Sosberg für das Haushaltsjahr 2017;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:Siehe Punkt 2 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Sosberg am 14.12.2020.Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde gemäß § 110 GemO am 19.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprü-fungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Sosberg für das Haushaltsjahr 2017;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. ErgebnisrechnungGesamtbetrag der Erträge = 245.580,55 €Gesamtbetrag der Aufwendungen = 237.734,04 €Jahresüberschuss = 7.846,51 €Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich = 5.120,00 €Jahresergebnis = 12.966,51 €

2. FinanzrechnungGesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen = 242.142,64 €Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen = 185.685,94 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen = 56.456,70 €Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen = 0,00 €Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen = 0,00 €Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen = 0,00 €Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 3.200,00 €Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = 4.730,91 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = -1.530,91 €Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 0,00 €Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = 54.925,79 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit = -54.925,79 €Gesamtbetrag der Einzahlungen = 245.342,64 €Gesamtbetrag der Auszahlungen = 245.342,64 €

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2017 wie folgt dar:

I. AktivaAnlagevermögen = 2.031.655,04 €Umlaufvermögen = 179.793,96 €Rechnungsabgrenzungsposten = 717,50 €Bilanzsumme Aktiva = 2.212.166,50 €

II. PassivaEigenkapital = 1.873.223,12 €(darin enthalten: Jahresüberschuss 2017 = 12.966,51 €)Sonderposten = 277.528,17 €Rückstellungen = 33.191,00 €Verbindlichkeiten = 28.070,35 €Bilanzsumme Passiva = 2.212.166,50 €

Beschluss:Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor:

- Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zu beschließen

- Die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen

- Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beige-ordneten - soweit sie den Bürgermeister und Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Punkt 3Jahresabschluss der Ortsgemeinde Sosberg für das Haushaltsjahr 2018;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. ErgebnisrechnungGesamtbetrag der Erträge = 402.903,92 €Gesamtbetrag der Aufwendungen = 246.144,68 €Jahresüberschuss = 156.756,24 €

2. FinanzrechnungGesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen = 246.630,11 €Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen = 200.590,15 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen = 46.039,96 €Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen = 0,00 €Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen = 0,00 €Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen = 0,00 €Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = 200,00 €

Page 29: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 29 - Ausgabe 52/53/2020

- Nichtöffentlicher Teil -Punkt 8LandespflegeflächenDer Gemeinderat ist sich einig, dass die Angelegenheit nochmal abgestimmt werden muss und ein Beschluss über die Vergabe der Arbeiten vertagt wird.

Sosberg, den 16.12.2020Gemeindeverwaltung

Andreas Lehnert, Ortsbürgermeister

BekanntmachungÖffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Sos-berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018Die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Orts-gemeinde Sosberg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2020 gefasst. In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 3 und 4 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Sosberg am 14.12.2020 abgedruckt.Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) der derzeit geltenden Fassung, liegen die vorgenannten Jah-resabschlüsse mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 12.01.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Sosberg, den 16.12.2020Ortsgemeinde Sosberg

Andreas Lehnert, Ortsbürgermeister

WeihnachtsgrüßeLiebe Sosbergerinnen und Sosberger!Ein Jahr mit vielen Veränderungen und Entbehrun-gen liegt hinter uns. Am Anfang des Jahres hätte wohl keiner Gedacht, dass uns das Corona-Virus so lange beschäftigt. Wir mussten und müssen immer noch auf viele Annehmlichkeiten verzichten. Spontan mit Freunden Essen gehen, der tägliche Einkauf, der Weg zum Bäcker oder zum Friseur ist nur mit Terminab-sprache und Mund-Nasenmaske möglich. So gut wie alle sozialen Kontakte wurden eingestellt, Feste, Fei-ern und sonstige Veranstaltungen wurden abgesagt. Ich gehe davon aus, dass uns das Virus auch im ersten Halbjahr 2021 noch weiterhin einige Hürden aufer-

legen wird. Aber es gibt auch Gutes zu Berichten. Unser Weißes-Kreuz wurde renoviert und auf dem Friedhof wurde die Fläche der Rasengräber umgestaltet, so dass alles im neuen Glanz erscheint. Der Arbeitskreis hat unter Einhaltung der Corona-Regeln den Weihnachtsbaum gestellt und geschmückt, sowie den gesamten Brunnenplatz weihnachtlich dekoriert. Ich bin überzeugt davon, dass wir im kommenden Jahr noch das ein oder andere Projekt, trotz Corona, umsetzten können. Bei allen, die sich im Laufe des Jahres, in welcher Weise auch immer, für unser Dorf eingesetzt haben, die angepackt haben, im Großen oder im Kleinen, möchte ich mich recht herzlich im Namen der Gemeindeverwaltung bedan-ken. Ich wünsche Euch allen eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit.

Euer Andreas Lehnert, Ortsbürgermeister

Zell (Mosel)n Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen n Rathaus, Balduinstr. 44 n Sprechstunden nach Vereinbarungn 56856 Zell (Mosel) n Öffnungszeiten d. Stadtverwaltung: n Tel. 06542 9696-0 n Mo., Die., Do., Fr. 9.00-12.00 Uhrn Mail: [email protected] Mittwoch geschlossen

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung während der Feiertage

Das Büro der Stadtverwaltung ist vom 23. Dezember bis ein-schließlich 31. Dezember 2020 geschlossen.Witterungsbedingte Bereitschaften (Schneefall/Hochwasser) sind eingerichtet.

Hans-Peter Döpgen, Stadtbürgermeister

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Beschluss:Zu a)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Andreas Lehnert, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:

- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 festzustellen und

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Andreas Lehnert, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Orts-bürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.Punkt 4Jahresabschluss der Ortsgemeinde Sosberg für das Haushaltsjahr 2018;a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Bei-geordnetenDas Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:Siehe Punkt 3 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Sosberg am 14.12.2020.Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 110 GemO am 19.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprü-fungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

- dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeord-neten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Beschluss:Zu a)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Andreas Lehnert, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:

- das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

- den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2018 festzustellen und

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Andreas Lehnert, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder den Orts-bürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.Punkt 5Auswahl eines Projektierers/Energieversorgers zur Errichtung von „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“Der Ortsgemeinderat beschließt das Projekt mit der Firma GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, Reußenköge durchzuführen.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge (Gestat-tungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag) mit der Firma GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, Reußenköge auszuarbeiten und dem Ortsbürgermeister zu Unterzeichnung vorzulegen.Punkt 6Installation einer GeschwindigkeitsanzeigeDer Gemeinderat Sosberg beschließt nach eingehender Beratung eine Geschwindigkeitsanzeige bei der Firma Datacollect zu erwer-ben, ganz gleich ob mit Solarmodul oder Stromanschluss.

Page 30: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 30 - Ausgabe 52/53/2020

Punkt 4Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten in Zell-Kaimt;Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Kaimt-Nord II“Der Hauptausschuss beschließt nach eingehender Beratung

1. hinsichtlich der abweichenden Dachform und Dachneigung die Zustimmung zu erteilen,

2. hinsichtlich der Verpflichtung zur Erbringung des Stellplatz-nachweises den Bauherrn zu entlasten und den Planunterlagen wie beantragt zuzustimmen.

Punkt 5Vergabe von Ingenieurleistungena) Abriss des Hauses Römerstraße 50b) Abriss des Hauses Jakobstraße 3Zu a)Der Hauptausschuss beschließt, das Architekturbüro Schuh GmbH, Walhausen, den Auftrag zur Erstellung eines Sicherungskonzep-tes pp. für das Gebäude Römerstraße 50 gemäß Angebot vom 05.11.2020 zu erteilen.Zu b)Der Hauptausschuss stimmt der von der Bauabteilung vorgeschla-genen Vorgehensweise zu und beauftragt diese, die entsprechenden Honorarangebote einzuholen.Punkt 6.3Vorstellung der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe „Shop-Management“Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, der Arbeitsgruppe „Shop-Management“ eine Budget zur Umsetzung ihrer Arbeitsergebnisse zur Verfügung zu stellen.Punkt 6.4Erlass eines III. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Zell (Mosel)Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.Punkt 6.5Erweiterung des Straßenausbauprogrammes für die Abrechnungs-einheit 2 (Kaimt) für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 in Bezug aufa) die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich „Maximinplatz“b) die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der KurtriererstraßeEine Beschlussempfehlung wurde im Weiteren vom Hauptaus-schuss nicht ausgesprochen.Punkt 6.6Sanierung der 2. Barlauffahrt;Weitere VorgehensweiseDer Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass nunmehr die Baumaßnahme hinsichtlich des vorerwähnten Ausbaubereichs öffentlich ausgeschrieben wird. Dabei soll die Ausschreibung auch Positionen zur Sanierung der Brücke enthalten.Punkt 6.7Bauleitplanung der Stadt Zell (Mosel);Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch für den Bereich Gemarkung Zell, Flur 42, Flurstücke 152 und 153 mit der Bezeichnung „Corrayer Kehr“Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.Punkt 6.8Vergabe von Ingenieurleistungen;a) Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage am Marktplatzb) Instandsetzung der Überdachung Aufzug RathausZu a)Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, das Architekturbüro Schuh GmbH, Walhausen, zu beauftragen, die Pla-nungen zur Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage am Markt-platz durchzuführen.Zu b)Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, das Architekturbüro Schuh GmbH, Walhausen, zu beauftragen, die Ursache für die Feuchtigkeit in der Dachverkleidung des Dach-stuhls des Aufzugschachts zu ermitteln.- nichtöffentlicher Teil -Punkt 6.10GrundstücksangelegenheitDer Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Die Stadt Zell (Mosel) beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Wanderwegewart (m/w/d) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses

mit 7 Stunden wöchentlich für die Betreuung und Pflege der Wanderwege innerhalb der Gemarkung der Stadt Zell (Mosel) unbefristet einzustellen.

Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:

Kontrolle des Zustandes der Wanderwege und Verkehrssicherungsmittel

Beheben kleinerer Schäden und Hindernisse bzw. Meldung größerer Schäden an die verantwortlichen Stellen

Wegemarkierung

Unterstützung bei der Ausweitung des Wanderwegenetzes Erwartet werden:

Gute Ortskenntnisse innerhalb der Gemarkung der Stadt Zell (Mosel)

Kondition sowie verantwortungsbewusstes, selbständiges Arbeiten in der freien Natur

Handwerkliche Kenntnisse

Bereitschaft zum Dienst an unterschiedlichen Tagesarbeitszeiten, an arbeitsfreien Tagen und außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen

Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) Die Entlohnung erfolgt je nach Vorbildung und Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten bitten wir, sich bis zum 13.01.2021 schriftlich bei der Stadtverwaltung Zell (Mosel), Balduinstraße 44, 56856 Zell (Mosel) unter Vorlage von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen zu bewerben. Persönliche Vorstellung nur auf ausdrückliche Aufforderung. Eine datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich der Stadtverwaltung Zell (Mosel) finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel).

Zell (Mosel), 17.12.2020 Stadtverwaltung

Hans-Peter Döpgen Stadtbürgermeister

Datenschutz

Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Zell (Mosel)

Sitzungstermin: Montag, 09.11.2020Sitzungsbeginn: 18:00 UhrSitzungsende: 20:05 UhrOrt, Raum: Stadthalle, Schloßstr. 14, 56856 Zell (Mosel)AnwesenheitVorsitzHerr Hans-Peter Döpgen

BeigeordneteHerr Karlheinz Weis Erster BeigeordneterFrau Rosemarie Mandernach (zweite) BeigeordneteHerr Wilhelm Schumacher (dritter) BeigeordneterMitgliederHerr Hendrik WeinbachHerr Daniel SchawoHerr Lothar BremmHerr Heinz-Willi NickelsFrau Elke BrücknerHerr Hans Josef UhrmacherHerr Alan WeisFrau Ingeburg FaustProtokoll:Punkt 3Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in Zell-Kaimt;Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kaimt-Nord II“Der Hauptausschuss beschließt nach eingehender Beratung, zu o. g. Bauantrag zu der bauordnungsrechtlichen Abweichung hinsichtlich der Dachneigung und -form des Mehrfamilienwohngebäudes die Zustimmung zu erteilen.

Page 31: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 31 - Ausgabe 52/53/2020

- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. GenossenschaftIn diesen Fällen darf das Finanzamt den Fragebogen zur steuerli-chen Erfassung künftig nur noch bei unbilligen Härten in Papier-form akzeptieren.Für die Gründung eines Vereins oder einer Körperschaft nach aus-ländischem Recht ist der Fragebogen dagegen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abzugeben.Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung finden sich unter: https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke/sonstige/frageboegen-zur-steu-erlichen-erfassung und im Flyer „Existenzgründer“, der sowohl im Internet abrufbar (https://www.lfst-rlp.de/service/broschueren-/-infomaterial) als auch in den Finanzämtern ausgelegt ist.Für Fragen rund um das Thema Existenzgründung und Steuern ste-hen zudem die Existenzgründerberatung in den Finanzämtern und die landesweite Info-Hotline der Finanzämter (Tel: 0261-20 179 279) zur Verfügung.

Gartenakademie Rheinland-PfalzFür ein besseres Klima – Jetzt Bäume pflanzen!

Sind sie beruflich oder privat viel mit dem Auto unterwegs? Gehen Sie gerne im Wald oder in städtischen Anlagen spazieren? Wer sich mit offenen Augen durch die Welt bewegt, kann nicht mehr über-sehen haben, dass die Landschaft schon im Sommer mit vorzeitig „erbräunten“, ver- trockneten Bäumen und Sträuchern durchzo-gen war. Der Klimawandel ist angekommen und geht an unseren heimischen Baumarten nicht spurlos vorüber. Viele sind nach meh-reren trockenen Sommern in Folge so geschwächt, dass sie keine Widerstandsfähigkeit mehr gegen Krankheiten und Schädlinge haben. Und wer sich an einem heißen Tag schon mal vom glühen-den Asphalt in den Schatten eines Baumes gerettet hat, weiß, welch einen großen Beitrag Bäume dazu leisten, dass unsere Städte und Dörfer weiterhin ein lebenswertes Umfeld für Mensch und Tier bie-ten können. Die Wohlfahrtswirkung der Bäume • Bäume produzie-ren Sauerstoff und reduzieren den Kohlendioxidanteil in der Luft, sie sorgen für Schatten und durch Verdunstung für eine Kühlung der Luft, sie filtern Feinstaub und Schadstoffe und reinigen damit die Luft. • Gehölze speichern Wasser und wirken sich positiv auf das gesamte Klimageschehen aus. • Bäume bieten Nahrung und Lebens-raum für eine Vielzahl von Tieren. • Bäume steigern den Wert des Arbeits- und Wohnumfeldes, und helfen bei Krankheit, Stress und Überanstrengung. • Weil Bäume das menschliche Wohlbefinden steigern, erhöhen sie auch die touristische Anziehungskraft von Kommunen und Regionen. Bäume sind unverzichtbar im urbanen Bereich Besonders im urbanen Raum kann man nicht auf Bäume verzichten! Die heimischen Bäume wie Linde, Kastanie und Ahorn, die einen Großteil der Stadtbäume ausmachen, schaffen das nicht mehr alleine. Doch es gibt Hoffnung! Viele heimische Baumarten sind schon bestens an das nun vorherrschende Klima angepasst, andere kommen beispielsweise aus dem Mittelmeer- raum oder den trockenen Steppen Südosteuropas. Sie können die heimische Flora ergänzen und unterstützen. Wir brauchen viel mehr Pflanzen, besonders in privaten Gärten! Auch in solchen, die für Groß- bäume zu klein sind. Denn für jede Grundstücksgröße gibt es geeignete Baumarten und -sorten, ggf. kann man auch auf Großsträucher aus-weichen. Deshalb heißt es jetzt: nichts wie raus in den Garten und Pflanzen pflanzen, denn jede Pflanze verbessert das Klima und för-dert die Artenvielfalt! Jetzt ist die ideale Pflanzzeit für Bäume und Sträucher! Wurzelwachstum findet auch im Winter statt und ermög-licht einen guten Start ins Frühjahr. Finden Sie einen guten Platz in Ihrem Garten und grünen Ihr Haus mit Bäumen, Sträuchern und Stauden ein. Damit sorgen Sie für ein kühles Mikroklima in Ihrem Wohnumfeld und schenken sich und Ihren Kindern jahrelange Freude! Denn jedes Blatt, jede Blüte zählt – jeder kann etwas tun im eigenen Garten: für die Umwelt, für die Artenvielfalt, für das Klima! Und wer jetzt pflanzt und gleichzeitig einen oder mehrere Regenwassersammler bei der Dach- entwässerung einbaut, kann so viele Tausend Liter kostenloses Regenwasser im Gartenboden speichern! Ausführliche Anleitungen und Sortenvorschläge finden auf unserer homepage www.gartenaka- demie.rlp.de “Tipp des Monats” z. B.: “Hausbaum - jetzt Bäume pflanzen” und “Pflanzung eines Baumes”, „Jetzt Wasser sam- meln und bevorraten im Boden“ „Der beste Zeitpunkt, einen Baum zu pflanzen, war vor 20 Jahren. Der nächstbeste Zeitpunkt, einen Baum zu pflanzen, ist jetzt.“ Bei Fragen gärtnerischen Themen erreichen Sie uns unter folgendem Kontakt: Gartenakademie Rheinland Pfalz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz [email protected] www.gar-tenakademie.rlp.de Gartentelefon: 01805-053202 2

Punkt 6.11PachtangelegenheitDer Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.Punkt 7Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt Zell (Mosel);Beauftragung eines SachverständigenDer Hauptausschuss stimmt einer weiteren Zusammenarbeit mit einem Unternehmensberater im Gesundheitswesen zu.

Zell (Mosel), den 10.12.2020Stadtverwaltung

Hans-Peter Döpgen, Stadtbürgermeister

Stadtbücherei ZellBalduinstraße 44, Rathaus 1. StockÖffnungszeiten: Dienstag 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr (bitte beachten Sie: Die Vormittagsausleihe hat bis März 2021 Winterpause)

Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 UhrWünsche, Reservierungen und Anregungen gerne per E-Mail [email protected] Nutzer und Nutzerinnen der Stadtbücherei,aus gegebenem Anlass müssen wir die Ausleihe in der Bücherei nochmals schließen. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn die Aus-leihe wieder aufgenommen werden kann.Allen Großen und Kleinen Besuchern und Freunden der Stadtbü-cherei wünschen wir in diesen unwirklichen Zeiten schöne Weih-nachten und einen guten Start ins neue Jahr.

Ihr Büchereiteam

Deutsche Rentenversicherung BundVorübergehend geänderte Vorgehensweise bei

RentenanträgenKontenklärung - Rentenberatung

Ehrenamtlicher Versichertenberater im Kreis Cochem-Zell: Peter BremmAufgrund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie können Rentenanträge bis auf Weiteres gegebenenfalls telefonisch unter 0151 57224295 gestellt werden.

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

Die Dienststellen des Vermessungs- und Katasteramtes Ostei-fel-Hunsrück in 56727 Mayen, Am Wasserturm 5a und in 55469 Simmern, Hüllstraße 7-9 sowie die externe Servicestelle bei der Kreisverwaltung Ahrweiler in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30 sind von Donnerstag, den 24. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, den 01. Januar 2021 geschlossen. Ab Montag, den 04. Januar 2021 sind wir wieder für Sie da.

Landesamt für SteuernSteuernummern für Existenzgründer

Neu: Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgrün-dung den sogenannten,,Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungs-weise Umsätzen. Ab dem 01.01.2021 muss der Fragebogen elektro-nisch an das Finanzamt übermittelt werden.Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung,,Mein ELSTER‘‘ (unter www.elster.de) nach Registrierung zur Verfügung:- Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder

land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)

Page 32: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 32 - Ausgabe 52/53/2020

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Corona-Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz: Versorgung an und zwischen

den Feiertagen gesichertDas Coronavirus macht über Weihnachten, Silvester und Neu-jahr keine Pause. Daher ist es wichtig, dass Corona-Infizierte und -Verdachtsfälle auch in dieser Zeit gut versorgt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) stellt durch ihre Mitglieder sicher, dass grundsätzlich in jedem rheinland-pfälzischen Landkreis auch an und zwischen den Fei-ertagen Vertragsärztinnen und -ärzte für die Infektpatientinnen und -patienten da sind.Seit Oktober hat die KV RLP ihre ärztlichen Mitglieder dazu aufgerufen, ihre Corona-Sprechstunden und -Praxen auch an und rund um die Feiertage zu öffnen beziehungsweise in dieser Zeit in Corona-Ambulanzen mitzuarbeiten. Mit Erfolg: In über 240 rheinland-pfälzischen Corona-Anlaufstellen werden die Patientinnen und Patienten auch vom 24. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 behandelt.Wer genau in welcher Region in der Zeit um Weihnachten und Neujahr die Versorgung übernimmt, ist ab Dienstag, den 23. Dezember, 17 Uhr, auf der Website der KV RLP unter www.kv-rlp.de/396666 zu finden.Ab dem 4. Januar 2021nehmen die insgesamt über 700 Corona-Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz wieder ihren normalen Betrieb auf.

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert

Meldungen an die Tierseuchenkasse 2021 – Beiträge 2021

Ende Dezember 2020 versendet die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferdehalter/innen und erstmals an Halter/innen von Bienen und Hummeln.Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2021 (Stichtag) in Ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel oder Bienen- oder Hummelvölker mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus oder online im Internet!Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchen-kasse.Für 2021 ist nach langer Pause für Bienen und Hummeln die Melde- und Beitragspflicht wieder eingeführt worden.Haben Sie als Pferdehalter oder Imker keinen Meldebogen erhal-ten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.Wenn Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2021 melden, werden die für 2020 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsbe-rechnung übernommen. Sind die nicht mehr aktuell, kann es Prob-leme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für jene Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und Beitrag bezahlen.Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseu-chenkasse.In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferdebesitzer/in oder -eigentümer/in und Imker/in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller sind nicht rechtens.Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landes-kontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informati-onssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt wor-den. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, wenn noch nicht geschehen. Dann können Sie alle TSK-Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse spart damit viel Papier und Arbeit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.Geflügel muss nicht an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.Die Tierseuchenkassenbeiträge 2021 haben sich gegenüber 2020 nicht verändert. Allerdings wird für Imker/innen nach langer Bei-tragsfreiheit erstmals wieder ein Beitrag von pauschal 10,00 EUR pro Bestand erhoben.

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich

Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen/Abwasserwerk eine unbefristete Stelle (in Vollzeit) als

Diplom-Bauingenieur (FH) (m/w/d)– mit Schwerpunkt Straßen- und Tiefbau sowie Siedlungswas-

serwirtschaftoder alternativStaatlich geprüfter Bautechniker (m/w/d)– mit Schwerpunkt Tief- und Straßenbau einschl. Kanalbauzu besetzen.

Ihr Aufgabenbereich:• Planung, Bauleitung, Überwachung und Koordinierung klei-

nerer Maßnahmen im Bereich Straßen- und Tiefbau (ein-schl. Entwässerungseinrichtungen für den Bereich der Stadt Cochem); selbständige Durchführung eigener Projekte aber auch Überwachung von beauftragten Architektur- und Inge-nieurbüros durch Wahrnehmung der Bauherrenfunktion

• Überprüfungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichtdurch Brückenprüfungen nach DIN 1076 (einfache Prüfung alle 3 Jahre nach der Hauptprüfung und jährliche Besichti-gung mit Prüfbericht sowie Prüfung von Unterkellerungen in Straßen und Gehwegen

• Fachliche Begleitung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung, Gewässerausbau (bei größeren Projekten in Kooperation mit Ingenieurbüros)

• Technisches Gebäudemanagement• Gewässerschutzbeauftragter

Wir erwarten:• entsprechende fachliche Qualifikation durch Fachhochschul-

oder Bachelorabschluss bzw. Abschluss der Technikerschule• Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und

Teamfähigkeit sowie eigenverantwortliches und betriebs-wirtschaftliches Denken und Handeln, sichere Ausdrucks-weise in Wort und Schrift

• gute Kenntnisse in den gängigen allgemeinen und fachspezi-fischen EDV-Programmen (u.a. Ausschreibungs- und CAD-Programm), im Geoinformationssystem sowie Kenntnisse der VOB/VOL und des Bauvertragsrechts

• Selbständigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit• Bereitschaft zum dienstlichen Einsatz eines privaten PKW

(Führerschein Klasse B erforderlich); die Mitbenutzung eines Dienstwagens ist möglich

Wir bieten Ihnen:• ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer

wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden• eine eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Tätig-

keit in einem engagierten Team• eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD (je nach

Qualifikation bis Entgeltgruppe 11) sowie die sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.12.2020 an die

Verbandsgemeindeverwaltung CochemPersonalamt

Ravenéstr. 61, 56812 Cochem.Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Fuchs (Tel. 02671/608-122, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.Da Ihre Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden, bitten wir Sie, von der Einsendung von Originalunterlagen abzusehen. Bitte ver-wenden Sie keine Mappen für Ihre Bewerbungsunterlagen.Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können Sie auf unserer Homepage www.vgcochem.de unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz einsehen.

Page 33: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 33 - Ausgabe 52/53/2020

Einreichungsfrist für den Projektantrag bei der ADD: vorauss. Mitte Juli (3 Monate nach Projektauswahl)Inhalt des Aufrufes: alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE bei-tragenStelle für die Einreichung der Anträge: Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichAblauf des Auswahlverfahrens:1. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle und Nutzung des

Beratungsangebotes. Dann Einreichung des ausgefüllten Pro-jektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätes-tens 01.03.2021).

2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzli-che Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle.

3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punk-tebewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.

4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Aus-wahl der Projekte gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets.

5. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Projektträger bis spä-testens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Pro-jektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden!Die Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich steht Ihnen unter der Förderhotline 06571-14 2262 gerne zur Beratung zur Verfügung!Philipp Goßler (Geschäftsführer LAG Mosel)c/o Kurfürstenstraße 16, 54516 WittlichZimmer: S 303 (3. OG), Gebäude S – SparkasseTel.: 06571 14 2262Fax: 06571 14 42262Email: [email protected]ördert durch die Europäische Union und das Land Rhein-land-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungs-programms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.

5. Aufruf EhrenamtsprojekteJetzt für die Mosel aktiv werden!

5. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte!Bis zum 01.03.2021 können wieder Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Pro-jekte eine einfachere Lösung. Und so funktioniert es:1. Formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?)2. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung3. Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdoku-mentation und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug).4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-GeschäftsstelleWas kann gefördert werden?- Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein

gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.- Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist,

wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten länd-lichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

- Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?- Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B.

Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht)- Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fuß-

bälle, Notenblätter, Spielgeräte)- Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung

sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)Wer darf eine Förderung beantragen?- gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände

oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen- keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommuna-

len Körperschaften und Unternehmen möglich

Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2020 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen. Diese erhöht sich leider um 10,5 Prozent aufgrund der Entgeltsteigerung für die TKB durch das Entsorgungsunternehmen SecAnim Südwest GmbH.Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2021.Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!Dr. Roland LabohmTierseuchenkasse Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße 7 55543 Bad KreuznachE-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-rlp.de Telefon: 0671 793 1212Tierseuchenkassenbeiträge 2021:Pferde/ Esel 1,00 EUR pro TierRinder 6,00 EUR pro TierSchafe über 9 Monate 0,70 EUR pro TierZiegen über 9 Monate 2,50 EUR pro TierSchweine 10,00 EUR pro Bestand unabhängig von der TierzahlBienen/Hummeln 10,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der VölkerzahlMindestbeitrag: 10,00 EUR pro TierhaltungTierhaltereigenanteil an Tierkörperbeseitigungskosten pro Tier 2021:Pferd 26,77 EUR Sau/ Eber 5,36 EURFohlen 7,14 EUR Mastschwein 5,36 EURKuh/Bulleüber 2 Jahre

32,72 EUR Mastferkel 1,49 EUR

Rind 1 bis 2 Jahre 23,80 EUR Saugferkel o. Totgeburt

0,07 EUR

Rind 3 Monatebis 1 Jahr

11,90 EUR Schaf/Ziege 2,69 EUR

Kalb bis 3 Monate 4,17 EUR Lamm (Schaf o. Ziege)

0,72 EUR

Lokale Aktionsgruppe Mosel

Jetzt für die MOSEL aktiv werden!11. Aufruf zur Einreichung von Projektideen läuft bis 1. März 2021!Bis zum 01. März 2021 besteht wieder die Möglichkeit, Projekte bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mosel für den Auswahltermin im April 2021 einzureichen. Die Entscheidung über die Projektaus-wahl trifft die LAG Mosel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen an.Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwick-lungsstrategie (LILE) unter dem Motto „WeinKulturLand Mosel Genuss – Vielfalt – Qualität“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind:• Genuss: Landschaft & Produkte• Vielfalt: Dörfer & Kultur• Qualität: Tourismus & FreizeitProjektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Inte-ressierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projekt-skizze (Projektsteckbrief) bei der LAG einzureichen.Übersicht: Wichtige Eckdaten zum 11. ProjektaufrufFördermittel-Budget: 562.000 EUR (davon bis zu 500.000 EUR EU-Mittel des ELER-Fonds sowie Mittel des Landes Rheinland-Pfalz, die prioritär für Vorhaben privater Projektträger und für Kooperati-onsvorhaben zur Verfügung stehen). Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Ministerium für Wirt-schaft, Landwirtschaft, Verkehr und Weinbau.Datum des Aufrufes: 09.12.2020Einreichungsfrist für Projektskizzen: 01.03.2021 (Ausschlussfrist)Datum der Projektauswahl durch die LAG: voraussichtlich Mitte April 2021

Page 34: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 34 - Ausgabe 52/53/2020

Mit der Bundesförderung Regionalbudget bietet die LAG eine För-dermöglichkeit für Projekte bis 20.000 EUR netto. Die Abwicklung der Projekte erfolgt ausschließlich über die LAG und es gibt ver-einfachte Förderbedingungen. Auch die Fördersätze hat die LAG eigens angehoben, um kleine Projekte gezielt zu unterstützen. Die Bandbreite möglicher Projekte ist vielfältig und kann sich beispiels-weise auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in den Dörfern, die Steigerung der touristischen Attraktivität oder den Aufbau eines zusätzlichen wirtschaftlichen Standbeins beziehen. Auch hier sind öffentliche, private und gemeinnützige Personen antragsberechtigt.Für Kleine und ehrenamtlich umgesetzte Projekte bietet sich die Förderung der ehrenamtlichen Bürgerprojekte an. Hier kann eine Pauschalförderung mit bis zu 2000 EUR erfolgen. Personalkosten können nicht gefördert werden, ansonsten ist die Förderung jegli-cher Sachkosten möglich. Hier stehen 20.000 EUR Fördermittel des Landes RLP zur Verfügung. Die Beantragung und Abrechnung der Projekte erfolgt besonders einfach und unbürokratisch.Alle Projekte werden von der LAG, der rund 25 Personen ver-schiedenster gesellschaftlicher Bereiche angehören, bewertet und schlussendlich ausgewählt. Für die LEADER-Förderung muss nach Projektauswahl ein förmlicher Förderantrag an die LAG gestellt werden. Die Abwicklung der übrigen Förderangebote erfolgt allein über die LAG-Geschäftsstelle.Ob eine Idee förderfähig ist und welche Bedingungen erfüllt werde müssen, lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären. Die Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich steht Ihnen unter der Förderhotline 06571-14 2262 gerne zur Verfügung! Die Geschäftsstelle steht auch gerne bei der Projektentwicklung beratend zur Seite.Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden!Geschäftsstelle LAG Mosel:Philipp Goßler, Edith Baden und Laura Bollerc/o Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichSchlossstraße 2-4, 54516 WittlichTel.: 06571 14 2262Fax: 06571 14 42262Mail: [email protected]

Verbandsgemeinde Kaisersesch - Öffentliche Ausschreibung

Projekt: Erschließung des Gewerbegebietes „Ober dem Düngenheimer Weg“ Kaisersesch

Leistung: Los 1 - Straßenbau Stadt KaiserseschAusbaulängen: rd. 500 mAsphalt Fahrbahn: 4.300 m²Asphalt Gehweg: 1.1200 m²Asphalt Parkflächen: 980 m²Frostschutzschicht: 3.000 m³Bordanlage: rd. 2.000 mPflasterrinne: rd. 1.000 mLos 2 - Straßenbau LBMAusbaulänge: rd. 300 mAsphalt Fahrbahn Vollausbau: 3.100 m²Frostschutzschicht: 1.750 m³Los 3 - Erd- und Kanalarbeiten710 m Verlegung von STZ-Rohre DN 250 H für den SW-Hauptkanal770 m Verlegung von SB-Rohren DN 300 bis 700 für den RW-Hauptkanal9 St. SB-Fertigteilschächte I.W. 1,20 m20 St. SB-Fertigteilschächte I.W. 1,00 m240 m Verlegung von Steinzeugrohre DN 150 für die SW-Anschlussleitungen240 m Verlegung von PP-Rohren DN 200 für RW-AnschlussleitungenLos 4 - TrinkwasserleitungenErdstraßenbau- und Verlegearbeiten der Wasserver-sorgungca. 720 m Wasserversorgungshauptleitung PEDA 160ca. 189 St. Hausanschlüsse PE 2, ca. 140 m

Bauherr: Los 1: Stadt Kaisersesch

Welche Förderung gibt es?- Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, min-

destens mit 500 €.- Wenn mehr Projekte eingereicht werden als Mittel zur Verfü-

gung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor.

- Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförde-rung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

- Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen der Förderbetrag aus-gezahlt.

Wichtige Eckdaten zum 5. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“Fördermittel-Budget: 20.000 €

(Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbe-haltlich der Bewilligung und Mittelzuwei-sung des Landes)

Datum des Aufrufes: 10.12.2020Einreichungsfristfür Projektskizzen:

01.03.2021 (Ausschlussfrist)

Projektauswahldurch die LAG:

voraussichtlich Mitte April 2021

Frist für dieSchlussabrechnung:

31.10.2021 (Letzter Termin für die Ein-reichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.)

Formlose Interessenbekundungeinreichen bei: Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichWeitergehende Informationen sind zu finden unter www.lag-mosel.deBitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbe-kundungen in dieAuswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können.Die Lokale Aktionsgruppe Mosel ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Zivilgesellschaft sowie der öffentlichen Verwaltung. Unter dem Motto „WeinKulturLand Mosel Genuss – Vielfalt – Qualität“ hat sie eine Entwicklungsstrategie erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen die Europäische Union, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommu-nen der Region Fördermittel zur Verfügung.Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!Philipp GoßlerGeschäftsstelle LAG MoselKurfürstenstraße 16, 54516 WittlichZimmer: S 303 - Gebäude S –SparkasseTel.: 06571 14 2262Fax: 06571 14 [email protected]ördert durch die Europäische Union und das Land Rhein-land-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungs-programms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.

Jetzt für die Mosel aktiv werden! LAG Mosel bietet auch in 2021 attraktive

Fördermöglichkeiten für Projektideen!

Auch in 2021 bietet die LAG Mosel wieder die Möglichkeit, neue Projektideen für eine Förderung einzureichen. Bis 01. März 2021 läuft die Frist für die 3 Förderaufrufe LEADER, Regionalbudget und ehrenamtliche Bürgerprojekte!Im Rahmen des LEADER-Förderaufrufes stehen rund 560.000 EUR für Vorhaben in der Region zur Verfügung. Gesucht werden Ideen, die die Region für Einheimische wie Gäste lebenswert und attraktiv machen. Neben Kommunen, Stiftungen und Vereinen kön-nen auch Privatpersonen und Unternehmen Anträge stellen. Wich-tig ist, dass das Vorhaben einen Mehrwert für die Region bietet und einen neuartigen, innovativen Charakter besitzt. Die Fördersätze variieren nach Projektträgerschaft und sind wie alle Förderbedin-gungen in der Entwicklungsstrategie (LILE) festgeschrieben.

Page 35: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 35 - Ausgabe 52/53/2020

Bund und Länder sich auch für das Jahr 2021 auf einen finanziellen Rettungsschirm für die Kommunen verständigen und gemeindli-che Steuereinnahmeverluste kompensieren, damit die Leistungen – auch die freiwilligen, zum Beispiel für Vereine – nicht reduziert werden müssen. Dazu gehört insbesondere ein Ausgleich für die Verluste des Anteils an der Einkommensteuer. Die notwendigen Entscheidungen müssen jetzt gefällt werden, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen.

Unsere Tourist Information ist zu folgenden Zeiten geöffnet:November bis einschließlich MärzMo.- Do. 09:00-12:30 Uhr & 13:30-16:30 UhrFr. 09:00-13:00 UhrDie Tourist-Information in Zell (Mosel) bleibt ab dem 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.Vom 16. - 23.12.2020 per Mail und telefonisch unter den normalen Servicezeiten erreichbar.Vom 24. - 25.12.2020 & 31.12.2020 - 01.01.2021 bleibt die Tourist Information geschlossen!Vom 28. - 30.12.2020 per Mail und telefonisch unter den normalen Servicezeiten erreichbar.Am 04.01.2021 sind wir wegen Inventur nur nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonischund per E-Mail für Sie da.Vom 04. - 08.01.2021 per Mail und telefonisch unter den normalen Servicezeiten erreichbar.

Wir sagen Danke!Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu. 2020 war geprägt von Herausforderungen und Unsicherheiten aber auch von großer Rücksichtnahme und der Offenheit, neue Wege zu

gehen.Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Starten Sie gut in das neue Jahr 2021 und aktueller denn je: Bleiben Sie gesund.Ihr Team der Zeller Land Tourismus GmbHACHTUNG:Die Hängeseilbrücke Geierlay ist unter bestimmten Regeln geöff-net:Zur Gewährleistung der Corona-Schutzmaßnahmen ist die Hänge-seilbrücke Geierlay ab dem 01.11.2020 nur noch in eine Richtung von Mörsdorf nach Sosberg begehbar!Sie können für den Rückweg nur den Wanderweg Geierlayschleife (6,4km lang, mittelschwer, 150 Höhenmeter) nutzen.Betreten der Brücke auf eigene Gefahr!Wichtige Verhaltensregeln:– Das Abstandsgebot von 1,5 m muss auch bei Personenansamm-

lungen vor und hinter der Brücke gewahrt werden.– Es dürfen sich nicht mehr als 30 Personen gleichzeitig auf der

Brücke aufhalten– Ab dem Aufenthalt vor den Brückenköpfen und auf der Brücke

besteht ab sofort Maskenpflicht!Täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr achtet ein Sicher-heitsteam darauf, dass diese Regeln eingehalten werden.

VeranstaltungenZell (Mosel):KulturKino KaimtDas KulturKino Kaimt bleibt aus gegebenem Anlass erst einmal geschlossen!Unter www.kulturkinokaimt.de finden Sie den aktuellsten Stand!

Wandern / Nordic Walking

Wandertermine des Heimat- und Verkehrsvereins Mittelstrim-migDie zur Teilnahme angemeldeten Volkswanderungen sind aus gegebenem Anlass abgesagt. Dies betrifft alle Wanderungen bis auf weiteres, siehe auch www.dvv-wandern.de (Aktuelles -> Ter-minänderungen)

Los 2: LBM Cochem-KoblenzLos 3: Abwasserwerk KaiserseschLos 4: Kreiswasserwerk Cochem

Submission: 21.01.2021, 10:30 UhrVollständige Informationen finden Sie auf www.kaisersesch.de/aus-schreibungen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiser-sesch unter der Telefonnummer: 02653/9996-121.

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch-Vergabestelle-

Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch

Verbandsgemeinde KaiserseschHinweis auf eine Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Projekt: Erschließung des Neubaugebietes „In der Seit“ in der Ortsgemeinde Gamlen

Leistung: Ortsgemeinde Gamlen: Straßenbau350 m Erschließungsstraßen in Pflasterbauweise1800 m² Pflasterdecke350 m 3-zeilige Muldenrinne (Pflasterbauweise)850 m Borde (hauptsächlich Tiefborde)11 St. Straßenabläufe1800 m² STS930 m³ FSSTiefbauarbeiten für StraßenbeleuchtungAbwasserwerk der VG Kaisersesch: RW- und SW-Kanalisation300 m Verlegung von STZ-Rohren DN 200 bis 300 H für den SW-Hauptkanal485 m Verlegung von SB-Rohren DN 300 bis 400 für den RW-Hauptkanal25 St. SB-Fertigteilschächte l.W. 1,0 m1000 m Verlegung von STZ-Rohren DN 150 für die SW- Anschlussleitungen1000 m Verlegung von PP-Rohren DN 200 für RW-Anschlussleitungen1 St. Regenrückhaltebecken1 St. Drosselschacht als Fertigteilschachtbauwerk120 m ZaunanlageKWW Cochem-Zell: Trinkwasserleitungca. 490 m Wasserversorgungshauptleitungen und Multirohreca. 130 m Hausanschlussleitungen

Bauherr: Los 1: Stadt KaiserseschLos 2: Abwasserwerk KaiserseschLos 3: Kreiswasserwerk Cochem

Submission: 26.01.2021, 10:30 UhrVollständige Informationen finden Sie auf www.kaisersesch.de/aus-schreibungen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiser-sesch unter der Telefonnummer: 02653/9996-121.

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch-Vergabestelle-

Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch

Kommunaler Rettungsschirm 2021 unverzichtbar - Handlungs- und

Investitionsfähigkeit sichernDer hoffentlich zu erwartende wirtschaftliche Aufschwung 2021 wird maßgeblich auch von der Investitionskraft der Kommunen abhängen. Nachdem Bund und Land den Gewerbesteuerausfall kompensieren, gilt es auch den Verlust aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aufzufangen. Bereits zum 3. Quartal 2020 fehlen den Kommunen Einnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro zum Vergleichszeitraum 2019. Hinzu kommen Verluste aus Entgelten wie Eintrittsgelder im kommunalen Bereich. Deswegen müssen

Page 36: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 36 - Ausgabe 52/53/2020

IGS Zell„Schwarze Katz“ - Kleine Ausstellung im Zel-ler RathausDie jungen Künstler der Klasse 8d (2019/20)

und der Wahlpflichtfachgruppe Kunst und Handwerk 6.1 (2020/21) präsentieren ihre kreative Auseinandersetzung mit dem Zeller Wahrzeichen der „Schwarzen Katz“. Im Kunstunterricht wurde das Thema erarbeitet, und anschließend stand es den Schülern frei, mit welchen Materialien oder Techniken sie ihre Ideen umsetzen möch-ten. Zwei Schülerinnen entschieden sich für die Technik des Farb-linolschnitts. Luca wählte die schwierigste Technik, eine Katze aus einem Gasbetonblock zu formen. Sie ist ihm hervorragend gelun-gen. Alle anderen Schüler arbeiteten mit Holz. Jede Katze ist anders und zeigt, wie vielfältig das Thema bearbeitet werden kann. Die Schüler des Schnupperkurses Wahlpflichtfach Kunst und Handwerk 6.1 schufen Glaskunstwerke auf Plexiglas. Alle Exponate sind zur Zeit im Zeller Rathaus zu sehen.

Findet vorerst nicht statt! Nordic Walking Treff Zell (Mosel)Jeden Mittwoch 18:00 – 20:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Sport-platz (Zell-Kaimt)Infos: Nordic Aktiv Turnverein Zell, Reiner Göderz, Tel. +49 6542 4741

GastgeberinfoNeues Gastgeberverzeichnis 2021 erschienen

Die Zeller Land Tourismus GmbH hat das neue Gastgeber-verzeichnis Zeller Land heraus-gebracht. Das Gastgeberverzeichnis wird durch tausendfache Prospektanfragen weltweit versandt und in den Tou-rist Informationen entlang der Mosel ausgelegt. Es besteht wie gewohnt aus einem Imageteil mit viersprachigen Informationen und Impressionen über verschie-dene Reisethemen, Ortspräsenta-tionen sowie Gastgeber-Anzeigen. Das Gastgeberverzeichnis Zeller Land erhalten Sie und Ihre Gäste kostenfrei bei der Zeller Land Tourismus GmbH, Balduinstr. 44 in Zell (Mosel).

Werden Sie Online-Gastgeber im Zeller Land!Immer mehr Gäste buchen ihren Urlaub über das Internet. Umso wichtiger ist es für Sie als Gastgeber, Ihr Übernachtungsange-bot online darzustellen und auch direkt buchbar zu machen. Hier haben wir die perfekte Lösung für Sie! Über das Informations- und Reservierungssystem deskline 3.0® des europäischen Marktführers Feratel haben Sie nicht nur die Möglichkeit Ihre Zimmer/Ferien-wohnungen online zu präsentieren, sondern auch direkt für den Gast buchbar anzubieten.Sie vermarkten Ihre Unterkunft bereits über andere Buchungspor-tale? Kein Problem! Deskline 3.0 bietet hier verschiedene Lösun-gen.Also warten Sie nicht länger und setzen Sie sich für weitere Infor-mationen mit uns in Verbindung!Weitere Informationen:Zeller Land Tourismus GmbH, Balduinstraße 44, 56856 Zell (Mosel),Tel. 06542 9622-21, [email protected] Door im Rathaus bei der Zeller Land Tourismus GmbHHaben Sie Ideen oder Anregungen?Dann kommen Sie gerne vorbei und sprechen mit unserem Geschäftsführer Yannick Jaeckert.Termine:Freitag, 15. Januar 2021 von 14:00 bis 17:00 UhrFreitag, 29. Januar 2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Erlebnisbad Zeller Land weiterhin geschlossen

Sehr geehrte Badegäste,

aufgrund der neuesten Entscheidungen von Bund und Ländern bleibt Erlebnisbad Zeller Land weiterhin geschlossen.

Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen in den vergangenen Monaten seit Wie-dereröffnung des Bades unter strengen Corona-Auflagen und freuen uns Sie auch künftig wieder als unsere Badegäste begrüßen zu dürfen.

Wichtige Information

LINUS WITTICH Medien KG - Europa-Allee 2, 54343 Föhren

Sie erreichen den VerlagMo. - Do.: 7.00 - 17.00 Uhr und Fr.: 7.00 - 16.00 Uhr Tel. 06502 9147-0. Annahme Klein- und Familienanzeigen: [email protected]

Zustellung/Reklamation Tel. 06502 9147-800 [email protected]

Mitteilungsblatt „Zeller-Land-Nachrichten“.Lesen Sie die aktuelle Ausgabe „Zeller-Land-Nachrichten“ unter http://epaper.wittich.de/717

Redaktions-Annahmeschluss Mo., 16.00 Uhr VGbei Feiertagsvorverlegung ein bis zwei Werktage früher mein.wittich.de

Anzeigen-Annahmeschluss (für Privat- und Geschäftsanzeigen)Di., 9.00 Uhrbei Feiertagsvorverlegung ein bis zwei Werktage früher

Ihre Ansprechpartner für Geschäftsanzeigen und Prospektwerbung

Thomas MartiniGebietsverkaufsleiterMobil: 0151 [email protected]

Rainer MartinGebietsverkaufsleiterMobil: 0151 [email protected]

für unsere Leser und Interessenten.

Page 37: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Jahrgang 49 Freitag, 25. Dezember 2020 Ausgabe 52/2020

Ein WeihnachtsgedichtMarkt und Straßen steh‘n verlassen,Still erleuchtet jedes Haus,Sinnend geh’ ich durch die Gassen,Alles sieht so festlich aus.

An den Fenstern haben FrauenBuntes Spielzeug fromm geschmückt,Tausend Kindlein steh‘n und schauen,Sind so wunderstill beglückt.

Und ich wand‘re aus den MauernBis hinaus ins freie Feld,Hehres Glänzen, heil’ges Schauern!Wie so weit und still die Welt!

Sterne hoch die Kreise schlingen,Aus des Schnees EinsamkeitSteigt’s wie wunderbares Singen –O du gnadenreiche Zeit!

Joseph von Eichendorff

Page 38: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 2 - Ausgabe 52/53/2020

Verschiebung der Jahreshauptversammlung in‘s Jahr 2021

Liebe Vereinsmitglieder,nachdem weitere Einschränkungen wegen CORONA im öffentli-chen Leben stattfinden, können wir unsere Jahreshauptversamm-lung nicht mehr im laufenden Jahr durchführen.Wir verschieben deshalb unsere Jahreshauptversammlung 2020 für 2019 in das Jahr 2021.

CDU Cochem-Zell

Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeord-neten unter folgenden Rufnummern:CDU-Kreisgeschäftsstelle ............................................. 02671 975510....................................................................... [email protected] Bleser, Parl. Staatssekretär .................................. 030 22773308.................................................................... [email protected] des Deutschen Bundestages: ............ www.peter-bleser.deAnke Beilstein .................................................................. 02671 975515Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: ....................... www.anke-beilstein.deRalf Seekatz, MdEPMitglied des Europäischen Parlaments: ....... [email protected]

Junge Union Cochem-Zell:Justin Pauken .................................................................. 0171 2793805.......................................................... [email protected]........................................................................... www.ju-cochem-zell.deJU-LandesvorsitzenderJens Münster ...................................................................mail@ju-rp.deChristlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:Alfred Pantenburg ................................................................ 02678 391Frauen-Union-Cochem-ZellGaby Franzen ........................................................................ 02675 712Senioren Union Cochem-ZellHelga Kellermeier .......................................................... 06542 963572..................................................................... [email protected]....................................................................... www.senu-cochem-zell.deCDU-Gemeindeverband ZellFrank Koch .......................................................................... 06542 4412....................................................................... [email protected] Zell-AltlayDaniel Schawo .............................................................. 0151 75027500..................................................................... [email protected]

SPD Cochem-ZellDie Abgeordneten

Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen:Mitglied des LandtagsBenedikt Oster .......................................................... Tel. 02671 603838E-Mail: [email protected] Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien und DigitalesE-Mail: [email protected]: www.heike-raab.de

Kueser Akademie für Europäische Geistesgeschichte

Wegen der aktuellen Corona-Lage finden bis zum 15.01.2021 keine Kurse und Veranstaltungen der Kueser Akademie statt.Das Büro ist nicht besetzt, wir sind aber per E-Mail im Homeoffice zu erreichen: [email protected]Über weitere Entwicklungen setzen wir Sie rechtzeitig in Kenntnis.Beachten Sie bitte auch unsere Homepage www.kueser-akademie.de und die Tagespresse!

Caritashelferkreis BriedelLetzte Woche haben gewonnen: Knüppel aus dem Sack, Geißenmu-ter und das tapfere Schneiderlein.Die Gewinner der Weihnachtswoche sind das Rumpelstilzchen, die Königstochter und der Goldesel.Bitte anrufen: Tel. 4955.Wir wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Liebe und Gesundheit im neuen Jahr.

FC Peterswald-LöffelscheidLiebe FC Anhänger/Mitglieder: auf Grund der aktu-ellen bekannten Situation müssen wir leider alle Ver-anstaltungen (Generalversammlung, Weihnachtsfeier,

Bauernabend, Wandertag) für Anfang 2021 absagen. Wenn es wie-der möglich ist, werden wir natürlich alles nachholen.Wir wünschen Allen frohe, besinnliche Festtage, einen guten Start fürs neue Jahr und dass wir alle gesund bleiben.

Schützenverein Sosberg e.V.Liebe Vereinsmitglieder, liebe Schützenfreunde.Ein Jahr mit vielen Entbehrungen geht zu Ende. Auch wir vom Schützenverein Sosberg mussten auf vieles ver-

zichten.Kein Trainig, kein Königsschießen, kein Schützenfest, keine Ver-einsmeisterschaften, kein Vereinstag, keine Weihnachtsfeier.Wir hoffen alle, daß es im nächsten Jahr besser wird.Im Namen vom Schützenverein wünsche ich euch ein besinnliches, frohes Weihnachtsfest im Kreise eurer Lieben und ein gutes, gesun-des, neues Jahr. Bleibt gesund.

Auf Grund der derzeitigen Corona-Situation und zum Schutz unse-rer Mitglieder können wir uns leider nicht sehen oder zu einem gemeinsamen Jahresabschluss treffen. Wir danken allen herzlich für ihre Treue zum Verein und hoffen darauf im nächsten Jahr wieder aktiver werden zu dürfen.Allen Mitgliedern ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und glückliches neues Jahr 2021.

Page 39: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 3 - Ausgabe 52/53/2020

Im Langebaar 25, 54587 Lissendorf, Tel. 0176 64031960E-Mail: [email protected]: www.marcoweber-eifel.deCarina KonradMitglied des Deutschen Bundestags, stellv. Vorsitzende des Aus-schusses für Ernährung und LandwirtschaftIndustriepark 17, 56291 WiebelsheimTel.: 06766 7538020E-Mail: [email protected]: www.ckonrad.abgeordnete.fdpbt.de

Junge Liberale Cochem-Zell-Vulkaneifel

Die JuLis sind Deutschlands liberale Jugendorganisation, die anpa-cken und etwas bewegen wollen.Vorsitzende: Carina SchulteE-Mail: [email protected]: www.julisrlp.deFacebook: @julisrlp

Alternative für Deutschland Kreis Cochem-Zell

Sie wollen uns kennen lernen? Sie wollen Politik aktiv mitgestalten? Sie haben Fra-

gen, Kritik, Vorschläge, interessieren sich für unsere Positionen, möchten mit uns diskutieren, also Gesprächspartner, Förderer oder Mitglied werden? Dann wenden Sie sich gerne an uns:Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag und Kreisvorsitzen-der der AfD Cochem-ZellMartin Fischer, IllerichE-Mail: [email protected], Mobil: 0175 1601369Der stellv. Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag und 2. Kreis-vorsitzender der AfD Cochem-Zell:Jörg Zirwes, BlankenrathE-Mail: [email protected], Tel.: 0151/19604911AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-PfalzSchusterstr. 22, 55116 MainzTel.: 06131 4863810, Fax: 06131 5868801E-Mail: [email protected] Sie uns aufwww.afd-cochem-zell.dewww.alternative-rlp.deoder auf Facebook unter:www.facebook.com/AfD-Kreisverband-Cochem-Zellwww.facebook.com/afdrheinlandpfalzUnsere Ansprechpartener in der Bundestags- und Landtagdsfrak-tion RLPAndreas Bleck, [email protected]. 02631 9390715Dr. Jan Bollinger, MdLAfD-Fraktion im Landtag Rheinland-PfalzKaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131 2083720E-Mail: [email protected]

Junge Alternative Rheinland-PfalzWir sind die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland Rheinland-Pfalz.Hier könnt Ihr mehr über uns erfahren:http://ja-rlp.de/http://ja-rlp.de/ueber-uns/https://www.facebook.com/jungealternativerlp/

Kontakt: Vorsitzender Alexander JungbluthE-Mail: [email protected]

Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell

www.gruene-cochemzell.detwitter: GrueneCochemZ

Kreisvorstand• Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim,

Tel. 02653 4122• Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,

Tel. 02653 4019029

Mitglied des Europäischen ParlamentesNorbert Neuser ......................................................... Tel. 06742 804437E-Mail: [email protected]

Arbeitsgemeinschaften / OrtsvereineSPD Kreisverband Cochem-Zell .............................Tel. 02671 603837Ravenéstr. 24, 56812 CochemE-Mail: [email protected]: www.spd-cochem-zell.deVorsitzenderBenedikt Oster, Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz..................................................................................... Tel. 02671 603838E-Mail: [email protected]: www. spd-cochem-zell.deJUSOS - Die JungsozialistenJens MindermannE-Mail: [email protected] GöbelE-Mail: [email protected] 60 plusGerd Gansen ................................................................. Tel. 02653 3427E-Mail: [email protected] Mayer ............................................................. Tel. 02672 9129002E-Mail: [email protected] Fraktionsvorsitzender im KreistagHelmut Braunschädel ............................................ Tel. 0151 20777061E-Mail: [email protected] Cochem-ZellBernd SchuwerackE-Mmail: [email protected] Ortsverein Verbandsgemeinde ZellChristian Simon .......................................................... Tel. 06542 22014Email: [email protected]

FWG Cochem-Zell e.V.www.fwg-cochem-zell.deFür Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Ver-treter jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung:

KreistagFraktionsvorsitzender Matthias Müller, Bullay .... Tel. 06542 963220Dr. Markus Rink, Alf ............................................. Tel. 06542 900404Albert Jung, Kaisersesch ......................................... Tel. 02653 999660Manfred Führ, Treis-Karden ....................................... Tel. 02672 7624

Verbandsgemeinderat ZellMatthias Müller ....................................................... Tel. 06542 963220

Stadtrat ZellHans Peter Döpgen, Zell ........................................... Tel. 06542 41151

FDP Cochem-ZellHomepage: www.fdp-cochem-zell.deFacebook: @fdp.cochem.zellSie haben Fragen oder Anregungen? Sie

suchen Rat oder möchten mitgestalten? Ihre Ansprechpartner der FDP sind:Jürgen HoffmannFDP-Kreisvorsitzender, Fraktionsvorsitzender im Kreistag und im Verbandsgemeinderat Zell (Mosel)Hauptstraße 17, 56858 SosbergTel. 06545 5149016E-Mail: [email protected] BastenKreisbeigeordneterAuf Mertesborn 13, 56821 Ellenz-PoltersdorfTel. 0170 9045054E-Mail: [email protected] Josef MentenVorsitzender des FDP-Verbandsgemeindeverbands Zell (Mosel)Hauptstraße 263, 56867 BriedelTel. 06542 4756E-Mail: [email protected] WeberMitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Vorsitzender des Aus-schusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Page 40: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 4 - Ausgabe 52/53/2020

2) Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit. Diese ist während des ganzen Gottesdienstes zu tragen.3) Wer ungeklärte Erkältungssymptome hat, muss auf eine Teil-nahme verzichten.4) Bitte bringen Sie ein eigenes Gotteslob mit! Auf Gemeindegesang wird weitestgehend verzichtet, aber zuweilen ein Liedtext gelesen.5) Bitte achten Sie auf die Anweisungen des Empfangsteams bezüg-lich der Platzwahl in der Kirche.In der Pfarreiengemeinschaft Zeller Hamm werden voraussichtlich folgende Messen wieder mit physischer Beteiligung der Gläubigen gefeiert:

St. Remigius, AlfFreitag, 25.12.11.00 Uhr Hochamt mit Segnung der Kinderzusätzliche Intentionen: Frank Sonntag | Helmut BoemerSonntag, 27.12.11.00 Uhr HochamtSonntag, 03.01.11.00 Uhr Hochamtzusätzliche Intention: Martha BrischDonnerstag, 07.01.18.00 Uhr Abendmesse

St. Barbara, AltlaySamstag, 26.12.9.30 Uhr Hochamt mit Segnung der KinderDienstag, 29.12.18.00 Uhr AbendmesseFreitag, 01.01.11.00 Uhr HochamtDienstag, 05.01.18.00 Uhr AbendmesseSonntag, 10.01.9.30 Uhr Hochamt

St. Martin, BriedelWegen der Sanierung der Briedeler St. Martin Kirche finden dort bis April 2021keine Gottesdienste statt. Die aktuellen Corona-Auflagen lassen auch imPfarrheim Briedel keine Gottesdienste zu. Gottesdienste können, nach Anmeldung, in unseren Nachbargemeinden oder im Live-Stream gefeiert werden.

St. Maria Magdalena, BullayDonnerstag, 24.12.19.00 Uhr Messe am Heiligen Abend mit Segnung der KinderSamstag, 26.12.11.00 Uhr Hochamt mit Segnung der Kinderzusätzliche Intention: 1. Jg. Christa GesthüsenSonntag, 27.12.15.00 Uhr KindersegnungDienstag, 29.12.18.00 Uhr AbendmesseDonnerstag, 31.12.18.00 Uhr JahresschlussmesseDienstag, 05.01.18.00 Uhr AbendmesseSonntag, 10.01.11.00 Uhr Hochamt

Pfarrei Kreuzerhöhung, NeefDonnerstag, 24.12.17.00 Uhr Messe am Heiligen Abend mit Segnung der KinderSamstag, 02.01.18.00 Uhr Vorabendmesse

Maria Himmelfahrt, PünderichDonnerstag, 24.12.15.00 Uhr Familienwortgottesfeier18.00 Uhr Messe am Heiligen Abend mit Segnung der KinderDienstag, 29.12.17.30 Uhr RosenkranzgebetDonnerstag, 31.12.16.30 Uhr JahresschlussmesseDienstag, 05.01.17.30 Uhr RosenkranzgebetSamstag, 09.01.18.00 Uhr Vorabendmesse

Kreistagsfraktion• Joscha Pullich, Leienkaul,Tel. 02653 4019029,

E-Mail: [email protected]• Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653 4122,

E-Mail: [email protected]

LandtagsabgeordneteKatharina Binz, MdLKaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 MainzTel. 06131 208-3138, Fax 06131 208-4139Mail: [email protected]

BundestagsabgeordneteCorinna Rüffer, MdBWahlkreisbüro, Jüdemerstraße 16, 54290 TrierTel. 0651 991952-90, Fax: 0651 991952-92Mail: [email protected]

Landesverband Rheinland-PfalzFrauenlobstraße 59-61, 55118 MainzTel. 06131 89243-0, Fax: 06131 89243-30Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 UhrDonnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr

DIE LINKE. Cochem-ZellFür Sie im Bundestag:Katrin Werner, Tel.: 0651-1459225,[email protected], www.katrinwerner.deAlexander Ulrich, [email protected],www.mdb-alexander-ulrich.deDIE LINKE. im Internet:DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.deDIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.deDIE LINKE. Bund: www.die-linke.deDIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de

Linksjugend [‚solid] Cochem-Zell

Du möchtest für deine demokratischen und sozialen Rechte kämp-fen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!Kontakt: [email protected] Linksjugend [‚solid] im WWW:www.linksjugend-solid.de

Pfarreiengemeinschaft Zeller Hamm

GottesdienstordnungUnser Pfarrbüro ist voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie können uns zu den üblichen Bürozeiten jedoch telefonisch oder per Mail erreichen!Pfarreiengemeinschaft Zeller HammSchlossstr. 16, 56856 ZellMontag, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 11.00 UhrDonnerstag, 15.00 bis 18.00 UhrTel. 06542/4536 Fax. 06542/61187Email: [email protected]: www.pfarreiengemeinschaft-zeller-hamm.deWer ein Gesprächsbedürfnis hat, kann sich gerne melden:Paul Diederichs, Pfarrer: 06542 / 4536Kooperator Pater Matthias Brenken: 06532 / 9395-13Kaplan P. Shaibin Kurissummoottil: 0151 / 66199007Diakon Christian Kossmann: 0151 / 29903223Diakon Markus Engel: 06542 / 901811Wer an einem öffentlichen Gottesdienst teilnehmen will, muss fol-gendes beachten:1) Die Anmeldung im Pfarrbüro ist zwingend erforderlich! Für die Empfangsteams ist es äußerst unangenehm, unangemeldete Perso-nen auf Grund reduzierter Plätze nach Hause schicken zu müssen.

Page 41: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 5 - Ausgabe 52/53/2020

Öffnungszeiten Pfarrbüro:Montag und Mittwoch geschlossenDienstag: geöffnet 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr14.30 Uhr bis 16.30 UhrDonnerstag: geöffnet 08.30 Uhr bis 10.30 UhrFreitag: geöffnet 11.00 Uhr bis 13.00 UhrTel: 06545-459 Fax. 06545- 910508Wer am öffentlichen Gottesdienst teilnehmen will, muss Folgendes beachten:1) Die persönliche Anmeldung im Pfarrbüro ist -nur telefonisch und auch nicht auf dem Anrufbeantworter- zwingend erforderlich!2) Bitte bringen Sie ein eigenes Gotteslob mit!3) Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit!Die Mund-Nasen-Bedeckung soll während des ganzen Gottesdiens-tes getragen werden.4) Wer ungeklärte Erkältungssymptome hat, möge auf eine Teil-nahme verzichten.Es ist nur eine telefonische Anmeldung - zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros am 22.12.2020, 29.12.2020, 05.01.2021 und 08.01.2021 - für die Gottesdienste an Weihnachten, Neujahr und an den Wochen-enden möglich.GottesdienstordnungDonnerstag, 24. Dezember HeiligabendTellig: 18.00 Uhr ChristmetteBlankenrath: 22.00 Uhr ChristmetteFreitag, 25. Dezember Hochfest der Geburt des HerrnPeterswald: 09.00 Uhr HirtenamtMittelstrimmig: 10.30 Uhr FesthochamtSamstag, 26. Dezember Hl. StephanusGrenderich: 09.00 Uhr FesthochamtBlankenrath: 10.30 Uhr FesthochamtSonntag, 27. Dezember Fest der Heiligen FamiliePeterswald: 09.00 Uhr HochamtTellig: 10.30 Hochamt (auch als Livestream)Donnerstag, 31. Dezember Hl. Papst Silvester I.Tellig: 18.00 Uhr Jahresschlussandacht mit TeDeum undsakramentalem SegenPeterswald: 18.00 Uhr Jahresschlussmesse mit TeDeum undsakramentalem SegenFreitag, 01. Januar Hochfest der Gottesmutter Maria (Neujahr)Mittelstrimmig: 17.00 Uhr Neujahrsmesse mit TeDeum undsakramentalem SegenBlankenrath: 19.00 Uhr Neujahrsmesse mit TeDeum undsakramentalem SegenSamstag, 02. Januar 2. Sonntag nach Weihnachten (Vorabend)Peterswald: 18.00 Uhr VorabendmesseSonntag, 03. Januar 2. Sonntag nach WeihnachtenGrenderich: 09.00 Uhr HochamtTellig: 10.30 Uhr Hochamt (auch als Livestream)Samstag, 09. Januar Taufe des Herrn (Vorabend)Mittelstrimmig: 18.00 Uhr VorabendmesseSonntag, 10. Januar Taufe des HerrnBlankenrath: 10.30 Hochamt

„LICHTBRINGER“ – Eine Adventinstallation in der Kirche der Jugend Marienburg

Herzliche Einladung zu unserer Adventinstallation „Lichtbrin-ger“ in der Kirche der Jugend Marienburg. Verschiedene „Licht-bringer“ an diversen Orten im Kirchenraum laden auf vielfältige und abwechslungsreiche Weise ein zum Ankommen, Erleben und Innehalten. Den PARADIESBAUM entdecken, LICHTBLICKE ermöglichen, STERNSTUNDEN erleben, HIMMELSBOTE wer-den, den eigenen SEHNSUCHTSORTEN nachspüren und den ADVENTSKRANZ von seinem Ursprung her erfahren. Den Advent und die Feiertage, diese besondere Zeit im Jahr - trotz der widrigen Umstände - mit allen Sinnen erleben, das möchten wir ermöglichen. Die Installation wird auch über die Feiertage hinaus bis zum 6. Januar 2021 zu erleben sein. Sie kann täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr besucht werden.

St. Bartholomäus, St. AldegundDonnerstag, 24.12.22.00 Uhr Christmette mit Segnung der KinderSamstag, 26.12.9.30 Uhr Hochamt mit Segnung der KinderFreitag, 01.01.11.00 Uhr HochamtSamstag, 09.01.18.00 Uhr Vorabendmessezusätzliche Intentionen: 6 Wo.A. Karl-Josef Braun | Franz-Karl Reiz

St. Michael, MerlDonnerstag, 24.12.17.00 Uhr AbendlobFreitag, 25.12.9.30 Uhr Hochamt mit Segnung der KinderSonntag, 27.12.9.30 Uhr HochamtFreitag, 01.01.11.00 Uhr HochamtSonntag, 03.01.9.30 Uhr Hochamt

St. Jakobus d.Ä. KaimtDonnerstag, 24.12.15.00 Uhr Familienwortgottesfeier16.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem SportplatzFreitag, 25.12.11.00 Uhr Hochamt mit Segnung der KinderSamstag, 26.12.11.00 Uhr Hochamt mit Segnung der Kinderzusätzliche Intention: 6 Wo.A. Waltraud WirtzSonntag, 27.12.15.00 Uhr KindersegnungSamstag, 02.01.18.00 Uhr VorabendmesseDonnerstag, 07.01.18.00 Uhr Abendmesse

St. Peter, ZellDonnerstag, 24.12.19.00 Uhr Messe am Heiligen Abend mit Segnung der Kinderzusätzliche Intention: Verstorbene der Familie Nauerth-ScheerFreitag, 25.12.9.00 Uhr MorgenlobMontag, 28.12.18.00 Uhr AbendmesseDonnerstag, 31.12.18.00 Uhr JahresschlussmesseMontag, 04.01.18.00 Uhr AbendmesseSonntag, 10.01.11.00 Uhr HochamtHerzliche Einladung, weiterhin die Livestream-Gottesdienste auf Facebook mitzufeiern:Mittwoch um 18.00 Uhr aus dem Zeller KrankenhausSamstag um 18.00 Uhr aus einer Kirche unserer 3 Pfarreiengemein-schaftenSonntag um 10.30 Uhr (wie samstags)https://www.facebook.com/pfarreiencochemzell/Termine:Weitere Informationen:Sternsinger-AktionAuf Grund der aktuellen Corona-Bestimmungen kann die Sternsin-ger-Aktion Anfang Januar nicht durchgeführt werden. Wir planen diese Aktion für die Wochenenden 30/31. Januar und 06./07. Februar 2021, sofern die dann gültigen Corona-Bestimmungen es zulassen. Herzliche Einladung an alle Kinder mitzumachen und schon jetzt Danke für Ihre Spende.

Pfarreiengemeinschaft BlankenrathBlankenrath - Grenderich - Mittelstrimmig - Peterswald-Löffelsch-eid - TelligAn der Kirche 8 - 56865 Blankenrath - Tel. 06545 459 Email: [email protected] Homepage: www.pfarreiengemein-schaft-blankenrath.deUnser Pfarrbüro ist wieder geöffnet unter Einhaltung der allge-meinen Sicherheitsregeln (Abstand halten -mindestens 1,50m - und Mund-Nasen-Bedeckung)

Page 42: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 6 - Ausgabe 52/53/2020

Sonntag, 10.01. 1. Sonntag nach Epiphanias- ohne Anmeldung09.30 Uhr : Gottesdienst im Martin-Luther-Haus Blankenrath10.45 Uhr : Gottesdienst in Hahn

KontaktAnmeldungen zu den Gottesdiensten bei:Pfarrer Werner Tel: 06542-4585 oder mail: [email protected] www.ev-kirche-zell.deBesuchen Sie uns auch auf Facebook und Instagamm;-)Die Gemeindebüros sind vom 24.12 bis 04.01. geschlossen.Zell/MoselSchlossstr. 20, 56856 ZellDi + Do von 9.00 - 12.00 UhrTel.: 06542/ 4539Mail: [email protected]üro Kirchstrasse 79, 56841 Traben-TrarbachÖffnungszeiten Mo, Di, Mi, Fr von 8:00-12:00 Uhr Tel: 06541-6250Dipl. Religionspädagoge Müller-Schulte Tel: 06545-8811Mail: [email protected]

Jehovas Zeugen, Gemeinde ZellProgramm für die 52. und 53. Woche 2020

Freitag, 25.12.202019.00 UhrSchätze aus Gottes Wortwöchentliches Bibellesen: 3. Mose Kapitel 14-15„Für die reine Anbetung müssen wir rein sein“19.45 UhrUnser Leben als ChristThema: „Nutze die Zeitschriften weiterhin“20.05 UhrVersammlungsbibelstudium„Die reine Anbetung Jehovas - endlich wieder hergestellt“- Ihre „Gaben fanden Gottes Anerkennung“ Abs. 10-18Sonntag, 27.12.202010.00 UhrÖffentlicher biblischer Vortrag10.40 UhrBibelstudium anhand der Zeitschrift „Der Wachtturm“Thema: „Jehova führt seine Organisation“Freitag, 01.01.202119.00 UhrSchätze aus Gottes Wortwöchentliches Bibellesen: 3. Mose Kapitel 16-17„Lehren aus dem Sühnetag für uns“19.45 UhrUnser Leben als ChristThema: „Die Schule für Königreichsverkündiger - etwas für dich?“20.05 UhrVersammlungsbibelstudium„Die reine Anbetung Jehovas - endlich wieder hergestellt“- Ihre „Gaben fanden Gottes Anerkennung“ Abs. 19-27Sonntag, 03.01.202110.00 UhrÖffentlicher biblischer Vortrag10.40 UhrBibelstudium anhand der Zeitschrift „Der Wachtturm“Thema: „Werden sie Gott dienen?“Wir laden jeden herzlich ein, die Gottesdienste virtuell zu erleben.Nach wie vor finden unsere Zusammenkünfte per Videokonferenz statt, um ein Ansteckungsrisiko mit Covid-19 zu vermeiden. Die Einwahldaten zur Veranstaltung erfahren interessierte Personen von einem Zeugen Jehovas oder per Mail bei [email protected] Bibel online lesen? Videos, Animationen, Interviews und Arti-kel zu aktuellen Themen - wie z.B. unter Teenager: „Whiteboard - Videos“ oder unter Ehe und Familie: „In der Ehe fest zusammen-halten“. Das und noch vieles mehr findet man auf unserer offiziellen Website www.jw.org - in über 1000 Sprachen.

Klosterkirche SpringiersbachGottesdienstordnung vom 27.

Dezember 2020 bis 10. Januar 2021Teilnahme-Bedingungen:1. Für Samstag, Sonntag, Silvester und Neujahr: telefonische Anmeldung unter 06532-93950 ist unbedingt erforderlich. Für Werktage: keine Vor-

anmeldung, Ihre Adresse wird vor dem Gottesdienst notiert. – Die Daten werden allein zum Zweck der Nachverfolgung von Infekti-onsverläufen einen Monat aufbewahrt.

Ungewohnte Licht-Bringer erlebenKirche der Jugend Marienburg lädt zu Telefongottesdiensten, Impulsen und Installationen einUm etwas von ihrem Licht abzubekommen und die Hoffnung in diesen Tagen zu stärken, gibt es die Telefongottesdienste. Zuschal-ten ist möglich zur Jugendchristmette an Heiligabend, 24.12.20, um 17 Uhr, zum ök. Gottesdienst am 2. Weihnachtstag, 26.12.20, um 10.30 Uhr, und zum Neujahrsgottesdienst am 1.01.21 um 17 Uhr.Die Teilnahme an den Telefon-Gottesdiensten geht ganz einfach:1. Mit dem Festnetz-Telefon oder Handy wird die Nr. 0619 / 6781

9736 gewählt.2. Mit 1# wird dann die deutsche Sprache ausgewählt.3. Auf Anfrage wird dann der Zugangscode eingegeben: 844 536

441#.4. anach nochmals die Taste # drücken.Am Heiligen Abend gibt es darüber hinaus Impulse für Familien und Kinder und für junge Erwachsene. Nähere Infos unter www.jugend-marienburg.de.„Licht-Bringer“ begegnen auch in der Kirche der Jugend Marien-burg. Installationen laden auf vielfältige Weise ein zum Ankommen, Erleben und Innehalten mit allen Sinnen.Die Installation ist täglich von 9 bis 18 Uhr bis zum 6. Januar 2021 zu erleben.

AnsprechBar goes Christmas - Ein digitales Angebot für

junge ErwachseneAdvent und Weihnachten stehen vor der Tür. Für viele Menschen ist das die schönste Zeit

im Jahr! Dieses Jahr scheint vieles anders und manches nicht mög-lich zu sein, was sonst immer ganz selbstverständlich dazu gehörte. Das hat das ökumenische Team von AnsprechBar dazu motiviert, Video-Botschaften aufzuzeichnen, die genau in diese besondere Zeit passen. Woche für Woche werden ab dem dritten Advent über Instagram und Facebook „gute Nachrichten“ verbreitet, die den Coronablues vertreiben wollen. Die Videos wollen den Blick weiten und anregen, über das „Geht nicht!“ hinaus zu schauen auf das, was geht, motiviert und guttut.Weitere Infos und Kontakt über www.facebook.com/ansprechbaris-tas oder www.ansprech-bar.de/Weitere Termine „gehen“ auf jeden Fall:So. 20.12., 18.30h (4. Advent) „Komm an!“ Ein Adventsgottesdienst kurz vor Weihnachten mit Zoom.Jeden Donnerstag, 20 Uhr ist BARhockerabend. Alle Interessierten treffen sich digital, um mit-einander in Kontakt zu kommen oder zu bleiben und einen schönen Abend zu verbringen!Eine Email an: [email protected] und es „geht“!

Ev. Kirchengemeinden Zell-Bad Bertrich-Blankenrath und Würrich

Liebe Gemeindeglieder!Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften für Gottesdienste.Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist nötig!Denken Sie an den Mund-Nasen-Schutz, auch am Sitzplatz!Vielen Dank!

GottesdiensteDer Gottesdienst am 24. Dezember in Würrich wurde abgesagt!Hinweis auf unseren Weihnachtsgottesdienst für zu Hause:Auf unserer Internetseite.Freitag, 25. Dezember; 1. Weihnachtstag - mit Anmeldung09.30 Uhr : Gottesdienst im Martin-Luther-Haus in Blankenrath11.00 Uhr : Gottesdienst : in der Evangelische Paulus-Kirche in ZellSamstag, 26.12. 2. Weihnachtstag- mit Anmeldung09.30 Uhr : Gottesdienst in der Ev. Kirche Würrich10.45 Uhr : Gottesdienst in der Simultankirche HahnDonnerstag, 31.12. Silvester- mit Anmeldung16.00 Uhr : Gottesdienst im Martin-Luther-Haus Blankenrath17.30 Uhr : Gottesdienst in der Ev. Kirche Würrich19.00 Uhr : Gottesdienst in der Ev. Paulus-Kirche ZellFreitag, 1.01. Neujahr- ohne Anmeldung18.00 Uhr : Gottesdienst in der Simultankirche HahnSonntag, 3.01. 2. Sonntag nach Weihnachten- ohne Anmeldung09.30 Uhr : Gottesdienst im Martin-Luther-Haus Blankenrath11.00 Uhr : Gottesdienst in der Ev. Paulus-Kirche Zell

Page 43: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 7 - Ausgabe 52/53/2020

Beichtgelegenheit: 11.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 16.30 UhrMontags jedoch nur nach VereinbarungDonnerstag, 24.12.2020Vigil von Weihnachten8.15 Uhr Heilige Messe17.15 Uhr KEINE Hl. Messe22.00 Uhr ChristmetteFreitag, 25.12.2020Hochfest der Geburt des Herrn, Erster Weihnachtstag8.15 Uhr Heilige Messe10.00 Uhr Amt17.30 Uhr AbendmesseSamstag, 26.12.2020Hl. Stephanus, Zweiter Weihnachtstag8.15 Uhr Heilige Messe10.00 Uhr Amt17.30 Uhr AbendmesseSonntag, 27.12.2020Sonntag in der Weihnachtsoktav8.15 Uhr Heilige Messe10.00 Uhr Amt17.30 Uhr AbendmesseNach allen Messen Weinsegnung zu Ehren des hl. JohannesBeichtgelegenheit: jeweils eine halbe Stunde vor den hl. Messen.

Oase Freie ChristengemeindeFordstraße 1, 56288 KastellaunSamstag 19.12.:8.00 - 9:00 Uhr GebetstreffenSonntag 20.12:10.00 Uhr Gottesdienst .Für die Kinder bieten wir parallel ein Kindergottesdienst an.Donnerstag 24.12: 16:00 Uhr Unser Heiligabend Gottesdienst wird dieses Jahr Live auf die verschiedene Plattformen übertragen.Aufgrund der behördlichen Auflagen ist eine Anmeldung zum Got-tesdienst im Vorfeld erforderlich: oase.church-events.de.Alle Informationen zu den Gottesdiensten, zur Anmeldung, sowie unserem Schutzkonzept finden Sie auf unserer Website.Falls Sie sich nicht online anmelden können, melden sie sich telefo-nisch unter 06762-409789Wir Übertragen weiterhin um 10:00 Uhr unseren Gottesdienst live über unsere Website und über unseren Youtube-kanal.Alle Weitere Informationen finden sie auf unserer Website: www.oase.church oder bei Pastor Winston Tjong-Ayong, Tel.: 06762-409789, E-Mail: [email protected]

Seniorenverband BRH CochemDer Vorstand des Seniorenverbandes BRH Cochem wünscht allen seinen Mitgliedern ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Neue Jahr 2021.Passt weiterhin gut auf Euch auf und bleibt gesund.

VerbraucherzentraleVerbraucherzentrale in Cochem: derzeit keine persönliche Beratung - Beratung per Telefon,

E-Mail und Video weiterhin möglich(VZ-RLP/14.12.2020) Ab Mittwoch, 16. Dezember bleiben die Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für persönliche Beratun-

gen geschlossen. Die Verbraucherzentrale setzt bis auf weiteres die persönliche Beratung aus. Telefonische und schriftliche Beratungen finden weiterhin statt. Zudem gibt es die Möglichkeit zu einer Bera-tung per Video.Bereits vereinbarte persönlichen Beratungen werden nach Rück-sprache mit den Ratsuchenden telefonisch oder per Video durch-geführt. Mit der kompletten Schließung der Beratungsstellen leistet die Verbraucherzentrale ihren Beitrag dazu, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionszahlen wie-der nachhaltig zu reduzieren. Der Schutz aller Menschen und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben oberste Priorität. Die Verbraucherzentrale bleibt weiterhin für Verbrauche-rinnen und Verbraucher erreichbar.

2. Eine Mund-Nasen-Bedeckung, die Sie bitte selbst mitbringen, muss während des ganzen Kirchenbesuchs getragen werden. Am Eingang erhalten Sie ein Desinfektionsmittel für die Hände.3. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, gewahrt bleiben. Die Plätze sind entsprechend markiert.4. Der Gemeindegesang ist zurzeit untersagt. Sie brauchen kein Gotteslob.5. Personen mit ärztlich ungeklärten Symptomen einer Atemweg-serkrankung oder Fieber ist das Betreten der Kirche nicht gestattet.Samstag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag - Hl. Stephanus10.30 Uhr Eucharistiefeier für Karin Grethen/ Alfred Goeres17.00 Uhr Eucharistiefeier für leb. und verst. Wohltäter des KlostersSonntag, 27. Dezember – Fest der Hl. Familie10.30 Uhr Eucharistiefeier für verst. Franz-Josef Reinisch/ Gertrud Keuthen/ verst. Kurt Schölzig/ Leb. und Verst. der Fam. Gildner-HankeDienstag, 29. Dezember19.00 Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Fam. Lang-Kopp/ um Priester- und OrdensberufungenMittwoch, 30. Dezember19.00 Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Fam. Jakobs-Hirt/ für verfolgte ChristenDonnerstag, 31. Dezember – Hl. Silvester I.17.00 Uhr Eucharistiefeier zum Jahresschluss, für verst. Christa Eberhard, BullayFreitag, 1. Januar – Neujahr – Hochfest der Gottesmutter Maria10.30 Uhr Eucharistiefeier für die verst. Eheleute Theresia und Alf-red HayerSamstag, 2. Januar – Hl. Basilius und Gregor17.00 Uhr Vorabendmesse für Johanna Schön/ Franz Karl KuhnSonntag, 3. Januar – 2. Sonntag nach Weihnachten Samstag10.30 Uhr Eucharistiefeier für verst. Franz-Josef ReinischDienstag, 5. Januar19.00 Uhr Eucharistiefeier für verst. Josef Engel/ um Heilungen und BekehrungenMittwoch, 6. Januar – Hochfest Erscheinung des Herrn19.00 Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Fam. Stefan-Jus-ten-Ehlen und Leb. und Verst. der Fam. Peter Dietz-PrümDonnerstag, 7. Januar7.30 Uhr Eucharistiefeier für Leb. und Verst. der Fam. Lang-KoppFreitag, 8. Januar – Fest des Hl. Petrus Thomas7.30 Uhr Eucharistiefeier für verst. Maria FunkSamstag, 9. Januar – Fest des Hl. Andreas Corsini17.00 Uhr Eucharistiefeier für Walburga Thiesen/ Leb. und Verst. der Fam. BeschSonntag, 10. Januar – Taufe des Herrn10.30 Uhr Eucharistiefeier für Otto Keuthen/ Leb. und Verst. der Fam. Josef Engel/ Arnold Gildner

Beichte und Aussprache:werktags: nach Vereinbarungsamstags: 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr

Bitte zur Beichte einen Mund-Nasen-Schutz tragen und das Des-infektionsmittel für die Hände (am Eingang der Kirche) benutzen!Rosenkranzgesätze: Weihnachten: Jesus, dessen Geburt von Engeln den Hirten verkündet wurde, Fest der Heiligen Familie: Jesus, den Simeon als Heil der Völker bezeichnet hat, Neujahr: Jesus, den die Hirten in Betlehem fanden, 2. So. nach Weihn.: Jesus, der das Leben und das Licht der Menschen ist, Taufe des Herrn: Jesus, der sich von Johannes taufen ließKarmelitenkloster Springiersbach, Karmelitenstraße 2, 54538 Ben-gel, Tel. 06532 93950

Kloster Maria EngelportAnbetungsschwestern des Königlichen Herzens JesuFlaumbachtal 4; 56253 Treis-Karden; Tel. 02672/91575-0; www.kloster-engelport.de

Gottesdienste in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus

Reservierungen sind unbedingt erforderlichper E-Mail unter [email protected] wer KEINE andere Möglichkeit besitzt, per TelefonMontag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr unter 02672-915.75.0Wochentags 24.12.-30.12.20208.15 Uhr Heilige Messe9.00 bis 16.45 Uhr Anbetung des Allerheiligsten16.45 Uhr Sakramentaler Segen17.15 Uhr Messe mit Orgel

Page 44: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 8 - Ausgabe 52/53/2020

Der Gebrauch digitaler Medien hat besonders im letzten Jahr auf-grund der Corona-Pandemie deutlich zugenommen und bestimmt mittlerweile einen noch größeren Teil des Familienalltags. Erwach-sene waren im Homeoffice mit Online-Konferenzen konfrontiert, die Kinder und Jugendlichen mussten im Homeschooling vermehrt virtuelle Angebote nutzen. Gerade das Jahr 2020 hat gezeigt wie wichtig, sinnvoll, notwendig und hilfreich digitale Medien in unserer Gesellschaft geworden sind, aber auch dass sie durch Stress, Belas-tung und Gefahren das Familienleben beeinflussen.Mit all diesen Veränderungen ist es wichtig eine gute Balance zwi-schen Medienkonsum und analogen Angeboten des Familienlebens hinzubekommen. Wie können wir verhindern, dass Fernsehen, Spie-lekonsolen, Smartphones und Co. das Familienleben stressen und Konflikte verursachen? Wie viel Zeit mit Medien ist ratsam in wel-chem Alter? Wie bringe ich meinem Kind bei, verantwortungsvoll mit den Inhalten des Internets umzugehen? Wie können Eltern ein Vorbild sein im Umgang mit Medien?Mit diesen und ähnlichen Fragen können sich Eltern am Dienstag, den 05.01.2021, um 19.30 Uhr bei einem virtuellen Impulsvortrag mit anschließendem gemeinsamen Austausch auseinandersetzten und gemeinsame Ideen entwickeln.Referentin: Nathalie Thome, Psychologin (M.Sc.), Erziehungs- Ehe und Lebensberatung CochemAnmelden können Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Lebens-beratung Cochem per Mail an: [email protected]. Anmeldeschluss ist Dienstag, 05.01.21 um 12 Uhr. Der Vortrag ist für Sie kostenfrei. Voraussetzung für eine Teilnahme ist Ihre Anmeldung, ein Medium mit Kamera und Mikro sowie eine stabile Internetverbindung. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an Tel.: 02671-7735.Weitere Informationen über die Beratungsstelle und unsere Ange-bote finden Sie auch auf www.cochem.lebensberatung.info.

Kastellauner Glühweinkabarett 2021Leider können wir heute noch nicht sagen, wann wir wieder mit Veranstaltungen starten können, da die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Hunsrück-Kreis jetzt im Dezember noch weit über 50 liegt. Sobald wir mehr wissen und Corona es zulässt, werden wir dies sofort ver-öffentlichen. Schweren Herzens haben wir uns jetzt entschlossen, dass im Januar geplante und so beliebte „Kastellauner Glühweinkabarett“ abzusagen. Die Veranstaltungen werden Rückabgewickelt und die bereits gezahlten Karten erstattet. Der KuKuK e.V. setzt sich in Kürze mit den Karteninhabern in Verbindung.Das Team des KuKuK e.V. bittet um Verständnis und Geduld.Wir wünschen allen: „Bleiben Sie gesund!“

Hinweis zu Textveröffentlichungen während der Corona-Pandemie

An alle Einsender von Artikeln!Aufgrund der immer noch akuten Lage, bitten wir Sie eindringlich den Umfang Ihrer Textbeiträge auf das Nötigste zu beschränken und auf umfangreiche Berichterstattungen zu verzichten. Wir geben unser Bestes das Erscheinen aller Amts- und Mitteilungsblätter auch weiterhin sicherzustellen und zählen hierbei auf Ihre Mithilfe!Wir bitten um Verständnis, sollten Texte nicht in dem eingesandten Umfang veröffentlicht werden. Sobald es hierbei Lockerungen gibt, werden wir Sie schnellstmöglich informieren!Bleiben Sie gesund!

Redaktion, LINUS WITTICH Medien KG

Wir sind weiterhin auf verschiedenen Wegen für Ratsuchende daRatsuchende können sich telefonisch oder schriftlich an die Ver-braucherzentrale wenden, um ihr Anliegen zu schildern und einen Beratungstermin zu vereinbaren – unter der Servicenummer (06131) 28 48 0, per E-Mail an [email protected] oder über das Kon-taktformular auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-rlp.de .Termine online vereinbarenZudem gibt es auch die Möglichkeit, telefonische und digitale Bera-tungstermine unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp zu vereinbaren.Aktuelle Informationen zu CoronaUnter www.verbraucherzentrale-rlp.de/corona bietet die Verbrau-cherzentrale regelmäßig aktualisierte Informationen zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucherinnen und Verbraucher. VZ-RLPFür weitere Informationen: Verbraucherzentrale in CochemTele fon 02671 60 57 84

Deutsche Rheumaliga - öAG Bad Bertrich-Zell

Infotelefon eingerichtetDie örtliche Arbeitsgemeinschaft Bad Bertrich-Zell in der Deut-schen Rheumaliga bietet ihren Mitgliedern einen neuen Service an. Über das neu eingerichtete Infotelefon können unter der Telefon-nummer 02674-913676 wichtige aktuelle Informationen rund um die Uhr abgehört werden. Eine Bandnachricht ist nicht möglich.Der Vorstand informiert dort z.B. zur Wiederaufnahme bzw. dem Einstellen des Funktionstrainings sowie weiteren aktuellen Themen rund um die Rheumaliga. Anfragen und Anliegen können auch wei-terhin an die Mitglieder des Vorstandes gerichtet werden.Der Vorstand erhofft sich eine baldige Wiederaufnahme des Funk-tionstraining und wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2021. Bleiben Sie gesund.

Fachabitur nach der Mittleren Reife?Anmeldung zur FOS Kaisersesch für 2021/22

vom 01.02. - 01.03.2021Fachrichtungen:• Wirtschaft/Verwaltung, Gesundheit/Soziales, Profil Psychologie• nach 2 Jahren FachabiturAnmeldeverfahren:• Aufnahmeantrag, Halbjahresz. Kl. 10• In 1. Märzwoche erhalten Bewerber vorl. Aufnahme• Praktikumsvertrag wird bis 31.05. eingereichtAufnahmevoraussetzungen:• Qual. Sekundarabschluss I, Notendurchschnitt mind. 3,0, Fächer

Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik mind. ausreichend (eine Note 5 muss durch 1 ausgeglichen werden)

• oder Versetzung an Gymnasium o. IGS in Kl. 11Infos: 02653/9899-0, fos-kaisersesch.de

Mediennutzung - Wie viel ist gut für mich und mein Kind?

In den letzten Jahren haben die digitalen Medien an Stellenwert in Familien gewonnen. Mal eben was im Internet suchen, ein Telefonat per Videoan-

ruf oder ein schnelles Spiel am Smartphone sind zur Normalität geworden. Das bedeutet zum einen viele Vorteile, zum anderen aber auch eine große Herausforderungen für die Familien.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Verantwortlich:nichtamtlicher Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter, 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin

ImpressumHerausgeber: LINUS WITTICH Medien KGDruck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: [email protected]

Page 45: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

52/2020

Seitdem Ende November die Eifelgold-halle in Landkern als Impfzentrum für den Landkreis Cochem-Zell bestimmt wurde, sind gerade einmal drei Wochen vergan-gen, in denen die leere Halle zu einem vollständig eingerichteten Impfzentrum umgebaut wurde.

„Im Landkreis Cochem-Zell sind wir ab sofort startklar. Sobald ein Impfstoff in Deutschland zugelassen und verteilt wird, können wir in Landkern mit dem Imp-fen beginnen“, betont Landrat Manfred Schnur.

Das Team rund um den Impfkoordinator Michael Stein hat in den letzten Wochen eine logistische Meisterleistung vollbracht.

Neben einem Empfangsbereich und ei-nem Bereich zur Aufklärung durch den Arzt, wurden insgesamt zehn Impfkabinen eingerichtet, in denen der Impfstoff durch medizinisches Fachpersonal verabreicht werden kann.

Zudem wurde ein Ruhebereich geschaf-fen, in dem die Impflinge nach der Imp-fung beobachtet werden. Für mögliche auftretende Komplikationen steht ein Erste-Hilfe-Raum durch das DRK zur Ver-fügung.

Zum Schluss erhalten die Geimpften beim Ausgang ihre Bescheinigung für das Impf-buch.

„Alle Helferinnen und Helfer haben in den letzten Wochen Großartiges geleistet. Ob morgens, mittags, abends oder am Wo-chenende – jeder hat angepackt, um un-ser Ziel - nämlich am 15. Dezember 2020 startklar zu sein - zu erreichen“, so Micha-el Stein, Impfkoordinator und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt eine gesamtgesellschaftliche Her-ausforderung dar, bei der viele Bereiche gefordert sind. So betreibt die Verwaltung das Impfzentrum nicht alleine:„Personell sind wir gut aufgestellt. Neben der Unterstützung durch die vier Ver-bandsgemeinden erhalten wir ebenfalls große Unterstützung durch Ärzte, Apo-theker oder medizinisches sowie phar-mazeutisches Fachpersonal. Doch auch im Außenbereich werden Personen für ordnende Tätigkeiten benötigt. Ob Park-platz einweisen, Verkehr regeln oder als Ansprechpartner für sonstige Fragen - je-

der, der ehrenamtlich helfen möchte, kann sich gerne bei unserem Impfkoordinator melden“, erklärt der Kreischef.

Wann mit dem Impfen begonnen werden kann, ist derzeit noch unklar. Bis zu 200 Impfungen pro Tag können in Landkern bei einem Ein-Schicht-Modell durchge-führt werden. Je nach Öffnungszeiten und Schichtplänen ist die Kapazität noch ausbaufähig. Zu bedenken ist auch, dass noch genügend Impfstoff für die nach 21 Tagen notwendige zweite Impfung zur Verfügung stehen muss. Wie viele Perso-nen zu Beginn tatsächlich geimpft werden können, hängt von der Menge des zuge-teilten Impfstoffes ab.

Landrat Manfred Schnur sieht in der Imp-fung momentan die einzige Hoffnung und Chance, dass die geltenden Maßnahmen und Einschränkungen gelockert und nicht zuletzt ganz aufgehoben werden: „Einen weiteren Lockdown über die Feiertage, wie Ostern oder Weihnachten im Jahr 2021, können wir der Gesellschaft nicht noch einmal zumuten. Ich hoffe sehr, dass wir noch in diesem Jahr mit einer Zulas-sung des Impfstoffes rechnen können“, erklärt Schnur.

Eifelgoldhalle steht zum Impfen bereit

Sie möchten sich ehrenamtlich bei der Impfstation beteiligen? Dann melden Sie sich bei uns!

• Kreisverwaltung Cochem-Zell, Impfkoordinator Michael Stein, E-Mail: [email protected], Tel.: 02671/61-127

Impfkabinen

Page 46: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

Kreisnachrichten Cochem-Zell2

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in unserem Landkreis

Die wichtigsten Informationen über die aktuelle Lage finden Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite unter

www.cochem-zell.de oderauf Facebook.

© Aldeca Productions - stock.adobe.com

Die Corona-Hotline der Kreisverwal-tung Cochem-Zell steht Ihnen ab dem 24.12.2020 für Ihre Fragen rund um das Thema „Coronavirus“ unter der 02671/61-400 wie folgt zur Verfügung: • 24.12.2020, 09:00 bis 12:00 Uhr• 27.12.2020, 10:00 bis 13:00 Uhr

• 28.12.2020 bis 30.12.2020, 08:00 bis 16:00 Uhr

• 31.12.2020, 09:00 bis 12:00 Uhr• 02.01.2021, 10:00 bis 13:00 Uhr

Ab dem 03. Januar 2021 ist die Hotline zu den gewohnten Zeiten erreichbar:• Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00

Uhr • Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr• Samstag - Sonntag: 10:00 - 13:00 Uhr

Fragen können zudem auch per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

Erreichbarkeit der Corona-Hotline über die Feiertage

Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell über den Jahreswechsel

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist zwi-schen Weihnachten und Neujahr (28. – 30. Dezember 2020) nur eingeschränkt geöffnet. Ein Besuch der Kreisverwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Einen Termin erhalten Sie online über das Bürgerportal unter www.coc.de, über die Behördennummer 115 oder

über die/den zuständige/n Sachbearbeite-rin/Sachbearbeiter.

Am 24. bis 27. Dezember 2020 sowie am 31. Dezember 2020 bis 03. Januar 2021 bleibt die Verwaltung geschlossen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Cochem-Zell arbeitet hingegen durchgän-gig, auch über Weihnachten und Neujahr, um neue Corona-Fälle abzuarbeiten so-wie Kontaktpersonen zu ermitteln. Das Gesundheitsamt bittet zudem darum, dass alle Personen, die während den Fei-ertagen ein Symptom-Tagebuch führen müssen, dies bis spätestens 12:00 Uhr zu übermitteln.

Während der Corona-Pandemie leiden viele gemeinnützige Vereine unter den Maßnahmen. Auch unsere heimischen Vereine sind betroffen; haben auch sie in den letzten Monaten viele Einschränkun-gen und große Einbußen erfahren. Ver-anstaltungen mussten abgesagt werden, Eintrittsgelder und Kursgebühren blieben aus. Gleichzeitig liefen die Kosten weiter – etwa für Miete oder Pacht.

Bereits in der letzten Sitzung des Kreista-ges wurde ein mögliches Hilfsprogramm für - durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie - geschädigte gemeinnützi-ge Vereine beschlossen. Hierfür werden aus Mitteln der Corona-Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz rund 46.000,00 Euro be-reitgestellt.

Die Abwicklung erfolgt über die zuständi-ge Verbandsgemeinde. Die Förderhöhe hängt von der Mitgliederzahl des Vereins ab. Bis 100 Mitglieder werden 500,00 Euro und mit mehr als 100 Mitgliedern 750,00 Euro gefördert.

Voraussetzung für die Antragstellung ist die durch das Finanzamt anerkannte Ge-meinnützigkeit des jeweiligen Vereins. Weiterhin müssen im Antrag die durch die Corona-Pandemie einhergehenden fi-nanziellen Auswirkungen sowie die damit verbundenen Einschränkungen dargelegt werden. Fördervereine sind von einer Hilfe ausgeschlossen.

Vereinsunterstützung in der Corona-Krise

Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Verbandsge-meinden – oder unter folgendem Link: https://www.coc.de/portal/vu.

Page 47: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

3Kreisnachrichten Cochem-Zell

Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Stelle im Bereich des

Vollstreckungsdienstes

im Referat „Finanzen, Kreiskasse“

zu besetzen.

Zu Ihren Aufgaben im Bereich des Vollstreckungsdienstes gehört insbesondere die Weiterverarbeitung von Vollstreckungsaufträgen durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen im Innen- sowie im Außendienst. Die Beschäftigung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und erfolgt in Vollzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich denkbar. Einstellungsvoraussetzung:

Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Bankkaufmann (m/w/d) oder einem kaufmännischen Beruf mit Kenntnissen im Bereich der Buchhaltung.

Wir erwarten:

Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, selbständiges, organisiertes und verantwor-

tungsbewusstes Arbeiten sowie Teamfähigkeit, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, sicherer Umgang mit den gängigen Office-

Anwendungsprogrammen, Belastbarkeit, Engagement und Motivation, freundliches, hilfsbereites und sicheres Auftreten, Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft

zum Einsatz des privaten PKWs.

Wir bieten:

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer moder-nen Verwaltung,

Vergütung nach TVöD entsprechend den persön-lichen und fachlichen Voraussetzungen,

eigenverantwortliche Tätigkeit, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, ein Jobticket im VRM-Verbund, ein aktives Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Die Bewerbungsfrist für die ausgeschriebene Stelle endet am 18. Januar 2021. Reichen Sie bitte Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsverfahren ein. Dieses finden Sie unter www.cochem-zell.de/stellenausschreibungen.

Bitte laden Sie dort Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Prü-fungszeugnis der Berufsausbildung etc.) hoch.

Vom Einreichen von Unterlagen in Papierform bitten wir abzusehen. Eine Rücksendung dennoch eingereich-ter Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische Bewerbungsunterlagen werden entsprechend gelöscht.

Kontakt:

Kreisverwaltung Cochem-Zell Herr Sesterhenn, Referat Personal, 02671/61-266 E-Mail: [email protected]

Page 48: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

Kreisnachrichten Cochem-Zell4

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell sucht

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Mitarbeiter (m/w/d) im kommunalen Vollzugsdienst

Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für den Zeitraum von zwei Jahren. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich denkbar. Aufgaben:

Die Aufgaben erstrecken sich im Wesentlichen auf den Ermittlungs- und Vollzugsdienst in allen bei der all-gemeinen Ordnungsbehörde angesiedelten Rechtsgebieten wie z. B. ausländerrechtliche Angelegenheiten, Aufgaben des Versammlungsgesetzes, Waffengesetzes, Geldwäschegesetzes und Infektionsschutzgeset-zes. Darüber hinaus sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem PsychKG, dem Straßenverkehrsrecht sowie dem Schornsteinfegerrecht vorgesehen. Außerdem soll die Aufgabe der Zwangsentstempelungen wahrgenommen werden. Einstellungsvoraussetzung:

Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) bzw. erfolg-reiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang I oder Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung mit der Bereitschaft zur Weiterbildung. Die Weiterbildung umfasst eine 10-wöchige Ausbildung bei der Hoch-schule der Polizei Rheinland-Pfalz. Vergütung: Die Vergütung erfolgt nach TVöD entsprechend den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Wir bieten:

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modernen Verwaltung,

Einbindung in ein aufgeschlossenes Team,

Möglichkeiten zur regelmäßigen Fort-bildung,

ein aktives Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Wir erwarten:

Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement und Motivation,

Kommunikations-, Kooperations- und Konflikt-fähigkeit besonders in Gefahrensituationen, hohes Verantwortungsbewusstsein

selbständiges, organisiertes, verantwortungs- und kostenbewusstes Arbeiten,

Bereitschaft zu Diensten in den Abend- und Nacht-stunden sowie an Wochenenden

Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW´s.

Reichen Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 18.01.2021 über unser Online-Bewerbungsverfahren ein. Dieses finden Sie unter www.cochem-zell.de/stellenausschreibungen. Bitte laden Sie dort Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Abschlusszeugnis des Studiums etc.) hoch. Vom Einreichen von Unterlagen in Papierform bitten wir abzusehen. Eine Rücksendung dennoch einge-reichter Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten und adressier-ten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische Bewerbungsunterlagen werden entspre-chend gelöscht. Kontakt: Kreisverwaltung Cochem-Zell ∙ Herr Sesterhenn ∙ Referat Personal ∙ Tel.: 02671/61-266 E-Mail: [email protected]

Page 49: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

5Kreisnachrichten Cochem-Zell

Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise sind bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell

zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Medizinische Fachkraft (m/w/d)

in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis

zu besetzen.

Die Beschäftigung erfolgt befristet bis zum Wegfall des zusätzlichen Personalbedarfs im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise. Die Beschäftigung erfolgt im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung (450,- € - Job). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TVöD anhand der tatsächlich geleisteten Stunden. Aufgaben:

Die medizinischen Fachkräfte unterstützen die Kreisverwaltung bei der Bewältigung der Corona-Krise. Im Rahmen ihres Einsatzes können die medizinischen Fachkräfte unter anderem auch mit Testungen auf das Corona-Virus unter Vollschutz betraut werden. Einstellungsvoraussetzung:

Abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf, wie z.B. Krankenpfleger (m/w/d), Medizinischer Fachangestellter (m/w/d) oder einem vergleichbaren Beruf. Wir erwarten:

Charakterliche und körperliche Eignung, Selbständiges, organisiertes und verantwor-

tungsbewusstes Arbeiten sowie Teamfähigkeit, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft

zum Einsatz des privaten PKWs.

Wir bieten:

Eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team,

Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

Reichen Sie bitte Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsverfahren ein. Dieses finden Sie unter www.cochem-zell.de/stellenausschreibungen. Laden Sie dort bitte Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, Prüfungszeugnis der Berufs-ausbildung) hoch. Vom Einreichen von Unterlagen in Papierform bitten wir abzusehen. Eine Rücksendung dennoch einge-reichter Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten und adressier-ten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische Bewerbungsunterlagen werden entspre-chend gelöscht. Kontakt: Kreisverwaltung Cochem-Zell ∙ Herr Sesterhenn ∙ Referat Personal ∙ Tel.: 02671/61-266 E-Mail: [email protected]

Page 50: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

Kreisnachrichten Cochem-Zell6

Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist

zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines

Schulsozialarbeiters (m/w/d) zu besetzen.

Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für den Zeitraum von zwei Jahren. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich denkbar. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Einzelfallhilfe, Elternarbeit sowie sozialpädagogische Gruppenarbeit. Der Einsatz erfolgt an der Realschule Plus Vulkaneifel (Ulmen/Lutzerath) sowie an der Grundschule in Lutzerath.

Einstellungsvoraussetzung:

Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder eines vergleichbaren Studiengangs. Vergütung: Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 11b TVöD. Wir bieten:

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modernen Verwaltung,

Einbindung in ein aufgeschlossenes Team,

Möglichkeiten zur regelmäßigen Fort-bildung,

ein aktives Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Wir erwarten:

Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement und Motivation,

Kommunikations-, Kooperations- und Konflikt-fähigkeit besonders in Gefahrensituationen, hohes Verantwortungsbewusstsein

selbständiges, organisiertes, verantwortungs- und kostenbewusstes Arbeiten,

Bereitschaft zu Diensten in den Abend- und Nacht-stunden sowie an Wochenenden

Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW´s.

Reichen Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 18.01.2021 über unser Online-Bewerbungsverfahren ein. Dieses finden Sie unter www.cochem-zell.de/stellenausschreibungen. Bitte laden Sie dort Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Abschlusszeugnis des Studiums etc.) hoch. Vom Einreichen von Unterlagen in Papierform bitten wir abzusehen. Eine Rücksendung dennoch einge-reichter Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten und adressier-ten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische Bewerbungsunterlagen werden entspre-chend gelöscht. Kontakt: Kreisverwaltung Cochem-Zell ∙ Herr Sesterhenn ∙ Referat Personal ∙ Tel.: 02671/61-266 E-Mail: [email protected]

Page 51: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

7Kreisnachrichten Cochem-Zell

Ab Montag, 4. Januar 2021 können An-träge für die Teilnahme am EU-Umstruktu-rierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden.Die Antragsfrist endet am 1. Februar 2021. Für Flächen in Flurbereinigungsver-fahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2021.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2021 ge-pflanzt werden sollen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen be-reits in Teil 1 des Antragsverfahrens ge-meldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizier-ten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren, werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.

Die Fördersätze in 2021 lauten wie folgt:

• Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)

• Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)

• Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

• Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)

• Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handar-beitsmauersteillagen)

• Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)

• Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuan-lage von Querterrassen)

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhande-ne Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.

Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbes-serung der Bewirtschaftung durch Um-

stellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung bzw. Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer moder-nen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurberei-nigung.

Anträge können online unter wip.lwk-rlp.de über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gestellt wer-den. Die Antragstellung über das Weinin-formationsportal erleichtert dem Antrag-steller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richt-linie und die Antragsformulare zum Down-load bereit.

Weitere Informationen:

Kreisverwaltung Cochem-Zell, Tel.: 02671/61-153 oder 172, E-Mail: [email protected]

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2021

Die Kreiswerke Cochem-Zell – Wasserver-sorgung - teilen mit, dass die Zählerstände der Hauswasserzähler zum Jahresende 2020 von den Kunden selbst abgelesen und an die Kreiswerke übermittelt werden müssen.

Hierfür wurden bereits vorgedruckte Ab-lesekarten versendet, in die lediglich der Zählerstand der Wasseruhr sowie das Ab-

lesedatum einzutragen sind. Die ausge-füllten Ablesekarten können dann portofrei zurückgeschickt werden.

Selbstverständlich besteht auch die Mög-lichkeit, die Zählerstände der Wasserzäh-ler online unter

https://www.coc.de/portal/zaehlerstand/

mitzuteilen. Die hierfür benötigte Internet-zugangsnummer ist aus dem Anschreiben der Ablesekarte ersichtlich.

Kunden, bei denen im Jahr 2020 im Rah-men der turnusmäßigen Eichung der her-kömmliche mechanische Wasserzähler gegen einen neuen elektronischen Funk-wasserzähler getauscht wurde, sind hier-von nicht betroffen.

Wasserzählerselbstablesung durch Kunden So erreichen Sie die Kreis-verwaltung Cochem-Zell

täglich 24 Stunden online

Montag - Freitagvon 08:00 - 18:00 Uhr telefonisch erreichbar

Page 52: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

Kreisnachrichten Cochem-Zell8

Öffnungszeiten Abfallannahmestellen und Bauschuttdeponien über die Feiertage

Annahmestelle Donnerstag,24.12.2020

Freitag,25.12.2020

Samstag,26.12.2020

Donnerstag,31.12.2020

Freitag,01.01.2021

Samstag, 02.01.2021

Müllannamestelle Cochem-Sehl

geöffnet07:30 - 14:00 Uhr

geschlossen geschlossen geöffnet07:30 - 14:00 Uhr

geschlossen geschlossen

Bauschuttdeponie Bruttig-Fankel

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

Bauschuttdeponie Faid

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet09:00 - 13:00 Uhr

Annahmestelle Kaisersesch

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet09:00 - 13:00 Uhr

Bauschuttdeponie Klotten

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet09:00 - 13:00 Uhr

Bauschuttdeponie Lieg

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet09:00 - 13:00 Uhr

Bauschuttdeponie Urschmitt

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

Bauschuttdeponie Zell geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet09:00 - 13:00 Uhr

Caritas Werkstätten (Elektroschrottsam-melstelle) Cochem-Brauheck

geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen geöffnet08:00 - 12:00 Uhr

Zentraldeponie Eiter-köpfe Ochtendung

geöffnet08:00 - 12:45 Uhr

geschlossen geschlossen geöffnet08:00 - 12:45 Uhr

geschlossen geöffnet08:00 - 12:45 Uhr

BauschuttdeponieBlankenrath

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

geschlossen bis 28.02.2021

Zwischen den Feiertagen vom 28.12. bis 30.12.2020 gelten die bekannten Öffnungszeiten (www.cochem-zell.de/abfallannahmestellen)!

Die Papiertonne und die Tonne für Verpa-ckungen (gelb-blauer Deckel) werden ab dem neuen Jahr im vierwöchentlichen Rhythmus geleert. Dem Abfallzweck-

verband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) wurde die Aufgabe der Altpapierentsorgung im Landkreis Cochem-Zell ab dem 01. Janu-ar 2021 übertragen.

Die blaue Papiertonne wird ab dem neuen Jahr im Leerungsintervall von 4 Wochen geleert. Dieser neue Rhythmus gilt zukünftig auch für die Sammlung der Tonne für Verpackungen mit dem gelb-blauen Deckel.

Im Zuge dieser Änderungen wurden für die beiden Abfallgefäße neue Sammeltou-ren erstellt. Der Ablauf bzw. die Reihen-folge der Sammlung kann sich durch die Umstellung ändern.Außerdem gelten ab dem 01. Januar 2021

neue Kontakt- und Servicenummern für Reklamationen (z. B. Tonne nicht geleert). Die Telefonnummern sind auch im Abfall-kalender („grünes Blatt“) zu finden:

• Papierabfall (blaue Tonne)Tel.: 02625/9696-61 E-Mail: [email protected]

• Verpackungsabfall (gelb-blaue Tonne) Tel.: 02631/8994-85 E-Mail: [email protected]

• Übrige Abfälle Behördennummer 115 E-Mail: [email protected]

Abfallentsorgung – neuer Leerungsintervall ab 2021

Page 53: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Aus Ihrer Kreisverwaltung

9Kreisnachrichten Cochem-Zell

Gebrauchsgüter- und Bodenbörse

Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (z. B.: Möbel, etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien, etc. Anmeldung bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Bürgerdienste, Tel.: 115 (ohne Vorwahl), Fax: 02671/61-177 oder online unter www.cochem-zell-online.de. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Grün-den eine Rückmeldung (Tel.: 115) bei der Kreisverwaltung erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.

Biete: Gebrauchsgüter

A 557: Nussbaumschrank (Eiche) mit Glasteil, B 96 x T 48 x H 240 cm, Ham-buch, 0171/5227629

A 558: 10 Messing Einbau-Strahler, 9 cm Durchmesser, E27, 220 V, Valwig, 02671/980666A 559: elektrische Schreibmaschine, Fahr-räder, 0170/3877318

A 560: 2 x 2-Sitzer Couch, Leder blau, Wohnwand (Eiche) schwarz, 02677/1733

A 562: Kompressor, Motorflex mit Wagen und Blatt, Bohrmaschine mit 4 Meißeln im Koffer, Freischneider mit Zubehör, Helm u. Gurt, Mittelstrimmig, 0151/56051774

A 565: Weihnachtskrippe, Briedel, 06542/4955

A 567: elektrischer Fernsehsessel, braun mit Aufstehhilfe, Pommern, 02672/2209

A 568: 9 Flaschenweinböcke fahrbar für Deko, Zell-Barl, 06542/4710

A 569: Heimtrainer, Senheim, 02673/4565

A 570: Kaminofen mit Kaminrohren, Dünfus, 02672/8244A 571: Bett 90 x 200 cm (Buche) inkl. Ma-tratze, Kinderschreibtisch (Buche) mit Rol-len, höhenverstelllbar, Tischplatte kippbar, Hundetransportbox 90 x 60 cm, Kamin-ofen, Dünfus, 0176/96881588A 572: Kieferdoppelbett 180/160 x 200 cm mit Lattenroste u. Matratzen, Kiefer Eck-glasvitrine, 20 Einkochgläser, 11 Mattgold Kaffeegedecke, 20 Weingläser, 20 Bier-gläser, 50 l Sauerkrauttopf, Illerich, 02653/ 9119288A 573: Ledercouch blau 3 m, Treis Kar-den, 02672/1743A 574: Küche L-Form mit Theke weiß/buche 2,00 x 2,90 m + Theke 1,30 m, Kühlschrank + Spülmaschine, 3 Schwing-stühle, Weiler, 0151-57530960A 575: Wasserbett 2,20 x 2,00 m mit Rahmen weiß Massivholz, Weiler, 0151/57550134A 577: Stand-Teleskop, Kaisersesch, 02653/3627

A 578: Eckledercouch dunkelblau 3-tei-lig, 1,30 x 1 x 1,70 m + Sessel, Masburg, 0170/7113386A 579: Matratze 90 x 190 cm, Gläser, Kruzifixe, Hebekran, Weinfasstrichter, Sauerkrauttopf, Ernst, 02671/4495A 580: Drexelholz Nussbaumscheiben, unbehandelt/frisch, H 30 - 40 cm, Durchm. 60- 70 cm, Senheim, 0175/1686353A 581: Schlafzimmer komplett, 2 Kommoden, 5-türiger Kleiderschrank (Esche grau), Valwig, 02671/5252A 583: runder, weißer Esstisch, auszieh-bar, 1 Wohnzimmertisch rund (Buche), Garderobeschrank mit Spiegeltür, weiß, Cochem, 0174/4539951

Suche: Gebrauchsgüter

N 576: Holder 3 Kolben Spritzpumpe, 02671/9165077

N 582: kleiner, tragbarer Kassettenrekor-der (Walkman), 02653/8786

Impressum der Kreisnachrichten

Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochem-zell.de

Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 734, Fax: 02671/61-250, E-Mail: [email protected]

Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föh-ren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected]

Müllkalender 2021 - Mülltermine online downloaden

Mit dem „Abfallkalender Online“ können Sie sich alle Entsorgungstermine Ihrer Gemeinde auf Ihr Smartphone oder Ihren Computer (z. B. Outlook) herunterladen. Durch eine Erinnerungsfunktion werden Sie vor jedem Abfuhrtag (Restmüll, Bioab-

fall, Wertstoff, Grüngut und Sonderabfälle) erinnert, dass Sie Ihre Tonne bereitstellen.

Den Abfallkalender Online finden Sie im Bürgerportal Cochem-Zell unter

https://www.coc.de/portal/abfallkalen-der/.

www.cochem-zell-online.de

Müllabfuhr verpasst?Denkzettel gibt‘sonline!

D I G I TA L . G E N I A L . B Ü R G E R P O R TA L !

Page 54: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Kreisvolkshochschule

Kreisnachrichten Cochem-Zell10

Rund um die Uhr buchen unter:www.kvhs-cochem-zell.de

E-Mail: [email protected]: 02671/ 61- 5462

Anmeldungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle: 02671/61 -

Iris Christ 464Stefanie Jobelius-Steuer 466Anja Steffens 462Hannah Schlich (Integrationskurse) 469Christel Sutorius (Integrationskurse) 465

Leitung: Herbert Mertes 463

KVHS-Geschäftsstelle(Eingang Berufsbildende Schule)Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem

Hinweis: Die Kursgebühr wird bei weniger als 8 Anmeldungen auf die Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag abzubrechen.

Politik - Gesellschaft - Umwelt

++++WICHTIGE INFORMATION++++WICHTIGE INFORMATION++++WICHTIGE INFORMATION++++

Die Kreisvolkshochschule Cochem-Zell darf in der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 nur digitale Bildungsangebote aufgrund der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz durchführen. Präsenzangebote sind in dieser Zeit leider nicht möglich.

Die Kreisvolkshochschule wünscht Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für 2021. Bleiben Sie gesund!

Dein Weg zu innerem Frieden und Glück führt über die Heilung deiner verletzten SeeleOft ist uns nicht bewusst, dass wir durch alte, heute nicht mehr für uns passende, negative Glaubenssätze, Lebenseinstel-lungen und Verhaltensweisen bestimmt werden. Ohne es zu merken, belasten wir damit unsere zwischenmenschlichen Beziehungen und es kommt zu unnötigen Konflikten. Wir neh-men uns meist zu we-nig Zeit, um uns zu besinnen, ob unser jet-ziges Leben sinnerfüllt ist, ob wir mit Begeis-terung leben, meist zufrieden und glücklich sind. Nehmen Sie sich diese Besinnungszeit für neue Erkenntnisse, um mit dem ärztlichen Psychotherapeuten Dr. Simonis eine neue Bewusstseinsebene für ein lebendigeres, friedlicheres und zufriedeneres Leben zu erlangen.

10601ZLeitung: Dr. Hermann-Josef SimonisTermin: Do., 22.04.2021Uhrzeit: 18:30 -20:00 UhrOrt: Kreisverwaltung Cochem-ZellGebühr: 10 EUR

Hochsensibilität - Vortrag

10602CLeitung: Ulla KageTermin: Di., 27.04.2021Uhrzeit: 18:30 -20:00 UhrOrt: KVHS CochemGebühr: 10 EUR

Kultur - Gestalten

© George Dolgikh / stock.adobe.com

Overlock-Nähmaschinenkurs

20903CLeitung: Christine SchernauTermin: Sa., 27.03.2021Uhrzeit: 10:00 -13:00 UhrOrt: BBS CochemGebühr: 14 EUR

Typ-Stil- und Farbberatung

20904CLeitung: Christine SchernauTermin: Sa., 24.04.2021Uhrzeit: 10:00 -13:00 UhrOrt: BBS CochemGebühr: 14 EUR

Page 55: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Kreisvolkshochschule

11Kreisnachrichten Cochem-Zell

Gesundheit - Sport

Yin Yang Yuan Qi Gong

30101CLeitung: Katrin WalterBeginn: Mi., 17.02.2021 Uhrzeit: 19:30 - 21:00 Uhr Ort: Praxis Walter DohrGebühr: 56 EUR

Fußreflexzonenmassage für den Hausgebrauch

30105CLeitung: Renate ElsenTermin: Fr., 26.03.2021 17:00 - 20:00 Uhr und Sa., 27.03.2021 09:00 -12:00 UhrOrt: Naturheilpraxis LutzerathGebühr: 45 EUR

Energetische Streichmassage

30108CLeitung: Renate ElsenTermin: Fr., 16.04.2021 Uhrzeit: 17:00 -20:00 UhrOrt: Naturheilpraxis LutzerathGebühr: 19 EUR

Yoga für den Einstieg

30110CLeitung: Anita Mittag-TheisenBeginn: Mi., 14.04.2021 Uhrzeit: 18:45 -20:15 UhrDauer: 8 x 2 Ustd.Ort: Naturheilpraxis LutzerathGebühr: 145 EUR

Yoga für Jedermann/-frau

30121CLeitung: Anita Mittag-TheisenBeginn: Mi., 17.03.2021 Uhrzeit: 18:30 -20:00 UhrDauer: 10 x 2 Ustd.Ort: Grundschule UlmenGebühr: 113 EUR

Yoga ist Atem, Bewegung und Leben

30122KLeitung: Christine MüllerBeginn: Do., 11.03.2021 Uhrzeit: 18:30 -20:00 UhrDauer: 10 x 2 Ustd.Ort: Physiotherapie Thielen KaiserseschGebühr: 98 EUR

Coronainfektionen und andere Erkrankungen durch Stärkung des eigenen Immunsystems vorbeugen und mögliche Infektionen leichter überwindenDr. Simonis, Facharzt für Allgemeinmedi-zin, Naturheilmethoden und Psychothera-peut möchte ganzheitliche und praktische Wege aufzeigen, wie Sie sich selber, u.a. durch Naturheilverfahren und gesündere Lebensweisen, vor Infektionen wie z. B. Co-rona schützen können, indem Sie Ihre eigenen Abwehr-kräfte steigern. Wir alle hoffen auf einen sicheren Impfstoff, dessen ausreichende Produktion trotz Mil-liarden Anschubhilfen Monate oder gar Jahre dauern kann. Ein star-kes Immunsystem kann in wenigen Tagen Virusinfektionen durch Antikörperbildung überwinden. Lassen Sie uns deshalb selber aktiv werden und mehr auf unsere eige-nen Abwehrkräfte vertrauen.

30302ZLeitung: Dr. Hermann-Josef SimonisTermin: Do., 21.01.2021Uhrzeit: 19:30 -21:00 UhrOrt: Integrierte Gesamtschule ZellGebühr: 10 EUR

Selbstverteidigung für Frauen

30205KLeitung: Michael KernTermin: Sa., 06.03.2021 Uhrzeit: 10:00 -17:00 UhrOrt: BBS CochemGebühr: 50 EUR

Fit for Fun „Bewegung macht Spaß“

30206CLeitung: Agneta OlahBeginn: Mo., 01.03.2021 Uhrzeit: 19:30 -21:00 UhrDauer: 10 x 2 Ustd.Ort: Realschule plus CochemGebühr: 82 EUR

Rhythmische Aerobic für alle in jedem Alter, Abnehmen und fit bleiben durch Tanzen - Club Tanz/ Salsa & Linedance Spass durch Bewegung

30211CLeitung: Agneta OlahBeginn: Do., 04.03.2021 Uhrzeit: 19:30 -21:00 UhrDauer: 10 x 2 Ustd.Ort: Realschule plus CochemGebühr: 82 EUR

Ausgleichs- und Fitnessgymnastik

30212ZLeitung: Petra KrügerBeginn: Di., 02.03.2021 Uhrzeit: 18:00 -19:00 UhrDauer: 8 x 1 Zstd.Ort: Grundschule ZellGebühr: 36 EUR

Gemeinsam Fasten

30212ZLeitung: Renate ElsenBeginn: Fr., 19.03.2021 Uhrzeit: 18:00 -20:00 UhrDauer: 3 x 2 Zstd.Ort: Naturheilpraxis LutzerathGebühr: 36 EUR

Weitere Kurse finden Sie im Internet.

Besuchen Sie uns auf

www.kvhs-cochem-zell.de

Page 56: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Kreisvolkshochschule

Kreisnachrichten Cochem-Zell12

Sprachen

Bitte melden Sie sich zu allen Kursen und Veranstaltungen der KVHS bei der Geschäftsstelle an.

Nur so gewinnen wir eine Übersicht, ob genügend

Teilnehmer für die Durchführung eines Kurses oder einer

Veranstaltung vorhanden sind.

Arbeit - Beruf - EDV

Fit für den Büroalltag - Grundlagen

50101CLeitung: Ralf MüllenBeginn: Mi., 20.01.2021Uhrzeit: 18:00 - 20:15 UhrDauer: 4 x 3 Ustd.Ort: KVHS CochemGebühr: 56 EUR

Excel – Grundlagen

50141CLeitung: Werner BenzBeginn: Mo., 25.01.2021Uhrzeit: 18:00 - 21:15 UhrDauer: 2 x 4 Ustd.U-Tage: Mo + DiOrt: KVHS Cochem Gebühr: 38 EUR

© Cybrain / stock.adobe.com

Deutsch für Anfänger mit geringen Vorkenntnisssen

40401CLeitung: Marta AndreBeginn: Mi., 20.01.2021Uhrzeit: 17:00 -18:30 UhrDauer: 10 x 2 Ustd.Ort: BBS CochemGebühr: 68 EUR

EDV-Kompaktkurs: Grundlagen, Windows, Word und Internet

50103CLeitung: Werner BenzBeginn: Mo., 01.02.2021Uhrzeit: 17:30 - 20:45 UhrDauer: 4 x 4 Ustd.U-Tage: Mo., Di., Do., Fr.Ort: KVHS CochemGebühr: 75 EUR

Allergien: Heuschnupfen - Neuro-derrmitis - Asthma Vortrag im Internet

30304CLeitung: Christian TermeerTermin: Do., 04.03.2021Uhrzeit: 19:00 - 20:00 UhrGebühr: 10 EUR

Im Frühling spazieren gehen, die Katze von nebenan streicheln: Die gewöhn-lichsten Tätigkeiten können für Allergi-ker zum Problem werden. Ihr Körper reagiert je nach Art der Aller-gie abwehrend auf körperfremde Sub-stanzen wie Pollen oder Tierhaare, soge-nannte Allergene. Äußern kann sich das auf unterschiedliche Weise, zum Beispiel durch Tränen oder Juckreiz der Augen, Niesreiz, Fließschnupfen bis hin zu asth-matischen Beschwerden oder Ekzemen an der Haut. Aber auch banale Dinge im Alltag, wie Nüsse essen, können zu-sätzlich zu den genannten Symptomen im schlimmsten Fall zu schwereren aller-gischen Reaktionen bis hin zum allergi-schen Schock führen, der zu Atem- und Kreislaufstillstand führen kann. Der Vor-trag informiert über Ursache, Diagnos-tik und Behandlungsmöglichkeiten der Volkskrankheit Allergie.

Frauenpower – Basisch gesund wohlfühlen zu jeder Zeit

30401CLeitung: Ilona NehmTermin: Fr., 19.02.2021 oder Fr., 19.03.2021 (30402C)Uhrzeit: 16:00 - 18:00 Uhr Ort: KVHS CochemGebühr: 12 EUR

Käse selbst herstellen in der Ziegen-Käserei Vulkanhof in Gillenfeld - Workshop

Führung auf dem Vulkanhof. Vom Stall über den Melkstand bis zur Käserei erfahren Sie den Weg von der Ziege zum Käse. Sie erlernen, wie man in einem kleinen Käsekessel traditionell-handwerklich Käse herstellt. Sie verkosten 6 verschiedene Köstlichkeiten unserer naturbelassenen Erzeugnisse. Dazu reichen wir ein Mineralwasser aus dem Unesco Global Geopark und frisches Brot. Sie nehmen Ihren eigenhändig gemachten Käse nach Feta-Art mit nach Hause.

30501CTermin: Sa., 23.01.2021 Uhrzeit: 11:00 - 14:00 Uhr oder:Termin: Sa., 27.03.2021 (30502C)Uhrzeit: 11:00 - 14:00 Uhr

Ort: Vulkanhof in GillenfeldGebühr: 95 EUR

Basisch in den Winter - Einstieg in die basische Kur

30413CLeitung: Ilona NehmTermin: Fr., 19.02.2021 Uhrzeit: 18:00 - 20:00 Uhr Ort: KVHS CochemGebühr: 12 EUR

Page 57: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 21 - Ausgabe 52/53/2020

Alle 39 Rundwanderwege der HeimatSpuren in einer

Broschüre - jetzt beim GesundLand Vulkaneifel!

GesundLand Vulkaneifel www.heimat-spuren.de Tel.: +49 (0)6592 95 13 70 [email protected]

HeimatSpuren...denn Heimat ist, wo dein Wanderherz schlägt!

3,- EUR (zzgl. Versandkosten)

Page 58: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 22 - Ausgabe 52/53/2020

06502 9147-0ABSCHIED nehmen

Heike Guerrette * 15.07.1967

† Heiligabend 2018

Orthopädie im PalaisDr. med. Ch. Heim / Dr. med. F.G. ChahoudFachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, D-Ärzte

Am Bahnhof 54 • 56841 Traben-Trarbach • Tel.: 06541/5777

Die P rax i s i s t vom 21 .12 .2020 b i s 31 .12 .2020 gesch los sen .

Vertretung: Prof. Dr. Lengsfeld, Eibinger Straße 9, 65385 Rüdesheim, Tel.: 06722 / 5939

Wir wünschen allen Patienten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!

Foto

: fot

olia

.com

/ xx

knig

htw

olf

Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG

Auch in der Zeit der Trauer

sind wir für Sie da.

Eine Trauerdanksagung

Anzeige online aufgeben

anzeigen.wittich.deGerne auch telefonisch unter Tel.06502 9147-0

Druckkosten vergleichen und bares Geld sparen!

onlineonlineonlineonlinegünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstig

druckenJetzt günstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstiggünstigWahnsinn!Diese Preise sind der

Ihre Onlinedruckerei von LINUS WITTICH Medien

Page 59: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 23 - Ausgabe 52/53/2020

Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten und ge-meinsam mit uns von meinem lieben Mann und Bruder Abschied nahmen.

Hilde Elli mit Familie

Zum Sechswochenamt am Samstag, dem 30. Januar 2021, um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Jakobus, Zell-Kaimt, ist eine Anmeldung im Pfarrbüro erforderlich, Tel. 4536.

Arnold Mayer * 04.11.1930 † 29.11.2020

Zell-Kaimt, im Dezember 2020

Menschen, die wir lieben, bleiben immer in unseren Herzen.

Für die liebevolle Anteilnahme beim Heimgang unserer lieben Verstorbenen Anni Streubel

bedanken wir uns ganz herzlich. Es ist für uns sehr tröstlich zu wissen, dass sie von so vielen Menschen geschätzt und geachtet wurde. Christa Müsch und Familie Bullay und Dormagen, im Dezember 2020

Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Es ist wohltuend, so viel Anteilnahme zu finden.

Dafür danken wir von Herzen.

Irmtraut Kramer mit Familie

Pünderich, im Dezember 2020Günter Kramer

* 19.05.1937 † 24.11.2020

Herzlichen Dank

sagen wir allen, die ihr im Leben Freundschaft und Zuneigung schenkten, sich in den Tagen des Abschieds in liebevoller Weise mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.

Im Namen aller Angehörigen Helmut Manderscheid

Pünderich, im Dezember 2020

Hulda Manderscheid * 04.09.1928 † 26.11.2020

Page 60: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 24 - Ausgabe 52/53/2020

Gassenhof | 56865 Panzweiler(bei Blankenrath)

Telefon 0 65 45 / 62 17www.krankenfahrten-olbermann.de

Unsere Herzens-angelegenheit zu Weihnachten …

Unser Weihnachtsgruß geht in Form einer Spende an das Aenne Wimmers Hospiz in Simmern.

Wir bedanken uns für das entgegen-gebrachte Vertrauen und wünschen viel Glück und Erfolg für das neue Jahr.

AUS BLANKENRATH

– Anzeigen – Weihnachtsgrüße

WinzerhofTURMBLICK

Restaurant - Weingarten

Außer HausABHOLSERVICE

Wir bitten um rechtzeitige Vorbestellung

Unsere Speisekarte findet Ihr auf unserer Homepage http://www.lehmen.de und auf Facebook.

WeihnachtenSauerbraten mit Klößen und Rotkohl

SilvesterGenussplatte mit Schweinefilet und Schnitzel

Allen unseren Freunden und Gästen wünschen wir frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2021!

Mosel-Hamm-Ufer 5 56856 Zell-Kaimt Tel. 06542 4226

CDU-Stadtverband

Zell-Altlay

Wir wünschen allen Mitbürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest,

viel Glück und Gesundheit im Jahr 2019

Die Beigeordneten

Karlheinz Weis und Bettina Salzmann

CDU-Stadtverband Zell-Altlay

CDU-Fraktion im Zeller Stadtrat

Vorsitzender Daniel Schawo

Lothar Bremm, Maria Baldes, Stephan Fischer,

Armin Haas, Niko Lehmen,

Dr. Karl Samanek, Marco Schawo, Matthias Scheid,

Karlheinz Weis und Hendrik Weinbach

Bettina Salzmann,

Wir wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest,

viel Glück und Gesundheit im Jahr 2021.

Erster Beigeordneter der Stadt Zell Karlheinz Weis

CDU-Stadtverband Zell-AltlayVorsitzender Daniel Schawo

stv. Vorsitzender Günther Bauer

CDU-Fraktion im Zeller StadtratLothar Bremm, Bettina Salzmann, Silvia Schier,

Karlheinz Weis, Hendrik Weinbach, Stephan Fischer, Marco Schawo, Daniel Schawo

Zusammen machen wir 2021 zu Ihrem Erfolgsjahr!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

IMMOHU.EUImmobil ien Mosel Hunsrueck

Immobilien Service Mosel Rhein Eifel HunsrückBalduinstraße 81 | 56856 Zell (Mosel)Tel. +49 (0)6542 96 37 26

AUS ZELL

– Anzeigen – Weihnachtsgrüße

Page 61: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 25 - Ausgabe 52/53/2020

Allen Kunden und Freundenunseres Hauses wünschen wir

gesegnete Weihnachtenund ein

glückliches neues Jahr.

Schreinerei GörgenAn der Groswies 6

Tel.: 02673-960214, Fax 96021656858 Grenderich

Ein ungewöhnlichesJahr geht zu Ende.

Hölzmann & Vrbanatz GmbH & Co. KGSANITÄR • HEIZUNG • KLIMA • ELEKTRO

Auf der Budenbach 11 • 56281 Dörth • 06747-951560www.hoelzmann-vrbanatz.de

In der Weihnachtszeit bleibt Gelegenheit zum Rückblick und Zeit, um Kraft für Neues zu schöpfen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein geruhsames Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Jahr geht zu Ende.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

– Anzeigen –

AUS TRABEN-TRARBACHWeihnachtsgrüße

www.autohaus-georg.de [email protected]

A U T O H A U S

E N K I R C H

Es ist Weihnachten.

Ein besonderes Jahr geht zu Ende.Zeit für ein herzliches Dankeschön!

Dankeschön für das uns entgegengebrachteVertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeitund einen guten Start in das neue Jahr.

Unser Betrieb bleibt vom 28. bis 31. Dezember geschlossen.

Wir freuen uns auf Sie in 2021. Bleiben Sie gesund!

A U T O H A U S

E N K I R C H

Page 62: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 26 - Ausgabe 52/53/2020

n Reifeneinlagerung / Reifendienstn Fahrzeug-An- und Verkaufn PKW-Reparatur / Wartung aller Fabrikaten Unfallinstandsetzungn HU/AU täglich

AUTO-SERVICE REISMehrmarken-Werkstatt

ALTLAYER BACHTAL 2A · 56856 ZELL · TEL.: 0 65 42 / 44 49

Meister-werkstatt

>> a >>

R e i f e n / S e R v i c e

BRemSen/fahRweRk

inSpektion/GaRantie

ÖlwechSel/lonGlife

k l i m a S e R v i c e

achSveRmeSSunG

h u / a u t ä G l i c h

[email protected]

Plänterstraße 40 56856 Zell/Mosel

06542 9690610

PKW-LKW Reparaturen aller FabrikateGebrauchtwagen An- und Verkauf

Abschleppdienst

Schupko Automobile KGNotenau 11a

56856 Zell/MoselTel. 06542/4078

Hendrik AdamKfz-Meisterbetrieb

Wir bieten Ihnen:• Reparaturen aller Fabrikate• HU & AU • Räder & Reifen• mob. Diagnoseservice

Südstraße 856858 Grenderich, Tel.: 02673/9389971

>> a >>

Seit über

50Jahren FORD

56856 Zell-Kaimt · St.-Johannis-Graben 19Telefon 0 65 42 - 44 54 · Fax 0 65 42 - 4 12 86E-Mail: [email protected]: www.ford-hillen-zell.de Wir liefern schnell, zuverlässig und preisgünstig!

Ihr zuverlässiger Partner rund ums Auto

Alle MArKen eIne WerKStAtt!

Wunschauto?

>> C >>

Autohaus Buhs + Schmitz GmbH Freie Werkstatt 1a Autoservice

Wartung und Reparatur aller Fabrikate

Hauptstrasse 77 telefon: 06542/2002 56862 pünderiCH Telefax: 06542/2004

>> e >>

>> f >>

Christian Döpgen · Altlayer Bachtal 18 · 56856 Zell (Mosel)0151 16520723 · [email protected]

· FAHRZEUGLACKIERUNG · UNFALLINSTANDSETZUNG

· SMART REPAIR

>> G >>

Der Getränke

Spezialist

Gerne bringen wir

Ihnen Ihre Getränke

nach Hause.

Rufen Sie uns an! 56865 Blankenrath, Gewerbegebiet, Tel. 06545-9380-0, Fax: 06545-9380-20, www.getraenke-stienen.de- neue Homepage online -

IHR GETRÄNKE-ABHOLMARKTUND HEIMSERVICEDHL-PAKETSHOP

Faire Preise, guter Service

Handel | Handwerk | dienstleistungen von

a bis ZIhre regionalen Partner

auf einen Blick…

Page 63: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 27 - Ausgabe 52/53/2020

>> H >>

www.hausmeisterservicepeterpargen.de

Gartenstr. 1a · 56859 Bullay Tel. 06542 / 9611511od. 0160 / 90612936

HAUSMEISTERSERVICE Peter PargenReparaturen im & ums Haus | Gartenarbeiten | Minibaggerarbeiten Radladerarbeiten | Entrümpelungen/Haushaltsauflösungen | Rückbau Kleinabbrüche | Objektbetreuung | Winterdienst

Seit 2004

>> M >>

>> o >>

Skoliosezentrum MoselZELL-BARLStraße von Triptis 8 Tel. 0 65 42 / 54 94E-Mail: [email protected]

Orthopädie-Technik · Sanitätshaus

Handel | Handwerk | dienstleistungen von

a bis ZIhre regionalen Partner auf einen Blick…

Mitarbeiterjubiläum der Fa. DohrTechnik und Innovation in Wärme • Klima • Wasser

BARLSTRASSE 20 • 56856 ZELL-BARL (MOSEL)TEL. 06542 / 44 68 • WWW.HEIZUNG-DOHR.DE

42 Jahre

Nochmals möchten wir uns hiermit

ausdrücklich für die gute Zusam-

menarbeit in den letzten 10 bzw.

15 Jahren bei unseren Mitarbeitern

Matthias, Andreas und Tobias

(die auch weiterhin für unser

Unternehmen tätig sein werden)

bedanken. Wir wünschen ihnen be-

ruflich, familiär und gesundheitlich

alles Gute für ihre weitere Zukunft.v.l.n.r. Geschäftsführer Marco Dohr, Matthias Dünzen, Andreas Schilken und Tobias Hennen

Marktstr. 4a · Kastellaun · 06762 93 13-0 · www.altesstadttor.de

Marktstr. 4a · Kastellaun · 06762 93 13-0 · www.altesstadttor.de

Weihnachten 2019Markt und Straßen stehn verlassen

still erleuchtet jedes Haus,sinnend geh ich durch die Gassen

alles sieht so festlich aus.Selbst im Stadttor wird‘s jetzt friedlich

nur ein zartes Licht erhellt,wo sonst Groß und Klein – so niedlich,

sich zum Schmausen oft gesellt.Wo an heißem Sommertage,kühles Bier in Strömen floß,

so mancher nach des Wandern Plage,Einkehr fand und dies genoss.

Doch nicht lange wird man ruh‘n,in diesem Gasthof urig-fein,

wenn in glanzpolierten Schuh‘n,zum zweiten Festtag man tritt ein.Zarter Duft von Zimt und Nelken,

jedem um die Nase weht,wo einst stand die Kuh zum Melken,heut‘ man nach Genuss nur strebt.

Die Wirtsleut danken recht von Herzen,all den vielen treuen Gäst‘,

sorgenfrei – im Schein der Kerzen,wünscht man ein schönes Weihnachtsfest.

Freut euch der Stunden, die hienieden,uns das Jesuskind beschert,

das Neujahr sei von Glück beschiedenund Zeit, in der ihr uns beehrt.

Markt und Straßen stehn verlassen …Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass diese Zeilen einmal eine ganz neue Bedeutung erfahren würden? Durch die Corona-Pandemie, die damit verbundenen Auflagen und Lockdowns, war es auch für uns ein Jahr der Herausforde-rungen. Nun neigt es sich seinem Ende entgegen und da drängt sich ein einziger Gedanke hervor, der sich an euch – unsere Gäste richtet: Wir wollen „Danke“ sagen!

- Danke für jede Tischreservierung die möglich war- Danke für jeden Gutscheinkauf vor Ort oder via Internet- Danke für jedes aufmunternde Wort an unser Team- Danke für anrührende Gästebucheinträge von Alt und Jung- Danke für eure Weiterempfehlung bei Freunden und

Verwandten- Danke für eure zahlreichen Bestellungen unserer

„Gaumenfreuden zum Mitnehmen“, mit denen wir euch erfreuen durften und dürfen

- Danke für schöne Begegnungen und Stunden mit euch

Das Team vom „Alten Stadttor“ wünscht euch allen ein gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest und ein gesundes und gutes neues Jahr 2021!Wir würden uns freuen, euch bald wieder bei uns vor Ort kulinarisch verwöhnen zu dürfen.

Farbanzeigen fallen auf!

Anzeige online aufgeben anzeigen.wittich.de

Page 64: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 28 - Ausgabe 52/53/2020

Hotel RatskellerRistorante Pizzeria Quo VadisBalduinstr. 36 · D-56856 ZELL (Mosel)

Ristorante: +49 (0)6542 969768Telefax: +49 (0)6542 986244

E-Mail: [email protected]

AUSSER HAUS-VERKAUF ab Samstag, 19.12.2020

von 12.00 - 14.30 Uhr und 17.00 - 20.30 UhrMontag geschlossen

Heiligabend und 1. Weihnachtstag geschlossenAb 1. Januar 2021 geschlossen!Wir wünschen allen frohe Weihnachtenund einen guten Rutsch ins neue Jahr.

IMMoBILIEN Welt

06502 9147-0

@Haushaltsauflösung

Entrümpelungen

Tankdemontage

zum Festpreis

Containerdienst

Abfall, Sonderabfall, Entsorgungen

Tankreinigung

Kreitzer

Umwelt- & Industrie-

Service

Flaumbachstraße 20 - 56858 HaserichFon: 0 65 45 / 68 52 - Fax: 67 85

E-Mail: [email protected]

GESUCHT !! GESUCHT !! GESUCHT !! Aufgrund der vielen durch unsere erfolgreiche Vermarktung verkauften Häuser, suchen wir dringend neue Objekte für unsere Kunden im In- und Ausland.

IHRE ZUFRIEDENHEIT IST UNSER ZIEL.

Pol & Olde Hensken GmbH & Co.KGSchlossstraße 1, 56856 ZellTel.: [email protected]

Öffnungszeiten Büro: Mo. - Fr. von 9.00 bis 16.30 Uhr

Öffnungszeiten im Büro:Montag – Freitag · 09:00 – 16:30 Uhr

Pol & Hensken Immobilien GmbHSchlossstraße 1 · 56856 Zell (Mosel) [email protected]

HABEN SIE EIN HAUS ZU VERKAUFEN?

Wij spreken Nederlands We speak EnglishWir sprechen Deutsch

Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Angeboten.

Telefon 06542 96 98 38

Zell-Kaimt - Garage (Garagentor elektr.) mit angeschlossenem Lagerraum,

125 qm, ab 01.02.2021 zu vermieten.Tel. 0160 / 99 74 70 33

Liefer- und Abholservice

in deiner

Nähe Gonnt euch was

Ihre Ansprechpartner vor Ort

www.wittich.deAnzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

GebietsverkaufsleiterTel.: 06541 812504Mobil: 0151 16305413Fax: 06541 [email protected]

Thomas Martini

Gebietsverkaufsleiter Tel.: 06541 812504 Mobil: 0151 16305404 Fax: 06541 812506

[email protected]

Rainer Martini

Wir beraten Sie gerne

Vermietung der Ferienwohnungab 5 Übernachtungen

Preis für 2 Personen 45,- €für jede weitere Person 15,- €

Haustiere sind nicht erlaubt!

XXXXFerienwohnung Iris KieferMedardusstraße 43 · 66693 Mettlach-Nohn · Tel. (06868) 180 120

[email protected]

Modern eingerichtete, abgeschlossene Komfort-Ferienwohnung für 2-4 Personen, 70 qm. Sepa-rater Eingang, Diele, Wohnraum mit offener Küche, 2 Schlafzimmer, Designer-Duschbad. Teilüber-dachte Terrasse mit unverbautem Blick bis Frankreich und Luxembourg, Grillplatz. Sehr ruhige Lage. Parkplatz direkt vor der Wohnung. Keine Kurtaxe!

Page 65: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 29 - Ausgabe 52/53/2020

Sparkasse MittelmoselEifel Mosel Hunsrück

Unsere Geschäftsstellen bleibengeöffnet.Dennoch bitten wir Sie, vorrangigtelefonisch, per E-Mail oder überunsere Homepage mit uns Kontaktaufzunehmen und nur für dringendeund nicht aufschiebbare Bank-geschäfte in die Geschäftsstelle zukommen.

Vielen DANK und bleiben Sie gesund.

Wir sind da,haben abereine Bitte:

06531 [email protected]

Sozialverband VdK KastellaunWir wünschen gesegnete Weihnachten,

ein glückliches, gutes Jahr 2021.Vor allem bleibt bitte gesund.

Der Vorstand dankt seinen treuen

Mitstreitern, den Ortsvertrauens-

leuten und den rund 1.700

Mitgliedern.

schöne AdventszeitAlles für die

Dessert-Traum zu Weihnachten

Zu den schönsten Traditionen in der Vorweihnachtszeit gehö-ren die vielen süßen Leckereien: Spekulatius, selbst gebacke-

ne Plätzchen oder Lebkuchen. Letzterer schmeckt nicht nur solo als Gebäck, sondern kann auch vielseitig zu Desserts ver-arbeitet werden. In Kombination mit fruchtiger Birne und lecke-ren Walnüssen entsteht mit ein paar Handgriffen ein himmlisch luftiges Soufflé.Besonders feine und aromati-sche Walnüsse werden in den französischen Alpen in der Nähe von Grenoble angebaut. Das Gebiet liegt bis zu 800 Meter hoch in dem von Feuchtigkeit und Wind geprägten Isèretal. Das frische, alpine Klima und das traditionelle Know-how der Produzenten machen die Wal-nuss aus Grenoble zu einem ganz besonderen Genuss – nicht nur im Winter. spp-o

Foto: Noix de Grenoble g.U.by House of Food/akz-o

Gesunde WeihnachtszeitFamilienfeiern, Verreisen, Freun-de treffen: Es hängt stark von der Corona-Situation ab, ob und wie die Advents- und Weih-nachtszeit dieses Jahr gestaltet werden kann. Aber bei aller Un-gewissheit – die Situation bietet auch die Chance, diese Zeit ein-mal etwas anders anzugehen. Auf die Gesundheit zu achten und Stress durch gute Planung zu vermeiden ist in diesem Jahr besonders wichtig.Mit der Familie sollte man recht-zeitig vorab klären, ob es dieses Jahr die üblichen Besuche ge-ben soll. Eine Feier im kleinen Kreis und weniger gegenseitige Besuche der ganzen Familie sind auf jeden Fall sinnvoll. Da-mit sich trotzdem alle sehen und niemand alleine bleibt, können beispielsweise das Geschenke-

auspacken und das Weihnachts-essen über einen Videoanruf ge-meinsam begangen werden.Die Pandemie hat vieles geän-dert, doch das festliche Essen spielt sicher auch in diesem Jahr in der Weihnachtszeit eine wichtige Rolle – umso mehr, da der Mensch im Stress und Frust noch lieber nascht. Das kann sich spätestens im Janu-ar unangenehm auf der Waa-ge zeigen und auch schnell zu Verdauungsproblemen führen. Daher ist es klüger, bei den Weihnachtskeksen oder dem Festtagsmenü rechtzeitig auf-zuhören. Falls man doch nicht widerstehen konnte und der Magen grummelt, ist es gut, Nux vomica D6 Globuli (rezeptfrei aus der Apotheke) oder Heilerde im Haus zu haben. spp-o

Page 66: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 30 - Ausgabe 52/53/2020

Karthäuserstraße 1254536 KrövTel. 0 65 41 / 81 56 82

Frohe Weihnachten

www.gartenbaukaufmann.de

U N D E I N E N

GUTEN RUTSCH

I N S N E U E

J A H R !

Page 67: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 31 - Ausgabe 52/53/2020

Spenden schenken.„Einfach Gutes tun!“ Stiftergemeinschaft der Sparkasse

Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück

Werden Sie Teil einer großen Stiftergemein-schaft. Unterstützen Sie viele Hilfsprojekte in unserer Region.

Spenden Sie jetzt für denFörderschwerpunkt 2021:„Lernen braucht Bewegung“

Bankverbindung fürSpenden und ZustiftungenIBAN: DE19 5875 1230 0032 4787 78

sparkasse-emh.de/stiftungen

wünschen wir allen Leserinnen und Lesern, Kunden, Geschäftspartnern, Speditionen, Fahrern, Zustellern und Freunden unseres Hauses. Die Geschäftsführung, das Außendienst-Team und die Belegschaft.

LINUS WITTICH Medien KG Europa-Allee 2 I 54343 Föhren

www.wittich.dewww.facebook.de/wittich.foehren

Frohe Weihnachten,Glück und Gesundheit

in 2021

BEILAGENHINWEIS

WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG!

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilageder Firma H. P. Platten - Optiker.

Anzeige aufgeben: [email protected]

Page 68: Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell ...Zeller Land Nachrichten Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Mit den Kreisnachrichten

Zell (Mosel) - 32 - Ausgabe 52/53/2020

JEDE KRISE BIETET NEUE

CHANCEN...

Nutzen wir sie gemeinsam!

Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu!Ungeahnte Herausforderungen mussten wir bestehen und mutig neue Wege gehen! Auch wenn vom Projekt „Marina Weingarten“ nicht viel zu hören war, so haben wir im Hintergrund doch vieles auf den Weg gebracht!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien von Herzen schöne und erholsame Feiertage!Bleiben Sie gesund und hoffen wir gemeinsam auf eine positive Entwicklung in 2021!!

Ihr

John van der Voort Marina Weingarten Projet GmbH

Grüße zum Jahreswechsel ...

Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! Gemeinsam machen wir 2021 zu Ihrem Erfolgsjahr!

MUO – Mosel Urlaub Online Vermittlung von Ferienwohnungen & Feriengästen

Betreuung & Einrichtung von Ferienhäusern

Martin Kömmling & Christel Heese GbR | Schloßstr. 15 | 56856 ZellTel. +49(0)6542 96 33 002 | www.mosel-urlaub.online

FeWo ReinigungsserviceReinigung von Ferienwohnungen, Fenstern, Büros, Praxen, Läden, etc.

Wäsche- und Hausmeisterservice

Rachel Weber | Zandtstr. 62 | 56856 ZellTel. +49(0)6542 96 90 77 | [email protected]

Ihr Immobilien Rundum-Service aus Zell.

IMMOBILIEN SERVICE – Mosel Rhein Eifel HunsrückVerkauf von Häusern, Eigentumswohnungen & Grundstücken

Kostenlose & unverbindliche Wertermittlung

Peter Lichtherte | Balduinstr. 81 | 56856 Zell Tel. +49 (0)6542 96 37 26 | www.immohu.eu

Jetzt online buchen und gestalten:anzeigen.wittich.de

Farbanzeigen fallen auf!

Tel +49 6545 - [email protected]

Matthias KonrathTalstrasse 10

56869 Mastershausen

KonrathMeisterbetriebSanitär - Heizung - Klima

Bäder zum Wohlfühlen

Kundendienst

Planung - Beratung - Verkauf

Wenn uns ehrlich bewusst wird, dass die Zeit, die wir unsfür andere Menschen nehmen, tatsächlich das Kostbarsteist, das wir uns füreinander nehmen können, haben wir den

wahren Gedanken von Weihnachten verstanden.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen nach diesemturbulenten und von Corona geprägten Jahr von Herzenerholsame Feiertage und viel Zeit für die Menschen, die

Ihnen nahe stehen.Kommen Sie gut ins Neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Das Team der Firma Konrath freut sich darauf, Sie imFrühjahr 2021 in den neuen Geschäftsräumen imErlenweg 6 herzlich willkommen zu heißen!