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Motivierende Lohnkostenoptimierung Lars Jansen Dipl.-Kfm. (FH) Bankkaufmann Versicherungsmakler Experte für Betriebliche Altersversorgung (DVA)

Motivierende Lohnkostenoptimierung · aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer-bzw. Rechtsberaters

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Motivierende

Lohnkostenoptimierung

Lars JansenDipl.-Kfm. (FH)

Bankkaufmann

Versicherungsmakler

Experte für Betriebliche Altersversorgung (DVA)

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Moin!Moin Moin wären

schon zu viel der

Worte…

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Ihre

Ansprech-

partner

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MLKO

Motivierende

Lohnkosten

Optimierung

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Motivation Motivation bezeichnet die Gesamtheit aller

Motive (Beweggründe), die zur

Handlungsbereitschaft führen, das heißt das

auf emotionaler und neuronaler Aktivität

beruhende Streben des Menschen nach Zielen

oder wünschenswerten Zielobjekten.

Motivation ist immer individuell.

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Lohnkosten

Die Lohnkosten sind die Summe aller

lohnbezogenen Ausgaben, die in einem

bestimmten Zeitraum von Arbeitgebern an

bzw. für Arbeitnehmer gezahlt werden.

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Optimum

Unter einem Optimum versteht man das beste

erreichbare Resultat im Sinne eines

Kompromisses zwischen verschiedenen

Parametern oder Eigenschaften unter dem

Aspekt einer Anwendung, einer Nutzung oder

eines Zieles.

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• Vergütung

• Grundvergütung

• Sonderzahlung

• Personalentwicklung

• Training

• Karriereentwicklung

• Mitarbeitereinsatz

• Nachfolgeplanung

• Nebenleistungen

• Altersvorsorge

• Gesundheitsvorsorge

• Risikovorsorge

• Arbeitsumfeld

• Partizipative Führung

• Arbeitszeit

• Balance Beruf und

Freizeit

• Klima am Arbeitsplatz

monetär|materiell

immateriell

gemeinschaftlichindividuell

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Leistungsgerechte

Vergütung

Entwicklungs-

Möglichkeiten

Weiterbildungs-

Möglichkeiten

Kinderbetreuung

Flexible

Arbeitszeiten

Dienstwagen mit

Privatnutzung

Made by me | Icons by icons8

Zusatzleistungen

auf mastercard

Firmeneigenes

Ferienhaus

Mitarbeiter-

Events

Corporate

Benefits

Betriebliche

Kranken-

Versicherung

Betriebliche

Altersvorsorge

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Smartphone zur

Privatnutzung

Tablet als

L.A.R.S.

Mitarbeiter-

Verpflegung

Made by me | Icons by icons8

Joker

Elektro-

Fahrrad

Massage

Yoga

Nichtraucher-

Kurse

Coffee

to go

Joker

U1-OptimierungU1

Geburtstags-

Cent

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WENN JEMAND ZU DIR SAGT, DAS GEHT NICHT, DENKE DARAN,

ES SIND SEINE GRENZEN, NICHT DEINE.

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Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung

erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder

Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um

allgemeine Informationen zu dem von uns angebotenen

Produkten und Dienstleistungen, die auf den jeweiligen

Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und

aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie

eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer-

bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich

in Zusammenhang mit unserem Produkt ergebenden Themen

treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Die Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

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• Mitarbeiterin: Ellen Bogen

• Ledig, keine Kinder, Stkl. I, Kirche

• Gehalt: 2.600 € brutto

entspricht einen Stundenlohn von 15 €

• Umlagesatz U1: 2,00%

• Umlagesatz U2: 0,54%

• Umlagesatz U3: 0,06%

• Berufsgenossenschaft: 1,00%

• GGF: Thomas Kluge

• Verheiratet, 2 Erwachsene Kinder,

Stkl. III, Kirche• Gehalt: 6.500 € brutto

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Persönliche Daten des Mitarbeiters

Steuerklasse (StKl)

Kinderfreibetrag (KiFrbtr)

Kirchensteuer

Krankenversicherungsbeitrag (KV%)

Abzüge in der Steuer und

Sozialversicherung

St: Steuer

SV Sozialversicherung,

GB Gesamtbrutto

• L: laufender Bezug (voll zu

berücksichtigen in der Steuer

und in der Sozialversicherung)

• P: Pauschalierung

(die Steuer wird pauschal

abgegolten)

• F: Frei

(steuerfrei, zieht in der Regel

Beitragsfreiheit in der

Sozialversicherung nach sich)

53%

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U1-Optimierung!!!

{93,60 €

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Wichtige Kennzahlen im Betrieb

Die Umsatzrendite:

Die Netto-Umsatzrendite (auch: Umsatzrentabilität; englisch

Return on Sales, ROS, operating profit margin) bezeichnet

das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz innerhalb einer

Rechnungsperiode.

Der Betrachter erkennt daraus, wie viel Prozent des Umsatzes

als Gewinn verblieben ist

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Beispielgehalt mit

2.500 € brutto bedeutet Abzüge in Höhe von

33,63%

1.659,33 € netto

2.954 € AG Brutto

Beispielgehalt mit

1.775 € brutto bedeutet Abzüge in Höhe von

29,12%

1.258,04 € netto

2.097 € AG Brutto

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REICH wird man

nicht durch das,

was man

VERDIENT,

sondern durch das,

was man

NICHT AUSGIBT.

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Die wesentlichen

Vergütungs-Bausteine

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Mitarbeiterverpflegung

Mahlzeiten und damit verbundene Ruhepausen sind für die Gesundheit sowie für die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer nicht unwesentliche Kriterien. Kosten für die Verpflegung des Arbeitnehmers, die während seiner Arbeitszeit in der betriebsinternen Kantine oder in einem Restaurant anfallen, können vom Arbeitgeber pauschalbesteuert und beitragsfrei gewährt werden. Der Wert einer Mahlzeit orientiert sich dabei an den aktuell geltenden Sachbezugswerten und kann durch einen zusätzlichen steuer- und beitragsfreien Betrag aufgestockt werden. Weitverbreitet ist bspw. die Ausgabe von Restaurant-Schecks, die bei einer Vielzahl von Akzeptanzpartnern eingelöst werden können.

Rechtsvorschrift: § 8 Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; R 40.2 Abs. 1 Nr. 1 LStR14

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statt

Kantine

Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss

Steuer- und sozialabgabenfrei. Nach Zahlung des amtlichen Sachbezugs ist die Höhe des

Zuschusses mit bis zu 3,10 € frei wählbar.

+

PflichtanteilAmtlicher Sachbezugswert

Muss versteuert werden,

entweder pauschal vom Arbeitgeber mit 25% oder getragen aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers

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2.600,00 €

1.691,61 €

3.197,35 €

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2.600,00 €

94,95 €

1.786,56 €

3.305,93 €

2.785,25 €

1.786,56 €

3.425,16 €

119,23 € weniger Personalkostenaufwand pro Monat |

über 1.200 € pro Jahr pro Mitarbeiter

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jahrelang

bewährt und

weit verbreitet

innovativ und

rechtssicher

ab 4.Q 2018

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BRSG

Betriebs-

Renten-

Stärkungs-

Gesetz

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Alterssicherung

Rentnerfürsorge

Alterseinkommen

Das PLUS im Alter

Altersversicherung

Rente vom Chef

bAV

Betriebliche Altersvorsorge

Zukunftssicherungsleistungen

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Bundesarbeitsgericht

Zusagequalifizierung

BRSG

Zuschuss

Verwaltung digital

Haftung

Versorgungsordnung

2019

2022 Entgeltumwandlungsvereinbarung

Grundsicherung

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Verbesserung der Rahmenbedingungen:

• Höchstbeiträge von 4% auf 8%

• Freibetrag in der Grundsicherung (z.Zt. 208 €)

• verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

• ab wann wollen Sie doppelt zahlen?

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Was kostet Mitarbeitermotivation?

Die Studienlage zeigt, dass Mitarbeitermotivation in

Form einer bAV, also das was die Arbeitgeber

aufwenden in etwa 4,6% der Jahreslohnsumme beträgt.

Doch wann motiviert z.B. eine bAV?

Jetzt – in 10 Jahren – im Rentenbezug

Deshalb ist meine Empfehlung, ca. 2% der

Lohnsumme aufwenden und den Mitarbeiter

HEUTE motivieren.

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Wer schreibt den Arbeitsvertrag?

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Wer „schreibt“ den

bAV-Vertrag?

Der Arbeitgeber haftet

grundsätzlich gem. §1 BetrAVG

für die Erfüllung der von ihm

zugesagten Leistungen, auch

wenn die Durchführung nicht

unmittelbar über ihn erfolgt,

d.h. auch dann, wenn als

Versorgungsträger eine

Versicherung z.B. in Form einer

Direktversicherung gewählt

wurde.

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Wann verjährt die

bAV?

§18a Betr AVG:

Der Anspruch auf

Leistung aus der

betrieblichen

Altersversorgung

verjährt in

30 Jahren.

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Was ist eine Entgeltumwandlungs-

Vereinbarung wert?

Entgeltumwandlung

von 100 € mtl. ergibt:

100 € x 12 x 3 =

3.600 €

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langjährige Mitarbeiter

Zuschusspflicht ab

2022

„neue“ Mitarbeiter

Zuschusspflicht ab

2019

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100 € monatlich für eine Altersvorsorge

Ausgangslage

Ich habe

keine 100 €

übrig

Sparen gerne…

aber es darf

nichts kosten…

100 € für 0 €

Aufwand

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100 € monatlich für eine Altersvorsorge

Variante 1 - Gehaltserhöhung

Brutto Netto AG-Aufwand

Bei 10 Mitarbeitern sind das pro Jahr

28.800 €

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100 € monatlich für eine Altersvorsorge

Variante 2 – arbeitgeberfinanzierte bAV

bAV AG-Aufwand

Bei 10 Mitarbeitern sind das pro Jahr

12.000 €

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100 € monatlich für eine Altersvorsorge

Variante 3 – 100 für 0

weniger Netto 25% AG-ZuschussEntgeltumwandlung

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100 € monatlich für eine Altersvorsorge

Variante 3 – 100 für 0

weniger Netto

40 €

0 €

Bei 10 Mitarbeitern sind das pro Jahr

7.200 € - 2% der Jahreslohnsumme

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MLKO BRSGmeets

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100 für 0 ist nur eins von

vielen Mitarbeitermotivationsmodellen

Nachdem 100 für 0 erfolgreich eingeführt

worden ist und die Mitarbeiter eine

TicketPlus Classic oder eine

TicketPlus Incentive haben, nutzen Sie die

Karten für noch mehr Motivationsbausteine.

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Die Kartenvarianten

Gutschein vom Geschäft

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Vorlage

hier steht dann jetzt der Text

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Tankgutschein

Grundsätzlich findet hier die Regelung für Einkaufsgutscheine Anwendung, sofern die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Alternativ kann eine Erstattung der vom Arbeitnehmer im eigenen Namen gezahlten Kraftstoffkosten in maximaler Höhe von 44 Euro durch Vorlage von Tankbelegen durchgeführt werden. Viele Tankstellen bieten auch eigene Tankkarten mit entsprechenden monatlichen Wertguthaben an. Der Tankgutschein mindert allerdings die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale, wenn der erworbene Kraftstoff auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verbraucht wird.

Rechtsvorschrift: § 8 Abs. 2 S. 11 EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 5 EStG; R 8.1 LStR6

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geringfügig

Beschäftigte?10,55 € – 42,65 Stunden

11,55 € – 38,96 Stunden

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Berufsbekleidung

In bestimmten Branchen und Betriebsbereichen hat der Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit, zum Schutz seiner Gesundheit, zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Erscheinungsbildes bzw. des Firmenimages typische Arbeitskleidung zu tragen. Die Überlassung von Berufskleidung an den Arbeitnehmer sowie deren Reinigung und Reparatur sind steuer- und beitragsfrei. Zur typischen Berufsbekleidung gehören Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten, die uniformartig beschaffen oder durch ein dauerhaft angebrachtes Firmenemblem gekennzeichnet sind. Eine private Nutzung muss so gut wie ausgeschlossen sein. Der Arbeitnehmer kann diese Kosten nicht nochmals als Werbungskosten geltend machen.

Rechtsvorschrift: § 3 Nr. 31 EStG; R 3.31 LStR23

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Vermietung von Werbeflächen

Gute Arbeitnehmer identifizieren sich gerne mit dem Unternehmen ihres Arbeitgebers. Da kann sich durchaus die Frage eröffnen, inwieweit der Arbeitnehmer auch Werbung für seinen Arbeitgeber machen kann. Die Anmietung von Werbeflächen beim Arbeitnehmer, bspw. an dessen priva-tem Fahrzeug, kann unter Marketingaspekten eine lohnende Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein. Die Mietzahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, sind bei einem Betrag von weniger als 256 Euro pro Jahr nicht einkommensteuerpflichtig. Wichtig: Laufzeit, Entgelt usw. einer solchen Werbeflächenanmietung regeln beide Vertragspartner über einen Mietvertrag.

Rechtsvorschrift: § 22 Nr. 3 EStG24

Autohauswerbung.de

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Vermietung von Werbeflächen

Gute Arbeitnehmer identifizieren sich gerne mit dem Unternehmen ihres Arbeitgebers. Da kann sich durchaus die Frage eröffnen, inwieweit der Arbeitnehmer auch Werbung für seinen Arbeitgeber machen kann. Die Anmietung von Werbeflächen beim Arbeitnehmer, bspw. an dessen priva-tem Fahrzeug, kann unter Marketingaspekten eine lohnende Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein. Die Mietzahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, sind bei einem Betrag von weniger als 256 Euro pro Jahr nicht einkommensteuerpflichtig. Wichtig: Laufzeit, Entgelt usw. einer solchen Werbeflächenanmietung regeln beide Vertragspartner über einen Mietvertrag.

Rechtsvorschrift: § 22 Nr. 3 EStG24

Seniorenzentrum-Sonnenuntergang.de

Vermietung von Werbeflächen

Gute Arbeitnehmer identifizieren sich gerne mit dem Unternehmen ihres Arbeitgebers. Da kann sich durchaus die Frage eröffnen, inwieweit der Arbeitnehmer auch Werbung für seinen Arbeitgeber machen kann. Die Anmietung von Werbeflächen beim Arbeitnehmer, bspw. an dessen priva-tem Fahrzeug, kann unter Marketingaspekten eine lohnende Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein. Die Mietzahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, sind bei einem Betrag von weniger als 256 Euro pro Jahr nicht einkommensteuerpflichtig. Wichtig: Laufzeit, Entgelt usw. einer solchen Werbeflächenanmietung regeln beide Vertragspartner über einen Mietvertrag.

Rechtsvorschrift: § 22 Nr. 3 EStG24

Aktuelle Gerichtsurteile beachten:

Dringende Rücksprache mit Ihrem Steuerberater empfohlen.

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Internetpauschale

Die Nutzung des Internets ist in Betrieben und privaten Haushalten heutzutage nahezu unverzichtbar. Vor einigen Jahren wurde beschlossen, die Nutzung der neuen Medien in Privathaushalten zu fördern. Seither kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich einen pauschalbesteuerten Zuschuss in Höhe von monatlich bis zu 50 Euro für Aufwendungen, die den Zugang zum Internet ermöglichen, gewähren. Als Bestandteil dieser Aufwendungen zählen neben Grundgebühren für erforderliche Telefon-/DSL-Verbindungen und Verbindungs-/Übertragungsentgelten auch Flatrates sowie Kosten für Installation, notwendige Hardware und Software. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers über die Höhe seiner Aufwendungen aufzubewahren. Nutzt der Arbeitnehmer den Internetzugang auch beruflich, führen die Zuzahlungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zur Kürzung seiner Werbungskosten.

Rechtsvorschrift: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG; R 40.2 Abs. 5 LStR22

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Erholungsbeihilfe vom Chef

150 €

Nur auf Antrag

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Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Über die sogenannte Pendlerpauschale machen viele Arbeitnehmer die Belastungen, die durch regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, jährlich gegenüber dem Finanzamt geltend. Vorteilhafter ist hier die Übernahme oder Bezuschussung der Fahrtkosten seitens des Arbeitgebers. Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug können dem Arbeitnehmer bis zu 0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag pauschalbesteuert und beitragsfrei gewährt werden. Die Berechnung der Arbeitstage je Monat lässt sich mit 15 Tagen pauschalieren. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für Fahrscheine zu ersetzen. Dem Arbeitnehmer wird jedoch die Entfernungspauschale in Höhe der steuerfreien Erstattungen gekürzt.

Rechtsvorschrift: § 9 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 6 LStR9

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Betriebliche Gesundheitsförderung

Fehlzeiten eines Mitarbeiters verursachen im Betrieb hohe Kosten. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Viele Arbeitnehmer achten bereits aus persönlichen Gründen darauf, durch gesundheitsfördernde Aktivitäten einen Ausgleich zum beruflich anspruchsvollen Alltag zu finden, um gesund und fit zu bleiben. Der Arbeitgeber kann mit eigenen Maßnahmen gezielt die Aufrechterhaltung und Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes seiner Arbeitnehmer beeinflussen. Maßnahmen von bis zu 500 Euro sind hier pro Jahr steuer- und beitragsfrei. Sind im eigenen Betrieb keine gesundheitsfördernden Möglichkeiten gegeben, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen in gleicher Höhe Barzuschüsse für solche privat durchgeführten Maßnahmen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.

Rechtsvorschrift: § 3 Nr. 34 EStG; §§ 20, 20a SGB V8

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Kindergartenbeiträge

Familie und Beruf sind oft nicht leicht zu vereinbaren. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung der nicht schulpflichtigen Kinder in Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Abwägung, ob es sich überhaupt lohnt, arbeiten zu gehen. Übernimmt der Arbeitgeber einen Zuschuss oder gar die Vollerstattung der Kosten, ist diese Übernahme steuer- und beitragsfrei. Die Aufwendungen des Arbeitnehmers müssen jedoch mindestens dem Zuschuss oder der Erstattung durch den Arbeitgeber entsprechen und diesem mit Originalvertrag nachgewiesen werden.

Rechtsvorschrift: § 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR17

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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

In vielen Unternehmen erfüllt der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in Zeiten gesetzlich geregelter Ruhezeiten wie an Sonn- und Feiertagen oder nachts. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für diese Arbeitszeiten existiert grundsätzlich nicht, wird jedoch häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Einkommensteuerrecht gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundlohn steuer- und beitragsfreie Zuschläge in prozentual unterschiedlicher Höhe für tatsächlich geleistete Arbeit zu zahlen. Nachtarbeitern ist allerdings eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag zu gewähren.

Rechtsvorschrift: § 3b EStG; R 3b LStR; § 6 Abs. 5 ArbZG12

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40 € VL kosten den Arbeitgeber 49,19 € pro Monat

49,19 € + 19,35 € = 68,54 €

Die Rendite im Bausparvertrag ist nicht

gegeben, um diese Nachteile aufzufangen.

2.600,00 €

1.691,61 €

3.197,35 €

2.600,00 €

40,00 €

1.712,26 €

./. 40,00 €

1.672,26 €

3.246,54 €

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L

a

r

s

eistungs-

n-

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Mitarbeiter

werben

Mitarbeiter

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Mitarbeiter

werben

Mitarbeiter

250 €Bei Stkl.I

137,89 €

Ersparnis

Bei Stkl.V

304,49 €

Ersparnis

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Herr Kluge, durch Ihr Engagement

hat die GmbH das

Vorjahresergebnis / den Umsatz /

die Belegungsquote / die

Patientenzahl / den Gewinn

erfreulicherweise wiederholt

steigern können.

Die GmbH zahlt Ihnen deshalb

einen einmaligen Bonus in Höhe

von 19.024,41 € = Kosten für

GmbH (10.000 € netto).

Weiter so!

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5.649,12 € weniger Personalkostenaufwand

10.000 € auf international anerkannter Kreditkarte

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Beispielgehalt mit

2.500 € brutto bedeutet Abzüge in Höhe von

33,63%

1.659,33 € netto

2.954 € AG Brutto

Beispielgehalt mit

1.775 € brutto bedeutet Abzüge in Höhe von

29,12%

1.258,04 € netto

2.097 € AG Brutto

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LEGAL - ILLEGAL

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Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung

erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder

Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um

allgemeine Informationen zu dem von uns angebotenen

Produkten und Dienstleistungen, die auf den jeweiligen

Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und

aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie

eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer-

bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen über die sich

in Zusammenhang mit unserem Produkt ergebenden Themen

treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Die Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

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Der

Geburtstags-

Cent

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2.000 h x 0,03 € =

60 €

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Herzlichen Glückwunsch

zum

- Geburtstag

- Hochzeit

- Geburt

- Scheidung

- Namenstag

- Jubiläum

- …

60 €

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Weitere Seminarangebote:

• Workshop Versicherungen –

Welche brauche ich wirklich

• Haftung im Pflegeheim

• Motivierende Lohnkostenoptimierung

• BRSG! Fit für 2022?

• Optimierung GGF-Vertrag aus betriebswirtschaftlicher

Sicht (Einzeltermine)

• Inhouse-Seminare und Schulungen auf Anfrage

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Betreuungs- und

Dienstleistungsvereinbarung

Laufende Betreuung:

- Kartenlade-Management

- Muster-Gehaltsabrechnungen

- Updates

- …..

Ziel-definition

Analyse

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Motivierende

Lohnkosten

Optimierung

schon ab 3 €Cent*

Lars Jansen

Als Hardcover,

Paperback

und e-Book.

Ab Herbst 2018

im Handel

und online unter:

tredition.de

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Zur Begrüßung in seinen Seminaren sagt er einfach nur

„Moin“. Ein „Moin, Moin“ wären zu viel der Worte.

Kurz vor den Olympischen Spielen 1972 in Kiel

(Austragungsort der Segelwettbewerbe) wurde er

geboren. Als Fischkopp bleibt man der Heimatstadt

zumindest ein paar Jahre treu, denn man kann dort die

Schule besuchen, eine Ausbildung zum Bankkaufmann

machen und sogar einen Bankfachwirt. Nach einiger

Zeit im Berufsleben und zur Festigung des betriebs-

wirtschaftlichen Hintergrundes noch ein solches

Studium an der Fachhochschule.

Erste Erfahrungen im Personalbereich sammelte er als

Testleiter für Azubi-Einstellungstest, als Rollenspieler in

Assessment Centern, in der Personalabteilung einer

großen Bank sowie als Gebietsverantwortlicher für

einen Lebensmitteldiscounter.

Heute hat er eine Zulassung als Versicherungsmakler

und gibt zahlreiche Seminare und Trainings zum

Thema Motivation von Mitarbeitern.

Er lebt heute in der Nähe von Düsseldorf – kehrt als

Fischkopp natürlich jederzeit gerne an die Küste

zurück.

Lars Jansen

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