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N i e d e r s c h r i f t über die 02./KW 2014 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun, verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag, 30. September 2014, in der Aula der IGS Kastellaun Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.40 Uhr Anwesend: Bürgermeister Christian Keimer als Vorsitzender; die Beigeordneten: Hermann Neumann, Hugo Alt und Jürgen Gaß; die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: Kurt Baumgarten, Norbert Becker, Wolfgang Dick, Dietmar Emmerich, Ruth Greb, Elke Solweig Haberkamp, Uwe Hammes, Ivonne Horbert, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Gerd Kramb, Lothar Link, Hubertus Mauerhof, Karl Maull, Joachim Mertes, Klaus-Peter Müssig, Franz-Josef Petry, Hans-Georg Ramser, Frank Rickus, Christian Rötsch, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schneider, Peter Wendling und Monika Zimmer. Entschuldigt fehlen: die Ratsmitglieder Volker Boos, Anton Christ, Aggy Leitterstorf und Regina Reiß-von Rechenberg. Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen: Ortsbürgermeister Kochems, Bell, Ortsvorsteher Bauer, Bell, Ortsvorsteher Hennchen, Krastel, Ortsvorsteher Hajok, Völkenroth, Ortsvorsteher Mähringer-Kunz, Wohnroth, Ortsbürgermeister Hammes, Beltheim, Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler, Ortsvorsteher Rickus, Mannebach, Ortsvorsteherin Pera, Schnellbach, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Ortsbürgermeister Vogt, Buch, Ortsvorsteherin Schneiders, Mörz, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher Emmerich, Dommershausen, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen, Ortsvorsteher Ternes, Sabershausen, Ortsbürgermeister Emmel, Gödenroth, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich, Ortsbürgermeister Wagner, Korweiler, Ortsbürgermeister Färber, Lahr, Ortsbürgermeister Schneiders, Mastershausen, Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, Beigeordneter Färber, Mörsdorf, Ortsbürgermeister Walber, Roth, Ortsbürgermeister Laux, Uhler und Ortsbürgermeister Etges, Zilshausen. entschuldigt fehlen: Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz, Ortsvorsteher Franz, Hundheim, Ortsvorsteher Gewehr, Leideneck, Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim, Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler, Ortsvorsteherin Kirschhöfer, Sevenich, Ortsvorsteher Pierru, Braunshorn, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, und Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth.

Niederschrift VG-Rat 30 09 2014 2 · PDF file2 Ferner anwesend: Wehrleiter Urrigshardt, Uhler, von der Verbandsgemeindeverwaltung Hermann-Josef Castor, Werner Hoff und Egon Schmitz,

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N i e d e r s c h r i f t

über die 02./KW 2014 Sitzung des Verbandsgemeinder ates Kastellaun, verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbes prechung am Dienstag, 30. September 2014, in der Aula der IGS Kastellaun Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.40 Uhr Anwesend: Bürgermeister Christian Keimer als Vorsitzender; die Beigeordneten: Hermann Neumann, Hugo Alt und Jürgen Gaß; die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: Kurt Baumgarten, Norbert Becker, Wolfgang Dick, Dietmar Emmerich, Ruth Greb, Elke Solweig Haberkamp, Uwe Hammes, Ivonne Horbert, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Gerd Kramb, Lothar Link, Hubertus Mauerhof, Karl Maull, Joachim Mertes, Klaus-Peter Müssig, Franz-Josef Petry, Hans-Georg Ramser, Frank Rickus, Christian Rötsch, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schneider, Peter Wendling und Monika Zimmer. Entschuldigt fehlen: die Ratsmitglieder Volker Boos, Anton Christ, Aggy Leitterstorf und Regina Reiß-von Rechenberg. Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen: Ortsbürgermeister Kochems, Bell, Ortsvorsteher Bauer, Bell, Ortsvorsteher Hennchen, Krastel, Ortsvorsteher Hajok, Völkenroth, Ortsvorsteher Mähringer-Kunz, Wohnroth, Ortsbürgermeister Hammes, Beltheim, Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler, Ortsvorsteher Rickus, Mannebach, Ortsvorsteherin Pera, Schnellbach, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Ortsbürgermeister Vogt, Buch, Ortsvorsteherin Schneiders, Mörz, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher Emmerich, Dommershausen, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen, Ortsvorsteher Ternes, Sabershausen, Ortsbürgermeister Emmel, Gödenroth, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich, Ortsbürgermeister Wagner, Korweiler, Ortsbürgermeister Färber, Lahr, Ortsbürgermeister Schneiders, Mastershausen, Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, Beigeordneter Färber, Mörsdorf, Ortsbürgermeister Walber, Roth, Ortsbürgermeister Laux, Uhler und Ortsbürgermeister Etges, Zilshausen. entschuldigt fehlen: Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz, Ortsvorsteher Franz, Hundheim, Ortsvorsteher Gewehr, Leideneck, Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim, Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler, Ortsvorsteherin Kirschhöfer, Sevenich, Ortsvorsteher Pierru, Braunshorn, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, und Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth.

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Ferner anwesend: Wehrleiter Urrigshardt, Uhler, von der Verbandsgemeindeverwaltung Hermann-Josef Castor, Werner Hoff und Egon Schmitz, dieser zugleich als Schriftführer Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Herrn Wehrleiter Urrigshardt und die Zuhörer. Er gratuliert den Ratsmitgliedern Ivonne Horbert und Jörg Salfeld ganz herzlich zum Geburtstag. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird, gratuliert der Erste Beigeordnete Hermann Neumann dem Vorsitzenden zur Ernennung zum Standesbeamten und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Nun wird die Tagesordnung abgewickelt. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am 26.09.2014. A) Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung d es

Verbandsgemeinderates Kastellaun am 01.07.2014 (01. /KW 2014) Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist

damit nach § 41 Abs. 3 GemO bestätigt. 2. Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder Die Ratsmitglieder Hugo Alt und Jörg Salfeld, die in der konstituierenden

Sitzung nicht anwesend waren, werden gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung von Bürgermeister Keimer durch Handschlag verpflichtet.

3. Ernennung des Beigeordneten Hugo Alt In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.07.2014

wurde Hugo Alt zum Beigeordneten gewählt. Der Vorsitzende händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Vereidigung und Einführung entfallen wegen Wiederwahl.

Alle Beigeordneten (Hermann Neumann, Hugo Alt und Jürgen Gaß) haben ihr

Ratsmandat niedergelegt. Als Nachrücker in den Verbandsgemeinderat

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wurden Michael Külzer, Rolf Hoffmann und Elmar Kremer von Bürgermeister Keimer namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag verpflichtet.

4. Vertreter und Stellvertreter für die Regionalve rsammlung der

Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald; Bestel lung von Herrn Keimer als Stellvertreter

Beschluss: - einstimmig –

Bürgermeister Keimer wird als Stellvertreter bestellt.

5. Benennung von 3 Ausschussmitgliedern für den Päd agogischen

Ausschuss der VHS Hunsrück Für den pädagogischen Ausschuss der VHS Hunsrück werden benannt: Für die CDU-Fraktion: Herr Herbert Mühlbauer Für die SPD-Fraktion: Herr Norbert Becker Für die FWGRK: Herr Dieter Schneider Die Benennung erfolgt einstimmig. 6. Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnun g (EigAnVO); Prüfung

des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Eigenbetri ebes „Abwasserwerke“ Verbandsgemeinde Kastellaun durch d ie Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz

6.1 Feststellung Jahresabschluss 6.2 Verwendung Jahresgewinn Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Mittelrheinische Treuhand GmbH“,

Koblenz, war mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes zum 31.12.2011 beauftragt. Der Vorsitzende berichtet, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Er verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Ratsmitglied Müssig bemängelt, dass alle Straßenbaulastträger Kostenanteile zahlen, jedoch der Bund nicht. Er regt an, diesen Sachverhalt einmal durch den Gemeinde-und Städtebund überprüfen zu lassen.

Beschluss: - einstimmig - 1. Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschl uss per 31.12.2011

entsprechend dem Prüfbericht der Mittelrheinis chen Treuhand GmbH, Koblenz, einschließlich der Anlagen 1 bis 13 f est.

2. Der Jahresgewinn von 160.171,01 € ist der allge meinen Rücklage zuzuführen.

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7. Neufassung der Betriebssatzung für das „Abwasser werk“

Verbandsgemeinde Kastellaun, Änderung aufgrund des Landesgesetzes über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis -Karden vom 22. November 2013

Die Änderung war insbesondere durch das v.g. Landesgesetz erforderlich. Die

Gebühren- und Beitragssätze der Verbandsgemeinde Kastellaun für 2014 gelten aufgrund übereinstimmender Beschlüsse von Werkausschuss und Verbandsgemeinderat für die neuen Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen bereits ab 01.07.2014. Die übrigen Satzungen werden überarbeitet und sollen nach entsprechender Beschlussfassung in den Gremien der VG Kastellaun ab 01.01.2015 für alle Gemeinden in der VG Kastellaun gelten. Gegenüber der bisherigen Satzung sind geändert:

1. Werksbezeichnung in der Übersicht sowie § 2, anstatt „Abwasserwerke“

heißt es nunmehr „Abwasserwerk“; 2. In § 3 ist eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher 3.000.000,00 € auf

5.000.000,00 € festgelegt. Beschluss: - einstimmig – Der Betriebssatzung wird in der vorgelegten Form z ugestimmt. 8. Zweckvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Cochem und

Kastellaun über den Betrieb der Kläranlage Lahr, En twurf Stand 05.09.2014 Der Vorsitzende verweist auf die Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Entwurf der Zweckvereinbarung war den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen.

Beschluss: - einstimmig – Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Zwec kvereinbarung zum Stand 05.09.2014 zu. Sofern Änderungen seitens der Verbandsgemeinde Cochem vorgeschlagen werden, erfol gt eine erneute Vorlage an den Verbandsgemeinderat in der nächsten Sitzung.

9. Antrag des Fördervereins „Erlebnisfeld Mannebach e.V.“ auf Gewährung

eines Zuschusses für die Finanzierung der Musikband beim Irisch-Keltischen Abend am 09.08.2014

Der Vorsitzende informiert über den Antrag des Fördervereins Erlebnisfeld

Mannebach e.V. Die Veranstaltung fand bereits im August statt und stellt eine Bereicherung für die hiesige Region dar.

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Beschluss: - einstimmig – Dem Förderverein Erlebnisfeld Mannebach wird für die Veranstaltung eine

einmalige Zuwendung von 250,00 € gewährt. 10. Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Kastellaun durch das

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt; Unterrichtung Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung des

Rhein-Hunsrück-Kreises hat am 21.07.2014 eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeindekasse Kastellaun durchgeführt. Zu den festgestellten Prüfungsbemerkungen wurden zwischenzeitlich Stellungnahmen abgegeben bzw. die Beanstandungen wurden ausgeräumt. Der Verbandsgemeinderat wird gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Die Prüfungsmitteilungen und die Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung werden anschließend an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt.

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis. Fragen zu

einzelnen Prüfungsbeanstandungen wurden beantwortet. 11. Kommunal- und Verwaltungsreform; Unterrichtung über

11.1 Gewährung einer Zuweisung aus Anlass der Eingl iederung der

Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen Der Vorsitzende berichtet, dass die Verbandsgemeinde Kastellaun eine

„Hochzeitsprämie“ in Höhe von 139.628,50 € erhält. Die Zuweisung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis. 11.2 Anpassung von Forstamtsgrenzen Der Vorsitzende unterrichtet über ein Schreiben der Ministerin für Umwelt,

Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Frau Ulrike Höfken, vom 24.06.2014. Es ist beabsichtigt, das Forstrevier Mörsdorf ganz dem Forstamt Kastellaun zuzuordnen. Der für diese Organisationsmaßnahme angestrebte Termin ist der 01.01.2016.

11.3 Vereinbarung Grundschule Lieg Der Vorsitzende gibt bekannt, dass nach der Fusionsvereinbarung noch eine

besondere Zweckvereinbarung abzuschließen ist. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Z.Zt. ist es so, dass insgesamt 22 Schüler, davon 5 aus Lahr, 10 aus Zilshausen, 2 aus Lütz und 5 aus Lieg die Grundschule Lieg besuchen. Die laufenden Sach- und Personalkosten im Jahr belaufen sich auf

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ca. 60.000,00 €. Aufgrund der Kinderzahl entfallen auf die Verbandsgemeinde Kastellaun ca. 41.000,00 €.

12. Änderung der Stromversorgung im Bereich IGS / H allenbad / Ärztehaus

u.a.; Unterrichtung über die technische Abwicklung Die Stromversorgung für das Hallenbad, das Ärztehaus, die

Straßenbeleuchtung und die Minigolfanlage erfolgte bisher über eine Transformatorenanlage in der IGS Kastellaun. In der Zwischenzeit wurde eine eigene Trafostation eingerichtet. Diese Abnahmestellen werden nun von neuen Anlage mit Strom versorgt.

Ratsmitglied Ramser erkundigt sich nach dem Sachstand der Entsorgung der

mit PCB belasteten Transformatorenanlage. Der Vorsitzende erklärt, dass er noch Gespräche mit der Kreisverwaltung führen wird.

Der Rat nimmt Kenntnis. 13. Grundschule Kastellaun; Instandsetzung der äuße ren Blitzschutzanlage;

Bekanntgabe einer Eilentscheidung Die vorhandene Blitzschutzanlage wurde im August 2012, sowie nochmals im

September 2013 von Blitzschutzbaufachfirmen geprüft. Es wurde festgestellt, dass aufgrund schwerwiegender Mängel eine Erneuerung der äußeren Blitzschutzanlage im Bereich des Altbaues zwingend notwendig ist. Nach erfolgter Kostenschätzung wurden im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 27.000,00 € bereitgestellt. 3 Angebote lagen vor. Günstigster Anbieter war die Firma Lachenmeier Blitzschutztechnik, Bingen, zum Angebotspreis von 17.013,91 €.

Der Auftrag wurde dieser Firma erteilt. Beschluss: - einstimmig – Der Eilentscheidung wird zugestimmt. 14. Einführung Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz; Bera tung über die

Beteiligung der Verbandsgemeinde Kastellaun Der Vorsitzende informiert, dass das rheinland-pfälzische Kabinett

beschlossen hat, die landesweite Ehrenamtskarte für Rheinland-Pfalz einzuführen. Diese Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Die Beteiligung der Kommune an der Ehrenamtskarte ist freiwillig. Ein Beschluss der kommunalen Gremien ist erforderlich.

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Es können neben Kommunen auch „Private“ teilnehmen. Die Bereitstellung von mindestens 2 Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen ist Voraussetzung. Aufgabe der Kommune ist die Anträge abzuwickeln, weiterzuleiten an die Staatskanzlei sowie die Ausgabe der Ehrenamtskarte.

Das Thema wurde eingehend diskutiert. Die Grundidee sei nicht schlecht und

man solle doch bei verschiedenen Gemeinden oder Städten einmal nachhören, wie es läuft. Ratsmitglied Salfeld sieht die Einführung positiv, ist aber der Meinung, dass man den Aufwand und die Kostenfrage klären müsse.

Ratsmitglied Ramser bemängelt den bürokratischen Aufwand und sieht es als

parteipolitisches Geschenk. Dem widerspricht Ratsmitglied Mertes vehement und verweist darauf, dass es

ein gemeinsames Begehren aller Parteien im Parlament gewesen sei. Diejenigen, die unsere Kinder betreuen, sind gemeint.

Für Ratsmitglied Horbert ist die Anerkennung des Ehrenamtes wichtig. Bürgermeister Keimer bittet die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher zu

prüfen, welche kommunale Einrichtungen überhaupt Sinn machen. Ratsmitglied Petry sieht ebenfalls die Einführung der Ehrenamtskarte positiv. Die noch offenen Fragen sollten jedoch geklärt werden. Bis zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates sind weitere

Erkenntnisse zu sammeln. 15. Wasserversorgung Mörsdorf; Sachstandsbericht Der Vorsitzende berichtet, dass die Wassergewinnungsanlagen

ordnungsgemäß stillgelegt wurden, sodass an den Anlagen kein Schaden entsteht.

Ein Gutachterbüro wurde mit der Erstellung einer Bestandsaufnahme und

einer fachtechnischen Beurteilung beauftragt. Das Gutachten soll im Laufe des Monats Oktober vorliegen. Es ist Voraussetzung für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren.

Die Angelegenheit wird von der Verwaltung überwacht. 16. Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerw ald; Anpassung an

die Teilfortschreibung des LEP IV, Kap. Erneuerbare Energien, Stellungnahme der Verbandsgemeinde Kastellaun

Der Vorsitzende verweist auf die umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung

zu der Entwurfsfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald. Diese Stellungnahme ist auch nochmals als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.

Weiter informiert der Vorsitzende über den aktuellen Stand der

Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Kastellaun.

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Insgesamt sind 58 Anlagen genehmigt. Weitere 19 sind noch beantragt. Er weist weiter darauf hin, dass die Verbandsgemeinde Kastellaun mit der 6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windenergie, der Windkraftnutzung genügend Flächen im Gebiet der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt hat. Eine zukünftige Flächenerweiterung ist aktuell nicht mehr vorgesehen.

Dem jetzt vorgesehenen Steuerungsversuch der Planungsgemeinschaft für

die Windenergie, insbesondere die Ausweisung von Vorranggebieten im Gebiet der Verbandsgemeinde Kastellaun über den Flächennutzungsplan hinaus wird nicht zugestimmt. Von dem Steuerungsversuch durch die Planungsgemeinschaft ist unmittelbar die Ortsgemeinde Beltheim betroffen.

Es erfolgte eine ausführliche Aussprache. Ratsmitglied Mertes berichtet, dass

die Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt sind und es nicht Aufgabe der Planungsgemeinschaft ist, diese zu überplanen. Er befürwortet die Verwaltungsvorlage. Die Stellungnahme kann so abgegeben werden.

Ratsmitglied Külzer weist auf das Anpassungsgebot hin, welches noch nie

vollzogen wurde. Nach Ansicht von Ratsmitglied Hammes wird hier massiv in die Planungshoheit der Gemeinde eingegriffen. Auch Ratsmitglied Müssig ist der Meinung, dass man sich wehren müsse und ist mit der Vorlage der Verwaltung einverstanden.

Beschluss: - einstimmig – Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Kastellaun zu der

Entwurfsfassung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald vom 29.09.2014 wird zugestimmt.

17. Sanierung Abscheideranlage und Waschplatz Bauh of Stadt und

Verbandsgemeinde Kastellaun / Feuerwehr Der Vorsitzende verweist auf die Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Es

müsse nun eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Auf dem Grundstück befinden sich der Bauhof der Stadt und der Verbandsgemeinde und auch die Feuerwehr. Die Anlagen der Feuerwehr (Waschhalle, Waschplatz und Tankfeld) werden auch vom Bauhof mitgenutzt. Die bisherige Abscheideranlage entspricht nicht mehr den heutigen Vorschriften und muss erneuert werden.

Die Stadt Kastellaun hat bereits zugestimmt. Beschluss: - einstimmig – Dem Neubau der Abscheideranlage mit Sanierung der Fugen des

Waschplatzes durch eine entsprechende Fachfirma wird zugestimmt. Die Bauabteilung wird mit der Planung der Neuanlage / Sanierung des Waschplatzes beauftragt. Die entstehenden Kosten werden auf die jeweiligen Nutzer aufgeteilt.

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18. Annahme von Spenden Der Vorsitzende informiert, dass Frau Eliane Mauritz der Verbandsgemeinde

Kastellaun für gemeinnützige Zwecke (Seniorenbeirat) eine Spende von 115,20 € hat zukommen lassen.

Beschluss: - einstimmig – Der Verbandsgemeinderat ist mit der Annahme der Spende einverstanden. 19. Mitteilungen und Anfragen 19.1 Anfrage der SPD-Fraktion zur Nature One 2014 Ratsmitglied Müssig erläutert den Antrag und stellt nochmals eingehend die

seinerzeitige Verkehrssituation dar. Ein Gespräch mit allen Beteiligten wird am 14.10.2014 stattfinden. Bürgermeister Keimer gibt bekannt, dass die am Genehmigungsverfahren

beteiligten Behörden bereits eine Stellungnahme abgegeben haben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 2 zu dieser Niederschrift beigefügt. 19.2 Der Vorsitzende informiert über das Vorhaben der Firma Höffner in Bingen-

Grolsheim ein Möbelhaus mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 45.000 m² zu eröffnen. Im Zuge des Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren bei der SGD Süd, erfolgt eine Beteiligung.

Die Stadt Kastellaun als Mittelzentrum und die Verbandsgemeinde Kastellaun

insgesamt werden von dem Vorhaben in erheblichem Maße betroffen sein. Hier vor allem in Kastellaun das Möbelhaus Preiss. Dass sich die Firma Preiss berechtigte Sorgen macht, sei verständlich. Es sollte alles daran gesetzt werden, dass die derzeitigen Kunden an dem Standort Kastellaun weiter gebunden werden können bzw. das derzeitige Standortpublikum in Kastellaun gehalten werden kann. Eine Abwanderung der Kunden stellt auch eine Gefahr für den Einzelhandel insgesamt dar.

Die gesamten negativen Auswirkungen wurden in einer gemeinsamen

Stellungnahme von Stadt und Verbandsgemeinde dargelegt. Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis und ist mit der Vorgehensweise

einverstanden.

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19.3 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Frauennotruf auch für das Jahr 2015 wieder einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle beantragt. Er verweist auf einen Grundsatzbeschluss aus den vergangenen Jahren. Es wurde ein jährlicher Zuschuss von 255,00 € bewilligt.

Der Rat ist damit einverstanden, dass auch in 2015 dieser Zuschuss bewährt

wird. 19.4 Der Vorsitzende weist auf die Vorschlagsfrist für den Ehrenamtspreis des

Landkreises 2014 hin. 19.5 Ratsmitglied Müssig erkundigt sich über den Sachstand zur Einführung eines

elektronischen Ratsinfo-Systems. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu in Kürze entsprechende Informationen

eingeholt werden. 19.6 Weiterhin erkundigt sich Ratsmitglied Müssig nach dem Solidarpakt

Windenergie. Hier erklärt der Vorsitzende, dass dieses Thema in der

Bürgermeisterdienstbesprechung behandelt wurde und abgewartet werden sollte, bis tatsächlich alle Anlagen gebaut sind.

19.7 Ratsmitglied Baumgarten erkundigt sich nach dem Sachstand BHKW. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu eine Sitzung des Ausschusses

Biomassekraftwerk stattfinden wird. 19.8 Ratsmitglied Hammes bittet darum, dass der Feuerwehrausschuss die

Regelungen über die Gewährung von Zuschüssen überprüfen sollte, z.B. wenn es um Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen geht, da seiner Meinung nach für die Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser die Verbandsgemeinde zuständig sei.