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Mitgliedermagazin des Fachverbandes Tischler Nord Juni 2012 2 tischler meister NORD Aus dem Verband Vorstand gewählt Technik InBau-Tagung 2012 Weiterbildung Praxis-Seminar Fotografieren

Nord 2 12 TSD · Regionen der Erde ihr Leben im Kampf gegen Diktaturen und für mehr Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen. Ganz anders wurde die diesjährige Fensterfachtagung

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Page 1: Nord 2 12 TSD · Regionen der Erde ihr Leben im Kampf gegen Diktaturen und für mehr Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen. Ganz anders wurde die diesjährige Fensterfachtagung

Mitgliedermagazin des Fachverbandes Tischler Nord

Juni 20122

tischler meisterNORD

Aus dem VerbandVorstand gewählt

TechnikInBau-Tagung 2012

WeiterbildungPraxis-Seminar Fotografieren

Page 2: Nord 2 12 TSD · Regionen der Erde ihr Leben im Kampf gegen Diktaturen und für mehr Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen. Ganz anders wurde die diesjährige Fensterfachtagung

E D I T O R I A L

Am 6. Mai 2012 hat die Landtagswahl in Schleswig-Hol-

stein stattgefunden. Ein Sonntag, an dem es nicht

regnete, aber auch Sonne und Temperaturen nicht

unbedingt zu anderen Aktivitäten animierten – kurz: ein

idealer Tag zum Wählen.

Trotz dieser wettertechnischen Rahmenbedingungen,

die nicht als Ausrede für das Nichtwählen herhalten konnten, haben gerade einmal 60

% – also nur gut jeder 2. Wahlberechtigte in Schleswig-Holstein – von ihrem demokrati-

schen Recht Gebrauch gemacht und damit über die nächste Legislaturperiode ihres

Bundeslandes direkt mitbestimmt.

Eine erschreckende Zahl, wenn man gleichzeitig sieht, dass Menschen in anderen

Regionen der Erde ihr Leben im Kampf gegen Diktaturen und für mehr Freiheit und

Demokratie aufs Spiel setzen.

Ganz anders wurde die diesjährige Fensterfachtagung des Fachverbandes wahrge-

nommen. Mit 130 Teilnehmern konnte eine Rekordbeteiligung erreicht werden, die sich

bundesweit sehen lassen kann.

Aber auch die Beteiligung an der Innenausbau-Tagung mit Führung durch das Hobby-

Wohnwagenwerk oder die Qualifizierungsseminare zur Fachkraft für Feststellanlagen

war erfreulich.

Gewählt wurde schließlich auch im Fachverband Nord. Der amtierende Vorstand

wurde – mit Ausnahme des ausscheidenden Johannes Konetzny, für den Uwe Pein

nachrückt – einstimmig im Amt bestätigt – Wahlbeteiligung übrigens 97 %.

Ich wünsche allen Lesern einen schönen Sommer, eine spannende EM sowie gute

Geschäfte.

Ihr

Falk Schütt

Titelbild: Klassische KücheAusführung: Pfeiffer Innenausbau GmbH, Hamburg

Landtagswahlund keiner geht hin

ImpressumHerausgeber und V.i.S.d.P.(ausgenommen sind namentlich gekennzeichnete Beiträge): Fachverband Tischler Nord – Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks

Hamburg / Schleswig-Holstein Albert-Schweitzer-Ring 10, 22045 Hamburg Telefon 0 40/66 86 54-0, Fax 0 40/66 86 [email protected], www.tischler.de/nord

Erscheinungsweise: 4 x jährlich

Verlag und Anzeigen:Stein-Werbung GmbH, Verlag für FachzeitschriftenGroßmoorring 18, 21079 HamburgTelefon 0 40 / 79 01 64-0, Telefax 0 40 / 79 01 [email protected], www.stein-werbung.de

Druck: Saxoprint GmbH

Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 01.01.2012

Inhalt

Editorial / Impressum

VerbandsnachrichtenAusschuss Ö-Arbeit – Schlüter wiedergewählt 1Mitgliederversammlung in Neumünster 1Förderkreisversammlung 2Gespräch mit der GMSH 2Die Gute Form im Flensburger Förde Park 2FG barrierefrei auf Hamburger Messe 3Tischlerteam beim Halbmarathon in Berlin 4Holzaktionstag in Trappenkamp 4

Weiterbildung / AusbildungSeminar Fachkraft für Feststellanlagen erfolgreich 4Wertvolle Einblicke in das Fotografieren 5DHTI Holztreppentagung 2012 in Fulda 5InBau-Tagung 2012 in Rendsburg 8DIE GUTE FORM 2012: Drehfreudiger Sieger gekurt 12

Betriebswirtschaft Kreditkonditionen 17Rundfunkbeitragspflicht neu geregelt 11Vereinbarung zur SOKA –BAU 11

Technologie / TechnikEigenfertigung von T30-Türen erweitert 18Nur für Mitglieder: Spezialtreppen selbst fertigen 16

Recht / SozialesKeine Vererblichkeit von Urlaub 7Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln 6Sachgrundlose Befristung trotz vorheriger Ausbildung 10Rente mit 67 13Altersvorsorge – Pflicht für Selbständige 13Impressumspflicht Social Media 13Mahnbescheid 14Aktuelle Urteile 19

Innungen berichtenKiel – 50 Jahre Tischlerei Fornefett 20Kiel – Politik im Gespräch 20Segeberg – Wir stellen vor 21Flensburg – Innungsversammlung 21Stormarn – 25 Jahre Tischlerei Kujat 21HH – Bergedorfer Bautage 22HH – Tischlerei Bendschneider gewinnt Preis 22HH – Mitgliederversammlung 23HH – Häfele-Projekt mit Hamburger Fachschule 24HH – Hamburger gewinnt Treffen mit Oliver Pocher 25

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1V E R B A N D S N A C H R I C H T E N

Mitgliederversammlung FachverbandVorstandswahlen und Tarifsituation im Mittelpunkt

Auf der gut besuchten Frühjahrsver-sammlung des Fachverbandes Nordam 8. Mai 2012 in Neumünster stan-den turnusgemäß Wahlen für dieAmtsperiode ab 1.10.2012 auf der Ta-gesordnung.

Die 5 Mitglieder des Vorstandes (au-ßer LIM und stv. LIM) scheiden tur-

nusgemäß zum 30.9.2012 aus. Bisauf Johannes Konetzny, der aus Al-tersgründen nicht wiedergewähltwerden konnte, stellten sich alle üb-rigen Vorstandsmitglieder zur Wie-derwahl. An die Stelle von JohannesKonetzny trat Uwe Pein, Obermeis-

ter der Innung des Kreises Pinne-berg, an. Die Versammlung wählteJörg-Peter Böhrnsen, Jan-Dirk Lam-bach, Hans-Wilhelm Lorentzen, UwePein sowie Heiko Pfeiffer einstimmigin den Vorstand.

Ebenfalls gewählt wurden Kandida-ten für die Ausschüsse. Neu bzw.

wiedergewählt wurden dabei:Kassenprüfungsausschuss: Lutz Lawer, Frank Marquardt undRalf Weers Ausschuss Berufsbildung: Frank Dekarz und Sven WaltematheAusschuss Sozialpolitik:

Bernd Berghahn und Frank LangeAusschuss Öffentlichkeitsarbeit:Joachim Schlüter u. Thomas JenningFachbeirat Fenster+Fassade: Ralf Schröder und Ulf PosnerFachbeirat Innenausbau+Gestal-tung: Jörg-Peter Böhrnsen, Jörn Laubischund Michael Wit

Allen Gewählten auch von dieserStelle aus herzlichen Glückwunschund alles Gute bei der Ausübung desEhrenamtes.

Zu einer regen Diskussion führte dasThema „Tarif“. Julius Bendschneiderberichtete von den zahlreichen Ver-handlungsrunden mit der IG Metall,die sich bereits seit November letz-ten Jahres hingezogen haben. An-fang Mai hat es nun aber in einerkleinen Kommission erstmals einerstes Zwischenergebnis gegeben,welches Julius Bendschneider, derfür den Bereich Hamburg/Schles-wig-Holstein an dieser Runde teil-nimmt, der Versammlung vorstellteu. mit der Versammlung diskutierte.

Wann und ob letztlich ein neues Ta-rifwerk mit der IG Metall zustandekommt, kann zum jetzigen Zeitpunktnoch nicht beurteilt werden. DieChancen auf eine Einigung seien

aber mit diesem Zwischenergebnisgestiegen. Außer Saarland, Baden-Württemberg und neu Hessen habebisher noch kein weiterer Landes-

verband einen Tarifvertrag mit der IGMetall geschlossen, die Tarifkom-missionen stehen aber in Verhand-lungen.

GF Schütt wies abschließend u.a. aufdas neue Konzept zur Nachwuchs-werbung, die Umsetzung der neuenInternetauftritte sowie die neue Be-rufskleidung hin.

Auf der Tagesordnung der diesjähri-gen Arbeitstagung des Ausschussesfür Öffentlichkeitsarbeit am 8. Märzin Neumünster standen auch dieturnusmäßigen Wahlen für das Amt

Ausschuss Ö-ArbeitSchlüter und Bastian im Amt bestätigt

des Vorsitzenden und des Stellver-treters.

Beide bisherigen Ehrenämtler, Joa-chim Schlüter als Vorsitzender und

Rolf Bastian als Stellvertreter, stell-ten sich erneut zur Verfügung undwurden einstimmig für weitere 3Jahre bestätigt. Auch von dieserStelle aus herzlichen Glückwunschzur Wiederwahl. Wolfgang Linskererläuterte den Entwurf des Arbeits-plans für 2012, der erneut die Hör-funkwerbung auf NDR 2 vorsieht, die

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in Abstimmung mit dem Bruderver-band aus Niedersachsen/Bremenerfolgt. Weitere Themen waren dieNachwuchswerbung, die Werbemit-tel in Verbindung mit dem neuen Er-scheinungsbild sowie die neue In-ternetarchitektur, an der sich auchdie Innungen in absehbarer Zeit be-teiligen können.

LIM Fischer mit den anwesenden neu-/wiedergewählten

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2 V E R B A N D S N A C H R I C H T E N

Alljährlich kommen die Vertreter desFörderkreises im Fachverband Nordzusammen, um sich über das laufen-de Arbeitsprogramm des Ausschus-ses Öffentlichkeitsarbeit zu informie-ren und um neue Ideen auszutau-schen. Die Sitzung am 7. Mai 2012wurde von Joachim Schlüter, Vorsit-zender des Ausschusses für Öffent-lichkeitsarbeit geleitet.

Förderkreisversammlungin Neumünster

Positiv wurde die Zusammenarbeitmit Niedersachsen bei der Aus-strahlung der Hörfunkwerbungüber NDR 2 beurteilt, da hiermit dergesamte Norden mit einem Senderabgedeckt werden könne. Die ers-ten Überlegungen zur Ausrichtungdes 5. Norddeutschen Tischlertagesim Jahr 2013 wurden diskutiert undgrundsätzlich begrüßt.

Neue Mitglieder in der Organisation

Wir begrüßen die neuen Mitglieder der Tischlerorganisation, die lautMeldung der jeweiligen Innung unserer Gemeinschaft beigetreten sind.Herzlich willkommen!

MITGLIEDER

Innung PlönTischlerbetriebSven LamtjewIm Dorfe 1724217 Krummbek

Innung Rendsburg-EckernfördeTischlereiJürgen ThomsBergstr. 624340 Gammelby

Innung SegebergTischlereiJens HildebrandtEichhorst 723795 Schackendorf

DirektmitgliedTischlerei Heidelbeer GmbHBargum Diek 125842 Bargum

Innung Flensburg Stadt und LandHeinz-Friedrich AndresenWanderuper Weg 2024988 Oeversee

Innung KielBünning Treppenbau GmbHDänischenhagener Str. 524251 Osdorf

Innung LauenburgTischlereiDieter KlinckerSchulkoppel 223847 Kastorf

Gespräch mit der GMSHElektronisches Ausschreibungsverfahren

Aus verschiedenen Gewerken habees in letzter Zeit kritische Stimmen zuder elektronischen Vergabe derGMSH gegeben, schildert Tim Brock-mann, Geschäftsführer von Hand-werk Schleswig-Holstein e.V., den An-lass für das am 27. März geführte Ge-spräch mit dem Geschäftsführer derGMSH, Herrn Hendrik Harms, an demauch LIM Heino Fischer teilnahm.

LIM Fischer schilderte dabei, wel-che Schwierigkeiten er bei der ers-ten Nutzung der neuen elektroni-schen Ausschreibung hatte. Dieumfangreichen PDF-Dateien, sowiedie vielen Nachträge zu einer Aus-schreibung seien sehr verwirrend

gewesen. Herr Harms zeigte sichdabei sehr interessiert an den ers-ten Erfahrungen eines Betriebsin-habers mit der elektronischen Ver-gabe. Für die GMSH seien solche Er-fahrungen sehr wichtig, denn dieGMSH habe ein großes Interessedaran, dass sich bei den Hand-werksbetrieben eine große Bereit-schaft zur Nutzung der elektr. Ver-gabe entwickle.

Herr Harms bot erneut an, mit seinenExperten das Verfahren der elektro-nischen Vergabe in den Innungsver-sammlungen vorzustellen. Sehr hilf-reich sei auch die Teil nahme an demSchulungsprogramm der GMSH.

Ausstellung „die gute Form“17. – 22. September 2012 im Förde Park, Flensburg

Auch in diesem Jahr findet der Gestaltungs-Nachwuchs-Wettbewerb alsöffentliche Ausstellung statt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Tischler-In-nung Flensburg Stadt und Land wird die Veranstaltung durchgeführt.

Die Preisverleihung ist am 22.09. ab 18 Uhr vorgesehen.Auf die Sieger warten wieder attraktive Preise unserer Förderkreismit-glieder H.H. Lohse, Hoog & Sohn, gb Meesenburg sowie Klatt undHagendorf und Sielmann.

Wir freuen uns auf eine tolle Ausstellung als Imagewerbung für dasTischlerhandwerk im Norden.

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Erstmals präsentierte sich die Fach-gemeinschaft mit einem eigenenMessestand auf den 8. HamburgerBau- und Immobilientagen, die am5./6. Mai 2012 auf dem HamburgerHeiligengeistfeld stattfanden.

Aus den Reihen der Mitglieder wur-de dieser Messeauftritt durch dieFirmen Burwieck(Tischler), Dekarz(Tischler), Okee-Bau sowie Wendt(Tischler) gestaltetund durchgeführt.Der Messestanddiente als Anlauf-stelle für den ratsu-chenden Messebe-sucher. Neben nütz-lichen Infos zum Ab-bau von Barrieren inden eigenen 4 Wän-den, konnte er sichanschauen, wie sichzum Beispiel ein Kü-chenhängeschrank

Fachgemeinschaft auf Bau- und Immobilientagen

per Knopfdruck herunterfahrenoder das Fenster öffnen lässt.

Als Nachbarstand präsentierte sichdie Hamburger Wohnraumbera-tungsstelle von Barrierefrei Lebene.V., was sich thematisch sehr gutergänzte.

Mach was draus!8. Hamburger Bau-

und Immobilientage

5./6. Mai 2012

10-18 Uhr

Heiligengeistfeld

Hamburg

Häuser

Grundstücke

Wohnungen

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Handwerk

Ausbau

Umbau

Renovierung

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Energieberatung

Messe-Info:www.bau-immotage.de

So finden Sie uns:

Heiligengeistfeld Hamburg

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Heiligengeistfeld zur Verfügung

Öffnungszeiten:

Samstag, 5. Mai 2012, 10-18 Uhr

Sonntag, 6. Mai 2012, 10-18 Uhr

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Veranstalter:

Unsere Partner:

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BAUGENEHMIGUNGEN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

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4 V E R B A N D S N A C H R I C H T E N

Insgesamt 14 Läuferinnen und Läufertraten am 1. April 2012 zum 32. Halb-marathon in Berlin unter dem Tisch-ler Schreiner Deutschland Team an.

Bei optimalen äußeren Bedingun-gen (Sonne, 10° C, kaum Wind)konnte der schnellste aus demTeam mit 1:35:47 Stunden einehervorragende Zeit für die 21,0975km verbuchen. Aus unserem Ver-bandsgebiet liefen mit: Ralf Schrö-der, Torsten Lundin, Regine Böge,Thies Fischer und Falk Schütt.

32. Berliner HalbmarathonTischler Schreiner Team in Berlin

Zur guten Stimmung im Team trugnicht nur der vorabendliche Pasta-Abend bei, sondern auch die tolle Unterstützung von FrauSchneider, die in der nahegelege-nen Geschäftsstelle des Bundes-verbandes die Läufer in der Vor- und Nachbereitung des Laufstoll betreute.

Der Halbmarathon 2013 findet in Berlin am 7. April statt – sicher-lich wieder mit einem Team Tisch-ler Schreiner.

Seminar Fachkraft für Feststellanlagen

Am 22. und 23. März 2012 fand daszweitägige Fachseminar „Fachkraftfür Feststellanlagen“ durch die DOR-MA GmbH + Co. KG in der Ge-schäftsstelle des FachverbandesTischler Nord in Hamburg statt. Andiesen zwei Tagen wurden 17 Teil-nehmer zur „Fachkraft für Feststell-anlagen“ ausgebildet.

Manuel Pereira, Referent bei DOR-MA, vermittelte den Teilnehmern

am 22. März zunächst grundsätz-liche Kenntnisse über Feststellan-lagen und -vorrichtungen. Dabeiging er auf die verschiedenen Pro-dukte wie z.B. Türschließsysteme,Feststellvorrichtungen, Feststell-

anlagen und Rauchmeldesystemeein und zeigte dies auch anschau-lich an einigen Mustertüren.

Am zweiten Tag stand die fachge-rechte Inbetriebnahme und War-tung von Feststellanlagen sowiebaurechtliche Bestimmungen undNormen im Vordergrund. Pereiravermittelte den recht „trockenen“Stoff sehr praxisnah und ging aufdie wesentlichen gesetzlichen Be-

stimmungen ein. Nach der bestan-denen schriftlichen Sachkundeprü-fung, erhielten die Teilnehmer einZertifikat, welches zur Abnahmeund Wartung von DORMA-Fest-stellanlagen berechtigt.

Am 5. und 6. Mai 2012 präsentiertensich im Erlebniswald Trappenkampüber 100 Aussteller den gut 16.000Besuchern rund um das Thema„Holz und Wald“.

Organisiert werden die Holzakti-onstage in Trappenkamp vom Lan-desbeirat Forst und Holz. Die Er-öffnung nahm die schleswig-hol-steinische Ministerin für Landwirt-schaft, Umwelt und ländlicheRäume, Dr. Juliane Rumpf, vor. Siezeigte sich beeindruckt vom Enga-gement der Aussteller.

Die Vielfalt der Berufe und Produk-te in der Holzbranche ist einmalig.Sehr gut wurde die Ausbildungs-rallye „Bau an Deiner Zukunft – na-türlich mit Holz“ angenommen,rund 500 Jugendliche informiertensich über die Ausbildungsberuferund um Wald und Holz. Auch dasTischlerhandwerk war mit einemeigenen Stand vertreten. Auch vondieser Stelle nochmals herzlichenDank für den Einsatz an Ausbil-dungsmeister Thies Fischer mitAzubi Patrick Zimmermann vomBildungszentrum in Hamburg.

4. Holzaktionstag in Trappenkamp

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5W E I T E R B I L D U N G

Einblicke ins richtige FotografierenDie Praxisseminare „Fotografie fürTischler“, welche in den Ausstel-lungsräumen von Förderkreismit-glied Haefele in Kaltenkirchen am 2.und 3. März 2012 stattfanden, konn-ten den Teilnehmern wichtige Ein-blicke in das richtige Fotografierengeben.

Mit Fotograf Richard Menzel wurdeein Referent gefunden, der es ver-stand, den Teilnehmern in diesemKomplettseminar, die Grundregelnder Objektfotografie rüberzubrin-gen und dabei zahlreiche Tipps fürdie Praxis aus seinem großen Er-fahrungsschatz zu geben.

Perspektive, Bildaufteilung, Tiefen-schärfe, Belichtung und Zusatz-

licht, Weißabgleich und RAW-Bilderwaren nur einige Begriffe, mit de-nen die Teilnehmer nun beim Fo-tografieren von Referenzobjektenfür Internet oder Werbeflyer umge-hen können. Wir danken unseremFörderkreismitglied Haefele auchan dieser Stelle, dass wir die Aus-stellungs- und Schulungsräume inKaltenkirchen für dieses Praxis-Seminar nutzen konnten.

Die Holztreppentagung des Deut-schen Holztreppeninstitutes (DHTI)hat sich endgültig etabliert. Allezwei Jahre im April lädt das DHTIdie Branche nach Fulda ein. Undauch in 2012 musste niemand seinKommen bereuen.

Die Holztreppenbauer erhielten beivier Fachvorträgen namhafter Refe-renten wichtige Informationen fürihre tägliche Arbeit. Eine begleiten-de Ausstellung der Förderkreismit-glieder präsentierte neue Aufmass-systeme und bewährte Lacktechnik.Walter Bischoff vom neuen Förder-kreismitglied Floor Protector fasstees zusammen: „Tolle Betreuung undgelungener Rahmen für uns, um ei-ne erste Luft im Umfeld der Trep-penbauer schnuppern zu können“.

Die Mitgliederversammlung traf amzweiten Tag wichtige Leitentschei-

dungen für die zukünftige Arbeit desDHTI, vor allem im Zusammenhangmit der CE-Kennzeichnungsfähigkeitfür gestemmte und aufgesattelteHolztreppen. Hier hat das DHTI wert-volle Forschungsarbeit geleistet undbestimmt die Normung in Europaganz wesentlich mit.

Eine Grundlage für den Versamm-lungsbeschluss war die Forschungder Professoren Kanz und Irle, dieauch diesmal eine profunde Dar-stellung der statischen Berech-nung von Holztreppen vorstellenkonnten. Finanziert vom DHTI undmittels unerlässlicher Großversu-che (mit originalen Treppen ver-schiedener Grundrisse) und mit ex-perimentell ermittelten Bruchlas-ten von verschiedenen Eckverbin-dungen führte Prof. Kanz denrechnerischen Nachweis der Trag-sicherheit von handwerklich gefer-tigten Holztreppen. Damit konntedas DHTI dem Europäischen Nor-mungsarbeitskreis eine schlüssigeBerechnungsnorm für Holztreppenvorlegen. Allerdings wird es auf-grund politischer Zusammenhängenoch eine ganze Weile dauern, biseine harmonisierte Norm für Holz-treppen Gültigkeit erlangt.

DHTI-Geschäftsführer Michael Peterzeigte sich dennoch begeistert: „Aufder Grundlage unserer exklusiven

Forschungsergebnisse können wirnun einen echten Mehrwert für dieDHTI-Mitglieder generieren“. Dabeivergaß er auch nicht, den Professo-ren Kanz und Irle sowie den betei-ligten DHTI-Vorstandsmitgliedernfür ihr auch von der Honorierung herzuvorkommendes Engagement zudanken. „Auch der Treppenmeister-gruppe sind wir zu Dank verpflichtet.Ohne die Nutzung von deren einzig-artigem Prüfstand in Jettingen hät-ten wir einige tausend Euro mehrausgeben müssen“.

Neben dem Projekt EuropäischerRegelwerkstreppe und ersten Er-fahrungen mit der DIN 18065 stan-den die rechtliche Zulässigkeit derAbweichungen von technischen Re-

gelwerken sowie die regelkonformeVerankerung von Treppen und Ge-ländern auf der Agenda der Holz-treppentagung. Vorgetragen wurdendiese Referate von Gerhard Reimersvon der Firma Fischer und Dr. MarkSeibel, Richter am Landgericht undz. Zt. wissenschaftlicher Mitarbeiterbeim Bausenat des Bundesgerichts-hofes. Wenn es eines weiteren Be-weises für die geballte Fachkompe-tenz im Rahmen der Holztreppenta-gung bedurft hätte – beim ThemaDIN 18065 wurde sie besondersdeutlich: Mit dem Fachpublikum dis-kutierten hier unter Leitung von Pro-fessor Irle allein sechs Mitgliederdes betreffenden DIN-Ausschussesüber die richtige Normanwendungund -auslegung!

DHTI Holztreppentagung 2012 in Fulda

Neu gewählt wurde in Fulda der DHTI-Vorstand (v.l.n.r.): Michael Witt, Schleswig,Ralf Spiekers, Berlin, Bernd Seim, Mücke-Atzenhain, Werner Kesper, Goch, Bert-hold Luft, Reuth, Josef Ries (Vorstandsvorsitzender), Quierschied, Michael Paltian,Motten, Wolfgang Heer, München, Michael PETER (Geschäftsführer), Saarbrücken

Drei der Referenten der Holztreppenta-gung (v.l.n.r.): Dr. Mark Seibel, Prof. Dr. Ro-bert Kanz und Prof. Dr. Inch. Achim Irle

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6 R E C H T

Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln

Bei betrieblichen Weiterbildungs-maßnahmen verlangen Arbeitgeberhäufig eine Beteiligung der Beschäf-tigten an den Kosten. Nach derRechtsprechung ist das unter be-stimmten Voraussetzungen zulässig.

Teilnahme an Weiterbildung undKostenbeteiligungRückzahlungsvereinbarungen überWeiterbildungskosten unterliegender Kontrolle nach den §§ 305 bis310 BGB (AGB-Kontrolle). Voraus-setzung ist, dass es um vorformu-lierte Vertragsbedingungen geht (§305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine „auto-matische“ Rückzahlungspflicht gibtes nicht. Voraussetzung für einenAnspruch des Arbeitgebers aufRückerstattung von Weiterbil-dungskosten ist vielmehr eine aus-drückliche und inhaltlich klare Ver-einbarung zwischen den Beschäf-tigten und dem Arbeitgeber. DieBeschäftigten müssen die Folgenerkennen können, die sich aus ei-ner solchen Vereinbarung ergeben.Nur dann sind sie in der Lage ab-zuwägen, ob die mit der Qualifika-tionsmaßnahme verbundenen be-ruflichen Vorteile die finanziellenBelastungen im Fall einer vorzeiti-gen Beendigung des Arbeitsver-hältnisses rechtfertigen oder einezeitlich begrenzte Bindung ihrenInteressen entspricht. Die Rück-zahlungsvereinbarung muss, umeine freie Entscheidung der Be-schäftigten zu ermöglichen, zeitlichvor Beginn der Weiterbildungs-maßnahme getroffen werden. Es

bedarf einer eindeutigen vertragli-chen Festlegung:• welche Fort- oder Weiterbil-

dungsmaßnahme durchgeführtwerden soll,

• welche Kosten entstehen, • in welcher Höhe der Arbeitgeber

diese übernimmt, • ob, in welchem Umfang und un-

ter welchen Voraussetzungendie Kosten von den Beschäftig-ten zurückzuzahlen sind und

• wann die etwaige Rückzahlung(in einem Betrag oder ratenwei-se) zu erfolgen hat.

Rückzahlungsklauseln sind un-wirksam, wenn sie die Beschäftig-ten entgegen den Geboten von Treuund Glauben unangemessen be-nachteiligen. Die Benachteiligungbesteht darin, dass die Beschäftig-ten in ihrem Recht auf Arbeits-platzwechsel beschränkt werden.Bei einem Wechsel des Arbeits-platzes müssten sie fürchten, er-heblichen Rückzahlungsforderun-gen ausgesetzt zu sein. Wichtig istdeshalb die „Bindungsdauer“ fürdie Beschäftigten. Bindungsdauermeint den Zeitraum, den die Be-schäftigten nach Ende der Weiter-bildungsmaßnahme beim Arbeit-geber mindestens verbleiben müs-sen, um eine Rückzahlung von Wei-terbildungskosten zu vermeiden.Folgende Gesichtspunkte sind zuberücksichtigen:• der Umfang der Weiterbildungs-

maßnahme , • die beruflichen Vorteile, die die

Beschäftigten durch die Qualifi-zierungsmaßnahme erlangen,

• die Höhe der Kosten, die dem Ar-beitgeber Entstehen,

• die Dauer der Bindung, • das Verhältnis von Bildungs- und

Bindungsdauer, • die Höhe des Rückzahlungsbe-

trags und dessen Abwicklung.

Es kommt entscheidend darauf an,ob und inwieweit die Beschäftigtenmit der Bildungsmaßnahme einengeldwerten Vorteil erlangen – obund inwieweit durch die Bildungs-maßnahme der Marktwert der Ar-beitskraft erhöht wird. Eine Betei-ligung an den Weiterbildungskos-ten ist den Beschäftigten umsoeher zuzumuten, je größer der mitder Bildungsmaßnahme verbunde-ne berufliche Vorteil ist.

Die Beschäftigten erlangen einenberuflichen Vorteil, wenn und so-weit sie durch die Fort- oder Wei-terbildungsmaßnahme eine Quali-fikation erhalten, die auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt oder beimjetzigen Arbeitgeber beruflicheMöglichkeiten eröffnet, die zuvorverschlossen waren. Das ist insbe-sondere anzunehmen, wenn dieBeschäftigten die Voraussetzungeneiner höheren Tarifgruppe beimderzeitigen Arbeitgeber erfüllenoder sie die erworbenen Kenntnis-se auch für andere Arbeitsverhält-nisse (oder auch für eine selbst-ständige Tätigkeit) nutzen können. Anderseits sind Rückzahlungs-

klauseln unwirksam, wenn diedurch Fort- oder Weiterbildung ver-mittelte Qualifikation lediglich derEinarbeitung für einen bestimmtenArbeitsplatz dient, ausschließlich(oder ganz überwiegend) innerbe-trieblich von Nutzen ist oder ledig-lich der Auffrischung vorhandenerKenntnisse oder der Anpassungder Kenntnisse an vom Arbeitgeberveranlasste oder zu vertretendeneue betriebliche Gegebenheitendient. Die Zulässigkeit einzelver-traglicher Rückzahlungsklauselnhängt wesentlich von der Weiter-bildungsdauer im Verhältnis zurBindungsdauer ab. Beide müssenim angemessenen Verhältnis ste-hen. Die Dauer einer Fort- oderWeiterbildung ist ein Indiz für dieQualität der erworbenen Qualifika-tion. Besteht die Bildungsmaßnah-me aus mehreren Unterrichtsab-schnitten, sind die dazwischen lie-genden Zeiten bei der Berechnungder Dauer nicht mit zu berücksich-tigen. Zusammenfassend ergebensich aus der Rechtssprechung fol-gende Orientierungspunkte:

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Rundfunkwerbung auf NDR 2

Um das Tischlerhandwerk und

seine Leistungen beim Verbrau-

cher nicht in Vergessenheit

geraten zu lassen, hat der Aus -

schuss für Öffentlichkeitsarbeit

des Fachverbandes Nord

beschlossen, wiederum Rund-

funkwerbung zu schalten. In

der Zeit vom 10.09. bis

22.09.2012 werden auf NDR 2

insgesamt 78 Spots gesendet.

Hören Sie doch mal rein!

Produktwerbung NDR 2

Wochentag Datum UhrzeitMontag 10.09.2012 06:57 15:57 17:57Dienstag 11.09.2012 06:57 10:57 15:57Mittwoch 12.09.2012 10:57 15:57 17:57Donnerstag 13.09.2012 06:57 10:57 17:57Freitag 14.09.2012 10:57 15:57 17:57Samstag 15.09.2012 07:57 11:57 12:57 14:57 16:57Sonntag 16.09.2012Montag 17.09.2012 10:57 15:57 17:57Dienstag 18.09.2012 09:57 15:57 17:57Mittwoch 19.09.2012 09:57 15:57 17:57Donnerstag 20.09.2012 09:57 15:57 17:57Freitag 21.09.2012 15:57 17:57Samstag 22.09.2012 07:57 11:57 12:57 14:57 16:57Sonntag 23.09.2012

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WIEDER RADIOWERBUNG

Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt sein Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber. Er wandelt sich nicht gemäߧ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in einen Abgeltungsanspruch um, den die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGBgegenüber dem Arbeitgeber geltend machen könnten.

So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.09.2011 – 9 AZR 460/10. Von April 2008 bis zuseinem Tode im April 2009 war ein Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Aus diesem Grund konnteihm weder im Jahr 2008 noch im Jahr 2009 Urlaub gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis endete erst mit demTod des Arbeitnehmers. Dessen Erben verlangten Abgeltung der offenen 35 Urlaubstage. Das BAG hatte invergleichbaren Fällen bisher stets entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nicht auf die Erben überge-he. Die Richter begründeten ihre Auffassung zum einen damit, dass es sich bei dem Urlaubsabgeltungsanspruchum einen höchstpersönlichen Anspruch handele. Zum anderen sei Voraussetzung für einen denkbaren Übergangauf die Erben, dass der Urlaubsanspruch noch hätte erfüllt werden können, wenn das Arbeitsverhältnis fortbe-standen hätte. Dies sei im Falle des Todes eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich. Das BAG hält erfreulicherwei-se an dieser Rechtsauffassung fest. Dies war angesichts der Rechtsprechungsänderung des BAG zum Urlaubsver-fall bei Krankheit und der damit verbundenen Aufgabe der Surrogationstheorie unsicher. Das BAG gelangte zudem Ergebnis, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers dessen Urlaubsanspruch erloschen ist. Ein Urlaubsabgel-tungsanspruch konnte daher nicht mehr entstehen und damit auch nicht vererbt werden.

URTEIL

Rückzahlungsklauseln sind– von den anderen Voraussetzun-

gen abgesehen – nur zulässig,wenn die Beschäftigten: • auf eigenen Wunsch oder auf-

grund ihres Verschuldens dieFort- oder Weiterbildungsmaß-nahme vorzeitig abbrechen oder

• auf eigenen Wunsch oder auf-grund ihres Verschuldens das Ar-beitsverhältnis vor Ende der Wei-terbildung beenden oder

• das Arbeitsverhältnis vor Ablaufbestimmter Fristen nach Endeder Weiterbildung von sich ausbeenden oder es auf ihre Veran-lassung beendet wird oder sie dieBeendigung zu vertreten haben.

In der Rückzahlungsklausel mussausdrücklich formuliert sein, dassdie Rückzahlungspflicht nur gilt,wenn das Arbeitsverhältnis durchdie Beschäftigten selbst oder we-gen eines von ihnen zu vertreten-den Grundes beendet wird. Die Ar-beitgeber dürfen nur den Betragzurückverlangen, den sie tatsäch-lich aufgewendet haben, höchstensden vereinbarten Betrag. Eine Pau-schalvereinbarung losgelöst vonden tatsächlichen Kosten ist un-wirksam. Die Arbeitgeber müssenvielmehr offenlegen, wie sich derRückzahlungsbetrag im Einzelnenzusammensetzt. Je länger die Be-schäftigten im Unternehmen blei-ben und die Arbeitgeber ihre Bil-dungsinvestition nutzen können,umso niedriger darf die Kostenbe-teiligung der Beschäftigten im Fal-le ihres Ausscheidens aus dem Un-ternehmen sein. Deswegen ist inder Regel eine anteilige Kürzungdes Rückzahlungsbetrages erfor-derlich, die in der Rückzahlungs-vereinbarung bereits getroffenwerden muss.

Fehlt eine solche anteilige Kür-zungsregelung, ist die Vereinba-rung insgesamt unwirksam.

Ist zulässigerweise eine Bin-dungsdauer von drei Jahren (36Monate) vereinbart, muss derRückzahlungsbetrag je Monatdes Verbleibs im Arbeitsverhält-nis um 1/36 gekürzt werden.

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8 W E I T E R B I L D U N G

Innenausbautagung in RendsburgInsprationen für den Möbelbau – aktuelle Materialien und Techniken

Um moderne Fertigungstechnolo-gien sowie innovative Plattenwerk-stoffe und Oberflächen für den ge-hobenen Möbel- und Innenausbauging es bei der Fachtagung „INBAU2012“ am 27. April in Rendsburg.

Ein ganz besonderer Höhepunktwar die Besichtigung des Hobby-Reisemobil- und Wohnwagenwerkszu Beginn der Veranstaltung. In ei-ner der größten Produktionsstättenim Caravan- und Reisemobilbau inEuropa entstehen in Fockbek/Rendsburg an modernsten AnlagenFahrzeuge in außergewöhnlicherQualität. Bis heute wurden vonHobby über 500.000 Wohnwagenund mehr als 20.000 Reisemobileproduziert. Das Hobby-Wohnwa-genwerk ist damit der weltweitgrößte Produzent von Caravans undeiner der führenden Reisemobil-Hersteller in Europa. Nach derWerksbesichtigung konnten die in-teressierten Tischler mit dem tech-nischen Betriebsleiter, Herrn DirkSchniedertöns, über aktuelle Ent-wicklungen in der Caravanbrancheund bei Hobby diskutieren.

Im weiteren Verlauf der gelunge-nen Veranstaltung mit viel Infor-mation und intensivem Erfah-rungsaustausch wurde von GünterGrimme zunächst das ThemaLeichtbauplatten für den hand-werklichen Möbel- und Innenaus-bau behandelt. Günter Grimmeforscht seit vielen Jahrzehnten anneuen Techniken zur Holzbe- undVerarbeitung. Seine letzten Ent-wicklungen konzentrierten sich aufdie Herstellung von Leichtholzplat-ten mit einer Rohdichte von nur350 kg/m³, die er den interessier-ten Teilnehmern anhand verschie-

dener Handmuster vorstellte. DiePlatten werden zurzeit ausschließ-lich palettenweise in größerenStückzahlen angeboten. Eine Ver-triebsstruktur, die den Bezug ein-zelner Platten auch für den Hand-werker ermöglicht, soll aber auf-

gebaut werden, erläuterte Grimme.Um innovative Schichtwerkstoffeund Oberflächen für den gehobenenMöbel- und Innenausbau ging es beidem folgenden Vortrag von KlausGrygo aus dem Hause Resopal.Durch innovative Materialien, wiebeispielsweise für die Nassraumge-staltung (Resopal Spastyling), willsich das Unternehmen gemeinsammit seinen Verarbeitern neue Ge-schäftsfelder erschließen. Mit demneu entwickelten emissionsfreienund auf natürlichen Rohstoffen undrecyceltem Papier basiertenSchichtwerkstoff „Re-Y-Stone“ willdas Unternehmen den wachsendenMarkt der umweltbewussten Kun-den ansprechen.

In dem letzten Fachvortrag präsen-tierte Dagmar Möller von der WVSWerkstoff-Verbund-Systeme GmbH

eindrucksvolle Materialien zurOberflächengestaltung im gehobe-nen Möbel- und Innenausbau. DieTeilnehmer waren fasziniert vonder Vielfalt und den außergewöhn-lichen Strukturen der vorgestelltenMaterialmuster. Anhand vieler Re-ferenzfotos erläuterte DagmarMöller, wie diese Materialien wir-kungsvoll für Hotels, Gastronomie,Messe- und Ladenbau oder aberauch im privaten Bereich einge-setzt werden können. Anschlie-ßend stellte sie mit dem ProduktPrebeam ein extrem leichtes undstabiles Konstruktionsprofil vor,welches sich aufgrund seines ge-ringen Gewichtes, seiner Flexibili-tät und einfachen Bearbeitungs-möglichkeiten für die unterschied-lichsten Einsatzbereiche im Innen-ausbau eignet.

Zum Ende der Veranstaltung be-dankte sich der Vorsitzende des

Fachbeirates Innenausbau und Ge-staltung, Jörg-Peter Böhrnsen, beiallen Teilnehmern und Referenten

für die gelungene Veranstaltungund ermunterte seine Kollegen, ih-re Ideen und Themenvorschlägefür die Planung weiterer Veranstal-tungen dem Verband mitzuteilen.

Dagmar Moller

Klaus Grygo

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Weshalb haben Sie die KÜNDIG Brilliant-1 gekauft?Bei größeren Aufträgen hat sich das Schleifen mit dem alten Langbandschleifer als zu zeitraubend erwiesen. Deshalb habe ich mich auf der LIGNA bei verschiedenen Herstellern von Schleifmaschinen umgesehen. KÜNDIG gehörte von Anfang an in die engere Wahl. Nach einer überzeugenden Vorführung der KÜNDIG Brilliant-1 beim Maschinenhändler Niemann in Kiel, war meine Entscheidung gefallen. Mit der Diagonaltechnik lässt sich eine unvergleichliche Schleifqualität erreichen.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der neuen Maschine?Die KÜNDIG Brilliant erfüllt die Erwartungen, die ich beim Kauf hatte, voll und ganz: Die Produktivität hat deutlich zugenommen, die Schleifqualität ist ausge-zeichnet und die Bedienung genial einfach. Um auch mit längeren Werkstücken komfortabel arbeiten zu können, habe ich mir zwei erweiterbare Zustellwagen gebaut.

Herr Lars Wittenhagen, was kennzeichnet die Tischlerei Brachvogel?Die Tischlerei Brachvogel wurde 1951 vom Tischlermeister Gustav Brachvogel in Lübeck gegründet. Später kam sein Stief-sohn Wolf-Rüdiger Hasse dazu. Gut 50 Jahren führten sie eine regional ausgerichtete, erfolgreiche Bau- und Möbeltischlerei. Da es in der Besitzerfamilie an einem Nachfolger mangelte, konnte ich nach einem Jahr Einarbeitungszeit die Tischlerei 2002 übernehmen. Die Tischlerei hat hier in der Hansestadt Lübeck einen guten Ruf. Deshalb hielt ich am malerischen Namen Brachvogel fest. Heute beschäftigen wir uns mit dem hochwertigen Innenausbau für Privat- und Geschäftskunden sowie mit der Herstellung von individuellen Bauelementen.

« Die Bedienung ist genial einfach »

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10 R E C H T

Sachgrundlose Befristung trotz vorheriger AusbildungEin Berufsausbildungsverhältnis ist keine „Zuvor-Beschäftigung“

Ein zuvor bei demselben Arbeitge-ber absolviertes Berufsausbil-dungsverhältnis stellt kein vorhe-riges Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14Abs. 2 S. 2 Teilzeit- und Befris-tungsgesetz (TzBfG) dar und hindertdamit nicht den Abschluss einersachgrundlosen Befristung. Dasstellte das Bundesarbeitsgerichtmit dem Urteil vom 21. September2011 (Az.: 7 AZR 375/10) fest. Ein

früheres Berufsausbildungsver-hältnis unterfalle nicht dem Vorbe-schäftigungsverbot des § 14 Abs. 2S. 2 TzBfG.

I. SachverhaltDer Kläger hatte vor fast 40 Jahrenbeim beklagten Arbeitgeber eineBerufsausbildung absolviert. ImFebruar 2008 schlossen er und dieBeklagte einen befristeten Ar-

beitsvertrag vom 1. April 2008 bis31. März 2009 entsprechend desBeschäftigungsfördergesetzes.Der Kläger ist der Auffassung, dieBefristung sei wegen Intranspa-renz unwirksam und der Befris-tung stehe die Vorbeschäftigungbei der Rechtvorgängerin der Be-klagten entgegen. Das Arbeitsge-richt und das Landesarbeitsgerichthielten die Klage für unbegründet.Mit der Revision verfolgte der Klä-ger sein Begehren vor dem Bun-desarbeitsgericht weiter.

II. EntscheidungsgründeDie Revision des Klägers vor demBAG blieb für den Kläger ohne Er-folg. Ein Ausbildungsverhältnisstelle kein vorheriges Arbeitsver-hältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 S. 2 dar.Die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 2TzBfG legt fest, dass eine kalen-dermäßige Befristung eines Ar-beitsverhältnisses unzulässig ist,wenn mit demselben Arbeitgeberbereits zuvor ein befristetes oderunbefristetes Arbeitsverhältnisbestanden hat. Bei einem Berufs-ausbildungsverhältnis handelt essich jedoch nicht um ein Arbeits-ver hältnis im Sinne dieser Vor-schrift. Durch Berufsausbildungs-vertrag begründete Berufsausbil-dungsverhältnisse und durch Arbeitsvertrag begründete Ar-

beitsverhält nisse seien nicht ge-nerell gleichzusetzen.

III. BewertungDie Entscheidung des BAG ist zubegrüßen. Ein Berufsausbildungs-verhältnis ist keine „Zuvor-Be-schäftigung“ i. S. d. § 14 Abs. 2 S. 2TzBfG. Das Gericht setzt sich zu-dem mit den im Anschluss an seinUrteil zur „Zuvor-Beschäftigung“vom 6. April 2011 geäußerten Be-denken auseinander und bestärktseine Rechtsprechung, mit der esein beschäftigungspolitisch richti-ges und wichtiges Signal gesetzthat. Es ist bedauerlich, dass derGesetzgeber diese Entscheidungdes Bundesarbeitsgerichts nochimmer nicht genutzt hat, um einefeste Grenze für den Zeitraum ein-zuführen, der verstreichen muss,bis wieder ein befristeter Arbeits-vertrag abgeschlossen werdenkann. Hatte beispielsweise ein Ar-beitnehmer in der Vergangenheitnur für wenige Wochen einen Ar-beitsvertrag mit demselben Ar-beitgeber, ist jedoch auch ein Zeit-raum von drei Jahren zwischen ei-ner Vorbeschäftigung und einerneuen befristeten Beschäftigungzu lang. Daher sollte der Gesetz-geber, wie schon im Jahr 2000, ei-nen Zeitraum von nicht mehr alssechs Monaten vorsehen.

Nach dem Gesetzentwurf soll dieprivate Nutzung von Computer-Soft-ware des Arbeitgebers durch Ar-beitnehmer künftig steuerfrei sein.

Steuerfreie Überlassung von Smartphones

Dies soll auch für Datenverarbei-tungsgeräte wie Smartphonesoder Tablets gelten. Die Steuerfrei-heit wird mit einer notwendigen

Steuervereinfachung undder erleichterten Schaffungvon Heimarbeitsplätzen be-gründet. Bisher ist bereitssteuerbefreit die private Nut-zung betrieblicher Personal-computer und Telekommuni-kationsgeräte.

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Die Rahmenabkommen des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland

Mitgliedsbetriebe im Innungsverbund der Tischler und Schreiner habengeldwerte Vorteile. Der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland hatfür sie Rahmenabkommen mit folgenden Unternehmen abgeschlossen:

• Citroën Deutschland AG (Rabatte beim Kauf von Citroën-Fahrzeugen)• Mazda Motors GmbH (Rabatte beim Kauf von Mazda-Fahrzeugen)• Nissan Deutschland (Rabatte beim Kauf/Leasen von Nissan-

Fahrzeugen)• Renault Deutschland AG (Sondernachlässe für PKW und Nutzfahrzeuge)• Volkswagen (Rabatte beim Kauf von VW-Nutzfahrzeugen)• TotalFinaElf Deutschland GmbH (Sonderkonditionen beim Tanken

von Dieselkraftstoff)• Europcar Autovermietung GmbH (Sonderkonditionen beim Mieten

von Fahrzeugen)

Details der einzelnen Rahmenabkommen erfahren Innungsbetriebe bei ihrem Landesfachverband.

INFO

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11B E T R I E B S W I R T S C H A F T

Vereinbarung SOKA-BAUEnde Februar hat der Bundesver-band Tischler Schreiner Deutsch-land gemeinsam mit Vertretern derBauwirtschaft die Vereinbarung zurEinschränkung der Allgemeinver-bindlichkeit der Bautarifverträgeunterzeichnet. Damit könnten alleAltfälle der Streitigkeiten mit derSOKA-BAU gelöst sein, zumindestfür Innungsbetriebe.

Künftig sind, nach dem noch not-wendigen Abschluss eines neuenTarifvertrages mit der IG-Metall,alle Mitgliedsbetriebe, die in derAnlage A der HwO geführt wer-

den, vor Forderungen der SOKA-BAU geschützt. Betriebe der Anla-ge B, also reine Montagebetriebemüssen, um ebenfalls geschütztzu sein, von einem Tischlermeis-ter oder einer Person mit gleich-wertiger Qualifikation (Holzinge-nieur) oder Tischler mit Ausnah-mebewilligung nach §§ 7a, 7bHwO geführt werden, oder min-

destens 20% der betrieblichen Ar-beitszeit sind durch im BerufsfeldHolz qualifizierte Mitarbeiter(Tischlergeselle, Holzmechaniker)auszuführen.

Erfassung der Betriebe beginntDas Rundfunkbeitragssystem wird zum 1. Januar 2013 in Kraft treten

Auf Basis des im Dezember 2011 ra-tifizierten 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrages haben die GEZ bzw.die Rundfunkanstalten mit der Er-fassung der beitragspflichtigen Be-triebe und Organisationen begonnen.Die Umstellung vom Rundfunkge-bühren- auf das Rundfunkbeitrags-system wird zum 1. Januar 2013 inKraft treten. Die Pflicht der Unter-nehmen zur Entrichtung des neuen„Rundfunkbeitrages" knüpft ab 2013grundsätzlich an der Anzahl der Be-schäftigten pro Betriebsstätte an undbesteht unabhängig vom Vorhanden-sein von Rundfunkempfangsgeräten.

Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte(pro Betriebsstätte) müssen einenDrittelbeitrag entrichten; Betriebs-stätten bis 19 Beschäftigte einenvollen Beitrag und Betriebsstättenmit 20 und mehr Beschäftigten zweiBeiträge (weitere sieben Staffelstu-fen für größere Betriebsstätten fol-gen). Auch Einrichtungen der Hand-werksorganisationen werden wiegewerbliche Betriebsstätten bei-tragspflichtig. Außerdem unterlie-gen die betrieblichen (und zugelas-senen) Kraftfahrzeuge der Bei-tragspflicht. Pro Betriebsstätte istein Fahrzeug beitragsfrei, für weite-re Fahrzeuge ist je ein Drittelbeitragzu entrichten. Ein Rundfunkbeitragwird ab 2013 in der Höhe der heuti-gen Fernsehgebühr (17,98 Euro proMonat) erhoben.

Der Erfassungsbogen der GEZ Auf dem aktuellen Erfassungsbo-gen der GEZ sind die Anzahl der Be-schäftigten und die Anzahl derFahrzeuge einzutragen. Neben dervon der GEZ direkt angeschriebe-nen Betriebsstätte sind auch wei-tere Betriebsstätten des Unterneh-mens anzugeben. Grundsätzlich be-steht gemäß Staatsvertrag Aus-kunftspflicht.

1. Betriebsstättendefinition Ein Unternehmen muss, soweit esüber separate Betriebsstätten bzw.Filialen verfügt, diese auf dem Er-fassungsbogen bzw. einem ergän-zenden Blatt angeben. Bei einer Be-triebsstätte muss es sich um eineabgrenzbare und ortsfeste Raum-einheit handeln. Bauten oderGrundstücke, wo ein Beschäftigter

nur gelegentlich eine Tätigkeit aus-übt, sind laut Begründung zumStaatsvertrag nicht gesondert bei-tragspflichtig. Eine Beitragspflichtentsteht nicht, soweit „kein Arbeits-platz" eingerichtet ist. Baustellen,auch Baustellencontainer undFunktionsräume von Reinigungsfir-men lösen keine Beitragspflicht aus.Alle räumlich zusammenhängen-den Betriebsteile sind gemäßStaatsvertrag als eine Betriebsstät-te zusammenzufassen.

2. BeschäftigteEs ist darauf zu achten, bei der Zahlder sozialversicherungspflichtigBeschäftigten die Auszubildendenund geringfügig Beschäftigte sowieden Inhaber und Zeitarbeitnehmernicht anzugeben, da sie nicht in dieStaffelung eingehen. Im Erfas-sungsbogen wird die Angabe derZahl der Beschäftigten „zum jetzi-gen Zeitpunkt" verlangt. Es ist da-rauf hinzuweisen, dass sich derStaatsvertrag jedoch auf die Be-schäftigten im Jahresdurchschnittbezieht. Die Begründung zumStaatsvertrag führt aus, dass es „inder Regel auf den Durchschnitt derBeschäftigtenzahl des vorangegan-genen Kalenderjahres ankommt."Da die Beitragspflicht für 2013 be-ginnt, empfiehlt es sich für Betriebemit stark wechselnder Beleg-schaftszahl, für die die Meldung„zum jetzigen Zeitpunkt" eine sehrungünstige Konstellation ergäbe,unter Verweis auf die Regelungendes Staatsvertrags eine Schätzungder durchschnittlichen Beschäftig-tenzahl für 2012 vornehmen. DieGEZ wäre aufzufordern, diese Zahlanstelle der aktuellen Beschäftig-tenzahl als Grundlage zu nehmen.

3. Fahrzeuge Die Betriebe müssen bei der Ermitt-lung der Zahl ihrer beitragspflichti-gen Fahrzeuge nur PKW, Busse undLKW berücksichtigen, die auf denBetrieb (bzw. den Inhaber als Bei-tragsschuldner) zugelassen sindund zu gewerblichen Zwecken odereiner anderen selbständigen Er-werbstätigkeit genutzt werden.Kraftfahrzeuge, die nach der Fahr-zeugzulassungsverordnung keineZulassung benötigen, sind beitrags-frei. Selbstfahrende Arbeitsmaschi-

nen (Eintragung in den Fahrzeugpa-pieren) sind damit nicht beitrags-pflichtig und auch nicht anzugeben.Die Betriebe haben die Möglichkeit,ihre Fahrzeuge durch Deklarationauf den Erfassungsbögen der GEZ

einzelnen Betriebsstätten zuzuord-nen. Da pro Betriebsstätte ein Fahr-zeug von der Beitragspflicht freige-stellt ist, können dadurch gerade fürfilialisierte Unternehmen erheblicheEinspareffekte entstehen.

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12 A U S B I L D U N G

Die Gute Form 2012Drehfreudiger Sieger gekürt

Viele, die ihre Runden drehten amMessestand von Tischler SchreinerDeutschland auf der InternationalenHandwerksmesse in München, hat-ten bald den Dreh raus, mit welchteils verblüffenden Funktionen die17 ausgestellten Gesellenstückedes Bundesentscheids „Die GuteForm 2012“ aufwarteten. Und wiedie Siegerehrung am 20. März zeig-te, waren sowohl die Mehrzahl derBesucher als auch die fachkundigeJury vor allem von einem – noch da-zu sehr drehfreudigen Gesellen-stück – besonders angetan.

Simon Klaus heißt der Bundessie-ger im Finale „Die Gute Form 2012“.Seine „Dreh-Bar“ begeistere denBetrachter mit gekonntem Material- spiel bei perfekter Funktionalität,so das Jury-Urteil. Das sahen dieBesucher ganz ähnlich und wähl-ten das bayerische Gesellenstückzum Publikumssieger.

Zweite wurde Carla Enchelmaieraus Niedersachsen. Ihr Baukasten-möbel „Blox Box“ überzeugte dieJury dank großer Variabilität unddes verwendeten mit Tafelkreidebeschreibbaren Magnetschicht-stoffs, der zum spielerischen Ver-ändern einlade.

Der dritte Platz ging nach Berlin an

Franziska Bluhme. Mit frühlings-hafter Leichtigkeit zeige ihrSchreib tisch „Flora“ eine klare Linienführung und originelle De-tails, so die Jury.

Die drei Erstplatzierten durftensich über je eine Profi-Hand-maschine von Festool sowie ent-sprechend ihrer Platzierung über1.500,-, 1.000,- und 500,- EuroGeldprämie freuen. Als Publikums-sieger erhielt Simon Klaus darüberhinaus noch einen Scheck über250,- Euro und die Fachzeitschriftdds legte für die drei ein Jahres-abonnement oben drauf.

Mit Erfindergeist und ge-konnter MaterialkenntnisDen Sonderpreis „Beschlag“, eineReise für Zwei inklusive einer Hotelübernachtung zur Möbelmes-se nach Mailand, gestiftet von derOPO Oeschger GmbH, erhielt Bene-dikt Held aus Köln. Damit wurdevor allem sein großer Erfindergeistgewürdigt. Held hatte eigens fürsein Gesellenstück einen Beschlagent wickelt, „der die Klappen seinerMusiktruhe gleichzeitig abbremst, inPosition hält und die Innenbeleuch-tung schaltet“, schreibt die Jury. Au-ßerdem erhielt er eine Belobigung,da sein extrem geradliniges Stück„in Materialwahl und Formenspra-

che die Retrospektive auf die 60erJahre mit der Gegenwart“ verbinde. Der mit 500 Euro dotierte Sonder-preis „Massivholz“ ging an Lea Sei-del aus München. Ihr Schreibtischzeige „den gekonnten Umgang mitMassivholz“ sowohl in der Holz-auswahl als auch der konstruktivenVerarbeitung. Der Preis wird vomBundesverband Säge- und Holzin-dustrie Deutschland ausgelobt.

Weitere Belobigungen gingen an To-bias Brehm aus Nordrhein-West-falen für seinen Schreibtisch „Philum“ mit eingebautem Ord-nungssystem sowie an Philipp Kir-schenmann aus Baden-Württem-berg für den plastischen Charakter

seines mit furnierten Aluminiumla-mellen versehenen Whiskyschranks.

Das Gewerk als Siegermit „Herz und Verstand“Daran, dass nicht nur die 17 Gesel-len und Gesellinnen, sondern gleichdas gesamte Gewerk als Sieger ausdem Bundesfinale hervorgegangensind, ließ Verbandspräsident Stei-ninger keinen Zweifel. So richtetesich sein Dank vor allem auch an dieAusbildungsbetriebe, die innerhalbeiner funktionierenden Verbandsor-ganisation ihre Azubis meisterlichmit „Herz und Verstand“ unterstütz-ten und auf diese Weise ihre Schütz-linge zu „großartigen Botschaftern“des Gewerks machten.

Patrick Oeschger (CEO OPO Oeschger AG), Franziska Bluhme (3.Platz), SimonKlaus (1. Platz), Carla Enchelmaier (2. Platz), Konrad Steininger (PräsidentTischler Schreiner Deutschland), Hugo Gähwiler (OPO Oeschger AG) – v.l.n.r.

1. Platz, Simon Klaus,für seine Dreh-Bar

3. Platz, Franziska Bluhme,aus Berlin, für ihrenSchreibtisch

2. Platz, Carla Enchelmaier, aus Niedersachsen, für ihre Blox Box

Sonderpreis „Beschlag“von Benedikt Held ausKöln, für seine Musiktruhe

Belobigungen für Philipp Kirschenmann aus Baden-Württemberg, für seinen Whiskyschrank

Belobigungen für TobiasBrehm aus Nordrhein-Westfalen, für seinenSchreibtisch

Sonderpreis „Massivholz“ für Lea Seidel aus München, für ihren Schreibtisch

Page 15: Nord 2 12 TSD · Regionen der Erde ihr Leben im Kampf gegen Diktaturen und für mehr Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen. Ganz anders wurde die diesjährige Fensterfachtagung

1313S O Z I A L E S / R E C H T

Impressumspflicht in sozialen NetzwerkenFacebook, Twitter & Co.

Die Beliebtheit sogenannter „sozialerNetzwerke“ nimmt stetig zu und dieZahl der Benutzer steigt beständig. Zuden bekanntesten zählen, um nur ei-nige zu nennen, neben Facebook auchTwitter, Xing und Google plus. Die Nut-zer dieser Netzwerke schätzen es,dass sie auf einfache Art und WeiseKontakte knüpfen und Beziehungenaufrecht erhalten können. Mittlerwei-le entdecken auch immer mehr Un-ternehmen diese Netzwerke für sich,

um sich einer breiten Masse von Nut-zern präsentieren zu können.

Macht ein Unternehmen nun von die-ser Möglichkeit Gebrauch, sind ge-wisse rechtliche Aspekte zu beach-ten. Hinlänglich bekannt ist, dass beider Gestaltung eines Internetauftrittsunter anderem eine sogenannte Im-pressumspflicht besteht. Sowohl dasLandgericht Aschaffenburg als auchdas Landgericht Frankfurt am Main

hatten sich nun mit der Frage ausei-nanderzusetzen, inwieweit Unter-nehmen, die sich in sozialen Netz-werken präsentieren, gleichfalls ei-ner Impressumspflicht unterliegen.

Beide Gerichte entschieden, dassUnternehmen – im vorliegenden Fallbei Facebook – ein vollständiges Im-pressum bereithalten müssen. Beiunternehmerischen Aktivitäten imInternet, so die Gerichte weiter, habe

ein Unternehmen stets ein vollstän-diges Impressum anzugeben. DasBetreiben einer Facebook-Seite seials eine solche Tätigkeit einzustufen,sodass ein fehlendes Impressum ei-nen Wettbewerbsverstoß darstelle.Um hier rechtliche Nachteile, etwa inForm einer Abmahnung, zu vermei-den, sollte unbedingt überprüft wer-den, ob diese gerichtlich aufgestell-ten Anforderungen erfüllt sind.Quelle: Massstab 1/2012

Rentenbezugszeiten gestiegenEmpfänger einer gesetzlichen Al-tersrente beziehen über einen im-mer längeren Zeitraum Rentenleis-tungen. Das geht aus der jüngstenStatistik der Deutschen Rentenver-sicherung Bund hervor.

Demnach haben sich die Zeiten desRentenbezugs in den letzten zehnJahren von durchschnittlich 16,3Jahren (2001) auf 18,5 Jahre (2010)weiter verlängert. Der Zuwachs fiel

dabei bei Männern (+2,4 Jahre) et-was stärker als bei den Frauen(+2,0 Jahre) aus.

In den letzten fünfzig Jahren hatdie durchschnittliche Zeit des Ren-tenbezugs sogar um 8,6 Jahre zu-genommen (Männer: +6,6 Jahre,Frauen: +10,3 Jahre).

Das entspricht einer relativen Ver-längerung von über 85 Prozent seit

1960. Hintergrund dieser Entwick-lung ist vor allem die stetig stei-gende Lebenserwartung der Be-völkerung infolge besserer Ernäh-rung, Gesundheitsvorsorge undHygiene.

Um die künftigen Kosten der Al-terssicherung zu begrenzen, hatder Gesetzgeber die schrittweiseAnhebung des gesetzlichen Ren-teneintrittalters von 65 auf 67 Jah-

re bis 2029 beschlossen. Dadurchsoll zumindest der weitere Anstiegder durchschnittlichen Rentenbe-zugsdauer gebremst werden.

Wie die neueste Rentenzugangs-statistik der Deutschen Rentenver-sicherung Bund zeigt, hat sich daseffektive Renteneintrittsalter beiAltersrenten im Jahr 2010 deutlichvon 63,2 auf 63,5 Jahren gegen-über 2009 erhöht.

AltersvorsorgePflicht für Selbstständige

Handwerker könnten bald gesetz-lich zur Altersvorsorge gezwungenwerden: BundesarbeitsministerinUrsula von der Leyen will Selbst-ständige dazu verpflichten, sichselbst für das Alter abzusichern.

„Alle Selbstständigen sollten imGrundsatz eine Pflicht zur Alter-vorsorge haben – weil sonst dasRisiko bei der Gemeinschaft liegt,die Grundsicherung zahlt, wennam Ende das Geld nicht reicht“, er-klärte die Ministerin im Januar. Al-lerdings soll Selbstständigen frei-gestellt sein, ob sie sich in der ge-setzlichen Rentenkasse oder beieinem privaten Anbieter absichern.„Es muss eine Wahlmöglichkeit ge-ben“, sagte die CDU-Politikerin. „DieAltersvorsorge für Selbstständigemuss auskömmlich, nachhaltigund pfändungssicher sein.“ NachSchätzungen von Experten sindvon den 4,5 Millionen Selbstständi-gen in Deutschland nur rund 1 Mil-lion in der gesetzlichen Rentenver-

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Ab 2012 schrittweise zur Rente mit 67Mit dem 1. Januar 2012 hat auch derEinstieg in die viel diskutierte Rentemit 67 begonnen. Wer 1947 geborenwurde, kann mit 65 Jahren und einemMonat in Rente gehen, der Jahrgang1948 mit 65 Jahren und zwei Monatenusw. Ab dem Jahrgang 1964 gibt esdie Rente ohne Abzüge in der Regelerst mit 67 Jahren.

Ein vorzeitiger Renteneintritt bleibtmöglich. Frührentner müssen aberAbschläge in Kauf nehmen: Pro Mo-nat vorzeitiger Renteneintritt werden

0,3 Prozent abgezogen. Bei einemRentenbeginn mit 63 statt mit 67Jahren sind das (48 Monate à 0,3 =)14,4 Prozent weniger an Rente – le-benslang. Eine abweichende Rege-lung gilt für besonders langjährigeVersicherte: Wer 45 Jahre Beiträgegezahlt hat, kann auch zukünftig mit65 Jahren und ohne Abzüge in Ren-te gehen. Berücksichtigt werden ne-ben Beschäftigungszeiten unter an-derem auch Zeiten der Kindererzie-hung, nicht aber Zeiten der Arbeits-losigkeit.

sicherung oder über Versorgungs-werke für den Ruhestand abgesi-chert. Die Ministerin rechnet für ih-re Pläne zur Altersvorsorge aller-dings mit Gegenwind.

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Ursula von der Leyen

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14 R E C H T

Mahnbescheid – Schnelle Umsetzung von Zahlungsansprüchen

Zu den ärgerlichsten Momenten fürHandwerker gehört es, wenn die Kun-den nicht zahlen. Bei Tischlerarbeitenliegt der Grund oft darin, dass sichschon während der Bauphase oderdirekt nach Fertigstellung Mängel zei-gen. Oft genug gibt es aber auch Fäl-le, in denen der Kunde willkürlichMängel behauptet und sich so dendritten Weg der Baufinanzierung er-schließt zu Lasten des Handwerkers.

Beim Werkvertrag sind die Kundenimmer im Vorteil: Prinzipiell ist derHandwerker vorleistungspflichtig, d.h., erst wenn er seine Leistung kom-plett fertig gestellt hat, bekommt erGeld. Das Gesetz hat zwar da etwasAbhilfe geschaffen durch den An-spruch auf Abschlagszahlung. Meistwird aber der Handwerker in einemZug fertig, etwa wenn er Fenster lie-fert und montiert. Dann zahlen dieKunden nach Rechnungsstellungunter Umständen nur einen Teil undhalten überhöhte Beträge zurück.Laut BGB gilt das Doppelte der fürdie Beseitigung des Mangels erfor-derlichen Kosten als angemessen.

Letztlich bleibt dem Handwerker oft-mals nichts anderes übrig, als beiüberhöhten oder unberechtigtenEinbehalten gerichtliche Hilfe in An-spruch zu nehmen. Am einfachstengeht das mit einem Mahnbescheid.Das gerichtliche Mahnverfahrenläuft über die Amtsgerichte.

Siehe Tabelle – Anschriften

Dorthin richtet man seinen schriftli-chen Mahnbescheidsantrag entwederin Papierform auf einem Formular ausdem Schreibwarenhandel oder inelektronischer Form über die Inter-netadresse www.mahngerichte.de

Hinweis: Für Online-Anträge sollten Sie nurauf die Seite www.mahngerichte.dezugreifen. Nach Eingang des Antra-ges verlangt das Amtsgericht einenVorschuss und prüft die Formaliendes Antrages. Auf den ordnungsge-mäßen Antrag hin ergeht der Mahn-bescheid, der dem Antragsgegnervon Amts wegen zugestellt wird. Da-von wird der Antragsteller in Kennt-nis gesetzt. Entspricht der Antragnicht den Erfordernissen, erfolgt ei-ne Monierung (Hinweis auf die Feh-ler) und wenn der Antragsteller dieFehler nicht abstellt, die Zurückwei-sung. Dies gilt z. B., wenn offensicht-

lich unberechtigte Zinsen (z.B. vorFälligkeit der Forderung) oder über-höhte Ansprüche (z. B. außerge-wöhnlich hohe Mahnauslagen) gel-tend gemacht werden.

Legt der Antragsgegner Wider-spruch ein, verständigt das Amtsge-richt den Antragsteller. Ist der Wi-derspruch rechtzeitig erhoben undbeantragt eine Partei die Durchfüh-rung des streitigen Verfahrens, wirdder Rechtsstreit nach Zahlung einerweiteren Gerichtsgebühr an das imAntrag genannte zuständige Gerichtabgegeben. Damit geht das Mahn-verfahren in das streitige Verfahrenüber, das mit weiteren Kosten ver-bunden ist. Die Geschäftsstelle desProzessgerichtes fordert nun auf,binnen 2 Wochen den Anspruch zubegründen.

Legt der Antragsgegner nicht odernicht rechtzeitig Widerspruch ein,kann man nach Ablauf der zweiwö-chigen Widerspruchsfrist bei Gerichtformularmäßigen Antrag auf Erlassdes Vollstreckungsbescheides stel-len. Im Antrag muss man erklären,ob und welche Zahlungen der An-tragsgegner auf den Mahnbescheidhin geleistet hat. Den Vollstre-ckungsbescheid kann man nur bin-nen 6 Monaten seit Zustellung desMahnbescheides beantragen. Dervom Gericht erlassene Vollstre-ckungsbescheid wird dem Antrags-gegner von Amts wegen zugestellt.

Legt der Antragsgegner Einspruchein, wird der Rechtsstreit von Amtswegen an das zuständige Prozess-gericht abgegeben. In der Regel istdies das Gericht des Schuldners.Das Verfahren geht nun in das strei-tige Verfahren über.

Was machen die Innungen und dieLandesinnungsverbände?Bei Streitigkeiten mit Kunden undbeim Eintreiben der Geldforderun-gen sind Innungen, Kreishandwer-kerschaften und Verbände in vielfäl-tiger Weise ihren Mitgliedern behilf-lich. Bevor man selbst einen Mahn-bescheidsantrag stellt, sollte mandie Hintergründe des Werkvertragesbeleuchten und fundierten Rechts-rat bei seiner Berufsorganisationeinholen. Ggf. schreibt dann die In-nung/der Landesinnungsverbandfür den Handwerker den Kundenan und fordert ihn zur Zahlung auf.Zugleich bieten Innung bzw. Landes-

innungsverband in der Regel demKunden auch ein Schlichtungsver-fahren an, wenn er berechtigte Ein-wände geltend macht, z. B. dassMängel an der Werkleistung vorlie-gen. Mit Annahme des Schlich-tungsspruchs schließen dann Hand-werker und Kunde einen Vergleichab, der es in der Regel beiden er-laubt, ohne Gesichts- und größeren

Geldverlust aus der Sache heraus-zukommen. Vor allem lässt sich sofeststellen, ob tatsächlich ein Man-gel vorliegt oder nur eine sog. hin-zunehmende Unregelmäßigkeit –was bei optischen Mängeln oft derFall ist. Scheitert auch die Schlich-tung, helfen Innung und Verbandauch damit, dass sie den Mahnbe-scheidsantrag vorbereiten.

Allgemeine ZuständigkeitAntragsteller mit Sitz bzw. Wohnsitz in den Ländern, die die maschinelle Be-arbeitung entsprechend § 689 Abs. 3 Satz 1 ZPO eingeführt haben, müssenden Erlass eines Mahnbescheids bei folgenden Gerichten beantragen:

Bundesland

Berlin undBrandenburg

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

maschinelle Bearbeitungzugelassen für

gesamtes Land undAntragsteller mit Sitz imAusland(§ 689 Abs. 2 S. 2 ZPO)

gesamtes Land

gesamtes Land

gesamtes Land

gesamtes Land

gesamtes Land

gesamtes Land

zuständiges Amtsgericht

Zentrales MahngerichtBerlin-Brandenburg beimAmtsgericht Wedding• Zentrales Mahngericht 13343 Berlin

Amtsgericht Hamburg • Gemeinsames Mahnge-richt der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern 22747 Hamburg

Amtsgericht Hamburg • Gemeinsames Mahnge-richt der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern 22747 Hamburg

Amtsgericht AscherslebenDienstgebäude Staßfurt Lehrter Str. 1539418 Staßfurt

Amtsgericht AscherslebenDienstgebäude Staßfurt Lehrter Str. 1539418 Staßfurt

Amtsgericht Schleswig - Mahnabteilung -Postfach 117024821 Schleswig

Amtsgericht AscherslebenDienstgebäude Staßfurt Lehrter Str. 1539418 Staßfurt

Liegt der (Wohn-)Sitz des Antragstellers im Ausland, ist das AmtsgerichtBerlin-Wedding für das Mahnverfahren zuständig.

Besondere ZuständigkeitenBei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Woh-nungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage desWohnungseigentums. Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sinddie Arbeitsgerichte zuständig.

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15S O Z I A L E S / A U S B I L D U N G

Versicherten (BdV) warnen Frauen,ihren Risikoschutz nicht zu ver-nachlässigen.

Immer noch werde beim Abschlussvon Versicherungen erst an die Ab-sicherung des Haupternährers ge-dacht. Dann würden die Kinder underst zum Schluss die Frauen be-rücksichtigt. Auch für mitarbeiten-de Ehefrauen und Mütter ist einVersicherungsschutz wichtig. „Für

die Versicherungsgesellschaf-ten ist Hausfrau und Mut-

ter ein ganz normalerBeruf“, erklärt Thors-

ten Rudnik, Vor-s t a n d s m i t g l i e dbeim BdV.

Tipp: Als Risiko-schutz empfiehltder Verband, ei-ne Berufsunfä-

higkeitspoliceoder zumindest

eine Unfallversi-cherung abzuschlie-

ßen. Die Unfall-Grundsumme solltemindestens 200.000,–Euro betragen.

Risikoschutz für Frauen

Zuerst der Betrieb, dann der Chef –Unternehmerfrauen im Handwerkkommen dabei oft zu kurz. Ver -braucherschützer vom Bund der

Meister & Bachelor auf einer Stufe

NiveaustufeQualifikation Definition der Kompetenzen und beruflichen Fähigkeiten

Niveau 1 Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten

Basisqualifikation Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung.

Niveau 2 Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten

Berufliche Vorbereitung Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Niveau 3 Selbständige Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren und zum

2-jährige Ausb.-Berufe Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 4 Selbständige Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfas-

3/3,5-jährige Ausb.-Berufe senden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 5 Selbständige Planung u. Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem

Fortbildung komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 6 Eigenverantwortliche Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen

Meister/Bachelor Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 7 Eigenverantwortliche Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in

Master einem strategieorientierten wissenschaftlichen beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 8 Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur

Promotion Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld.

DEUTSCHER QUALIFIKATIONSRAHMEN

Handwerk und Kultusminister einig-ten sich auf die achtstufige Skalazur Einstufung der Bildungsab-schlüsse in Deutschland. Damit wer-den schulische und berufliche Ab-schlüsse miteinander vergleichbar.Das bringt in Zukunft einen Image-gewinn für die berufliche Ausbil-dung (Lehre). Es zählt der Abschlussfür das Weiterkommen – egal, ob aneiner Schule oder in der beruflichenBildung.

Künftig gibt die Zuordnung einesAbschlusses zu einer NiveaustufeAufschluss über das Vermögeneines Bewerbers, unabhängig vonBildungssystem und dem Lernort,an dem die Qualifikation erworbenwurde. Dies erleichtert die Perso-nalsuche auch über Landesgren-zen hinweg.

Der Deutsche Qualifikationsrah-men wird in den EuropäischenRahmen eingebunden.

Einstufung im QualifikationsrahmenHier die acht Stufen im Deutschen Qualifikationsrahmen. Jedem Niveau wird eine Qualifikation zugeordnet undbestimmte Fähigkeiten werden vorausgesetzt. Ähnliche Einteilungen machen alle EU-Länder; am Ende wird alleszu einem Europäischen Qualifikationsrahmen zusammengefasst.

© N-Media-Images/fotolia.com

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Für präzises Arbeiten auf der Baustelle mit BoschAkku-Hobel mit 14,4 und 18 Volt

Bosch erweitert sein Angebot an Li-thium-Ionen-Akkugeräten um zweileistungsfähige und kompakte Ho-bel: den GHO 14,4 V-LI Professionalund den GHO 18 V-LI Professional.Mit ihrem geringen Gewicht von nur2,5 beziehungsweise 2,6 Kilogrammsind sie die leichtesten Hobel der14,4 und 18 Volt-Klasse. Beide Ge-räte arbeiten mit einem einfach zuwechselnden und langlebigen„Woodrazor“-Wendemesser. Diesesist dank Hartmetallschneiden be-sonders scharf und verschleißfest.

Getestet: Funktionale Ausstat-tung, präzise und ergonomischPeter Scholz, Tischlergeselle ausBerlin, hat den 18 Volt Akkuhobelbei klassischen Anpassarbeitenwie dem Abhobeln von Türblätterngetestet. Sein Ergebnis: „Das Gerätliegt auch bei vertikalen Anwen-dungen gut in der Hand und erzieltdank der robusten Fußplatte ausAluminium präzise Ergebnisse. Po-sitiv aufgefallen ist mir zudem dieleicht zu erreichende Einschalt-sperre für mehr Schutz.“

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Was ist das?Die Verbände des Tischler- undSchreinerhandwerks haben dieTSH gegründet, um Innungsbe-trieben die Eigenfertigung vonTüren mit speziellen Nachwei-sen zu ermöglichen.

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17B E T R I E B S W I R T S C H A F T

Konditionenu bersicht fu r Investitionskreditprogramme

KREDITKONDITIONEN 2012

* ab 01.12.2009 Risikogerechtes Zinssystem, Preisklassen A - I

Bürgschaften ohne Sicherheiten

Immer mehr Kunden verlangen von Tischlereien bei der Vergabe von Aufträ-gen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Problemdabei: Jede Bürgschaft von der Hausbank belastet in voller Höhe die Kreditli-nie des Betriebs. Eine Alternative dazu bietet der Finanzdienstleister Helm-sauer & Preuß. Mit ihm können Tischlereien die Bürgschaften vom Kreditge-schäft trennen und so ihren Kreditrahmen entlasten.

Vereinfachtes Verfahren Das Bürgschaftsprogramm bietet Betrieben eine Bürgschaftslinie von bis zueiner Million Euro. „Unsere Bürgschaftskreditzusage ist ähnlich wie eineKontokorrentkreditzusage einer Bank aufgebaut“, betont Jochen Klooß vonHelmsauer & Preuß. Dieser Bürgschaftsrahmen stehe für Gewährleistungs-bürgschaften zur Verfügung, bis zu 25 Prozent könnten auch für Vertragser-füllungsbürgschaften genutzt werden. Wie bei einer Bank gehöre dieBonitätsprüfung der Betriebe dazu, allerdings in einem vereinfachtenVerfahren und in der Regel ohne Bilanzvorlage.

Auch kleine Bürgschaften günstigGewährleistungsbürgschaften bis zu 150.000 Euro müssten Betriebe nichtabsichern. Alles, was darüber hinaus geht, sei mit zehn Prozent zu besi-chern. Bei Vertragserfüllungsbürgschaften sei eine Besicherung von 20Prozent notwendig. Die Bürgschaftsgebühren richten sich nach demtatsächlich beanspruchten Teil des Bürgschaftsrahmens. Sie beträgt einProzent pro Jahr – die Mindestgebühr liegt bei drei Euro. „So sind selbstkleine Bürgschaften sehr günstig“, sagt Klooß. Alternativ dazu gibt es fürInnungsmitglieder weitere Bürgschaftsprogramme. So können TischlereienKautionsversicherungen in 25.000 Euro-Schritten ohne Sicherheitenabschließen. Auch Vertragserfüllungsbürgschaften ohne Sicherheiten sindmöglich.

Kontakt:Helmsauer & Preuß GmbHBürgschaftsabteilungTelefon: 0911/929 21 06www.helmsauer-preuss.de

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18 T E C H N O L O G I E

Eigenfertigung von T30-Türen erweitertJetzt auch MASSIV

Die TSH System GmbH bietet seitüber 10 Jahren Systemlösungen fürTreppen und Türen an. Neben einer ei-genen Zulassung für T30-Türen ausHolzwerkstoffen steht ab sofort aucheine Lösung in Massivholzrahmen-Ausführung zur Verfügung. Möglichwird dies durch eine Kooperation mitder Fa. TPO Holz-Systeme GmbH.

Die TSH ist eine Einrichtung der Ver-bände des Tischler- und Schreiner-handwerks und stellt UnternehmenPrüfnachweise und Zulassungen zurVerfügung, um die Produkte selbstherstellen zu können. Da die Ent-wicklung von Brandschutztüren

sehr kostenintensiv ist, lag es nahe,mit einem starken Partner zu ko-operieren. Durch die Zusammenar-beit mit TPO Holz-System GmbHsteht den Innungsbetrieben desTischler- und Schreinerhandwerksnun eine sehr attraktive Zulassungzur Nutzung zur Verfügung.

Feuerschutzelemente mit bis zu 4,5m x 3,5 m sind möglich – werden nurdie Türen in eine spezielle Glaswand

eingebaut geht es bis 5 m hoch undendlos lang.

Anspruchvolle Massivholz-Rah-mentür in T30-Ausführung – dasneue Lizenzangebot ermöglichtdiese Bauart.

So wird es den künftigen Lizenzneh-mern möglich sein, Massivholzrah-mentüren bis zu einer lichten Durch-gangshöhe von ca. 300 cm herzu-stellen. Die ein- und zweiflügeligenTüren dürfen mit Seitenteil und/oderOberlicht bis zu einem Gesamtmaßvon 4,5 m x 3,5 m hergestellt wer-den. Des Weiteren dürfen die Türen

in SCHOTT Holz-Glas-Wände nach Z-19.14-1234 eingebaut werden undsind somit endlos lang und bis zu 5,0Meter hoch herstellbar. Mit diesenEckdaten können die meisten Anfra-gen bedient werden.

Wie kann die Zulassung genutztwerden?Innungsbetriebe erhalten die Lizenzzur Fertigung der oben beschriebe-nen Elemente, wenn Sie entspre-

chend geschult wurden und eineNutzungsvereinbarung unterzeich-net haben. Die Nutzung ist kosten-pflichtig. Um die Elemente herstel-len zu dürfen, ist gemäß allen Zu-lassungen eine Fremdüberwachungerforderlich. Die Herstellbetriebe er-halten ein Übereinstimmungszerti-fikat durch eine anerkannte Zertifi-zierungsstelle, wenn die formalenAspekte eingehalten sind. Auch beider Wahl der richtigen Fremdüber-wachung und der Einhaltung der

formalen Schritte bietet die TSH Hil-fe an und zeigt attraktive Lösungen.

Über die Details und die Kosten erhalten Innungsbetriebe Informa-tionen bei der TSH System GmbH(Telefon: 089-54582829, Fax: 089-54582827, www.tsh-system.de). Ei-ne E-Mail an: [email protected] mit„T30-Massivholztür“ im Betreff undmit Angaben zum Absender reicht –die Informationen gehen dannschnellstens raus!

Holzfenster und -türen, Band IIKonstruktion, Anschlüsse, Oberflächen, Energieeinsparung

Die Neuerscheinung „Holzfenster und-türen – Band II” bietet Fachwissenerfahrener Praktiker zu Material,Konstruktion und Schäden, zu derenSanierung und zur Energieeinspa-rung bei Holzfenstern und Holztüren.

Als Band II ergänzt und komplettiertdas Buch den ersten Band „Holz-fenster“ mit zahlreichen flankieren-

den Themenbereichen. Währendsich Band I ausschließlich auf Holz-fenster (Holzarten, Beschichtungen,Konstruktion, Schäden, Sanierung,Restaurierung und Holzschutz) kon-zentriert, erschließt Band II neue Be-reiche wie Holztüren, Rahmenkon-struktionen, Anschlüsse, Beschlag-technik, Fenster- und Rollläden,Dachflächenfenster, Vollholzergän-

zungen, Holzersatzmate-rialien oder Energieein-sparung. Weitere Themen,wie Beschläge, Verglasun-gen, Schäden, Sanierung,Restaurierung, Wartung und Regel-werke, werden vertieft und ergänzt.

Hrsg. Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Arnold, Dr.rer. nat. Tobias Huckfeldt, Dipl.-Ing.

Hans-Joachim Wenk. Ver-lag Rudolf Müller, 2012, DINA4. Gebunden. 374 Seiten,911 Abb. , 68 Tab., 89,- EUR

ISBN Buch: 978-3-481-02846-6 ISBN E-Book: 978-3-481-02891-6

Versandkostenfrei erhältlich unter:www.buchkiste-stein.de

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19B E T R I E B S W I R T S C H A F T

ÜberstundenArbeitnehmer muss die Stunden nachweisen

Ein Arbeitgeber muss im Streitfallnur dann bezahlen, wenn der Mitar-beiter sie im Einzelnen belegen kann.

Ein Mitarbeiter behauptete, er habefür seinen früheren Arbeitgeber ins-gesamt 700 Überstunden geleistetund verlangte dafür Lohnnachzah-lung von 15.200 Euro. Der Arbeitge-ber hingegen bestritt die Überstun-den. Das LandesarbeitsgerichtRheinland-Pfalz verlangte, dass derArbeitnehmer darlegt, an welchenTagen und zu welchen Tageszeitener Überstunden geleistet und was erkonkret getan hat. Nach Ansicht desGerichts ist der klagende Arbeitneh-mer verpflichtet, Beweise für die an-gegebenen Überstunden vorzule-gen. Insbesondere sei in diesen Fäl-len der Arbeitgeber nicht verpflich-tet, seinerseits Unterlagenvorzulegen, aus denen sich eventu-ell geleistete Überstunden ergeben.

Nach Rechtsprechung des Bundes-arbeitsgerichts und der Landesar-beitsgerichte wird vom Arbeitneh-mer, der im Prozess von seinem Ar-beitgeber die Bezahlung von Über-stunden fordert, verlangt, dass er imEinzelnen darlegt, an welchen Tagenund zu welchen Tageszeiten er überdie übliche Arbeitszeit hinaus gear-beitet hat. Bestreitet der Arbeitgeberdie Behauptung des Arbeitnehmers,muss der Arbeitnehmer darlegen,welche – geschuldete – Tätigkeit erjeweils an den fraglichen Tagen aus-geführt hat. Er muss ferner eindeu-tig vortragen, ob die Überstundenvom Arbeitgeber angeordnet, gebil-ligt oder geduldet wurden oder zurErledigung der geschuldeten Arbeitnotwendig waren (vgl. BAG, Urteilvom 29. Mai 2005 – 5 AZR 319/04).

Quelle: der hobelstoß 2/2012, Schrei-ner Baden

Wegfall des Mehrwertsteuer-Vorteilsfür kommunale Unternehmen

Bisher hatten Tischlereien oft das Nachsehen, wenn an Ausschreibungenvon z.B. Bauleistungen kommunale Bau- oder Dienstleistungsunternehmenim Spiel waren. Diese konnten nämlich u.a. durch die Umsatzsteuerbefrei-ung günstigere Preise anbieten. Der Umsatzsteuervorteil führte bisher zueiner starken Wettbewerbsverzerrung bis hin zu konkurrenzlosen Billigan-geboten. Das soll nun ein Ende haben.

In dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2011 (AZ V R41/10) wurde entschieden, dass Städte und Gemeinden, wenn sie z.B. beiBauleistungen im Wettbewerb zu privaten Handwerkern stehen, ebenfallsUmsatzsteuer berechnen müssen.

Kommunale Handwerker werden seitens der Städte und Gemeinden nichtmehr nur mit kleinen Reparaturen im öffentlich-rechtlichen Aufgabenbe-reich betraut, sondern bearbeiten nicht selten auch umfangreichereBauaufträge. Da die Handwerker dort oft im Niedriglohnbereich angestelltsind, bleibt immer noch ein deutlicher Vorteil bestehen.

Mit Unverständnis reagierte der Deutsche Städtetag und kündigteGespräche mit den Ländern und dem Bundesfinanzministerium an.

Keine Anzeige ohne „m/w“OLG Karlsruhe – Urteil vom 13. September 201117 U 99/10

Ein mittelständiges Unternehmen muss einer Rechtsanwältin 13.000 EuroSchadensersatz zahlen, weil es in einer Stellenanzeige einen „Geschäfts-führer“ gesucht hatte. Die Frau bewarb sich auf die Annonce, wurde abernicht eingestellt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah darin eine Diskrimi-nierung. Eine Berufsbezeichnung müsse sowohl in männlicher wie weibli-cher Form verwendet werden oder einen geschlechtsneutralen Oberbegriffbeinhalten. Zulässig wäre demnach eine Erweiterung mit dem Zusatz „/in“oder die Ergänzung „m/w“ gewesen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sei zu vermuten, dassdie fehlende Berufserfahrung der Bewerberin nicht der einzige Grund fürihre Nichteinstellung gewesen sei. Geschaltet hatte die Anzeige eineAnwaltskanzlei im Auftrag des Unternehmens.

Quelle: der hobelstoß 2/2012, Schreiner Baden

AKTUELLE URTEILE

Dicke Luft – Umgang mit Konflikten Checkliste

Damit aus kleinen Reibereien keinegroßen Konflikte werden, gilt es,Warnsignale im Betrieb ernst zunehmen. Zum Beispiel wenn:

• offen oder versteckt Kollegenherabgesetzt werden

• Mitarbeiter sich zurückziehen,nicht mehr an Gemeinschafts-aktionen teilnehmen und Dienstnach Vorschrift machen

• sich Kommunikation verschrift-licht; statt kurzer Absprachenwerden E-Mails geschickt oderZettel geschrieben

• die Arbeitsleistungen Einzelnerauffällig ab- und Fehlzeitenzunehmen

• man sich in der Teambespre-chung schweigend mit ver-schränkten Armen gegenübersitzt

• sich keiner mehr für die Teekü-che oder andere Sozialräumezuständig fühlt

Nun heißt es handeln!

• Rollen und Haltungen im Kon fliktreflektieren! Geht es um dieSache? Geht es um Persönliches?

• Entscheidend: einen respektvol-len, ehrlichen und offenen

Umgang miteinander pflegen.Dann haben Konfliktlösungsver-suche am ehesten Aussicht aufErfolg!

• So schnell wie möglich handeln,bevor sich die Fronten weiterverhärten.

• Konflikte entstehen durchKommunikation und können nurdurch Kommunikation gelöstwerden. Deshalb: Das direkteGespräch suchen.

• Dabei den aktuellen Konfliktbenennen, persönliche undinhaltliche Ebenen beleuchten,gemeinsam Lösungen suchen.

Sicherheitsreport 2/2012, VBGGesetzliche Unfallversicherung,www.vbg.de/sicherheitsreport

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20 I N N U N G E N B E R I C H T E N | K I E L

Innung KielPolitik im Gespräch mit dem Handwerk

Ende März besuchten die beidenCDU-Politikerinnen Dr. Tamara Zie-schang (Staatssekretärin im Wirt-schaftsministerium) sowie dieLandtagskandidatin Frau KristinaHerbst Vertreter der Tischler- undMaler-Innungen Kiel. Das Gesprächan dem der gesamte Vorstand derKieler Tischler teilnahm, fand in derTischlerei F. Fischer statt und wur-de von KH-Geschäftsführerin EbbaBrettschneider begleitet.

Themen waren neben der Betriebs-besichtigung die Wirkung der Kon-junkturpakete, der Fachkräfteman-gel, die Vergabepolitik und die Rah-menbedingungen sowie Schwarz ar-beit und Bürokratiebelastung imHandwerk. Derartige Gespräche wer-den von den Teilnehmern als sinnvollangegeben, da man sich in einemkleinen Kreis intensiver austauschenkönne als auf großen Veranstaltun-gen, oder Podiumsdiskussionen.

50 Jahre Tischlerei FornefettDer Wandel von der Hinterhofwerk-statt zum modernen Handwerksbe-trieb – an der Tischlerei Fornefettlässt er sich gut erkennen. Seit 50Jahren besteht das Melsdorfer Un-ternehmen und vereint Handwerks-tradition mit modernster Technik.

1962 gründete Senior-Chef KurtFornefett in der Kieler Hanssen-straße seine Werkstatt. Drei Hobel-bänke, vier kleine Maschinen, dasBüro: ein Telefon mit Notizbuch.

„Meinen ersten Auftrag – einenStromzählerkasten – lieferte ichnoch mit der Straßenbahn aus, weilich kein Auto hatte“, erinnert ersich. Ein Großauftrag brachte seineFirma 1964 auf Erfolgskurs. Seit1968 ist das Familienunternehmenin Melsdorf ansässig, inzwischenunter der Leitung der beiden Söh-ne Bernd und Ulf Fornefett, und istmit fast 20 Mitarbeitern zu einemmodernen Handwerksbetrieb he-rangereift. „Auf Grundlage hand-

werklicher Erfahrung und gepaartmit modernster Technik haben wiruns in den letzten 50 Jahren be-sonders im Fenster- und Türenbauunsere Kompetenz erworben“, er-klärt Bernd Fornefett das Erfolgs-rezept. Qualitätsarbeit zu fairenPreisen – möglich wird dies durcheinen CNC-gesteuerten Maschi-nenpark, eine optimierte Material-wirtschaft und ein zukunftsfähigesEnergiekonzept. „Dank neuem Spä-neofen und Solarthermie können

wir autark und CO2-neutral heizen“,verrät Ulf Fornefett.

Das Konzept geht auf. Die hoheKundenzufriedenheit wurde zuletztauf der Jubiläumsfeier am 1. Aprildeutlich: Rund 500 Gäste kamendem Wunsch der Gastgeber nachund spendeten für den gutenZweck. 5.700 Euro kamen so demKindergarten und der FreiwilligenFeuerwehr in Melsdorf zugute.

Eine Auslieferung per Straßenbahnist heute übrigens nicht mehr nö-tig: Die blauen Fornefett-Wagensind kielweit unterwegs in SachenQualitätsarbeit nach Maß.

LIM Heino Fischer überbrachte derTischlerei die besten Wünsche desFachverbandes, die wir an dieserStelle wiederholen.

Stein-Werbung GmbHGroßmoorring 18 21079 HamburgTel. 040 | 79 01 64-0 [email protected] www.stein-werbung.de

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T i s c h l e rm e i s t e rA n z e i g e n a n n a h m e

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21I N N U N G E N B E R I C H T E N | S E G E B E R G | F L E N S B U R G | S T O R M A R N

Thomas Jenning Neuer Obermeister – Innung Kreis Segeberg

• geb. 17.05.1959 in Mannheim• glücklich verheiratet, 2 Töchter, 1 Sohn • Schulbildung: Fachabitur • Ausbildung: Tischlerlehre bei Firma Drenkhahn in Ahrensburg,

Kunststudium in Hamburg (abgebrochen), Restauratorausbildung, Firma Barth in Brixen (Italien), Meisterprüfung 1989 in Hamburg

• 1989 – 1993 Leitender Tischlermeister Firma Lotos in Bad Oldesloe• 1993 – 2005 Leitender Tischlerm. Firma Wulff & Sohn in Norderstedt• 2005 Gründung des eigenen Betriebes mit Schwerpunkt

Möbelbau, Restauration

• Hobby: Malen, Lesen, Schiffsmodellbau, Kochen

WIR STELLEN VOR:

Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma

Völker Glashandel GmbHWinsbergring 30, 22525 Hamburg

Wir bitten um Beachtung.

Innungsversammlung der Tischler-Innung Flensburg„Gute Form“: Verlegung in den Förde Park

Gleich zu Beginn der Innungsver-sammlung erhielten die Mitgliederinteressante Informationen zumThema Licht in Räumen und an Mö-belstücken.

Referent Olaf Tijssen stellte opti-male Lösungen durch LED, Halo-gen oder Schaltmittel vor, die alsPunkt-, Stimmungs- oder Arbeits-beleuchtung an unterschiedlichenOrten im Haus eingesetzt werdenkönnen. Aufgrund von Baumaß-nahmen im Citti-Park muss die„Gute Form“ in den Förde Park an

der Schleswiger Straße verlegtwerden. Frank Lange kündigte dieVeranstaltung vom 17. bis ein-schließlich 22. September an. AlsAusbildungsbetreuer bietet Claus-Dieter Lorenzen ab sofort Hilfeleis-tungen, wenn Auszubildende inProblemlagen geraten. Detailliertging er in einer kurzen Vorstellungauf mögliche Tätigkeitsfelder ein.Termine der Innung bis Oktober2012: 12. Juni: LandeseinheitlicheKenntnisprüfung, 21. Juni: Frei-sprechung in der Berufsschule, 25.Oktober: Workshop.

von der Ah & Lunk GmbH

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25 Jahre Tischlerei KujatAm 1. April feierte die Tischlerei Ku-jat aus Bad Oldesloe ihr 25. Firmen-jubiläum und veranstaltete dazu ei-nen „Tag der offenen Tür“.

Am 1. April 1987 gründete Tisch-lermeister Siegfried Kujat seinenBetrieb mit Unterstützung seinerFrau Gerlinde. Damals 49-jährig,übernahm er die Tischlerei seinesehemaligen Arbeitgebers und star-tete neu durch. Schnell wurde einKundenstamm aufgebaut und

durch handwerkliche Wertarbeitzufrieden gestellt. 2005 zog sichder Seniorchef zurück und übergabdas Ruder an die nächste Genera-tion mit Tischlermeister Helge Ku-jat mit Frau Sabine. Dieser enga-giert sich als Lehrlingswart auch inder Tischler-Innung und gehörtdem Berufsbildungsauschuss aufLandesebene an. Auch von dieserStelle aus unseren herzlichen Glück-wunsch und viel Erfolg für die kom-menden 25 Jahre.

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Bergedorfer Bautage

Auf den 12. Bergedorfer Bautagenvom 31.3. bis 1.4.2012 präsentiertensich auch wieder drei Innungstisch-ler auf dem Gemeinschaftsstanddes Bergedorfer Handwerks (Tisch-lereien Bendschneider, Burwiecksowie Schulz & Struck).

Erstmals kam auch der neue In-nungsflyer im neuen Erschei-nungsbild mit einem Verzeichnisaller Innungstischler in Hamburgzum Einsatz.

Zusätzlich wurde auf dem Stand derTischlerei Burwieck als Mitglied derFachgemeinschaft barrierefreiesBauen + Wohnen dieses Sonderthe-ma sowie die aktuelle Betriebslisteder Gemeinschaft präsentiert.

Am Samstag wurden zudem ge-zielt Schulabgänger eingeladen,um ihnen zu zeigen, was das Hand-werk alles kann. Auf der Aktions-fläche in der Mitte des über 1000Quadratmeter großen Handwer-kerstandes präsentierten Lehrlin-ge aus dem Bau- und Ausbaube-reich ihr Können.

Tischlerei Bendschneider gewinnt Meisterteam-PreisInnovative Ideen und Konzepte ausgezeichnet

Die Verleihung des „Meisterteam-Innovationspreises 2012“ bildeteden Abschluss der Veranstaltungenzur Jahreshauptversammlung derVerbundgruppe in Dresden. Derzum 2. Mal verliehene Preis wurdeerneut gestiftet von der Frerichs-Glas-Gruppe, einem langjährigenPartner des Meisterteams. Ausge-zeichnet wurden in diesem JahrProdukte und Leistungen, mit denen die Mitgliedsbetriebe ihreKunden heute und morgen be-geistern. Gewinner sind die Tisch-lerei Julius Bendschneider (Ham-burg), TIB Tischlerei-Innenausbau-Bartholl (Bad Segeberg), die beidemit dem 1. Preis ausgezeichnetwurden, und die Tischlerei KlausWittmann (Rheinberg), die den3. Preis gewann.

Julius Bendschneider erhielt denPreis für das Netzwerk „Hambur-ger Möbel“. Dabei handelt es sichum eine von ihm gemeinsam mitTischlerkollegen initiierten Koope-ration zwischen Tischlern, Desig-nern, der Technischen UniversitätHarburg und der TischlerinnungHamburg. Dazu gehört auch derShowroom „Hamburger Möbel“ imStilwerk Hamburg. Als Bemerkens-wert bewertete die Jury, zu der Dr.Rüdiger Gottschalk als Chefredak-teur des Deutschen Handwerks-blatts, Dipl.-Kfm. Reinhard Cordesund Dipl.-Architekt Manfred Stom-mel-Prinz aus Bergisch Gladbachgehörten, das Engagement, mit Bil-dungspartnern wie der TU Harburgund in der Nachwuchsarbeit Ak-zente zu setzen.

Äußeres Zeichen des Preises ist ei-ne gläserne Skulptur und eine Ur-kunde, die der Initiator, ReinhardCordes (Geschäftsführer der Fre-richs-Glas-Gruppe) gemeinsam mit

Meisterteam-Geschäftsführer Tho-mas Schley überreichte. Es habesich erneut gezeigt, dass es imHandwerk viele innovative Ideen gebe, hob Cordes hervor.

Neue Abwassergebühren in HamburgBereits im vergangenen Jahr sind alle Betriebe über die Einführungder getrennten Sielbenutzungsge-bühren für die Schmutz- und Nie-derschlagswasserbeseitigungdurch die Hamburger Bürgerschaftinformiert worden.

Wurden bisher die Gebühren für dasEinleiten von Abwasser (Schmutz-wasser und Niederschlagswasser)pauschal mit dem bezogenen Trink-wasser abgegolten, wird nunmehr

die Regenwassermenge nach derversiegelten Fläche des Grund-stücks berechnet.

Bei Fragen zu den neuen Ab-wassergebühren, Fördermittelnund zu Techniken der Entsiegelung,oder der Abkopplung vom Siel,wenden Sie sich bitte direkt an:

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Was der Fachmann wissen muss

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23I N N U N G E N B E R I C H T E N | H A M B U R G

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TERMINKALENDER

29. September 2012PLWin Kiel

25. Oktober 2012MV FV Tischler NordOrt noch offen

5.–7. November 2012PLW Bundesebenein Celle

19.–24. November 2012Woche des Eignungstestsbundesweit

30.11.–1.12. 2012MV Bundesverbandin Berlin

22. Februar 20135. Norddeutscher Tischlertagin Lübeck

8.–10. Juni 2012Obermeister-Studienfahrtauf der Ostsee

12. Juni 2012Einheitliche Kenntnisprüfungin Schleswig-Holstein

22. August 2012Festakt 60 Jahre Handwerk SH e.V.in Kiel

6.–11. September 2012NordBauin Neumünster

15. September 2012Tag des Handwerksbundesweit

17.–22. September 2012Die gute Formin Flensburg

MitgliederversammlungDie ordentliche Frühjahrs-Mitglieder-versammlung der Tischler-InnungHamburg fand am 19. April 2012 inden Räumen der Elektro-Innung inder Eiffestraße statt.

Nach einem kurzen Bericht desObermeisters erhob sich die Ver-sammlung zu Ehren des verstorbe-nen Hans Beyer zu einer Schweige-minute.

Obermeister Lutz Lawer übergabden beiden neuen Bezirkslehrlings-meistern Thomas Bopzin und Harald

Naß die Ernennungsurkunden unddankte beiden Kollegen für die Über-nahme dieses wichtigen Ehrenam-tes. Nachträglich – daher auch nochmit dem alten Logo – konnte nunendlich die Jubiläumsurkunde zum50. Betriebsjubiläum an TischlereiDrewes aus dem Bezirk Harburgübergeben werden.

Nach den Regularien stellte Vor-standsmitglied und Vorsitzender derJungunternehmer Heiko Pfeiffer dieÜberlegungen des Vorstands zurVerschlankung und Modernisierung

der Bezirksarbeit vor. GF Schütt in-formierte anstelle des verhindertenTarifvorsitzenden Bendschneiderüber den aktuellen Sachstand derTarifverhandlung mit der IG Metallsowie über die geschlossene Ver-einbarung auf Bundesebene zur So-

Ka-Bau-Abgrenzung. Nach einemKurzbericht von Lehrlingswart Rai-ner Curdt und Hinweisen zum Nach-hilfeangebot des Bildungszentrumsbeendete Obermeister Lawer denoffiziellen Teil der Versammlung underöffnete das Buffet.

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WIR TRAUERN UM

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Die Erwartungen an zeitgemäßesMobiliar sind komplex: Neben an-sprechendem Design rücken durchwachsende Ansprüche der Endkun-den Faktoren wie Vielseitigkeit, Funk-tionalität und Komfort in den Vorder-grund. Für angehende Holztechnikerbesteht die Herausforderung in derErfüllung all dieser Wünsche, mög-lichst auch noch vereint in einem ein-zigen Möbelstück. Ihr Paradebeispielfür ein solches Functionality Möbelstellten die Schüler der Klasse FH10-2 der Fachschule für Holztechnikin Hamburg bei einer Präsentationim Showroom des Häfele Verkaufs-büros Hamburg in Kaltenkirchen vor.Bei der Messe Interior Design Weekin Köln hatte sich dieses Möbel be-reits als Publikumsmagnet erwiesen.

So folgten der Einladung zur Prä-sentation bei Sektempfang und klei-nem Buffet rund 60 Gäste. Die Vor-stellung des Serienmöbels wurdebegeistert gefeiert und der Entwurffand Lob und Zuspruch von Gästenund Fachleuten gleichermaßen.Zwei Schüler präsentierten unter-haltsam die einzelnen Entwick-lungsschritte vom Entwurf bis zumfertigen Produkt. Die Aufgabe be-stand darin, in einem Möbel für dieGeschäftswelt die Elemente „Kom-munikation, Kaffee und Speisen“ zuverbinden. Daraus ist im Kleinseri-enprojekt des zweiten Halbjahrs2011 „Steba“ entstanden: Ein Tre-sen, der durch sein schlichtes De-sign, seine klaren Formen und dievielseitige Funktionalität besticht.

Häfele-Projekt mit Hamburger Fachschule für HolztechnikKommunikation, Kaffee, Speisen – im Möbel vereint

In nur zweiwöchiger Produktions-zeit kam das schlichte, zeitlose undelegante Möbel zustande. Der aus-fahrbare Korpus, der die Tresenflä-che durchdringt, agiert als kleinePantry und beherbergt gleichzeitigeine Kaffeemaschine, die über eineintegrierte Steckdose betriebenwird. Genügend Stauraum für Tas-sen, Besteck oder Kaffeeutensilienbietet ein zusätzliches Fach unter-halb der Tresenplatte. Dieses Ge-schirrfach öffnet und schließt sichbeim Hoch- und Runterfahren desKubus automatisch. Zum Einsatz

kommt hierbei raffinierte Be-schlagtechnik und Hubmechanikaus dem Hause Häfele. Edles Pal-dao- und Nussbaum-Furnier dientals Oberflächenmaterial. Der In-nenkubus wurde mit strapazierfä-higem Laminat belegt, wahlweisein durchgefärbtem Weiß oder Edel-stahl. Die Tresenplatte sticht durcheine hochwertige, matte Linoleum-oberfläche in Schwarz, Braun, Grauoder Beige hervor.

Ein „Steba“-Möbel wurde dem Häfele Verkaufsbüro Hamburg

Hans BeyerTischlermeister

aus Hamburg, der am 8. April 2012 im Alter von 85 Jahren verstarb.

Die Trauerfeier und Beisetzung fand am27.4.2012 auf dem Friedhof Hamburg-Tonndorf statt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenkenbewahren.

Günter OberwemmerTischlermeister

aus Hamburg, der am 1. Mai 2012 im Alter von 74 Jahren verstarb.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Johann AdamBerufsschullehrer

aus Hamburg, der am 19. Mai 2012 im Alter von 91 Jahren verstarb.

Johann Adam hat sich insbesondere im BereichIntarsien einen Namen gemacht und hat zahlreicheBücher geschrieben. Zudem hat er sich durch seinmaßgebliches Mitwirken bei zahlreichen Ausstel-lungen der Innung verdient gemacht.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

in Kaltenkirchen überlassen undbleibt dort zur Ansicht stehen.

Für das Projekt konnten neben Häfele namhafte regionale undüberregionale Partner als Sponso-ren gewonnen werden, zum Beispiel Lamello, HOMAG, Krono-span, MARTIN, Panasonic oder der örtliche Holzhandel Frank & Timmann.

Weiterführende Details zum Functio-nality-Möbel „Steba“ gibt es unterwww.fh-10-2.de.

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Hamburger gewinnt Treffen mit Oliver PocherSieger des Facebook-Wettbewerbsvon „Wenn Handwerk, dann Innung e. V.“ (WHDI) ermittelt ./Stephan Röp-cke aus Hamburg-Osdorf gewinntMeet & Greet mit Comedy-Star OliverPocher./Weitere Informationen überAusbildung im Handwerk auf der Face book-Seite von WHDI: www.face-book.com/whdi.hamburg.

Im Hamburger Handwerk werdendringend neue Fachkräfte benötigt.Bis 2020 will sich die Branche um et-wa 130.000 neue Kräfte verstärken– eine Ausbildung bei den Betriebendes Arbeitskreises „Wenn Hand-werk, dann Innung e.V.“ (WHDI) lohntsich und hat Zukunft. Dr. JoachimDrescher, Mitglied des WHDI und Ge-schäftsführer der FleischerinnungHamburg, sagt: „WHDI bestreitetneue Wege, junge Leute für dasHandwerk zu gewinnen. Nahezu al-le Jugendlichen sind in Social-Me-dia-Kanälen wie Facebook vertreten,dies wollen wir aufgreifen.“ Die Fa-cebook-Fanseite „Wenn Handwerk,dann Innung“ von WHDI bietet Schul-abgängern die Möglichkeit, sich überAusbildung und Karriere im Hand-werk zu informieren. Zusätzlichkonnten junge Interessierte bis En-

de Februar auch an einem Wettbe-werb teilnehmen, in dessen Rahmenein Meet & Greet mit Oliver Pocherzu gewinnen war.

Die Fans der Seite sollten für denWettbewerb ein selbsterstelltes Fo-to oder Video über das Handwerkauf der WHDI-Seite posten oder ei-nen Vierzeiler zum Thema dichtenund einstellen. Während des Wett-bewerbs, welcher insgesamt überdrei Monate lief, gab es viele Einsen-

dungen. Glücklicher Gewinner vonzwei Tickets für das neue Comedy-Programm von Oliver Pocher unddem Treffen mit dem beliebten Co-medy-Star ist Stephan Röpcke ausHamburg-Osdorf, der mit seinemSong über Dachdecker die Jury be-geistern konnte.

„Oliver Pocher hat uns dabei gehol-fen, das Angebot der WHDI noch bekannter zu machen. Auf der Face-book-Seite, die aufgrund des Wett-

bewerbs häufig besucht wurde, gibtes Informationen zu den zahlreichenverschiedenen Ausbildungsberufen,zu Perspektiven nach der Ausbil-dungszeit sowie alles Wichtige überduale Studiengänge. Wir freuen unssehr, dass Oliver Pocher den Gewinnfür den Wettbewerb zur Verfügunggestellt hat“, führt Dr. Joachim Dre-scher weiter aus.

Informationen zu Oliver Pocher gibtes unter: www.oliverpocher.de

Dabei sein ist mehr.Freitag, 22. Februar 2013

Hansestadt Lübeck

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