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FAIRER WETTBEWERB? nr. 9 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht September 2011 | 14. Jahrgang A K T U E L L serviceseiten ab seite 38 Spezialärztliche Versorgung A K T U E L L

Nordlicht 9/2011

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Nordlicht, Magazin, KVSH

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Fairer WettbeWerb?

nr. 9 | 2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtSeptember 2011 | 14. Jahrgang

a K T u E L L

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ab seite 38

Spezialärztliche Versorgung

a K T u E L L

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InhaLT

Nordlicht a K t u e l l 9 | 20112

Vertragsabschluss im Norden: Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein und die KVSH haben mit der ARGE HzV zum 1. Oktober 2011 einen HzV-Vertrag nach Paragraf 73b SGB V geschlossen.

Die wichtigste Botschaft an die Hausärzteschaft ist, dass die Vereinbarung ohne Bereinigung der Regelleistungsvolumen auskommt und dass direkt über die KVSH abgerechnet werden kann .

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 9 | 2011

2036

TITELThEma04 Ambulante spezialärztliche Versorgung –

Die Suche nach den gleich langen Spießen

06 Mehr Bewusstsein für die eigene Stärke – Appell von Dr. Ralph Ennenbach

07 Dietmar Katzer zu Chancen und Risiken der Neuordnung der spezialärztlichen Versorgung

08 Ein Schritt nach vorn oder neue Konflikte? Einschätzungen von Dr. Christian Sellschopp

09 Detailverbesserungen sind noch möglich – Christine Aschenberg-Dugnus sieht Spielraum

09 nachrIchTEn KompaKTGEsundhEITspoLITIK

14 PatientenQuittung der AOK Nordwest – Mehr Schein als Sein

15 PatientenQuittung: Nur eine Zahlenspielerei? Dr. Jochen-Michael Schäfer versus Martin Litsch

16 Sehr gute Note für die Arztpraxen – Interview: Dietmar Godt, Direktor der „Apo-Bank“ Lübeck

18 „LAVA-Initiative“ – Kampf für einheitlichen Standard in der ärztlichen Basisversorgung

praxIs & KV19 Prävention: Aufgepasst beim Impfen!

20 HzV-Vertrag unter Dach und Fach

23 „Wir hatten eine neue Situation“ – Dr. Thomas Maurer zum HzV-Vertrag

24 Sie fragen – wir antworten

25 „Klug kodieren“: Koronare Herzerkrankungen

27 Lehrpraxen in Schleswig-Holstein – Lust auf den Hausarztberuf wecken

28 Qualitätsbericht 2010 – Patientenversorgung auf hohem Niveau

29 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

32 iPhone: Gesundheits-App im Praxistest

34 Psychotherapie: Einschätzungen zum strapazierten Begriff „Versorgung“

35 Neues aus KVen und KBV

dIE mEnschEn Im Land36 Klassiklust bei den Bergedorfer Musiktagen

sErVIcE38 Sicher durch den Verordnungs-Dschungel –

Wichtige Änderungen

39 Heilmittelpreis-Übersicht

43 Seminare

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll neue Bewegung in die Sektoren bringen. Ein kontrovers diskutiertes Thema ist deshalb die geplante Neuordnung der ambulanten spezialärztliche Versorgung bei schweren Krankheiten wie HIV/Aids oder Multipler Sklerose. Gibt es gleiche Wettbewerbsbedin-gungen und damit Chancen für niedergelas-sene Fachärzte oder handelt es sich nur um ein Danaergeschenk, das alle Vorteile auf die Seite der Kliniken verteilt hat?

04

Die Bergedorfer Musiktage boten klassische Musik mit regionalem Bezug. Was vor neun Jahren in kleinem Rahmen und mit wenigen Konzerten begann, entwi-ckelte sich zu einem etablier-ten und auch von der Fachwelt anerkannten Musikereignis im Norden Deutschlands.

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

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nordLIchT nr. 9 | 2011

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Liebe Leserinnen und Leser,Licht und Schattenliegen ja bekanntermaßen dicht zusammen, so auch die Inhalte des inzwischen als Regierungs-entwurf vorliegenden GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. In der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen, beginnt nun die heiße Phase im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Dabei ist weiterhin unklar, ob eine Zustimmung im Bundesrat erforderlich sein wird.

Davon unabhängig haben sich natürlich alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen bereits zu Wort gemeldet. Viele sparen nicht mit Kritik an der Versorgungsreform, viele begleiten die Diskus-sion aber auch mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen. Dabei bilden sich Allianzen, die auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich, beim näheren Hinsehen aber sehr wohl nachvollziehbar sind. So auch LAVA, eine Gemeinschaft von acht Flächen-KVen, die nachdrücklich eine Anhebung aller derzeit unterdurchschnittlich finanzierten Regionen im Bereich der Grundversorgung auf den Bundesdurchschnitt einfordern und dies auch gesetzlich fixiert sehen wollen.

Dies passt dann auch hervorragend zu den Stichworten „gleiche Startbedingungen und Chancen-gleichheit für alle“. Begriffe, die bei der spezialärztlichen Versorgung eine herausragende Rolle spielen. Für uns ein ausgesprochen spannendes Thema, das wir im aktuellen Nordlicht in seinen verschiedenen Facetten betrachten wollen.

Neben diesen bundespolitischen Themen können wir erfreulicherweise über eine positive Entwick-lung auf Landesebene berichten: Mit dem BKK-Landesverband NORDWEST und der LKK konnten gemeinsam mit dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein Verträge zur Hausarztzentrierten Versor-gung geschlossen werden. Bei diesen als Add-on konzipierten Verträgen erfolgte die inhaltliche Ausgestaltung im Wesentlichen durch den Hausärzteverband, während die KVSH schwerpunkt-mäßig administrative Aufgaben übernehmen wird. Ein Novum findet sich bei der Qualitätssicherung: Erstmals konnte hier neben der Qualitätssicherung durch die KVSH das Institut für hausärztliche Fort-bildung vertraglich eingebunden werden. Neben Licht gibt es aber auch bei diesen HzV-Verträgen eine Schattenseite und dies betrifft die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen stringenten Refinanzie-rungsvorgaben, die durch Einsparungen erzielt werden sollen.

Eine spannende Lektüre wünscht IhnenIhre

VoN Dr. INGeborG KreUZ, VorStANDSVorSItZeNDe Der KVSH

E D I T O R I A L

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TITELThEma

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S P E Z I A L ä R Z T L I C H E V E R S O R G u N G

Schon nach heutiger Gesetzeslage können Krankenhäuser gemäß Paragraf 116b SGB V für die ambulante Behandlung hochspezi-alisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen – hierzu zählen auch onko-logische Erkrankungen und HIV/Aids-Verträge mit den Kranken-kassen schließen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in Richtlinien die entsprechenden sächlichen und personellen Anforderungen der Krankenhäuser festgelegt und definiert, ob und in welchen Fällen die ambulante Leistungserbringung von der Überweisung eines Hausarztes oder Facharztes abhängig gemacht wird. Die Vergütung erfolgt unmittelbar durch die Krankenkassen, die auch allein für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität zuständig sind.

Der 3. VersorgungssektorDieser Paragraf 116b SGB V, der bislang die ambulante Leistungs-erbringung durch Krankenhäuser „in Ergänzung zur vertragsärzt-lichen Versorgung“ regelt, wird mit vorliegendem Kabinettsent-wurf auf völlig neue Beine gestellt. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll neben dem ambulanten und stationären für spezielle Krankheitsbilder ein dritter Versorgungssektor in die GKV eingeführt werden: die so genannte „ambulante spezialärzt-liche Versorgung“.

Diese besondere Ebene soll sich insbesondere dadurch auszeich-nen, dass hier sowohl für niedergelassene Fachärzte wie auch Krankenhäuser im Wettbewerb die gleichen Konditionen gelten, d. h. einheitliche Qualifikationsanforderungen, aber auch einheit-liche Vergütung ohne jegliche Mengenbegrenzung direkt durch die Krankenkassen.

Wie wird der Wettbewerb aussehen?Geht man von der Annahme aus, dass in Krankenhäusern noch immer viele ambulant machbare Leistungen stationär erbracht werden, kann in diesem Bereich in der Tat von einem hohen Ver-

lagerungspotenzial ausgegangen werden. Doch wer hebt dieses Potenzial? Sind es die niedergelassenen Fachärzte, die jenseits von RLV und QZV über spezialärztliche Leistungen zusätzliches Honorar generieren könnten, oder sind es die Krankenhäuser selbst? Oder geht es gar nicht um Verlagerungspotenziale, son-dern um die Erschließung des ambulanten Leistungsbereiches durch die Krankenhäuser?

Niemand kann all diese Fragen derzeit verlässlich beantworten. Alles, wirklich alles hängt davon ab, ob es gelingen wird, inner-halb dieses neuen Leistungsbereiches für faire Wettbewerbs-bedingungen zu sorgen. Eine äußerst schwierige Aufgabe für den G-BA - auf den ersten Blick könnten die strukturellen unterschiede zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern kraft ihrer traditionellen Funktion in der GKV kaum größer sein.

Grundlegende UnterschiedeWährend niedergelassene Fachärzte sämtliche Investitionen für Ausstattung und Qualitätssicherung aus eigener Tasche finanzie-ren müssen, werden Krankenhäuser bei ihren Investitionen durch die Länder gefördert. Wenngleich diese Fördermittel sich aus-schließlich auf Investitionen im stationären Krankenhausbereich beziehen, kann davon ausgegangen werden, dass die vorhan-dene, mit öffentlichen Mitteln geförderte stationäre Infrastruk-tur auch im ambulanten Bereich mitgenutzt wird und dies somit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den in freier Praxis tätigen Fachärzten darstellt.

Gleiches gilt für die Krankenhausapotheken. Diese unterliegen nicht wie öffentliche Apotheken einer Preisbindung und können daher Arzneimittel beim Hersteller weitaus günstiger beziehen. Nicht nur für den stationären Bereich, sondern auch im Rahmen der ambulanten Behandlung gemäß Paragraf 116b SGB V kön-nen Krankenhäuser schon heute auf ihre Krankenhausapotheken zurückgreifen (vgl. Paragraf 14 Abs. 7 ApoG).

Auf der Suche nach gleich langen SpießenWettbewerb in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung

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TITELThEma

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Ferner stehen bei onkologischen Erkrankungen oftmals stationäre Eingriffe am Anfang der Behandlungskette, wodurch Krankenhäu-ser Einfluss darauf nehmen können, wo die ambulante Weiter-behandlung stattfindet.

um die Investitionskostenförderung im Rahmen der dualen Finanzierung auszugleichen, sieht der aktuelle Kabinettsentwurf vor, dass Krankenhäuser zunächst – im Vergleich zu den teilneh-menden niedergelassenen Fachärzten – einen Abschlag auf die jeweils gültige Euro-Gebührenordnung in Kauf zu nehmen haben. Ob die hier gewählte Höhe von fünf Prozent allerdings ausrei-chend ist, um die beschriebenen Wettbewerbsvorteile auszuglei-chen, sei dahingestellt. Mittelfristig sollen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für den spezialärzt-lichen Bereich eine eigene Gebührenordnung vereinbaren, „unter ergänzender Berücksichtigung der nicht-ärztlichen Leistungen, der Sachkosten sowie der spezifischen Investitionsbedingungen“.

einhaltung des Facharztstandards unklarWie schon in der bisherigen Fassung des Paragraf 116b SGB V, der sich ausschließlich mit der ambulanten Behandlung in Kran-kenhäuser beschäftigt, kommt in der vorliegenden Entwurfsfas-sung dem G-BA auch für den neuen spezialärztlichen Bereich die Aufgabe zu, die sächlichen und personellen Anforderungen in Richtlinien festzulegen, gleichermaßen gültig für Krankenhaus und niedergelassene Fachärzte.

Wenngleich diese Richtlinien erst noch erarbeitet werden müssen, nimmt der Kabinettsentwurf ein wesentliches Kriterium bereits vorweg. Anders als bei niedergelassenen Vertragsärzten, die bei Nachweis der Qualifikationsanforderungen eine personengebun-dene Genehmigung seitens der KV erhalten, sollen bei Kranken-häusern die Zugangskriterien offensichtlich als Einrichtung geprüft werden. Ob die Anforderungen von den Krankenhäusern im Rahmen des Paragraf 116b bei der Behandlung stets erfüllt wer-den, wird von den Krankenkassen bislang nur „in begründeten Zweifelsfällen“ geprüft (vgl. Paragraf 3 Abs. 2 G-BA-Richtlinie). Ergo kann bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus der-zeit nicht zwangsläufig von der lückenlosen Einhaltung des Fach-arztstandards ausgegangen werden.

Faire Wettbewerbsbedingungen?Zwischenzeitlich ist der Wahlspruch „Wer kann, der darf“ zum geflügelten Begriff für die neue Versorgungssäule geworden. um diesem politischen Versprechen nachzukommen, soll es an dem G-BA liegen, für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern zu sorgen. Nicht nur was

eine vergleichbare Qualitätssicherung angeht, sondern auch im Hinblick auf gerechte Zugangsvoraussetzungen. Zwar besteht schon heute eine entsprechende Richtlinie des G-BA über die ambulante Behandlung im Krankenhaus im Rahmen des Para-grafen 116b SGB V, doch sind diese Anforderungen auf die Infra-struktur eines Krankenhauses zugeschnitten und insofern keines-falls auf eine freiberufliche Facharztpraxis übertragbar.

Derzeit ist noch vieles unklar bei der geplanten Versorgungssäule. Ob die „Spieße“ von Niedergelassenen und Krankenhäusern im Wettbewerb wirklich gleich lang sein werden, kann mit dem Kabi-nettsentwurf noch in keinster Weise beantwortet werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen hierzu die konkreten Wett-bewerbsregeln durch den G-BA erarbeitet werden.

Doch schon heute lassen sich bei der neuen Regelung des Para-grafen 116b SGB V viele Parallelen zur bestehenden Vorschrift ent-decken, die wohlgemerkt bislang nur für Krankenhäuser gegolten hat, sei es hinsichtlich der Bedeutung des G-BA als Normgeber oder der Übernahme von Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeits-prüfung und Abrechnung allein durch die Krankenkassen.

Ungeregelter Zugang zur neuen VersorgungsebeneAuch fällt auf, dass der Kabinettsentwurf bei der neuen Regelung deutlich von seinem ansonsten vorherrschenden Ordnungsprinzip abweicht. Während die ambulante Regelversorgung künftig einer stringenten Orientierung am (lokalen) Versorgungsbedarf unter-liegt, soll der Zugang zur neuen Versorgungsebene ungeregelt nach dem Prinzip „Jeder darf, der kann …“ erfolgen.

Insofern besteht das Risiko einer Konzentration des spezialärzt-lichen Leistungsangebots in wirtschaftlich attraktiven Ballungs-gebieten, was zwangsläufig weitere Wege für die Patienten zur Folge hätte. Andererseits besteht keine Pflicht, alle ambulanten Leistungen der spezialärztlichen Versorgung vorzuhalten. Dies könnte dazu führen, dass sich beispielsweise Krankenhäuser bei der Antragstellung auf lukrative Krankheiten konzentrieren; die übrigen Leistungen jedoch von den KVen im Rahmen der ver-tragsärztlichen Versorgung weiter vorgehalten werden müssten.

Starke Stellung des G-bAGeht es nach dem Gesetzgeber, soll der neue Paragraf 116b nicht nur den bisherigen Leistungskatalog umfassen, sondern zukünftig auch ambulant durchführbare Operationen und stationsersetzende Eingriffe nach Paragraf 115b SGB V „soweit der Gemeinsame Bun-desausschuss diese (...) der ambulanten spezialärztlichen Versor-gung zuordnet“. Auch kann der G-BA den Katalog auf Antrag eines unparteiischen, einer Trägerorganisation des G-BA oder der Inte-ressenvertretungen der Patienten nach Paragraf 140f um weitere entsprechende Erkrankungen ergänzen. umfang und Bedeutung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung können also noch weiter zunehmen, abhängig von den Mehrheiten im G-BA ...

In einem Positionspapier vom 19. Juli 2011 haben 16 von 17 KVen die geplante Neufassung des Paragrafen 116b SGB V abgelehnt und den Gesetzgeber zu umfassenden Korrekturen auf-gefordert (vgl. Nordlicht 8/2011, S. 13), darunter die Forderung, die dem G-BA zugedachten Regelungsvorgaben durch dreisei-tige Verträge zwischen den an der spezialärztlichen Versorgung Beteiligten zu ersetzen. Ob bzw. inwieweit der Kabinettsentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entsprechende ände-rungen erfahren wird, bleibt zunächst abzuwarten.

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Fazit„Faire Wettbewerbsbedingungen für Niedergelassene und Kran-kenhäuser“ – dieses Versprechen wird mit vorliegenden Kabinetts-entwurf jedenfalls (noch) nicht eingelöst. Vielmehr delegiert die Bundesregierung die Ausgestaltung der neuen Versorgungssäule weitestgehend an den Gemeinsamen Bundesausschuss und damit auf einen späteren Zeitpunkt. Insofern bleibt die Frage nach den „gleich langen Spießen“ nach wie vor unbeantwortet und somit ungewiss.

Andererseits kann die neue Versorgungssäule spezialisierten nie-dergelassenen Fachärzten auch große Chancen im Wettbewerb mit Krankenhäusern bieten. Schließlich lassen sich kosteninten-sive, hochspezialisierte Leistungsangebote nur schwer über RLV und QZV abbilden.

Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung bietet sich jenen ärzten die Möglichkeit, ein Stück weit in eine Honorarwelt ohne Mengenbegrenzung und Budgets einzutauchen, wenn, ja wenn die Wettbewerbsregeln stimmen ...

MARTIN MAISCH, KVSH

S P E Z I A L ä R Z T L I C H E V E R S O R G u N G

Die Beratungen des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestag stehen ganz am Anfang – und doch zieht dieses Vorhaben der Koalitionspartner bereits heftigste Kritik auf sich.

Das Trommelfeuer ärztlicher Kritik birgt die Gefahr, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn der Alarmismus in so mancher Wortmeldung droht zu verdecken, dass die ambulante spezial- ärztliche Behandlung – bei allem Nachbesserungsbedarf im Detail – in wesentlichen Bereichen einen auch von der ärzte-schaft lange herbeigesehnten Bruch mit der Gesundheitspolitik der Vergangenheit darstellt. Gemeinsamer Nenner aller größe-ren gesundheitspolitischen Reformgesetze der vergangenen Jahrzehnte war, dass sie stets nur eine Richtung kannten: mehr Paragrafen, immer mit dem vorrangigen Ziel der Kostendämp-fung.

Nun hat sich der Gesundheitsminister aufgemacht, zumindest in einem Teilbereich der Versorgung erkennbar andere Schwer-punkte zu setzen: weniger Regulierung, mehr Wettbewerb.

Wesentliche Regelungen, die von den ärzten in ihrer täglichen Arbeit als Zwangsjacken empfunden werden, werden in der ambulanten spezialärztlichen Behandlung nicht zur Anwen-dung kommen. So soll die Teilnahme an dieser Behandlungs-ebene keiner planwirtschaftlichen Bedarfsplanung unterliegen, auch auf eine Budgetierung und engmaschige Vorgaben zur Mengensteuerung wird verzichtet. Das konfliktträchtige Zulas-sungsverfahren für Krankenhäuser nach Paragraf 116b SGB V in seiner bisherigen Fassung – bei dem die ärzteschaft nur eine Zuschauerrolle einnahm – entfällt, da künftig sowohl für Kliniken als auch für besonders qualifizierte Fachärzte gelten soll: Wer die vom G-BA zu definierenden Qualifikationsmerk-male erfüllt, hat einen Anspruch darauf, ambulante spezialärzt-liche Behandlungen durchführen und abrechnen zu dürfen. Nur die Qualifikation zählt!

Die Kritik an einzelnen Regelungen ist nachvollziehbar, die Forderung nach Nachbesserungen im anstehenden Gesetzge-bungsverfahren berechtigt. Doch die Kernfrage an die Kritiker

lautet: Geht es darum, darauf zu drängen, dass die berühmten Spieße wirklich gleich lang sind – oder passt so manchem trotz der wiederholten Rufe nach weniger staatlichen Vorschriften die ganze Richtung nicht, weil der Wind in einem wettbewerb-lich geprägten umfeld auch von vorn kommen kann?

Richtig ist: Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn es eine gemeinsame Startlinie für alle Teilnehmer gibt. Die Aufgabe der ärztlichen Körperschaften und Verbände wird es in den näch-sten Monaten sein, durchzusetzen, dass Kliniken und nieder-gelassene Spezialisten tatsächlich die gleichen Chancen haben werden.

Fundamentalopposition macht auf Dauer einsamDass die Krankenhäuser allein ob ihrer Größe mit Startvorteilen in die neue spezialärztliche Versorgungswelt gehen, wie gele-gentlich argumentiert wird, ist zumindest zweifelhaft. Gerade mit Blick auf die Krankenhäuser bedeutet Größe eben auch lange Entscheidungswege, festgefahrene Strukturen, man-gelnde Wendigkeit und eine gewisse Anonymität – das Gegen-bild einer modernen Facharztpraxis. Denn wo der Krankenhaus-arzt noch dabei ist, einen Antrag an seinen kaufmännischen Geschäftsführer zu formulieren, hat der niedergelassene Fach-arzt seine Entscheidung bereits umgesetzt. und gibt es nicht Grund zu der Annahme, dass gerade für Menschen, die sich mit schweren Krankheiten konfrontiert sehen, ein verlässliches und vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis einen hohen Stel-lenwert hat?

Mein Appell an die spezialisierten niedergelassenen Fachärzte lautet also, sich der eigenen Stärken durchaus bewusst zu sein und aus dieser Selbstsicherheit heraus Forderungen für verläss-liche und faire Wettbewerbsbedingungen zu stellen. Dieser Stil hat gute Chancen auf Gehör, während Fundamentalopposition auf Dauer nur einsam macht.

DR. RALPH ENNENBACH, STELLVERTRETENDER

VORSTANDSVORSITZENDER DER KVSH

Konstruktiv kritisieren ist angebracht!Viele Einzelheiten zur geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung sind noch offen.

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Mit dem neuen Sektor wird Entwicklungen Rechnung getragen, denen die starre Einteilung in ambulante und stationäre Ver-sorgung in der Praxis nicht mehr gerecht wurde. Der Einstieg in die sektorübergreifende Versorgung über die bestehenden oder ersetzenden Regelungen ist aus unserer Sicht zunächst einmal grundsätzlich positiv zu bewerten.

Zurzeit leistet sich unser Gesundheitssystem in der spezialärzt-lichen Versorgung eine medizinisch unnötige und teure Doppel-struktur, weil Leistungen oft parallel von Krankenhäusern und niedergelassenen ärzten erbracht werden, ohne dass es eine geregelte Abstimmung gibt. Hier brauchen wir eine Bündelung unserer Potenziale. Dies gilt im Besonderen für Schleswig- Holstein als Flächenland.

Ein großes Problem ist aus Sicht der Ersatzkassen, dass der Gesamtbereich noch nicht klar abgegrenzt ist und dass es auch noch keine Regelungen gibt, um die Menge der zu erbrin-genden Leistung wirksam zu steuern. Nach dem bisherigen Entwurf müssen Vertragsärzte und zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, ihre Absicht lediglich bei der zuständigen Landesbehörde anzei-gen. Wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten eine nega-tive Bewertung abgibt, sind diese ärzte und Krankenhäuser

automatisch zugelassen. Zurzeit ist nicht absehbar, ob und wie das Land diese Prüfungen bewältigen kann. Für die Kassen ergibt sich daraus nicht nur ein unkalkulierbares Finanzrisiko. Es geht uns auch um die Sicherung der Qualität. Deshalb muss die Erfüllung der erforderlichen Kriterien vor einer Zulassung unbe-dingt nachgewiesen, geprüft und bestätigt werden.

Wir fordern auch für die ambulante spezialärztliche Versorgung eine Bedarfsplanung. Bislang haben KV und Krankenkassen in Schleswig-Holstein in ihren Verhandlungen gute und tragfähige Lösungen gefunden. Jetzt kommen die Krankenhäuser hinzu, und wenn bei der Bedarfsplanung in Zukunft grundsätzlich auch die Länder einzubinden sind, werden diese Gespräche sicherlich nicht einfacher.

Klar muss sein: Es darf keine Doppelfinanzierungen geben. Die Leistungen, die von niedergelassenen ärzten im spezialärzt-lichen Sektor erbracht werden, müssen von der morbiditäts-orientierten Gesamtvergütung (MGV) abgezogen werden. Das Gleiche muss natürlich analog für ambulante spezialärztliche Behandlungen an Krankenhäusern gelten. Außerdem darf es künftig nicht mehr so sein, dass gleiche Leistungen unterschied-lich vergütet werden.

Zurzeit ist das Gesetzespaket nur ein Kabinettsentwurf. Nun ist das Parlament am Zug. Der Bundestag wird sich Ende September erstmals damit befassen. Wir sehen – nicht nur auf dem Gebiet der spezialärztlichen Versorgung – die Notwendigkeit von Kor-rekturen und Präzisierungen. In dieser Hinsicht vertrauen wir auf eine Binsenweisheit des politischen Geschäfts, die besagt, dass ein Gesetz nie so aus dem Bundestag herauskommt, wie es hineingeht – zumal auch der Bundesrat zustimmen muss. Hinzu kommt, dass sich ein neuer Akteur im Gesundheitssystem gemeldet hat: der Bundesfinanzminister. Es sind noch viele Fra-gen offen und wir sind gespannt, ob die Politik die Antwor-ten auf unsere Fragen liefert – tunlichst vor Inkrafttreten des Gesetzes!

DIETMAR KATZER, LEITER DER VDEK-LANDESVERTRETuNG,

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Chancen und risikenWieder einmal macht die Bundesregierung eine vollmundige Ankündigung: Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes soll ein neuer Sektor der spezialärztlichen Versorgung die Arbeit von Krankenhausärzten und niedergelassenen Fachärzten besser verzahnen und so eine bestmögliche und reibungslose Behandlung von Menschen mit schweren oder seltenen Erkrankungen ermöglichen.

„Wir fordern auch für die ambulante

spezialärztliche Versorgung eine

Bedarfsplanung.“

StateMeNt

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Eröffnet werden soll ein Korridor, in dem sowohl Krankenhäuser, als auch niedergelassene Fachärzte unter gleichen Bedingungen wettbewerblich die ambulante medizinische Versorgung gestal-ten können. Die Besonderheit und der eigentliche Anreiz dieses Korridors liegt in der extrabudgetären Vergütung der erbrachten Leistungen, die zunächst noch nach EBM, mittelfristig nach eigener Vergütungssystematik und -kalkulation erfolgen soll. Immerhin erkannt und berücksichtigt ist ein Wettbewerbsvor-teil des Krankenhaussektors aufgrund seiner dualen Finanzie-rung. Diesen Sektor trifft zukünftig ein Preisabschlag, der bereits öffentlich geleistete Investitionszuschüsse kompensieren soll.

Also ein Schritt nach vorn? Böse Zungen könnten anmerken, aus einer Schnittstelle zwischen zwei Sektoren werden zwei Schnittstellen zwischen drei Sektoren. und in der Mitte herrscht drolliger Wettbewerb, in dem einem der Wettbewerber gesetz-lich ein niedrigerer, für den Einkäufer natürlich attraktiverer Preis vorgeschrieben wird. Gespannt sein darf man auch auf die Segnungen einer neben EBM, DRG und GOä nunmehr vierten, sektor-spezifischen Systematik der Abbildung und Honorierung medizinischer Leistungen.

Was bedeutet „spezialärztlich“? Wie im alten Paragraf 116b geht es auch im vorliegenden Entwurf um Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen oder hochspezialisierte Leistungen. Zusätzlich sollen Teilbereiche

ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stations-ersetzender Leistungen einbezogen werden. Ausdrücklich soll es sich dabei nur um Leistungen handeln, die spezielle Kennt-nisse und Fähigkeiten und/oder strukturelle Besonderheiten bedingen. Mag sein, dass manch einer der Versuchung, sich mit einem großen Schild „Spezialarzt für ...“ zu schmücken, nicht wird widerstehen können. Die Welt (und Patientenströme) wird das nicht bewegen.

Neu ist die umfassende Definitionshoheit des Gemeinsamen Bundesausschusses für diesen Sektor. Neu ist auch der Grund-satz „Wer kann, der darf“. Den Landesbehörden bleibt ärger erspart, denn sie haben nur noch die Erfüllung der vom G-BA festgesetzten Kriterien für die Teilnahme zu prüfen. Damit werden die zahlreichen Konkurrentenklagen niedergelassener ärzte gegen die ambulanten Zulassungen von Kliniken nach altem Paragraf 116b gegenstandslos. Im Gegenzug wird auch Vertragsärzten unbudgetierte Leistungshonorierung zugestan-den, wenn sie denn die Zugangskriterien erfüllen.

Fakt ist, die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behand-lungen ist unumkehrbar. Wir wollen dabei nicht vergessen, das ursprüngliche Ziel (der Vorgängerregierung) dieser Öffnung war die Eliminierung einer vermeintlich überflüssigen so genann-ten zweiten Facharztschiene. Nichts gegen Konkurrenz, es wird aber alles davon abhängen, ob wirklich gleichlange Spieße herrschen. Bange braucht uns nicht sein, denn Patienten schät-zen zeitnahe individuelle Behandlung durch hochmotivierte ortsnahe ärzte.

Gemessen werden muss das Konstrukt an der Frage, ob es für Klinik-Fachärzte attraktiv bleibt, sich niederzulassen, oder ob man sich doch lieber ein warmes Plätzchen innerhalb kli-nischer Hierarchiepyramiden sucht. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Niederlassung in eigener fachärztlicher Praxis eine befriedigende berufliche Perspektive mit eigenem Engagement, eigener Verantwortung und angemessenerer Honorierung bleibt.

DR. CHRISTIAN SELLSCHOPP,

VORSITZENDER DER ABGEORDNETENVERSAMMLuNG DER KVSH

Der vorliegende Gesetzentwurf zur spezialärztlichen Versorgung hinterlässt gemischte Gefühle. Das Ziel ist löblich. Es geht – wieder einmal – um die bessere Verzahnung der Sektoren.

Kommt jetzt der Super-Facharzt?

„Alles hängt davon ab,

ob es gleich lange Spieße gibt.“

StateMeNt

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Ganz besonders Patienten mit seltenen Erkrankungen werden von der dadurch zukünftig besseren Versorgung profitieren. Die Versorgung dieser Krankheiten erfolgt bereits jetzt entwe-der ambulant oder stationär. Die Leistungen werden zukünftig jedoch gezielter und qualitativ hochwertiger erbracht werden. Denn wir streben an, die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Sinne der Versicherten zu opti-mieren. Wir wollen die – in der Wahrnehmung der Patienten – starren Sektorengrenzen überwinden. Einem Menschen mit einem sehr seltenen, vielleicht auch sehr schmerzhaften oder beeinträchtigenden Leiden ist es im Zweifelsfalle gleichgültig, in welchem Sektor er gerade behandelt wird. Wichtig ist ihm allein, dass er bestens behandelt wird.

Die Gesundheitspolitiker der Koalition wissen durchaus, dass die Neuordnung der spezialärztlichen Versorgung kontrovers debattiert wird, besonders unter niedergelassenen Fachärzten. Die an uns herangetragene Kritik nehmen wir sehr ernst! Ent-schieden zurückweisen muss ich allerdings den Vorwurf, wir würden uns mit dem neuen Versorgungsbereich gegen die niedergelassenen Fachärzte richten. Das stimmt nicht. unser Ziel ist es, in dem neuen Bereich der ambulanten spezialärzt-lichen Versorgung „gleich lange Spieße“ für Niedergelassene und Krankenhäuser und damit die Grundlagen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Die Chancen, die ein spezieller Versor-gungsbereich bietet, sollten auch die niedergelassenen Fach-ärzte erkennen und nutzen. Wir wollen zudem sicherstellen, dass im Krankenhaus wie in der niedergelassenen Praxis die persönliche Leistungserbringung des Arztes gilt.

Neben der Optimierung der Patientenversorgung erwirken die neuen Regelungen auch Kosten-einsparungen, insbesondere durch Vermeidung stationärer Aufenthalte und von Kosten infolge von Komplikationen und Folgeerkrankungen. Auch an diesem Punkt müssen die Chancen für die Nieder-gelassenen erkannt werden. Wenn es erklärtes Ziel ist, stationäre Aufenthalte zu vermeiden, kann der ambulante Sektor davon nur profitieren.

Freilich, im Zuge der umstrukturierung werden auch neue Informationspflichten für niedergelas-sene Fachärzte eingeführt. Die Kritik richtet sich u. a. gegen den Bürokratieaufwand, der beim Nach-weis der Erfüllung der Anforderungen und Voraus-setzungen entsteht, sowie durch die Meldepflicht zur Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung. Doch erwähnt werden muss auch, dass diesen zum Teil gar nicht bezifferbaren zusätzlichen Bürokratiekosten an anderer Stelle auch konkrete Entlastungen gegenüberstehen. Hier sei etwa der Wegfall der Verpflichtung zur Vereinbarung der Ambulanten Kodierrichtlinien genannt.

Das nach der Sommerpause beginnende parlamentarische Verfahren bietet noch Spielraum, Details zu verbessern. Für konstruktive Anregungen sind wir sehr offen. Die in der spezialärztlichen Versorgung involvierten Akteure sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen und Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Neuregelung zu unterbrei-ten. Sicherlich, der Teufel steckt im Detail. Klar ist aber, dass die grundsätzliche Zielsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes die richtige ist. Denn im Zentrum unserer Anstrengungen liegen die Interessen der Patienten. und zu deren Wohle, zur Verbes-serung deren konkreter, erlebter Versorgungssituation machen wir dieses Gesetz.

CHRISTINE ASCHENBERG-DuGNuS (MDB),

PFLEGEPOLITISCHE SPRECHERIN DER FDP-BuNDESTAGSFRAKTION

Vorteile für patientenDas Versorgungsstrukturgesetz sieht auch Regelungen für den neuen Bereich der ambulanten spezialärztlichen Versorgung vor. Ich erachte dies als dringend notwendig.

„Das Verfahren bietet noch

Spielraum, Details zu verbessern.“

StateMeNt

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nachrIchTEn KompaKT

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N A C H W u C H S

Unis bilden genug Ärzte aus

berlin – In Deutschland werden ausreichend ärzte für eine flächendeckende Versorgung ausgebildet. Dies belegen dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) zufolge Daten des Statistischen Bundesamtes und der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD). 95 Prozent der Studieren-den schließen ihr Studium erfolgreich ab, erläuterte Dr. Volker Hildebrandt, MFT-Generalsekretär beim Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin in Berlin.

„Entscheidend ist, dass die hohe Qualität der Ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann“, sagte Hildebrandt. Eine Aufstockung der Studienplätze würde dies gefährden. Die aktuelle Erfolgsquote der Absolventen von 95 Prozent für die Fächergruppe „Humanmedizin/Gesund-heitswissenschaften“ zeige, dass auch künftig eine ärztliche Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt werden könne. Landärzte bräuchten für ihre Berufsausübung jedoch mehr Anreize und bessere Arbeitsbedingungen. „Durch eine Erhöhung der Studienplatzzahl oder die Gründung weiterer Fakultäten lassen sich Verteilungsprobleme innerhalb der ärzteschaft nicht beseitigen“, sagte Hildebrandt. Viel wichtiger sei, dem Nach-wuchs strukturierte fachärztliche Weiterbildungen anzubieten und ärzte von bürokratischen Aufgaben zu entlasten, damit sie mehr Zeit für die Versorgung ihrer Patienten haben.Sowohl in der Anzahl der Medizinabsolventen als auch in der Anzahl der praktizierenden ärzte stehe Deutschland international mit an der Spitze. um politische Entscheidungen auf verlässlicher Grundlage zu treffen und damit erfolgreiche und bedarfsgerechte Struk-turen zu schaffen, müsse Schluss sein mit irreführenden Daten.

„Insbesondere die vorhandenen Primärdaten zum Medizinstu-dium sollten mehr beachtet werden. Ferner müssen wichtige Kenngrößen für die Arztzahlentwicklung endlich bundesweit einheitlich erhoben werden. Hierzu zählt die Erfassung der ärzt-lichen Approbationen“, so Hildebrandt. Dazu brauche Deutsch-land außerdem unabhängige Einrichtungen zum Monitoring der Fachkräfteentwicklung, zur Bedarfsplanung und sachgerechten Ressourcenallokation.

D I A L y S E

patienten profitieren von besserer Versorgungberlin – Die Qualität der ambu lanten Dialyseversorgung hat sich in den vergangenen Jah ren ständig verbessert. Das berich-ten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV- Spitzenverband. Sie stützen sich dabei auf den gerade erschie-nen Jahres bericht 2010 zur Qualitäts sicherung in der ambulanten Dialysebehandlung. „In den überwiegend sehr positiven Ergeb-nissen der Daten auswertungen und Qualitäts prüfungen der Dialyse versorgung in Deutsch land spiegelt sich die enga gierte Arbeit der Kommissions ärzte und ihr enormer Einsatz um beste Qualität wider“, sagte der Vorstands vorsitzende der KBV, Andreas Köhler. Diese Arbeit komme den Patienten zugute, die sich auf eine flächendeckende sehr gute Versorgung verlassen könnten.

K V - O N

Landärztin aus Schleswig-Holstein im Film

bad Segeberg – Dass die Arbeit als Landärztin immer noch eine attraktive Option auch für junge Nachwuchsmediziner ist, zeigt ein neuer Film im Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ein Filmteam begleitete Dr. Lucia Kühner, Hausärztin in der Ost-seegemeinde Grömitz durch einen „ganz normalen“ Praxistag. unter www.kv-on.de/html/631.php kann der Film angesehen werden.

Das Web-TV „KV-on“ bietet unter www.kv-on.de außerdem viele weitere Servicefilme mit Informationen, die direkt im Praxisalltag umgesetzt werden können. Komplizierte Sach-verhalte werden z. B. in Filmen zur Elternzeit für Niedergelas-sene, Therapie von Essstörungen, Reiseschutzimpfung oder zum Arbeitsschutz in Praxen einfach und verständlich dargestellt. Hauptdrehorte sind dabei Praxen von niedergelassenen ärzten und Psychotherapeuten. Niedergelassene können auf der Web-site die verschiedenen Videos bewerten, Themenanregungen geben sowie einen Video-Ticker abonnieren, der stets auf die neuesten Filme aufmerksam macht.

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H E R B S T S y M P O S I O N F K Q S - S H

Individuelle Arzneitherapie – geht das?

bad Segeberg – Die individuelle Therapie – optimiert in Diag-nose und Medikation. Ein alter Traum der Menschheit könnte Wirklichkeit werden, nachdem das menschliche Genom ent-schlüsselt wurde und immer mehr Zusammenhänge zwischen dem Erbgut und der Prädisposition für bestimmte Erkrankungen ans Licht kommen. Im diesjährigen Herbstsymposion des Förderkreises Qualitätssicherung Schleswig-Holstein wollen wir uns des wichtigen Themas „Die individuelle Arzneimittel- Therapie“ annehmen.

Prof. Hendrik Lehnert, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), beleuchtet die durch die Veranstal-tung aufgeworfene Frage aus der Sicht eines Endokrinologen und Internisten aus Lübeck. Prof. Gabriele Gillessen-Kaesbach nimmt sich des Themas als Humangenetikerin an. Der Frankfurter Lehrstuhlinhaber für pharmazeutische Biologie Prof. Theodor Dingermann wird überraschende Einblicke in seine langjährige Forschungsarbeit darstellen und berichten, welche Arzneimittel eine hohe, welche aber auch eine erstaunlich geringe Respon-derquote haben.

Lassen Sie sich diese interessante Veranstaltung nicht entgehen und merken Sie den termin vor: Freitag, 28. Oktober 2011, 14:00 bis 18:00 uhr, Hörsaal der ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg. Aktuelle Hinweise finden Sie unter www.foerderkreis-qs.de

u M F R A G E

prüfer warnen vor mängeln bei Arztbewertungsportalen

berlin – Arztbewertungsportale sollen bei der Suche nach dem richtigen Arzt helfen, doch Prüfer bescheinigen den Diensten Mängel und warnen vor Manipulationen. Eine umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ergab, dass die meis-ten Menschen ihre Familie oder Freunde nach einem guten Arzt befragen, aber immerhin 14 Prozent zu diesem Zweck auch im Internet surfen. Das ärztliche Zentrum für Qualität in der Medi-zin (äZQ) und die Stiftung Warentest bemängeln, dass auf den Portalen oft nicht sauber zwischen Werbung und Inhalt getrennt wird. ärzte könnten Premiumeinträge kaufen, sodass sie über der Trefferliste oder farblich unterlegt darin erscheinen. Außer-dem werde keine Mindestanzahl an Bewertungen verlangt. Ein weiterer Kritikpunkt: die Passivität der user. Bei der KBV-umfrage gab nur ein Prozent der 6.056 Befragten an, selbst zu bewerten. Oliver Schöffski vom Lehrstuhl für Gesundheits-management an der universität Erlangen bestätigt: „Zwar nutzen viele das Angebot gern und lesen die Empfehlungen, aber selbst bewerten tun nur wenige.“ Schöffski prüfte außerdem, wie anfällig die Portale für Manipulationen sind. „Kann sich der Arzt selbst bewerten? Kann eine Person mehrfach bewerten?“ seien dabei besonders wichtige Fragen. Auch die Frage, inwieweit ein Patient die medizinischen Kenntnisse eines Arztes einschätzen kann, ist laut äZQ ohnehin nur schwer zu beantworten. Besser beurteilt werden könne hingegen, ob eine Praxis gut organisiert sei. Oder wie reibungslos die Terminvergabe funktioniere, ob sich ein Arzt Zeit nehme, Dinge zu erklären und ob er auf Alter-nativen hinweise. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, solche Portale grundsätzlich nur als zusätzliche Quelle zu nutzen.

Die Nutzer beurteilen sehr unterschiedlich, ob ihnen solche Portale etwas bringen. Laut KBV beantworteten 47 Prozent diese Frage mit Ja, 48 Prozent mit Nein. Das Alter spielt hier offen-sichtlich eine große Rolle: Je jünger die Nutzer waren, desto eher schätzten sie das Angebot als hilfreich ein.

A D ( H ) - S

Vertrag abgeschlossenHamburg – Einen Vertrag zur Versorgung von AD(H)-S-Patienten haben die AOK Rheinland/Hamburg und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg geschlossen. Schwerpunkt des Programms ist laut den Vertragspartnern der qualitätsgesicherte Ablauf der untersuchung bei sechs- bis 17-jährigen Patienten, vor allem mit Blick auf das soziale umfeld mit Familie, Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte.

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S T I K O

Impfempfehlungen veröffentlicht

berlin - Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Inhaltlich sind sie im Vergleich zu 2010 unverändert, wichtig hält die Kommission nach wie vor die Impfung gegen Masern. Neu ist indes die Aufbereitung der Empfehlungen im Impfkalender: Sie wurden den Autoren zufolge im Sinne der Nutzerfreundlich-keit übersichtlicher gestaltet und inhaltlich überarbeitet. Zuletzt hatte die STIKO im Jahr 2010 die Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren und eine generelle Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene empfohlen. Der Impfkalender kann unter www.rki.de eingesehen werden.

Grund für die Erweiterung der Masern-Impfempfehlung im Jahr 2010 waren der STIKO zufolge die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen gebe es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greife aber die schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen. Die Zahl der dem RKI übermittelten Masernfälle sei bereits jetzt deutlich höher als in den Vorjahren. Nach 571 Fällen im Jahr 2009 und 780 Fällen in 2010 wurden laut STIKO im ersten Halbjahr 2011 bereits 1.318 Masernfälle gemeldet. Die meisten Fälle im laufenden Jahr traten demnach in Baden-Württemberg (493), Bayern (322) und Berlin (122) auf.

P S y C H I A T R I E

Berufsverband kritisiert rahmenbedingungen

Andernach – Menschen, die unter Depressionen oder ande-ren stimmungsbeeinflussenden Störungen leiden, sollten zunächst einen niedergelassenen Psychiater oder Nervenarzt aufsuchen. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Psychi-ater (BVDP) angesichts des jüngsten Reports der Krankenkasse Barmer GEK hin, in dem von einer stark steigenden Zahl von Kli-nikeinweisungen wegen Depressionen und anderer psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren berichtet wird. „Eine stark zunehmende Zahl an Patienten bei gleichzeitig weniger nieder-gelassenen Fachärzten führt zu Versorgungsengpässen, sodass viele Patienten gleich den Gang in die Klinik wählen“, sagte die BVDP-Vorsitzende Christa Roth-Sackenheim. Aus Sicht der Betroffenen sei das durchaus verständlich. Grundsätzlich sollten Menschen, die unter Depressionen oder anderen stimmungs-beeinflussenden Störungen leiden, aber zunächst einen nieder-gelassenen Psychiater oder Nervenarzt aufsuchen. Der nieder-gelassene Facharzt könne dann entscheiden, ob eine ambulante Behandlung oder die Einweisung in eine Klinik notwendig sei. „Der Patient sollte nur in wirklich schweren Fällen, beispiels-weise bei Gefahr eines Suizids, direkt in eine Klinikambulanz gehen, die ihn gegebenenfalls dann stationär aufnimmt“, so Roth-Sackenheim. Sie betonte, der Patient müsse in seinem beruflichen und sozialen umfeld lernen, das Leben mit Depressi-onen zu bewältigen.

Zudem seien die Kosten für die Behandlung in einer Klinik um ein Vielfaches höher als die Versorgung in der Arztpraxis. Roth-Sackenheim kritisierte, in der Psychiatrie sei die ambulante Versorgung „mit viel zu wenig Mitteln ausgestattet“, außerdem müssten mehr Fachärzte für Psychiatrie ins System kommen, um dem Versorgungsdruck gerecht zu werden. Da auch in den nächs-ten Jahren mit einer Zunahme bei psychischen Erkrankungen zu rechnen sei, werde sich die derzeitige Situation weiter verschär-fen. „Es wird höchste Zeit, auf diesen langfristigen Trend zu rea-gieren“, sagte die BVDP-Vorsitzende.

Gemeldete Masernfälle in Deutschland

2009 2010

571

780

Halbjahr 2011

1.318

Qu

ELLE

: ST

IKO

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D R O G E N A B H ä N G I G K E I T

Behandlung mit ersatzstoffen ist eine erfolgsstory

berlin – „Viele opiatabhängige Menschen konnten in den zurückliegenden Jahren durch eine Substitutionsbehandlung vor dem Tod bewahrt werden. Häufig wurde der Krankheitsverlauf durch die Behandlung mit Ersatzstoffen stabilisiert. Oft gelingt es sogar, Drogenabhängige durch die ärztliche Behandlung und die begleitende psychosoziale Betreuung wieder in ein normales Leben mit Familie und Arbeit zurückzuführen. Wir brauchen aber mehr substituierende ärzte, um den steigenden Bedarf an die-ser Behandlungsform decken zu können“, sagt Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Präsident der Landesärztekammer Rheinland–Pfalz und Vorsitzender des Sucht- und Drogen-Ausschusses der Bundes- ärztekammer. Derzeit werden nach Angaben des Substitutions-registers des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinpro-

O R G A N S P E N D E

Lange Warteliste in Schleswig-Holstein

Kiel – Die Warteliste für ein Spenderorgan wird in Schleswig-Holstein immer länger: Aktuell warten 429 Menschen auf eine Organspende – darunter neun Kinder. Im ersten Halbjahr des ver-gangenen Jahres standen nach einer Statistik der Stiftung Euro-transplant 423 Menschen in Schleswig-Holstein auf der Warte-liste. Damit ist diese im zweiten Jahr in Folge gewachsen. Im ersten Halbjahr 2011 wurden in Schleswig-Holstein 60 Organe von verstorbenen Organspendern transplantiert. Hinzu kamen 17 Organspenden von Lebendspendern. In Schleswig-Holstein warten 46 Menschen auf ein Herz – darunter auch drei Kinder. 92 Menschen – darunter vier Kinder – warten auf eine Leber. Die meisten Patienten benötigen eine Spenderniere. In Deutschland sind es 8.103 Betroffene, von denen 276 in Schleswig-Holstein leben. Die durchschnittliche Wartezeit auf diese lebenswich-tige Operation beträgt etwa sieben Jahre. Bundesweit stehen derzeit fast 12.000 Menschen auf der Warteliste. Die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die sich als wichtigstes Ziel die Förderung der Organtransplantation gesetzt hat. Eurotransplant vermittelt und koordiniert den internationa-len Austausch von Spenderorganen aus Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Slowenien.

K B V

Hörscreening soll in GKV-Leistungskatalog

berlin – Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Kosten der „verkannten Volkskrankheit Schwerhörigkeit“ um dreistellige Millionensummen senken. Deshalb plädieren sie dafür, ein Hörscreening in den GKV-Leistungskatalog aufzuneh-men. „Es ist medizinisch absolut geboten, ab einem Lebensalter von 50 Jahren jährlich Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Prävention zahlt sich auch durch Einsparungen auf Kassen-seite aus“, warb KBV-Chef Andreas Köhler für die Neuregelung. Nach seinen Angaben leiden in Deutschland rund 14 Millionen Menschen an Hörschäden, die häufig unbehandelt blieben. Als Folge drohten den Betroffenen Isolation, Depression, Demenz und Verletzungen. „Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage nimmt zu, was auch volkswirtschaftliche Konsequenzen hat“, so Köhler. Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) bezifferte die mit einem flächendeckenden Hörscreening erzielbaren Einspa-rungen für die Krankenkassen auf 80 Millionen Euro für 2020 und 170 Millionen Euro für 2050. Rechne man die indirekten volks-wirtschaftlichen Effekte hinzu, ergäben sich Einsparungen in dem Zeitraum zwischen 450 und etwa 570 Millionen Euro.

dukte (BfArM) deutschlandweit mehr als 77.000 Opiatabhän-gige durch ärzte substituiert. Die Zahl der Drogentoten ist dabei rückläufig. „Die Behandlung Drogenabhängiger mit Ersatzstoffen ist eine Erfolgsstory. um diese fortzusetzen, sind aber mehr substituierende ärzte und eine noch bessere Koordination der Versorgung zwischen den Sektoren und den verschiedenen Insti-tutionen notwendig“, gibt Hessenauer zu bedenken. Bundesweit sei die Zahl der Substitutionsbehandlungen in den letzten Jahren im Durchschnitt um 40 Prozent gestiegen. Nach den Daten des BfArM seien 2003 noch auf jeden substituierenden Arzt 20 Opiat- abhängige entfallen, heute seien es etwa 29 Patienten.

Probleme in der Versorgung sieht der Suchtexperte durch das altersbedingte Ausscheiden suchtmedizinisch qualifizierter ärzte insbesondere in ländlichen Gebieten. Studien zeigen, dass der Anteil Opiatabhängiger in einigen Haftanstalten bei bis zu 30 Prozent liegt. Häufig ist die Suchterkrankung ursache für wie-derholte Straffälligkeit.

46 Erwachsene 3 Kinder

92 Erwachsene 4 Kinder

276 Erwachsene

HerZ Leber NIere

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A O K N O R D W E S T – P a t i e n t e n Q u i t t u n g

mehr Schein als SeinDer Marketingabteilung der AOK NORDWEST ist eine neue Idee gekommen: Die Kasse will ihre Mitglieder an sich binden und sich damit im Wettbewerb von anderen Kranken-kassen abheben. Per online-Anmeldung können AOK-Versicherte im Norden angeblich erfahren, was ihr letzter Arztbesuch gekostet hat. Die PatientenQuittung suggeriert Transparenz, ist aber ein Angebot, das nicht hält, was es verspricht. Wie sollte es auch, denn in einer Welt der Pauschalierung, Mengenbegrenzung und Abstaffelung ist Transparenz nur sehr bedingt möglich.

Wer die heutige Honorarabrechnung einer Arztpraxis begreifen möchte, muss entweder Arzt sein (am besten schon ein paar Quartale lang) oder in der Abrechnungsabteilung einer KV arbei-ten. Ohne den AOK-Versicherten zu nahe treten zu wollen: Diese Voraussetzungen dürften auf die wenigsten zutreffen. Das sieht die AOK NORDWEST offenbar selbst so und bietet – konsequenter-weise – den eigenen Versicherten eine „Übersetzung“ der Arztab-rechnung an. Allerdings eine, die durch die rosarote Brille der AOK gefärbt ist und mit der Wirklichkeit nicht allzu viel zu tun hat. und das ist ärgerlich, denn auf diese Weise wird den AOK-Versicherten suggeriert, ihr Arzt verdiene mehr als er es de facto tut. So lieb und teuer sind der AOK ihre Versicherten nun auch wieder nicht.

Unseriöse ZahlenspieleNach AOK-Lesart würde ein durchschnittlicher Besuch beim Haus-arzt mit beispielsweise einer ultraschalluntersuchung des Bauchs und einer differenzialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände, frei nach der Formel Punktzahl mal EBM-Orientierungspunktwert, 73,94 Euro kosten und in die Kasse des Arztes spülen. In der realen Welt der quotierten Vergütung aber erhält der Doktor ganze 41,55 Euro – brutto, versteht sich, und vor Abzug der Praxiskosten und der Ausgaben für den Sprech- stundenbedarf. Hinzu kommt: Weitere Leistungen bekommen die ärzte gar nicht mehr bezahlt, weil die Gebührenordnung diese nicht

berücksichtigt. Schlimmer noch sind die Zahlenspielereien bei den Kosten für die verschriebenen Arzneimittel: Diese werden auf der AOK-PatientenQuittung ohne Abzug der Rabattierung ausgewie-sen. Da kann dann schon mal eine Differenz von 250 Euro klaffen, wie im Fall von Chlopidogrel, einem häufig verordneten Mittel zur Blutverdünnung.

beitrag zur VolksverdummungAls „Volksverdummung“ bezeichnet Dr. Ralph Ennenbach, stell-vertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH, diesen Versuch der billigen Beeinflussung von GKV-Versicherten in einem gehar-nischten Brief an den Vorstandsvorsitzenden der AOK NORDWEST. „Wenn Sie wollen, dass Ihre Versicherten verständlich und präzise erfahren, was ein Arztbesuch gekostet hat, dann führt letztlich kein Weg daran vorbei, alle Leistungen eines Arztes mit einem festen Preis zu vergüten“, so Ennenbach, nicht ohne die sofor-tige Bereitschaft der KVSH zu Verhandlungen auf dieser Basis zu signalisieren. Aber von der Kostenerstattung ist die AOK so weit entfernt wie die Erde vom Mars. Vielleicht würde es fürs Erste rei-chen, wenn die ärzte das bekämen, was die AOK ihren Versicher-ten suggeriert ... Aber auch hierauf sollten nicht zu hohe Wetten abgeschlossen werden.

ESTHER RÜGGEN, KVSH

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Wieder behauptet sie, die Versicherten würden mit der AOK-PatientenQuitttung erfahren, was die Kassen für medizinische Leistungen bezahlen. unter der Über-schrift „Die Leistung stimmt“ heißt es, die AOK NORDWEST habe stets ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Mitglieder. Den Beweis soll ein Beitrag aus der Süddeutschen Zei-tung liefern. Hier wird berich-tet, dass Gerd Billen, Chef

des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, breite Zustim-mung für seine Forderung geerntet habe, die Leistungen der ärzte in Form einer Abrechnung transparent zu machen. und siehe da: Die gute AOK NORDWEST hat zugehört und genau die-sem Wunsch mit der PatientenQuittung, die seit Neuestem über ein Online-Portal abgerufen werden kann, entsprochen. Das jedenfalls will sie glauben machen. Stimmen tut es nicht. Der Patient erfährt, was eine Leistung in der EBM-Welt Wert sein

könnte, wenn denn tatsächlich Punktzahl mit Orientierungs-wert multipliziert würde. Nun ist es aber bekanntlich so, dass es sich mit EBM und Kostentransparenz so verhält wie mit dem Kamel und dem Nadelöhr. Gerd Billen weiß das. Die AOK weiß das auch, aber sie unterschlägt es. Billen hatte seine Forderung nach Kostentransparenz im Gesundheits-wesen mit der Forde-rung einer Reform der ärztlichen Vergütung verbunden. Diese Reform hat es nicht gegeben. Nach wie vor gibt es Pauscha-lierungen, Mengenbegrenzungen und Preisabstaffelungen. Mit ihrer Offensive, ihren Versicherten falsche Zahlen als Kosten-transparenz anzudienen, unterbreitet die AOK ein Angebot, das nicht nur nicht stimmt. Schlimmer noch: Sie untergräbt das Ver-trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der einzige Weg zu Kosten- und Leistungstransparenz ist die Einzelleistungs-vergütung in Verbindung mit Kostenerstattung. Dann weiß der Patient, welche Leistungen er bekommen hat und was diese Leistungen Wert sind. Dann weiß der Arzt, was er zu bekommen hat, und dann weiß auch die AOK, was und wofür sie bezahlt. Das darf sie dann auch veröffentlichen.

DR. JOCHEN-MICHAEL SCHäFER, VORSITZENDER

DES VORSTANDES IM PVS-VERBAND

Versicherte wünschen sich mehr Transparenz im Gesund-heitswesen. Sie möchten wissen, was ihre Gesundheit kostet. Das haben umfragen ergeben. Diesem Wunsch kommen wir gern nach und bieten unseren Kunden im Internet ab sofort die neue AOK-PatientenQuittung. Die rechtliche Grundlage dafür

findet sich im fünften Sozialgesetzbuch. und auch die Bundes-regierung strebt im geplanten Patientenrechtegesetz mehr Transparenz im Gesundheitswesen an.

Übersichtlich und verständlich führt die AOK-PatientenQuit-tung nahezu alle Leistungen auf, die über die Krankenversi-chertenkarte abgerechnet wurden. Das Online-Angebot ist datenschutzrechtlich überprüft und genügt höchsten Sicher-heitsanforderungen. Kein Arzt muss befürchten, dass hier Abrechnungsdaten unverständlich aufgeführt und damit Patienten verunsichert werden. Im Gegenteil: Der neue AOK-Service verschafft Transparenz und stärkt damit auch das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. Das bestätigen Verbraucherschützer und Patientenbeauftragte.

MARTIN LITSCH, VORSTANDSVORSITZENDER DER AOK NORDWEST

Für mehr transparenzAOK-PatientenQuittung stärkt auch das Arzt-Patientenverhältnis.

Diese Leistung stimmt nichtIn der aktuellen Ausgabe ihres Kundenmagazins „ Bleib gesund“ startet die AOK NORDWEST einen neuen Versuch, ihre Versicherten für dumm zu verkaufen.

FOTO: AXENTIS

FOTO: AOK NORDWEST

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I N T E R V I E W

Nordlicht: Was zeichnet die ärztliche Klientel aus? Welche spezi-ellen Bedürfnisse haben Ärzte, wenn’s ums Geld geht?Dietmar Godt: ärzte sind eine hochqualifizierte Berufsgruppe, die eine hohe Arbeitsbelastung zu bewältigen hat und zudem eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit ausübt, bei der sich alles um das Wohl der Patienten dreht. Demgegenüber stehen sehr gute Verdienstmöglichkeiten und ein angemessenes wirtschaftliches Risiko. Durch die weiter steigenden Anforderungen des Gesetz-gebers an die Heilberufe droht den ärzten wertvolle Zeit am Patienten verloren zu gehen. Gerade mit Blick darauf sollte der Arzt einen qualifizierten und verlässlichen Bankpartner an seiner Seite haben, der ihn in allen wichtigen, wirtschaftlichen Entschei-dungen unterstützt und zudem entlastet, damit er sich voll und ganz seiner eigentlichen Aufgabe widmen kann, der Versorgung seiner Patienten.

Nordlicht: Wie gesund sind die schleswig-holsteinischen Praxen?Godt: Ich zögere keinen Moment, den schleswig-holsteinischen Praxen eine sehr gute Note auszustellen und zu attestieren: Die Praxen in Schleswig-Holstein sind wirtschaftlich gesund. Die Insol-venzquote der hiesigen Praxen liegt lediglich bei rund einem Promille und ist damit verschwindend gering. Diese Ausfallquote

können wir nahezu eins zu eins auf unser Haus übertragen: Auch hier ist es ein Arzt von tausend, den der Konkurs ereilt. Aber: In diesen sehr wenigen Fällen lag es so gut wie nie an der fach-lichen Befähigung. Vielmehr sind die häufigsten Verursacher von ärztlichen Insolvenzen Ehescheidungen, Suchtverhalten und Berufsunfähigkeit. und selbstverständlich gilt auch für ärzte, dass Ausgaben und Einnahmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen.

Nordlicht: Hat die Finanzkrise den Heilberufen etwas anhaben können?Godt: Systembedingt ist das Gesundheitswesen weitgehend unabhängig vom Konjunktur- und Finanzgeschehen. Die Inan-spruchnahme eines Arztes richtet sich eben nicht danach, wie die Börsenkurse stehen. Eine Quote von rund 90 Prozent gesetz-lich Versicherter, die steigende Lebenserwartung der Menschen und damit ein erhöhter Bedarf an medizinischen Leistungen sind gute Voraussetzungen für eine solide Geschäftsgrundlage von niedergelassenen ärzten. Das spiegelt auch die Honorarentwick-lung bei den ärzten wider, auch wenn ärzte das häufig kritischer sehen mögen. Die Heilberufe sind eine krisensichere Branche. Die Finanzkrise hat ihnen so gut wie nichts anhaben können.

„Die Heilberufe sind eine krisensichere Branche“

Seit über 100 Jahren ist die Apotheker- und Ärztebank die „ Standesbank“ der Heilberufe. Einzige Klientel sind niedergelassene und angestellte Heilberufler sowie der medizinische Nachwuchs. Mit einem Marktanteil von über 60 Prozent ist die „ ApoBank“ Hausbank für sechs von zehn Ärzten – und nicht selten kommt es vor, dass man sich persönlich kennt. Das Nordlicht sprach mit Dietmar Godt, dem Direktor der Filiale Lübeck der Deutschen Apotheker- und Ärztebank über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Heilberufler und ihre Perspektiven.

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Nordlicht: Haben sich denn die Kreditvergabekriterien für Ärzte seit der Finanzkrise verändert oder sogar verschärft?Godt: Bei uns nein. Die Kreditvergabekriterien und damit auch der Besicherungsbedarf für Praxisdarlehen, die vor der Krise zur Anwendung gekommen sind, haben auch danach ihre Gültigkeit behalten. Hier hat es keine änderungen gegeben. Wir sind weder zurückhaltender geworden bei der Kreditvergabe, noch haben wir die Darlehenszinsen angehoben. Für uns ist in erster Linie die Bonität des Kunden entscheidend. Die Besicherung hat nur eine nachrangige Bedeutung. Aus unserer Sicht sollte ein Praxisdarle-hen auch nur über die Praxis abgesichert sein. Die Besicherung eines Praxisdarlehens beispielsweise über die private Immobilie kann die erforderliche Bonität nicht ersetzen. Wir sind also klar für die wirtschaftliche Trennung der betrieblichen von der privaten Seite.

Nordlicht: Was sind die größten Probleme, vor denen Praxen heute stehen?Godt: Die größten Problem sind nicht wirtschaftlicher Natur, son-dern mit ziemlicher Sicherheit die administrativen und bürokra-tischen Belastungen, mit der die Praxen zu kämpfen haben. Da muss der Gesetzgeber dringend ran.

Nordlicht: Gibt es typische Fehler, die Ihnen bei Ärzten aufge-fallen sind?Godt: Nicht viele. Jedoch kommt es öfter vor, dass das Praxis-personal für die Abrechnung nicht ausreichend oder nicht richtig geschult ist. Das entzieht der Praxis unnötigerweise Liquidität. Außerdem werden die Bonitätsunterlagen, die der Bank einmal jährlich vorgelegt werden müssen, mitunter zu spät oder unvoll-ständig eingereicht. Hierdurch wird die erforderliche Transparenz eingeschränkt und als Folge verschlechtert sich das Kunden-rating. In diesen Fällen kann es dann zu einer Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Praxis führen. Diese Nachteile können durch pünktliches und vollständiges Einreichen der unterlagen bei der Bank leicht vermieden werden. und sollte es hierfür Hinderungs-gründe geben, dann sollte der Arzt das Gespräch mit seiner Bank suchen.

und immer wieder erleben wir, dass sich ärzte des Wettbewerbs nicht bewusst sind, in dem sie zu anderen Praxen stehen. Wir empfehlen daher, dass ärzte ihr Leistungsangebot, das Erschei-nungsbild ihrer Praxis, den Auftritt des Praxispersonals, aber auch die Erreichbarkeit der Praxis und die Wartezeiten auf den ärzt-lichen Wettbewerb abstimmen und versuchen, sich von der Kon-kurrenz dadurch zu unterscheiden. Die Ansprüche der Patienten sind ebenfalls gestiegen. Der Patient muss immer mehr Leistun-gen selbst bezahlen und möchte das Gefühl haben, dass der Wert auch der erhaltenen Leistung entspricht. Das Bewusstsein der niedergelassenen ärzte, dass sie ein wirtschaftlich orientiertes unternehmen führen, ist zum Teil noch nicht in ausreichendem Maße ausgeprägt.

Nordlicht: Lohnt es sich heute noch, eine ärztliche Praxis zu übernehmen bzw. neu zu gründen?Godt: Auf alle Fälle. Der Gesundheitsmarkt ist und bleibt ein Wachstumsmarkt, auch langfristig. Die Überalterung der Gesell-schaft, der medizinisch-technische Fortschritt und veränderte Patientenbedürfnisse sorgen dafür, dass der unternehmerische Arzt weiterhin wirtschaftlich erfolgreich sein wird. und es gibt zahlreiche Informationsangebote, von denen der Arzt vor der Übernahme oder Gründung einer Praxis Gebrauch machen sollte.

Zu den wichtigsten Ratgebern gehören neben der KV ein Steuer-berater, ein Fachanwalt und eine Bank, wobei Branchenkennt-nisse und eine Spezialisierung auf die Heilberufe sicher kein Nachteil sind.

Nordlicht: Kann man heute als Landarzt überleben?Godt: Ja sicher. Die Verdienstmöglichkeiten auf dem Land sind gut. Vielleicht sind sie noch nicht mit denen in der Stadt zu ver-gleichen, aber daran wird das neue Versorgungsstrukturgesetzt ja etwas ändern, indem die Abstaffelung der Vergütung wegfällt und jeder Fall voll bezahlt wird. Außerdem hat das Landarztleben noch ganz andere Vorzüge, zum Beispiel die größere Nähe zum Patienten oder das Ansehen, das der Arzt in der Gemeinde genießt. Mir ist der Fall eines Arzt aus dem Kreis Steinburg bekannt, der nach dem Wegfall der Altersgrenze mit 72 Jahren seine alte Praxis wieder geöffnet hat. Das zeigt welche hervorragenden Entwick-lungsmöglichkeiten es in diesem Beruf gibt!

Nordlicht: Welche Tipps haben Sie für den medizinischen Nachwuchs?Godt: Dank des Internets ist der medizinische Nachwuchs heute meist gut vorgebildet und hat auch zunehmend Interesse an wirt-schaftlichen Zusammenhängen. Das ist gut so, denn die betriebs-wirtschaftliche Seite eines Praxisbetriebs wird immer wich-tiger. Daneben gibt es reichlich Seminarangebote der KVSH, die niederlassungswillige ärzte auf ihre Selbständigkeit vorberei-ten. So hat im Juni dieses Jahres bereits zum dritten Mal der Infotag für Existenzgründer und Praxisabgeber stattgefunden, der von der KVSH, der ärztekammer Schleswig-Holstein und der ApoBank ausgerichtet wurde und eine erneut gestiegene Teilneh-merzahl verzeichnen konnte. Außerdem bieten wir günstige Dar-lehen für Medizinstudenten an, damit sie weitgehend stressfrei ihren Abschluss machen können und sich das Studium nicht durch den erforderlichen Gelderwerb unnötig in die Länge zieht.

DAS INTERVIEW FÜHRTE ESTHER RÜGGEN, KVSH

Gesundheitsausgaben

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Kern des Problems ist, dass nicht der tatsächliche Versorgungs-bedarf, sondern der in der Vergangenheit dokumentierte Versor-gungsumfang Grundlage für die den KVen zur Verfügung gestell-ten Finanzmittel ist. Das GKV-Finanzierungsgesetz von 2010 hatte zwar eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen angestrebt, das aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Versor-gungsstrukturgesetz jedoch kegelt diese Regelung wieder aus dem Gesetz heraus. Damit würde die Versorgungsungerechtigkeit fortgeschrieben statt nivelliert.

Die Honorarverhandlungen, die mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ab 2012 wieder auf die regionale Ebene verlagert wer-den, würden mit dieser unwucht in der Finanzausstattung bela-stet sein. Daher gelte es, die Chancengleichheit zwischen den Ländern noch vor Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes herzustellen. Die KVSH hat daher den Landesgesundheitsmi-nister und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Schleswig-Holstein angeschrieben und eindringlich um unterstüt-zung dieses Anliegens geworben.

Standortnachteil durch UnterfinanzierungDas in Schleswig-Holstein zu hebende Delta zwischen dem aktu-ellen Betrag pro Versichertem und dem Bundesdurchschnitt liegt bei elf Euro pro Jahr. So stehen 2011 in Schleswig-Holstein 333 Euro für die ambulante medizinische Versorgung für einen Versicherten zur Verfügung, während es z. B. in Berlin 383 Euro sind. „Das ist ein gravierender Standortnachteil beim Werben um den dringend benötigten medizinischen Nachwuchs“, so Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH. Faktisch finanzierten die schleswig-holsteinischen Krankenversi-cherten damit die überdurchschnittliche Finanzausstattung ande-rer Bundesländer mit. Das sei nicht akzeptabel.

Überdurchschnittliche Morbidität – unterdurchschnittliche FinanzmittelAußerdem zeichne sich gerade in den LAVA-Regionen durch die Überalterung der Bevölkerung ein dramatischer Anstieg des Ver-sorgungsbedarfs ab. So hat das Zentralinstitut für die Kassen-

ärztliche Versorgung außer im hausärztlichen Bereich insbeson-dere bei Augenärzten, Internisten und urologen einen deutlichen Anstieg des Versorgungsbedarfs ermittelt.

„Abseits der haus- und fachärztlichen Basisversorgung können regional unterschiedliche Strukturen durchaus gerechtfertigt sein“, räumt Ennenbach ein, „aber die finanzielle Schieflage in der Basisversorgung muss dringend beseitigt werden!“

Krankenkassen sollen zahlenObwohl argwöhnisch von einigen KVen beobachtet, sollen weder sie noch der Patient über einen höheren Krankenkassenbeitrag den Ausgleich an die LAVA-KVen zahlen, sondern die Kranken-kassen selbst aus Reserven, die sie nachweislich haben. „Die Krankenkassen sind keine Sparkassen“, so ein LAVA-Vorstand. Die Gelder, die die Krankenkassen aus dem Morbi-RSA erhalten, werden ohne Morbiditätsbezug an die KVen weitergegeben. Aber das Geld muss der Morbidität folgen. und darum ist ein vollstän-diger Nachweis der Morbidität durch sorgfältiges Kodieren so wichtig.

ESTHER RÜGGEN, KVSH

Gleiche Startbedingungen für BasisversorgungEine neu gegründete Allianz von acht KVen – LAVA – fordert mehr Geld für die ambulante Versorgung vor Ort. Der Name ist Programm: LAVA steht für „ Länderüber-greifender Angemessener Versorgungsanspruch“, und es brodelt gewaltig unter dem Deckel. Der Grund dafür: Die für die ambulante Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Mittel liegen in den acht Regionen zum Teil noch weit unter dem Bundesdurchschnitt. Neben den KVen aus Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg ist auch die KV Schleswig- Holstein betroffen und kämpft mit LAVA für einen bundesweit einheitlichen Standard in der ärztlichen Basisversorgung.

K V E N - A L L I A N Z

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Schutzimpfung – ja bitte –

Unterschiedliche Haftungsregelungen beachten Bitte beachten Sie, dass für öffentlich (vom G-BA) empfohlene Impfungen andere Haftungsregelungen gelten als für nicht emp-fohlene Impfungen (z. B. Impfungen als IGeL): Bei ersteren haftet der Staat, jedoch kann der Patient darüber hinausgehende For-derungen an den Arzt stellen, wenn diesem Aufklärungs- oder Behandlungsfehler nachgewiesen werden können. Bei Imp-fungen, die nicht in der Schutzimpfungs-Richtlinie vom G-BA auf-geführt sind, besteht keine Haftungspflicht durch den Staat, son-dern nur durch den impfenden Arzt.

Meldepflicht bei Impfkomplikationen Moderne Impfstoffe sind heutzutage sehr gut verträglich. Den-noch lassen sich Impfreaktionen nicht immer vermeiden. Übliche Impfreaktionen sind unter anderem Rötungen und/oder Schwel-lungen an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Kopf- und Glieder-schmerzen, Mattigkeit und Müdigkeit für die Dauer von ein bis drei Tagen. Sie sind Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff. Eine Meldepflicht durch den Arzt an das örtliche Gesundheitsamt besteht laut Infektions-schutzgesetz bei dem Verdacht auf Impfkomplikationen, d. h. wenn Krankheitssymptome in einem ursächlichen Zusammen-hang mit der Impfung stehen könnten und deutlich über das oben beschriebene übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen.

Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Melde-formular dazu finden Sie auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts www.pei.de unter der Rubrik „ärzte und Apotheker/Meldeformulare“.

Impfung von medizinischem Personal wichtig Für Personen, die im medizinischen Bereich tätig sind, ist ein ausreichender Impfschutz besonders wichtig. Wie untersu-chungen des Robert-Koch-Institut (RKI) zeigen, ist die Impfquote bei medizinischem Personal jedoch beispielsweise bei Influenza trotz expliziter Impfempfehlung der STIKO und der Vorgaben des Arbeitsschutzes – sehr niedrig. Aus diesem Grund soll hier noch einmal auf die Wichtigkeit der Impfung für Medizinpersonal hin-gewiesen werden: Durch den direkten Kontakt mit erkrankten Patienten besteht ein erhöhtes Risiko, selbst zu erkranken. Gleich-zeitig stellt medizinisches Personal auch eine mögliche Infekti-onsquelle für die von ihm behandelten und betreuten Patienten dar. Deshalb denken Sie bitte daran: Mit der Impfung schützen Sie sich selbst und Ihre Patienten. Bitte achten Sie aus Gründen des Arbeitsschutzes auch darauf, dass Ihre Mitarbeiter geimpft sind.

Informationen zu beruflich empfohlenen Impfungen sind im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30/2010 des RKI aufgeführt www.rki.de.

QuELLE: KASSENäRZTLICHE BuNDESVEREINIGuNG

Aufgepasst beim ImpfenDas sollten Sie bei den Themen Haftung, Meldepflicht und Impfung des Personals unbedingt beachten.

Grippe – nein danke –

P R ä V E N T I O N S I N I T I A T I V E

Sie können Flyer und Plakat kostenlos über die Formular-ausgabe der KVSH bestellen: Tel. 04551 883 250 oder per E-Mail [email protected]

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H A u S A R Z T Z E N T R I E R T E V E R S O R G u N G

Weitere Elemente dieses Vertrags beruhen auf der rechtlichen Grundlage des Paragrafen 73c SGB V, d. h. der besonderen ambu-lanten ärztlichen Versorgung.

In separaten Verhandlungen konnte zudem in ähnlicher Form ein dreiseitiger Vertrag mit der Landwirschaftliche Krankenkasse (LKK) zum 1. Oktober 2011 vereinbart werden. Mit der Einführung des Paragrafen 73b SGB V war es erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die Position des Hausarztes im System der gesetzlichen Kran-kenversicherung zu stärken. Er soll als Lotse fungieren und erste Anlaufstelle für die gesetzlich krankenversicherten Patienten sein. Hierdurch soll es ihm möglich sein, die Versorgung des Patienten mit Arzneimitteln zu überwachen und die Inanspruchnahme der Fachärzte und sonstiger Leistungserbringer zu lenken.

Hintergrund für die jetzige Vertragskonstellation ist, dass der bis-herige HzV-Vertrag zwischen dem BKK-Landesverband NORDWEST, dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein und der ärztegenos-senschaft Nord wegen datenschutzrechtlicher Beanstandungen vor einem Jahr „auf Eis gelegt“ werden musste. Zudem hatte die Systematik eines Vollversorgungsvertrages inklusive Bereinigung der Regelleistungsvolumen für alle Akteure zu einer massiven Mehrbelastung geführt und Irritationen bezüglich der Bereini-gungssystematik unter den teilnehmenden ärzten ausgelöst.

Mit dem neuen Vertragsschluss unter Beteiligung der KVSH erfüllt der BKK-Landesverband NORDWEST damit im zweiten Anlauf die gesetzliche Verpflichtung seiner Mitgliedskassen gemäß Paragraf 73b Abs. 4 SGB V, denn hiernach haben die Krankenkassen seit dem 30. Juni 2009 die gesetzliche Verpflichtung, HzV-Verträge abgeschlossen zu haben.

Neues Kapitel wird aufgeschlagenAuch die LKK möchte den ärzten mit der Add-on-Variante eine Alternative zum „geschiedsten“ Vollversorgungsvertrag bieten, welcher ebenfalls wegen datenschutzrechtlicher Bedenken bisher nicht umgesetzt werden konnte. Mehr als zwei Jahre nach Ablauf des 30. Juni 2009 stehen wir damit wieder am Anfang der HzV-Welt, was wir dazu nutzen möchten, nun gemeinsam ein neues Kapitel aufzuschlagen.

Die größten Besonderheiten im neuen HzV-Vertrag liegen darin, dass diese Vereinbarung ohne Bereinigung der Regelleistungs-volumen (RLV) auskommt und über die KVSH abgerechnet wer-den kann. Analog zum DMP erhalten die teilnehmenden ärzte ihr Honorar für die HzV-Positionen mit der Quartalsabrechnung und festen Beträgen. Die einzelnen Vergütungsbestandteile entneh-men Sie bitte der beigefügten Tabelle.

Aufbruch in neue WeltenDer Hausärzteverband Schleswig-Holstein und die KVSH haben nach konstruktiven Gesprächen mit der ARGE HzV (BKK-Landesverband NORDWEST) einen dreiseitigen Vertrag der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV-Vertrag) gemäß Paragraf 73b SGB V mit Wirkbetrieb zum 1. Oktober 2011 abgeschlossen.

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Vergütung zum HzV-Vertrag mit dem BKK-Landesverband NORDWEST

bezeichnung Inhalt Vergütung Häufigkeit Pseudoziffer

Steuerungspauschale 1 Für die intensivierte Ausgestaltung des hausärztlichen Versorgungsgeschehens, insbesondere die Steuerung und Koordi-nation der Behandlung der eingeschrie-benen Patienten

5,00 euro quartalsweise, sofern ein persönlicher Arzt-Patienten Kontakt stattgefunden hat.

99057A

Steuerungspauschale 2 Für die intensivierte Ausgestaltung des hausärztlichen Versorgungsgeschehens, insbesondere die Steuerung und Koordi-nation der Behandlung der eingeschrie-benen Patienten

2,00 euro quartalsweise, Auszahlung mit der Folgeabrechnung in Abhängigkeit von der realisierten Refinanzierung durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen

99057b

Präventionscheck einmalig pro teilnehmenden Patienten, auf Initiative des Hausarztes, weitere Einzelheiten in Anlage 5 des Vertrags

45,00 euro einmalig pro teilnehmenden Patienten

99057K

Patientencheck Arzneimittelcheck, Geriatriecheck oder psychische Problemkonstellationen, weitere Einzelheiten in Anlage 5 des Vertrags

45,00 euro je durchgeführtem Check 99057C

Heilmittelcheck Insbesondere in den Fällen relevant, in denen ein Patient mehrere Heil- mittel von mehreren ärzten verschrieben bekommen hat

15,00 euro je durchgeführtem Check 99057D

Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren, Kategorie A, Hausärzte

Steuerung der stationären Einweisungen durch Zweitmeinungsverfahren mit Fach-ärzten, Termin beim Facharzt innerhalb von 24 Stunden inklusive Anamnese, Befundbericht und Fragestellung

8,00 euro je durchgeführtem Zweitmei-nungs- und Überweisungsver-fahren

99057e

Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren, Kategorie A, Fachärzte

Terminannahme innerhalb von 24 Stunden, Klärung der Frage einer stationären Einweisung

10,00 euro je durchgeführtem Zweit-meinungs- und Überweisungs-verfahren

99057F

Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren, Kategorie b, Hausärzte

Steuerung der stationären Einweisungen durch Zweitmeinungsverfahren mit Fach-ärzten, Termin beim Facharzt innerhalb von einer Woche inklusive Anamnese, Befundbericht und Fragestellung

5,00 euro je durchgeführtem Zweit-meinungs- und Überweisungs-verfahren

99057G

Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren, Kategorie b, Fachärzte

Terminannahme innerhalb von einer Woche, Klärung der Frage einer stationären Einweisung

6,00 euro je durchgeführtem Zweit-meinungs- und Überweisungsverfahren

99057H

schriftliche Arztanfragen durch die Krankenkasse

die Anfragen müssen die Arbeitsunfähig-keit von in diesem Vertrag einge- schriebenen Patienten (Anfragen zur Dauer der Au oder zum Zusammenhang von Au-Zeiten) betreffen, außerdem müssen sie vom Hausarzt innerhalb von drei Tagen nach Posteingang per Fax beantwortet werden

2,00 euro pro durchgeführter Anfrage; Voraussetzung ist, dass die Anfrage einen Hinweis über die gesonderte Abrechnung enthält

99057I

Telefonischer Bereit-schaftsdienst

außerhalb der Sprechstundenzeiten, insbesondere abends nach 19 uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen; telefonische Beratung von ärzten im Bereitschaftsdienst in Pflegeheimen für Versicherte, die an dem Vertrag teilneh-men und die sich in stationärer Pflege befinden insbesondere in Bezug auf eine mögliche Krankenhauseinweisung

40,00 euro pro durchgeführter telefonischer Beratung

99057J

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Details zu den Abrechnungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertragstext unter www.kvsh.de  Downloadcenter  Verträge  Hausarztzentrierte Versorgung.

teilnahmebedingungen für den PatientenDer teilnehmende Hausarzt kann jeden Patienten einer betei-lig-ten Krankenkasse ohne Altersbegrenzung in die Hausarzt- zentrierte Versorgung einschreiben, welcher sich über mindestens vier Quartale an einen behandelnden Hausarzt binden möchte.

teilnahmebedingungen für den ArztTeilnahmeberechtigt sind alle Hausärzte, welche einen Antrag auf Teilnahme gegenüber der KVSH gestellt haben, die Teilnahme-voraussetzungen gemäß Paragraf 4 Absatz 5 des Vertrags erfüllen (EDV, apparative Mindestausstattung, Fortbildung etc.) und von der KVSH eine Teilnahmegenehmigung erhalten haben.

Qualitätssicherung gemäß Anlage 8 des VertragesJeder teilnehmende Hausarzt hat seine Fortbildungspflicht gemäß Vertrag durch Teilnahme an Fortbildungen zu erfüllen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren, wie z. B. patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grund-versorgung, Palliativmedizin, allgemeine Schmerztherapie und Geriatrie. Zusätzlich hat der teilnehmende Hausarzt an vier Quali-tätszirkeln pro Jahr teilzunehmen, wobei vorhandene Strukturen und Verpflichtungen genutzt werden können und angerechnet werden.

um die Vielfalt und Qualität zu untermauern, wird das Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) zukünftig regionale Fortbildungs-angebote anbieten. Zudem erhalten Moderatoren von Qualitäts-zirkeln die Option, Module zur Erweiterung ihrer Themenpalette zu nutzen.

Die Teilnahmebedingungen für ärzte sowie Einschreibe- formulare für Arzt und Patient finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Die unterlagen schicken Sie bitte mit der Post an die KVSH.

Neue gesetzliche rahmenbedingungen zur HzVSeit dem 22. September 2010 schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder neu geschlossene HzV-Vertrag vollständig über Wirt-schaftlichkeitsreserven, welche sich aus dem Vertragswerk selbst ergeben, refinanziert sein muss. Ohne das Einhalten dieses Re-finanzierungsgebotes würde der Vertrag von der jeweiligen Auf-sicht beanstandet werden. Dies bedeutet in unserem Fall, dass die Steuerungspauschale 1 und 2 über Einsparungen, welche sich aus dem Vertrag ergeben, gegenfinanziert werden. Alle weiteren Vergütungselemente beruhen daher auf der Grundlage des Para-grafen 73c SGB V, sodass hier die Qualitätsverbesserung und ein langfristiges Einsparpotenzial bzw. eine Effizienzsteigerung aus-reichen, um dem gesetzlichen Auftrag genüge zu tun.

Als Einsparpotenzial wurde der Bereich Verordnung gewählt, weil dort die größten Wirtschaftlichkeitsreserven zu erzielen sind. Die Zielvereinbarungen im Bereich Verordnung (Arzneimittel/Heilmit-tel) finden hierbei ihre Anwendung. Indem die teilnehmenden ärzte die für 2011 vereinbarte Zielvereinbarung umsetzen, wird die Honorarsumme gebildet, um die Steuerungspauschale pro Patient zu generieren. Deshalb ist es für den neuen HzV-Vertrag von entscheidender Bedeutung, dass diese beiden Zielverein-barungen bestmöglich umgesetzt werden, um die nötigen Ein-sparungen zu erzielen. Da diese Ziele moderat gewählt worden sind, sollten diese per se schon in ihrem Alltag Bestandteil ihres Verordnungsverhaltens sein.

Aus diesem Grund separiert sich die Vergütung der Steuerungs-pauschale in zwei Teile, da der zweite Anteil nur dann im Nach-gang ausgezahlt werden kann, wenn die Zielvereinbarung von den teilnehmenden HzV-ärzten umgesetzt wurde.

Der Gesetzgeber und die Aufsicht lassen insbesondere bezüglich des Refinanzierungsgebotes keinen Spielraum zu. So wurde bei-spielsweise ein HzV-Vertrag in Brandenburg durch das BVA bean-standet, wodurch die dortige KV Gefahr läuft, Gelder an die dor-tigen Krankenkassen zurückführen zu müssen. um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir deshalb die zweiteilige Steuerungs-pauschale im BKK-Vertrag gewählt. Zudem werden sämtliche über die Steuerungspauschalen hinausgehenden Leistungen auf der Grundlage des Paragrafen 73c SGB V vergütet und unterliegen daher nicht dem strengen Refinanzierungsgebot des Paragrafen 73b SGB V.

Weitere HzV-VerträgeIm August haben HzV-Gespräche mit weiteren Krankenkassen begonnen, sodass wir bemüht sind, zeitnah flächendeckend für alle GKV-Versicherten die hausarztzentrierte Versorgung in Schleswig-Holstein anzubieten.

DÖRTHE DEuTSCHBEIN, KVSH

H A u S A R Z T Z E N T R I E R T E V E R S O R G u N G

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Nicht nur die Positionen von Kassen und ärzten liegen oft mei-lenweit auseinander, auch innerhalb der Hausärzteschaft gibt es geteilte Meinungen. Die einen wollen raus aus dem System des EBM und setzen auf Vollversorgungsverträge mit Bereini-gung der Gesamtvergütung, die anderen wollen das System der KV nicht verlassen und bevorzugen Add-on Verträge mit Abrechnung über die KV.

Für die zweite Gruppe gibt es demnächst einen ersten HzV- Add-on-Vertrag mit dem BKK-Landesverband NORDWEST, der Elemente aus den Paragrafen 73b und 73c des SGB V enthält. Der Vertrag ist unterschrieben und kann, die Zustimmung zum Datenschutz und der Aufsichtsbehörden vorausgesetzt, zum 1. Oktober 2011 starten. Einzelheiten zu diesem Vertrag finden Sie an anderer Stelle in diesem Heft. Der Vertrag erfordert nur relativ geringe Investitionen (Anschluss an das KV-SafeNet) und wird über die KV abgerechnet. Für eingeschriebene Patienten kann ein Add-on Honorar, zusätzlich zur Gesamtvergütung, von 7 – 10 Euro pro Quartal und Versichertem erzielt werden. Das sind immerhin 10 –20 Prozent des durchschnittlichen Fallwertes.

Es gibt aber einen entscheidenden Pferdefuß. Durch die neue Rechtslage müssen die zusätzlichen Honorare, soweit sie auf Grundlage des Paragraf 73b gezahlt werden, aus nachge-wiesenen Einsparungen finanziert werden. Im ungünstigsten Fall, wenn keinerlei Einsparungen erzielt werden, müsste das zusätzliche Honorar ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Da die Berechnung von Einsparungen immer viele subjektive Elemente enthält, wird der Erfolg des Vertrags entscheidend

davon abhängen, wie die Vertragspartner die Zahlen bewerten. Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten sich ernsthaft für den Erfolg dieses Vertrages einsetzen.

Mit der LKK sind wir in den Verhandlungen zu einem Vertrag nach ähnlichem Muster weit fortgeschritten und hoffentlich bei Auslieferung dieses Heftes unterschriftsreif.

Mit der Techniker Krankenkasse gibt es einen bundesweit ver-handelten Vertrag, der als Vollversorgungsvertrag mit Bereini-gung der Gesamtvergütung konzipiert ist und nicht über die KV, sondern über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HäVG) abgewickelt wird. Ab wann dieser Vertrag in Schleswig-Holstein umgesetzt wird, ist aktuell Gegenstand von Gesprächen mit der Landesvertretung der TK.

Mit AOK, IKK und den übrigen Ersatzkassen haben wir seit Som-mer 2010 durch Schiedsspruch festgesetzte Vollversorgungs-verträge mit der Folge von Bereinigungsverträgen nach alter Rechtslage, ohne das Erfordernis der Refinanzierung durch nachgewiesene Einsparungen. Diese Verträge konnten bislang mangels datenschutzkonformer Ausgestaltung nicht umgesetzt werden. Mit der Gesetzesänderung des Paragraf 295a SGB V ist dieses Hindernis entfallen. Gegen diese Verträge haben jedoch einige Krankenkassen Klage erhoben. Wann über diese Klagen verhandelt wird, welche urteile fallen und welche Instanzen möglicherweise noch mit den Klagen befasst wer-den, ist völlig offen. Dennoch ist eine umsetzung der Verträge nach datenschutzkonformer Anpassung grundsätzlich möglich. Es besteht aber ein gewisses Risiko, dass die Verträge bei für uns negativem Ausgang der Verfahren, rückabgewickelt wer-den müssten.

Hier werden die Gespräche der nächsten Wochen zeigen, ob wir auch mit diesen Kassen einvernehmliche Lösungen erzielen können oder ob wir den Weg der Konfrontation gehen müssen.

Abschließend muss noch eines festgehalten werden: Hausarzt-verträge mit Einsparungen zu finanzieren ist und bleibt grund-legend falsch, diese Pflicht zur Refinanzierung muss abgeschafft werden. Intensivierte hausärztliche Betreuung lässt sich nicht in eingesparte Medikamente umrechnen. unser Ziel muss eine leistungsgerechte Anerkennung und Bezahlung der hausärzt-lichen Arbeit bleiben. HzV-Verträge nach neuem Recht mit Refinanzierungsverpflichtung können daher immer nur ein Zwischenschritt sein.

DR. THOMAS MAuRER, VORSITZENDER DES

HAuSäRZTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN

Nur ein ZwischenschrittIn den letzten Monaten war es eher still um die hausarztzentrierte Versorgung. Nach dem Scheitern des BKK-Vertrags in Schleswig-Holstein und dem Aus für den AOK-Vertrag in Bayern war eine Neubewertung der Situation erforderlich.

„Es gibt einen entscheidenden

Pferdefuß. “

StateMeNt

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S E R V I C E

Sie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEamsAuf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein,

die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

Wann gebe ich auf der Sammelerklärung den Namen oder die LANR eines vertretenden Arztes ein?

Diese Angabe muss ausschließlich dann gemacht werden, wenn ein praxisfremder Vertreter in der eigenen Praxis tätig wird. Erfolgt die Vertretung durch den Praxispartner (Berufs-ausübungsgemeinschaft) oder in der Praxis eines benachbar-ten Arztes muss diese Angabe nicht gemacht werden.

Wenn die Abrechnung schon erstellt und an die KV gesandt wurde, kann die Sammel-erklärung auch nachträglich, also auch nach der Abrechnungsfrist eingereicht werden?

Nein, die Abrechnung muss immer bis zum 10. des Folgemo-nats des einzureichenden Quartals vollständig bei der KV einge-reicht werden. Die Quartalsabrechnung ist nur mit der Sammel-erklärung als vollständig zu betrachten.

Wer ist berechtigt, die Sammelerklärung zu unterschreiben?

Die Sammelerklärung darf ausschließlich von dem Arzt unter-schrieben werden, für dessen LANR die Sammelerklärung aus-gestellt ist.Auf der Sammerklärung wird die persönliche Leistungserbrin-gung bestätigt und kann somit von niemand anderem (auch nicht in Vertretung) unterschrieben werden.

Welche Scheinzahl muss auf der Sammel-erklärung angegeben werden? Wird das dort pro Arzt

angegeben?

Hier ist die Angabe der Gesamtfallzahl der Praxis gefordert. Das heißt es wird nicht nach Betriebs-stätte und/oder Arzt differenziert.

Soll ich die Rechnungen über die neu erworbenen eGK-Lesegeräte

einsenden?

Nein. Hierfür füllen Sie bitten den Erstattungsantrag aus. Diesen Antrag bitte erst dann bei der KVSH einreichen, wenn alle von Ihnen zu beschaffenden Lesegeräte (stationäre und mobile) in der Praxis installiert sind, also keine Teilanträge.

Bekomme ich auch als Psychotherapeut die Pauschale für das mobile eGK-Lesegerät?

Nein. Als Psychotherapeut steht Ihnen die Pauschale für ein stationäres Gerät und die damit zusammenhängende Installa-tionspauschale zu.

Das Service-team erreichen Sie unter der rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

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Allgemeine Hinweise zur Diagnosedokumentation• Erfassung aller Behandlungsdiagnosen in der

Abrechnungssoftware• Alle Diagnosen sind mit der ICD-10-GM so spezifisch

wie möglich zu kodieren

• Diagnosen, die gesichert sind, mit dem Zusatz „G“ verschlüsseln

• Kodierung dem Verlauf/Schweregrad der Erkrankung anpassen

KodierhilfeKoronare Herzerkrankungen

Klug kodierenleicht gemacht

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Hinweise zur Handhabung der KodierhilfeDie Übersicht soll als Arbeitshilfe dienen und enthält nur einen Ausschnitt aus dem Diagnosespektrum des ICD-10-GM 2011.

Zur Kodierung KHK stehen folgende Kodes zur Verfügung:I25.- Chronische ischämische Herzkrankheit

Ein gegenwärtig symptomloser Herzinfarkt in der Vorgeschichte, der die Kriterien einer Behandlungsdiagnose erfüllt, ist mit einem gesichertem Kode aus I25.2- Alter Myokardinfarkt zu verschlüsseln (Nicht „I21.- Z“ Zustand nach akutem Myokardinfarkt).

Schon die Verordnung von diagnosespezifischen Medikamenten ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt rechtfertigt die Angabe der gesicherten Behandlungsdiagnose. In diesen Fällen ist neben der krankheitsspezifischen Behandlungsdiagnose zusätzlich die ICD-Schlüsselnummer Z76.0 (Ausstellung wiederholter Verordnung) zu kodieren.

ICD-10-GM 2011

1.-3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle (falls vorhanden)

I25

.0 Atherosklerotische Herz-Kreislauf-Krankheit, so beschrieben

.1 Atherosklerotische Herzkrankheit 0 Ohne hämodynamisch wirksame Stenosen

1 Ein-Gefäß-Erkrankung

2 Zwei-Gefäß-Erkrankung

3 Drei-Gefäß-Erkrankung

4 Stenose des linken Hauptstammes

5 Mit stenosierten Bypass-Gefäßen

6 Mit stenosierten Stents

9 Nicht näher bezeichnet

.2 Alter Myokardinfarkt 0 29 Tage bis unter 4 Monate zurückliegend

1 4 Monate bis unter 1 Jahr zurückliegend

2 1 Jahr und länger zurückliegend

9 Nicht näher bezeichnet

.3 Herz-(Wand-)Aneurysma

.4 Koronararterienaneurysma

.5 Ischämische Kardiomyopathie

.6 Stumme Myokardischämie

.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit

.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet

D I A G N O S E N K L u G K O D I E R E N

Im Rahmen des Morbi-RSA kann ein falsch oder nicht dokumentierter Verlauf einer Erkrankung große Auswirkungen auf die Zuweisungen aus dem Morbi-RSA an die Krankenkassen haben. Zum Beispiel eine irrtümlich kodierte Atherosklerose, Becken-Bein-Typ mit Ruheschmerzen (21,31 Euro) statt der tatsächlich vorliegenden Atherosklerose, Becken-Bein-Typ mit ulzeration oder Gangrän (362,54 Euro) führt zu Mindereinnahmen von mehr als 300 Euro monatlich für die Krankenkasse.

!

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beispiel 1:Ein Patient leidet unter einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit vom Becken-Bein-Typ mit einer schmerzfreien Gehstrecke von weniger als 200 Metern. Ruheschmerzen werden nicht angegeben.

behandlungsdiagnose:I70.21 G Artherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit belastungs- induziertem Ischämieschmerz

beipsiel 2:Ein Patient kommt wegen präkordilaer Schmerzen unter Belastung zur untersuchung. Bei unauffälligem Ruhe-EKG zeigt ein durchgeführtes Belastungs-EKG ischämi-etypische Endstreckenveränderungen. Eine Koronar-angiografie zeigt eine koronare Zwei-Gefäß-Erkrankung.

behandlungsdiagnosen:I20.8 G Sonstige Formen der Angina pectorisI25.12 G Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäß-Erkrankung

Wenn die ursache der Beschwerden unklar bleibt, kann als gesicherte Diagnose ein Symptom kodiert werden.

beispiel 3:Ein Patient hat vor sechs Wochen (im vergangenen Quartal) einen Myokardinfarkt erlitten und war deshalb in stationärer Behandlung. Es wurde in der Klinik eine koronare Gefäßerkrankung festgestellt und mit Stent versorgt. Er kommt jetzt zur Beratung und Medikamen-tenverordnung in die Praxis.

behandlungsdiagnosen:I25.11 G Atherosklerotische Herzkrankheit: Ein-Gefäß-ErkrankungI25.20 G Alter Myokardinfarkt: 29 Tage bis unter 4 Monate zurückliegend

Weitere mögliche Begleiterkrankungen

eigene Notizen

ICD-10-Kode

Schmerzen in der Brust R07.2

Angina pectoris

Instabile Angina pectoris I20.0

Angina pectoris mit nachgewiesenem Koronarspasmus I20.1

Sonstige Formen der Angina pectoris I20.8

Angina pectoris, n.n.b. I20.9

AVK

Atherosklerose, Aorta I70.0

Atherosklerose, Nierenarterie I70.1

Atherosklerose, Extremitätenarterien, Gehstrecke > 200m

I70.20

Atherosklerose, Extremitätenarterien, Gehstrecke < 200m

I70.21

Atherosklerose, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen I70.22

Atherosklerose, Becken-Bein-Typ, mit ulzeration I70.23

Atherosklerose, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.24

Atherosklerose, Schulter-Arm-Typ I70.25

Aortenaneurysma, thorakoabdominal, ohne Ruptur I71.6

Fettstoffwechselstörungen

reine Hypercholesterinämie E78.0

reine Hypertriglyzeridämie E78.1

gemischte Hyperlipidämie E78.2

Hypertonie

Essentielle Hypertonie, n.n.B. I10.90

Hypertensive Krise I10.91

Herzinsuffizienz

Linksherzinsuffizienz NyHA I I50.11

Linksherzinsuffizienz NyHA II I50.12

Linksherzinsuffizienz NyHA III I50.13

Linksherzinsuffizienz NyHA IV I50.14

Linksherzinsuffizienz n.n.B. I50.19

Rechtsherzinsuffizienz I50.0

Herzinsuffizienz n.n.B. I50.9

Herzrhythmusstörung, n.n. B. I49.9

rezidivierender Myokardinfarkt

Rezidivierender Myokardinfarkt der Vorderwand I22.0

Rezidivierender Myokardinfarkt der Hinterwand I22.1

Rezidivierender Myokardinfarkt, sonstige Lokalisation I22.8

Rezidivierender Myokardinfarkt, n.n.b. Lokalisation I22.9

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L E H R P R A X E N A L L G E M E I N M E D I Z I N

In der Regel ist in der Praxis immer ein Praxisassistent in der Weiter- bildung Allgemeinmedizin beschäftigt. Außerdem wird regel-mäßig ein PJ-Student betreut. Dr. Niebuhr ist Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der universität zu Lübeck. Dr. Ruser ist neben seiner hausärztlichen Tätigkeit auch Internist und Gastro-enterologe. Alle ärzte haben die Zusatzbezeichnung Akupunktur. Dr. Günther besitzt außerdem die Zusatzbezeichnung Chirothera-pie und leitet die Flugmedizinische untersuchungsstelle. Es gibt sieben Medizinische Fachangestellte, eine bis zwei davon sind in Ausbildung.

Patientenstruktur und PraxisschwerpunkteDie Praxis hat ein weitgehend allgemeinmedizinisch, internistisch, hausärztliches Patientenklientel. Es werden wenig Kinder behan-delt und es gibt wenig chirurgische Fälle, da alle Facharztrich-tungen in der Nähe der Praxis vertreten sind. Die Schwerpunkte der Praxis am Mühlentor liegen neben der klassischen hausärzt-lichen Versorgung in der Akupunktur, Chirotherapie, Diabetologie, Flugmedizin, Gastroenterologie und Psychosomatik.

Was erwartet den Studierenden?Die Lehrpraxis bietet den Studierenden ein breites technisches Spektrum: EKG, ERGO, Lungenfunktion, LZRR, LZ-EKG und Sono-graphie der Schilddrüse und Abdomen. Es gibt ein kleines Labor mit kapillärer Quickbestimmung und Schulungsmöglichkeit, Gas-troskopie (privat), Hautkrebs-Screening, Vorsorgeuntersuchung, Akupunktur, Chirotherapie, Diabetologie, die Flugmedizinische untersuchungsstelle und viele Haus- und Heimbesuche. Die Studierenden können hier früh selbständig arbeiten, „eigene“ Patienten übernehmen und werden entsprechend fachlich beglei-

tet. Sie bekommen ein eigenes Sprechzimmer mit voller Ausstat-tung, Internetanbindung und auf Wunsch Intranet zur universität Lübeck über eine gesicherte LAN-Verbindung.

Ausbilder aus ÜberzeugungFür die Praxisinhaber ist die Nachwuchsausbildung Überzeu-gungssache. „Wir wollen Leidenschaft und Liebe zur Allgemein-medizin und den speziellen Aspekten der wohnortnahen, kon-tinuierlichen Patientenversorgung wecken“, erklärt Dr. Niebuhr seine Motivation, sich mit seinen beiden Praxispartnern in der Nachwuchsausbildung zu engagieren. „Wir bieten eine sehr direkte 1 zu 1 Betreuungs- und Ausbildungssituation, wie sie in der Klinik so nicht geboten werden kann. Die Besonderheiten einer kontinuierlichen Patientenbetreuung mit erlebter Anamnese kön-nen nicht nur erlebt, sondern auch angewandt werden. Durch den Kontakt zu den Netzwerken in der Praxisumgebung entstehen häufig intensive Bindungen, die bei der weiteren Berufsausübung und Weiterbildung und auch bei der Praxissuche große Vorteile bieten. Häufig entsteht durch die Tätigkeit ein Mentoring durch uns beim weiteren Berufsweg.“

JAKOB WILDER, KVSH

„Wir wollen die Lust auf den Hausarztberuf wecken“Die Lehrpraxis von Dr. Frank Niebuhr, Dr. Jörg Ruser und Dr. Thomas Günter und ihrem Praxisteam liegt direkt vor dem Mühlentor der Lübecker Innen-stadt im Stadtteil St. Jürgen. Die drei erfahrenen Allgemeinmediziner sind in einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammengeschlossen und seit Jahren in der Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses tätig.

Sie haben Interesse, selbst Lehrpraxis für Allgemeinmedizin zu werden?

Information zu Kriterien und Anmeldung:Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinJakob Wilder, Gesundheitspolitik und KommunikationTel. 04551 883 475, E-Mail [email protected]

AKA

DEMISCHE LEHRPRAXEN

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CHSCHULSTANDORTE • K

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K

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praxIs & KV

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Q u A L I T ä T S B E R I C H T 2 0 1 0

Der Qualitätsbericht 2010 der KVSH gibt einen generellen Überblick über die Maßnahmen der Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Versorgung. Dabei wird zunächst das Zusammen-wirken der drei Bereiche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beschrieben, bevor dann anhand konkreter Beispiele demons-triert wird, wie Qualitätssicherung in der sprichwörtlichen Praxis funktioniert. Ob nun Akupunktur, Hautkrebs-Screening, Onko-logie oder ultraschall – in Schleswig-Holstein unterliegen inzwi-schen rund zwei Drittel aller Leistungen der gesetzlichen Kran-kenversicherung einer besonderen Qualitätssicherung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die KVSH überprüft nach definierten Standards zum Beispiel, ob die niedergelassenen ärzte und Psychotherapeuten die Voraussetzung erfüllen, bestimmte Behandlungen durchzuführen und ob die medizinischen unter-suchungsgeräte den aktuellen technischen Erfordernissen entspre-chen. Nur wer alle Qualitätstests besteht, darf diese Behandlungen auch durchführen und abrechnen. „Wer in Schleswig-Holstein zu einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten geht, kann sich darauf verlassen, sehr gut versorgt zu werden. Denn für alle Praxen – egal, ob in der Stadt oder auf dem Land – gelten dieselben strengen Qualitätskontrollen“, bewertet Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, den Qualitätsbericht.

Im Jahr 2010 wurden bei der KVSH 645 Anträge auf Genehmi-gungen für qualitätsgesicherte Leistungen gestellt. 86 Prozent der Antragsteller erhielten die Genehmigung. Nur 14 Prozent der Anträge wurden abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt waren. Diese Ergebnisse zeigen, dass qualitätssichernde Maßnahmen zu einer hochwertigen Medi-zin beitragen. Vor allem am Verhältnis der vielen neu erteilten Genehmigungen zu den wenigen Ablehnungen wird deutlich, dass ärzte selbst einen hohen Qualitätsanspruch an ihre Arbeit haben.

Überprüfung der Hygienequalität bildet SchwerpunktDie Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards prüft die KVSH auf verschiedene Weise. Dies reicht von Fortbildungsnachwei-sen und Praxisbegehungen bis hin zur Prüfung von einzelnen untersuchungsergebnissen. Jedes Jahr werden per Stichprobe ambulante Leistungen wie Akupunktur oder Röntgen- und ultra-schalluntersuchungen kontrolliert. und auch wenn ein Arzt eine Genehmigung bereits erhalten hat, wird danach in speziellen Bereichen regelmäßig überprüft, ob er die Qualitätskriterien nach wie vor erfüllt.

Einen Schwerpunkt im Qualitätsbericht bildet das Thema Hygiene in der Arztpraxis, das in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist. So haben sich multiresistente Erreger zu einem enormen Problem in Arztpraxen entwickelt. Die Kontrolle, ob dort bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden, spielt somit auch in der Qualitätssicherung eine große Rolle. um die Praxen bei der Durchführung der vielfältigen Hygienemaßnah-men zu unterstützen, wurde das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (CoC Hygi-ene und Medizinprodukte) eingerichtet. Künftig werden speziell geschulte KV-Mitarbeiter die Praxen vor Ort in Sachen Hygiene beraten.

MARCO DETHLEFSEN, KVSH

Interesse? Der Qualitätsbericht 2010 steht im Internet unter www.kvsh.de zum Download bereit. Er kann auch per E-Mail bestellt werden: [email protected]

Hohes Niveau in der patientenversorgungDie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten versorgen die Schleswig-Holsteiner auf einem medizinisch hohen Niveau. Dies belegt der Qualitätsbericht, den die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein für das Jahr 2010 veröffentlicht hat.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 – 623795 Bad Segeberg

Weitere Informationen zur Qualitätssicherung im Internet unter www.kvsh.de

Jederzeit gut versorgt in schleswig-holstein

QuAlitÄtsBericht 2010

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinKörperScHaft deS öffentlicHen recHtS

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinKörperScHaft deS öffentlicHen recHtS

QUALITÄTSSICHERUNG KoNKRET

20 Qualitätsbericht 2010 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 21Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 2010

Hygiene als Indikator für Prozessqualität

Hygiene ist in der Arztpraxis sehr wichtig, schließlich muss verhindert werden, dass sich Patienten mit Keimen, Bakterien oder anderen Krankheitserregern infizieren. Also: Alles sauber oder was? Auch um diese Frage kümmert sich die KVSH.

egelmäßige Hygieneüberprüfungen sind ein gutes Instru-ment, um die Qualität von medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen zu messen. Durch Abstriche und/oder Laboruntersuchungen lässt sich z. B. feststellen, ob und in

welcher Menge pathogene, also krankheitsauslösende, Erreger auf Operations – oder Untersuchungsinstrumenten vorhanden sind, ob Flächen ausreichend desinfiziert werden oder ob Wunden mit Erregern besiedelt sind.

Für den guten Verlauf einer medizinischen Behandlung, z. B. einer Operation oder endoskopischen Untersuchung, ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen entscheidend. Bei einer ambulanten Operation ist davon auszugehen, dass ein besseres Behandlungsergebnis erzielt wird, wenn diese unter aseptischen Bedingungen stattfindet. Sind die erforderlichen hygienischen Verhältnisse nicht gegeben, so kann das schwere Folgen für den Patienten haben, beispielsweise in Form einer Wundinfektion. Aber nicht nur der Patient muss vor möglichen Infektionen geschützt werden – genauso wichtig ist es, dass Arzt und Praxispersonal auch zum eigenen Schutz Hygienemaßnahmen ergreifen.

Hygienevorschriften, die für Arztpraxen gelten, sind äußerst umfang-reich – sie reichen von der einfachen aber sehr effektiven Händehy-giene über die fachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten (z. B. Operationsinstrumenten) bis hin zur Installation so genannter Raumlufttechnischer Anlagen, die beispielsweise für Operationsräume oder bei der Aufbereitung spezieller Medikamente (z. B. Zytostatika) vorgeschrieben sind, um dort eine möglichst keimfreie Umgebung zu schaffen.

Die Anforderungen an die Hygiene in der Arztpraxis sind in diversen Gesetzen und Richtlinien festgelegt.

HyGIENEvoRSCHRIfTEN füR ARzTpRAxENGesetzliche Grundlagen sind unter anderem das Infektionsschutzge-setz (IfsG), das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinpro-duktebetreiberverordnung (MPBetrV). Die Vorgaben zum Schutz des Praxispersonals sind außerdem im Arbeitschutzgesetz, in speziellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und so genannten Technischen Regeln definiert. Auch einige Qualitätssicherungsrichtlinien, die von der KVSH umzusetzen sind, schreiben Hygienemaßnahmen für die Praxen

vor (siehe auch Seite 22, Hygieneprüfungen am Beispiel Koloskopie). In den meisten Fällen verweisen die Qualitätssicherungsrichtlinien aber auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie beispielsweise die Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren. In Deutschland überwachen auf Länderebene Gesundheitsämter, Regie-rungspräsidien, Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtsämter, ob die gesetzlichen Anforderungen von den Praxen erfüllt werden. Die Frequenz der Kontrollen, z. B. Praxisbegehungen und die Vorgehens-weise, variieren von Bundesland zu Bundesland.

In Schleswig-Holstein ist die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes Aufgabe der Gesundheitsämter der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte. Das Medizinproduktegesetz und die Medizinproduktebetrei-berverordnung liegen im Aufgabenbereich des Landesamtes für soziale Dienste, Abteilung Gesundheitsschutz. Beide Behörden führen auch Kontrollen vor Ort durch. Praxisbegehungen finden vor allem in Fach-arztpraxen statt, in denen operiert wird.

INfEKTIoNSSCHUTzDas Infektionsschutzgesetz ersetzt seit dem 1. Januar 2001 das ehemalige Bundes-Seuchengesetz. Es regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im neuen Gesetz wurden u. a. Dokumentationspflichten erweitert und die Erstellung von Hygieneplä-nen in gesundheitlichen Einrichtungen festgelegt. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsschutz (KRINKO) – angesiedelt beim Robert Koch-Institut – hat hier diverse Empfehlungen erarbeitet, die auch für Arztpraxen verbindlich sind.

Demnach muss jede Praxis einen individuellen und aktuellen Hygiene-plan vorhalten, der folgende Punkte zur Praxishygiene klar regelt.

• Händehygiene• Hautantiseptik (Hautdesinfektion)• Flächenreinigung und -desinfektion• Reinigung/Desinfektion von medizinischen Geräten• Aufbereitung von Medizinprodukten • Schutzmaßnahmen• Umgang mit Medikamenten• Abfallentsorgung• Hygienisch-mikrobiologische/-physikalische Routineunter-

suchungen• Erfassung/Meldung übertragbarerer Krankheiten

Auch die KVSH fordert für bestimmte Genehmigungsbereiche Hygienepläne als Nachweis, z. B. wenn ein Arzt ambulante Operationen durchführen möchte.

Insgesamt wurden im Jahr 2010 151 Prüfungen in 75 Praxendurchgeführt – mit lediglich

4 Beanstandungen

HyGIENEpRüfUNG KoLoSKopIE

Quelle: KVSH

R

QUALITÄTSSICHERUNG KoNKRET

24 Qualitätsbericht 2010

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

25

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Qualitätsbericht 2010

Feedbackberichte – Systematische Verbesserung der Behandlungsqualität

Die meisten Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen beurteilen die Struktur- oder Prozessqualität medizinischer Leistungen (siehe Seite 4). Für die Beurteilung der „Ergebnisqualität“, die auf den Gesundheitszustand des Patienten nach der Behandlung zielt, stehen bisher nur wenige praktikable Instrumente zur Verfügung. Die Beurtei-lung des Behandlungsergebnisses als eigentliches Qualitätskriterium ist allerdings schwierig, der Gesundheitszustand eines Patienten nach der Behandlung lässt sich nicht immer konkret beschreiben. Gute Ergebnisqualität liegt vor, wenn ein zuvor definiertes Behandlungsziel tatsächlich erreicht wird. Um Ergebnisqualität zu bewerten, ist es also notwendig, Kriterien für „gute“ ärztliche Behandlung zu bestimmen. In Feedbackberichten, die in der vertragsärztlichen Versorgung, vor allem innerhalb strukturierter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) eingesetzt werden, sind solche Behandlungsziele und Merkmale definiert.

Disease-Management-Programme sollen durch gezieltes Versorgungs-management in Form standardisierter Behandlungs- und Betreuungs-prozesse dazu beitragen, die Behandlung chronischer Erkrankungen über deren gesamten Verlauf zu verbessern, Beeinträchtigungen durch die Erkrankung zu lindern und Folgeerkrankungen reduzieren. Ziel ist es, die Behandlung zwischen Ärzten und anderen beteiligten Berufs-gruppen zu koordinieren, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und bestehende Versorgungsmängel (Über-, Unter- und Fehlversorgung) abzubauen. Die Bewertung, ob ein zuvor definiertes Behandlungsziel erreicht wurde, erfolgt anhand von Indikatoren, die in Zusammenhang mit der jeweiligen Erkrankung stehen, anhand eines Indikators „spezieller Laborwert“, der eine Aussage über die Schwere der Erkrankung zulässt.

Mit der Einschreibung des Patienten in das DMP erfolgt eine Erst-dokumentation, um den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten zu erfassen. Zu Beginn und im Verlauf der Behandlung werden Befunddaten erhoben, die als Indikatoren für gute Behandlungsqualität fungieren und anhand derer der Grad der Zielerreichung gemessen werden kann. Daneben werden alle für die Behandlung relevanten Ereignisse, z. B. assoziierte Erkrankungen oder bereits erfolgte Behandlungen dokumentiert. Jedem Patienten wird eine Fallnummer zugeordnet, um den Verlauf der Behandlung personenbezogen aber anonymisiert verfolgen zu können. Außerdem wird festgehalten, welche Medikation der Patient erhält und ein individueller Behandlungsplan erstellt. Je nach Krankheitsbild und in Absprache mit dem Patienten erfolgt eine viertel- oder halbjährliche Verlaufsdokumentation. Dabei werden die Indikatorenwerte erneut gemessen. Alle Daten werden extern erfasst und verarbeitet.

Die Grafik links zeigt den Datenfluss innerhalb des DMP: Die von den teilnehmenden Ärzten elektronisch erfassten Daten werden an eine externe Datenstelle weitergeleitet, die sämtliche Daten sammelt, aufbereitet und die Dokumentationen auf eventuelle Fehler überprüft. Die Datenstelle leitet die aufbereiteten Daten dann an die Gemeinsame

Einrichtung (GE) von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen (im DMP Brustkrebs ist auch die Krankenhausgesellschaft Mitglied der GE) weiter, die für die Qualitätssicherung im DMP, also für das Erstellen von Feedback- und Qualitätsberichten zuständig ist.Um DMP gut koordinieren zu können, Versicherte informieren und

beraten zu können, erhalten auch die Krankenkassen die Daten ihrer teilnehmenden Versicherten. Alle Daten innerhalb der DMP unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen.Am Ende eines definierten Zeitintervalls erhält der Arzt den Feed-backbericht für seine Praxis. Darin sind die in der Praxis standardisiert dokumentierten Behandlungsdaten ausgewertet, verdichtet, grafisch aufbereitet. Die verlaufsbezogene Darstellung ausgewählter Indikatoren gibt dem Arzt eine Übersicht über die Prozess- und Ergebnisqualität seiner Behandlungen – auch ein Vergleich mit den Durchschnittswerten anderer Praxen aus Schleswig-Holstein wird ihm zur Verfügung gestellt. Durch den Feedbackbericht kann der Arzt die Qualität seiner eigenen Arbeit besser einordnen und gegebenenfalls neue Schwerpunkte in der Behandlung setzen.

238 858 421.099

1.040

24.444 6.312 15.687 6.21290.765

47.936191.356

ANzAHL EINGESCHRIEbENER PATIENTEN Im jEwEILIGEN DmP (GRUNDLAGE: GüLTIGE ERSTDoKUmENTATIoNEN)

ANzAHL AKTIv TEILNEHmENDE PRAxEN

bEISPIEL DmP DIAbETES mELLITUSIn Schleswig-Holstein wurde 2003 das erste DMP – Diabetes Mellitus Typ 2 – eingeführt. Für dieses DMP wurden folgende Behandlungsziele formuliert:

• niedriger Anteil von Patienten mit hohen HbA 1c-Werten,• hoher Anteil von Patienten, die ihren individuell vereinbarten

HbA 1c-Wert erreicht haben, • Vermeidung schwerer Hypoglykämien,• Vermeidung notfallmäßiger stationärer Behandlungen wegen Diabetes mellitus,• hoher Anteil von Hypertonikern mit normotensiven Blutdruck-

werten,• hoher Anteil von Patienten mit jährlicher Überprüfung der Nie-

renfunktion,• hoher Anteil von Patienten, die bei makroangiopathischen Begleit-

bzw. Folgeerkrankungen Thrombozyten-Aggregationshemmer erhalten,

• hoher Anteil von Metformin-behandelten, übergewichtigen Patienten bei Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum,

• hoher Anteil von Patienten mit jährlicher augenärztlicher Unter-suchung,

• Mitbehandlung durch eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus/schwe-rer Fußläsion,

• Sicherstellung der Vollständigkeit und Plausibilität der Doku-mentation.

Feedbacksysteme werden inzwischen in allen DMP genutzt. Auch in die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Zytologie und in die Quali-tätssicherungs-Richtlinie Dialyse wurden Rückmeldesysteme integriert. Darüber hinaus erhalten auch alle koloskopierenden Ärzte jährlich Feedbackberichte.

Im Jahr 2007 wurden bundesweit für Ärzte 96.000 DMP-Berichte, 2.400 Dialyse-Berichte und 1.700 Koloskopie-Berichte erstellt.

Quelle KBV, 2009

ARzTPRAxIS

DATENSTELLEKRANKENKASSE

GEmEINSAmE EINRICHTUNG

ASTHmA-bRoNCHIALE bRUSTKREbSCoPD DIAbETES mELLITUS TyP 1

DIAbETES mELLITUS TyP 2KoRoNARE HERzERKRANKUNG

GESAmT

GESAmT

4.218*

941

TEILNAHmE- UND EINwILLIGUNGS-ERKLÄRUNG DES PATIENTEN

DoKUmENTATIoN PRAxIS-FEEDbACK bERICHT

* meh

rfach

nenn

ung

mög

lich

Wie ist die Behandlung verlaufen? Ist der Patient wieder gesund? Gab es Komplikationen?

In der Qualitätssicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung helfen Feedbackberichte,

den Behandlungsablauf zu optimieren.

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* Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL).

** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maxi- mal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Aus- schreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Flensburg

Kiel

Lübeck

Neumünster

Dithmarschen

HerzogtumLauenburg

Nordfriesland

Ostholstein

Pinneberg

PlönRendsburg-Eckernförde

Schleswig-Flensburg

Steinburg

Stormarn

Segeberg

Lübeck

Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie unter folgenden telefonnummern:

04551 883 378 04551 883 291

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behörden-führungszeugnis) zu beantragen.

Hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung!

Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg

Öffentliche Ausschreibung von VertragspraxenDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt.

gemäß paragraf 103 Abs. 4 SGB V

Fachgebiet Planungs bereich* Praxisform bewerbungs frist** Ausschreibungs nummer

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Kiel EP 31.10.2011 11140/2011

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

NMS/RD-E EP 31.10.2011 11273/2011

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Stormarn EP 31.10.2011 11427/2011

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Lübeck EP 31.10.2011 11471/2011

Psychotherapeuten– halbe Zulassung –

Segeberg EP 31.10.2011 11613/2011

B E K A N N T M A C H u N G E N

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B E K A N N T M A C H u N G

Veröffentlichung gemäß paragraf 16b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt in Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 2, dass in gesperrten Planungsbereichen ein 25-prozentiger Anteil von psychotherapeutisch tätigen ärzten in Zahlen der ärzte festzustellen ist. Gemäß Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 3 ist ein 20-prozentiger Anteil für die Leistungserbringer festzustellen, die gemäß Paragraf 5 Abs. 6 a der Bedarfsplanungs-Richtlinie ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.

Stellt der Landesausschuss Überversorgung fest, hat er zugleich eine Feststellung zu treffen, in welchem umfang gemäß Para-graf 101 Abs. 4 SGB V – ausgedrückt in Psychotherapeuten-zahlen – in jedem Versorgungsanteil ärzte sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden können, wenn die Versorgungsanteile nicht ausgeschöpft sind.

Der Mindestanteil an ärztlichen Psychotherapeuten ist in allen Planungsbereichen Schleswig-Holsteins erfüllt.

Folgende Zulassungen von Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten und Psycho-logischen Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, sind in den aufge-führten Planungsbereichen noch möglich:

Stadt Kiel 1

Stadt Lübeck 1

Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage verse-hen, dass die Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 31. Oktober 2011 beim Zulassungsausschuss für ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 – 3, 23795 Bad Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulas-sungsausschuss nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungs- bzw. Anstellungsan-träge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen wird.

Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis bzw. Anstellung erforderlichen unterlagen beizufügen:

• Auszug aus dem Arztregister,• ein unterschriebener Lebenslauf.

Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw. die Anstellung bean-tragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Folgende Kriterien werden für die Auswahl maßgeblich sein:

• berufliche Eignung,• Dauer der bisherigen ärztlichen bzw.

psychotherapeutischen Tätigkeit,• Approbationsalter,• Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß

Paragraf 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.

BAD SEGEBERG, DEN 9. AuGuST 2011

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Stadt FlensburgFrau Dipl.-Psych. Ricarda-Brigitte Gross als Psychologische Psychotherapeutin für einen halben Versorgungsauftrag für 24939 Flensburg, Burgstraße 27, als Nachfolgerin für Frau Dipl.-Psych. Marietta blaue.

Kreis Herzogtum LauenburgHerr Dipl.-Psych. Christian Haimerl, Psychologischer Psycho-therapeut in 21465 Wentorf, Hauptstraße 8, hat die Genehmi-gung zur Verlegung seiner Vertragspraxis nach 21465 Wentorf, Hauptstraße 7, erhalten.

Herr Dipl.-Psych. Robert Leiderer als Psychologischer Psy-chotherapeut für einen halben Versorgungsauftrag für 21465 Wentorf, Hauptstraße 7 a, als Nachfolger für Herrn Dr. med. Mathias Stephan.

Stadt KielFrau Dipl.-Psych. Frieda rai-eisenring, Psychologische Psy-chotherapeutin in 24105 Kiel, Kleiststraße 25, hat die Geneh-migung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24105 Kiel, Düppelstraße 61, erhalten.

Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Herr Dr. med. Alfred behnisch, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Kiel, und Frau Dagmar Feldt, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Felde, haben die Geneh-migung zur Beschäftigung von Frau Dipl.-Psych. Leila Djafari- Henning als angestellte Psychologische Psychotherapeutin in einer Halbtagstätigkeit (20 Stunden) in der Betriebsstätte in 24103 Kiel, Herzog-Friedrich-Straße 91, erhalten. Frau Djafari-Henning übernimmt die Angestelltenstelle von Frau Dr. päd. Dipl.-Psych. Anna-Katharina Schön, Psychologische Psychothe-rapeutin.

Frau Dipl.-Psych. Antje Möller als Psychologische Psychothe-rapeutin für einen halben Versorgungsauftrag für 24103 Kiel, Dänische Straße 3 - 5, als Nachfolgerin für Frau Dr. phil. Dipl.-Päd. Jutta Kahl-Popp.

Stadt LübeckFrau Dipl.-Psych. Gabriele ottemeyer, Psychologische Psycho-therapeutin in 23564 Lübeck, Brehmerstraße 5, hat die Geneh-migung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 23558 Lübeck, Lilienstraße 13 - 15, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Barbara Haury, Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeutin in 23566 Lübeck, Meesenring 1, hat die Geneh-migung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 23554 Lübeck, Marquardstraße 5 - 7, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Hermine reichert als Psychologische Psycho-therapeutin ausschließlich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen für einen halben Versorgungsauftrag für 23554 Lübeck, Friedhofsallee 104.

Frau Dipl.-Psych. Kerstin Keseberg als Psychologische Psycho-therapeutin für einen halben Versorgungsauftrag für 23564 Lübeck, Brehmerstraße 5, als Nachfolgerin für Frau Dipl.-Psych. Gabriele ottemeyer.

Kreis NordfrieslandHerr Detlef bobrowski ab 1. Oktober 2011 als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie für einen halben Versorgungsauftrag für 25821 Bredstedt, Kampistoft 1, als Nachfolger für Frau Barbara Lumme.

Kreis ostholsteinHerr Dipl.-Psych. Thomas Gojny als Psychologischer Psychothe-rapeut für einen halben Versorgungsauftrag für 24235 Laboe, Rosenstraße 4, als Nachfolger für Frau Dipl.-Psych. Bettina Marcuse.

Frau Dipl.-Psych. Bettina Marcuse, Psychologische Psychothera-peutin in 24217 Schönberg, Bahnhofstraße 23 a, hat die Geneh-migung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24235 Laboe, Rosenstraße 4, erhalten.

Kreis PinnebergHerr Dipl.-Psych. Carsten Dietze ab 10. Okotber 2011 als Psychologischer Psychotherapeut für 22880 Wedel, Rosen- garten 5 - 9, als Nachfolger für Frau Dipl.-Psych. Renate overbeck.

Kreis rendsburg-eckernfördeDas Medizinische Versorgungszentrum „ZoGeZ Zollhaus Gesundheits-Zentrum brücke MVZ GmbH“, Eckernförde, hat die Genehmigung zur Beschäftigung von Herrn Dipl.-Psych. Alexander Klose als ganztags angestellter Psychologischer Psychotherapeut in der Betriebsstätte in 24340 Eckernförde, Schiffbrücke 8, als Nachfolger von Herrn Dr. med. Wolfgang burr erhalten. Herr Dr. Burr ist aus dem MVZ ausgeschieden.

Frau Dipl.-Psych. Christiane Wagner ab 1. Oktober 2011 als Psychologische Psychotherapeutin für 24340 Eckernförde, Langebrückstraße 21, als Nachfolgerin für Frau Gisela betz-Klöpfer.

Kreis Schleswig-FlensburgFrau Dipl.-Psych. Angela Kartschall, Psychologische Psycho-therapeutin in 24873 Havetoft, Sandfeld 19, hat die Genehmi-gung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24866 Busdorf, Moorschlag 19, erhalten.

Herr Dr. med. Thomas Meyer-Diewock, Facharzt für Psychothe-rapeutische Medizin in 24837 Schleswig, Lutherstraße 12, hat ab 01.10.2011 die Genehmigung zur Verlegung seiner Vertrags-praxis nach 24837 Schleswig, Richthofenstraße 44, erhalten.

Frau Dipl.-Psych. Renate Mohaupt, Psychologische Psycho- therapeutin mit halbem Versorgungsauftrag in 24837 Schles-wig, Lutherstraße 12, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24848 Kropp, An der Gärtnerei 2, erhalten.

Kreis SegebergFrau Heike Lixenfeld, ausschließlich psychotherapeutisch tätige Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in 24576 Bad Bramstedt, Bimöhler Straße 7, hat die Genehmigung zur Verlegung ihrer Vertragspraxis nach 24568 Kaltenkirchen, Schulstraße 9 a, erhalten.

Folgende psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur Vertragspraxis zugelassen:

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P R A X I S T E S T

Die Werbung klingt verheißungsvoll: Mit neuen iPod-basierten Geräten sollen Patienten in Zukunft Blutzucker, Temperatur, Gewicht, Blutdruck und Puls einfach und schnell erfassen, aus-werten und speichern können. Dazu werden die Messmodule einfach an das iPhone 4, 3GS, 3G, iPad oder den iPod touch ange-schlossen. um Vitalwerte zu messen, benötigen Nutzer noch die entsprechende VitaDock App. Sie kann aus dem Apple Store heruntergeladen werden. Die Messmodule funktionieren alle per Plug and Play. Zielgruppen sind laut Hersteller sowohl Menschen, die sich körperlich fit halten und ihre Gesundheitswerte lang- fristig beobachten möchten, als auch chronisch Kranke oder ältere Patienten, für die die permanente Messung von Vitalwerten unab-dingbar ist. iPhone, iPad oder iPod touch sollen so zum digitalen Gesundheitsmanager werden.

CardioDockBlutdruck und Puls sollen laut Her-steller mit dem Gerät einfach, schnell und präzise kontrolliert werden. Die Nutzer erhalten über ein pateniertes Messverfahren präzise Messergeb-nisse, auch bei stark schwanken-dem Blutdruck. Das Modul ermittelt und speichert dabei den gewichte-ten Mittelwert aus drei automatisch aufeinanderfolgenden Messungen. Die Ergebnisse sind nach dem Standard der Weltgesundheits-organisation (WHO) klassifiziert. CardioDock kostet 129,99 Euro.

Im Praxistest Dr. Cornelia Rhode war gleich bereit, CardioDock für die Nord-licht-Redaktion zu testen. Sie arbeitet seit November 2010 als Weiterbildungsassistentin in der Hausarztpraxis von Dr. Michael Weiss und Axel Krüsmann in Gelting. Ihr erster Eindruck nach dem Auspacken des Geräts: „Optisch wirklich gut gelungen.“ Auch die Installation und Inbetriebnahme ist kein Problem und auch die Handhabung stellt sie vor keine großen Herausforderungen. „Ich bin allerdings auch mit dem iPod vertraut. Meine Patienten eher nicht“, erklärt sie einschränkend. Positiv fällt ihr beim ersten Anlegen gleich die komfortable Messmanschette auf. Sie ist sich sicher, dass auch ungeübte Nutzer das Anlegen gut und sicher beherrschen würden. Leider ist das Verbindungskabel von der

Das iphone als Gesundheitsmanager?Blutdruck und Puls, Temperatur, Gewicht und Blutzucker sollen künftig vom Patienten auch per App mobil überwacht werden können. Das Nordlicht hat genauer hingeschaut und ließ das neue Blutdruck- und Pulsmessungsgerät CardioDock in einer Hausarzt-praxis auf seine Tauglichkeit testen.

CardioDock testergebnis im Praxistest

Installation 6 von 6 Punkten

Handhabung/Praktikabilität 2 von 6 Punkten

Messgenauigkeit 6 von 6 Punkten

Patientennutzen 2 von 6 Punkten

Einsatz in der Hausarztpraxis 1 von 6 Punkten

Design 6 von 6 Punkten

Preis-Leistungsverhältnis 2 von 6 Punkten

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blutzuckermessung-AppDas Blutzuckermessmodul Gluco- Dock soll Diabetikern helfen, ihren Blutzucker schnell und komfor-tabel zu messen. Fünf Sekun-den nach der Messung zeigt das iPhone die Daten an, bewertet sie im Rahmen persönlicher Ein-stellungen und speichert sie im Smartphone ab. Das handschrift-liche Notieren von Messwerten wäre damit überflüssig. Dank einer Tagebuch-Funktion können Diabetiker ihre Messwerte auch kommentieren und Informatio-nen hinzufügen. Das Blutzucker-Messmodul GlucoDock kostet 99,99 Euro.

Weitere „Gesundheits-Werkzeuge“ für iphone, ipad oder ipod touch

temperaturmessung-AppThermoDock verwandelt das iPhone, iPad oder den iPod touch in ein Infrarot-Thermometer. Damit sollen Nutzer schnell und berührungslos die exakte Temperatur von Flüssigkeiten und Oberflächen ermitteln kön-nen. Die Infrarottechno logie macht das Messen dabei hygienisch und komfortabel. Zum einen lässt sich auf diese Weise innerhalb weniger Sekunden die Körpertemperatur er-mitteln. und zum anderen ermit-telt das Modul mit der Einstellung „Livemodus“, wie heiß zum Bei-spiel der Babybrei ist. Das Infrarot- Thermometer-Modul ThermoDock kostet 79,99 Euro.

Gewichtsmessung-AppÜber die Waage TargetScale werden iPhone und Co. zum Gewichtsmanager. Die Waage übermittelt die gemessenen Daten via Bluetooth an das Smartphone. Dort können sie gespeichert, ausge-wertet und mit Kommentaren ergänzt werden. Neben dem Gewicht bestimmt TargetScale auch den Anteil an Körper-fett, Muskel-, Wasser- und Knochen-masse sowie den Body-Mass-Index. Mit dem Athleten-Modus findet auch der Fitnesszustand aktiver Sportler Berück-sichtigung. Die Waage TargetScale kostet 149,99 Euro.

Medikamenten-Apps gratisIn der Rubrik „Medizin“ des App Stores gibt es mittlerweile über 2.000 verschie-dene Programme. Die meisten davon sind kostenpflichtig. Für ärzte besonders interessant ist die gratis-App vom Anbie-ter Documed, die den Zugriff auf das komplette „Arzneimittel-Kompendium der Schweiz“ möglich macht. Weitere Apps, z. B. der Anbieter Epocrates und Medscape, bieten den „Arzneimittel-schatz der uSA“ in ihrem Angebot an und veröffentlichen Meldungen über uner-wünschte Wirkungen von Arzneimitteln.

FazitDie Handhabung und Installation von CardioDock ist für den geübten iPod-Nutzer tatsächlich ein Kinderspiel. Für die klassische hausärztliche Klientel mit vielen älteren Bluthochdruckpatienten ist das Gerät aber deutlich zu kompliziert und im Vergleich zu anderen Blutdruckmessgeräten auch zu teuer. Für den „Hausge-brauch“ reicht daher ein einfach zu bedienendes zuverlässiges Messgerät, das es schon für deutlich weniger Geld gibt, völlig aus. Für erfahrene iPod-Nutzer, die ein schickes Gerät besitzen wollen und dazu noch das nötige Kleingeld mitbringen, kann es jedoch durchaus eine Alternative sein.

JAKOB WILDER, KVSH

Manschette zur Messstation sehr kurz. „Ein bequemes Anlegen des Geräts ist so sicher nicht an jedem Ort möglich ist“, so ihr Kritikpunkt. Auch das Problem der Stromversorgung und die damit verbundene eingeschränkte Mobilität der Messstation überzeugt sie nicht wirklich. Der mitgelieferte Akku muss nach ihrem Ein-druck außerdem sehr lange geladen werden, damit das Gerät auch unabhängig von einer Steckdose verwendet werden kann. Das schließt einen Einsatz bei Haus- oder Heimbesuchen natürlich aus. Ein echter Pluspunkt ist dagegen die Messgenauigkeit. „Die Blutdruck- und Pulsmessung mit CardioDoc erfolgte sehr genau und absolut zuverlässig“, erklärt sie.

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praxIs & KV

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P S y C H O T H E R A P I E

Viel Wind im BlätterwaldNach langen Verhandlungen und reichlich lobbyistischer Einflussnahme hat die Regierungskoalition ihren Entwurf für ein GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll im kommenden Herbst alle parlamentarischen Hürden nehmen und dann im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Beim Blick in die Berichterstattung zu diesem Thema kann die Diagnose eines Psychotherapeuten nur lauten: Schizophrenie.

„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich maß-geblich verbessern. Arztpraxen und Krankenhäuser werden schrittweise besser miteinander verzahnt, der Zugang zu Inno-vation erleichtert.“

AuS DER PRESSEMITTEILuNG VOM 3.08.2011

DES BuNDESMINISTERIuM FÜR GESuNDHEIT

„Die unterversorgung mit ambulanter Psychotherapie wird jetzt durch eine Studie bestätigt, die der Lehrstuhl für Medizin-management der universität Duisburg (Prof. Jürgen Wasem) in Zusammenarbeit mit der Deutschen PsychotherapeutenVereini-gung (DPtV) erstellt hat. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen durchschnittlich 2,5 Monate, in manchen Gebieten sind sie deutlich länger.“

AuS DER PRESSEMITTEILuNG VOM 14.02.2011 DER DPTV ZuR

VERÖFFENTLICHuNG DER STuDIE ERHEBuNG ZuR AMBuLANTEN

PSyCHOTHERAPEuTISCHEN VERSORGuNG 2010

„um Überversorgung in gesperrten Planungsbereichen abzu-bauen und dadurch langfristig eine ausgewogene räumliche Ver-teilung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversiche-rung zu sichern, erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem neuen Absatz 4c die Möglichkeit, bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung ein Vorkaufsrecht auszu-üben. Mit dem Aufkauf der Praxis wird die Nachbesetzung des Praxissitzes ausgeschlossen und damit die Zahl der Praxissitze in dem überversorgten Gebiet reduziert.“

AuS DER BEGRÜNDuNG ZuM GKV-VSTG REGIERuNGSENTWuRF

VOM 3.08.2011

„Die Auswertung nach den einzelnen Facharztgruppen zeigt, dass die Zahl der potentiell aufkaufbaren Praxen bei den ärzt-lichen und psychologischen Psychotherapeuten und den fach-ärztlich tätigen Internistischen am größten ist. Im hier dar-gestellten Szenario mit einer Altersgrenze von 65 Jahren und einem Versorgungsgrad von 130 Prozent könnten bei den Psychotherapeuten 3.524 Praxen aufgekauft werden.“AuS DEM PROGNOS GuTACHTEN FÜR DEN GKV-SPITZENVERBAND 30.05.2011

„Mehrheitlich beträgt die Wartezeit auf den Beginn der Psycho-therapie maximal drei Monate. Von den Personen, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Psychotherapie begon-nen haben, konnten 41,4 Prozent bereits sehr schnell einen The-rapieplatz bekommen und hatten Wartezeiten von weniger als einem Monat. Weitere 38,6 Prozent dieser Befragten warteten zwischen einem und drei Monaten auf den Beginn ihrer Psy-

chotherapie. Insgesamt 20 Prozent der Befragten mussten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus lange bis sehr lange War-tezeiten auf eine ambulante Psychotherapie in Kauf nehmen.“

AuS DEM BARMER GEK REPORT KRANKENHAuS 2011 –

SCHWERPuNKTTHEMA: DER ÜBERGANG VON DER STATIONäREN ZuR

AMBuLANTEN VERSORGuNG BEI PSyCHISCHEN STÖRuNGEN – JuLI 2011

„Psychotherapeuten und Chirurgen verfügen ebenfalls über einen hohen Anteil älterer ärzte (25 Prozent, 24 Prozent) aller-dings bei einem gleichzeitig hohen Maß an Überversorgung. Hier bietet das Instrument des Aufkaufs von Arztpraxen eine große Chance, die langjährig bestehende Überversorgung nachhaltig abzubauen.“AuS DEM PROGNOS GuTACHTEN FÜR DEN GKV-SPITZENVERBAND 30.05.2011

„Psychische Störungen sind bei den Fehlzeiten vor allem des-halb so auffällig, weil Krankschreibungen aufgrund von Depres-sionen, Angst- oder Belastungsstörungen sehr lange dauern. Das bedeutet für die unternehmen enorme Produktionsausfälle, für die Krankenkassen hohe Behandlungskosten und Kranken-geldausgaben, und für die Patienten bedeutet es meist eine wochen- oder monatelange Leidenszeit.“

AuS DEM GESuNDHEITSREPORT 2011 DER TECHNIKER KRANKENKASSE

„Mit dem Versorgungsstrukturgesetz werden jenseits kurz- fristiger Effekte strukturelle Maßnahmen eingeleitet, die helfen, die gute medizinische Versorgung in Deutschland weiterhin zu erhalten. Wir begrüßen die vielfältigen Vorhaben zur Sicher-stellung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Aller-dings fehlen Maßnahmen, um die teure und unnötige Überver-sorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gerade im fachärztlichen Bereich gibt, abzubauen. Überversorgung bindet medizinisches Personal und finanzielle Ressourcen, die dann woanders fehlen.“

AuS DER PRESSEMITTEILuNG VOM 3.08.2011 DES GKV-SPITZENVERBANDES

ZuM REGIERuNGSENTWuRF DES GKV-VSTG

„Wer an Depressionen, Burn-Out oder anderen psychischen Pro-blemen leidet, hat oft keine Aussicht auf schnelle Hilfe. Warte-zeiten von sechs Monaten bis zu einem Jahr sind in Schleswig-Holstein offenbar keine Seltenheit. Viele Betroffene melden sich bei der unabhängigen Patientenberatung (uPD). Das Angebot reiche nicht aus, sagen Verantwortliche der Beratungsstelle.“

NDR 1 REGIONAL SCHLESWIG-HOLSTEIN AM 14.06.2011 – 8.30 uHR

HEIKO BORCHERS, PSyCHOLOGISCHER PSyCHOTHERAPEuT

KINDER- uND JuGENDLICHENPSyCHOTHERAPEuT, KIEL

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praxIs & KV

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N E u E S A u S K V E N u N D K B V

tonsillotomie-Vertrag geschlossen

Potsdam – Brandenburger Kindern mit vergrößerten Gau-menmandeln kann jetzt einfacher geholfen werden als bis-her. Möglich wird dies durch einen Vertrag zwischen der BARMER GEK und der Kassenärztlichen Vereinigung Bran-denburg. Er sieht vor, dass Kindern zwischen zwei und sechs Jahren künftig mit einem Laser die vergrößerten Mandeln ver-kleinert werden. Bislang war dieser Eingriff – die so genannte Laser-Tonsillotomie – nur auf Privatrechnung zu haben. Für die BARMER GEK sind die medizinischen Vorteile des Verfahrens entscheidend. „Die Laser-Tonsillotomie ist nicht Teil der Regel-versorgung. Aber wir haben hier die Chance, Kindern einen ungeliebten Krankenhausaufenthalt zu ersparen und vielfäl-tige gesundheitliche Probleme zu vermeiden, die ihren Aus-gangspunkt in den vergrößerten Mandeln haben“, begründet Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, seine Zustimmung zu dem Vertrag.

Bei der BARMER GEK versicherte Kinder und ihre Eltern haben dadurch Anspruch auf die Übernahme der Kosten des Eingriffs, einschließlich eventuell nötiger zusätzlicher Eingriffe wie etwa der Entfernung der Rachenmandeln. „Aus medizinischer Sicht ist es oft vorteilhafter, die Gaumenmandeln zu verkleinern, statt sie ganz zu entfernen“, betont Dr. Peter Noack, stellver-tretender Vorsitzender der KV Brandenburg. So bleibe die Gau-menmandel als Teil des Immunsystems erhalten – ein gerade für kleine Kinder wichtiger Aspekt. Außerdem sei das Risiko einer Blutung nach der Operation sehr viel geringer und die kleinen Patienten brauchten viel weniger Schmerzmittel, so der Cottbuser Chirurg.

Ausbudgetierte Vergütung der psychotherapie

Stuttgart – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat den Vorstoß der Bundesver-bände der Psychotherapeuten, im vorgesehenen Versorgungs-strukturgesetz eine ausbudgetierte Vergütung der Psycho-therapie vorzusehen, ausgesprochen begrüßt und sich bei den Verbänden für deren Initiative bedankt.   Vorstandschef Dr. Norbert Metke sagte dazu in Stuttgart: „Für die flächendeckende zukünftige Gewährleistung der psycho-therapeutischen Versorgung ist es unabdingbar, dass die Ver-gütung dieser Leistungen auf eine andere Basis gestellt wird. Sie ist sonst nicht mehr leistbar. Wir unterstützen daher die Forderung ausdrücklich, wonach die Psychotherapie außerhalb des gedeckelten Gesamtbudgets vergütet werden soll.“  Metke begründete dies mit den bereits heute existenten hohen Zuwachsraten bei psychischen Erkrankungen. „Schon heute ist es Fakt und wird in allen seriösen Prognosen bestä-tigt, dass die Patientenzahlen mit Krankheiten wie beispiels-weise Depressionen in den kommenden Jahren stark zuneh-men werden. Die derzeitige Honorarsystematik hätte zur Folge, dass diese Steigerung letztendlich aus der Gesamtver-gütung von Haus- und Fachärzten finanziert werden muss und damit zulasten der Versorgung auch Schwerstkranker ginge.“ Schon heute spiegle die quotierte Vergütung das spezifische Leistungsspektrum der Psychotherapeuten nicht mehr wider. „Dies ist nicht hinnehmbar und für die ärzte und Psychothe-rapeuten nicht mehr tragbar. Es muss selbstverständlich sein, dass Mehrleistungen zur Bewältigung solcher gesamtgesell-schaftlicher Probleme nicht nur durch ärzte und Psychothera-peuten sowie Patienten, sondern auch von den Krankenkas-sen getragen werden.“

Mainz – „Die KV Rheinland-Pfalz hat als eine der ersten KVen zum 1. Juli den Demographiefaktor in die Berechnung der Bedarfszahlen einbezogen. Ziel ist es, dem zunehmenden Bedarf an medizinischer Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. In den Bereichen der Psychiatrie und Psychotherapie hat dies jedoch nicht zu neuen Arzt-Psychotherapeutensitzen geführt. Nach der von Bundesebene vorgegebenen Bedarfsplanungs-Richtlinie haben wir in Rheinland-Pfalz eine Überversorgung mit ärzten und Therapeuten bei der Versorgung psychisch kranker Men-schen. Jedoch bildet die Bedarfsplanung nicht die Realität

ab. Wir beobachten seit Jahren eine zunehmende Nachfrage auch im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie. Auf politischer und gesellschaftlicher Seite fehlt leider bisher die Bereitschaft, dem bereits angewachsenen und weiter zuneh-menden Bedarf an medizinischer und therapeutischer Ver-sorgung Rechnung zu tragen‘‘, erklärt Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstands der KV RLP. „Über unsere gesetzlichen Aufgaben hinaus unterstützen wir die Bürger bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten mit unserem Gesund-heits-Informations-Service (GIS)‘‘, ergänzt Sackenheim.

Versorgung psychisch kranker menschen nicht ausreichend

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dIE mEnschEn Im Land

B E R G E D O R F E R M u S I K T A G E

Mittlerweile zum neunten Mal boten die Bergedorfer Musiktage ihren Besuchern vom Mai bis Juli ein abwechslungsreiches Pro-gramm ganz im Zeichen klassischer Musik. Getragen wird die Veranstaltungsreihe von einer Gruppe von Bergedorfern und Vier-länder Musikliebhabern, die 2002 eigens den Verein Bergedorfer Musiktage e.V. gründeten. unter ihnen sind auch viele ärzte aus der Region am Hamburger Stadtrand. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Bergedorf und sein umland als musikalischen Veranstaltungsraum vorzustellen. Dabei wird neben den Kon-zerten die Stadt Bergedorf mit ihrem attraktiven umland in den Vordergrund gestellt. Die vielen alten Kirchen und das historische Schloss Bergedorf bieten als Veranstaltungsräume den würdigen Rahmen.

Musikalisches repertoireIm Laufe der Jahre wuchs das Programm der Bergedorfer Musik-tage. 2003 startete man noch mit fünf kleineren Konzerten. 2011 standen bereits 16 Veranstaltungen auf dem Spielplan. Es gab u. a. ein Eröffnungskonzert des Göttinger Barockorchesters in der St. Petri und Paul Kirche in Bergedorf mit Werken von Georg Phi-lipp Telemann und Johann Sebastian Bach. Später spielten das Bergedorfer Jugendorchester in der Erlöserkirche Lohbrügge ein „Feuerwerk junger Klassik“ und im Bergedorfer Schloss trugen Solisten der Musikhochschule Lübeck Werke von Wolfgang Ama-deus Mozart vor. Das Abschlusskonzert bildete ein Konzert der St. Petersburger Virtuosen im Bergedorfer Rathaus.

ehrenamtliches engagementTreibende Kraft der Musikinitiative ist ihr Vorstand, ein Hausarzt aus Wentorf. Der aus Persien stammende Dr. Farhang Logmani hatte zusammen mit einigen anderen musikbegeisterten Bürgern die zündende Idee. „Musik öffnet wie keine andere Kunstform die Herzen der Menschen und ich wollte der Region, in der ich so herzlich aufgenommen wurde, etwas aus Dankbarkeit zurückge-ben“, erklärt der 72jährige, der 1960 aus Persien nach Deutsch-land kam, um hier Medizin zu studieren.

Ein großer Teil seiner Zeit und Energie fließt seitdem in die Orga-nisation der Bergedorfer Musiktage. Er stellt den Kontakt zu den meist jungen Künstlern her, führt die Budgetverhandlungen und sucht nach Sponsoren und ehrenamtlichen Helfern. Obwohl es in den vergangenen Jahren nicht immer einfach war, die Musiktage auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen, schafft es Log-mani tatsächlich immer wieder, unterstützer zu finden. Dabei kam ihm neben seinem engagierten Auftreten nicht zuletzt die Erfah-rungen aus seiner Arbeit als Hausarzt zugute. „In diesem wun-derbaren Beruf lernt man nicht nur jede Menge Menschen mit den unterschiedlichsten Begabungen und Fähigkeiten kennen, sondern man erwirbt sich auch eine sehr gute Menschenkenntnis und kann die Leute überzeugen“, ist Logmani überzeugt.

JAKOB WILDER, KVSH

Klassik purWas mit einigen wenigen Konzerten begann, entwickelte sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe in der Musiklandschaft des Nordens. Seit ihrem Start vor neun Jahren haben die Bergedorfer Musiktage über 10.000 Besucher mit Werken klassischer Musik begeistert.

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dIE mEnschEn Im Land

„Die Leidenschaft trägt mich“

Nordlicht: Wie entstand die Idee der Bergedorfer Musiktage?Dr. Farhang Logmani: Der Funke sprang bei mir 2003 über, als ich mich zusammen mit einigen anderen musikbegeisterten Menschen aus der Region daran wagte, die ersten Bergedorfer Musiktage ins Leben zu rufen. Das war zwar mit einem gewis-sen Risiko verbunden, doch ich war fest entschlossen, den Men-schen in meiner Region etwas von der Herzlichkeit zurückzuge-ben, mit der ich hier aufgenommen wurde. Am Anfang wurden wir nicht richtig ernst genommen, doch das hat sich schnell geändert, als das erste Konzert gelaufen war und die Resonanz bei Publikum und Kritik positiv war.

Nordlicht. Was waren für Sie die musikalischen Höhepunkte dieses Jahres?Logmani: Der Höhepunkt war ganz eindeutig die 9. Sinfonie von Beethoven, die wir im Rahmen eines Versöhnungskonzerts im ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme vor über 1.000 Besuchern gespielt haben. Wir haben hier etwas gewagt, was nicht alltäglich ist. In diesem Rahmen klassische Musik zu präsentieren war ein Wagnis, aber die vielen positiven Rück-meldungen danach haben mir gezeigt, dass es richtig war. Ins-gesamt hatten wir bei den Bergedorfer Musiktagen 2011 fast 4.000 Besucher. Ich plane Konzerte gerne in kleinem Rahmen, denn dann habe ich die Sicherheit, dass ich auch alle Karten verkaufe und nicht vor leeren Rängen spiele. Das wäre der Tod jedes stimmungsvollen Musikereignisses.

Nordlicht: Es hat sich mittlerweile ja eine richtige kleine musi-kalische Tradition entwickelt. Worin liegt das Erfolgsgeheimnis?Logmani: Wir versuchen die schönsten Orte in Bergedorf und der umgebung in enger Verbindung mit der klassischen Musik zu präsentieren. Dieser Ansatz funktioniert gut, denn wir befreien die Musik aus ihren räumlichen Zwängen und bringen sie nach draußen hin zu den Orten wo die Menschen und das Leben sind. Außerdem ziehe ich persönlich viel von meiner Phantasie aus der sehr erfüllenden und oft auch kreativen Arbeit als Hausarzt.

Nordlicht: Welcher Künstler hat Sie persönlich am meisten beeindruckt?Logmani: Wir buchen sehr viele junge Künstler, da wir Künst-ler mit Rang und Namen natürlich nicht bezahlen können. Bei der Veranstaltung in Neuengamme hatten wir ein Orchester aus Polen. Die Musiker waren unglaublich bescheiden und sich ihrer Verantwortung an diesem gerade für Polen hochsensiblen Ort immer bewusst. Das hat mich beeindruckt und sehr berührt.

Nordlicht: Wie schafft es ein gemeinnütziger Verein, ein der-art professionell geführtes Musikerereignis zu stemmen?Logmani: Wir sind eigentlich nur zehn Leute, aber allen machen das mit so viel Spaß, dass es funktioniert. Da schaut niemand auf den Aufwand, den das Projekt mit sich bringt.

Nordlicht. Sie planen jetzt bereits die Bergedorfer Musiktage 2012. Was sind die Höhepunkte?Logmani: Als Höhepunkt werden wir die Krönungsmesse von Mozart spielen. Dazu kommt der Spezialaspekt „Bürger öffnen ihre Gärten“. Im nächsten Jahr wird deshalb ein Landwirt aus der Region seinen Bauerngarten für ein Opern-Air-Konzert zur Verfügung stellen.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Die Bergedorfer Musiktage sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Kulturbetriebs in Hamburg und Schleswig-Holstein. Hinter dem Erfolg steht nicht zuletzt der Initiator Dr. Farhang Logmani, Hausarzt aus Wentorf.

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V E R O R D N u N G S M A N A G E M E N T

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das Verordnungsmanagement der KVSH an:

Ihr Ansprechpartner im bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

Ihre Ansprechpartnerin im bereich Sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

Ihre Ansprechpartnerin im bereich Hilfsmittel

Anna-Sofie PlathTel. 04551 883 362 [email protected]

• Ginkgo-biloba-blätter-extrakt: (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz. NeU ist die Beschränkung auf die Tagesdosis 240mg.

• Dinatriumcromoglycat (DNCG)-haltige Arzneimittel (oral) NeU nur zur symptomatischen Behandlung der systemischen Mastozytose

• otologika: Antibiotika und Kortikosteroide auch in fixer Kombination untereinander zur lokalen Anwendung bei Entzündungen des äußeren Gehörganges. NeU ist die Anwendung fixer Kombinationen wie z. B. Dexa-Poly-spectran®.

• Mosquito® med LäuseShampoo: Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physika-lischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall. Dieses Produkt ist NeU als Medizinprodukt auf die Liste der zu Kassenlasten verordnungsfähigen Medizinpro-dukte aufgenommen worden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst, bzw. bestehende Beschlüsse geändert.

Wichtige Änderungen

Grippe-ImpfstoffeDie Grippe-Impfstoffe unterliegen aufgrund des Arzneimit-telmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) einer Referenzpreis-bildung. Hierzu werden die Preise aus den vergleichbaren Eu-Staaten herangezogen, an die die deutschen Preise ange-glichen werden müssen. Da Generika-Anbieter keine Impf-stoffe im Eu-Ausland anbieten, kann es in diesem Jahr sein, dass Grippeimpfstoffe der Generika-Anbieter teurer angebo-ten werden, als die der Original-Anbieter.

um eine wirtschaftliche Verordnungsweise der Impfstoffe sicher zu stellen empfiehlt es sich, nur „Grippe-Impfstoff Saison 2011/2012“ auf dem Impfstoffrezept (Muster 16a) zu vermerken. Dadurch ist die Apotheke gezwungen, einen günstigen Impfstoff abzugeben. Denken Sie daran, nur soviel Impfstoff abzufordern, wie Sie auch routinemäßig verimp-fen. Bei Überhängen drohen Rückforderungen seitens der Krankenkassen.

THOMAS FROHBERG, KVSH

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Behalten Sie die Übersicht!Vor dem Hintergrund der, zumeist abgesenkten Heilmittel-Richtgrößen 2011 möchten wir Sie nochmals auf die Möglichkeit der Ausgaben-Kontrolle anhand einer aktualisierten Übersicht zu den Heilmittelpreisen hinweisen. Für diese Übersicht hatten uns die einzelnen Krankenkassen/-verbände ihre jeweiligen Verträge mit den Leistungs-erbringern zur Verfügung gestellt.

Wir empfehlen Ihnen, die gelisteten Preise (möglichst den jewei-ligen Maximalpreis) für Ihre Heilmittel-Verordnungen in Ihrer Praxis-EDV zu hinterlegen.

Zum einen ermöglicht Ihnen diese Auflistung einen Preisvergleich bezogen auf die unterschiedlichen Heilmittel.

Zum anderen können Sie die jeweiligen Preise Ihren Richtgrößen bzw. der Richtgrößensumme (Produkt aus den drei Richtgrößen und den jeweiligen Fallzahlen) gegenüberstellen und haben auf diese Art und Weise einen Anhalt für die tatsächlich von Ihnen veranlassten Heilmittel-Verordnungskosten.

Leistungsbezeichnung Min. Max.

Ergotherapie

Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) 16,65 19,05

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, 30-45 Minuten 22,35 25,90

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, 45-60 Minuten 29,83 35,00

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung, 30-45 Minuten 24,75 28,40

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, 60-75 Minuten 37,59 43,90

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, 120-150 Minuten

78,11 82,30

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale umfeld im Rahmen einer motorisch-funktionellen Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 3 Einheiten an einem Tag

25,24 25,24

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale umfeld im Rahmen einer sensomotorisch-perzeptiven Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 3 Einheiten an einem Tag

33,67 33,67

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale umfeld im Rahmen einer psychisch-funktionellen Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 2 Einheiten an einem Tag

42,44 42,44

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale umfeld (Ersatzkassen, LKK) 82,87 84,20

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei motorisch-funktionellen Störungen, 30-45 Min., – je Patient

8,86 9,00

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen, 45-60 Min., – je Patient

11,45 11,60

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei psychisch-funktionellen Störungen, 90-120 Min., – je Patient

18,56 21,45

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, 180-240 Min., – je Patient

39,06 40,20

Thermische Anwendungen – Wärme oder Kälte (nur zusätzlich neben motorisch-funktioneller oder sensomotorisch/perzeptiver Behandlung abrechenbar)

3,44 3,95

Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht 0,55 0,56

Hausbesuch inklusive Wegegeld 11,30 11,70

Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld, je Patient 7,00 7,65

Wegegeld je Kilometer 0,30 0,30

Heilmittelpreise Stand Juli 2011

H E I L M I T T E L

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Logopädie

Logopädische Befunderhebung 58,66 67,73

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) 19,39 24,86

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) 28,16 36,00

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 34,87 48,00

Logopädische Gruppenbehandlung, bis zu 2 Patienten, 45 Minuten 23,04 32,40

Logopädische Gruppenbehandlung, bis zu 2 Patienten, 90 Minuten 38,38 64,80

Logopädische Gruppenbehandlung, bis zu 3-5 Patienten, 45 Minuten 13,20 19,52

Logopädische Gruppenbehandlung, bis zu 3-5 Patienten, 90 Minuten 21,48 32,66

Mitteilung/ Bericht an den Arzt (Übermittlungsgebühr) 0,57 0,61

Hausbesuch inkl. Wegegeld 11,30 11,43

Weiterer Besuch in derselben sozialen Gemeinschaft, je Person 3,48 4,52

Wegegeld je Kilometer 0,30 0,31

Podologie

Hornhautabtragung/-Bearbeitung (beider Füße) Richtwert: 20-30 Minuten 13,20 15,00

Hornhautabtragung/-Bearbeitung (eines Fußes) Richtwert: 10-20 Minuten 7,92 9,00

Nagelbearbeitung (beider Füße) Richtwert: 20-25 Minuten 11,89 14,00

Nagelbearbeitung (eines Fußes) Richtwert: 10-20 Minuten 6,61 8,00

Podologische Komplexbehandlung (beider Füße) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: 40-50 Minuten

23,85 27,00

Podologische Komplexbehandlung (eines Fußes) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: 20-30 Minuten

13,20 15,00

Hausbesuch inklusive Wegegeld 5,75 9,20

Hausbesuch in einer sozialen Gemeinschaft, je Person 3,48 4,60

Krankengymnastik

Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung 12,22 14,50

Krankengymnastik in der Gruppe mit 2-5 Patienten 3,60 5,84

Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis 14 Jahre, 2-4 Kinder 7,21 9,36

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Einzelbehandlung 14,24 16,67

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung, 2-3 Patienten

9,29 12,23

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung, 4-5 Patienten

6,33 10,38

Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung

36,28 43,35

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten 22,74 26,12

Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath oder Vojta als Einzelbehandlung

20,08 26,40

Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath, Vojta oder PNF als Einzelbehandlung

15,94 20,35

Massagen

Massage einzelner oder meherer Körperteile – Klassische Massagetherapie (KMT), 15-20 Minuten 7,81 9,89

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile – Bindegewebsmassage (BGM), 20-30 Minuten 7,81 9,78

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile (Segment-, Periost- , Colonmassage), 15-20 Minuten 7,81 9,78

unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, 15-20 Minuten 14,18 16,82

Lymphdrainagen

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Teilbehandlung 11,74 15,00

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Großbehandlung 16,82 22,30

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Ganzbehandlung 28,00 37,50

Kompressionsbandagierung einer Extremität 5,07 7,00

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Bewegungsübungen

Bewegungsübungen/Einzelbehandlung 5,32 7,03

Bewegungsübungen/Gruppenbehandlung mit 2-5 Patienten 3,90 4,04

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Einzelbehandlung 12,50 16,67

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung 2-3 Patienten

8,83 12,07

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung 4-5 Patienten

7,50 9,11

Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) 9,16 10,55

Heilmittelkomplexe

D1: Standardisierte Heilmittelkombination 28,45 31,99

Kälte-/Wärmeanwendungen

Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem oder mehreren Körperteilen 2,54 3,05

Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile 7,80 8,36

Heiße Rolle 5,81 6,90

ultraschall-Wärmetherapie 6,25 7,47

Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen 4,12 6,71

Med. Bäder

Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 12,00 15,02

Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 6,37 7,35

Kohlensäurebad/Kohlensäuregasbad 12,26 14,42

Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor, Vollbad 24,77 30,00

Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor, Teilbad 18,80 22,69

Sonstige

Manuelle Therapie – nur abrechenbar bei Nachweis besonderer Weiterbildung 14,54 18,13

Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung 3,89 4,48

Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile 3,77 4,39

Elektrostimulation bei Lähmungen 7,39 9,46

Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 4,10 4,72

Besuche physiotherapeutisch

Mitteilung/Bericht an den Arzt 0,55 0,56

Hausbesuch inklusive Wegegeld 9,80 10,91

Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld, je Patient 4,50 5,80

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FÜr ÄrZtetHeMa: QEP®-Einführungsseminare

datuM: 2. SeptemBer ,15.00 BIS 21.00 UHr 3. SeptemBer, 9.00 BIS 17.00 UHr

Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spe-zifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen:• konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung

INHALte DeS SemINArS: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

Grenzen von QM• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)• Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines

QM-Systems in der eigenen Praxis

Ort: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHmeGeBÜHr: 200 eUrO prO perSON, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung

FOrtBILDUNGSpUNKte: 18

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnah-megebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Tel. 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

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tHeMa: Die Arztabrechnung – Sie fragen, wir antworten

datuM: 14. SeptemBer, 15.00 BIS 18.00 UHr

Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeitern insbeson-dere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie auf Fragen rund ums Kodieren eingehen.

reFereNteN: Petra Lund, Abrechnungsleiterin Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter Dieter Struck, Referent, Abrechnungsabteilung Hagen Franke, Referent, Abrechnungsabteilung Thomas Frohberg, Struktur und Verträge, Team Verordnungsmanagement Timo Rickers, IT-Beratung der KVSHGAStreFereNt: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle

Ort: Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2 – 4, 24537 Neumünster

Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeitern insbeson-dere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie auf Fragen rund um die Verordnung eingehen.

teILNAHmeGeBÜHr: Das Seminar ist kostenfrei.

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

ANmeLDUNG UND AUSKUNFt:Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 5. September 2011 (gern auch per Fax oder Email) an:

meDIZINISCHe FACHANGeSteLLte

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

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SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

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datuM: 14. UND 21. SeptemBer, 14.00 BIS 18.00 UHr

meDIZINISCHe FACHANGeSteLLtetHeMa: „ Telefontraining“ Basisschulung

Die Medizinische Fachangestellte ist für den Patienten fast immer die erste Kontaktstelle in der Arztpraxis. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihren Praxismitarbeiterinnen Möglichkeiten an die Hand geben, dem Patienten sowohl am Telefon als auch in der Praxis noch freundlicher zu begegnen. Schwerpunkte des Seminars sind die freundliche Begrüßung, patientenorientierte Formulierungen, die Terminierung am Telefon und der Umgang mit unterschiedlichen Patiententypen.

reFereNtIN: Frau Livia Bruhn, MfG Training und Beratung Hamburg

Ort: Vorstandsaal 1 im Hauptgebäude der KVSH (14. Sept. 2011) Sitzungszentrum der KVSH, „Kuba 2“, (21. Sept. 2011) Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 eUrO prO perSON. Bitte überweisen Sie diese nach Eingang der Anmeldebestätigung auf das Kto. 833 bei der Sparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) unter dem Stichwort „Telefontraining“.

Da die Teilnehmerzahl auf 12 Personen begrenzt ist, werden die Anmel-dungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.

ANmeLDUNG UND AUSKUNFt:Abmeldungen können ebenfalls in schriftlicher Form bis 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis 3 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr/Ausfallentschädigung von 50 Prozent der Teilnahmegebühr pro Person fällig. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr. Die Benennung von Ersatzpersonen ist in jedem Falle möglich.Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 6. September 2011 (gern auch per Fax oder E-Mail) an:

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Tel. 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

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datuM: 21. SeptemBer, 15.30 BIS 20.00 UHr

mItArBeItertHeMa: Workshop „ Mammographie-Einstelltechnik“

Dieser Workshop wird für Ihre Mitarbeiter, die für die Anfertigung von Mammographien im kurativen Bereich verantwortlich sind, für den Austausch von Tipps und Tricks sowie zur Erweiterung des Fachwissens von der Mammographie-Kommission/Ärztliche Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, veranstaltet. ZIeLSetZUNG DeS WOrKSHOpS:• Praktische Übungen am Modell zur Positionierung der weiblichen Brust

am Mammographiegerät• Vertiefung der theoretischen Kenntnisse zur Einstelltechnik von Stan-

dard- und Zusatzaufnahmen• Darstellung von anatomischen Besonderheiten und Einschränkungen bei

der Mammographie • Erläuterung der Prüfkriterien zur Beurteilung der Bildqualität durch die

Mammographie-Kommission/Ärztliche Stelle• Tipps zur Gesprächsführung mit der Patientin

reFereNteN: Prof. Dr. Beate Stöckelhuber, Chefärztin der radiologischen Abt. Städt. Krankenhaus Kiel, stellv. Vorsitzende der Mammographie-Kommission/Ärztl. Stelle Dr. Isabell Grande-Nagel, Oberärztin der Klinik für Radiologie am UKSH, Campus Lübeck, Leiterin QuaMaDi- Referenzzentrum Lübeck Irene Keller, MTRA Claudia Köbke, MFA und Fachkraft für Mammadiagnostik im Brustzentrum

Ort: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Brustzentrum

teILNAHmeGeBÜHr: 50 eUrO prO perSON, bitte überweisen Sie diese erst nach Übersendung der Anmeldebestätigung. Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 12. September 2011 an:

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Tel. 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

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datuM: 28. SeptemBer, 15.30 BIS 18.45 UHr

ÄrZte UNDmItArBeItertHeMa: Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin

Für den Austausch von Tipps und Tricks sowie zur Vertiefung des Fachwis-sens lädt die Abteilung Qualitätssicherung der in Zusammenarbeit mit der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin in Schles-wig-Holstein alle in der Nuklearmedizin tätigen Ärzte, Praxismitarbeiter, Medizinphysik-Experten und Servicetechniker zu dieser Veranstaltung ein. ZIeLSetZUNG DeS SemINArS:• Änderungen der Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie Strahlen-

schutz in der Medizin• Anforderungen an die Bild- und Befundqualität von szintigraphischen

Untersuchungen• Grundlagen der Konstanzprüfungen am Aktivimeter, Bohrloch-Messplatz

und an der Gamma-Kamera (planar/SPECT) • Tipps zur Durchführung von Konstanzprüfungen mit guten Ergebnissen • Informationen zu den von der Ärztlichen Stelle angeforderten Qualitäts-

sicherungsunterlagen

reFereNteN: Kerstin Weber, Geschäftsführung Ärztliche Stellen, KVSH Andreas Ernst-Elz,Referat Strahlenschutz des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration/Schleswig-Holstein Dr. Susanne Pilgrim, FÄ für Nuklearmedizin und Vorsitzende der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin Petra Dennert, Medizinphysik-Expertin und Mitglied der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin Thomas Müller, MTRA, Ärztliche Stelle Nuklearmedizin, KVSH

Ort: Saal der Abgeordnetenversammlung im Haus 2 der KVSH

teILNAHmeGeBÜHr: Das Seminar ist kostenfrei.

FOrtBILDUNGSpUNKte: 4

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Nadine Kruse Tel. 04551 883 332 Fax 04551 883 374E-Mail [email protected]

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ÄrZte

datuM: 21. SeptemBer, 15.00 BIS 18.00 UHr

tHeMa: Workshop Einsteiger

Dieser Workshop richtet sich an Ärzte, die einen Einstieg in die am-bulante Versorgung erwägen. Themen sind der klassische Weg einer Niederlassung durch Praxisabgabe/-übernahme, oder aber auch die neuen Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Anstellung inkl. Teilzeittätigkeit.

reFereNt: André Zwaka, Abteilung Zulassung/Praxisberatung

Ort: Vorstandsaal 1 und 2 im Hauptgebäude der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die verbindlichen Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksich-tigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Sollten Sie nach der verbindlichen Anmeldung nicht teilnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit keine unnötigen Kosten entstehen und gegebe-nenfalls noch Interessierte nachrücken können.

teILNAHmeGeBÜHr: Der Workshop ist kostenfrei.

FOrtBILDUNGSpUNKte: 4

Abt. Zulassung und PraxisberatungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 883 881Fax 04551 883 276 E-Mail [email protected]

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FÜr ÄrZtetHeMa: QEP®-Einführungsseminare

datuM: 28. OKtOBer, 15.00 BIS 21.00 UHr 29. OKtOBer, 9.00 BIS 17.00 UHr

Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spe-zifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen:• konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung

INHALte DeS SemINArS: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

Grenzen von QM• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)• Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines

QM-Systems in der eigenen Praxis

Ort: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHmeGeBÜHr: 200 eUrO prO perSON, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung

FOrtBILDUNGSpUNKte: 18

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnah-megebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Tel. 04551 883 204 04551 883292Fax 04551 883 7204 04551 8837292E-Mail [email protected] [email protected]

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Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg Detlef Greiner Regina Steffen Tel. 04551 883 527 04551 883 292Fax 04551 883 7527 04551 883 7292E-Mail: [email protected] [email protected]

datuM: 28. OKtOBer, 15.00 BIS 21.00 UHr 29. OKtOBer, 9.00 BIS 17.00 UHr

FÜr ÄrZte UND pSyCHOtHerApeUteNtHeMa: Moderatorengrundausbildung für Qualitätszirkel

Ergebnisorientiertes Arbeiten im Qualitätszirkel erfordert Moderation. Sie sollte zielorientiert, achtsam und methodisch sein. Dies erfordert Übung und Methodik. Beides sind wesentliche Bestandteile dieser speziellen Moderatorengrundausbildung für die Qualitätszirkelarbeit. In den letzten Jahren wurden viele Techniken und sogenannte Qualitätszirkeldramatur-gien erwickelt, die dem Moderator die Arbeit erheblich erleichtern können. Die Teilnehmer werden in der Grundausbildung qualifiziert, • das Setting eines Qualitätszirkels zu erarbeiten,• den Zirkel zu moderieren,• verschiedene QZ-Techniken bedarfsgerecht einzusetzen,• die Gruppenprozesse in Qualitätszirkelsitzungen zu steuern und• mit schwierigen Situationen in Gruppenprozessen umzugehen.

INHALte DeS SemINArS:• Moderationstechniken• Dramaturgien• Übung von Moderationssituationen• Umgang mit Teilnehmern• Kommunikation und Gruppendynamik• Rahmenbedingungen zur Qualitätszirkelarbeit• Gründung von Qualitätszirkeln

Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHmeGeBÜHr: 200 eUrO prO perSON, inkl. Tagungspauschale für Material und Verpflegung

FOrtBILDUNGSpUNKte: 20

teILNAHmeBeDINGUNGeN: Die vorhandenen Seminarplätze werden nach Eingang der Rückmeldung und vorrangig an Mitglieder der KVSH vergeben.

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VeranstaltungenKVSH9. BIS 10. SeptemBer KVSH im Dialog9. September, Notfallvortrag, Notfallversorgung in der Praxis Freitag, 13.00 bis 15.30 Uhr Zertifizierung: 2 punkte Kategorie A Notfallvortrag ist kostenfrei Kurs 1, Notfallkurs mit praktischen Übungen Freitag, 15.30 bis 19.30 Uhr Zertifizierung: 5 punkte Kategorie C Teilnahmegebühr 60 Euro Kurs 2 , Pharmakotherapie Freitag, 14.00 Bis 19.15 Uhr Zertifizierung: 5 punkte Kategorie A Teilnahmegebühr 30 Euro10. September, Kurs 3, Zukunft der ambulanten Versorgung Samstag, 8.30 bis 13.30 Uhr Zertifizierung: 4 punkte Kategorie A Referenten u. a. KVSH-Vorstand Dr. Ingeborg Kreuz, Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Dr. Bernhard Rochell, KBV Teilnahmegebühr 30 Euro Ort: Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1, 24534 NeumünsterInfo: Fax 0341 4806842, Tel. 0341 4206561, zwei Tage kosten 70 Euro. Die Anmeldung ist verbindlich aber jederzeit übertragbar.E-Mail: [email protected] www.mcg-online.de, www.kvsh.de

5. OKtOBer, 15.00 BIS 18.00 UHrInfomarkt der KVSHOrt: Saal der Abgeordnetenversammlung der KVSHInfo: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung, Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected] Marco Dethlefsen, Gesundheitspolitik und Kommunikation, Tel. 04551 883 381, E-Mail: [email protected]

KVSH-Kreisstellen7. SeptemBer, 17.00 UHrKlinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerz-therapie: Ablauf der Vorbereitungen und notwendige Voruntersuchungen vor elektiven Operationen – Koope-ration Klinik und Hausarzt/Internist Ort: Blauer Saal, 24939 FlensburgInfo: Kreisstelle Flensburg-Stadt Tel. 0461 42939, Fax 0461 46891

8. SeptemBer, 19.00 UHrmedizinische Klinik: Aortendissektion typ A und BOrt: Diako, Fliednersaal 1, 24939 FlensburgInfo: Kreisstelle Flensburg-Stadt Tel. 0461 42939, Fax 0461 46891

Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

14. SeptemBer, 17.00 UHrChirurgische Klinik: Interdisziplinäre therapie von erkrankungen der NebenschilddrüseOrt: SFH, Blauer Saal, 24939 FlensburgInfo: Kreisstelle Flensburg-Stadt Tel. 0461 42939, Fax 0461 46891

20. BIS 21. SeptemBerSchematherapieseminarOrt: artefact – Zentrum für nachhaltige Entwicklung, Bremsbergallee 35, 24960 GlücksburgInfo: Information und Anmeldung unter www.psychotherapie-flensburg.de

28. SeptemBer, 17.00 UHrmedizinische Klinik: StammzellaphereseOrt: SFH, Blauer Saal, 24939 FlensburgInfo: Kreisstelle Flensburg-Stadt Tel. 0461 42939, Fax 0461 46891

Schleswig-Holstein8. SeptemBer, 20.00 UHrHygiene in Klinik und praxisOrt: ConventGarten, Rendsburg Dr. B. Christiansen E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

9. SeptemBer, 9.00 BIS 15.45 UHrSelbst ist das Alter! Selbstbewusst, selbstständig und selbstbestimmt das Leben im Alter gestaltenOrt: Faluner Weg 2, 24109 KielInfo: Programm und Anmeldung: Landesvereinigung Gesundheitsförderung in Schleswig-Hostein e.V., Flämische Straße 6-10, 24103 Kiel, Tel. 0431 94294, Fax 0431 94871 E-Mail: [email protected] www.lv-gesundheit-sh.de

28. SeptemBer, 14.00 UHrLernen in virtuellen Welten: mental – haptisch – visuelltelemedizin und medizintechnik in der ZukunftOrt: European Surgical Institute (ESI), Hummelsbüttler Steindamm 71, 22851 NorderstedtInfo: Anmeldungen bis zum 20. September, Fax 0451 6006 4182 E-Mail: [email protected]

28. OKtOBer, 14.00 BIS 18.00 UHrLässt sich die Arzneimittel-therapie individuell auf jeden patienten ausrichtenOrt: Hörsaal der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segebergwww.foerderkreis-qs.de

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Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz .................................................................. 218/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ............................................................... 218/355

Geschäftsstelle Operative prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386 Uta Markl ......................................................................................... 393Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Thomas Müller ................................................................................. 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald ............................................................................. 255 Renate Tödt ..................................................................................... 358Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343Chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369

Dmp team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Kevin Maschmann ........................................................................... 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470eDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Thomas Stefaniw ............................................................................. 307 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462eSWL Marion Frohberg ............................................................................. 444Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach paragraf 95 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328Gesundheitspolitik und Kommunikation Esther Rüggen (Leiterin) ................................................................. 431Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 326Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Histopathologie im rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 326HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Kevin Maschmann ........................................................................... 326HVm-team/Service-team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle radiologie Grit Albrecht ................................................................................... 533Kernspintomographie Grit Albrecht .................................................................................... 533

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

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Koloskopie Melanie Krille .................................................................................. 321Koordinationsstelle psychotherapie Sabine Hardekopf ............................................................................ 565Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-eKG Monika Vogt .................................................................................... 366mammographie (kurativ/QuamaDi/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Sabrina Wienke ................................................................................ 302molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444Niederlassung/Zulassung/psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/Zulassung/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Petra Fitzner .................................................................................... 384Niederlassungsberatung Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Bianca Hartz ..................................................................................... 255 Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 André Zwaka .................................................................................... 327Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Grit Albrecht .................................................................................... 533Onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Otoakustische emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266patientenauskunft paragraf 305 SGB V Detlef Greiner .................................................................................. 527personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Anke Tonn ......................................................................................... 295 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451phototherapeutische Keratektonie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459photodynamische therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459physikalisch-medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467polygraphie/polysomnographie Marion Frohberg .............................................................................. 444

K O N T A K T

pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396psychotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuamaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Anja Liebetruth ................................................................................ 360röntgen (Anträge) Grit Albrecht .................................................................................... 533röntgen (Qualitätssicherung) Anja Liebetruth ................................................................................ 360rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings ........................................................................... 323Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille .................................................................................. 321Soziotherapie Melanie Krille .................................................................................. 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Grit Albrecht .................................................................................... 533Struktur und Verträge Dörthe Deutschbein (Leiterin) ......................................................... 331 Fax ................................................................................................... 488team Verordnung Thomas Frohberg ............................................................................. 304team Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath .............................................................................. 362teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231tonsillotomie, BKK VAG-Nord Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Verordnung medizinische rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470Widersprüche (Abteilung recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439Zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276

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sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l 9 | 201150

Zweigpraxis Karsten Wilkening............................................................................ 561Zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

prüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul ........................................................ 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024Arznei-/pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Honorarprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011 Manfred Vogt ............................................................................. 901013Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski ............................................................... 901011Zweitmeinungsverfahren rheuma Birgit Wiese ............................................................................... 901012Service Verordnungsprüfung Manuela Johnsen ....................................................................... 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901025Service Honorarprüfung Sabine Kruse ............................................................................. 901016

Stelle nach paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Rüggen Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg,Tel.: 04551 883 356, Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

Zentrale Stelle mammographie-ScreeningRosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

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Nordlicht a K t u e l l9 | 2011 51

KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: meisenstraße 16, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgDr. monika Schliffke, AllgemeinärztinTel .............................................................................................. 04541 3585 Fax .......................................................................................... 04541 84391 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis OstholsteinDr. thomas Schang, ChirurgTel ............................................................................................ 04521 72606 Fax ......................................................................................... 04521 409433 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis pinnebergDr. Zouheir Hannah, OrthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis plönDr. Joachim pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis rendsburg-eckernfördeCarl Culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. Carsten petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, Facharzt für Innere medizinTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O N T A K T

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Vorschau

Fortbildungsveranstaltung KVSH im Dialog

9. BIS 10. SeptemBer 2011Stadthalle Neumünster · Kleinflecken 1 · 24534 Neumünster

Notfallvortrag

Freitag, 9. September, 13.00 – 15.30 Uhr

Notfallversorgung in der Praxis

Zertifizierung: 2 Punkte Kategorie A

Neues aus der Notfallmedizin

Kurs 1

Freitag, 9. September, 15.30 –19.30 Uhr

Notfallkurs

Zertifizierung: 5 Punkte Kategorie C

Notfallversorgung mit praktischen Übungen

Kurs 2

Freitag, 9. September, 14.00 – 19.15 Uhr

Pharmakotherapie

Zertifizierung: 5 Punkte Kategorie A

Auswirkungen des Arzneimittelversorgungs- gesetzes auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung

Informationen und Anmeldung www.mcg-online.dewww.kvsh.de

Kurs 3

Samstag, 10. September, 8.30 – 13.30 Uhr

Gesundheitspolitik

Zertifizierung: 4 Punkte Kategorie A

Hochkarätige Vertreter aus Medizin und Politik diskutieren über Themen wie Auswirkungen des Versorgungsstruktur- gesetzes, die zukünftige Rolle der Länder in der Sicherstellung der ambulanten Versorgung, ärztliche Tätigkeit im Spannungsfeld zwischen Anstellung und Freiberuflichkeit und vieles mehr.

Referenten u. a. KVSH-Vorstand Dr. Ingeborg Kreuz, Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Dr. Bernhard Rochell, KBV

melden Sie sich an!Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!