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Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen 9 / 2011 Industrie- und Handelskammer Südthüringen Südthüringische Wirtschaft Titel Weiterbildung Regionalmarketing DAK Firmenlauf Thüringer Wald IHK setzt sich ein Stadtmarketing in Sonneberg

Südthüringische Wirtschaft 9-2011

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Südthüringische Wirtschaft 9-2011

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Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

9 /2011

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft

Titel Weiterbildung

Regionalmarketing DAK Firmenlauf Thüringer Wald

IHK setzt sich ein Stadtmarketing in Sonneberg

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1Südthüringische Wirtschaft, 9/2011

EDITORIAL

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

Weiterbildung – Strategiegegen Fachkräftemangel

Die größten Gefahren für die Konjunktur sehen die Unternehmen in Südthüringen neben der Euro-Finanzkrise in drastisch steigenden Energie- und Rohstoffpreisen. Fast 70 Prozent unserer Unternehmer vertreten branchenübergreifend diese Auffassung. Mehr als 30 Prozent machen sich inzwischen Sorgen um die Deckung des steigenden Fachkräftebedarfes. Bemerkens wert daran ist der Umstand, dass sich die Zahl derer, die das Fach-kräfteproblem thematisieren, seit dem ver-gangenen Jahr verdoppelt hat.

Die Diskussionen zur Lösung des kommen-den Fachkräfteproblems sind inzwischen ebenso intensiv wie mannigfaltig. Belast-bare Gegenstrategien müssen entwickelt werden. Nach einer aktuellen wissenschaft-lichen Untersuchung wollen 60 Prozent der Südthüringer Unternehmen mit verstärkter

Ausbildung von Jugendlichen und mehr als die Hälfte mit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung der Stammbelegschaft gegensteuern. Während die Besetzung von Ausbildungsplätzen zunehmend schwieri-ger werden wird, immerhin registrieren wir derzeit mit 385 freien Ausbildungsplätzen die doppelte Zahl unbesetzter Plätze wie im Jahr 2008, stehen die Ampeln für die Weiter bildung in unserer Region auf Grün.

Wir haben im vorliegenden Heft alle Neuig-keiten aus der Welt der Weiterbildung im Titelthema für Sie aufbereitet. Wir berichten über anerkannte Fachkraft-Fortbildungen ebenso wie über passgenaue Weiterbildung im Rahmen von Firmense-minaren. Informieren Sie sich auch zu Bildungsprämien und Meister-BAföG, um die Mitarbeiter auch zu guten Preisen ins Weiterbildungs-Boot zu holen …

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EDITORIAL

n STANDORTPOLITIK

14 Bosch Solar Energy AG eröffnet Hauptsitz in Arnstadt:

Größtes Unternehmen im IHK-Bezirk

14 Gemeinsame Sitzung der IHK-Außenwirtschaftsausschüsse

IHK SETZT SICH EIN

16 Ratifizierungsverfahren des 15. Rundfunk-

änderungsstaatsvertrages läuft

16 Priorisierung der Vergabe von GRW-Fördermitteln

17 Stadtmarketing in Sonneberg voranbringen

17 Politik und Wirtschaft bekräftigen Willen zur B 87n

n STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

18 „Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen“

gut etabliert

19 Urteil ändert betriebliche Altersvorsorge

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

TITEL WEITERBILDUNG

4 Fit für Zukunftsmärkte

5 Passgenaue Weiterbildung für Ihr Unternehmen

6 Virtualisierung vom Trend zum Alltag

7 Geprüfte Wirtschaftsfachwirte im Unternehmen

8 Angebote für Auszubildende und Ausbilder

9 Zertifikatslehrgang IHK-Fachkraft Personalwesen

10 Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

11 Weiterbildungsstipendium und Meister-BAföG

13 Qualifizierungsberater erschließen Beschäftigungspotenziale© co

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21 NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

n INNOVATION | UMWELT

22 Viel Bewegung bei Ökodesign-Vorschriften

23 Trendatlas

n INTERNATIONAL

25 Projekt „Go for International Business“

26 Energieeffizienz als Verkaufsschlager im Ausland

27 Abschaltung der Internet-Ausfuhranmeldung (IAA)

28 Neues Visavergabeverfahren in der Ukraine

n RECHT | FAIR PLAY

30 PRAXIS-TIPPS: Adressbuchverlage

30 Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 erhöht

31 Neues Widerrufsrecht im Online-Handel

32 Ehrenamtliche Richter für das Sozialgericht Meiningen gesucht!

33 Impressum

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20 DAK Firmenlauf

Thüringer Wald war

voller Erfolg

24 Gewerbliche Schutzrechte sichern

geistiges Eigentum und

sind nutzbare Quelle von Wissen

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 3

Wie soll das deutsche Zuwanderungssystem 2015 aussehen?von Dr. Thomas Straubhaar, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut

Deutschlands Bevölkerung schrumpft und altert. Als Folge davon zeichnet sich zunehmend ein Mangel an Fachkräften ab. Vorhandene Potenziale besser zu nutzen, muss eine Reaktion sein. Die Zuwanderung von Nicht-EU-Angehörigen ist eine weitere Option.

Gut ausgebildete Frauen, Ältere und hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund finden noch zu oft nicht jene Jobs, die ihrem Können und Wol-len entsprechen. Hinzu kommt, dass mit der seit dem 1. Mai 2011 auch gegenüber den osteuropä-ischen EU-Ländern ohne Einschränkung gewährten Freizügigkeit für Arbeitskräfte das Reservoir an gut qualifizierten Fachleuten größer geworden ist. Zusammengenommen wären hierzulande und in den EU-Nachbarländern unzählige Menschen bereit, in Deutschland mehr und anspruchsvoller zu arbeiten als das heute der Fall ist.

Darüber hinaus bleibt die Zuwanderung von Nicht-EU-Angehörigen eine unverzichtbare Option. Lange Zeit wollte Deutschland kein Einwanderungsland sein. Entsprechend defensiv und abwehrend war die Haltung gegenüber Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern. Vieles hat sich in jüngerer Vergan-genheit zum Guten geändert. Mittlerweile wird allgemein anerkannt, dass die Vorstellung, Deutsch-land müsse sich vor Zuwanderung in größerem Umfang schützen, nicht nur empirisch falsch ist. Sie wirkt auch kontraproduktiv für das wirtschaft-liche Wachstum und eine sozialverträgliche und langfristige Umgestaltung des Wohlfahrtsstaates. Gesteuerte Zuwanderung ist notwendig, wenn man den nur noch schwach positiven Wanderungssaldo ausweiten, den Fachkräftemangel begrenzen, öko-nomische Wachstumspotenziale nutzen und den auf Beitragszahler angewiesenen, umlagebasierten Wohlfahrtsstaat bezahlbar halten will.

In den letzten Jahren wurde das Instrumentarium zur Anwerbung ausländischer Hochqualifizierter schrittweise reformiert. Das schwarz-gelbe Bun-deskabinett hat Ende Juni 2011 in Aussicht gestellt, die Zuwanderungsregeln weiter zu lockern. Künftig sollen Ärztinnen und Ingenieure aus Nicht-EU-Staaten ohne Sondergenehmigung in Deutsch-land arbeiten können. Zudem ist beabsichtigt, die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit auszusetzen und die jährliche Verdienstschwelle für Fachkräfte aus dem Ausland auf 40.000 Euro abzusenken.

Dieser kluge erste Schritt sollte zweitens durch ver-besserte Bleibeoptionen für ausländische Studie-rende nach deren Studienabschluss in Deutschland ergänzt werden. Ausländische Studienabsolventen besitzen alle Eigenschaften, die ansonsten erst im Rahmen von aufwändigen Zulassungsverfahren ermittelt werden müssen: Sie sind jung, akademisch gebildet, sprechen in der Regel gut deutsch, sind mit den Institutionen des Landes vertraut, haben mitunter sogar schon Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern. Sie verfügen also über alle Vorausset-zungen für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegra-tion. Hier wurde, etwa durch die Abschaffung der Vorrangprüfung, schon einiges erreicht. Dieser Weg sollte konsequent fortgesetzt werden. Das kann geschehen, indem die nach Studienabschluss zur Jobsuche gewährte Aufenthaltsdauer von einem auf zwei Jahre verdoppelt würde. Hinzu treten sollte eine flexiblere Auslegung der Vorschrift, dass

die nach Studienabschluss angenommene Tätigkeit der erworbenen Qualifikation entsprechen muss.

Drittens zeigen neue wissenschaftliche Erkennt-nisse aus Kanada, dass vor einer euphorischen Romantisierung des Punktesystems zu warnen ist. Sinnvoller als eine unkritische Übernahme ist daher, ein zunächst nur auf den unumstrittenen aktuellen Bedarf in den MINT-Berufen (Mathematik, Infor-matik, Naturwissenschaften, Technik) beschränktes Punktesystem einzuführen und zu erproben.

Viertens gibt es bereits seit langem eine umfang-reiche befristete Zuwanderung in niedrigquali-fizierte Beschäftigungsbereiche. Ein detaillierter und umfangreicher Katalog von Ausnahmen von dem seit 1973 gültigen allgemeinen Anwerbe-stopp erlaubt den temporären Zuzug von Niedrig-qualifizierten. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, funktionieren temporäre und saiso-nale Anwerbungen hier de facto fast wie zirkuläre Migrationsprogramme. Diese Angebote werden einerseits von Arbeitgebern aus arbeitsintensiven Bereichen wie Landwirtschaft, Bau- und Bauneben-gewerbe sowie von Privathaushalten in Deutsch-land genutzt, andererseits von Arbeitskräften vor allem aus dem östlichen Europa. Die Mehrzahl dieser Programme wird durch die 2011 bzw. 2014 einsetzende Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten zwar an Bedeutung verlieren. Sie sollten als bewährtes Steuerungsele-ment aber erhalten bleiben, damit sie ohne Gesetz-

Innovations- und ErfindernachmittagTermin: 20. September 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Weitere Informationsveranstaltungen zu folgenden Themen sind geplant:

J Recruiting – Fachkräfteservice der BA, Bewerbermessen, Webportale

J Seminar Maschinenrichtlinie J Thüringer Gefahrgutforum

Über die konkreten Termine können Sie sich unter www.suhl.ihk.de informieren.

Ihr Ansprechpartner:Diana KückS 03681 362-222Y [email protected]

„Innovation und Fachkräfte“ Veranstaltungsreihe der IHK Südthüringen

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TITEL WEITERBILDUNG

gebungs- und Verwaltungsaufwand zugeschal-tet werden können, wenn neue Knappheiten in diesem Bereich auftreten sollten.

Fünftens bildet der Familiennachzug – neben dem befristeten Zuzug von ausländischen Arbeitskräften in niedrigqualifizierte Beschäfti-gungsbereiche – traditionell die stärkste Zuwan-derergruppe in Deutschland. Die nationalen Spielräume sind beim Familiennachzug aufgrund europarechtlicher Regelungen, völkerrecht-licher und grundgesetzlicher Verpflichtungen erheblich eingeschränkt. Deshalb lässt sich der Familiennachzug nicht ähnlich gut steuern wie die Zuwanderung zum Beispiel von Hochqualifi-zierten. Familiennachzug bedeutet dann oft auch Zuwanderung von nur schlecht in den Arbeits-markt integrierbaren Personen. Deshalb sind Angebote zur präventiven Integration im Aus-gangsraum sowie zur begleitenden und nach-holenden Integration im Aufnahmeland hilfreich, um die Eingliederung auch von nachziehenden Familienangehörigen zu erleichtern. Die präven-tive Integrationsarbeit sollte beobachtet, evalu-iert und nötigenfalls nachjustiert werden.

Sechstens dürften sich die Rekrutierungsgebiete potenzieller Zuwanderungen langfristig weiter nach Nordafrika (zum Beispiel Marokko, Ägyp-ten), Zentralasien (zum Beispiel Usbekistan) oder Südostasien (zum Beispiel Indien) verlagern. Des-halb sollten die institutionellen Verbindungen zu den künftig relevanten Herkunftsgebieten ausge-baut werden. Nötig ist dazu eine Verschränkung von Migrationspolitik, Außenhandelspolitik und insbesondere auswärtiger Kulturpolitik mit ihrem Brückenbauer-Konzept. Ein ganzes Potpourri an Handlungsoptionen bietet sich hier an: von der Förderung studentischer Mobilität über die Eta-blierung von Migrationsattachés in den Konsu-laten und die Unterstützung der Kulturarbeit der Goethe-Institute bis hin zu Imagekampagnen. Bemühungen um die Vernetzung mit abgewan-derten deutschen Hochqualifizierten, insbe-sondere Wissenschaftlern, und die teuren, aber bislang wenig erfolgreichen Rückholprogramme bilden dabei eine Ergänzung sind aber kein Ersatz.

Letztlich geht es bei einer modernen Zuwande-rungspolitik darum, anzuerkennen, dass Migra-tion und Integration eine hohe soziale Eigen-dynamik entwickeln. Rechtliche und politische Regulierungsabsichten sollten deshalb stets die Grenzen der Gestaltbarkeit, die Gefahr von Fehl-steuerungen, von nicht intendierten Folgen und unbeabsichtigten Härtefällen im Auge behalten. Eine eher bescheidene Verbindung von flexibler Konzeptorientierung und pragmatischer Gestal-tung wirkt hier mitunter nachhaltiger als der auf lange Dauer angelegte große Wurf, bei dem eine Zielverfehlung mit nicht minder großen sozialen Kosten verbunden sein kann.

Fit für ZukunftsmärkteIHK bietet anerkannte Fachkraft-Fortbildungen in Modulen an

Der Spruch vom „lebenslangen Lernen“ ist längst nicht eine Erfindung ehrgeiziger Eltern oder altmodischer Lehrer, sondern weltweit gültige Erkenntnis für eine absolute Notwendigkeit. Wer beruflich auf der Überholspur bleiben will, muss sich weiterbilden. Weiterbildung ist mehr, als ein Seminar zu besuchen.

Viele Unternehmen klagen über einen Fach-kräftemangel. Dabei schöpfen sie manchmal ihr eigenes Potenzial nicht aus, denn oft genug gibt es im Unternehmen angelernte Arbeitskräfte, die durch Weiterbildung entsprechende Qualifikati-onen erwerben könnten. Die IHK hilft dabei mit anerkannt guten Kursen.

Vom Grundlagen- bis zum spezifischen Fachwissen in überschaubaren Einheiten lernen, das ermögli-chen die modularen Fachkraft-Lehrgänge, die mit einem anerkannten IHK-Zertifikat abschließen.

Fachkraftlehrgänge mit Zertifikatsabschluss sind besonders für Interessenten geeignet, die entweder punktuell oder umfassend in bestimmten Fachge-bieten Wissen und Fertigkeiten erwerben wollen.

Erprobt und stetig gefragt sind die Lehrgänge für die Bereiche Rechnungswesen, Personalwesen, im gewerblich-technischen Bereich (z. B. CAD-Technik,

SPS-Technik, CNC-Technik, Mechatronik, Solarbe-reich, IT-Bereich), im Qualitätsmanagement aber auch die Abschlüsse als „Technischer Redakteur (IHK)“ und der Lehrgang „Train the Trainer (IHK)“.So werden z. B. im Zertifikatslehrgang „Train the Trainer (IHK)“ die Mitarbeiter geschult, die dafür verantwortlich sind, Seminare und Schulungen im Unternehmen oder Präsentationen von Projekten vor Kunden durchzuführen.

Die modular aufgebauten Lehrgangsreihen sind für den effizienten Erwerb von Spezialwissen konzipiert.

Dabei ist es möglich, die Lehrgänge in Vollzeit oder auch berufsbegleitend zu besuchen. Die Module können auch einzeln belegt werden. Werden sie innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abgeschlos-sen, wird das IHK-Zertifikat erworben.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fachkraft-Lehrgängen finden Sie unter: www.suhl.ihk.de

Ihre Ansprechpartner:

Carmen Klotz Heidi Leistner Beate RammeltIHK-Niederlassung Arnstadt IHK-Niederlassung Sonneberg IHK-Bildungszentrum, SuhlS 03628 6130-516 S 03675 7506-255 S 03681 362-429Y [email protected] Y [email protected] Y [email protected]

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TITEL WEITERBILDUNG

Strukturveränderungen in den Unternehmen erfor-dern neue Formen des Lernens. Die Unternehmen erkennen immer mehr, dass Investitionen in die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter der Schlüssel zum Erfolg sind.

Ziel der beruflichen Weiterbildung ist die Erhö-hung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die berufsbegleitende Weiterbildung ein Garant für das Weiterbestehen der Arbeitsplätze. Der strategisch richtige Einsatz der Personalressour-cen gewinnt immer mehr an Bedeutung, um den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Es kommt darauf an Weiterbildungs-maßnahmen für die Mitarbeiter zu entwickeln, die auf die Fragestellung des Unternehmens zuge-schnitten sind und mit der Unternehmenskultur und den Unternehmenszielen in Einklang stehen. In den Maßnahmen sollen Theorie und praktische Umsetzung am Arbeitsplatz eng miteinander ver-knüpft werden.

Das IHK-Bildungszentrum entwickelt maßgeschnei-derte Seminare und Lehrgänge für Ihr Unterneh-men. Die Mitarbeiter beraten Sie zu den Inhalten, Zeit und Dauer der Maßnahmen und übernehmen die gesamte organisatorische Abwicklung. Die Inhalte werden mit geeigneten Dozenten bespro-chen und Sie erhalten ein schlüssiges Konzept für Ihre Entscheidungsfindung zur Durchführung einer Firmenschulung.

Die Fuchs Gewürze GmbH in Schönbrunn nutzt das Angebot des IHK-Bildungszentrums zur Qualifizie-rung ihrer Mitarbeiter (Bild rechts). Seit Mai 2011 werden im Auftrag des Unternehmens 15 Mitarbei-ter berufsbegleitend auf dem Gebiet „Lebensmittel-technologie“ qualifiziert. Ziel der Weiterbildungs-maßnahme ist es, die Mitarbeiter praxisnah auf die Aufgaben im Unternehmen vorzubereiten um dann Produktionsabläufe optimaler und effizienter beherrschen und lenken zu können.

In sechs Modulen werden fachtheoretische Kennt-nisse vermittelt, die dann im praktischen Unter-richtsteil im Unternehmen gefestigt und angewen-det werden. Die Weiterbildungsmaßnahme läuft bis November 2011 und umfasst insgesamt 116 Unter-richtsstunden. Am Ende des Lehrgangs absolvieren die Teilnehmer einen schriftlichen Test. Bei Beste-hen des Tests erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der IHK Südthüringen.

Die Teilnehmer sind hoch motiviert und aufge-schlossen, auch wenn es nicht immer leicht ist, nach einer Frühschicht noch sechs Unterrichtsstun-den zu absolvieren und an dienstfreien Samstagen ebenfalls zum Unterricht zu erscheinen. Es herrscht eine offene und konstruktive Lern atmosphäre. Die Teilnehmer bescheinigen bereits nach Ablauf der Hälfte des Lehrgangs einen enormen Wissenszu-wachs. Ein kompetentes Dozententeam versteht es den Lehrstoff verständlich zu vermitteln und auf-tretende Fragen zu lösen.

Nutzen auch Sie die Firmenseminare und Fir-menlehrgänge als Instrument zur Förderung der Unternehmensentwicklung! Je qualifizierter Ihre Mitarbeiter sind, umso höher ist die Wettbewerbs-fähigkeit Ihres Unternehmens.

Ihr Ansprechpartner:

Beate RammeltS 03681 362-429Y [email protected]

Passgenaue Weiterbildung für Ihr UnternehmenIHK-Firmenseminare

Gewerbebau mit System: wirtschaftlich, schnell und nachhaltig

konzipieren bauen betreuen. www.goldbeck.de

SolarGebäude und aus einer Hand

GOLDBECK Ost GmbH, 99334 Ichtershausen, Gewerbepark Thöreyer Straße 1, Tel. 03 62 02 / 707-0

98527 Suhl, Pfütschbergstraße 1, Tel. 0 36 81 / 80 72-0

G o l d b e c k _ S U H 9 3 _ 0 3 . p d f S e i t e 1 0 9 . 0 2 . 1 1 , 1 5 : 1 3

Mitarbeiter der Fuchs Gewürze GmbH bilden sich weiter.

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Südthüringische Wirtschaft, 9/20116

Längst schon ist das Thema Virtualisierung in den IT-Abteilungen der Unternehmen angekommen. Es ist völlig normal, neben realen physischen Servern auch so genannte virtuelle Server zu betreiben. Sinkende Betriebskosten durch Energie- und Platz-einsparung oder auch die Reduzierung bis hin zur Einsparung der Klimatisierung bringen Vorteile auf der Kostenseite. Der Wartungs- und Administrati-onsaufwand sinkt, somit kann die gewonnene Zeit in andere Aufgaben investiert werden.

Neue Soft- oder Hardware wird zeitgemäß erst im virtuellen Bereich ausgiebig getestet, ehe sie zum Einsatz kommt. Auch hier werden die Vorteile wie Erkennung und Ausschluss von Fehlerquellen und damit verbundene Optimierungen klar.

In Bezug auf Datensicherung, Wiederherstellung und Erstellung virtueller Komponenten zeichnen sich weitere Vorteile insbesondere im Handling und Zeitaufwand ab.

Im Wesentlichen wird bei den verschiedenen Virtu-alisierungsvarianten und Philosophien der Anbieter

solcher Lösungen zwischen Server-, Desktop- und Anwendungsvirtualisierung unterschieden. Dabei existieren die virtuellen Komponenten neben den realen (physischen) Komponenten und sind dabei in Funktion und Leistungsumfang nicht mehr von den realen Komponenten zu unterscheiden.

Welche Schulungsangebote bietet das IHK-Bildungszentrum in diesem Bereich?

Einen Einstieg in die Welt der Virtualisierung bie-tet der Workshop „Virtualisierung im Überblick“ an. Hier werden Anbieter von Virtualisierungslösungen vorgestellt. Dabei erleben sie aktuelle Virtualisie-rungstechniken in praktischen Einsatzszenarien und verstehen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der angebotenen Lösungen, die in Server- (Rechen-zentrum), Desktop- und Anwendungsvirtualisie-rung unterschieden werden.

Mit dem Weiterbildungsangebot „Virtualisierung professionell und kostengünstig: MS Hyper-V v2“ wird die als freier Download erhältliche kostenef-fiziente Virtualisierungslösung näher gebracht. Hier

erlernen die Teilnehmer Installation, Konfiguration und Verwaltung von Hyper-V v2 und bekommen einen Überblick zur Entwicklung eines Systems hochverfügbarer, virtueller Server.

Neben Weiterbildungsangeboten, die direkt dem Einstieg in die virtuelle Welt dienen, nutzt die IHK im Schulungsumfeld z. B. im Lehrgang IT-Netzwerk-administrator (IHK) virtuelle Maschinen, um praxis-orientiert mit verschiedenen Server- und Client-betriebssystemen auf einem Schulungsrechner zu arbeiten und diese zu testen und zu konfigurieren.

An virtuellen Arbeitsumgebungen kommt man nicht mehr vorbei. Nutzen Sie daher die Gelegen-heit Ihr Know-how in diesem Bereich zu erweitern.

Ihr Ansprechpartner:

Sandro SchillingS 03681 362-426Y [email protected]

Virtualisierung vom Trend zum Alltag

Um Weiterbildungsveranstaltungen noch bes-ser auf die Anforderungen der Teilnehmer zuschneiden zu können, ermittelt die Universi-tät Düsseldorf in einer wissenschaftlichen Stu-die die Präferenzen für Aufstiegsfortbildungen. Die IHK Südthüringen beteiligt sich an der Stu-die und bittet Weiterbildungsinteressierte aller Altersstufen zehn Minuten Zeit in die Online-Befragung zu investieren. Den Link finden Sie unter: www.suhl.ihk.de, Rubrik Weiterbildung

oder direkt unter:http://www.fh-koblenz.de/weiterbildung

Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie einen noch wenig untersuchten Bereich. Mit etwas Glück gewinnen Sie einen von 20 Amazon-Gutscheinen im Wert von 15 Euro.

Helfen Sie uns, unsere Weiterbildungen optimal nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten! Vielen Dank!

Wissenschaftliche Befragung zur Weiterbildung

Ihr Ansprechpartner:

Antje da Silva SantosS 03681 362-425Y [email protected]

© itestro - Fotolia.com

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Geprüfte Wirtschaftsfachwirte zeichnet aus, dass sie die operativen und administrativen Aufgaben ihres Fachbereiches im Unternehmen beherrschen, aber stets auch strategisch handeln. Sie erkennen und analy-sieren betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens und führen diese einer Lösung zu. Man trifft Wirtschaftsfachwirte im Unternehmen zum Beispiel als Führungskräfte im Ein-kauf oder als Verantwortliche für den Vertrieb an, genauso aber auch im Marketing, Rechnungswesen, Con-trolling, Qualitätsmanagement oder der Unternehmensführung. Geschäftsprozesse und Projekte können Geprüfte Wirtschaftsfachwirte eigenverantwortlich und selbstständig bewerten, planen und durchführen.

Tobias Horn gehört zu den 13 erfolgreichen Absol-venten des Studiengangs „Geprüfter Wirtschafts-fachwirt“. Nach 22 Monaten berufsbegleitender Qualifizierung konnte er am 4. Juli 2011 sein Zeug-nis entgegen nehmen. Hier sein Fazit:

„Nach einer Beratung bei der IHK Südthüringen habe ich mich aus verschiedenen Gründen für diese Qualifizierung entschieden:J interessante und praxisnahe AusbildungsinhalteJ fachlich kompetente AnsprechpartnerJ überschaubare AusbildungszeitJ überschaubare Lehrgangsgebühren

J Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterbil-dung (Abend- und Wochenendkurse)

J verschiedene FördermöglichkeitenJ gute örtliche Gegebenheiten in der IHK Südthü-

ringen (Seminarräume, Technik, Kantine etc.)J der Abschluss Wirtschaftsfachwirt ermöglicht

den Besuch einer weiter höher angesiedelten Weiterbildungen (Betriebswirt / Masterstudien-gänge)

Mit der Weiterbildung zum Geprüften Wirtschafts-fachwirt habe ich im September 2009 begonnen. Es war ein langer und harter Weg. Berufliche Ver-pflichtungen, persönliche Interessen und die Anfor-derungen des Lehrgangs unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer leicht. Das erfordert Stehvermögen, Ausdauer und Eigenmotivation, zum Teil auch das Verständnis und die Rücksichtnahme des Arbeit-gebers und der eigenen Familie. Besonders kurz vor und während den Prüfungen lagen meine Nerven oftmals blank. Deswegen freue ich mich besonders über mein tolles Abschneiden bei der mündlichen Abschlussprüfung. Hier erreichte ich 95 von 100 möglichen Punkten. Bei dieser Prüfung konnte ich das erworbene theoretische Wissen besonders gut mit meinen Praxiserfahrungen verknüpfen.

Während der Maßnahme standen uns immer pra-xiserprobte Dozenten als Ansprechpartner zur Verfügung, die ihre vielfältigen Erfahrungen in den Bereichen BWL, Buchführung, Kostenrechnung, Marketing sowie Personal- und Unternehmens-

führung einbrachten. Auch der Austausch mit den anderen Lehrgangsteilnehmern half mir, einige schwierige Situationen zu meistern. Im Laufe der Weiterbildung wurden wir zu einem guten Team und halfen uns gegenseitig in vielen unterschied-lichen Belangen.

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind in der freien Wirtschaft anerkannt. Diese Weiterbildung ermöglicht auch eine echte berufliche Weiterent-wicklung. Durch meinen Abschluss auf Bachelor-Niveau habe ich bereits jetzt wesentlich bessere Chancen bei Bewerbungen. So erhielt ich in letz-ter Zeit verschiedene Jobangebote von Unter-nehmen und Personalrecruitern aus Deutschland und beispielsweise auch aus England. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber darf ich seit kurzem weitere Aufgabenbereiche unter eigener Verantwortung (Jobenrichment) übernehmen. Ich überlege schon, ob ich vielleicht noch eine weitere Fortbildung mit höher qualifiziertem Ausbildungsziel beginne, weil der Wissenstand, den ich jetzt erreicht habe, mir den Einstieg wesentlich erleichtern wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere gemeinsamen Chancen für die Zukunft in gut ausgebildetem und motiviertem Personal liegen und bedauere es, dass noch immer sehr viele gut ausgebildete Fachkräfte aus Thüringen abwan-dern. Die Wertschätzung der dualen Weiterbildung scheint bei Unternehmen im alten Bundesgebiet noch höher zu sein als in den neuen Bundeslän-dern. Ich hoffe, dass sich dieser Trend nicht weiter verstärkt und die Abwanderung junger Fachkräfte zeitnah ein Ende findet. Entsprechende Aufstiegs-chancen für Absolventen dieser anspruchsvollen Qualifizierung sollten von den Unternehmen der Region in Aussicht gestellt werden.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich diese Fortbildung jedem empfehlen kann, der seine beruflichen Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchte. Weiterhin danke ich unseren Dozenten und den Mitarbeitern der IHK Südthüringen für die gute Unterstützung während der gesamten Lehr-gangszeit.“

Tobias Horn

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte im UnternehmenAm 4. Juli 2011 erhielten die Geprüften Wirtschaftsfach-wirte ihre Zeugnisse:

René Koch, Steffen Palesch, Torsten Liebig, Tobias Horn (hinten v.l.n.r.)Carolin Enders, Dana Werning, Kristin Otto, Diana Kretzer, Heidi Zimmermann, Christina Hössel (vorn v.l.n.r.)

nicht im Bild: Jana Woike, Sebastian Löser, Daniel Quenstedt

Neue Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“

24.10.2011 700 Stunden – Vollzeit(Montag bis Freitag, 08:00 – 15:00 Uhr)

12.03.2012 700 Stunden – Teilzeit(Montag und Mittwoch, 17:00 – 20:15 Uhr sowie1 x monatlich Samstag, 08:00 – 13:00 Uhr)

Foto: Tobias Horn

Ihr Ansprechpartner: Katrin Pertig , S 03681 362-427, Y [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 9/20118

TITEL WEITERBILDUNG

Sie sind seit Jahren erfolgreich als Ausbilder tätig, haben aber wenig Zeit, sich mit den aktuellen Änderungen der Berufsausbildung tiefgründig zu beschäftigen? Ausbilder, die bereits über Jahre Erfahrungen in der Ausbildung haben, können in einem zweitägigen Seminar ihre Kenntnisse über das Berufsbildungsrecht aktualisieren, anpassen und erweitern. Darüber hinaus bietet das Seminar „Ausbilderanpassung“ eine gute Chance, Erfah-rungen in der Ausbildung weiterzugeben und sich mit anderen Ausbildern auszutauschen.

Inhalte:J Abschluss des BerufsausbildungsvertragesJ rechtssichere Gestaltung des Ausbildungsver-

hältnissesJ Zustandekommen des AusbildungsvertragesJ Verkürzung der AusbildungsdauerJ Probezeit

J Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbil-dungsstätte

J AusbildungsvergütungJ UrlaubJ AusbildungszeitJ BerufsschulbesuchJ Erstellung zweckmäßiger Planungsunterlagen

für die betriebliche AusbildungJ kollektives Lösen von Fallbeispielen

Termine: 16. November 2011 und 23. März 2011, 09:00 - 16:00 Uhr Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Beate RammeltS 03681 362-429Y [email protected]

Ausbilderanpassung – eine Weiterbildung für erfahrene Ausbilder

Die IHK Südthüringen bietet auch in diesem Aus-bildungsjahr wieder Ergänzungslehrgänge und Zusatzqualifikationen für Auszubildende an. Viele Südthüringer Unternehmen nutzten bisher das Angebot an Ergänzungslehrgängen und Zusatzqua-lifikationen, um ihre Auszubildenden neben Berufs-schule und praktischer Ausbildung auf Berufsab-schluss und Einstieg ins Arbeitsleben vorzubereiten.

In erster Linie dienen die Lehrgangsangebote im Bereich der Ergänzungslehrgänge (ab dem 1. Aus-bildungsjahr) der Ausprägung von Fach- und Sozialkompetenz, die die Auszubildenden für ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Methoden- und Lösungskompetenz werden trainiert und damit bestehende Defizite kompensiert.

Zusatzqualifikationen (ab dem 2. Ausbildungsjahr) bieten für die Auszubildenden die Möglichkeit, schon während der Ausbildung mit erworbenem Zusatz-wissen ihre Aufgabenbereiche effektiver zu gestal-ten. Die individuelle Beschäftigungsfähigkeit für die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt wird erhöht.

Auf der Internetpräsentation der IHK Südthürin-gen sind Angebote für Ergänzungslehrgänge und Zusatzqualifikationen der Bildungsträger im IHK-

Bezirk Südthüringen zu finden. Darunter auch die Angebote der IHK Südthüringen. Aufruf unter:

Die Angebote der IHK Südthüringen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringen finanziert. Für Betriebe bzw. Jugendliche, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, entstehen bei der Teilnahme an diesen Kursen keine Lehrgangskosten. Voraussetzung ist ein betriebliches nicht gefördertes Ausbildungsverhältnis. Ebenso darf noch keine abgeschlossene Ausbildung vorliegen.

Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2011, insbesondere in den Herbstferien, sind u. a. folgende Lehrgänge geplant:

ErgänzungslehrgängeJ Kaufmännische Kompetenz für Industriekauf-

leuteJ Workshop Webseitengestaltung/Layout mit CSSJ Kommunikation - Rhetorik - KörperspracheJ Grundkurs RechnungswesenJ Kalkulation mit Excel

ZusatzqualifikationenJ Finanzbuchhaltung mit LexwareJ Lohn- und Gehaltsabrechnung mit LexwareJ Handelskorrespondenz + Telefontraining in Eng-

lisch - Grundkurs

Ergänzungslehrgänge und Zusatzqualifikationenfür Auszubildende

Ihr Ansprechpartner:

Sandro SchillingS 03681 362-426Y [email protected]

Gefördert durch:

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8300

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TITEL WEITERBILDUNG

Gut ausgebildete motivierte Mitarbeiter sind für die Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die IHK-Niederlassung Sonneberg bietet ab 27. Sep-tember 2011 die Weiterbildung zur IHK-Fachkraft Personalwesen an. Für Mitarbeiter, die sich fun-dierte Kenntnisse im Personalbereich aneignen möchten aber auch für Praktiker, die ihre Erfah-rungen theoretisch untermauern wollen, ist dieser Lehrgang gedacht.

Die Teilnehmer erhalten das erforderliche arbeits-rechtliche Grundwissen, erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für die Personalbeschaffung und -führung und -entwicklung.

Das Personalwesen ist ein bedeutsamer Funktions-bereich im Unternehmen. Rechtliche Rahmenbedin-gungen und korrekte Handhabung der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen in Einklang gebracht werden mit passgenauer Personalbeschaffung und vorausschauender Personalentwicklung. Dies soll

in den drei Modulen rechtliche Grundlagen, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich Sozialversi-cherungsrecht und Personalbeschaffung, Personal-führung und Personalentwicklung den Teilnehmern praxisnah vermittelt werden.

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen zusammen. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung einen erheblichen Einfluss auf das Arbeitsrecht erhalten. Die grundlegenden Bestim-mungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten, wer-den in Modul 1 dieses Kurses behandelt.

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ebenfalls eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beach-ten, insbesondere aus dem Steuerrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht. Im Modul 2 wird die konkrete Berechnung der Abzüge sowie die Einbeziehung z. B. von Reise-kosten, Altersversorgung und vermögenswirksamen Leistungen bearbeitet.

Personalbeschaffung bereitet Arbeitgebern heute einen erheblichen Aufwand, einmal abgesehen von rechtlichen Vorgaben. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse und zielführendes Vorgehen notwendig. Weiterhin werden in Modul 3 die Möglichkeiten der Personalplanung und -entwicklung behandelt sowie Kommunikations- und Führungsstile.

Der Lehrgang umfasst 150 Unterrichtsstunden und wird berufsbegleitend angeboten.Unterricht wird dienstags und donnerstags von 17:00 bis 20:15 Uhr sein. Nach Abschluss des Lehr-gangs und bestandenem Test erhalten die Teilneh-mer das IHK-Lehrgangszertifikat.

Ihr Ansprechpartner:

Heidi LeistnerS 03675 7506-255Y [email protected]

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Page 12: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201110

Am 21. Juli 2011 wurde die neue Prüfungsordnung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. An der Überarbeitung haben sich Sachverständige der unterschiedlichen Facetten des Gesundheits- und Sozialwesens eingebracht.

Die besondere Herausforderung ist die sehr bre-ite Fächerung des beruflichen Tätigkeitsfeldes. Es deckt nicht nur die üblichen unterschiedlichen Betriebs größen und Einsatzfelder innerhalb der Branche ab, sondern wird durch die umfassende rechtliche Regu lierung des Marktes sehr stark fremdbestimmt und ist daher kaum mit einem anderen kaufmännischen Profil vergleichbar. Die Absolventen über nehmen Funktionen im Man-agement in verschiedenen Einrichtungen, Institu-tionen, Heimen. Sie leiten, koordinieren und über-wachen die betriebs- und finanzwirtschaftlichen Aufgaben: z. B. Controlling, Qualitätsmanagement, Optimierung von Arbeits schritten sowie Aufgaben in Aus- und Weiterbildung. Ein bunter Strauß an Anforderungen und Einsatzgebieten, bei dem eine getrennte Betrachtung der beruflichen Einsat-zarten und -gebiete eine gemeinsame Qualifizier-ung nicht gestatten würde. Möglich wird es durch die Orientierung an den je weils weitestgehend vergleichbaren Prozessen der betrieblichen Leis-tungserstellung - den beruflichen Handlungen. Daher sind die neuen Inhalte prozessorientiert beschrieben. Es beginnt mit dem „Planen, Steuern

und Organisieren betrieblicher Prozesse“, dann „Steuern von Qualitätsmanage-mentprozessen“, „Gestalten von Schnitt-stellen und Projekten“, „Steuern und Überwachen betriebs wirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen“ sowie „Planen und Durchführen von Marketingmaßnah-men“. Inhaltlich „quer“ zu diesen Tätigkeits-feldern liegt als fünftes Handlungsfeld „Führen und Entwickeln von Personal“, da diese Kompe-tenz in allen Bereichen gleichermaßen zum Ein-satz kommt.

In der schriftlichen Prüfung werden alle sechs Hand lungsbereiche zusammengeführt und ent-sprech end der Praxis miteinander verzahnt. Es wird eine betriebliche Situation beschrieben und Fragen dazu gestellt. Die mündliche Prüfung umfasst eine zehnminütige Präsentation und ein zwanzigminüt-iges, darauf aufbauendes Fachgespräch. Thema und Gegenstand wählt der Teilnehmer.

Der neue DIHK-Rahmenplan wird voraussichtlich zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung Anfang 2012 veröffentlicht.

Quelle: Dr. Schenk, DIHK e.V., Newsletter für Prüfer in der Weiterbildung

Nr.02/2011 Sommer

Die IHK Südthüringen wird auch diesen Lehr-gang anbieten. Wie in allen anderen Weiterbil-dungsberufen, gibt es hier ebenfalls Zulassungs-voraussetzungen zur Prüfung.

Diese umfassen, grob umrissen, eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlä-gigen Ausbildungsberuf oder Hochschulstudium zuzüglich einer ein- bzw. zweijährigen Berufs-praxis. Ohne Abschluss muss eine mindestens fünfjährige Berufpraxis nachgewiesen werden.

Ihre Ansprechpartner:

Katrin PertigS 03681 362-427Y [email protected]

Ulrike SzelinskyS 03681 362-172Y [email protected]

Neue IHK-Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Fachwirteim Gesundheits- und Sozialwesen

Den Geprüften Technischen Betriebswirten stehen viele Karrierewege offen. Mit ihrer Qualifizierung bieten sich Perspektiven und beste Marktchancen. Denn nicht nur der Betrieb muss wettbewerbs-fähig bleiben - auch Mitarbeiter müssen sich gute Aussichten sichern. Technische Betriebswirte sind Praktiker mit der exzellenten Kombination von tech-nischem und betriebswirtschaftlichem Wissen - ideal geeignet, um betriebliche Führungsaufgaben an den vielfältigen Schnittstellen zu übernehmen. Sie sind in der Lage, zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.

Durch ihre technische Berufsausbildung und eine erste Weiterbildung z. B. zum Industriemeister oder Technischen Fachwirt bringen die Technischen Betriebswirte herausragenden technischen Sach-

verstand mit. Gerade in Produktionsbereichen der kleinen und mittleren Unternehmen werden zuneh-mend auch kaufmännische und administrative Auf-gaben übernommen. Entscheidend ist nicht mehr, nur theoretisches Wissen im Kopf zu speichern, sondern sich unternehmerische Handlungskompe-tenz und praxisrelevantes Wissen anzueignen, um im Unternehmen zu bestehen. Damit könnenJ die betrieblichen Prozesse unter Kosten-, Nut-

zen-, Qualitäts- und Terminaspekten gestaltet und geführt werden.

J Projekte geleitet und technisch-wirtschaftlich unterstützt werden.

J Prozessschnittstellen technisch-wirtschaftlich koordiniert werden.

J Führungsaufgaben im Hinblick auf Mitarbeiter und Prozessbeteiligte eigenverantwortlich wahr-genommen werden.

Der berufsbegleitende Lehrgang zur Vorbereitung auf die bundeseinheitliche Prüfung „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ wird im Bildungszen-trum der IHK Südthüringen angeboten. Er hat den Vorteil, dass eine Weiterbeschäftigung möglich ist und somit die finanzielle Unabhängigkeit der ange-henden Führungskräfte gesichert ist. Geplanter Starttermin ist der 1. November 2011. Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Katrin PertigS 03681 362-427Y [email protected]

Techniker werden Führungskräfte mit betriebswirtschaftlichem Profil

© Kautz15 - Fotolia.com

Page 13: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 11

TITEL WEITERBILDUNG

Weiterbildungsstipendium von bis zu 5.100 Euro fördert talentierte NachwuchskräfteMit engagierten jungen Fachkräften die Innovati-onskraft der Wirtschaft zu stärken, ist seit nunmehr 20 Jahren Anliegen der Stiftung Begabtenförde-rung berufliche Bildung.

Wer nach einem besonders erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung weiter lernen und beruflich aufsteigen möchte, sollte das Weiterbildungs-stipendium der Stiftung Begabtenförderung beruf-liche Bildung kennen.

Wie in den Vorjahren wurden 2011 zwanzig junge Absolventen der dualen Berufsausbildung der IHK Südthüringen in das Förderprogramm aufgenom-men. Aktuell haben die Mehrzahl der Stipendi-aten schon die ersten Weiterbildungsmaßnahmen begonnen bzw. beantragt.

Über drei Jahre hinweg können ihnen Zuschüsse bis zu 5.100 Euro (jährlich bis zu 1.700 Euro) für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen,

fachbezogener und fachübergreifender Lehrgänge und Seminare gezahlt werden.

Diejenigen Absolventen, die leider in vergangenen Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurden und ebenso die Absolventen des Jahres 2011 können sich bis spätestens 30. November 2011 für ein Sti-pendium ab 2012 bewerben, wenn sie:J eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbil-

dungsberuf abgeschlossen haben undJ die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87

Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden haben oder

J bei einem überregionalen beruflichen Leistungs-wettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder

J die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen können und

J weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsol-vent/in sind und

J zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind (Ausnahme: durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u. a. kann die Auf-nahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen).

Die Plätze für die Aufnahme in das Stipendiaten-programm sind begrenzt und einen Rechtsan-spruch auf die Aufnahme besteht nicht. Zuständige Stelle und Ansprechpartner für die Begabtenförde-rung ist jeweils die Stelle, bei der der Berufsausbil-dungsvertrag eingetragen war.

Ihre Ansprechpartner:

Antje da Silva SantosS 03681 362-425Y [email protected]

Katrin PertigS 03681 362-427Y [email protected]

In Thüringen erhielten im vergangenen Jahr 3 906 Personen, 1 324 Frauen und 2 582 Männer, finan-zielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbil-dungsförderungsgesetz (AFBG). Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 159 „Meister-BAföG“-Empfänger bzw. 4,2 Prozent mehr als im Jahr 2009. Bei den Frauen betrug der Zuwachs 121 Personen bzw. 10,1 Prozent und bei den Männern waren es 38 Leistungsempfänger bzw. 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die in Thüringen bewilligten Förderleistungen für das Jahr 2010 in Höhe von 12,3 Millionen Euro

unterteilten sich in 8,3 Mio. Euro Darlehen und 4,0 Mio. Euro Zuschüsse. Den Schwerpunkt der bewilligten Darlehen bildeten mit 4,5 Mio. Euro die Beiträge zum Lebensunterhalt und mit 3,5 Mio. Euro die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Inwieweit ein Darlehen in Anspruch genommen wird, kann jeder Förderungsberechtigte frei ent-scheiden.

Eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform besuchten 1 491 Personen (38,2 Prozent) der Lei-stungsempfänger und in Teilzeitform 2 415 Per-sonen (61,8 Prozent). Gegenüber 2009 stieg die

Zahl der Vollzeitgeförderten um 9,7 Prozent und die der Teilzeitgeförderten um 1,1 Prozent.

Die Geförderten waren überwiegend zwischen 20 und 35 Jahre alt. Am stärksten vertreten waren die 25 bis 29-Jährigen (33,6 Prozent), gefolgt von den 20 bis 24-Jährigen (30,2 Prozent) und den 30 bis 34-Jährigen (17,7 Prozent).

In Deutschland stieg die Zahl der „Meister-BAföG“- Empfänger im vergangenen Jahr um 5,6 Prozent auf 166 000 Geförderte.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

Fast 4 000 Empfänger von „Meister-BAföG“ im Jahr 2010

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Page 14: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201112

Controlling Workshop

Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer sowie Fach- und Führungskräfte mit kaufmännischer Ausbildung. Im Seminar lernen sie Souveränität im Umgang mit den einschlägigen Controlling-Tools, um ihrer Rolle als betriebswirtschaftlicher Naviga-tor gerecht zu werden.J Controlling als ManagementprozessJ Kosten- und LeistungsrechnungJ Integrierte UnternehmensplanungJ Reporting im Controlling

Termin: 23. September 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Als Führungskraft wirken – Ziele setzen, Mitarbeiter motivieren und Aufgaben delegieren

Geschäftsführer, Inhaber und Führungskräfte kön-nen im zweitägigen Seminar ihre Führungskom-petenzen optimieren. Sich selbst und andere zu motivieren ist jene Kunst, die im Zusammenwirken mit Teamarbeit den erwünschten Führungserfolg garantiert.J Führungsinstrumente und Führungsaufgaben J Motivieren von Mitarbeitern J DelegierenJ Zielvereinbarung J Prinzipien der ZielkontrolleJ Arbeit an Teamstrukturen

Termin: 28. und 29. September 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Facebook-Marketing –Ein Guide für die eigene Kampagne

Das Seminar vermittelt elementare Kenntnisse, um das derzeit wichtigste soziale Medium für das eigene Marketing sicher nutzen zu können. Es werden die Chancen einer erfolgreichen Unter-nehmenspräsentation bei Facebook aufgezeigt. Thematisiert werden die Erstellung einer Marke-tingstrategie, rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Verhaltensregeln.Im zweiten Teil des Seminars erstellen die Teilneh-mer am Computer eine Fan Page für das eigene Unternehmen. J Social Media MarketingJ Social Media StrategieJ Facebook-Basics PraxisworkshopJ Social Media- und Onlinerecht

Termin: 5. Oktober 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Vertragsrecht

Das Seminar zielt auf die Erhöhung der Rechts-sicherheit in der Vertragsgestaltung und im Ver-tragsabschluss. Die Teilnehmer setzen sich mit den Einkaufs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinander und erhalten praxisnahe Hinweise für die Umsetzung im Unternehmen.J AuftragsbestätigungenJ VertragsgestaltungJ Einkaufsbedingungen und AGBJ Lastenheft

Termin: 13. Oktober 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ausgewählte Seminare und Lehrgänge

Ihr Ansprechpartner:

Antje da Silva SantosS 03681 362-425Y [email protected]

Weiterbildung und Qualifizierung ermöglichen attraktive Arbeitsplätze und beruflichen Aufstieg. Gut ausgebildete Mitarbeiter mit aktuellem Fach-wissen sowie methodischen und sozialen Kompe-tenzen sind das Fundament, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu garan-tieren. Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass in Deutschland bisher zu wenig Erwerbstätige die Möglichkeiten nutzen, sich kontinuierlich beruf-lich fort- oder weiterzubilden.

Das Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF) unterstützt mit der Bildungsprä-mie die Finanzierung von individueller beruflicher

Weiterbildung für Erwerbstätige und Selbststän-dige. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert und hat das Ziel, die Weiterbildungs-beteiligung zu erhöhen.

Die IHK Südthüringen ist seit Februar 2009 aner-kannte Beratungsstelle des BMBF und hat seit dem mehr als 300 Prämiengutscheine an weiterbil-dungsinteressierte Arbeitnehmer und Selbststän-dige vergeben.

Mit dem Stichtag 15. Juli 2011 kann der Eigenanteil nicht mehr vom Arbeitgeber übernommen werden.

Es werden nur noch Prämiengutscheine abgerech-net, bei denen der Eigenanteil dem Prämiengut-scheinbegünstigten selbst in Rechnung gestellt wird. Der Stichtag bezieht sich auf das Datum der Beratung und damit der Ausstellung der Prämien-gutscheine.

Nähere Informationen finden Sie unter:www.bildungspraemie.info

Ihr Ansprechpartner:

Antje da Silva SantosS 03681 362-425Y [email protected]

Änderungen bei der Bildungsprämie

Gefördert durch:

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Page 15: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 13

TITEL WEITERBILDUNG

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH bestätigte den Projektantrag der „Thüringer Qualifizierungsberater“ für den Förderzeitraum 2011 - 2013. Die IHK Südthüringen ist ein Träger dieses Projektes und beschäftigt eine Qualifizierungsberaterin.

Die Aufgaben der Qualifizier-ungsberatung ergeben sich aus der aktuellen wirtschaft-lichen Situation, also gegen-wärtig aus dem konjunk-turellen Aufschwung, dem Wirtschaftswachstum und der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften.

Im Fokus der Beratungs- und Informationsgespräche der Qualifizierungsberater stehen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ihr Anteil an der Südthüringer Wirtschaft beträgt 90 Prozent.

Die KMU der Metallverarbeitung, der Ernährungs-industrie und der traditionellen Glasindustrie sind besondere Zielbranchen für die weitere Arbeit der Qualifizierungsberaterin der IHK Südthüringen.

Diese Zielsetzung entspricht den ermittelten Analyseergebnissen der Fachkräftestudie 2010 hinsichtlich der ungünstigen Beschäftigungs-entwicklung und dem überdurchschnitt lichen Beschäftigungsverlust in den Metall- und Ernährungsberufen.

Durch zielgerichtete Analysetätigkeit vorhandener Beschäftigungspotenziale und konkreter Bedarfser-mittlung auf Basis der Alters- und Qualifikations-struktur, vermittelt die Qualifizierungsberaterin individuelle und für das Unternehmen passgenaue Entwicklungsmöglichkeiten.

Vorhandene Arbeitskräftereserven sind durch die ständig fortschreitende demografische Entwick-lung, den zahlenmäßigen Rückgang der Schul-abgänger, das anhaltende Abwanderungs- und Pendlerverhalten in der Region Südthüringen schon dezimiert. Die zielgerichtete Beratung, Information und Bedarfsermittlung in Fragen Qualifizierung und Fachkräfte in den KMU schafft Voraussetzungen für erfolgreiche Koordinierungs- und Kooperationstätigkeit mit den Bildungsträgern der Region, mit anderen Arbeitsmarktakteuren und Projekten hinsichtlich der bedarfsgerech-ten Erschließung noch vorhandener Beschäfti-gungspotenziale.

Besonderes Augenmerk wird auf die ermittelten altersbedingten Ersatzbedarfe an qualifizierten und berufserfahrenen Fachkräften wie Meister, Techniker und Ingenieure gerichtet. Diese sind nur über einen längeren Bildungszeitraum kompetent zu ersetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Anlern- und Hilfskräfte. Diese Beschäftigungsgruppe ist in Südthüringen laut SÖSTRA Fachkräftestudie 2010 trotz Beschäftigungsverlusten noch über-durchschnittlich vertreten und stellt eine nicht un wesent liche Bildungsreserve für die Unter-nehmen dar.

Die Beratungsgespräche der Qualifizierungsberater sind auf die Nutzung aller vorhandenen Potenziale und die nachhaltige Entwicklung beruflicher Pers-pektiven für alle Bildungs- und Arbeitswilligen im IHK-Bezirk Südthüringen gerichtet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Umsetzung der erfolg-reichen Begleitung wettbewerbsfähiger Unter-nehmen und deren Beschäftigten im lebenslangen Lernprozess.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:www.qualifizierte-fachkraefte.de

Qualifizierungsberater erschließen Beschäftigungspotenziale

Ihr Ansprechpartner:

Christina EdelmannQualifizierungsberaterinIHK SüdthüringenS 03681 362-116Y [email protected]

Arbeitsergebnisse der Qualifizierungsberatung

1. Halbjahr 2011Arbeitsergebnisse Qualifizierungsberatung auf einen Blick:

221 Unternehmenskontakte mit Informati-onen über Bildungsformen, Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten, Netzwerkarbeit, Ansprechpartner u. ä.

in 49 Unternehmen wurden 198 Qualifizie-rungsbedarfe und in 43 Unternehmen 104 Fachkräftebedarfe ermittelt

zur Realisierung der Qualifizierungsbedarfe wurden mit Unterstützung der Kooperations-partner 19 Weiterbildungsmaßnahmen orga-nisiert und im Fachkräftebereich 9 Facharbeiter vorwie-gend in den gewerblich-technischen Bereich vermittelt

114 Einzelpersonen wurden bei Fachkräftebör-sen und Aktionstagen beraten und informiert:

über Bildungsmöglichkeiten allgemein,über Anpassungs- oder Aufstiegsfortbil-dungsmöglichkeiten undPerspektiven in der Region im Besonderen.

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Page 16: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201114

IHK-Regional

Bosch Solar Energy AG eröffnet Hauptsitz in Arnstadt: Größtes Unternehmen im IHK-BezirkAm 22. Juli 2011 hat die Bosch-Gruppe in Arnstadt am „Erfurter Kreuz“ ihr neues Kompetenzzentrum für Photovoltaik feierlich eingeweiht. Mit einem Investitionsvolumen von 530 Mio. Euro wurden neben der Unternehmenszentrale des Geschäfts- bereiches Solar Energy die Forschung und Entwick-lung, die Fertigung von Solarzellen und -modulen sowie ein Ausbildungszentrum in Arnstadt unter einem Dach vereint. „Von diesem Kompetenz- zentrum werden weltweit Aktivitäten rund um die Photovoltaik von Bosch geplant und gesteu-ert“, erklärte Franz Fehrenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bosch-Gruppe.In einer Bauzeit von gut zwei Jahren entstanden auf 382 000 Quadratmetern Büros und Produktions-gebäude. Damit schafft Bosch bis 2012 rund 1 000 neue Arbeitsplätze. Im neuen Forschungszentrum entwickeln 120 Mitarbeiter neue Produkte bis zur Serienreife. Im ebenfalls neu errichteten Ausbil-dungszentrum werden 150 junge Leute auf Berufe wie Mechatroniker, Industriemechaniker oder Ver-fahrensmechaniker vorbereitet. Der erste Ausbil-dungsgang begann hier am 1. September 2011. Bosch Solar Energy bildet derzeit 95 Jugendliche aus.Ausgangspunkt der Erweiterungsinvestition war die Zellfertigung der ersol Solar Energy AG, die von Bosch im Sommer 2008 übernommen wurde.

Zusammen mit der ebenfalls in Arnstadt ansässigen Fertigung von Silizium-Kristallen und Wafern deckt die Solarsparte von Bosch an diesem Standort alle Schritte der kristallinen Wertschöpfungskette bis zum einbaufertigen Solarmodul ab.„Vor drei Jahren sind wir mit knapp 1 000 Mitar-beitern gestartet. Bis 2012 wird sich diese Zahl bei

Bosch Solar Energy vervierfachen“, betonte Holger von Hebel, Vorsitzender des Bereichsvorstandes.Arnstadt wird also künftig der Dreh- und Angel-punkt des neuen Bosch-Photovoltaikgeschäftes sein. Diese bedeutende Einheit, die den Takt für eine Produktreihe vorgibt, wird bei Bosch ein „Leitwerk“ genannt.

Kurz nach der feierlichen Eröffnung des neuen Hauptsitzes der Bosch Solar Energy AG am Stand-ort Erfurter Kreuz in Arnstadt folgten die drei Außenwirtschaftsausschüsse der Thüringer IHKs am 17. August 2011 der Einladung des Unterneh-mens zur Durchführung ihrer jährlichen gemein-samen Ausschusssitzung.In Vertretung der drei Ausschüsse eröffnete der Vorsitzende des Industrie- und Außenwirtschafts-

ausschusses der IHK Südthüringen und Geschäfts-führer der PAATZ Viernau GmbH, Bernd Malzahn, die Sitzung und übergab anschließend an den Gastgeber. Jürgen Schwarz, Director der Bosch Solar Energy AG, fesselte die zahlreichen Thüringer Unternehmensvertreter mit einem informativen Vortrag über die Bosch Unternehmensgruppe, die Philosophie und unternehmerische Ausrichtung des neuen Kompetenzzentrums für Photovoltaik

sowie über die Internationalisierungsprozesse des Unternehmens und beantwortet dabei auch die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder. In der folgenden Betriebsbesichtigung konnten sich die Teilnehmer über die einzelnen Schritte der Wert-schöpfungskette von der Fertigung der kristallinen Wafer bis hin zum einbaufertigen Solarmodul ein genaues Bild machen. Neben der fachlichen Information standen zudem der Austausch der Mitglieder untereinander und die Möglichkeit zur Netzwerkbildung wieder im Vorder-grund der gemeinsamen Sitzung der Außenwirt-schaftsausschüsse.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Gemeinsame Sitzung der IHK-Außenwirtschaftsausschüsse

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Page 17: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 15

STANDORTPOLITIK

Prozent betrug die Zunahme der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen, die in der Süd-thüringer Wirtschaft zwischen dem Tiefpunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise und dem Jahres-ende 2010 geschaffen wurden.

Die jeweils zum Quartalsende erhobenen Daten zeigen, dass 131 425 Personen am 31. Dezember 2010 einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Südthüringen nachgingen. Dies ist der höchste Beschäftigungsstand zum 31. Dezember seit dem Jahr 2002. Er ist ein eindeutiger Beleg, dass die Südthüringer Wirtschaft inzwischen erfolgreich an das Boomjahr 2008 anknüpfen konnte.

Bei Betrachtung der Südthüringer Landkreise zei-gen sich allerdings gravierende Unterschiede. Im Ilm-Kreis und im Landkreis Sonneberg wurde der aktuell erreichte Beschäftigungsstand lange Zeit deutlich unterschritten. Im Ilm-Kreis wurde der aktuelle Beschäftigungsstand von 35 532 Personen zuletzt im Jahr 2000 übertroffen. Am 31. März 2005 wurde mit 84 Prozent der aktuellen Beschäf-tigung das Minimum erreicht. Im Landkreis Sonne-berg wurde der aktuelle Beschäftigungsstand von 19 981 Personen zuletzt im Jahr 2001 übertrof-fen. Das Sonneberger Minimum von 86 Prozent des heutigen Standes wurde am 31. März 2006 erreicht. Dagegen lag die sozialversicherungs-

pflichtige Beschäftigung in der Stadt Suhl und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen lange Zeit über dem aktuellen Niveau. Die Entwicklung im Landkreis Hildburghausen gleicht dagegen der im IHK-Bezirk. Auch bei der Betrachtung der Branchen ergeben sich große Unterschiede. Die Wirtschafts- und Finanzkrise führte insbesondere bei den Ener-gie- und Wasserversorgern und den sonstigen Dienstleistern zu Beschäftigungseinbrüchen. In allen anderen Branchen mit Ausnahme des Gast-gewerbes veränderte sich die Zahl der sozialver-sicherungspflichtig Beschäftigten nur wenig bzw. unterlag jahreszeitlichen Schwankungen. Im Gast-gewerbe stieg die Zahl der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten zwischen dem 31. März 2008 und dem 31. Dezember 2010 sogar um 14 Prozent.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

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Themen aus der Wirtschaft der Region einem breiten Publikum in der Region verständlich zu vermitteln, das ist eines der Ziele von pro€ent – dem Wirtschaftsmonitor der IHK Südthüringen.

Die ca. halbstündige Sendung wird einmal monatlich produziert. Die Ausstrahlung beim Südthüringer Regionalfernsehen und Renn-steig TV beginnt jeweils am letzten Dienstag im Monat.

pro€ent finden Sie auch auf der Homepage der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, hier können Sie sich die einzelnen Beiträge ansehen.Das Team von pro€ent freut sich über Ihr Feed-back, Anregungen und Hinweise.

Ihr Ansprechpartner:

Birgit HartwigS 03681 362-311Y [email protected]

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Page 18: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201116

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Techno-logie, Matthias Machnig, hat überraschend ein Verfahren zur Priorisierung der Vergabe der För-dermittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Ende Juli 2011 eingeführt. Alle Antragsteller wur-

den in einem Schreiben der Thüringer Aufbau-

bank darüber informiert, dass aufgrund der Über-zeichnung des Förderprogramms ein Wettbewerb um die verbleibenden Fördermittel ausgelobt wurde. Demnach werden nur noch die Projekte gefördert, welche den geringsten Landesaufwand je geschaffenen Dauerarbeits- oder Ausbildungs-platz ausmachen.

Die unerwartete Priorisierung bringt eine Reihe von Unternehmen in die Situation, dass bereits abgestimmte Finanzierungsmodelle nicht mehr greifen und demzufolge die geplanten Investiti-

onen nicht getätigt werden können. Die IHK Südthüringen hat daraufhin ein Schreiben

an den Wirtschaftsminister gesandt, in dem sie auf die Notwendigkeit der

Durchführung von Investitionspro-jekten, vor allem hinsichtlich der Schließung der Produktivitätslü-cke und den Start der Investi-

tionsoffensive im Hotel- und Gaststättenbereich hinweist. In seiner Reaktion informierte Minister Machnig, dass im Jahr 2012 ein Betrag von zunächst 5,0 Mio. Euro für Investitionen im Bereich Hotel und Tourismus aus dem Gesamtbudget der GRW zur Verfügung gestellt wird. Für bedeutende Touris-musinvestitionen besteht darüber hinaus die Mög-lichkeit, auf Basis von Einzelfallentscheidungen zu GRW-Mitteln zu kommen. Ähnliche Möglichkeiten sollen auch für bedeutende Neuansiedlungen von Technologieunternehmen oder neuen Technolo-gien in Thüringen gelten.

Ihr Ansprechpartner:

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Im laufenden Ratifizierungs-verfahren zum 15. Rundfunkänderungs-

staatsvertrag hatte sich die IHK Südthüringen mit einem Brief an die fünf Thüringer Fraktions-vorsitzenden der Landtagsparteien gewandt und die ablehnende Haltung der Thüringer Wirtschaft nochmals bekräftigt. Denn nach wie vor wird an

dem kritisierten Betriebsstättenansatz, an der systemwidrigen Einbeziehung von Pkws und Hotel- und Gästezimmern in die Beitragspflicht sowie an der Nichtberück-sichtigung des Vollzeitäquivalents bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl festge-halten. Damit erwartet die deutsche Wirt-schaft in der Gesamtheit erhebliche Mehr-belastungen und auch einzelne Branchen, wie das Verkehrsgewerbe, Branchen mit einer hohen Filialstruktur, die Hotelbranche etc. werden wesentlich stärker in die zukünf-tige Beitragserhebung ab 2013 einbezogen werden.

Aus den bisher vorliegenden Antworten aus den Fraktionen des Thüringer Landtages, unter ande-rem der CDU und der SPD, ist eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs der Thüringer Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunk-finanzierung“ nicht zu erwarten. Zwar wurde im Ergebnis der ersten Beratung das Gesetz in den zuständigen Ausschuss für Justiz, Bundes- und

Europaangelegenheiten zur weiteren intensiven Fachdiskussion verwiesen, doch erscheint die Ablehnung des Gesetzes im Landtag auch unter Einbeziehung der durch die Thüringer Wirtschaft vorgetragenen Einwände zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig.

Aus diesem Grund sollten die Südthüringer Unter-nehmen weiterhin versuchen, im laufenden Ratifi-zierungsverfahren die Zustimmung des Thüringer Landtags zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form zu verhindern. Nur noch jetzt bietet sich den Unternehmen die Möglichkeit, ihre jeweiligen Thüringer Landtagsabgeordneten zu kontaktieren und auf die eigenen zukünftigen Mehrbelastungen sowie die Bedenken der Wirt-schaft hinzuweisen.

Weitere Informationen:

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Priorisierung der Vergabe von GRW-Fördermitteln Unternehmer unangenehm überrascht

Ratifizierungsverfahren des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages läuftWirtschaft lehnt weiterhin die erwarteten Mehrbelastungen ab

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Page 19: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 17

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + +

Die IHK Südthüringen und IHK Fulda haben ihre Forderung nach der Rhöntrasse B 87n erneut bekräftigt. „Es muss eine leistungs-fähige Verbindung zwischen den Wirt-schaftsräumen Südthüringen und Fulda geschaffen werden“, sagte IHK-Präsident Dr. Peter Traut, beim Spitzentreffen mit thüringischen und hessischen Politikern am 19. August 2011 in Fulda.

Die geplante Strecke zwischen Meiningen/Walldorf und Fulda werde zwei starke Wirt-schaftsregionen verbinden und in erster Linie den dort lebenden Menschen zugute kommen. Die B 87n entlastet Orte von Ver-kehr, sorgt für mehr Verkehrssicherheit und

stärkt den ländlichen Raum. Um Wirtschaft anzusiedeln und junge Menschen in der Region zu halten, müsse diese verkehrstech-nisch gut erschlossen sein. Berufspendler um Meiningen brauchen heute durchschnittlich 75 Minuten bis Fulda. Mit der B 87n werde sich die Zeit um 30 Minuten verringern. Ein ausführlicher Bericht zum Verfahrensstand folgt in der nächsten Ausgabe der „Südthü-ringischen Wirtschaft“.

Ihr Ansprechpartner:

Lukas KimelS 03681 362-132Y [email protected]

Schon seit Jahren besteht bei einem großen Teil der Sonneberger Innenstadthändler der Wunsch nach einer gemeinsamen Interessenvertretung. Es gibt zwar einen Verein, aber von mehr als 100 Innen-stadtakteuren sind dort nur 20 organisiert und nur wenige sind aktiv. Zudem gibt es keine oder nur fragmentarische Konzepte eines einheitlichen Stadtmarketings. Auch von Seiten der Stadtverwal-tung kann den Händlern nicht im ausreichenden Umfang geholfen werden. Gründe hierfür liegen in der städtischen Finanzausstattung.

Die IHK Südthüringen bringt sich nun in diesen Prozess ein: „Best Practice aus der Region vorstel-len, Machbares nachnutzen und umsetzen.“ Vor diesem Hintergrund fand am 19. Juli 2011 initiiert von den Innenstadthändlern, ein zweites Treffen im Rathaus statt. Die IHK-Niederlassung Sonneberg hatte hierzu die hauptamtliche Verantwortliche für Stadtmarketing der Stadt Schmalkalden, Anne Rogall, eingeladen. Mit ihrer Präsentation, in der es um Organisationsstrukturen des Schmalkalder Stadtmarketings, um Bündelung der Themen inner-halb einer AG Citymarketing, um Sponsorensuche und Fördermöglichkeiten sowie der Organisation von Aktionen ging, die zur Attraktivität der Innen-stadt beitragen sollen, hat großen Eindruck bei den Sonneberger Innenstadthändlern hinterlassen. Die Tatsache, dass sich Schmalkalden, im Gegen-satz zu vielen anderen Städten, eine Vollzeitstelle für Stadtmarketing „leistet“, hat einen ähnlichen Wunsch auch bei den Sonneberger Händlern laut

werden lassen. Gleichwohl sind die Rahmenbedin-gungen in der einstigen Spielzeugstadt anders als in Schmalkalden. Noch herrscht unter den Händlern alles andere als Einigkeit darüber, wie die Innen-stadt in einem Paket, das von allen getragen wird, zu vermarkten ist.

Die Interessendifferenzen können nur überwunden werden, wenn der einmal begonnene Dialog fort-gesetzt wird. Deshalb müssen die Gesprächsrunden

der Innenstadthändler, zu denen sich auch Stadt-verwaltung bzw. städtische Wirtschaftsförderung und die IHK Südthüringen aktiv einbringen, fortge-setzt werden.

Ihr Ansprechpartner:

Ulrike WiedtS 03675 7506-252Y [email protected]

Stadtmarketing in Sonneberg voranbringen

Politik und Wirtschaft bekräftigen Willen zur B 87n©

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Südthüringische Wirtschaft, 9/201118

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Netzwerke sind heute in aller Munde und werden oftmals als die Erfolgsquelle schlechthin angese-hen. Mitunter ist es für den Außenstehenden jedoch schwer, Zielsetzungen und Inhalte zu erfassen und nicht selten kommt es aufgrund fehlender Kommu-nikation zu Doppelungen und somit zu Vergeudung personeller, zeitlicher und meist auch finanzieller Ressourcen.

Die Dynamik des Wirtschaftslebens erfordert es jedoch, die Kräfte zu bündeln und damit optimale Rahmenbedingungen für Existenzgründer und Unternehmen in Thüringen zu schaffen. Mit die-ser Zielstellung nahm zu Beginn des Jahres 2010 das „Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen“ (GWT) seine Arbeit auf. Das Gemein-schaftsprojekt der IHKs und der Handwerkskam-mern in Thüringen wird durch das Thüringer Mini-sterium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mittlerweile hat sich das GWT etabliert und zu einem anerkannten Partner in der Thüringer Bera-tungslandschaft, insbesondere gegenüber anderen Netzwerken und Wirtschaftsverbänden, entwickelt.

Die vereinbarten Schwerpunkte und Teilprojekte werden erfolgreich realisiert und finden breite Aner-kennung.Exemplarisch soll das an einigen Beispielen verdeut-licht werden:• Seit Bestehen des GWT hat sich die Koordination

von Gründungsinitiativen, Wirtschaftsverbänden und Fördereinrichtungen durch eine offensive Kommunikation spürbar verbessert. Dies findet deutlichen Ausdruck im regelmäßigen Informa-tionsaustausch und der Abstimmung von Aktivi-täten und Projekten.

• Mit der „Gründerwoche Deutschland“ im Novem-ber 2010 wurde eine breite und bundesweite Auf-merksamkeit für das Thema Existenzgründung erreicht. Insgesamt konnten 29 Partner gewonnen werden, die über 40 Veranstaltungen durchge-führt haben. Der erfolgreiche Thüringer Gründer-tag findet auch in 2011 innerhalb der Gründerwo-che vom 14. bis 20. November seine Fortsetzung.

• Der durch das GWT erarbeitete Gründer-leitfaden führt als Online-Tool Gründungswillige an verschiedene Querschnittsthemen rund um das Thema Existenzgründung heran und stellt ein übersichtliches Informationsangebot bereit.

• Ein weiteres Ziel von GWT ist es, das Thema Unter-nehmensnachfolge noch stärker ins Bewusstsein zu bringen, Unternehmer und potenzielle Nach-folger zu sensibilisieren sowie ein entsprechendes Leistungsangebot zu unterbreiten. Mit einer Thüringenweiten Veranstaltungsreihe und dem „Notfallleitfaden“ konnten wichtige Instrumente bereitgestellt werden.

• In Verantwortung von GWT wurde der „Gründer-preis Thüringen“ konzeptionell neu ausgerichtet, um einen noch breiteren Teilnehmerkreis aus allen Branchen anzusprechen. Mit drei Preisträgern aus Südthüringen hat die Region ein akzeptables Ergebnis erreicht.

• Schließlich sind die Projektmitarbeiter des GWT in Südthüringen aktiv in den Beratungs- und Betreu-ungsprozess von Gründern und Unternehmern eingebunden und leisten damit einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Starthilfe und Unterneh-mensförderung.

Weitere Informationen über die Beratungs-, Informa-tions- und Veranstaltungsangebote des GWT sowie Gründer- und Unternehmerwettbewerbe finden Sie unter: www.beratungsnetzwerk-thueringen.de

Ihre Ansprechpartner:

„Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen“ gut etabliertPositive Halbzeitbilanz konnte an das Thüringer Wirtschaftsministerium übergeben werden

Im Interesse von Gründern und KMU: An einem Strang in die gleiche Richtung ziehen.

Detlef SchmidtS 03628 6130-515Y [email protected]

Günter HauboldS 03675 7506-261Y [email protected]

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Gefördert durch:

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 19

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Urteil ändert betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV). So ist es gere-gelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Dies kann sowohl für die Unterneh-men als auch für ihre Mitarbeiter positiv sein. Aus unternehmerischer Perspektive erhöht sich die Mit-arbeiterbindung. Außerdem verbessert sich bei eini-gen bAV-Modellen die Liquidität. Die Mitarbeiter profitieren dagegen häufig von höheren Renditen bei anderen Anlagemodellen. Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen jetzt aber viele, möglicherweise sogar alle Neuverträge auf den Prüfstand.

Der EuGH hat am 1. März 2011 entschieden, dass geschlechtsspezifische Versicherungsverträge un-zulässig sind. Das Urteil betraf die Richtlinie 2004/113/EG, mit der die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang und bei der Versorgung von Gütern und Diensten sichergestellt werden soll. Diese Richtlinie sah zwar bereits begin-nend ab dem 21. Dezember 2007 die Gleichbehand-lung von Männern und Frauen vor. Sie erlaubte aber Ausnahmen, sofern exakte versicherungsmathe-matische und statistische Verfahren geschlechts-spezifische Unterschiede zeigen konnten.

Mit dem Urteil vom 1. März 2011 stellt der EuGH klar, dass der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschriebene Gleichbe-handlungsgrundsatz höher zu gewichten ist als die statistisch nachweisbare unterschiedliche Lebens-erwartung bei Männern und Frauen. Der EuGH hat

daher die erwähnte Ausnahme beginnend ab dem 21. Dezember 2012 für ungültig erklärt. Die Folge sind so genannte Unisex-Versicherungsverträge. Männer und Frauen müssen bei Beiträgen und Prä-mien gleich behandelt werden. Damit verbilligen sich tendenziell Verträge für Frauen, während Ver-träge für Männer teurer werden dürften.

Nicht nur private, von Beschäftigungsverhältnis-sen unabhängige Versicherungsverträge sind von dem Urteil betroffen. Auch Neuverträge im Rah-men der betrieblichen Altersvorsorge müssen neu gerechnet werden. Dabei ist allerdings noch unklar, ob lediglich versicherungsähnliche bAV-Verträge neu gerechnet werden müssen oder alle Vorsorge-modelle unabhängig von ihrer Ausgestaltung betroffen sind.

Weitgehende Einigkeit besteht in der Literatur zum Urteil allerdings, dass es nicht rückwirkend zu verstehen ist. Aus diesem Grund bestehen aktuell finanzielle Anreize für männliche Mitarbeiter zum Abschluss eines Neuvertrags vor dem 21. Dezember 2012. Dagegen dürfte die betriebliche Altersvor-sorge nach diesem Termin für weibliche Mitarbeiter attraktiver werden.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

Bereich Handel/DienstleistungenWir bieten am Erfurter Kreuz individuelle Lager-möglichkeiten mit Büro von 9 bis 200 m2. Individu-elle Mietzeiten von einem Monat bis zu mehreren Jahren. Ebenerdig, bewacht, logistische und Büro-dienstleistungen. I 2011/1

Gewerbeimmobilie in Rohr, nur 5 Minuten von der Autobahnauffahrt entfernt, umfasst eine Gesamt-fläche von ca. 1 840 m2 sowie eine Grundstücks-größe von ca. 6 442 m2. An das Mitte der 90er Jahre errichtete technisch moderne Bürogebäude schließt sich ein großzügiger Entwicklungs- und Fertigungs-bereich an, welcher vielfältig und mit unterschied-lichen Nutzungskonzepten betrieben werden kann. Dazu tragen die Hochregallager, die Kranbahn und

der Lastenaufzug erheblich bei. Die Sanitäreinrich-tungen und Parkmöglichkeiten sind für eine Kapa-zität von ca. 50 Angestellten ausgelegt. Auch für Zulieferer leicht erreichbar, durch zwei separate Lkw-Einfahrten. Preis: 400.000 Euro zzgl. MwSt.

I 2011/2

Die o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner:

Diana KückS 03681 362-222Y [email protected]

Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland vom 14. bis 20. November 2011 bietet die IHK Südthürin-gen ihren Gründern und Jungunternehmern sowie allen Gründungsinteressierten in Südthüringen ein neues Veranstaltungsformat. Dieses Gründertreffen findet am 17. November 2011 im IHK-Bildungs-zentrum in Suhl statt.Auf dem Gründertreffen erhalten junge Unterneh-men und angehende Existenzgründer gleicherma-ßen wertvolle Impulse und entscheidende Infor-mationen für einen dauerhaften Geschäftserfolg. Besonders interessant wird der Erlebnisbericht eines ehemaligen Promifloristen werden, der schonungs-los von Höhen und Tiefen seiner unternehmerischen Tätigkeit berichtet und somit zukünftigen Existenz-gründern Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen in der Gründungsphase bietet.Auf einer anschließenden Netzwerkparty werden Jungunternehmer die Möglichkeit zum Aufbau neuer und vor allem gewinnbringender Geschäfts-kontakte nutzen können.Mit einer gezielten Moderation zum Kennenlernen, dem Austausch von Visitenkarten in einer lockeren Atmosphäre, wird diese Veranstaltung beim Aufbau des eigenen Beziehungsmanagements Unterstüt-zung leisten.Nähere Informationen zur Veranstaltung werden in der nächsten Ausgabe der „Südthüringischen Wirtschaft“ sowie auf der Internetseite der IHK Süd-thüringen unter www.suhl.ihk.de bekannt gegeben.

Antje FreundS 03681 362-233Y [email protected]

Vorankündigung - Gründertreffen in neuem Veranstal-tungsformat

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Kooperationsbörse

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Südthüringische Wirtschaft, 9/201120

NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSELREGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

Pünktlich um 18:30 Uhr fiel am 17. August 2011 der Startschuss zum 2. DAK Firmenlauf Thüringer Wald. Mit 1 083 Teilnehmern aus über 111 regionalen Firmen gingen fast dop-pelt so viele Starter ins Rennen als bei der Pre-miere 2010. Sie bewältigten bei idealen äuße-ren Bedingungen gemeinsam die 4,5 km lange Strecke rund um die Ski-ARENA in Oberhof.

Das nach dem Regenwetter im letzten Jahr bestellte Sommerwetter stellte sich zur zweiten Auflage des DAK Firmenlauf Thüringer Wald rechtzeitig ein. Bei hochsommerlichen Temperaturen bewältigten alle Läufer und erstmalig auch die Nordic Walker die neue Streckenführung mit Bravour. Von vielen wurde die Getränkeversorgung unterwegs gern in

Anspruch genommen. Am Ende strahlten die Teil-nehmer mit der Sonne um die Wette und erholten sich bei einem alkoholfreien Radler von den drei Runden auf den Original-Weltcupstrecken.Mit der anschließenden Siegerehrung erreichte die Stimmung der rund 2 500 Teilnehmer und Gäste ihren Höhepunkt. Im Mittelpunkt standen die Ehrungen in den verschiedenen Sonderwertungen. Erstmals gab es die Sonderwertung Schnellste(r) Azubi(ne), um die insgesamt 58 Azubis kämpften und damit schon jetzt ihr Potenzial für die Zukunft unter Beweis stellten. Die riesige Resonanz bei den Firmen, Institutionen, Hochschulen und ähnlichen Organisationen hat wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die „Wirtschaft im Thüringer Wald läuft“. Solch ein gemeinsames positives Erlebnis stärkt die

Unternehmenskultur und fördert den Kooperations-gedanken in unserer Region. Der Firmenlauf im Thü-ringer Wald ist auf dem besten Weg sich zu einem jährlichen Highlight für die Unternehmen zu entwi-ckeln. Auch im nächsten Jahr wird es eine Neuauf-lage geben und wir hoffen, auch Ihr Unternehmen ist dabei!

Ihr Ansprechpartner:Cornelia Grimm RegionalmanagerinS 03681 362-231Fax 03681 362-444Y [email protected]

Ergebnisse DAK Firmenlauf Thüringer Wald am 17. August 2011Sonderwertungen Name / Team

Schnellste Azubine Jasmin Will, SNG-Laufteam

Schnellster Azubi Andreas Kunnert, e.sigma Lauf-Simulanten

Schnellste Chefin Christine Probst, Ingenieurbüro Probst GmbH

Schnellster Chef Remo Reichel, solvimus GmbH

Schnellste Sekretärin Anja Schmidt, KMG Damen 4 (Klinikum Meiningen)

Schnellstes Frauenteam KMG Damen 4 (Klinikum Meiningen)

Schnellstes Männerteam Rennsteig-Herbstläufer

Schnellstes Mixed-Team Jens Petermann Team

Sportlichste Firma Rennsteig Werkzeuge GmbH (50 Starter)

Sportlichste Firma - Azubi Agentur für Arbeit (6 Starter)

Kreativste Firma Cortina Cafe und Restaurant (Abstimmung Publikum)

Eine Initiative des forum Thüringer Wald e.V.

FIRMENLAUF

2. DAK Firmenlauf Thüringer Wald war voller ErfolgTolle Stimmung unter den laufenden Firmen der Region

Alle Infos finden Sie unter: www.firmenlauf-thüringer-wald.de

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 21

NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

■ Klar zur Wende?

Berlin. Bisher ist nur soviel sicher: Deutschland wird Ende 2022 seine letzten drei Kernkraft-werke abschalten – das haben Bundestag und Bundesrat kurz vor der Sommerpause festge-zurrt. Aber: Klappt der Ausbau der Erneuer-baren schnell genug? Gelingt es, rechtzeitig neue Stromnetze, Speicher und fossile Kraft-werke zu bauen? Und was ist mit den Kosten des Umbaus? Diese und viele andere Fragen, die die Umsetzung der Energiewende betreffen, sind immer noch völlig offen. Das machte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann in Berlin deutlich: „Viele Unternehmen sorgen sich, ob die Versorgung mit Energie wirklich gesichert ist. Sie müssen sich rund um die Uhr auf eine stabile Stromversorgung zu wettbewerbs-fähigen Preisen verlassen können.“ Die IHK-Organisation will den Prozess deshalb intensiv begleiten. Das IHK-Jahresthema 2012 wird sich mit Energie und Rohstoffen beschäftigen. In hunderten Veranstaltungen und Aktionen bun-desweit sollen Lösungen diskutiert und soll über Entwicklungen informiert werden. Gute Nachricht am Rande: Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Rah-men der Energiewende hat der Bundestag den Vorschlag des DIHK aufgegriffen, Unternehmen auch dann von der reduzierten EEG-Umlage profitieren zu lassen, wenn eine Zertifizie-rung erst nach dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr nachgewiesen wird. Immerhin ein Stück Sicherheit.

■ Steuervereinfachungsgesetz über- raschend nicht verabschiedet

Berlin. Der Bundesrat hat wider Erwarten in letzter Sekunde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gestoppt - somit sind auch die Erleichte-rungen bei der elektronischen Rechnungsstel-lung erst einmal auf Eis gelegt. Über den 1. Juli 2011 hinaus müssen Rechnungen jetzt weiter-hin mit einer so genannten qualifizierten elek-tronischen Signatur versehen werden, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Dies trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die stark auf die Neuregelung gehofft haben. Der DIHK fordert die Politik auf, die Erleichterungen

schnellstmöglich und wie angekündigt rückwir-kend zum 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen.

■ Staatlich fi nanzierter Produktpranger

Berlin. Der DIHK lehnt das jüngst gestartete Verbraucherforum www.lebensmittelklarheit.deab. „Hier geht es nicht darum, eine größtmög-liche Transparenz über Lebensmittel auch im Internet zu ermöglichen und für einen fairen Meinungsaustausch zwischen Käufern und Unternehmen zu sorgen“, warnt DIHK-Haupt-geschäftsführer Martin Wansleben. Vielmehr drohe Produkten und Unternehmern eine staat-liche Diskreditierung, die nicht wieder gutzu-machen sei – obwohl deren Kennzeichnung den geltenden Regeln entspreche. Das Bundesver-braucherministerium schieße damit über seine gesetzliche Informationsverpflichtung hinaus. Das Verbraucherforum ist Teil einer Aktion, mit dem Aigner über Lebensmittelkennzeichnungen aufklären will.

■ 14 neue Ausbildungsberufe

Berlin. Seit 1. August 2011 können Unter-nehmen in 14 modernisierten Berufen aus-bilden. Brandneu ist der Beruf Medien-technologe Druckverarbeitung. Er löst den bisherigen Buchbinder ab, weil sich die moder-nen Arbeitsprozesse von Verlagshäusern und Medienagenturen vollständig von den traditio-nellen Tätigkeiten unterscheiden. Leuchttürme unter den neuen Berufen sind der Technische Produktdesigner und der Technische System-planer. Beide sind Nachfolger des fast zwei Jahrzehnte alten Technischen Zeichners. Die Fachkräfte erstellen die planerischen Grund-lagen für unterschiedliche Produkte – seien es Werkzeugmaschinen, Windkraftanlagen oder Möbelstücke. Da Konstruktion und Ausführung eng miteinander vernetzt sind, fließen die digitalen Daten unmittelbar vom Rechner des Konstrukteurs in die Produktion ein. Weitere modernisierte Ausbildungsberufe sind z.B. der Tourismuskaufmann, der Medientechnologe Druck oder der Bootsbauer. Alle genannten Berufe haben eine drei- bzw. dreieinhalbjäh-rige Ausbildungsdauer.

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Südthüringische Wirtschaft, 9/201122

Mit dem Stichtag 1. September 2011 greift die dritte Stufe des so genannten Glühlampenverbots. Aufgrund von Mindeststandards für Energieeffizienz gemäß der Ökodesign-Richtlinie dürfen ab diesem Datum Standard-Glühlampen sowie konventionelle Halogenlampen mit 60 Watt oder mehr nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Auch zwei Jahre nach Eintreten der ersten Verbotsstufe für Glühlampen wird weiter über die Gefahren des Quecksilbergehalts in Energiespar-lampen und deren Entsorgung dis-kutiert. In Deutschland können die Sparlampen bei Sammelstellen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Einrichtungen abgegeben werden; auch gibt es freiwillige Initiativen zur Rücknahme im Handel. Verbraucher-verbände wie auch der Umweltaus-schuss des Europäischen Parlaments hatten die kostenlose Rücknahme an der Verkaufsstelle gefordert. Dies entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie. Weitere Informationen zum Thema hat der DIHK gemeinsam mit Fachverbänden und Bundesbehörden in der Bro-schüre „Neue Regeln für Leuchtmit-tel“ zusammengestellt.

Das Glühlampenverbot ist die bekannteste Maßnahme der Öko-design-Richtlinie der EU, aber bei

Weitem nicht die einzige. Auch für zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke und Netzteile existieren bereits Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung und Energieeffizienz.

Seit dem 16. Juni 2011 gelten außer-dem Ökodesign-Anforderungen fürindustrielle Elektromotoren. Betroffen sind konkret Käfigläufer-Drehstrom-motoren mit 0,75 kW bis 375 kWLeistung wie sie in Maschinen, Anla-gen und Pumpen verwendet werden. Die Ökodesign-Vorgaben sehen drei Phasen vor und sind gemäß dem internationalen Effizienzstandard IEC 60034-30 festgelegt.

Mit der ersten Stufe müssen die Motoren nunmehr die Energieeffi-zienzklasse IE2 einhalten. Ab Januar 2015 ist in der Leistungsklasse 7,5 bis 375 kW und ab Januar 2017 für Motoren mit 0,75 bis 375 kW die Energieeffizienzklasse IE3 einzu-halten. Alternativ dazu können die

Motoren auch nur IE2 genügen, wenn sie zusätzlich mit variabler Motorsteuerung/Frequenzumrichter ausgestattet sind. Die Vorschriften gelten auch für Elektromotoren, die in andere Produkte eingebaut sind. Man erhofft sich von den Ökodesign-Anforderungen erhebliche Energie-einsparungen, denn Elektromotoren sind – laut der Internationalen Ener-gieagentur IEA – für rund 45 Prozent des weltweiten Stromverbrauchs verantwortlich. Die Europäische Kommission schätzt, dass die neuen Vorschriften in der EU zur Einspa-rung von ca. 135 TWh Strom pro Jahr führen.

Vergleichbare Ökodesign-Vorschrif-ten werden ab 1. Januar 2013 auch für Ventilatoren gelten, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden. Zunächst müssen Lüftungsventila-toren einen für die Zielenergieeffi-zienz festgelegten Wert erreichen, ab Januar 2015 sind feste Werte für sämtliche Ventilatoren einzuhalten.

Diese jüngste Ökodesign-Maßnahme ergänzt die Vorschriften für Elektro-motoren, da diese nicht alle Motoren in Verbindung mit den relevanten Ventilatoren erfasst.

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie werden künftig für viele weitere so genannte energie-verbrauchsrele-vante Produkte Vorschriften erlas-sen. Diese sind als Verordnungen der Europäischen Kommission unmit-telbar gültig und verbindlich für die jeweiligen Hersteller und Importeure in der EU. Einen Überblick über die Maßnahmen und Verfahren bie-tet das Merkblatt „Ökodesign in 10 Minuten“ auf der Homepage des DIHK.

Corinna Grajetzky, DIHK

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

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Viel Bewegung bei Ökodesign-Vorschriften

Page 25: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 23

INNOVATION | UMWELT

TrendatlasGemeinsames Positionierungspapier der Thüringer IHKs

Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat jüngst ein gemeinsames Positionierungspapier zum „Trendatlas Thüringen 2020“ an den Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Matthias Machnig, zugestellt und reagiert damit auf das Erscheinen des Buchformats vom Trend-atlas Thüringen 2020.

Der Trendatlas beschreibt Handlungsfelder für mögliche Produkt- und Dienstleistungsentwick-lungen der Thüringer Unternehmen. Die Konzentra-tion ausschließlich auf die im Trendatlas Thüringen 2020 festgelegten Technologie- und Wachstums-felder reicht aber nicht aus. Neben der Analyse des Ist-Zustandes der Thüringer Wirtschaft werden darin auch 16 Handlungsempfehlungen für die Wirtschafts- und Standortpolitik in Thüringen for-muliert, auf die das Positionierungspapier detailliert eingeht. Aus Sicht der IHK fehlen Überlegungen zur spürbaren Verbesserung des Wissens- und Techno-

logietransfers in die Thüringer Unternehmen. Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik in Thüringen muss auf die Schließung der Innovationslücke und Erhö-hung der Wertschöpfung (durch technologische Entwicklungen) in den Unternehmen abzielen. Innovationen werden nicht von Branchen erbracht, sondern von Unternehmen. Auch die Beiträge der nichtforschungsintensiven Bereiche zu Wachstum und Beschäftigung sind entsprechend zu erhöhen.

Das Schreiben an das Ministerium steht auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, Rubrik „Innovation I Umwelt“, zum Download bereit.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein S 03681 362-210Y [email protected]

Impulse, Leitlinien, Empfehlungen

INNOVATIONEN FÜR THÜRINGEN

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Page 26: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201124

Gewerbliche Schutzrechte sichern geistiges Eigentum und sind nutzbare Quelle von Wissen

Gestalten trotz turbulenter ZeitenEin turbulenter Finanzmarkt, knappe Rohstoffe, immer weniger Fachkräfte, kurzlebige Märkte: Unternehmer haben sich aktuell vielen Herausfor-derungen zu stellen, um ihren Betrieb auf Kurs zu halten. Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen Innovationen eine immer größere Bedeutung für den Geschäftserfolg. Wie man Innovationen zukunftssicher gestaltet – und das trotz turbulenter Zeiten – diesem Thema widmet sich die Coburg Connecting Conference 2011, die gleichzeitig auch das 10. WOIS Innova-tionssymposium ist. Unter dem Titel „Designing Future Business Innovations“ gibt die Konferenz eine umfassende Sicht auf moderne und erfolg-reiche Innovationsprozesse.

Die Veranstaltung findet am 5. und 6. Oktober 2011 in Coburg statt. Weitere Informationen unter: www.coburg-connecting-conference.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitende wirtschafts-nahe Forschungseinrichtungen. Damit ist das ZIM das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorien-tierte Technologieförderung der innovativen mittel-ständischen Wirtschaft in Deutschland in den För-derbereichen: Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP), Einzelprojekte (ZIM-SOLO) und Netzwerkprojekte (ZIM-NEMO). Am 29. September 2011 findet zu diesem Programm eine Informationsveranstaltung mit der Möglichkeit einer individuellen Beratung im IHK-Bildungszen-trum statt.

Elektromobilität als moderne EU-Energiepolitik

Vom 10. bis 11. Oktober 2011 veranstaltet das Euro-päische Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Vertre-tung der Europäischen Kommission in Deutschland auf Schloss Friedenstein in Gotha eine Europäische Konferenz zum Thema „Elektromobilität als moderne EU-Energiepolitik für Europas Bürgerinnen und Bür-ger“. Die Konferenz möchte Bürgerinnen und Bür-gern, Herstellern und Anbietern eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch bieten und ihnen Zukunftsperspektiven eröffnen.

Ihr Ansprechpartner:Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Nach Angaben des Deutschen Patent- und Marken-amtes (DPMA) München ist im Jahr 2010 die Zahl der Patentanmeldungen auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gesunken. Sie betrug 546 und muss sich vergleichen lassen z. B. mit der Zahl 752 aus dem Jahr 2004; 2007 waren es noch 598.

Aus dem Jahr 2007 ist die Anzahl der Patentanmel-dungen aus dem IHK-Bezirk Südthüringen bekannt. Sie lag bei 74, was einem Anteil von 12 Prozent ent-spricht. Von den damaligen 74 Anmeldungen sind 42 der gewerblichen Wirtschaft (auch über die Anmel-dung als natürliche Personen oder gemeinsame Anmeldungen mit Forschungseinrichtungen), 14 der Technischen Universität Ilmenau und 18 sonstigen freien Erfindern zuzuordnen

In einer DIHK-Umfrage vom September 2009 stellen 72 Prozent der Unternehmen dar, dass die Krise ihre Innovationsbemühungen verstärke. Oder ist der Indikator Patentanmeldungen doch nicht so geeignet, Innovationsaktivitäten zu messen?

Eine Patentanmeldung zeigt immer den Arbeits- und Wissenstand des Anmelders auf. So erfreulich dieser Wissenspool für den Interessenten ist, birgt er doch

immer die Gefahr, dass Dritte Wissen erlangen, dass sie zum Nachteil des Anmelders einsetzen können.

Wann sollte man also geistiges Eigentum über den formalen Weg schützen lassen? Die Antwort wird nicht allgemeingültig zu finden sein. Trivial ist sicher die Antwort, wenn man über Lizenzvergaben oder Verkauf eine Verwertung anstrebt. Wichtig ist aber immer die Abwägung des Aufwands-Nutzen-Ver-hältnisses unter dem Gesichtspunkt, dass die Verlet-zung durch den Anmelder feststellbar und auch die Verfolgung der Verletzung leistbar ist.Nicht wenige Unternehmen, auch im IHK-Bezirk Südthüringen, haben sich bewusst für Schutz-rechtstrategien entschieden, die die Patentanmel-dung mit all den Offenlegungsverpflichtungen eher ausschließt. Dabei setzen sie bewusst darauf, dass sie ihre Innovationszyklen ausreichend schnell gestalten können, dass die Wettbewerber nicht folgen können.

Es wäre allerdings sehr bedenklich, wenn die zurück-gehenden Anmeldeaktivitäten in Thüringen mit der fehlenden finanziellen Unterstützung des Landes in Verbindung gebracht werden müssten. Auch die Förderung des Bundes (Zuschüsse bis zu 8.000 Euro für eine Patentanmeldung) bezieht sich nur auf Erstanmelder (signo).

Nehmen Sie externe Beratung in Anspruch um Ihre Interessen mit und ohne der Anmeldung von Schutzrechten zu sichern. Ansprechpartner finden Sie bei Ihrer IHK, bei entsprechend spezialisierten Anwaltskanzleien oder auch bei den signo-Partnern.

Am 20. September 2011 findet eine Informati-onsveranstaltung zum Thema „Schutzrechte und Innovation“ in der IHK Südthüringen statt.

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

Kontakt zu den signo-Partnern im IHK-Bezirk Südthüringen:

PATON Landespatentzentrum ThüringenDipl.-Jur. Sabine MildeDipl.-Ing. (FH) Irma EisfeldLangewiesener Straße 3798693 IlmenauS 03677 6945-03/ -87Y [email protected]: www.paton.tu-ilmenau.de

TGF Schmalkalden Technologie- und Gründer-FörderungsgesellschaftDipl.-Ing. Roswitha LinckeAllendestraße 6898574 SchmalkaldenS 03683 798-103Y [email protected]: www.tgf-schmalkalden.de

Verkauf eine Verwertung anstrebt. Wichtig ist aber

Verfolgung der Verletzung leistbar ist.

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Page 27: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 25

INTERNATIONAL

Das von IHK Südthüringen in Kooperation mit dem Europa-Service-Büro Südthüringen aufgelegte Projekt „Go for International Business – Sprach-kompetenztraining mit Praxismodul in Irland“ befindet sich mit dem zum jetzigen Zeitpunkt lau-fenden Kurs in der 3. Auflage. Das Projekt umfasst die Verbesserung der englischen Sprachkompetenz von Führungskräften der Südthüringer Wirtschaft durch wirtschaftsbezogenes Sprachtraining in Deutschland und Irland. In zwei Modulen ergän-zen sich das berufsbegleitende Sprachtraining hier in Südthüringen und ein Auslandsaufenthalt in Dublin / Irland.

Im ersten Halbjahr 2011 wurden bereits zwei Kurse mit insgesamt 15 Teilnehmern erfolgreich

durchgeführt. Nach dem Sprachtraining im Bil-dungszentrum der IHK Südthüringen in Vorbe-reitung auf die Projektwoche in Irland, stand in Dublin neben dem Lernen in der Sprachschule „International House Dublin“ gerade die Anwen-dung der englischen Sprache in alltags- und unternehmensbezogenen Situationen im Vor-dergrund. So wurde in Unternehmensbesuchen z. B. bei Microsoft sowie in Gesprächsrunden mit Unternehmern und Institutionen vor Ort die Möglichkeit vom praxisnahen Lernen durch die Teilnehmer intensiv genutzt.

Die IHK Südthüringen möchte das Projekt mit weiteren Kursen im Jahr 2012 fortsetzen. Interes-sierte Unternehmer und Unternehmerinnen sowie

leitende Führungskräfte können sich bereits jetzt beim genannten Projektleiter anmelden.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

Projekt „Go for International Business“Sprachkompetenztraining mit Praxismodul in Irland erfolgreich – Weitere Kurse für 2012 in Planung

„Als ich die Mitteilung der IHK Südthüringen über das Sprachkompetenztraining mit Praxismodul im Ausland erhalten habe, habe ich mich sofort für eine Teilnahme entschieden. Ich wusste, dass ich

meine englischen Sprachkenntnisse verbessern wollte und musste. Durch das Projekt der IHK hatte ich nun sogar die Möglichkeit, dies bei Mutter-sprachlern zu tun.

Ergebnis des Sprachtrainings ist, dass ich wieder mehr Mut habe, Englisch zu sprechen, ich habe mehr einsatzbereites Vokabular und neue Motivation zum ständigen Englischlernen. Darüber hinaus habe ich Land und Leute ein wenig kennengelernt und dadurch ein besseres Verständnis für die Geschichte und seine aktuellen Probleme erlangt. Zugegeben, das erste Modul könnte noch etwas länger und damit intensiver gestaltet werden. Aber ansonsten waren Aufbau und Ablauf des Projektes perfekt. Da der Kurs Theorie und Praxis vereint, ist die Motiva-tion, auch wirklich dran zu bleiben, stärker. Zudem sind in einer Gruppe „Gleichgesinnter“ die Voraus-setzungen ähnlich, was wiederum eine gute Kom-munikation und Zusammenarbeit als auch einen verstärkten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander ermöglicht.

Besonders gut fand ich, dass die Gruppenarbeit in Dublin in der gleichen Besetzung wie beim ersten Modul stattfand. Anfängliche Hemmungen sind bereits abgebaut und freies Sprechen somit unkom-pliziert möglich (hoher Teamcharakter!). Auch die Besuche bei irischen Unternehmen waren hoch-interessant. Da ich in der Anwendung der englischen Sprache sicherer geworden bin, ist nun eine bessere direkte und intensivere Kommunikation zwischen unseren englischsprachigen Kunden und mir mög-lich, was in jedem Fall zur Stärkung der Kunden-bindung beiträgt.“

Dr. Helga Zimmermann

Dr. Helga Zimmermann ist Geschäftsführerin der Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuhaus am Rennweg. Sie nahm am zweiten Durchgang des vom ESF geförderten Sprachkompetenztrainings der IHK Südthüringen teil und berichtet über ihre Erfahrungen.

© Katja Stolle, Europa-Service-Büro Südthüringen

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Südthüringische Wirtschaft, 9/201126

INTERNATIONAL

Internationale Fachmesse für Wasser-, Luft-, Lärm- und Abfalltechnik vom 30. November 2011 bis 2. Dezember 2011

Die Thüringer Unternehmerreise wird in Zusam-menarbeit zwischen der LEG Thüringen, dem Euro-pean Enterprise Network Thüringen und der Lan-

desarbeitsgruppe der Thüringer IHKs organisiert.

Die Pollutec gilt als der Treff für die Umweltbranche und ist eine Bühne für das gesamte Spektrum der Umweltschutz und -behandlungs-technologien und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Sie findet im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und verbuchte 2009 eine äußerst

positive Teilnehmerbilanz mit insgesamt 41 758 Fachbesuchern aus der Umweltbranche. Sie kamen zur großen Zufriedenheit der ausstellenden Unter-nehmen mit konkreten Investitionsabsichten zur Pollutec. Auf 43 860 m2 Ausstellungsfläche präsen-tierten sich 1 412 Aussteller mit einem Auslandsan-teil von 30 Prozent. Mit 18 internationalen Gemein-

schaftsständen und zahlreichen professionellen Anbietern aus 36 Ländern hat sich die Pollutec Hori-zons 2009 als internationaler Branchentreff etabliert.

Da diese Unternehmerreise von der LEG Thürin-gen mitfinanziert wird, fallen für die Unternehmen lediglich Kosten für Flüge und Übernachtung an. Das Anmeldeformular und das ausführliche Pro-gramm zur Unternehmerreise finden Sie unter:

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein � 03681 362-210� [email protected]

Energieeffizienz als Verkaufsschlager im AuslandAHK-Geschäftsreiseprogramm geht in die nächste Runde

Das AHK-Geschäftsreiseprogramm der Exportiniti-ative Energieeffizienz, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verantwor-tet und finanziert wird, geht in eine neue Runde. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die auf dem Gebiet der Energieeffizienz tätig sind und ihre Auslandsaktivitäten verstärken wollen. Nach wie vor sind deutsche Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen Vorreiter im Bereich Ener-gieeffizienz. Daher ist das erklärte Ziel dieser Förde-rung, den Vorsprung zu erhalten und auszubauen.

Die Auslandshandelskammern (AHK) vor Ort organisieren in enger Abstimmung mit den deut-schen Unternehmen eine auf sie individuell zuge-schnittene Geschäftsreise. Die teilnehmenden Unternehmen treffen im Rahmen dieser Reisen potenzielle Geschäftspartner und Entscheider aus Politik und Verwaltung des Ziellandes. Alle Leistungen dieses Geschäftsreiseprogramms sind kostenlos. Die Unternehmensvertreter tragen jeweils lediglich ihre Reise- und Übernachtungs-kosten.

Die auf Erneuerbare Energien und Energieeffizi-enz spezialisierte Unternehmensberatung eclareon GmbH ist der vom BMWi beauftragte Fachpartner der AHKs und steht den deutschen Unternehmen als fachlicher Ansprechpartner für weitere Infor-mationen und für die Anmeldung der Geschäfts-reisen zur Verfügung.

Im zweiten Halbjahr 2011 werden insgesamt drei Reisen angeboten:

Land, Stadt Titel Zeitraum Seminartag

Ukraine, KiewEnergieeffizienz im Kommunalbereich, einschließlich in Wohn- und Verwaltungsgebäuden

18. - 21. September2011 19. September 2011

Israel, Tel Aviv Energieeffiziente Gebäude27. November -1. Dezember 2011

29. November 2011

USA-Houston,Houston

Energieeffizienz in Gebäuden 6. - 9. Dezember 2011 6. Dezember 2011

Thüringer Unternehmerreise zur Pollutec Horizons 2011 nach Paris

Weitere Informationen zu Programm, Teilnahmeunterlagen und Terminen erhalten Interessierte unter http://www.efficiency-from-germany.info oder direkt bei eclareon. Dort beantwortet im Auftrag der Exportinitiative Energieeffizienz Ihre Fragen:

Antje Kramer, eclareon GmbH, � 030 25899039, Fax 030 24628694, � [email protected], Internet: www.eclareon.com

© RainerSturm - pixelio.de

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 27

INTERNATIONAL

Veranstaltungshinweise

Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschem Recht – vom Gesetzestext zur Ausfuhrgenehmigung

Das angebotene Seminar stellt die Vielzahl europäischer und nationaler Exportbeschrän-kungen, die waren-, länder-, personen- oder auch verwendungsbezogen sein können, vor. Die kostenfreien Hilfsmittel des Internets zur Prüfung einer Genehmigungspflicht oder eines Exportverbotes sind ebenso Seminargegenstand wie die Antragstellung auf Ausfuhrgenehmi-gung. Die Teilnehmer der Veranstaltung erstel-len eigene Checklisten zur Prüfung bestehender Exportbeschränkungen, um ihre Handlungsab-läufe entsprechend anzupassen.

Termin: 12. September 2011, 09:00 – 16:00 UhrOrt: IHK-Bildungszentrum, Suhl, Raum 102

Zollformulare und Dokumente zur ExportabwicklungWegen großer Nachfrage führt die IHK Südthü-ringen in diesem Jahr nochmals das zweitägige Außenwirtschaftsseminar durch.

Ziel der Veranstaltung ist es, die wichtigsten Ausfuhrpapiere in kurzer und überschaubarer Weise vorzustellen und die ab 2011 eingetre-tenen Veränderungen im zoll- und außenwirt-schaftsrechtlichen sowie im steuerrechtlichen und statistischen Bereich aufzuzeigen.

Das Ausfüllen wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis unter Nutzung des Internet-angebotes systematisch geübt. Behandelt wer-den ebenfalls die elektronische Abwicklung des Zollausfuhrverfahrens über ATLAS und Internet-zollanmeldung IAA-Plus, der „Zugelassene Wirt-schaftsbeteiligte“ (ZWB/AEO), die Risikoanalyse sowie die Vorabanmeldungen bei der Ausfuhr von Waren.

Termin: 26. und 27. September 2011, jeweils 09:00 - 16:00 UhrOrt: IHK-Bildungszentrum, Suhl, Raum 111/112

Anmeldung unter:

Gefälschte Zahlungsanforde-rungen aus China – Vorsicht bei Geldüberweisungen

Laut Warnung mehrerer AHK-Büros in China wer-den derzeit gezielt Zahlungsanforderungen chi-nesischer Lieferanten abgefangen. Mutmaßliche Hacker schicken diese dann mit gefälschten Zah-lungsdaten an den Käufer, um dessen Zahlung an ein falsches Konto zu leiten. Bei Zahlungsanforde-rungen aus China ist die Prüfung von Details wie E-Mail-Adresse, Kontoinhaber und Schreibstil daher besonders wichtig. Nach Zahlung an ein falsches Konto hilft die Kontaktaufnahme mit der Bank in Deutschland. Bei bereits durchgeführter Buchung ist jedoch laut AHK eventuell nur noch die Straf-anzeige bei örtlichen Behörden wirksam.

Näheres und die Kontaktpersonen bei den Aus-landshandelskammern in China finden Sie unter:

16067

Abschaltung der Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) seit 1. September 2011

Die IAA wurde am 1. September 2011 eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt steht als kostenlose Schnitt-stelle zum Zollsystem ATLAS nur noch die IAA Plus zur Verfügung. Alternativ können Unternehmen eine kommerzielle Software nutzen oder die Anmel-dung über einen externen Dienstleister vornehmen lassen. Voraussetzung für die Nutzung der IAA Plus ist ein Elster-Zertifikat, das häufig schon im Unternehmen vorhanden ist (Buchhaltung, Bereich Umsatzsteuer). Für das bestehende Zertifikat kann ein Unterkonto für die Zollanmeldungen einge-richtet werden. Das Bundesfinanzministerium hat häufig gestellte Fragen zur IAA+ zusammengestellt.

Weitere Informationen: www.zoll.de

Ihre Ansprechpartner:Corinna Katzung Tilo Werner� 03681 362-232 � 03681 362-203� [email protected][email protected]

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Page 30: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201128

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine hat mit Unterstützung des Rechts- und Konsularreferates der Deutschen Botschaft in der Ukraine die Problematik des Aufenthaltes deutscher Geschäftsleute, dabei insbesondere ihrer Familien-angehörigen in der Ukraine, der ukrainischen Regie-rung mehrfach vorgetragen und auf die beste-henden Probleme des Aufenthaltes aufmerksam gemacht. Seit Juni 2011 hat das Ministerkabinett der Ukraine mit seinem Beschluss Nr. 567 „Über die Bestätigung der neuen Regeln für die Ausstellung von Visa für die Einreise in die Ukraine und Transit-fahrten durch ihr Territorium“ die Visavergabe für ausländische Geschäftsreisende geändert.

Konkret handelt es sich um ein dauerhaftes Visum Typ „D“ für Ausländer. Dieses Visum ermöglicht für Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Ukraine für einen Zeitraum, der 90 Tage übersteigt. Das Visum Typ „D“ wird z. B. anhand einer Einladung der in der Ukraine registrierten Repräsentanzen der

ausländischen Firmen, Banken sowie Tochterunter-nehmen ausländischer Firmen ausgestellt. Dieses Visum kann bis drei Jahre gültig sein und auch als Multivisum (für mehrmalige Ein- und Ausreisen) ausgestellt werden.

Der Reisepass eines Ausländers muss jedoch folgenden Anforderungen entsprechen:� Die Gültigkeitsfrist muss mindestens drei Monate

länger sein, als das deklarierte Ausreisedatum.� Es müssen in diesem Pass mindestens zwei leere

Seiten vorhanden sein.� Der Pass darf nicht mehr als zehn Jahre lang gül-

tig sein – ab Datum seiner Ausstellung.

Für die Erteilung des Multivisums wird eine Konsu-largebühr in Höhe von 200 US $ erhoben.

Das Visa-Etikett wird einen entsprechenden Ver-merk – entweder „Arbeitsaufnahme“, wenn es sich um einen Ausländer handelt, der aufgrund

der Arbeitsgenehmigung in der Ukraine weilt oder „Beschäftigung in der Repräsentanz der auslän-dischen Firma bzw. Bank in der Ukraine“ – enthal-ten. Damit ist für die Grenzschutzbehörden der Reise- und Aufenthaltszweck sofort ersichtlich.

Unterstützung bei der Visavergabeerfolgt durch:Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaftin der Ukraine� 0038 044 2345998Fax 0038 044 2354234� [email protected]: www.dihk.com.ua

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Tilo Werner� 03681 362-203� [email protected]

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Neues Visavergabeverfahren in der Ukraine

INTERNATIONAL

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Energiekosten senken: Freistaat fördert Energieberatung in KMU

In den nächsten Jahren ist mit weiter steigenden Energiekosten zu rechnen – vor diesem Hinter-grund bietet der sparsame Umgang mit Energie hohe Kostensenkungspotenziale. Kleine und mittlere Unternehmen, die Energie sparen wollen, können für qualifizierte Energieberatungen mit einem Zuschuss der Thüringer Aufbaubank rechnen.

Gefördert werden messtechnisch gestützte En er­gie beratungen sowie die Nutzung der dafür erfor­derlichen Gebäudetechnik mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Der Zuschuss für die eigentliche Beratung kann bis zu 6.000 Euro und für die Nutzung der Messtechnik bis zu 2.000 Euro betragen. Die Bera­tung soll sich außer auf die klassischen Bereiche Heizung, Gebäudehülle und Beleuchtung vor allem auf die Produktionsprozesse im Unternehmen er­strecken. Denn gerade hier lassen sich erhebliche Einsparpotenziale heben ­ häufig genügen schon kleinere Anpassungen im Arbeitsablauf und das Ab­schalten von nicht benötigten Maschinen und Anla­gen. Und Investitionen ins Energiesparen rechnen sich häufig mit einer Verzinsung im zweistelligen Bereich.

Das Programm wendet sich vor allem an Unterneh­men und Handwerksbetriebe, die dem verarbeiten­den Gewerbe, dem Bereich produktionsnahe Dienstleister oder dem Bereich wissenschaftliche und technische Dienstl eistungen zuzurechnen sind. Beratungen zum Energiecontracting sind übrigens ebenfalls förderfähig.Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bera­ter in die Fachberaterdatenbank aufgenommen wur­de und mit der Beratung nicht vor der Antragstel­lung begonnen wird. Informieren Sie sich unter www.aufbaubank.de oder wenden Sie sich direkt an die Kundencenter der Thü­ringer Aufbaubank.

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 29

RECHT | FAIR PLAY

In der Ausgabe 11-12/2010 der „Südthüringischen Wirtschaft“ wurde über ein Urteil des Sozial-gerichtes Aachen (Az: S 1 U 85/09) berichtet. Das Gericht befasste sich mit dem Vorgang, dass die Berufs genossenschaft Nahrungsmittel und Gast-stätten einem Gaststättenpächter nach Wegfall der Pflichtversicherung laut Satzung eine freiwil-lige Unfallversicherung ohne eigene Antragstellung unterschob. Der Gewerbetreibende klagte gegen diese Verfahrensweise und gewann vor dem Sozial-gericht. Eine freiwillige Unternehmerversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung setzt zwin-gend einen Antrag des Unternehmers voraus. Eine bisherige bzw. nicht mehr vorgesehene Pflichtver-sicherung für Unternehmer aufgrund einer Satzung kann nicht automatisch in eine freiwillige Unter-nehmerversicherung überführt werden. Reines Schwei gen auf ein Angebot, die Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung umzuwandeln, kann

somit keine Verpflichtung begründen. Die zuläs-sige Sprungrevision der beklagten Berufsgenos-senschaft wurde vom Bundessozialgericht (BSG) zurückgewiesen. Das BSG bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass eine freiwillige Mitgliedschaft nur durch schriftlichen Antrag des Unterneh-mers begründet werden kann. Anderweitige Ver-fahrensweisen oder Regelungen in der Satzung sind unwirksam. Die Entscheidung des BSG dürfte auch für Unternehmer in anderen Berufsgenossen-schaften Auswirkungen haben.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Bundessozialgericht entscheidetzugunsten der Gaststättenbetreiber

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© Thorben Wengert - pixelio.de

Page 32: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201130

§§§§ §§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§

PRAXIS-TIPPS RECHT | FAIR PLAY

Öffentliche Bekanntmachungen, wie zum Beispiel im Handelsregister, werden von privaten Unternehmen immer wieder genutzt, um Gewerbetreibenden auf den ersten Blick nicht als solche erkennbare Angebote für eine Aufnahme in rein privatwirtschaftlich geführte und herausgegebene Verzeichnisse in gedruckter oder elektronischer Form zu machen.

Kein Einzelfall: Frau K. erhält einen offiziell aus-sehenden Brief auf grauem Recyclingpapier mit der großen Überschrift Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Es handelt sich um ein Formular, auf dem bereits Betriebsdaten wie der Betriebsname, die Anschrift und Telefonnummer erfasst sind. Das Schreiben vermittelt den Eindruck, dass bereits ein Eintrag besteht und dass Frau K. verpflichtet ist, die Angaben zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Da Frau K. vor einigen Tagen ihr Gewerbe umgemel-det hat, geht sie davon aus, dass es sich um einen Fragebogen der Behörde (Gewerbeamt) handelt, gegenüber der sie ja sicher zur Auskunft verpflich-tet ist. Aufgrund der auf dem Schreiben vermerk-ten Antwortfrist füllt sie das Formular schnell aus, unterzeichnet es und faxt es an die angegebene Nummer zurück. Nach ca. 14 Tagen erhält Frau K. eine Rechnung der GWE GmbH über 569,06 Euro. Was ist passiert?

Frau K. ist nicht ihrer Auskunftspflicht gegenüber einer offiziellen Stelle nachgekommen, sondern hat einen Vertrag über die Veröffentlichung ihrer Betriebsdaten auf einer Internetseite mit

unbekannter Werbewirksamkeit abgeschlossen, an den sie nun mindestens zwei Jahre gebunden ist. Die Kostenpflichtigkeit der Eintragung von 39,85 Euro pro Monat hatte Frau K. auf dem Formular ebenso übersehen wie die Tatsache, dass es sich um ein Vertragsangebot eines privaten Adressbuchver-lags handelte. So wie Frau K. geht es täglich vielen Gewerbetreibenden in der Region und in ganz Deutschland.

Was können Sie tun, wenn Sie ein solches Angebot erhalten und unter Umständen bereits angenommen haben?

1. Zunächst prüfen Sie, ob tatsächlich ein rechts-wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

2. Unter Umständen wird gesetzlich oder in den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertrags-abschluss ein Widerrufsrecht gewährt.

3. Ist ein Vertrag geschlossen und ein Widerruf nicht möglich, sollte der Vertrag unverzüglich wegen arglistiger Täuschung und darüber hinaus vorsorglich wegen Irrtum angefochten werden.

Die Entscheidung, ob eine arglistige Täuschung bzw. ein relevanter Irrtum vorliegt, obliegt dem Gericht im Einzelfall.

4. Darüber hinaus sollten Sie gleichzeitig den Ver-trag hilfsweise und rein vorsorglich kündigen, um die Zusendung von Folgerechnungen nach der vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit zu vermeiden.

5. Eine Zahlung einer Rechnung sollte in keinem Fall vor Rücksprache mit der zuständigen IHK oder einem Rechtsanwalt erfolgen.

6. Einen vom Vertragspartner angebotenen Ver-gleich sollten Sie ebenfalls erst mit der IHK oder einem Rechtsanwalt besprechen. Beachten Sie, dass der Ver-gleich nicht nur die aktu-elle Rechnung betrifft, sondern eine Rege-lung über die Beendigung des Ve r t r a g s v e r -hältnisses und weitere Zah-l u n g s f o r d e -rungen enthält.

Und wie ver-halte ich mich in Zukunft richtig? Vergleichen Sie

Achtung Falle:Behördliches Schreiben oder privates Adressbuchverzeichnis?

Pfändungsfreigrenzen wurden seit 1. Juli 2011 erhöht

Im Bundesgesetzblatt I Nr. 22 vom 17. Mai 2011 S. 825 ist die Bekanntmachung zu § 850 c der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 9. Mai 2011 veröffentlicht worden. Die so genannte Pfän-dungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 bein-haltet eine Erhöhung der unpfändbaren Beträge mit Wirkung seit 1. Juli 2011. So erhöht sich zum Beispiel der absolute unpfändbare Betrag nach § 850 c ZPO für Personen ohne Unterhaltsver-pflichtungen von 989,99 Euro auf 1.029,99 Euro monatlich.

Personalbüros haben mit Einkommenspfändungen und mit den Bestimmungen über Pfändungs-schutz für Arbeitseinkommen häufig zu tun. Der Arbeit geber steht als so genannter Drittschuldner zwischen seinem Arbeitnehmer als Schuldner und dem pfändenden Gläubiger. Dem Arbeitgeber wird durch den Pfändungsbeschluss verboten, gepfän-

detes Einkommen an den Schuldner zu zahlen. Er muss bei der Lohnabrechnung das dem Schuldner pfandfrei verbleibende Arbeitseinkommen feststel-len und die gepfändeten Einkommensteile berech-nen; diese sind nach Überweisung zur Einziehung an den Gläubiger auszuzahlen.

Oft wird dem Arbeitgeber mit dem Pfändungsbe-schluss zugleich eine Aufforderung des Gläubig-ers zur Erklärung nach § 840 ZPO zugestellt. Nach dieser Vorschrift hat der Drittschuldner auf Ver-langen des Gläubigers binnen zwei Wochen dem Gläubiger nach genauer Prüfung des Sachverhalts zu erklären, ob und inwieweit er den gepfändeten Anspruch des Schuldners auf Zahlung von Arbeits-einkommen als tatsächlich bestehend anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei, ob und welche Ansprüche andere Personen an das gepfändete Einkommen erheben und ob und wegen welcher

Ansprüche das Einkommen bereits für andere Per-sonen gepfändet ist. Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Erfüllt der Drittschuldner seine Auskunftspfli-cht schuldhaft nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig, ist er dem Gläubiger schadens-ersatzpflichtig. Der Arbeitgeber wird daher in sei-nem Interesse um fristgerechte Erteilung der Aus-kunft besorgt sein. Die Drittschuldnererklärung ist eine Wissenserklärung, sie stellt kein Schuld-anerkenntnis dar. Dennoch sollte der Arbeitgeber zur Vermeidung von Unklar heiten und Risiken durch entsprechenden Hinweis klarstellen, dass seine Erklärung nur eine Auskunft tatsächlicher Art darstellt.

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011ist unter www.bundesrecht.juris.de, Rubrik Gesetzte/Verordnungen, PfändfreiGrBek2011 einsehbar.

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Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 31

PRAXIS-TIPPS RECHT | FAIR PLAY §§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§Checkliste: Offizielles Schreiben, Rechnung oder Vertragsangebot? - Wie schütze ich mich vor zweifelhaften Angeboten?

1. Sehen Sie sich das Schreiben genau an! Han-delt es sich tatsächlich um eine Rechnung einer staatlichen Gerichtskasse, um eine Rechnung für eine beauftragte Dienstleistung oder doch nur um ein Werbeschreiben mit dem Angebot auf Abschluss eines Vertrages? Beachten Sie: Was amtlich aussieht, muss noch lange nicht vom Amt kommen. Nur die Rechnung der Gerichtskasse müssen Sie begleichen, ansonsten besteht keine Zahlungsverpflichtung für wie auch immer deklarierte „Register-Eintragungen“. Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung oder sonstige betroffene Mitarbeiter, dass ohne Prü-fung keine Unterschrift geleistet werden darf.

2. Wer ist der Absender des Schreibens? Eine Behörde oder ein privatwirtschaftliches Unter-nehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG, UG, Ltd. oder ähnlichem?

3. Ich soll das Schreiben unterschreiben und zurücksenden - warum? Handelt es sich tat-sächlich nur um einen „Korrekturabzug“ oder ist das Schreiben ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages? Besteht bereits eine Geschäftsbeziehung? Ist die angegebene Kun-den- oder Registrierungsnummer richtig oder soll sie nur den Eindruck einer bereits bestehen-den Geschäftsverbindung erwecken?

4. Lassen Sie sich nicht von amtlichen Aufma-chungen täuschen! Werden Logos, Zeichen oder Bezeichnungen verwendet, die eine Behörde

tragen oder die denen von Behörden nur ähn-lich sind?

5. Unterschreiben Sie nichts, ohne zuvor in Ruhe das Kleingedruckte geprüft zu haben. Gibt es allgemeine Geschäftsbedingungen im Kleinge-druckten oder auf der Rückseite? Ist ein Preis für die Leistung angegeben? Wie hoch ist dieser pro Monat, pro Jahr? Wie lang ist die Mindestver-tragslaufzeit? Welche Gegenleistung erhalte ich für den angegebenen Preis?

6. Werden aufgeklebte Ausschnitte von Handelsre-gisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzei-ger oder ähnliches verwendet? Werden in For-mularen aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, Anzeigen-texte montiert? Dies bedeutet nicht zwingend, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht!

7. Vorsicht bei kostenlosen Grundeintragungen mit der Bitte um unternehmensspezifische Ergänzungen. Diese „Ergänzungen“, beispiels-weise Branche, Produktionsprogramm oder Exportländer, können sehr teuer werden.

8. Enthält das Schreiben eine Frist zur Rückant-wort? Lassen Sie sich bei zweifelhaften Rech-nungen und Anschreiben nicht durch Fristen, Mahnungen oder Androhung von Inkassomaß-nahmen unter Druck setzen.

9. Melden Sie sich im Zweifelsfall immer bei der IHK und fragen Sie nach!

Neues Widerrufsrecht im

Unternehmer, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen über einen Online-Shop oder per Tele-fon verkaufen, müssen neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen verwenden. Zum 4. August 2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten.

Durch die Gesetzesänderung muss die seit 2010 geltende Widerrufsbelehrung innerhalb einer Übergangsfrist von drei Monaten, also bis zum 4. November 2011, entsprechend angepasst werden. Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009, mit dem die deutschen Wertersatzvorschrif-ten als teilweise europarechtswidrig erklärt wurden. Bisher konnte der Verkäufer vom Verbraucher Wer-tersatz für die Nutzung der gekauften Ware ver-langen, auch wenn der Verbraucher den Vertrags-abschluss fristgerecht widerrufen und die Ware zurückgeschickt hat.

In Zukunft kann der Verkäufer eine Nutzungsent-schädigung (Wertersatz) nur noch verlangen, wenn die Ware in einer Art genutzt wurde, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht und er den Verbraucher über diese Rechtsfolge informiert hat.

Die IHK Südthüringen empfiehlt betroffenen Unternehmen, die Widerrufsbelehrung zeit-nah anzupassen. Wertersatz für die Nutzung der Sache auf Basis des alten Musters kann aufgrund der fehlenden Information über die Rechtsfolge in diesem unter Umständen nicht mehr verlangt

werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist droht dann sogar eine Abmahnung wegen wettbewerbs-widrigen Verhaltens.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-seite der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de

Ihre Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

eingehende Schreiben mit der Checkliste in der nebenstehenden Info-Box, informieren Sie sich auf der Homepage der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de oder rufen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

-Handel

© carlosseller - Fotolia.com

Page 34: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/201132

RECHT | FAIR PLAY

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interes-sierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erst-beratung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten.

Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen, rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stel-len sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2011 sind wie folgt geplant:

15.09. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.10. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz17.11. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch15.12. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Ehrenamtliche Richter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entschei-dungsfindung mit. Sie sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die Berufsrichter.

Die IHKs unterstützen die Gerichtsbarkeit bei der Berufung von ehrenamtlichen Arbeits-, Handels- bzw. Finanzrichtern. Auch bei den Sozialgerichten sind Vertreter der Arbeitgeberseite zu benennen. Als unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art, die aus der generellen Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsge-richtsbarkeit ausgegliedert sind. Die Sozialgerichts-barkeit ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, der Arbeitslosen-versicherung einschließlich der Arbeitsförderung, dem Schwerbehindertenrecht sowie Kassenarzt- und Kassenzahnarztangelegenheiten.

Die ehrenamtlichen Richter werden vom Präsi-denten des Thüringer Landessozialgerichts für fünf Jahre berufen. Für die nächsten Berufungen, suchen wir interessierte Damen und Herren.

Zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht kann berufen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Wohn- oder Betriebssitz im Bezirk des Sozi-algerichts Meiningen unterhält. Hierzu zählen die Landkreise Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie die kreisfreie Stadt Suhl.

Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeit-geber können insbesondere sein: 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen ver-

sicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäf-tigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versi-cherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vor-schrift;

2. bei Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit, Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind;

3. Personen, denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist sowie leitende Angestellte;

4. Mitglieder und Angestellte von Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Vorstandsmitglieder und Angestellte von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen, wenn diese Personen kraft Sat-zung oder Vollmacht zur Vertretung befugt sind.

Bei Interesse melden Sie sich bitte, um sich die not-wendigen Unterlagen zuschicken zu lassen.

Ihre Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Cindy Funk� 03681 362-202� [email protected]

Ehrenamtliche Richter für das Sozialgericht Meiningen gesucht!

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Page 35: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

Südthüringische Wirtschaft, 9/2011 33

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 500 Exemplare(IVW 2. Quartal 2011)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 06.09.2011

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:© contrastwerkstatt - Fotolia.com

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. Januar 2011

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

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„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

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Im ersten Quartal 2012 soll er fertig sein, der neue Produktionsbereich bei MANN+HUMMEL in Sonneberg. Für rund 3,5 Mio. Euro verlängert der Entwicklungspartner und Serien-lieferant der internationalen Auto-mobilindustrie eine bestehende Pro-duktionshalle um zusätzlich 1 100 m² Fertigungsareal und baut für rund 400 Produktionsmitarbeiter auf 1 100 m² neue Sanitäreinrichtungen einschließlich Umkleideräume und Duschen. Wie Werkleiterin Stefanie Spanagel informiert, hat Sonneberg einen neuen Auftrag für Saugrohre erhalten. Die Serienproduk-tion soll im nächsten Jahr starten. Dafür benötige das Unternehmen mehr Fläche. Zusätzlich verbessern sich mit der Erweiterung in der gesamten Produktion die Arbeitsbedingungen. Die Gesamtinvestitionen in den Standort belaufen sich 2011 auf rund 7,2 Mio. Euro.

Das Unternehmen ist ein Kleinod innerhalb der MANN+HUMMEL Gruppe. Der Standort Sonneberg hat in den letzten sieben Jahren seinen Umsatz bei gleichbleibender Produkti-onsfläche verdoppelt und ist 2010 stärker gewach-sen als der Konzern, der mit einem Umsatzplus von 30,4 Prozent das beste Jahr

seiner Firmengeschichte hatte. Im Sonneberger Werk werden komplexe Funktionsteile aus Kunststoff für die Automobilindustrie hergestellt. Das Werk in Sonneberg ist das Kompe-tenzzentrum für Saugrohre. Wo auch immer in der Welt MANN+HUMMEL neue Produktionsstätten für Saug-rohre baut - in Sonneberg werden die Werkzeuge hergestellt und an die Schwestergesellschaften verkauft. Die ersten Produktionslinien, die beispielsweise in Tschechien, China, Korea und Indien für die Märkte dort angelaufen sind, sind made in Sonne-

berg/Germany. Darauf ist man in Son-neberg sehr stolz.

Seit 2010 ist das Werk voll ausge-lastet. Rund 60 Mitarbeiter werden in den Erweiterungsbau einziehen. Alle Produktionsmitarbeiter werden von der Entspannung der Flächen-belegung profitieren. Zusätzliche Baumaßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant.

Der Standort Sonneberg gehört seit 1991 zur MANN+HUMMEL Gruppe mit Stammsitz in Ludwigsburg.

Rund 7,2 Millionen Euro GesamtinvestitionMANN+HUMMEL erweitert Werk Sonneberg

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Stellvertretend für alle Unternehmen, die ein Jubiläum feiern, gratulieren wir:

MANN+HUMMEL investiert kräftig - Spatenstich für die Erweiterung des Werks Sonneberg: Werkleiterin Stefanie Spanagel (l.) mit dem MANN+HUMMEL Projektteam und Vertretern des Bauunternehmers

...zum 60-jährigen JubiläumSanitätshaus Waletzko Orthopädie-Technik GmbH, Suhl

...zum 20-jährigen JubiläumVI Verkehrsinstitut GmbH Thüringen, Zella-MehlisLPKF Motion & Control GmbH, Suhl

TIBOR GmbH EDV Consulting Thüringen, SuhlMANN+HUMMEL GMBH, SonnebergMöbel-Kaufhaus Zimmermann e.K., Gehren

...zum 10-jährigen JubiläumGOLDBECK Ost GmbH Geschäftsstelle Suhl

Page 36: Südthüringische Wirtschaft 9-2011

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Energiemonitor Online – jetzt für Strom und Gas

Mit verschiedenen Beiträgen in den regionalen thüringischen IHK-Zeitungen haben wir in der Vergangenheit Ansatzpunkte aufgezeigt, wie insbesondere Stromver-bräuche permanent erfasst und überwacht sowie Kosten gesenkt werden können. Diese Ansatzpunkte lassen sich in den meisten Fällen auch auf andere Energieträger übertragen – so auch auf Gas.

Der bereits vorgestellte Energiemonitor Online Strom wurde deshalb um zusätzliche Komponenten erweitert und ermöglicht jetzt auch die Überwachung und Visualisier-ung von Gas-Lastgängen - eine weitere technische Innovation von enviaM.

Auf der Basis der Mengenimpulse für Normkubikmeter des Gaszählers gestattet der Energiemonitor den Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung, die wichtig-sten Gas-Verbrauchsdaten zu überwachen.

So werden Daten, wie z.B.

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erfasst, gespeichert und visualisiert.

Die Darstellung der genannten Kenn größen ist in Echtzeit am Gerät selbst über ein Touch-Screen-Display möglich. Sofern der Energiemonitor in ein bestehendes Intranet einge-bunden ist, kann die Visualisierung auch über einen am Netzwerk angeschlossenen Computer (Web-browser in Verbindung mit Java-Funktionalitäten) erfolgen.

Darüber hinaus bieten die

· Energieampelfunktion, d.h. Signal-auslösung bei Über- oder Untersch-reiten programmierter Schwellwerte und ggf. Initiierung von Schal tungen sowie · die Möglichkeit zur Erstellung von Energieberichten mit einer Zusatzsoft-ware

einen Mehrwert gegenüber anderen am Markt angebotenen Lösungen zum Energiecontrolling oder der Be-triebsdatenerfassung.

Der Anwender kann auf dieser Grundlage ohne zeitliche Verzögerung auf die Ver-brauchsentwicklung reagieren und auf seine Leistungserstellungsprozesse einwirken. Damit ist der enviaM-Energiemonitor Online Strom + Gas wichtiges Werkzeug zum effektiven Energiemanagement.

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Klaus Schumann envia Mitteldeutsche Energie AG Leiter Vertriebsgebiet Thüringen / Harz / Burgenlandkreis Schwerborner Strasse 33 99086 Erfurt

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