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Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung Die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen

Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung

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Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung

Die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen

Krankenhauszweckverband – kurze Vorstellung

• 172 Mitgliedskrankenhäuser, trägerübergreifend

• Budgetsumme: > 11 Mrd. €

• > 2,5 Mio. stationäre Patienten

• 14 bis 1.582 Betten (∑ 69.000)

• 59 Einrichtungen Psychiatrie/Psychosomatik

23Köln

Stadt

34Köln-

Land/

Bonn

14Nieder-

rhein

18Bergi-

sches

Land

9Univer-

sitäts-

Klinika

18Aachen

19Mittlerer

Nieder-

rhein

11Krefeld

Viersen

7Duisburg

11Essen

8Sachsen-

Anhalt

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann 202.11.2019

Krankenhauszweckverband Rheinland – Das machen wir

02.11.2019 17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann

Wir unterstützen unsere Mitglieder umfassend bei den Entgeltverhandlungen

Wir stellen Benchmarking-Daten für viele Bereiche zur Verfügung

3

PpSG – Ausgliederung der Pflege

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 5

Ausgliederung der Pflege aus den DRGs!

Wie kommt man bloß auf so eine Idee?

PpSG – Ausgliederung der Pflege

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 6

Ausgliederung der Pflege aus den DRGs!

Wie kommt man bloß auf so eine Idee?

PpSG – Einführung des Pflegebudgets

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 7

Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?

DRGs Pflege-

stellen-

FÖP

Hyg.-

FÖPZE

Haus-

ind.

Ent-

gelte*

Bes.

Ein-

rich-

tung

*inkl. NUBs, Zu- und Abschläge

Pflege-

Zu-

schlag

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 8

Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?

DRGs Pflege-

stellen-

FÖP

Hyg.-

FÖPZE

Haus-

ind.

Ent-

gelte*

Anteil Pflege PflegePflegePflege

Pflegebudget

130 131

162 163

60 145

Bes.

Ein-

rich-

tung

Pflege

*inkl. Zu- und Abschläge

Pflege-

Zu-

schlag

Pflege

LBFW

2020Sicher-

stellung

50

Mio.

200

Mio.

futsch

250

Mio.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 9

Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?

DRGs Pflege-

stellen-

FÖP

Hyg.-

FÖPZE

Haus-

ind.

Ent-

gelte*

Pflege-

Zu-

schlag

Anteil PflegePflege

PflegePflege

Pflegebudget

130 131

162 163

60 145

Bes.

Ein-

rich-

tung

Pflege

*inkl. Zu- und Abschläge

Rumpf-DRGs

(korrekt: aG-DRGs)ZE

Haus-

ind.

Ent-

gelte*

BE

Pflege

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 10

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Zusätzlich zu den ohnehin von den Vertragsparteien auf der Ortsebene zu vereinbarenden

Sachverhalten ist also ab dem Jahr 2020 zwischen jedem Krankenhaus und den

Krankenkassen ein Pflegebudget zu vereinbaren.

Dabei sind folgende Grundlagen zu berücksichtigen:

§ 6a KHEntgG

(neu)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 11

Gesetzliche Vorgaben

Insbesondere § 6a KHEntgG

Pflegepersonalkosten-

abgrenzungsvereinbarung

Pflegebudgetverhandlungs-

vereinbarungInsbesondere unter

Berücksichtigung der Anlage 1

Relevant für die Frage aller Fragen:

Welche Personalkosten sind dem Pflegebudget zuzuordnen

und welche nicht???

Das Pflegebudget: Pflegeentlastende Maßnahmen

Wird wirklich alles bezahlt?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 12

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Schwer zu glauben, steht aber so im Gesetz:

Pflegepersonalkosten gelten qua Gesetz als wirtschaftlich im Sinne des

Wirtschaftlichkeitsgebots.

Zitat § 6a Abs. 2 Satz 5 KHEntgG: „Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen

Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft“

Bedeutet: Es ist nicht vorgesehen, dass die Krankenkassen hinterfragen, ob die Anzahl der

eingesetzten Pflegekräfte wirtschaftlich ist.

Also zum Beispiel, ob man die Pflegeleistung nicht auch mit weniger Personal hätte

erbringen können.

Sie werden diese Fragen in den Verhandlungen wahrscheinlich trotzdem stellen, aber eine

Rechtsgrundlage haben sie dafür nicht.

§ 6a KHEntgG

(neu)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 13

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand § 6a KHEntgG

(neu)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 14

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Anders als bei der Anzahl und Qualifikation der Pflege ist es bei den Gehältern.

Die Bezahlung von Gehältern gilt nur bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen

als wirtschaftlich.

Für eine darüber hinausgehende Vergütung bedarf es aber eines sachlichen Grundes.

Weder im Gesetzesentwurf zum PpSG noch in weiteren, begründenden Dokumenten wird

der Begriff „sachlicher Grund“ näher erläutert.

Es handelt sich also um einen sog. „unbestimmten Rechtsbegriff“.

Und wie immer bei unbestimmten Rechtsbegriffen: Da lässt sich munter streiten.

§ 6a KHEntgG

(neu)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 15

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Klare Empfehlung: Zahlung übertariflicher Gehälter oder außertariflicher Zuwendungen

soweit wie möglich vermeiden.

Das Risiko ist zu hoch, dass die dadurch entstehenden Kosten am Ende nicht oder nicht

vollständig refinanziert werden.

Die Krankenkassen werden das voraussichtlich nicht einfach durchwinken.

Und es wird ggf. lange unklar bleiben, wie Schiedsstellen und Gerichte diesen Punkt

beurteilen.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 16

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 17

Mehrkosten im Pflegebudget berücksichtigungsfähig?

Wird das bezahlt?

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Mehrkosten im Pflegebudget

berücksichtigungsfähig?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 18

Das Pflegebudget – entscheidend sind am Ende die Ist-Kosten

Ganz wichtig:

Fehlschätzungen sind über die Budgetvereinbarung des jeweils folgenden Jahres zu 100%

auszugleichen und zu berichtigen.

Das gilt in beide Richtungen:

• wenn z. B. die Zahl der vereinbarten Vollkräfte höher oder niedriger war als die im Ist oder

• wenn mit höheren oder niedrigeren Kostenentwicklungen kalkuliert wurde als denen, die

tatsächlich angefallen sind.

Das heißt: Die entscheidende Größe ist schlussendlich nicht das

vereinbarte Pflegebudget, sondern das, was das Krankenhaus

tatsächlich und nachweislich für die Pflege ausgegeben hat.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 19

Ermittlung des ersten Pflegebudgets (2020)

Ausgangspunkt: Summe der pflegebudgetrelevanten Pflegepersonalkosten des Krankenhauses

für Pflegeleistungen (am Bett) im Jahr 2019 (inkl. entsprechender Mittel aus dem Pflegestellen- bzw. und ggf. Hygieneförderprogramm)

Kosten für zu erwartende strukturelle Veränderungen (z. B. bei der Anzahl und/oder der Qualifikation der Pflegevollkräfte)

Zu erwartende Kostenentwicklungen (u. a. lineare und strukturelle Tarifsteigerungen, Steigerungen bei den Lohnnebenkosten)

Eingesparte Pflegepersonalkosten aufgrund von Maßnahmen zur Entlastung der Pflege

(maximal 3% des „Netto“-Pflegebudgets), sofern das Krankenhaus nachweist, dass diese pflegeentlastenden Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und vom

Krankenhaus begründet wird, warum diese Maßnahmen Pflegepersonalkosten einsparen

+

+

+

Pflegebudget 2020 (netto)=

Pflegebudget 2020 (brutto)=

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 20

Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand

Um ein Pflegebudget verhandeln zu können, müssen die

Krankenhäuser ihre pflegebudgetrelevanten Kosten bis ins

Detail vorlegen.

Das sieht dann so aus:

§ 6a KHEntgG

(neu)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 21

02.11.2019 17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann 22

Anlage 1.1

Herleitung der pflegebudgetrelevanten Kosten IST-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres

Zeile (lfd. Nr.) BezeichnungVerrechnungs-

schlüssel*

Ermittlung der pflegebudgetrelevanten KostenKosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

ErläuterungKosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

Kosten

in EUR

Vollkräfte im

Jahresdurch-

schnitt

1 Kosten in der Dienstart 01 (Pflegedienst, einschließlich Auszubildende) nach KHBV

1a davon: Bezahlte Überstunden und Bereitschaftsdienste

2 Gestellungsgelder, sofern unter Sachkosten verbucht

3 Rückstellungen gemäß Punkt 2.2 (Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung)

4 Ausgangsbasis pflegebudgetrelevanter Kosten

Anteile für nicht pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche :

5 Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psychiatrie und Psychosomatik)

6 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gem. § 111 SGB V

7Personalkosten der Ausbildungsstätten nach § 17a KHG, sofern dem Ausbildungsbudget zuzurechnen und in

DA 01 enthalten

7a davon: Praxisanleitung [Kosten für Praxisanleitung inkl. Fort- und Weiterbildung

(Ausfallzeiten, Reisekosten und Kursgebühren)]

7b davon: Auszubildende (Bruttopersonalkosten für Pflegeschüler)

7c davon: Personalkosten für haupt- und nebenberufliches Lehrpersonal der Ausbildungsstätte, soweit in der

Dienstart 01 berücksichtigt

8 Pflegeeinrichtungen außerhalb des KHEntgG

9Pflegedienstleitung (inkl. hauptamtliche Stellvertretung) im Krankenhausdirektorium

(sofern in Dienstart 01 enthalten)

10 Ambulante Leistungsbereiche (z. B. ambulantes Operieren nach § 115b SGB V)

11Pflegepersonal in der Notfallambulanz / Notaufnahme / Rettungsstelle / Schockraum / Rettungstransporte /

nicht bettenführenden Aufnahmestation

12 Personenkreis nach § 4 Abs. 4 KHEntgG

13 Vorstationäre Leistungen nach § 115a SGB V, soweit gesondert berechenbar

14 Nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V, soweit gesondert berechenbar

15 Strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V [Disease Management Programme]

16 Besondere Versorgung nach § 140a SGB V [Integrierte Versorgung]

17 Pflegeleistungen im Rahmen der Wahlleistung für gesondert berechenbare Unterkunft

18 Pflegerische Leistungen für externe Dritte

19Pflegepersonal, deren Leistungen über Zentrumszuschläge nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr.4 KHEntgG finanziert

werden

20 Pflegepersonal in Forschung und Lehre (z. B. Leistungen für Studienpatienten außerhalb des KHEntgG)

21 Innerbetriebliche Patiententransportdienste (KoSt 9141)

22 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach § 6 Abs. 2 KHEntgG

23 Qualitätsverträge nach §110a SGB V iVm. § 136b Abs. 1 Nr. 4 SGB V

24Zwischensumme Anteile für nicht-pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche (Vollkräfte im direkten

Beschäftigungsverhältnis)

25

verbleibende pflegebudgetrelevante Pflegepersonalkosten (im direkten Beschäftigungsverhältnis)

> Voll- und teilstationäre Leistungsbereiche (Haupt- und Belegabteilungen)

> Vor- und nachstationäre Leistungen (soweit nicht gesondert berechenbar)

> Stationäre Behandlungsleistungen für "Studienpatienten" (soweit nicht anderweitig vergütet)

> Besondere Einrichtungen gem. § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG

> Behandlung von Zivilpatienten in Bundeswehrkrankenhäusern

> Patientenbehandlungen in Krankenhäusern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

(soweit nicht die Unfallversicherung die Kosten trägt)

Weitere pflegebudgetrelevante Kosten

26Anzurechnender Anteil der Personalkosten für Auszubildende in der Pflege

(sofern nicht in Dienstart 01 enthalten)

27Sachkosten für Leiharbeiter und Honorarkräfte

(ohne direktes Beschäftigungsverhältnis - nur für pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche)

28Pflegerische Leistungen von externen Dritten

(Berufsgruppenspezifische Differenzierung nur soweit in der Rechnung berufsgruppenspezifisch

29Beiträge zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung

(sofern nicht in DA 01 verbucht) (Anteil für Pflegekräfte)

30Zusatz- und Sanierungsbeiträge zur ZVK

(sofern nicht in DA 01 verbucht) (Anteil für Pflegekräfte)

31 Zwischensumme

32 Summe pflegebudgetrelevanter Personalkosten und VK

Keine Angaben erforderlich

sonstige Berufe ohne Berufsabschluss

*Hinweis zur kostenrechnerischen Abgrenzung bzw. Verrechnungsschlüssel

akademischer PflegeabschlußSummeGesundheits- und Krankenpfleger/ -

innen

Gesundheits- und

Kinderkrankenpfleger/ -innenKrankenpflegehelfer/ -innen Altenpfleger/ -innen Altenpflegehelfer/-innen

Anlage 1 zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung:

Herleitung der pflegebudgetrelevanten Kosten

Diese Übersicht ist grundsätzlich dreifach zu befüllen:• Ist-Daten des abgelaufenen Jahres

• Ist-Daten des laufenden Jahres

• Forderung für den Vereinbarungszeitraum

Anlage 1.1: Ist-Daten des abgelaufenen Jahres

Ermittlung des ersten Pflegebudgets (2020)

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 23

Was ist Pflege? Was nicht?

Was wurde rausgerechnet aus den DRGs?

Welche Kosten sind Bestandteil des Pflegebudgets?

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?

Die

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung

trat im März 2019 in Kraft.

Sie ist maßgeblich für die erstmalige

Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus

dem DRG-Vergütungssystem und die

Kostenzuordnung zum Pflegebudget (§ 6a

KHEntgG) für das Jahr 2020.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 24

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?

Zielsetzung der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung

Ausgliederung der

Pflegepersonalkosten aus den

DRGs

Abgrenzung der

Pflegepersonalkosten vor Ort mit

Relevanz für das Pflegebudget

Kongruenz

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 25

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?

• Personalkosten für Pflegedienst in der unmittelbaren

Patientenversorgung

• Normalstation

• Intensivstation

• Dialyse

• Aufnahme (bettenführend)

• Personalkosten für Pflegehilfspersonal

• Personalkosten für leitende Pflegekräfte

• Kosten für Fremdpersonal (Leiharbeitnehmer und

Honorarkräfte) in der unmittelbaren Patientenversorgung

• Anteilig:

• Stationssekretärinnen*

• Ausbildungsvergütung für Schüler*

• Pflegepersonal, das auch in pflegeentfernten Bereichen

tätig ist*

• Pflegedienstleitung (Direktorium)

• Transportdienst

• Pflegepersonal, das im MTD, im

FD, im WuV oder im VD

eingesetzt wird

*soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 26

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?

Aber was ist mit

• Medizinischen Fachangestellten (MFAs), die z. B. durch Blutabnehmen die Pflege entlasten oder

die als Stationssekretärin arbeiten?

• Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen (PTAs), die Medikamentenschränke prüfen oder die

Medikation zusammenstellen?

• Kosten für Stationssekretärinnen und Dokumentationsassistenten?

• Ungelernten Pflegehelferinnen und -helfern, die nur eine 6-wöchige Pflegeausbildung haben?

• Servicekräften?

• Hebammen, die auf der Wöchnerinnen-Station arbeiten?

• Zweite Reihe hinter der Pflegedirektion, die nicht für Pflege am Bett zuständig ist?

• Kosten für Pflegepersonal auf Stationen, die gleichzeitig auch als Aufwachraum genutzt werden?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 27

Sofern es sich um Mitarbeiter in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen

handelt, sind deren Kosten auf den einschlägigen Pflegekonten zu buchen und sie sind somit

pflegebudgetrelevant. So sieht das die Krankenhausseite. Sonst fehlt die Kongruenz.

Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?

Dr. Heimig (InEK): Es ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar, zwischen allen Beteiligten

einheitlich zu klären, was genau Pflege am Bett bedeutet.

Da wird es noch viel Streit geben.

Die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung auch in Verbindung mit der

Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung beantwortet die vielfach gestellten Fragen nicht

oder zumindest nicht völlig eindeutig.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 28

Das Pflegebudget: Pflegeentlastende Maßnahmen

Mal angenommen, die

Verhandlung ist gelaufen und

es gibt ein vereinbartes

Pflegebudget.

Was passiert dann?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 29

Vom Pflegebudget zum Pflegeentgeltwert

Nach der Vereinbarung des Pflegebudgets erfolgt dessen Abrechnung über Abschlagszahlungen.

Vereinbartes Pflegebudget (= vereinbarte,

voraussichtliche Personalkosten)

Voraussichtliche Summe der Bewertungsrelationen

nach dem Pflegeerlöskatalog

Krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert=

Krankenhausindividueller

Pflegeentgeltwert

Bewertungsrelation

für die Pflege gemäß

neuer Spalte im

aG-DRG-Katalog

x =Tagesbezogenes Pflegeentgelt (Erlös für die

Pflegekosten)

§ 6a KHEntgG

(neu)

Berechnungstage = Fallbezogener Pflegeerlös

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 30

xTagesbezogenes

Pflegeentgelt

Der neue aG-DRG-Katalog (Gremienvorbehalt) – allererste Erkenntnisse

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 31

aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Erster Tag mit

Abschlag 2), 5)

Bewertungs-

relation/Tag

Erster Tag zus.

Entgelt 3), 5)

Bewertungs-

relation/Tag

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Prä-MDC

A01A OLebertransplantation mit Beatmung > 179 Stunden oder

kombinierter Dünndarmtransplantation21,483 44,6 14 1,012 63 0,340 x x 3,5493

A01B O

Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation

mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder mit

Transplantatabstoßung oder mit kombinierter

Nierentransplantation oder mit kombinierter

Pankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre

12,506 32,3 10 0,803 50 0,317 x x 2,5709

A01C O

Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation,

ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne Transplantatabstoßung,

ohne kombinierte Nierentransplantation, ohne kombinierte

Pankreastransplantation, Alter > 5 Jahre

8,835 23,1 7 0,755 41 0,261 x x 2,2879

A02Z O Transplantation von Niere und Pankreas 8,606 23,5 7 0,704 39 0,314 x x 1,8611

A03A O Lungentransplantation mit Beatmung > 179 Stunden 22,919 45,7 14 1,170 64 0,477 x x 3,2952

A03B O Lungentransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden 12,599 24,6 7 1,077 35 0,434 x x 2,3655

A04B O

Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen,

außer bei Plasmozytom oder mit Graft-versus-Host-Krankheit

Grad III und IV, mit Gabe bestimmter Stammzellen oder Alter <

16 Jahre, mit bestimmter Entnahme oder Stammzellboost

24,898 55,9 18 1,046 74 0,425 x x 3,3538

A04C O

Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, <

16 J. od. GVHD Grad III/IV od. auß. b. Plasmozytom, mit Gabe

best. Stammz. od. GVHD III/IV od. HLA-versch., mit best. Entn.

od. SZ-Boost od. m. intensivm. Komplexbeh. > 1764 / 1932 /

2760 P.

19,139 56,1 18 0,922 74 0,313 x x 2,9451

Externe Verlegung

Abschlag/Tag

(Bewertungsrelation)

Verlegungs-

fallpauschale

Ausnahme von

Wiederaufnahme 4)

Pflegeerlös

Bewertungs-

relation/Tag

Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog

Teil a) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen

DRGParti-

tionBezeichnung 6) Bewertungsrelation bei

Hauptabteilung

Bewertungsrelation

bei Hauptabteilung und

Beleghebamme

Mittlere

Verweil-

dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer

Sog.

Spaltenlösung

Der neue aG-DRG-Katalog (Gremienvorbehalt) – allererste Erkenntnisse

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 32

Die höchsten Pflege-BWR pro Tag gibt es bei Neugeborenen (je

leichter desto höher das RG) und bei Beatmungs-DRGs.

nur 6 DRGs haben eine Pflege-BWR von < 0,5

(4 davon multimodale Schmerztherapie)

Ø BWR Pflege pro Tag = 1,00 (unter Einbeziehung der Überlieger

Take Home Messages

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 33

-35%

-30%

-25%

-20%

-15%

-10%

-5%

0%

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

Katalogeffekte 2019/20: G-DRG 2019 zu aG-DRG 2020 je Krankenhaus

Die vollständigen Katalogeffekte resultieren aus der Ausgliederung der

Pflege sowie den Umbauten des DRG-Systems.

Gew. Mittelwert = -20,05%

Datenbasis:

§ 21-Daten 1. HJ 2019

ohne Überlieger, nur Fälle

mit CM>0 bei beiden

Groupern.

X-Achse: Fallzahl 1. HJ

Y-Achse: Katalogeffekt

Orthopädische

Fachkrankenhäuser

Geriatrische Fachkrankenhäuser

und Kinderkrankenhäuser

Pflegebudget: Standortbestimmung für jedes Haus nötig

Jedes Krankenhaus tut gut daran, nun einen Abgleich vornehmen, um sich der Frage anzunähern

(mehr geht im Moment nicht), mit welchen finanziellen Folgen hausindividuell durch den

Paradigmenwechsel zu rechnen ist:

Hausindividuelle

Pflegepersonalkosten

(unter Berücksichtigung der

Pflegepersonalkostenabgrenzungs-

vereinbarung)

Bisherige hausindividuelle Erlöse für die

Pflege

(u. a. Anteile DRG, PKMS-ZE, ZE 162/163,

ZE Palliativ)

Abgleich

Wenn die Pflegepersonalkosten niedriger sind als die bisherigen Erlöse, wenn also Überschüsse im

Bereich der Pflege erwirtschaftet wurde, werden diese ab 2020 ersatzlos entfallen. So könnten

bislang wirtschaftlich profitable Häuser schlagartig zu Verlustbringern werden.

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 35

PpSG: Wie wirkt das Pflegebudget?

Absehbar ist, dass es Streit um die Pflegekosten geben wird.

Welche vom Krankenhaus der Pflege zugeordneten Kosten akzeptieren die

Wirtschaftsprüfer? Und welche nicht?

Und was von dem, was die WPs testiert haben, akzeptieren später die Kassen 1:1?

Das wird viel Streit entfachen?

Und reichen die Schiedsstellen, um diesen Streit zu schlichten oder müssen das mit

großem Zeitverzug die Gerichte klären?

Es kann um Einzelfall um viel Geld gehen. Sogar sehr viel Geld.

Wie lange wird also offen bleiben, wie viel genau das Krankenhaus von den Pflegekosten

tatsächlich refinanziert bekommt?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 36

Ausgliederung – Mehr Geld oder weniger Geld für die Pflege?

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 37

Die damit verbundene wirtschaftliche

Unsicherheit ist unerträglich.

Müssen doch voraussichtlich für alle

risikobehafteten Positionen Rückstellungen

gebildet werden, die ggf. über Jahre die

Ergebnisse belasten.

Fazit und Ausblick

Fazit und Ausblick

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 39

Das Pflegebudget zu

verhandeln wird eine neue

Herausforderung für alle

Beteiligten.

Die Krankenhausfinan-

zierung wird dadurch noch

komplexer.

Das Streitpotenzial auch,

sowohl im Rahmen der

Budgetverhandlungen als

auch im Rahmen der

Abrechnung.

Fazit und Ausblick

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 40

Was ist Pflege???

Fazit und Ausblick

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 41

Die Verhandlung von sach-

bzw. leistungsgerechten

hausindividuellen Entgelten

ohne Pflegeanteil dürfte eine

neue und nicht leicht zu

meisternde neue Aufgabe der

Verhandlungspartner werden.

Alle Entgelte, in denen bislang

Pflegeanteile steckten, sind neu

zu kalkulieren und neu zu

verhandeln.

Dabei werden 2020 Pflöcke

eingeschlagen, die

voraussichtlich langfristig

Wirkung entfalten.

Take Home Messages

Den Wirtschaftsplan 2020 zu erstellen dürfte vielerorts einem Blick in die Glaskugel

gleichkommen!

17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 42

Take Home Messages

Die Verhandlungsrunde 2019 kommt nur sehr langsam in Schwung.

Mehr als 40% der Häuser haben noch nicht einmal einen Termin. Und

es ist November!

Entsprechend spät werden wir voraussichtlich in die

Verhandlungsrunde 2020 starten.

Es stellt sich die Frage, ob wir vor dem Hintergrund des Pflexits

und den damit in Zusammenhang stehenden Unsicherheiten überhaupt unterjährige

Budgetabschlüsse 2020 erleben werden.

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Take Home Messages

Vorsicht mit Zusagen an die Mitarbeiter, die zusätzliche Kosten

oberhalb einer tariflichen Bezahlung verursachen.

Die Refinanzierung solcher Ausgaben ist nicht gesichert.

Und selbst wenn diese Kosten in diesen Zeiten von den Krankenkassen

übernommen würden bzw. werden müssten: Es gilt fast schon als

sicher, dass die Zeiten des Selbstkostendeckungsprinzips bald wieder

vorbei sein werden.

Spätestens dann werden sich allzu großzügige Zusagen, die man dann nicht mehr

zurückdrehen kann, rächen.

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Take Home Messages

Ob der Pflexit insgesamt mehr Geld für die Pflege bringt oder

vielleicht sogar weniger, ob er also hilft, das Pflege-Problem

zu lösen, steht in den Sternen.

Durch den Pflexit wird eine Umverteilung von ca. 15,3 Milliarden Euro

in Gang gesetzt. Ein riesiger Betrag.

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Pflegepersonaluntergrenzen: Ausblick

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Ausgliederung der Pflege – Gewinner und Verlierer

• Krankenhäuser mit einem vergleichsweise hohen Anteil

an examinierten Pflegepersonal und ein- bzw. zweijährig

ausgebildetem Pflegehilfspersonal

• Krankenhäuser mit Krankenpflegeschule

• Krankenhäuser in Bundesländern mit schnellem

Anerkennungsverfahren

• Krankenhäuser mit bislang vergleichsweise langen

Verweildauern und daraus resultierenden hohen Kosten

• Krankenhäuser mit schlechten baulichen Strukturen (z. B.

weite Wege, alte Fahrstühle, kleine Stationsgrößen)

• Krankenhäuser mit hohen Ausfallzeiten im Pflegedienst

(z. B. durch ein ungewöhnlich hohes Durchschnittsalter im

Pflegedienst)

• Krankenhäuser, die das Jahr 2019 genutzt haben, um

nicht ausgebildetes Pflegepersonal durch ausgebildetes

Pflegepersonal zu ersetzen

• Krankenhäuser mit attraktiven Arbeitsbedingungen für

Pflegekräfte

• Krankenhäuser, die aus Eigenmitteln in bessere bauliche

Strukturen investiert haben, u. a. um den Workflow in der

Pflege zu verbessern, denn sie verlieren nun die durch die

Investition gewonnenen Deckungsbeiträge bei

gleichbleibender Belastung durch Zins und Abschreibung

• Krankenhäuser, die konsequent die Pflege von Maßnahmen

entlastet haben, die auch andere Berufsgruppen ausführen

können, ohne die Pflegequalität zu schmälern

• Aber auch Krankenhäuser, die unter Inkaufnahme von

Qualitätsverlusten das Pflegepersonal ausgenutzt haben

• Krankenhäuser, die in pflegeentlastende Technik investiert

haben

• Krankenhäuser, die sich auf bestimmte Leistungen

konzentriert haben (z. B. Zentren)

• Krankenhäuser mit einer hohen Rate an Leihpersonal

• Krankenhäuser mit vergleichsweise niedrigen Kosten im

Pflegedienst

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Fazit und Ausblick

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Wenn das keine Angst

macht, dann weiß ich‘s

auch nicht…

Fazit und Ausblick

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Der FDA – Kompromiss denkbar?

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