Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung
Die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen
Krankenhauszweckverband – kurze Vorstellung
• 172 Mitgliedskrankenhäuser, trägerübergreifend
• Budgetsumme: > 11 Mrd. €
• > 2,5 Mio. stationäre Patienten
• 14 bis 1.582 Betten (∑ 69.000)
• 59 Einrichtungen Psychiatrie/Psychosomatik
23Köln
Stadt
34Köln-
Land/
Bonn
14Nieder-
rhein
18Bergi-
sches
Land
9Univer-
sitäts-
Klinika
18Aachen
19Mittlerer
Nieder-
rhein
11Krefeld
Viersen
7Duisburg
11Essen
8Sachsen-
Anhalt
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann 202.11.2019
Krankenhauszweckverband Rheinland – Das machen wir
02.11.2019 17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann
Wir unterstützen unsere Mitglieder umfassend bei den Entgeltverhandlungen
Wir stellen Benchmarking-Daten für viele Bereiche zur Verfügung
3
PpSG – Ausgliederung der Pflege
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 5
Ausgliederung der Pflege aus den DRGs!
Wie kommt man bloß auf so eine Idee?
PpSG – Ausgliederung der Pflege
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 6
Ausgliederung der Pflege aus den DRGs!
Wie kommt man bloß auf so eine Idee?
PpSG – Einführung des Pflegebudgets
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 7
Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?
DRGs Pflege-
stellen-
FÖP
Hyg.-
FÖPZE
Haus-
ind.
Ent-
gelte*
Bes.
Ein-
rich-
tung
*inkl. NUBs, Zu- und Abschläge
Pflege-
Zu-
schlag
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 8
Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?
DRGs Pflege-
stellen-
FÖP
Hyg.-
FÖPZE
Haus-
ind.
Ent-
gelte*
Anteil Pflege PflegePflegePflege
Pflegebudget
130 131
162 163
60 145
Bes.
Ein-
rich-
tung
Pflege
*inkl. Zu- und Abschläge
Pflege-
Zu-
schlag
Pflege
LBFW
2020Sicher-
stellung
50
Mio.
200
Mio.
futsch
250
Mio.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 9
Verschiebungen des Krankenhausbudgets – Was passiert 2020?
DRGs Pflege-
stellen-
FÖP
Hyg.-
FÖPZE
Haus-
ind.
Ent-
gelte*
Pflege-
Zu-
schlag
Anteil PflegePflege
PflegePflege
Pflegebudget
130 131
162 163
60 145
Bes.
Ein-
rich-
tung
Pflege
*inkl. Zu- und Abschläge
Rumpf-DRGs
(korrekt: aG-DRGs)ZE
Haus-
ind.
Ent-
gelte*
BE
Pflege
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 10
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Zusätzlich zu den ohnehin von den Vertragsparteien auf der Ortsebene zu vereinbarenden
Sachverhalten ist also ab dem Jahr 2020 zwischen jedem Krankenhaus und den
Krankenkassen ein Pflegebudget zu vereinbaren.
Dabei sind folgende Grundlagen zu berücksichtigen:
§ 6a KHEntgG
(neu)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 11
Gesetzliche Vorgaben
Insbesondere § 6a KHEntgG
Pflegepersonalkosten-
abgrenzungsvereinbarung
Pflegebudgetverhandlungs-
vereinbarungInsbesondere unter
Berücksichtigung der Anlage 1
Relevant für die Frage aller Fragen:
Welche Personalkosten sind dem Pflegebudget zuzuordnen
und welche nicht???
Das Pflegebudget: Pflegeentlastende Maßnahmen
Wird wirklich alles bezahlt?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 12
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Schwer zu glauben, steht aber so im Gesetz:
Pflegepersonalkosten gelten qua Gesetz als wirtschaftlich im Sinne des
Wirtschaftlichkeitsgebots.
Zitat § 6a Abs. 2 Satz 5 KHEntgG: „Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen
Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft“
Bedeutet: Es ist nicht vorgesehen, dass die Krankenkassen hinterfragen, ob die Anzahl der
eingesetzten Pflegekräfte wirtschaftlich ist.
Also zum Beispiel, ob man die Pflegeleistung nicht auch mit weniger Personal hätte
erbringen können.
Sie werden diese Fragen in den Verhandlungen wahrscheinlich trotzdem stellen, aber eine
Rechtsgrundlage haben sie dafür nicht.
§ 6a KHEntgG
(neu)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 13
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand § 6a KHEntgG
(neu)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 14
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Anders als bei der Anzahl und Qualifikation der Pflege ist es bei den Gehältern.
Die Bezahlung von Gehältern gilt nur bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen
als wirtschaftlich.
Für eine darüber hinausgehende Vergütung bedarf es aber eines sachlichen Grundes.
Weder im Gesetzesentwurf zum PpSG noch in weiteren, begründenden Dokumenten wird
der Begriff „sachlicher Grund“ näher erläutert.
Es handelt sich also um einen sog. „unbestimmten Rechtsbegriff“.
Und wie immer bei unbestimmten Rechtsbegriffen: Da lässt sich munter streiten.
§ 6a KHEntgG
(neu)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 15
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Klare Empfehlung: Zahlung übertariflicher Gehälter oder außertariflicher Zuwendungen
soweit wie möglich vermeiden.
Das Risiko ist zu hoch, dass die dadurch entstehenden Kosten am Ende nicht oder nicht
vollständig refinanziert werden.
Die Krankenkassen werden das voraussichtlich nicht einfach durchwinken.
Und es wird ggf. lange unklar bleiben, wie Schiedsstellen und Gerichte diesen Punkt
beurteilen.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 16
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 17
Mehrkosten im Pflegebudget berücksichtigungsfähig?
Wird das bezahlt?
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Mehrkosten im Pflegebudget
berücksichtigungsfähig?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 18
Das Pflegebudget – entscheidend sind am Ende die Ist-Kosten
Ganz wichtig:
Fehlschätzungen sind über die Budgetvereinbarung des jeweils folgenden Jahres zu 100%
auszugleichen und zu berichtigen.
Das gilt in beide Richtungen:
• wenn z. B. die Zahl der vereinbarten Vollkräfte höher oder niedriger war als die im Ist oder
• wenn mit höheren oder niedrigeren Kostenentwicklungen kalkuliert wurde als denen, die
tatsächlich angefallen sind.
Das heißt: Die entscheidende Größe ist schlussendlich nicht das
vereinbarte Pflegebudget, sondern das, was das Krankenhaus
tatsächlich und nachweislich für die Pflege ausgegeben hat.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 19
Ermittlung des ersten Pflegebudgets (2020)
Ausgangspunkt: Summe der pflegebudgetrelevanten Pflegepersonalkosten des Krankenhauses
für Pflegeleistungen (am Bett) im Jahr 2019 (inkl. entsprechender Mittel aus dem Pflegestellen- bzw. und ggf. Hygieneförderprogramm)
Kosten für zu erwartende strukturelle Veränderungen (z. B. bei der Anzahl und/oder der Qualifikation der Pflegevollkräfte)
Zu erwartende Kostenentwicklungen (u. a. lineare und strukturelle Tarifsteigerungen, Steigerungen bei den Lohnnebenkosten)
Eingesparte Pflegepersonalkosten aufgrund von Maßnahmen zur Entlastung der Pflege
(maximal 3% des „Netto“-Pflegebudgets), sofern das Krankenhaus nachweist, dass diese pflegeentlastenden Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und vom
Krankenhaus begründet wird, warum diese Maßnahmen Pflegepersonalkosten einsparen
+
+
+
Pflegebudget 2020 (netto)=
Pflegebudget 2020 (brutto)=
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 20
Das Pflegebudget als neuer Verhandlungsgegenstand
Um ein Pflegebudget verhandeln zu können, müssen die
Krankenhäuser ihre pflegebudgetrelevanten Kosten bis ins
Detail vorlegen.
Das sieht dann so aus:
§ 6a KHEntgG
(neu)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 21
02.11.2019 17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann 22
Anlage 1.1
Herleitung der pflegebudgetrelevanten Kosten IST-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres
Zeile (lfd. Nr.) BezeichnungVerrechnungs-
schlüssel*
Ermittlung der pflegebudgetrelevanten KostenKosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
ErläuterungKosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
Kosten
in EUR
Vollkräfte im
Jahresdurch-
schnitt
1 Kosten in der Dienstart 01 (Pflegedienst, einschließlich Auszubildende) nach KHBV
1a davon: Bezahlte Überstunden und Bereitschaftsdienste
2 Gestellungsgelder, sofern unter Sachkosten verbucht
3 Rückstellungen gemäß Punkt 2.2 (Anlage 3 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung)
4 Ausgangsbasis pflegebudgetrelevanter Kosten
Anteile für nicht pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche :
5 Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psychiatrie und Psychosomatik)
6 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gem. § 111 SGB V
7Personalkosten der Ausbildungsstätten nach § 17a KHG, sofern dem Ausbildungsbudget zuzurechnen und in
DA 01 enthalten
7a davon: Praxisanleitung [Kosten für Praxisanleitung inkl. Fort- und Weiterbildung
(Ausfallzeiten, Reisekosten und Kursgebühren)]
7b davon: Auszubildende (Bruttopersonalkosten für Pflegeschüler)
7c davon: Personalkosten für haupt- und nebenberufliches Lehrpersonal der Ausbildungsstätte, soweit in der
Dienstart 01 berücksichtigt
8 Pflegeeinrichtungen außerhalb des KHEntgG
9Pflegedienstleitung (inkl. hauptamtliche Stellvertretung) im Krankenhausdirektorium
(sofern in Dienstart 01 enthalten)
10 Ambulante Leistungsbereiche (z. B. ambulantes Operieren nach § 115b SGB V)
11Pflegepersonal in der Notfallambulanz / Notaufnahme / Rettungsstelle / Schockraum / Rettungstransporte /
nicht bettenführenden Aufnahmestation
12 Personenkreis nach § 4 Abs. 4 KHEntgG
13 Vorstationäre Leistungen nach § 115a SGB V, soweit gesondert berechenbar
14 Nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V, soweit gesondert berechenbar
15 Strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V [Disease Management Programme]
16 Besondere Versorgung nach § 140a SGB V [Integrierte Versorgung]
17 Pflegeleistungen im Rahmen der Wahlleistung für gesondert berechenbare Unterkunft
18 Pflegerische Leistungen für externe Dritte
19Pflegepersonal, deren Leistungen über Zentrumszuschläge nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr.4 KHEntgG finanziert
werden
20 Pflegepersonal in Forschung und Lehre (z. B. Leistungen für Studienpatienten außerhalb des KHEntgG)
21 Innerbetriebliche Patiententransportdienste (KoSt 9141)
22 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach § 6 Abs. 2 KHEntgG
23 Qualitätsverträge nach §110a SGB V iVm. § 136b Abs. 1 Nr. 4 SGB V
24Zwischensumme Anteile für nicht-pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche (Vollkräfte im direkten
Beschäftigungsverhältnis)
25
verbleibende pflegebudgetrelevante Pflegepersonalkosten (im direkten Beschäftigungsverhältnis)
> Voll- und teilstationäre Leistungsbereiche (Haupt- und Belegabteilungen)
> Vor- und nachstationäre Leistungen (soweit nicht gesondert berechenbar)
> Stationäre Behandlungsleistungen für "Studienpatienten" (soweit nicht anderweitig vergütet)
> Besondere Einrichtungen gem. § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG
> Behandlung von Zivilpatienten in Bundeswehrkrankenhäusern
> Patientenbehandlungen in Krankenhäusern der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
(soweit nicht die Unfallversicherung die Kosten trägt)
Weitere pflegebudgetrelevante Kosten
26Anzurechnender Anteil der Personalkosten für Auszubildende in der Pflege
(sofern nicht in Dienstart 01 enthalten)
27Sachkosten für Leiharbeiter und Honorarkräfte
(ohne direktes Beschäftigungsverhältnis - nur für pflegebudgetrelevante Leistungsbereiche)
28Pflegerische Leistungen von externen Dritten
(Berufsgruppenspezifische Differenzierung nur soweit in der Rechnung berufsgruppenspezifisch
29Beiträge zur berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung
(sofern nicht in DA 01 verbucht) (Anteil für Pflegekräfte)
30Zusatz- und Sanierungsbeiträge zur ZVK
(sofern nicht in DA 01 verbucht) (Anteil für Pflegekräfte)
31 Zwischensumme
32 Summe pflegebudgetrelevanter Personalkosten und VK
Keine Angaben erforderlich
sonstige Berufe ohne Berufsabschluss
*Hinweis zur kostenrechnerischen Abgrenzung bzw. Verrechnungsschlüssel
akademischer PflegeabschlußSummeGesundheits- und Krankenpfleger/ -
innen
Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/ -innenKrankenpflegehelfer/ -innen Altenpfleger/ -innen Altenpflegehelfer/-innen
Anlage 1 zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung:
Herleitung der pflegebudgetrelevanten Kosten
Diese Übersicht ist grundsätzlich dreifach zu befüllen:• Ist-Daten des abgelaufenen Jahres
• Ist-Daten des laufenden Jahres
• Forderung für den Vereinbarungszeitraum
Anlage 1.1: Ist-Daten des abgelaufenen Jahres
Ermittlung des ersten Pflegebudgets (2020)
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 23
Was ist Pflege? Was nicht?
Was wurde rausgerechnet aus den DRGs?
Welche Kosten sind Bestandteil des Pflegebudgets?
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?
Die
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung
trat im März 2019 in Kraft.
Sie ist maßgeblich für die erstmalige
Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus
dem DRG-Vergütungssystem und die
Kostenzuordnung zum Pflegebudget (§ 6a
KHEntgG) für das Jahr 2020.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 24
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?
Zielsetzung der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung
Ausgliederung der
Pflegepersonalkosten aus den
DRGs
Abgrenzung der
Pflegepersonalkosten vor Ort mit
Relevanz für das Pflegebudget
Kongruenz
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 25
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?
• Personalkosten für Pflegedienst in der unmittelbaren
Patientenversorgung
• Normalstation
• Intensivstation
• Dialyse
• Aufnahme (bettenführend)
• Personalkosten für Pflegehilfspersonal
• Personalkosten für leitende Pflegekräfte
• Kosten für Fremdpersonal (Leiharbeitnehmer und
Honorarkräfte) in der unmittelbaren Patientenversorgung
• Anteilig:
• Stationssekretärinnen*
• Ausbildungsvergütung für Schüler*
• Pflegepersonal, das auch in pflegeentfernten Bereichen
tätig ist*
• Pflegedienstleitung (Direktorium)
• Transportdienst
• Pflegepersonal, das im MTD, im
FD, im WuV oder im VD
eingesetzt wird
*soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 26
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?
Aber was ist mit
• Medizinischen Fachangestellten (MFAs), die z. B. durch Blutabnehmen die Pflege entlasten oder
die als Stationssekretärin arbeiten?
• Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen (PTAs), die Medikamentenschränke prüfen oder die
Medikation zusammenstellen?
• Kosten für Stationssekretärinnen und Dokumentationsassistenten?
• Ungelernten Pflegehelferinnen und -helfern, die nur eine 6-wöchige Pflegeausbildung haben?
• Servicekräften?
• Hebammen, die auf der Wöchnerinnen-Station arbeiten?
• Zweite Reihe hinter der Pflegedirektion, die nicht für Pflege am Bett zuständig ist?
• Kosten für Pflegepersonal auf Stationen, die gleichzeitig auch als Aufwachraum genutzt werden?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 27
Sofern es sich um Mitarbeiter in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen
handelt, sind deren Kosten auf den einschlägigen Pflegekonten zu buchen und sie sind somit
pflegebudgetrelevant. So sieht das die Krankenhausseite. Sonst fehlt die Kongruenz.
Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung – was ist Pflege?
Dr. Heimig (InEK): Es ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar, zwischen allen Beteiligten
einheitlich zu klären, was genau Pflege am Bett bedeutet.
Da wird es noch viel Streit geben.
Die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung auch in Verbindung mit der
Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung beantwortet die vielfach gestellten Fragen nicht
oder zumindest nicht völlig eindeutig.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 28
Das Pflegebudget: Pflegeentlastende Maßnahmen
Mal angenommen, die
Verhandlung ist gelaufen und
es gibt ein vereinbartes
Pflegebudget.
Was passiert dann?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 29
Vom Pflegebudget zum Pflegeentgeltwert
Nach der Vereinbarung des Pflegebudgets erfolgt dessen Abrechnung über Abschlagszahlungen.
Vereinbartes Pflegebudget (= vereinbarte,
voraussichtliche Personalkosten)
Voraussichtliche Summe der Bewertungsrelationen
nach dem Pflegeerlöskatalog
Krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert=
Krankenhausindividueller
Pflegeentgeltwert
Bewertungsrelation
für die Pflege gemäß
neuer Spalte im
aG-DRG-Katalog
x =Tagesbezogenes Pflegeentgelt (Erlös für die
Pflegekosten)
§ 6a KHEntgG
(neu)
Berechnungstage = Fallbezogener Pflegeerlös
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 30
xTagesbezogenes
Pflegeentgelt
Der neue aG-DRG-Katalog (Gremienvorbehalt) – allererste Erkenntnisse
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 31
aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020
Erster Tag mit
Abschlag 2), 5)
Bewertungs-
relation/Tag
Erster Tag zus.
Entgelt 3), 5)
Bewertungs-
relation/Tag
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Prä-MDC
A01A OLebertransplantation mit Beatmung > 179 Stunden oder
kombinierter Dünndarmtransplantation21,483 44,6 14 1,012 63 0,340 x x 3,5493
A01B O
Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation
mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder mit
Transplantatabstoßung oder mit kombinierter
Nierentransplantation oder mit kombinierter
Pankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre
12,506 32,3 10 0,803 50 0,317 x x 2,5709
A01C O
Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation,
ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne Transplantatabstoßung,
ohne kombinierte Nierentransplantation, ohne kombinierte
Pankreastransplantation, Alter > 5 Jahre
8,835 23,1 7 0,755 41 0,261 x x 2,2879
A02Z O Transplantation von Niere und Pankreas 8,606 23,5 7 0,704 39 0,314 x x 1,8611
A03A O Lungentransplantation mit Beatmung > 179 Stunden 22,919 45,7 14 1,170 64 0,477 x x 3,2952
A03B O Lungentransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden 12,599 24,6 7 1,077 35 0,434 x x 2,3655
A04B O
Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen,
außer bei Plasmozytom oder mit Graft-versus-Host-Krankheit
Grad III und IV, mit Gabe bestimmter Stammzellen oder Alter <
16 Jahre, mit bestimmter Entnahme oder Stammzellboost
24,898 55,9 18 1,046 74 0,425 x x 3,3538
A04C O
Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, <
16 J. od. GVHD Grad III/IV od. auß. b. Plasmozytom, mit Gabe
best. Stammz. od. GVHD III/IV od. HLA-versch., mit best. Entn.
od. SZ-Boost od. m. intensivm. Komplexbeh. > 1764 / 1932 /
2760 P.
19,139 56,1 18 0,922 74 0,313 x x 2,9451
Externe Verlegung
Abschlag/Tag
(Bewertungsrelation)
Verlegungs-
fallpauschale
Ausnahme von
Wiederaufnahme 4)
Pflegeerlös
Bewertungs-
relation/Tag
Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog
Teil a) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen
DRGParti-
tionBezeichnung 6) Bewertungsrelation bei
Hauptabteilung
Bewertungsrelation
bei Hauptabteilung und
Beleghebamme
Mittlere
Verweil-
dauer 1)
Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer
Sog.
Spaltenlösung
Der neue aG-DRG-Katalog (Gremienvorbehalt) – allererste Erkenntnisse
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 32
Die höchsten Pflege-BWR pro Tag gibt es bei Neugeborenen (je
leichter desto höher das RG) und bei Beatmungs-DRGs.
nur 6 DRGs haben eine Pflege-BWR von < 0,5
(4 davon multimodale Schmerztherapie)
Ø BWR Pflege pro Tag = 1,00 (unter Einbeziehung der Überlieger
Take Home Messages
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 33
-35%
-30%
-25%
-20%
-15%
-10%
-5%
0%
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000
Katalogeffekte 2019/20: G-DRG 2019 zu aG-DRG 2020 je Krankenhaus
Die vollständigen Katalogeffekte resultieren aus der Ausgliederung der
Pflege sowie den Umbauten des DRG-Systems.
Gew. Mittelwert = -20,05%
Datenbasis:
§ 21-Daten 1. HJ 2019
ohne Überlieger, nur Fälle
mit CM>0 bei beiden
Groupern.
X-Achse: Fallzahl 1. HJ
Y-Achse: Katalogeffekt
Orthopädische
Fachkrankenhäuser
Geriatrische Fachkrankenhäuser
und Kinderkrankenhäuser
Pflegebudget: Standortbestimmung für jedes Haus nötig
Jedes Krankenhaus tut gut daran, nun einen Abgleich vornehmen, um sich der Frage anzunähern
(mehr geht im Moment nicht), mit welchen finanziellen Folgen hausindividuell durch den
Paradigmenwechsel zu rechnen ist:
Hausindividuelle
Pflegepersonalkosten
(unter Berücksichtigung der
Pflegepersonalkostenabgrenzungs-
vereinbarung)
Bisherige hausindividuelle Erlöse für die
Pflege
(u. a. Anteile DRG, PKMS-ZE, ZE 162/163,
ZE Palliativ)
Abgleich
Wenn die Pflegepersonalkosten niedriger sind als die bisherigen Erlöse, wenn also Überschüsse im
Bereich der Pflege erwirtschaftet wurde, werden diese ab 2020 ersatzlos entfallen. So könnten
bislang wirtschaftlich profitable Häuser schlagartig zu Verlustbringern werden.
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 35
PpSG: Wie wirkt das Pflegebudget?
Absehbar ist, dass es Streit um die Pflegekosten geben wird.
Welche vom Krankenhaus der Pflege zugeordneten Kosten akzeptieren die
Wirtschaftsprüfer? Und welche nicht?
Und was von dem, was die WPs testiert haben, akzeptieren später die Kassen 1:1?
Das wird viel Streit entfachen?
Und reichen die Schiedsstellen, um diesen Streit zu schlichten oder müssen das mit
großem Zeitverzug die Gerichte klären?
Es kann um Einzelfall um viel Geld gehen. Sogar sehr viel Geld.
Wie lange wird also offen bleiben, wie viel genau das Krankenhaus von den Pflegekosten
tatsächlich refinanziert bekommt?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 36
Ausgliederung – Mehr Geld oder weniger Geld für die Pflege?
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 37
Die damit verbundene wirtschaftliche
Unsicherheit ist unerträglich.
Müssen doch voraussichtlich für alle
risikobehafteten Positionen Rückstellungen
gebildet werden, die ggf. über Jahre die
Ergebnisse belasten.
Fazit und Ausblick
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 39
Das Pflegebudget zu
verhandeln wird eine neue
Herausforderung für alle
Beteiligten.
Die Krankenhausfinan-
zierung wird dadurch noch
komplexer.
Das Streitpotenzial auch,
sowohl im Rahmen der
Budgetverhandlungen als
auch im Rahmen der
Abrechnung.
Fazit und Ausblick
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 40
Was ist Pflege???
Fazit und Ausblick
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 41
Die Verhandlung von sach-
bzw. leistungsgerechten
hausindividuellen Entgelten
ohne Pflegeanteil dürfte eine
neue und nicht leicht zu
meisternde neue Aufgabe der
Verhandlungspartner werden.
Alle Entgelte, in denen bislang
Pflegeanteile steckten, sind neu
zu kalkulieren und neu zu
verhandeln.
Dabei werden 2020 Pflöcke
eingeschlagen, die
voraussichtlich langfristig
Wirkung entfalten.
Take Home Messages
Den Wirtschaftsplan 2020 zu erstellen dürfte vielerorts einem Blick in die Glaskugel
gleichkommen!
17. Gesundheitspflegekongress • Ausgliederung Pflege • Hamburg • Martin Heumann02.11.2019 42
Take Home Messages
Die Verhandlungsrunde 2019 kommt nur sehr langsam in Schwung.
Mehr als 40% der Häuser haben noch nicht einmal einen Termin. Und
es ist November!
Entsprechend spät werden wir voraussichtlich in die
Verhandlungsrunde 2020 starten.
Es stellt sich die Frage, ob wir vor dem Hintergrund des Pflexits
und den damit in Zusammenhang stehenden Unsicherheiten überhaupt unterjährige
Budgetabschlüsse 2020 erleben werden.
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Take Home Messages
Vorsicht mit Zusagen an die Mitarbeiter, die zusätzliche Kosten
oberhalb einer tariflichen Bezahlung verursachen.
Die Refinanzierung solcher Ausgaben ist nicht gesichert.
Und selbst wenn diese Kosten in diesen Zeiten von den Krankenkassen
übernommen würden bzw. werden müssten: Es gilt fast schon als
sicher, dass die Zeiten des Selbstkostendeckungsprinzips bald wieder
vorbei sein werden.
Spätestens dann werden sich allzu großzügige Zusagen, die man dann nicht mehr
zurückdrehen kann, rächen.
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Take Home Messages
Ob der Pflexit insgesamt mehr Geld für die Pflege bringt oder
vielleicht sogar weniger, ob er also hilft, das Pflege-Problem
zu lösen, steht in den Sternen.
Durch den Pflexit wird eine Umverteilung von ca. 15,3 Milliarden Euro
in Gang gesetzt. Ein riesiger Betrag.
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Pflegepersonaluntergrenzen: Ausblick
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Ausgliederung der Pflege – Gewinner und Verlierer
• Krankenhäuser mit einem vergleichsweise hohen Anteil
an examinierten Pflegepersonal und ein- bzw. zweijährig
ausgebildetem Pflegehilfspersonal
• Krankenhäuser mit Krankenpflegeschule
• Krankenhäuser in Bundesländern mit schnellem
Anerkennungsverfahren
• Krankenhäuser mit bislang vergleichsweise langen
Verweildauern und daraus resultierenden hohen Kosten
• Krankenhäuser mit schlechten baulichen Strukturen (z. B.
weite Wege, alte Fahrstühle, kleine Stationsgrößen)
• Krankenhäuser mit hohen Ausfallzeiten im Pflegedienst
(z. B. durch ein ungewöhnlich hohes Durchschnittsalter im
Pflegedienst)
• Krankenhäuser, die das Jahr 2019 genutzt haben, um
nicht ausgebildetes Pflegepersonal durch ausgebildetes
Pflegepersonal zu ersetzen
• Krankenhäuser mit attraktiven Arbeitsbedingungen für
Pflegekräfte
• Krankenhäuser, die aus Eigenmitteln in bessere bauliche
Strukturen investiert haben, u. a. um den Workflow in der
Pflege zu verbessern, denn sie verlieren nun die durch die
Investition gewonnenen Deckungsbeiträge bei
gleichbleibender Belastung durch Zins und Abschreibung
• Krankenhäuser, die konsequent die Pflege von Maßnahmen
entlastet haben, die auch andere Berufsgruppen ausführen
können, ohne die Pflegequalität zu schmälern
• Aber auch Krankenhäuser, die unter Inkaufnahme von
Qualitätsverlusten das Pflegepersonal ausgenutzt haben
• Krankenhäuser, die in pflegeentlastende Technik investiert
haben
• Krankenhäuser, die sich auf bestimmte Leistungen
konzentriert haben (z. B. Zentren)
• Krankenhäuser mit einer hohen Rate an Leihpersonal
• Krankenhäuser mit vergleichsweise niedrigen Kosten im
Pflegedienst
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Fazit und Ausblick
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Wenn das keine Angst
macht, dann weiß ich‘s
auch nicht…
Fazit und Ausblick
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