72
Jahrgang 10 ISSN 1611-227X 24. März 2012 Nr. 03

Pas 2012 ausgabe 03

Embed Size (px)

DESCRIPTION

https://www.schibri.de/pdf/pas/pas_2012_Ausgabe_03.pdf

Citation preview

Page 1: Pas 2012 ausgabe 03

Jahrgang 10 ISSN 1611-227X 24. März 2012 Nr. 03

Page 2: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 2 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

Page 3: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 3 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Page 4: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 4 - Nr. 03/2012

Pasewalker Nachrichten undAmtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal

ISSN 1611-227XAmtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal

Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt.Verbreitete Auflage: 10.000 ExemplareHerausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 PasewalkHerstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, www.schibri.de, E-Mail: [email protected] für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk:Der BürgermeisterVerantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk:Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, [email protected] für den amtlichen Teil des Amtes:Der Amtsvorsteher, Tel.: 03973/2067-0, [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die BürgermeisterVerantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden:Günter Schrom (GS), Tel.: 03973/216471, E-Mail: [email protected]:Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, [email protected]: Frau Nowak, Tel.: 039753/22757 oder 0172/3060122E-Mail: [email protected] Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich.Druck/Endverarbeitung:Hoffmann-Druck

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Heraus-gebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem be-steht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pase-walk (www.pasewalk.de).

Seite Inhalt

Stadt Pasewalk5 Wir Gratulieren7 Jubilare11 Öffentliche Bekanntmachung14 Rathaus17 Kultur & Museum18 Feuerwehr19 Wirtschaft22 Infos24 Kultur- & Sporttermine27 Kitas & Schulen32 Veranstaltungskalender35 Gedenken an einen Pasewalker Visionär: Erich Paulun37 Die Kinder von Kamp39 Am Rande39 Vereine43 Frühlingsgala44 2. Eggesiner K1-Fight-Cup

Teil Amt Uecker-Randow-Tal46 Wir Gratulieren47 Öffentliche Bekanntmachungen61 Aus den Gemeinden65 Informationen65 Aus dem Kulturleben68 Aus dem Vereinsleben

Impressum InhaltsverzeIchnIs

– Gewerbliche Anzeige –

– Gewerbliche Anzeige –

Page 5: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 5 - PASEWALKER NACHRICHTEN

wir gratulieren

… den Jubilaren zum Geburtstag im Monat April 2012

Auf Grund § 36 des Meldegesetzes M-V vom 12.10.92 (GVOBl. M-V S. 578) möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentli-chung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk, einlegen müssen.

Zum 100. GeburtstagFrau Agnes Jürgens

Zum 99. GeburtstagFrau Erna Wetzel

Zum 97. GeburtstagFrau Gerda Thiele

Zum 94. GeburtstagFrau Frieda Dreilich

Zum 92. GeburtstagFrau Anneliese Daberkow Frau Gerda Frey Frau Emmy Pommerening

Zum 91. GeburtstagFrau liesbeth IckertFrau Marie ZirmFrau Erika Stange

Zum 89. GeburtstagFrau Gerda Fleischer Frau Dorothea Gutjahr Frau Edith Gerth Herrn Alfred Wilke

Zum 88. GeburtstagFrau Ursula Lück Frau Elfriede Märtin

Zum 87. GeburtstagFrau Margot Mietzner Herrn Erich Mante Frau Hedwig Hübner Herrn Willi Kage Herrn Herbert Bauert Frau Helene Werth

Zum 86. GeburtstagFrau Hildegard Brillowski Frau Gerda Brettin Frau Erna Korsch Frau Ilse Dinse

Zum 85. GeburtstagFrau Hildegard Pellatz Herrn Hans Joachim Schmidt Frau Irmtraut Gombert

Zum 84. GeburtstagFrau Waltraud Zuchowski Frau Christel Kesten

Frau Brigitte Gorkow Frau Ursula Lentz Frau Ilse Splitt Herrn Siegfried Dumm Frau Christa Weber

Zum 83. GeburtstagHerrn Günter Krahn Frau Edeltraut Riborth Herr Manfred PaetzelFrau Helene SündermannFrau Irlanda Bressem

Zum 82. GeburtstagFrau Inge Mathwig Herrn Ernst Sydow Herrn Wilhelm Gehrke

Zum 81. GeburtstagFrau Gisela Krüger Frau Ilse Foth Herrn Werner Höfs Herrn Fred Scharf Frau Elli Barz Herrn Günter Hahn Frau Ilse Wegner

Zum 80. GeburtstagFrau Iris Schwenn Frau Grete Rauch Frau Inge Hübener Herrn Johann Richau Frau Edith Enskat Herrn Horst Didrigkeit

Zum 79. GeburtstagFrau Christel Lamprecht Frau Ruth Zimmermann Frau Helga Gnirk Frau Christel Ewald Herrn Lothar Lange Herrn Gert Gläser

Zum 78. GeburtstagFrau Angret Vogel Frau Sieglinde Neumann Frau Elli Radke Frau Bärbel Beyer Frau Irmtraud Grotzke Frau Anneliese Heinke Frau Waltraut Götsch

Zum 77. GeburtstagHerrn Hubert Walker

Herrn Rudi Fritzschka Herrn Horst Gehrke Frau Eva-Maria Artuschewski Herrn Karl-Heinz Wolff Herrn Georg Müller Herrn Eberhard Noack Frau Helene Fiedler Frau Herta ReinickeFrau Liane ZuckowskiHerrn Ernst Brüske Herrn Kurt Tuchtenhagen Herrn Siegfried Lange Herrn Dieter Gehse Frau Gertraud Labitzki

Zum 76. GeburtstagHerrn Joachim Podstawa Frau Edith Bliß Herrn Günter Klawitter Herrn Manfred Pantel Herrn Fritz Gnirk Frau Hildegard Pliquett Frau Sieglinde Hahn Frau Elsbeth Linke Frau Gertrud Paetzel Herrn Bernhard Gulow Herrn Werner Jahnke Herrn Horst Barnett Herrn Kurt Janke

Zum 75. GeburtstagFrau Helga Hertel Herrn Friedrich Thormann Frau Dr. Dora Knape Frau Anneliese Helle Frau Renate Lorenz Herrn Horst Treptau Frau Eva Haberstroh Frau Helga Lewerenz Herrn Friedbert Wilde Herrn Gerhard Bubbe

Zum 74. GeburtstagFrau Ilse-Nore Deutschendorf Frau Edelgard Wolff Herrn Klaus Hanff Herrn Klemens Petri Frau Hildegard Gutschmidt Frau Ingelore Schulz Frau Brigitte Rasch

Zum 73. GeburtstagHerrn Dr. Bernd Nitzke Frau Sonja Werth

Frau Gertrud Berger Frau Hannelore MalthiesHerrn Wldzimierz MalachowskiFrau Margitta Fechner Herrn Jürgen Sell Herrn Hans Matthies Herrn Horst Zimmermann

Zum 72. GeburtstagFrau Rosemarie Behm Frau Ursula Priegnitz Herrn Horst Firlei Frau Karin Seefeldt Herrn Klaus Fischer Herrn Wolfgang Hüfner Frau Erika Rohloff Frau Brigitte Ehlert Frau Brigitte Hasselmann Frau Inge Köppen Herrn Dieter Blödorn Frau Rita Ponick Herrn Manfred Heilemann Herrn Lothar Lietz Herrn Karl Thurmann Frau Rosita Arndt Frau Annemarie Heunemann

Zum 71. GeburtstagHerrn Klaus Sobczinski Frau Dorothea Wolff Herrn Karl Seidel Frau Rita Berg Herrn Werner Ahrendt Frau Annelies Ciesielski Frau Rosemarie Timm-Flemming Frau Christa Werth Frau Bärbel Tech Herrn Eberhard Sy Frau Sigrid Winnen

Zum 70. GeburtstagFrau Elli Glöde Frau Christa Fedtke Frau Heidelore Rachow Frau Isolde Hetke Frau Hannelore Flach Frau Gerda Lieske Frau Hannelore Meinke

Page 6: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 6 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

Page 7: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 7 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Jubilare

Der 97-jährige Georg Stein macht so manchem Jüngeren sportlich etwas vor

(PN/EE). Man will es kaum glauben, Ge-org Stein feiert im Cura-Seniorenzentrum seinen 97. Geburtstag. Noch immer er-kundet der mobile Senior, zum Teil auch selbständig, mit seinem Rollator Pasewalk. Wenn die Strecke etwas weiter geht, nimmt er schon Mal den elektrischen Rollstuhl zur Hilfe. Er will wissen, was in seiner Stadt passiert. Davon überzeugen konnte sich auch Rainer Dambach, Pasewalks Bürger-meister, als er mit einem großen Blumen-strauß und vielen guten Wünschen gra-tulierte. Dabei begannen die Kinderjahre für den Jubilar gar nicht so rosig. Der Va-ter blieb im Krieg, ja er lernte ihn erst gar nicht kennen. Als er gerade sieben Jahre war, starb die Mutter. Ein Onkel bot ihm Unterschlupf. Mit 12 verdiente er sich dann seinen Lebensunterhalt bei einem Bauern. „Ich hütete die Kühe und musste das gan-ze Viehzeug versorgen. Dafür erhielt ich Essen und Kleidung“, berichtet der in der Niederlausitz geborene Mann dem Bür-germeister. Er lernte den Beruf eines Kup-ferschmieds. Vier Jahre dauerte die Leh-re, dann schlossen sich zweieinhalb Jahre als Geselle an und alles für 1,80 Mark in der Woche. „Eine Mark musste ich an den Vormund, meinen Onkel für den Lebens-unterhalt abgeben“ resümiert Stein. 1935 ging er für einige Zeit zum Militär, bis es ihn 1938 nach Pasewalk in das Bahnbe-triebswerk verschlug. Die Loks, damals noch mit Dampf betrieben, hatten es ihm angetan. Er wurde Lokführer, war dann meistens mit Güterzügen unterwegs. Diese

Position verschonte ihn auch vor dem Ein-zug als Soldat in den Krieg. Später führten ihn seine Schienenwege bis nach Russland, auch privat. Mit 65 ging er in den Ruhe-stand. Endlich ein wenig mehr Zeit für die Ehefrau, die Hobbys Angeln und Garten-arbeit. „Es macht Freude, sich fit zu hal-ten“, gesteht der 97–jährige Georg Stein dem Bürgermeister. Sportlich war und ist Georg Stein noch immer. Jeden Morgen wird das Fenster geöffnet und dann heißt es erst einmal 12 Minuten Frühsport. Doch das reicht dem rüstigen Senior nicht. Kraft-sport kommt hinzu. Hanteln mit je 2 Kilo-

Der 97-jährige Georg Stein freut sich über die Glückwünsche, die Bürgermeister Rainer Dam-bach überbringt. Foto: Ernst

gramm für die Arme und 2,5 für die Beine werden gestemmt. Da staunen die Gäste, zu denen auch die Töchter und der Schwieger-sohn gehören. „Aber Sitzsport, das kommt gar nicht infrage“, betont Stein, der auch auf allen anderen Veranstaltungen, die im Seniorenzentrum stattfinden, zu finden ist. Vor sechs Jahren wurde das Seniorenzent-rum sein zu Hause. Zuerst zusammen mit seiner Frau auf einer anderen Etage. Nach deren Tod zog er um. „Es ist schön hier, das Personal kümmert sich sehr um uns und es gibt immer schöne Veranstaltun-gen“, lobt Stein.

Überraschung zum 97. Geburtstag

(PN/EE). Bei Elfriede Belz in der Markt-straße in Pasewalk herrschte große Aufre-gung. Die stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Baganz stand mit einem großen Blumenkorb und vielen Grüßen und Glück-wünschen des Bürgermeisters der Stadt Pa-sewalk vor der Tür. Die mobile 97-Jährige feierte am 19. Februar im Kreise ihrer Lie-ben ihren Ehrentag. „Zu Hause“ waren wir vier Kinder, drei Mädchen und ein Junge, ich war die Zweite. Die jüngste Schwes-ter lebt noch, sie ist auch diejenige, die

der Schwester täglich hilfreich zur Seite steht. Außerdem kommt dreimal täglich der Pflegedienst von St. Spiritus. Von dort wird auch das Mittagessen gebracht, „es ist lecker“, schwärmt sie. In Pasewalk, in der Grünstraße – Ecke große Kirchenstraße aufgewachsen, erinnert sie sich noch ganz genau an die schönen aber auch an die har-ten Tage in ihrem Leben. Zu den schönen Begebenheiten gehören unbedingt einige aus den Kindertagen. „Da kamen die Sche-renschleifer und gingen von Haus zu Haus,

oder der Leierkastenmann, der auf der Stra-ße spielte. Für einen Groschen spielte un-ser Lieblingslied. Es war schön“, resümiert die Seniorin, die inzwischen neben ihrem Sohn mit Schwiegertochter, drei Enkel mit Familie und fünf Urenkelkinder hat. Aber sie hat auch die Zeit des Krieges mitge-macht. „Alle Männer aus der Familie sind im Krieg geblieben, auch ihr erster Mann“, berichtet sie. 1936 hatten die beiden jun-gen Leute geheiratet, ein Jahr später kam Sohn Horst zur Welt. Es war eine schwere

Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit den Eheleuten Peter und Bärbel Krämer den Eheleuten Hans und Ilse Preißler

Page 8: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 8 - Nr. 03/2012

Zeit, zumal Elfriede Belz auch zum Kriegs-dienst nach Neu Stettin musste. Sie hatte Glück, sie arbeitete in der Küche, aber ihr Sohn war in dieser Zeit bei fremden Leuten untergebracht, das war sehr schwer für die Frau. Sie erlebte die Flucht, kam bis Mal-chin mit ihrem Sohn. Der Opa konnte hier eine kleine Wohnung besorgen. Dort lern-te sie auch ihren zweiten Mann kennen. In den unruhigen Zeiten wechselte sie zwi-schenzeitlich auch Mal wieder nach Pase-walk. 1949 heiratete sie wieder. Einen gro-ßen Schritt wagten die Eheleute 1956, sie zogen nach Hamburg. Dort arbeitete El-friede Belz bis zu ihrer Rente in der Lohn-buchhaltung. „In den ersten Jahren gab es jeden Freitag Lohn. Da haben wir das Geld immer in Tüten vorbereitet“, erinnert sie sich. Ob es nun die schönen Erinnerungen an Pasewalk waren, oder vielleicht auch ein wenig Heimweh, wer weiß? 1995 zog sie wieder in ihre alte Heimat Pasewalk. Noch immer sagt sie: „In Pasewalk gibt es schöne Mädchen“. Na ja, sie muss es ja ei-gentlich wissen.

Glückwünsche überbrachte die 1. Stellvertretende des Bürgermeisters, Frau Gudrun Baganz. Foto: Ernst

90. Geburtstag Heinz Erdmann

(PN/EE). Eigentlich ist Heinz Erdmann ein „junger Pasewalker“. Er und seine Frau zo-gen erst vor 14 Jahren in die Stadt an der Uecker. Hier feierte er am 20. Februar sei-nen 90. Geburtstag und die Gratulanten kamen nicht nur aus dem Kreise der Fa-milie. Als einer der Ersten stellte sich der Bürgermeister der Stadt, Rainer Dambach, mit Blumen und Glückwünschen ein. Haus-bewohner und die Ortsgruppe der Volksso-lidarität schlossen sich an. Gern berichte-te der Jubilar dem Bürgermeister von den schönen Erlebnissen in unserer Stadt. Ob-wohl es doch eine Umstellung war, aus dem verhältnismäßig großen Greifswald in das kleine Pasewalk zu ziehen, lebten sich die Eheleute schnell ein. „Wir waren vorher oft bei unserer Tochter und unseren Schwiegersohn zu Besuch und lernten so schon viele Leute kennen. Hinzu kam, dass wir gleich Anschluss an die Gruppe der Volkssolidarität fanden“, berichtet Heinz Erdmann. „Hier und beim Deutschen Ro-ten Kreuz sind wir schon viele Jahre Mit-glied“, ergänzt er. Für Heinz Erdmann und seine Familie war es besonders wichtig, dass sie hier gleich einen Anlaufpunkt hat-ten. War es in jungen Jahren das Kegeln, das Segeln auf dem Malchiner oder Kum-merower See und das Tanzen; „früher wa-ren wir immer die Ersten und die Letzten auf dem Tanzparkett“, ergänzt Erdmann, sind es heute die ruhigeren Spaziergän-ge oder Ausflüge mit der Familie, die das Herz erfreuen. Dass er noch so fit ist, ver-

dankt er dem Sport. „Sport hält fit“, sagt er. 32 Jahre kegelte der jetzige Senior ak-tiv in Greifswald. Geboren im Kreis Dem-min, in Malchin aufgewachsen, dort auf die Volksschule gegangen und den Beruf eines Schlossers erlernt. Es folgten die Jahre des Krieges. Diese glücklich überstanden arbei-tete der engagierte Schlosser in Greifswald in einem Betrieb für „landwirtschaftliche Kraftwerke“. Die Familie zog nach Greifs-

wald. Das Arbeitsgebiet Erdmanns, der in-zwischen die Meisterschule absolvierte und Werkstattleiter wurde, zog sich an der gan-zen Ostseeküste entlang. 32 Jahre arbeite-te der engagierte Mann in demselben Be-trieb für Melioration in dem Schöpfwerke betreut wurden. Denkt er zurück, erinnert er sich gern daran. Denkt er an die Zukunft, wünscht er sich vor allem Gesundheit für sich und seine Familie.

Bürgermeister Rainer Dambach gratuliert Heinz Erdmann zum 90. Geburtstag und überbringt gleichzeitig Glückwünsche des Ministerpräsidenten unseres Landes. Foto: Ernst

Page 9: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 9 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Geburtstagsfeier in St. Spiritus für Amelie Hoffmann(PN/EE). Amelie Hoffmann schaut aus dem Fenster. Sie kann genau auf die Stra-ße sehen und alle ankommenden Gäste schon von Weitem erkennen. Sie feierte am 1. März ihren 95. Geburtstag. Erster Gratu-lant war natürlich ihr lieber Ehemann und das Personal von der Geistlichen Stiftung St. Spiritus. Aber auch aus der Stadtver-waltung kamen Grüße und Glückwünsche. Gudrun Baganz, stellvertretende Bürger-meisterin Pasewalks, überbrachte Blumen und viele gute Wünsche des Bürgermeis-ters und der Stadtverwaltung. Gemeinsam haben die Eheleute in St. Spiritus ein schö-nes Zimmer in der ersten Etage des Hau-ses. „Wir wollten gern hier her“, berichten die beiden. Aber trotzdem ist ein bisschen Heimweh nach dem Häuschen mit Garten in Jatznick dabei. 2008 kam die Krankheit. Zuerst wohnte Amelie Hoffmann für kurze Zeit im Cura-Seniorenzentrum. 2009 zog sie um in die Stiftung, wo etwas später auch ihr Mann hinzuzog. Das Licht der Welt er-blickte die Jubilarin im Sudetenland. Dort wuchs sie auf und ging zur Schule. Nach dem Krieg 1945/46 kam sie nach Jatznick, erinnert sie sich. Dort lernte sie ihren jetzi-gen Mann kennen und die beiden heirate-

Inmitten ihrer Familie feiert Amelie Hoffmann ihren 95. Geburtstag in St. Spiritus. Foto: Ernst

ten 1953. Fast ihr ganzes Leben blieb sie in Jatznick. Trug der kleine Garten am Haus nach dem Krieg vor allem zur Ernährung der Familie bei, erfreuten später die Blu-men das Auge der Jatznickerin. Ganz ak-tiv engagierte sich Amelie Hoffmann in der Gruppe der Volkssolidarität, erinnert sich

die Enkeltochter Vida Maurer, die mit ih-rem Mann und der Schwiegertochter zu den liebsten Gratulanten des Tages gehö-ren. Zur Familie gehören drei Enkelkinder und vier Urenkelkinder. „Der Sohn ist lei-der schon vor drei Jahren verstorben“, be-richtet der Ehemann.

Erika Kleist feiert 90. Geburtstag im Cura-Seniorenzentrum

(PN/EE). „Wir freuen uns, dass es unserer Mutter, Erika Kleist, hier so gut gefällt“, be-richten Marianne und Jürgen Günther, die der Mutter liebevoll gratulieren. Die Jubi-larin feierte am 2. März im Cura-Senioren-zentrum in Pasewalk ihren 90. Geburtstag. Dazu ist eine Tafel festlich gedeckt und na-türlich haben sich dazu Gratulanten einge-stellt. Allen voran die stellvertretende Bür-germeisterin der Stadt Pasewalk, Gudrun Baganz. Mit einem großen Blumenstrauß überbringt sie die Grüße und Glückwün-sche des Bürgermeisters und der Stadtver-waltung Pasewalk. Liebe Grüße kommen auch von den Mitarbeitern des Hauses. Seit 2007 wohnt Erika Kleist im Seniorenzent-rum. Gern nimmt sie an den wöchentlichen Veranstaltungen im Haus teil. Auf Spazier-gängen gilt noch immer ihre ganze Auf-merksamkeit den Blumen, so wie früher denen in ihrem Garten oder in der Gärtne-rei, wo Erika Kleist arbeitete. Gern hört sie noch immer Musik. Wenn die Musikthera-pie angesetzt ist, fehlt sie auf keinen Fall. Bei Stargard in Hinterpommern geboren und aufgewachsen, brachten sie die Wirren des Krieges und der Flucht 1945 nach Pe-

tersruh bei Brüssow. 1946 heiratete sie und schenkte zwei Kindern das Leben. Sie ar-beitete in der Landwirtschaft und umsorgte die Familie. 1996 verstarb ihr Mann. 2002 zog sie nach Brüssow und schließlich 2007

nach Pasewalk ins Cura-Seniorenzentrum. Hier ist sie ihren Kindern und ihrer Enkel-tochter, die sie sehr gern und oft besuchen viel näher, denn alle wünschen sich noch viele schöne gemeinsame Stunden.

Blumen und Glückwünsche an Erika Kleist. Foto: Ernst

Page 10: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 10 - Nr. 03/2012

Elisabeth Kern feiert 100. Geburtstag im Cura-Seniorenzentrum

(PN/EE). Sie macht so manchem Jüngeren noch etwas vor. Elisabeth Kern wurde am 7. März 100 Jahre. Dabei sind ihre Gedanken noch fit und ihr Humor und ihre Lebensfreu-de lassen nichts zu wünschen übrig. „Nein 100 Jahre, so fühle ich mich noch nicht, das muss ein Rechenfehler sein“, scherz-te sie noch kürzlich mit ihren Enkelsöhnen berichten diese. Über 80 Gäste fanden sich zu ihrer Geburtstagsfeier im Cura-Senioren-zentrum ein. Darunter der Bürgermeister der Stadt Pasewalk, Rainer Dambach, der seine Grüße und Glückwünsche, die der Stadt und die des Ministerpräsidenten unseres Landes überbrachte. Die 9 Kinder, 19 Enkel, 21 Urenkel und 6 Ururenkel mit ihren Fami-lienangehörigen und Freunden kamen zum gratulieren. „Ganz genau kennen wir uns untereinander auch nicht“, gesteht eine der Gäste. Aber das ist ja auch nicht so wichtig, bei der großen Familie kann das schon ge-schehen. Hauptsache ist ja, dass sich Oma freut. Geboren und aufgewachsen ist die Ju-bilarin in Stettin. Schon früh entdeckte sie ihre Leidenschaft für das Nähen. Mit sie-ben Jahren konnte sie bereits eine Nähma-schine bedienen. Das half später nicht nur die Kleidung für die Kinder, sondern auch für die Enkel und Urenkel herzustellen und zu reparieren. Erwachsen geworden lernte sie ihren Mann Johann kennen, sie heirate-ten im November 1934 und zogen in den kleinen, verträumten Ort Peterswalde. Der wurde für Kinder, Enkel und Urenkel zu einem zu Hause, einem Ort der Geborgen-heit und des Glücks. In Peterswalde arbei-tete die junge Elisabeth, wie die meisten der Bewohner, auf dem Gut. 1945 übernahm sie eine Siedlung. Es begann eine sehr schwe-re und entbehrungsreiche Zeit für die Mut-ter von 5 Kindern. Der Ehemann noch in Kriegsgefangenschaft, hatte sie so alle Ar-beiten allein zu bewältigen. Ulrich der Äl-teste versuchte seiner Mutter so gut es ging

zu helfen. Erst 1947 kehrte der Familienva-ter mit schweren gesundheitlichen Schäden nach Hause zurück. Diese machten der Fa-milie auch weiter große Sorgen und Prob-leme. Doch den Kopf in den Sand stecken, das gab es nicht für Elisabeth Kern. Im Ge-genteil, die Familie wurde noch größer. Sie wurde schließlich zum Beruf. „9 Kinder, 1 Sohn starb schon als Säugling im den 40er Jahren, bedurften einer straffen Führung, aber böse Worte oder Schläge gab es nie“, berichten die Kinder. Mit der Gründung der LPG 1951, ging es auch mit der Familie ein wenig bergauf. „Kommt Zeit, kommt Rat“ war die Devise von Oma Kern. 1982 starb der Ehemann Johann, ein starker Schicksals-schlag für die Familie, aber der starke Le-bensmut der Jubilarin und die Familie fingen alles auf. Hoffnungslosigkeit und Trübsal waren Fremdwörter für das „Geburtstags-kind“. Ihr liebstes Stück im Haushalt blieb die Nähmaschine, davon profitierten bis ins

hohe Alter alle Kinder. Gern nahm Elisabeth Kern auch ein Buch zur Hand. Noch heute sind sie ihre treuen Begleiter. Zum Tag der Generationen, der jährlich im Cura-Senio-renzentrum stattfindet, nutze sie nicht nur die Gelegenheit sich ein Buch anzusehen, sondern auch zum Flechten, um den jungen Gästen etwas zu zeigen und dazu brauchte sie nicht einmal eine Brille. Eine ganz be-sondere Überraschung hatte das Senioren-zentrum für die Jubilarin. Sie engagierte den Jatznicker Chor als kleines Präsent für die-sen Tag. Frühlings-, Volks- und Heimatlie-der, die sie so gern hört, erklangen zu ihrer großen Freude. „Bis zum heutigen Tag wur-de ihr Leben steht’s geprägt von großer Be-scheidenheit und dem Wunsch immer allen Anderen etwas zu geben“, berichten voller Dankbarkeit die Kinder. Deren Dank geht auch an das Cura-Seniorenzentum, für die gute Pflege und die Geborgenheit die die Mutter hier erfährt.

Die Jubilarin im Kreise ihrer Familie und Gratulanten. Foto: Ernst

– Gewerbliche Anzeige –

Page 11: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 11 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Öffentliche Bekanntmachungen

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –

Jahresrechnung der Stadt Pasewalk für das Haushaltsjahr 2010

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 2. Februar 2012 gemäß § 61, Absatz 3, der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor-pommern die Jahresrechnung 2010 beschlossen und dem Bürgermeis-ter für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Im Jahresabschluss 2010 wurden1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen auf 14.837.898,83 € die Ausgaben auf 14.837.898,83 €2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen auf 4.372.524,29 € die Ausgaben auf 4.372.524,29 €festgesetzt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 61, Absatz 4, der Kommunalverfas-sung des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 26. März 2012 bis 10. April 2012 in der Stadtverwaltung Pasewalk, Zimmer 1/17, Haußmannstraße 85, in 17309 Pasewalk, während der Dienststun-den zur Einsichtnahme aus.

Pasewalk, 03.Februar 2012

Dambach - Siegel -Bürgermeister

Stadt PasewalkPräsident der Stadtvertretung

Öffentliche Bekanntmachungzur Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk

Termin der Sitzung: Donnerstag, 12.04.2012Beginn: 18:00 UhrOrt: großer Sitzungssaal (Anbau Rathaus) Haußmannstraße 85 17309 Pasewalk

Tagesordnung:Öffentlicher Teil:1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ein-

ladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung3. Einwohnerfragestunde4. Bekanntgabe der Ergebnisse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung

vom 17.02.20125. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 17.02.20126. Informationen des Bürgermeisters7. Kostensätze und Elternbeiträge in der städtischen Kindertagesstätte

„Haus der fröhlichen Jahreszeiten“ 2012 (Informationsvorlage)8. Gutachterliche Untersuchung von Gestaltungsmöglichkeiten der Zu-

sammenführung von Verwaltungen9. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Gewerbeimmobilien10. Teileinziehung der Straße „Kleine Kirchenstraße“ von der Grünstra-

ße bis zur Ueckerstraße

11. Bebauungsplan Nr. 36/12 „Rudolf - Breitscheid Straße“ – Aufstellungsbeschluss –12. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 „Solarfeld Altes Gas-

werk“13. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/10 „Dargitzer Straße“14. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 31/10 „Dargitzer

Straße“

Nichtöffentlicher Teil:1. Grundstücksangelegenheiten:

1.1 Aufhebung des Grundstückskaufvertrages mit Mola Solaire Pro-duktions GmbH

1.2 Positionierung der Stadtvertretung zum Verkauf der Kita „Stor-chennest“

2. Zuschläge/Vergaben:2.1 Vergabe von Leistungen für Beschaffung/Lieferung von Druck-

und Kopiertechnik3. Anfragen der Stadtvertreter und Informationen

HaackPräsident der Stadtvertretung

Page 12: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 12 - Nr. 03/2012

Auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 02.02.2012 wurde die nachfolgende Förderrichtlinie beschlossen:

Richtlinie der Stadt Pasewalk zur kommunalen Förderung für Projekte von Vereinen und Selbsthilfegruppen auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und

Seniorenarbeit, der Kultur und Kunst sowie der Sozialarbeit(Beschluss STV/028/2011)

I. Grundsätze der Förderung1. Die Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Selbsthilfegrup-

pen ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Pasewalk, die im Rah-men der in der Haushaltsplanung beschlossenen finanziellen Mit-tel für die Förderung der Vereine ihre Anwendung findet.

2. Gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen haben die Mög-lichkeit in den Bereichen der Sozial- und Behindertenarbeit, des Sports und der Kultur, insbesondere für die Jugendarbeit, eine fi-nanzielle Förderung zu beantragen, wobei jeder Verein nur eine Förderung im Jahr erhalten kann.

3. Die Förderung nach dieser Richtlinie soll gleichzeitig die Eigen-initiative der Vereine anregen. Eine angemessene Eigenleistung der Vereine und die Beteiligung an der Organisation des sport-lichen wie kulturellen Lebens, insbesondere bei der Unterstüt-zung der Feste und Veranstaltungen der Stadt Pasewalk, ist Vo-raussetzung für die finanzielle Förderung durch die Stadt.

4. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer An-teilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder als Sachleistung.

5. Ein Förderantrag sollte auch Förderungsmöglichkeiten durch andere Stellen (wie z. B. Dachverbände, Kreis-, Landes-, Bun-desmittel, Stiftungen etc.) ausnutzen.

6. Die Zuwendungen sind zweckgebunden zu verwenden, auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nach dieser Richtlinie kein Rechtsanspruch. Sie können grundsätzlich nur im Rahmen der jeweiligen Haushaltsmittel bewilligt werden.

7. Der Zuwendungsempfänger hat in geeigneter Weise öffentlich auf die Förderung durch die Stadt Pasewalk hinzuweisen.

8. Keine Förderungen erhalten politische Parteien und Wählerver-einigungen.

II. Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger Projektförderungen können Vereine und Selbsthilfegruppen bean-

tragen, die ihren Sitz in der Stadt Pasewalk haben und 1. seit mindestens einem Jahr bestehen.2. die Veranstaltung, das Projekt, das Angebot oder die Maßnah-

me in der Stadt öffentlich durchgeführt wird3. die Termine mit der Stadt abgestimmt wurden4. die Veranstaltung bzw. Projekt/Maßnahme von allgemeiner

sportlicher bzw. kultureller Bedeutung sind bzw. längerfristig Bestand haben

5. mit dem Zuschuss die Gesamtfinanzierung des Projekts abgesi-chert ist,

6. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt vorliegt,

7. die personellen Voraussetzungen für die Durchführung der ge-planten Maßnahmen gegeben sind,

8. das Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

9. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel vorliegt

10. die Zuwendungen der Maßnahmen des Vorjahres ordnungs- und zeitgemäß der Richtlinie abgerechnet sind.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Stadt

Pasewalk anzuzeigen wenn- er nach Vorlage des Finanzierungsplanes (auch nach Vorlage des

Verwendungsnachweises) weitere Zuwendungen für den selben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhalten hat

- der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zu-wendung maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen

- sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist

- ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder er-öffnet wurde

- ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wurdeVon der Förderung ausgeschlossen sind- Projekte und Vorhaben, die vorwiegend auf wirtschaftlichen Ge-

winn orientiert sind.- Projektvorhaben die ausschließlich den Vereinsmitgliedern die-

nen und keine Außenwirkung haben- Honorare für Vereins- oder Verbandsmitglieder oder Angehöri-

ge der Körperschaften- kurzlebige Wirtschaftsgüter und Bekleidung- Vereinsfeiern, Weihnachtsfeiern und sonstige Feiern, Speisen

und Getränke- Reisen und Ausflüge

Die Liste ist nicht abschließend, sie kann durch Beschluss der zu-ständigen Vergabegremien erweitert werden

III. Arten der Förderung1. Jugendarbeit Sport und Kultur Für Projekte mit Jugendlichen im Bereich Sport und Kultur können

dem Verein maximal 500 € für die Maßnahme gewährt werden.2. Kultur-, Kunst-, Sozialarbeit Durch die Förderung soll ein attraktives, vielseitiges, abwechs-

lungsreiches und für alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Pa-sewalk zugängliches Angebot geschaffen werden. Die maximale Höhe der Bezuschussung beträgt 500 €. Besondere Berücksich-tigung finden dabei Projekte, die- alternativ zu privaten, medien- und geschäftsorientierten Ver-

anstaltungen stattfinden- Einwohner zum eigenen Mitmachen anregen- neue Erlebnisorte der Kultur ausfindig machen- sich zielgruppenorientiert um Senioren, Behinderte, Kinder

und Jugendliche bemühen- eine große Außenwirkung erzielen- in Pasewalk statt finden

Für Vereine, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Le-ben der Stadt beitragen (Subsidiaritätsprinzip) ist eine Aufsto-ckung der Bezuschussung möglich auf maximal 800 €

3. Vereinsjubiläen Vereine können auf Antrag bei der Begehung einer 10-, 15-,

20-, 25-jährigen und folgenden Vereinsjubiläen (alle 5 Jahre) eine Zuwendung von 5 € pro anrechnungsfähigem Jahr erhal-ten. Der Höchstbetrag wird auf 300 € festgesetzt.

Page 13: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 13 - PASEWALKER NACHRICHTEN

4. Sonstige Förderung Die Stadt Pasewalk kann bei der kostenlosen oder bereits bezu-

schussten Nutzung von Vereinsräumen, Sporthallen etc. unter-stützend tätig sein.

IV. Verfahren1. Antragstellung Der schriftliche Antrag auf Zuwendung ist mit einem vorgege-

benen Antragsformular grundsätzlich bis zum 31.3. des laufen-den Haushaltsjahres beim zuständigen Fachbereich der Stadt-verwaltung Pasewalk einzureichen. In der Regel sind folgende Unterlagen beizufügen:1. die aktuelle Satzung und der aktuelle Vereinsregisterauszug,

soweit sie nicht schon bei der Stadt vorliegen 2. Ausgaben- und Finanzierungsplan 3. Nachweis über die zur Verfügung stehenden Eigenmittel (Er-

klärung)4. ausführliche Projektbeschreibung und Begründung5. Nachweis öffentlicher Zuwendungen Dritter6. eine institutionelle Förderung oder eine Förderung durch

kostenlose oder bezuschusste Nutzung von Sportstätten oder Vereinsräumen muss mit aufgeführt werden.

Für Antragsteller, die über keine anderen Einkommensmöglich-keiten verfügen, gelten bei der Beantragung und Abrechnung der Zuwendung die Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Spen-den als Eigenanteil des Antragstellers.

Neuanträge von Antragstellern, die den Verwendungsnachweis früherer bewilligter Projekte zum Zeitpunkt der Antragstellung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig eingereicht haben, oder deren Verwendungsnachweis nicht entsprechend der Be-willigung ausfällt, werden nicht bearbeitet und an den Antrag-steller zurückgesandt.

2. Bewilligung- Das zuständige Fachbereich prüft die Fördermöglichkeiten

und die Zuwendungsvoraussetzungen nach den im Folgen-den aufgeführten Förderungsmaßnahmen und vermittelt, vor-behaltlich der Förderfähigkeit der Antragstellung, eine Be-

schlussempfehlung an den zuständigen Fachausschuss der Stadt Pasewalk.

- Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses wird an den Hauptausschuss der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk zur Beschlussfassung weitergeleitet.

- Gemäß der Beschlussfassung zur finanziellen Förderung durch den Hauptausschuss erhält der Antragsteller einen Be-willigungsbescheid vom zuständigen Fachbereich der Stadt-verwaltung Pasewalk.

- In dem Bescheid ist die Höhe und Zweckbindung der Förde-rung festgeschrieben. Des Weiteren kann der Bewilligungs-bescheid Auflagen enthalten.

3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen

Vorlage des Verwendungsnachweises. Eine Zahlung vor Ab-schluss der Maßnahme ist auf Antrag in Ausnahmefällen mög-lich und wird durch die Verwaltung entschieden.

Bei nicht fristgerechter Nachweisführung des Vereins, ist der ausgezahlte Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten.

4. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis hat auf dem vorgegebenen Form-

blatt bis spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme zu erfolgen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Belege und Quit-tungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Der Stadt Pasewalk bzw. deren Beauftragtem bleibt eine Prüfung vorbehalten

V. In-Kraft-Treten Die Richtlinie zur Förderung des Sports, der Kultur, der Kinder-,

Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit der Stadt Pasewalk in der Neu-fassung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft und ersetzt da-mit die Förderrichtlinie vom 01.01.2009.

Pasewalk, den 03.02.2012

DambachBürgermeister

Landkreis Vorpommem-GreifswaldDie Landrätinals Straßenaufsichtsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung über die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Stadt Pasewalk

Die Landrätin des Landkreises Vorpommem-Greifswald gibt als Stra-ßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden bekannt, dass die Stadt Pase-walk gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG) vom 13.01.1993 einen Antrag auf Wegeeinziehung (Teileinziehung) des Rad-weges Berlin–Usedom 2. BA vom Gemeindewiesenweg bis zur Tor-gelower Chaussee, Gemarkung Pasewalk, Flur 34, Flurstück 3 und Flur 36, Flurstück 42/2, gestellt hat.Der 2. Bauabschnitt des Radweges Berlin–Usedom führt ab dem Ge-meindewiesenweg bis zur Torgelower Chaussee über eine vorhandene öffentliche Straße, die als gewidmet gilt. Die Nutzung des Radweges ist nur für Fußgänger, Radfahrer und Eigentümer bzw. Pächter der angren-zenden landwirtschaftlichen Flächen zulässig. Aus diesem Grund macht sich eine Teileinziehung des Weges erforderlich.Der Plan der einzubeziehenden Fläche kann vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung in der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85,

17309 Pasewalk, im Bauamt, Zimmer 2/02, zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:Montag: 09.00–12.00 UhrDienstag: 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 UhrDonnerstag: 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 UhrFreitag: 09.00–11.30 UhrEinwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pa-sewalk, im Bauamt Zimmer 2/02, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschluss-frist. Später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Im Auftrag

Antje Kramer

Page 14: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 14 - Nr. 03/2012

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Rathaus

Der Bürgermeister führt sein nächstes Bürgergespräch „Rathaus am Markt“ am Fr., 13.04.2012 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr durch. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Di., 27.03. in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Zimmer 1/09 (1. OG) des Rathauses statt.

VomPasewalker Glockenspiel

erklingen im März folgende Melodien:

„Nun will der Lenz uns grüßen“„Kuckuck, ruft’s aus dem Wald“

jeweils09.45 Uhr, 14.45 Uhr15.45 Uhr, 17.45 Uhr

Nächster Wechsel:Ostersonntag 08.04.2012

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag, dem 21.04.2012.Redaktionsschluss: 26.03.2012 Anzeigenschluss (für fertige Vorlagen) ist am Mittwoch, dem 04.04.2012, 9.00 Uhransonsten am Montag, dem 02.04.2012.

Links stehend beginnen wir mit dem zweiten Teil des Oster-puzzles der Stadtwerke Pasewalk GmbH.

Page 15: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 15 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Niederschlagswasserbeseitigung in Pasewalk

(PN/ES). Durch die Darstellung der Pres-se ist bei den Gebührenpflichtigen der Anschein erweckt worden, dass die Kal-kulation für den Niederschlagswasser-gebührensatz nicht rechtmäßig erfolgte. Die Reaktion der Bürger auf die Mittei-lung der Presse zeigt, dass eine Verunsi-cherung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation erzeugt worden ist, dies ist Anlass, nachfolgend auf die Pro blematik der Niederschlagswasserge-bühren einzugehen.

Den Aufführungen soll der Begriff des Niederschlagswassers vorangestellt wer-den.

Der Begriff des Niederschlagswassers umfasst hiernach nur das Wasser von Niederschlägen (Regen, Schnee), wel-ches auf bebaute oder befestigte Flächen anfällt und von dort gesammelt abfließt. Nur insoweit ist Niederschlagswasser überhaupt Abwasser im Sinne des Was-serhaushaltsgesetzes und des Landes-wassergesetzes.

Anders als beim Schmutzwasser be-steht für Niederschlagswasser gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 Landeswassergesetz kei-ne Pflicht zum Einleiten in das zentrale öffentliche Niederschlagswassernetz, so-fern es auf dem jeweiligen Grundstück schadlos für andere Grundstücke verwer-tet bzw. versickern kann. Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlags-wassergebühr ist allerdings grundsätz-lich, dass das auf den bebauten und ver-siegelten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser auch tatsächlich in das zentrale öffentliche Niederschlags-wassernetz eingeleitet wird. Somit kann es vorkommen, dass zwar ein Grund-stücksanschluss vorhanden ist, für den auch ein Kanalanschlussbeitrag zu ent-richten ist, jedoch eine Pflicht zur Zah-lung von Niederschlagswassergebühren nicht besteht, da tatsächlich vom Grund-stück kein Niederschlagswasser eingelei-tet wird, sondern wie vorgenannt zulässig auf dem Grundstück verbleibt.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren ist die von den Stadtvertretern der Stadt Pa-sewalk beschlossene Niederschlags-wassergebührensatzung der Stadt Pase-

walk vom 18.03.2004, zuletzt geändert am 27.11.2009.

Die Kalkulationen zu den in den Satzungen festgesetzten Gebührensätzen lagen jeweils den Stadtvertretern der Stadt Pasewalk vor und wurden von ihnen gebilligt.

Der Gebührensatz ergibt sich aus den Kosten zur Bewirtschaftung des Nieder-schlagswassernetzes und den an das zen-trale öffentliche Niederschlagswassernetz angeschlossenen bebauten und versiegel-ten Grundstücksflächen sofern von diesen auch tatsächlich Niederschlagswasser ein-geleitet wird.

Die Grundlage für die Ermittlung der be-bauten und versiegelten Flächen für die Ursprungskalkulation bildeten die Anga-ben aus dem geografischen Informations-system für die Stadt Pasewalk.Auf dieser Basis wurden alle entsprechen-den Grundstückeigentümer angeschrieben im Rahmen der Selbstauskunft, das gemäß § 12 (1) Kommunalabgabengesetz Meck-lenburg-Vorpommern i. V. m. §§ 90, 93 (1) 1 Abgabenordnung ein rechtlich zulässiges Verfahren für die Ermittlung von Abgaben-sachverhalten darstellt, die für ihr Grund-stück ermittelten gebührenpflichtigen Flä-chen zu prüfen.Ebenso waren mit der Selbstauskunft Er-klärungen zum Betrieb einer Brauchwas-ser- bzw. Regenwassernutzungsanlage bzw. eine Fehlanzeige abzugeben.

Die Rückmeldungen der Grundstücksei-gentümer wurden bei Abweichungen zu den Gis-Basisdaten auf Plausibilität ge-prüft. Diese Prüfung bezog sich u. a. auf die mitgeteilten gebührenfähigen Flächen. Die-jenigen, die keine Reaktion auf das Schrei-ben zeigten, wurden nochmals aufgefor-dert, ihrer Pflicht nachzukommen. Sofern von den Grundstückseigentümern auch hie-rauf keine Rückmeldung erfolgte, wurden die Festsetzungsbescheide auf der Grund-lage der ermittelten Basisdaten festgesetzt.

Für alle Grundstücke, für die die Eigentü-mer eine Fehlanzeige abgegeben hatten, wurde durch die Mitarbeiter des damali-gen Betriebsführers mit Hilfe des Nebelver-fahrens festgestellt, ob trotz vorhandenem Grundstücksanschluss tatsächlich keine Einleitung von Niederschlagswasser in das

öffentliche Niederschlagswassernetz er-folgte. Sofern die Prüfung den Abgaben-tatbestand des Einleitens ergab, wurden auch für diese Grundstücke Gebühren festgesetzt und Bescheide erlassen.

Sofern sich nach dem Zeitpunkt der Ur-sprungskalkulation Änderungen hinsicht-lich der Bemessungsgrößen somit auch zu den bebauten und versiegelten Flä-chen ergaben, wurden und werden diese in den darauf folgenden Kalkulationen berücksichtigt.

Die Bemessungsgrundlagen so u. a. auch die Größe der bebauten und versiegel-ten Flächen sind keine starren dauerhaft feststehenden Größen, sondern unterlie-gen einem ständigen Zu- und Abgang z. B. durch den Neuanschluss von Flä-chen oder dadurch, dass die Grundstücks-eigentümer ihre Flächen ver- und ent-siegeln.

Der in der Gebührensatzung festgesetzte Gebührensatz wird in bestimmten Zeit-abständen durch eine neue Kalkulation auf seine Auskömmlichkeit geprüft. Im Rahmen dieser Kalkulation können Ge-bührenunterdeckungen bzw. müssen Ge-bührenüberdeckungen in den nächsten Jahren ausgeglichen werden. So dass sich ggf. ergebende Gebührenmehreinnahmen in dem abgelaufenen Kalkulationszeit-raum positiv auf den neuen Kalkulati-onszeitraum auswirken können.

Die Niederschlagswassergebührensatzung ist Ortsrecht und gilt für jeden Grund-stückseigentümer. Sofern ein Eigentümer eines Grundstücks Niederschlagswasser tatsächlich in das zentrale öffentliche Nie-derschlagswassernetz einleitet, muss er dies entsprechend den satzungsrechtli-chen Regelungen bei der Stadt Pasewalk anzeigen. Sollte ein Gebührenpflichtiger dieser Pflicht nicht nachkommen und sich dadurch Abgabenvorteile verschafft ha-ben, kann und wird dies als Ordnungs-widrigkeit geahndet werden.

Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes wer-den dazu auch weiterhin stetig Kontrollen durchführen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsver-jährungspflicht auch Abgabennacherhe-

Page 16: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 16 - Nr. 03/2012

bungen möglich sind und auch durchge-führt werden.

Jeder Eigentümer, der für sein Grund-stück einen Niederschlagswassergebüh-renbescheid erhält und Fragen dazu hat, kann sich innerhalb der Sprechzeiten an die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Ab-wasser bzw. an das Bauamt der Stadt Pa-sewalk wenden.

Darüber hinaus hat natürlich jeder Ge-bührenpflichtige die Möglichkeit, über die in den Gebührenbescheiden enthal-tene Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Widerspruchsfrist von seinem Wider-spruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn er aus welchem Grunde auch immer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines

Bescheides hat. Um die Widerspruchsfrist zu wahren, kann der Widerspruch auch zu-nächst ohne Begründung eingereicht wer-den. Diese ist dann aber nachzureichen, da sonst nach Aktenlage über den Widerspruch entschieden werden muss.

Jeder Widerspruch wird auf seine formel-le und materielle Rechtmäßigkeit geprüft. Sofern formelle oder materielle Fehler bei der Festsetzung der Gebühren festgestellt werden, wird dem Bescheid abgeholfen, an-sonsten ergeht ein Widerspruchsbescheid. Wenn der Gebührenpflichtige mit der Be-gründung des Widerspruchsbescheides sei-nen Fragen nicht beantwortet sieht bzw. trotzdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides hat, kann er entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im Wider-

spruchsbescheid Klage beim Verwal-tungsgericht einlegen. Allerdings müssen die Gebühren auch bei Einlegung eines Widerspruchs erst einmal bezahlt wer-den, da ein Widerspruch entsprechend § 80 Verwaltungsgerichtsordnung bei öf-fentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung hat. Sofern dem Widerspruch abgeholfen wird bzw. das Verwaltungs-gericht die Klage für zulässig und be-gründet ansieht, sind die geleisteten Ab-gaben durch den Gebührengläubiger zu erstatten.

Rainer DambachBetriebsleiter

Ein Dankeschön für die Ehrung

(PN/BR). Auf der Stadtvertreterversamm-lung am 02.02.2012 wurde mir die Ehren-nadel für langjähriges kommunalpoliti-sches Engagement verliehen. Über diese Ehrung des Städte- und Gemeindetages habe ich mich sehr gefreut und danke al-len, die diese Auszeichnung beantragt und befürwortet haben.Mein besonderer Dank gebührt unserem Stadtpräsidenten, Herrn Norbert Haack, den Präsidiumsmitgliedern sowie den Stadtvertretern und unserem Bürger-meister, Herrn Rainer Dambach. Eben-

falls danken möchte ich den Mitarbeitern der Verwaltung, die stets Hilfe und Unter-stützung gewährt haben. Parteiübergreifend hatte ich soliden Kontakt zu allen Fraktio-nen. Als Alterspräsidentin habe ich bei der konstituierenden Sitzung stets dazu auf-gefordert, Parteienstreit außen vorzulas-sen und vordergründig die Probleme un-serer Stadt und deren Bürger zu erkennen und zu lösen.Im Rahmen meiner Tätigkeit im Senio-ren- und Behindertenbeirat werde ich mich ebenfalls bemühen, Probleme der Bürger

mit zu erfassen, um den Möglichkeiten entsprechend helfen zu können.Bedingt durch Krankheit musste ich in der letzten Zeit etwas kürzer treten. Über den Besuch von Frau Baganz mit den Wünschen vom Bürgermeister war ich ebenfalls sehr erfreut und danke viel-mals.Ich wünsche allen Stadtvertretern weiter-hin alles Gute, ein erfolgreiches Wirken im Interesse unserer Bürger und der Stadt.

Brigitte Reinke

Demokratie von unten

Foto: Ernst

(PN/EE).Wie kann man Demokratie von unten neu beleben? Dieser und vieler wei-terer Fragen aus der Veranstaltung „DE-MOKRATIE VON UNTEN: Kommunika-tion stärken – Bürger motivieren“, stellten sich am Freitag, dem 8. März in einem Po-diumsgespräch Michael Seidel, Chefre-dakteur beim Nordkurier, Dr. Leif Kramp, Medienwissenschaftler an der Universi-tät Bremen und Jochen Schmidt, Leiter der Bundeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. Als Modera-torin fungierte die Hamburger Journalis-tin Marion Kraske. Die Einladung zum Podiumsgespräch kam von der Amadeu Antonio Stiftung, einer Initiative für Zi-vilgesellschaft und Demokratische Kul-tur in Zusammenarbeit mit schloss bröl-

Page 17: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 17 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Foto: Stadt

lin e. V. und der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“. Rainer Dambach, Bürger-meister von Pasewalk, begrüßte die Gäs-te und es folgte eine angeregte Diskussion mit Bürgern der Stadt.

Am 9. März lud die Amadeu Antonio Stif-tung zu einem weiteren Treffen in der Stadt ein. Im Jugendclub „Happy Together“ ka-men neben Projektbeteiligten und den Or-ganisatoren der Clubleiter Chris Erhardt, Fachbereichsleiterin Schule/Kultur der Stadt Jutta Bressem, Wibke Seifarth von der Beteiligungswerkstatt Neubrandenburg und weitere Interessierte zu einer Diskus-sionsrunde zusammen.

Kultur und MuseuM

Mittwochs im Museum

„Grüße aus Schweden“ – mit der letzten Eiszeit ist dieser gewaltige Findling von Schweden nach Vorpommern gelangt. Foto: Sebastian Lorenz

(PN/SR). Dr. Sebastian Lorenz, Greifs-wald: „Eiskeile, vertropfte Böden und ge-stauchte Sander – Landschaftsgeschichte im Graben der OPAL-Erdgastrasse“Am 28.03.2012 um 18.30 Uhr setzt das Museum Pasewalk mit diesem Thema sei-ne erfolgreiche Vortragsreihe fort.Die OPAL-Erdgastrasse ist mittlerweile in Betrieb und liefert russisches Gas nach Mit-teleuropa. Während des Baus in den Jahren 2009 und 2010 begleiteten Greifswalder Geologen das Projekt und dokumentier-ten in beeindruckenden Bildern die Erd- und Landschaftsgeschichte Vorpommerns.Dr. Sebastian Lorenz gibt in seinem Vor-trag spannende Einblicke in die Entstehung der Region zwischen Bodden, Ueckermün-der Heide und den Eisrandlagen der letzten Eiszeit südlich von Pasewalk.

20 Jahre schloss bröllin e. V.13. und 14. April 2012: 20 Jahre schloss bröllin e. V. Der Verein wartet auf mit kreativen Über-raschungen zur Geburtstagsfeier und Auf-führungen aus seinem „artis in residence“-Programm!

Schloss Bröllin, international art research location, ist an diesem Tag außerdem Prä-sentationsort des grenzüberschreitenden Teils des deutsch-polnischen Theaterfesti-vals KONTRAPUNKT.

Möchten Sie uns beschenken – mit Akti-onen, Ideen und Anregungen zur Vorbe-reitung unseres Festtages? Bitte kontak-tieren Sie uns unter Tel. 039747/565024. www.broellin.deSeien Sie herzlich willkommen!

Page 18: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 18 - Nr. 03/2012

Alte Öffnungszeiten in der Bibliothek gelten wieder

(PN/PM). Seit Anfang des Jahres hat die Bibliothek wieder zu den gewohnten Zei-ten geöffnet:Montag/Freitag 13.00–18.00 UhrDienstag/Donnerstag 10.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 UhrMittwoch geschlossenDie Bibliothek steht allen Kindern, Jugend-lichen und Erwachsenen im Rahmen von

Information, Fortbildung und Unterhaltung zur Verfügung. Zum Bestand der Biblio-thek gehört eine Vielfalt aktueller Medi-en. Zusätzlich bietet sie eine interessante Auswahl an Lokal- und Regionalliteratur.Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Ein-richtung der Stadt Pasewalk. Für das Aus-leihen erhält man einen Benutzerausweis. Das Bibliothekspersonal ist bei der Recher-

che von Sach- und Fachliteratur behilflich. Literatur, die nicht im Bestand der Stadt-bibliothek vorhanden ist, kann über den Deutschen Leihverkehr aus anderen Bib-liotheken beschafft werden.Bibliothek Grünstr. 59, 17309 PasewalkTel.: 03973/20940, 03973/251414Fax: 03973/209427

Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr lud zur Jahreshauptversammlung

(PN/EE). Im Mittelpunkt der Jahreshaupt-versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk stand ohne Zweifel der Jahres-bericht des Wehrführers Michael Helpap. Zu Beginn gedachten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk ihrer verstorbenen Kameraden Hans Karl Schultz und Wolfgang Hämmer-ling mit einer Schweigeminute. In den vom Unwetter gezeichneten Jahr 2011 mussten die Kameraden 103 Mal ausrücken. Eine Leistung, die nicht genug gewürdigt wer-den kann. Bedenkt man, dass die operati-ven Gruppen aus drei Kameradinnen und 38 Kameraden bestehen. „Das sind zwei operative und eine Reservegruppe“, be-richtet der Wehrführer. „Sie sind mit ei-nem Funkmeldeempfänger ausgestattet und stehen theoretisch für Einsätze zur Verfü-gung“. Aber eben nur theoretisch! „Nur bei 6 Kameraden kann man davon ausgehen, dass diese ständig für Einsätze der Feu-erwehr Pasewalk zur Verfügung stehen, da diese Maschinisten vorwiegend im Be-reich der Stadt Pasewalk arbeiten bzw. ar-beitssuchend sind. Außerdem sind 5 akti-ve Kameraden aus beruflichen Gründen vom Dienst beurlaubt“, verdeutlicht Hel-pap. Hinsichtlich des Fuhrparks der Feu-erwehr ist die Zahl der aktiven Kameraden nicht ausreichend. Besonders angespannt ist die Situation in der Woche, in der Zeit zwischen 6.00 und 16.00 Uhr. Auf diesen Zeitraum fällt aber die Hälfte der Einsätze. Andere Wehren müssen da zur Hilfe alar-miert werden, hieß es weiter. Rechnet man die geleisteten Einsatzstunden der Wehr auf, kommen 1.731 Stunden zusammen. Das wären 216 Arbeitstage. Hinzu kom-men Hunderte Stunden für die Ausbildung, die Wartung der Technik und die Betreu-ung von Schulklassen oder Kindergarten-gruppen bei Projekttagen. Zu den spekta-kulärsten Einsätzen des vergangenen Jahres gehörte die Hilfe bei der Sprengung des

Gropa-Schornsteines. Hier, wie auch bei anderen Einsätzen, arbeiteten die Kame-radinnen und Kameraden Hand in Hand

mit dem THW. Dafür dankte Helpap den Frauen und Männern. In Erinnerung auch der Dachstuhlbrand des Mehrfamilienhau-

Mit dem Ehrenabzeichen für 25 Dienstjahre in Silber wurden Ofm Heinz Schubbert, Lm Engelbert Sass durch die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin, Monika Hänsel geehrt.

Viola Wienke vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zeichnete Olm Sylvio Barkow und Hfm Maik Wegener mit der Ehrenspange für 10 Dienstjahre aus. Fotos: Ernst

Page 19: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 19 - PASEWALKER NACHRICHTEN

ses in Strasburg oder die Befreiung eines eingeklemmten Autofahrers mit schwerem Gerät in der Löcknitzer Straße Höhe Nor-ma sowie eine Notöffnung in der Pasewal-ker Marktstraße. Nicht wegzudenken ist für die Pasewalker die Beteiligung der Wehr zu kulturellen Höhepunkten, wie die fast zu einem Volksfest herangewachsene Weih-nachtsbaumverbrennung. Zu den besonde-ren Ereignissen des Jahres zählt die Über-gabe des neuen Einsatzleitwagens am 29. Januar 2011 in Anwesenheit von Vertre-tern aus Politik, Wirtschaft, benachbarter Wehren und Aufbaufirmen. „Leider nutz-ten nur wenige Bürger die Gelegenheit, das neue Fahrzeug in Augenschein zu nehmen“, resümierte Helpap. Die Wahl der neuen Wehrführung am 01.04.2011 brachte kei-ne große Überraschung. Einzige Neuerung ist die Wahl des Zugführers. Diese Position entschied René Haase für sich. Über die Er-gebnisse der Jugendwehr berichtete Anne Schuldt. Zu den besten Ergebnissen, neben vielen anderen, gehört der 1. Platz beim Citylauf zum 22. Florianfest in Torgelow und die Übernahme von 5 Kameraden der Jugendwehr in die aktive Wehr, erinner-te sie. Zum Schluss des Jahresrückblickes

verwies Wehrführer Michael Helpap noch einmal auf die angespannte Personalsitua-tion. „Wir gemeinsam, d. h. die Wehrfüh-rung, die Stadtverwaltung sowie Politik und Wirtschaft unserer Stadt müssen alles tun, um diese Situation zu entspannen. Denn, wenn man in Not ist, wählt man die 112, aber was passiert, wenn keiner da ist zum Helfen?“, fragt Helpap eindringlich. Die Jahreshauptversammlung ist Anlass, um verdienstvolle Kameradinnen und Kame-raden auszuzeichnen, Monika Hänsel, stell-vertretende Bürgermeisterin und Bauamts-leiterin und Viola Wienke vom Landkreis Vorpommern-Greifswald nahmen die Eh-rungen vor. Monika Hänsel überbrachte die Grüße des Bürgermeisters und der Stadt-vertreter und der Bürger Pasewalks und Viola Wienke die der Landrätin Vorpom-mern-Greifswald Dr. Barbara Syrbe. Sie würdigten die Einsatzbereitschaft und Leis-tungen der Frauen und Männer zum Wohle der Bewohner der Stadt und Gemeinden. Ausweise für die Jugendfeuerwehr erhiel-ten: Laura-Marie Gollnick, Victor-Marcel MichalowskiAufnahme aus der Jugendwehr in die akti-ve Wehr: Tom Freuer, Sandra Günther, Jas-

min Kort, Christoph Liedke, Anne SchuldtAufnahme nach Probezeit: Feuerwehrmann Gabriel SchülerBeförderungen zum Feuerwehrmann: Tom Freuer, Peter Hötges, Christoph Liedke Feuerwehrfrau: Sandra Günther, Jasmin Kort, Anne Schuldt, Sarah WinklerOberfeuerwehrmann: Gabriel SchülerHauptfeuerwehrmann: Philipp StephanHauptfeuerwehrfrau: Natalie FurthLöschmeister: Mario SauderOberlöschmeister: Steffen Günther, Frank-Heiko Rast, Wolfgang BrodaBrandmeister: Renè HaaseMit der Ehrenspange für 10 Dienstjahre wurden ausgezeichnet: Olm Sylvio Barkow, Hfm Maik Wegener, Hfm Christian TrappMit dem Ehrenabzeichen für 25 Dienstjah-re in Silber: Ofm Heinz Schubbert, Lm En-gelbert Sass Für die Teilnahme am Wettkampf erhiel-ten eine Anerkennung: Maik Wegener, Christian Lindenberg, Sven Deppner, Da-niel Strauch, Erik v. Fintel, Natalie Furth, René Haase, Stefan Nase, Renè Schulz, Ronny FeldhahnEine Anerkennung erhielt: Daniel Strauch.

Wirtschaft

Neuer Rekord beim Bürgermeisterpokal

(PN/Schrom). Die Mannschaft der „Be-hörde“ mit Werner Hackbarth, Elke Hent-schel, Wolfgang Teller, Michael Helpap, Detlef Stüwert und Wolfgang Hahn gewann mit 52 Würfen das 16. Bürgermeister-Bo-ßeln am 10. März 2012 bei frühlingshaften Wetter auf der zweimal 2,4 Kilometer lan-gen Boßelstrecke zwischen Friedberg und Rothenburg den Pokal des Bürgermeisters. Damit stellten sie den Rekord ein, den die Mannschaft aus Norden mit Martin Dieck-mann im Jahr 2007 mit 53 Würfen aufstell-te. Am Start waren zwölf Mannschaften mit je sechs Teilnehmern. Bürgermeister Rainer Dambach bedankte sich bei den Stadtwer-ken für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs und teilte mit, dass in die-sem Jahr die Norder zum Wettbewerb abge-sagt hatten. „Dafür halten uns die Pölitzer die Treue. Die polnische Mannschaft um Władisław Diakun gehört zu den Stamm-gästen beim Boßeln“, sagte Dambach. Nach dem Ziehen der Startnummern wies Stadt-werkegeschäftsführer Horst Ebelt auf die Sicherheitsbestimmungen beim Boßeln hin.

Eine neue VolkssportartAm 30. November 1996 wurde das Boßeln als eine neue Volkssportart in Vorpommern

eingeführt. Ein paar wagemutige Damen und Herren waren der Einladung von Ger-da Striecker, der damaligen Vorsitzenden des Städtepartnerschaftsvereins Pasewalk-Norden, gefolgt, und boßelten auf der Stra-ße von Friedberg nach Rothenburg. Diese Sportart, die durch die Stadtwerke Pase-

walk aus der ostfriesischen Partnerstadt Norden „eingeschleppt“ wurde, wird in Ostfriesland im Winterhalbjahr ausgeübt, weil die Bauern nur im Winter früher da-für Zeit hatten. In Ostfriesland ist Boßeln inzwischen zu einer Volkssportart mit vie-len, auch internationalen, Wettbewerben

Die Siegermannschaft „Behörde“ mit Werner Hackbarth, Elke Hentschel, Wolfgang Teller, Mi-chael Helpap, Detlef Stüwert und Wolfgang Hahn gewann mit 52 Würfen das 16. Bürgermeister-Boßeln. Links Horst Ebelt und Rainer Dambach.

Page 20: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 20 - Nr. 03/2012

geworden. Diese Sportart sorgt für Bewe-gung an der frischen Luft und Kommuni-kation zwischen den Teilnehmern und hat bereits auch bei uns viele Anhänger ge-funden. Zum Boßeln gehören zwei Ku-geln (ein Gespann) und ein Grabber, eine Art Drahtkorb mit Stil, mit dessen Hilfe die Boßelkugel aus dem Chausseegraben, falls sie dort landet, herausgeholt wird. Traditionsgemäß schickte Stadtwerkege-schäftsführer Horst Ebelt als Erster die 2,5 Kilogramm schwere Kugel, die Boßelku-gel, auf das asphaltierte Band. Ein Raunen ging durch die Menge, als Werner Hack-barth für die Mannschaft der Behörde an-trat und die Boßelkugel auf die Asphalt-piste schickte, die die Grundlage für den späteren Pokalsieg legte. Auf den Plätzen

Die Teilnehmer am 16. Bürgermeisterpokal am Wendepunkt in Rothenburg. Fotos: Schrom

BioFach Nürnberg zeigt Wachstumspotenziale

(PN/FEG). „Genieße Mecklenburg-Vor-pommern!“ forderten die Agrarmarketing-gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie die Landeswirtschaftsförderung Invest in M-V die Besucher des Gemein-schaftsstandes anlässlich eines Empfangs auf. Beide Gesellschaften begrüßten ge-meinsam mit dem Minister für Landwirt-schaft, Umwelt und Verbraucherschutz viele Gäste aus der Branche, die die Gelegenheit nutzten, um einen regen Erfahrungsaus-tausch zu führen. Unter den Gästen waren auch die Geschäftsführerin des Kreisbau-ernverbandes Uecker-Randow, Dr. Silvia Marscheider, und der Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Ue-cker-Region mbH, Dr. Ralf Dietrich. Ziel ihres Besuches war es, Möglichkeiten für den Absatz von Rohstoffen aus der Region am Stettiner Haff zu erkunden und Koope-rationspartner für die Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder zu kontaktieren. Immerhin hat unsere Region mit 23,7 % ökologisch Frau Dr. Marscheider im Gespräch. Foto: FEG

folgten die Mannschaften der Stadt Poli-ce (Diakun) und der Woba (R. Schwarz) mit je 56 Würfen. Nach dem Stechen hatte Władisław Diakun die glücklichere Hand und wurde Vizemeister. Auf den weiteren Plätzen folgten die Stadtwerke 2 (Beck) und die Wirtschaft Torgelow (Altermann) mit je 58, die Stadt Pasewalk (Dambach) mit 61, die Wirtschaft 2 (F. Busch) und die Wirtschaft 3 (B. Neumann) mit je 63, die Stadtwerke 3 (Zehl) mit 64, die Wirt-schaft 4 (Mausolf) mit 65, die Stadtwer-ke 1 (Ebelt) mit 66 und die Wirtschaft 1 (Sieber) mit 75 Würfen. „Wir sind glück-lich, dass wir im Stechen den 2. Platz errin-gen konnten. Es hat uns allen viel Freude gemacht. Wir sind auch im nächsten Jahr wieder mit dabei“, sagte der Pölitzer Bür-

germeister Władisław Diakun. Die Ver-anstaltung wurde kostendeckend aus pri-vaten Mitteln getragen. Den Siegerpokal und die Medaillen für die ersten drei Plät-ze sowie die Verpflegung, einen deftigen Erbseneintopf durch die Feuerwehr, stell-te die Stadt bereit. Für die technische Si-cherstellung, Streckenkennzeichnung- und Reinigung sowie für die Streckenversor-gung sorgten die Stadtwerke GmbH Pase-walk. Ein besonderes Dankeschön sagen die Teilnehmer den Mitarbeitern der Stadt-werke Pasewalk für ihre Gastfreundschaft und den Kameraden der Feuerwehr, Man-fred Scheiwe und Günter Fielitz, für den deftigen Erbseneintopf. Manfred Scheiwe hat bereits zum 15. Mal den Kochlöffel für den Erbseneintopf beim Boßeln gerührt.

Page 21: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 21 - PASEWALKER NACHRICHTEN

der Ökolegehennenhalter bündelt, gehör-ten. Außerdem wurden Erfahrungen ausge-tauscht und gemeinsame neue Projekte be-sprochen. Die Messe vermittelte einen fast vollständigen Überblick über Bioerzeug-nisse für alle Lebensbereiche. Insbesonde-re zeigte sich aber auch, dass der Bereich

der Versorgung mit hochwertigem Bioge-flügel für regionale Produzenten interessant werden könnte. Auch das Anliegen, Koope-rationspartner anzusprechen, ist gelungen. Wenn entsprechende schriftliche Angebote dieser Partner vorliegen, wird es Beratun-gen mit den Landwirten geben.

Drittes Fashion Dinner in Pasewalk

(PN/EE). Ein wenig Glamour für alle Gäste brachte das dritte Fashion Dinner im Kul-turforum Historisches U in Pasewalk. Ein Galabuffet mit Fashion, Styles & Trends und vielen Überraschungen erwartete die Gäste des Abends. Neben exquisiten Gaumenfreu-den des Hotels am Park, gab es Modetrends für Damen, Herren und Kinder von „G&M“ Moden, Juel-Design und Modedesignerin Elisa Lange, die am Oskar-Picht Gymna-sium einst lernte. Sie stellte die Kollektion aus ihrer Bachelor-Arbeit vor. Für bezau-bernde Frisuren und Kosmetik sorgten die Pasewalker Friseure eG und der Salon Pi-cobello. Die Firma „Blattwerk“ rundete mit ihren Kreationen das Ganze ab. Wer woll-te, konnte sich von den vor Ort angebote-nen Düften, Accessoires und Schmuck ver-zaubern oder ablichten lassen. Für Kathlen Neels aus Polzow gab es noch eine beson-dere Überraschung. Die Glücksfee zog ihren Namen für den von Sven Scheele, von der Mecklenburgischen Versicherung, gespon-serten Flachbildfernseher. Für den gelunge-nen Abend ging der Dank der Organisato-ren an alle Helfer, Sponsoren, die DJs Ulf und Tom und die Stadt Pasewalk mit dem Team des Historischen U.

Viel Beifall erhielten die Herren Marcus Gueffroy, Joachim Krupke und Ralf Schröder, die Kleidung von „G&M“ Moden präsentierten.

bewirtschafteter Fläche den höchsten An-teil im ganzen Land. Im Verlaufe des Tages gab es eine Vielzahl interessanter Diskussi-onen zwischen den Vertretern unseres Land-kreises, zu denen auch Dr. Christoph Kühn-lein vom Gut Borken und Elke Lembke vom Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof,

Sven Scheele von der Mecklenburgischen Versicherung überreicht an Kathlen Neels den von ihm gesponserten Hauptpreis, einen Fernseher. Fotos: Ernst

Page 22: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 22 - Nr. 03/2012

Infos

Subbotnik

(PN/KR). Es gibt ihn noch oder wieder: den Subbotnik, den freiwilligen Arbeits-einsatz. Mitarbeiter der Stadtverwaltung wollen mit gutem Beispiel vorangehen. Am Samstag, 14.04.1012, ab 10.00 Uhr wird im Bereich des Int. Radweges Ber-

lin–Usedom der Hospitalstraße eine Auf-räumaktion im angrenzenden Grünstrei-fen stattfinden.Ziel ist es, zum Saisonauftakt die Bereiche des Radwanderweges in Pasewalk zu ent-krauten und damit attraktiver für die Rad-

touristen und das Ansehen der Stadt zu machen. Am Ende wird ein kleiner Mit-tagssnack auf die Beteiligten warten.Bei der Mitmachaktion sind unterstüt-zende Bürger der Stadt herzlich will-kommen.

Natur erleben

(PN/NF). Pasewalk ist Station des „Was-serwanderweges Uckersee - Stettiner Haff“ und des „Radweges Berlin - Usedom“. Die Stadt wurde vom Blinden- und Seh-schwachenverein darauf angesprochen, dort einen Duft- und Tastgarten zu errich-ten. Dieses Projekt möchte Nele Freiwald (18, FSJlerin der Stadt Pasewalk) gemein-

sam mit dem Verein realisieren. Dabei geht es darum, die Natur erlebbar zu machen und blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit zu bieten, neue Dinge durch tasten und riechen kennenzulernen. Doch auch sehende Menschen sollen mit Hil-fe von Verdunklungsbrillen die Erfahrung machen können, wie es ist, nichts zu sehen

und die Dinge mit anderen Sinnen stärker wahrzunehmen. Hoch- und Kräuterbeete, ein Barfußpfad oder zum Beispiel Fühlkästen sollen ein spielerisches Kennenlernen der Natur er-möglichen. Durch Tische und Sitzgele-genheiten kann zusätzlich ein angeneh-mer Rastplatz geschaffen werden.

Verbrennen pflanzlicher nicht kompostierbarer Gartenabfälle im März wieder gestattetSperrmüll gehört nicht ins Feuer – Geldbußen bei Missbrauch

(PN/LK-VG). Landkreis Vorpommern-Greifswald. „Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es im März wieder er-laubt ist, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Obwohl die Wetterlage für die Gartenarbeit in den vergangenen Tagen nicht immer op-timal war, sind zu den genauen Modalitä-ten wieder einige Nachfragen im Landrat-samt eingegangen“, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim. Zudem hätten Bürgerinnen und Bürger wiederum Fälle aus der Nachbarschaft gemeldet, bei denen bereits Gegenstände verbrannt worden seien, deren „Entsor-gung“ auf diese Art und Weise eindeutig verboten sei und mit empfindlichen Geld-bußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden könne.„Wir wissen von Extremfällen, bei denen sogar Teile von Anbaureihen, sonstige Mö-bel, Plast-Stühle und sogar Autoreifen an-gezündet wurden“, sagte Froitzheim. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist im März von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00–18.00 Uhr für maximal zwei Stunden pro Tag unter bestimmten Voraus-setzungen erlaubt:Laut Landesverordnung über die Entsor-gung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfall-

landesverordnung vom 18.06.2001) dürfen pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerb-lich genutzten Gartengrundstücken anfal-len, verbrannt werden, wenn die drei fol-genden Voraussetzungen vorliegen:Eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf bewachsenen Flächen anfallen, ist durch Verrotten, insbesondere durch Lie-genlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar.Kompostierbare Stoffe aus Haushaltun-gen können, auch zusammen mit pflanz-lichen Abfällen, die auf bewachsenen Flä-chen anfallen, nicht auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, kompostiert werden oder die Kompostierung ist nicht zumut-bar. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Grundstückseigentümer zu diesem Zweck (in der Regel nicht mehr als acht Haus-haltungen) zum Betreiben eines gemein-samen Kompostplatzes ist nicht möglich oder nicht zumutbar.Eine Nutzung der von der entsorgungs-pflichtigen Körperschaft durch Satzung an-zubietenden Entsorgungssysteme ist nicht möglich oder nicht zumutbar.Wenn alle oben genannten Voraussetzun-gen vorliegen, ist das Verbrennen pflanzli-cher Abfälle vom 1. bis 31. März und wie-

der vom 1. bis 31. Oktober von Montag bis Samstag während zwei Stunden täg-lich in der Zeit von 8.00–18.00 Uhr zuläs-sig. Die einschlägigen Brandschutzbestim-mungen sind zu beachten. Das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz der pflanzlichen Abfälle durchzuführen. Auf die Windrichtung ist zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn weitgehend aus-schließen zu können.„Insbesondere das Flämmen von Wiesenflä-chen und Böschungen, das nicht nur nach dem Winter, sondern auch im Herbst im Landkreis schon beobachtet wurde, fällt nicht unter diese Erlaubnis, sondern ist ver-boten“, betonte Froitzheim. Neben der da-von ausgehenden Brandgefahr kämen durch das Flämmen zahlreiche Tiere zu Tode. Da-rüber hinaus wachse das Gras nach diesem verbotenen Eingriff nicht etwa besser, son-dern schlechter, da die oberste Bodenschicht komplett tot sei. Bodenorganismen, die dem Feuer zum Opfer fallen, könnten keinen wachstumsfördernden Humus mehr bilden.„Bürger, die dennoch flämmen, haben mit einer empfindlichen Geldbuße zu rechnen, denn es werden im Landkreis stichproben-artige Kontrollen durchgeführt und dieses Verhalten wird als Ordnungswidrigkeit ge-ahndet“, sagte der Sprecher.

Page 23: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 23 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Erste regionale Kontaktstelle in den neuen Bundesländern wurde in Torgelow eröffnet

(PN/EE). Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich in den Räumen des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow, in der Bahn-hofstraße 26, viele Menschen treffen. Aber der 1. März wurde zu einem ganz beson-deren Tag. Das Deutsche Kinderhilfswerk eröffnete seine erste regionale Kontakt-stelle in den neuen Bundesländern. Mi-chael Kruse, zuständig für die regionale Koordination im Deutschen Kinderhilfs-werk sagte: „Das Deutsche Kinderhilfs-werk freut sich, heute die Kontaktstelle in Torgelow zu eröffnen. Mit dem Lokalen Bündnis für Familie haben wir dafür ei-nen erstklassigen Partner gewonnen. Zu-künftig können wir so die Menschen nicht nur direkter ansprechen und besser infor-mieren, sondern wir rufen auch dazu auf, das Deutsche Kinderhilfswerk zu unter-stützen und Mitglied zu werden“. Erste Gäste waren nicht nur die Landrätin des Großkreises Vorpommern-Greifswald, Dr. Barbara Syrbe, Torgelows Bürgermeister, Ralf Gottschalk sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft, sondern auch die Kinder des Projektes „Kinderschopf am Küchen-topf“ aus der evangelischen Kindertages-stätte „Friedrich Fröbel“. Jeden Donners-tag kommen die Vorschulkinder, um mit „Ingrid“ zu backen oder zu kochen. Eine Probe ihrer Arbeit überreichten sie auch gleich in Form eines kleinen selbst geba-ckenen Herzen, verbunden mit einer Rose als kleines Dankeschön und Willkommens-gruß an die Gäste. In hübschen Kostümen präsentierten sie ein kleines Programm. Pe-ter Fels vom Lokalen Bündnis für Familie erklärt: „Wir arbeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk seit gut sieben Jahren zu-

Die Kinder des Projektes „Kinderschopf am Küchentopf“ aus der evangelischen Kindertages-stätte „Friedrich Fröbel“ überraschten mit einem Programm. Foto: Ernst

sammen und freuen uns sehr darüber, die erste Kontaktstelle in Mecklenburg-Vor-pommern zu sein. Das Deutsche Kinder-hilfswerk ist mit dem Familienbündnis ein strategisches Bündnis eingegangen, um die Rechte und Interessen der Kinder in unse-rer Region zu verwirklichen. Kinder sind unsere Zukunft. Wir müssen Träume und Visionen entwickeln, in denen Kinder ihre Interessen vertreten können“, betont Peter Fels vom Lokalen Bündnis. Voll des Lobes über die Aktivitäten ist auch Landrätin Dr. Barbara Syrbe. „In einer Zeit der Globali-sierung geht das Deutsche Kinderhilfswerk einen ganz anderen Weg, es geht in die Re-gionen und das ist richtig. In Zeiten des

demografischen Wandels sind Kinder be-sonders wichtig.“ betont die Landrätin, die viel Lob für die Arbeit von Peter Fels fand. „Mit der Eröffnung der Kontaktstelle ge-winnt Torgelow auch überregional an Be-deutung“, freut sich Ralf Gottschalk. Mit der Einrichtung von regionalen Kontakt-stellen hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals in seiner Geschichte eine dauer-hafte lokale Präsens. 2012 ist die Eröffnung von 40 Kontaktstellen in ganz Deutschland geplant. Damit soll die Arbeit des Deut-schen Kinderhilfswerkes für die Durch-setzung der Kinderrechte und ein kinder-freundliches Deutschland weiter forciert werden, hieß es weiter.

Page 24: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 24 - Nr. 03/2012

Veranstaltungen in der Zeit von 25. März 2012 bis 20. April 2012

kultur- & sporttermine

Klub der Volkssolidarität Große Kirchenstraße 41 • Tel.: 432110

26.03. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen

sich.27.03. 13.30 Uhr Skat- und Spielnachmittag28.03. 10.00 Uhr Tagespflege 14.00 Uhr Frühlingssingen mit Brigitte 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich.29.03. 09.00 Uhr Seniorenfrühstück 14.00 Uhr Plauderei am Kaffeetisch30.03. 10.00 Uhr Kegeln an der Berufsschule02.04. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Spielnachmittag03.04. 09.00 Uhr Kartenvorverkauf für die

Tagesfahrt der OG-Mitte 09.00 Uhr Klubratssitzung 13.30 Uhr Skat- und Spielnachmittag04.04. 14.00 Uhr Die Selbsthilfegruppe Krebs trifft sich. 14.00 Uhr Klönnachmittag 16.45 Uhr Wir treiben Sport.05.04. 14.00 Uhr Das Gelbe vom Ei mit Bri-

gitte10.04. 09.00 Uhr Kartenvorverkauf für den

Maitanz im Pommernsaal 14.00 Uhr Frühlingswanderung 14.00 Uhr Spielnachmittag11.04. 14.00 Uhr Die Romméspieler treffen

sich. 16.45 Uhr Es wird Sport getrieben.12.04. 14.30 Uhr Geburtstagsfeier eines Mit-

gliedes 14.00 Uhr Bingo13.04. Hilfe bei Einkäufen und

Behördengängen.16.04. 09.00 Uhr Vorstandssitzung der SHG-

Osteoporose 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen

sich. 13.30 Uhr Brushing17.04. 10.00 Uhr Erzählsalon mit Frau Krahn 14.00 Uhr Helgas Waffelbäckerei18.04. 14.00 Uhr BRH – Beratung 14.00 Uhr Handarbeit mit Sieglinde 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich.19.04. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag der OG-

Mitte mit Überraschung.20.04. Hilfe bei Einkäufen und

Behördengängen21.04. Feier eines Mitgliedes

Arbeitslosentreff Scheringer Str. 6 und An der Festwiese 24

Tel.: 443504

29.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Frau Krause präsentiert in gemüt-licher Runde ihre Bücher.

29.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Bastel-spaß für Groß und Klein, Wir basteln Osterschmuck.

29.03. 10.00 Uhr Schuldnerberatung gibt Informationen Präventiv-schulung Arbeitslosentreff Strasburg Friedensstr.15

02.04. 13.00 Uhr (Historisches U) Handar-beitsnachmittag

02.–04.04. 10.00–16.00 Uhr Osterausstellung in der

Galerie des Kulturforum „Historisches U“ Pase-walk Ganztagsversorgung für Besucher Miniaturaus-stellung geöffnet

04.04. 09.00 Uhr Schuldnerberatung gibt In-formationen Vorbeugen ist besser als Heilen! Arbeitslo-sentreff Penkun, Schuhstr.14

05.04. 10.00 Uhr Ostereiertrudeln im Küras-sierpark mit Quiz

Der/die beste Trudler/in be-kommt ein Extra-Ei.

10.04. ganztägig (Scheringer Str. 06) Die Kleiderkammer des Ar-beitslosentreffs Pasewalk hat sich auf den Frühling vorbereitet.

11.04. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Frau Striecker beginnt eine Ge-sprächsrunde zum Thema: „Pasewalk heute und wie es einst war“.

12.04. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Vor-tragsreihe: Regional- und Landespolitik

13.04. 10.00 Uhr (Festwiese 24) Was gibt es neues auf dem Kinderbau-ernhof?

Tagesmuttis sind mit ihren Schützlingen eingeladen.

19.04. ganztägig (Historisches U) Die Mi-niaturausstellung in der Kalthalle des Historischen U ist für Besucher und Gäs-te der Stadt Pasewalk geöff-net. Um Anmeldung unter der Tel. Nr. 03973/443504 wird gebeten.

Öffnungszeiten:Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 8.00–16.00 Uhr: (Pasewalk, Scherin-

ger Straße 6) Die Schuldnerberatung berichtet über ihre Arbeitsweise und gibt Anregungen für eine objektive Haushaltsplanung.

Beratungszentrum „Lichtblicke“ Bewerbungshilfen Di.–Mi. 8.00–15.00 Uhr, Do. 7.30–15.00 UhrKleiderkammer/Möbelbörse Mo.–Do. 8.00–16.00 Uhr, Fr. 8.00–15.30/ 13.00 UhrPasewalker Tafel Mo.–Do. 13.00–14.30 Uhr, Fr. 12.00–13.00

Uhr, Sa. 10.00–11.00 UhrSuppenküche Mo.–Fr. 11.30–13.00 Uhr

Lesestube Mo., Di., Fr. 8.00–14.30 Uhr, Mi., Do. 9.30–

16.00 UhrKinderbauernhof Jeden Dienstag 12.30–15.30 Uhr Schaufütte-

rungMiniaturausstellung Im „Historischen U“, Besichtigung nach Ver-

einbarung

Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum

Friedenstraße 9 (ehemaliger Schlachthof)Tel.: 210033

26.03. 14.00 Uhr Mudder Schmolten kommt27.03. 14.00 Uhr Kreativ- & Klön- Nachmit-

tag28.03. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächt-

nistraining29.03. 14.00 Uhr Treff der AWO-Singer02.04. 14.00 Uhr Osterbastelei03.04. 14.00 Uhr Handarbeitsnachmittag04.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächt-

nistraining05.04. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag10.04. 14.00 Uhr Austausch von Handar-

beitstechniken11.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächt-

nistraining 12.00–13.30 Uhr Info des Mieterbundes12.04. 14.00 Uhr Probe der AWO- Singer16.04. 14.00 Uhr Einblicke in das jüdische

Leben (jüd. Friedhof in PW) gibt Dr. Egon Krüger

17.04. 14.00 Uhr Kreativ- & Klön-Nachmit-tag

18.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächt-nistraining

19.04. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag

Sozialberatung vor Ort Mo., Di., Mi. von 9.00–12.00 Uhr bzw. te-

lefonische Auskunft unter der Ruf-Nr. 03973/210033 möglich

CURA-Seniorencentrum Pestalozzistraße 20 • Tel: 221-0

montags bis freitags 8.00–12.00 Uhr Betreuungsvormittag für

an Demenz erkrankte Bür-ger in der Bibliothek/Rüh-mann-Restaurant

26.03. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Phy-siotherapeutin im Betreu-ten Wohnen

14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreu-ten Wohnen/Rühmann-Re-staurant

28.03. 15.00 Uhr Traditioneller Männernach-mittag/CURA-Wintergarten

01.04. 15.00 Uhr Es singt der Chor der Neua-postolische Kirche im CU-RA-Restaurant.

Page 25: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 25 - PASEWALKER NACHRICHTEN

02.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Phy-siotherapeutin im Betreu-ten Wohnen

14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreu-ten Wohnen/Rühmann-Re-staurant

04.04. 14.00 Uhr Die Diabetiker-Selbsthilfe-gruppe trifft sich/CURA-Wintergarten

06.04. 15.00 Uhr Gottesdienst der Evange-lischen Kirche im Winter-garten

11.04. 14.00 Uhr Die Mitglieder der MS-Gruppe treffen sich im Wintergarten.

15.00 Uhr Wir laden ein zum Tanz-tee in das Rühmann-Res-taurant/Betreutes Wohnen.

13.04. 10.00 Uhr Verkauf von Textilien mit der Firma Krellenbring im Wintergarten.

16.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Phy-siotherapeutin im Betreu-ten Wohnen

14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreu-ten Wohnen/Rühmann-Re-staurant

17.04. 14.00 Uhr Die Mitglieder vom Behin-dertenverband treffen sich im Wintergarten.

18.04. 15.00 Uhr Die Trachtengruppe aus Bergholz gestaltet eine Modenschau mit verschie-denen Modellen aus dem Mittelalter im CURA-Re-staurant.

20.04. 15.00 Uhr Gottesdienst der Evange-lischen Kirche im Winter-garten

23.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Phy-siotherapeutin im Betreu-ten Wohnen

14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreu-ten Wohnen/Rühmann-Re-staurant

15.00 Uhr Musik auf dem Akkordeon im CURA-Restaurant

DRK Ortsverein Blutspende in der Freiwilligen FeuerwehrPasewalk, Pestalozzistraße 2426.03.05.04.30.04.

Pommersche Landsmannschaft

Am Lindenbad 123.03. 14.00 Uhr Klubraum: Pommerscher

Nachmittag02.04. 15.00 Uhr Schreibender Pommer11.04. 10.00 Uhr Jubiläum 20 Jahre PLM Pa-

sewalk13.04. 14.00 Uhr Vorstandssitzung25.04. 15.00 Uhr Vortrag Pommersche Ge-

sellschaft für Altertums-kunde und Geschichte in

der Kürassierkaserne Haus 3, ehem. Kreistagssaal

18.04. 14.00 Uhr Gebetsmission

Singegruppe Singegruppe immer dienstags jeweils um 15.00 Uhr im Kulturforum „Historisches U“:

Stadtbibliothek Öffnungszeiten: Montag/Freitag: 13.00–17.00 Uhr Dienstag: 10.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Stadt-Museum/ Stadtinformation

Tel.: 433182 + 251234 (Museum)Tel.: 213995 (Stadt-Info)

Öffnungszeiten: Stadtinformation im Rathaus zu den Öffnungs-

zeiten Rathaus

Museum Montag geschlossen Di.–Fr. 10.00–13.00 und 14.00–16.00 Uhr Gruppen werden nach Vereinbarung auch au-

ßerhalb der Öffnungszeiten durch das Muse-um geführt.

Eisenbahn-Erlebniszentrum Lokschuppen (EEZ)

Öffnungszeiten: Das Eisenbahnerlebniszentrum ist vom 15.

April bis zum 15. Oktober täglich in der Zeit von 10.00–18.00 Uhr

Führungen außerhalb der Öffnungszeiten An-meldungen unter Telefon 03973/216326.

Jugendhaus „FlyIn“ Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 14.30–21.00 Uhr Sonntag nach Vereinbarung. Unser Angebot: Projektarbeit Spiel & Spaß

• Tischfußball • Tischtennis • Dart- und Ge-sellschaftsspiele • Kostenlose Raumvermie-tung an Schulklassen und Vereine (Beamer und Projektionsleinwand für Präsentationen nach Voranmeldung)

Neues Angebot: kostenloser Internetzugang für Kinder.

Ansprechpartner: Mario Niemann/Jörg Maty-sik • Homepage: www.jugendhaus-flyin.de

Jugendtreff „HappyTogether“ Wir haben für euch geöffnet: Mo.–Do., 14.00–20.00 Uhr und Fr., 14.00–

21.00 Uhr

Unsere ständigen Angebote: Playstation, PC-Spiele, Tischtennis, Dart, Billard, Tischfuß-ball, Brettspiele und HA-Hilfe.

Evangelische Kirchengemeinde

Große Kirchenstraße 625.03. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien28.03. 15.00 Uhr Andacht in St. Georg29.03. 15.00 Uhr Treff 55+ Kreis in St. Marien01.04. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abend-

mahl in St. Marien05.04. 16.00 Uhr Gottesdienst mit Abend-

mahl in der Friedenskirche 18.00 Uhr Gottesdienst mit Abend-

mahl in St. Marien06.04. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abend-

mahl in St. Marien 15.00 Uhr Konzert Barockcello in St.

Marien07. – 08.04. 18.00 Uhr Osternacht in St. Marien08.04. 06.20 Uhr Andacht auf dem Friedhof 10.00 Uhr Familiengottesdienst in St.

Marien12.04. 15.00 Uhr Filmnachmittag in St. Marien15.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien16.04. 10.00– 15.00 Uhr Kreativer Montag in St.

Marien 18.04. 14.00 Uhr Seniorentreff in St. Marien 19.30 Uhr Runde 2 in St. Marien20.04. 15.00 Uhr Gottesdienst im CURA –

Seniorenheim22.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien Die. 10.00– 12.00 Uhr KrabbelgruppeMi. 14.00 Uhr Christenlehre im Jugend-

raum von St. Marien, 13.15–14.00 Uhr Kinderchor in der Ev.

Grundschule Fr. 18.00 Uhr Junge Gemeinde im Ju-

gendraum von St. MarienDie Kantorei probt zu unterschiedlichen Zei-ten, bitte bei Kantor Johannes Geßner unter Tel. 03973/274575 melden!Gottesdienst in Dargitz06.04. 13.30 Uhr mit AbendmahlGottesdienst in Stolzenburg06.04. 15.00 Uhr mit Abendmahl

Landeskirchliche Gemeinschaft Pasewalk

Ringstraße 35 • Tel.: 44133027.03. 15.00 Uhr Bibelgespräch28.03. 19.00 Uhr Männerabend30.03. 18.30 Uhr EC-Jugendkreis „Prince-

Club“01.04. 17.00 Uhr Gottesdienst08.04. 08.30 Uhr Osterfrühstück mit Gottes-

dienst für jung und alt10.04. 15.00 Uhr Bibelgespräch13.04. 18.30 Uhr EC-Jugendkreis „Prince-

Club“15.04. 17.00 Uhr Gottesdienst22.04. 17.00 Uhr Gottesdienst

Katholische Kirchengemeinde So. 10.30 Uhr Heilige Messe in St. Otto

in Pasewalk

Page 26: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 26 - Nr. 03/2012

– Änderungen vorbehalten –

Do. 09.00 Uhr Heilige Messe in Viereck Maria Geburt

Fr. 09.00 Uhr Heilige Messe in St. Otto in Pasewalk

Jeden 1. Freitag im Monat, 9.00 Uhr: Rentner-messe mit anschließendem Beisammensein in St. Otto in Pasewalk.Jeden Samstag, 17.00 Uhr: Vorabendmesse Viereck Maria Geburt

Neuapostolische Kirche Gottesdienste jeden Sonntag um 9.30 Uhr und Mittwoch um 19.30 Uhr in der Neuapostoli-schen Kirche in der Gartenstraße (Am „Kiek in de Mark“)

Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Mühlenstraße 19, Tel.: 204462

Tagesstätte für alkoholkranke Menschen Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222

Holzhof der Caritas Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358

Beschäftigungsprojekte Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703

Schwangerschafts beratungsstelle

Oskar-Picht-Str. 1Tel.: 433066

Öffnungszeiten:Montag: 9.00–12.00 UhrDienstag: 9.00–12.00 und 14.00–18.00 UhrDonnerstag: 9.00–12.00 UhrWeitere Zeiten nach Vereinbarung

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Oskar-Picht-Str. 1wochentags 8.00–16.00 Uhr

Tel.: 2049975 o. 0170 8786848Öffnungszeiten:

Di., Mi. und Fr.: 9.00–12.00 Uhr Weitere Ter-mine nach telefonischer Absprache auch in der häuslichen Umgebung.

Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9

Tel.: 255 502 Pflegeberater/inTel.: 255 503 Sozialberater/in

Erreichbarkeit:dienstags: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhrdonnerstags: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr sowie nach VereinbarungUmfassende, kostenlose und unabhängige Be-ratung zu Fragen bei der Auswahl und In-anspruchnahme bundes- und landesrechtlich vorgesehener Sozialleistungen und sonstigen Hilfen.

Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter (0800) 1 110 333 zu erreichen.

Feuerwehrmuseum Pasewalk

Öffnungszeiten: sonntags 14.00–18.00 Uhr oder nach Verein-

barung, Tel.: 432537 oder 0171/8024374 [email protected] oder nach

Vereinbarung Tel.: 432537 oder 0171/8024374 [email protected]

Handball Pasewalker Handballverein von 1990 e. V.

Uecker-Sporthalle24.03. Kreisunionsliga weibliche Jugend D 09.30 Uhr Pasewalker HV II – Pase-

walker HV IKreisunionsliga weibliche Jugend C 11.00 Uhr Pasewalker HV – Staven-

hagener SVKreisunionsklasse Senioren/Ü 32 13.00 Uhr Pasewalker HV – Wolgas-

ter HV

HundesportVerein Deutscher Schäferhunde Pasewalk e. V.

Vors. Günter Buse • Tel.: 0177/7210214Ausbildungszeiten: mittwochs 18.00–20.00 Uhr

sonntags 9.00–12.00 Uhr Interessenten melden sich bitte bei dem Vereinsvorsitzenden unter o. g. Nummer.

Fußball Pasewalker Fußballverein e. V.

Sportplatz in den Anlagen/KunstrasenplatzHeimspiele des Pasewalker Fußballverein:24.03. PFV – VFC Anklam 09.30 Uhr Landesliga D-Jugend PFV I – Nordbräu Neubran-

denburg 14.00 Uhr Landesliga25.03. PFV II – Ueckermünder TV 14.00 Uhr Kreisliga14.04. PFV I – FC Einheit Stras-

burg 14.00 Uhr Landesliga15.04. PFV II–Vierecker SV 90 14.00 Uhr Kreisliga

Wandern/Radfahren Wandern: Sonnabend, den 24.03.2012 • „Deutsch-Polnische Begegnung und gemein-same Wanderung zu historischen Orten“ • Zeit/Treffpunkt:10.00 Uhr Hintersee „Fennschän-ke“ • Wanderstrecke: Barnimskreuz – Zopfen-beck – zurück • Länge: 11 km • Wanderleitung: W. Zimmermann, Vereinsleitung • Besonderhei-ten: Andenken und kleine Präsente für die pol-nischen Wanderfreunde, Mittagessen geplant

Page 27: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 27 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Kita Und SchUlen

„HAPPY TOGETHER“ jetzt in der Friedenstraße 9(PN/EE). „Es gab nie einen Zweifel, dass das Freizeitzentrum „Happy Together“ an einem anderen Ort weitergeführt wird“; sagt Bürgermeister Rainer Dambach zur Einweihung des Freizeitzentrums am neu-en Standort in der Friedenstraße 9, im Ge-werbegebiet der Oststadt. Bürgermeister Rainer Dambach, die Fachbereichsleiterin Schulen/Kultur Jutta Bressem und ihre Mit-arbeiterin Antje Dutz ließen es sich nicht nehmen, die ersten Wünsche für das neue Zentrum zu überbringen. Zu den Gratu-lanten gehörten auch der Vorsitzende des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses und Schulleiter der Grundschule Uecker-tal Ralf Schwarz, die Geschäftsstellenlei-terin des Kreisjugendringes Astrid Kirmes, Heike Nitzke als amtierende Geschäftsfüh-rerin und Brigitte Seifert, Bereichsleiterin der Kinder- und Jugendarbeit bei der VS, Marion Krämer vom Schüler- und Freizeit-zentrum Eggesin, Astrid Maßmann die das Projekt „JUGEND STÄRKEN – Aktiv in der Region“ betreut und Raimund Petri von der OAS. Unter den Gästen natürlich auch die jungen Leute, die ihre Freizeit gern im Jugendklub verbringen.Nachdem die alten Räume in der Robert-Koch-Straße im vergangenen Jahr aufge-geben werden mussten, wurde schnell ein neues Domizil für die Kinder und Jugend-lichen gefunden. „Die Stadt sagte sofort Hilfe zu“, berichtet Heike Nitzke, die mit der Stadt Pasewalk eine gut funktionieren-de „Symbiose“ zum Wohl der Kinder und Jugendlichen eingegangen ist. Im Einzel-nen heißt das, die Stadt übernimmt u. a. die Mietkosten für den Jugendklub als städ-tische Einrichtung und die VS stellt das Personal. „Der Umzug im November ging eigentlich Hals über Kopf gesteht Chris Ehrhardt, der Leiter der Einrichtung. „Es

musste alles parallel laufen, der Auszug, die Renovierung und die Gestaltung der neuen Räume“, berichtet er weiter. Dabei ist zu merken, dass der Pädagoge besonders auf seine tatkräftigen Helfer aus der Jugend-gruppe stolz ist. „Wir haben viel selbst er-ledigt. Besonderen Wert legten wir dabei auf strapazierfähige Materialien. Die Stadt sorgte für den Einbau der Heizkörper, so-dass alle Räume jetzt gut beheizbar sind“, freut sich Ehrhard, der bereits in seinen Er-öffnungsworten von den vielen positiven Aktivitäten für und mit den Jugendlichen berichtete. Zu den Angeboten des Klubs gehören sowohl alt hergebrachte Spiele wie Darts, Tischtennis oder Billard, aber auch Hilfestellungen beim Bewerbungs-schreiben am PC oder Arbeit im Internet. „Dieses Angebot können auch gern alle anderen Menschen aus der Bevölkerung

Bürgermeister Rainer Dambach überreicht eine Pinnwand als kleines Geschenk zum Einzug. Foto: Ernst

nutzen“, informiert Chris Ehrhardt. Ange-dacht ist auch ein Fotoprojekt mit Schloss Bröllin. Neben der praktischen Arbeit mit dem Fotoapparat sollen die Interessierten an einem Wochenende auch erste Schritte bei der Bearbeitung der Fotos lernen. Das Highlight für die Jugendlichen sind immer die Fußballspiele. Jeden Donnerstag spie-len die 10- bis 26-Jährigen von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Turnhalle Arnold Zweig. „Wichtig für unsere Arbeit ist das Miteinan-der. Gegenseitige Hilfe soll dabei an erster Stelle stehen“, berichtet Ehrhardt. Geöffnet ist der Klub montags bis donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 14.00 bis 21.00 Uhr. Wer die neuen Räume noch nicht entdeckt hat, erreicht diese am besten durch den Durchgang zu den Laderampen. Dann gleich rechts zum Eingang in die un-teren Räume (ehemals Autovermietung).

Page 28: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 28 - Nr. 03/2012

Fasching in der Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“

(PN/SW). Erwartungsvolle Stimmung vor ihrem großen Auftritt. Kinder der 1. Klasse der Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“ präsentieren sich mit einem kleinen Show-Programm. Foto: Kita

Interview mit Ralf Schwarz, neuer Schulleiter Grundschule Ueckertal

(PN/FH). Ralf Schwarz ist der neue Schul-leiter der Grundschule Ueckertal. Im Inter-view, geführt von unserem Redaktionsmit-glied Franziska Hiller, sprach er über seine Zukunftsvisionen für die Grundschule.Warum haben Sie sich für den Beruf des Lehrers entschieden?Meine beiden Eltern sind Lehrer. Mein Va-ter war Förderschullehrer und hat auch die damalige Hilfsschule geleitet. Meine Mut-ter war Lehrerin an der Grundschule. Mir ist also das „Lehrer-Sein“ praktisch in die Wiege gelegt worden. Im Rahmen der Be-rufsorientierung habe ich mich entschlos-sen, Förderschullehrer zu werden. Ich habe dann drei Jahre in Templin auf Grundschul-lehramt studiert. Das vierte und fünfte Stu-dienjahr habe ich dann an der Pädagogi-schen Hochschule in Magdeburg absolviert. Damit habe ich die Qualifikation als För-derschullehrer erworben. Es war eine inter-essante, zügige, komprimierte Ausbildung.

Warum haben Sie sich speziell für den Zweig Förderschule entschieden?Durch den Beruf meines Vaters, durch verschiedene Ferientätigkeiten und durch durchgeführte Praktika. Mir hat der Gedan-ke gefallen, Kindern zu helfen.Wo haben Sie gearbeitet bevor Sie Schul-leiter der Grundschule Ueckertal gewor-den sind?Ich war vorher Schulleiter der Schlossberg-schule Pasewalk. Die Schlossbergschule Pasewalk ist eine Förderschule und ein son-derpädagogisches Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Im Rahmen des son-derpädagogischen Förderzentrums besteht ein Verbund zwischen der Grundschule Ue-ckertal, der Europaschule Arnold-Zweig und der Schlossbergschule Pasewalk. Da-her bestand für mich bereits eine Verbin-dung zu der hiesigen Grundschule.Mit der Erkrankung und der späteren Ver-setzung von Herrn Grothe, dem früheren

Schulleiter, hatte die Grundschule keinen Leiter mehr. Die Grundschule Ueckertal hat ca. 400 Schüler und ist damit eine der größten Grundschulen des Landes Meck-lenburg-Vorpommern. Eine solche große Schule ist natürlich nicht ganz so einfach zu leiten, und wenn der Leiter dann weg ist, ist es für alle noch ein wenig schwie-riger. Ich wurde damals angesprochen, ob ich die Leitung nicht als Krankenvertre-tung übernehmen könnte. Mein Ansinnen an die Grundschule zu wechseln, war dahin gehend begründet. Ich halte es für wichtig, dass die Grundschule in Pasewalk nicht ein-fach so nebenbei läuft. Wir haben Sprach-heilklassen, Förderklassen, außerdem noch die Außenstelle in der Innenstadt. Daraus resultieren Probleme, die organisiert wer-den müssen.Welche Probleme sind das?Das sind unter anderem Planungsprobleme, Absprachen, die getätigt werden müssen;

Page 29: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 29 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Neuer Schulleiter der Ueckertal-Grundschule Ralf Schwarz. Foto: Hiller

Krabbelgruppe im „Kinderhaus am Pulverturm“

Regeln, die für den Unterricht aufgestellt werden müssen. Außerdem versuchen wir auch, auf die Wünsche der Schüler und El-tern einzugehen. Bei dieser großen Schü-lerzahl gibt es eine Menge Aspekte zu be-achten. Als vorübergehender Schulleiter dieser Schule hatten mir die Arbeit und das Arbeitsklima sehr gut gefallen. Des-halb habe ich mich schließlich auf die Stel-le beworben.Da ich ausgebildeter Förderschullehrer bin und die Landesregierung in der Bildungs-politik auf Integration und Inklusion be-dacht ist, denke ich, dass ich gerade in die-ser Hinsicht mit meiner Ausbildung und mit meinen Erfahrungen als Schulleiter der För-derschule hier nützlich sein kann. Ich habe einen anderen Blickwinkel und ich denke schon, dass das die Integration grundsätz-lich unterstützen kann.Welche Ideen oder Projekte möchten Sie jetzt als Schulleiter an der Grundschule Ueckertal verwirklichen?Mein Wunsch wäre es, das Hauptgebäude zu sanieren. Das Gebäude befindet sich in einem baulich sanierungsbedürftigen Zu-stand. In den 90er Jahren ist eine größe-re Sanierung durchgeführt worden. Diese entspricht nicht mehr den aktuellen Anfor-derungen. Jetzt geht es darum, den Brand- und Arbeitsschutz auf den neusten Stand zu bringen und auch teilweise Barrierefreiheit zu schaffen. Ich möchte diese Schule ger-ne auf den neusten Stand bringen. Durch die Stadt Pasewalk erhalten wir bei diesem Vorhaben die notwendige Unterstützung.Als ich die Leitung übernommen habe, habe ich Lehrer vorgefunden, die gewis-senhaft, vernünftig und planmäßig eine gute pädagogische Arbeit leisten. Für mich gilt es jetzt diese Prozesse optimal zu or-ganisieren und zu effektiveren. Wir haben eine Außenstelle in der Innenstadt und die Grundschule in der Oststadt. Dadurch ha-ben wir zwei unterschiedliche Kollegen-gruppen. Wir sind aber eine Schule. Es geht in diesem Zusammenhang darum, dass für alle die gleichen Regeln gelten, dass die Lernziele die gleichen sind und

auch die Parameter für die Aus- und Be-wertung müssen überall gleich sein. Das sind Ziele, die nicht über Nacht realisiert werden können, sondern ihre Zeit benö-tigen. Es muss an einer so großen Schu-le eine einheitliche pädagogische Arbeit umgesetzt werden. Weiterhin ist für mich die inhaltliche Arbeit an der Schule sehr wichtig.Ein weiteres wichtiges Thema ist für mich die Integration. Ich habe immer noch im Hinterkopf die Förderschule und die Grundschule organisatorisch in einigen Punkten miteinander zu verbinden.Mein Vorgänger Herr Grothe hat bereits im Jahr 2009 das Projekt Zirkus durch-geführt. Der Zirkus baute damals für eine Woche hier sein Zirkuszelt auf und alle Schüler wurden zu Artisten. Die Zirkus-leute haben dann zusammen mi den Schü-lern verschiedene akrobatische Kunststü-cke oder Kunststücke mit Tieren eingeübt. Natürlich nicht auf einem zu gefährlichen Niveau. Das Tolle war, dass alle Schüler

Teil der Zirkusveranstaltung wurden. Je-der Schüler war wichtig, jeder Schüler hat seinen Platz gefunden. Aus meiner Sicht ist so ein Projekt für die Sozialkompetenz der Schüler sehr wichtig. Mein Sohn war da-mals selber einer der Artisten und ich fand dieses Projekt so beeindruckend, dass ich es unter meiner Leitung der Grundschu-le ebenfalls noch einmal im Jahr 2013 re-alisieren möchte. Die ersten Absprachen wurden bereits getätigt. Wir hoffen nun auf finanzielle Unterstützung seitens der Stadt und der größeren Betriebe der Re-gion. Das Schöne ist, dass am Ende der Projektwoche Zirkusveranstaltungen statt-finden, in denen das Erprobte dann auch für die Eltern, Geschwister und Großelter vorgeführt wird. Beim letzten Mal waren alle Veranstaltungen restlos ausverkauft. Es ist für die Eltern schön zu sehen, wie sich ihr Kind in eine Gemeinschaft inte-griert. Wenn man solche Projekte mit den Kindern durchführt, zeigt man, dass jeder ein Teil der Gesellschaft ist.

(PN/PM). Ab dem 7. März 2012 trifft sich in unserer Kita wieder eine Krab-belgruppe.Immer mittwochs von 10.00–11.00 Uhr können Muttis mit ihren Kleinen zu uns kommen, miteinander ins Ge-spräch kommen, mit den Kindern spie-

len, singen, kleine Fingerspiele machen. Eine Erzieherin wird die Gruppe beglei-ten und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei Anfragen steht Frau Janda unter der Rufnummer 210531 zur Verfügung.Wir freuen uns auf Sie/Euch!

Page 30: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 30 - Nr. 03/2012

Im Kindergarten gibt es Weltraumabenteuer zu erleben

Die Kinder präsentieren stolz ihre selbstgebauten Flugobjekte. Foto: Kita

(PN/PM). Seit Monaten stehen bei vielen Kindern in unserer Kita die „Star Wars“-Figuren und ihre Geschichten hoch im Kurs. Da werden Szenen aus der Serie nachgespielt, geflogen und gekämpft, was die eigene Fantasie so hergibt, Karten ge-tauscht.Für uns war dies der Anlass herauszufin-den, was die Kinder denn tatsächlich über den Weltraum mit seinen Planeten, über Raumschiffe und Raketen wissen und ob sie Interesse haben, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.Und ob sie Interesse haben! Schnell war das Thema „Weltraumabenteuer“ gefunden.In den Morgenkreisen wurde über Sonne, Mond, Mars und Kometen gefachsimpelt, die Milchstraße entdeckt und über Stern-bilder gesprochen. Im Lexikon wurde ge-schmökert, neue Begriffe wurden gelernt (Was ist ein „Krater“?), Fragen über den Zusammenhang von der Sonne zu den Jah-reszeiten, Mond zu Ebbe und Flut wurden geklärt, Größenunterschiede der Planeten herausgefunden.Natürlich dürfen auch selbst hergestellte Flugobjekte nicht fehlen. Voller Eifer und Ausdauer gestalten die Kinder ihren eige-

nen Weltraum, arbeiten mit Pappmaché, Müllsäcken, riesigen Kartons und sonsti-gen Abfallmaterialien.

Ein Thema, das Groß und Klein fasziniert und uns sicher noch eine Zeit lang beglei-ten wird – „Star Wars“ sei Dank.

„Du bist ein Talent“

(PN/EE). „Du bist ein Talent“ – ist ein neues, vielversprechendes Schulpaten-schaftsprogramm, das am 6. März offiziell in der Außenstelle der Europaschule „Ar-nold-Zweig“ startete. Dabei dreht sich al-les um die Berufsorientierung. Ziel ist es, den Übergang zwischen Schule und Ausbil-dung erfolgreich zu gestalten und damit ei-nen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region zu leisten, heißt es. „Gab es früher eine große Auswahl an Lehrlingen, müssen heute alle Potenziale genutzt werden, damit Betriebe ihre Lehrstellen besetzen können“, resümiert Bürgermeister Rainer Dambach. Schule und Praxis gehen hierbei eine Ein-heit ein, bei dem die Arbeit im Mittelpunkt steht und beide, Betriebe und Schüler, pro-fitieren können. Diesen ganz neuen Weg der Berufsorientierung gehen die Schlossberg-schule und das Produktive Lernen an der Europaschule „Arnold-Zweig“ sowie die Elektrofirma Haß, die Villa Knobelsdorff, das Pflegeheim St. Spiritus, der Maler- und Lackierbetrieb Strohschein und der Geträn-kefachmarkt von A bis Z als Paten, ein. Um die Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven zu unterstützen, brachte die Stadt Pasewalk diese Schulen und Unternehmen zusammen. „In der Regel

Beteiligte des Projektes (von links): Marianne Eggert, Syliva Splettstößer, Geistliche Stiftung St. Spiritus, Marina Haase Projektleiterin, Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement „Lernen vor Ort“, Wolfram Schulz, Lehrer, Andrea Laurich, Mitarbeiterin Stabsstelle Kommunales Bil-dungsmanagement „Lernen vor Ort“ Foto: Ernst

gehen solche Patenschaften große Betriebe ein. Pasewalk ist eine Besonderheit, denn es sind hier nur kleine und mittelständische

Unternehmen, die sich daran beteiligen“, lobten die Verantwortlichen. Entwickelt hat dieses Projekt die Randstad Stiftung. Sie

Page 31: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 31 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Produktives Lernen in Pasewalk

(PN/AB). In der Europaschule „Arnold Zweig“ in Pasewalk wurde am 25. Fe bruar das Produktive Lernen vorgestellt. Es han-delt sich um ein alternatives Bildungsan-gebot für Schüler, die die Berufsreife er-reichen wollen.Die Verbindung von praktischem mit schu-lischem Lernen hat sich bewährt. Zurzeit lernen 35 Teilnehmer in zwei Jahrgängen beim Produktiven Lernen in Pasewalk. Ge-eignet ist dieses Bildungsangebot für Schü-ler, die die 7. Klasse durchlaufen haben und mindestens 14 Jahre alt sind, die anders als bisher lernen wollen und auf diesem Weg einen vollwertigen Schulabschluss anstreben. Sie erhalten eine langfristige in-dividuelle Berufsfrühorientierung an sechs verschiedenen Praxislernorten. Schule ist beim Produktiven Lernen anders als ge-wohnt organisiert: drei Tage sind die Schü-ler am Praxislernort, zwei Tage arbeiten sie in der Schule an individuellen Aufga-ben. Die Lernpläne orientieren sich an den Kenntnissen und Fähigkeiten der Jugend-lichen, die sie an ihren Praxislernorten er-worben haben. Erworbenes Wissen wird vertieft und individuelle Pläne entwickelt. Beim Produktiven Lernen wird außerdem besonderes Augenmerk auf Teamfähigkeit gelegt und Selbstbewusstsein und Eigen-verantwortung entwickelt. Ein Beispiel für einen Praxislernort ist die Küche im CURA-Seniorenzentrum

Foto: Schule

ist eine Themenpatin der Bundesinitiati-ve „Lernen vor Ort“, die das Vorhaben als Modellprojekt nach Pasewalk geholt und sich für die Gewinnung von Unternehmen in und um Pasewalk engagiert hat. Sylvia Splettstößer, von der Geistlichen Stiftung St. Spiritus, verwies auf den Nutzen, den die Wirtschaft hat. „Wir wollen den Schülern dabei helfen, den Weg ins Berufsleben zu finden, weil es wichtig ist“, ergänzt sie. Nor-bert Haack, Schulleiter der Europaschule, verwies darauf, dass die Schüler „stark ge-redet werden müssen“, sie dürfen nicht im-mer nur hören „das kannst du nicht“. Ziel-

gruppen sind Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 9 bzw. 8 bis 10, die einen Hauptschul-abschluss anstreben. Darüber, dass es gar nicht so einfach werden wird, sind sich alle einig. Trotzdem wollen sie möglichst alle Schüler zu einem Hauptschulabschluss be-gleiten und ihnen damit eine Ausbildungs-stelle ermöglichen. Mit dieser frühen Ein-beziehung in die Berufswelt soll nicht nur das Interesse, sondern auch die Neigungen und vor allem das Talent gefördert werden. Und vielleicht ergibt sich dann für den ei-nen oder anderen der 35 Mädchen und Jun-gen, die hier von 4 Lehrern betreut werden,

eine berufliche Perspektive. Angedacht ist, dass die Schüler drei Praxis- und zwei Un-terrichtstage in der Woche haben. Wolf-ram Schulz, einer der Ausbilder betont: „die Schüler sind offen für diese Ausbildung und freuen sich darauf. Natürlich müssen auch die Eltern mit ins Boot geholt werden. Wenn das geschehen ist, wollen wir die Paten vor-stellen“. Anke Radloff, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Stabsstelle Kom-munales Bildungsmanagement „Lernen vor Ort“ im LK Vorpommern-Greifswald ver-wies darauf, dass dieses Modelprojekt auch auf andere Städte übertragbar wäre.

in Pasewalk. Hier arbeitet Annemarie seit November 2011 und lernt die verschiede-nen Arbeitsprozesse kennen, die sie dann an den Unterrichtstagen theoretisch ver-tiefen kann. Jedem Schüler steht an den Praxistagen ein Mentor zur Seite, der mit Rat und Tat unterstützen kann und den Schülern die unterschiedlichen Arbeits-gänge erläutert. Annemarie wird noch bis zum 16.03.2012 in der Küche Erfahrun-gen sammeln und sich dann für ihr letz-tes Trimester einen neuen Praxislernort

suchen, den sie dann bis zum Schuljah-resende besucht. Schüler, die sich für diesen Bildungsgang interessieren, können sich an der Europa-schule unter folgender Adresse bewerben:Europaschule „Arnold Zweig“, Außenstelle Produktives Lernen, Friedenstraße 9, 17373 Pasewalk, Telefon: 03973/225753Wer sich noch einmal über das Produktive Lernen informieren möchte, kann das am 12.05.2012 am Tag der offenen Tür an der Europaschule „Arnold Zweig“.

Page 32: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 32 - Nr. 03/2012

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

Entwaff nend ehrlich, charmant und erfrischend erzählt der sympathische Musiker über sein Rockerleben vor und nach der Wende. Der erste Kuss – die erste Gitarre – der erste Gig! Vor 25 Jahren wurden »Die Zöllner« gegründet und veröff entlichen ihr erstes Bandalbum seit 15 Jahren. Im Juni 2012 wird ihr Namensgeber 50 Jahre alt. Seine Biografi e, die im März 2012 erscheint, ist ein Stück Rock̕n̕Rollgeschichte: bunt, wild und echt! Am Anfang standen The Sweet. Die machten Musik, die ankam. Wichti ger aber, es war die Musik, die der Klassenschönsten gefi el. Und Vater Zöllner – die Kindheit fi ndet schließlich in der DDR statt – „besorgte“ eine LP, Opa sti ft ete die erste Gitarre, Marke Eigenbau. Dirk Zöllner erzählt von schöner, wilder und doch behüteter Kindheit. Und irgendwann stand fest: „Ich war infi ziert vom Virus des Rock’n’Roll!“ Wie es weiterging – wild und schön – mit Songs und Bands und mit den Mädchen, mit Shows und Aft ershow-Parti es, mit dem ganzen bunten Rockerleben, mit dem gefundenen und wieder verlorenen Glück, mit neuen Anläufen und Mut und Wut und Trauer und Spaß, das ist eine Geschichte, die unter die Haut geht.

Kartenvorverkauf im Buchhaus Lange • Am Markt 16 • 17309 Pasewalk • Tel.: 03973 / 216005Reservierung im Internet unter www.Buchhaus-Lange.de

B������� L���� � F������ ��� F������� ��� G��������� P������� 1908 e. V. ����� ���:

DIENSTAG, 24. APRIL 2011 • 19.30 UHR • KULTURFORUM HISTORISCHES UEINTRITT: 10.00 € VORVERKAUF • 12,00 € ABENDKASSE

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest … DIRK ZÖLLNER liest …

Jubiläumsjahr 2012

Page 33: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 33 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Page 34: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 34 - Nr. 03/2012

High Fashion in Pasewalk

(PN/GL). Am 06.03.2012 kam ein Stück-chen Fashionweek in das Oskar-Picht-Gym-nasium Pasewalk. Die ehemalige Schülerin Elisa Lange stellte unter dem Motto „Schön-geist“ Arbeiten ihres Modedesignstudiums und ihre Abschlusskollektion in einer Aus-stellung und einer Modenschau vor. Inspi-riert von mongolischen Nomaden und mo-derner Kunst kreierte sie eine Kollektion, die die Schönheit der einfachen Dinge zei-gen soll. Dafür stehen auch die einfachen Materialien und der Einsatz von viel Hand-werk. Aber auch andere Semesterarbeiten, wie Foto shootings und Magazinentwicklun-gen kann man in der Ausstellung betrachten, denn Modedesign ist nicht nur nähen. „Es ist mir wichtig, herauszustellen, dass ein Modedesignstudium keine Schneideraus-bildung ist, sondern ein Designstudium wie Grafik- und Kommunikationsdesign, nur eben mit dem Schwerpunkt auf Mode“, er-zählt die Wahlberlinerin, „wir machen nicht nur Mode, sondern auch das ganze Drum-herum mit Fotoshooting, Recherche und Magazinentwicklungen.“ Viel Durchhalte-vermögen braucht man allerdings. „Kaum Freizeit und 50 Stunden pro Wochen sind

da schon mal drin“, erklärt der Schöngeist. Wie es für sie jetzt weitergeht, weiß Elisa auch schon: „Ich möchte als Stylistin und Stilberaterin arbeiten. Das wär super!“

In Berlin bleiben möchte sie allerdings. Die Ausstellung ist noch bis zum 02.05.2012 in der Galerie im Foyer im Oskar-Picht-Gym-nasium zu sehen.

Gespannt warten die Zuschauer auf die High Fashion-Präsentation.

Elisa Lange (Mitte) mit ihrer Kollektion und den Models des Oskar-Picht-Gymnasiums. Fotos: Hoffmann

Die Models meisterten auch die Herausforderung der „Showtrep-pe“ auf Highheels mit Bravour.

Frau Hundt und Elisa Lange führte mit kompetenten Worten die Veranstal-tung ein.

Page 35: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 35 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Gedenken an einen Pasewalker Visionär: erich Paulun

Die Veranstaltung fand im Foyer des Klinikums statt. Nach der Rede von Prof. Dr. Paul Gerhardt überreichte Geschäftsführer Steffen Vollrath ihm ein Geschenk als Anerkennung seines Engage-ments.

(PN/KR). Oftmals geraten auch Menschen, die Großes geleistet haben, in Vergessen-heit. Und manchmal braucht es einfach Zeit bis sie wiederentdeckt werden. In Pasewalk konnte eine bedeutende Persönlichkeit, ein Visionär seiner Zeit, vor dem Vergessen be-wahrt werden: Der Arzt Dr. Erich Paulun. Vor 150 Jahren, am 4.3.1862, wurde Pau-lun in Pasewalk geboren. Erich Paulun gilt als einer der Wegbereiter moderner westli-cher Medizin in China. Er wirkte jahrzehn-telang als zutiefst humaner Arzt in China und begründete ein modernes Hospital in Shanghai und die Deutsche Medizin- und Ingenieurschule für Chinesen.

Am 4. März wurde der 150. Geburtstages feierlich in Pasewalk begangen. Steffen Vollrath, Geschäftsführer der Asklepios-Klinik mit Vertretern der Klinik, Frau Ba-ganz als stellvertretende Bürgermeisterin und weitere Mitarbeiter der Stadt sowie Stadtvertreter und weitere Gäste gedach-ten in mehreren Reden dem in Pasewalker geborenen Erich Paulun. Besonderer Gast aus München war Prof. Dr. Paul Gerhardt, Mediziner und Mitglied der Arbeitsgruppe zu Paulun und „Asklepios pro China“. Sei-nem Engagement, wie auch dem von Die-ter Schubert, ist es in erster Linie zu ver-danken, dass der Bezug des Mannes Paulun überhaupt zu Pasewalk hergestellt werden konnte und mittlerweile weitreichende In-formationen zusammengetragen werden konnte. Auch Stadtpräsident Norbert Haack und Dr. Jörg Weidenhammer, Geschäfts-führer der Medical school Hamburg, wür-digten in der Ehrenveranstaltung die Le-bensleistung des Mediziners. Musikalisch wurde die gelungene Veranstaltung durch die Musikschule Pasewalk abgedeckt. Da-nach fanden sich alle Beteiligten zu einer Kranzniederlegung an der Gedenkstele vor der Klinik zusammen.

Bereits im letzten Jahr gab es eine Veran-staltung zu Paulun: das erste Mal wurde öf-fentlich in Pasewalk der Person Dr. Erich Paulun gedacht. Ihm zu Ehren wurde am 13. Mai 2011 die Paulun-Gedenkstele ent-hüllt. Dank der Firma Siemens konnte die-ses Projekt verwirklicht werden. Damals weilte eine ganze Delegation aus China in Pasewalk, ebenso Vertreter des Auswär-tigen Amtes und viele andere Gäste. Der Wunsch, der bis heute dahinter steht, ist das Gedenken an seine Person und an sei-ne Leistungen und diese in Pasewalk und Deutschland öffentlich zu machen. Und

natürlich geht es auch um die Fortführung von weitreichenden guten Kooperation zwischen Deutschland und der VR China.

In diesem Jahr begehen wir also das 150. Geburtstagsjubiläum. Das Erstaunliche ist, dass es ebenfalls fast 150 Jahre dauerte, ehe man sich seines Namens und seines Wirkens in unserer Stadt erinnert hat. Dr. Erich Paulun ist als Begründer des Tong-ji-Hospitals in Shanghai eine bis heute be-kannte und hochgeschätzte Persönlichkeit in China. Aber in Pasewalk haben wir die-sen Sohn der Stadt erst wieder entdecken müssen. Auf die Spur von Paulun brachte vor einigen Jahren ein Arzt namens Prof. Dr. Heyo E. Hamer die Pasewalker Zei-tung. Erste Informationen zu Paulun er-schienen daraufhin im Nordkurier. Aber es waren noch sehr wenige und auch vage Informationen. Nachforschungen inner-halb der Stadt brachten erst wenig Erfolge und sind bis heute überschaubar geblieben. Wichtige Erkenntnisse über das Leben von

Paulun außerhalb von Pasewalk und seinem Wirken in China, konnten uns schließlich vor allem Herr Prof. Dr. Paul Gerhardt aus München und Dieter Schubert aus Lehrte liefern, die sich unabhängig voneinander bereits seit Jahren mit der Person beschäf-tigten. Dieter Schubert selbst wirkte viele Jahre in China.

Wer war dieser Mensch, wie verlief sein Leben? Er war bereits mit zwei Jahren Voll-waise, verbrachte den Großteil seiner Kind-heit in Wolfenbüttel und ging später in Ber-lin studieren. Paulun arbeitete zuerst als Militärarzt und seit 1893 in China, u.a. als Konsulatsarzt. Der Arzt Erich Paulun muss-te in China alte Dogmen zerschlagen, und neue medizinische Erkenntnisse aus Euro-pa taten sich sicher zuerst schwer. So galt zu dieser Zeit in China der menschliche Körper als unversehrbar. Es war also nicht einfach möglich, den Leib aufzuschneiden, um zum Beispiel einen Blinddarm zu ent-fernen. Paulun gehörte zu den Ärzten in

Page 36: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 36 - Nr. 03/2012

Kranzniederlegung an der Paulun-Stele. Fotos: Stadt

China, die die jahrtausendelange Kultur-nation Chinas anerkannten und schätzten - keine Selbstverständlichkeit in der Zeit des Kolonialismus Ende des 19. Jhds./An-fang des 20. Jhds. Gleichzeitig trug Paulun aber auch zur Reformbereitschaft wesent-lich mit bei. Damit konnten moderne Hy-gienevorstellungen und westliche Medizin an Bedeutung gewinnen. Paulun ist schließ-lich der Aufbau eines nach zeitgemäßen westlichen Maßstäben orientierten Hos-pitals in Shanghai zu verdanken. Es wur-de nach seinem Tod in „Paulun-Hospital“ umbenannt. Aus seiner 1907 gegründeten Deutschen Medizin- und Ingenieurschule für Chinesen ging später die Tongji-Uni-versität Shanghai hervor. Knapp 50 Jah-re später wurde die „Tongji Medizinische Fakultät“ nach Wuhan verlegt. Diese feiert im Mai dieses Jahres ihren 105. Geburtstag und trägt heute einen weitreichenden Na-men in der Medizinwelt.

Zu Ehren des Pasewalker wurde von der Arbeitsgruppe Asklepios-Klinik und Stadt Pasewalk ein Jahresprogramm zu Paulun

Gedenkstele zu Ehren Dr. Erich Pauluns, ge-staltet durch den Bildhauer Rainer Fest (2011).

entwickelt. Einen Höhepunkt, der vor allem auch Familien und Jugendliche ansprechen soll, bildet das für den 11. November ge-plante Drachenfest. Wichtig ist den Orga-

nisatoren vor allem Erich Paulun als einen wichtigen Sohn unserer Stadt im Bewusst-sein der Bürger zu verankern. Und das In-teresse an anderen Kulturen zu verstärken.

Kerstin Latzkow von der Beruflichen Schule Erich Paulun.

Page 37: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 37 - PASEWALKER NACHRICHTEN

(PN/EE). Die Tragödie der „Kinder vom Kamper See“ rührt noch immer die Her-zen der Menschen auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenze. Zur Erinne-rung: im März 1945 wurden in einer Ret-tungsaktion tausende von Menschen in Roggow/Kamp vor den herannahenden Kämpfen um Kolberg durch die Seenot-staffel 81 in Richtung Westen mit Wasser-flugzeugen ausgeflogen. Unter ihnen auch viele Kinder, die innerhalb der Kinderland-verschickung nach Rügen gebracht wer-den sollten. Wahrscheinlich fanden über 70 von ihnen, ihre Betreuer und die Besat-zungsmitglieder auf dem Grund des Sees eine Ruhestätte. Anzunehmen ist, dass auch Kinder aus der Uecker-Randow-Region zu den Opfern gehören. Der Kamper See, in der heutigen Gemeinde Trzebiatow (Trep-tow an der Rega), war damals das „retten-de Ufer“ in Richtung Westen. Gleich nach dem Start stürzte jedoch das Flugzeug vom Typ Do-24 ab. Bis heute liegt es, im tie-fen Schlamm steckend, auf dem Grund des Sees. Um den See, einstiges Sperrgebiet, ranken sich, seit er wieder frei zugänglich ist, viele Legenden und Gerüchte. Von pol-nischen Bewohnern angestellte Nachfor-schungen brachten das Schicksal der Kin-der ans Tageslicht. Nun soll das Wrack im Rahmen einer grandiosen deutsch-polni-

Die KinDer von Kamp

1809 Julia Vandreuke (rote Jacke) legt mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern am großen Birkenkreuz, am Ufer des Sees, Nelken nieder. Mit einer Schweigeminute gedachten sie den to-ten Kindern des Unglücks.

1794 Schüler der Europaschule Arnold Zweig und der polnischen Partnerschule des Noblistow-Gymnasiums ließen Europaluftballons am See, in un-mittelbarer Nähe der Unglücksstelle, steigen. An ihnen befestigt waren Wünsche nach Frieden, Freundschaft und Sicherheit für alle Völker der Erde.

Page 38: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 38 - Nr. 03/2012

schen Initiative gehoben werden. Initia-tor dieses deutsch-polnischen Projektes ist Zdiszlaw Matusiewicz, Bürgermeister von Treptow. Durch seinen Freund Jan Bach er-fuhr auch Norbert Haack, Schulleiter der Europaschule „Arnold Zweig“, von die-sem Projekt. Bach selbst gehört zum Vor-stand des Vereins „Pomeraniak“, der das Flugzeugwrack heben möchte. Gemein-samer Wunsch ist es, dass die Kinder eine würdige letzte Ruhestätte finden. „Kann man Kindern Geschichte heutzutage bes-ser nahe bringen?“, fragte sich Haack. Sei-ne Entscheidung stand fest, wir klinken uns mit ein. Mit ins Boot holte er die polnische Partnerschule des Noblistow-Gymnasiums. Viele gemeinsame Projekte verbinden die Schulen. Und nun soll auch dieses Ge-meinschaftsprojekt Schüler aus Pasewalk und Police (Pölitz) bei der geschichtlichen Aufarbeitung der Ereignisse helfen. „Wir recherchieren schon seit Monaten in Ar-chiven und im Internet und versuchen An-gehörige zu finden”, sagt Juli Vandreuke,

Schülerin der Europaschule in Pasewalk. Natürlich wollten die Schüler auch bei der ersten offiziellen Gedenkveranstaltung für die Opfer der Tragödie, auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes am Kamper See, dabei sein. Das dies in die Tat umge-setzt werden konnte, ist der Sparkasse Ue-cker-Randow und der Firma Sykes-Enter-prises Pasewalk zu verdanken. Claas Eilers, Sykes-Geschäftsführer steuerte 600 Euro und die Sparkasse, vertreten durch Marco Heller, 200 Euro für den Bus dazu. Schüler-sprecherin Juli Vandreuke nahm das Geld in Anwesenheit ihrer Mitschüler, Vertreter der Stadt und der Schule, entgegen. Nun stand der Fahrt nichts mehr im Weg. Mit 19 deut-schen und 21 polnischen Schülern ging es am 5. März, genau 67 Jahre nach dem ver-hängnisvollen Tag kurz vor Kriegsende, in Richtung Kolberg, dem Kamper See entge-gen. Mit einer bewegenden Feier gedach-ten über 200 Deutsche und Polen zum ers-ten Mal gemeinsam der Opfer. Es sei ein kleiner Schritt auf dem Weg deutsch-pol-

1550 Marco Heller (Mitte) von der Sparkasse UER und Claas Eilers (2. v. r.), Sykes-Enterprises Pasewalk übergaben an Julia Vandreuke (3. v. r.), Schülersprecherin an der Europaschule Arnold Zweig, 200 bzw. 600 Euro für die Finanzierung der Busfahrt zu den Gedenkfeierlichkeiten am Kam-per See. Rechts im Bild Christoph Kraatz, der das Projekt als Lehrer betreuen wird.

nischer Versöhnung, sagte Zdiszlaw Matu-siewicz, Bürgermeister der nahe gelegenen Stadt Trzebiatow (Treptow an der Rega). Unter ihnen auch Romy aus Pasewalk. Die junge Frau, die selbst ein Mal Schülerin an der Arnold-Zweig Schule war, erfuhr aus dem Nordkurier die Geschichte der Kin-der vom Kamper See. Ihre Vorfahren leb-ten genau dort (heute Resko Przymorskie). Sie und auch ihr Vater, die unter den vielen Gästen und Angehörigen sind, wollen kei-nen Medienrummel. „Meine Oma hat erst viel, viel später von der Tragödie erzählt. Nicht gern“, ergänzt sie. Ich möchte mich ganz einfach im Namen meiner Oma Edith, die 2009 verstarb, verabschieden“. Sie und ihr Vater nehmen darum auch etwas abseits stehend vom eigentlichen Geschehen, am großen Holzkreuz am See, Abschied. Am See ließen die Mädchen und Jungen Euro-paluftballons steigen und sangen gemein-sam mit den polnischen Schülern die „Ode an die Freude“, Freude schöner Götterfun-ken, die Europahymne.

Page 39: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 39 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Am RAnde

Erster gemeinsamer Ökumenischer Gottesdienst in St. Otto

Gemeinsam wurden Lieder gesungen, getanzt und landestypische Speisen und Getränke probiert. Foto: Ernst

(PN/EE). Die hiesige Vorbereitungsgrup-pe des diesjährigen Weltgebetstages ist be-geistert. Es scheint, als fasse der Pfarrsaal der katholischen Gemeinde St. Otto gar nicht alle Besucher. So groß ist das Inter-esse. Stühle mussten geholt werden. Über 60 Frauen, aber auch Männer, trafen sich am ersten Freitag im März zum gemein-samen ökumenischen Gottesdienst. „Seit heute Morgen feiern Frauen in über 170 Ländern ununterbrochen den Weltgebets-tag“, erklärt Christina Weyer von der Vor-bereitungsgruppe. In diesem Jahr steht er unter dem Motto: „Steht auf für Gerech-tigkeit“. Vorbereitet wurde die diesjähri-ge Gottesdienstordnung von den Frauen Malaysias. Sie beschreiben darin, wie das Zusammenleben in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft gelin-gen kann. „Friede und Angenommensein werden sichtbar, wenn Menschen musli-mischer, buddhistischer, christlicher und traditioneller Religionen in der gleichen Familie oder Gemeinschaft leben“, heißt es. Die offizielle Sprache des Landes ist Bahasa Malaysia. Erst seit 2010 dürfen auch andere monotheistische Religionen die Gottesbezeichnung „Allah“ verwen-den, berichten die Akteure. Die Frauen wollen nicht schweigen zu Ungerechtig-keiten, Problemen und Spannungen in den Ländern. Die Weltgebetstagsbesucher er-

fahren an diesem Abend viel über die Rufe nach Gerechtigkeit und von der malay-sischen Menschenrechtsaktivistin Irene Fernandez. Gemeinsam wurden Lieder ge-sungen, getanzt und landestypische Spei-sen und Getränke probiert. Mit den Kol-lekten des Weltgebetstagsgottesdienstes sollen sowohl die Weltgebetstagsarbeit als auch regionale Frauen- und Kinderpro-jekte unterstützt werden. 90 Projekte in 36 Ländern wurden mit den gesammelten

Kollekten des vergangenen Jahres unter-stützt. Im nächsten Jahr bereiten die Frau-en Frankreichs den Weltgebetstag vor. Voll des Lobes über die Veranstaltung, lud Pfar-rer Grzegorz Mazur auch gleich zum öku-menischen Kreuzweg der Jugend am 23. März ein. Die Wegstrecke beginnt an St. Marien, führt dann zur Friedhofskapelle, weiter zur Friedenskirche, dann zur Euro-paschule, weiter zur Nikolaikirche und St. Otto und endet im Pfarrsaal der Kirche.

Vereine

Veranstaltungsplan zur Präsentationsschau im Historischen „U“ vom 02.04.2012 bis zum 04.04.2012, täglich von 10.00–16.00 Uhr

Montag, 02.04.201210.00 Uhr Eröffnung der Ausstellung

durch den Bürgermeister der Stadt Pasewalk. Der Osterhase begrüßt seine

kleinen Gäste. Die Arbeitslosentreffs prä-

sentieren ihre Exponate.10.30 Uhr Puppentheater „Der kleine

Hase Weißohr“13.00 Uhr Kultur pur durch die Mitglie-

der des Arbeitslosentreffs, Pasewalk, Geschichten – Anekdoten, Gitarrenvortrag

Dienstag, 03.04.201210.00 Uhr Kinder aller Altersgruppen sind

zum Basteln eingeladen. Oster-geschenke und Dekorationsarti-kel stehen zur Auswahl bereit.

14.00 Uhr Modenschau – Die Damen der Kleiderkammer präsentie-ren eine Auswahl an Frühlings-modellen.

Mittwoch, 04.04.201210.00 Uhr Puppenspiel Nr. 2 unter Leitung

der Lesestubenfee Roswitha Krause, Basteln für Groß und Klein, Osterüberraschungen

14.30 Uhr Die Tanzgruppe des Arbeits-losentreffs Pasewalk zeigt ihre neuesten Tänze.

An allen Tagen können die kleinen Gäs-te im Puppenhaus spielen.Ganztätig kann die Miniaturausstellung in der Kalthalle besichtigt werden. Durch-gängig ist die Versorgung gesichert.Eine Voranmeldung bei größeren Grup-pen wäre zu empfehlen.Bitte vormerken: Das traditionelle Oster-eiertrudeln auf dem Eierberg im Küras-sierpark findet am Grünen Donnerstag, dem 5. April ab 10.00 Uhr statt.

Page 40: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 40 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

Page 41: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 41 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Page 42: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 42 - Nr. 03/2012

Vereine stellen sich vorPasewalker Fußballverein

(PN/PFV). In un-serem Verein wer-den das ganze Jahr über verschiede-ne Höhepunkte im Vereinsleben or-ganisiert. Neben dem regelmäßigen Training und Wett-

kampf finden zu Beginn des Jahres Hallen-turniere der einzelnen Mannschaften mit un-serem Partnerverein von Chemik Police statt. Für den 1. Mai 2012 ist ein internationales Turnier in der Altersklasse 7/8 Jahre geplant. Das diesjährige Turnier um den Bürgermeis-terspokal findet am 16.06.2012 statt.Für die Woche vom 25.–29.06.2012 ist die diesjährige Fußballschule mit Jürgen Pom-merenke in Planung. Anmeldungen hier-für werden über den Verein entgegenge-nommen.Auch für die zweite Jahreshälfte sind Events geplant, wie unser traditioneller Familientag, wo alle Mitglieder und inter-essierte Bürger unsere Gäste sind.Der Verein ist stolz auf das Engagement seiner Trainer, Übungsleiter und Helfer, denn ihnen ist es zu verdanken, dass unser Verein in den Jahren schon viele Erfolge auf Kreis- und Landesebene feiern konnte.

Gegründet: wurde der Pasewalker Fußballverein am 14.02.1992 aus den ehemaligen Vereinen Dynamo und Lok Pasewalk.Anschrift: Am Sportplatz 1, 17309 Pasewalk, Tel.-Fax 03973/210654, www.pasewalker-fv.de, [email protected]ätigkeitsfeld: Fußballsport, der Verein konzentriert sich besonders auf die Förderung des Kinder- und Jugendfußballs. Mannschaften: 3 Männermannschaften (Landesliga, Kreisliga, AH-Team) 7 Nachwuchsmannschaften in verschiedenen Altersklassen Förderverein: unterstützt den Verein in vielfältiger Weise bei der Organisation, Durchführung von allen Events rund um den

Verein und ist bei Interesse erster Ansprechpartner der Sponsoren. Über den Präsidenten des Fördervereins des PFV, Herrn Burkhard Schmidt (Mobil: 0172/7710311) können

neue interessierte Sponsoren Kontakt aufnehmen.Sponsoren: Viele Sponsoren aus der Stadt sowie aus dem Umland unterstützen und fördern den Verein, ein herzliches Dan-

keschön für die teilweise schon jahrelange Unterstützung möchten wir an dieser Stelle sagen.

Stolz ist der Verein auch auf seine beiden Talente Jakob Lüdtke und Robert Grube, die mittlerweile in der B-Jugend vom FC Hansa Rostock spielen.Wer Interesse hat, beim Pasewalker FV Fußball zu spielen oder den Verein in einer anderen Weise zu unterstützen, kann über die o. g. Daten Kontakt mit uns aufnehmen.Der Verein sucht dringend zur Absicherung des Trainings und Wettkampfs aufgrund der

Fußballcamp 2011 Fotos: Verein

Trainingscamp 2011

steigenden Mitgliederzahlen, besonders im Nachwuchsbereich, neue Übungsleiter so-wie auch Schiedsrichter.In beiden Fällen freuen wir uns über weib-liche bzw. männliche Mitstreiter und sind zur Unterstützung bei der Aus- und Fort-bildung gern behilflich. Nehmen Sie bitte über die Geschäftsstel-le (Herrn Fladrich 0172/3945268) mit uns Kontakt auf.

Page 43: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 43 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Page 44: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 44 - Nr. 03/2012

Page 45: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 45 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Bruno sucht ein Zuhause.Der stattliche Kater musste sein Zuhause wegen Zeitmangel verlassen. Er ist ein ver-schmuster und sensibler Riese von 6,4 kg. Bruno wurde im Mai 2004 geboren. In un-serer Katzenstube fühlt er sich unwohl, er lehnt die anderen Katzen ab. Offensichtlich braucht Bruno seine Ruhe und einfach nur seinen Menschen um sich. Er braucht sehr viel Liebe und ist dann auch verschmust. Für Bruno wünschen wir uns also einen ru-higen Platz in der Wohnung oder im Haus.Fragen beantworten gern die Mitarbeiterin-nen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefonnummer 039606 20597.Öffnungszeiten täglich 11.00–16.00 Uhrwww.gnadenhof.deSpendenkonto: Sparkasse Neubranden-burg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275 Foto: Gnadenhof

Rocky sucht ein Zuhause.

Der Collie-Husky-Mischlings-Rüde wur-de im Oktober 2007 geboren und hat eine Schulterhöhe von ca. 62 cm. Der auffal-lend schöne Rüde begegnet Menschen sehr freundlich und anhänglich. Er ist ein Fami-lienhund, der viel Kontakt braucht und sich sehr bindet. Kleine Kinder mag er eben-falls leiden, sie können ihm sogar seinen Ball aus dem Maul nehmen. Rocky ist ein äußerst agiler Rüde – hier kommt der Hus-ky durch. Andererseits besitzt er auch die Sensibilität des Collies. Er hat viel Bewe-gungsdrang und Ausdauer, aber er braucht auch geistige Forderung. Unbedingt möchte er auch einfach mal in Ruhe dicht bei sei-nen Leuten alle viere gerade sein lassen und die Gemeinsamkeit genießen – damit er ein bisschen ruhiger wird.Rocky kennt das Leben in der Wohnung so-wie in Haus und Hof. Zuletzt lebte er mit einer Hündin zusammen, mit der er auch mal alleine bleiben konnte. Andere Rüden soll er ebenfalls geduldet haben. Da er auf dem Hof aber eine starke Wachsamkeit ent-wickelt hat, ist er an „seiner“ Grundstücks-grenze unbestechlich und toleriert keine Konkurrenz. Besucher und Ereignisse vom Hof meldet er an. Das Gehen an der Lei-ne trainieren wir fleißig, da sein Tempera-ment meist etwas schneller voran möchte.Seine Erziehung sollte stetig, mit Ideen, Konsequenz und Ruhe erfolgen – mehr mit Köpfchen als mit Druck. Denn Rocky ist sehr arbeitsfreudig und macht super gern mit. Zuviel Druck in der Erziehung macht

ihn unsicher und hektisch, so dass er blo-ckiert. Autofahren liebt er! Im Freilauf ist er abrufbar. Und seinen Ball holt er mit endlosem Enthusiasmus wieder. Ob Ro-cky Katzen akzeptieren würde, müsste ge-testet werden. In einer Familie fixierte er sie, so dass eine weitere Annäherung un-terbunden wurde.

Fragen beantworten gern die Mitarbeiterin-nen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefonnummer 039606-20597.Öffnungszeiten täglich 11.00–16.00 Uhrwww.gnadenhof.deSpendenkonto: Sparkasse Neubranden-burg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275, Foto: Gnadenhof

Page 46: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 46 - Nr. 03/2012

wir gratulieren

Wir gratulieren den Jubilaren des Monates April 2012 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude

Aufgrund des § 36 Meldegesetz M-V vom 12.10.1992 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburts-tages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.

Gemeinde BrietzigZum 82. GeburtstagFrau Alma WesslowskiZum 77. GeburtstagHerrn Walter StagatZum 73. GeburtstagFrau Renate MatzdorfZum 71. GeburtstagFrau Regina Griesbach

Gemeinde FahrenwaldeZum 82. GeburtstagFrau Anna CzirpkaZum 77. GeburtstagHerrn Harry MartiniZum 73. GeburtstagFrau Gisela Brennecke

Gemeine JatznickZum 94. GeburtstagHerrn Ernst HilgerZum 87. GeburtstagFrau Irmgard JahnkeFrau Hildegard KnollFrau Stanislawa PlathZum 86. GeburtstagFrau Irene KerstenZum 85. GeburtstagFrau Helga BlödowZum 84. GeburtstagHerrn Walter BlümkeZum 83. GeburtstagHerrn Friedrich TilgerHerrn Werner BanasiakHerrn Hans KrauseZum 82. GeburtstagFrau Sylvia BarzZum 80. GeburtstagFrau Waltraud FischerFrau Adele HildebrandtZum 78. GeburtstagFrau Helga SiegertZum 77. GeburtstagFrau Ingried BornZum 76. GeburtstagFrau Anita Tilger

Frau Brigitte GrobaFrau Anneliese ArndtHerrn Dieter SchmidtZum 74. GeburtstagHerrn Ulrich MüntzHerrn Udo KussmaulFrau Hildegard GößlerHerrn Hermann BerndtFrau Gisela VoigtZum 73. GeburtstagHerrn Klaus GronwaldHerrn Herbert SpielmannZum 72. GeburtstagFrau Erika WeideFrau Erika BlumbergHerrn Klaus-Dieter OttZum 71. GeburtstagFrau Erika KussmaulFrau Margit SchröderFrau Gisela BöttcherHerrn Torbjörn HaraldsvikZum 70. GeburtstagHerrn Karl-Heinz Rocher

Gemeinde KoblentzZum 76. GeburtstagHerrn Edward GrygulaFrau Charlotte KöhlerZum 73. GeburtstagHerrn Hermann RoheZum 72. GeburtstagHerrn Klaus-Peter Wolf

Gemeinde KrugsdorfZum 85. GeburtstagFrau Irmgard Hinz Zum 84. GeburtstagFrau Rita BrandtZum 71. GeburtstagHerrn Horst Laskewitz

Gemeinde NiedenZum 75. GeburtstagFrau Else RossowZum 73. GeburtstagFrau Hannelore Schröder

Zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Ullrich

Gemeinde PolzowZum 80. GeburtstagFrau Isa MarlowZum 75. GeburtstagHerrn Horst LückZum 74. GeburtstagHerrn Klaus Pfeiffer

Gemeinde Groß LuckowZum 72. GeburtstagFrau Renate Witt

Gemeinde RollwitzZum 89. GeburtstagFrau Martha KutzZum 85. GeburtstagFrau Brigitte EckertZum 82. GeburtstagFrau Ingeburg KrügerZum 79. GeburtstagFrau Edith NeumannZum 77. GeburtstagFrau Helga UhlHerrn Walter SchlieckerZum 76. GeburtstagHildegard CollierBrigitte LichtZum 75. GeburtstagFrau Dorothea WeiherZum 73. GeburtstagFrau Ilse BlechschmidtZum 72. GeburtstagFrau Anita PlögerHerrn Egon NeumannZum 71 GeburtstagFrau Ute RöhlerFrau Renate Cossmann

Gemeinde SchönwaldeZum 80. GeburtstagFrau Lore LenzZum 77. GeburtstagFrau Gertrud Lüdtke

Frau Alice JeglinskiZum 76. GeburtstagFrau Erna SchulzZum 73. GeburtstagHerrn Harry ValentinFrau Inge KarowZum 72. GeburtstagHerr Ulrich Bleek

Gemeinde ViereckZum 79. GeburtstagFrau Alice HenscheZum 78. GeburtstagFrau Rosemarie BleyZum 77. GeburtstagFrau Johanna KwapilHerrn Bruno RapraegerZum 72. GeburtstagFrau Maria BarkFrau Jutta JajacFrau Rita BlankenfeldZum 71. GeburtstagHerrn Horst LinkeZum 70. GeburtstagHerrn Eginhard Kremer

Gemeinde ZerrenthinZum 88. GeburtstagFrau Elsbeth PieperZum 87. GeburtstagFrau Edith TourbierZum 85. GeburtstagFrau Erika KoslikZum 84. GeburtstagFrau Erna WolfgramZum 83. GeburtstagFrau Lotte PotschangZum 80. GeburtstagFrau Elli DurowFrau Gerda HollmichelFrau Erika HübnerZum 77. GeburtstagFrau Frieda DurowZum 73. GeburtstagHerrn Hans-Jürgen Hoffmüller

Page 47: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 47 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

öffentliche bekanntmachungen

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –

Hauptsatzungdes Amtes Uecker-Randow-Tal

Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalver-fassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 31.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechts-aufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen.

§ 1Amtsgebiet

Das Amtsgebiet besteht aus den Gemeinden Brietzig, Fahrenwalde, Groß Luckow, Jatznick, Koblentz, Krugsdorf, Nieden, Papendorf, Pol-zow, Rollwitz, Schönwalde, Viereck und Zerrenthin.

§ 2Dienstsiegel

Das Amt führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Lan-desteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „Amt Uecker-Randow-Tal“. Das Dienstsie-gel gleicht in Form und Größe der dieser Hauptsatzung in Anlage 1 ab-gedruckten Siegeln. (Großes und kleines Dienstsiegel)

§ 3Amtsausschuss

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsange-hörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.

(2) Die Bürgermeister werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter im Amt vertreten.

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Ver-hinderung vertreten, soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsan-gehörigen Gemeinde dies vorsieht. In diesem Fall wählen die Gemein-devertretungen jeweils einen Stellvertreter für jedes weitere Mitglied.

(3) Sitzungen des Amtsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Amtsausschuss beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit aller Mitglieder, wenn über-wiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interes-sen Einzelner dies erfordern.

In folgenden Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses nach Satz 2 bedarf.1. Einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberu-

fungen,2. Grundstücksgeschäfte3. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner,4. Vergabe von Aufträgen5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten des Abschlussberichtes

§ 4Rechte der Einwohner

(1) Der Amtsvorsteher ruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-lung der Einwohner des Amtes ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne amtsangehörige Gemeinden durch-geführt werden; in diesem Fall sind Zeit und Ort der Einwohnerver-sammlung mit dem Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinde abzustimmen

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten des Amtes und in Angelegenheiten, die dem Amt nach § 127 Abs. 4 KV M-V übertragen worden sind, sol-len dem Amtsausschuss in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Einwohner, die das 14. Lebensjahr beendet haben, erhalten die Mög-lichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der

Amtsausschusssitzung an den Amtsausschuss, an einzelne Mitglie-der des Amtsausschusses und an den Amtsvorsteher Fragen zu stel-len sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich nicht auf Be-ratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung des Amtsausschus-ses beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

Fragen an den Amtsausschuss beantwortet der Amtsvorsteher oder der jeweilige Ausschussvorsitzende. Fragen, die den übertragenen Wirkungskreis betreffen, beantwortet der Amtsvorsteher.

(4) Der Amtsvorsteher ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Amts-ausschusssitzung über wichtige Angelegenheiten des Amtes zu be-richten.

(5) Nach § 29 in Verbindung mit § 135 hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses.

(www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)§ 5

Ausschüsse des Amtsausschusses(1) Der Amtsausschuss bildet einen ständigen Ausschuss bestehend aus

6 Mitgliedern.Aufgaben:- Vorbereitung der Haushaltssatzung- Vorbereitung des Haushaltsplanes- Personalentscheidungen

(2) Weiterhin wird ein Rechnungsprüfungsausschuss mit 2 Mitgliedern gebildet.Aufgaben:- Prüfung der Jahresrechnung des Amtes

(3) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.§ 6

Entschädigung(1) Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-

nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 873,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverord-nung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Amtsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses erhalten nach Maß-gabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sit-zungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse, denen sie ange-hören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 27,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungs-verordnung M-V).

(3) Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern des Amtsausschusses und den nicht dem Amtsausschuss angehörenden Mitgliedern von Ausschüssen ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach Landesreisekostengesetz M-V zu gewähren. Für Fahrten im Amtsgebiet entstehende Kos-ten (Fahrkosten oder Wegestrecken- und Mitnahmeentschädigung) insbesondere für die Teilnahme an Sitzungen, werden nach Maßga-be des Reisekostenrechts auch dann erstattet, wenn die Empfänge-rin oder der Empfänger eine Aufwandsentschädigung oder ein Sit-zungsgeld erhält.

(4) Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Uecker-Randow-Tal erhält für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine mo-natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 117,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

Page 48: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 48 - Nr. 03/2012

§ 7Wertgrenze bei Erwerb von Amtsvermögen

und Verfügung über AmtsvermögenDem Amtsvorsteher wird die Befugnis übertragen, bis zu folgenden Wertgrenzen Vermögensgegenstände zu erwerben und über Amtsver-mögen zu verfügen:a) Bei dem Tausch oder der Belastung von Grundstücken und grund-

stücksgleichen Rechten bis zum Wert von 15.000,00 EUR;b) bei der Hingabe von Darlehen und Zuschüsse, bei dem Erwerb und

bei der entgeltlichen Veräußerung von Sachen, Forderungen und an-deren Rechten bis zum Wert von 5.000,00 EUR.

c) bei der unentgeltlichen Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten bis zum Wert von 1.000,00 EUR.

§ 8Verträge mit Mitgliedern des Amtsausschusses

Verträge des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und juristi-schen Personen, an denen Mitglieder des Amtsausschusses beteiligt sind, sind ohne Genehmigung des Amtsausschusses rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR, bei wiederkeh-renden Leistungen von monatlich 2.000,00 EUR halten.

§ 9Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen des Amtes, deren Wertgrenzen 10.000,00 EUR, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich 1.000,00 EUR, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht der Schriftform des § 143, Abs. 1, Satz 1 und 2 der KV M-V entsprechen.Satz 1 gilt entsprechend für Ernennungsurkunden von Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9, für Arbeitsverträge mit Angestellten bis einschließlich Entgeltgruppe 8 sowie für Arbeits-verträge mit Arbeiterinnen und Arbeitern.

§ 10Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Amtsvorsteher bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Amtsvorstehers – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich der Amtsausschuss zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 11Verwaltung

Das Amt unterhält an seinem Amtssitz eine eigene Verwaltung in 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32.

§ 12Gleichstellungsbeauftragte

(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch den Amtsausschuss bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 142 Abs. 5 KV M-V der Dienst-aufsicht des Amtsausschusses.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amt beizutra-gen. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen

für die Gleichstellung von Männern und Frauen,2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt,3. die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Instituti-

onen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen,

4. ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frau-enspezifischen Belangen,

(3) Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteili-gen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stel-lungnahmen berücksichtigt werden können.

Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unter-lagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.

§ 13Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrich-ten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Ge-meinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen des Amts-ausschusses (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtsgebietes verteilt.

Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Einladungen zu den Sitzungen des Amtsausschusses werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Verwaltungsgebäude des Amtes, 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32, öffentlich bekanntgemacht.

(4) Die Dauer des Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangsfrist), wobei der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme nicht mitgerech-net werden. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Ta-ges der Aushangsfrist bewirkt. Für öffentliche Bekanntmachungen nach § 29 Abs. 6 KV M-V ist die in der Geschäftsordnung festge-legte Frist maßgebend.

(5) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hingewiesen. Die Aus-legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas an-deres bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermer-ken. Die Auslegung erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Linden-straße 32 in Pasewalk zu folgenden Dienstzeiten:

montags 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr dienstags 09.00–12.00 Uhr 13.00–17.30 Uhr mittwochs 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr donnerstags 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr freitags 09.00–12.00 Uhr(6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 Satz

2 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungs-tafeln zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.

§ 14Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 16.08.2004 sowie die Ände-rungen vom 27.11.2007 und 27.05.2008 außer Kraft.

Pasewalk, den 24.02.2012

FischerDer Amtsvorsteher

Page 49: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 49 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Anlage 1 zur Hauptsatzung des Amtes Uecker-Randow-Tal

Gemäß § 121 der KV M-V vom, 5. Sept. 2011 führt das Amt Uecker-Randow-Tal mehrere Dienstsiegel.Insgesamt verfügt das Amt über 5 Dienstsiegel.Ein großes Siegel mit einem Durchmesser von 35 mm mit der Umschrift „Amt Uecker-Randow-Tal“ und der Nummerierung „1“ sowie in der Mitte den Pommerngreif.

:

Weiterhin ein kleines Dienstsiegel mit einem Durchmesser von 20 mm, der Umschrift wie oben angegeben und der Nummerierung „2“.

3 weitere kleine Dienstsiegel mit einem Durchmesser von 15 mm, der Umschrift wie oben angegeben und der jeweiligen Nummerierung „3“, „4“ und „5“.

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt.

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfah-rens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß in-nerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vor-schrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Amt Uecker-Randow-Tal Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Be-kanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 24.02.2012

FischerAmtsvorsteher

Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 16.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehör-de nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Jatznick führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienst-siegel.

(2) Das Wappen ist: „Gespalten; vorn in Silber ein blauer Eschenzweig; hinten in Blau ein Storch in natürlichen Farben mit erhobenem rech-ten Ständer.“

(3) Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Weiß, Blau, Weiß und Blau gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Dritteln der Länge des mitt-leren blauen und des mittleren weißen Streifens sowie auf zwei Drit-teln der Höhe des Flaggentuchs übergreifend, das Gemeindewappen.

Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe von 5 zu 3.(4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „Ge-

meinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald. (5) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Geneh-

migung des Bürgermeisters.§ 2

Rechte der Einwohner(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-

lung der Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behan-delt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeis-ter zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemein-devertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

(5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Ue-cker-Randow-Tal.de)

§ 3Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlenb) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelnerc) Grundstücksgeschäfted) Vergabe von Aufträgen

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Grün-de nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öf-fentlicher Sitzung behandeln.

(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitsta-ge vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.

(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4Ortsteile / Ortsteilvertretung / Ortsvorsteher

(1) Das Gebiet der Gemeinde Jatznick wird in Ortsteile aufgeteilt. Die Ortstafeln lauten wie folgt:

Ortstafel: Belling Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Sandförde

Page 50: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 50 - Nr. 03/2012

Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifwald Ortstafel: Waldeshöhe Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Blumenhagen Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Klein Luckow Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Groß Spiegelberg Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald(2) In der Gemeinde werden bis zum Ende der Legislaturperiode 2014

keine Ortsteilvertretungen gebildet.(3) Im Zuge des Gebietsänderungsvertrages werden für die Ortsteile

Blumenhagen und Klein Luckow Ortsvorsteher bestimmt. Die Auf-gaben der Ortsvorsteher übernehmen der bisherige 1. stellv. Bürger-meister von Blumenhagen sowie der bisherige Bürgermeister von Klein Luckow bis zum Ende der Wahlperiode.

§ 5Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundi-gen Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Haupt- und Finanzausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: Steuern, Gebühren, Beiträge und 9 Gemeindevertreter sonstige Abgaben sowie die Re-

geln gemäß § 35 der KV M-V Ausschuss für Bau- und Umwelt: Flächennutzungsplanung, Bau- Zusammensetzung: leitplanung, Wirtschaftsförde- 9 Gemeindevertreter rung, Hoch-, Tief- und Straßen- 5 sachkundige Einwohner bauangelegenheiten, Denkmal-

pflege, Umwelt- und Natur-schutz, Landschaftspflege

Ausschuss für Bildung, Kultur Wohnungsfragen, soziale Belange und Soziales der Gemeinde (KITA, Schulen, Zusammensetzung: Senioren), Veranstaltungen 8 Gemeindevertreter 5 sachkundige Einwohner (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden.

Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§ 6Aufgabenverteilung des Hauptausschusses

(1) Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 5.000,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 5.000,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 7Bürgermeister

(1) Er trifft Entscheidungen unterhalb der Wertgrenzen des § 6 dieser Hauptsatzung.

Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 2.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 2.500,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 8Ortsvorsteher

(1) Die Ortsvorsteher entscheiden über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von je 500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von je 500,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 9Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertre-tung zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 10Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 900,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsver-ordnung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Der Ortsvorsteher in Klein Luckow erhält monatlich 150,00 EUR und der Ortsvorsteher in Blumenhagen monatlich 200,00 EUR. (50 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V)

(3) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Auf-wandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(4) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 EUR.(100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(5) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten monatlich eine Aufwandsentschä-digung in Höhe von 80,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsät-ze der Entschädigungsverordnung M-V).

Die Fraktionsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzun-gen der Fraktionen, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(6) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus ei-ner Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Auf-sichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsfüh-rern <500 EUR> überschreiten.

§ 10Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Ab-druck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nach-richten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-

Page 51: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 51 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen eben-falls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kos-tenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkei-ten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus-legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas an-deres bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermer-ken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestim-mung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger un-abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwal-tung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage.

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Jatznick, Straße der Einheit 55 (Gemeindebüro) Jatznick, Pappelweg Jatznick, Straße der Einheit 22 Waldeshöhe, an der Verkaufsstelle Waldeshöhe Nr. 17 Belling, Dorfstraße 43 Sandförde, Am Sandweg Sandförde, Am Kulturhaus Blumenhagen, Siedlung (Schaukasten) Blumenhagen, altes Feuerwehrgebäude (Schaukasten) Klein Luckow, Max-Schmeling-Str. 9, Am Gebäude der FFW Groß Spiegelberg, Spiegelberg 14, an der Dorfstube(5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindever-

tretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.§ 11

Inkrafttreten(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

chung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.2008 außer Kraft.

Jatznick, den 07.03.2012

FischerBürgermeister

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 07.03.2012 erfolgt.

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Ver-stoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten

Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Jatznick Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Be-kanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 07.03.2012

FischerBürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Koblentz

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 24.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehör-de nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Koblentz führt ein Dienstsiegel.(2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild

des Landesteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit um-geworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE KOBLENTZ – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.

(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Geneh-migung des Bürgermeisters.

§ 2Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-lung der Einwohner der Gemeinde ein.

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behan-delt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeis-ter zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemein-devertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

(5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Ue-cker-Randow-Tal.de)

§ 3Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlos-

sen:a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlenb) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelnerc) Grundstücksgeschäfted) Vergabe von Aufträgen

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Grün-de nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öf-fentlicher Sitzung behandeln.

(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitsta-ge vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.

Page 52: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 52 - Nr. 03/2012

(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4Ortsteilvertretung

In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.§ 5

Ausschüsse(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts

anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundi-gen Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und

sonstige Abgaben sowie die Re-geln gemäß § 35 der KV M-V

(3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht errei-chen.

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.§ 6

Bürgermeister/Stellvertreter(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach

der VOL bis zum Wert von 0,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 0,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 7Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertre-tung zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 8Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsver-ordnung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Auf-wandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 EUR.(100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus ei-ner Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-

tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Auf-sichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsfüh-rern <500 EUR> überschreiten.

§ 9Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Ab-druck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nach-richten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen eben-falls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kos-tenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkei-ten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus-legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas an-deres bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermer-ken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestim-mung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger un-abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwal-tung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage.

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Koblentz, An der Gärtnerei Koblentz, Am Neubau OT Peterswalde OT Breitenstein(5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindever-

tretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.§ 10

Inkrafttreten(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

chung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.11.2008 außer Kraft.

Koblentz, den 24.02.2012

GrygulaBürgermeister

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 24.02.2012 erteilt.

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr

Page 53: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 53 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Ver-stoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Koblentz Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Be-kanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 24.02.2012

GrygulaBürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Krugsdorf

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 02.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehör-de nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Krugsdorf führt ein Dienstsiegel.(2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappen-

bild des Landesteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE KRUGSDORF – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFS-WALD“.

(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Ge-nehmigung des Bürgermeisters.

§ 2Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-lung der Einwohner der Gemeinde ein.

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behan-delt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeis-ter zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemein-devertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

(5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Ue-cker-Randow-Tal.de)

§ 3Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlos-

sen:a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlenb) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelnerc) Grundstücksgeschäfted) Vergabe von Aufträgen

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln.

(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeits-tage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.

(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sol-len, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwor-tet werden.

§ 4Ortsteilvertretung

In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.§ 5

Ausschüsse(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts

anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundi-gen Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und

sonstige Abgaben sowie die Re-geln gemäß § 35 der KV M-V

Bau- und Umweltausschuss: Flächennutzungsplanung, Bau- Zusammensetzung: leitplanung, Wirtschaftsförde- --- Mitglieder/ --- rung, Hoch-, Tief- und Straßen- sachkundige Einwohner bauangelegenheiten, Denkmal-

pflege, Umwelt- und Natur-schutz, Landschaftspflege

Ausschuss für Bildung, Kultur Wohnungsfragen, soziale Belange und Soziales der Gemeinde (KITA, Schulen, Zusammensetzung: Senioren) --- Mitglieder/ --- sachkundige Einwohner(3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden.

Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht errei-chen.

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.§ 6

Bürgermeister/Stellvertreter(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach

der VOL bis zum Wert von 1.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 2.500,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 7Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertre-tung zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 8Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00

Page 54: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 54 - Nr. 03/2012

EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsver-ordnung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Auf-wandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus ei-ner Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Auf-sichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsfüh-rern <500 EUR> überschreiten.

§ 9Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Ab-druck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nach-richten und Amtliches Mitteilungsblatt für dass Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen eben-falls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kos-tenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkei-ten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus-legungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas an-deres bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermer-ken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestim-mung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger un-abwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwal-tung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

Krugsdorf – Verbindungsweg Krugsdorf – Dorfstraße OT Rothenburg - Hauptstraße(5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindever-

tretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.§ 10

Inkrafttreten(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

chung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 27.11.2008 außer Kraft.

Krugsdorf, den 24.02.2012

SchillingBürgermeister

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt.Hinweis:

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-burg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz ent-halten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemein-de Krugsdorf Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmi-gungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 24.02.2012

SchillingBürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Nieden

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 07.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehör-de nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Nieden führt ein Dienstsiegel.(2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild

des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit um-geworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE NIEDEN – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.

(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Geneh-migung des Bürgermeisters.

§ 2Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-lung der Einwohner der Gemeinde ein.

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behan-delt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeis-ter zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht

Page 55: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 55 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemein-devertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

(5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Ue-cker-Randow-Tal.de)

§ 3Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlos-

sen:a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlenb) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelnerc) Grundstücksgeschäfted) Vergabe von Aufträgen

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Grün-de nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öf-fentlicher Sitzung behandeln.

(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitsta-ge vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.

(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundi-gen Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und

sonstige Abgaben sowie die Re-geln gemäß § 35 der KV M-V

Bau-, Umwelt-, Bildungs-, Flächennutzungsplanung, Bau- Kultur- und Sozialausschuss leitplanung, Wirtschaftsförderung Zusammensetzung: Hoch-, Tief- und Straßenbauan- 3 Mitglieder/ gelegenheiten, Denkmalpflege, 2 sachkundige Einwohner Umwelt- und Naturschutz, Land-

schaftspflege, Wohnungsfragen, soziale Belange der Gemeinde

(KITA, Schulen, Senioren)(3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden.

Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§ 5Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 1.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 5.000,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 6Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertre-tung zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 7Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsver-ordnung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Auf-wandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus ei-ner Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Auf-sichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsfüh-rern <500 EUR> überschreiten.

§ 8Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Ab-druck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nach-richten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrich-ten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kos-tenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkei-ten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Ausle-gungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausge-legten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendba-rer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Be-kanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu ver-öffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage.

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

Page 56: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 56 - Nr. 03/2012

Nieden, Str. d. Freundschaft, an der Gemeindegarage Nieden, zwischen den Grundstücken Am Schmiedeberg 8 und Am

Schmiedeberg 8a(5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindever-

tretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.§ 9

Inkrafttreten(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

chung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 30.08.2008 außer Kraft.

Nieden, den 24.02.2012

RetzlaffBürgermeister

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt.

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Ver-stoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Nieden Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Be-kanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 24.02.2012

RetzlaffBürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Rollwitz

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 24.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehör-de nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Rollwitz führt ein Dienstsiegel.(2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild

des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit um-geworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE ROLLWITZ – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.

(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Geneh-migung des Bürgermeisters.

§ 2Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versamm-lung der Einwohner der Gemeinde ein.

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbst-verwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behan-delt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeis-ter zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemein-devertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

(5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Ue-cker-Randow-Tal.de)

§ 3Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlos-

sen:a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlenb) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelnerc) Grundstücksgeschäfted) Vergabe von Aufträgen

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Grün-de nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öf-fentlicher Sitzung behandeln.

(3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitsta-ge vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.

(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4Ortsteilvertretung/Ortsvorsteher

(1) In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.(2) Im Zuge des Gebietsänderungsvertrages werden für die Ortsteile

Züsedom und Damerow Ortsvorsteher bestimmt. Die Aufgaben der Ortsvorsteher übernehmen die aus dem Amt scheidenden Bürger-meister von Damerow und Züsedom bis zum Ende der Wahlperio-de.

§ 5Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundi-gen Einwohnern zusammen.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 7 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und

sonstige Abgaben sowie die Re-geln gemäß § 35 der KV M-V

Bau- und Umweltausschuss: Flächennutzungsplanung, Bauleit- Zusammensetzung: planung, Wirtschaftsförderung 5 Mitglieder/4 sachkundige Hoch-, Tief- und Straßenbauan- Einwohner gelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Land-

schaftspflege(3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden.

Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht errei-chen.

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

Page 57: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 57 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

§ 6Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 1.500,00 EUR.

(2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sin-ne des Abs. 1 zu unterrichten.

§ 7Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter und Ortsvor-steher beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertre-tung zu treffen.

(3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebun-den gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht fest-zuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu ma-chen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 8Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverord-nung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsver-ordnung M-V).

Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt.

(2) Der Ortsvorsteher in Damerow erhält monatlich150,00 EUR und der Ortsvorsteher in Züsedom monatlich 200,00 EUR. (50 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V)

(3) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Auf-wandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(4) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).

(5) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus ei-ner Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Auf-sichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsfüh-rern <500 EUR> überschreiten.

§ 9Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Ab-druck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nach-richten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen eben-falls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“.

(2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal er-scheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des

Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kos-tenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkei-ten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden.

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Ver-zeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Ausle-gungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausge-legten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendba-rer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Be-kanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu ver-öffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage.

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Rollwitz – Prenzlauer Chaussee 6 Rollwitz – Siedlung Rollwitz - Kita OT Schmarsow – Zur Uecker 5 OT Schmarsow – Ausbau OT Damerow – Züsedomer Str. 26 OT Züsedom – von Arnim-Straße (Neubau)(5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindever-

tretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.§ 10

Inkrafttreten(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

chung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 12.06.2008 außer Kraft.

Rollwitz, den

MarquardtBürgermeister

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt.

Hinweis:Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Ver-stoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Rollwitz Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Be-kanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.

Pasewalk, den 24.02.2012

MarquardtBürgermeister

Page 58: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 58 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

Bekanntmachung der Gemeinde Jatznick über die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Jatznick“

Die Gemeindevertretung Jatznick hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 den Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Jatznick“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begrün-dung mit Umweltbericht gefasst. Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich im Nordwesen von Jatznick, auf dem ehemaligen Gelände des Braas-Dachziegelwerkes.In der Zeit vom 02.04.2012 bis 02.05.2012 erfolgt im Amt Uecker-Ran-dow Tal, Bauverwaltung, Zimmer 103, Lindenstraße 32, 17309 Pase-walk, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.Auslegungszeiten:Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 UhrDienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 UhrFreitag: 08.00–12.00 UhrIn der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Beden-ken und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung mit Um-weltbericht schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgege-ben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un-berücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Jatznick, den 24.03.2012

FischerBürgermeister

Öffentliche BekanntmachungBeschluss

1. Änderung des Verfahrensgebietes

In der Bodenordnung Rothenklempenow, Landkreis Vorpommern-Greifswald ergeht gemäß § 8 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fas-sung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen fol-gender Beschluss:

I.Das Bodenordnungsgebiet wird durch Zuziehung folgender Flächen geändert:Gemeinde RothenklempenowGemarkung RothenklempenowFlur 2Flurstücke 1/2–1/5, 21/8, 21/10, 23/7, 27/2Flur 9Flurstücke 1/4, 7/5Flur 10Flurstücke 1/10, 1/12, 9/9Flur 14Flurstücke 23/3–23/5Gemarkung GlashütteFlur 3

Flurstück 83Das Bodenordnungsgebiet wird durch Ausschluss folgender Flächen geändert:Gemeinde RothenklempenowGemarkung RothenklempenowFlur 2Flurstücke 2, 17/2, 17/4, 17/5Flur 10Flurstücke 5/4, 5/5, 8, 9/4, 22, 23Flur 16Flurstücke 1/4, 2–8Gemarkung GlashütteFlur 11Flurstück 63Neue Verfahrensfläche: 3.919,5579 ha

II.Das neue Bodenordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss ver-bundenen Übersichtskarte dargestellt. Die zugezogenen und ausgeschlossenen Flächen sind durch Signatur ge-kennzeichnet. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdinandshof eingesehen werden.

III.Die Eigentümer und ggf. Erbbauberechtigte der nachträglich zum Ver-fahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der „Teilnehmerge-meinschaft des Bodenordnungsverfahrens Rothenklempenow“ mit Sitz in Rothenklempenow. Für die Eigentümer und ggf. Erbbauberechtigten der nachträglich vom Verfahren ausgeschlossenen Flurstücke entfällt die Mitgliedschaft in der Teilnehmergemeinschaft, soweit sie nicht noch mit anderen Flurstücken am Verfahren beteiligt sind.Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinde, andere Kör-perschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet.Nebenbeteiligte sind des Weiteren von nicht zum Verfahrensgebiet ge-hörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben.

IV.Inhaber von Rechten an den zugezogenen Flächen, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Bodenordnungs-verfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Be-schlusses – bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdi-nandshof anzumelden.Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemel-det oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bis-herigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Ver-waltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

V.Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungs-behörde die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, Bau-werke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder er-richtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, Bäume, Sträucher, Gehölze und ähnliches nicht beseitigt werden.

Page 59: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 59 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Bodenord-nungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand wieder herstellen lassen.Im Falle der Ziffer 3. müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschlä-ge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde vorgenommen wer-den, anderenfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zutreffenden Maßnahmen handelt die Flur-neuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde.Verstöße gegen die in den § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).

BegründungDie im Ergebnis der Straßenschlussvermessung der Landesstr. 283, der Ortsverbindungsstraße von Rothenklempenow nach Mewegen und der bereits ausgebauten ländlichen Wege entstandenen Splissflächen wer-den zum Verfahren zugezogen bzw. ausgeschlossen. Die dadurch nicht mehr in Anspruch genommenen Waldflächen wer-den ausgeschlossen. Bereinigte Unstimmigkeiten im Liegenschaftskataster in der Gemarkung Glashütte werden berücksichtigt. Die im Anordnungsbeschluss vom 16.02.2006 fälschlicherweise aufge-führten Flurstücke in der Gemarkung Rothenklempenow, Flur 16, wer-den ausgeschlossen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Beschluss ist gemäß § 141 FlurbG als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb von 1 Monat, der mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, schrift-lich oder zur Niederschrift bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft

und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdinandshof einzulegen.

Ferdinandshof, den 02. März 2012

Im Auftrag Ausgefertigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommerngez. Passenheim Ferdinandshof, den 05.03.2012 i. A. Seeger

Jagdgenossenschaft Liepe-StallbergDer Vorstand

EinladungDer Vorstand Jagdgenossenschaft Liepe-Stallberg lädt alle Jagdgenossen zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft ein. Die Vollversamm-lung findet am 21.04.2012 um 14.00 Uhr in der Gaststätte „Pommer-scher Hof“ in Hammer statt.Tagesordnung:1. Begrüßung und Informationen des Vorstehers2. Planungsinformationen zur Feier zum 20-jährigen Bestehen3. Beschlüsse zu Grundsatzrahmen der künftigen Jagdpachtung in der

Jagdgenossenschaft4. Änderung der Satzung5. Sonstiges und Fragen der Jagdgenossen 6. Schlusswort des Vorstehers

A. LadischJagdvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung Tauschbeschluss

Freiwilliger Landtausch Blankensee III

l. Der freiwillige Landtausch wird nach §§54 und 55 des Landwirt-schaftsanpassungsgesetzes vom 3, Juli 1991 (BGB1. IS. 1418) in der geltenden Fassung angeordnet und durchgeführt.

2. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die nachfolgenden Flur-stücke:

Landkreis: Ludwigslust-Parchun Gemeinde: Alt Krenzlin Gemarkung: Alt Krenzlin Flur: l Flurstücke: 92,205,213,233; Gemeinde: Friedrichsruhe Gemarkung: Ruthenbeck Flur: l Flurstücke: 89/1, 91,92/1,128/1; Gemeinde: Zapel Gemarkung: Zapel Flur: l Flurstücke: 197/1, 280/5, 280/8, 280/9,280/12;

Page 60: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 60 - Nr. 03/2012

Flur: 2 Flurstücke: 43/1,45; Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte Gemeinde: Blankensee Gemarkung: Blankensee Flur: 14 Flurstücke: 2,3, 5 bis 19,22,24 bis 28; Gemarkung: Rödlin Flur: 11 Flurstück: 54; Gemeinde: Stadt Burg Stargard Gemarkung: Quastenberg Flur: 4 Flurstücke: 24, 26, 30, 35, 42, 49 bis 51, 57; Gemeinde: Blumenholz Gemarkung: Blumenholz Flur: 5 Flurstücke: 214,215,218.219; Gemeinde: Feldberger Seenlandschaft Gemarkung: Mechow Flur: l Flurstück: 50/7; Gemeinde: Groß Nemerow Gemarkung: Zachow Flur: 4 Flurstücke: l bis 3, 5 bis 7,10 bis 12, 14 bis 17,19 bis 22, 24, 25, 27

bis 29, 32 bis 34, 36 bis 38,40,43, 45 bis 47, 50 bis 53,57,68,70; Gemeinde: Hohenzieritz Gemarkung: Hohenzieritz Flur10, Flurstücke: 17 bis 20, 21/1, 23 bis 25; Genaaeinde: Möllenbeck Gemarkung: Stolpe Flur: 4 Flurstücke: 12,19,. 42; Gemeinde: Stadt Neustrelitz Gemarkung: Fürstensee Flur: 2 Flurstück: 115; Gemeinde: Wokuhl-Dabelow Gemarkung: Dabelow Flur: 4 Flurstücke: 4, 78 bis 81, 83 bis 85, 87,89 bis 91,94 bis 97,99,105,

114,115,117,118; Landkreis: Nordwestmecklenburg Gemeinde: Blowatz Gemarkung: Friedrichsdorf Flur: 2 Flurstücke: 70, 73, 75, 82, 84, 91,94/2, 97,103,106, 109, 111/2, 112/2,

125/1, 128/2, 134/2, 149, 152 bis 155, 161, 162, 164, 165/2,166/2, 167/2, 168/3, 171/2, 175/2, 176/2, 179/2;

Gemeinde: Dorf Mecklenburg Oemarkung: Petersdorf Flur: l Flurstück: 58; Gemeinde: Hohen Viecheln

Gemarkung: Hohen Viecheln Flur: 2 Flurstücke: 278,280,319/1; Landkreis: Vorpommem-Greifswald Gemeinde: Jatznick Gemarkung: Jatznick Flur: l Flurstück: 185.Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt nach dem Liegenschaftskata-ster 380,5554 ha.

Anmeldung unbekannter RechteInhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am.freiwilligen Landtausch berechtigen, werden auf-gefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ers-ten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Fluneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden wei-teren Frist nachzuweisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemel-det oder nachgewiesen, so kann die Fluneuordnungsbehörde die bisheri-gen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekannt-gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

GründeDie Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass dieser sich verwirklichen lässt.Bei den Tauschpartnern besteht Übereinstimmung bezüglich der Tausch-fläche und deren Werte.Der Tausch dient den Zielen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.Der freiwillige Landtausch kann deshalb angeordnet werden. Seine Durchführung erweist sich auch im Übrigen nach Abwägung aller Um-stände als zweckmäßig.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widersprueh gegeben.Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Um-welt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neu-brandenburg, einzulegen.

Altentreptow, den 06.03.2012

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Se-enplatte- Flurneuordnungsbehörde -

Im Auftrage

gez. Schmidt

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Page 61: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 61 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Aus den Gemeinden

Krugsdorfer Tisch führt die Bürger zusammen

(URT/Schrom). Lag es an den ersten Schneeflocken des Winters oder am Dauerfrost, dass die Krugsdorfer Bürger den Weg zur Gemeindevertretersitzung am 2. Februar 2012 vermieste? Bei der Einwohnerfragestunde gab es demzufolge keine Fragen. Dafür gab es von den Volksvertretern beispielsweise die Frage, warum es immer noch beim Zelten, Camping oder sogar beim Angeln Zeit-genossen gibt, die im Bereich des Kiessees ihren Unrat hinterlas-sen. „Das hat auch etwas mit der Hygiene im Kopf zu tun“, sagte ein Gemeindevertreter. In seinem Bericht über die Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde informierte Bürgermeister Ralf Schilling darüber, dass das alte Feuerwehrfahrzeug bei den Züsedomer Oldtimer Freunden eine neue Heimstatt gefunden hat, der alte Traktor nach Löcknitz ver-kauft wurde und sich der neue Traktor im Einsatz bewähren muss. „Wir haben uns alle gefreut, als unser neues, aber gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug aus Nordhausen am 23. Dezember 2011 vor unserem Gerätehaus stand“, sagte Schilling. Wiederholt wurde über den Zustand der Straßenbeleuchtung diskutiert. „Die letzte Reparatur hat uns rund 450 Euro gekostet. Noch haben wir kei-nen aktuellen Haushalt für dieses Jahr, um schon wieder Repa-raturen in Auftrag zu geben. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir das Innenleben der Straßenbeleuchtung verlän-gern können“, konstatierte Schilling. Er informierte die Gemein-devertreter über die Beratung mit den Vertretern der Vereine und den Geschäftsführern der Unternehmen der Gemeinde am 19. Ja-nuar 2012 im Schlosshotel, wo die Veranstaltungstermine für das Jahr 2012 abgestimmt wurden. „Unser ‚Krugsdorfer Tisch‘ dient auch dazu, dass sich alle besser kennen lernen. Die Angler und Taucher wollen im Sinne des Schutzes der Umwelt dazu beitra-gen die Wasserqualität des Kiessees zu pflegen. Wichtig sind die Abstimmung der Termine zwischen den Anglern beim Hegefi-schen, den Tauchern und den Modellbauern, die mit ihren kleinen, schnellen Booten auf dem See fahren. Leider fehlte der Pächter des Strandbades, Herr Rutz, der sicherlich auch seine Vorstellun-gen mit eingebracht hätte. Gern nahmen die Vereine das Angebot vom Betreiber des Schlosshotels, Herrn Deutschländer, an, ihre Versammlung kostenfrei im Schlosshotel durchführen zu kön-nen“, sagte Ralf Schilling. Einstimmig beschlossen die Gemein-devertreter die neue Hauptsatzung der Gemeinde Krugsdorf, in der u. a. die Rechte der Einwohner erweitert wurden. So können sie während der Einwohnerversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird, Anregungen und Vorschläge einbringen, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen. Auch

haben die Einwohner über www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de die Möglichkeit des Zuganges zu den Niederschriften der öffentli-chen Sitzung der Gemeindevertretung. In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Neu ist der § 7, Sponsoring, wonach der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen auf den Bürgermeister und seinen Stellvertreter festge-legt ist, und die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen grundsätzlich die Gemein-devertretung triff. Öffentliche Bekanntmachungen der Sitzungen der Gemeindevertretungen bzw. zu Fragen der Gemeinde werden in den Bekanntmachungstafeln in Krugsdorf im Verbindungsweg und in der Dorfstraße und im OT Rothenburg in der Hauptstra-ße veröffentlicht und in der Amtsverwaltung ausgelegt. Im nicht öffentlichen Teil sprachen die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Einstimmigkeit gab es beim Beschluss über die neue Hauptsatzung der Gemeinde. Foto: Günter Schrom

Ziel und Weg für den Brandschutz im Landkreis in Übereinstimmung bringen

(URT/Schrom). „Es ist gut, dass ich heute hier bin. Wir haben gemeinsam viele Aufgaben zu lösen. Wir wollen unser Ziel und den Weg in Übereinstimmung bringen. Es erfordert Kraft und Zeit vier verschiedene Strukturen aus den Altkreisen zusammen-zuführen, da es in bzw. aus der Vergangenheit zu den Teilfragen eine unterschiedliche Herangehensweise gibt“, sagte der amtie-renden Amtsleiters für Brand-/Katastrophenschutz und Rettungs-dienst im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Hartmut Amtsberg, der auf Einladung des Amtsvorstehers und der Amtswehrfüh-rung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Uecker-Randow-Tal am 7. Februar 2012 das Gespräch mit fünfzehn Wehrführern und Bürgermeistern des Amtes suchte. Mit dabei Amtsvorsteher Peter Fischer, die Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes, An-gela Lanin, Roswitha Reuter als Verantwortliche für die Weh-ren im Amt, Amtswehrführer Falko Seifert und sein Stellvertre-ter Christian Berndt. Hauptanliegen der gemeinsamen Beratung war die Festlegung von Amtsleiter Amtsberg, den Wehren in den Gemeinden die Atemschutzflaschen zu übergeben, und dass die-se selbst als Eigentümer dann verantwortlich sind. Die bisheri-ge Praxis war, dass diese Flaschen im Eigentum des Altkreises Uecker-Randow waren und über die Kreisfeuerwehrzentrale in Pasewalk nach einem Einsatz sofort gegen gefüllte umgetauscht wurden. Die Kreisfeuerwehrzentrale verfügt über die notwendige Technik zum Befüllen und zur Wartung der lebensnotwendigen Atemschutzflaschen beim Einsatz der Kameraden in der Kreis-feuerwehrzentrale, aber bisher noch nicht vor Ort. „Die Atem-schutzflaschen sollen Bestandteil der Feuerwehren werden, die für die Einsatzbereitschaft auch verantwortlich sind. Solange die Kreisfeuerwehrzentrale in Pasewalk noch nicht über die Technik zum Vorortbefüllen verfügt, wird das wie bisher in der Kreisfeu-erwehrzentrale in Pasewalk durchgeführt, um die Einsatzbereit-schaft aufrecht zu erhalten“, konstatierte Amtsberg. „Es geht hier um die Verschiebung des Eigentums vom Landkreis auf die Ge-meinden. Die daraus resultierenden Lasten übernehmen die Ge-meinden. Bisher wurden die Kosten für das Befüllen der Atem-schutzflaschen durch den Landkreis getragen. Wichtig dabei ist die Frage, wie wir ohne Mehrbelastung unserer Wehren die Si-cherheit und Einsatzbereitschaft aufrechterhalten. Wir müssen in neuen Strukturen denken“, sagte Peter Fischer. Amtsberg ver-kündete die gute Nachricht, dass die Feuerwehrtechnische Zen-

Page 62: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 62 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

trale Pasewalk auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald er-halten bleiben muss. „Die Pasewalker Kreisfeuerwehrzentrale ist hervorragend ausgebaut und der in Gützkow meilenweit vor-aus. Sie muss aus strategischen Gründen weiterhin erhalten blei-ben. Allerdings, so wie es hier Praxis war, dürfen künftig keine Reparaturen an der Feuerwehrtechnik durchgeführt werden. Wir als öffentliche Verwaltung kümmern uns als Dienstleister um die Reparatur, wie der Tragkraftspritzen, stellen aus der Kreisreserve für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft während der Reparatur der Wehr verfügbare Technik zur Verfügung. Die Feuerwehrtech-nische Zentrale ist grundsätzlich für die Pflege und Wartung der Technik zuständig. Der Landkreis darf hier wirtschaftlich nicht tätig werden.“, sagte Amtsberg. Er teilte auch mit, dass die Kos-ten für die Kreisausbildung für das Jahr 2012, die gemeinsam mit dem Feuerwehrverband geplant sind, durch den Kreis finanziert wird und für die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der günstigste Ausbildungsort zu wählen sei. „Auch der Termin zur Zusammenlegung der integrierten Leitstellen Pasewalk und Greifswald stehe noch nicht fest“, sagte Amtsberg auf Nachfra-ge. „Die Kosten für den TÜV der Atemschutzflaschen, die bis-her vom Landkreis Uecker-Randow getragen wurden, werden die Gemeindehaushalte stark belasten. Allein in Jatznick verfü-gen wir über zweiunddreißig dieser Flaschen und der TÜV kostet pro Flasche alle fünf Jahre fünfzig Euro“, sagte Gemeindewehr-führer Marcel Lichtnow. „Es ist gut, dass wir die Ziele kennen und die Wege gemeinsam im neuen Landkreis gehen müssen, um den Brandschutz zu gewährleisten. Dabei stellte ich fest, dass sich Herr Amtsberg strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält, de-nen wir uns auch unterordnen müssen. Er ist auch gut über un-seren veralteten Fahrzeugbestand informiert und versprach uns zu helfen. Es gilt Altes über Bord zu werfen“, konstatierte Amts-wehrführer Falko Seifert.

Hartmut Amtsberg, amtierender Amtsleiter für Brand-/Katastrophen-schutz und Rettungsdienst im Landkreis Vorpommern-Greifswald (vorn, links) erläuterte das Ziel und den gemeinsamen Weg der Wehren, um den Brandschutz zu gewährleisten. Foto: Günter Schrom

Das richtige Fahrwasser gemeinsam finden

(URT/Schrom). „Das Dorfgemeinschaftshaus Blumenhagen wird wie bisher als Heimstatt der Bürger betrieben. Die Kosten für den Unterhalt sowie der notwendigen Ausstattung trägt die Gemein-de Jatznick“, sagte Bürgermeister Peter Fischer während der ers-ten gemeinsamen Gemeindevertretersitzung nach der Fusion am 16. Februar 2012 im Dorfgemeinschaftshaus Blumenhagen auf Anfrage von Inge Swoboda während der gut besuchten Einwoh-nerfragestunde. Inge Swoboda, bisher Mitglied in der Gemeinde-vertretung Blumenhagen, möchte sich ehrenamtlich für die Pfle-ge des Dorfgemeinschaftshauses einbringen. „Unser Dorf soll schöner werden. Aber mehrere Schandflecke, wie zerfallene Im-

mobilien oder Dreckecken tragen nicht dazu bei“, sagte Thomas Berndt. Einige der Einwohner verwiesen auf das Haus Gerhardt sowie auf das Haus in der alten Dorfstraße 94, dass dem Landgut Durach KG Strasburg gehört und Bestandteil eines Landkaufes, sozusagen als Zugabe war, und derzeit ohne Fenster die Kinder zum Spielen einlädt und von denen Gefahren für die Allgemein-heit ausgehen und gesichert werden sollten. Der Geschäftsführer des Landgutes, Dr. Ulrich Irle, sei darüber mehrmals informiert worden, ohne dass sich der Zustand am Haus 94 ändere, war zu vernehmen. Heftig diskutiert während der Einwohnerfragestun-de wurden die Festlegungen der neuen Postleitzahlen durch die Deutsche Post AG, die für die Vergabe der PLZ zuständig ist. Bisher war die PLZ für Blumenhagen, Klein Luckow und Groß Spiegelberg 17337 und dafür hatten sich die Gemeindevertreter entschieden. Nun die „amtliche Festlegung“, dass diese Ortstei-le die PLZ 17309 erhalten. In seinem Bericht über die Beschlüs-se des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheit der Ge-meinde informierte Bürgermeister Fischer darüber, dass sich die neuen Straßenschilder für Blumenhagen bereits im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr befinden und demnächst angebracht werden. Er machte darauf aufmerksam, dass aufgrund der Um-stellung des Haushaltsplanes des Amtes auf das System Doppik vor dem Sommer keine Haushaltspläne für die Gemeinden er-stellt werden können. „Danach sind wir mit dem Ziel der Fusi-on handlungsfähig und schreiben endlich wieder schwarze Zah-len. Das ist ein Neubeginn“, sagte Fischer und verwies auf den Zuwendungsbescheid durch das Innenministeriums des Landes M-V in Höhe von rund 1.882.000 Euro als Konsolidierungshil-fe. Mit Handschlag verpflichtete Bürgermeister Fischer die neu-en Gemeindevertreter Volker Berg, Frank Bollmann und Frank Westphal aus Blumenhagen sowie Alfred Fiebig und Klaus Pe-ters aus Klein Luckow, die nach der Ergänzungswahl am 15. Ja-nuar 2012 der Gemeindevertretung Jatznick angehören. Zur Ge-meinde Jatznick gehören die Ortsteile Belling, Blumenhagen, Groß Spiegelberg, Klein Luckow, Sandförde und Waldeshöhe. Die Hauptsatzung der Gemeinde als neue und künftige Arbeits-grundlage wurde einstimmig angenommen. In der neuen Satzung ist festgeschrieben, das die Gemeinde Jatznick ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel führt. Das Wappen ist: „Gespalten; vorn in Silber ein blauer Eschenzweig; hinten in Blau ein Storch in natürlichen Farben mit erhobenem rechten Ständer.“ Die Flag-ge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Weiß, Blau, Weiß und Blau gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Dritteln der Län-ge des mittleren blauen und des mittleren weißen Streifens so-wie auf zwei Dritteln der Höhe des Flaggentuchs übergreifend, das Gemeindewappen. „Das Nähen der Flagge wäre eine Auf-gabe für so manche Nähstube und der Storch im Wappen könn-te in der Gemeinde wieder aktiver werden“, sagte schmunzelnd ein Bürger. Klaus Peters machte Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse. Von den fünfzehn Mitgliedern der Gemeindevertre-tung werden neun im Hauptausschuss, sowie weitere Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Bildung, Kul-tur und Soziales und im Ausschuss für Bau- und Umwelt sowie sachkundige Einwohner in den nicht öffentlichen Sitzungen tä-tig sein. Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, dass bis zum Jahr 2014 Klaus Peters für Klein Luckow und Volker Berg für Blumenhagen als Ortsvorsteher fungieren, um für die Bürger schnell notwendige Entscheidungen zu treffen. Dafür stehen ihnen für die „Erste Hilfe“ je 500 Euro sofort zur Verfügung. Hart gin-gen die Gemeindevertreter mit dem Zuwendungsvertrag zwischen dem Innenministerium des Landes und der Gemeinde Jatznick zu Werke, bei dem es um rund 1.882.000 Euro geht. Da erklang

Page 63: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 63 - PASEWALKER NACHRICHTEN

kein Jubelschrei der Gemeindevertreter oder bei den anwesen-den Bürgern. „Dieses Geld ist nicht zum Verbrauch, sondern u.a. für die Tilgung von Altschulden oder Investitionsdarlehen, für den geplanten Straßenbau oder für das Honorar des vom Innen-ministerium gestellten Etat-Beraters vorgesehen, dass aufgrund der Fusion gezahlt wird und unseren Etat auf den Null-Zustand versetzen soll, aus dem wir in die Zukunft gehen sollen“, infor-mierte Fischer. Die über Jahre durch das Land zurückgehaltenen von den finanzschwachen Gemeinden beantragten Sonderbedarfs- und Fehlbedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sollen den Gemeinden über 500 Einwohnern nun zugute kommen. Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern erhalten künftig nur noch 95 Prozent der Schlüsselzuweisungen und sol-len von den Sonderbedarfs- und Fehlbedarfszuweisungen ausge-schlossen werden. „Im Interesse unserer Bürger und der Gemein-den müssen wir dem Zuwendungsvertrag zustimmen, sonst sind wir pleite. Wir sind dabei die Verlierer“, konstatierte Gemeinde-vertreter Dietmar Kowalski. Bei der Abstimmung über den Zu-wendungsvertrag stimmten zehn Gemeindevertreter dafür, einer dagegen und vier enthielten sich der Stimme. „Ich hoffe, dass nach dieser Diskussion die Gemeindevertreter das richtige Fahrwas-ser für unsere Gemeinde finden“, konstatierte ein Bürger. Der B-Plan „Solarpark Jatznick“ wurde einstimmig beschlossen. Über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Belling“ zwischen Belling und Sandförde wollen die Gemeindevertreter nach einer Beratung mit dem Investor befinden.

Dargitzer Linden ging es an die Kronen

(URT/Schrom). „Die Rückwände in unseren Bekanntmachungs-tafeln sollten mit Styropor ausgelegt werden, damit daran auch bei Frostwetter Plakate oder andere Bekanntmachungen besser befestigt werden können“, forderte Elfriede Manske am 20. Fe-bruar 2012 während der Einwohnerfragestunde der Gemeinde-vertretung Schönwalde im Container in Stolzenburg. Diese Be-kanntmachungstafeln befinden sich im OT Dargitz an der Kirche; in Schönwalde am Buswarteunterstand und beim Briefkasten der Deutschen Post; im OT Sandkrug am Buswarteunterstand, im OT Stolzenburg in der Dorfstraße 26 und am Getränkestützpunkt und im OT Neu-Stolzenburg am Buswarteunterstand. Wiederholt stand das Thema der Bushaltestelle, die von der Seestraße zur Blumenhagener Straße in Schönwalde zur Verbesserung der Si-cherheit der Kinder umgesetzt wurde, zur Debatte. „Die Bushal-testelle ist fertig. Und die Kinder stehen schon. Der Bus hält aber am Nachmittag wiederholt auf dem alten Platz“, konstatierte Nici Krull. Bürgermeisterin Karola Wree versprach das Problem mit dem Kraftverkehr zu klären. In ihrem Bericht über die Beschlüs-se des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Ge-meinde bedankte sich die Bürgermeisterin bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Organisation, Vorbereitung und Durchfüh-rung der Weihnachtsfeste und des Neujahrsfestes. Sie dankte den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Schönwalde und Stolzenburg für ihre hohe Einsatzbereitschaft und sprach die Hoffnung aus, dass beide Wehren eine gemein-same Mannschaft zum Amtsfeuerwehrtag stellen. Immerhin hat die Gemeinde 2011 für die Freiwillige Feuerwehr 6.278 Euro in-vestiert. „Unser Dorfgemeinschaftshaus in Schönwalde ist durch die fleißige Arbeit der OAS-Mitarbeiter und unserer Gemeinde-arbeiter fertig gestellt. Es fehlt noch die Innenausstattung mit Ti-schen und Stühlen, die wir erst nach dem Erhalt des Haushalts im Sommer kaufen können“, zeigte Wree auf. Nach der Diskussi-on über den Inhalt der Hauptsatzung wurde diese mit sieben ge-

gen eine Gegenstimme beschlossen. Künftig werden der Haupt-ausschuss mit fünf Mitgliedern, der Bau- und Umweltausschuss mit fünf Mitgliedern und drei sachkundigen Einwohnern und der Ausschuss für Sport und Kultur mit drei Mitgliedern und einem sachkundigen Einwohner in den nicht öffentlichen Sitzungen die Geschicke der Gemeinde tragen. Auf Anfrage eines Bürgers nach der Fortschreibung der Fusion mit den Gemeinden Brietzig und Papendorf sagte Karola Wree, dass man sich dahingehend ver-ständigt habe, diese zu den anstehenden Wahlen 2014 ins Auge zu fassen. „Bis dahin können wir alles in Ruhe und Gelassen-heit vorbereiten“, konstatierte die Bürgermeisterin. „Über jeden Baum in der Ortsdurchfahrt Dargitz wurde durch die untere Na-turschutzbehörde des Landkreises ein Protokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, wo ein Todholzschnitt oder ein Kronenpflege-schnitt notwendig ist, oder wo beispielsweise in der Lindenallee die Essigbäume gegen Winterlinden ausgetauscht werden müssen. Die Jungbäume erhalten einen Erziehungs- und Aufbauschnitt, damit sie künftig gleich richtig wachsen. Wir sind Baulastträger und auch für die Sicherheit verantwortlich“, informierte Bürger-meisterin Karola Wree. Inzwischen haben Mitarbeiter der Brüsso-wer Firma Baumservice rund zwanzig Linden einen neuen Schnitt gegeben, der die alten Linden zwingen wird, sich künftig als Ko-pflinde zu präsentieren. „Die Lindenallee war unser Markenzei-chen, machte unsere Gemeinde aus. Da hätte man doch gleich alle Bäume auf ein einheitliches Maß schneiden sollen“, rief ein Dargitzer. Im geschlossenen Teil berieten die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Ungewohnt ist das Bild in der Lindenallee, das sich dem Betrachter nach dem radikalen Baumschnitt einiger Linden zeigt. Foto: Günter Schrom

Durch Polzow lässt es sich gut Radeln

(URT/Schrom). „Die schwierigen Zeiten, die die OAS durch-macht, schlagen sich auch auf unsere Gemeinde nieder. Der-zeit verfügen wir nur über einen Gemeindearbeiter, der auf die-sem Bürgerarbeitsplatz nur für ein Jahr arbeiten darf, obwohl die Maßnahme über drei Jahre vorgesehen ist. Wer kommt danach, denen wir unseren neuen Traktor im Wert von rund 60.000 Euro anvertrauen können“, fragte Bürgermeister Lutz Schmidt in sei-nem Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde wäh-rend der Gemeindevertretersitzung am 1. März 2012 im Gemein-dezentrum Polzow. Viel mehr gab es nicht zu berichten, außer dass nach wie vor durch die kleine Gemeinde Polzow mit ihren rund 250 Einwohnern Tag und Nacht der Straßenverkehr auf der B104 von und in Richtung Polen rollt. Und dass dieses schmucke Dorf seit 1996 über einen sicheren Radweganschluss aus Rich-tung Pasewalk nach Zerrenthin, auf dem es sich gut Radeln lässt, verfügt. Nach der Diskussion über den Inhalt der Hauptsatzung wurde diese einstimmig beschlossen. Ein breiter Raum wurde

Page 64: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 64 - Nr. 03/2012

den Rechten der Einwohner eingeräumt: Der Bürgermeister be-ruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwoh-ner der Gemeinde ein. Anregungen und Vorschläge der Einwoh-nerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vor-gelegt werden. Die Einwohner erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindever-tretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregun-gen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nach-folgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Der Bür-germeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. Und nach § 29 Kommunalverfassung des Landes hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sit-zung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de). Künftig wird der Hauptausschuss mit seinen drei Mitgliedern in den nicht öffentlichen Sitzungen die Geschicke der Gemein-de tragen. Andere Ausschüsse werden nicht gebildet. Für öffent-liche Bekanntmachungen befinden sich Bekanntmachungstafeln in Polzow am Feuerwehrgerätehaus, im Ortsteil Roggow und im OT Neu Polzow. Im nicht öffentlichen Teil berieten die Gemein-devertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Das Schloss in Groß Luckow ist 100 Jahre 1912–2012

(URT/Kirsch).Wussten Sie, dass das – Gutshaus in Groß Luck-ow seinen 100. Geburtstag begeht?Nein, dann möchte ich Ihnen ein paar geschichtliche Daten wie-der in Erinnerung rufen.Das Gut war von 1198 bis 1945 im Besitz der Familie von Ra-ven.1906 brannte das Schloss durch Brandstiftung nieder. Im Jahre 1912 baute die Familie von Raven das Schloss im neoba-rocken Stil wieder auf.Nach 1945 bis zur Wende wohnten im Schloss Familien aber auch der Kindergarten von Groß Luckow hatte hier einige Jahre sei-ne Daseinsberechtigung. Im Kellergeschoss befand sich die Be-triebsküche vom Volkseigenen Gut (VEG).Das schöne Schloss wurde in all den Jahren nie saniert und ver-fiel so immer mehr. Der damalige Staat stellte keine Gelder da-für zur Verfügung. Dann kam 1989 die Wende. Die jüngste Toch-ter des ehemaligen Gutsherren der von Raven, Frau Heilwig von Ditfurth (sie schrieb auch im Jahr 2008 die Chronik des Dorfes Groß Luckow), kaufte den Familienbesitz von der Treuhand zu-rück und lies das Schloss 1995/1996 vollkommen neu sanieren und restauriert. Seit 15 Jahren erstrahlt es nun im neuen Glanz. Aus Altersgründen verkaufte Frau von Ditfurth wieder den Fa-milienbesitz. Jetzt können Besucher hier Ferienwohnungen mie-ten und in der schönen reizvollen Landschaft einige Urlaubstage genießen. Aber nicht nur das restaurierte Schloss ist sehenswert, sondern auch die alte Feldsteinkirche (13. Jahrhundert) mit ihren wunderschönen Wandmalereien und dem denkmalgeschützten Al-tar (aus dem Jahr 1623). Auf dem Kirchvorplatz steht ein großer Findling. Der Gedenkstein mit einem Relief-Stahlhelm über ge-kreuzten Schwertern trägt für die gefallenen Soldaten 1914–1918 die Inschrift: Nimmer wird das Reich zerstöret, wenn ihr einig seid und treu! Aber es ist auch reizvoll, kleine Wanderungen in die nähere Umgebung zu unternehmen. Es befindet sich nur we-nige Kilometer vom Ort entfernt der Demenzsee mit der Regi-on um den Burgwall. Das westliche Ufer des Sees bildet unmit-

telbar die Grenze Mecklenburg-Vorpommerns zu Brandenburg. Der Demenzsee, ein typische Rinnensee, entstand während der letzten Eiszeit. Ein weiteres Muss sollte ein kleiner Abstecher in den Nachbarort Klein Luckow sein. Hier stehen das Geburtshaus und ein Gedenkstein der Boxerlegende Max Schmeling. Also, ein kleiner Wochenendtrip lohnt sich, ich bin mir sicher sie finden auch in dieser Region eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt mit alten Schlössern und Feldsteinbauten vor.(Verfasser: Doris Kirsch geb. Fischer (61 Jahre) – wohnte von 1952-1971 in Groß Luckow)

Schloss von Groß Luckow, Foto:Doris Kirsch/aufgenommen Juni 2011

Page 65: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 65 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Jatznicker Bibliothek lädt in die Räume der ehemaligen Haupt- und Realschule ein.

Öffnungszeiten: jeden ersten Dienstag im Monat:

in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr

InformatIonen

Traktoren, Land und Alttechnik e. V.Die Mitglieder des Fahrenwalder Traktoren, Land und Alt-technik e. V. möchten wieder zu einem Trödel- und Teilemarkt, der am 22.04.2012 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf dem Ver-einsgelände in Fahrenwalde stattfinden soll, recht herzlich einladen. Für das leibliche wohl ist natürlich wieder gesorgt. Bei Interesse zum Verkaufen bitte unter der Telefonnummer 0175/7810825 oder 0170 5341018 melden

Die Fahrbücherei kommt!

Für die Leseratten und Bücherwürmer heißt es wieder: „Lesen ist das Schönste auf der Welt!“, wenn die Fahrbücherei zu ih-nen kommt.

Am 2. und am 23. April 2012:- Zerrenthin an der Feuerwehr von 15.05 bis 15.35 Uhr- Polzow an der Bushaltestelle von 15.40 bis 16.00 Uhr- Viereck, Mitte des Dorfes, von 16.20 bis 16.35 Uhr- Uhlenkrug an der Bushaltestelle von 16.45 bis 17.05 Uhr- Viereck/ETS an der ehemaligen Schule von 17.20 bis 17.50

Uhr.

Aus dem Kulturleben

Mir ist das Glück über dem Weg gelaufen

(URT/Schrom). Das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit fei-erte am 16. Februar 2012 Heinz und Helga Tölk in Krugsdorf. Bürgermeister Ralf Schilling gratulierte dem diamantenen Paar im Namen der Gemeindevertretung zum 60. Hochzeitstag und überreichte ihnen ein Glückwunschschreiben des Ministerpräsi-denten des Landes, verbunden mit einer kleinen Geldzuweisung. „Sie haben fast ein ganzes Leben mit Licht- und Schattenseiten miteinander verbracht. Sie haben die vielen Wechselfälle in der Geschichte unseres Landes erlebt, sich zusammen an schönen Tagen erfreut und alle Schwierigkeiten die Ihren Weg kreuzten, gemeistert. Möge Ihnen die Zukunft Gesundheit, Kraft und Zu-friedenheit schenken und Ihnen ein Lebensabend in gemeinsa-mer Harmonie bereiten“, schrieb Erwin Sellering. „Kennen ge-lernt haben wir uns in Koblentz, wo mein Mann geboren wurde. Wir sind uns zufällig über dem Weg gelaufen. Es hat sofort ge-funkt hat“, sagte lachend Helga Tölk (79), die aus Westpreußen stammt und durch den Zweiten Weltkrieg nach Krugsdorf ver-schlagen wurde. „Hier habe ich eine zweite Heimat gefunden, in der ich mich wohl fühle“, sagte Helga Tölk. Heinz Tölk (88) er-lernte in Krugsdorf bei Hermann Mielke von 1937 bis 1940 das Schmiedehandwerk, arbeitete als Werkstattleiter und Schlosser. Ungern erinnert er sich an die Jahre als Soldat und an die fünfjäh-rige Kriegsgefangenschaft, „die mir die schönsten Jahre geraubt haben“, sagte der jung gebliebene Ehemann, der sich täglich mit Morgengymnastik fit für seine schöne Braut hält. „Wir haben in der damals noch schönen Kapelle in Koblentz bei gutem Wetter geheiratet“, erinnert sich Helga Tölk und schaut in den verreg-neten Himmel am letzten Samstag, wo in der Alten Schule gefei-ert wurde. Unter den vielen Gästen auch Enkel Thomas, der aus dem rund 800 Kilometer entfernte Köln angereist war. Ein Dan-keschön sagen die Eheleute den Kindern aus der Kita „Jacobs Spatzennest“ für ihr Ständchen zum Hochzeitstag am 16. Febru-ar. 60 Jahre gemeinsames Eheglück mit Licht und Schatten liegt hinter dem Ehepaar, die seit Dezember 1959 in Krugsdorf woh-nen. „Die schönste Zeit in unserem gemeinsamen Eheleben, dass

war die Zeit, wo unsere Kinder aufgewachsen sind“, sagte Helga Tölk, die als Köchin in der Konsumküche im alten Schloss, in dem sich die Dorfgeschichte abspielte, arbeitete. Stolz sind bei-de auf ihre drei Kinder, sieben Enkel und acht Urenkel. „Die Fa-milie Tölk hat ein sehr gepflegtes Grundstück hier im Dorf und beide bringen sich noch in das gesellschaftliche Leben ein“, lob-te Bürgermeister Schilling. „Wir haben einen Gemüse- und Blu-mengarten und es gibt im Sommer viel Gras zu mähen. Dabei hilft uns unser Sohn Bernhard aus Pasewalk, da alle anderen Kin-der und Enkel weit von uns entfernt wohnen“, sagte Helga Tölk. Bis in die Morgenstunden unterhielt die Mobile Tanzdiskothek R&K aus Sandkrug die Gäste beim Tanz.

Eisfest im Februar

(URT/Schrom). „Wir wollen mit Unterstützung des Badestellen-pächters Erhard Rutz, der „Iesboders“ und anderer am Eisbaden Interessierte das Eisfest, wie es am 18. Februar 2012 am Kiessee an der Badeanstalt Krugsdorf mit elf aktiven Eisbader durchge-führt und die rund fünfzig Zuschauer begeisterte, zu einer Tra-dition werden lassen“, sagte Bürgermeister Ralf Schilling. Die „Iesboders“, unter ihnen auch Frauen, kamen auf Einladung von

Eiswohnzimmergestaltung von Erhard Rutz mit seinen Helfern aus dem Dorf. Foto: Ralf Schilling

Page 66: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 66 - Nr. 03/2012

Erhard Rutz aus Ueckermünde an das 0,2 Grad Celsius warme Wasser. Die „Iesboders“, eine lose Vereinigung der Eisbader, stei-gen immer sonntags vom November bis März in das Wasser der Ueckermünder Lagunenstadt. Gymnasiallehrer Jörg Pahl (53), seit 1984 aktiver Eisbader, dankte Erhard Rutz und dem Krugsdorfer Team für die gute Vorbereitung. Sie hatten das Becken vom Eis befreit und ein Eiszimmer eingerichtet. „Gastfreundschaft gehört auch beim Eisbaden dazu“, konstatierte Ralf Schilling und zog die warme Mütze fester über die Ohren.

Für ein paar Minuten stiegen die Eisbader in das 0,2 Grad Celsius warme Wasser. Foto: Ralf Schilling

20 Jahre schloss bröllin e. V.Feier am 13. und 14. April 2012

(URT/PM). Dies ist ein bedeutender Tag und er soll gebührend gefeiert werden. Drei Anlässe, eine Feier: Der schloss bröllin e. V. feiert 20-jähriges Bestehen und verbindet diese Feierlich-keit – als Ort der Kunstproduktion und des deutsch-polnischen Austausches – mit den Präsentationen einiger der Residenzen aus dem „artis in residence“-Programm des schloss bröllin e. V., dem grenzüberschreitenden Teil des polnischen Theaterfestivals Kontrapunkt und mit kreativen Überraschungen zur Geburts-tagsfeier des Vereins. Seien Sie herzlich willkommen! Alle lie-ben Menschen, die uns unterstützen möchten, in jeder Hinsicht, mit Vorschlägen für Aktionen, Ideen oder Anregungen, durch konkretes Anpacken zur Vorbereitung unseres Festtages, sind herzlich eingeladen, dies im Detail mit Katharina Husemann zu besprechen unter Tel. 030/44055566 oder per E-Mail: [email protected]. Der Anlass des 20-jährigen Bestehens bietet sich außerdem an, die kulturellen Angebote aus unserem Hau-se über das bereits bestehende Maß hinaus weiter bekannt zu machen und einmal mehr festzustellen, welchen Wert Schloss Bröllin für die Kulturentwicklung in der Region Uecker-Ran-dow hat. www.broellin.de

Veranstaltungen in den Gemeinden(Gemeldete Termine zum Redaktionsschluss am 01.03.2012 vom 24. März bis zum 21. April 2012. Fehlende Uhrzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen)

Gemeinde Blumenhagen07.04. Osterfeuer mit der Kirchengemeinde08.04. Ostertanz mit Seppel & Bolle30.04. Maifeier

Gemeinde Brietzig21.04. 10.00–17.00 Uhr Teile & Trödelmarkt mit der Schrau-

berbrigade Brietzig

Gemeinde FahrenwaldeSchloss Bröllin:13. und 14.04. 20 Jahre schloss bröllin e. V. Gemeinde Jatznick07.04. Osterfeuer an der Erdkuhle mit der

FFW Jatznick14.04. Country-Fest 14.04. 20.00 Uhr Video-Disko auf dem Waldplatz

mit dem Restaurant Krause

Gemeinde Klein Luckow05.04. Osterfeuer, Angrillen, „Pelzbock

auf´n Kopp hauen“ auf dem Fest-platz mit dem Kultur- und Sport-club (KSC) und seinen Gästen

Gemeinde Krugsdorf07.04. Osterfeuer an der Alten Schule mit

dem Feuerwehrfreunden14.04. Arbeitseinsatz am Kiessee mit dem

Angelverein 20.04. Frühlingsfest in der Kita

Gemeinde Viereck30.03. Jahreshauptversammlung Dorfklub

Viereck05.04. Osterfeuer in Uhlenkrug mit dem

Dorfklub Uhlenkrug06.04. Osterfeuer in Borken mit der FFW

Borken07.04. Osterfeuer in Viereck/ETS mit der

FFW und dem Jugendclub14.04. Anangeln in Viereck/Borken mit

dem Angelverein Viereck17.04. Veranstaltung mit dem Dorfklub

Viereck

Page 67: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 67 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Page 68: Pas 2012 ausgabe 03

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 68 - Nr. 03/2012

Aus dem Vereinsleben

Brietziger Wehr ist stets einsatzbereit

(URT/Schrom). Für die sechzehn aktiven Mitglieder, den fünf ehrenamtlichen Kameraden und den elf Mädchen und Jungen der Jugendwehr sowie den vier Fördermitgliedern der Brietziger Frei-willigen Feuerwehr mit Grundausstattung war auch 2011 ein er-folgreiches Jahr. Wie Wehrführer Carsten Matzdorf während der Jahreshauptversammlung der Wehr am 11. Februar 2011 berich-tete, beteiligten sich der größte Teil der Kameradinnen und Ka-meraden regelmäßig an der Ausbildung, Einsätzen und den kul-turellen Veranstaltungen. Insgesamt leisteten die Kameradinnen und Kameraden 568 Stunden Feuerwehrarbeit, darunter 178 Stun-den während der Ausbildung, Übungen und bei den drei Einsät-zen. Zweimal wurde die Wehr zu Fehlalarmen durch die Brand-meldeanlage in der Asklepios Klinik Pasewalk und einmal zum Einsatz nach einem Blitzeinschlag in ein Wohnhaus in Papen-dorf gerufen, wo durch das beherzte Eingreifen von Nachbarn und der FFW Papendorf das Feuer in seiner Entstehungsphase bekämpft werden konnte. „Rückläufig ist die Beteiligung an der Ausbildung und bei Übungen. Wurden 2010 noch 214 Stunden geleistet, so waren es 2011 nur noch 178 Stunden, die durch we-niger Kameraden erbracht wurden“, zeigte der Wehführer auf. Die 340 Stunden gemeinnützige Arbeit scheint den Kameradin-nen und Kameraden besser zu gefallen. Hier waren sie im „Ein-satz“ beim Weihnachtsbaumverbrennen, beim Osterfeuer und dem Eiertrudeln an den Primusbergen unweit von Brietzig, ge-meinsam mit Bürgern aus Wilsikow, Papendorf und Werbelow. Auch bei der Kindertagsfeier mit der selbstgebauten Wasserrut-sche von Jugendwart Mirko Brauer, bei der Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes, des Oktoberfestes bis hin zum ka-meradschaftlichen Weihnachtsfest zeigten sie hohen persönlichen Einsatz. Nicht zufrieden zeigten sich die Kameraden beim Amts-feuerwehrtag in Zerrenthin, bei dem es nur für den undankbaren vierten Platz reichte. Wehrführer Carsten Matzdorf dankte den Fördermitgliedern für ihr Arrangement, die durch ihre materielle und körperliche Unterstützung die zahlreichen Veranstaltungen mit absicherten. Ein besonderer Dank des Wehrführers galt den Partnern der Kameradinnen und Kameraden für ihr Verständnis, das sie sich der ehrenamtlichen Arbeit in der Wehr zum Schutze von Leben und den materiellen Gütern widmen.

Erfolgreiche JugendarbeitJugendwart Mirko Brauer und seine Stellvertreterin, Silke Tau-chert, gestaltete mit den vier Jungen und sieben Mädchen eine in-teressante Ausbildung und Freizeitbeschäftigung, die ihre Früchte trug. Beim Amtsjugendmarsch in Papendorf belegte die Mann-schaft den ersten Platz. Beim Amtsausscheid in Zerrenthin tra-ten sie mit zwei Mannschaften in der Schnelligkeitsübung an. Brietzig 1 belegte den 6. und Brietzig 2 den 1. Platz. Und beim internationalen Wettkampf, wo alle neun Mannschaften antraten, wurden sie Zweiter, was insgesamt den 2. Platz bedeutete! Der Höhepunkt für die Jugendwehr war die Teilnahme am Kreisaus-scheid im Kreiszeltlager in Penkun vom 24. bis 26. Juni 2011 in Penkun. „Der Sonnabend begann mit der Lagerolympiade, wo wir von 22 Mannschaften den 2. Platz errangen. Am Nachmittag leg-ten Sarah, Melanie und Marie die Jugendflamme 1 und Franzis-ka, Mareike und Phillip die Jugendflamme 2 erfolgreich ab. Beim Kreisausscheid belegte Brietzig 1 den 15. und Brietzig 2 den 3. Platz in der Schnelligkeitsübung und beim internationalen Wett-kampf den 2. Platz und das hieß für uns wir sind Vizekreismeis-

ter und für den Landesausscheid qualifiziert. Na, Männer ist das was? Leider konnten wir uns beim Landesausscheid nicht unter Beweis stellen, da das Mindestalter zehn Jahre sein musste. Aber egal, wir haben unseren Platz im Gerätehaus um drei Pokale be-reichert“, berichtete Silke Tauchert. Am 19. November 2011 fei-erte die Jugendwehr Brietzig ihr 10-jähriges Jubiläum. „Die Kin-der überraschten uns beiden Betreuer am Nachmittag mit einem Blumenstrauß und selbst gebackenen Kuchen. Dann fuhren wir gemeinsam nach Neubrandenburg zum Kuntibunt und danach zu MC Donald zum Abendessen“, sagte Silke Tauchert.

Beförderungen & AuszeichnungenIn die Jugendwehr wurde Erick Tauchert aufgenommen. Marvin Landrock und Felix Matzdorf wurden zu Feuerwehrmann-An-wärter ernannt. Vanessa Lau wurde zur Feuerwehrfrau und Silke Tauchert zur Löschmeisterin durch den Bürgermeister befördert. Mit der Brandschutzehrenspange wurden für ihre zehnjährige Mit-gliedschaft in der FFW Paul Wesslowski, Robin Walther, Marcus Rost, Aldo Bombis und Silke Tauchert ausgezeichnet. Der Stell-vertreter des Wehrführers, Detlef Bax, wurde für seine 25-jähri-ge Mitgliedschaft mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber im Namen des Innenministers des Landes ausgezeichnet. Stef-fen Walter wurde neues Fördermitglied. „Durch die gute Arbeit der Kameraden und Freunde der Feuerwehr, durch die finanzielle und materielle Unterstützung der Gemeinde, der Agrargenossen-schaft und des Pasewalker Hotels Am Park können wir auf eine erfolgreiche Arbeit 2011 zurückblicken. Dafür sage ich allen ein großes Dankeschön“, konstatierte Wehrleiter Carsten Matzdorf.

Wehrführer Carsten Matzdorf (links) und Bürgermeister Bernd Walter (rechts) mit den Ausgezeichneten und Beförderten Silke Tauchert, Ro-bin Walther, Vanessa Lau, Erik Tauchert, Aldo Bombis, Paul Wesslows-ki, Marvin Landrock, Marcus Rost, Felix Matzdorf und Detlef Bax. Erik (vorn) wurde in die Jugendwehr aufgenommen. Foto: FFW Brietzig

Landfrauen haben beraten und Auf-gaben für 2012 festgelegt

(URT/I. Drechsler). In einer gemeinsamen Beratung des Kreis-vorstandes und der Ortsgruppenvertreter wurden die Arbeitsziele für das Jahr 2012 festgelegt. Neben Seminaren zu Patientenver-fügung und Vorsorgevollmacht im März wird es Frauentagsfeiern geben. Am 5. Mai werden Landfrauen bundesweit in ihren Orts-gruppen Rosen pflanzen. Diese Rosen tragen den Namen „Land-frauenrose“ und sind eine Neuzüchtung. Dieser Tag wird eine

Page 69: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 - 69 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Aktion werden, bei der alle Landfrauen die Gemeinsamkeit spü-ren und erleben wollen. Deshalb wird man noch gemeinsam Kaf-fee trinken oder grillen. Unser Kreisverband wird am 03.06. zum “Tag des offenen Hofes” in Blankensee mit eigenem Stand ver-treten sein. Ebenfalls im Juni fahren Vertreterinnen unseres Ver-bandes zum Bundeslandfrauentag nach Oldenburg, wo die Arbeit des Bundesverbandes diskutiert wird und Forderungen an die Po-litik aufgemacht werden. Es sind 5.000 Landfrauen, die dort ihre Stimme erheben. Die Infofahrt wird diesmal im neuen Kreisgebiet stattfinden, die Ortsgruppen werden ihre Wünsche in nächster Zeit an den Vorstand weiterleiten. Zu der im März stattfindenden Lan-desdelegiertenkonferenz wurden die Vertreterinnen gewählt, um auch auf Landesebene konstruktiv mitzuarbeiten. Für die zweite Jahreshälfte stand schon jetzt der Focus auf der Leistungsschau und auf der Mitgliederversammlung, in der Rechenschaft über die Vorstandsarbeit abgelegt wird. Der Kreisvorstand rief die Orts-gruppen auf, auch weiterhin aktiv das gesellschaftliche und kul-turell-soziale Leben in den Kommunen mitzugestalten, die Ar-beitspläne müssen bis Mitte März im Kreisvorstand vorliegen.

Jatznicker Schützengilde 1993 e. V.Jeden Sonntag: Trainingsschießen von 9.00 bis 12.00 Uhr

auf dem Vereinsschießstand der Gilde FV Aufbau JatznickKreisoberliga Vorpommern FV Aufbau Jatznick I (Heimspiele)31.03. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Eintracht Beh-

renhoff28.04. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Ducherow12.05. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – VFC Anklam II Kreisklasse Staffel III FV Aufbau Jatznick II (Heimspiele)01.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SG Traktor Luckow22.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – FV Rot-Weiß Ahl-

beck06.05. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SV Preußen Berg-

holz

Vierecker Sportverein

Datum: 31.03.12Aufstellung: Vierecker SV – Ückermünder TVAnstoß: 14.00 UhrOrt: Viereck

Kreisliga-Süd Alte Herren FV Aufbau Jatznick (Heimspiele)15.04. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – Pasewalker FV29.04. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – SV Motor Eggesin

SV Polzow’54SV Polzow’54 (Heimspiele)25.03. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – FC Eintracht Straßburg 215.04. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – SV Traktor Wilsikow22.04. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – Pasewalker FV 2

– Gewerbliche Anzeige –

– Gewerbliche Anzeige –

Page 70: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 70 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012

Page 71: Pas 2012 ausgabe 03

Nr. 03/2012 – Gewerbliche Anzeige – - 71 - PASEWALKER NACHRICHTEN

Frühlingserwachen am 31.03.12Kleiner, aber feiner Ostermarkt mit tollen Überraschungen

um 14 Uhr im Fotostudio „Zeitlos“ mit Aline Lenz. Wir sind dabei!

Page 72: Pas 2012 ausgabe 03

PASEWALKER NACHRICHTEN - 72 - – Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2012