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www.belegungsichern.de | Mona Schöffler, Leonhardyweg 50, 12101 Berlin Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft 17. Fachtagung Hauswirtschaft, 15.11.2016, Coesfeld

Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die ... · Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante

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www.belegungsichern.de | Mona Schöffler, Leonhardyweg 50, 12101 Berlin

Pflegestärkungsgesetz II

Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft

17. Fachtagung Hauswirtschaft, 15.11.2016, Coesfeld

Page 2: Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die ... · Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante

Gliederung

PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien

Auswirkungen für die stationäre Pflege

Auswirkungen für die ambulante Pflege

Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft

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Paradigmenwechsel in der Pflege

heute ab 2017

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Wie oft wird eine

Leistung benötigt

und wie lange dauert sie?

Was kann der Pflege-

bedürftige selbstständig

und was nicht?

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Neues Begutachtungsverfahren: 6 Module

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Hauswirtschaft

in allen Modulen

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Bewertung der Selbstständigkeit - Beispiel

Modul 1: Mobilität – Bewertung von differenzierten Items

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Items:

• Positionswechsel im Bett

• Halten einer stabilen Sitzposition

• Fortbewegen innerhalb des

Wohnbereichs

• Treppen steigen

https://alleideen.com/wohnideen/10/treppenteppich.html

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Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

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Items:

• Erkennen von Personen aus dem Umfeld

• Örtliche/ zeitliche Orientierung

• Erinnern an wesentliche Ereignisse

• Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen

• Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben

• Verstehen von Sachverhalten und Informationen

• Erkennen von Risiken und Gefahren

• …

Beurteilung, ob die Fähigkeit

• vorhanden/ unbeeinträchtigt

• größtenteils vorhanden

• In geringem Maße vorhanden

• nicht vorhanden

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Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Zentral ist bei der Einschätzung die Frage, inwieweit die Person ihr

Verhalten selbstständig steuern kann.

Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen?

• nie oder sehr selten

• selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen

• Häufig: zweimal bis mehr-mals wöchentlich, aber nicht täglich

• Täglich

Erfassen u.a. folgender Verhaltensweisen:

• Abwehr pflegerischer Maßnahmen

• Verbale Aggression

• Nächtliche Unruhe

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Modul 4: Selbstversorgung

Das Modul Selbstversorgung umfasst (Ausnahme: Hauswirtschaft, diese wird

in allen Modulen berücksichtigt)

alle Verrichtungen der Grundpflege:

• Waschen,

• das An und Auskleiden,

• die Ernährung (z. B. Trinken)

• Ausscheiden (z. B. Toilette/Toilettenstuhl benutzen).

Bestimmte Kriterien werden besonders gewichtet:

Wenn zum Beispiel jemand

überwiegend unselbstständig beim Essen ist,

werden 6 Einzelpunkte vergeben.

https://es.m.wikipedia.org/wiki/Archivo:Mary_cassatt_-_femme_%C3%83_sa_toilette.jpg8

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Beispiel

Modul Selbstversorgung, Item: „Mundgerechtes Zubereiten

der Nahrung und Eingießen von Getränken“

Erläuterung:

Zerteilen von Nahrung in mundgerechte Stücke und Eingießen von

Getränken

Dazu gehört das Zerteilen von belegten Brotscheiben, Obst oder anderen

Speisen in mundgerechte Stücke, z. B. das Kleinschneiden von Fleisch, das

Zerdrücken von Kartoffeln, Pürieren der Nahrung, Verschlüsse von

Getränkeflaschen öffnen, Getränke aus einer Flasche oder Kanne in ein

Glas bzw. eine Tasse eingießen, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln wie

Antirutschbrett oder sonstigen Gegenständen wie Spezialbesteck.

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Modul Selbstversorgung

Ausprägung der Selbständigkeit: von…bis

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Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle

Hilfe durchführen.

Überwiegend selbständig: Es ist punktuelle Hilfe erforderlich, z. B. beim

Öffnen einer Flasche oder beim Schneiden von harten Nahrungsmitteln.

Überwiegend unselbständig: Die Person kann die Aktivität zu einem

geringen Teil selbständig durchführen, beispielsweise schneidet sie zwar

belegte Brotscheiben, schafft es aber nicht, mundgerechte Stücke

herzustellen. Oder sie gießt aus einer Flasche Wasser ins Glas,

verschüttet das Wasser dabei jedoch regelmäßig.

Unselbständig: Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal

beteiligen.

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Beispiel

Modul Selbstversorgung, Item „Trinken“

Erläuterung

Bereitstehende Getränke aufnehmen, ggf. mit Gegenständen wie

Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz

Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der

Flüssigkeitsaufnahme (auch ohne ausreichendes Durstgefühl) erkannt

und die empfohlene oder gewohnte Menge tatsächlich getrunken wird.

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Modul Selbstversorgung, Item „Trinken“

Bewertung der Selbständigkeit

Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle

Hilfe durchführen.

Überwiegend selbständig: Die Person kann selbständig trinken, wenn

ein Glas, eine Tasse unmittelbar in den Aktionsradius der Person

positioniert oder sie ans Trinken erinnert wird.

Überwiegend unselbständig: Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die

Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt jedoch selbständig, oder die

Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es ist

ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson

erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr.

Unselbständig: Getränke müssen (nahezu) komplett gereicht werden.

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Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit

krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Bewertung der Selbstständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung

seiner Gesundheitsprobleme, u.a.:

• Umgang mit Therapien und anderen krankheitsbedingten

Anforderungen

• Medikation

• Injektion

• Einreibungen

• Arztbesuche

• …

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Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bewertung, ob der Pflegebedürftige individuell und bewusst seinen

Tagesablauf gestalten kann und ob er in der Lage ist, mit Menschen in

seinem Umfeld Kontakt aufzunehmen.

Items:

• Anpassung an Veränderungen

• Ruhen und Schlafen

• Sich beschäftigen

• Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

• Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

• Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

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Module 7 und 8

Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein, sondern

dienen als Grundlage für eine Beratung oder Versorgungsplanung.

Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten

➞ z.B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs

➞ sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig

fortbewegen

➞ öffentliche Verkehrsmittel nutzen

Modul 8: Haushaltsführung

➞ z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf

➞ Zubereiten einfacher Mahlzeiten

➞ Aufräum- und Reinigungsarbeiten

➞ Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten

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Betreuung

Hauswirtschaft

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Bewertungssystematik im Überblick

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Grad der Beeinträchtigung

1. keine

2. geringe

3. erhebliche

4. schwere

5. schwerste

Modul 1

Modul …

Item 1

Item 2

Item…

Bewertung nach…

Grad der Selbstständigkeit

Gewichtung

der Module

Bestimmung des

Pflegegrades

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Einstufung in einen der 5 Pflegegrade

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Gesamtpunkte Pflegegrad

12,5 – unter 27 Punkte 1 - geringe Beeinträchtigung

ab 27 – unter 47,5 Punkte 2 - erhebliche Beeinträchtigung

ab 47,5 – unter 70 Punkte 3 - schwere Beeinträchtigung

ab 70 – unter 90 Punkte 4 - schwerste Beeinträchtigung

ab 90 – unter 100 Punkte 5 - schwerste Beeinträchtigung mit

besonderen Anforderungen

an die pflegerische Versorgung

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Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade

Überleitungsregelungen für bisherige

Leistungsbezieher ab 01. Januar 2017:

• einfacher Stufensprung in PG mit

gleich hohen oder höheren

Leistungen

• doppelter Stufensprung für Personen

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

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Page 19: Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die ... · Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante

Leistungen ab 2017

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Page 20: Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die ... · Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante

Beispiel

20 Quelle: MDK Bayern

Page 21: Pflegestärkungsgesetz II Chancen und Risiken für die ... · Gliederung PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien Auswirkungen für die stationäre Pflege Auswirkungen für die ambulante

Beispiel 2

21 Quelle: MDK Bayern

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Auswirkungen stationären Pflege

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Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege (§ 141 Abs. 3)

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Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz in Höhe des

Eigenanteils (§ 141 Absatz 3)

Beispiel: Pflegestufe: 1

Eigenanteil von 350 Euro am 31.12.2016

Eigenanteil steigt am 1.1.2017 auf 580 Euro

Differenz von 230 Euro Pflegekasse

Aber:

Pflegesatzerhöhung im April 2017 von 30 Euro

Erhöhung wird vom Bewohner selbst getragen

die Pflegekasse zahlt die Differenz von 230 Euro

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Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege (§ 141 Abs. 3)

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Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz auf die Höhe des

Eigenanteils (§ 141 Absatz 3) bezieht sich nur auf pflegebedingte

Aufwendungen

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und

Ausbildungsumlage werden weiterhin selbst getragen –

genauso deren Erhöhungen.

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Leistungen bei Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI)

Pflegeberatung/ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche

Pflegepersonen

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Zusätzliche Betreuung/ Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Zusätzliche Leistungen für ambulant betreuten Wohngruppen

Entlastungsbetrag (125 Euro) kann als Pflegesachleistung

(Grundpflege) genutzt werden

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Entlastungsbetrag

Entlastungsleistungen ab 2017

Einheitlicher Betrag von 125 Euro/ Monat für alle PG

Kostenerstattungsprinzip, kein Antrag notwendig

Möglichkeit des „Ansparens“ in einem Jahr bzw. Übertrag ins Folgejahr

Verwendung der Leistungen für:

1. Aufstocken der Kurzzeitpflege/ Tagespflege oder Finanzierung von

Eigenanteilen

2. Leistungen der allgemeinen Anleitung/ Betreuung oder Angebote der

hauswirtschaftlichen Versorgung (keine Leistungen der Grundpflege)

3. niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach § 45 a

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Pflegeberatung I

KlientPflegeberatung

Pflegekassen § 7 a SGB XI

Beratungsgutscheine §7b SGB XI

Pflegestützpunkte

§ 7c SGB XI

Beratungsbesuche

§ 37 Abs. 3 SGB XI

AuskunftPflegekassen

§ 7 SGB XI

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Entwurf PSG III

Stärkung der regionalen Versorgung und Rolle der Kommunen:

Sicherstellung der regionalen Versorgung durch Ausschüsse unter

Beteiligung der Pflegekassen

Kommunale Pflegeberatung als Modellprojekte („Beratung aus einer

Hand“)

Kommunale Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag

Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus

2015/ 2016 bis 31.12.2017 gültig (§ 144, Absatz 3)

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Was bedeutet das für die Zukunft der Hauswirtschaft?

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Chancen (1)

Neuer Pflegegrad 1 = Hilfebedarf, vor allem im hauswirtschaftlichen

Bereich:

Reinigung der Wohnung und des Wohnumfeldes

Übernahme der Wäschepflege

Unterstützung bei der Ernährung: Einkauf, Vorbereitung und

Zubereitung von Mahlzeiten, Aufräumen etc. nach den Mahl-

zeiten, Unterstützung bei den Mahlzeiten

Vermittlung von Dienstleistungen wie Essen auf Rädern

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Chancen (2)

Zusammenführung von Betreuung/ Hauswirtschaft und Entlastung:

Aufgaben der Hausarbeit gemeinsam übernehmen

je nach Können und Wollen der Betreuungsperson

Anleiten bis vollständige Übernahme der jeweiligen Arbeit

Einbeziehung der Betreuungsperson

Zielsetzung: Erhalt der Selbständigkeit

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Chancen (3)

Zielsetzung: Erhalt der Selbstständigkeit (im eigenen Haushalt)

Differenzierung des Leistungsangebots:

„Betreut“ zu Hause wohnen

ambulant betreute Wohngemeinschaften

Tagespflege

Hausgemeinschaftskonzepte

zielgruppenorientierte Angebote/ Spezialisierungen

Hauswirtschaft als elementarer Bestandteil des Leistungsangebots

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Risiken (1)

Quo vadis stationäre Pflege?

Versorgung schwer- und schwerstpflegbedürftiger in Einrichtungen

der vollstationären Pflege – Anforderungen an Hauswirtschaft

(Verpflegung, Hygiene) steigen

Quo vadis ambulante Pflege?

Nachfrage nach Hauswirtschaft und Betreuung steigt =

niederschwellige Dienstleistungen

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Risiken (2)

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Private Anbieter drängen auf den Markt

Quelle: www.hepling.de

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Risiken (3)

Ausbau hauswirtschaftlicher Hilfen – wie und mit wem?

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Qualifizierung von Personal

Qualitätsgesichertes Leistungsangebot

Faire Löhne und Arbeitsbedingungen

„Ungelernte“ MitarbeiterInnenDumpinglöhne

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Viel Erfolg bei Ihren Veränderungen!

B&S

Mona Schöffler

Leonhardyweg 50

12101 Berlin

030-45802576

[email protected]

www.belegungsichern.de

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