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1 Photovoltaik Steuer Archiv - Anleitung für den Schnelleinstieg-

Photovoltaik Steuer Archiv › download... · Sämtliche Bedienungsanleitungen, insbesondere auch Vi-deoanleitungen im Internet und diese Software sind urheberrechtlich geschützt

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Photovoltaik

Steuer

Archiv

- Anleitung für

den Schnelleinstieg-

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Inhaltsverzeichnis

Copyright ................................................................................................................................................. 5

Was kann das Programm? ....................................................................................................................... 6

Zielgruppe ................................................................................................................................................ 7

Hinweis zu Drittanbietern ....................................................................................................................... 8

Die Installation......................................................................................................................................... 9

Programmstart ...................................................................................................................................... 10

Ausgangsdaten eingeben ...................................................................................................................... 11

Umsatzsteuerlicher Exkurs .................................................................................................................... 21

Zählerstände erfassen ........................................................................................................................... 26

Dokumente verwalten ........................................................................................................................... 31

Sonstige Unterlagen verwalten ............................................................................................................. 34

Elster-Vorlage ........................................................................................................................................ 35

Umsatzsteuererklärung Vorjahr ............................................................................................................ 36

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Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Hauptmenü ...................................................................................................................... 10

Abbildung 2: Lizenzvereinbarung und Produktschlüssel ....................................................................... 10

Abbildung 3: Verwaltung der Ausgangsdaten ....................................................................................... 11

Abbildung 4: Persönliche Angaben ....................................................................................................... 12

Abbildung 5: Grundversorger ................................................................................................................ 13

Abbildung 6: Registrierung bei ELSTER durchführen............................................................................. 14

Abbildung 7: Registrierung bei ELSTER durchgeführt ........................................................................... 14

Abbildung 8: Finanzamt ......................................................................................................................... 15

Abbildung 9: monatliche Voranmeldung nach vereinbarten Entgelten (Standardfall) ........................ 15

Abbildung 10: Keine Umsatzsteuervoranmeldung gewählt .................................................................. 16

Abbildung 11: Antragsschaltfläche bei Auswahl „vereinbarte Entgelte“ ............................................ 16

Abbildung 12: Auswahl nach Stattgabe des Antrages durch das Finanzamt ........................................ 17

Abbildung 13: Wahl der jährlichen Umsatzsteuererklärung ................................................................. 17

Abbildung 14: Ausgefülltes Formular "Abnehmer" ............................................................................... 17

Abbildung 15: Auswahl der Anlagengröße bei Anwendung des Marktintegrationsmodells ................ 18

Abbildung 16: MIM gilt nicht und Ermittlung Gesamtverbrauch geschieht durch Ablesung ............... 18

Abbildung 17: Auswahl Schätzung mit Eingabe der Leistung in kWp ................................................... 19

Abbildung 18: Wahl für Eigenverbrauchsbonus .................................................................................... 19

Abbildung 19: Pfadangaben für Speicherort und Scanfunktion ............................................................ 20

Abbildung 20: Eingabe und Verwaltung der Zählerstände ................................................................... 26

Abbildung 21: Referenz und Datumswahl ............................................................................................. 27

Abbildung 22: Rechnung ....................................................................................................................... 28

Abbildung 23: Beleg Eigenverbrauch .................................................................................................... 28

Abbildung 24: Einfügen von Fotos......................................................................................................... 29

Abbildung 25: Integrierte Bilder und Blätterfunktion ........................................................................... 29

Abbildung 26: Markieren eines Datensatzes zum Löschen ................................................................... 30

Abbildung 27: Dokumentenverwaltung ................................................................................................ 32

Abbildung 28: Bereich Dateien - Sortieren und suchen ........................................................................ 33

Abbildung 29: Umwandlung einer PDF-Datei in eine Bilddatei ............................................................ 33

Abbildung 30: Schaltflächen .................................................................................................................. 34

Abbildung 31: Verwaltung der sonstigen Unterlagen ........................................................................... 35

Abbildung 32: Umsatzsteuervoranmeldung mit Elster ......................................................................... 35

Abbildung 33: Notwendige Ausfüllhilfe für Kleinunternehmer ............................................................ 36

Abbildung 34: Umsatzsteuererklärung für Gewerbetreibende ............................................................ 37

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Copyright

Diese Bedienungsanleitung wurde mit größter Sorgfalt erstellt und geprüft. Trotz sorgfältiger

Prüfung und Testläufen kann die Firma SuPSH für Fehler und den daraus resultierenden Fol-

gen keine Haftung übernehmen. Sämtliche Bedienungsanleitungen, insbesondere auch Vi-

deoanleitungen im Internet und diese Software sind urheberrechtlich geschützt. Verboten

sind daher das Kopieren, Vervielfältigen, Übersetzen, Umsetzen in ein beliebiges anderes

elektronisches Medium im Ganzen oder in Teilen. Diese Dinge sind nur mit ausdrücklicher

Genehmigung des Urhebers gestattet. Lediglich für eigene Sicherungszwecke ist die Erstel-

lung eines Backups erlaubt. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und werden strafrecht-

lich verfolgt (Schadenersatz). Alle in dieser Bedienungsanleitung genannten Personen, Städ-

te, Einrichtungen und sonstige Nummern etc. sind frei erfunden. Technische Änderungen

bleiben vorbehalten.

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Was kann das Programm?

Diese Software wurde entwickelt, um die mit einer Photovoltaikanlage im Zusammenhang

stehenden Tätigkeiten zu automatisieren. Daher wurde bei der Entwicklung besonderer

Wert auf folgende Dinge gelegt. Dieses Programm:

- nimmt Ihre eingegebenen Zählerstände auf und speichert diese dauerhaft in einer

Datenbank,

o erfasst für Zwecke der Dokumentation z.B. Fotos der Zählerstände,

- erstellt aus den monatlich eingegebenen Zählerständen eine Abrechnung an den

Ortsnetzbetreiber mit der entsprechenden Einspeisevergütung,

o berücksichtigt dabei die bisherigen gesetzlichen Vorgaben wie Eigenver-

brauchsbonus und Marktintegrationsmodell (wenn der Zeitraum für Sie zu-

trifft),

- unterscheidet, ob Sie sich für die Kleinunternehmerregelung oder für die Regelbe-

steuerung hinsichtlich der Umsatzsteuer entschieden haben,

- erstellt die Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt,

- erstellt die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt für das Vorjahr,

- berücksichtigt dabei die unentgeltlichen Wertabgaben (Eigenverbrauch des selbst er-

zeugten Stromes),

o erzeugt hierzu Belege für das Finanzamt und zur eigenen Dokumentation,

- unterscheidet zwischen vereinnahmten und vereinbarten Entgelten (ausführliche Er-

läuterungen dazu in dieser Anleitung),

- speichert und archiviert übersichtlich strukturiert die Rechnungen an den örtlichen

Netzbetreiber sowie die Umsatzsteueranmeldungen an das Finanzamt,

- benutzt eine Scanfunktion zum Erfassen aller sonstigen Belege, Dokumente und Ver-

träge im Zusammenhang mit der Betreibung der Photovoltaikanlage.

- bietet eine komprimierte Zusammenfassung wichtiger Daten

- bietet eine Statistik-Funktion zum Vergleich der eigenen Erträge mit den Durch-

schnittswerten in der Region, um eventuelle Schwachstellen aufzudecken

Da diese Software eines ständigen Weiterentwicklungsprozesses unterliegt, sind auch Ihre

Anregungen und Wünsche jederzeit willkommen unter [email protected].

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Zielgruppe

Diese Software richtet sich an alle diejenigen, die Betreiber einer Photovoltaikanlage sind.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine eher kleine Anlage von z.B. 3 kWp (Kilowatt

piek = maximal möglicher Ertrag) oder um größere Anlagen bis 1000 kWp handelt (z.B.

Marktintegrationsmodell).

Aufgrund der Anlagengröße ist die Software sowohl für Hausanlagen als auch für gewerbli-

che Betreiber ein wertvoller Bestandteil, die Daten und alle notwendigen Unterlagen zu

bündeln und die gesetzlichen umsatzsteuerlichen Bestimmungen einzuhalten.

Egal, ob sich der Betreiber bereits vor mehreren Jahren oder erst kürzlich für den Bau und

den Betrieb einer Photovoltaikanlage entschieden hat, diese Software enthält die gesetzli-

chen Regelungen aus der Vergangenheit genauso wie die aktuellen rechtlichen Bedingungen.

Gerade für den häuslichen Gebrauch stellt diese Software ein fast unverzichtbares Mittel

dar, schnell und effizient z.B. die fristgemäße Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt zu

erstellen. Ohne großen Aufwand und selbstverständlich ohne einen zusätzlichen Steuerbera-

ter mit diesen Aufgaben betrauen zu müssen, erledigen Sie ab sofort selbst die notwendigen

Arbeiten. Sie sparen dadurch Zeit und natürlich eine Menge Geld, was wiederum Ihrer Ren-

dite zugutekommt.

Darüber hinaus verfügt diese Software über ein Modul zur Speicherung all Ihrer Unterlagen

im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betreiben einer Photovoltaikanlage. Das ermög-

licht bei Bedarf den schnellen Zugriff auf Ihre Unterlagen, ohne langes Suchen. Da alles digi-

tal erfolgt, sparen Sie auch noch Platz.

Sprechen Sie mich im Zweifelsfalle an unter [email protected].

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Hinweis zu Drittanbietern

1. Diese Datenbank enthält verschiedene Links zu Drittanbietern. Hierzu zählt die

Konvertierungssoftware PDF24. Der PDF24 Creator wird ihnen kostenlos von

pdf24.org, einem Projekt der geek Software GmbH, zur Verfügung gestellt und darf

sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Es ist der aus-

drückliche Wunsch von PDF24, einen Link zu deren Webseite zu setzen.

2. ELSTER ist ein eingetragenes Markenzeichen des Freistaates Bayern. Auf dieser

Website verwendete Fotos und Collagen sind entweder Eigentum des Bayerischen

Landesamtes für Steuern oder wurden ausschließlich für diesen Zweck bei istockpho-

to.com und Getty Images lizenziert. Die hier in dieser Software verwendeten Bilder

sind öffentlich frei zugänglich und stellen daher auch nach Ansicht des EuGH (Be-

schluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13) keine Urheberrechtverletzung dar.

3. Die hier verwendete Software von SuPSH wurde auf der Grundlage von Microsoft Ac-

cess erstellt. Es ist NICHT erforderlich, dass Sie im Besitz von Microsoft Office sind.

Microsoft hat exakt für diesen Zweck eine frei zugängliche und kopierbare sogenann-

te Runtime entwickelt. Auf der Webseite von Microsoft heißt es: „Mit der Microsoft

Access 2016-Runtime können Sie Access 2016-Anwendungen an Benutzer verteilen,

die keine vollständige Version von Access 2016 auf ihren Computern installiert ha-

ben.“

4. Links zum Solarenergie Förderverein e.V.: Ein Link führt Sie zu den Einspeisevergü-

tungen, falls Sie diese nicht konkret wissen oder einfach nur nachsehen wollen. Im

Programm selbst sind viele Einspeisevergütungen (z.B. Eigenverbrauchsvergütungen)

bereits integriert. Ein anderer Link führt Sie zur „Bundesweiten Aufnahme der monat-

lichen Stromertragsdaten von PV-Anlagen“. Der Solarenergie Förderverein e.V. selbst

wünscht ausdrücklich die Weiterverbreitung und schreibt: „Wir begrüßen es aus-

drücklich, wenn unsere Argumente und Fachinformationen auch auf anderen Home-

pages, in sozialen Netzwerken wie z.B. Twitter und Facebook, in privaten E-Mail-

Verteilern und in Druckmedien vollständig oder in Auszügen veröffentlicht werden.“

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Die Installation

Mit dem Kauf dieses Programmes erhalten Sie eine CD. Auf dieser CD befinden sich:

1. die Software-Datei Photovoltaik 3.1

2. die Runtime.exe, verfügbar als 32-Bit-Variante/64-Bit-Variante

3. die Bedienungsanleitung

Ist auf Ihrem PC bereits Access 2016 oder höher installiert, so muss die mitgelieferte Runti-

me nicht ausgeführt werden. Kopieren Sie die Software Datei in ein Verzeichnis Ihrer Wahl

und erstellen Sie danach eine Verknüpfung auf Ihrem Desktop (optional).

Ist auf Ihrem PC Access 2016 nicht installiert, so muss die mitgelieferte Runtime ausgeführt

werden. Verwenden Sie ein Microsoft Office Produkt in der 64-Bit-Variante, so müssen Sie

auch die Runtime 64-Bit installieren. Verwenden Sie ein Microsoft Office Produkt in der 32-

Bit-Variante, so müssen Sie auch die Runtime 32-Bit installieren. Klicken Sie doppelt auf die

jeweilige Runtime.exe und folgen Sie den Installationsanweisungen. Kopieren Sie danach die

Software Datei in ein Verzeichnis Ihrer Wahl und erstellen Sie danach eine Verknüpfung auf

Ihrem Desktop (optional).

Die Bedienungsanleitung kann jederzeit durch Doppelklick geöffnet werden, vorausgesetzt

auf Ihrem PC ist das kostenfreie Programm Adobe Reader installiert. Falls nicht, steht dies im

Internet auf vielen Webseiten kostenfrei zum Download bereit. Die Anleitung kann unter

www.supsh-software. de gedownloadet werden.

Dieses für Sie entwickelte Programm ist optimiert für eine Darstellung am Bildschirm mit

einer Auflösung von 1920 x 1080. Eine niedrigere Auflösung führt dazu, dass Sie horizontal

bzw. vertikal scrollen müssen.

Unterstützte Betriebssysteme: Windows 10; Windows 7; Windows 8 jeweils 32/64-Bit

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Programmstart

Gestartet wird das Programm wie gewohnt durch Doppelklick auf das Symbol. Danach er-

scheint das Hauptmenü:

Abbildung 1: Hauptmenü

Das Hauptmenü ist die sogenannte Schaltzentrale des Programmes. Hierüber geben Sie Ihre

persönlichen Grunddaten und neue Zählerstände ein und verwalten alle Ihre Dokumente.

Dazu wird später noch sehr ausführlich eingegangen. In das Hauptmenü gelangen Sie immer

wieder zurück, wenn Sie neue Zählerstände eingetragen oder Ihre persönlichen Unterlagen

angeschaut haben. Durch Klick auf Programm beenden werden Sie erinnert, regelmäßig eine

Datensicherung zu erstellen und beenden das

Programm.Klicken Sie zunächst auf

. Lesen Sie sich zunächst diese

durch und setzen bei Einverständnis das Häk-

chen. Der Produktschlüssel ist bereits verge-

ben. Er kann nicht verändert werde und dient

Ihnen der Identifikation als Ihre rechtmäßige

Software.

Abbildung 2: Lizenzvereinbarung und Produktschlüssel

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Ausgangsdaten eingeben

In einem ersten Schritt müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Diese Daten sind aus-

schließlich erforderlich für Ihren späteren Briefkopf bzw. –fuß. Im Briefkopf erscheint der

Name Ihres Unternehmens bzw. Gewerbes, Anschrift und Ort. In der Fußzeile werden solch

wichtige Dinge wie die Bankverbindung, die Steuernummer und Kontaktdaten wie Telefon-

nummer und Mailadresse dargestellt.

Nachdem Sie im Hauptmenü auf Ausgangsdaten geklickt haben, erscheint nachfolgendes

Bild. Möchten Sie Ihre eigenen Daten anlegen, klicken Sie auf NEUE Daten erfassen.

Abbildung 3: Verwaltung der Ausgangsdaten

Lesen Sie sich die Meldung durch und bestätigen Sie mit OK. Beginnen Sie beim Ausfüllen

Ihrer Grunddaten im linken Bereich:

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Abbildung 4: Persönliche Angaben

Danach beginnen Sie mit der Ausfüllung der Grunddaten in den einzelnen Registern. Das

erste Register heißt Grundversorger. Der Grundversorger ist das Unternehmen, mit dem Sie

einen Vertrag über die Lieferung von Strom haben. Der Grundversorger ist also der Strom-

versorger, der z.B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter, also immer dann, wenn Ihre

Photovoltaikanlage nicht oder nicht genügend Elektroenergie erzeugt, Sie mit Strom ver-

sorgt. Das kann Ihr örtlicher Versorger sein oder auch ein anderer Stromversorger in

Deutschland.

Achten Sie bei der Eingabe der Daten besonders auf folgende Dinge:

- Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für jede verbrauchte kWh bezahlen müssen.

Dieser Preis ist ein Nettopreis, also der Preis OHNE Mehrwertsteuer!

- Der Grundpreis ist die Grundgebühr. Geben Sie diese ebenfalls als Nettowert ein.

Achten Sie dabei darauf, einen monatlichen Grundpreis einzutragen. Zahlen Sie also

nur eine jährliche Grundgebühr, so ist dieser Betrag durch 12 zu dividieren. Achten

Sie darauf, eine evtl. enthaltene Mehrwertsteuer herauszurechnen. Beträgt Ihre jähr-

liche Grundgebühr z.B. 150 Euro, müssen Sie 10,50 € eintragen

(= 150 Euro / 12 Monate / 1,19 (Prozent MWSt.)).

Entnehmen Sie die erforderlichen Angaben aus Ihren Vertragsunterlagen.

Die ausgefüllten Felder bei Grundversorger sollten so aussehen:

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Abbildung 5: Grundversorger

Wechseln Sie anschließend in das Register Finanzamt. Name und Anschrift des Finanzamtes

finden Sie auf früheren Einkommensteuererklärungen oder im Internet. Tragen Sie diese

Angaben ein. Das zuständige Finanzamt hat Ihnen bereits eine Steuernummer bzw. als Un-

ternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vergeben. Außerdem übertragen Sie

dorthin Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Dazu wird ebenso im weiteren Verlauf noch eingegangen.

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Achten Sie bei der Eingabe der Daten besonders auf folgende Dinge:

- Die Steuernummer oder eine USt-IdNr muss eingetragen werden

- Die Mailadresse des Finanzamtes muss eingetragen werden. An diese werden die Er-

klärungen geschickt. Erfragen Sie die Mailadresse über das Internet oder direkt bei

Ihrem zuständigen Finanzamt. Entsprechend § 18 (1) UStG hat eine Umsatzsteuervo-

ranmeldung durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-

Übermittlungsverordnung zu erfolgen. Das vorliegende Programm bietet Ihnen dazu

die volle Unterstützung. Auch hierzu später noch mehr.

Das Medium für diese Form der Steuererklärung heißt ELSTER (Elektronische Steuererklä-

rung). Dieses Verfahren ist sicher und schnell. Aufgrund der dargestellten rechtlichen Situa-

tion müssen Sie sich hierzu bei ELSTER registrieren und erhalten danach ein Zertifikat, das

Ihre Identität bestätigt (eine Datei). Diese Registrierung geht schnell und muss nur einmal

erfolgen.

Abbildung 6: Registrierung bei ELSTER durchführen

Sind Sie noch nicht bei ELSTER registriert, klicken Sie bitte auf Nein und anschließend auf Bei

ELSTER registrieren. Sie werden automatisch zur Registrierung bei der Finanzverwaltung wei-

tergeleitet. Folgen Sie den Schritten dort. Ausschließlich zur Vermeidung unbilliger Härten ist

noch die Papierform zulässig.

Sind Sie bereits registriert bzw.

haben Sie nach der Registrierung

Ihre Zertifikatsdatei erhalten, kli-

cken Sie auf Ja.

Abbildung 7: Registrierung bei ELSTER durchgeführt

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Ihr fertig ausgefülltes Register Finanzamt sollte nun so aussehen:

Abbildung 8: Finanzamt

Wechseln Sie danach in das Register Umsatzsteuer. Die Eingaben hier sind sehr wichtig. Ach-

ten Sie hier auf die KORREKTE Ausfüllung, da diese ERHEBLICHEN Einfluss auf die weitere

Programmgestaltung hat. Wenn Sie sich unsicher sind, übernehmen Sie zunächst einfach die

Werte, die in Abbildung 8 bzw. Abbildung 9 dargestellt sind. Diese können später noch geän-

dert werden. Zur genaueren Erläuterung ist im Anschluss an dieses Kapitel ein umsatzsteuer-

licher Exkurs enthalten, der Ihnen hoffentlich weiterhilft.

Abbildung 9: monatliche Voranmeldung nach vereinbarten Entgelten (Standardfall)

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Achten Sie bei der Auswahl KEINE Umsatzsteuervoranmeldung darauf, dass Sie diese Option

steuerrechtlich NUR dann wählen dürfen, wenn Sie bei der Anschaffung Ihrer Anlage auf die

Erstattung der von Ihnen gezahlten MWSt. verzichten. Das ist zwar möglich, wird jedoch von

der Vielzahl der Anlagenbetreiber aufgrund der höheren finanziellen Belastung bei der An-

schaffung abgelehnt.

Bei dieser Auswahl erhalten Sie folgendes Bild:

Abbildung 10: Keine Umsatzsteuervoranmeldung gewählt

Haben Sie Ihre Anlage in diesem oder im vergangenen Kalenderjahr in Betrieb genommen,

sind Sie ohnehin verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, wenn

Sie sich für die Variante lt. Abbildung 8 entschieden haben. Hier ist es auf jeden Fall ratsam,

einen Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu stellen. Das hat den Vorteil,

dass Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Sie diese auch tat-

sächlich von Ihrem Orts-

netzbetreiber erhalten ha-

ben. Einen Antrag hierzu

stellen Sie ganz einfach,

indem Sie auf Zum Antrag...

klicken, den fertigen Antrag

ausdrucken, unterschreiben

und an Ihr Finanzamt sen-

den.

Abbildung 11: Antragsschaltfläche bei Auswahl „vereinbarte Entgelte“

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Vergessen Sie nicht,

nach der Stattgabe Ihres An-

trages das Feld nach verein-

nahmten Entgelten anzukli-

cken!

Abbildung 12: Auswahl nach Stattgabe des Antrages durch das Finanzamt

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen An-

trag auf jährliche Umsatzsteuererklärung zu stellen. Die Antragsvoraussetzungen müssen Sie

durch Anklicken bestätigen. Danach

können Sie den Antrag ausdrucken,

unterschreiben und absenden. Ein

Hinweis erklärt beim Anklicken der

Option jährliche Umsatzsteuererklä-

rung nochmals die Vorgehensweise.

Abbildung 13: Wahl der jährlichen Umsatzsteuererklärung

Im nächsten Register Abnehmer tragen Sie Ihren „Kunden“ ein. Der Abnehmer ist derjenige,

der Ihren selbst erzeugten Strom erhält und Ihnen dafür die gesetzliche Einspeisevergütung

bezahlt. Das ist in den allermeisten Fällen ebenfalls Ihr Ortsnetzbetreiber, z.B. die Stadtwer-

ke.

Abbildung 14: Ausgefülltes Formular "Abnehmer"

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Achten Sie beim Datum für das Inbetriebnahmeprotokoll auf die korrekte Eingabe,

weil sich hiernach grundsätzlich die Förderhöhe bzw. evtl. Eigenverbrauchsvergütungen rich-

ten.

Haben Sie ein Datum nach dem 31.03.2012 eingetragen, gilt eventuell das Marktintegrati-

onsmodell (MIM) und Sie wählen Ihre Anlagengröße rechts aus. Durch das Marktintegrati-

onsmodell wird die jährlich förder-

fähige Strommenge auf nur noch

90% reduziert. Der Ortsnetzbetrei-

ber wird daher nur einmal jährlich

eine Abrechnung erstellen und

Ihnen darauf basierend im Folgejahr

Abschläge auszahlen.

Abbildung 15: Auswahl der Anlagengröße bei Anwendung des Marktin-tegrationsmodells

Achten Sie bei der Angabe der Abschläge pro Jahr auf die korrekten Eingaben. Die

Abschläge sind brutto, also inklusive Mehrwertsteuer einzutragen. Die Anzahl der Abschläge

pro Jahr muss mit der tatsächlich erhaltenen Anzahl übereinstimmen!

Findet das Marktintegrationsmodell (MIM) bei Ihnen keine Anwendung, wählen Sie z.B. die

erste Option wie im folgenden Bild dargestellt:

Danach ist es Ihnen freigestellt, ob

Sie für Zwecke der Ermittlung der

umsatzsteuerlichen Bemessungs-

grundlage für den Eigenverbrauch

die erzeugte Strommenge direkt

ablesen oder schätzen. Treffen Sie

Ihre Auswahl.

Abbildung 16: MIM gilt nicht und Ermittlung Gesamtverbrauch ge-schieht durch Ablesung

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Haben Sie kein Zählwerk (was eigentlich nur extrem selten vorkommt), müssen Sie die er-

zeugte Strommenge schätzen, falls die Voraussetzungen dafür vorliegen (Umsatzsteuer-

pflicht). klicken Sie hierzu auf Schätzung… und tragen die Leistung Ihrer Anlage ein:

Abbildung 17: Auswahl Schätzung mit Eingabe der Leistung in kWp

Selbstverständlich können Sie beim Datum der Inbetriebnahme auch frühere Datumsanga-

ben als den 01.04.2012 eintragen. In diesem Falle fragt Sie das Programm, ob Sie evtl. einen

Eigenverbrauchsbonus erhalten. Haben Sie das Kästchen angeklickt, erscheint folgendes Bild:

Abbildung 18: Wahl für Eigenverbrauchsbonus

Falls Sie durch Ihre Auswahl der Anlagengröße, Inbetriebnahme und Eigenverbrauchsanteil

in den gesetzlich festgelegten Genuss einer Eigenverbrauchsprämie kommen, erledigt das

Programm alle weiteren Schritte für Sie, inklusive der Abrechnung mit dem korrekten Eigen-

verbrauchsbonus.

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Zu guter Letzt geben Sie im Register Pfadangaben noch Ihren Standard-Speicherort für Bil-

der, Dokumente, PDF-Dateien und sonstiges. Darüber hinaus bietet das Programm erfahre-

neren PC-Nutzern die Möglichkeit, den Pfad einer Datei zum Scannen einzutragen und damit

die Scanfunktion des Programmes zu aktivieren. Diese ist sehr nützlich und der Pfad sollte

eingetragen werden, wenn Sie über einen Scanner verfügen.

Abbildung 19: Pfadangaben für Speicherort und Scanfunktion

Einen Speicherpfad anzulegen ist hier sehr wichtig, weil alle Rechnungen und Belege

für das Finanzamt darin gespeichert werden. Wählen Sie einen eigenen Pfad oder wählen Sie

den bereits eingetragenen Standardpfad. Vergessen Sie niemals den letzten Backslash „\“!

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, klicken Sie auf und danach keh-

ren Sie zum Hauptmenü zurück.

Nachdem Sie Ihre eingegebenen Daten übernommen haben, werden diese gesperrt, um ver-

sehentliche Änderungen zu vermeiden. Das Programm bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit,

z.B.

- nach einer Registrierung bei ELSTER,

- nach Ablauf der Zweijahresfrist für die monatliche Umsatzsteuererklärung,

- auf jährliche Umsatzsteuervoranmeldung,

- auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten

ohne Anlegen neuer Ausgangsdaten zu wechseln.

Die anderen Ausgangsdaten müssen grundsätzlich nur ein einziges Mal eingetragen werden.

Das Programm greift immer wieder auf diese Daten zurück und passt ggf. eben genannte

Änderungen an.

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Umsatzsteuerlicher Exkurs

Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlichte im Januar 2015 eine Hilfestellung im

Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. In dieser Hilfe wird sehr ausführlich auch auf ein-

kommensteuerliche Aspekte durch Erträge aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage einge-

gangen. Im Folgenden wird sich auf diese Publikation auszugsweise bezogen.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins Netz einspeist und selbst für seinen

Haushalt verbraucht, hat gewisse steuerliche Regularien zu beachten:

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Punkte genau durch, um die notwendigen programm-

seitigen Eingaben besser verstehen und interpretieren zu können.

1. Umsatzsteuerpflicht

Umsätze aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der

Umsatzsteuer. Die vom Betreiber der Anlage gewählte Besteuerungsform hat ent-

scheidenden Einfluss auf die Umsatzbesteuerung. Informationen zur gewählten Be-

steuerungsform benötigt neben dem Finanzamt auch der jeweilige Netzbetreiber, um

gegenüber dem Anlagenbetreiber durch zutreffende Gutschriften abrechnen zu kön-

nen (siehe Abbildungen 8 und 9).

2. Vereinfachung der Besteuerung durch Nichterhebung der Steuer (Kleinunternehmer-

regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz – UStG)

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann als sog. Kleinunternehmer behandelt

werden, wenn die Umsätze im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 € betragen und

im Folgejahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden. Wurde die unter-

nehmerische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahres ausgeübt, ist der

tatsächliche Umsatz in einen Jahresumsatz umzurechnen. Auf die Umsätze wird dann

keine Umsatzsteuer erhoben. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass der Anlagen-

betreiber keine Rechnungen bzw. der Netzbetreiber keine Gutschrift mit gesondert

ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellt. Um diese Umsatzgrenzen überprüfen zu kön-

nen, benötigt das Finanzamt eine individuelle Prognoseberechnung, die im Fragebo-

gen zur steuerlichen Erfassung vorzunehmen ist. Wird die Umsatzsteuer in der Rech-

nung (oder Gutschrift) offen ausgewiesen, ist diese durch den Anlagenbetreiber

zwingend an das Finanzamt abzuführen.

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3. Option zur Regelbesteuerung

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann keine Vorsteuer aus den Ein-

gangsrechnungen (auch aus dem Erwerb der Anlage!) vom Finanzamt erstattet wer-

den. Betreiber von Photovoltaikanlagen verzichten deshalb regelmäßig auf die Klein-

unternehmerregelung und wählen die sogenannte Regelbesteuerung, weil dann das

Finanzamt die vom Verkäufer der Anlage in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, sowie

Steuerbeträge, die für den laufenden Unterhalt der Anlage anfallen, als Vorsteuer er-

stattet. Der Anlagenbetreiber wird, wenn er sich für die Regelbesteuerung entschei-

det, steuerlich wie jeder andere Unternehmer behandelt. Er muss die aus der Liefe-

rung an den Netzbetreiber entstehende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Übt der Anlagenbetreiber die Option zur Regelbesteuerung aus, ist er hieran für min-

destens fünf Jahre gebunden. Danach kann die Option zur Regelbesteuerung nur mit

Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Die Option kann

bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erklärt werden.

4. Ausgangsumsätze bei Regelbesteuerung

Für die Lieferung des erzeugten Stroms entsteht die Umsatzsteuer i.H. von derzeit

19 %. Die vom Netzbetreiber gezahlte Einspeisevergütung ist das Entgelt für die Liefe-

rungen des Anlagebetreibers. Der gesetzlich festgelegte Betrag ist ein Nettobetrag,

also die Vergütung ohne Umsatzsteuer. Wird der Strom vom Anlagenbetreiber direkt

vermarktet, ist das mit dem Dritten vereinbarte Entgelt die Bemessungsgrundlage.

Anlagen, die bis zum 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden

Soweit der Anlagenbetreiber bei Inanspruchnahme der Vergütung nach § 33 Abs. 2

EEG in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung Elektrizität dezentral (z.B. Ver-

brauch im eigenen Haushalt) verbraucht, liegt umsatzsteuerlich eine (Rück-) Liefe-

rung des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber vor. Bei einem solchen dezentralen

Verbrauch ist das Entgelt aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung nach § 33

Abs. 1 Nr.1 EEG und der Einspeisevergütung nach § 33 Abs. 2 EEG zu ermitteln (siehe

auch Beispiel unter Nr. 10).

Anlagen, die nach dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden

Bei Anlagen, die nach dem 31. März 2012 in Betrieb genommen werden und nicht

unter die Übergangsregelung des § 66 Abs. 18 EEG fallen, wird der Direktverbrauch

nicht mehr vergütet. Wird vom Anlagenbetreiber der Strom nicht in das Netz einge-

speist, sondern selbst verbraucht, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern

(sofern aus der Anschaffung der Anlage insoweit ein Vorsteuerabzug geltend ge-

macht wurde). Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr.1 UStG bemisst sich die unentgeltliche

Wertabgabe nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für einen gleicharti-

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gen Gegenstand (ein Ansatz der Selbstkosten erfolgt, wenn kein Einkaufspreis ermit-

telbar ist, oder wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt, für welche ein

Marktpreis nicht ermittelbar ist). Der Anlagenbetreiber kann die Berechnung einer

unentgeltlichen Wertabgabe auf Grundlage der Selbstkosten nur vornehmen, sofern

die Entnahme (= privater Stromverbrauch) vor dem 01.01.2015 erfolgt ist. Sind als

Bemessungsgrundlage die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (§ 10

Abs. 4 Nr. 1 UStG), werden die Anschaffungskosten der Anlage für die Berechnung

der unentgeltlichen Wertabgabe auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

5. Besteuerungsverfahren

Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Soll-

Versteuerung, § 16 Abs. 1 S.1 UStG). Das heißt, die Umsätze sind in dem Voranmel-

dungszeitraum zu erklären, in dem die Leistung erbracht wurde, also in dem Monat,

in dem der Strom eingespeist wurde. Dies gilt auch für die unentgeltliche Wertabga-

be, sofern der Strom selbst verbraucht wird.

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten (Antragstellung formlos oder im Fragebo-

gen zur steuerlichen Erfassung), dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im

Jahr der Betriebseröffnung nicht mehr als 500.000 € beträgt, die Umsatzsteuer nicht

nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet (Ist-

Versteuerung, § 20 UStG). Die Umsätze sind dann erst für den Voranmeldungszeit-

raum anzumelden, in dem der Zahlungseingang erfolgt.

6. Unternehmensvermögen

Gegenstände, die für das Unternehmen verwendet werden, stellen grundsätzlich Un-

ternehmensvermögen dar. Für Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch

unternehmensfremd (privat) genutzt werden, hat der Unternehmer ein Zuordnungs-

wahlrecht, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Wird ein

Gegenstand zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt, kann er dem Unterneh-

mensvermögen nicht zugeordnet werden.

Die Einstufung als Unternehmensvermögen ist entscheidend für den Vorsteuerabzug.

Wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, ist die Anlage zwingend Un-

ternehmensvermögen. Die Zuordnungsentscheidung erfolgt regelmäßig durch den

Abzug der Vorsteuer aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Voranmel-

dungszeitraum des Bezugs der Photovoltaikanlage, spätestens aber mit dem Vor-

steuerabzug in der Umsatzsteuerjahreserklärung. Die Umsatzsteuerjahreserklärung

muss zeitnah eingereicht werden. Wurde die Anlage nicht rechtzeitig zugeordnet, ist

ein Abzug der Vorsteuer aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt

nicht möglich.

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7. Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten

Der Vorsteuerabzug ist nach § 15 Abs. 1 UStG grundsätzlich nur möglich, wenn der

Auftraggeber und Rechnungsempfänger für die Photovoltaikanlage mit dem Ver-

tragspartner des Netzbetreibers identisch ist. Eine nachträgliche Rechnungsberichti-

gung durch den die Photovoltaikanlage installierenden Unternehmer ist nicht mehr

möglich, wenn die Rechnung zutreffend den Auftraggeber für die Photovoltaikanlage

ausweist, dieser jedoch nicht auch als Vertragspartner des Netzbetreibers auftritt

(z.B. der Ehemann ist Vertragspartner des Netzbetreibers, die Ehefrau ist lt. Rech-

nung die Auftraggeberin für die Errichtung der Photovoltaikanlage).

Sollten sich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Nutzungsverhältnisse (z.B.

durch eine Verwendung des Stroms für Umsätze, welche den Vorsteuerabzug aus-

schließen) ändern, ist der Vorsteuerabzug gemäß § 15a UStG zu berichtigen.

8. Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärungen

Bei Anwendung der Regelbesteuerung muss der Unternehmer im Kalenderjahr der

Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und im folgenden Kalenderjahr monat-

lich bis zum 10. Tag des Folgemonats eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und

gleichzeitig die von ihm selbst berechnete Steuervorauszahlung an das Finanzamt

entrichten. Bestand bereits bisher ein Unternehmen, das nun um den Betrieb der

Photovoltaikanlage erweitert wird, gelten die bisherigen umsatzsteuerlichen Pflich-

ten.

Ab dem dritten Jahr kann bei kleineren Photovoltaikanlagen ganz auf Voranmeldun-

gen verzichtet werden, wenn die Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr 1.000 € nicht

übersteigt; ansonsten sind die Voranmeldungen quartalsweise, also bis zum 10. April,

10. Juli, 10. Oktober des laufenden Jahres und 10. Januar des folgenden Jahres, abzu-

geben.

Beträgt die Umsatzsteuerzahllast für das vorangegangene Kalenderjahr jedoch mehr

als 7.500 €, verbleibt es bei der monatlichen Abgabefrist.

Die Voranmeldungen sind grundsätzlich auf elektronischem Weg beim Finanzamt

einzureichen. Ab dem 1. Januar 2013 gilt zudem, dass die Übermittlung authentifi-

ziert erfolgen muss. Das hierzu erforderliche Programm „ELSTER“ ist kostenlos auf ei-

ner CD im Finanzamt erhältlich bzw. kann unter www.elster.de heruntergeladen wer-

den. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf Antrag genehmigen, die Voranmel-

dungen auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck in Papierform abzugeben.

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Es empfiehlt sich, bei der ersten elektronisch übermittelten Voranmeldung für den

Monat der Inbetriebnahme eine Kopie des Einspeise-/Netzanschlussvertrags (sofern

vorhanden – andernfalls beispielsweise die Kopie der Anmeldung zum Anschluss an

das Stromnetz beim Netzbetreiber, eine Inbetriebnahmebestätigung durch die beauf-

tragte Elektroinstallationsfirma, Zählerablesungen) und eine Kopie der Rechnung

über die Anschaffung bzw. Herstellung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt einzu-

reichen.

In der Voranmeldung sind die Nettoumsätze sowie die darauf entfallende Umsatz-

steuer (19 %) getrennt anzugeben. Von der Umsatzsteuerschuld können als Vorsteu-

er jene Umsatzsteuerbeträge abgezogen werden, die dem Unternehmer im Zusam-

menhang mit der Anlage gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Der so errech-

nete Betrag ist an das Finanzamt abzuführen. Wird dem Finanzamt die Ermächtigung

erteilt, Zahlungsbeträge im Lastschriftverfahren einzuziehen, erleichtert dies den Zah-

lungsverkehr und es besteht nicht die Gefahr, dass zusätzliche Kosten entstehen,

wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist

auch für die Monate abzugeben, in denen keine Umsätze erzielt worden sind, zum

Beispiel weil eine viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise zwischen Anlagenbe-

treiber und Netzbetreiber vereinbart ist. Der Umsatz ist in diesen Fällen mit 0 € zu er-

klären (Ausnahme: Es hat eine Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe für

den privat verwendeten Strom zu erfolgen).

Für das Kalenderjahr ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung bis spätestens zum 31.

Mai des Folgejahres abzugeben, in welcher die Daten der Voranmeldungen zusam-

mengefasst und ggf. darin noch nicht enthaltene Umsätze und Vorsteuern korrigie-

rend aufgenommen werden.

Das Programm bietet diese Möglichkeiten automatisch, wenn Sie Ihre zutreffende Aus-

wahl in den Grundeinstellungen getroffen haben.

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Zählerstände erfassen

Wenn Sie Ihre Grunddaten eingetragen haben, ist es nicht mehr erforderlich, diese erneut zu

bearbeiten, es sei denn, dass sich grundlegende Dinge ändern.

Die eigentlichen Routinearbeiten beginnen mit der Eingabe der Zählerstände. Stellen Sie

hierzu sicher, dass Sie

- den Zählerstand für die Gesamterzeugung ordnungsgemäß abgelesen haben; das ge-

schieht meist am Wechselrichter direkt,

- den Zählerstand für die eingespeiste Menge ordnungsgemäß abgelesen haben, das

geschieht meist an einem Stromzähler oder Zweirichtungszähler (meist der HÖHERE

Wert an diesem Zähler),

- den Zählerstand für den Netzstrombezug ordnungsgemäß abgelesen haben, das ge-

schieht meist an einem Stromzähler oder Zweirichtungszähler (meist der NIEDRIGERE

Wert an diesem Zähler).

Vorteilhaft ist die Dokumentation mit Hilfe eines Bildes, das Sie mit einer Digitalkamera oder

Smartphone aufgenommen haben. Das Programm bietet die Möglichkeit, dieses Bild zusätz-

lich zu Ihren eingegebenen Zählerständen digital zu erfassen und zu dokumentieren.

Klicken Sie im Hauptmenü auf den

2. Schritt: Zählerstände einsehen

und aktualisieren.

Abbildung 20: Eingabe und Verwaltung der Zählerstände

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Das Programm bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, frühere Zählerstände, die Sie sich

beispielsweise in einem Heft notiert haben, ebenfalls zu erfassen. Wollen Sie das tun, müs-

sen diese „alten“ Zählerstände zuerst eingegeben werden. Stellen Sie dafür sicher, dass

- Ihre „alten“ Zählerstände

o monatlich und

o lückenlos vorliegen.

Beginnen Sie mit den frühesten vorliegenden lückenlosen Aufzeichnungen. Beachten

Sie, dass zur Steigerung des Komforts des Programmes das Startdatum nur ein einziges Mal

eingegeben werden muss. Achten Sie daher auf die korrekte Eingabe des ersten Datums.

Handelt es sich bei der ersten Eingabe der Datumseingaben um einen Zeitraum, der länger

als einen Monat ist, können Sie auch diesen eintragen. Danach werden alle weiteren Da-

tumsangaben automatisch angezeigt und Sie können diese nicht mehr ändern.

Zur Eingabe von Zählerständen klicken Sie auf .

Wählen Sie die Referenzperson aus, das müssen Sie nur ein einziges Mal tun. Wählen Sie

danach Ihr Datum als Beginn der lückenlosen monatlichen

Aufzeichnungen.

Der automatisch eingetragene bis-Wert kann übernommen oder überschrieben werden. Als

sehr vorteilhaft hat sich die Navigation mit der Tab-Taste erwiesen:

Netzstrombezug: Der Netzstrombezug ist der bezogene Strom, als hätten Sie keine Pho-

tovoltaikanlage. Dieser wird am Stromzähler abgelesen. Als Besitzer

einer Photovoltaikanlage verfügen Sie sehr wahrscheinlich über einen

sogenannten Zweirichtungszähler. Dieser zählt sowohl den Strom, den

Sie beziehen als auch den Strom, den Sie in das öffentliche Stromnetz

einspeisen. Innerhalb der Software spielt der Netzstrombezug keine

Rolle. Er ist bei der Ermittlung der Einspeisevergütung und der umsatz-

steuerlichen Dinge nicht relevant. Die Eingabe erfolgt daher optional.

eingespeiste Menge: Genau wie der bezogene Strom wird der eingespeiste Strom sehr häu-

fig an einem Zweirichtungszähler abgelesen, der zwischen den beiden

Werten hin und her schaltet. Die eingespeiste Menge ist unerlässlich

für die Berechnung der Einspeisevergütung wie auch des Eigenver-

brauches.

Abbildung 21: Referenz und Datumswahl

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Gesamtertrag: Der Gesamtertrag wird am Wechselrichter abgelesen. Er ist wichtig für

die Berechnung des Eigenverbrauches und damit für eine korrekte Ab-

führung der Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom. In den

Fällen, in denen Sie die Option Schätzung (siehe Abbildung 17) gewählt

haben, kann kein Gesamtertrag erfasst werden.

Haben Sie die Zählerstände eingetragen, klicken Sie auf .

Je nachdem, welche Auswahlen Sie getroffen haben, werden Sie entsprechend geleitet:

Sie gelangen auf direktem Weg zur Ab-

rechnung Ihrer eingespeisten Strommen-

gen. Eine übersichtliche Abrechnung mit

Ihrem Briefkopf und –fuß, den Zähler-

ständen, Ihrer Einspeisevergütung sowie

den Netto- und Bruttobeträgen und die

Zahlungsfrist werden angezeigt. Klicken

Sie auf , wird eine PDF-

Datei erzeugt, die automatisch in Ihrem

Standardverzeichnis (siehe Abbildung 19)

gespeichert wird. Danach wählen Sie x

und entscheiden selbst, ob ein Ausdruck

erforderlich ist. Die Software ist in der

Lage, durch Klicken auf xxxxxxx

sowohl die Abrechnung beim örtlichen

Stromversorger als auch den Beleg über die unentgeltliche Wertabga-

be für das Finanzamt (Eigenverbrauch) direkt an das E-Mail-Programm

zu übergeben. Letztlich klicken Sie auf xxxxxxx und gelangen

in die Dokumentenverwaltung.

In den Fällen, in denen keine Rechnung

für den örtlichen Versorger und auch kein

Beleg für den Fiskus erstellt werden müs-

sen (z.B. bei quartalsweiser Umsatzsteu-

ervoranmeldung im ersten und zweiten

Quartalsmonat und Anwendung des

Marktintegrationsmodells), werden Sie

sofort zur Dokumentation geleitet.

Abbildung 22: Rechnung

Abbildung 23: Beleg Eigenverbrauch

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In den Fällen, in denen keine Rechnung für den örtlichen Versorger er-

stellt werden muss (z.B. bei quartalsweiser Umsatzsteuervoranmel-

dung im dritten Quartalsmonat und Anwendung des Marktintegrati-

onsmodells), werden Sie zur Berechnung des Eigenverbrauches gelei-

tet. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, diesen Beleg als PDF-Datei zu

speichern, zu drucken, diesen an ein E-Mail-Programm zur direkten

Versendung an das Finanzamt zu übergeben und anschließend zur Do-

kumentenverwaltung zu wechseln.

Haben Sie in den Grundeinstellungen gewählt, dass der Gesamtertrag geschätzt wer-

den soll, erfolgt keine Eingabe des Gesamtertrages. Das Feld ist für die Eingabe gesperrt. Es

erfolgt zudem eine optische Anzeige.

Für Zwecke der Beweisführung ist es möglicher-

weise ratsam, sich von den monatlich abgelesenen

Zählerständen Fotos zu machen und diese in die

Datenbank zu integrieren. Doppelklicken Sie auf das

Fotofeld oder klicken Sie auf die Büroklammer links

oberhalb dessen.

Die Bilddateien werden in die Datenbank integriert und angezeigt. Haben Sie mehrere Fotos

gemacht, so können alle Fotos hier hinterlegt werden.

Mit können Sie zwischen den Bildern navi-

gieren.

Abbildung 25: Integrierte Bilder und Blätterfunktion

Abbildung 24: Einfügen von Fotos

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Bei der Eingabe der Zählerstände sollten Sie sehr gewissenhaft vorgehen, weil alle

folgenden Belege und Rechnungen darauf aufbauen. Einen eingegebenen Zählerstand kön-

nen Sie löschen, indem Sie ihn zunächst markieren und danach auf die Taste drücken.

Falsch eingegebene Zählerstände, die Sie wieder löschen, führen automatisch zur Löschung

aller hinterlegten Belege und Rech-

nungen usw., da diese zwangsläufig

auch falsch sind!

Abbildung 26: Markieren eines Datensatzes zum Löschen

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Dokumente verwalten

Dieser Bereich bietet dem Benutzer vielfältige Möglichkeiten, seine erstellten Dokumente

für den Stromabnehmer und den Fiskus zu verwalten. In sehr übersichtlicher Form werden

die Daten erfasst und dargestellt. Hierzu gehören:

das Rechnungsdatum, es wird das heutige Datum angezeigt, das Sie jedoch

variieren können;

der Bruttobetrag der Rechnung, er wird automatisch übergeben, Sie müssen

nichts tun;

die Einnahmen, das sind die Beträge, die Sie erhalten haben, meist ist das ei-

nen Monat später nachdem die Abrechnung erfolgte;

das Datum des Erhalts zur besseren Nachvollziehbarkeit (z.B. Kontoauszug);

die Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer aufgrund des Eigenverbrauches, sie

wird automatisch berechnet und eingetragen;

die anzumeldende Vorsteuer, hier geben Sie einen eventuellen Betrag mit ne-

gativem Vorzeichen ein. Die dazugehörigen Rechnungen werden gescannt

oder fotografiert und in das Anlagenfeld rechts integriert;

beide Datumsangaben, wann die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgte und

wann das Finanzamt den Betrag vom Konto abgebucht hat.

Dokumente und Belege können sowohl als PDF-Datei als auch als Bilddatei abgelegt werden.

Dabei ist eine Konvertierung von der PDF-Datei z.B. in eine JPEG-Datei notwendig. Diese

Konvertierung bieten kostenfreie Programme, wovon eines zum Download bereits imple-

mentiert ist.

Eine Bilddatei bietet gegenüber einer PDF-Datei den wesentlichen Vorteil, dass das

Bild im Anlagenfenster sofort angezeigt wird, während bei einer PDF-Datei nur das Symbol

angezeigt wird und man zum Öffnen erst darauf klicken muss.

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Die Dokumentenverwaltung gliedert sich in die Bereiche

Kunde (hier Stadtwerke Neustadt AG),

Finanzamt (hier Finanzamt Neustadt),

Anlagen (rechts) und

Dateien (Übersicht über die automatisch generierten PDF-Dateien).

Abbildung 27: Dokumentenverwaltung

Mit den Schaltflächen navigieren Sie zwischen den Monaten und können

so schnell und gezielt bestimmte Dokumente wiederfinden.

Je nach den gewählten Grundeinstellungen variiert die Anzeige in der Dokumenten-

verwaltung. Haben Sie z.B. eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung, dann erscheint

auch im Kundenbereich das gesamte Quartal mit allen Abrechnungsmonaten usw. Der Teil

im Bereich Kunden, in den Sie Daten eingeben können, bezieht sich IMMER auf den darüber

stehenden Zeitraum!

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Im Bereich Dateien können Sie durch Klicken auf den Bereichskopf Ihre Dateien sortieren

oder nach einem bestimmten Datum suchen. Auch die Suche in einem bestimmten Zeitraum

ist durch Anklicken eines Datumsbereiches

bzw. per Drag & Drop möglich. Um den Be-

reich Dateien möglichst übersichtlich zu ge-

stalten, ist es zudem denkbar, in diesem Be-

reich einen Ordner anzulegen und „alte“

Rechnungen und Belege dort hinein zu ver-

schieben. Dann wird nur noch dieser Ordner

angezeigt.

Eine Datei, egal ob als PDF oder in Form eines Bildes, die Sie in den Anlagenbereich

integriert haben, können Sie aus dem Bereich Dateien löschen. Sie wird auch weiterhin im

Bereich Anlagen angezeigt!

Die Konvertierung in ein Bildformat geschieht mit Hilfe der freien Software PDF24, die Sie

sich kostenfrei aus dem Internet herunter laden können. Klicken Sie hierzu auf . Dies

stellt lediglich eine Empfehlung dar. Nach der Installation wird PDF24 im Kontextmenü ange-

zeigt, wenn Sie mit der rechten

Maustaste auf eine zu konvertie-

rende Datei klicken. Wählen Sie im

geöffneten Fenster

und anschließend

Haben Sie JPEG gewählt, stellen Sie eine Auflösung von 96 DPI und Graustufen ein. Diese

Qualität ist ausreichend und verbraucht den wenigsten Speicherplatz. Natürlich können Sie

auch eine höhere Qualität wählen.

Eine konvertierte Datei wird sofort im Bereich Dateien angezeigt. Nachdem Sie diese

im Anlagenbereich integriert haben, kann diese im Dateibereich wieder gelöscht werden.

Abbildung 28: Bereich Dateien - Sortieren und suchen

Abbildung 29: Umwandlung einer PDF-Datei in eine Bilddatei

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Die Schaltflächen:

Ist ein Scanner angeschlossen und der Pfad in den Grundein-

stellungen hinterlegt, können Belege auch gescannt werden.

Hierzu zählen z.B. Verträge und Meldungen bei staatlichen

Behörden.

Dokumente konvertieren über den Windows-Explorer

ELSTER-Erklärungen für Umsatzsteuer

zurück zum Hauptmenü

Sonstige Unterlagen verwalten

Zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gehört sehr viel mehr als ein Dach mit Modulen. Stell-

vertretend für viele seien hier genannt:

- die Gewerbeanmeldung,

- Versicherungen,

- die Meldung bei der Bundesnetzagentur,

- Fragebogen zur umsatzsteuerlicher Erfassung,

- Datenblätter für die Module,

- Datenblätter für eventuelle Speichervorrichtungen und

- Einspeiseverträge.

All das können Sie im Bereich Verwaltung aller sonstigen Dokumente und Unterlagen einge-

ben und überwachen. Klicken Sie hierzu zunächst im Hauptmenü auf .

Dort gelangen Sie durch Klick auf in die Verwaltung und können neue Doku-

mente anlegen durch:

- Scannen oder

- durch Hinzufügen eines vorher gescannten oder fotografierten und als Bilddatei gespei-

cherten Dokumentes.

Abbildung 30: Schaltflächen

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Abbildung 31: Verwaltung der sonstigen Unterlagen

Der Bereich Beschreibung sowie der Bereich sonstige Informationen dienen Ihnen zur Hinter-

legung persönlicher Informationen.

Elster-Vorlage

Die Elster-Vorlage dient Ihnen als wesentliches Hilfsmittel beim Ausfüllen Ihrer Umsatzsteu-

ervoranmeldung für das Finanzamt. Elster bedeutet: Elektronische Steuererklärung.

Umsatzsteuervoranmeldungen sind bis zum 10. des Folgemonats für den Voranmelde-

zeitraum zu erstellen. Dabei unterstützt Sie die Software maßgeblich, indem das Programm

aus Ihren eingegebenen Werten diejenigen Daten ermittelt, die für eine ordnungsgemäße

Umsatzsteuervoranmeldung notwendig sind.

Bei Elster werden die Daten

über eine verschlüsselte

Verbindung über das Inter-

net an die Finanzbehörden

übermittelt. Dieser Vorgang

geht schnell und ist zudem

sicher und zuverlässig.

Abbildung 32: Umsatzsteuervoranmeldung mit Elster

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Zunächst ist es wichtig (und auch gesetzlich geregelt), dass Sie sich bei Elster registrieren.

Falls Sie noch nicht im Besitz einer digitalen Identifizierung (Datei) sind, klicken Sie auf die

Schaltfläche . Haben Sie in den Grundeinstellungen eingestellt, dass Sie bereits

für Elster freigeschaltet sind, können Sie sofort auf klicken und die Verbindung mit

der Elster-Seite herstellen. Die Zahlen müssen Sie dann nur noch übertragen, Fertig!

Umsatzsteuererklärung Vorjahr

Einmal jährlich ist eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung fällig; und zwar spätes-

tens am 31.05. des Folgejahres. Hierin melden Sie

- Ihre Umsätze des Vorjahres,

- die unentgeltlichen Wertabgaben (den Wert Ihres Eigenverbrauches),

- die abziehbaren Vorsteuerbeträge sowie

- Ihre Vorauszahlungen im vergangenen Jahr.

Diese Art zusammenfassende Meldung müssen Sie als Gewerbetreibender immer machen,

auch als Kleingewerbetreibender, obwohl Sie gar keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab-

führen. Der Grund liegt darin, dass in dieser Umsatzsteuererklärung geprüft wird, wie hoch

Ihre Umsätze waren und ob Sie z.B. auch im nächsten Jahr von der so genannten Kleinunter-

nehmerregelung Gebrauch machen dürfen.

Haben Sie sich entschieden, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, haben

Sie das in den Grundeinstellungen bereits eingetragen (siehe Abbildung 9, Option 1). Das

Programm leitet Sie in diesem Falle zu folgender Übersicht:

Abbildung 33: Notwendige Ausfüllhilfe für Kleinunternehmer

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Die notwendigen Eingaben in der Umsatzsteuererklärung bei vorsteuerberechtigten Unter-

nehmern (also denjenigen, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machten)

sind etwas umfangreicher, jedoch durch die Ausfüllhilfen ebenso kein Problem:

Abbildung 34: Umsatzsteuererklärung für Gewerbetreibende

Das Programm kann nicht wissen, wie viel Umsatzsteuer Sie tatsächlich an das Finanzamt

überwiesen haben bzw. das Finanzamt abgebucht hat. Daher sollten Sie Ihre Eingaben stets genau

überprüfen und ggf. an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen (Zeilen 108 - 109).

Anmerkung: Sollte Ihnen eine Sache nicht sofort gelingen oder unklar sein, so lesen Sie nochmals

aufmerksam diese Anleitung durch. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit mit Ih-

ren Fragen und Anregungen an [email protected] wenden. Sehr gerne helfe

ich Ihnen weiter. Sie werden sehen: bereits nach kurzer Zeit werden Sie sich mit dem

Programm „angefreundet“ haben und es nicht mehr missen wollen. Diese Software

stellt ein wichtiges Instrument zur Dokumentation all Ihrer Daten und Fakten im Zu-

sammenhang mit der Betreibung Ihrer Photovoltaikanlage dar.

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KONTAKT:

SuPSH - Software

Steffen Hanzig

Rödenauen 12

96465 Neustadt bei Coburg

Mail: [email protected]

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