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1 Protokoll der Mitgliederversammlung 2018 Zeit: Samstag, den 21. April 2018 Ort: Hotel “Sachsen-AnhaltAn der Backhausbreite 1, 39179 BARLEBEN Beginn: 09:09 Uhr Stimmberechtigte Mitglieder: 731 Mitglieder Vertretene Mitglieder: 711 stimmberechtigte Mitglieder wurden durch 39 Delegierte gem. § 10 Abs. 7 der Satzung vertreten Versammlungsleiter: Karl-Eckhard Lüdemann, 1. Vorsitzender Protokollführer: Rainer Dehnhardt und Hans-Heinrich Matthies Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Gedenken der Verstorbenen 3. Grußworte und Ehrungen 4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 5. Genehmigung und Beschluss der Tagesordnung 6. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 gem. § 10 (10) der Satzung (veröffentlicht in der Ausgabe III 2017 des Vereinsorgans „Der Jagd-Teckel“) 7. Berichte des Geschäftsführenden Vorstandes 7.1. 1. Vorsitzenden 7.2. Geschäftsführer 7.3. Obmann für die Zucht 7.4. Obfrau für das Jagdgebrauchshundwesen 7.5. Obfrau für die Öffentlichkeitsarbeit 7.6. Obfrau für das Richterwesen 7.7. Vorsitzende Satzungskommission 7.8. Schatzmeister 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes 10. Antrag zur Satzungsänderung § 5,9,12, 13 und 18 11. Anträge zur Mitgliederversammlung 12. Nachwahl Mitglieder Zuchtkommission und Jagdgebrauchshundkommission 13. Wahl eines(r) Kassenprüfers(in) und Ersatzkassenprüfers(in) 14. Mitgliederversammlung 2019 und 2020 15. Verschiedenes TOP 1: Eröffnung und Begrüßung Der 1. Vorsitzenden des VJT, Herrn Karl-Eckhard Lüdemann, eröffnet die Versammlung um 09:09 Uhr. Neben den Delegierten und Mitgliedern werden besonders der Stv. Bürgermeister von Barle- ben, Herr Jens Sonnabend und die Ehrenvorsitzenden Gorch-Peter Nolte und Dr. Gottfried Gey begrüßt.

Protokoll der Mitgliederversammlung 2018 - jagdteckel.de · 4 F.W. Röttgen hat hier sehr gute Arbeit geleistet, er erwartet natürlich die Mitarbeit der Mitglieder und die Übersendung

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Protokoll der Mitgliederversammlung 2018

Zeit: Samstag, den 21. April 2018 Ort: Hotel “Sachsen-Anhalt” An der Backhausbreite 1,

39179 BARLEBEN Beginn: 09:09 Uhr Stimmberechtigte Mitglieder: 731 Mitglieder Vertretene Mitglieder: 711 stimmberechtigte Mitglieder wurden durch

39 Delegierte gem. § 10 Abs. 7 der Satzung vertreten

Versammlungsleiter: Karl-Eckhard Lüdemann, 1. Vorsitzender Protokollführer: Rainer Dehnhardt und Hans-Heinrich Matthies

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Gedenken der Verstorbenen 3. Grußworte und Ehrungen 4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 5. Genehmigung und Beschluss der Tagesordnung 6. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 gem. § 10 (10) der Satzung

(veröffentlicht in der Ausgabe III 2017 des Vereinsorgans „Der Jagd-Teckel“) 7. Berichte des Geschäftsführenden Vorstandes

7.1. 1. Vorsitzenden 7.2. Geschäftsführer 7.3. Obmann für die Zucht 7.4. Obfrau für das Jagdgebrauchshundwesen 7.5. Obfrau für die Öffentlichkeitsarbeit 7.6. Obfrau für das Richterwesen 7.7. Vorsitzende Satzungskommission 7.8. Schatzmeister

8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes 10. Antrag zur Satzungsänderung § 5,9,12, 13 und 18 11. Anträge zur Mitgliederversammlung 12. Nachwahl Mitglieder Zuchtkommission und Jagdgebrauchshundkommission 13. Wahl eines(r) Kassenprüfers(in) und Ersatzkassenprüfers(in) 14. Mitgliederversammlung 2019 und 2020 15. Verschiedenes

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

Der 1. Vorsitzenden des VJT, Herrn Karl-Eckhard Lüdemann, eröffnet die Versammlung um 09:09 Uhr.

Neben den Delegierten und Mitgliedern werden besonders der Stv. Bürgermeister von Barle-ben, Herr Jens Sonnabend und die Ehrenvorsitzenden Gorch-Peter Nolte und Dr. Gottfried Gey begrüßt.

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TOP 2: Gedenken der im vergangenen Jahr Verstorbenen

Die Versammlung gedenkt den im zurückliegenden Jahr Verstorbenen: Bünger, Thomas Kuckssee 16.01.2018 Kretzschmar, Rosemarie Fürstenberg 12.03.2018 Roggatz, Roland Oeversee 28.05,2017 Sprotte, Bärbel Altlandsberg 07.04.2018 Wuttge, Detlef Lübben 27.05.2017

TOP 3: Grußworte und Ehrungen

Der Stv. Bürgermeister der Gemeinde Barleben spricht Grußworte zur Versammlung und stellt da-bei kurz den Ort und dessen Entwicklung vor.

Ehrungen

Mit der VJT-Ehrennadel in GOLD wird Rainer Dehnhardt ausgezeichnet.

TOP 4: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

Die Einladung zur heutigen Mitgliederversammlung ist gem. § 10 (4) der Satzung des VJT durch Veröffentlichung im Vereinsorgan „Der Jagd-Teckel“ Ausgabe IV 2017 ordnungsgemäß ergangen.

Feststellung der Beschlussfähigkeit: um 09:09 Uhr sind 711 stimmberechtigte Mitglieder durch 39 Delegierte gem. § 10 (7) der Satzung des VJT vertreten.

Die Mitgliederversammlung 2018 ist damit beschlussfähig.

Der Geschäftsführer des VJT, Herr H-Heinrich Matthies und der Stv. Geschäftsführer Herr Rainer Dehnhardt, führen gem. § 20 (3) der Satzung des VJT das Protokoll der Mitgliederver-sammlung.

Sie werden einstimmig durch die Mitgliederversammlung bestellt.

TOP 5: Genehmigung und Beschluss der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 gem. § 10 Abs 10 der Satzung des VJT.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2017, veröffentlicht im Vereinsorgan „Der Jagd-Teckel“ Ausgabe III / 2017, wurde einstimmig genehmigt.

TOP 7: Berichte des Geschäftsführenden Vorstandes

7.1. 1. Vorsitzender

Gibt einen Rückblick auf das Jahr 2017 und spricht den Organisatoren der Mitgliederversammlung (LAG MV) seinen Dank aus.

Die MV 2017 verlief nicht so harmonisch wie gewohnt. Einige Mitglieder reagierten sehr emotional und damit ging die Sachlichkeit verloren. Ich gehe davon aus, dass in diesem Jahr die Sachlichkeit beibehalten wird, obwohl wir bei den Anträgen reichlich Zündstoff für Emotionen zur Verfügung ha-ben.

Es wurden innerhalb der MV 2017 zwei Ad-hoc Anträge gestellt: 1. O. Greve: Der Vorstand wird beauftragt, einen Beschluss zur Doppelmitgliedschaft für Mit-

glieder und Mandatsträger auszuarbeiten.

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Ja-Stimmen: 648 Enth.: 73 2. Th. Schewe: Gleichstellung der Vorsitzenden der LAG BB mit den anderen LAG Vors. Ja-Stimmen: 204 Nein: 434 Enth.: 73

Die nachfolgenden Anträge zur Änderung der Richterordnung wurden mehrheitlich angenommen.

Es folgten die Wahlen.

Einen besonderen Dank nochmal an die Wahlkommission G.-P. Nolte; H. Nolte und E. Holbach.

Bei den Wahlen zum GV gab es jeweils 1 Kandidaten, es musste aber trotzdem eine geheime Wahl erfolgen.

Das Ergebnis war diesmal nicht einstimmig.

(Ich denke, hier auch im Namen der Mitstreiter zu sprechen, dass wir trotzdem oder gerade des-halb eine engagierte Arbeit zum Wohle unseres Vereins leisten werden.)

Bei den Wahlen zu den Stellvertretern gab es mehrere Kandidaten und es wurden alle mit deutli-cher Mehrheit gewählt. Leider hat Dr. Th. Mengel seine „Nichtwahl“ als Stv. Zuchtwart zum Anlass genommen, auch nicht mehr in der Zuchtkommission mitzuarbeiten, was sehr bedauerlich ist. (Thomas nochmals herzlichen Dank für die bisherige Arbeit.)

Wahl der Kommissionen. Disziplinarkommission: Vorsitzender : K.Nieding; 1 Ständiges Mitglied und 2 Stellvertreter,

damit arbeitsfähig. Satzungskommission: einstimmig gewählt. Zuchtkommission: 6 Mitglieder gewählt einstimmig, hier ist eine Nachwahl um ein ungerades

Verhältnis zu erreichen notwendig. Jagdgebrauchshundkommission: auch hier 6 Mitglieder und somit eine Nachwahl notwendig.

Zur Öffentlichkeitarbeit:

Auf den Messen in Dortmund, Hannover, Bayern und Schleswig – Holstein wurden wieder zahlrei-che Gespräche geführt, auch mit vielen Mitgliedern des DTK. Es zeigt sich immer wieder die gerin-ge Information über unseren VJT.

Besonders positiv wird der Umgang mit den erblichen Krankheiten gesehen, dies lässt unsere An-erkennung deutlich steigen.

Unsere Website wurde neu gestaltet und der Facebookauftritt wird auch gut angenommen.

JGHV:

Die 105. Hauptversammlung in der vollbesetzten Orangerie fand im März in Fulda statt.

Die Grußworte wurden von den Herren Dr. Leineweber LJV Hessen ( Vize) Dr. Hallermannn DJV (Vize) Prof. Dr. Friedrich VDH Präsident

gesprochen.

In den Grußworten wurden die Fragen der Nachwuchsgewinnung besonders bei den weibl. Weid-genossen, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit z.B. die Grüne Woche in Berlin, die Messe in Dortmund, die Brauchbarkeitsprüfungen angesprochen. Bei den Brauchbarkeitsprüfungen der Länder soll trotz des Föderalismus eine gegenseitige Anerkennung erfolgen und ein einheitliches Prüfungszeugnis erarbeitet werden.

Prof. Friedrich hob die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Präsidenten Horstkötter hervor, lobte die Arbeit bei der Weltausstellung in Leipzig und hier erstmals den Tag des Jagdhundes.

Bericht des Präsidenten:

Die Öffentlichkeitsarbeit nahm einen breiten Raum ein, auch der JGHV ist auf Facebook präsent.

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F.W. Röttgen hat hier sehr gute Arbeit geleistet, er erwartet natürlich die Mitarbeit der Mitglieder und die Übersendung von Fotos mit der Freigabe zur Veröffentlichung.

Der Präsident erwähnt die gute Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden besonders DJV und VDH.

Er bemängelt, dass Interna aus dem Präsidium an T. Paulsen gelangen und äußert sich ausführ-lich zum Wolfsangriff auf die Bracke auf dem Truppenübungsplatz in der Oberlausitz.

Die Standortbestimmung des JGHV wird überarbeitet bzw. aktualisiert, dazu wird eine Arbeitsgrup-pe gebildet.

Im Anschluss hielt der DJV Präsident H. Fischer eine sehr persönliche Laudatio auf W.Horstkötter.

Es erfolgt die Auszeichnung mit dem Ehrenhirschfänger des DJV, dem Sperlingshund des JGHV und einem Gemälde seines Terriers durch den VDH.

Ebenso die Ernennung zum Ehrenpräsidenten.

Zu den Anträgen Beitragsordnung, hier eine Erhöhung im Grundbetrag und 1 € je Mitglied

Erst offene Abstimmung, 2 x, dann per Stimmkarten 509 Ja-Stimmen, 386 Nein-Stimmen Änderung der Satzung §23

Zulassung von Jagdhunden aus dem VDH bzw. aus dem Ausland mit FCI Stempel Verbandsrichterordnung

Wiederaufnahme von gestrichenen Verbandsrichtern Richteranwärterausweis Tierschutzbeauftragter

Als Punkt 11 zum erweiterten Präsidium Notlösung Ente um 1 Jahr verlängert.

Wahlen:

Präsident K.Walch 685 Stimmen

P. Wingerath 106 Stimmen Vize:

U.Augstein 136 Stimmen F.-W. Röttgen 756 Stimmen

Obmann für das Prüfungswesen T. Reck zurückgezogen J. Westermann offene Abstimmung –deutl. Mehrheit

Beisitzer Edmund Kohl 379 Stimmen J. Rieken 508 Stimmen Wilfried Schlecht 753 Stimmen P.Wingerath 168 Stimmen

Disziplinarausschuss, 2 Kammern Vors.: Dr. A. Linneweber

Rolf Zimmermann Beisitzer

Matthias Roscher Ernst Zeimitz Rene Roger Kirsch Susanne Jung

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Brackentreffen:

Im Vorfeld der Hauptversammlung trafen sich traditionsgemäß die Vertreter der ehemaligen Grup-pe 5.

Vorstellung der Kandidaten, Diskussion zur Beitragserhöhung du zur Standortbestimmung des JGHV standen auf der Tagungsordnung.

Bereits im Vorjahr wurde eine Stellungnahme erarbeitet und an das JGHV-Präsidium gesandt, jetzt soll eine Arbeitsgruppe es richten.

Im Anschluss an das Brackentreffen haben die Vertreter der Erdhundevereine verabredet, eine Kompetenzgruppe „Schliefenanlage“ ins Leben zu rufen. Ein entsprechendes Schreiben ist an das Präsidium gesandt.

DTK:

Hier keine neuen Erkenntnisse.

VDH:

Hier möchte ich etwas weiter ausholen, da der Informationsbedarf doch recht hoch ist, obwohl ich jedes Jahr über den Stand der Gespräche informiert habe.

Jährlich habe ich Gespräche mit Herrn J. Pohling, Herrn Bartscherer bzw. Herrn B. Meyer über Aufnahmemöglichkeiten geführt.

Wir haben mehrere Möglichkeiten geprüft, leider bisher ohne Erfolg.

Z.B. haben R. Hofmann und ich Gespräche mit Herrn Meyer geführt, wir waren dazu zu einer Hun-deshow nach Dortmund gefahren. Ralf hatte nochmal den Bestand unserer Zuchthunde aufgear-beitet (4 Rüden und 10 Hündinnen, keine gleichen Ahnen in der 1. und 2. Generation)

Dies fällt schon im Normalschlag schwer, von den Kleinteckeln ganz zu schweigen.

Es wurde der Gedanke geboren, als eigenständiger Verein in den DTK einzutreten, wie der Bayeri-sche Dachshundclub. Herr Meyer hatte sich bereit erklärt als Vermittler zu fungieren.

Der Vorschlag in den DTK als eigenständiger Verein oder Arbeitsgemeinschaft einzutreten, ist si-cherlich eine überdenkenswerte Anregung mit der wahrscheinlich einfachsten und elegantesten Lösung.

Die Nachteile einer solchen Verfahrensweise überwiegen jedoch. Bei einer Unterwerfung unter den DTK müsste sich der VJT von einigen gravierenden und grundsätzlichen Idealen trennen, die zur Gründung des VJT geführt haben. Z.B. kein Zuchtschautourismus, max. 2 Formbewertungen, mindestens 2 Zuchtrichter, Jagdscheinzwang bei Prüfungen, unser Prüfungswesen, was wird aus der Solidarkasse der jagdlichen Beistandskasse, der DNA Bank etc.

Dies habe ich in der MV 2010 zur Abstimmung gestellt mit dem Ergebnis der deutlichen Ablehnung dieses Weges.

Die Möglichkeit als Verein nur für den Normalschlag einzutreten ist nach den Juristen mit dem Rassestandart nicht zu realisieren.

Nach einem erneuten Anlauf mit Unterstützung von W. Schmidt – Körby und Fürsprache von B. Krever und Prof. Epplen über den wissenschaftlichen Beirat des VDH kam im November 2016 die Antwort vom VDH (Herr Bartscherer) es gilt die Aufnahmeordnung des VDH.

Fazit zurück auf LOS.

Aus meiner Sicht ist eine Aufnahme nur über den JGHV auf dem kurzen Dienstweg möglich. Der ehemalige Präsident Horstkötter hatte hierfür kein offenes Ohr, für ihn war ein Zusammenschluss auch als eigener Verein im DTK die beste Lösung. Mit K. Walch habe ich in Fulda diese Problema-tik angesprochen und hoffe hier einen Partner gefunden zu haben.

Mitgliederentwicklung

Im vergangenen Jahr wie auch 2016 haben wir mehr Austritte als Neuaufnahmen.

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Als Ursachen für die Austritte sind unterschiedliche Gründe benannt worden. In erster Linie sind es Altersgründe, Jagdaufgabe, Hund verstorben etc. Mir ist keine Begründung bekannt (so eine gege-ben), dass jemand auf Grund der Beitragserhöhung ausgetreten ist.

In Brandenburg sind einige Mitglieder ausgetreten aus persönlichen Befindlichkeiten und in den DTK gewechselt. Meine Meinung mit der Aufgabe der Ideale des VJT ist ja bekannt.

Neumitglieder sind überwiegend über Welpenverkäufe gewonnen worden und hier liegt auch unser großes Problem: der deutliche Rückgang der Welpenzahlen.

Die Möglichkeiten der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, auch die Präsenz auf den Jagden mit unseren Teckeln, die Gestaltung des Vereinslebens müssen voll genutzt werden. Unsere AG Oderbruch war vor einigen Jahren auf 7 Mitglieder geschrumpft, heute sind wir die stärkste AG in Brandenburg. Beispiele: Übungstage, Welpenkäufer, Vereinsleben etc.

DNA Bank

Prof. Dr. Epplen ist an der RUB emeritiert, d.h. er ist in den Ruhestand versetzt. Die Ausschreibung der Professur ist jetzt erfolgt, es gibt noch keinen Nachfolger.

Aus diesem Grund sind wir dem Vorschlag des Prof. gefolgt und haben die DNA Proben mit nach Hannover gegeben. Die Konditionen und Preise bleiben gleich.

Abschließend möchte ich mich bei allen Förderern und Unterstützern des VJT bedanken, insbesonde-re bei unseren Angehörigen.

Stellvertretend für alle Jubilare im Jahr 2018 gratuliere ich

75 Jahre: Dr. Schröck, Otfried Waldsieversdorf König, Andreas Bad Ems

Vaupel, Jürgen Berlin Bauer, Edith Berlin

Scharfe, Bernd Gohrisch Schwab, Edgar Tauberbischofsheim Dr. Basedow, Lutz Gernsbach Höhn, Horst Friedrich Bad Homburg

80 Jahre: Schingen, Hartmut Burg Gerhard, Christian Herborn Dr. Bauer, Ulrich Kambs Tabel, Uwe Annweiler am Trifels Dolle, Eckart Wandlitz

85 Jahre: Greve, Otto Binz Gonschorek, Wolfram Spremberg Marin, Heinz Waren Henze, Gerhard Kemberg

90 Jahre und älter: Cornelssen, Gerhard (94) Dobbertin

Cornelssen, Gisela (93) Dobbertin Peters, Hans Jürgen (91) Otter/Schillingbostel

7.2. Geschäftsführer

Der Geschäftsführer berichtet kurz über seine Tätigkeiten im zurückliegenden Jahr und führt dazu aus:

• Protokoll MV 2017 erstellt, verteilt und veröffentlicht; • Weitere Formulare aktualisiert, soweit erforderlich und auf Homepage eingestellt; • 2 GV-, 1 EV-Sitzungen u. Sitzungen Kommissionen vorbereitet und teilgenommen; • Sitzungsprotokolle der Vorstandssitzungen erstellt und verteilt; • Arbeitsbesprechungen zur Option „Neue Zuchtdatenbank“ in Schwerin und Viernheim

durchgeführt; dazu zahlreicher Schriftwechsel – herzlichen Dank in diesem Zusammenhang

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an Dr. Maly für sein herausragendes Engagement und Frau Dr. Weinreich und weitere für Ihre Unterstützung;

• MV 2018 und Anträge vorbereitet; • Täglichen Schrift-/Mailverkehr mit Mitgliedern, Vorstand und Externen durchgeführt; • Pflege und Aktualisierung der Homepage laufend durchgeführt; neue Website mit Unterstüt-

zung unseres Webmasters erstellt und im März 2018 online gestellt; • Korrespondenz mit TG-Verlag (DOGBASE, Stammbücher 2017) laufend geführt; • Anzeigenschaltung: Unsere Jagd, Die Pirsch, Wild&Hund, Wilde Hunde und Der Jagdge-

brauchshund beauftragt und überwacht; • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Messeauftritte teilweise unterstützt; • Auswertung Mitteilungsblätter JGHV, DTK, Foxterrier laufend durchgeführt.

Der Geschäftsführer bedankt sich für die offene und kooperative Kommunikation und Unterstützung durch die Vorstandsmitglieder, die LAGs und Mitglieder Darüber hinaus bei Hanne Salz und Eva Hol-bach für ihre erneute Bereitschaft, die bewährte Einlasskontrolle der Delegierten und die Ausgabe der Stimmzettel zu übernehmen.

Abschließend noch eine Bitte:

Nicht alle Mitglieder, die inzwischen über eine Erreichbarkeit per Mail verfügen, haben diese beim Verein angegeben (Gerade wieder bei der Erstellung/Verteilung des VJT-Stammbuches 2017 bei etwa der Hälfte der Züchter aufgefallen). Das erhöht den Aufwand für die Korrespondenz zeitlich und kostenmäßig nicht unerheblich. Daher meine Bitte an alle Mitglieder, möglichst Ihre Email-Erreichbarkeit (oder evtl. Änderungen beim Wechsel des Anbieters) der Geschäftsstelle mitzuteilen.

7.3. Obmann für die Zucht

7.3.1. Paarungsauflage

Paarungsauflage wird seit 2010 unverändert beibehalten bei KT, RT u. LT

7.3.2. Zuchtauswertung 2017

7.3.2.1. Gegenüberstellung der Zuchtauswertung seit 2008 - KT 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zwinger 2 4 4 2 2 3 0 0 0 0 eingesetzte Rüden 2 4 4 2 2 3 0 0 0 0 gefallene Würfe 2 4 4 2 3 3 0 0 0 0 gewölfte Welpen 7 21 24 9 14 20 0 0 0 0 davon Rüden 4 7 14 6 5 9 0 0 0 0 Hündinnen 3 14 10 3 9 11 0 0 0 0 Welpen/Wurf 3,50 5,25 6,00 4,50 4,67 6,67 0 0 0 0 Verluste 1 1 4 1 0 0 0 0 0 0 davon Rüden 1 0 4 1 0 0 0 0 0 0 Hündinnen 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 in % 0 14,29 4,76 16,67 11,11 0 0 0 0 0

8

eingetragene Welpen 14 6 20 20 8 14 0 0 0 0 Farbe - rot 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 - braun m. Brand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - schwarz m. Brd. 14 3 20 20 8 14 0 0 0 0

7.3.2.2. Gegenüberstellung der Zuchtauswertung seit 2008 - RT

7.3.2.3. Gegenüberstellung der Zuchtauswertung seit 2008 - LT 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zwinger 28 22 23 24 21 23 26 24 20 14 eingesetzte Rüden 20 16 16 15 13 17 19 16 16 10 gefallene Würfe 29 22 23 25 22 22 28 24 23 16 gewölfte Welpen 160 135 120 132 119 115 149 139 126 92 davon Rüden 81 73 49 73 58 69 77 72 66 42 Hündinnen 79 62 71 59 61 46 72 67 60 50 Welpen/Wurf 5,52 6,14 5,22 5,28 5,41 5,23 5,32 5,79 5,48 5,75 Verluste 17 19 18 18 7 13 12 9 15 10 davon Rüden 11 11 7 7 4 8 6 9 6 4 Hündinnen 6 8 11 9 3 5 6 0 9 6 in % 10,62 14,07 15,00 12,12 5,88 11,30 8,05 6,47 11,90 10,87 eingetragene Welpen 143 116 100 116 112 102 137 130 111 82 Farbe - saufarben 132 105 9 108 87 83 98 85 76 50 - dunkelsaufarben 10 5 2 3 17 13 33 43 30 29 - braun m. Brand 0 5 0 0 6 1 0 0 3 1 - schwarz m. Brand 1 1 7 5 0 5 6 2 2 2

9

Zwinger 2 1 1 0 1 1 1 0 0 0 eingesetzte Rüden 2 1 1 0 1 1 1 0 0 0 gefallene Würfe 2 1 1 0 2 1 1 0 0 0 gewölfte Welpen 12 5 3 0 6 6 2 0 0 0 davon Rüden 5 2 1 0 3 3 1 0 0 0 Hündinnen 7 3 2 0 3 3 1 0 0 0 Welpen/Wurf 6,00 5,00 3,00 0 3,00 6,00 2,00 0 0 0 Verluste 0 0 1 0 1 1 0 0 0 0 davon Rüden 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Hündinnen 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 in % 0 0 33,33 0 16,67 16,67 0 0 0 0 eingetragene Welpen 12 5 2 0 5 5 2 0 0 0 Farbe - rot 12 4 2 0 5 5 2 0 0 0 - braun m. Brand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - schwarz m. Brand 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0

7.3.3. Allgemeine Anmerkungen:

7.3.3.1 Neuanmeldung von Zwingern

- Kurzhaar: 0 ein Antrag -Umschreibung- gem. ZO 2.2.1 u. 2 nicht möglich

- Rauhhaar: 2

- Langhaar: 0

7.3.3.2. Ausnahmegenehmigungen

- Kurzhaar: 0

- Rauhhaar: 5 davon 1x nicht bestätigt

- Langhaar: 0

7.3.3.3. Rüdeneinsätze

- Kurzhaar: keine

- Rauhhaar: 5x VJT , 4x DTK , 1x CLP

- Langhaar: keine

7.3.3.4. Bemerkungen bei Wurfabnahme:

10

- 2 x Kaiserschnitt

- 5 x Nabelbruch

- 1 x Vorbiss - sonst alle Schere

- 2 x Hoden noch nicht ertastbar

- 1 x Wolfskrallen

7.3.3.5. Registerpapiere

- 1 x KT (in den Jahren 2010 -2017 insgesamt 14x)

7.3.4. Zuchtplan zur Eindämmung von Erbkrankheiten

7.3.4.1. PRA und Katarakt

- 1 Antrag (PRA-Hündin) gestellt und anerkannt

7.3.4.2. Teckellähme

- 6 Anträge gestellt, eine Ablehnung da aus DTK -Zucht - somit 155 Dispositionen Teckellähme, davon 147x RT, 3x KT und 5x LT.

7.3.4.3. Solidarkasse

- 7 Antrag auf Beihilfe bearbeitet und 6x ausgezahlt bis auf TL-DTK (siehe oben)

7.3.5. DNA-Bank mit Stand vom 31.12.2017 wurden 213 Blutproben eingelagert

- Kurzhaar: 27 x aus 16 Zwinger

- Rauhhaar: 179 x aus 95 Zwinger

- Langhaar: 7 x aus 5 Zwinger Die DNA Ident-Nummern ergeben sich nach der Reihenfolge der Probeneingänge bei der Ruhr- Uni Bochum und sind im DOGBASE hinterlegt.

7.3.6. OI-Test mit Stand vom 31.12.2017 wurden 111 x OI-Test durchgeführt

- Kurzhaar: 11 x in 6 Zwinger

- Rauhhaar: 100 x in 38 Zwinger

- Langhaar: 0 x

- Befunde: 11 x positiv bei RT (8x VJT, 3x DTK) Die Befunde sind im DOGBASE hinterlegt mit OI-Genotyp: Wt Wt (frei) oder Wt OI (OI-Allel vorhanden) Befunde von DTK-Untersuchungen wurden anerkannt und mit N N gekennzeichnet

7.3.7. Würfe mit Wt Wt – Eltern

2015 25 Würfe davon 6 Würfe mit 14,18 Welpen (OI-Genotyp: Wt Wt)

2016 26 Würfe davon 10 Würfe mit 31,30 Welpen (OI-Genotyp: Wt Wt)

2017 16 Würfe davon 14 Würfe mit 36,42 Welpen (OI-Genotyp: Wt Wt)

7.4. Obfrau für das Jagdgebrauchshundwesen – Bericht über das Prüfungswesen im Jahr 2017

An den Prüfungen des VJT haben insgesamt 91 Hunde teilgenommen;

11

davon: 3 Kurzhaarteckel (alle DTK) an AP (2x), EP (1x) und GP (1x) teilgenommen. Alle Prüfungen wurden bestanden; das Wurfdatum aller Teckel lag im Jahr 2015.

79 (im Vorjahr 83) Rauhhaarteckel (davon 66 VJT-RT und 12 DTK-RT, 1 CLP) haben 79x (vorjährig 67x) an einer AP, 42x an einer EP (vorjährig 46x), 12x an einer GP (vorjährig 25x) und 4x an einer WP (vorjährig 1x) teilgenommen, wobei diese Teilnahmen auch Teil-Prüfungen umfasst.

An den Anlagenprüfungen haben 43 VJT-RT und 9 DTK-RT und 1-CLP-RT teilgenommen. An den Eignungsprüfungen haben 32 VJT-RT und 12 DTK-RT teilgenommen, wobei 4 Hunde diese Prüfung nicht bestanden haben.

An den 6 Gebrauchsprüfungen haben 12 VJT und 2 DTK-Hunde (1x KT, 1x LT) teilgenommen, wobei 2 Hunde diese Prüfung nicht bestehen konnten, 3 Hunde nahmen lediglich an einer Teil-GP-Bau teil, die wegen widriger Verhältnisse keiner der Hunde bestehen konnten. Es wurde eine Waldprüfung durchgeführt, wobei von 4 teilnehmenden Hunden 3 bestehen konnten.

Es wurden wieder verschiedene Leistungszeichen abgelegt: 5x wurde das Leistungszeichen BauN vergeben, 3x Bau 9N erreicht. Das Leistungszeichen SwN wurde 5x vergeben, eine Hündin konnte SauN erreichen; 4 Hunde haben die VSwP bestanden, eine VJT-RT-Hündin sowohl die 20h- als auch die 40h-Fährte. Die Wahlfächer wurden nur 7 mal abgelegt.

7.5. Obfrau für die Öffentlichkeitsarbeit

Die Obfrau für die Öffentlichkeitsarbeit trägt vor zu den Aktivitäten bzgl.

Messen, Der Jagd-Teckel, Neue Internetseite initiiert durch die Geschäftsführung, Soziale Medien, Publikationen.

Sie weist darauf hin, dass der Verein von seinen Mitgliedern und deren Beiträgen lebt. Die Mitglieder können den Verein unterstützen, indem sie Kontakt mit der Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen und Beiträge beisteuern:

Janina Wulf 0151 121 89 100 [email protected]

7.6. Obfrau für das Richterwesen

Die Obfrau für das Richterwesen berichtet:

Verbandsrichterschulungen

2017 fand eine Richterschulung am 01.04. in Lübbersdorf mit Schwerpunkt Kunst- und Naturbau mit anschließendem Vortrag von Frank Joisten statt.

Den Organisatoren und Vortragenden vielen Dank dafür.

Ernennungen durch den JGHV in 2017 und Anfang 2018 :

Verbandsrichter/in

3304-0146 Joachim Schneider, 35768 Siegbach

3304-0144 Prof. Dr. Bettina Weinreich, 19057 Schwerin

3304-0143 Georg Abram, 17039 Wulkenzin OT Neuendorf

3304-0149 Gregor Zimmermann, 17235 Neustrelitz

Verbandsrichter-Anwärter Spur, Wald, Bau

3304-0154 Bernd Hohlfeld, 01768 Schlottwitz

12

Verbandsrichter-Anwärter Sw

3304-0130 Sabine Höhns, 16230 Breydin

3304-0129 Rudolf Mann, 15738 Zeuthen

Zur Zeit ruhende Verbandsrichter:

3304-0024 Dr. Gottfried Gey, 18273 Güstrow

3304-0055 Otto Greve, 18609 Binz

3304-0094 Lutz Höhns, 16248 Lunow

Zuchtrichter

Am 01.04.2017 fand im Anschluss an die VR-Schulung eine Zuchtrichterschulung statt.

Ernennung zum VJT- Zuchtrichter:

Silke Weidermann, 17039 Sponholz

Ernennung zum VJT- Zuchtrichter-Anwärter:

Prof. Dr. Bettina Weinreich, 19057 Schwerin

Geplante Richterschulungen in 2018

28.07.2018 und 29.09.2018; Details folgen

7.7. Vorsitzende Satzungskommission

Die Vorsitzende der Satzungskommission berichtet zu(r):

Zusammenarbeit Prüfung Zwingerschutz Vorschläge Satzungsänderungen Grundsätzliches zur Entwicklung der Satzung

und teilt Anregungen für die Zukunft mit.

7.8. Schatzmeister

Der Schatzmeister berichtet:

Mitgliederentwicklung

2014 2015 2016 2017 2018 01.04.

854 860 838 818 760

Neumitglieder und Austritte

2014 2015 2016 2017 2018 Apr

55 55 32 39 21

65 54 67 86 17

13

Mitgliederentwicklung 2015 – 2018

2015 2016 2017 04.18

Baden-Württemberg 75 73 79 74

Bayern 71 69 67 57

Berlin/Brandenburg 205 200 184 163

Hessen 57 57 61 57

Mecklenburg-Vorp. 128 124 121 115

Nord 22 23 26 25

Nordrhein-Westfalen 46 47 48 49

Rheinland-Pfalz/Saarl. 98 96 100 100

Sachsen 114 112 106 97

ohne LAG/AG davon:

44 38 26 23

Sachsen-Anhalt 30 27 21 19

Thüringen 13 9 3 2

Gesamt 860 838 818 760

Beitragsrückstände

Mitglieder Summe

BW 6 1.025

BAY 4 531

BB 7 577

Hessen 2 146

MV 5 361

Nord 1 76

NRW 1 76

RPS 1 73

SN 1 32

SA (ohne LAG) 1 75

Thü (ohne LAG) 0 0

14

Gesamt 29 2.972

Auswertung Säumige Deutlich weniger als Jahre zuvor 50% mit mehr als 1 Jahresbeitrag Meldung Tod des Mitgliedes z.T. erst Jahre später… Kontonummer/Rücklastschrift(Gebühr)/Um- oder Wegzug Immer die Mitglieder, die keinen Kontakt zu AG/LAG

Haushaltsplanung 2018

Bemerkungen

Ausgeglichener Haushalt 2017/2018 Aufwandsentschädigungen GF/Schatzmeister/Vorsitzender Nicht eingereichte Belege (Vors., Obmann für Zucht…) Außenwerbung (Messen, Anzeigen, Veranstaltungen…) Vermögensschadenhaftpflicht Einnahmen über Neumitglieder und Anzahl Würfe

Stand Hauptkasse 2017 01.01.2017 Stand 3.391,81 € H

Einnahmen 60.383,07 € H Ausgaben 52.714,87 € S

31.12.2017 Stand 11.060,01 € H

Stand Solidarkasse 2017 01.01.2017 Stand 13.783,99 € H

Einnahmen 650,30 € H

Einnahmen Ausgaben

Anzeigen -3.000 Bürokosten 1.200

Beiträge 54.000 Beitragsrückführungen 12.000

Verkaufserlöse 750 Jagd Teckel 15.000

Wurfeintragungen 750 JGHV 2.500

Bearbeitungsgebühr 150 Gesamt MV 1.600

Gesamt Reisekosten 8.000

Gesamt Zuchtbuchstelle 3.500

Aufwandsentschädigung 2.400

Messen 1.400

Porto 250

Druckkosten 1.500

Gesamt Beratung 2.500

Gesamt 52.650 Gesamt 51.850

15

Ausgaben 1.750,08 € S 31.12.2017 Stand 12.684,21 € H

Stand Jagdliche Beistandskasse 2017 01.01.2017 Stand 47,18 € H

Einnahmen 0,00 € H Ausgaben 0,00 € S 31.12.2017 Stand 47,18 € H

Stand Spendenkonto DNA 2017 01.01.2017 Stand 182,76 € H

Einnahmen 0,00 € H Ausgaben 0,00 € S 31.12.2017 Stand 182,76 € H

Stand Spendenkonto Erdhundetage 2017 01.01.2017 Stand 10,26 € H

Einnahmen 0,00 € H Ausgaben 0,00 € S 31.12.2017 Stand 10,26 € H

TOP 8: Bericht der Kassenprüfer

Herr Dr. W. Schilka verliest den Bericht der Kassenprüfer. Siehe Anlage 2 (MV 2018 – Bericht der Kassenprüfer)

TOP 9: Entlastung des Vorstandes

Der Kassenprüfer Dr. W. Schilka beantragt gem. § 10 (3 d) der Satzung des VJT die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 703 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 8 (GV)

Die Entlastung wurde mehrheitlich bei Enthaltung des Geschäftsführenden Vorstandes er-teilt.

PAUSE von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr

Auf Antrag des Vorsitzenden wird TOP 12 vorgezogen, da die Kandidatin nur zeitlich begrenzt verfüg-bar ist.

TOP 12 Nachwahl Mitglieder Zuchtkommission und Jagdgebrauchshundkommission

12. 1 Nachwahl Mitglied Zuchtkommission

Vorschlag Zuchtkommission: Frau Dr. Fengler

Keine weiteren Vorschläge.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 00

Die Vorgeschlagene wurde einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

16

12. 2 Nachwahl Mitglied Jagdgebrauchshundkommission

Vorschlag: Kai Steiner, LAG NRW

Keine weiteren Vorschläge.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 00

Der Vorgeschlagene wurde einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

Fortsetzung mit TOP 10

TOP 10: Antrag zur Satzungsänderung § 5,9,12, 13 und 18 (bis zum 01.01.2018 gem. SA §10 (5) fristgerecht auf der Geschäftsstelle eingegangen und veröffentlicht im Jagd-teckel I / 2018 – Nummerierung wie im Jagd-Teckel)

Antrag 8, Satzungsänderung

Der Geschäftsführende Vorstand beantragt auf seiner Sitzung vom 08.10.2017 nachfolgende Sat-zungsänderung:

Ändere § 5: Streiche Abs 4

Begründung:

Inzwischen überfällig. Satzung wird online für die Mitglieder bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Antrag 9, Satzungsänderung (mit Ergänzung durch Satzungskommission)

Ändere § 9:

Satz 1 wird Abs 1

Füge ein Abs 2:

„Mitglieder der Organe des Vereins nach Abs 1 Nr. 2-8 dürfen nicht zeitgleich Mit-

glied in weiteren Teckelzuchtvereinen sein, mit Ausnahme der dem VJT angeschlossenen rechtsfähigen Vereinen. Über Ausnahmen vom Verbot der Doppelmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.“ Die Sitzungen dieser Organe sind grundsätzlich nicht vereinsöffentlich. Darüber hin-

aus sind die Teilnehmer an Sitzungen dieser Organe über alle Vorgänge, die über das

Protokoll hinausgehen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwie-

genheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft uneingeschränkt und zeitlich

unbefristet fort.“

Begründung:

Von den Mitgliedern der Organe des VJT wird erwartet, dass Sie sich inhaltlich uneinge-schränkt für die Ziele und Belange des VJT einsetzen und dies auch nach außen vertreten. Diese Erwartungshaltung duldet keine Doppelmitgliedschaft in weiteren Teckelzuchtvereinen.

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Begründung auf Änderung/Anpassung durch Satzungskommission:

Mit dem ersten Zusatzhalbsatz haben bestehen keine Probleme mit den selbständigen Verei-nen, z.B. aus Bayern, NRW etc.

Mit dem zweiten Zusatzsatz ist es möglich in anderen Vereinen - bspw. auch im Ausland - re-präsentativ Mitglied (insbes. ggf. Ehrenmitglied) zu sein, was durchaus begrüßenswert sein kann.

Nach längerer Diskussion über Vor- und Nachteile beider Absätze erfolgt die Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 500 Nein-Stimmen: 211 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde damit in der jetzigen Form abgelehnt, da gem. Satzung § 10, Abs 8 eine ¾ Mehr-heit (mind. 534 Stimmen) erforderlich ist.

PAUSE von 13:00 Uhr bis 14:10 Uhr

Die LAG Hessen (Mitglied EV) stellt zu Antrag 9 einen Zusatzantrag:

Ändere § 9:

Satz 1 wird Abs 1

Füge ein Abs 2:

„Mitglieder der Organe des Vereins nach Abs 1 Nr. 2-8 dürfen nicht zeitgleich Mit-

glied in weiteren Teckelzuchtvereinen sein, mit Ausnahme der dem VJT angeschlossenen rechtsfähigen Vereinen. Über Ausnahmen vom Verbot der Doppelmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.“ Begründung:

Von den Mitgliedern der Organe des VJT wird erwartet, dass Sie sich inhaltlich uneinge-schränkt für die Ziele und Belange des VJT einsetzen und dies auch nach außen vertreten. Diese Erwartungshaltung duldet keine Doppelmitgliedschaft in weiteren Teckelzuchtvereinen, sofern nicht dem VJT angeschlossen.

Durch Wegfall des zweiten Absatzes im ursprünglichen Antrag, sollen die Regelungen zur Öf-fentlichkeit der Sitzungen (§12, 13) unverändert bleiben.

Die Mitgliederversammlung stimmt mit 2/3-Mehrheit (554x ja, 156x nein, 1x Enthaltung) der Zulassung des Zusatzantrages zu.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 555 Nein-Stimmen: 154 Enthaltungen: 2

Der Antrag wurde gem. Satzung § 10, Abs 8 mit ¾ Mehrheit (mind. 534 Stimmen) angenommen.

Antrag 10, Satzungsänderung (zurückgezogen, da mit Zusatzantrag 9 hinfällig)

Antrag 11, Satzungsänderung (zurückgezogen, da mit Zusatzantrag 9 hinfällig) Antrag 12, Satzungsänderung Der Vorsitzende beantragt:

Ändere § 18:

Satz 3 wird Satz 4

Füge ein Satz 3 neu:

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„Bei Auflösung oder Aufhebung der Arbeitsgruppe oder der Landesarbeitsgruppe so-wie bei Wegfall des etwaigen gemeinnützigen Zweckes wird das Vereinsvermögen dem Hauptverein (Verein für Jagd-Teckel e.V.) übereignet.“

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Auflösung von AGs entstanden Überlegungen, die Vermögen der AGs, die u.a. durch Zuwendungen des VJT gefördert wurden, in einen anderen Verein mitzu-nehmen. Zukünftig sollte gewährleistet sein, dass etwaige Vereinsvermögen von LAGs/AGs bei deren Auflösung dem VJT erhalten bleiben.

Antrag auf Änderung/Anpassung durch die Satzungskommission:

„Bei Auflösung oder Aufhebung der Arbeitsgruppe sowie bei Wegfall des etwaigen

gemeinnützigen Zweckes wird das Gruppenvermögen der Landesarbeitsgruppe über-

eignet. Bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des etwaigen gemeinnützigen Zweckes

der Landesarbeitsgruppe wird das Gruppenvermögen dem Hauptverein (Verein für

Jagd-Teckel e.V.) übereignet.“

Über den geänderten Antrag wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Adhoc-Antrag 1 Satzungskommission:

Die Satzungskommission beantragt:

Ändere § 15, Abs 3:

Streiche vorletzten Satz: „Die Mitglieder der (Satzungs-)Kommission wählen aus Ihrer Mitte

einen Vorsitzenden“

Begründung:

Dadurch wird gem. Satzung der/die Vorsitzende der Satzungskommission durch die Mitgliederver-sammlung gewählt (wie die anderen Vorsitzenden der Kommissionen)

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Adhoc-Antrag 2 Satzungskommission:

Die Satzungskommission beantragt (redaktionelle Änderung):

Ändere § 12, Abs 1, Satz 1:

Streiche: „acht“ (Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes)

Setze: „neun“

Begründung:

Mit der Wiedereinrichtung des eigenständigen Mandates „2. Vorsitzender“ auf MV 2017 hat sich die Zahl der Mitglieder um eins erhöht.

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Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 11: Weitere Anträge zur Mitgliederversammlung 2018 (bis zum 01.01.2018 gem. SA §10 (5) fristgerecht auf der Geschäftsstelle eingegangen und veröffentlicht im Jagd-teckel I / 2018 – Nummerierung wie im Jagd-Teckel)

Thomas Schewe stellt für die LAG Berlin/Brandenburg einen nicht fristgebundenen Antrag:

„Die Mitgliederversammlung möge den Geschäftsführenden Vorstand beauftragen, sich im nächsten

Jagd-Teckel (III/18) mit einem Beitrag zu der Frage und zum Sachstand der internationalen Anerken-

nung (VDH / FCI) des VJT und möglicher Lösungsansätze zur Erreichung dieses Zieles zu äußern“

Nach kurzer Diskussion und Hinweis auf die bereits unter TOP 7.1 (Bericht des Vorsitzenden) wieder-holt dargestellten Zusammenhänge erfolgt die Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 156 Nein-Stimmen: 555 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde abgelehnt.

Die LAG MVP beantragt, die Anträge 5 und 6 vorzuziehen, da sie inhaltlich „schärfer“ sind, als der Antrag 2 der Zuchtkommission. Im Falle der Ablehnung der Anträge 5 und 6 kann dann immer noch dem Antrag 2 zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 5

Antragsteller: Der Vorstand der LAG MVP beantragt (siehe Protokoll VS MVP vom 05.08.2017 und Mail vom 18.08.2017) eine Änderung der ZO bzgl. des Einsatzes von „OI-Hunden“:

Es wird beantragt, unter 4.3. der ZO (Zuchtausschlüsse) die folgenden Punkte 5 und 6 einzufügen: 5. Rüden mit OI-Genotyp: Wt OI bzw. N / OI 6. Hündinnen mit OI-Genotyp: Wt OI bzw. N / OI Übergangsregelung bis 30.06.2019 (Decktag): Um die genetischen Anlagen einer leistungs-starken Hündin zu erhalten, kann mit dieser unter Berücksichtigung der Zuchtvoraussetzun-gen ein (1) Wurf gezogen werden, wenn die Absicht besteht, einen OI-freien Welpen für die Nachzucht zu behalten. Alle Welpen sind vor Abgabe auf Trägerschaft des OI-Gens auf Kos-ten des Züchters zu testen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Obmann für die Zucht zu melden. Begründung:

In der Vergangenheit wurde viel über das Thema OI gesprochen. Seit neun Jahren ist bereits bekannt, dass diese schwere Erbkrankheit beim Teckel aufgedeckt wurde. Der Einsatz eines OI-Rüden, wel-cher 36 Nachkommen (alle bisher getesteten Nachkommen = OI-Träger) zeugte, rüttelte schon so manchen wach. Wenn das nicht bekannt geworden wäre, würde der Rüde heute noch eingesetzt wer-den. Da in dessen Umkreis, inzwischen auch bekannt, OI-Hündinnen stehen, wäre es eine Frage der Zeit gewesen bis es zu einer Verpaarung und schlimmsten Falls zur Nottötung von Welpen gekom-

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men wäre. Was bisher immer noch fehlt ist eine klare Regelung. Der VJT hat seine Ideale festgesetzt, Leistung und Gesundheit haben oberste Priorität. Letzteres versichern wir sogar mit einem Gewähr-leistungszertifikat. Wer glaubt, OI ist eine reine DTK-Krankheit irrt oder verschließt die Augen vor der Realität.

Zuchtziel eines jeden Jagdhundevereines ist es, dass nur mit gesunden, wesensfesten und leistungs-starken Elterntieren gezüchtet werden darf. Dies tun bereits verantwortungsvolle Züchter unseres Vereins. Im Jahr 2016 bei 14 von 16 Würfen.

Ein Käufer, der in Unkenntnis einer konkreten OI-Trägerschaft einen Rüden kauft, diesen ausbildet und später die Bedingungen für einen Deckrüden erfüllt, wird die bittere Erfahrung machen, dass sein Rüde aufgrund einer gewissen Systemdiskriminierung nicht zum Einsatz kommen wird: sofern der Züchter eine OI-Hündin hat, entfällt der Einsatz schon generell; ein Züchter, der eine OI-freie Hündin hat, wird seine Zucht nicht mit einem vermeidbaren Gendefekt belasten. Dabei ging stets wertvolles, erbgesundes Zuchtmaterial verlustig. Die Zuchtbasis im VJT wurde also künstlich verkleinert. Für ei-nen Zuchtverein, welcher ohnehin über einen geringen Genpool verfügt, fatal! Aufgrund des Erbgan-ges wäre es aber ohne Probleme möglich, innerhalb kürzester Zeit, auch die Genträgerschaft zu ver-meiden.

Wie oben aus der Statistik erkennbar, sind 50% eines Wurfes ebenso vom Gendefekt befallen, wenn ein Elterntier OI-Genträger ist. Damit besteht die Gefahr, dass die Genträger weiter wachsen und in-nerhalb weniger Jahre zu viele Genträger in die Zucht kommen wollen, insbesondere Hündinnen, wenn die Käufer unbedingt mit ihrem Hund züchten wollen. Wir wären gezwungen, auf Deckrüden aus anderen Vereinen zurückzugreifen, wenn im VJT nicht genügend zur Verfügung stehen, um die gene-tische Vielfalt zu erhalten, was nicht im Sinne eines Vereins sein kann. Sofern ein Züchter einer OI-Hündin einen geeigneten Deckrüden sucht, wird dies umso schwieriger, wenn weitere Parameter für einen Deckrüden erfüllen sein sollen/ müssen: Haar, Größe, Ortsnähe und/ oder GP. Auch damit könnten uns Züchter und leistungsstarke Zuchthündinnen verloren gehen.

Auszuschließen ist auch nicht, dass die Weiterzucht mit OI-Genträgern spätere Folgeschäden beim Nachwuchs erzeugt. Bedenklich erscheint der Fall eines Rüden, der aufgrund der OI-Genträgerschaft der Mutter selbst Genträger war und erst im Alter von über einem Jahr weitere körperliche Defekte aufwies: so wuchsen dem jungen Rüden ein weiteres Paar Fangzähne, dass das Gebiss sichtlich entstellte. Bei einer Augenuntersuchung stellte sich zudem heraus, dass der Rüde auch am grauen Star leidet. Darüber hinaus wurde medizinisch belegbar eine Deformation der vorderen Gliedmaßen festgestellt. Röntgenaufnahmen belegen einen Defekt in den Wachstumsfugen.

Auch wenn es bisher an einem wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen der OI-Genträgerschaft und daraus entstehenden Folgeerkrankungen fehlt, macht es doch nachdenklich, dass diese eingetre-tenen Erkrankungen durchaus dem Krankheitsbild der Glasknochenkrankheit ähnlich ist: die Deforma-tion der Gliedmaßen, das Befallen der Zähne und der Augen.

Auch rechtlich gesehen ist ein Hund mit einem genetischen Defekt eine mangelhafte Sache. Für die-sen Mangel haftet der Züchter i.R.v. Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nicht aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie, eine strengere Haftung zu entnehmen ist (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 22.06.2005, Az. VIII ZR 281/04) hat in einem Fall eines DTK-Züchters entschieden, dass ein Züchter eine Garantie für die genetische Beschaffenheit eine anlagebedingte Fehlentwicklung zu vertreten hat, wenn er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch fahrlässig gehandelt hat (§ 276 Abs. 2 BGB). Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Defekts ist dem Züchter Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Zucht nicht nach den dafür gelten-den, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen - lege artis - betreibt. Soweit der Züchter weiß, dass er einen OI-Genträger einsetzt, nimmt er billigend in Kauf, dass seine Welpen einen genetischen Defekt – und damit einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne – haben. Legt man den Maßstab des Gesetzes und die Rechtsprechung zugrunde, ist nicht auszuschließen, dass ein Züchter zukünftig für einen OI-Gendefekt haften muss. Abgesehen davon, dass nunmehr die Züchter rechtlich gut beraten sind, derzeit schriftlich im Kaufvertrag zu vermerken, dass eine OI-Genträgerschaft nicht auszuschließen ist, sollte der Verein für Jagdteckel e.V. überlegen, ob das Züchten mit einem OI-Genträger zukünftig weiter möglich ist, denn bei Einsatz OI-freier Zuchttiere sind die Nachkommen automatisch auch OI-frei. Das heißt, diese Welpen müssen nicht mehr getestet werden – die Kosten für einen Test entfallen.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

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Ja-Stimmen: 203 Nein-Stimmen: 508 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde abgelehnt.

Antrag 6 (wird zurückgezogen, da mit Ablehnung Antrag 5 hinfällig)

Fortsetzung mit Antrag 1

Antrag 1

Antragsteller: Zuchtkommission / Ralf Hofmann

Änderung der ZO unter 4.2 Zuchtvoraussetzung, Punkt 10.

bisher: … darf nur erfolgen, wenn von einem der beiden Zuchttieren …

neu: … darf nur erfolgen, wenn von beiden Zuchttieren …

Begründung:

Durch diese Änderung kann die Datenbank weitere wichtige Ergänzung erhalten, die für weitere wis-senschaftliche Untersuchungen notwendig sind.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 533 Nein-Stimmen: 178 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 2

Antragsteller: Zuchtkommission / Ralf Hofmann

Änderung der ZO unter 4.2 Zuchtvoraussetzung, Punkt 11. (bleibt wie bisher) und wird ergänzt mit dem Satz:

Für den Nachweis der Nachkommen als OI-Genträger (Wt Wt oder Wt OI) ist der Züchter

verantwortlich. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Wurfabnahme vorliegen. Der Züchter

trägt die Kosten hierfür.

Begründung:

Da die Verpaarung möglich ist (einfach rezessive Vererbung, keine Qualzucht), sollten wir unser Zuchtpotential durch ein Verbot dieser Verpaarungsmöglichkeiten nicht einschränken. Der bewusste Züchter ist sich der Folgen bewusst und möchte auch im eigenen Interesse des weiteren Zuchteinsat-zes seiner Welpen/Zuchthunde Gewissheit über den Erbgang, der sich hieraus ergebenen Genträger, haben.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 557 Nein-Stimmen: 154 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 3

Antragsteller: Zuchtkommission / Ralf Hofmann

Änderung der ZO unter 4.3 Zuchtausschlüsse (bleibt wie bisher) und wird ergänzt mit dem

Punkt 7.: „Hunde, dessen Züchter, die Dokumentation „Teckel-Stammbuch“ für das Jahr des Wurfes ablehnt.“

Begründung:

Es ergibt sich durch die bisherigen Vorschriften und des ersten Satzes auf dem Z 4 mit der Unter-schrift des Züchters im unteren Bereich. Leider hatten wir in der jüngsten Vergangenheit einen sol-chen Streitfall.

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Zur Vereinfachung der Durchführung und Kontrolle wird der Antrag auf Änderung/Anpassung durch LAG Sachsen: „Wer einen Wurf eintragen lässt, zahlt das Stammbuch, mit dem Erhalt der Ahnentafel in einer gesamten Rechnung.“ zukünftig umgesetzt/angewandt (Bedarf keiner Änderung ZO oder Ab-stimmung)

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 612 Nein-Stimmen: 99 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 4

Antragsteller: Der Vorstand der LAG MVP beantragt (siehe Protokoll VS MVP vom 05.08.2017) eine Änderung der Gebührenordnung wie folgt:

Gebühr zum Ausstellen der Registerpapieren (500,00€) Zuchtschaugebühr zum Zwecke der Ausstellung von Registerpapieren (100,00€)

Begründung:

Mit der Änderung der Gebührenordnung sollen die Mitglieder des VJT nicht belastet werden. Ziel ist es, durch die hohen Gebühren für Registerpapiere und dazu erforderliche Zuchtschauen, Schwarz-zuchten einzudämmen und die Hundeführer dazu anzuhalten, einen Teckel mit regulären Ahnentafeln zu erwerben.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 547 Nein-Stimmen: 68 Enthaltungen: 96

Der Antrag wurde angenommen.

Antrag 7

Antragsteller: Alfred Zimmerling, Landeszuchtwart VJD-NRW e. V.

Es wird beantragt, in der PO den Punkt I.5 Anlagenprüfung – Passion am Raubwild – Durchführung, den 4. Abschnitt und den Punkt II.2 Gebrauchsprüfung - Verhalten am Raubwild- Durchführung, den 6. Abschnitt wie folgt zu ändern:

I.5 Anlagenprüfung

Die Gesamtarbeitszeit beträgt 10 Minuten. Der Hund muss den Bau zügig annehmen und innerhalb von fünf Minuten den Fuchs im Endkessel finden.

II.2 Gebrauchsprüfung

Die gesamte Arbeitszeit beträgt längstens 17 Minuten (längstens 5 Min. zum Finden, 5 Min. Vorliege-arbeit, 2 Min. ohne Sperre, längstens 5 Min. mit gezogenem Sprungkorbschieber).

Die jeweiligen Bewertungstabellen sind entsprechend dem Antrag zu ändern.

Begründung:

Aufgrund, dass der Fuchs in unser eigentlichen Schliefanlage in Reiste von Tierschützern laufen ge-lassen wurde und wir zur Schliefanlage nach Werl ausweichen mussten, war diese Anlage Neuland für die Hunde. Sie konnten den Fuchs nicht in der vorgegebenen Zeit von zwei Minuten finden und wurden danach zurückgezogen. Für meine Begriffe ist die vorgegebene Zeit zu kurz und nicht praxis-gerecht.

Außerdem haben alle anderen Erdhundevereine in ihren PO’s ebenfalls eine Zeit zum Finden, wie von mir beantragt.

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 91 Nein-Stimmen: 572 Enthaltungen: 48

Der Antrag wurde abgelehnt.

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(Anmerkung: Anträge 8 – 12 wurden unter TOP 10 „Satzungsänderung“ behandelt; Fortsetzung mit Antrag 13) Antrag 13 Adhoc-Antrag Vorsitzender/EV: Änderung der Richterordnung § 4 des VJT Begründung dieses Antrages : Änderung der Ordnung für das Verbandsrichterwesen des JGHV auf dem Verbandstag am 18.03.2018 in Fulda. Abs. 3b Zu streichen: „….mit dem Richteranwärterausweis….“ und „…und den Prüfungsleiter..“ Abs. 3c Zu streichen: „…, darf erst nach Vorlage des Richteranwärterberichts erfolgen.“ Dafür: „…erfolgt direkt nach Beendigung der Prüfung. Für eine anerkannte Anwartschaft müssen ne-ben der Eintragung auf dem Richteranwärterausweis auch der entsprechende Bericht über die Prü-fung und der Beurteilungsbogen ( Formblatt 54 ) des RO (bzw. bei Fachgruppen der Richterobleute ) vorliegen.“ Abs. 3d Zu streichen: „…… der Richteranwärterausweis mit einem….“ dann weiter mit: „und ein kommentiertes Exemplar….“

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

TOP 12 (vorgezogen, s.o.)

TOP 13: Wahl eines/einer Kassenprüfers/-prüferin und Ersatzkassenprüfers/in

Wahl eines/einer Kassenprüfer/-in

Für den gem. § 10 (3) f) der Satzung als Kassenprüfer ausscheidenden Dr. W. Schilka in 2016 für die Dauer von zwei Jahren gewählt, ist eine/e Nachfolger/in zu wählen:

Vorschlag: Uwe Haubold (Einverständniserklärung liegt vor)

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen,

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Herr Uwe Haubold ist einstimmig gewählt.

Wahl eines/einer Ersatzkassenprüfer/-in

Für den gem. § 10 (3) f) der Satzung als Ersatzkassenprüfer ausscheidende Olaf Siebenhühner in 2016 für die Dauer von zwei Jahren gewählt, ist ein/e Nachfolger/in zu wählen:

Vorschlag: Ulrich Lehmann

Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen,

Ja-Stimmen: 711 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Herr Ulrich Lehmann ist einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.

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TOP 14: Mitgliederversammlung 2019 und 2020

Mitgliederversammlung 2019

Die Mitgliederversammlung wird durch die LAG Hessen ausgerichtet.

Datum: 13.04.2019

Da es mit dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsort, Hotel Gutshof, 35745 Herborn Unsicherhei-ten gibt wird nachfolgender Veranstaltungsort vorgeschlagen: Hotel Rhön-Garden Poppenhausen

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

Mitgliederversammlung 2020

Die Mitgliederversammlung wird durch den VJT Vorstand ausgerichtet. Datum: 25.04.2020 Veranstaltungsort: Hotel Alte Fliegerschule Am Weinberg 1 99817 Eisenach www.landhotel-eisenach.de

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 15: Verschiedenes

Der Vorsitzende stellt das Buch „Die Kleinen sind die Feinen“ von Otfried Schröck vor Herr Dr. Maly stellt die bisherigen Arbeiten und den Sachstand zur Alternativen Zuchtdaten-

bank vor.

Karl-Eckhard Lüdemann schließt die Mitgliederversammlung 2018 um 16:05 Uhr, bedankt sich für die Ausrichtung und Organisation der Mitgliederversammlung sowie bei den Teilnehmern für ihre diszipli-nierte Mitarbeit.

Protokollführer: Geschäftsführer

im Orig. gez. Rainer Dehnhardt im Orig. gez. H-Heinrich Matthies

Barleben, den 21.04.2018 Barleben, den 21.04.2018

Für die Richtigkeit:

im Orig. gez. Karl-Eckhard Lüdemann,

1. Vorsitzender

Barleben, den 21.04.2018

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hält Gorch-Peter Nolte einen Vortrag, gleichzeitig Zucht-richterschulung, zum Thema:

„Haararten, Größen und Farben beim Teckel, FCI-Standard“

Danach fand eine Zuchtschau/Formbewertung mit gleichzeitiger Zuchtrichterschulung statt.