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Präsentation Menschenrechtliche Perspektive Input beim “Train the Trainers“ - Kurs Berlin, 6. Dezember 2017 Von Dr. Sigrid Arnade

Präsentation Menschenrechtliche Perspektive · 2019. 2. 15. · • berufliche Perspektive für betroffene Berater*innen . 7. Barrierefreiheit - angemessene Vorkehrungen (aV) Folienwechsel:

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  • Präsentation

    Menschenrechtliche Perspektive

    Input beim “Train the Trainers“ - Kurs

    Berlin, 6. Dezember 2017

    Von Dr. Sigrid Arnade

  • 2

    Inhalt 1. Vorstellung - zur ISL e.V. ............................................................... 3

    2. Basis: Menschenrechte .................................................................. 3

    3. Bedeutung der UN-BRK .................................................................. 5

    4. Selbstbestimmung ........................................................................ 8

    5. Partizipation ................................................................................. 9

    6. Empowerment inkl. Peer Counseling .............................................. 10

    7. Barrierefreiheit - angemessene Vorkehrungen (aV) ......................... 12

    8. Inklusion .................................................................................... 13

    Impressum:

    Fachstelle Teilhabeberatung

    c/o gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH

    Kronenstraße 6

    10117 Berlin

    Autorin: Dr. Sigrid Arnade

    Kontakt: [email protected]

    Stand: 28.01.2019

    mailto:[email protected]

  • 3

    1. Vorstellung - zur ISL e.V. • ISL e.V. = Dachorganisation der ca. 20 ZSLs in D. • ISL e.V. = dt. Zweig von DPI • ISL e.V. vertritt seit ihrer Gründung 1990 einen

    menschenrechtsorientierten Ansatz • Mitglieder der ISL e.V. nahmen an den Verhandlungen zur BRK in

    New York teil

    Folienwechsel:

    Vorstellung - zu mir (Frau Dr. Sigrid Arnade):

    • Geschäftsführerin der ISL e.V. • Teilnahme für den DBR an den Verhandlungen zur BRK in New York

    (05/06)

    2. Basis: Menschenrechte

    Menschenrechte sind

    • angeboren • unveräußerlich • egalitär • unteilbar • universell

    Folienwechsel:

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

  • 4

    • Reaktion auf Naziterror • verhandelt von 18 Experten unter Leitung von Eleanor Roosevelt • verabschiedet am 10.12. 1948 in Paris mit 48 Ja-Stimmen, 6

    Enthaltungen • Deklaration, rechtlich nicht bindend

    Folienwechsel:

    AEMR von 1948 (30 Artikel)

    • Artikel 1, Satz 1: o „Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich

    geboren“ • Artikel 2: Diskriminierungsverbot, Merkmale:

    o „Rasse“, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen

    Folienwechsel:

    UN-Menschenrechtskonventionen

    • Zivilpakt (1966 - 76) • Sozialpakt (1966 - 76) • Anti-Rassismus-Konvention (1966 - 69) • Frauenrechtskonvention (1979 - 81) • Anti-Folter-Konvention (1984 - 87) • Kinderrechtskonvention (1989 - 90) • Wanderarbeiterkonvention (1990 - 2003) • Behindertenrechtskonvention (2006 - 08) • Konv. gegen Verschwindenlassen (2006 - 10)

    Folienwechsel:

    Verpflichtungen der Vertragsstaaten

    • Achtung: Menschenrechte sicherstellen • Schutz: Benachteiligungen (auch durch Dritte) verhindern • Gewährleistung: eigene Gesetzgebung anpassen und Maßnahmen

    ergreifen, damit die Konventionsregeln realisiert werden

  • 5

    • = Trias des Menschenrechtsschutzes (BRK, Art. 4 Abs.1)

    Folienwechsel:

    Warum ist Menschenrechtsbildung notwendig?

    „Dear Teacher: I am a survivor of a concentration camp. My eyes saw

    what no man should witness: Gas chambers built by learned engineers.

    Children poisoned by educated physicians. (…) So I am suspicious of

    education. My request is: help your students become human.“ (Haim

    Ginott)

    „Verehrter Lehrer: Ich bin Überlebender eines KZ. Meine Augen sahen,

    was kein Mensch sehen sollte: Gaskammern, gebaut von gebildeten

    Ingenieuren. Kinder, von gebildeten Ärzten vergiftet. (…) Ich bin also

    skeptisch, was die Bildung angeht. Meine Bitte ist: Helfen sie ihren

    Schülern, human zu werden.“

    3. Bedeutung der UN-BRK

    Folienwechsel:

    Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit

    Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK)

    Folienwechsel:

    Fakten zur Konvention

    • 2002-2006: Verhandlungen in acht Runden • 12/2006: UN-Vollversammlung verabschiedet Konvention • Deutschland ratifiziert ohne Vorbehalte • 26. März 2009: BRK gilt in Deutschland

  • 6

    • BRK hat den Rang eines Bundesgesetzes • weltweit 175 Ratifikationen (5.12.17) • Staatenprüfung Deutschlands März 2015 • Abschließende Bemerkungen April 2015

    Folienwechsel

    Abschied vom medizinischen Modell von Behinderung

    • individuelles Defizit • körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung

    Folienwechsel:

    über die Anerkennung des sozialen Modells von Behinderung

    • gesellschaftliche Bedingungen • behindert ist man nicht, behindert wird man

    Folienwechsel:

    zur Etablierung von Behinderung als Menschenrechtsthema

    Folienwechsel:

    Menschenrechtliches Modell

    mehr als Antidiskriminierung:

    • Wertschätzung • Aktive Schritte des Staates • Unabhängig von Beeinträchtigung

  • 7

    Folienwechsel:

    Relevanz für die Beratung

    • nicht die Art der Beeinträchtigung ist für den Peer-Aspekt ausschlaggebend (das wäre das medizinische Modell), sondern die Diskriminierungserfahrung aufgrund einer Beeinträchtigung

    • deshalb: wir sind nicht alle ein bisschen behindert • deshalb das Prinzip: eine für alle

    Folienwechsel:

    „gleichberechtigt mit anderen“

    „auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen“

    Verweigerung von gleichberechtigter Teilhabe =

    Menschenrechtsverletzung

    Folienwechsel:

    zentrale Begriffe und Konzepte

    • Würde • Inklusion • Selbstbestimmung • Partizipation • Chancengleichheit • Empowerment • Barrierefreiheit • Disability Mainstreaming

    Folienwechsel:

    • Würde als zentraler Begriff • Schutz der Würde als zentrales Motiv

    Folienwechsel

    Menschenrechte

    • es sind keine neuen Rechte geschaffen worden • geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit behinderter

    Menschen zugeschnitten worden

  • 8

    Folienwechsel:

    Anerkennung behinderten Lebens in einer Gesellschaft der Vielfalt

    • von: Normmenschen • über: Es ist normal, verschieden zu sein (v. Weizsäcker, 1993) • zu: Verschiedenheit als gesellschaftlicher Gewinn

    Folienwechsel:

    Durch die BRK gibt es zwei radikal neue Ansätze

    • Behinderung wird als Menschenrechtsthema anerkannt • „Nichts über uns ohne uns!“, also die umfassende Partizipation,

    muss bei der Umsetzung realisiert werden

    4. Selbstbestimmung

    Folienwechsel:

    BTHG § 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

    (1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

    und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium

    Folienwechsel:

    Selbstbestimmung

  • 9

    Definition in 3 Sätzen als Übersetzung des amerikanischen Independent

    Living

    Folienwechsel:

    „Selbstbestimmt Leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben,

    basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die

    die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des

    Alltags minimieren.

    Folienwechsel:

    Das schließt das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln

    zu können, an dem öffentlichen Leben in der Gemeinde teilzuhaben,

    verschiedenste soziale Rollen wahrzunehmen und Entscheidungen selbst

    fällen zu können, ohne dabei in die psychologische oder körperliche

    Abhängigkeit anderer zu geraten.

    Folienwechsel:

    Selbstbestimmung ist ein relatives Konzept, das jeder persönlich für sich

    bestimmen muss.“

    Folienwechsel:

    Wichtig: selbständig ist ungleich selbstbestimmt!!!

    5. Partizipation

    Folienwechsel:

    Partizipation

    • ist menschenrechtliche Verpflichtung • „Nichts über uns ohne uns!“ - Motto der UN-BRK • Partizipation in UN-BRK festgeschrieben:

    - Art. 4, Abs. 3 - Art. 33, Abs. 3

  • 10

    - Art. 35, Abs. 4 • Partizipation ist mehr als Teilhabe

    Folienwechsel:

    Beispiel für schlechte Partizipation

    • Amtiche BRK-Übersetzung ist falsch • Konsequenz: Schattenübersetzung • Fehler: Integration statt Inklusion, Hilfe statt Assistenz

    Folienwechsel:

    Partizipations-Modelle in Deutschland und Österreich

    • 3-stufiges Modell • 1. Information - ohne Einfluss auf Entscheidung • 2. Konsultation - mit Stellungnahme • 3. Kooperation – Mitentscheidung

    Folienwechsel:

    Partizipation braucht

    • rechtliche Verankerung • Standards • Ressourcen

    - finanzielle - inhaltliche

    6. Empowerment inkl. Peer Counseling Folienwechsel:

    Empowerment und UN-BRK

    • Vokabel „Empowerment“ nur 1mal in Art. 6 (d.h.: für Frauen mit Behinderungen ist Empowerment besonders wichtig)

  • 11

    • ganze UN-BRK atmet Geist von Empowerment - durch Menschenrechtsperspektive - durch Anerkennung und Wertschätzung - durch verankerte Partizipationsrechte

    Folienwechsel:

    Was ist Empowerment?

    Mechanismen, durch die Menschen, Organisationen und Gemeinschaften

    Kontrolle über ihr eigenes Leben erhalten

    (Julian Rappaport, US-amerikanischer Psychologe, 1984)

    Empowermentstrategien auf 3 Ebenen

    • Individuell: Peer Counseling • Gruppe: Empowerment-Trainings • Gesellschaft: politische Aktivitäten

    Folienwechsel:

    Peer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „gleich“, „ähnlich“

    Peers haben ähnliche Erfahrungen gemacht, müssen aber nicht dieselbe

    Diagnose haben

    Folienwechsel:

    Peer Support etwa Selbsthilfe In UN-BRK Art. 24 (Bildung) + 26

    (Habilitation+Rehabilitation)

  • 12

    Peer Counseling ist ein professionelles Beratungskonzept

    • es empowert beide Gesprächspartner*innen • auf Peer Counseling soll laut BTHG-Begründung bei EUTBs

    besonderes Augenmerk gelegt werden

    Folienwechsel:

    Spezifika des Peer Counseling

    • Glaubwürdigkeit und Rollenmodell • begleiten, nicht Ratschläge geben • Stärkung der Ratsuchenden • berufliche Perspektive für betroffene Berater*innen

    7. Barrierefreiheit - angemessene Vorkehrungen (aV)

    Folienwechsel:

    Barrierefreiheit - aV Gemeinsamkeiten

    • in UN-BRK gefordert • in General Comment (GC) Nr. 2 gefordert • in den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses gefordert • auch Private verpflichtet • Basis für selbstbestimmtes Leben

  • 13

    • gehören zusammen • im BGG verankert

    Folienwechsel:

    Barrierefreiheit - aV Unterschiede

    • bekannt • für alle • von vorneherein • für alles Neue ein Muss • Altbestand muss nach und nach angepasst werden • dafür muss es einen Zeitplan und Ressourcen geben • unbekannt • individuell • bei Bedarf • keine unverhältnismäßige Belastung • Beweislast beim Träger • Verweigerung von aV = Diskriminierung

    Folienwechsel:

    Barrierefreiheit (ex ante) >

  • 14

    Folienwechsel:

    derzeitige Diskussion: Kinder mit Behinderung - Schule

    Folienwechsel:

    notwendige Weitung zum 1. Inklusion überall, z.B.:

    • Selbstbestimmung • Bildung/Ausbildung • Gesundheit • Erwerbstätigkeit • Familienleben • Mobilität • Kommunikation • Rechtsstellung

    Folienwechsel:

    notwendige Weitung zum 2. Inklusion überall + für alle, z.B.:

    • +/- Behinderungen • Frauen und Männer • mit verschiedenen sozialen Hintergründen • mit verschiedenen kulturellen Hintergründen • in verschiedenen Lebensphasen

    Folienwechsel:

    Danke und weiter gutes Training!

    1. Vorstellung - zur ISL e.V.2. Basis: Menschenrechte3. Bedeutung der UN-BRK4. Selbstbestimmung5. Partizipation6. Empowerment inkl. Peer Counseling7. Barrierefreiheit - angemessene Vorkehrungen (aV)8. Inklusion