9

Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 2: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 3: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 4: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 5: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 6: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 7: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 8: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch
Page 9: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in ... · Umwandeln und Pflügen von Grünland gemäß § 15 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz untersagt. Ein Pflegeumbruch